Discussion:
GKV und keine Beitragsrückzahlungen?
(zu alt für eine Antwort)
je
2008-06-13 09:20:22 UTC
Permalink
Hallo allerseits,

meine Frau und ich sind beide selbständig. Die 3 Kinder sind bei
meiner Frau mitversichert. Ich habe (freiwillig) eine eigene GKV (PKVs
würden mich schon wegen Astma nicht nehmen).
Nun zahlen wir seit 2007 bis jetzt beide den Höchstbeitrag (je ca. 520
Euro pro Monat), da der KV der Steuerbescheid 2006 zugrunde liegt. In
2007 hat meine Frau aber weniger verdient, sie war da auf jeden Fall
unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Jetzt dachte ich, es ist so wie bei den Steuern. Wenn der Bescheid
2007 vorliegt und der bei meiner Frau niedriger ausfällt, würde wir
von der Krankenkasse eine Rückzahlung bekommen, so ist es ja auch bei
den Steuern.
Eine Angestellte der GKV hat aber meiner Frau gegenüber am Telefon
behauptet, dass dies nicht so ist. Das Geld für 2007 sei in jedem Fall
verloren. Für 2008 müssten wir glaubhaft versichern (mit dem letzten
vorliegenden Steuerbescheid, der von 2006 ist arrrgh!!!), dass wir
jetzt weniger verdienen. Und dann müsse ihr Chef entscheiden, ob das
glaubhaft ist.

Eine Bekannte, die Versicherungsberaterin ist, konnte den Fall kaum
glauben. Kann es sein, dass das wirklich so ist? Wie sollen wir uns
jetzt verhalten? An wen sollen wir uns wenden? Steuerberater?
Versicherungsberater? Rechtsanwalt? An unsere GKV?

Wäre wirklich dankbar für einen Tipp.

Viele Grüße

Johannes
Bodo Rzany
2008-06-13 09:38:15 UTC
Permalink
Post by je
meine Frau und ich sind beide selbständig. Die 3 Kinder sind bei
meiner Frau mitversichert. Ich habe (freiwillig) eine eigene GKV (PKVs
würden mich schon wegen Astma nicht nehmen).
Nun zahlen wir seit 2007 bis jetzt beide den Höchstbeitrag (je ca. 520
Euro pro Monat), da der KV der Steuerbescheid 2006 zugrunde liegt. In
2007 hat meine Frau aber weniger verdient, sie war da auf jeden Fall
unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Jetzt dachte ich, es ist so wie bei den Steuern. Wenn der Bescheid
2007 vorliegt und der bei meiner Frau niedriger ausfällt, würde wir
von der Krankenkasse eine Rückzahlung bekommen, so ist es ja auch bei
den Steuern.
Eine Angestellte der GKV hat aber meiner Frau gegenüber am Telefon
behauptet, dass dies nicht so ist. Das Geld für 2007 sei in jedem Fall
verloren. Für 2008 müssten wir glaubhaft versichern (mit dem letzten
vorliegenden Steuerbescheid, der von 2006 ist arrrgh!!!), dass wir
jetzt weniger verdienen. Und dann müsse ihr Chef entscheiden, ob das
glaubhaft ist.
Eine Bekannte, die Versicherungsberaterin ist, konnte den Fall kaum
glauben. Kann es sein, dass das wirklich so ist? Wie sollen wir uns
jetzt verhalten? An wen sollen wir uns wenden? Steuerberater?
Versicherungsberater? Rechtsanwalt? An unsere GKV?
Irgendwer muß die Ulla ja gewählt haben. Wenn Du es nicht warst, dann
weiß ich jetzt aber auch nicht, wer es gewesen sein könnte.

Meine GKK, in der ich damals freiwilliges Mitglied war (heute habe
ich eine andere, billigere GKK) hat mich vergangenes Jahr in einem
Schreiben darauf aufmerksam gemacht, daß laut einer speziellen
Absonderung von Ulla Beitragserhöhungen gültig werden ab dem Datum
des Steuerbescheides für das maßgebliche Jahr, Beitragsminderungen
aber erst ab dem Datum des Einganges des vorzulegenden Steuerbescheides
bei der GKK. Wir hatten ob dieses Schreibens damals hier auf debs
eine auch recht angeregte Diskussion zu dem Thema.

Sieh' es so: Ulla sieht ihre Aufgabe darin, dafür zu sorgen, daß es
den KKs gut geht. Deswegen ist es notwendig, daß diese eine gute
Planungssicherheit haben, was bedingt, daß sie einmal Eingenommenes
sofort ausgeben können, ohne Sorge zu haben, zu viel Eingenommenes
an die Beitragszahler zurückzahlen zu müssen.

Wähle nächstes Mal besser (nicht GKK-mäßig, sondern Partei-mäßig).

Bodo
Martin Dietrich
2008-06-13 09:51:39 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Wähle nächstes Mal besser (nicht GKK-mäßig, sondern Partei-mäßig).
und Du glaubst mit einer solchen Vorgehensweise würde sich in den nächsten
10 Jahren daran was ändern?

***@rtin
Bodo Rzany
2008-06-13 10:14:24 UTC
Permalink
Post by Martin Dietrich
Post by Bodo Rzany
Wähle nächstes Mal besser (nicht GKK-mäßig, sondern Partei-mäßig).
und Du glaubst mit einer solchen Vorgehensweise würde sich in den nächsten
10 Jahren daran was ändern?
Welche Alternative siehst Du? Die Gerichte sind eh schon überlastet
und die Baader-Meinhof-Variante hat im vergangenen Jahrhundert auch
nicht so richtig funktioniert.

Nein: "Glauben" tute ich nicht, aber so ganz habe ich die Hoffnung
auf Besserung noch nicht aufgegeben.

Bodo
Martin Dietrich
2008-06-13 14:08:22 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Post by Martin Dietrich
Post by Bodo Rzany
Wähle nächstes Mal besser (nicht GKK-mäßig, sondern Partei-mäßig).
und Du glaubst mit einer solchen Vorgehensweise würde sich in den
nächsten 10 Jahren daran was ändern?
Welche Alternative siehst Du?
keine
Post by Bodo Rzany
Die Gerichte sind eh schon überlastet
und die Baader-Meinhof-Variante hat im vergangenen Jahrhundert auch
nicht so richtig funktioniert.
irgendwann wird das Volk aufstehen (warum sonst bereitet sich Schäuble
darauf vor) - nicht hat je ewig gehalten.
Post by Bodo Rzany
Nein: "Glauben" tute ich nicht, aber so ganz habe ich die Hoffnung
auf Besserung noch nicht aufgegeben.
ACK

***@rtin
Michael Holzt
2008-06-13 10:20:14 UTC
Permalink
daß laut einer speziellen Absonderung von Ulla Beitragserhöhungen
gültig werden ab dem Datum des Steuerbescheides für das maßgebliche
Jahr, Beitragsminderungen aber erst ab dem Datum des Einganges des
vorzulegenden Steuerbescheides bei der GKK.
Soweit ich weiß, stimmt "ab dem Datum "sowieso nicht, sondern es gilt
immer zum nächsten (oder gar übernächsten?) Beitragsmonat. Und damit
entsteht Dir aus dieser Regelung im Normalfall keinerlei Nachteil,
außer Du bist zu blöd den Bescheid für eine Minderung zeitnah
einzureichen. Da im GKV-System nun einmal keine Erstattungen vorgesehen
sind, kann halt eine Beitragsminderung erst berücksichtigt werden, wenn
sie der Kasse auch bekannt wird.

Man kann sich sicher über vieles aufregen, aber hier scheint mir das
fehl am Platz.
--
"everything done. Thank you for downloading a media file containing
proprietary and patentend technology."
-- Meldung von 'mmsclient' nach Download eines mms://-Streams
Bodo Rzany
2008-06-13 10:26:36 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
daß laut einer speziellen Absonderung von Ulla Beitragserhöhungen
gültig werden ab dem Datum des Steuerbescheides für das maßgebliche
Jahr, Beitragsminderungen aber erst ab dem Datum des Einganges des
vorzulegenden Steuerbescheides bei der GKK.
Soweit ich weiß, stimmt "ab dem Datum "sowieso nicht, sondern es gilt
immer zum nächsten (oder gar übernächsten?) Beitragsmonat. Und damit
entsteht Dir aus dieser Regelung im Normalfall keinerlei Nachteil,
außer Du bist zu blöd den Bescheid für eine Minderung zeitnah
einzureichen. Da im GKV-System nun einmal keine Erstattungen vorgesehen
sind, kann halt eine Beitragsminderung erst berücksichtigt werden, wenn
sie der Kasse auch bekannt wird.
Man kann sich sicher über vieles aufregen, aber hier scheint mir das
fehl am Platz.
Dir ist die Unsymmetrie im Vorgehen Ullas aber schon aufgefallen?
Genau darüber "rege ich mich auf" und u.A. daraus bilde ich mir
meine Meinung über Ulla und ihre Genossen.

Bodo
Michael Holzt
2008-06-13 10:35:31 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Dir ist die Unsymmetrie im Vorgehen Ullas aber schon aufgefallen?
Genau darüber "rege ich mich auf" und u.A. daraus bilde ich mir
meine Meinung über Ulla und ihre Genossen.
Eine Unsymetrie besteht nur, wenn der Beitragszahler nicht fähig ist,
den Bescheid rechtzeitig einzureichen. Ich verstehe den Ansatz auch.
Wenn grundsätzlich das Datum der Vorlage herangezogen würde, könnte
man aus verspäteter Einreichung einen Vorteil ziehen. Wenn stattdessen
das Datum des Bescheids herangezogen würde, müssten ggf. nach Monaten
Beiträge erstattet werden, was Verwaltungsaufwand nach sich zieht und
bei einem Umlagesystem auch Unwägbarkeiten über das tatsächliche
Beitragsaufkommen mit sich bringen würde.

Wenn man seine Angelegenheiten einigermaßen beisammen hat und nach
Erhalt des Steuerbescheids diesen z.B. eben per Fax oder Post schickt
oder an der Geschäftsstelle vorbeigeht, hat man keinerlei Nachteil.
Ich sehe aber auch nicht ein, warum die Kasse Verwaltungsaufwand für
Erstattungen für Schnarchnasen treiben sollte. Das kostet auch meine
Beiträge.
--
"Was ich an Gelsenkirchen schätze, ist die [...] latente Identitätslosigkeit
und die Mittelmäßigkeit vielerorts. Der Vorteil dabei ist einfach, dass man
hier nicht auf jedem Meter über Geschichte stolpert, nicht jeder Stein mit
Bedeutung aufgeladen ist [...]" -- http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Pito
Konni Scheller
2008-06-13 10:44:30 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Eine Unsymetrie besteht nur, wenn der Beitragszahler nicht fähig ist,
den Bescheid rechtzeitig einzureichen. Ich verstehe den Ansatz auch.
Wenn grundsätzlich das Datum der Vorlage herangezogen würde, könnte
man aus verspäteter Einreichung einen Vorteil ziehen. Wenn stattdessen
das Datum des Bescheids herangezogen würde, müssten ggf. nach Monaten
Beiträge erstattet werden, was Verwaltungsaufwand nach sich zieht und
bei einem Umlagesystem auch Unwägbarkeiten über das tatsächliche
Beitragsaufkommen mit sich bringen würde.
Diese Unsymmetrie fällt Dir nicht auf?

Servus,
Konni
Michael Holzt
2008-06-13 10:46:53 UTC
Permalink
Post by Konni Scheller
Diese Unsymmetrie fällt Dir nicht auf?
Ich kann die Regelung schlicht und ergreifend verstehen und halte
nichts davon rumzuquaken wenn einem durch eigene Tranigkeit ggf.
Nachteile entstehen würden. In anderem Bereichen des Lebens und
der Geschäftswelt gibt es auch Fristen.
--
"Das Fido ist was fuer Leute, die was im Hirn haben."
-- Johannes Schadock, 2:249/4090.13 in
<MSGID-2=3a249=2f4090.13=40fidonet=***@fidonet.org>
Alexander Wolff
2008-06-18 12:21:20 UTC
Permalink
Post by Konni Scheller
Post by Michael Holzt
Eine Unsymetrie besteht nur, wenn der Beitragszahler nicht fähig ist,
den Bescheid rechtzeitig einzureichen. Ich verstehe den Ansatz auch.
Wenn grundsätzlich das Datum der Vorlage herangezogen würde, könnte
man aus verspäteter Einreichung einen Vorteil ziehen. Wenn
stattdessen das Datum des Bescheids herangezogen würde, müssten ggf.
nach Monaten Beiträge erstattet werden, was Verwaltungsaufwand nach
sich zieht und bei einem Umlagesystem auch Unwägbarkeiten über das
tatsächliche Beitragsaufkommen mit sich bringen würde.
Diese Unsymmetrie fällt Dir nicht auf?
Die gibts anderswo auch. Wenn Du Deine Steuern nicht in richtiger Höhe
vorauszahlst oder wenigstens bis 15 Monate danach, gilt folgendes:

Zuviel gezahlte Steuern -> zu versteuernde Erstattungszinsen
Zuwenig gezahlte Steuern -> nicht abziehbare Nachzahlungszinsen

Gehen wir von je einmal 20.000 zuviel und zuwenig gezahlten Steuern aus und
ein Jahr Zinslauf (etwas unrealistisch, aber es kommt schon mal vor), dann
betragen die Zinsen 1.200 Euro Haben oder Soll.

Bei 30% Durchschnittsteuersatz ergibt

840 Zinsen nach Steuer -
1200 Zinsen nach Steuer =
360 Zinsen Nachteil für 2 Jahre oder
180 Zinsen Nachteil pro Jahr

und zwar nur, weil man nicht richtig antizipiert hat.

Am besten ist also der dran, bei dem sich

- wenig ändert, oder bei dem
- zeitlich und betragsmäßig alles a jour ist
--
Moin+Gruss Alexander
Will Berghoff
2008-06-18 13:20:27 UTC
Permalink
Post by Alexander Wolff
Die gibts anderswo auch. Wenn Du Deine Steuern nicht in richtiger Höhe
Zuviel gezahlte Steuern -> zu versteuernde Erstattungszinsen
Zuwenig gezahlte Steuern -> nicht abziehbare Nachzahlungszinsen
Was ist daran unsymmetrisch?

Zinseinnahmen sind steuerpflichtige Einnahmen, egal woher.

Zinsen auf Steuernachzahlungen sind "Vertragstrafen" auf nicht
steurabzugsfähige Belsatungen
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2008-06-13 10:48:50 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Wenn grundsätzlich das Datum der Vorlage herangezogen würde,
könnte man aus verspäteter Einreichung einen Vorteil ziehen. Wenn
stattdessen das Datum des Bescheids herangezogen würde, müssten
ggf. nach Monaten Beiträge erstattet werden, was
Verwaltungsaufwand nach sich zieht und bei einem Umlagesystem auch
Unwägbarkeiten über das tatsächliche Beitragsaufkommen mit sich
bringen würde.
Was sich im grossen und ganzen herausmitteln sollte, und der
Verwaltungsaufwand ist im EDV-Zeitalter auch sehr ueberschaubar. In
Oesterreich wird immer das drittvorangegangene Jahr zur Bestimmung
der Beitraege herangezogen - _aber_ diese Beitraege sind immer als
vorlaeufig zu verstehen und werden, nach oben wie nach unten,
korrigiert, sobald der endgueltige Steuerbescheid da ist. Und - oh
wunder - die SVA lebt nicht nur, sondern ist eine der finanziell
bessergestellten Anstalten in diesem Land.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich

Stefan - Für den Genießer von Welt: Beben weil es stirbt!
(Sloganizer)
Bodo Rzany
2008-06-13 11:00:27 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Was sich im grossen und ganzen herausmitteln sollte, und der
Verwaltungsaufwand ist im EDV-Zeitalter auch sehr ueberschaubar. In
Oesterreich wird immer das drittvorangegangene Jahr zur Bestimmung
der Beitraege herangezogen - _aber_ diese Beitraege sind immer als
vorlaeufig zu verstehen und werden, nach oben wie nach unten,
korrigiert, sobald der endgueltige Steuerbescheid da ist. Und - oh
wunder - die SVA lebt nicht nur, sondern ist eine der finanziell
bessergestellten Anstalten in diesem Land.
Felix Austria...

Wie habt Ihr Eure Ulla verhindert?

Bodo
Gerrit Brodmann
2008-06-13 17:16:19 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Was sich im grossen und ganzen herausmitteln sollte, und der
Verwaltungsaufwand ist im EDV-Zeitalter auch sehr ueberschaubar. In
Oesterreich wird immer das drittvorangegangene Jahr zur Bestimmung
der Beitraege herangezogen - _aber_ diese Beitraege sind immer als
vorlaeufig zu verstehen und werden, nach oben wie nach unten,
korrigiert, sobald der endgueltige Steuerbescheid da ist. Und - oh
wunder - die SVA lebt nicht nur, sondern ist eine der finanziell
bessergestellten Anstalten in diesem Land.
Felix Austria...
Wie habt Ihr Eure Ulla verhindert?
Wenn Dir Haider lieber ist als Alternative...
Alexander Wolff
2008-06-18 12:32:22 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Post by Bodo Rzany
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Was sich im grossen und ganzen herausmitteln sollte, und der
Verwaltungsaufwand ist im EDV-Zeitalter auch sehr ueberschaubar. In
Oesterreich wird immer das drittvorangegangene Jahr zur Bestimmung
der Beitraege herangezogen - _aber_ diese Beitraege sind immer als
vorlaeufig zu verstehen und werden, nach oben wie nach unten,
korrigiert, sobald der endgueltige Steuerbescheid da ist. Und - oh
wunder - die SVA lebt nicht nur, sondern ist eine der finanziell
bessergestellten Anstalten in diesem Land.
Felix Austria...
Wie habt Ihr Eure Ulla verhindert?
Wenn Dir Haider lieber ist als Alternative...
Der ist doch gar nicht mehr dran, und war auch nur Landeshauptmann
(Ministerpräsident). Und wenn Du Haider sagst, musst Du hier von damals
Schwerin, jetzt Berlin und bald Wiesbaden reden. Und - wer weiß - ab 2009
Deutschland?
--
Moin+Gruss Alexander
Gerrit Brodmann
2008-06-18 16:55:30 UTC
Permalink
Post by Alexander Wolff
Post by Gerrit Brodmann
Post by Bodo Rzany
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Was sich im grossen und ganzen herausmitteln sollte, und der
Verwaltungsaufwand ist im EDV-Zeitalter auch sehr ueberschaubar. In
Oesterreich wird immer das drittvorangegangene Jahr zur Bestimmung
der Beitraege herangezogen - _aber_ diese Beitraege sind immer als
vorlaeufig zu verstehen und werden, nach oben wie nach unten,
korrigiert, sobald der endgueltige Steuerbescheid da ist. Und - oh
wunder - die SVA lebt nicht nur, sondern ist eine der finanziell
bessergestellten Anstalten in diesem Land.
Felix Austria...
Wie habt Ihr Eure Ulla verhindert?
Wenn Dir Haider lieber ist als Alternative...
Der ist doch gar nicht mehr dran, und war auch nur Landeshauptmann
(Ministerpräsident). Und wenn Du Haider sagst, musst Du hier von damals
Schwerin, jetzt Berlin und bald Wiesbaden reden. Und - wer weiß - ab 2009
Deutschland?
Es geht um die Tendenz möglicher Alternativen. Ich hätte auch
Berlusconoi (sp?) Italien oder Hoffmann (Braunschweig) anbringen
können als Beispiel.

Bodo Rzany
2008-06-13 10:52:43 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Post by Bodo Rzany
Dir ist die Unsymmetrie im Vorgehen Ullas aber schon aufgefallen?
Genau darüber "rege ich mich auf" und u.A. daraus bilde ich mir
meine Meinung über Ulla und ihre Genossen.
Eine Unsymetrie besteht nur, wenn der Beitragszahler nicht fähig ist,
den Bescheid rechtzeitig einzureichen.
...oder nicht auf die Idee kommt (weil er vielleicht den Brief seiner
GKK nicht gelesen hat), daß Ulla auf's Bescheißen aus ist. Beim FA
geht's anders und besser und ohne die "vorteilszieherische Möglichkeit",
die Du in einem Deiner vorigen Postings so detailiert dargestellt hast.
Post by Michael Holzt
Ich verstehe den Ansatz auch.
Wenn grundsätzlich das Datum der Vorlage herangezogen würde, könnte
man aus verspäteter Einreichung einen Vorteil ziehen. Wenn stattdessen
das Datum des Bescheids herangezogen würde, müssten ggf. nach Monaten
Beiträge erstattet werden, was Verwaltungsaufwand nach sich zieht und
bei einem Umlagesystem auch Unwägbarkeiten über das tatsächliche
Beitragsaufkommen mit sich bringen würde.
Ach ja. Verwaltungsaufwand, der später anfällt, ist Verwaltungsaufwand.
Und wenn er früher anfällt, dann ist das, bitte sehr, was?
Post by Michael Holzt
Wenn man seine Angelegenheiten einigermaßen beisammen hat und nach
Erhalt des Steuerbescheids diesen z.B. eben per Fax oder Post schickt
oder an der Geschäftsstelle vorbeigeht, hat man keinerlei Nachteil.
So man sich, siehe oben, an Ullas besondere Sicht der Dinge erinnert.

Bist Du bei Ulla angestellt, oder warum verteidigst Du diesen Irrsinn?

Bodo
Lutz Schulze
2008-06-13 10:35:36 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Soweit ich weiß, stimmt "ab dem Datum "sowieso nicht, sondern es gilt
immer zum nächsten (oder gar übernächsten?) Beitragsmonat. Und damit
entsteht Dir aus dieser Regelung im Normalfall keinerlei Nachteil,
außer Du bist zu blöd den Bescheid für eine Minderung zeitnah
einzureichen. Da im GKV-System nun einmal keine Erstattungen vorgesehen
sind, kann halt eine Beitragsminderung erst berücksichtigt werden, wenn
sie der Kasse auch bekannt wird.
Das ginge aber auch anders zu regeln.

Entweder werden die Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
erhoben (Solidarprinzip) oder eben wie in dem Fall willkürlich. Das kann es
aber nicht sein.

Mit ihrer merkwürdigen Praxis, für Entgelte aus Überstunden, Urlaubsgeld
usw. zwar Beiträge zu vereinnahmen, im Leistungsfall aber nicht zu zahlen,
sind die gesetzlichen Kassen vor Jahren auch gestrandet.

Lutz
--
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Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
Michael Holzt
2008-06-13 10:39:05 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Entweder werden die Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
erhoben (Solidarprinzip) oder eben wie in dem Fall willkürlich.
Wo ist da eine willkürliche Erhebung? Die Beiträge werden ja im Nachgang
nach der Leistungsfähigkeit erhoben. Übrigens macht das das Finanzamt im
Grundsatz doch genauso, auch dort werden Vorauszahlungen an den Zahlen
des/r Vorjahre(s) bemessen.
--
"Den Anzeigen in Comicheften darf man nicht glauben, mit dieser Röntgenbrille
die ich bestellt habe konnte man gar nicht durch die Haut von den Leuten
sehen. Nur durch die Kleider." -- SpongeBob Schwammkopf in Episode 89b
(Ein Song für Patrick)
Konni Scheller
2008-06-13 10:44:30 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Wo ist da eine willkürliche Erhebung?
Im Gesetz.

Servus,
Konni
Bodo Rzany
2008-06-13 10:54:57 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Wo ist da eine willkürliche Erhebung? Die Beiträge werden ja im Nachgang
nach der Leistungsfähigkeit erhoben. Übrigens macht das das Finanzamt im
Grundsatz doch genauso, auch dort werden Vorauszahlungen an den Zahlen
des/r Vorjahre(s) bemessen.
Der Unterschied zwischen (vorläufigen) Vorauszahlungen und (endgültigen)
KK-Beiträgen ist Dir geläufig?
Lutz Schulze
2008-06-13 10:59:49 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Post by Lutz Schulze
Entweder werden die Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
erhoben (Solidarprinzip) oder eben wie in dem Fall willkürlich.
Wo ist da eine willkürliche Erhebung? Die Beiträge werden ja im Nachgang
nach der Leistungsfähigkeit erhoben.
Mit etwas Glück. Pech eben dann wenn das Einkommen sinkt.
Post by Michael Holzt
Übrigens macht das das Finanzamt im
Grundsatz doch genauso, auch dort werden Vorauszahlungen an den Zahlen
des/r Vorjahre(s) bemessen.
Und verrechnet dann. Die Krankenkasse nicht.

Lutz
--
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Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
Michael Holzt
2008-06-13 11:13:00 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Michael Holzt
Wo ist da eine willkürliche Erhebung? Die Beiträge werden ja im Nachgang
nach der Leistungsfähigkeit erhoben.
Mit etwas Glück. Pech eben dann wenn das Einkommen sinkt.
Kann es sein, daß Du das Prinzip auch nicht verstanden hast?
--
"We're nympholeptics, desiring the unobtainable. We risk sanity for moments
of temporary enlightenment. So many ideas, so little memory. The last thought
killed by anticipation of the next. We feel an oberwhelming feeling of love;
we flow in unison." -- Jip (John Simm) in 'Human Traffic'
Lutz Schulze
2008-06-13 11:35:28 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Post by Lutz Schulze
Post by Michael Holzt
Wo ist da eine willkürliche Erhebung? Die Beiträge werden ja im Nachgang
nach der Leistungsfähigkeit erhoben.
Mit etwas Glück. Pech eben dann wenn das Einkommen sinkt.
Kann es sein, daß Du das Prinzip auch nicht verstanden hast?
Nein. Ich will keinen Beitrag, der sich mit Versatz am Einkommen orientiert
(öffnet, wie du beschrieben hast auch der Manipulation Tür und Tor) sondern
einen, der sich tatsächlich am Einkommen orientiert. Also mit späterer
Verrechnung, anders geht das ja nicht.

Bei den Steuern geht es aber auch. Und wer dann eben innerhalb xx Monaten
keine Belege für sein Einkommen beibringt zahlt den Maximalbeitrag.

Im übrigen bin ich aber überhaupt nicht für einkommensabhängige
Krankenversicherungsbeiträge sondern für Umverteilung an einer Stelle, wie
ich neulich schrieb.

Da würde man auch mal sehen, was die Krankenversicherung pro Person
tatsächlich kostet. Und Existenzgründer hätten am Anfang nicht noch eine
zusätzliche Hürde zu nehmen.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
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Bodo Rzany
2008-06-13 11:51:19 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Im übrigen bin ich aber überhaupt nicht für einkommensabhängige
Krankenversicherungsbeiträge sondern für Umverteilung an einer Stelle, wie
ich neulich schrieb.
Damit würde das System ja transparent. Das _können_ die Politiker nicht
wollen. :-(
Post by Lutz Schulze
Da würde man auch mal sehen, was die Krankenversicherung pro Person
tatsächlich kostet. Und Existenzgründer hätten am Anfang nicht noch eine
zusätzliche Hürde zu nehmen.
Es ist erstaunlich wenig, selbst wenn man als privat Versicherter
bei den Ärzten generell den 2.3fachen AOK-Satz zahlt. Gäbe es eine
reine Risikoversicherung für Außergewöhnliches, wäre ich heute nicht
in einer GKK (K für Kasse, und nicht V für Versicherung).

Bodo
Joachim Peter
2008-06-13 17:53:32 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Post by Lutz Schulze
Entweder werden die Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
erhoben (Solidarprinzip) oder eben wie in dem Fall willkürlich.
Wo ist da eine willkürliche Erhebung? Die Beiträge werden ja im Nachgang
nach der Leistungsfähigkeit erhoben. Übrigens macht das das Finanzamt im
Grundsatz doch genauso, auch dort werden Vorauszahlungen an den Zahlen
des/r Vorjahre(s) bemessen.
Erstens kann man die Vorauszahlungen problemlos ändern lassen (Ich sage
dem Finanzamt seit Jahren, was wir zahlen wollen, es hat noch nie nein
gesagt), zweitens, und das ist das Entscheidende: Am Ende wird
abgerechnet, nach dem tatsächlichen Verdienst. Auf den Cent genau.

Joachim
Joachim Peter
2008-06-13 11:08:15 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
daß laut einer speziellen Absonderung von Ulla Beitragserhöhungen
gültig werden ab dem Datum des Steuerbescheides für das maßgebliche
Jahr, Beitragsminderungen aber erst ab dem Datum des Einganges des
vorzulegenden Steuerbescheides bei der GKK.
Soweit ich weiß, stimmt "ab dem Datum "sowieso nicht, sondern es gilt
immer zum nächsten (oder gar übernächsten?) Beitragsmonat. Und damit
entsteht Dir aus dieser Regelung im Normalfall keinerlei Nachteil,
außer Du bist zu blöd den Bescheid für eine Minderung zeitnah
einzureichen.
Das ist Unsinn. Die Steuererkląrung für 200x kann man frühestens am 1.1.
200x+1 machen. Wenn man dann den Bescheid bekommt (nicht im gleichen
Monat) und den gleich einreicht, hat man schon mindestens 1-2 Monate in
200x+1 den höheren Preis auf Grundlage von 200x-1 bezahlt,außerdem das
ganze Jahr 200x, obwohl man weniger verdient hat.
Natürlich kann man das bei einer Einkommenserhöhung auch nutzen:
Steuererklärung für 200x (mit Steuerberater oder Strafzahlung ans FA)
erst im Dezember 200x+1 abgeben, zahlst du bis Dezember den Betrag auf
der Grundlage von 200x-1 :-).

Ich bin auch ein Freund von Analogieschlüssen, aber der Schluss, dass
ein einfaches und bei der Steuerzahlung lange bewährtes Prinzip auch bei
der vergleichbaren GKK-Zahlung angewendet wird, ist leider falsch. Das
wär zu einfach. Und zu logisch. Und man könnte nicht so gut Wahlkampf
mit Steuererklärungen auf Bierdeckeln machen.

Joachim
Michael Holzt
2008-06-13 11:19:01 UTC
Permalink
Die Steuererkl?rung für 200x kann man frühestens am 1.1. 200x+1 machen.
Wenn man dann den Bescheid bekommt (nicht im gleichen Monat) und den
gleich einreicht, hat man schon mindestens 1-2 Monate in 200x+1 den
höheren Preis auf Grundlage von 200x-1 bezahlt,außerdem das ganze Jahr
200x, obwohl man weniger verdient hat.
Wie Du selber aber korrekterweise festgestellt hast, bekommt man diese
ein bis zwei Monate (mindestens) dafür am Anfang des darauffolgenden
Jahres quasi "wieder", weil man entsprechend länger den niedrigeren
Beitrag zahlt bis der Steuerbescheid wieder vorliegt.



Dafür zahlt man dann entsprechend 1-2 Monate - oder bei geschickter
Gestaltung noch länger - in 200x+2 den niedrigeren Beitrag. Es gibt
weder Erstattung noch Nachzahlung. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Ich bin auch ein Freund von Analogieschlüssen, aber der Schluss, dass
ein einfaches und bei der Steuerzahlung lange bewährtes Prinzip auch bei
der vergleichbaren GKK-Zahlung angewendet wird, ist leider falsch. Das
wär zu einfach.
Das System ist sicherlich kompliziert, aber es ist - wenn man Bescheide
die zu einer Beitragssenkung führen auch umgehend einreicht - in der
Summe nicht zum Nachteil für den Beitragszahler. Daß man durch geschickte
Gestaltung den Beitrag optimieren kann ist zwar ein Systemfehler, aber
dieser geht nicht zu Lasten des GKV-Mitglieds.
--
"Das Fido ist was fuer Leute, die was im Hirn haben."
-- Johannes Schadock, 2:249/4090.13 in
<MSGID-2=3a249=2f4090.13=40fidonet=***@fidonet.org>
Michael Holzt
2008-06-13 11:19:49 UTC
Permalink
Die Steuererkl?rung für 200x kann man frühestens am 1.1. 200x+1 machen.
Wenn man dann den Bescheid bekommt (nicht im gleichen Monat) und den
gleich einreicht, hat man schon mindestens 1-2 Monate in 200x+1 den
höheren Preis auf Grundlage von 200x-1 bezahlt,außerdem das ganze Jahr
200x, obwohl man weniger verdient hat.
Wie Du selber aber korrekterweise festgestellt hast, bekommt man diese
ein bis zwei Monate (mindestens) dafür am Anfang des darauffolgenden
Jahres quasi "wieder", weil man entsprechend länger den niedrigeren
Beitrag zahlt bis der neue Steuerbescheid wieder vorliegt.
Ich bin auch ein Freund von Analogieschlüssen, aber der Schluss, dass
ein einfaches und bei der Steuerzahlung lange bewährtes Prinzip auch bei
der vergleichbaren GKK-Zahlung angewendet wird, ist leider falsch. Das
wär zu einfach.
Das System ist sicherlich kompliziert, aber es ist - wenn man Bescheide
die zu einer Beitragssenkung führen auch umgehend einreicht - in der
Summe nicht zum Nachteil für den Beitragszahler. Daß man durch geschickte
Gestaltung den Beitrag optimieren kann ist zwar ein Systemfehler, aber
dieser geht nicht zu Lasten des GKV-Mitglieds.
--
"Das Fido ist was fuer Leute, die was im Hirn haben."
-- Johannes Schadock, 2:249/4090.13 in
<MSGID-2=3a249=2f4090.13=40fidonet=***@fidonet.org>
Joachim Peter
2008-06-13 12:25:10 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Die Steuererkl?rung für 200x kann man frühestens am 1.1. 200x+1 machen.
Wenn man dann den Bescheid bekommt (nicht im gleichen Monat) und den
gleich einreicht, hat man schon mindestens 1-2 Monate in 200x+1 den
höheren Preis auf Grundlage von 200x-1 bezahlt,außerdem das ganze Jahr
200x, obwohl man weniger verdient hat.
Wie Du selber aber korrekterweise festgestellt hast, bekommt man diese
ein bis zwei Monate (mindestens) dafür am Anfang des darauffolgenden
Jahres quasi "wieder", weil man entsprechend länger den niedrigeren
Beitrag zahlt bis der neue Steuerbescheid wieder vorliegt.
Wo habe ich das festgestellt? Wo bekomme ich was "quasi wieder", wenn
mein Einkommen nicht wieder steigt?

Der Fakt in einem Satz zusammengefasst, ist der: Die Anpassung der
GKK-Beiträge an das Einkommen, egal ob nach oben oder nach unten erfolgt
im Abstand von 1-2 Jahren. Genau in dem Augenblick, wo mein Einkommen
sinkt, bezahle ich erst mal munter weiter die hohen Beiträge, nur wenn
es steigt, profitiere ich von den niedrigeren der Vorjahre. Das ist
schon mal weder sachgemäß noch solidarisch und sozial, was ja der
eigentliche Prinzip der GKV sein soll.

Es wirkt weiter zum Nachteil durch die mehrfach erwähnte Unsymmetrie,
die auf die Unkenntnis des Versicherten baut. Dieser kann zwar durch
frühe oder verspätete Abgabe der Steuererklärung Vor- und Nachteile in
gewissen Grenzen steuern, die Grenzen sind aber unsymmetrisch. Eine
Aufforderung, den Steuerbescheid einzureichen, bekommt man erst am Ende
des Jahres. Als es uns vor Jahren betraf, hat uns das unzählige
Telefonate und Schreiben an die KK gekostet, um eine konkrete Antwort zu
bekommen, wie das Verfahren eigentlich funktioniert. Die Überraschung
war ebensogroß wie beim OP. Da wir es in einer Phase des
Einkommensaufschwungs erfahren haben, hatte es erst mal keine Nachteil,
wir konnten nur den Vorteil der niedrigeren Beiträge nicht optimal
nutzen. Den Nachteil der höheren Beiträge bei einem irgendwann sinkenden
Einkommen werden wir trotzdem nicht vermeiden können.
...Daß man durch geschickte
Post by Michael Holzt
Gestaltung den Beitrag optimieren kann ist zwar ein Systemfehler, aber
dieser geht nicht zu Lasten des GKV-Mitglieds.
Zu dessen Lasten geht aber massiv, wenn er es versäumt, es geschickt
manipulieren. Oder er es schafft, am Anfang seiner Selbständigkeit
sofort ein hohes Einkommen zu beziehen oder er so blöd (= ehrlich) war,
dieses als Vorausschätzung auch anzugeben, es aber nach Jahren eine
allmähliche Verschlechterung seines Geschäfts gibt, aus welchen Gründen
auch immer.

Joachim
Martin Dietrich
2008-06-13 14:09:39 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Da im GKV-System nun einmal keine Erstattungen
vorgesehen sind, kann halt eine Beitragsminderung erst berücksichtigt
werden, wenn sie der Kasse auch bekannt wird.
Aber Beitragsnachforderungen sind möglich!
Post by Michael Holzt
Man kann sich sicher über vieles aufregen, aber hier scheint mir das
fehl am Platz.
siehe oben!

***@rtin
Michael Holzt
2008-06-13 14:52:22 UTC
Permalink
Post by Martin Dietrich
Post by Michael Holzt
Da im GKV-System nun einmal keine Erstattungen
vorgesehen sind, kann halt eine Beitragsminderung erst berücksichtigt
werden, wenn sie der Kasse auch bekannt wird.
Aber Beitragsnachforderungen sind möglich!
Mit der Ausnahme des ersten Jahres der freiwilligen Mitgliedschaft: Nein.
--
"And guess what software Osama Bin Laden uses on his laptop? [...] Osama uses
Linux because he knows [it is] designed to counterfeit DVDs, circumventing
the Digital Millenium Copyright Act, and defraud companies like Disney."
-- http://www.shelleytherepublican.com
Marianne Bloss
2008-06-13 15:00:27 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Post by Martin Dietrich
Post by Michael Holzt
Da im GKV-System nun einmal keine Erstattungen
vorgesehen sind, kann halt eine Beitragsminderung erst berücksichtigt
werden, wenn sie der Kasse auch bekannt wird.
Aber Beitragsnachforderungen sind möglich!
Mit der Ausnahme des ersten Jahres der freiwilligen Mitgliedschaft: Nein.
Sicher? Also, wenn zum normalen Einkommen plötzlich Einkünfte aus V+V
hinzukommen, können nicht Beiträge nachgefordert werden?

Marianne
Bodo Rzany
2008-06-13 15:11:31 UTC
Permalink
Post by Marianne Bloss
Post by Michael Holzt
Post by Martin Dietrich
Post by Michael Holzt
Da im GKV-System nun einmal keine Erstattungen
vorgesehen sind, kann halt eine Beitragsminderung erst berücksichtigt
werden, wenn sie der Kasse auch bekannt wird.
Aber Beitragsnachforderungen sind möglich!
Mit der Ausnahme des ersten Jahres der freiwilligen Mitgliedschaft: Nein.
Sicher? Also, wenn zum normalen Einkommen plötzlich Einkünfte aus V+V
hinzukommen, können nicht Beiträge nachgefordert werden?
Michael will das offensichtlich nicht verstehen.

Wenn der Steuerbescheid für ein mieses Jahr im Juli kommt und erst
beim allgemeinen Aufräumen im Dezember bei der KK eingereicht wird,
gibt's für die Zeit zwischen Juli und Dezember keine Erstattung.

Wenn der Steuerbescheid für ein gutes Jahr im Juli kommt und erst
beim allgemeinen Aufräumen im Dezember bei der KK eingereicht wird,
kassiert die KK für Juli bis Dezember eine Nachzahlung.

Man muß schon sehr politikerhörig sein, um das gutzuheißen - oder
bei Ulla im Lohn stehen. Aber diese Frage will Michael wohl nicht
beantworten.

Bodo
Marianne Bloss
2008-06-13 15:19:59 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Wenn der Steuerbescheid für ein gutes Jahr im Juli kommt und erst
beim allgemeinen Aufräumen im Dezember bei der KK eingereicht wird,
kassiert die KK für Juli bis Dezember eine Nachzahlung.
Gut dann also ab Steuerbescheid und nicht ab Beginn der Zusatzeinkünfte.
Dann weiß ich zu schätzen, dass mein FA gesagt hat, ich könne mir mit
der Steuererklärung bis August Zeit lassen :-)

Marianne
Bodo Rzany
2008-06-13 15:30:58 UTC
Permalink
Post by Marianne Bloss
Gut dann also ab Steuerbescheid und nicht ab Beginn der Zusatzeinkünfte.
Dann weiß ich zu schätzen, dass mein FA gesagt hat, ich könne mir mit
der Steuererklärung bis August Zeit lassen :-)
Ich sag' ja, daß die Ulla zum Bescheißen auffordert. ;-)

Da ich ihr hier nicht nachsagen kann/will, daß sie zu dumm ist,
das zu erkennen, muß ich wohl hier (öffentlich!) Absicht vermuten.

Bodo
Marianne Bloss
2008-06-13 16:33:36 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Da ich ihr hier nicht nachsagen kann/will, daß sie zu dumm ist,
das zu erkennen, muß ich wohl hier (öffentlich!) Absicht vermuten.
So komplex wie das Ganze nun mal ist, gibt es wohl zwangsläufig gewisse
Schlupflöcher. Viele werden auch nicht den Überblick haben, um solche
systemimmanenten Möglichkeiten zu ihren Gunsten nutzen zu können.
Deshalb: danke für die Erläuterung des Sachverhaltes.

Marianne
Michael Holzt
2008-06-13 16:38:58 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Michael will das offensichtlich nicht verstehen.
Dem ist keineswegs so. Ich halte es aber für falsch den Begriff
Nachzahlung so zu verwenden, wie Du es tust. Bei Steuern gibt
es eine Erstattung und Nachzahlung, weil erst im Nachgang festgelegt
wird, wieviel überhaupt zu zahlen war. Bei der GKV ist mir aber -
zumindest wenn ich rechnen kann - zu jedem Zeitpunkt bekannt, wie
hoch mein aktueller Beitrag per Gesetz und Beitragssatz ist und dieser
ändert sich eben nicht mehr nachträglich.

Gefragt war ob sich der Beitrag nachträglich erhöht wenn man mehr
verdient hat, und darauf ist die richtige Antwort genau die, die ich
gab: Nein. Wenn jemand so schlampig ist, daß er seine Unterlagen nicht
zeitig einreicht, dann sehe ich das nicht als Nachzahlung sondern eher
als Restzahlung.
Post by Bodo Rzany
Man muß schon sehr politikerhörig sein, um das gutzuheißen - oder
bei Ulla im Lohn stehen. Aber diese Frage will Michael wohl nicht
beantworten.
Ich habe nur - anders als Du offenbar - kapiert, daß dieses System zwar
krude ist, aber durchaus in sich stimmig und mich über die Jahren hinweg
auch keineswegs benachteiligt.
--
"everything done. Thank you for downloading a media file containing
proprietary and patentend technology."
-- Meldung von 'mmsclient' nach Download eines mms://-Streams
Bodo Rzany
2008-06-13 16:58:19 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Ich habe nur - anders als Du offenbar - kapiert, daß dieses System zwar
krude ist, aber durchaus in sich stimmig und mich über die Jahren hinweg
auch keineswegs benachteiligt.
"In sich stimmig" ist es tatsächlich, weshalb ja auch kaum jemand
mehr Ulla bzw. deren Partei wählen wird. Und benachteiligt bin ich,
als genereller Höchstsatzzahler, auch nicht.

Also lassen wir Dein "krude" stehen und beenden hiermit die Diskussion.

Bodo
Konni Scheller
2008-06-13 10:21:42 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Wähle nächstes Mal besser (nicht GKK-mäßig, sondern Partei-mäßig).
Vorschläge?

Servus,
Konni
Bodo Rzany
2008-06-13 10:30:44 UTC
Permalink
Post by Konni Scheller
Post by Bodo Rzany
Wähle nächstes Mal besser (nicht GKK-mäßig, sondern Partei-mäßig).
Vorschläge?
Soll ich mich noch deutlicher outen? ;-)

Nachdem das Guido-Mobil verschrottet wurde und dort jetzt
wieder mehr Vernunft eingekehrt ist (und es dort angesehene
alte Mitglieder gibt, die über das BVG einige der schlimmsten
Auswüchse der Vergangenheit zurechtgebogen haben), gibt es
aktuell für mich dazu keine Alternative.

Grüße
Bodo
Konni Scheller
2008-06-13 10:44:30 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Soll ich mich noch deutlicher outen? ;-)
Nachdem das Guido-Mobil verschrottet wurde und dort jetzt
wieder mehr Vernunft eingekehrt ist (und es dort angesehene
alte Mitglieder gibt, die über das BVG einige der schlimmsten
Auswüchse der Vergangenheit zurechtgebogen haben), gibt es
aktuell für mich dazu keine Alternative.
Ach, das waren noch Zeiten, als es noch richtige Liberale gab. Ich denke
mit etwas Wehmut an Gerhard Baum als Innenminister zurück.

Servus,
Konni
Bodo Rzany
2008-06-13 10:59:12 UTC
Permalink
Post by Konni Scheller
Ach, das waren noch Zeiten, als es noch richtige Liberale gab. Ich denke
mit etwas Wehmut an Gerhard Baum als Innenminister zurück.
Ja. Und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger wird jetzt auch langsam
älter...

Hoffentlich war Westerwelles letzte Rede nicht nur Schau. Das ließe
für die Zukunft wieder hoffen.

Bodo
Gerrit Brodmann
2008-06-13 17:33:18 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Post by Konni Scheller
Ach, das waren noch Zeiten, als es noch richtige Liberale gab. Ich denke
mit etwas Wehmut an Gerhard Baum als Innenminister zurück.
Ja. Und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger wird jetzt auch langsam
älter...
Hoffentlich war Westerwelles letzte Rede nicht nur Schau. Das ließe
für die Zukunft wieder hoffen.
Wenn er Fallschirmstunden nimmt...
Rüdiger Silberer
2008-06-14 10:32:15 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Post by Konni Scheller
Ach, das waren noch Zeiten, als es noch richtige Liberale gab. Ich denke
mit etwas Wehmut an Gerhard Baum als Innenminister zurück.
Ja. Und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger wird jetzt auch langsam
älter...
Aber sie ist noch sehr aktiv!
Post by Bodo Rzany
Hoffentlich war Westerwelles letzte Rede nicht nur Schau. Das ließe
für die Zukunft wieder hoffen.
Die FDP besteht ja nicht nur aus Westerwelle, und das was Guido auf dem
letzten Parteitag gesagt hat ist Mehrheitsmeinung.
--
ade, Rüdiger
Erst wenn der letzte Software-Entwickler verhaftet,
und die letzte Idee patentiert ist...
... werdet Ihr merken, daß Rechtsanwälte nicht programmieren können.
Will Berghoff
2008-06-16 09:42:24 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Silberer
Post by Bodo Rzany
Ja. Und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger wird jetzt auch langsam
älter...
Aber sie ist noch sehr aktiv!
Was denn, sie heult immer noch?
Rüdiger Silberer
2008-06-14 10:28:15 UTC
Permalink
Post by Konni Scheller
Post by Bodo Rzany
Soll ich mich noch deutlicher outen? ;-)
Nachdem das Guido-Mobil verschrottet wurde und dort jetzt
wieder mehr Vernunft eingekehrt ist (und es dort angesehene
alte Mitglieder gibt, die über das BVG einige der schlimmsten
Auswüchse der Vergangenheit zurechtgebogen haben), gibt es
aktuell für mich dazu keine Alternative.
Ach, das waren noch Zeiten, als es noch richtige Liberale gab. Ich denke
mit etwas Wehmut an Gerhard Baum als Innenminister zurück.
Es gibt auch heute noch "richtige" Liberale, man muß sie nur zur
Kenntnis nehmen.
--
ade, Rüdiger
Erst wenn der letzte Software-Entwickler verhaftet,
und die letzte Idee patentiert ist...
... werdet Ihr merken, daß Rechtsanwälte nicht programmieren können.
Pedro Hermundurius
2008-06-13 11:49:14 UTC
Permalink
Post by Konni Scheller
Post by Bodo Rzany
Wähle nächstes Mal besser (nicht GKK-mäßig, sondern Partei-mäßig).
Vorschläge?
Na, wenn Du ausgerechnet _mich_ fragst ... Du weißt doch, welche
Farbe ;-)
--
Es ist mein Job, nie zufrieden zu sein.

Wernher von Braun
Dietz Proepper
2008-06-14 11:28:21 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Post by je
Eine Bekannte, die Versicherungsberaterin ist, konnte den Fall kaum
glauben. Kann es sein, dass das wirklich so ist? Wie sollen wir uns
jetzt verhalten? An wen sollen wir uns wenden? Steuerberater?
Versicherungsberater? Rechtsanwalt? An unsere GKV?
Nimm' Dir eine einsame Bergkuppel um dort laut und ausgiebig zu fluchen.
Post by Bodo Rzany
Irgendwer muß die Ulla ja gewählt haben.
Ich wußte garnicht, daß die direkt zur Wahl anstand...
Post by Bodo Rzany
Wähle nächstes Mal besser (nicht GKK-mäßig, sondern Partei-mäßig).
Ach. Du glaubst also ernsthaft daß die Schwarzkittel es anders gemacht
hätten? Zudem, zu Deiner Information, wir haben im Moment eine große
Koalition. Daher sind Parteidimpfeleien absolut unangemessen.
Bodo Rzany
2008-06-14 12:02:49 UTC
Permalink
Post by Dietz Proepper
Post by Bodo Rzany
Irgendwer muß die Ulla ja gewählt haben.
Ich wußte garnicht, daß die direkt zur Wahl anstand...
Das hat auch niemand behauptet. Aber sie war schon vor der
letzten Wahl an der Stelle, an der sie auch an Wiederwahl
ihrer Partei bleiben sollte.
Post by Dietz Proepper
Post by Bodo Rzany
Wähle nächstes Mal besser (nicht GKK-mäßig, sondern Partei-mäßig).
Ach. Du glaubst also ernsthaft daß die Schwarzkittel es anders gemacht
hätten?
Hast Du den Spiegel aus dieser Woche schon gelesen mit der netten
Story über Hans Eichels Verramschen der Bundesdruckerei für 1 Milliarde
und dem jetzt beabsichtigten Rückkauf von 25.1 Prozent der mittlerweile
hochverschuldeten Druckerei für aktuell wieder 1 Milliarde? Kompetenz
der Roten (und speziell von Eichel) kann ich hier nicht erkennen.
Post by Dietz Proepper
Zudem, zu Deiner Information, wir haben im Moment eine große
Koalition. Daher sind Parteidimpfeleien absolut unangemessen.
Ach nee. Gibt es neben schwarz und rot für Dich keine anderen Farben?
Und wie sonst, Deiner Meinung nach, ändert man Mißstände in einer
Demokratie? Die Gerichte können nicht jeden Mist geradebiegen!
Lutz Schulze
2008-06-14 13:51:16 UTC
Permalink
Post by Bodo Rzany
Hast Du den Spiegel aus dieser Woche schon gelesen mit der netten
Story über Hans Eichels Verramschen der Bundesdruckerei für 1 Milliarde
und dem jetzt beabsichtigten Rückkauf von 25.1 Prozent der mittlerweile
hochverschuldeten Druckerei für aktuell wieder 1 Milliarde? Kompetenz
der Roten (und speziell von Eichel) kann ich hier nicht erkennen.
Du kannst der Linken doch nicht generell wirtschaftliche Kompetenz
absprechen. Selbst die ganz links haben das drauf:

http://www.sueddeutsche.de/,tt3l1/deutschland/artikel/200/177661/

'Bei der Linkspartei ist man sich indes keiner Schuld bewusst und verweist
auf Beteuerungen der mit der Herstellung der Werbemittel beauftragten
Berliner Firma MediaService GmbH. Die reicht, ganz im Sinne der
Globalisierung, den schwarzen Peter weiter. Die T-Shirts seien bei der Firma
Adler in Tschechien bestellt worden, erklärt das Unternehmen.'

Am Ende waren es dann wie immer die anderen.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
Bodo Rzany
2008-06-14 14:17:26 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Bodo Rzany
Hast Du den Spiegel aus dieser Woche schon gelesen mit der netten
Story über Hans Eichels Verramschen der Bundesdruckerei für 1 Milliarde
und dem jetzt beabsichtigten Rückkauf von 25.1 Prozent der mittlerweile
hochverschuldeten Druckerei für aktuell wieder 1 Milliarde? Kompetenz
der Roten (und speziell von Eichel) kann ich hier nicht erkennen.
Du kannst der Linken doch nicht generell wirtschaftliche Kompetenz
http://www.sueddeutsche.de/,tt3l1/deutschland/artikel/200/177661/
Ja, die ganz Linken haben offensichtlich Kompetenz und halten sich,
anders als Eichel, wohl auch an die Formel "Schaden vom deutschen
Volk zu wenden und seinen Nutzen zu mehren" (oder so ähnlich). Den
Schaden haben bei denen Andere.

Grüße
Bodo
Michael Holzt
2008-06-13 10:09:41 UTC
Permalink
Post by je
Jetzt dachte ich, es ist so wie bei den Steuern. Wenn der Bescheid
2007 vorliegt und der bei meiner Frau niedriger ausfällt, würde wir
von der Krankenkasse eine Rückzahlung bekommen, so ist es ja auch bei
den Steuern.
Bei der GKV ist das anders. Dort bestimmt der jeweils letzte Steuerbescheid
immer die kommenden Beiträge. Man bekommt also nichts wieder, aber da man
auch nichts nachzahlen muß (außer ggf. für das allererste Jahr einer
freiwilligen Mitgliedschaft) gleicht sich das auch wieder aus.

Wenn Ihr also dieses Jahr wenig verdient, dann wird sich z.B. auf die
Beiträge in 2009 und/oder 2010 auswirken, auch wenn ihr in diesen Jahren
dann mehr verdient. Unterm Strich zahlt man also genauso viel, wie wenn
es Erstattungen und Nachzahlungen geben würde, ärgerlich ist halt nur,
daß es dabei bei wechselnden Einkünften durchaus dazu kommen muß, daß
man in einem Jahr indem man eh schon wenig Geld hat, trotzdem hohe
Beiträge zahlt.

Aber gerade bei wechselnden Einkünften kann man von diesem Modell sogar
noch profitieren und seine Krankenkassenbeiträge deutlich unter die
Beiträge drücken, die bei einer Berechnung mit Rück- und Nachzahlung
sich ergeben würde. Und zwar so:

1. Im Jahr 0 wurde nur sehr wenig verdient. Im Jahr 1 wird dann schon
sehr frühzeitig (Januar) eine Steuererklärung abgegeben, so daß man
z.B. schon im Februar 1 den Bescheid erhält. Diesen reicht man dann
sofort bei der Krankenkasse ein. Ab März 1 zahlt man dann den anhand
dieses niedrigen Einkommens errechneten niedrigen Beitragssatz.

2. Im Jahr 1 wird nun aber deutlich mehr verdient. Dann wartet man im
Jahr 2 mit der Abgabe der Steuererklärung so lange wie möglich, z.B.
mit Fristverlängerung bis September (mit Steuerberater noch länger).
Solange wie noch kein neuer Steuerbescheid vorliegt, wird weiter der
Beitrag anhand des alten berechnet. Man zahlt also die höheren
Beiträge dann frühestens so ab Oktober 2.

3. Unter Umständen wurde nun im Jahr 2 wieder sehr wenig verdient, also
gibt man den Bescheid wieder sehr früh ab, und zahlt dann ab z.B.
März 3 wieder nur den geringen Beitrag. Bei diesem Zyklus hätte man
dann von 24 Monaten nur 5 Monate den hohen Beitrag bezahlt, 19 Monate
aber den geringen. Würden stattdessen Rück- und Nachzahlungen berechnet,
hätte man jeden Beitrag exakt 12 Monate bezahlt und damit deutlich
mehr.
Post by je
Eine Bekannte, die Versicherungsberaterin ist, konnte den Fall kaum
glauben.
Bedenklich wenn eine "Versicherungsberaterin" solche Grundsätze nicht
kennt.
--
"Den Anzeigen in Comicheften darf man nicht glauben, mit dieser Röntgenbrille
die ich bestellt habe konnte man gar nicht durch die Haut von den Leuten
sehen. Nur durch die Kleider." -- SpongeBob Schwammkopf in Episode 89b
(Ein Song für Patrick)
Erwin Denzler
2008-06-13 10:39:19 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Post by je
Eine Bekannte, die Versicherungsberaterin ist, konnte den Fall kaum
glauben.
Bedenklich wenn eine "Versicherungsberaterin" solche Grundsätze nicht
kennt.
Versicherungsberater sind lt. RechtsberatungsG zuständig für:

"für die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern
a)bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen,
b)bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im
Versicherungsfall,"

Aus der Wortwahl "Versicherungsvertrag" ergibt sich, daß es nur um
privatrechtliche Versicherungen geht, nicht um Sozialversicherung. Mit
der *gesetzlichen* KV haben sie also nichts zu tun. So lange sie sich
nur als Privatperson wundert, macht das aber auch nichts. Hätte sie im
Rahmen ihrer Tätigkeit zu dem Thema beraten, kämmen haftungsrechtliche
Fragen ins Spiel.

E.D.
Martin Hentrich
2008-06-13 10:34:57 UTC
Permalink
Post by je
Eine Angestellte der GKV hat aber meiner Frau gegenüber am Telefon
behauptet, dass dies nicht so ist. Das Geld für 2007 sei in jedem Fall
verloren
Ja das ist so. Offensichtlich hast du auch nicht in der Satzung dieser
"GKV" nachgesehen. Warum auch immer, magst du uns auch nicht den Namen
der GKV nennen. Letztlich gings hier um die Barmer, da steht das exakt
drin.

Ansonsten: Die Staatsverächter mögen wieder das große Koxxen kriegen.
Aber die Regeln sind nun mal so. Deine Frau hätte sich ja auch privat
versichern können. Die Kinder auch. Warum nicht?

Martin
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand benutzen wollte.
Menschen wollten Ruhe. Sie wollten essen und schlafen, und sie wollten,
daß man nett zu ihnen war. Denken wollten sie nicht.
[Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt]
Michael Holzt
2008-06-13 10:37:15 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Ansonsten: Die Staatsverächter mögen wieder das große Koxxen kriegen.
Aber die Regeln sind nun mal so. Deine Frau hätte sich ja auch privat
versichern können. Die Kinder auch. Warum nicht?
Die Staatsverächter mögen vorm Motzen vielleicht auch erstmal das Modell
verstehen und herausfinden, daß man sich unter Strich gegenüber einem
Modell mit Nachzahlungen und Erstattungen nicht schlechter aber ggf. in
manchen Fällen - wie von mir skizziert - sogar besser steht.
--
"In der klassischen Kryptographie verschlüsselt Alice Nachrichten an Bob um
sie vor Carol zu schützen. Bei DRM sind Bob und Carol die gleiche Person."
-- angeblich von Bruce Schneier, Einzelnachweis gesucht
Lutz Schulze
2008-06-13 11:05:42 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Post by je
Eine Angestellte der GKV hat aber meiner Frau gegenüber am Telefon
behauptet, dass dies nicht so ist. Das Geld für 2007 sei in jedem Fall
verloren
Ja das ist so. Offensichtlich hast du auch nicht in der Satzung dieser
"GKV" nachgesehen. Warum auch immer, magst du uns auch nicht den Namen
der GKV nennen. Letztlich gings hier um die Barmer, da steht das exakt
drin.
Ansonsten: Die Staatsverächter mögen wieder das große Koxxen kriegen.
Aber die Regeln sind nun mal so.
Kein Grund sie nicht zu ändern.

Im übrigen verachte ich den Staat nicht, ich will ihn verbessern damit er
seiner Funktion gerecht werden kann.

Klare, nachvollziehbare und faire Regelungen halte ich für eine
Verbesserung.

Wenn ich damals bei den Krankenkassen von den zu Unrecht erhobenen Beiträgen
(bzw. verweigerten Leistungen) auf Überstunden usw. betroffen gewesen wäre
hätte ich auch bis zum Bundessozialgericht geklagt. War aber nie so lange
krank ;-)

Nicht alles was die Bürokratie ausheckt ist im Sinne der Bevölkerung, und im
Sinne des Staates eigentlich auch nicht. Für mich führt sie längst ein
Eigenleben, ein korrigierendes Element ist nicht in Sicht.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
je
2008-06-13 20:08:52 UTC
Permalink
Hallo Martin,

On 13 Jun., 12:34, Martin Hentrich <***@aol.com> wrote:
...
Post by Martin Hentrich
Ja das ist so. Offensichtlich hast du auch nicht in der Satzung dieser
"GKV" nachgesehen.
Nein, mache ich leider ungern. In der Beziehung bin ich wohl höchst
undeutsch, eher amerikanisch.
Post by Martin Hentrich
Warum auch immer, magst du uns auch nicht den Namen
derGKVnennen.
War kein böser Wille. mhplus, wenn das wichtig ist.
Post by Martin Hentrich
Ansonsten: Die Staatsverächter mögen wieder das große Koxxen kriegen.
Aber die Regeln sind nun mal so.
Ich kann garnicht soviel fressen wie ich kotzen möchte.
Post by Martin Hentrich
Deine Frau hätte sich ja auch privat
versichern können. Die Kinder auch. Warum nicht?
Hmm, klingt ja fast ein wenig hämisch, nach dem Motto, "was hat der
Idiot auch noch Kinder". Nun, wir können es uns schlicht nicht leisten
mit drei Kindern.

TssTss, dass in Dummland immer Selbständiger gleich Besserverdienender
heißt. Ja ich bin über der Beitragsbemessungsgrenze, aber es geht doch
garnicht drunter als Selbständiger mit Familie, oder? Jedenfalls bei
uns nicht. Ohne Cauchy-Schwarzsche Nebengeschäfte oder reiche Eltern
versteht sich.


Gruss

Johannes
Bodo Rzany
2008-06-14 06:56:15 UTC
Permalink
Post by je
Post by Martin Hentrich
Ansonsten: Die Staatsverächter mögen wieder das große Koxxen kriegen.
Aber die Regeln sind nun mal so.
Ich kann garnicht soviel fressen wie ich kotzen möchte.
Post by Martin Hentrich
Deine Frau hätte sich ja auch privat
versichern können. Die Kinder auch. Warum nicht?
Hmm, klingt ja fast ein wenig hämisch, nach dem Motto, "was hat der
Idiot auch noch Kinder".
Ich vermute hier ein Problem mit seiner Ossi-Vergangenheit.
Einerseits obrigkeitliches Handeln keinesfalls hinterfragen,
andererseits den bösen Wessis Häme entgegenbringen. Am Besten
überliest man ihn (zumindest als Wessi).

Bodo
je
2008-06-13 19:52:45 UTC
Permalink
Post by je
Hallo allerseits,
Hallo nochmal,

vielen Dank fuer eure zahlreiche Antworten. Also, es stimmt wirklich,
sagen praktisch alle von euch, auch wenn die Meinungen, ob das
sinnvoll, gerecht usw. ist, auseinandergehen. Nein, ich wäre darauf
nicht mal im Traum drauf gekommen. Wie komme ich jetzt am schnellsten
aus den doppelt-voll-Zahlungen raus? Geht das wirklich erst mit dem
Steuerbescheid 2007 oder hat es Aussicht auf Erfolg, das ich schon
vorab schreibe, dass meine Frau voraussichtlich geringfügig
beschäftigt ist. Wir sind jetzt eine GbR. Entweder ich beschäftige
meine Frau bei mir (wie ist dann die Rechtsform) oder wir müssen zwei
getrennte GuV-Rechnungen durchführen (stärkerer Bürokratieaufwand),
sehe ich das richtig? Was ist ratsam?

Johannes
Joachim Peter
2008-06-13 21:14:27 UTC
Permalink
Hallo, je

Ich denke Genossen, mit der Monotonie des jejeje, und wie das alles
heißt - ja, sollte man doch Schluß machen.

Walter Ulbricht


Wo das "je" steht, gehört dein Name hin, woher er das damals bloß schon
wissen konnte :-).
...Zahlungen raus? Geht das wirklich erst mit dem
Post by je
Steuerbescheid 2007
Im Prinzip ja. Das sollte aber doch kein Problem sein, der 31.5. is doch
eh schon vorbei.
Post by je
oder hat es Aussicht auf Erfolg, das ich schon
vorab schreibe, dass meine Frau voraussichtlich geringfügig
beschäftigt ist.
Wie, ist sie nun selbständig oder geringfügig beschäftigt oder kann sie
sich das aussuchen?
Post by je
Wir sind jetzt eine GbR.
Deine Frau und du?

Das is ja absolut GKK-inkompatibel.

Dann ist doch die Lösung ganz einfach: Schmeiß sie raus. Nicht aus dem
Bett oder der Wohnung. Nur aus der GbR. Sei ein ganzer Mann. Sei ein
Einzelunternehmer.
Da du ihr nichts mehr zahlen musst, steigt dein Gewinn. Kriegst du alles
alleine. Davon bezahlst du einmal GKV, deine. Sicher über der
Bemessungsgrenze, aber bloß einmal. Frau und Kinder sind bei dir
familienversichert, zahlen nix, niente, null, garnischt.
Sie arbeitet trotzdem mit? Na kein Problem unter Ehepartnern, dann ist
sie "unentgeltlich mithelfende Familenangehörige". Das muss man
nirgendwo melden, das ist kein Status. Aber legal isses trotzdem.
Ahja, vergiss nicht, ihr etwas Taschengeld zu zahlen, privat versteht
sich, und ´ne private Rentenversicherung hat sie sich auch verdient :-).
Ihr könnt es natürlich auch umgekehrt machen, sie schmeißt dich raus.
Dann bezahlt sie ab dem Steuerbescheid von 2007 bis zum Steuerbescheid
2008, der ihr dann sicher einen Gewinn über der Beitragsgrneze beschert,
der aber sicher erst Ende 2009 eintreffen wird, nur die Beiträge von
2007. Und du zahlst nix.

beste Grüße

Joachim,

der eigentlich nicht selber selbständig, sondern unentgeltlich
mithelfender Familienangehöriger seiner Ehefrau ist.
je
2008-06-14 06:13:08 UTC
Permalink
Hallo Joachim,
Post by Joachim Peter
Hallo, je
Ich denke Genossen, mit der Monotonie des jejeje, und wie das alles
heißt - ja, sollte man doch Schluß machen.
Walter Ulbricht
Der war aber doch uncool.
Post by Joachim Peter
Wo das "je" steht, gehört dein Name hin, woher er das damals bloß schon
wissen konnte :-).
Leute die sich darüber aufregen, haben meist zuviel Zeit.
Post by Joachim Peter
...Zahlungen raus? Geht das wirklich erst mit dem
Post by je
Steuerbescheid 2007
Im Prinzip ja. Das sollte aber doch kein Problem sein, der 31.5. is doch
eh schon vorbei.
Doch, ich bin verspätet. Und der ganze Papierkram...
Post by Joachim Peter
Post by je
oder hat es Aussicht auf Erfolg, das ich schon
vorab schreibe, dass meine Frau voraussichtlich geringfügig
beschäftigt ist.
Wie, ist sie nun selbständig oder geringfügig beschäftigt oder kann sie
sich das aussuchen?
Momentan noch selbständig. Wir wollen auch, dass sie weiterhin
selbständig bleibt. Aber wir wollen andererseits auch von den 2x520
Euro KV-Beitrag pro Monat runter. Daher überlege ich mir schon, ob sie
bei mir in Zukunft geringfügig beschäftigt werden soll, wenn wir
anders gar nicht von dem hohen Beitrag wegkommen. Aber da werde ich
noch unseren Steuerberater fragen.
Post by Joachim Peter
Post by je
Wir sind jetzt eine GbR.
Deine Frau und du?
Ja.
Post by Joachim Peter
Das is ja absolut GKK-inkompatibel.
Warum?
Post by Joachim Peter
Dann ist doch die Lösung ganz einfach: Schmeiß sie raus....ganzer Mann...
Das ist absolut inkompatibel zu unserer Weltanschauung.

...
Post by Joachim Peter
beste Grüße
Joachim,
der eigentlich nicht selber selbständig, sondern unentgeltlich
mithelfender Familienangehöriger seiner Ehefrau ist.
Ach deswegen bist du so sauer? Bist du jetzt ein ganzer Mann?

Gruss

Johannes
Bodo Rzany
2008-06-14 06:50:19 UTC
Permalink
Post by je
Post by Joachim Peter
Wo das "je" steht, gehört dein Name hin, woher er das damals bloß schon
wissen konnte :-).
Leute die sich darüber aufregen, haben meist zuviel Zeit.
Was vielleicht an deren effektiverem Arbeitsstil liegt?
Post by je
Post by Joachim Peter
Post by je
oder hat es Aussicht auf Erfolg, das ich schon
vorab schreibe, dass meine Frau voraussichtlich geringfügig
beschäftigt ist.
Wie, ist sie nun selbständig oder geringfügig beschäftigt oder kann sie
sich das aussuchen?
Momentan noch selbständig. Wir wollen auch, dass sie weiterhin
selbständig bleibt. Aber wir wollen andererseits auch von den 2x520
Euro KV-Beitrag pro Monat runter. Daher überlege ich mir schon, ob sie
bei mir in Zukunft geringfügig beschäftigt werden soll, wenn wir
anders gar nicht von dem hohen Beitrag wegkommen. Aber da werde ich
noch unseren Steuerberater fragen.
Post by Joachim Peter
Post by je
Wir sind jetzt eine GbR.
Deine Frau und du?
Ja.
Post by Joachim Peter
Das is ja absolut GKK-inkompatibel.
Warum?
Weil Du dann 2*520 Euro zahlst.
Post by je
Post by Joachim Peter
Dann ist doch die Lösung ganz einfach: Schmeiß sie raus....ganzer Mann...
Das ist absolut inkompatibel zu unserer Weltanschauung.
Dann zahlst Du 2*520 Euro.
Post by je
Post by Joachim Peter
der eigentlich nicht selber selbständig, sondern unentgeltlich
mithelfender Familienangehöriger seiner Ehefrau ist.
Ach deswegen bist du so sauer? Bist du jetzt ein ganzer Mann?
Joachim Peter war absolut nicht sauer, sondern hat Dir einen
zu unserem verkorksten Sozialsystem sehr kompatiblen Vorschlag
gemacht, der Dein Problem lösen würde. Wenn dem aber
weltanschauliche Dinge entgegenstehen, dann kann Dir in einer
Sozialgruppe vielleicht besser geholfen werden. Zumindest
können die Leute dort nach meiner Erfahrung mehr Trost spenden.

Bodo
je
2008-06-14 16:44:22 UTC
Permalink
Hallo Bodo,
Post by Bodo Rzany
Post by je
Post by Joachim Peter
Wo das "je" steht, gehört dein Name hin, woher er das damals bloß schon
wissen konnte :-).
Leute die sich darüber aufregen, haben meist zuviel Zeit.
Was vielleicht an deren effektiverem Arbeitsstil liegt?
Vielleicht ja, und vielleicht auch, dass sie gerne mal Polizei
spielen. Da ich jetzt ein bisschen zuviel Zeit habe: Man hört so viel
von Rufmord im Internet, da bin ich halt vorsichtiger geworden.
Andererseits wüsste ich garnicht, wie ich das je in Google Groups
ändern könnte. Vielleicht in Cramer, wie der vom Sprengkommando
Atlantik: "Aber sparen Sie sich die Mühe den Namen zu analysieren, Sie
haben schon genug zu tun".
...
Post by Bodo Rzany
Post by je
Post by Joachim Peter
Post by je
Wir sind jetzt eine GbR.
Deine Frau und du?
Ja.
Post by Joachim Peter
Das is ja absolut GKK-inkompatibel.
Warum?
Weil Du dann 2*520 Euro zahlst.
D.h., es gibt bei der GbR gar keine andere Möglichkeit.
Post by Bodo Rzany
Post by je
Post by Joachim Peter
Dann ist doch die Lösung ganz einfach: Schmeiß sie raus....ganzer Mann...
Das ist absolut inkompatibel zu unserer Weltanschauung.
Dann zahlst Du 2*520 Euro.
Post by je
Post by Joachim Peter
der eigentlich nicht selber selbständig, sondern unentgeltlich
mithelfender Familienangehöriger seiner Ehefrau ist.
Ach deswegen bist du so sauer? Bist du jetzt ein ganzer Mann?
Joachim Peter war absolut nicht sauer, sondern hat Dir einen
zu unserem verkorksten Sozialsystem sehr kompatiblen Vorschlag
gemacht, der Dein Problem lösen würde.
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass der "kompatible Vorschlag" ernst
gemeint war. Und das mit meiner Frau war nicht besonders nett
geschrieben.
Post by Bodo Rzany
Wenn dem aber
weltanschauliche Dinge entgegenstehen, dann kann Dir in einer
Sozialgruppe vielleicht besser geholfen werden. Zumindest
können die Leute dort nach meiner Erfahrung mehr Trost spenden.
Ja, ja, hab die Message verstanden: GbR impliziert zwingend 1040Euro.


Gruss

Johannes
Joachim Peter
2008-06-15 02:23:54 UTC
Permalink
Post by je
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass der "kompatible Vorschlag" ernst
gemeint war. Und das mit meiner Frau war nicht besonders nett
geschrieben.
Sorry, das war wirklich nicht böse gemeint, sondern einfach logisch.
Und natürlich völliger Ernst. Lies es noch mal genau durch. Du kannst es
auch liebevoller ausdrücken. Und es geht natürlich auch umgekehrt, dann
ist eben deine bessere Hälfte eben die Einzelunternehmerin, wenn sie da
empfindlich ist. Wenn ihr es beide seit, ist euch nicht zu helfen.

Zumindest nach meinem Verständins einer Ehe wirft man die Einkommen
einen Topf und gibt davon den größten Teil gemeinsam aus, der andere
Teil bleibt für individuelle Bedürfnisse, Freiräume, Hobbys etc.
Letzterer ist nicht von dem Einkommen des Einzelnen abhängig und schon
garnicht davon, was davon auf dem Papier steht. Das geduldige Papier ist
das aber letztendlich der einzige Unterschied zwischen eurer GbR und
meinem Vorschlag. Abgesehen von den gesparten KK-Beiträgen natürlich,
und darum ging es dir ja in deinem Posting.
Wie man sich die familiären Aufgaben tatsächlich aufteilt, zu denen
unter anderem auch Geldverdienen zählt, ist natürlich eine andere Sache,
aber das spielt für die KK-Beiträge auch keinerlei Rolle.
Aber wenn es für euch wichtiger ist, dass jeder sein eignes Papierchen
in der Hand hält, auf dem sein Quentchen auf das Centchen genau
dokumentiert ist, als das, was in der Summe raus kommt, kann ich
verstehen, dass die GbR die absolut perfekte Lösung für euch ist. Die
Buchhaltung kann man dann auch auf maximalen Aufwand bei minimalem
Nutzen optimieren, dass man die Mühe macht, jeden Cent getrennt
auszurechnen und seine Steuererklärung nicht rechtzeitig schafft.
Tipp: Man kann sich auch noch um die Anteile streiten und Anwälte dafür
bezahlen, dann bleibt noch weniger übrig :-).
Der andere Weg wäre, auf die Summe zu schauen, und gemeinsam zu beraten,
was man damit macht, oder wie man sie vergrößern kann. In diesem Sinne
war mein Vorschlag. Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Post by je
Ja, ja, hab die Message verstanden: GbR impliziert zwingend 1040Euro.
Nicht ganz, wenn das Quentchen deiner Frau jetzt sinkt, sind es statt
aber noch mindestens 520+260 statt der 520. Wenn ihr dann die
Steuererklärung geschafft habt, nach der sie weniger als die halbe
Bemessungsgrenze verdient hat.
Post by je
Gruss
Joachim
je
2008-06-15 11:39:21 UTC
Permalink
Hallo Joachim,

so wie du es jetzt schreibst, liesst sich das schon ganz anders. Danke
für die Tipps (ernst gemeint).
Post by Joachim Peter
Und es geht natürlich auch umgekehrt, dann
ist eben deine bessere Hälfte eben die Einzelunternehmerin, wenn sie da
empfindlich ist.
Also wir misstrauen uns gegenseitig nicht, das ist nicht der Punkt.
Wir haben auch einen gemeinsamen Topf, in den jeder einzahlt, keiner
schaut, wie viel der andere (weniger) verdient usw. Ich habe eher die
Sorge, dass wir, wenn wir was "drehen", vom FA keine Ruhe mehr
bekommen.


...
Post by Joachim Peter
Post by je
Ja, ja, hab die Message verstanden: GbR impliziert zwingend 1040Euro.
Nicht ganz, wenn das Quentchen deiner Frau jetzt sinkt, sind es  statt
aber noch mindestens 520+260 statt der 520.
Ok, ist immer noch viel, aber ich würde dann schon beginnen, es als
gerecht anzusehen.
Post by Joachim Peter
Wenn ihr dann die
Steuererklärung geschafft habt, nach der sie weniger als die halbe
Bemessungsgrenze verdient hat.
Mit GbR. Und mit irgend einer Form von Subunternehmer-/Knechtschaft,
ist es noch weniger.


Johannes
Bodo Rzany
2008-06-15 12:05:57 UTC
Permalink
Hallo Johannes,
Post by je
Also wir misstrauen uns gegenseitig nicht, das ist nicht der Punkt.
Wir haben auch einen gemeinsamen Topf, in den jeder einzahlt, keiner
schaut, wie viel der andere (weniger) verdient usw. Ich habe eher die
Sorge, dass wir, wenn wir was "drehen", vom FA keine Ruhe mehr
bekommen.
das FA interessiert diese spezielle Sache überhaupt nicht, weil sich
ja am Gesamteinkommen und damit den zu zahlenden Steuern nichts
ändert (gemeinsame Verlanlagung zur ESt nehme ich jetzt einfach
einmal an).

Auch meine Frau (steuer- und sonstwas-rechtlich Hausfrau) und ich
bilden letztlich eine Art GbR, in der jeder seine Aufgaben hat, damit
das Ganze funktioniert. Rechnungsschreiber und damit der, auf den
die Zahlungen von extern geleistet und dem steuerlich die Einnahmen
zugeordnet werden, bin allerdings alleine ich. Versteuern tuten wir
das Alles dann wieder gemeinsam. Dahinter ist gar kein Dreh, sondern
einfach nur eine sinnvolle Gestaltung des Lebensumfeldes.

Zudem:
Mein jüngster Sohn, der zur Zeit noch studiert (Elektrotechnik), hat
ein Gewerbe angemeldet und hilft mir manchmal etwas aus. Dafür schreibt
er mir Rechnungen, die für mich Betriebsausgaben sind und beim ihm erst
dann steuerlich relevant werden, wenn ein bestimmtes Mindesteinkommen
(liegt wohl um 7.500 Euro im Jahr) überschritten werden. Auch das ist
völlig legal und spart innerfamiliär Steuern. Das sind eben die Gesetze
in unserem Land, mit denen es sich zu arrangieren gilt und mit denen
man sich (in meinen Augen) arrangieren kann. Andere Lösungen wären mir
allerdings auch lieber.

Grüße
Bodo
Erwin Denzler
2008-06-13 21:36:39 UTC
Permalink
Post by je
Steuerbescheid 2007 oder hat es Aussicht auf Erfolg, das ich schon
vorab schreibe, dass meine Frau voraussichtlich geringfügig
beschäftigt ist. Wir sind jetzt eine GbR. Entweder ich beschäftige
meine Frau bei mir (wie ist dann die Rechtsform) oder wir müssen zwei
getrennte GuV-Rechnungen durchführen (stärkerer Bürokratieaufwand),
sehe ich das richtig? Was ist ratsam?
Wenn sie ihre selbständige Tätigkeit aufgibt, gelten andere Regelungen
für die Beitragsberechnung, ggf. auch Familienversicherung. Was
voraussichtlich mal sein könnte, spielt aber jetzt keine Rolle.

Alle Auswirkungen diverser Konstruktionen können Dir Rechtsanwalt und
Steuerberater erläutern und durchrechnen. Daß die Frau nur wegen der
Krankenversicherung das Arbeiten gleich fast vollständig aufhören will
ist seltsam, kann sie aber natürlich machen wenn sie meint.

E.D.
je
2008-06-14 06:18:35 UTC
Permalink
On 13 Jun., 23:36, Erwin Denzler <***@erwin-denzler.de>
wrote:
...
Post by Erwin Denzler
Alle Auswirkungen diverser Konstruktionen können Dir Rechtsanwalt und
Steuerberater erläutern und durchrechnen.
Ja, ich werde auf jeden Fall unseren Steuerberater fragen.

Daß die Frau nur wegen der
Post by Erwin Denzler
Krankenversicherung das Arbeiten gleich fast vollständig aufhören will
ist seltsam, kann sie aber natürlich machen wenn sie meint.
Nein, wir wollen nicht, dass sie die Selbständigkeit aufgibt. Wir
wollen nur von den hohen Beträgen für sie runter. Nur wenn das
garnicht anders geht, überlegen wir uns da was, aber das soll der
Steuerberater klären.


Johannes
Helga Schulz
2008-06-14 19:59:49 UTC
Permalink
Post by je
...
Post by Erwin Denzler
Alle Auswirkungen diverser Konstruktionen können Dir Rechtsanwalt und
Steuerberater erläutern und durchrechnen.
Ja, ich werde auf jeden Fall unseren Steuerberater fragen.
Ja, sofort am Montag, vielleicht glaubst du dem endlich, wenn Du
den Leuten mit einschlägiger Lebenserfahrung schon nicht glaubst.
Post by je
Daß die Frau nur wegen der
Post by Erwin Denzler
Krankenversicherung das Arbeiten gleich fast vollständig aufhören will
ist seltsam, kann sie aber natürlich machen wenn sie meint.
Nein, wir wollen nicht, dass sie die Selbständigkeit aufgibt. Wir
wollen nur von den hohen Beträgen für sie runter.
Ja ist das denn so schwer zu kapieren: wer den Status
"selbständig" hat, der zahlt eben selber Krankenversicherung!
Entweder ihr wollt beide mit Gewalt diesen Status behalten, dann
zahlt ihr eben auch beide Selbständigenbeträge, oder ihr macht es
wie Generationen von Selbständigen vor Euch (wie meine
Großeltern, Eltern, Tanten, Onkel): zusammenbleiben, Arbeit
aufteilen und gemeinsam erledigen, einer ist selbständig, der
andere bei ihm angestellt.
Post by je
Nur wenn das
garnicht anders geht, überlegen wir uns da was, aber das soll der
Steuerberater klären.
Beide Ehepartner selbständig ist nunmal die teuerste Variante von
Krankenversicherung, speziell wenn noch Kinder da sind. Das war
schon im Kaiserreich so und ist heute immer noch so.
Die Sozialversicherungssysteme sind zuvörderst für abhängig
Beschäftigte gemacht, nicht für Selbständige - die sind dabei
eine marginale Randgruppe.

Ja, zu Ostzeiten war alles anders: da waren Mann und Frau
angestellt, und die Kinderversorgung garantierte der Staat. Wenn
die Kinder aus dem Haus waren und man sich nichts mehr zu sagen
hatte, ließ man sich scheiden - das hatte keinerlei Auswirkungen
auf das verfügbare Geld.
Im Westen war es nie so. Wer keinen verläßlich dauerhaften
Lebenspartner fand, ging mit Selbständigkeit regelmäßig bankrott.
Scheidung bedeutet fürderhin Sozialhilfeniveau, nur
Zusammenbleiben sorgt für relativen (z.T. erklecklichen)
Wohlstand.
Anscheinend muß man das mal so deutlich sagen.

Ja, man kann sehr wohl drüber diskutieren, ob eine solche
Hierarchisierung in einem Kleinbetrieb, den Mann und Frau
gemeinsam betreiben, sachgerecht und zeitgemäß ist. Aber ihr lebt
jetzt und müßt mit dem jetzigen System klarkommen und könnt nicht
auf neue Gesetze warten.

Die mieseste Variante ist jedenfalls regelmäßig "mithelfende
Familienangehörige", das ist quasi Vollenteignung ohne
Gegenleistung (das ist ein Scheidungsgrund, keine Lebensform).
Für einen Minijob, der wenigstens einen kleinen Rentenanspruch
bringt, sollte es wenigstens reichen, besser für einen
Angestelltenjob. Das brächte zudem noch die Sicherheit, daß bei
Geschäftsuntergang wenigstens einer von euch noch ein paar Kröten
von der Arbeitsagentur kriegt.
je
2008-06-14 21:07:02 UTC
Permalink
Hallo Helga,
Post by je
...
Post by Erwin Denzler
Alle Auswirkungen diverser Konstruktionen können Dir Rechtsanwalt und
Steuerberater erläutern und durchrechnen.
Ja, ich werde auf jeden Fall unseren Steuerberater fragen.
Ja, sofort am Montag,...
Nee, Montag habe ich wieder geschätlich zu tun. Aber Freitag. Auf eine
Woche kommt es jetzt auch nicht an.
...vielleicht glaubst du dem endlich, wenn Du
den Leuten mit einschlägiger Lebenserfahrung schon nicht glaubst.
Huch, wer hat jetzt "einschlägige Lebenserfahrung"? Ah, und ich dachte
schon, ich müsste dich in deiner jugendlichen Ungeduld bremsen, von
wegen "sofort am Montag" ;)
Übrigens finde ich, "Lebenserfahrung" ist ein ziemlich schwammiger
Begriff, Erfahrung kann man in so vielen Bereichen bekommen bzw.
haben. Manche ist hilfreich, manche weniger. Abgesehen davon ist er
ziemlich abgedroschen, mensch, das klingt ja, als ob Großmutter (oder
eine überforderte Mami) zu mir spricht.

...
Ja ist das denn so schwer zu kapieren: wer den Status
"selbständig" hat, der zahlt eben selber Krankenversicherung!
Das kapier ich schon, nur nicht, dass wir dann zwingend beide den
Höchstsatz zahlen.
Entweder ihr wollt beide mit Gewalt diesen Status behalten, dann
zahlt ihr eben auch beide Selbständigenbeträge, oder ihr macht es
wie Generationen von Selbständigen vor Euch (wie meine
Großeltern, Eltern, Tanten, Onkel): zusammenbleiben, Arbeit
aufteilen und gemeinsam erledigen, einer ist selbständig, der
andere bei ihm angestellt.
Bei meinen Eltern war das glaub nicht so, die waren beide praktische
Ärzte. Und das noch zu den fetteren Zeiten (70er Jahre). Wobei mein
Vater schon mit 65 in Rente war, als ich 10 war. Tja, habe damals
leider kein Interesse gehabt, die beiden sowas zu fragen.

...

[Ost-nostalgische Betrachtungen gesnippt]

...
Im Westen war es nie so. Wer keinen verläßlich dauerhaften
Lebenspartner fand, ging mit Selbständigkeit regelmäßig bankrott.
Im Moment sieht es bei uns glücklicherweise so aus, dass wir noch ein
gutes Weilchen zusammenbleiben.

...
Für einen Minijob, der wenigstens einen kleinen Rentenanspruch
bringt, sollte es wenigstens reichen, besser für einen
Angestelltenjob. Das brächte zudem noch die Sicherheit, daß bei
Geschäftsuntergang wenigstens einer von euch noch ein paar Kröten
von der Arbeitsagentur kriegt.
Ja, ist eine Überlegung wert. Aber ich bezweifele, dass wir uns das
leisten können. Ich denke auch, dass wir *jetzt* als junge Familie das
Geld brauchen. Als Rentner und auch schon davor, wenn die Kinder auf
eigenen Beinen stehen, kommen wir mit deutlich weniger aus, und werden
wohl auch müssen. Aber im Moment will ich lieber in die Ausbildung
meiner Kinder investieren. Ich hätte jedenfalls ein Scheißgefühl
dabei, wenn wegen meinem Rentenanspruch die Musikschulgebühr dran
glauben müsste.


Gruss

Johannes
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2008-06-15 06:52:24 UTC
Permalink
Post by je
Post by Helga Schulz
Ja ist das denn so schwer zu kapieren: wer den Status
"selbständig" hat, der zahlt eben selber Krankenversicherung!
Das kapier ich schon, nur nicht, dass wir dann zwingend beide den
Höchstsatz zahlen.
Finde ich durchaus einsichtig - ihr seid beide produktiv, offenbar
sogar sehr erfolgreich, also ist auch jeder in der Lage, sich selbst
zu versichern. Dass sich Ehepartner mit keinem oder geringen
Einkommen mitversichern lassen koennen, betrachte ich als
Sozialleistung und damit als gewisses Entgegenkommen des Systems.
Diese Sachverhalt anzugeben, wenn er nicht den Tatsachen entspricht,
spart Geld und ist in der Praxis nicht nachweisbar, in seiner
reinsten Form aber natuerlich schlicht und einfach Betrug.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich

Stefan - die edelste Steigerung von fies!
(Sloganizer)
Bodo Rzany
2008-06-15 07:52:21 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Finde ich durchaus einsichtig - ihr seid beide produktiv, offenbar
sogar sehr erfolgreich, also ist auch jeder in der Lage, sich selbst
zu versichern. Dass sich Ehepartner mit keinem oder geringen
Einkommen mitversichern lassen koennen, betrachte ich als
Sozialleistung und damit als gewisses Entgegenkommen des Systems.
Diese Sachverhalt anzugeben, wenn er nicht den Tatsachen entspricht,
spart Geld und ist in der Praxis nicht nachweisbar, in seiner
reinsten Form aber natuerlich schlicht und einfach Betrug.
Ja, an dem, der keine Kinder hat und für sich allein aus staatlichem
Umverteilungswillen den Höchstsatz berappt. Oder würde der schon
betrügen, wenn er in die PKV ginge und sich so der politisch gewollten
Umverteilung entzöge?

Das Sozialsystem der Bundesrepublik ist genau daraufhin ausgelegt, daß
es jeder zu seinem Vorteil nutzen kann und wohl sogar soll. In diesem
Sinne kannst Du es als staatliche Aufforderung zum Betrügen sehen.

Es gäbe Alternativen, aber die sind aus verteilungspolitischen und
sonstigen Gründen offenbar nicht gewollt.

Und: Du solltest das GKK-System in Deutschland nicht "Versicherung"
nennen. Genau _das_ ist es nämlich nicht.

Bodo
Joachim Peter
2008-06-15 08:34:34 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by je
Post by Helga Schulz
Ja ist das denn so schwer zu kapieren: wer den Status
"selbständig" hat, der zahlt eben selber Krankenversicherung!
Das kapier ich schon, nur nicht, dass wir dann zwingend beide den
Höchstsatz zahlen.
Hallo, Stefan
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Dass sich Ehepartner mit keinem oder geringen
Einkommen mitversichern lassen koennen, betrachte ich als
Sozialleistung und damit als gewisses Entgegenkommen des Systems.
Ich betrachte es als unsachgemäße Regelung des Systems.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Diese Sachverhalt anzugeben, wenn er nicht den Tatsachen entspricht,
Der Sachverhalt der unentgeltlichen Mitarbeit entspricht den Tatsachen.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
spart Geld und ist in der Praxis nicht nachweisbar, in seiner
reinsten Form aber natuerlich schlicht und einfach Betrug.
Betrug ist ungesetzlich. Die Nutzung von unsachgemäßen Regelungen ist
nicht ungesetzlich. Genauso, wie es kein Betrug der Krankenkasse war,
von meiner Frau, während zu Beginn bei ihrem Geschäft ein Taschengeld
rauskam, welches sich in 10 Jahren zu einen Einkommen in Höhe eines
Halbtagsjobs entwickelt hatte, den Beitrag nach der halben oberen
Bemessungsgrenze zu verlangen. Es war nur eine unsachgemäße Regelung, in
dem Fall zu unserem Nachteil.
Da nun vor 5 Jahren eine Bedarfsentwicklung stattfand, die sich in einem
achtfachen Umsatz widerspiegelt, haben wir die Möglichkeit, die andere
unsachgemäße Regelung zum Vorteil zu nutzen.
Das schlechte daran ist die Regelung, nicht die Nutzung durch die KK
oder den Versicherten zu jeweils seinem Vorteil. Dass es auch viele
gibt, die wegen ihrer Situation ständig dem Nachteil ausgesetzt sind,
oder ständig den Vorteil nutzen können

Es ist unbestritten, dass es gerade im sozialen Bereich oft schwierig
ist, vernünftige Regelungen zu finden, die den verschiedensten
Verhältnissen gerecht werden, hier wäre ein sachgemäßeres Lösungsprinzip
aber sehr einfach: Das Prinzip der Besteuerung macht es uns vor, das ist
zwar kompliziert, aber sozial, es kommt aber in all oben genannten
Fällen das gleiche raus, wie man sich auch dreht und wendet: Ein Betrag,
abhängig vom tatsächlichen Einkommen, welches nun mal bei Selbständigen
erst nach der Bilanz feststeht und welches man sich in der Ehe eben nach
eigenem Gutdünken aufteilt. Sogar die vielgescholtene Kirchensteuer hält
sich an dieses Prinzip: ein fester Prozentsatz der Ekst. Und wenn der
eine Katholisch, der andere evangelisch ist, kriegen beide Kirchen die
hälfte, unabhängig davon, wer das Einkommen verdient hat. Sozial
gestaffelt, nichts zusätzlich zu rechnen, denn die Steuer muss man eh
ausrechnen, einfacher geht´s nicht.

schöne Sonntag

Joachim
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2008-06-15 17:08:06 UTC
Permalink
Post by Joachim Peter
Dass sich Ehepartner mit keinem oder geringen Einkommen
mitversichern lassen koennen, betrachte ich als Sozialleistung und
damit als gewisses Entgegenkommen des Systems.
Ich betrachte es als unsachgemäße Regelung des Systems.
Was wuerdest Du statt dessen vorschlagen? Mir faellt eigentlich nur
eine Loesung ein, die mir (dann aber sogar deutlich) besser
gefaellt: zwingende Selbstversicherung jedes Buergers mit
festen, d.h. einkommensunabhaengigen Beitraegen. Dummerweise ist das
politisch weder gewollt noch durchsetzbar, weil dann der soziale
Ausgleich in der Einkommenssteuer wesentlich staerker sein muesste.
Post by Joachim Peter
spart Geld und ist in der Praxis nicht nachweisbar, in seiner
reinsten Form aber natuerlich schlicht und einfach Betrug.
Betrug ist ungesetzlich. Die Nutzung von unsachgemäßen Regelungen
ist nicht ungesetzlich.
Haengt davon ab, was die "Nutzung" einer Regelung ist. Meldet jemand
seine Gattin als geringfuegig beschaeftigt an, um irgendwelche
Verguenstigungen zu lukrieren, obwohl sie im Unternehmen gar nicht
taetig ist, dann ist das Missbrauch und keine kreative Nutzung.
Naemliches geht natuerlich auch in die andere Richtung.
Post by Joachim Peter
hier wäre ein sachgemäßeres Lösungsprinzip aber sehr einfach: Das
Prinzip der Besteuerung macht es uns vor, das ist zwar
kompliziert, aber sozial, es kommt aber in all oben genannten
Fällen das gleiche raus, wie man sich auch dreht und wendet: Ein
Betrag, abhängig vom tatsächlichen Einkommen, welches nun mal bei
Selbständigen erst nach der Bilanz feststeht und welches man sich
in der Ehe eben nach eigenem Gutdünken aufteilt.
Damit bevorteilst Du verheiratete Menschen durch den entstehenden
Gestaltungsspielraum aber doch ganz massiv... motiviert, etwas
ueberspitzt formuliert, alleinstehende Gutverdiener dazu, mittellose
Frauen zu ehelichen und die Steuerersparnis untereinander
aufzuteilen.

Das Modell einer Familienbesteuerung wurde hierzulande erst
unlaengst wieder diskutiert und war erstaunlich schnell wieder vom
Tisch.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich

Stefan, so fröhlich wie der Frust. Naschen für alle Zeit.
(Sloganizer)
Joachim Peter
2008-06-15 22:52:06 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Joachim Peter
Dass sich Ehepartner mit keinem oder geringen Einkommen
mitversichern lassen koennen, betrachte ich als Sozialleistung und
damit als gewisses Entgegenkommen des Systems.
Ich betrachte es als unsachgemäße Regelung des Systems.
Was wuerdest Du statt dessen vorschlagen?
DAs habe ich weiter unten erläutert. Kurz gesagt ein Zahlungsprinzip in
die GKV, das dem Prinzip der Steuerzahlung folgt, bei dem die hier
erörterten Probleme nicht auftreten und welches doch unbestritten eine
soziale Komponente hat.
Mir faellt eigentlich nur
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
eine Loesung ein, die mir (dann aber sogar deutlich) besser
gefaellt: zwingende Selbstversicherung jedes Buergers mit
festen, d.h. einkommensunabhaengigen Beitraegen. Dummerweise ist das
politisch weder gewollt noch durchsetzbar,
Nein. Ich bin entschieden für das Solidarprinzip der GKV, soweit es sich
tatsächlich widerspiegelt. Allein durch Steuern ist das nicht zu lösen,
da die Solidarität der GKV nicht nur in einem Ausgleich zwischen
unterschiedlichen Einkommen, sondern auch zwischen weitgehend gesunden
und solchen mit größeren gesundheitlichen Problemen bieten soll.
Ich kann aber beim besten Willen keine sozialen oder solidarischen
Gründe darin erkennen, dass Familie A, in der beide Ehepartner mit
selbständigen Tätigkeiten je 4000 Euro/Monat erwirtschaften die doppelte
GKV zahlen soll wie Familie B in der ein Partner 8000 Euro
erwirtschaftet und der andere garnichts.
Vielleicht hat der Gesetzgeber die Lücke, seinen Ehepartner
unentgeltlich zu beschäftigen, absichtlich gelassen, um dieses
Ungleichgewicht zu beseitigen? Eine gut versteckte und dilettantische
Lösung, aber darin ist sie einzigartig.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Haengt davon ab, was die "Nutzung" einer Regelung ist. Meldet jemand
seine Gattin als geringfuegig beschaeftigt an, um irgendwelche
Verguenstigungen zu lukrieren, obwohl sie im Unternehmen gar nicht
taetig ist, dann ist das Missbrauch und keine kreative Nutzung.
Naemliches geht natuerlich auch in die andere Richtung.
Von dieser Gestaltungsmöglichkeit habe ich nicht geschrieben und sie
trifft auch nicht die Situation des OP. Das was du beschreibst wird
privatversicherten Unternehmern genutzt, um dem Ehepartner eine
unschlagbar günstige GKV zu beschaffen. Ein entscheidender Unterschied
ist der, dass der Hauptverdiener dabei keinen Cent in die solidarische
GKV einzahlt. Hier herrscht auch meiner Meinung nach ein Revisionsbedarf,

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der Regelungen, ohne dass ich dafür ein Patentrezept hätte.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Joachim Peter
hier wäre ein sachgemäßeres Lösungsprinzip aber sehr einfach: Das
Prinzip der Besteuerung macht es uns vor, ...lt.
Damit bevorteilst Du verheiratete Menschen durch den entstehenden
Gestaltungsspielraum aber doch ganz massiv... motiviert, etwas
ueberspitzt formuliert, alleinstehende Gutverdiener dazu, mittellose
Frauen zu ehelichen und die Steuerersparnis untereinander
aufzuteilen.
Also man hört zwar von Scheinehen zum Erschleichen einer
Aufenthaltserlaubnis, von Scheinehen wegen Steuervorteilen habe ich aber
noch nichts gehört. Wär auch vom rein monetären Standpunkt aus
betrachtet sicher ein schlechtes Geschäft für den Steuersparer, immerhin
erlangt ja der mittellose Partner mit der Ehe auch einige Rechte, die
dem Scheinehegeber teuer zu stehen kommen können. Eine Ehe ist
(natürlich nicht nur,aber auch) eine Solidargemeinschaft im kleinen
persönlichen Rahmen, wenn das durch besondere Eheverträge ausgehebelt
werden kann sollten auf dieser Ebene gesetzliche Grenzen gesetzt werden,
ich bin mangels persönlicher Betroffenheit aber kein Experte diesem Gebiet.


beste Grüße

JOachim
je
2008-06-15 11:51:04 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by je
Post by Helga Schulz
Ja ist das denn so schwer zu kapieren: wer den Status
"selbständig" hat, der zahlt eben selber Krankenversicherung!
Das kapier ich schon, nur nicht, dass wir dann zwingend beide den
Höchstsatz zahlen.
Finde ich durchaus einsichtig - ihr seid beide produktiv, offenbar
sogar sehr erfolgreich,
Wie kommst du darauf, ich schreibe hier doch dauernd, dass seit 2007
imeine Frau eben doch nicht mehr so produktiv ist.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
zu versichern. Dass sich Ehepartner mit keinem oder geringen
Einkommen mitversichern lassen koennen, betrachte ich als
Sozialleistung und damit als gewisses Entgegenkommen des Systems.
Hehe, es kommt auf den Grund, warum einkommenlos, an, oder? Wenn der
Ehepartner sich hauptsächlich um drei Kinder kümmert, ist das ja wohl
was anderes, als wenn er/sie von Beruf nur zu hause ist.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Diese Sachverhalt anzugeben, wenn er nicht den Tatsachen entspricht,
spart Geld und ist in der Praxis nicht nachweisbar, in seiner
reinsten Form aber natuerlich schlicht und einfach Betrug.
Und schon wieder gibt es viele Anreize, von Sozialleistungen zu leben.
Und wenige, produktiv zu sein. Ich glaub, ich muss bald wieder Kischon
lesen, das tröstet mich vielleicht. ;)



Johannes
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2008-06-15 16:59:36 UTC
Permalink
Post by je
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by je
Das kapier ich schon, nur nicht, dass wir dann zwingend beide
den Höchstsatz zahlen.
Finde ich durchaus einsichtig - ihr seid beide produktiv,
offenbar sogar sehr erfolgreich,
Wie kommst du darauf, ich schreibe hier doch dauernd, dass seit
2007 imeine Frau eben doch nicht mehr so produktiv ist.
Die Diskussion ist in diesem Teilthread ein wenig vom eigentlichen
Problem weggedriftet. Dass sich das verminderte Einkommen nicht
rueckwirkend auf die Beitraege auswirkt, halte ich persoenlich auch
fuer schlecht.

Dass ansonsten aber jeder, der zum Einkommen beitraegt, auch
Beitraege leistet, finde ich durchaus angebracht - kreative Ideen
zur (je nach Problemfall auch Nicht-) Anstellung der Gattin nur der
Rechtslage wegen finde ich leicht bedenklich.
Post by je
Und schon wieder gibt es viele Anreize, von Sozialleistungen zu
leben. Und wenige, produktiv zu sein. Ich glaub, ich muss bald
wieder Kischon lesen, das tröstet mich vielleicht. ;)
Naja, ueblicherweise ist der verbleibende Rest vom Einkommen immer
noch hoeher, wenn das auch das Bruttoeinkommen hoeher ist.
Grenzsteuersaetze jenseits von 100% oder darueber bleiben uns
bislang noch erspart.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich

Stefan - mit der tollen Orgie prachtvoller Denker.
(Sloganizer)
Helga Schulz
2008-06-15 21:20:50 UTC
Permalink
Post by je
Das kapier ich schon, nur nicht, dass wir dann zwingend beide den
Höchstsatz zahlen.
Es gibt halt nicht 1000 Sonderregeln, darunter 2 zum Aussuchen
nach eigenem Gusto, sondern nur 500.
Von einer Ermäßigung für Ehepaare, die beide selbständig im
gleichen Geschäft arbeiten und bei der gleichen GKV sind, habe
ich noch nichts gehört.
Post by je
Post by Helga Schulz
Für einen Minijob, der wenigstens einen kleinen Rentenanspruch
bringt, sollte es wenigstens reichen, besser für einen
Angestelltenjob. Das brächte zudem noch die Sicherheit, daß bei
Geschäftsuntergang wenigstens einer von euch noch ein paar Kröten
von der Arbeitsagentur kriegt.
Ja, ist eine Überlegung wert. Aber ich bezweifele, dass wir uns das
leisten können.
Laßt halt den Steuerberater verschiedene Varianten durchrechnen,
was da dann an Gesamtsteuern, Steuerberaterkosten und GKV-Beitrag
zusammenkommt und richtet euch so ein, daß es paßt.

Bei deinen Eltern war es, weil Ärzte und Freiberufler,
wahrscheinlich nicht anders möglich als jeweils selbst
selbständig versichert zu sein. Beim gewerblichen Familienbetrieb
ist das üblicherweise anders.
Lutz Schulze
2008-06-15 04:50:22 UTC
Permalink
Post by Helga Schulz
Das brächte zudem noch die Sicherheit, daß bei
Geschäftsuntergang wenigstens einer von euch noch ein paar Kröten
von der Arbeitsagentur kriegt.
Vorher in dem Fall Statusprüfung nicht vergessen, sonst zieren die sich ganz
schnell wenn es um Leistungen geht.

Lutz
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Matthias Hanft
2008-06-15 07:26:12 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Vorher in dem Fall Statusprüfung nicht vergessen, sonst zieren die sich ganz
schnell wenn es um Leistungen geht.
Die kommt seit ein paar Jahren automatisch, wenn in der SV-Anmeldung
das Feld "Ehepartner des Arbeitgebers" angekreuzt ist.

Gruß Matthias.
Joachim Peter
2008-06-15 02:45:38 UTC
Permalink
Post by je
Post by Erwin Denzler
Alle Auswirkungen diverser Konstruktionen können Dir Rechtsanwalt und
Steuerberater erläutern und durchrechnen.
Ja, ich werde auf jeden Fall unseren Steuerberater fragen.
Falsche Adresse

Ich kenne keinen Steuerberater, der etwas anderes als Steuern berät. GKV
sind keine Steuern, sie sind eher typisch für Angestellte und
Steuerberater beraten normalerweise Selbständige. Von GKV haben die null
Ahnung und wollen auch keine haben.

Versicherungsberater "beraten" zwar über Versicherungen, aber keine GKV,
wiel sie eigentlich keine Versicherungsberater, sondern -verkäufer sind.
GKV wird aber nicht über diesen Weg verkauft.

Bleibt der kostenpflichtige Anwalt. Wenn er was besseres findet als ein
Einzelunternehmen mit unbezahltem Familienangehörigen,lass es mich
wissen. Ich lern gern dazu.

Joachim
Erwin Denzler
2008-06-15 22:28:18 UTC
Permalink
Post by Joachim Peter
Post by je
Ja, ich werde auf jeden Fall unseren Steuerberater fragen.
Falsche Adresse
Ich kenne keinen Steuerberater, der etwas anderes als Steuern berät. GKV
sind keine Steuern, sie sind eher typisch für Angestellte und
Steuerberater beraten normalerweise Selbständige. Von GKV haben die null
Ahnung und wollen auch keine haben.
Den Steuerberater hab ich erwähnt, weil eine solche Konstruktion -
Ehepartner als Angestellter - natürlich auch steuerliche Auswirkungen
hat, die zu beachten sind.

Bei der Sozialversicherung ist es dann relativ übersichtlich:
1. Ist sie überhaupt Arbeitnehmerin, oder weiterhin Mitunternehmerin,
oder mithelfende Familienangehörige? Also die Statusfrage, aber das
sollte der Steuerberater auch können, da sich dieselben Frage steuerlich
stellt.
2. Wenn Arbeitnehmerin, bis 400 Euro? Dann 30 % Pauschalbeitrag.
3. Wenn Arbeitnehmerin über 400 Euro, dann normale SV (ggf. Gleitzone)
und Lohnsteuer.

Aber Vorsicht mit dem Gehalt: eine Vollzeittätigkeit und 400 Euro Gehalt
(weil's am einfachsten ist) wäre als Lohnwucher ein Fall für den
Staatsanwalt.

E.D.
Rüdiger Silberer
2008-06-16 15:41:20 UTC
Permalink
Post by Erwin Denzler
Aber Vorsicht mit dem Gehalt: eine Vollzeittätigkeit und 400 Euro Gehalt
(weil's am einfachsten ist) wäre als Lohnwucher ein Fall für den
Staatsanwalt.
Wird so etwas tatsächlich verfolgt? Schön wärs ja, aber ich kann nicht
so recht daran glauben.
--
ade, Rüdiger
Erst wenn der letzte Software-Entwickler verhaftet,
und die letzte Idee patentiert ist...
... werdet Ihr merken, daß Rechtsanwälte nicht programmieren können.
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