Post by Thomas Höppner, DL7ZDHallo,
ich lebe mit meiner Freundin zusammen, die noch studiert, also keinerlei
Einkommen. Miete und Nahrungsmittel bezahle ich allein (ca.
1000€/Monat). Kann ich den Anteil meiner Freundin, also die Hälfte,
steuerlich absetzen? Falls ja, wie würde ein Nachweis aussehen? Ich
überweise natürlich nicht jeden Monat 500€ an sie.
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
ich habe Etwas für dich gefunden, dass allen dir bisher gegebenen
Antworten widerspricht:
Das Finanzamt erkennt normalerweise Unterhaltsleistungen, die an
unterhaltsberechtigte Verwande bzw. den bedürftigen Ehegatten gezahlt
werden, in Höhe von höchstens 8004 (neu 8130)- Euro im Kalenderjahr als
außergewöhnliche Belastungen an. Hierzu gehört nicht der Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Das entspricht den Antworten vorher.
Aber jetzt:
Gleichwohl muss das Finanzamt auch bei einem nichtehlichen Partner in
bestimmten Fällen die Aufwendungen für Unterhalt als außergewöhnliche
Belastungen anerkennen. Das gilt beispielsweise bei einem mittellosen
Lebenspartner, der mit dem Steuerpflichtigen im gleichen Haushalt in
Form einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt. Dies gilt jedenfalls
dann, soweit aufgrund der Unterhaltsleistungen beim bedürftigen Partner
die Sozialleistungen gekürzt werden. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof
entschieden (Az. VI R 64/08).
Hier muss das Finanzamt auch dann die geltend gemachten
Unterhaltsleistungen ohne Kürzung durch die sogenannte “Opfergrenze”
anerkennen. Das Finanzamt darf hier also nicht einfach einem Teil der
Unterhaltszahlung die steuerliche Anerkennung verweigern und dies damit
begründen, dass dass dieser nicht mehr in einem angemessen Verhältnis
zum Nettoeinkommen des zahlenden Steuerpflichtigen steht.
Also mach folgendes:
Deine Freundin soll zum Jobcenter gehen und dort Antrag auf ALGII
stellen. Sie soll unbedingt sagen, dass sie mit dir zusammen in einem
Haushalt lebt, selbst keine Einkünfte bezieht und unbedingt deine
letzten drei Gehaltsabrechnungen mitnehmen.
Klar, dass bei einem (deinem) ordentlichen Gehalt bekommt sie entweder
Absage oder die ALGII wird dem Gehalt entsprechend gekürzt.
Steuerlich kannst du dann den monatlichen Kürzungsbetrag geltend machen.
Den Absagebescheid ist als Nachweis bei der Steuererklärung beilegen.
Viel Glück
Michael