Post by Wolfgang FiegPost by Detlef MeiÃnerJa, aber das war doch immer schon möglich - oder etwa nicht?
Ich war auch in der GKV freiwillig versichert.
Ja, aber ohne Beihilfeanspruch,
_Mit_ Beihilfeanspruch (der dann allerdings wenig bringt).
Post by Wolfgang Fiegd. h. sie mussten den vollen Beitrag für die freiwillige
GKV-Mitgliedschaft selbst tragen.
Andere Baustelle. "Beihilfe" bedeutet "Teilübernahme von
Krankheitskosten" und nicht etwa "Teilübernahme des GKV-Beitrags".
Post by Wolfgang FiegMit der Hamburger Neuregelung erhält der Beamte der in der GKV
versichert ist, einen Beitragszuschuss, wie Arbeitnehmer auch.
So ist es geplant (und im Sinne der Idee "Bürgerversicherung" der SPD
auch folgerichtig).
Mein Nachbar ist Beamter geworden und hat sich (als ehemaliger
Angestellter, und als solcher GKV-pflichtversichert) dafür entschieden,
in der GKV zu bleiben. Also zahlte er ab Verbeamtung den GKV-Beitrag
komplett selbst, bekam keinen Arbeitgeberzuschuß mehr.
Ambulant geht er (wie seine Familie) auf Krankenschein/Karte zum Arzt.
Ins Krankenhaus geht er als Privatversicherter und bekommt als solcher
eine Rechnung. Die reicht er erstmal bei seiner GKV ein und erhält
daraus das, was die Kasse für einen GKV-Versicherten bezahlen würde
(abzüglich einer Strafgebühr von 15%, mit der die GKV diesen
Abrechnungsweg* unattraktiv machen möchte). Danach reicht er die
Rechnung und die Bescheinigung über die GKV-Erstattung bei der Beihilfe
ein und erhält von denen den Rest (womit die Strafgebühr der GKV
zumindest zum Teil ins Leere läuft). Die Beihilfestelle achtet peinlich
darauf, daß die Gesamterstattung nicht höher ist als die Gesamtkosten
(das war früher möglich). So soll sichergestellt werden, daß ein Beamter
von seiner Krankheit nicht finanziell profitiert.
Die Regeln sind im Detail arbeitgeberspezifisch, also z.B.
bundeslandspezifisch.
*Ein freiwillig GKV-Versicherter kann sich beim Arzt auf private
Rechnung nach privater Gebührenordnung behandeln lassen. Er kann dann
die Rechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen und bekommt
dann dafür das erstattet, was diese Kasse normalerweise für diese
Behandlung bezahlen würde. Weil die Kassen diese Freiheit allerdings
unterdrücken möchten, haben sie seit einigen Jahren einen Abzug für
"erhöhten Verwaltungsaufwand" von 15% eingeführt. Böse Stimmen sagen,
dies sei eine schlichte Strafgebühr.