Der Habakuk.
2017-12-04 11:22:05 UTC
"In Bayern sind alle Flüchtlingsheime per Gesetz grundsätzlich als
„gefährliche Orte“ eingestuft. Das erlaubt der Polizei, Unterkünfte ohne
Anlass zu durchsuchen. Das Ministerium glaubt nicht, dass dabei
Menschenrechte verletzt würden.
Ausgerechnet in Bamberg. Und auch noch dort, in der zentralen
Aufnahmeeinrichtung des Freistaats. Hier hat Bayerns Innenminister
Joachim Herrmann wenige Tage zuvor eine drastische Verstärkung der
Polizei-Präsenz ankündigt. Jetzt brannte es in der Nacht auf 15.
November lichterloh. Ein Asylbewerber kam bei dem Feuer ums Leben, mehr
als 15 wurden verletzt. Die Hintergründe waren zunächst unklar.
Die Unterkunft in Bamberg gilt, wie alle Unterkünfte in Bayern, seit 1.
Januar 2017 als „gefährlicher Ort“. Per Gesetz. Denn diese Einstufung
aller Asylunterkünfte in Bayern steht im Integrationsgesetz des
Freistaates Bayern. Die Tatsache aber, dass Flüchtlingsheime und
Transitzentren wie das in Bamberg als gefährlich eingestuft werden, gibt
der Polizei ganz andere Möglichkeiten.
Jeder, der darin lebt oder sich auch nur dem Heim nähert, kann jederzeit
aufgefordert werden, seinen Ausweis zu zeigen. Auch Durchsuchungen sind
ohne Ankündigung und richterlichen Beschluss möglich. Die Polizei kann
jederzeit in private Wohnbereiche eindringen. Ohne Vorwarnung.
Doch gerade das bringt zunehmend Menschenrechts-Aktivisten auf die
Barrikaden. Ihr Vorwurf: Darf der Freistaat Bayern damit abgelehnte
Asylbewerber, aber auch anerkannte Asylsuchende und Schutzbedürftige
unter Generalverdacht bringen.
Andererseits: Tagtäglich verzeichnet die Polizei schwere Straftaten, die
in und um Asylbewerber-Unterkünfte geschehen. Oft sind es selbst
Migranten, die Opfer von Migranten werden. Etwa Ende Oktober in
Regensburg, als ein 19-jähriger Iraker ein Messer zückte und einen
Landsmann niederstach, den er zuvor noch nie in seinem Leben gesehen hatte.
Grund war, dass der Sicherheitsdienst der Unterkunft dem Mann den Zugang
verweigert hatte. Die Unterkunft liegt Luftlinie nicht einmal 100 Meter
vom Präsidium der Oberpfälzer Polizei entfernt. Ein paar Meter weiter
hatte zuvor ein abgelehnter Asylbewerber aus Mali eine 33-jährige
Prostituierte in ihrem Appartement erdrosselt.
Kein Wunder also, dass das zuständige bayerische Innenministerium die
Verschärfung der Gesetzeslage rechtfertigt. Diese Einstufung als
„gefährliche Orte“ beruht laut einem Sprecher des Ministers auf der
bayerischen Kriminalstatistik: „Die Polizei darf sich die Ausweise der
Bewohner und der im unmittelbaren Umfeld sich aufhaltenden Personen
zeigen lassen.“ Dies sei nötig, „um so Personen ohne oder mit
gefälschtem Ausweis zu identifizieren, die sich möglicherweise
verstecken oder sogar Straftaten vorbereiten“.“. (WeLT)
Nur die "Aktivisten" und die Gutmenschen heulen wieder deswegen rum.
Die "Flüchtlinge" sollten lieber froh sein, daß man auf sie aufpaßt. Das
gibt Sicherheit.
„gefährliche Orte“ eingestuft. Das erlaubt der Polizei, Unterkünfte ohne
Anlass zu durchsuchen. Das Ministerium glaubt nicht, dass dabei
Menschenrechte verletzt würden.
Ausgerechnet in Bamberg. Und auch noch dort, in der zentralen
Aufnahmeeinrichtung des Freistaats. Hier hat Bayerns Innenminister
Joachim Herrmann wenige Tage zuvor eine drastische Verstärkung der
Polizei-Präsenz ankündigt. Jetzt brannte es in der Nacht auf 15.
November lichterloh. Ein Asylbewerber kam bei dem Feuer ums Leben, mehr
als 15 wurden verletzt. Die Hintergründe waren zunächst unklar.
Die Unterkunft in Bamberg gilt, wie alle Unterkünfte in Bayern, seit 1.
Januar 2017 als „gefährlicher Ort“. Per Gesetz. Denn diese Einstufung
aller Asylunterkünfte in Bayern steht im Integrationsgesetz des
Freistaates Bayern. Die Tatsache aber, dass Flüchtlingsheime und
Transitzentren wie das in Bamberg als gefährlich eingestuft werden, gibt
der Polizei ganz andere Möglichkeiten.
Jeder, der darin lebt oder sich auch nur dem Heim nähert, kann jederzeit
aufgefordert werden, seinen Ausweis zu zeigen. Auch Durchsuchungen sind
ohne Ankündigung und richterlichen Beschluss möglich. Die Polizei kann
jederzeit in private Wohnbereiche eindringen. Ohne Vorwarnung.
Doch gerade das bringt zunehmend Menschenrechts-Aktivisten auf die
Barrikaden. Ihr Vorwurf: Darf der Freistaat Bayern damit abgelehnte
Asylbewerber, aber auch anerkannte Asylsuchende und Schutzbedürftige
unter Generalverdacht bringen.
Andererseits: Tagtäglich verzeichnet die Polizei schwere Straftaten, die
in und um Asylbewerber-Unterkünfte geschehen. Oft sind es selbst
Migranten, die Opfer von Migranten werden. Etwa Ende Oktober in
Regensburg, als ein 19-jähriger Iraker ein Messer zückte und einen
Landsmann niederstach, den er zuvor noch nie in seinem Leben gesehen hatte.
Grund war, dass der Sicherheitsdienst der Unterkunft dem Mann den Zugang
verweigert hatte. Die Unterkunft liegt Luftlinie nicht einmal 100 Meter
vom Präsidium der Oberpfälzer Polizei entfernt. Ein paar Meter weiter
hatte zuvor ein abgelehnter Asylbewerber aus Mali eine 33-jährige
Prostituierte in ihrem Appartement erdrosselt.
Kein Wunder also, dass das zuständige bayerische Innenministerium die
Verschärfung der Gesetzeslage rechtfertigt. Diese Einstufung als
„gefährliche Orte“ beruht laut einem Sprecher des Ministers auf der
bayerischen Kriminalstatistik: „Die Polizei darf sich die Ausweise der
Bewohner und der im unmittelbaren Umfeld sich aufhaltenden Personen
zeigen lassen.“ Dies sei nötig, „um so Personen ohne oder mit
gefälschtem Ausweis zu identifizieren, die sich möglicherweise
verstecken oder sogar Straftaten vorbereiten“.“. (WeLT)
Nur die "Aktivisten" und die Gutmenschen heulen wieder deswegen rum.
Die "Flüchtlinge" sollten lieber froh sein, daß man auf sie aufpaßt. Das
gibt Sicherheit.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*