Juergen
2018-04-07 22:03:43 UTC
Die Stadt hat hier eine Straße umgebaut: Relativ schmale Fahrbahn in
Asphalt, daneben relativ breiter Pflasterstreifen. Seit kurzem stehen
die Schilder:
- Einbahnstraße (Zeichen 220-20)
- Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)
- mittendrinn Warnschild Kinder (Zeichen 136-20) weil auch Schulweg.
- Gegenrichtung Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).
Damit ist der gemeinsame Geh- und Radweg ja benutzungspflichtig in
Richtung der Einbahn und andersrum verboten.
Die ganze Konstruktion liegt mitten in einer Tempo 30-Zone (ausgewiesen
mit Zeichen 274.1). Bundesland ist Bayern.
Habe ich eine Chance, der angeordneten Benutzungspflicht erfolgreich zu
widersprechen? Wenn ja, wie muss ich dafür argumentieren?
Habe irgendwie im Hinterkopf, Benutzungspflicht in einer 30-Zone geht
nicht.
cu.
Juergen
Asphalt, daneben relativ breiter Pflasterstreifen. Seit kurzem stehen
die Schilder:
- Einbahnstraße (Zeichen 220-20)
- Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)
- mittendrinn Warnschild Kinder (Zeichen 136-20) weil auch Schulweg.
- Gegenrichtung Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).
Damit ist der gemeinsame Geh- und Radweg ja benutzungspflichtig in
Richtung der Einbahn und andersrum verboten.
Die ganze Konstruktion liegt mitten in einer Tempo 30-Zone (ausgewiesen
mit Zeichen 274.1). Bundesland ist Bayern.
Habe ich eine Chance, der angeordneten Benutzungspflicht erfolgreich zu
widersprechen? Wenn ja, wie muss ich dafür argumentieren?
Habe irgendwie im Hinterkopf, Benutzungspflicht in einer 30-Zone geht
nicht.
cu.
Juergen
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\ Freie Bits für frei Buerger \
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