Discussion:
Steuer bei sofortiger Weiterveräußerung von einem Grundstück aus einer Auktion von mehreren?
(zu alt für eine Antwort)
Philipp Klaus Krause
2021-07-05 13:27:58 UTC
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Wie wird die Steuer in folgenden Fall berechnet?

2 Grundstücke g und h aus dem Eigentum von A werden zusammen
versteigert. B erhält den Zuschlag bei der Auktion.
Die Gemeinde C, in dem Grundstück g liegt, will dieses erwerben, und
teilt dies B direkt nach Auktionsende mit; B hat wegen h mitgeboten, und
wäre bereit g an C zu verkaufen.

Da der Weiterverkauf sofort, also innerhalb von 10 Jahren erfolgen
würde, gehe ich davon aus, dass Spekulationssteuer anfällt, falls es
einen Gewinn gibt. Aber wie würde dieser Gewinn berechnet? Man müsste
wohl den bei der Auktion erzielten Preis irgendwie auf g und h aufteilen?
Markus Schaaf
2021-07-05 13:51:14 UTC
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Post by Philipp Klaus Krause
einen Gewinn gibt. Aber wie würde dieser Gewinn berechnet? Man müsste
wohl den bei der Auktion erzielten Preis irgendwie auf g und h aufteilen?
Es gibt verschiedene Wertermittlungsverfahren. Verkehrswert,
Ertragswert (kann man sich nicht immer aussuchen) ... und dann
musst Du die beiden Werte vergleichen und den Kaufpreis anteilig
aufteilen. Evtl. brauchst Du ein Wertgutachten. Vielleicht wurde
dazu aber im Vorfeld der Versteigerung schon etwas angefertigt,
vielleicht vom Alteigentümer oder dessen Gläubigern/Erben?
Marc Haber
2021-07-05 15:34:59 UTC
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Post by Philipp Klaus Krause
Wie wird die Steuer in folgenden Fall berechnet?
2 Grundstücke g und h aus dem Eigentum von A werden zusammen
versteigert. B erhält den Zuschlag bei der Auktion.
Die Gemeinde C, in dem Grundstück g liegt, will dieses erwerben, und
teilt dies B direkt nach Auktionsende mit; B hat wegen h mitgeboten, und
wäre bereit g an C zu verkaufen.
Da der Weiterverkauf sofort, also innerhalb von 10 Jahren erfolgen
würde, gehe ich davon aus, dass Spekulationssteuer anfällt, falls es
einen Gewinn gibt. Aber wie würde dieser Gewinn berechnet? Man müsste
wohl den bei der Auktion erzielten Preis irgendwie auf g und h aufteilen?
Wäre es Gestaltungsmissbrauch, wenn B das Grundstück g erstmal für
zehn Jahre an C vermieten und dann zu einem entsprchend günstigeren
Preis verkaufen würde?

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Markus Schaaf
2021-07-05 15:45:14 UTC
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Post by Marc Haber
Wäre es Gestaltungsmissbrauch, wenn B das Grundstück g erstmal für
zehn Jahre an C vermieten und dann zu einem entsprchend günstigeren
Preis verkaufen würde?
Problem: Der Gewinn aus Vermietung müsste auch versteuert werden.
Marc Haber
2021-07-11 14:48:33 UTC
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Post by Markus Schaaf
Post by Marc Haber
Wäre es Gestaltungsmissbrauch, wenn B das Grundstück g erstmal für
zehn Jahre an C vermieten und dann zu einem entsprchend günstigeren
Preis verkaufen würde?
Problem: Der Gewinn aus Vermietung müsste auch versteuert werden.
Irgendwas ist ja immer.

Grüße
Marc
--
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Martin Gerdes
2021-07-05 17:32:36 UTC
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Post by Philipp Klaus Krause
Wie wird die Steuer in folgenden Fall berechnet?
Das sagt Dir das zuständige Finanzamt (oder ggf. das zuständige
Finanzgericht).
Post by Philipp Klaus Krause
2 Grundstücke g und h aus dem Eigentum von A werden zusammen
versteigert. B erhält den Zuschlag bei der Auktion.
Die Gemeinde C, in dem Grundstück g liegt, will dieses erwerben, und
teilt dies B direkt nach Auktionsende mit; B hat wegen h mitgeboten, und
wäre bereit, g an C zu verkaufen.
Da der Weiterverkauf sofort, also innerhalb von 10 Jahren erfolgen
würde, gehe ich davon aus, dass Spekulationssteuer anfällt, falls es
einen Gewinn gibt.
Vermutlich.
Post by Philipp Klaus Krause
Aber wie würde dieser Gewinn berechnet? Man müsste wohl den bei der
Auktion erzielten Preis irgendwie auf g und h aufteilen.
Vermutlich müßte man das. Ein erster Ansatz hierfür wäre vermutlich ein
nach Fläche anteiliger Kaufpreis.

Steuer ist in etlichen Fällen Darstellungs- und Verhandlungssache,
vermutlich ist das hier auch so.
Wolfgang Schreiber
2021-07-20 12:40:53 UTC
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Post by Philipp Klaus Krause
2 Grundstücke g und h aus dem Eigentum von A werden zusammen
versteigert. B erhält den Zuschlag bei der Auktion.
Die Gemeinde C, in dem Grundstück g liegt, will dieses erwerben, und
teilt dies B direkt nach Auktionsende mit; B hat wegen h mitgeboten, und
wäre bereit g an C zu verkaufen.
g und h liegen also in verschiedenen Gemeinden und haben (richtig?)
absolut gar nichts miteinander zu tun. Warum werden die dann en bloc
versteigert, geht so etwas überhaupt?

VG
Wolfgang
Philipp Klaus Krause
2021-07-21 21:11:17 UTC
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Post by Wolfgang Schreiber
Post by Philipp Klaus Krause
2 Grundstücke g und h aus dem Eigentum von A werden zusammen
versteigert. B erhält den Zuschlag bei der Auktion.
Die Gemeinde C, in dem Grundstück g liegt, will dieses erwerben, und
teilt dies B direkt nach Auktionsende mit; B hat wegen h mitgeboten, und
wäre bereit g an C zu verkaufen.
g und h liegen also in verschiedenen Gemeinden und haben (richtig?)
absolut gar nichts miteinander zu tun.
Ja.
Post by Wolfgang Schreiber
Warum werden die dann en bloc
versteigert, …?
Weil A es so wollte.
Stefan Schmitz
2021-07-22 13:29:56 UTC
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Post by Philipp Klaus Krause
Post by Wolfgang Schreiber
Post by Philipp Klaus Krause
2 Grundstücke g und h aus dem Eigentum von A werden zusammen
versteigert. B erhält den Zuschlag bei der Auktion.
Die Gemeinde C, in dem Grundstück g liegt, will dieses erwerben, und
teilt dies B direkt nach Auktionsende mit; B hat wegen h mitgeboten, und
wäre bereit g an C zu verkaufen.
g und h liegen also in verschiedenen Gemeinden und haben (richtig?)
absolut gar nichts miteinander zu tun.
Ja.
Post by Wolfgang Schreiber
Warum werden die dann en bloc
versteigert, …?
Weil A es so wollte.
Um was für eine Art Versteigerung handelt es sich denn?
Die Modalitäten einer Zwangsversteigerung bestimmt nicht der Schuldner.
Philipp Klaus Krause
2021-07-22 15:20:11 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Um was für eine Art Versteigerung handelt es sich denn?
Die Modalitäten einer Zwangsversteigerung bestimmt nicht der Schuldner.
Keine Zwangsversteigerung. A entschied sich für Versteigerung durch ein
Auktionshaus.
Kluger, Gerd
2021-08-30 09:43:32 UTC
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Post by Philipp Klaus Krause
Post by Stefan Schmitz
Um was für eine Art Versteigerung handelt es sich denn?
Die Modalitäten einer Zwangsversteigerung bestimmt nicht der Schuldner.
Keine Zwangsversteigerung. A entschied sich für Versteigerung durch ein
Auktionshaus.
Na das ist doch optimal für dich. Im Prinzip kannst du dann das so
aufteilen, wie es für dich am günstigsten ist. Es ist einfach eine
Frage, wie überzeugend du das darlegen kannst. Es wäre ja schließlich
möglich, dass du gar kein Interesse an h hattest und nur an g
interessiert warst. Du solltest nur aufpassen, dass du den Bogen nicht
überspannst. Aber solange das alles plausibel ist, hast du einen
großen Gestaltungsspielraum. Zur Not müssen das die Finanzgerichte
klären.

Gruß
Gerd

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