Discussion:
Mag Dr
(zu alt für eine Antwort)
Markus Konstantineas
2005-03-29 14:36:41 UTC
Permalink
Hallo,

eine andere Frage zum Thema akademische Grade:
Irgendwo las ich mal die Regel, dass "Mag. Dr." (und nicht "Dr. Mag.")
dem Namen vorangestellt wird.
Kommt noch ein "Ing." mit ins Spiel, so wäre dieser überhaupt am
nächsten dem Namen zu setzen, die akademischen Grade davor,
also nach obiger "Regel" wäre das dann in voller Ausprägung z.B. "Mag.
Dr. Ing.".
Klingt für mich unlogisch (ich würde immer "Dr. Mag." schreiben) und
obige "Regel" (?) ergibt sich auch nicht aus dem Gesetzeswortlaut.
(§ 88 UniG 2002 - dort steht übrigens auch das mit dem "DI" im Absatz
2 drinnen ;-) )
--
nette Grüße
Markus Konstantineas
mail to: mapako69 *Klammeraffe* gmx.at

P.S.: I am very sorry about my OjE-posting!
Matthias Kahlert
2005-03-29 16:39:59 UTC
Permalink
Post by Markus Konstantineas
Irgendwo las ich mal die Regel, dass "Mag. Dr." (und nicht "Dr. Mag.")
dem Namen vorangestellt wird.
Rein gefühlsmässig: Der "höchste" akad. Titel am nächsten beim Namen.
Akademische Titel näher als andere Titel.
Post by Markus Konstantineas
Kommt noch ein "Ing." mit ins Spiel, so wäre dieser überhaupt am
nächsten dem Namen zu setzen, die akademischen Grade davor,
also nach obiger "Regel" wäre das dann in voller Ausprägung z.B. "Mag.
Dr. Ing.".
In anderen Ländern gibt es offenbar den "Dr.-Ing." als Abschluss der
technischen Studien (also ein promovierter Dipl.-Ing. - wäre bei uns Dr.
techn.), was glaub' ich nichts mit einem Zusammentreffen des
Berufstitels Ing. (HTL) mit einem "Dr." zu tun hat.
Post by Markus Konstantineas
Klingt für mich unlogisch (ich würde immer "Dr. Mag." schreiben)
Ich nicht.
--
Matthias
Ingmar Greil
2005-03-29 17:10:50 UTC
Permalink
Post by Markus Konstantineas
Irgendwo las ich mal die Regel, dass "Mag. Dr." (und nicht "Dr. Mag.")
dem Namen vorangestellt wird.
Mal ehrlich: Wer führt Mag. wenn er Dr. ist? Ausnahmen lasse ich nur
ab MMag. aufwärts gelten :-)

Ingmar
Michael Alois Högler
2005-03-29 17:58:35 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Markus Konstantineas
Irgendwo las ich mal die Regel, dass "Mag. Dr." (und nicht "Dr. Mag.")
dem Namen vorangestellt wird.
Mal ehrlich: Wer führt Mag. wenn er Dr. ist? Ausnahmen lasse ich nur
ab MMag. aufwärts gelten :-)
Mehrere Studien besucht? zB Dr. in BWL und Mag. in Jus? Ich kenne wen, der das gemacht
hat. Wer viel will, macht noch den Bauingenieur.Würde sich doch so schreiben, odr?
Dipl.-Ing Mag. Dr. Fritz Lampe.

Gruß
Michael
Ingmar Greil
2005-03-29 18:33:59 UTC
Permalink
Post by Michael Alois Högler
Post by Ingmar Greil
Mal ehrlich: Wer führt Mag. wenn er Dr. ist? Ausnahmen lasse ich nur
ab MMag. aufwärts gelten :-)
Mehrere Studien besucht? zB Dr. in BWL und Mag. in Jus?
Ja und? Das ändert nichts an der Tasache, dass man (außer als
Mediziner) DI oder Mag sein muss, um Dr zu werden, dieser Titel also
für mich zumindest den Mag einschließt.

Ansonsten müsste man schon Mag. iur. Dr. rer. soc. oec. schreiben,
was, ähem, etwas gespreizt wirkt.

Ingmar
Michael Alois Högler
2005-03-29 19:01:27 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Michael Alois Högler
Post by Ingmar Greil
Mal ehrlich: Wer führt Mag. wenn er Dr. ist? Ausnahmen lasse ich nur
ab MMag. aufwärts gelten :-)
Mehrere Studien besucht? zB Dr. in BWL und Mag. in Jus?
Ja und? Das ändert nichts an der Tasache, dass man (außer als
Mediziner) DI oder Mag sein muss, um Dr zu werden, dieser Titel also
für mich zumindest den Mag einschließt.
Ja, wenn ich nur ein Studium absolviert habe und dann das Doktorat dazu, schreibe ich
nicht Mag. Dr., nur wenn es _zwei_ verschiedene Studien gewesen sind, macht man das. Es
gibt ja auch DDr.


Gruß
Michael
Ingmar Greil
2005-03-29 20:05:33 UTC
Permalink
Post by Michael Alois Högler
nur wenn es _zwei_ verschiedene Studien gewesen sind, macht man das. Es
gibt ja auch DDr.
Wenn Du wirklich zwei komplette Diplomstudien absolviert hast, und in
einem davon ein Doktorat, dann solltest Du MMag. Dr. schreiben.

Wars ein Diplomstudium, und ein Doktoratsstudium in einem anderen
Fach, dann sollte man die vollen Titel [0] verwenden -- oder es beim
schlichten Dr. bewenden lassen :-)

Ing "just my EUR 0.02" mar

[0] Mag. iur. Dr. rer. soc. oec.
Matthias Kahlert
2005-03-29 19:07:11 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Ja und? Das ändert nichts an der Tasache, dass man (außer als
Mediziner) DI oder Mag sein muss, um Dr zu werden, dieser Titel also
für mich zumindest den Mag einschließt.
Das ist aber erst seit ca. 25-30 Jahren so. Früher konnte man gleich zu
den "Rigorosen" antreten und direkt das Doktorat ansteuern. Und es gibt
noch ausreichend viele solcher Doktoren.
--
Matthias
Ingmar Greil
2005-03-29 20:03:27 UTC
Permalink
Thus spake Matthias Kahlert
Post by Matthias Kahlert
Post by Ingmar Greil
Ja und? Das ändert nichts an der Tasache, dass man (außer als
Mediziner) DI oder Mag sein muss, um Dr zu werden, dieser Titel also
für mich zumindest den Mag einschließt.
Das ist aber erst seit ca. 25-30 Jahren so.
Seit 1980. (?)
Post by Matthias Kahlert
Früher konnte man gleich zu den "Rigorosen" antreten und direkt das
Doktorat ansteuern.
In Jus. Und Medizin, da ist es heute noch so. Sonst nicht.
Post by Matthias Kahlert
Und es gibt noch ausreichend viele solcher Doktoren.
Sicher.

Ingmar
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-29 22:36:58 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Thus spake Matthias Kahlert
Post by Matthias Kahlert
Post by Ingmar Greil
Ja und? Das ändert nichts an der Tasache, dass man (außer als
Mediziner) DI oder Mag sein muss, um Dr zu werden, dieser Titel also
für mich zumindest den Mag einschließt.
Das ist aber erst seit ca. 25-30 Jahren so.
Seit 1980. (?)
Frühe 70er Jahre AFAIR, Kreisky-Alleinregierung, Firnberg, Reform von
SchUG etc., Abschaffung von z.B. Dipl.Kfm.

Helmut Wollmersdorfer
Michael Pronay
2005-03-30 12:43:02 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Post by Ingmar Greil
Post by Matthias Kahlert
Post by Ingmar Greil
Das ändert nichts an der Tasache, dass man (außer als
Mediziner) DI oder Mag sein muss, um Dr zu werden, dieser
Titel also für mich zumindest den Mag einschließt.
Das ist aber erst seit ca. 25-30 Jahren so.
Seit 1980. (?)
Frühe 70er Jahre AFAIR, Kreisky-Alleinregierung, Firnberg,
Reform von SchUG etc., Abschaffung von z.B. Dipl.Kfm
Das AHStG war von 1966. Das erste Gesetz nach dem neuen Schema war
das SoWi-Studiengesetz (weiß nicht von wann - 1967?), aber wie ich
1971 BWL begonnen hab, konnte man nur mehr nach der neuen
Studienordnung beginnen.

M.
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-30 12:46:47 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Das AHStG war von 1966. Das erste Gesetz nach dem neuen Schema war
das SoWi-Studiengesetz (weiß nicht von wann - 1967?), aber wie ich
1971 BWL begonnen hab, konnte man nur mehr nach der neuen
Studienordnung beginnen.
So früh?
Wie ich 1977 begonnen hab', hat es AFAIR noch vereinzelte Nachzügler
gegeben, die den Dkfm. fertig gemacht haben.

Helmut Wollmersdorfer
Michael Pronay
2005-03-30 13:30:04 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Post by Michael Pronay
Das AHStG war von 1966. Das erste Gesetz nach dem neuen Schema
war das SoWi-Studiengesetz (weiß nicht von wann - 1967?), aber
wie ich 1971 BWL begonnen hab, konnte man nur mehr nach der
neuen Studienordnung beginnen.
So früh?
Ja.
Post by Helmut Wollmersdorfer
Wie ich 1977 begonnen hab', hat es AFAIR noch vereinzelte
Nachzügler gegeben, die den Dkfm. fertig gemacht haben.
Die waren zu meiner Zeit (1971-76) noch recht häufig.

M.
David Seppi
2005-03-29 19:12:35 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Ja und? Das ändert nichts an der Tasache, dass man (außer als
Mediziner) DI oder Mag sein muss, um Dr zu werden, dieser Titel also
für mich zumindest den Mag einschließt.
Das gilt für jetzt verliehene akademische Grade. Vor nicht allzulanger Zeit
bekam man in einigen Studienrichtungen (fast allen?) den Dr. ohne
vorangehenden Dipl.-Ing. oder Mag. Dieser Grad wurde an Betreffende auch
nicht nachträglich verliehen.
Später hat vielleicht fast jeder einen Bakk. bevor er den Mag. oder
Dipl.-Ing. bekommt.
Ingmar Greil
2005-03-29 19:57:26 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Das gilt für jetzt verliehene akademische Grade. Vor nicht
allzulanger Zeit
Naja, ein paar Jährchen ist das schon her...
Post by David Seppi
bekam man in einigen Studienrichtungen (fast allen?)
Meines Wissen nur Jus. (Und Medizin noch immer).
Post by David Seppi
den Dr. ohne vorangehenden Dipl.-Ing. oder Mag.
Dieser Grad wurde an Betreffende auch nicht nachträglich verliehen.
Doch, wer damals nicht Doktor sondern nur Absolvent war (abs. iur.)
wurde nachträglich Mag.
Post by David Seppi
Später hat vielleicht fast jeder einen Bakk. bevor er den Mag. oder
Dipl.-Ing. bekommt.
Mir würde auch nicht einfallen, einen Bakk. zu führen :-)

Ingmar
Matthias Kahlert
2005-03-29 20:23:18 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by David Seppi
Das gilt für jetzt verliehene akademische Grade. Vor nicht
allzulanger Zeit
Naja, ein paar Jährchen ist das schon her...
Post by David Seppi
bekam man in einigen Studienrichtungen (fast allen?)
Meines Wissen nur Jus. (Und Medizin noch immer).
Auch "Dr. phil." und das kann fast alles sein, auch Naturwissenschaft.
--
Matthias
Florian Burger
2005-03-29 19:49:06 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Mal ehrlich: Wer führt Mag. wenn er Dr. ist?
Bei den Juristen kann es durchaus Sinn machen. Der Mag.iur. ist mit dem
alten Dr.iur. (vor ~1980) vergleichbar. Der jetzige Dr.iur. ist mehr als
der frühere Dr.iur. (vor ~1980). Daraus ergibt sich: Mag.Dr.iur. ist von
der Ausbildung her höherwertig als der alleinige Dr.iur. (vor ~1980), auch
wenn für die Voraussetzungen zur Ausübung rechtsfreundlicher Berufe sich
dadurch nichts ändert. Um diesen Unterschied doch zum Ausdruck bringen zu
können, bleibt nichts anderes übrig, als Mag.Dr.iur. zu führen.

Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
Ingmar Greil
2005-03-29 20:02:14 UTC
Permalink
Post by Florian Burger
Post by Ingmar Greil
Mal ehrlich: Wer führt Mag. wenn er Dr. ist?
Bei den Juristen kann es durchaus Sinn machen.
Hm.
Post by Florian Burger
Der Mag.iur. ist mit dem alten Dr.iur. (vor ~1980) vergleichbar.
Und er alte Mag. iur.? [0] SCNR.
Post by Florian Burger
Der jetzige Dr.iur. ist mehr als der frühere Dr.iur. (vor ~1980).
Gut.
Post by Florian Burger
Um diesen Unterschied doch zum Ausdruck bringen zu
können, bleibt nichts anderes übrig, als Mag.Dr.iur. zu führen.
Meinst Du damit, dass ein Dr. iur "alt" nicht das Recht hätte, sich
Mag. Dr. zu nennen? Interessanter Aspekt.

Ingmar
Florian Burger
2005-03-29 21:05:08 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Florian Burger
Der Mag.iur. ist mit dem alten Dr.iur. (vor ~1980) vergleichbar.
Und er alte Mag. iur.? [0] SCNR.
Bakk.iur.? ;-)

Der alte Mag.iur. ist mit dem neuen Mag.iur. ebenso nicht vergleichbar
(VwGH 27.06.1990, 90/18/0045, wbl 1991, 132: "Zwar besteht die
Berechtigung, den akademischen Grad eines Magister iuris zu führen, wenn
man das juristische Studium nach der juristischen Studien- und
Staatsprüfungsordnung absolviert hatte, doch ist von der sachlichen
Verschiedenheit und daher Ungleichwertigkeit des akademischen Grades
eines Magisters der Rechtswissenschaften auszugehen, unterscheiden sich
doch der Studiengang und die Prüfungserfordernisse nach beiden
Studienordnungen wesentlich, weshalb der Magistergrad nach der alten
Studienordnung dem Magister-Grad nach der neuen Studienordnung nicht
gleichwertig ist."
Post by Ingmar Greil
Meinst Du damit, dass ein Dr. iur "alt" nicht das Recht hätte, sich
Mag. Dr. zu nennen? Interessanter Aspekt.
Davon bin ich überzeugt.

P.Mayr, Die österreichische Juristenausbildung (1992) § 17 RWStG Anm 1:
"Absolvierte Juristen, die auf Grund der Studien- und
Staatsprüfungsordnung die drei Staatsprüfungen abgelegt, nicht aber gemäß
der Juristischen Rigorosenordnung das Doktorat der Rechte erworben haben,
sollen auf eine verwaltungsstechnisch einfache Art in Hinkunft die
Berechtigung zur Führung des akademischen Grades eines Magister juris
erhalten. Dies halten die EB (528 BlgNR 14. GP, 22) fest. Die Absicht des
Gesetzgebers ging also (nur) dahin, daß die bisherigen 'Abs. iur.' den
Grad 'Mag. iur.' führen können, nicht aber, daß sich Doktoren zusätzlich
noch mit dem Magistergrad schmücken können. In Hinblick auf die
notwendigen Voraussetzungen für das (neue) Doktoratsstudium (§ 12 Abs 1)
ist es auch nicht seriös, wenn sich dessen Absolventen 'Mag. Dr.'
nennen."

Florian
--
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ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
Peter Horny
2005-03-29 20:23:30 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Markus Konstantineas
Irgendwo las ich mal die Regel, dass "Mag. Dr." (und nicht "Dr.
Mag.") dem Namen vorangestellt wird.
Mal ehrlich: Wer führt Mag. wenn er Dr. ist? Ausnahmen lasse ich
nur ab MMag. aufwärts gelten :-)
Mein Nachbar ist ein solcher Mag.Dr.. Auf meine diesbezügliche Frage
hinsagte er mir, dass man das mit dem Doktorat automatisch sei. Für die
Löschung des Mag. müsse man aktiv einen Antrag stellen.

Da dieser Nachbar keinerlei Titelallüren pflegt und auch längst noch
höhere Weihen hat (Univ.Prof.), glaube ich es ihm einfach einmal.

Peter
Florian Burger
2005-03-29 21:05:07 UTC
Permalink
Post by Peter Horny
Mein Nachbar ist ein solcher Mag.Dr.. Auf meine diesbezügliche Frage
hinsagte er mir, dass man das mit dem Doktorat automatisch sei.
Ist so nicht ganz richtig. Ein Dr.med. ist nicht automatisch auch Mag.
Und nicht jeder Dr.iur. ist gleichzeitig auch Mag.iur. (siehe
Parallelpostings). Mag.iur. ist aber seit ~1980 unabdingbare
Voraussetzung für einen Dr.iur.
Post by Peter Horny
Für die
Löschung des Mag. müsse man aktiv einen Antrag stellen.
Löschen iS eines Verzichtes würde ich nicht aktiv betreiben, da damit
auch die Voraussetzung für die Verleihung des Dr.iur. fällt...

Florian
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Michael Pronay
2005-03-30 12:47:32 UTC
Permalink
Post by Peter Horny
Mein Nachbar ist ein solcher Mag.Dr.. Auf meine diesbezügliche
Frage hinsagte er mir, dass man das mit dem Doktorat automatisch
sei. Für die Löschung des Mag. müsse man aktiv einen Antrag
stellen.
Da dieser Nachbar keinerlei Titelallüren pflegt und auch längst
noch höhere Weihen hat (Univ.Prof.), glaube ich es ihm einfach
einmal.
Diese ewigen Märchensind offenbar nicht auszurotten. Akademische
Grade kann/darf man führen - oder auch nicht. Es gibt nirgends eine
Verpflichtung, sie zu führen.

M. (Mag.rer.soc.oec., Dr.iur., aber nur letzteren führend)
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-30 13:01:48 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Diese ewigen Märchensind offenbar nicht auszurotten. Akademische
Grade kann/darf man führen - oder auch nicht. Es gibt nirgends eine
Verpflichtung, sie zu führen.
ACK.
Ist in der freien Wirtschaft auch unüblich geworden und teilweise sogar
verpönt, Titel zu verwenden. Gut, .at ist da noch etwas anders als
westliche Länder.

Es gibt aber auch faktische Zwänge, z.B. einen Kompaniekommandanten beim
Bundesheer, der mich zusammengeschrien hat, weil ich mich nicht mit
Titel gemeldet habe. Mit dem Polizisten, ca. 2 m gross und breit wie
Kleiderschrank, bei dem ich in einer winterlich nebligen Nacht um 21:00
einen Reisepass beantragen musste, hab ich auch nicht diskutiert, wie
der gemeint hat, das muss in den Pass.

Helmut Wollmersdorfer
Michael Pronay
2005-03-30 13:33:33 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Es gibt aber auch faktische Zwänge, z.B. einen
Kompaniekommandanten beim Bundesheer, der mich zusammengeschrien
hat, weil ich mich nicht mit Titel gemeldet habe.
Tja, Trottel gibt's überall, aber faktischer Zwang stimmt in
diesem Fall.
Post by Helmut Wollmersdorfer
Mit dem Polizisten, ca. 2 m gross und breit wie Kleiderschrank,
bei dem ich in einer winterlich nebligen Nacht um 21:00 einen
Reisepass beantragen musste, hab ich auch nicht diskutiert, wie
der gemeint hat, das muss in den Pass.
Meinen derzeitigen Pass (gültig 2000 - 2010) hab ich per Post
beantragt*). Unüblich, geht aber.

*) Damals war wegen irgendeiner Umstellung ein weit
überdurchschnittlicher Andrang - und zweimal anstellen mit Nummer
und ewig warten war mir zuviel.

M.
Florian Burger
2005-03-30 19:40:39 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
*) Damals war wegen irgendeiner Umstellung ein weit
überdurchschnittlicher Andrang - und zweimal anstellen mit Nummer
und ewig warten war mir zuviel.
Mitte 2000 gab's eine empfindliche Gebührenerhöhung.
<http://tinyurl.com/66ho2>

Florian
--
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http://www.zivildienstrecht.at |
Michael Pronay
2005-03-31 10:10:20 UTC
Permalink
Florian Burger <***@inode.at> wrote:

[Passantrag per Post]
Post by Florian Burger
Post by Michael Pronay
*) Damals war wegen irgendeiner Umstellung ein weit
überdurchschnittlicher Andrang - und zweimal anstellen mit Nummer
und ewig warten war mir zuviel.
Mitte 2000 gab's eine empfindliche Gebührenerhöhung.
<http://tinyurl.com/66ho2>
No servus, Du hast ein Gedächtnis - complimenti!

M.
Florian Burger
2005-03-30 19:40:39 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
M. (Mag.rer.soc.oec., Dr.iur., aber nur letzteren führend)
^^^^^^^^^^^^^^^^ Gratuliere nachträglich. ;-)

Florian
--
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Michael Pronay
2005-03-31 10:05:40 UTC
Permalink
Post by Florian Burger
Post by Michael Pronay
M. (Mag.rer.soc.oec., Dr.iur., aber nur letzteren führend)
^^^^^^^^^^^^^^^^ Gratuliere nachträglich. ;-)
Is ja fast schon nimmer wahr, Sponsion war 1976 ... ;-(

M.
nienicht
2005-03-29 18:44:17 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Markus Konstantineas
Irgendwo las ich mal die Regel, dass "Mag. Dr." (und nicht "Dr. Mag.")
dem Namen vorangestellt wird.
Mal ehrlich: Wer führt Mag. wenn er Dr. ist? Ausnahmen lasse ich nur
ab MMag. aufwärts gelten :-)
Puhhhh, ... dreh die Frage lieber um... :->>>
Daniel A. J. Sokolov
2005-03-30 14:18:37 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Markus Konstantineas
Irgendwo las ich mal die Regel, dass "Mag. Dr." (und nicht "Dr.
Mag.") dem Namen vorangestellt wird.
Mal ehrlich: Wer führt Mag. wenn er Dr. ist? Ausnahmen lasse ich nur
ab MMag. aufwärts gelten :-)
Meine Ex-Freundin hat Mag. (FH) Mag. Dr. Drei verschiedene. Vorname+Nachname
zusammen sind kürzer als der Titel. Ich habe daher "MMag. (FH/2) Dr."
vorgeschlagen, aber das hat ihr irgendwie nicht so gut gefallen. .-))

MfG
Daniel AJ
--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net
Erich TLAPAK
2005-03-30 14:26:30 UTC
Permalink
Post by Daniel A. J. Sokolov
Meine Ex-Freundin hat Mag. (FH) Mag. Dr. Drei verschiedene. Vorname+Nachname
zusammen sind kürzer als der Titel. Ich habe daher "MMag. (FH/2) Dr."
vorgeschlagen, aber das hat ihr irgendwie nicht so gut gefallen. .-))
Ego-Probs?

Erich & SCNR
Daniela Krause
2005-03-29 19:56:44 UTC
Permalink
Hab wo gelesen, dass Dr. Teil des Namens ist und daher dem Namen am nächsten
steht.

Und Prof. immer als erstes.

Prof. Dr. Name

Es gibt allerdings eine Ausnahme. Da ist es umgekehrt:

Dr. Prof. Kurt Ostbahn

Der darf das.
Ingmar Greil
2005-03-29 20:08:24 UTC
Permalink
Post by Daniela Krause
Hab wo gelesen, dass Dr. Teil des Namens ist
Nein. Urban Legend.

Ingmar
Florian Burger
2005-03-29 20:19:32 UTC
Permalink
Post by Daniela Krause
Hab wo gelesen, dass Dr. Teil des Namens ist
Bitte ganz schnell wieder vergessen!

Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
Florian Burger
2005-03-29 20:04:19 UTC
Permalink
Post by Markus Konstantineas
Irgendwo las ich mal die Regel, dass "Mag. Dr." (und nicht "Dr. Mag.")
dem Namen vorangestellt wird.
Ja. Der höhere Grad steht näher zum Namen. Dies ist jedoch keine
gesetzliche Regel.
Post by Markus Konstantineas
Kommt noch ein "Ing." mit ins Spiel, so wäre dieser überhaupt am
nächsten dem Namen zu setzen, die akademischen Grade davor,
also nach obiger "Regel" wäre das dann in voller Ausprägung z.B. "Mag.
Dr. Ing.".
Nein. "Ing." ist von den dreien der geringste. Daher "Ing.Mag.Dr." Der
Dipl.-Ing. ist jedoch mit dem Mag. gleichwertig. Daher entweder "Dipl.-
Ing.Mag.Dr." oder "Mag.Dipl.-Ing.Dr.".

Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
Daniela Krause
2005-03-29 21:18:51 UTC
Permalink
Post by Florian Burger
Daher entweder "Dipl.-
Ing.Mag.Dr." oder "Mag.Dipl.-Ing.Dr.".
Und wo kommt der Prof. hin? Nach der Florian Burger'sche
Aufwärts-Sortierregel geht das so: Ing.Mag.Dr.Prof.
Beim Ostbahn-Kurti auch.

Prof. hab ich immer als erstes gesehen.
Außer beim Bürgermeister. Da steht "Bürgermeister" am Anfang.

Gibt es auch Frau Magister? Ist das die Frau eines Magisters?
Wie heißt dann der Mann einer Frau Mag.?
Herr Magistra?
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-29 22:52:03 UTC
Permalink
Post by Daniela Krause
Post by Florian Burger
Daher entweder "Dipl.-
Ing.Mag.Dr." oder "Mag.Dipl.-Ing.Dr.".
Und wo kommt der Prof. hin? Nach der Florian Burger'sche
Aufwärts-Sortierregel geht das so: Ing.Mag.Dr.Prof.
Beim Ostbahn-Kurti auch.
Prof. hab ich immer als erstes gesehen.
Außer beim Bürgermeister. Da steht "Bürgermeister" am Anfang.
Das sind Funktionsbezeichnungen, wo man anscheinend die speziellere
zuerst schreibt, und davor die Anrede, z.B.

Magnifizenz Rektor Univ.Prof. Ing. Mag. DI DDr. Mäxchen Titelsammler.

Oder

Sektionschef Dr. Fritz Sesselkleber

Helmut Wollmersdorfer
Gernot Ackerl
2005-03-29 23:36:35 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Magnifizenz Rektor Univ.Prof. Ing. Mag. DI DDr. Mäxchen Titelsammler.
--------------------^

Das "o." nicht vergessen :)

mfg,
Gernot
Thomas Probst
2005-03-30 10:15:13 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Magnifizenz Rektor Univ.Prof. Ing. Mag. DI DDr. Mäxchen Titelsammler.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Das ist dann doch ein bisschen zuviel der Redundanz ...

TP
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-30 10:52:29 UTC
Permalink
Post by Thomas Probst
Post by Helmut Wollmersdorfer
Magnifizenz Rektor Univ.Prof. Ing. Mag. DI DDr. Mäxchen Titelsammler.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Das ist dann doch ein bisschen zuviel der Redundanz ...
Du hast noch nie eine Lehrveranstaltung bei jemanden gehabt, der über
ein Dutzend solcher Schmuckstücke hat, bzw. vor über 20 Jahren hatte.
(Hint: http://www.wu-wien.ac.at/finanz/institut/mitarbeiter/index ->
Honorarprofessor).

Helmut Wollmersdorfer
Thomas Probst
2005-03-30 11:53:37 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Du hast noch nie eine Lehrveranstaltung bei jemanden gehabt, der über
ein Dutzend solcher Schmuckstücke hat, bzw. vor über 20 Jahren hatte.
Ich meinte ja auch nicht, dass es nicht solche Leute gaebe,
bei denen der eigentliche Name nur ein Viertel der Laenge
ihrer Titel ausmachen wuerde, sondern wollte lediglich darauf
hinweisen, dass Du "Magnifizenz Rektor ..." geschrieben
hattest.
Jedoch: Magnifizenz = Rektor!

TP
Michael Pronay
2005-03-30 12:49:27 UTC
Permalink
Post by Thomas Probst
Jedoch: Magnifizenz = Rektor!
Fast. Ersteres ist eine Anrede, zweiteres die Funktion.

M.
Thomas Probst
2005-03-31 08:39:09 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Fast. Ersteres ist eine Anrede, zweiteres die Funktion.
Ja. Nur verwendet man diese Anrede niemals (zumindest habe
ich es noch nie gehoert und auch beim Googeln nirgends gefunden)
hintereinander in Verbindung mit der Funktion.
Also entweder "Eure Magnifizenz ..." oder "Sehr geehrter Rektor ...".
Genauso, wie ich auch noch niemals "Spektabilitaet Dekan" in einer
Wurscht gesehen/gehoert/gelesen habe.

TP
Michael Pronay
2005-03-31 10:07:45 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Fast. Ersteres ist eine Anrede, zweiteres die Funktion.
Ja. Nur verwendet man diese Anrede niemals (...)
hintereinander in Verbindung mit der Funktion.
Jo eh.

M.
Florian Burger
2005-03-30 19:40:38 UTC
Permalink
Post by Daniela Krause
Und wo kommt der Prof. hin? Nach der Florian Burger'sche
Aufwärts-Sortierregel geht das so: Ing.Mag.Dr.Prof.
1) Es ist nicht meine Sortierregel, sondern jene, die allgemein üblich
ist.
2) "Prof." als Berufsbezeichnung bzw Funktionsbezeichnung steht immer
vor den akademischen Graden, daher "Prof.Ing.Mag.Dr."

Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
Andreas Rene Klement
2005-03-29 23:12:49 UTC
Permalink
Jössas, das ist in Österreich eine eigene Wissenschaft und man kann sich in
dieser Sache leichter aufs Glatteis begeben als einem lieb ist. Wenigstens
bleibt in Österreich die Auseinandersetzung mit den Adelstiteln erspart
(zumindest offiziell).

Zunächst muss unterschieden werden zwischen Titel (Berufstitel, Amtstitel,
Ehrentitel), Adelstitel/religiöser Titel und akademischen Grad bzw.
Standesbezeichnung (und noch einigen anderen).

Titel werden nicht angekürzt, akademische Grade schon, aber nur in
Verbindung mit dem Nachnamen.
Titel stehen über den akademischen Graden. Als Anrede wird der höchste Titel
bzw. akademische Grad verwendet.
Akademische Grade werden in .at in aufsteigender Reihenfolge angeführt: Mag.
(FH), Dipl. (FH), Mag., Dipl.-Ing., Dr.

Bei Anschriften stehen die Titel in der Zeile über den Familiennamen, die
akademischen Grade vor den Familiennamen.

Die Gestaltung der Anreden und Anschriften sind Ö-Normen.

Beispiel:
Herrn Hofrat Direktor
Mag. DDr. Hans Moser

Sehr geehrter Herr Hofrat,

Achtung beim Professor:
Herrn Professor
Max Maier

Herrn
Prof. Dr. Moriz Müller

Es gibt Tabellen, in denen die genaue Rangfolge der Titel und Grade
angeführt ist.

Abschließend sei jedem der "Wiener Titelwalzer" von Ephraim Kishon empfolen
(sollte es tatsächlich jemanden geben, der ihn nicht kennt).

Ciao
Andreas René
David Seppi
2005-03-30 07:53:00 UTC
Permalink
Post by Andreas Rene Klement
Akademische Grade werden in .at in aufsteigender Reihenfolge
angeführt: Mag. (FH), Dipl. (FH), Mag., Dipl.-Ing., Dr.
Ist da was durcheinandergekommen?
Florian Burger
2005-03-30 19:40:38 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by Andreas Rene Klement
Akademische Grade werden in .at in aufsteigender Reihenfolge
angeführt: Mag. (FH), Dipl. (FH), Mag., Dipl.-Ing., Dr.
Ist da was durcheinandergekommen?
Nein.

Florian
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http://www.zivildienstrecht.at |
David Seppi
2005-03-30 21:42:42 UTC
Permalink
Post by Andreas Rene Klement
Akademische Grade werden in .at in aufsteigender Reihenfolge
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Ist da was durcheinandergekommen?
Nein.
Mein Fehler. Ich hab da ein "alphabetisch aufsteigender Reihenfolge"
reingelesen ;-)
Wieso Mag. vor Dipl.-Ing.?
Florian Burger
2005-04-06 18:44:59 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Wieso Mag. vor Dipl.-Ing.?
Das ist willkürlich. Beide Grade stehen auf "derselben Stufe".

Florian
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Florian Burger
2005-03-30 19:55:52 UTC
Permalink
Post by Andreas Rene Klement
Akademische Grade werden in .at in aufsteigender Reihenfolge
angeführt: Mag. (FH), Dipl. (FH), Mag., Dipl.-Ing., Dr.
Bei Anschriften stehen die Titel in der Zeile über den Familiennamen,
die akademischen Grade vor den Familiennamen.
Ach ja: Postgraduale akademische Grade (außer Dr.) stehen nicht vor dem
Namen, sondern nach dem Namen (zB "Mag.Dr. X.Y., LL.M., M.A.S.").

Florian
--
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http://www.zivildienstrecht.at |
David Seppi
2005-03-30 21:44:45 UTC
Permalink
Post by Florian Burger
Ach ja: Postgraduale akademische Grade (außer Dr.) stehen nicht vor dem
Namen, sondern nach dem Namen (zB "Mag.Dr. X.Y., LL.M., M.A.S.").
"Prägraduale", wenn man das so nennen darf, auch... (z.B. X Y, Bakk.techn.)
Ingmar Greil
2005-03-31 05:48:20 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by Florian Burger
Ach ja: Postgraduale akademische Grade (außer Dr.) stehen nicht
vor dem Namen, sondern nach dem Namen (zB "Mag.Dr. X.Y., LL.M.,
M.A.S.").
"Prägraduale", wenn man das so nennen darf, auch... (z.B. X Y, Bakk.techn.)
§ 88 UniG scheint Dir Recht zu geben, wurde aber IMO einfach noch
nicht novelliert. Ich halte jdf "Bakk. N. N." für angebrachter als
"N. N., Bakk". (Im Gegensatz zu N.N., BA oder BSc oder so)

Ingmar
--
Aktenvermerk (beta)
http://www.ingmar.at/index/aktenvermerk/
Heinrich Moser
2005-04-06 22:41:24 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
§ 88 UniG scheint Dir Recht zu geben, wurde aber IMO einfach noch
nicht novelliert. Ich halte jdf "Bakk. N. N." für angebrachter als
"N. N., Bakk". (Im Gegensatz zu N.N., BA oder BSc oder so)
Gehört aber so. ("N. N., Bakk.techn.").

,----[ http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/fragen_studrecht/Fragen_zum_Studienrecht_5130.xml ]
| Magister-, Diplom- und Doktorgrade sowie die akademischen Grade in
| Fachhochschul-Studiengängen sind dem Namen voranzustellen,
| Bakkalaureats- und Mastergrade nachzustellen, sofern nicht in
| Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist.
`----

LG,
Heinzi (Dipl.-Ing. Heinrich Moser, Bakk.techn., wobei ich den
Dipl.-Ing. für den Abschluss eines Magisterstudiums bekommen habe
und den Bakk nicht führe)
Heinrich Moser
2005-04-06 22:45:20 UTC
Permalink
[Wegen kleiner Ergänzung superseded]
Post by Ingmar Greil
§ 88 UniG scheint Dir Recht zu geben, wurde aber IMO einfach noch
nicht novelliert. Ich halte jdf "Bakk. N. N." für angebrachter als
"N. N., Bakk". (Im Gegensatz zu N.N., BA oder BSc oder so)
Gehört aber so. ("N. N., Bakk.techn.").

,----[ http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/fragen_studrecht/Fragen_zum_Studienrecht_5130.xml ]
| Magister-, Diplom- und Doktorgrade sowie die akademischen Grade in
| Fachhochschul-Studiengängen sind dem Namen voranzustellen,
| Bakkalaureats- und Mastergrade nachzustellen, sofern nicht in
| Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist.
`----

Auch sämtliche Briefe, die ich von der TU Wien erhalte, werden an
"Dipl.-Ing. Heinrich Moser, Bakk.techn." adressiert (und die müssen's
wissen).

SG,
Heinzi
Katharina Fuhrmann
2005-04-07 14:33:42 UTC
Permalink
Post by Heinrich Moser
[Wegen kleiner Ergänzung superseded]
Post by Ingmar Greil
§ 88 UniG scheint Dir Recht zu geben, wurde aber IMO einfach noch
nicht novelliert. Ich halte jdf "Bakk. N. N." für angebrachter als
"N. N., Bakk". (Im Gegensatz zu N.N., BA oder BSc oder so)
Gehört aber so. ("N. N., Bakk.techn.").
,----[ http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/fragen_studrecht/Fragen_zum_Studienrecht_5130.xml ]
| Magister-, Diplom- und Doktorgrade sowie die akademischen Grade in
| Fachhochschul-Studiengängen sind dem Namen voranzustellen,
| Bakkalaureats- und Mastergrade nachzustellen, sofern nicht in
| Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist.
`----
Auch sämtliche Briefe, die ich von der TU Wien erhalte, werden an
"Dipl.-Ing. Heinrich Moser, Bakk.techn." adressiert (und die müssen's
wissen).
Also die einzige "Urkunde" auf der ich mit "Ing." betitelt wurde, war
die Gratulation vom Technologenverband zum 10jährigen Maturajubiläum.
Und die müßten es wissen, daß ich es _nicht_ bin!

Kathi (die sich nie auf "die müßten es wissen" verläßt)
--
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Markus Proske
2005-03-30 07:15:13 UTC
Permalink
Post by Markus Konstantineas
Hallo,
Irgendwo las ich mal die Regel, dass "Mag. Dr." (und nicht "Dr. Mag.")
dem Namen vorangestellt wird.
Kommt noch ein "Ing." mit ins Spiel, so wäre dieser überhaupt am
nächsten dem Namen zu setzen, die akademischen Grade davor,
also nach obiger "Regel" wäre das dann in voller Ausprägung z.B. "Mag.
Dr. Ing.".
Klingt für mich unlogisch (ich würde immer "Dr. Mag." schreiben) und
obige "Regel" (?) ergibt sich auch nicht aus dem Gesetzeswortlaut.
(§ 88 UniG 2002 - dort steht übrigens auch das mit dem "DI" im Absatz
2 drinnen ;-) )
Dies ist ein Auszug aus einer an mich adressierten Email aus dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, meine Frage ging
damals um die Reihenfolge 3er Titel (DI und MMag):

---
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen lediglich vor, dass die akademischen
Grade "Mag.", "Dr." und Dipl.-Ing." ("DI") vor dem Namen zu führen sind,
eine Reihenfolge innerhalb dieser akademischen Grade wird aber nicht
festgelegt, auch nicht, dass "Dipl.-Ing." vor "Dr." zu führen ist.
Es sind daher alle von Ihnen genannten Möglichkeiten denkbar.
Die Abkürzungen "MMag." oder "DDr." werden zwar häufig verwendet,
gesetzlich vorgesehen sind sie nicht.
---

Liebe Grüße
-Markus
--
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