Discussion:
Aenderung der Einkommensteuererklaerung kurz nach Abgabe
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2021-08-28 06:59:39 UTC
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Ich habe eine ESt-Erklaerung 2020 abgegeben mit einer
Einnahme-Ueberschuss-Rechnung. Kurz danach habe ich bemerkt, dass der
Betrag fuer Schuldzinsen zu niederig angesetzt war, 124 Euro statt
richtigerweise ueber 700 Euro. Da habe ich einen Andrag auf Aenderung
meiner ESt-Erklaerung per E-Mail dem Finanzamt uebersandt.

Nun kam spaeter der ESt-Bescheid 2020. Wie es ausschaut, wurden die
hoeheren Schuldzinsen nicht beruecksichtigt. In der Begruendung war aber
ein Hinweis, dass wenn ich einen Antrag auf schlichte Aenderung stellen
moechte, diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist stellen muss.

Ist es wirklich so, dass man eine fehlerhafte Einkommensteuererklaerung
erst mit einem Antrag auf schlichte Aenderung berichtigen kann, nachdem
der Steuerbescheid beim Steuerpflichtigen eingegangen ist? Das ist doch
Mehrarbeit fuer den Finanzbeamten, der muss dann einen neuen
Steuerbescheid erstellen.
--
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
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Matthias Hanft
2021-08-28 10:27:20 UTC
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Post by Thomas Homilius
Ist es wirklich so, dass man eine fehlerhafte Einkommensteuererklaerung
erst mit einem Antrag auf schlichte Aenderung berichtigen kann, nachdem
der Steuerbescheid beim Steuerpflichtigen eingegangen ist? Das ist doch
Mehrarbeit fuer den Finanzbeamten, der muss dann einen neuen
Steuerbescheid erstellen.
Solange die Steuererklärung noch nicht bearbeitet ist, kann man einfach
eine neue schicken - dann wird nur die zuletzt abgegebene bearbeitet.

Zur Sicherheit kann man mit dem zuständigen Finanzamt kurz telefonieren,
um auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.

Jedenfalls sind das die Fakten, die ich immer wieder lese. Selber aus-
probiert habe ich es noch nicht.

Gruß Matthias.
Detlef Meißner
2021-08-30 19:22:52 UTC
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Das geht also.
Aber es ist fraglich, ob das formaljuristisch auch korrekt ist.
Das lass mal deren Sorge sein!

Detlef
Thomas Homilius
2021-08-30 20:10:30 UTC
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Post by Detlef Meißner
Das geht also.
Aber es ist fraglich, ob das formaljuristisch auch korrekt ist.
Das lass mal deren Sorge sein!
Noe. Ich will auch so eine Extrawurst wie der Marc Haber
<mh+***@zugschl.us>!
--
Thomas Homilius
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Detlef Meißner
2021-08-30 20:29:48 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Detlef Meißner
Das geht also.
Aber es ist fraglich, ob das formaljuristisch auch korrekt ist.
Das lass mal deren Sorge sein!
Noe. Ich will auch so eine Extrawurst wie der Marc Haber
Ist das ein Problem?
Wie wäre es denn mit th+***@homili.us

Detlef
Kluger, Gerd
2021-08-30 10:01:48 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Ich habe eine ESt-Erklaerung 2020 abgegeben mit einer
Einnahme-Ueberschuss-Rechnung. Kurz danach habe ich bemerkt, dass der
Betrag fuer Schuldzinsen zu niederig angesetzt war, 124 Euro statt
richtigerweise ueber 700 Euro. Da habe ich einen Andrag auf Aenderung
meiner ESt-Erklaerung per E-Mail dem Finanzamt uebersandt.
Nun kam spaeter der ESt-Bescheid 2020. Wie es ausschaut, wurden die
hoeheren Schuldzinsen nicht beruecksichtigt. In der Begruendung war aber
ein Hinweis, dass wenn ich einen Antrag auf schlichte Aenderung stellen
moechte, diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist stellen muss.
Ist es wirklich so, dass man eine fehlerhafte Einkommensteuererklaerung
erst mit einem Antrag auf schlichte Aenderung berichtigen kann, nachdem
der Steuerbescheid beim Steuerpflichtigen eingegangen ist? Das ist doch
Mehrarbeit fuer den Finanzbeamten, der muss dann einen neuen
Steuerbescheid erstellen.
Es kann schon mal passieren, dass so ein Hinweis per Email verloren
geht. Ich denke, das passiert seit Elster eher häufiger, da du
mittlerweile extra ein Feld ankreuzen musst, wenn du zusätzliche
Angaben machst, ansonsten läuft das ziemlich automatisiert.

Eine Änderung macht auch nicht wirklich Arbeit, im Gegensatz zum
Einspruch, bei dem dann ja der ganze Bescheid wieder offen ist.
Wichtig ist darauf zu achten, dass du den geänderten Bescheid
innerhalb der Einspruchsfrist bekommst, weil sonst hast du die
Arschkarte. Wenn die Frist abgelaufen ist, ist der Bescheid
rechtskräftig.

Gruß
Gerd
Thomas Homilius
2021-08-30 13:07:08 UTC
Permalink
Post by Kluger, Gerd
Wichtig ist darauf zu achten, dass du den geänderten Bescheid
innerhalb der Einspruchsfrist bekommst, weil sonst hast du die
Arschkarte.
Wenn ich tatsaechlich einen ESt-Bescheid habe, dann eine schlichte
Aenderung zu meinen Gunsten beantrage innerhalb der Rechtsbehelfsfrist,
wieso ist es dann wichtig, dass ich den geaenderten Bescheid zu meinen
Gunsten auch innerhalb der Einspruchsfrist bekomme?
--
Thomas Homilius
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Stefan Schmitz
2021-08-30 13:31:45 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Kluger, Gerd
Wichtig ist darauf zu achten, dass du den geänderten Bescheid
innerhalb der Einspruchsfrist bekommst, weil sonst hast du die
Arschkarte.
Wenn ich tatsaechlich einen ESt-Bescheid habe, dann eine schlichte
Aenderung zu meinen Gunsten beantrage innerhalb der Rechtsbehelfsfrist,
wieso ist es dann wichtig, dass ich den geaenderten Bescheid zu meinen
Gunsten auch innerhalb der Einspruchsfrist bekomme?
Hat er doch geschrieben. Der Bescheid wird dann rechtskräftig, auch wenn
die Änderung nicht akzeptiert wurde.
Thomas Homilius
2021-08-30 15:48:14 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Hat er doch geschrieben. Der Bescheid wird dann rechtskräftig, auch wenn
die Änderung nicht akzeptiert wurde.
Meines Wissens muss ein Antrag auf schlichte Aenderung, der innerhalb
der Rechtsbehelfsfrist nach Erhalt des Steuerbescheids gestellt wurde,
schriftlich durch Bescheid abgelehnt werden. Gegen diesen Bescheid
(Ablehnung schlichte Aenderung) ist wiederum der Einspruch zulaessig.
Der Zeitraum, ueber den das Finanzamt ueber die schlichte Aenderung
entscheidet, ist irrelevant.

Ein Antrag auf schlichte Aenderung ist wohl nicht moeglich, wenn noch
gar kein Steuerbescheid vorliegt. Moeglicherweise hilft es, eine
korrigierte Steuererklaerung abzugeben.
--
Thomas Homilius
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Kluger, Gerd
2021-08-31 14:16:27 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Stefan Schmitz
Hat er doch geschrieben. Der Bescheid wird dann rechtskräftig, auch wenn
die Änderung nicht akzeptiert wurde.
Meines Wissens muss ein Antrag auf schlichte Aenderung, der innerhalb
der Rechtsbehelfsfrist nach Erhalt des Steuerbescheids gestellt wurde,
schriftlich durch Bescheid abgelehnt werden. Gegen diesen Bescheid
(Ablehnung schlichte Aenderung) ist wiederum der Einspruch zulaessig.
Der Zeitraum, ueber den das Finanzamt ueber die schlichte Aenderung
entscheidet, ist irrelevant.
Nein, es ist insofern nicht irrelevant, da der Bescheid, wenn er in
Kraft getreten ist, nicht mehr geändert werden kann. Du kannst
vielleicht den Bescheid deines Änderungsantrags anfechten, das
wirkt aber doch nicht auf deinen Steuerbescheid zurück. Wenn du jetzt
z.B. irgendwelche Unterlagen vergessen hast oder es Unklarheiten
hinsichtlich der Änderung gibt dann wirst du mit dem Einspruch
gegen den Änderungsbescheid keinen Erfolg haben, da das Finanzamt
nichts falsch gemacht hat.

Gruß
Gerd

Kluger, Gerd
2021-08-31 14:16:07 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Kluger, Gerd
Wichtig ist darauf zu achten, dass du den geänderten Bescheid
innerhalb der Einspruchsfrist bekommst, weil sonst hast du die
Arschkarte.
Wenn ich tatsaechlich einen ESt-Bescheid habe, dann eine schlichte
Aenderung zu meinen Gunsten beantrage innerhalb der Rechtsbehelfsfrist,
wieso ist es dann wichtig, dass ich den geaenderten Bescheid zu meinen
Gunsten auch innerhalb der Einspruchsfrist bekomme?
Das Wesen eines Änderungsantrags ist, dass du alle relevanten
Informationen mitliefern musst. Du kannst weder etwas nachreichen
noch an deiner Begründung ändern. Wenn es jetzt zu Unklarheiten
oder Unstimmigkeiten kommt, liegt das Risiko bei dir.

Gruß
Gerd
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