Post by Helmut WaitzmannPost by Martin GerdesWas ist schon eine "den Fußwegen angepaßte Geschwindigkeit"?
Eine Geschwindigkeit, die es erlaubt, sicherzustellen, dass kein
Fußgänger bedroht, behindert, gefährdet, geschädigt wird.
Ahja.
"Belästigt" hast Du vergessen (und auch die Fußgänger, die sich speziell
bemühen, sich belästigt zu fühlen, also die Oberlehrer zu Fuß).
Post by Helmut WaitzmannSichtdreiecke spielen dabei eine maßgebliche Rolle.
Sichtdreiecke spielen immer eine maßgebliche Rolle.
Post by Helmut WaitzmannPost by Martin GerdesWenn man mittels eines Farbstrichs aus einem Fußweg einen Rad-weg!
machen kann, können beide baulich so sehr unterschiedlich nicht sein.
Ja, leider. Auf solche Weise geschaffene Radwege lassen dann oft,
wenn man sie sicher befahren will, nur Schrittgeschwindigkeit zu.
Das ist zu streng gesehen, sage ich Dir mal als großer Anhänger des §1
StVO.
Wenn ein Fußweg den Platz zum Überholen bietet (also wenigstens 1,50
breit ist) und nur einzelne Fußgänger unterweg sind, kann man bei
beiderseitigem guten Willen durchaus mit Omma-Kasulzke-Tempo zwischen 10
und 15 auf dem Fußweg fahren. Hinter dem Fußgänger bremst man dann auf 8
oder weniger ab und fährt bremsbereit an ihm vorbei. Und wenn man dann
vorbei ist, kann man wieder in die Pedalen treten.
Es ist immer wieder erstaunlich, was bei allseitig gutem Willen alles
geht.
Post by Helmut WaitzmannPost by Martin GerdesUnd dann sehe ich einen erheblichen Unterschied zwischen einem
Streifchen von 75 cm, das halb auf dem Fußweg parkende Dosen für
Fußgänger noch übrig lassen und Fußwegen von 5 oder 6 m Breite, wie sie
hierzustadt nicht einmal so selten sind.
Genau. Da spielen die Sichtdreiecke rein.
??
Post by Helmut WaitzmannPost by Martin GerdesPost by Helmut WaitzmannPost by Chr. MaerckerBeispiel: Der Radfahrer (angedeutet durch die *) kommt in der Grafik
(Festbreitenschrift einstellen) von unten links und will nach oben rechs
fahren. (Ob Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder nicht, spielt keine
Rolle.)
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Diese Querung sparen sich viel, indem sie gleich links radeln. Ich habe
die angenommene Fahrtrichtung unten mit ">" markiert.
Genau: Der Rückweg ist so ein Fall.
Dunkel ist Eurer Rede Sinn.
Wenn der Radfahrer aus der ASCII-Grafik auf dem Rückweg (von
Nordosten nach Südwesten) dem vom Hinweg aufgespannten Gummiband
folgt,
ASCII-Graphiken haben immer ihre Schwächen. Man hätte erwägen können,
bestimmte Punkte in dieser Graphik mit Ziffern zu markieren, dann
bräuchte man nicht darauf hoffen, daß der Leser die Himmelsrichtungen
richtig interpretiert, sondern könnte sagen: "Ein Radfahrer will von
Punkt 1 kommend nach Punkt 2 fahren."
Post by Helmut Waitzmannstartet er als Geisterfahrer: linksseitig. Es kommt halt
immer darauf an, auf welcher Straßenseite der Start oder das Ziel
liegen: Ist es die linke Seite, wird rigoros links gefahren –
egal, ob es erlaubt ist oder nicht.
Generell kommt es immer darauf an. Wie jeder hier Mitlesende weiß, halte
ich von Verkehrsregeln wenig, weiß, daß ich als Radfahrer im Verkehr
keine Rechte habe und tue mich daher damit schwer, "Pflichten"
einzuhalten, die man mir auferlegen will.
Wenn es mir günstig (und/oder sicherer) erscheint, fahre ich auch auf
linksseitigen Rad- oder Fußwegen. Allerdings nicht "rigoros".
Post by Helmut WaitzmannPost by Martin GerdesUnter normalen Umständen würde ich nie so fahren, ich halte das auch für
unpraktisch und aufwendiger als ein ganz normales direktes
Linksabbiegen.
Ich schließe mich Dir an. Viele andere jedoch nicht.
Ich halte die gezeichnete Fahrlinie in beiden Richtungen für dumm,
nämlich für unnötig riskant und langsamer als eine vorschriftennähere
Fahrlinie. Wozu sollte ich zwei Straßen mit Gegenverkehr kreuzen, wenn
ich fürs gleiche Ziel mit einer Kreuzung auskommen kann? Die 5 m
Fahrwegersparnis rechtfertigen das nicht.
Post by Helmut WaitzmannVor einiger Zeit brachte ein Radfahrer bei einem informellen Gespräch
mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde einen Fall wie die
Jener Radfahrer meinte: Wenn er auf dem Weg von Süden nach Norden
die nördliche (ampelgeregelte) Kreuzung flott – denn es geht
bergab –, auf dem rechtsseitigen benutzungspflichtigen gemeinsamen
Rad- und Fußweg herankommend, geradeausfahrend überquert, ist er
immer dem Risiko ausgesetzt, dass ihm ein Radfahrer, der den
rechtsseitigen von der Kreuzung nach Osten führenden
(benutzungspflichtigen) Radfahrstreifen verbotenerweise in
Gegenrichtung als linksseitig fahrender Geisterfahrer benutzt, um
an dieser Kreuzung, von Osten kommend, nach links, also nach
Süden, abzubiegen, die Vorfahrt nimmt.
Ja. Kenne ich. Hier darfst Du Dein Sichtdreieck auspacken.
Auf abschüssiger Strecke hat man mit dem Rad schnell mal 40 km/h oder
mehr drauf, was auf üblichen Rad-weg!-Oberflächen unbequem bis
gefährlich ist. Da würde ich immer zu meiner eigenen Sicherheit auf der
"Straße" fahren.
Post by Helmut WaitzmannSeitens der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gab es da
ungläubige Gesichter und ausdrückliches Nachfragen, ob er von
Radfahrern rede.
=> Die StVB hat keine Ahnung davon, dass viele Radfahrer
Radverkehrsanlagen missbrauchen.
Ja. Das paßt ja auch ins Bild: Rad-weg! -- aus dem Auge, aus dem Sinn.
Sobald ein Rad-weg! da ist, denken Autofahrer und StVB, daß die Radler
dauerhaft weg sind. Beim nächsten Rechtsabbiegerunfall erst kommt ihnen
in den Sinn, daß das ein Irrglaube war.
Post by Helmut WaitzmannDer Forderung des Radfahrers, die Benutzungspflicht aufzuheben und
den gemeinsamen Fuß-und Radweg in einen Fußweg, Radfahrer frei,
umzuwandeln, damit er zukünftig dieses Risiko auf der Fahrbahn
fahrend vermeiden könnte, wurde nicht entsprochen.
Logisch. Da muß man sich als schneller Radfahrer dann halt im Interesse
der eigenen Sicherheit über die Verkehrsregel hinwegsetzen.