Discussion:
Hamburg: Beamte dürfen in die gesetzliche KK
(zu alt für eine Antwort)
Detlef Meißner
2017-12-26 14:36:07 UTC
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Mal wieder eine ganz große "Neuigkeit" die verkündet wird, gerade
rechtzeitig zu Weihnachten.
Ich frage mich, wer da keine Ahnung hat, die SPD oder die Redakteure der
Zeit.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/gesundheitssystem-gesetzliche-krankenversicherung-beamten-beitrag-hamburg

Detlef
Claus Maier
2017-12-26 15:15:33 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Mal wieder eine ganz große "Neuigkeit" die verkündet wird, gerade
rechtzeitig zu Weihnachten.
Ich frage mich, wer da keine Ahnung hat, die SPD oder die Redakteure der
Zeit.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/gesundheitssystem-gesetzliche-krankenversicherung-beamten-beitrag-hamburg
Beide?

Claus
Detlef Meißner
2017-12-26 15:39:32 UTC
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Post by Claus Maier
Post by Detlef Meißner
Mal wieder eine ganz große "Neuigkeit" die verkündet wird, gerade
rechtzeitig zu Weihnachten.
Ich frage mich, wer da keine Ahnung hat, die SPD oder die Redakteure der
Zeit.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/gesundheitssystem-gesetzliche-krankenversicherung-beamten-beitrag-hamburg
Beide?
Eine berechtigte Frage.:-)

Detlef
U***@web.de
2017-12-26 18:30:31 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Claus Maier
Post by Detlef Meißner
Mal wieder eine ganz große "Neuigkeit" die verkündet wird, gerade
rechtzeitig zu Weihnachten.
Ich frage mich, wer da keine Ahnung hat, die SPD oder die Redakteure der
Zeit.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/gesundheitssystem-gesetzliche-krankenversicherung-beamten-beitrag-hamburg
Beide?
Eine berechtigte Frage.:-)
Danke für die intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf.
Detlef Meißner
2017-12-26 19:56:23 UTC
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Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by Claus Maier
Post by Detlef Meißner
Mal wieder eine ganz große "Neuigkeit" die verkündet wird, gerade
rechtzeitig zu Weihnachten.
Ich frage mich, wer da keine Ahnung hat, die SPD oder die Redakteure der
Zeit.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/gesundheitssystem-gesetzliche-krankenversicherung-beamten-beitrag-hamburg
Beide?
Eine berechtigte Frage.:-)
Danke für die intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf.
Okay, extra für dich:
- Was ist daran neu?
- Ist das für Hamburg neu?

Auseinandersetzen darfst du dich jetzt.

Detlef
Harald Friis
2017-12-26 18:36:37 UTC
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Hallo,
Post by Detlef Meißner
Mal wieder eine ganz große "Neuigkeit" die verkündet wird, gerade
rechtzeitig zu Weihnachten.
Ich frage mich, wer da keine Ahnung hat, die SPD oder die Redakteure der
Zeit.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/gesundheitssystem-gesetzliche-krankenversicherung-beamten-beitrag-hamburg
da du offensichtlich die Ahnung schlechthin hast - lasse doch deine
Mitmenschen nicht dumm sterben, oder?

Gruß

Harald Friis
Andreas Quast
2017-12-26 18:57:39 UTC
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Post by Harald Friis
da du offensichtlich die Ahnung schlechthin hast - lasse doch deine
Mitmenschen nicht dumm sterben, oder?
Beamte konnten doch schon immer in der gesetzlichen bleiben, mussten aber
beide Beitragshälften selbst zahlen. Nun bekommen sie den AG-Beitrag vom
Staat, wenn sie auf die Beihilfeberechtigung verzichten.

Ob die GKV aber die Beamten auch regelhaft wieder aufnimmt, wenn sie
schon mal privat versichert waren?
Wolfgang Fieg
2017-12-26 19:48:05 UTC
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Post by Andreas Quast
Ob die GKV aber die Beamten auch regelhaft wieder aufnimmt, wenn sie
schon mal privat versichert waren?
So einfach naürlich nicht. Hamburg kann mit dem neuen Gesetz nur das
regln, was landesrechtlich regelbar ist - nämlich den beamten- und damit
beihilferechtlichen Aspekt. Ob ein Beamter tatsächlich der GKV beitreten
kann, bestimmt sich nach Bundesrecht, nämlich nach § 9 SGB V, und danach
kann man sich freiwillig in der GKV versichern, wenn man - soweit hier
einschlägig - entweder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist
oder eine Familienversicherung endet.

Trotzdem ist die Gesetzesinitiative nicht zu unterschätzen: Die Zahl der
Beamten, die erst im Abschluss an ein privatrechtliches - also
versicherungsprichtiges - Beschäftigungsverhältnis verbeamtet werden,
ist nicht gering. Auch Schulabgänger, die z. B. als Anwärter f. d.
mittleren oder gehobenen Dient unmittelbar in ein Beamtenverhältnis
berufen werden, dürften vielfach zuvor in der GKV familienversichert
gewesen ein. Sie alle können innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Pflicht- oder Familienversicherung der GKV beitreten.

Da liegt aber auch das Problem: In vielen Fällen werden die freundlichen
Vertreter der PKV schneller sein, und ist die Dreimonatsfrist versäumt,
ist der spätere Weg in die GKV für Beamte regelmäßig versperrt. Aus der
Sicht der Versichertengemeinschaft der GKV übrigens zu Recht, denn in
jungen Jahren von günstigen PKV-Beiträgen und Rückvergütungen
profitieren und im Alter, wenn es dann so richtig schön teuer wird, zu
GKV wechseln- das geht natürlich nicht.

Wolfgang
Detlef Meißner
2017-12-26 20:17:11 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Trotzdem ist die Gesetzesinitiative nicht zu unterschätzen: Die Zahl der
Beamten, die erst im Abschluss an ein privatrechtliches - also
versicherungsprichtiges - Beschäftigungsverhältnis verbeamtet werden,
ist nicht gering. Auch Schulabgänger, die z. B. als Anwärter f. d.
mittleren oder gehobenen Dient unmittelbar in ein Beamtenverhältnis
berufen werden, dürften vielfach zuvor in der GKV familienversichert
gewesen ein. Sie alle können innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Pflicht- oder Familienversicherung der GKV beitreten.
Ja, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Ich war auch in der GKV freiwillig versichert.
Post by Wolfgang Fieg
Da liegt aber auch das Problem: In vielen Fällen werden die freundlichen
Vertreter der PKV schneller sein, und ist die Dreimonatsfrist versäumt,
ist der spätere Weg in die GKV für Beamte regelmäßig versperrt.
Das wäre dann auch ein Versäumnis der GKV.
Post by Wolfgang Fieg
Aus der
Sicht der Versichertengemeinschaft der GKV übrigens zu Recht, denn in
jungen Jahren von günstigen PKV-Beiträgen und Rückvergütungen
profitieren und im Alter, wenn es dann so richtig schön teuer wird, zu
GKV wechseln- das geht natürlich nicht.
Das ist richtig.
Menschen suchen halt Schlupflöcher, nicht nur bei den KK-Beiträgen. Wer
will es ihnen verübeln?
Allerdings gibt es inzwischen ja genug Informationen, die einen erst
über die diversen Möglichkeiten informieren.

Detlef
Wolfgang Fieg
2017-12-26 22:07:55 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Ja, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Ich war auch in der GKV freiwillig versichert.
Ja, aber ohne Beihilfeanspruch, d. h. sie mussten den vollen Beitrag für
die freiwillige GKV-Mitgliedschaft selbst tragen. Mit der Hamburger
Neuregelung erhält der Beamte der in der GKV versichert ist, einen
Beitragszuschuss, wie Arbeitnehmer auch.

Wolfgang
Detlef Meißner
2017-12-26 22:25:38 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Post by Detlef Meißner
Ja, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Ich war auch in der GKV freiwillig versichert.
Ja, aber ohne Beihilfeanspruch, d. h. sie mussten den vollen Beitrag für
die freiwillige GKV-Mitgliedschaft selbst tragen.
(Beamter zu sein ohne Beihilfeanspruch gibt es AFAIK nicht.)

Ich hatte Beihilfeanspruch, aber eben nur bis zu einer bestimmten Höhe,
die sich nach meinem Beitrag zur GKV richtete.

Das war immer eine Lauferei.
Sämtliche ärztliche Leistungen mussten auf einem Formular eingetragen
und dann von der GVK (AOK) bestätigt werden. Die Ärzte nahmen dann dafür
auch noch eine Gebühr. Ebenso wurde mit den Medikamenten verfahren.
Das wurde dann bei der Beihilfe eingereicht.
Und da man ja mit der Krankheit keinen Gewinn machen soll, war die
Beihilfe gedeckelt. (Beihilfe Hessen)
Post by Wolfgang Fieg
Mit der Hamburger
Neuregelung erhält der Beamte der in der GKV versichert ist, einen
Beitragszuschuss, wie Arbeitnehmer auch.
Ja, schon klar. Aber so viel anders als früher ist das auch nicht, wird
uns aber so verkauft. Außerdem stehen im Artikel noch weitere Fakten,
die ebenfalls nicht korrekt sind.

Detlef
Detlef Meißner
2017-12-26 22:38:53 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Mit der Hamburger
Neuregelung erhält der Beamte der in der GKV versichert ist, einen
Beitragszuschuss, wie Arbeitnehmer auch.
Ich habe noch mal recherchiert.
Diese Hamburger Neuregelung ist für Hamburg neu, nicht aber für Hessen.

"In Hessen gibt es darüber hinaus eine weitere Sonderregelung: Hier
bekommen in der GKV versicherte Beamte auch Beihilfe für Leistungen,
wenn sie als Sachleistungen der gesetzlichen Krankenkasse gewährt werden
– allerdings nur bis zur Höhe der von ihnen gezahlten
Versicherungsbeiträge. Damit gleicht die Beihilfe in Hessen den Umstand
aus, dass Beamte die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung
komplett aus eigener Tasche zahlen müssen."

Die Hessen haben's also besser. ;-)

Leider werden in Veröffentlichungen oft pauschale Informationen gegeben,
die zu gravierenden Missverständnissen führen können.

Dass das Hamburger Vorgehen jetzt einen Schritt in Richtung
Bürgerversicherung macht und damit ganz progressiv ist, stellt eindeutig
eine Augenwischerei dar (wenn man Hessen betrachtet).

Der Anreiz, hessischer Beamter, sich in einer GKV zu versichern, ist
somit eindeutig größer als in anderen Bundesländern.
Tja, "Hessen vorn". ;-)

Detlef
Thomas Hochstein
2017-12-30 16:55:36 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Diese Hamburger Neuregelung ist für Hamburg neu, nicht aber für Hessen.
Sie dürfte für die Mehrzahl der Bundesländer neu sein - wenn nicht gar
für alle, außer Hessen.
Post by Detlef Meißner
Dass das Hamburger Vorgehen jetzt einen Schritt in Richtung
Bürgerversicherung macht und damit ganz progressiv ist, stellt eindeutig
eine Augenwischerei dar (wenn man Hessen betrachtet).
Es ist allerdings zutreffend, wenn man die Bundesrepublik Deutschland
betrachtet, die nicht nur - noch nicht einmal zum überwiegenden Teil -
aus Hessen besteht.

Die Begeisterung zu großem bürokratischen Aufwand für Erstattungen,
den Du in <***@mid.individual.net> beschriebst, ist
vermutlich auch nicht überall vergleichbar ausgeprägt.

-thh
Thomas Hochstein
2017-12-30 16:55:36 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
(Beamter zu sein ohne Beihilfeanspruch gibt es AFAIK nicht.)
Das ist richtig.

Wer als Beamter in der GKV versichert ist, kann aber entweder
Leistungen der GKV in Anspruch nehmen und erhält dann keine Beihilfe,
weil er ja Sachleistungen erhalten hat, oder er ist Selbstzahler
("Privatpatient"), trägt dann aber die Hälfte (oder ein Viertel) der
entstandenen Kosten selbst, weil die Beihilfe nur 50% (75%) erstattet.

Das ist beides keine optimale Lösung und führt dazu, dass sich eine
freiwillige Versicherung in der GKV meist nur lohnt, wenn die
Familienversicherung genutzt wird.
Post by Detlef Meißner
Und da man ja mit der Krankheit keinen Gewinn machen soll, war die
Beihilfe gedeckelt. (Beihilfe Hessen)
Das dürfte eine hessische Besonderheit gewesen sein.
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Fieg
Mit der Hamburger
Neuregelung erhält der Beamte der in der GKV versichert ist, einen
Beitragszuschuss, wie Arbeitnehmer auch.
Ja, schon klar. Aber so viel anders als früher ist das auch nicht, wird
uns aber so verkauft.
Es ist *deutlich* anders als früher.

-thh
Detlef Meißner
2017-12-31 09:20:16 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
(Beamter zu sein ohne Beihilfeanspruch gibt es AFAIK nicht.)
Das ist richtig.
Wer als Beamter in der GKV versichert ist, kann aber entweder
Leistungen der GKV in Anspruch nehmen und erhält dann keine Beihilfe,
weil er ja Sachleistungen erhalten hat,
Stimmt nicht ganz.
Für das, was die GVK *nicht* zahlt, kann Beihilfe beansprucht werden.
(Zahnersatz, Zweibettzimmer ....)
Post by Detlef Meißner
oder er ist Selbstzahler
("Privatpatient"), trägt dann aber die Hälfte (oder ein Viertel) der
entstandenen Kosten selbst, weil die Beihilfe nur 50% (75%) erstattet.
Das ist beides keine optimale Lösung und führt dazu, dass sich eine
freiwillige Versicherung in der GKV meist nur lohnt, wenn die
Familienversicherung genutzt wird.
Post by Detlef Meißner
Und da man ja mit der Krankheit keinen Gewinn machen soll, war die
Beihilfe gedeckelt. (Beihilfe Hessen)
Das dürfte eine hessische Besonderheit gewesen sein.
Nö, das ist *jetzt* so, früher dufte die Gesamtversicherung auch über
100% liegen, z. B. Beihilfe 65%, PKV 40 %.
AFAik gilt die Regelung der Deckelung für alle Bundesländer und den Bund.
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Fieg
Mit der Hamburger
Neuregelung erhält der Beamte der in der GKV versichert ist, einen
Beitragszuschuss, wie Arbeitnehmer auch.
Ja, schon klar. Aber so viel anders als früher ist das auch nicht, wird
uns aber so verkauft.
Es ist *deutlich* anders als früher.
Eine Sache der Betrachtung.
Zumal die Idee als solche ja nun nicht neu ist.

Detlef
Wolfgang May
2017-12-31 09:38:42 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
(Beamter zu sein ohne Beihilfeanspruch gibt es AFAIK nicht.)
Das ist richtig.
Wer als Beamter in der GKV versichert ist, kann aber entweder
Leistungen der GKV in Anspruch nehmen und erhält dann keine Beihilfe,
weil er ja Sachleistungen erhalten hat,
Stimmt nicht ganz.
Für das, was die GVK *nicht* zahlt, kann Beihilfe beansprucht werden.
(Zahnersatz, Zweibettzimmer ....)
Die Beihilfe bezahlt keine Leistungen, die die GKV nicht auch bezahlen wuerde.
Das Niveau ist dasselbe.

Wolfgang
Detlef Meißner
2017-12-31 10:09:03 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
(Beamter zu sein ohne Beihilfeanspruch gibt es AFAIK nicht.)
Das ist richtig.
Wer als Beamter in der GKV versichert ist, kann aber entweder
Leistungen der GKV in Anspruch nehmen und erhält dann keine Beihilfe,
weil er ja Sachleistungen erhalten hat,
Stimmt nicht ganz.
Für das, was die GVK *nicht* zahlt, kann Beihilfe beansprucht werden.
(Zahnersatz, Zweibettzimmer ....)
Die Beihilfe bezahlt keine Leistungen, die die GKV nicht auch bezahlen wuerde.
Das Niveau ist dasselbe.
Nö.

Außerdem: *Die* Beihilfe gibt es nicht.
http://www.beihilferatgeber.de/service/faq/vollkostenversicherung-in-der-gkv

Detlef
Thomas Hochstein
2017-12-31 10:44:28 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Die Beihilfe bezahlt keine Leistungen, die die GKV nicht auch
bezahlen wuerde.
IBTD.
Wolfgang May
2017-12-31 16:37:21 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Die Beihilfe bezahlt keine Leistungen, die die GKV nicht auch
bezahlen wuerde.
IBTD.
Klingt interessant. Wie bekommt man mehr?

Insbesondere die von Detlef erwaehnte hoehere Versicherungsleistung
fuer Zahnersatz (im Regelfall ja nur 20%-x, wenn ueberhaupt) klingt
interessant (Zusatzversicherung fuer Zweibettzimmer scheint inzwischen
ja garnicht mehr wirklich relevant zu sein, das es in einigermassen
modernen Kliniken keine Dreibettzimmer mehr gibt).

Wolfgang
Detlef Meißner
2017-12-31 16:52:30 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Wolfgang May
Die Beihilfe bezahlt keine Leistungen, die die GKV nicht auch bezahlen wuerde.
IBTD.
Klingt interessant. Wie bekommt man mehr?
Insbesondere die von Detlef erwaehnte hoehere Versicherungsleistung
fuer Zahnersatz (im Regelfall ja nur 20%-x, wenn ueberhaupt) klingt
interessant (Zusatzversicherung fuer Zweibettzimmer scheint inzwischen
ja garnicht mehr wirklich relevant zu sein, das es in einigermassen
modernen Kliniken keine Dreibettzimmer mehr gibt).
Es gibt noch mehr Leistungen, die von der Beihilfe bezahlt wird, von der
GKV aber nicht.

Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden.

*Prinzipiell* richtet sich die Beihilfe nach dem Katalog der GVK, d.h.,
wenn dort Leistungen gekürzt (oder erhöht) werden, dann zieht die
Beihilfe nach.

Die alten Zeiten, dass man sein gesamtes Gebiss auf Kosten der
Beihilfe/der GVK sanieren lassen konnte, sind vorbei.

Der Vorteil eines Privat-Zweibettzimmers besteht darin, dass du dort
(meist) auch nur mit Privatpatienten zusammenliegst. So bleibt dir der
permanente Besuch deines Bettnachbarn durch Clan-Mitglieder garantiert
erspart.

Detlef
Achim Bohl
2017-12-31 09:46:36 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
(Beamter zu sein ohne Beihilfeanspruch gibt es AFAIK nicht.)
Das ist richtig.
Wer als Beamter in der GKV versichert ist, kann aber entweder
Leistungen der GKV in Anspruch nehmen und erhält dann keine Beihilfe,
weil er ja Sachleistungen erhalten hat, oder er ist Selbstzahler
("Privatpatient"), trägt dann aber die Hälfte (oder ein Viertel) der
entstandenen Kosten selbst, weil die Beihilfe nur 50% (75%) erstattet.
Jaein. Als freiwillig versicherter Bw-Pensionär erhält man 70% der nicht
von der GKV getragenen Kosten erstattet.
Wählt der freiwillig versicherte Pensionär die Kostenerstattung bei der
GKV, incl eines Abzuges i.H. von 5% oder max 25 EUR, bekommt man
ebenfalls 70% der Restsumme erstattet. Wählem kann man die
Kostenerstattung bei der GKV einzeln und quartalsweise für
Ambulante ärztliche Versorgung mit psychotherapeutischer Behandlung
Ambulante zahnärztliche Versorgung mit kieferorthopädischer
Behandlung und Zahnersatz
Stationäre Versorgung
Ärztlich oder zahnärztlich veranlasste Leistungen wie zum Beispiel
Arzneimittel oder Heilmittel

Oder er bleibt Kassenpatient und reicht die vom Patienten zu tragenden
Kosten bei der Beihilfe ein und erhält hierfür 70% Beihilfe, trägt also
30% alleine.

Lohnt sich sicherlich mit 70% Beihilfe eher als mit 50%. Die 70& dürften
daraus resultieren, dass der Pensionär während seiner aktiven Dienstzeit
auf die "freie _Truppenärztliche_ Heilfürsorge" angewiesen war.
Post by Detlef Meißner
Das ist beides keine optimale Lösung und führt dazu, dass sich eine
freiwillige Versicherung in der GKV meist nur lohnt, wenn die
Familienversicherung genutzt wird.
FullAck.
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Und da man ja mit der Krankheit keinen Gewinn machen soll, war die
Beihilfe gedeckelt. (Beihilfe Hessen)
Das dürfte eine hessische Besonderheit gewesen sein.
Nein, das war schon bei meinem Vater, Beamter des Bundes, so. Die
Änderung muss so in den 80ern gewesen sein. Davor war es möglich.


Gruss,

Achim
Detlef Meißner
2017-12-31 10:18:49 UTC
Permalink
Post by Achim Bohl
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Und da man ja mit der Krankheit keinen Gewinn machen soll, war die
Beihilfe gedeckelt. (Beihilfe Hessen)
Das dürfte eine hessische Besonderheit gewesen sein.
Nein, das war schon bei meinem Vater, Beamter des Bundes, so. Die
Änderung muss so in den 80ern gewesen sein. Davor war es möglich.
Ja, aber eigene Erfahrung zählt hier ja nicht, nur geballtes,
kompetentes Wissen. Allerdings möchte ich nicht von solchen Personen
beraten werden wollen.;-)

Du siehst also, so richtig Ahnung hat hier niemand. :-)

Die Regelungen der Vergangenheit und die Regelungen der Gegenwart, die
ja teilweise noch ineinanderspielen, sind, zumal fast jedes Bundesland
andere hat, reichlich kompliziert.
Ärzte und anderes Personal kennen sich, wenn überhaupt, auch nur mit den
Beihilferegelungen ihres eigenen Bundeslandes aus. Das kann ganz schön
stressig werden.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, z.B. große Kliniken, die von
Patienten aus allen Bundesländern bevölkert werden.

Detlef
Thomas Hochstein
2017-12-31 10:44:28 UTC
Permalink
[...]
Post by Achim Bohl
Post by Thomas Hochstein
Das dürfte eine hessische Besonderheit gewesen sein.
Nein, das war schon bei meinem Vater, Beamter des Bundes, so. Die
Änderung muss so in den 80ern gewesen sein. Davor war es möglich.
Danke für die interessanten Infos und die Richtigstellung.
Martin Gerdes
2017-12-31 16:40:34 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
(Beamter zu sein ohne Beihilfeanspruch gibt es AFAIK nicht.)
Das ist richtig.
Wer als Beamter in der GKV versichert ist, kann aber entweder
Leistungen der GKV in Anspruch nehmen und erhält dann keine Beihilfe,
weil er ja Sachleistungen erhalten hat, oder er ist Selbstzahler
("Privatpatient"), trägt dann aber die Hälfte (oder ein Viertel) der
entstandenen Kosten selbst, weil die Beihilfe nur 50% (75%) erstattet.
Das ist so nicht richtig. Lies dazu DAS
Post by Detlef Meißner
Das ist beides keine optimale Lösung und führt dazu, dass sich eine
freiwillige Versicherung in der GKV meist nur lohnt, wenn die
Familienversicherung genutzt wird.
Post by Detlef Meißner
Und da man ja mit der Krankheit keinen Gewinn machen soll, war die
Beihilfe gedeckelt. (Beihilfe Hessen)
Das dürfte eine hessische Besonderheit gewesen sein.
Nein.

Die Behilfestelle verlangt den Erstattungsbeleg der GKV (so sich der
Patient als Selbstzahler hat behandeln lassen) und erstattet darauf
entweder ihre Leistung nach ihren Richtlinien oder den unbezahlten Teil
(je nachdem, was niedriger ist).

Früher war es möglich, daß die Summe der Erstattungen der Krankenkasse
(GKV oder PKV) höher war als die Gesundheitskosten, das trachten heutige
Beihilfestellen auszuschließen.
Martin Gerdes
2017-12-27 16:00:32 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Post by Detlef Meißner
Ja, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Ich war auch in der GKV freiwillig versichert.
Ja, aber ohne Beihilfeanspruch,
_Mit_ Beihilfeanspruch (der dann allerdings wenig bringt).
Post by Wolfgang Fieg
d. h. sie mussten den vollen Beitrag für die freiwillige
GKV-Mitgliedschaft selbst tragen.
Andere Baustelle. "Beihilfe" bedeutet "Teilübernahme von
Krankheitskosten" und nicht etwa "Teilübernahme des GKV-Beitrags".
Post by Wolfgang Fieg
Mit der Hamburger Neuregelung erhält der Beamte der in der GKV
versichert ist, einen Beitragszuschuss, wie Arbeitnehmer auch.
So ist es geplant (und im Sinne der Idee "Bürgerversicherung" der SPD
auch folgerichtig).

Mein Nachbar ist Beamter geworden und hat sich (als ehemaliger
Angestellter, und als solcher GKV-pflichtversichert) dafür entschieden,
in der GKV zu bleiben. Also zahlte er ab Verbeamtung den GKV-Beitrag
komplett selbst, bekam keinen Arbeitgeberzuschuß mehr.

Ambulant geht er (wie seine Familie) auf Krankenschein/Karte zum Arzt.
Ins Krankenhaus geht er als Privatversicherter und bekommt als solcher
eine Rechnung. Die reicht er erstmal bei seiner GKV ein und erhält
daraus das, was die Kasse für einen GKV-Versicherten bezahlen würde
(abzüglich einer Strafgebühr von 15%, mit der die GKV diesen
Abrechnungsweg* unattraktiv machen möchte). Danach reicht er die
Rechnung und die Bescheinigung über die GKV-Erstattung bei der Beihilfe
ein und erhält von denen den Rest (womit die Strafgebühr der GKV
zumindest zum Teil ins Leere läuft). Die Beihilfestelle achtet peinlich
darauf, daß die Gesamterstattung nicht höher ist als die Gesamtkosten
(das war früher möglich). So soll sichergestellt werden, daß ein Beamter
von seiner Krankheit nicht finanziell profitiert.

Die Regeln sind im Detail arbeitgeberspezifisch, also z.B.
bundeslandspezifisch.


*Ein freiwillig GKV-Versicherter kann sich beim Arzt auf private
Rechnung nach privater Gebührenordnung behandeln lassen. Er kann dann
die Rechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen und bekommt
dann dafür das erstattet, was diese Kasse normalerweise für diese
Behandlung bezahlen würde. Weil die Kassen diese Freiheit allerdings
unterdrücken möchten, haben sie seit einigen Jahren einen Abzug für
"erhöhten Verwaltungsaufwand" von 15% eingeführt. Böse Stimmen sagen,
dies sei eine schlichte Strafgebühr.
Thomas Hochstein
2017-12-30 16:55:36 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Fieg
Sie alle können innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Pflicht- oder Familienversicherung der GKV beitreten.
Ja, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Natürlich. Nur muss man dann faktisch den doppelten Beitrag zahlen
(also sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil) und
erhält keine Beihilfeleistungen, weil ja bereits die GKV alles
erstattet hat. Das lohnt sich nur in bestimmten Konstellationen.
Detlef Meißner
2017-12-31 09:22:50 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Fieg
Sie alle können innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Pflicht- oder Familienversicherung der GKV beitreten.
Ja, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Natürlich. Nur muss man dann faktisch den doppelten Beitrag zahlen
(also sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil) und
erhält keine Beihilfeleistungen, weil ja bereits die GKV alles
erstattet hat.
*Alles* eben nicht.
Post by Thomas Hochstein
Das lohnt sich nur in bestimmten Konstellationen.
Klar. Auf Kinderreichtum und nichtarbeitender Ehefrau war die GKV ja
ursprünglich ausgerichtet.

Detlef
Achim Bohl
2017-12-31 09:48:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Fieg
Sie alle können innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Pflicht- oder Familienversicherung der GKV beitreten.
Ja, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Natürlich. Nur muss man dann faktisch den doppelten Beitrag zahlen
(also sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil) und
erhält keine Beihilfeleistungen, weil ja bereits die GKV alles
erstattet hat. Das lohnt sich nur in bestimmten Konstellationen.
Wie bereits erläutert ist dem nicht so. Die Beihilfe zahlt.

Gruss,

Achim
Detlef Meißner
2017-12-31 10:24:37 UTC
Permalink
Post by Achim Bohl
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Fieg
Sie alle können innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Pflicht- oder Familienversicherung der GKV beitreten.
Ja, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Natürlich. Nur muss man dann faktisch den doppelten Beitrag zahlen
(also sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil) und
erhält keine Beihilfeleistungen, weil ja bereits die GKV alles
erstattet hat. Das lohnt sich nur in bestimmten Konstellationen.
Wie bereits erläutert ist dem nicht so. Die Beihilfe zahlt.
Eben.

Für Brillen z.B zahlt die Beihilfe mehr als die GKV. Und für die bekommt
man dann Beihilfe anerkannt, so etwa 120 €.

Die Beihilfe zahlt auch für Akupunktur oder den Heilpraktiker (in Hessen).

Und, soweit ich weiß, zahlt die GKV nicht für Zahnimplantate.

Das Gerede, die GKV zahle alles und nur in Ausnahmefällen würde die
Beihilfe in Anspruch genommen, ist faktisch falsch.

Detlef
Wolfgang May
2017-12-31 16:52:28 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Achim Bohl
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Fieg
Sie alle können innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Pflicht- oder Familienversicherung der GKV beitreten.
Ja, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Natürlich. Nur muss man dann faktisch den doppelten Beitrag zahlen
(also sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil) und
erhält keine Beihilfeleistungen, weil ja bereits die GKV alles
erstattet hat. Das lohnt sich nur in bestimmten Konstellationen.
Wie bereits erläutert ist dem nicht so. Die Beihilfe zahlt.
Eben.
Für Brillen z.B zahlt die Beihilfe mehr als die GKV. Und für die bekommt
man dann Beihilfe anerkannt, so etwa 120 €.
Echt? Mir haben sie die Brille abgelehnt.
"Aufwendungen fuer Sehhilfen ... sind bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres beihilfefaehig. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind diese
nur beihilfefaehig be schwerwiegenden Erkrankungen des Auges"
Post by Detlef Meißner
Die Beihilfe zahlt auch für Akupunktur oder den Heilpraktiker (in Hessen).
Und, soweit ich weiß, zahlt die GKV nicht für Zahnimplantate.
Doch, seit einigen Jahren als Festzuschuss, hier z.B. aufgeschluesselt.
<https://www.dentolo.de/ratgeber/kostenuebernahme-krankenkasse/>

Die Beihilfe bezahlt zu 4 Implantaten jeweils den "beihilfefaehigen Anteil"
zu 40%, d.h. im Regelfall also maximal 40% von 50%, sind 20%. Und gekuerzt
um alles auf der Rechnung, was ihnen irgendwo nicht schmeckt.
Da liegt der o.g. GKV-Anteil noch hoeher ...
Post by Detlef Meißner
Das Gerede, die GKV zahle alles und nur in Ausnahmefällen würde die
Beihilfe in Anspruch genommen, ist faktisch falsch.
Das Gerede, die Beamten haetten mit der Beihilfe soooo grosse Vorteile
ist faktisch auch falsch.
Man hat im wesentlichen viel "Vergnuegen" mit der Abrechnung, hat ja alle
Rechnungen schon bezahlt, und sieht dann am Ende, auf wieviel man
bei dieser "Haelfte" trotzdem noch sitzenbleibt.

Wolfgang
Detlef Meißner
2017-12-31 17:07:03 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Detlef Meißner
Für Brillen z.B zahlt die Beihilfe mehr als die GKV. Und für die bekommt
man dann Beihilfe anerkannt, so etwa 120 €.
Echt? Mir haben sie die Brille abgelehnt.
Möglicherweise anderes Bundesland?
Post by Wolfgang May
"Aufwendungen fuer Sehhilfen ... sind bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres beihilfefaehig. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind diese
nur beihilfefaehig be schwerwiegenden Erkrankungen des Auges"
Post by Detlef Meißner
Die Beihilfe zahlt auch für Akupunktur oder den Heilpraktiker (in Hessen).
Und, soweit ich weiß, zahlt die GKV nicht für Zahnimplantate.
Doch, seit einigen Jahren als Festzuschuss, hier z.B. aufgeschluesselt.
<https://www.dentolo.de/ratgeber/kostenuebernahme-krankenkasse/>
Aha. Ich hatte mich bereits gewundert, dass nur Beamte in diesen Genuss
kommen sollten.
Post by Wolfgang May
Die Beihilfe bezahlt zu 4 Implantaten jeweils den "beihilfefaehigen Anteil"
zu 40%, d.h. im Regelfall also maximal 40% von 50%, sind 20%. Und gekuerzt
um alles auf der Rechnung, was ihnen irgendwo nicht schmeckt.
Da liegt der o.g. GKV-Anteil noch hoeher ...
Ich werde da mal genau nachforschen, denn bei mir steht so etwas an.
Post by Wolfgang May
Post by Detlef Meißner
Das Gerede, die GKV zahle alles und nur in Ausnahmefällen würde die
Beihilfe in Anspruch genommen, ist faktisch falsch.
Das Gerede, die Beamten haetten mit der Beihilfe soooo grosse Vorteile
ist faktisch auch falsch.
Ja, weil man so tut, als bezahle die Beihilfe mehr Leistungen als die
GKV und darüber hinaus bekommen man *alle* Kosten zu 100 % erstattet.
Deshalb ärgert es mich ja, wenn ständig irgendwelche *Fakten* zu Beamten
oder Beihilfe aufgeführt werden.
Ich behaupte jetzt nicht, dass das Fakenews seien, aber es sind
eindeutig falsche Nachrichten, entstanden aus der Unkenntnis der
entsprechenden Autoren, die garantiert keine Beamten sind.
Beihilferecht ist eine komplizierte Angelegenheit.
Aber das ist schon immer so gewesen.
Post by Wolfgang May
Man hat im wesentlichen viel "Vergnuegen" mit der Abrechnung, hat ja alle
Rechnungen schon bezahlt, und sieht dann am Ende, auf wieviel man
bei dieser "Haelfte" trotzdem noch sitzenbleibt.
Bei mir und meiner Frau sind es mehrere Hundert Euro, die ich zwar als
außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen könnte, aber
dafür reicht der Betrag nicht.
Wenn man allerdings eine Kur macht, einen längeren Krankenhausaufenthalt
hatte oder eine (neue) Zahn-Prothese bekommt, dann kommt ein schönes
Sümmchen zusammen.
Das ist dann ein schwacher Trost.

Detlef
Wolfgang May
2017-12-31 17:43:58 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang May
Post by Detlef Meißner
Für Brillen z.B zahlt die Beihilfe mehr als die GKV. Und für die bekommt
man dann Beihilfe anerkannt, so etwa 120 €.
Echt? Mir haben sie die Brille abgelehnt.
Möglicherweise anderes Bundesland?
Eben.
Womit die Aussage
"Für Brillen z.B zahlt die Beihilfe mehr als die GKV" aber halt so allgemein
definitiv nicht gilt.
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang May
"Aufwendungen fuer Sehhilfen ... sind bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres beihilfefaehig. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind diese
nur beihilfefaehig be schwerwiegenden Erkrankungen des Auges"
Post by Detlef Meißner
Die Beihilfe zahlt auch für Akupunktur oder den Heilpraktiker (in Hessen).
Und, soweit ich weiß, zahlt die GKV nicht für Zahnimplantate.
Doch, seit einigen Jahren als Festzuschuss, hier z.B. aufgeschluesselt.
<https://www.dentolo.de/ratgeber/kostenuebernahme-krankenkasse/>
Aha. Ich hatte mich bereits gewundert, dass nur Beamte in diesen Genuss
kommen sollten.
Eben.
Da achtet der Staat peinlich genau darauf, dass ihn da keinen Cent zuviel
kostet.
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang May
Die Beihilfe bezahlt zu 4 Implantaten jeweils den "beihilfefaehigen Anteil"
zu 40%, d.h. im Regelfall also maximal 40% von 50%, sind 20%. Und gekuerzt
um alles auf der Rechnung, was ihnen irgendwo nicht schmeckt.
Da liegt der o.g. GKV-Anteil noch hoeher ...
Ich werde da mal genau nachforschen, denn bei mir steht so etwas an.
Dann mach mal.
Ich empfehle Kuerbissuppe ;)

[...]
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang May
Man hat im wesentlichen viel "Vergnuegen" mit der Abrechnung, hat ja alle
Rechnungen schon bezahlt, und sieht dann am Ende, auf wieviel man
bei dieser "Haelfte" trotzdem noch sitzenbleibt.
Bei mir und meiner Frau sind es mehrere Hundert Euro,
Eben. Sollte man jedem Hetzer, der ueber die Beamten herzieht aufs Brot schmieren.
Die meisten koennen sich das aber garnciht vorstellen, weil sie nie irgeneine
medizinische Abrechnung gesehen haben (und koennen sich auch nciht vorstellen, was
das Gesundheitswesen ueberhaupt kostet, und wieviel Sch**** damit im Rahmen
der GKV-Abrechnung betrieben wird).

Wolfgang
Detlef Meißner
2017-12-31 17:57:28 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang May
Post by Detlef Meißner
Für Brillen z.B zahlt die Beihilfe mehr als die GKV. Und für die bekommt
man dann Beihilfe anerkannt, so etwa 120 €.
Echt? Mir haben sie die Brille abgelehnt.
Möglicherweise anderes Bundesland?
Eben.
Womit die Aussage
"Für Brillen z.B zahlt die Beihilfe mehr als die GKV" aber halt so allgemein
definitiv nicht gilt.
Ja, Pauschalaussagen treffen meist nie zu. ;-)

Weißt du, mit wem ich mal diskutieren möchte? Mit den Fachleuten von
SPD, Grünen und der Linken.
Denen müsste man mal genüsslich aufs Margarinebrot schmieren, was sie
alles nicht wissen.
Aber der Allgemeinheit erzählen, was gut für sie ist und versuchen,
gewissen Gruppierungen gegeneinander auszuspielen.
Schließlich haben sie sich aus allen Töpfen das Beste herausgesucht.
Damit kennen sie sich aus.
Post by Wolfgang May
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang May
Die Beihilfe bezahlt zu 4 Implantaten jeweils den "beihilfefaehigen Anteil"
zu 40%, d.h. im Regelfall also maximal 40% von 50%, sind 20%. Und gekuerzt
um alles auf der Rechnung, was ihnen irgendwo nicht schmeckt.
Da liegt der o.g. GKV-Anteil noch hoeher ...
Ich werde da mal genau nachforschen, denn bei mir steht so etwas an.
Dann mach mal.
Ich empfehle Kuerbissuppe ;)
Jeden Tag? :-)
Post by Wolfgang May
[...]
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang May
Man hat im wesentlichen viel "Vergnuegen" mit der Abrechnung, hat ja alle
Rechnungen schon bezahlt, und sieht dann am Ende, auf wieviel man
bei dieser "Haelfte" trotzdem noch sitzenbleibt.
Bei mir und meiner Frau sind es mehrere Hundert Euro,
Eben. Sollte man jedem Hetzer, der ueber die Beamten herzieht aufs Brot schmieren.
Die meisten koennen sich das aber garnciht vorstellen, weil sie nie irgeneine
medizinische Abrechnung gesehen haben (und koennen sich auch nciht vorstellen, was
das Gesundheitswesen ueberhaupt kostet, und wieviel Sch**** damit im Rahmen
der GKV-Abrechnung betrieben wird).
Ja, da werden Leistungen aufgeschrieben/abgerechnet, die gar nicht
erbracht worden sind. Aber Ärzte sind ja bessere Menschen als der Rest
der Gesellschaft, sie sind moralisch besonders hochstehend.

Detlef
Lars Wilhelm
2018-01-02 07:06:16 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Bei mir und meiner Frau sind es mehrere Hundert Euro, die ich zwar als
außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen könnte, aber
dafür reicht der Betrag nicht.
Wenn man allerdings eine Kur macht, einen längeren Krankenhausaufenthalt
hatte oder eine (neue) Zahn-Prothese bekommt, dann kommt ein schönes
Sümmchen zusammen.
Das ist dann ein schwacher Trost.
Nein. Das Blöde bei der Geltendmachung von steuerlich relavanten Ausgaben ist, dass man sie dann eben bei Anerkennung vom Brutto zahlen darf. Thats it. Ohne die Ausgabe wäre mehr Geld übrig geblieben.
Detlef Meißner
2017-12-26 20:09:16 UTC
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Post by Andreas Quast
Post by Harald Friis
da du offensichtlich die Ahnung schlechthin hast - lasse doch deine
Mitmenschen nicht dumm sterben, oder?
Beamte konnten doch schon immer in der gesetzlichen bleiben,
Ja, entweder bleiben oder nach der Familienversicherung bei Berufsbeginn
als "freiwillig versichert" eintreten.
Post by Andreas Quast
mussten aber
beide Beitragshälften selbst zahlen.
Nein, stimmt so nicht ganz. Sie bekamen Beihilfe bis zur Höhe (oder
halben Höhe?) ihrer Beiträge, d.h. die Beiträge reduzierten sich.
Post by Andreas Quast
Nun bekommen sie den AG-Beitrag vom
Staat, wenn sie auf die Beihilfeberechtigung verzichten.
Was ähnlich der bisherigen Regelung ist.

Nach Berechnungen des Landes Hessen sind die Kosten für die
Beihilfezahlungen geringer als die Zahlungen für den
Krankenkassenbeitrag AG.

Danach würde sich Hamburg ins eigene Fleisch schneiden.
Entweder haben sie andere Berechnungen angestellt, oder es ist eine rein
politische Entscheidung. natürlich muss so etwas als neue Errungenschaft
mit vielen Vorteilen verkauft werden.
Post by Andreas Quast
Ob die GKV aber die Beamten auch regelhaft wieder aufnimmt, wenn sie
schon mal privat versichert waren?
Genau das ist die Frage.

Wenn man schon einmal gesetzlich versichert war und sich dann privat
versichert hat, ist eine Rückkehr in die Gesetzliche bis zu einem
bestimmten Alter möglich.
War man noch nie gesetzlich versichert, sondern immer nur privat, geht
das nicht. Oder man nimmt schnell eine versicherungspflichtige Tätigkeit
auf.

Detlef
Detlef Meißner
2017-12-26 19:59:22 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Mal wieder eine ganz große "Neuigkeit" die verkündet wird, gerade
rechtzeitig zu Weihnachten.
Ich frage mich, wer da keine Ahnung hat, die SPD oder die Redakteure der
Zeit.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/gesundheitssystem-gesetzliche-krankenversicherung-beamten-beitrag-hamburg
da du offensichtlich die Ahnung schlechthin hast - lasse doch deine
Mitmenschen nicht dumm sterben, oder?
Nun, betrifft jetzt eigentlich nur den Personenkreis, den es betrifft. ;-)

Die können dann auch sicherlich erklären, was daran so Neues ist.

Das Einzige Neue, was ich finden kann, besteht darin, dass diejenigen
Beamte, die noch nie in einer Gesetzlichen versichert waren, in diese
eintreten können.
Was aber sicherlich nicht der Hamburger Senat beschließen kann.
Alles andere ist nichts Neues, sondern bereits möglich.

Detlef
Harald Friis
2017-12-27 08:43:06 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Mal wieder eine ganz große "Neuigkeit" die verkündet wird, gerade
rechtzeitig zu Weihnachten.
Ich frage mich, wer da keine Ahnung hat, die SPD oder die Redakteure der
Zeit.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/gesundheitssystem-gesetzliche-krankenversicherung-beamten-beitrag-hamburg
da du offensichtlich die Ahnung schlechthin hast - lasse doch deine
Mitmenschen nicht dumm sterben, oder?
Nun, betrifft jetzt eigentlich nur den Personenkreis, den es betrifft. ;-)
Die können dann auch sicherlich erklären, was daran so Neues ist.
Du ja auch - 2 1/2 Stunden nach diesem und 8 Stunden nach dem OP. So ist
das halt mit den Schnellschüssen und der Ahnung.

Gesetze haben häufig eine Intention. Das klappt im Alltag nicht immer,
aber sicher öfter als angenommen. Genau das ist das Novum: es gibt eine
offiziell verkündete Alternative zu privat: gesetzlich mit einer
Regelung, die den Angestellten nachempfunden wird. Schon damit
unterscheidet sich dann die Hamburger Regelung von einer
Schlupflochregelung wie z.B. Hessen.

Gerade die hessische Regelung ist nicht vorn, sondern dämlich. Als
gesetzlich versicherter Beamter zahlst du - du hast das ja bereits
dargestellt - den vollen Satz (AN- und AG-Anteil).

Dann hast du die /Wahl/: bist du gesund, bleibt es bei den vollen
Kosten. Wirst du hingegen krank, kannst du dir in einem aufwändigen
Verfahren die Hälfte der Kosten (den AG-Anteil) von der Beihilfestelle
zurückholen. Ein etwas besser verdienender hessischer Beamter zahlt also
600 Euro Krankenkasse, wenn er *nicht* zum Arzt geht und 300 Euro, wenn
er alle zwei Wochen einen gelben Urlaubsschein holt.

Lese jetzt noch einmal den von dir gelinkten Artikel und überlege, was
daran wohl ein Fortschritt sein könnte.

Gruß

Harald Friis
Detlef Meißner
2017-12-27 09:17:35 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
Hallo,
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Mal wieder eine ganz große "Neuigkeit" die verkündet wird, gerade
rechtzeitig zu Weihnachten.
Ich frage mich, wer da keine Ahnung hat, die SPD oder die Redakteure der
Zeit.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/gesundheitssystem-gesetzliche-krankenversicherung-beamten-beitrag-hamburg
da du offensichtlich die Ahnung schlechthin hast - lasse doch deine
Mitmenschen nicht dumm sterben, oder?
Nun, betrifft jetzt eigentlich nur den Personenkreis, den es betrifft. ;-)
Die können dann auch sicherlich erklären, was daran so Neues ist.
Du ja auch - 2 1/2 Stunden nach diesem und 8 Stunden nach dem OP. So ist
das halt mit den Schnellschüssen und der Ahnung.
Gesetze haben häufig eine Intention. Das klappt im Alltag nicht immer,
aber sicher öfter als angenommen. Genau das ist das Novum: es gibt eine
offiziell verkündete Alternative zu privat: gesetzlich mit einer
Regelung, die den Angestellten nachempfunden wird. Schon damit
unterscheidet sich dann die Hamburger Regelung von einer
Schlupflochregelung wie z.B. Hessen.
Wieso Schlupflochregelung?
Post by Harald Friis
Gerade die hessische Regelung ist nicht vorn, sondern dämlich.
Die hessische Regelung gilt aber schon Ewigkeiten.
Der Kontext von "Hessen vorn" scheint dir nicht geläufig zu sein.
Post by Harald Friis
Als
gesetzlich versicherter Beamter zahlst du - du hast das ja bereits
dargestellt - den vollen Satz (AN- und AG-Anteil).>
Dann hast du die /Wahl/: bist du gesund, bleibt es bei den vollen
Kosten. Wirst du hingegen krank, kannst du dir in einem aufwändigen
Verfahren die Hälfte der Kosten (den AG-Anteil) von der Beihilfestelle
zurückholen.
Nein, nicht die Hälfte, alles. Lies mein Zitat!

Und der hessische Beamte bekommt auch noch Beihilfe, nämlich für das,
was die GKV nicht zahlt.
Post by Harald Friis
Ein etwas besser verdienender hessischer Beamter zahlt also
600 Euro Krankenkasse, wenn er *nicht* zum Arzt geht und 300 Euro, wenn
er alle zwei Wochen einen gelben Urlaubsschein holt.
Lese jetzt noch einmal den von dir gelinkten Artikel und überlege, was
daran wohl ein Fortschritt sein könnte.
Ich behaupte nicht, dass die hessische Regelung einen Fortschritt
darstellt, sondern ich bezweifele den "großen Wurf" der Hamburger
Lösung. Denn genau die wird als Fortschritt dargestellt.

Detlef
Harald Friis
2017-12-28 10:11:20 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Friis
Schon damit
unterscheidet sich dann die Hamburger Regelung von einer
Schlupflochregelung wie z.B. Hessen.
Wieso Schlupflochregelung?
Weil für die renitenten GKVler eine Regelung gefunden wurde, die halt
irgendwie auch diesen Beamten etwas Geld dazu gibt. Es ist von seiner
Grundkonstruktion die Ausnahme, also eher ein Schlupfloch.
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Friis
Gerade die hessische Regelung ist nicht vorn, sondern dämlich.
Die hessische Regelung gilt aber schon Ewigkeiten.
Der Kontext von "Hessen vorn" scheint dir nicht geläufig zu sein.
Doch, dieser Kontext ist mir sehr geläufig. Gleichwohl muss ich nicht
jede Regelung gut finden, die in Hessen gilt. Auch nicht jedes Gesetz
derjenigen, die mal den Begriff geprägt haben - obgleich ich mich in
meiner Jugend häufig als 'vorn' empfunden habe, wenn ich meine Situation
mit anderen Jugendlichen in CDU-geführten Ländern verglichen habe.
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Friis
Als
gesetzlich versicherter Beamter zahlst du - du hast das ja bereits
dargestellt - den vollen Satz (AN- und AG-Anteil).>
Dann hast du die /Wahl/: bist du gesund, bleibt es bei den vollen
Kosten. Wirst du hingegen krank, kannst du dir in einem aufwändigen
Verfahren die Hälfte der Kosten (den AG-Anteil) von der Beihilfestelle
zurückholen.
Nein, nicht die Hälfte, alles. Lies mein Zitat!
Dein Zitat steht gegen 50 Jahre Erfahrung. Sorry, da verlasse ich mich
lieber auf die entsprechenden Abrechnungen der Beihilfestelle als auf dich.
Post by Detlef Meißner
Ich behaupte nicht, dass die hessische Regelung einen Fortschritt
darstellt, sondern ich bezweifele den "großen Wurf" der Hamburger
Lösung. Denn genau die wird als Fortschritt dargestellt.
Der Fortschritt ist bekanntlich eine Schnecke. Hat denn der Hamburger
Senat von einem großen Wurf gesprochen?

Gruß

Harald Friis
Detlef Meißner
2017-12-28 12:49:41 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Friis
Als
gesetzlich versicherter Beamter zahlst du - du hast das ja bereits
dargestellt - den vollen Satz (AN- und AG-Anteil).>
Dann hast du die /Wahl/: bist du gesund, bleibt es bei den vollen
Kosten. Wirst du hingegen krank, kannst du dir in einem aufwändigen
Verfahren die Hälfte der Kosten (den AG-Anteil) von der Beihilfestelle
zurückholen.
Nein, nicht die Hälfte, alles. Lies mein Zitat!
Dein Zitat steht gegen 50 Jahre Erfahrung.
Dann beträgt dein Beihilfesatz nur 50%.
Post by Harald Friis
Sorry, da verlasse ich mich
lieber auf die entsprechenden Abrechnungen der Beihilfestelle als auf dich.
Auf die verlässt du dich? ;-)
Thomas Hochstein
2017-12-30 16:55:36 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Dann beträgt dein Beihilfesatz nur 50%.
Freilich. Das ist der Regelfall.
Detlef Meißner
2017-12-31 09:24:24 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Dann beträgt dein Beihilfesatz nur 50%.
Freilich. Das ist der Regelfall.
Naja.

Detlef
U***@web.de
2017-12-28 12:38:23 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Das Einzige Neue, was ich finden kann, besteht darin, dass diejenigen
Beamte, die noch nie in einer Gesetzlichen versichert waren, in diese
eintreten können.
Ich las im Artikel, daß die Neuregelung für
Neubeamte gedacht sei.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-12-28 12:41:57 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Das Einzige Neue, was ich finden kann, besteht darin, dass diejenigen
Beamte, die noch nie in einer Gesetzlichen versichert waren, in diese
eintreten können.
Ich las im Artikel, daß die Neuregelung für
Neubeamte gedacht sei.
Richtig.
Steht ganz unten. Könnte man beinahe überlesen.

Würde ja auch nicht anders gehen.

In ein paar Jahren werden wir (vielleicht) etwas über den Erfolg dieser
epochemachenden Errungenschaft lesen können.

Detlef
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