Inkompetenz-Quote
2019-03-05 08:33:30 UTC
Ulli Kulke / 05.03.2019
Frauen und Männer sind gleich? Nicht bei Claudia Roth!
Die links-grüne Gender-Fraktion predigt vehement, dass sämtliche
Mentalitäts-Unterschiede zwischen Männern und Frauen anerzogen
seien. Claudia Roth kommt jetzt mit dem Bekenntnis um die Ecke,
Männer und Frauen seien doch anders. Und darum müsse es
Parlaments-Quoten geben. Was denn nun?/ mehr
„Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht.“
Wer als Feministin etwas auf sich hält, bekennt sich zu
diesem Spruch, den Simone de Beauvoir kurz nach dem Krieg
geprägt hat. Angeborene Mentalitätsunterschiede? Gibt’s nicht.
So eine Vermutung wäre Biologismus, und gegen den ziehen nicht
zuletzt die Grünen in vielerlei Programmen, Veranstaltungen
und Workshops zu Felde. Ihre Sicht: Jungs kriegen Fußbälle
und Panzer zu Weihnachten oder zum Geburtstag, Mädchen
dagegen Puppen und Spielzeugküchen.
Allein daraus würden sich alle Unterschiede zwischen den
Geschlechtern entwickeln, im Verhalten, in Vorlieben und
Denkweisen. Verzichteten wir auf solche Gender-Geschenke wie
Panzer und Puppen, verschwänden zwingend all diese Differenzen,
basta, alternativlos. Grundsätzlich sei es aus feministischer
Sicht deshalb egal, ob auf irgendeinem Stuhl, auf dem etwas
entschieden wird, ein Mann oder eine Frau sitzt.
[...]
Absurd. Ja, genau, aber der Zweck scheint die Mittel zu heil-
igen,jedenfalls bei der Vizepräsidentin des Bundestages,
Claudia Roth (Die Grünen), wie man jetzt einem Interview
mit ihr aus dem Tagesspiegel entnehmen darf. Gleich zwei
sehr bemerkenswerte Details fallen darin auf. Zunächst:
Sie sagt:
„Frauen im Verteidigungsausschuss beispielsweise haben einen
ganz anderen Blick auf Konflikte und Kriege, Männer im
Familienausschuss eine andere Sicht auf die Elternzeit.
Ob in Politik, Forschung oder# Wissenschaft: Wer nur die
eine Perspektive einnimmt, nur eine Norm setzt, bildet die
Realität einseitig ab – mit zum Teil schwerwiegenden Folgen.“
„Frauen haben einen ganz anderen Blick“
Einen ganz anderen Blick auf Konflikte und Kriege, aha. Da will
die Pazifistin Roth offenbar ihre Geschlechtsgenossinnen ganz
grundsätzlich ins eigene Boot holen und ihnen mal eben genauso
grundsätzlich die Eigenschaften Friedfertigkeit, Verhandlungs-
bereitschaft, Verzicht auf Revanche-Gelüste und ähnlich Löbliches
anhängen. So muss man es wohl verstehen. Nur als Zwischenstadium,
weil die jetzige Frauengeneration heute noch durch Puppen und
Küche im Mädchenzimmer befriedet wurde, im Gegensatz zu den
aggressiven Jungs mit ihren Panzern oder sogar Autos? Also
ein Vorsprung, der ja tendenziell aufgegeben werden soll
und dann alle wieder dasselbe denken und wollen? Wohl kaum.
Da Roth in diesem Satz ganz pauschal von „Frauen“ sprach (und,
viel schlimmer, die Interviewerin, leider, leider nicht nach-
gehakt hat), bleibt als Interpretation unterm Strich nur das:
„Frauen haben einen ganz anderen Blick“. Insinuiert natürlich:
einen besseren Blick, sie schauen von höherer Warte. Und dann
ist ein bisschen Biologismus offenbar erlaubt.
Also doch: Frauen bekommen Kinder und erfüllen deshalb andere
Aufgaben, Frauen sind in der Evolutionsgeschichte viel zu
wertvoll fürs Überleben der Art, zogen deshalb nicht in den
Krieg und waren so der Notwendigkeit nicht ausgesetzt, sich
zu Kraftprotzen zu entwickeln, denken deshalb weniger kämpferisch
– zum Beispiel im Verteidigungsausschuss. Ein kleiner Ausflug in
die Biologie ist also doch erlaubt, Frau Roth, richtig? Sind wir
beide jetzt deshalb schon „Biologisten“? Problem: Die werden in
diversen grünen Papieren nur ganz rechts-konservativ verortet,
schlimm, schlimm.
Frauen haben also einen ganz anderen Blick, vielleicht haben
sie ja auch eine ganz andere Lust auf Politik. Oder eben einfach
weniger Lust dazu, weil sie Besseres zu tun haben – analog zu
dem ganz anderen Blick im Verteidigungsausschuss, denn in der
Politik wird ja auch scharf geschossen, das wollen sie
eigentlich nicht. Und da bewegen wir uns schon auf ihren
zweiten bemerkenswerten Satz im Tagesspiegel-Interview zu.
Gleichstellungsgesetz ist verfassungswidrig
Halten wir zunächst erst noch fest: In allen Parteien sind
Frauen als Mitglieder unterrepräsentiert. Der Drang, überhaupt
erstmal in eine Partei nur einzutreten, ist bei ihnen also
erheblich schwächer entwickelt als bei Männern. Und zwar
in einem so starken Maße, dass sie im Vergleich zu ihrer
Stärke in den Parteien in den entsprechenden Parlaments-
fraktionen vollkommen überrepräsentiert sind, deutlich
genug allein schon im Bundestag. Jawohl: überrepräsentiert.
Dass dies daran läge, dass Frauen innerhalb der Parteien
geringere Aufstiegschancen zu erwarten hätten, zählt zu
den großen Lebenslügen der Gleichstellungsfanatiker(innen).
Gerade die Grünen wissen am allerbesten, wie händeringend
gerade sie nach qualifizierten Frauen suchen für ihre diversen
Mandate, Ämter und Angestelltenposten, die sie durch ihren
aufgeblähten Stimmenanteil bei den Bundestags- und Land-
tagswahlen zu vergeben haben. Wer einmal eingetreten ist
bei den Grünen, hat deshalb den Aufstieg als Frau – bei
Bedarf – sofort in der Tasche, dreimal so leicht wie als Mann.
[...]
Einfach mal beschliessen – Grundgesetz hin, Landesverfassung her
Ganz einfach, der Hinweis ergibt nur so einen Sinn, dass auch
sie weiß, dass der Schritt, der im Zweifel nach „zunächst“
käme, ebenjenes Gleichstellungsgesetz, wie es ihr vorschwebt,
ganz klar verfassungswidrig ist. Das wird sich nach entsprechenden
Klagen und Gerichtsurteilen auch für Brandenburg herausstellen,
wo so ein Gesetz für die übernächste Wahlperiode schon mal
beschlossen wurde – Grundgesetz hin, Landesverfassung her.
Der wissenschaftliche Dienst des Brandenburger Landtags jeden-
falls hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. In der Zusammen-
fassung dazu heißt es:
„Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Verbot der Ungleichbe-
handlung wegen des Geschlechts (Differenzierungsverbot, Art.
12 Abs. 2 LV, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG), gegen die Wahlrechts-
grundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl (Art. 22
Abs. 3 Satz 1 LV, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG) und das hiermit
verbundene Demokratieprinzip (Art. 2 Abs. 1,
Abs. 2 LV, Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG) sowie schließlich gegen
den verfassungsrechtlichen Status der politischen Parteien
(Art. 20 Abs. 1 LV, Art. 21 Abs. 1 GG).“ Diese Passage ist
hier auf Seite 68 nachzulesen.
Das Gesetz für eine Parität im Parlament verstößt also, wie
an den Abkürzungen unschwer abzulesen ist, sowohl gegen die
Landesverfassung (LV) Brandenburgs als auch das Grundgesetz
(GG) der Bundesrepublik. Und das beides jeweils vierfach.
Manche Aktivistin wird nun laut fordern, das Gutachten müsse
sofort in die Tonne getreten werden, mit der Begründung, es
sei schließlich im Auftrag der Fraktion der AfD erstellt
worden. Es ändert nichts daran, dass es von der zuständigen,
und zwar höchst neutralen Instanz des Brandenburger
Landtags erstellt wurde.
Quelle mit Links:
https://www.achgut.com/artikel/frauen_und_maenner_sind_gleich_nicht_mit_claudia_roth
Sehr guter Beitrag von Ulli Kulke ! RESPEKT !!!
Ein kurzes Zitat daraus:
"Halten wir zunächst erst noch fest: In allen Parteien sind Frauen
als Mitglieder unterrepräsentiert. Der Drang, überhaupt erstmal
in eine Partei nur einzutreten, ist bei ihnen also erheblich
schwächer entwickelt als bei Männern. Und zwar in einem so
starken Maße, dass sie im Vergleich zu ihrer Stärke in den
Parteien in den entsprechenden Parlamentsfraktionen vollkommen
überrepräsentiert sind, deutlich genug allein schon im Bundestag.
Jawohl: überrepräsentiert. Dass dies daran läge, dass Frauen
innerhalb der Parteien geringere Aufstiegschancen zu erwarten
hätten, zählt zu den großen Lebenslügen der
Gleichstellungsfanatiker(innen)."
Auch lesenswert:
"Esther Vilar Der dressierte MANN"
http://de.wikimannia.org/images/Esther-Vilar_Der-Dressierte-Mann.pdf
Frauen und Männer sind gleich? Nicht bei Claudia Roth!
Die links-grüne Gender-Fraktion predigt vehement, dass sämtliche
Mentalitäts-Unterschiede zwischen Männern und Frauen anerzogen
seien. Claudia Roth kommt jetzt mit dem Bekenntnis um die Ecke,
Männer und Frauen seien doch anders. Und darum müsse es
Parlaments-Quoten geben. Was denn nun?/ mehr
„Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht.“
Wer als Feministin etwas auf sich hält, bekennt sich zu
diesem Spruch, den Simone de Beauvoir kurz nach dem Krieg
geprägt hat. Angeborene Mentalitätsunterschiede? Gibt’s nicht.
So eine Vermutung wäre Biologismus, und gegen den ziehen nicht
zuletzt die Grünen in vielerlei Programmen, Veranstaltungen
und Workshops zu Felde. Ihre Sicht: Jungs kriegen Fußbälle
und Panzer zu Weihnachten oder zum Geburtstag, Mädchen
dagegen Puppen und Spielzeugküchen.
Allein daraus würden sich alle Unterschiede zwischen den
Geschlechtern entwickeln, im Verhalten, in Vorlieben und
Denkweisen. Verzichteten wir auf solche Gender-Geschenke wie
Panzer und Puppen, verschwänden zwingend all diese Differenzen,
basta, alternativlos. Grundsätzlich sei es aus feministischer
Sicht deshalb egal, ob auf irgendeinem Stuhl, auf dem etwas
entschieden wird, ein Mann oder eine Frau sitzt.
[...]
Absurd. Ja, genau, aber der Zweck scheint die Mittel zu heil-
igen,jedenfalls bei der Vizepräsidentin des Bundestages,
Claudia Roth (Die Grünen), wie man jetzt einem Interview
mit ihr aus dem Tagesspiegel entnehmen darf. Gleich zwei
sehr bemerkenswerte Details fallen darin auf. Zunächst:
Sie sagt:
„Frauen im Verteidigungsausschuss beispielsweise haben einen
ganz anderen Blick auf Konflikte und Kriege, Männer im
Familienausschuss eine andere Sicht auf die Elternzeit.
Ob in Politik, Forschung oder# Wissenschaft: Wer nur die
eine Perspektive einnimmt, nur eine Norm setzt, bildet die
Realität einseitig ab – mit zum Teil schwerwiegenden Folgen.“
„Frauen haben einen ganz anderen Blick“
Einen ganz anderen Blick auf Konflikte und Kriege, aha. Da will
die Pazifistin Roth offenbar ihre Geschlechtsgenossinnen ganz
grundsätzlich ins eigene Boot holen und ihnen mal eben genauso
grundsätzlich die Eigenschaften Friedfertigkeit, Verhandlungs-
bereitschaft, Verzicht auf Revanche-Gelüste und ähnlich Löbliches
anhängen. So muss man es wohl verstehen. Nur als Zwischenstadium,
weil die jetzige Frauengeneration heute noch durch Puppen und
Küche im Mädchenzimmer befriedet wurde, im Gegensatz zu den
aggressiven Jungs mit ihren Panzern oder sogar Autos? Also
ein Vorsprung, der ja tendenziell aufgegeben werden soll
und dann alle wieder dasselbe denken und wollen? Wohl kaum.
Da Roth in diesem Satz ganz pauschal von „Frauen“ sprach (und,
viel schlimmer, die Interviewerin, leider, leider nicht nach-
gehakt hat), bleibt als Interpretation unterm Strich nur das:
„Frauen haben einen ganz anderen Blick“. Insinuiert natürlich:
einen besseren Blick, sie schauen von höherer Warte. Und dann
ist ein bisschen Biologismus offenbar erlaubt.
Also doch: Frauen bekommen Kinder und erfüllen deshalb andere
Aufgaben, Frauen sind in der Evolutionsgeschichte viel zu
wertvoll fürs Überleben der Art, zogen deshalb nicht in den
Krieg und waren so der Notwendigkeit nicht ausgesetzt, sich
zu Kraftprotzen zu entwickeln, denken deshalb weniger kämpferisch
– zum Beispiel im Verteidigungsausschuss. Ein kleiner Ausflug in
die Biologie ist also doch erlaubt, Frau Roth, richtig? Sind wir
beide jetzt deshalb schon „Biologisten“? Problem: Die werden in
diversen grünen Papieren nur ganz rechts-konservativ verortet,
schlimm, schlimm.
Frauen haben also einen ganz anderen Blick, vielleicht haben
sie ja auch eine ganz andere Lust auf Politik. Oder eben einfach
weniger Lust dazu, weil sie Besseres zu tun haben – analog zu
dem ganz anderen Blick im Verteidigungsausschuss, denn in der
Politik wird ja auch scharf geschossen, das wollen sie
eigentlich nicht. Und da bewegen wir uns schon auf ihren
zweiten bemerkenswerten Satz im Tagesspiegel-Interview zu.
Gleichstellungsgesetz ist verfassungswidrig
Halten wir zunächst erst noch fest: In allen Parteien sind
Frauen als Mitglieder unterrepräsentiert. Der Drang, überhaupt
erstmal in eine Partei nur einzutreten, ist bei ihnen also
erheblich schwächer entwickelt als bei Männern. Und zwar
in einem so starken Maße, dass sie im Vergleich zu ihrer
Stärke in den Parteien in den entsprechenden Parlaments-
fraktionen vollkommen überrepräsentiert sind, deutlich
genug allein schon im Bundestag. Jawohl: überrepräsentiert.
Dass dies daran läge, dass Frauen innerhalb der Parteien
geringere Aufstiegschancen zu erwarten hätten, zählt zu
den großen Lebenslügen der Gleichstellungsfanatiker(innen).
Gerade die Grünen wissen am allerbesten, wie händeringend
gerade sie nach qualifizierten Frauen suchen für ihre diversen
Mandate, Ämter und Angestelltenposten, die sie durch ihren
aufgeblähten Stimmenanteil bei den Bundestags- und Land-
tagswahlen zu vergeben haben. Wer einmal eingetreten ist
bei den Grünen, hat deshalb den Aufstieg als Frau – bei
Bedarf – sofort in der Tasche, dreimal so leicht wie als Mann.
[...]
Einfach mal beschliessen – Grundgesetz hin, Landesverfassung her
Ganz einfach, der Hinweis ergibt nur so einen Sinn, dass auch
sie weiß, dass der Schritt, der im Zweifel nach „zunächst“
käme, ebenjenes Gleichstellungsgesetz, wie es ihr vorschwebt,
ganz klar verfassungswidrig ist. Das wird sich nach entsprechenden
Klagen und Gerichtsurteilen auch für Brandenburg herausstellen,
wo so ein Gesetz für die übernächste Wahlperiode schon mal
beschlossen wurde – Grundgesetz hin, Landesverfassung her.
Der wissenschaftliche Dienst des Brandenburger Landtags jeden-
falls hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. In der Zusammen-
fassung dazu heißt es:
„Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Verbot der Ungleichbe-
handlung wegen des Geschlechts (Differenzierungsverbot, Art.
12 Abs. 2 LV, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG), gegen die Wahlrechts-
grundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl (Art. 22
Abs. 3 Satz 1 LV, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG) und das hiermit
verbundene Demokratieprinzip (Art. 2 Abs. 1,
Abs. 2 LV, Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG) sowie schließlich gegen
den verfassungsrechtlichen Status der politischen Parteien
(Art. 20 Abs. 1 LV, Art. 21 Abs. 1 GG).“ Diese Passage ist
hier auf Seite 68 nachzulesen.
Das Gesetz für eine Parität im Parlament verstößt also, wie
an den Abkürzungen unschwer abzulesen ist, sowohl gegen die
Landesverfassung (LV) Brandenburgs als auch das Grundgesetz
(GG) der Bundesrepublik. Und das beides jeweils vierfach.
Manche Aktivistin wird nun laut fordern, das Gutachten müsse
sofort in die Tonne getreten werden, mit der Begründung, es
sei schließlich im Auftrag der Fraktion der AfD erstellt
worden. Es ändert nichts daran, dass es von der zuständigen,
und zwar höchst neutralen Instanz des Brandenburger
Landtags erstellt wurde.
Quelle mit Links:
https://www.achgut.com/artikel/frauen_und_maenner_sind_gleich_nicht_mit_claudia_roth
Sehr guter Beitrag von Ulli Kulke ! RESPEKT !!!
Ein kurzes Zitat daraus:
"Halten wir zunächst erst noch fest: In allen Parteien sind Frauen
als Mitglieder unterrepräsentiert. Der Drang, überhaupt erstmal
in eine Partei nur einzutreten, ist bei ihnen also erheblich
schwächer entwickelt als bei Männern. Und zwar in einem so
starken Maße, dass sie im Vergleich zu ihrer Stärke in den
Parteien in den entsprechenden Parlamentsfraktionen vollkommen
überrepräsentiert sind, deutlich genug allein schon im Bundestag.
Jawohl: überrepräsentiert. Dass dies daran läge, dass Frauen
innerhalb der Parteien geringere Aufstiegschancen zu erwarten
hätten, zählt zu den großen Lebenslügen der
Gleichstellungsfanatiker(innen)."
Auch lesenswert:
"Esther Vilar Der dressierte MANN"
http://de.wikimannia.org/images/Esther-Vilar_Der-Dressierte-Mann.pdf