Discussion:
Finanzielle Unterstützung meiner Freundin steuerlich absetzbar?
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Höppner, DL7ZD
2013-11-25 20:49:04 UTC
Permalink
Hallo,

ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen? Falls ja, wie würde ein Nachweis aussehen? Ich
überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.

Gruß
Thomas
Heiko Schlichting
2013-11-25 22:33:24 UTC
Permalink
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen?
Nein.

Bei einer Eheschließung gäbe es allerdings steuerliche Vorteile und im
Gegenzug entsprechende Verpflichtungen, so dass der Staat dieses fördert.

Heiko
Laszlo Lebrun
2013-11-29 04:03:05 UTC
Permalink
Post by Heiko Schlichting
Bei einer Eheschließung gäbe es allerdings steuerliche Vorteile
Ehegattensplitting ist kein "Vorteil" sondern lediglich die steuerliche
Anerkennung der finanzielle Solidarität.
--
One computer and three operating systems, not the other way round.
One wife and many hotels, not the other way round ! ;-)
Frank Kozuschnik
2013-11-25 22:33:21 UTC
Permalink
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also
keinerlei Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein
(ca. 1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die
Hälfte, steuerlich absetzen?
Nein, Freundinnen sind leider nicht steuerlich absetzbar.
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
Ich überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.
Das würde auch nichts ändern.

Einen spürbaren Steuervorteil erzielst du vermutlich nur, wenn ihr
heiratet (am besten noch im laufenden Kalenderjahr).
Wolfgang May
2013-11-25 23:48:56 UTC
Permalink
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
Hallo,
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen? Falls ja, wie würde ein Nachweis aussehen? Ich
überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.
Nein. Sei froh, dass das nicht als "geldwerter Vorteil" angerechnet wird.

Wolfgang
Lutz Schulze
2013-11-26 05:23:20 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen? Falls ja, wie würde ein Nachweis aussehen? Ich
überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.
Nein. Sei froh, dass das nicht als "geldwerter Vorteil" angerechnet wird.
Die Freundin?

Lutz
--
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Frank Hucklenbroich
2013-11-26 09:08:31 UTC
Permalink
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
Hallo,
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen?
Ja, wenn Du sie heiratest ;-)

SCNR,

Frank
Matthias Frank
2013-11-26 09:54:17 UTC
Permalink
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
Hallo,
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen? Falls ja, wie würde ein Nachweis aussehen? Ich
überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.
Su könntest die Freundin als Haushaltshilfe anstellen. Dann
kannst du das Gehalt absetzen (allerdings musst du auch
Abgaben zahlen, so dass das ein Nullsummenspiel wird in
dem meisten Fällen).

MfG
Matthias
Martin Hentrich
2013-11-26 10:24:20 UTC
Permalink
On Mon, 25 Nov 2013 21:49:04 +0100, "Thomas Höppner, DL7ZD"
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen?
Es ist doch *deine* Wohnung. Also bezahlst Du *keine* Miete für deine
Freundin. Und ist sie dir derart wenig wert, dass du die
Nahrungsmittel für sie nicht ihr quasi schenkst, sondern dies vom
Staat gesponsert haben willst?

Wenn ihr heiratet, dann zahlst du etwas weniger Steuern. Aber die
normale Lebensführung ist nicht steuerlich *absetzbar*! Wowereit!

Martin
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand benutzen wollte.
Menschen wollten Ruhe. Sie wollten essen und schlafen, und sie wollten,
daß man nett zu ihnen war. Denken wollten sie nicht.
[Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt]
Michael Hotjakov
2013-11-26 17:16:04 UTC
Permalink
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
Hallo,
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen? Falls ja, wie würde ein Nachweis aussehen? Ich
überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,

ich habe Etwas für dich gefunden, dass allen dir bisher gegebenen
Antworten widerspricht:

Das Finanzamt erkennt normalerweise Unterhaltsleistungen, die an
unterhaltsberechtigte Verwande bzw. den bedürftigen Ehegatten gezahlt
werden, in Höhe von höchstens 8004 (neu 8130)- Euro im Kalenderjahr als
außergewöhnliche Belastungen an. Hierzu gehört nicht der Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Das entspricht den Antworten vorher.

Aber jetzt:

Gleichwohl muss das Finanzamt auch bei einem nichtehlichen Partner in
bestimmten Fällen die Aufwendungen für Unterhalt als außergewöhnliche
Belastungen anerkennen. Das gilt beispielsweise bei einem mittellosen
Lebenspartner, der mit dem Steuerpflichtigen im gleichen Haushalt in
Form einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt. Dies gilt jedenfalls
dann, soweit aufgrund der Unterhaltsleistungen beim bedürftigen Partner
die Sozialleistungen gekürzt werden. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof
entschieden (Az. VI R 64/08).

Hier muss das Finanzamt auch dann die geltend gemachten
Unterhaltsleistungen ohne Kürzung durch die sogenannte “Opfergrenze”
anerkennen. Das Finanzamt darf hier also nicht einfach einem Teil der
Unterhaltszahlung die steuerliche Anerkennung verweigern und dies damit
begründen, dass dass dieser nicht mehr in einem angemessen Verhältnis
zum Nettoeinkommen des zahlenden Steuerpflichtigen steht.

Also mach folgendes:

Deine Freundin soll zum Jobcenter gehen und dort Antrag auf ALGII
stellen. Sie soll unbedingt sagen, dass sie mit dir zusammen in einem
Haushalt lebt, selbst keine Einkünfte bezieht und unbedingt deine
letzten drei Gehaltsabrechnungen mitnehmen.

Klar, dass bei einem (deinem) ordentlichen Gehalt bekommt sie entweder
Absage oder die ALGII wird dem Gehalt entsprechend gekürzt.

Steuerlich kannst du dann den monatlichen Kürzungsbetrag geltend machen.
Den Absagebescheid ist als Nachweis bei der Steuererklärung beilegen.
Viel Glück
Michael
Lutz Schulze
2013-11-26 17:45:00 UTC
Permalink
Post by Michael Hotjakov
Deine Freundin soll zum Jobcenter gehen und dort Antrag auf ALGII
stellen.
Da werden bei einer Studentin möglicherweise vorher die Eltern
unterhaltspflichtig sein bevor der Steuerzahler einspringen muss.

Lutz
--
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Michael Hotjakov
2013-11-26 18:13:19 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Michael Hotjakov
Deine Freundin soll zum Jobcenter gehen und dort Antrag auf ALGII
stellen.
Da werden bei einer Studentin möglicherweise vorher die Eltern
unterhaltspflichtig sein bevor der Steuerzahler einspringen muss.
Lutz
Das stimmt, aber nur, wenn die Freundin unter 25 Jahre alt ist und die
Eltern Kindergeld bekommen.

Wenn sie über 18 ist und in eine eigene Wohnung umzieht, darf sie ALGII
beantragen.
Kindergeld werden dann als ihr Einkommen in die Berechnung der
Sozialleistungen hingezogen.

Ist das so?

Michael
Lutz Schulze
2013-11-26 18:24:17 UTC
Permalink
Post by Michael Hotjakov
Post by Lutz Schulze
Post by Michael Hotjakov
Deine Freundin soll zum Jobcenter gehen und dort Antrag auf ALGII
stellen.
Da werden bei einer Studentin möglicherweise vorher die Eltern
unterhaltspflichtig sein bevor der Steuerzahler einspringen muss.
Lutz
Das stimmt, aber nur, wenn die Freundin unter 25 Jahre alt ist und die
Eltern Kindergeld bekommen.
Wenn sie über 18 ist und in eine eigene Wohnung umzieht, darf sie ALGII
beantragen.
Kindergeld werden dann als ihr Einkommen in die Berechnung der
Sozialleistungen hingezogen.
Ist das so?
Für ALGII müsste sie IMHO der Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen, als Studentin trifft das wahrscheinlich nicht zu.

Warum sollen die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sein nur weil sie in
einer eigenen Wohnung (sinnvollerweise und weit verbreitet am Studienort)
lebt?

Wenn die Eltern kein ausreichendes Einkommen haben käme als nächstes Bafög
in Frage.

Ist Sie älter als 25 oder 27 liegen die Dinge wahrscheinlich anders, es gibt
da aber auch noch Kriterien hinsichtlich erster und fortführender
Ausbildung.

So schnell sind die Eltern also nicht aus der Pflicht.

Lutz
--
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Lutz Schulze
2013-11-26 18:32:31 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Für ALGII müsste sie IMHO der Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen, als Studentin trifft das wahrscheinlich nicht zu.
Es liegt doch noch etwas anders und es gibt einige Ausnahmen, vielleicht
passt hier etwas:

http://www.bafoeg-aktuell.de/magazin/hartz-iv-fuer-studenten.html

Lutz
--
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Martin Hentrich
2013-11-26 19:30:44 UTC
Permalink
On Tue, 26 Nov 2013 19:13:19 +0100, Michael Hotjakov
Post by Michael Hotjakov
Wenn sie über 18 ist und in eine eigene Wohnung umzieht, darf sie ALGII
beantragen.
Aber NICHT, wenn sie studiert. Studenten erhalten grundsätzlich kein
Arbeitslosengeld (weder I noch II!). Sie stehen nämlich nicht der
Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Studenten können sich an Ihre Eltern
wenden oder einen Nebenjob suchen oder Bafög beantragen.

Martin
--
Sie müssen sich keine Notizen machen.
Wenn etwas wichtig ist, werden Sie
sich daran erinnern. [Steve Jobs]
Thomas Homilius
2013-11-30 18:15:49 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
On Tue, 26 Nov 2013 19:13:19 +0100, Michael Hotjakov
Wenn sie ueber 18 ist und in eine eigene Wohnung umzieht, darf sie ALGII
beantragen.
Aber NICHT, wenn sie studiert. Studenten erhalten grundsaetzlich kein
Arbeitslosengeld (weder I noch II!). Sie stehen naemlich nicht der
Arbeitsvermittlung zur Verfuegung. Studenten koennen sich an Ihre Eltern
wenden oder einen Nebenjob suchen oder Bafoeg beantragen.
Stimmt. Das ist der Grund, warum sich der eine oder andere
Student exmatrikulieren lassen muss. Hier geht es aber um die
steuerlichen Folgen des Freundes. Den Abzug als aussergewoehnliche
Belastung sollte er wenigstens versuchen.
<http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html>


THOMAS HOMILIUS

Thomas Homilius
2013-11-30 18:08:31 UTC
Permalink
ich habe Etwas fuer dich gefunden, dass allen dir bisher gegebenen
Das Finanzamt erkennt normalerweise Unterhaltsleistungen, die an
unterhaltsberechtigte Verwande bzw. den beduerftigen Ehegatten gezahlt
werden, in Hoehe von hoechstens 8004 (neu 8130)- Euro im Kalenderjahr als
aussergewoehnliche Belastungen an. Hierzu gehoert nicht der Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Das entspricht den Antworten vorher.
Gleichwohl muss das Finanzamt auch bei einem nichtehlichen Partner in
bestimmten Faellen die Aufwendungen fuer Unterhalt als aussergewoehnliche
Belastungen anerkennen. Das gilt beispielsweise bei einem mittellosen
Lebenspartner, der mit dem Steuerpflichtigen im gleichen Haushalt in
Form einer eheaehnlichen Gemeinschaft zusammenlebt. Dies gilt jedenfalls
dann, soweit aufgrund der Unterhaltsleistungen beim beduerftigen Partner
die Sozialleistungen gekuerzt werden. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof
entschieden (Az. VI R 64/08).
"Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt
ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inlaendische
oeffentliche Mittel mit Ruecksicht auf die Unterhaltsleistungen
des Steuerpflichtigen gekuerzt werden."
<http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html>


THOMAS HOMILIUS
Heinz D. Trost
2013-11-27 23:09:48 UTC
Permalink
Thomas et al,
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also
keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen? Falls ja, wie würde ein Nachweis aussehen? Ich
überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.
Hm, warum denn nicht?
Also ich würde sie anstellen,- z.B. für 450 Euro als Haushaltshilfe.
Dann kriegt zwar die Minijobzentrale ca. 14 % Abgabe, aber m.E. könnte
ich Lohn und auch die ca. 14% an die Minijob-Zentrale an der Steuer
absetzen.
--
Fröhliche Grüße, Heinz, DH8SAH

Vitalanalyse http://www.www.vitalonl.de
Wolfgang Jäth
2013-11-28 07:44:42 UTC
Permalink
Post by Heinz D. Trost
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen? Falls ja, wie würde ein Nachweis aussehen? Ich
überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.
Hm, warum denn nicht?
Also ich würde sie anstellen,- z.B. für 450 Euro als Haushaltshilfe.
Dann kriegt zwar die Minijobzentrale ca. 14 % Abgabe, aber m.E. könnte
ich Lohn und auch die ca. 14% an die Minijob-Zentrale an der Steuer
absetzen.
Vorsicht; falls sie BAföG o. ä. bezieht, dürfte sich das negativ darauf
auswirken.

Wolfgang
--
Lutz Schulze
2013-11-28 14:45:15 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Heinz D. Trost
Post by Thomas Höppner, DL7ZD
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen? Falls ja, wie würde ein Nachweis aussehen? Ich
überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.
Hm, warum denn nicht?
Also ich würde sie anstellen,- z.B. für 450 Euro als Haushaltshilfe.
Dann kriegt zwar die Minijobzentrale ca. 14 % Abgabe, aber m.E. könnte
ich Lohn und auch die ca. 14% an die Minijob-Zentrale an der Steuer
absetzen.
Vorsicht; falls sie BAföG o. ä. bezieht, dürfte sich das negativ darauf
auswirken.
Braucht sie mit eigenem Einkommen doch dann nicht mehr in vorheriger Höhe
;-)

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
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Kurt Guenter
2013-11-28 15:26:46 UTC
Permalink
Post by Heinz D. Trost
Also ich würde sie anstellen,- z.B. für 450 Euro als Haushaltshilfe.
Dann kriegt zwar die Minijobzentrale ca. 14 % Abgabe, aber m.E. könnte
ich Lohn und auch die ca. 14% an die Minijob-Zentrale an der Steuer
absetzen.
m.W. sind das ca. 30% zzgl. Beiträge zur Berufsgenossenschaft (ca.
60-120 Euro Mindestbeitrag je nach BG).


---
Diese E-Mail ist frei von Viren und Malware, denn der avast! Antivirus Schutz ist aktiv.
http://www.avast.com
Martin Hentrich
2013-11-28 16:44:03 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Heinz D. Trost
Also ich würde sie anstellen,- z.B. für 450 Euro als Haushaltshilfe.
Dann kriegt zwar die Minijobzentrale ca. 14 % Abgabe, aber m.E. könnte
ich Lohn und auch die ca. 14% an die Minijob-Zentrale an der Steuer
absetzen.
m.W. sind das ca. 30% zzgl. Beiträge zur Berufsgenossenschaft (ca.
60-120 Euro Mindestbeitrag je nach BG).
Aber nicht bei einer privaten *Haushaltshilfe*
http://www.minijob-zentrale.de/SiteGlobals/Forms/Haushaltsscheckrechner/haushaltscheck2013.html
5% pauschele KV
5% pauschale RV
2% Pauschalsteuer
1,6% Berufsgenossenschaft
0,84% Umlage 1 und 2
Dann kann der AG aber noch eine Steuermäßigung in Anspruch nehmen von
20% der gesamtaufwendungen, aber maximal 510 Euro, also 42,50 Euro pro
Monat, falls z.B. 450 Euro gezahlt werden)

Schöne deutsche "gerechte" Abgabenwelt.

Martin
--
Sie müssen sich keine Notizen machen.
Wenn etwas wichtig ist, werden Sie
sich daran erinnern. [Steve Jobs]
Lutz Schulze
2013-11-28 17:37:11 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Schöne deutsche "gerechte" Abgabenwelt.
Wirklich irre das Ganze, schafft aber gut bezahlte Arbeitsplätze um das zu
weiterzuentwickeln und zu überwachen. Nach herrschender Meinung ausbaufähig.

Lutz
--
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