Discussion:
Münsterscher Dorfscherrif erfindet Ordnungswidrigkeiten und der WDR jubelt
(zu alt für eine Antwort)
Rasmus Richter
2016-07-28 09:39:43 UTC
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Wer's noch nicht kennt:

Münsters Polizei outete sich gestern in Form des PHK Karsten Böcker im
WDR als belehrungsresisten Junta, die bar jeder Sachkenntnis am
Zebrastreifen Weichziele abzockt. Der GEZ-Sender WDR scheint Recherche
nicht für nötig zu halten, Patte is ja eh gesichert. Soll er uns doch
das Abo kündigen, der Wicht! Muha!

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html

Grüße aus dem Vorzeigeradlerghetto,

Rasmus
--
-- http://www.leezerize.de --
HC Ahlmann
2016-07-28 10:37:08 UTC
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Post by Rasmus Richter
Münsters Polizei outete sich gestern in Form des PHK Karsten Böcker im
WDR als belehrungsresisten Junta, die bar jeder Sachkenntnis am
Zebrastreifen Weichziele abzockt. Der GEZ-Sender WDR scheint Recherche
nicht für nötig zu halten, Patte is ja eh gesichert. Soll er uns doch
das Abo kündigen, der Wicht! Muha!
<http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/vid
eo-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html>

Einer der verwarnten Radfahrer kommt tatsächlich mit dem Ergebnis einer
Google-Suche zurück, demzufolge das Befahren nicht verboten sei und wird
vom Polizisten an dessen Vorgesetzten verwiesen.
Das war der Weckruf für Recherche, den die Lokalzeit-Redaktion verpennt
hat.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Frank Möller
2016-07-28 10:53:13 UTC
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Post by Rasmus Richter
Münsters Polizei outete sich gestern in Form des PHK Karsten Böcker im
WDR als belehrungsresisten Junta, die bar jeder Sachkenntnis am
Zebrastreifen Weichziele abzockt. Der GEZ-Sender WDR scheint Recherche
nicht für nötig zu halten, Patte is ja eh gesichert. Soll er uns doch
das Abo kündigen, der Wicht! Muha!
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html
Man könnte dem übereifrigen Grünling oder besser seinem Vorgesetzten das
hier unter die Nase reiben:

<https://www.polizei.nrw.de/hamm/artikel__9601.html>

Ist schließlich NRW und vor allem Pozilei, da kann sich dann keiner mehr
herausreden.

Den Grünling und den WDR könnte man auch mal bei Extra 3 "vorstellen".

--
Dietmar Kettler
2016-07-28 12:54:50 UTC
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Post by Frank Möller
Post by Rasmus Richter
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html
Man könnte dem übereifrigen Grünling oder besser seinem Vorgesetzten das
<https://www.polizei.nrw.de/hamm/artikel__9601.html>
Ist schließlich NRW und vor allem Pozilei, da kann sich dann keiner mehr
herausreden.
Schönes Fundstück!
Sonst würde ich zur Fortbildung auch Exemplare von "Recht für Radfahrer" zur Verfügung stellen. Da steht das auch ausdrücklich drin, dass man entgegen der unter Polizisten kolportierten Ansicht, man dürfe auf Zebrastreifen nicht Rad fahrend die Straße queren genau dies eben doch darf.
Und es steht auch eine Frage drin, die in solchen Fällen hilft: Fragen Sie nach der gesetzlichen Grundlage! Der abgebildete Herr, der sich da "1.000"-prozentig sicher ist (bei 2:15), müsste ja den Paragrafen nennen können, in dem das steht, was er behauptet. Es gibt keinen.

Dietmar
Kai Teranski
2016-07-28 19:24:00 UTC
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Post by Dietmar Kettler
Post by Frank Möller
Post by Rasmus Richter
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html
Man könnte dem übereifrigen Grünling oder besser seinem Vorgesetzten das
<https://www.polizei.nrw.de/hamm/artikel__9601.html>
Ist schließlich NRW und vor allem Pozilei, da kann sich dann keiner mehr
herausreden.
Schönes Fundstück!
Sonst würde ich zur Fortbildung auch Exemplare von "Recht für Radfahrer" zur Verfügung stellen. Da steht das auch ausdrücklich drin, dass man entgegen der unter Polizisten kolportierten Ansicht, man dürfe auf Zebrastreifen nicht Rad fahrend die Straße queren genau dies eben doch darf.
Und es steht auch eine Frage drin, die in solchen Fällen hilft: Fragen Sie nach der gesetzlichen Grundlage! Der abgebildete Herr, der sich da "1.000"-prozentig sicher ist (bei 2:15), müsste ja den Paragrafen nennen können, in dem das steht, was er behauptet. Es gibt keinen.
Hast du das Video zu Ende geguckt? Der eine Mensch, der sich
gegen den Fantasiebescheid des Polizisten wehrt, kommt später
zurück und zeigt ihm eine Internetfundstelle auf dem Laptop. Die
Einsichtsfähigkeit des Beamten bleibt aber immer noch knapp unter
Null.
--
Kai


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Bernd Ullrich
2016-07-28 21:14:21 UTC
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Post by Kai Teranski
Post by Dietmar Kettler
Post by Frank Möller
Post by Rasmus Richter
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html
Man könnte dem übereifrigen Grünling oder besser seinem Vorgesetzten das
<https://www.polizei.nrw.de/hamm/artikel__9601.html>
Ist schließlich NRW und vor allem Pozilei, da kann sich dann keiner mehr
herausreden.
Schönes Fundstück!
Sonst würde ich zur Fortbildung auch Exemplare von "Recht für Radfahrer" zur Verfügung stellen. Da steht das auch ausdrücklich drin, dass man entgegen der unter Polizisten kolportierten Ansicht, man dürfe auf Zebrastreifen nicht Rad fahrend die Straße queren genau dies eben doch darf.
Und es steht auch eine Frage drin, die in solchen Fällen hilft: Fragen Sie nach der gesetzlichen Grundlage! Der abgebildete Herr, der sich da "1.000"-prozentig sicher ist (bei 2:15), müsste ja den Paragrafen nennen können, in dem das steht, was er behauptet. Es gibt keinen.
-----------------------------------------
Post by Kai Teranski
Hast du das Video zu Ende geguckt? Der eine Mensch, der sich
gegen den Fantasiebescheid des Polizisten wehrt, kommt später
zurück und zeigt ihm eine Internetfundstelle auf dem Laptop. Die
Einsichtsfähigkeit des Beamten bleibt aber immer noch knapp unter
Null.
Das kam heute 17Uhr 37 auf WDR.

BU
Udo Steinbach
2016-07-29 05:13:46 UTC
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Die Einsichtsfähigkeit des Beamten bleibt aber immer noch knapp unter
Null.
Bei mir endet es nach 5:17. Kommt da noch was? Wenn nicht, ist es gelinde
gesagt peinlich, das der WDR diesen Schnittlauch trotz der Vorlage nicht
den Schnittlauch durch die Mangel dreht, der diese Abzocke anscheinend ja
schon seit Jahren betreibt, sondern es dabei beläßt, die Radfahrer würden
Verstöße begehen.
--
Fahrradverkehr in Deutschland: http://radwege.udoline.de/
GPG: A245 F153 0636 6E34 E2F3 E1EB 817A B14D 3E7E 482E
Dietmar Kettler
2016-07-29 08:02:56 UTC
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Post by Kai Teranski
Post by Dietmar Kettler
würde ich zur Fortbildung auch Exemplare von "Recht für Radfahrer" zur Verfügung stellen. Da steht das auch ausdrücklich drin, dass man entgegen der unter Polizisten kolportierten Ansicht, man dürfe auf Zebrastreifen nicht Rad fahrend die Straße queren genau dies eben doch darf.
Und es steht auch eine Frage drin, die in solchen Fällen hilft: Fragen Sie nach der gesetzlichen Grundlage! Der abgebildete Herr, der sich da "1.000"-prozentig sicher ist (bei 2:15), müsste ja den Paragrafen nennen können, in dem das steht, was er behauptet. Es gibt keinen.
Hast du das Video zu Ende geguckt? Der eine Mensch, der sich
gegen den Fantasiebescheid des Polizisten wehrt, kommt später
zurück und zeigt ihm eine Internetfundstelle auf dem Laptop. Die
Einsichtsfähigkeit des Beamten bleibt aber immer noch knapp unter
Null.
Ja, ich habe zu Ende geguckt.
Was soll der Beamte vor Ort auch machen? Er ist 1.000-prozentig überzeugt. Da kommt einer mit irgendeiner, so schnell nicht überprüfbaren Internetquelle. Darauf kann man ja nun nicht ohne Weiteres etwas geben. Im Internet steht viel Müll. Aber im Nachgang könnte man ja etwas Ausbildung in der Amtsstube betreiben - mit überprüften, seriösen Quellen. Vor der gefilmten Polizeiaktion hatte man ja anscheinend keine Ausbildung betrieben - oder jedenfalls keine mit überprüften, seriösen Quellen.
Hierzulande sind Verkehrspolizisten wie folgt für ihre spezielle Tätigkeit ausgebildet: Sie haben einen Führerschein. Mehr nicht (Das erfuhr ich am Rande einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen solcher unberechtigter Vorwürfe). Das wird in NRW nicht besser sein. Polizisten Verkehrsrecht lehren? Wozu denn? Das kostet doch Geld. Die haben doch einen Führerschein. Der Beamte in dem Film erklärt/begründet ja auch, warum er 1.000-prozentig überzeugt ist: Wer einen Führerschein habe, wisse, dass dieses Schild dies bedeutet... Es gäbe also Anlass, Polizisten "Verkehrsrecht für Anfänger" zu lehren, bevor man sie (gar Medien-begleitet!) auf die Menschheit loslässt. Der gefilmte Beamte mag sich also im Nachgang mit seriösen Quellen schulen (lassen), dabei merken, dass es keinerlei gesetzliche Grundlage für seine Behauptungen/Verwarnungen gibt, sich schämen und demnächst (vor laufender Kamera) nur noch behaupten, wovon er 100.000-prozentig überzeugt ist.

Und im Übrigen freue ich mich auf eine ausführliche Berichterstattung in WDR, WN, MZ und Leezenkurier, dass Polizisten ausweislich des Films Radfahrer kostenpflichtig verwarnen, die die Straße queren (an einer Stelle, wo es einen Zebrastreifen gibt) und dass es ausweislich seriöser Recherche keinerlei gesetzliche Grundlage für diese Verfolgungen gibt. Und dass der gefilmte, uneinsichtige Radfahrer Kandidat für den Sicherheitspreis des DVR und den Bundesverdienstorden ist.

Dietmar
Kai Teranski
2016-07-29 09:49:34 UTC
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Post by Dietmar Kettler
Post by Kai Teranski
Post by Dietmar Kettler
würde ich zur Fortbildung auch Exemplare von "Recht für Radfahrer" zur Verfügung stellen. Da steht das auch ausdrücklich drin, dass man entgegen der unter Polizisten kolportierten Ansicht, man dürfe auf Zebrastreifen nicht Rad fahrend die Straße queren genau dies eben doch darf.
Und es steht auch eine Frage drin, die in solchen Fällen hilft: Fragen Sie nach der gesetzlichen Grundlage! Der abgebildete Herr, der sich da "1.000"-prozentig sicher ist (bei 2:15), müsste ja den Paragrafen nennen können, in dem das steht, was er behauptet. Es gibt keinen.
Hast du das Video zu Ende geguckt? Der eine Mensch, der sich
gegen den Fantasiebescheid des Polizisten wehrt, kommt später
zurück und zeigt ihm eine Internetfundstelle auf dem Laptop. Die
Einsichtsfähigkeit des Beamten bleibt aber immer noch knapp unter
Null.
Ja, ich habe zu Ende geguckt.
Was soll der Beamte vor Ort auch machen? Er ist 1.000-prozentig überzeugt. Da kommt einer mit irgendeiner, so schnell nicht überprüfbaren Internetquelle. Darauf kann man ja nun nicht ohne Weiteres etwas geben. Im Internet steht viel Müll. Aber im Nachgang könnte man ja etwas Ausbildung in der Amtsstube betreiben - mit überprüften, seriösen Quellen. Vor der gefilmten Polizeiaktion hatte man ja anscheinend keine Ausbildung betrieben - oder jedenfalls keine mit überprüften, seriösen Quellen.
Der Student mit dem Laptop hat sich gestern noch bei Facebook zu
Wort gemeldet. Die Seite, die er in seinem Browser hatte, war die
hier auch schon verlinkte von der Polizei Hamm.
Post by Dietmar Kettler
Hierzulande sind Verkehrspolizisten wie folgt für ihre spezielle Tätigkeit ausgebildet: Sie haben einen Führerschein. Mehr nicht (Das erfuhr ich am Rande einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen solcher unberechtigter Vorwürfe). Das wird in NRW nicht besser sein. Polizisten Verkehrsrecht lehren? Wozu denn? Das kostet doch Geld. Die haben doch einen Führerschein. Der Beamte in dem Film erklärt/begründet ja auch, warum er 1.000-prozentig überzeugt ist: Wer einen Führerschein habe, wisse, dass dieses Schild dies bedeutet...
Das erklärt zumindest mal seine Wortwahl.
Post by Dietmar Kettler
Es gäbe also Anlass, Polizisten "Verkehrsrecht für Anfänger" zu lehren, bevor man sie (gar Medien-begleitet!) auf die Menschheit loslässt. Der gefilmte Beamte mag sich also im Nachgang mit seriösen Quellen schulen (lassen), dabei merken, dass es keinerlei gesetzliche Grundlage für seine Behauptungen/Verwarnungen gibt, sich schämen und demnächst (vor laufender Kamera) nur noch behaupten, wovon er 100.000-prozentig überzeugt ist.
Und im Übrigen freue ich mich auf eine ausführliche Berichterstattung in WDR, WN, MZ und Leezenkurier, dass Polizisten ausweislich des Films Radfahrer kostenpflichtig verwarnen, die die Straße queren (an einer Stelle, wo es einen Zebrastreifen gibt) und dass es ausweislich seriöser Recherche keinerlei gesetzliche Grundlage für diese Verfolgungen gibt. Und dass der gefilmte, uneinsichtige Radfahrer Kandidat für den Sicherheitspreis des DVR und den Bundesverdienstorden ist.
Gerade beim WDR (mein Heimsender) warte ich seit Jahren auf so
etwas. Da werden in jeder Sendung zum Thema nur die plattesten
Vorurteile wiedergekäut. Radwege = immer sicher, Helmchen müssen
unbedingt angezogen werden, ohne Müllmanweste sind wir alle dem
Tod geweiht oder zumindest selbst Schuld, selbst Schuld wenn man
im toten Winkel des LKW landet, usw...
--
Kai


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Markus Luft
2016-07-30 06:50:12 UTC
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Post by Dietmar Kettler
Post by Dietmar Kettler
würde ich zur Fortbildung auch Exemplare von "Recht für Radfahrer"
zur Verfügung stellen. Da steht das auch ausdrücklich drin, dass man
entgegen der unter Polizisten kolportierten Ansicht, man dürfe auf
Zebrastreifen nicht Rad fahrend die Straße queren genau dies eben
doch darf.
Fragen Sie nach der gesetzlichen Grundlage! Der abgebildete Herr, der
sich da "1.000"-prozentig sicher ist (bei 2:15), müsste ja den
Paragrafen nennen können, in dem das steht, was er behauptet. Es gibt
keinen.
Hast du das Video zu Ende geguckt? Der eine Mensch, der sich gegen den
Fantasiebescheid des Polizisten wehrt, kommt später zurück und zeigt
ihm eine Internetfundstelle auf dem Laptop. Die Einsichtsfähigkeit des
Beamten bleibt aber immer noch knapp unter Null.
Ja, ich habe zu Ende geguckt.
Was soll der Beamte vor Ort auch machen? Er ist 1.000-prozentig
überzeugt. Da kommt einer mit irgendeiner, so schnell nicht
überprüfbaren Internetquelle. Darauf kann man ja nun nicht ohne Weiteres
etwas geben. Im Internet steht viel Müll. Aber im Nachgang könnte man ja
etwas Ausbildung in der Amtsstube betreiben - mit überprüften, seriösen
Quellen. Vor der gefilmten Polizeiaktion hatte man ja anscheinend keine
Ausbildung betrieben - oder jedenfalls keine mit überprüften, seriösen
Quellen.
Mich hat die Rennleitung an der Kreuzung Prinz-Heinrich-Str./
Holtenauer Str. beim direkten Linksabbiegen in die Holtenauer aufgefriffen.
Ich erklärte, daß ich das dürfte, denn der Radweg über 4 Ampeln in
zwei Zügen, sei nicht die Radverkehrsführung¹ von der da in der StVO
die Rede sei. Ich sagte, ich dürfe den benutzungspflichtigen Radweg
Zwecks direkten Linksabbiegens vorher an einer geeigneten Stelle
verlassen, deshalb sei ich schon an der Adalbertstr, gar nicht erst
auf den Radweg aufgefahren und auf der Holtenauer beabsichtige ich
auch nicht für 50 m auf den benutzungspflichtigen Radweg aufzufahren
um dann eben nach schon 50 m wieder (Mit Nachrang) auf die Fahrbahn
zu fahren. Ein Verbot des direkten Linksabbiegens für RF gäbe die
StVO auch bei Existenz von RVA eben nicht her.

¹ Und auch die müßte ich IMHO nur dann benutzen, wenn ich so blöde
wäre da überhaupt drauf zu fahren.

Da schluckten sie, aber sie ließen per Funk über die Zentrale nach
dem von mir erwähnten Urteil googlen. Der in in der Zentrale hat das auch erstaunlich schnell gefunden. Ich kam ohne Ticket davon und der freundlichere von den Beiden meinte noch so etwas wie "Wieder was gelernt!"
Es gibt eben auch Polizisten, die wissen, daß sie nichts wissen und lernbereit sind und nicht auf die "Kompetenz per Uniform" beharren.
Ich hab das aber auch mit der Inbrunst von min. 1000%iger Sicherheit
vorgetragen. ;-)
Post by Dietmar Kettler
Hierzulande sind Verkehrspolizisten wie folgt für ihre spezielle
Tätigkeit ausgebildet: Sie haben einen Führerschein. Mehr nicht (Das
erfuhr ich am Rande einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen solcher
unberechtigter Vorwürfe). Das wird in NRW nicht besser sein.
Polizisten
Das vermutest Du richtig, es ist in NRW nicht besser. Kanntest Du schon die Regel, daß Radfahrer an einem Stoppschild für mind. 1 s mit beiden Füßen auf dem Boden stehen müßten? Ich konterte mit § 23(3) StVO.

Wenn das der Ludgeriplatz ist, dann müßten die Radfahrer aber tätsächlich
den Fußgängerüberweg schiebend als Fußgänger queren, denn so wie es
aussieht sind die vorher schon rechtswidrig auf dem Gehweg gefahren.
Allenfalls dürfte man, wenn man den Zebrastreifen nicht als Teil des Gehweges begreift, sich dem Fußgängerüberweg schiebend näher und dann bis zum gegenüberliegenden Gehweg ohne Vorrang fahren.
Dennoch muß ich als Polizist schon den richtigen Tatbestand benennen können und da wünsche ich der Polizei schon mal viel Glück. ;-)
"Sie benutzen als Radfahrer einen Fußgängerüberweg- 10€" finde ich nicht.
Rasmus Richter
2016-07-30 16:14:16 UTC
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Post by Markus Luft
Wenn das der Ludgeriplatz ist, dann müßten die Radfahrer aber tätsächlich
den Fußgängerüberweg schiebend als Fußgänger queren, denn so wie es
aussieht sind die vorher schon rechtswidrig auf dem Gehweg gefahren.
Das stimmt zumindest für den Radfahrer, der in dem Beitrag später mit
dem Laptop wiederkommt, nicht:

An der Stelle endet direkt vor dem FÜ eine für Radfahrer freigegebene
Promenadenzufahrt (vor der Musikhochschule) - zwar mit Drängelgitter,
aber zumindest Anfahren vom Gehweg um sich dann links in die
Schorlmerstraße einzufädeln, ist dort absolut unproblematisch.

Grüße,

Rasmus
--
-- http://www.leezerize.de --
Markus Luft
2016-07-30 17:21:05 UTC
Permalink
Post by Rasmus Richter
Post by Markus Luft
Wenn das der Ludgeriplatz ist, dann müßten die Radfahrer aber tätsächlich
den Fußgängerüberweg schiebend als Fußgänger queren, denn so wie es
aussieht sind die vorher schon rechtswidrig auf dem Gehweg gefahren.
Das stimmt zumindest für den Radfahrer, der in dem Beitrag später mit
An der Stelle endet direkt vor dem FÜ eine für Radfahrer freigegebene
Promenadenzufahrt (vor der Musikhochschule) - zwar mit Drängelgitter,
aber zumindest Anfahren vom Gehweg um sich dann links in die
Schorlmerstraße einzufädeln, ist dort absolut unproblematisch.
Es feh t dann dort eine entsprechende Radverkehrsführung, so müßten
Radfahrer dann einmal um den Pudding fahren, bzw. für einige Meter
zum Fußgänger mutieren.
Wenn Du mich fragst: Einmal alle in einen Sack und draufhauen.
Radfahrer die Fußgänger belästigen, gefährden und sich nichts dabei
denken.
Den "Totschlägertrupp" der Fahrzeuchführer zu Fußgängern gemacht hat.
Die Polizei, welche das Spiel der von oben mitspielt und zu doof ist
den richtigen Tatbestand zu benennen und Phantasieregeln erfindet.
Das System Radweg führt IMHO eben immer irgendwie in's Chaos.
Rasmus Richter
2016-07-30 19:06:29 UTC
Permalink
Post by Markus Luft
Post by Rasmus Richter
Post by Markus Luft
Wenn das der Ludgeriplatz ist, dann müßten die Radfahrer aber tätsächlich
den Fußgängerüberweg schiebend als Fußgänger queren, denn so wie es
aussieht sind die vorher schon rechtswidrig auf dem Gehweg gefahren.
Das stimmt zumindest für den Radfahrer, der in dem Beitrag später mit
An der Stelle endet direkt vor dem FÜ eine für Radfahrer freigegebene
Promenadenzufahrt (vor der Musikhochschule) - zwar mit Drängelgitter,
aber zumindest Anfahren vom Gehweg um sich dann links in die
Schorlmerstraße einzufädeln, ist dort absolut unproblematisch.
Es feh t dann dort eine entsprechende Radverkehrsführung, so müßten
Radfahrer dann einmal um den Pudding fahren, bzw. für einige Meter
zum Fußgänger mutieren.
Nee, denke ich nicht, das da 'ne Radverkehrsführung fehlt. Ist im
Prinzip ja wie eine normale Auffahrt - von der darf man ja auch
runterfahren, um links abzubiegen...

Hier mal der Link zur Stelle, wo das ist:

https://www.google.de/maps/@51.9558995,7.6278026,134m/data=!3m1!1e3

Ich werde die Tage noch einen Artikel in meinen Blog stellen, mit ein
paar Photos, wo das hoffentlich ausreichend erkennbar sein wird.

Grüße,

Rasmus
--
-- http://www.leezerize.de --
Markus Luft
2016-08-02 14:21:01 UTC
Permalink
Post by Rasmus Richter
Post by Markus Luft
Post by Rasmus Richter
Post by Markus Luft
Wenn das der Ludgeriplatz ist, dann müßten die Radfahrer aber tätsächlich
den Fußgängerüberweg schiebend als Fußgänger queren, denn so wie es
aussieht sind die vorher schon rechtswidrig auf dem Gehweg gefahren.
Das stimmt zumindest für den Radfahrer, der in dem Beitrag später mit
An der Stelle endet direkt vor dem FÜ eine für Radfahrer freigegebene
Promenadenzufahrt (vor der Musikhochschule) - zwar mit Drängelgitter,
aber zumindest Anfahren vom Gehweg um sich dann links in die
Schorlmerstraße einzufädeln, ist dort absolut unproblematisch.
Es feh t dann dort eine entsprechende Radverkehrsführung, so müßten
Radfahrer dann einmal um den Pudding fahren, bzw. für einige Meter
zum Fußgänger mutieren.
Nee, denke ich nicht, das da 'ne Radverkehrsführung fehlt. Ist im
Prinzip ja wie eine normale Auffahrt - von der darf man ja auch
runterfahren, um links abzubiegen...
Formal kommst Du von der Promenade auch nur legal fahrend auf den FGÜ,
weil die StVB Münster zu blöde war die Absperreinrichtung so zu gestalten,
daß sie von Fahrzeugführern nicht umfahren werden darf.
Was die wollen ist, daß Radfahrer dort schieben.
Im Verlauf eines gemeinsamen Radgehweges wäre der FGÜ aus gutem Grund auch
gar nicht zulässig. Formal liegt das da zwar auch nicht vor, praktisch
aber schon.
Reinhard Zwirner
2016-07-31 14:51:35 UTC
Permalink
Markus Luft schrieb:

[direktes Linksabbiegen ist Radfahrern erlaubt]
Post by Markus Luft
Da schluckten sie, aber sie ließen per Funk über die Zentrale nach
dem von mir erwähnten Urteil googlen. [...]
Kannst Du bitte mal ein Aktenzeichen nennen oder einen Link posten?
Danke!

Ciao

Reinhard
Markus Luft
2016-07-31 18:30:27 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
[direktes Linksabbiegen ist Radfahrern erlaubt]
Post by Markus Luft
Da schluckten sie, aber sie ließen per Funk über die Zentrale nach
dem von mir erwähnten Urteil googlen. [...]
Kannst Du bitte mal ein Aktenzeichen nennen oder einen Link posten?
Danke!
Nicht geprüft:
OLG Hamm; 27 U 2/89
Leitsatz: "Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum
Linksabbiegen den Radweg verläßt und sich auf der Straße einordnet."

angeblich auch: OLG Brandenburg; VR 96, 517

Meines Erachtens ergibt sich das aus §9 (2) StVO.
Ich muß einer Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich
nur folgen, wenn ich über diese abbiege "Wer über eine Radverkehrsführung
abbiegt".
Satz 1 verbietet das direkte Linksabbiegen nicht, indirektes Linksabbiegen
ist lediglich eine Option. "*braucht* sich nicht einzuordnen"
Zur Zeit des Urteils kann es ja nur um benutzungspflichtige Radwege gegangen
sein, denn es galt die Allgemeine Radwegbenutzungspflicht.
Reinhard Zwirner
2016-07-31 20:26:47 UTC
Permalink
[...}
Post by Markus Luft
OLG Hamm; 27 U 2/89
Leitsatz: "Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum
Linksabbiegen den Radweg verläßt und sich auf der Straße einordnet."
angeblich auch: OLG Brandenburg; VR 96, 517
Meines Erachtens ergibt sich das aus §9 (2) StVO.
Hallo Markus,

vielen Dank!

Schöne Grüße

Reinhard
Markus Luft
2016-08-01 11:25:12 UTC
Permalink
[...}
Post by Markus Luft
OLG Hamm; 27 U 2/89
Leitsatz: "Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum
Linksabbiegen den Radweg verläßt und sich auf der Straße einordnet."
angeblich auch: OLG Brandenburg; VR 96, 517
Meines Erachtens ergibt sich das aus §9 (2) StVO.
Ja Vorsicht, der Teufel steckt eventuell im Detail.
Meines Erachtens ist es auch dem OLG Hamm nicht gelungen etwas Allgemein-
verständliches zu formulieren:
| Der Kl. kann den Bekl. nicht gem. §§ 823 I, 847 BGB auf Zahlung von
| Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen, da ein
| verkehrswidriges, schuldhaftes Verhalten des Bekl. nicht feststellbar
| ist.
| Dem Bekl. kann nicht vorgeworfen werden, nicht auf dem Radweg bis zum
| Einmündungsbereich der Straße We. gefahren und dort erst rechtwinklig
| nach links abgebogen zu sein, sondern unter Verlassen des Radweges sich
| auf der Straße eingeordnet zu haben. Zwar schreibt § 2 IV 2 StVO vor,
| daß Radfahrer Radwege benutzen müssen. Da der Radweg nur entlang der
| W.-Straße führte und keine Führung für Linksabbieger in die We. hatte,
| war durch die Radwegführung noch nicht vorgegeben, wie und wo der Bekl.
| die W.-Straße überqueren und nach links abbiegen mußte. § 9 II StVO,
| der das Verhalten von Radfahrern beim Linksabbiegen regelt, schreibt
| nicht zwingend vor, daß Radfahrer bis zum Kreuzungs- oder
| Einmündungsbereich fahren und dann vom rechten Fahrbahnrand wie ein
| Fußgänger die Straße rechtwinklig überqueren müssen, sondern erlaubt
| diese Art des Linksabbiegens lediglich. Daraus ergibt sich, daß
| Radfahrer auch wie andere Fahrzeuge abbiegen dürfen, indem sie sich
| zunächst zur Straßenmitte hin einordnen.
Der Begriff Radwegführung ist auch immer noch nicht eindeutig bestimmt.
Ich bin aber der gleichen Meinung wie Peter Hentschel, daß darunter eben
nicht der Radweg selbst zu verstehen ist, sondern so etwas wie eine
Markierung auf der Fahrbahn und auch der muß man nur folgen, wenn man
sie im Kreuzungsbereich auch benutzt. Die frühere Formulierung nach der
bei Vorhandensein einer solcher Führung dieser auch zu folgen ist, ist
ja mittlerweile entfallen.
Hierzustadt gibt es auch einige Radverkehrsführungen im Kreuzungsbereich,
die mehr oder weniger auf das indirekte Linksabbiegen hinaus laufen.
Die meisten von diesen Führungen habe ich erst später als Fußgänger
erkannt, obwohl ich an der Stelle schon ungezählte Male als Radfahrer
vorbeifuhr. Auch bei der so beliebten Methode des indirekten
Linksabbiegens auf dem Hochbord hinter der Kreuzung weiß man nur mit
Ortskenntnis, ob man das überhaupt kann und darf.
Martin Wohlauer
2016-08-01 12:18:37 UTC
Permalink
Post by Markus Luft
[...}
Post by Markus Luft
OLG Hamm; 27 U 2/89
Leitsatz: "Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum
Linksabbiegen den Radweg verläßt und sich auf der Straße einordnet."
angeblich auch: OLG Brandenburg; VR 96, 517
Meines Erachtens ergibt sich das aus §9 (2) StVO.
Ja Vorsicht, der Teufel steckt eventuell im Detail.
Meines Erachtens ist es auch dem OLG Hamm nicht gelungen etwas Allgemein-
| Der Kl. kann den Bekl. nicht gem. §§ 823 I, 847 BGB auf Zahlung von
| Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen, da ein
| verkehrswidriges, schuldhaftes Verhalten des Bekl. nicht feststellbar
| ist.
| Dem Bekl. kann nicht vorgeworfen werden, nicht auf dem Radweg bis zum
| Einmündungsbereich der Straße We. gefahren und dort erst rechtwinklig
| nach links abgebogen zu sein, sondern unter Verlassen des Radweges sich
| auf der Straße eingeordnet zu haben. Zwar schreibt § 2 IV 2 StVO vor,
| daß Radfahrer Radwege benutzen müssen. Da der Radweg nur entlang der
| W.-Straße führte und keine Führung für Linksabbieger in die We. hatte,
| war durch die Radwegführung noch nicht vorgegeben, wie und wo der Bekl.
| die W.-Straße überqueren und nach links abbiegen mußte. § 9 II StVO,
| der das Verhalten von Radfahrern beim Linksabbiegen regelt, schreibt
| nicht zwingend vor, daß Radfahrer bis zum Kreuzungs- oder
| Einmündungsbereich fahren und dann vom rechten Fahrbahnrand wie ein
| Fußgänger die Straße rechtwinklig überqueren müssen, sondern erlaubt
| diese Art des Linksabbiegens lediglich. Daraus ergibt sich, daß
| Radfahrer auch wie andere Fahrzeuge abbiegen dürfen, indem sie sich
| zunächst zur Straßenmitte hin einordnen.
Der Begriff Radwegführung ist auch immer noch nicht eindeutig bestimmt.
Ja, das ist genau der Knackpunkt. Je nach dem kann das heißen, zwei sich
Post by Markus Luft
Ich bin aber der gleichen Meinung wie Peter Hentschel, daß darunter eben
nicht der Radweg selbst zu verstehen ist, sondern so etwas wie eine
Markierung auf der Fahrbahn und auch der muß man nur folgen, wenn man
sie im Kreuzungsbereich auch benutzt.
Z. B. so was:

https://goo.gl/maps/PxGDsKJ86U82

So würde ich das zumindest auslegen, denn sonst wären zwei Straßen, die
sich kreuzen, auch automatisch mit Führungen zum Abbiegen für KFZ
ausgestattet – man kann damit eben auch abbiegen, egal ob da eine extra
Abbiegespur wäre, oder nicht. Dann bräuchte man aber die Unterscheidung
nicht mehr. Das sollte damit mMn nicht gemeint sein, sodass schon etwas
»extra« da sein muss, nicht nur »sowieso«.

Grüßle,

Martin.
Markus Luft
2016-08-02 08:02:19 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Markus Luft
Post by Markus Luft
OLG Hamm; 27 U 2/89
Leitsatz: "Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum
Linksabbiegen den Radweg verläßt und sich auf der Straße einordnet."
Ich bin aber der gleichen Meinung wie Peter Hentschel, daß darunter eben
nicht der Radweg selbst zu verstehen ist, sondern so etwas wie eine
Markierung auf der Fahrbahn und auch der muß man nur folgen, wenn man
sie im Kreuzungsbereich auch benutzt.
https://goo.gl/maps/PxGDsKJ86U82
So würde ich das zumindest auslegen, denn sonst wären zwei Straßen, die
sich kreuzen, auch automatisch mit Führungen zum Abbiegen für KFZ
ausgestattet – man kann damit eben auch abbiegen, egal ob da eine extra
Abbiegespur wäre, oder nicht. Dann bräuchte man aber die Unterscheidung
nicht mehr. Das sollte damit mMn nicht gemeint sein, sodass schon etwas
»extra« da sein muss, nicht nur »sowieso«.
Selbst wenn einzelne Richter in dem Radweg an sich schon die in der StVO
erwähnten Radverkehrsführung sehen, Du mußt ihr nur folgen, wenn Du sie
im Kreuzungsbereich befährst und das wollen wir ja nicht. Wir wollen ja
normal links Abbiegen. ;-)
Ein Verbot des direkten Linksabbiegens, so wie in Gähnemark, gibt unsere
StVO IMHO einfach nicht her.
Stefan Engler
2019-04-26 16:04:43 UTC
Permalink
Post by Markus Luft
nicht der Radweg selbst zu verstehen ist, sondern so etwas wie eine
es kam mal wieder was:
Direktes Linksabbiegen ist definitiv nicht zulässig, wenn es einen
Radweg gibt.

Gründe: KFZ-Verkehr wird durch linksabbiegende Radfahrer, die nicht
den Radweg benutzen, abgebremst.

Bei einen Radweg, der nur geradeaus führt handelt es sich, auch wenn man
links abbiegen möchte, um einen "für ihre Fahrtrichtugn vorhanden
Fahrradweg". Dies gilt auch wenn nach Aussage der zuständigen StVB ein
indirektes Abbiegen nur als Fußgänger möglich ist.

Hinter einem Verkehrsschild mit einen roten Kreis auf weißen Grund und
der Zahl "50" in der Mitte, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
60km/h.

Ein Fahrradfahrer erreicht keine 60 km/h (auch nicht bei Rädern mit
elektrischer Unterstützung).

Keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Daher darf man nicht direkt links abbiegen.

Grüßle
Martin Wohlauer
2019-04-27 07:38:57 UTC
Permalink
Post by Stefan Engler
Keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Heißt was genau?

Bei Anträgen an die StVB war doch da was von nicht mehr geltenden
Fristen, oder so ähnlich.

Grüßle,

Martin.
Martin Gerdes
2019-04-27 10:12:18 UTC
Permalink
^^^^
Post by Stefan Engler
Post by Markus Luft
nicht der Radweg selbst zu verstehen ist, sondern so etwas wie eine
Direktes Linksabbiegen ist definitiv nicht zulässig, wenn es einen
Radweg gibt.
Ich finde Deine Antwort nach fast 3 Jahren ziemlich deplaziert, zumal
praktisch jeglicher Bezug fehlt.
Post by Stefan Engler
Gründe: KFZ-Verkehr wird durch linksabbiegende Radfahrer, die nicht
den Radweg benutzen, abgebremst.
Bei einen Radweg, der nur geradeaus führt handelt es sich, auch wenn man
links abbiegen möchte, um einen "für ihre Fahrtrichtugn vorhanden
Fahrradweg". Dies gilt auch wenn nach Aussage der zuständigen StVB ein
indirektes Abbiegen nur als Fußgänger möglich ist.
Hinter einem Verkehrsschild mit einen roten Kreis auf weißen Grund und
der Zahl "50" in der Mitte, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
60km/h.
Ein Fahrradfahrer erreicht keine 60 km/h (auch nicht bei Rädern mit
elektrischer Unterstützung).
Keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Daher darf man nicht direkt links abbiegen.
Es mag sein, daß Du die Belehrung eines Herren in Schwarz zitierst, der
(soll vorkommen) entweder von der Rechtslage keine Ahnung hat, oder
(soll auch vorkommen) aus eigener Machtvollkommenheit außerhalb des
geltenden Rechts als Sheriff agiert.

Du gibst nur einen höchst subtilen Hinweis darauf, daß Dein Posting
ironisch gemeint sein könnte (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
nach einem Schild mit der Zahl 50 drauf), der hätte schon deutlicher
gehört.

Besser wäre es gewesen, wenn Du das Uraltposting vom _August_2016_
einfach unkommentiert gelassen hättest.
Heiko Jacobs
2019-04-27 11:53:01 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Ich finde Deine Antwort nach fast 3 Jahren ziemlich deplaziert, zumal
praktisch jeglicher Bezug fehlt.
Wenn der normale Newsservernutzer erst bei Google die alten
Beiträge rauskramen muss ...
Post by Martin Gerdes
Post by Stefan Engler
Daher darf man nicht direkt links abbiegen.
Besser wäre es gewesen, wenn Du das Uraltposting vom _August_2016_
einfach unkommentiert gelassen hättest.
Aus Interesse, was im alten Zeugs stand, das mal rausgesucht.
Die dort erwähnten Unrteile sind in der Tat veraltet und
galten für den Fall, dass man von Straßen mit Radwegen in solche
ohne Radweg abbiegt, da haben die Gerichte klargestellt, dass das
schon nach alter Rechtslage erlaubt war.
2009 gab's die berühmte gültige oder nicht gültigr Schilderwaldnovelle,
bei der nebenbei auch der § 9 neu formuliert wurde, wo man aus dem
Vergleich alt/neu rauslesen konnte, dass das direkte Linksabbiegen
nun stets erlaubt sei. Womöglich findet sich dazu auch etwas in der
Begründung dieser Novelle, aber ohne Bezug macht man sich in der
Tat ungern auf die Suche ... ;-)
Mit den alten Urteilen kommt man aber nicht mehr weit wg. Änd. StVO
Martin Gerdes
2019-04-29 19:40:40 UTC
Permalink
Post by Heiko Jacobs
Post by Martin Gerdes
Ich finde Deine Antwort nach fast 3 Jahren ziemlich deplaziert, zumal
praktisch jeglicher Bezug fehlt.
Wenn der normale Newsservernutzer erst bei Google die alten
Beiträge rauskramen muss ...
Deswegen nicht. Das Usenet ist ein aktuelles Diskussionsmedium, zu
seiner Struktur paßt es nicht, daß man ein verblichenes Posting
heraussucht und umstandslos daran anknüpft.
Post by Heiko Jacobs
Post by Martin Gerdes
Post by Stefan Engler
Daher darf man nicht direkt links abbiegen.
Besser wäre es gewesen, wenn Du das Uraltposting vom _August_2016_
einfach unkommentiert gelassen hättest.
Aus Interesse, was im alten Zeugs stand, das mal rausgesucht.
Die dort erwähnten Urteile sind in der Tat veraltet
Chr. Maercker
2019-04-30 11:13:34 UTC
Permalink
Post by Stefan Engler
Direktes Linksabbiegen ist definitiv nicht zulässig, wenn es einen
Radweg gibt.
Nicht ganz richtig: die Straße, in die eingebogen wird, muss ebenfalls
einen haben und über den Knoten muss eine ununterbrochene Fort markiert
sein. Nur dann kann § 9 (2):
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs-
oder Einmündungsbereich folgen."
befolgt werden.
Post by Stefan Engler
Gründe: KFZ-Verkehr wird durch linksabbiegende Radfahrer, die nicht
den Radweg benutzen, abgebremst.
d.h. eine Vorschrift mehr, die nicht der Verkehrssicherheit, sondern
lediglich dem Kfz-Verkehrsfluss dient. Wird heutzutage nur noch selten
eingestanden. Abgesehen davon, zum Abbiegen müssen (auch) Kfz gewöhnlich
abbremsen.
Post by Stefan Engler
Bei einen Radweg, der nur geradeaus führt handelt es sich, auch wenn man
links abbiegen möchte, um einen "für ihre Fahrtrichtugn vorhanden
Fahrradweg". Dies gilt auch wenn nach Aussage der zuständigen StVB ein
indirektes Abbiegen nur als Fußgänger möglich ist.
Gegen diese Auffassung spricht ein Urteil aus einer Zeit, wo noch allg.
Radwegpflicht galt:
"Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum Linksabbiegen
den Radweg verlässt und sich auf der Fahrbahn einordnet. Voraussetzung
ist allerdings das Fehlen einer Radwegeführung zum Abbiegen."
OLG Hamm, 8.6.1989, Az 27 U 1/89, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
[NZV] 26/1990, VRS 46, 217
Post by Stefan Engler
Hinter einem Verkehrsschild mit einen roten Kreis auf weißen Grund und
der Zahl "50" in der Mitte, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
60km/h.
Dank Ungenauigkeit mancher Tachos und Kulanz der Rennleitung.
Post by Stefan Engler
Ein Fahrradfahrer erreicht keine 60 km/h (auch nicht bei Rädern mit
elektrischer Unterstützung).
Die Bedeutung von Verkehrsschildern mit rotem Kreis auf weißen Grund und
der Zahl "50" in der Mitte hast Du (bzw. die Behörde, die dgl. erzählt?)
aber verstanden, oder?
Post by Stefan Engler
Keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Daher darf man nicht direkt links abbiegen.
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung würde ich mir das schon rausnehmen. ;-)
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Stefan Engler
2019-04-30 23:10:09 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Die Bedeutung von Verkehrsschildern mit rotem Kreis auf weißen Grund und
der Zahl "50" in der Mitte hast Du (bzw. die Behörde, die dgl. erzählt?)
aber verstanden, oder?
Frag nicht mich, frag die Richterin vom Amtsgericht, die zum 3. Mal
versucht hat einen Beschluss zu schreiben. Ich glaube eher nicht.
Post by Chr. Maercker
Post by Stefan Engler
Keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Daher darf man nicht direkt links abbiegen.
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung würde ich mir das schon rausnehmen.;-)
Kommt darauf an, wer es festlegt. Beim zuständigen Amtsgericht, wenn
kein Rechtsbehelf (Beschwerde/Revision) zulässig ist (sonst wäre der 1.
§33a StPO-Antrag nicht durchgegangen), sehe ich das etwas anders.

Kann/muss ich eigentlich die §33s StPO Anträge so lange hintereinander-
reihen, bis es irgendwann einmal passt (erneute Geltendmachung von
§33a) oder darf ich irgendwann mal direkt zum BVerfG.
Karsten H.
2019-05-01 06:31:06 UTC
Permalink
Am Mittwoch, 1. Mai 2019 01:10:14 UTC+2 schrieb Stefan Engler:
(...)
Post by Stefan Engler
Kann/muss ich eigentlich die §33s StPO Anträge so lange hintereinander-
reihen, bis es irgendwann einmal passt (erneute Geltendmachung von
§33a) oder darf ich irgendwann mal direkt zum BVerfG.
Die Verfassungsbeschwerde ist erst/ nur dann zulässig, wenn /alle/
auch noch so abwegige anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Ein großer Teil (die Mehrheit(?) ) der Verfassungsbeschwerden
werden beim BVErfG nicht angenommen, weil dieser Punkt nicht
erfüllt ist.
Bis der entsprechende "Nicht-Annahme-Bescheid" vom BVErfG kommt,
ist dann im Allgemeinen die Frist für jenes Rechtsmittel, von
dessen Existenz der/die BeschwerdeführerIn erst durch jenen
erfuhr, im Allgemeinen schon abgelaufen.

Gruß Karsten
Fahrrad->Fahrbahn
Martin Glas
2019-05-02 07:17:10 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Stefan Engler
Direktes Linksabbiegen ist definitiv nicht zulässig, wenn es einen
Radweg gibt.
Nicht ganz richtig: die Straße, in die eingebogen wird, muss ebenfalls
einen haben und über den Knoten muss eine ununterbrochene Fort markiert
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs-
oder Einmündungsbereich folgen."
befolgt werden.
Da steht hier aber etwas völlig anderes:
https://www.adfc.de/artikel/den-regeln-der-stvo-folgen/

"Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen.

Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen, müssen aber auf den Geradeaus-Verkehr achten, der Vorfahrt hat. Wer direkt links abbiegen möchte, ordnet sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und richtet sich nach den Lichtsignalen des entsprechenden Fahrstreifens."
Chr. Maercker
2019-05-02 11:35:18 UTC
Permalink
Post by Martin Glas
Post by Chr. Maercker
Post by Stefan Engler
Direktes Linksabbiegen ist definitiv nicht zulässig, wenn es einen
Radweg gibt.
Nicht ganz richtig: die Straße, in die eingebogen wird, muss ebenfalls
einen haben und über den Knoten muss eine ununterbrochene Fort markiert
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs-
oder Einmündungsbereich folgen."
befolgt werden.
https://www.adfc.de/artikel/den-regeln-der-stvo-folgen/
"Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen.
Bleibt eine Frage: Unter welchen Umständen gilt der von mir zitierte
Satz aus § 9 (2) StVO dann? Ich hatte im Vorposting mögliche
Voraussetzungen genannt.
Es gibt natürlich den Grenzfall, dass Radfahrer direkt abbiegen, weil
sie nicht wissen/nicht sehen können, ob es eine durchgehende
Randverkehrtanlage gibt.
Und es gibt die Auslegung, dass der zitierte Satz nur für Radfahrer
gilt, die auf der Randverkehrtanlage bleiben. Die aber ist meines
Wissens umstritten oder gibt es dazu inzwischen eindeutige Urteile? Ich
kenne nur das von 1993, als noch allg. Radwegpflicht galt. Dieses Urteil
erlaubt ganz allgemein direktes Abbiegen trotz Radwegpflicht. Der
Sonderfall durchgängige Randverkehrtführung spielte keine Rolle.
Post by Martin Glas
Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen, müssen aber auf den Geradeaus-Verkehr achten, der Vorfahrt hat.
Soweit richtig, dahingegend hatte ich die Behauptung von Stefan Endler
aber bereits korrigiert. "Vorfahrt" ist im zweiten Halbsatz übrigens
auch nicht ganz richtig, es meines Wissens ist das *Vorrang* (von
Fahrbahnverkehr gegenüber Sonderwegen). Es steht weder in § 8 StVO
(Vorfahrtregeln) noch in § 9 (3) (Gegenverkehr contra Linksabbieger),
sondern erst in § 10 "Einfahren und Anfahren".
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Glas
2019-05-02 15:15:59 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Martin Glas
https://www.adfc.de/artikel/den-regeln-der-stvo-folgen/
"Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen.
Bleibt eine Frage: Unter welchen Umständen gilt der von mir zitierte
Satz aus § 9 (2) StVO dann? Ich hatte im Vorposting mögliche
Voraussetzungen genannt.
Auch Richtungspfeile auf der Fahrbahn werden angeordnet und richten sich
laut StVO an Fahrzeugführer (ergo auch an Radfahrende). Diese stehen
in meinen Augen gleichberechtigt neben der durch VZ237/240/241
angeordneten Benutzungspflicht eines fahrbahnbegleitenden Radwegs.
Ergo: man hat die Wahl, und nichts anderes steht auch in dem (vor
einigen Jahren neu gefassten) § 9 StVO.

Davon mal abgesehen: wie ist das eigentlich beim Geradeausfahren
an einer Kreuzung, wenn die entsprechende Furt nur auf den Radweg
gegenüber mündet, man zur Weiterfahrt geradeaus als noch mal
"indirekt" rechts in die fortführende Straße (ohne RVA) fahren müsste:

https://kuerzer.de/DU4xwKBzH

Ich fahre da *vor* der Kreuzung auf die Fahrbahn ein, denn ganz
offensichtlich führt der Radweg/die Radverkehrsfurt doch gar nicht
da hin, wo ich will. Zumal § 9 StVO eh nicht einschlägig ist, denn
da steht nichts von "Geradeausfahren".
Klar: das Problem stellt sich Kfz-Lenkern auf der Fahrbahn nie...
Chr. Maercker
2019-05-02 16:54:35 UTC
Permalink
Martin Glas wrote:
[Unter welchen Umständen gilt § 9 (2) StVO
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs-
oder Einmündungsbereich folgen"]
Post by Martin Glas
Auch Richtungspfeile auf der Fahrbahn werden angeordnet und richten sich
laut StVO an Fahrzeugführer (ergo auch an Radfahrende). Diese stehen
in meinen Augen gleichberechtigt neben der durch VZ237/240/241
angeordneten Benutzungspflicht eines fahrbahnbegleitenden Radwegs.
Ergo: man hat die Wahl, und nichts anderes steht auch in dem (vor
einigen Jahren neu gefassten) § 9 StVO.
Dort steht nur, wie sich Benutzer von Randverkehrsführungen zu verhalten
haben. Ob sie selbige zum Abbiegen verlassen dürfen, lässt § 9 StVO
offen. Dazu scheint es nach wie vor nur das einzelne Urteil von 1993 zu
geben. Der Bußgeldkatalog hilft auch nicht weiter:

"Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im
Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen." (15,00)

Ich muss meine Frage anders stellen: Wozu musste das überhaupt in die
StVO aufgenommen werden? Radfahrer, die stets und ständig auf "Radwegen"
fahren, werden auch auf den markierten Furten bleiben, egal ob sie
abbiegen oder geradeaus fahren. Gab oder gibt es irknwo Leute, die z.B.
diagonal über Kreuzungen fahren, also direkt von Radweg zu Radweg oder
so was in der Art? Hab bei Radfahrern schon allerhand gesehen, aber das
nicht. Wer auf "Radwegen" fährt, tut das bis zum bitteren Ende, im
wahrsten Sinne des Wortes.
Post by Martin Glas
Davon mal abgesehen: wie ist das eigentlich beim Geradeausfahren
an einer Kreuzung, wenn die entsprechende Furt nur auf den Radweg
gegenüber mündet, man zur Weiterfahrt geradeaus als noch mal
https://kuerzer.de/DU4xwKBzH
Das ist eine geschlossene Randverkehrtführung, für die würde der
zitierte Satz gelten. Die bis 2010/2013 gültige Fassung:

"Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen."

galt sogar unabhängig von Benutzungspflicht der betr. Radwege. In Deinem
Beispiel sind, soweit ich sehe, nicht alle beteiligten Radwege
pflichtig, oder?
Post by Martin Glas
Ich fahre da *vor* der Kreuzung auf die Fahrbahn ein, denn ganz
offensichtlich führt der Radweg/die Radverkehrsfurt doch gar nicht
da hin, wo ich will. Zumal § 9 StVO eh nicht einschlägig ist, denn
da steht nichts von "Geradeausfahren".
Die aktuelle Formulierung kann so ausgelegt werden, dass sie nur gilt,
wenn Randverkehrtanlagen benutzt werden. Für eine strengere
Interpretation im Sinne der älteren StVO-Fassungen müsste sich die
Justiz schon allerhand Mühe geben.
Post by Martin Glas
Klar: das Problem stellt sich Kfz-Lenkern auf der Fahrbahn nie...
ACK, "Radwege" machen Radverkehr unnötig kompliziert - und langsam.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Wohlauer
2019-05-02 19:39:22 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Ich muss meine Frage anders stellen: Wozu musste das überhaupt in die
StVO aufgenommen werden? Radfahrer, die stets und ständig auf "Radwegen"
fahren, werden auch auf den markierten Furten bleiben, egal ob sie
abbiegen oder geradeaus fahren. Gab oder gibt es irknwo Leute, die z.B.
diagonal über Kreuzungen fahren, also direkt von Radweg zu Radweg oder
so was in der Art? Hab bei Radfahrern schon allerhand gesehen, aber das
nicht. Wer auf "Radwegen" fährt, tut das bis zum bitteren Ende, im
wahrsten Sinne des Wortes.
Doch, solche Kandidaten habe ich schon gesehen. Da haut's einem dann
echt den Stöpsel raus. Und genau bei solchen Kamikaze-Kandidaten kann
mir jemand viel Scheiß erzählen, aber die fahren nicht wegen dem
subjektiven Sicherheitsgefühl auf Radwegen. Wer solche Stunts durch
zieht, muss schon ein ziemlich dickes Fell haben.

Grüßle,

Martin.
Chr. Maercker
2019-05-03 06:28:17 UTC
Permalink
Martin Wohlauer wrote:
[Wozu § 9 (2) StVO, letzter Satz? Radfahrer, die auf "Radwegen"
fahren, werden auch auf den markierten Furten bleiben, egal ob sie
abbiegen oder geradeaus fahren.]
Post by Martin Wohlauer
Doch, solche Kandidaten habe ich schon gesehen. Da haut's einem dann
echt den Stöpsel raus. Und genau bei solchen Kamikaze-Kandidaten kann
mir jemand viel Scheiß erzählen, aber die fahren nicht wegen dem
subjektiven Sicherheitsgefühl auf Radwegen. Wer solche Stunts durch
zieht, muss schon ein ziemlich dickes Fell haben.
Viel öfter sehe ich Leute, die sich gaanz weit links einordnen: auf den
Geh- oder Radwegen links. Dort brauchen sie die Regeln aus § 9 natürlich
nicht mehr. :-\

Evtl. hatten die Gesetzgeber eine andere Clientel im Blick, nämlich die,
denen die ersten beiden Sätze in § 9 (2) StVO die "starre Schiene" (nur
Magdeburger Sprachgebrauch?) erlaubt. Indirektes Abbiegen via Fahrbahn
bedeutet ja, erst die Querstraße zu kreuzen, dann rechts ranfahren und
anschließend die vorher benutzte Straße zu queren. Man will evtl.
verhindern, dass Benutzer von Randverkehrtanlagen genauso fahren. Da ich
noch nie so abgebogen bin, hatte ich diese Möglichkeit nicht im Blick.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Wohlauer
2019-05-04 07:23:39 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
[Wozu § 9 (2) StVO, letzter Satz? Radfahrer, die auf "Radwegen"
fahren, werden auch auf den markierten Furten bleiben, egal ob sie
abbiegen oder geradeaus fahren.]
Falsch verkürzt... Es ging um mit dem Fahrrad diagonal über irgendwelche
Kreuzungen drüber kachelnde Personen.
Post by Chr. Maercker
Post by Martin Wohlauer
Doch, solche Kandidaten habe ich schon gesehen. Da haut's einem dann
echt den Stöpsel raus. Und genau bei solchen Kamikaze-Kandidaten kann
mir jemand viel Scheiß erzählen, aber die fahren nicht wegen dem
subjektiven Sicherheitsgefühl auf Radwegen. Wer solche Stunts durch
zieht, muss schon ein ziemlich dickes Fell haben.
Viel öfter sehe ich Leute, die sich gaanz weit links einordnen: auf den
Geh- oder Radwegen links.
Genau, und die ziehen dann auch gerne mal diagonal rüber, weil ihnen
dann auf ein mal™ doch auffällt, dass das angepeilte Fahrtziel auf der
anderen Straßenseite liegt...
Post by Chr. Maercker
Dort brauchen sie die Regeln aus § 9 natürlich
nicht mehr. :-\
Evtl. hatten die Gesetzgeber eine andere Clientel im Blick, nämlich die,
denen die ersten beiden Sätze in § 9 (2) StVO die "starre Schiene" (nur
Magdeburger Sprachgebrauch?) erlaubt. Indirektes Abbiegen via Fahrbahn
bedeutet ja, erst die Querstraße zu kreuzen, dann rechts ranfahren und
anschließend die vorher benutzte Straße zu queren. Man will evtl.
verhindern, dass Benutzer von Randverkehrtanlagen genauso fahren. Da ich
noch nie so abgebogen bin, hatte ich diese Möglichkeit nicht im Blick.
Das Wurst-Käs-Szenario ist jemand, der halt einfach ohne Checken, ob die
Bahn frei ist, diagonal oder quer rüber zieht. Das geht natürlich auch
mit und ohne Radweg, und natürlich mit und ohne involvierte
Geisterfahrerei. Der für mich wirklich spannende Teil ist ja der
Konditional aus »Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser
im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.« Vor Kenntnis eines anders
lautenden Urteils hätte ich gewettet, dass das nur so ausgelegt wird,
dass bei Anwesenheit einer BP einfach davon auszugehen wäre, dass über
eine Radverkehrsführung abgebogen wird. Also bei der momentanen Sachlage
faktisch fast immer.

Grüßle,

Martin.
Helmut Waitzmann
2019-05-04 22:23:17 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
[Unter welchen Umständen gilt § 9 (2) StVO
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs-
oder Einmündungsbereich folgen"]
Post by Martin Glas
Auch Richtungspfeile auf der Fahrbahn werden angeordnet und richten sich
laut StVO an Fahrzeugführer (ergo auch an Radfahrende). Diese stehen
in meinen Augen gleichberechtigt neben der durch VZ237/240/241
angeordneten Benutzungspflicht eines fahrbahnbegleitenden Radwegs.
Ergo: man hat die Wahl, und nichts anderes steht auch in dem (vor
einigen Jahren neu gefassten) § 9 StVO.
Dort steht nur, wie sich Benutzer von Randverkehrsführungen zu verhalten
haben. Ob sie selbige zum Abbiegen verlassen dürfen, lässt § 9 StVO
offen. Dazu scheint es nach wie vor nur das einzelne Urteil von 1993 zu
"Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im
Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen." (15,00)
Ich muss meine Frage anders stellen: Wozu musste das überhaupt in die
StVO aufgenommen werden? Radfahrer, die stets und ständig auf "Radwegen"
fahren, werden auch auf den markierten Furten bleiben, egal ob sie
abbiegen oder geradeaus fahren. Gab oder gibt es irknwo Leute, die z.B.
diagonal über Kreuzungen fahren, also direkt von Radweg zu Radweg oder
so was in der Art? Hab bei Radfahrern schon allerhand gesehen, aber das
nicht. Wer auf "Radwegen" fährt, tut das bis zum bitteren Ende, im
wahrsten Sinne des Wortes.
Ich habe schon Leute beobachtet, die so radfahren, als hätten sie
von ihrem Startpunkt bis zu ihrem Zielpunkt ihrer Fahrt ein langes
Gummiseil gespannt, an dem sie sich orientieren.

Beispiel: Der Radfahrer (angedeutet durch die *) kommt in der
Grafik (Festbreitenschrift einstellen) von unten links und will
nach oben rechs fahren. (Ob Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder
nicht, spielt keine Rolle.)

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Manche Radfahrer schauen sich bei solchen Manövern vor dem
Überqueren der Fahrbahn nicht einmal um, sondern verlassen sich
auf das Gehör.
Martin Gerdes
2019-05-05 21:51:35 UTC
Permalink
Post by Helmut Waitzmann
Ich habe schon Leute beobachtet, die so radfahren, als hätten sie
von ihrem Startpunkt bis zu ihrem Zielpunkt ihrer Fahrt ein langes
Gummiseil gespannt, an dem sie sich orientieren.
Es gibt nichts, was es nicht gibt.
Post by Helmut Waitzmann
Beispiel: Der Radfahrer (angedeutet durch die *) kommt in der
Grafik (Festbreitenschrift einstellen) von unten links und will
nach oben rechs fahren. (Ob Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder
nicht, spielt keine Rolle.)
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Wie oben geschrieben: Es gibt nichts, was es nicht gibt.
Eine solche Fahrweise ist dennoch ungünstig, weil der Radfahrer hierbei
zwei Konfliktpunkte zusätzlich hat (mit beiden Verkehrsrichtungen auf
der senkrecht gezeichneten Straße). Ein geeichter Rowdyradler würde
anders fahren (nämlich vorfahren bis zum T-Stück, dort normgerecht
direkt abbiegen).
Post by Helmut Waitzmann
Manche Radfahrer schauen sich bei solchen Manövern vor dem
Überqueren der Fahrbahn nicht einmal um, sondern verlassen sich
auf das Gehör.
Fahrradfahrer sind nicht per se vorsichtige Verkehrsteilnehmer oder
bessere Menschen.
Chr. Maercker
2019-05-07 09:08:55 UTC
Permalink
Ich habe schon Leute beobachtet, die so radfahren, als hätten sie von
ihrem Startpunkt bis zu ihrem Zielpunkt ihrer Fahrt ein langes Gummiseil
gespannt, an dem sie sich orientieren.
Gut formuliert. Randverkehrsanlagen erzwingen von Radfahrern oft genau
das Gegenteil, also diverse kleine Umwege. Fahrbahnradeln ist ein sehr
guter Kompromiss zwischen beiden Führungen.
Beispiel:  Der Radfahrer (angedeutet durch die *) kommt in der Grafik
(Festbreitenschrift einstellen) von unten links und will nach oben rechs
fahren.  (Ob Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder nicht, spielt keine
Rolle.)
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Diese Querung sparen sich viel, indem sie gleich links radeln. Ich habe
die angenommene Fahrtrichtung unten mit ">" markiert.
Manche Radfahrer schauen sich bei solchen Manövern vor dem Überqueren
der Fahrbahn nicht einmal um, sondern verlassen sich auf das Gehör.
Es sind sogar verdammt viele, allzu oft beobachtet. Einmal von einem
Radweg runter, direkt vor mein Vorderrad. Mich hat er nicht gehört, wer
rechnet schon mit Radfahrern auf Fahrbahnen???
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Helmut Waitzmann
2019-05-08 21:01:37 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Ich habe schon Leute beobachtet, die so radfahren, als hätten sie von
ihrem Startpunkt bis zu ihrem Zielpunkt ihrer Fahrt ein langes Gummiseil
gespannt, an dem sie sich orientieren.
Gut formuliert.
Radfahrer als Fußgänger auf Rädern: genau so umwegempfindlich wie
Fußgänger, nur nicht in einer den Fußwegen angepassten
Geschwindigkeit unterwegs.
Post by Chr. Maercker
Randverkehrsanlagen erzwingen von Radfahrern oft genau das
Gegenteil, also diverse kleine Umwege. Fahrbahnradeln ist ein
sehr guter Kompromiss zwischen beiden Führungen.
Umgekehrt formuliert, wird es vielleicht noch deutlicher:
Radverkehrsanlagen vereinen die Nachteile der Fahrzeug‐ und der
Fußgängerverkehrsführungen:

Nicht nur haben sie mit der Fahrzeugverkehrsführung gemein, dass
sie nicht auf dem kürzesten Weg verlaufen – sie sind sogar noch
länger als jene, wenn es ums indirekte Linksabbiegen geht.

An einer großen mit einer Lichtsignalanlage geregelten Kreuzung
zweier Straßen mit jeweils durch Mittelinseln getrennten
Richtungsfahrbahnen und freiem Rechtsabbieger läuft das indirekte
Linksabbiegen auf das Queren von sechs Fahrbahnteilen hinaus. Je
nachdem, wie die LSA geschaltet ist, erhalten die indirekt
linksabbiegenden Radfahrer und Fußgänger keine mitlaufende grüne
Welle sondern brauchen mehrere Umläufe der LSA, bis sie alle sechs
Fahrbahnteile überquert haben. Deshalb kürzen Radfahrer – wenn
sie nicht ihre Regeltreue über die von der Straßenverkehrsbehörde
verursachte Benachteiligung stellen – nach Art eines Gummibandes
ab.

Mit der Fußgängerverkehrsführung haben sie gemein, dass sie auf
Schrittgeschwindigkeit ausgelegt sind: An Knotenpunkten mit
Vegetation oder Bebauung gibt es miserable Sichtdreiecke für den
wartepflichtigen Verkehr, die Kurvenradien sind zu eng und die
Führung nicht stetig.

=> Sie erfüllen nicht die an Radverkehrsführungen zu stellenden
Mindestforderungen[1], hier speziell die Nummern 1, 2 und 5:

1: Die Radverkehrsführung muss ebenso leicht und schnell wie die
Kraftverkehrsführung zu befahren sein.

2: Die Radverkehrsführung darf keine längeren Wartezeiten an
Lichtsignalanlagen als die Kraftverkehrsführung für dasselbe
Fahrziel haben.

5: Die Radverkehrsführung darf keine zusätzlichen Risiken zu
denen, die auch dem Kraftverkehr zugemutet werden, erzeugen.

Die Mindestforderungen an Radverkehrsführungen sind legitim: Sie
fordern keine Bevorzugung gegenüber dem Kraftverkehr sondern nur,
nicht benachteiligt zu werden. Solange Radverkehrsführungen
hinter ihnen zurückbleiben, sind sie keine Radverkehrsförderung
sondern Radfahrerfallen.

[1]
<https://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/12/kampfbegriff-kampfradler.html?showComment=1418723844415#c9010037857916560476>
und
<https://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/12/kampfbegriff-kampfradler.html?showComment=1418724742877#c1125524534968171334>
Post by Chr. Maercker
Beispiel:  Der Radfahrer (angedeutet durch die *) kommt in der Grafik
(Festbreitenschrift einstellen) von unten links und will nach oben rechs
fahren.  (Ob Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder nicht, spielt keine
Rolle.)
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Diese Querung sparen sich viel, indem sie gleich links radeln. Ich habe
die angenommene Fahrtrichtung unten mit ">" markiert.
Genau: Der Rückweg ist so ein Fall.
Post by Chr. Maercker
Manche Radfahrer schauen sich bei solchen Manövern vor dem Überqueren
der Fahrbahn nicht einmal um, sondern verlassen sich auf das Gehör.
Es sind sogar verdammt viele, allzu oft beobachtet. Einmal von einem
Radweg runter, direkt vor mein Vorderrad. Mich hat er nicht gehört, wer
rechnet schon mit Radfahrern auf Fahrbahnen???
Hat's geknallt oder hast Du's noch abwenden können?
Martin Gerdes
2019-05-09 12:56:57 UTC
Permalink
Post by Helmut Waitzmann
Radfahrer als Fußgänger auf Rädern: genau so umwegempfindlich wie
Fußgänger,
Radfahrer sind umwegempfindlich, aber nicht ganz so umwegempfindlich wie
Fußgänger.
Post by Helmut Waitzmann
nur nicht in einer den Fußwegen angepassten Geschwindigkeit unterwegs.
Je nachdem.
Was ist schon ein Fußweg?
Was ist schon eine "den Fußwegen angepaßte Geschwindigkeit"?

Wenn man mittels eines Farbstrichs aus einem Fußweg einen Rad-weg!
machen kann, können beide baulich so sehr unterschiedlich nicht sein.

Und dann sehe ich einen erheblichen Unterschied zwischen einem
Streifchen von 75 cm, das halb auf dem Fußweg parkende Dosen für
Fußgänger noch übrig lassen und Fußwegen von 5 oder 6 m Breite, wie sie
hierzustadt nicht einmal so selten sind.

Auf ersteren kann noch nicht mal Omma Kasulzke mit dem Fahrrad fahren,
auf zweiteren fahren (teilweise behördlich erlaubt) selbst Dosen herum,
da wird ein Fahrradfahrer nicht groß stören können (solange er §1 StVO
einhält, was an sich alle Verkehrsteilnehmer sollten).
Post by Helmut Waitzmann
Post by Chr. Maercker
Randverkehrsanlagen erzwingen von Radfahrern oft genau das
Gegenteil, also diverse kleine Umwege. Fahrbahnradeln ist ein
sehr guter Kompromiss zwischen beiden Führungen.
Radverkehrsanlagen vereinen die Nachteile der Fahrzeug- und der
Ja.
Post by Helmut Waitzmann
Nicht nur haben sie mit der Fahrzeugverkehrsführung gemein, dass
sie nicht auf dem kürzesten Weg verlaufen – sie sind sogar noch
länger als jene, wenn es ums indirekte Linksabbiegen geht.
Auch Fußwege sind nicht immer auf dem kürzesten Weg geführt (was
bisweilen zur Anlage von Trampelpfaden führt).
Post by Helmut Waitzmann
An einer großen mit einer Lichtsignalanlage geregelten Kreuzung
zweier Straßen mit jeweils durch Mittelinseln getrennten
Richtungsfahrbahnen und freiem Rechtsabbieger läuft das indirekte
Linksabbiegen auf das Queren von sechs Fahrbahnteilen hinaus.
Ja.
Post by Helmut Waitzmann
Je nachdem, wie die LSA geschaltet ist, [brauchen] die indirekt
linksabbiegenden Radfahrer ... mehrere Umläufe der LSA, bis sie
alle sechs Fahrbahnteile überquert haben.
Ja.
Post by Helmut Waitzmann
Deshalb kürzen Radfahrer – wenn sie nicht ihre Regeltreue über
die von der Straßenverkehrsbehörde verursachte Benachteiligung
stellen – nach Art eines Gummibandes ab.
Nicht ganz, aber im Prinzip wohl.

Der von Dir oben dargestellte Weg ist nicht unmöglich, aber in diesem
Fall dann doch unpraktisch. In der Regel würde ich im geschilderten Fall
"wie eine Dose" abbiegen, also direkt auf der Fahrbahn. Voraussetzung
dafür ist, daß der "Verkehr" es zuläßt, auf die Fahrbahn zu kommen, und
dabei auf die linke Abbiegerspur. Ggf. muß ich dazu am Fahrbahnrand
warten, bis der meist in Pulks kommende "Verkehr" eine Lücke aufweist.
Post by Helmut Waitzmann
Mit der Fußgängerverkehrsführung haben sie gemein, dass sie auf
Schrittgeschwindigkeit ausgelegt sind: An Knotenpunkten mit
Vegetation oder Bebauung gibt es miserable Sichtdreiecke für den
wartepflichtigen Verkehr, die Kurvenradien sind zu eng und die
Führung nicht stetig.
Ja.
Post by Helmut Waitzmann
=> Sie erfüllen nicht die an Radverkehrsführungen zu stellenden
Auch das.
Post by Helmut Waitzmann
1: Die Radverkehrsführung muss ebenso leicht und schnell wie die
Kraftverkehrsführung zu befahren sein.
2: Die Radverkehrsführung darf keine längeren Wartezeiten an
Lichtsignalanlagen als die Kraftverkehrsführung für dasselbe
Fahrziel haben.
5: Die Radverkehrsführung darf keine zusätzlichen Risiken zu
denen, die auch dem Kraftverkehr zugemutet werden, erzeugen.
Jepp.
Post by Helmut Waitzmann
Die Mindestforderungen an Radverkehrsführungen sind legitim: Sie
fordern keine Bevorzugung gegenüber dem Kraftverkehr, sondern nur,
nicht benachteiligt zu werden. Solange Radverkehrsführungen
hinter ihnen zurückbleiben, sind sie keine Radverkehrsförderung
sondern Radfahrerfallen.
ACK.
Post by Helmut Waitzmann
[1]
<https://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/12/kampfbegriff-kampfradler.html?showComment=1418723844415#c9010037857916560476>
und
<https://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/12/kampfbegriff-kampfradler.html?showComment=1418724742877#c1125524534968171334>
Eigenzitat?
Post by Helmut Waitzmann
Post by Chr. Maercker
Beispiel:  Der Radfahrer (angedeutet durch die *) kommt in der Grafik
(Festbreitenschrift einstellen) von unten links und will nach oben rechs
fahren.  (Ob Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder nicht, spielt keine
Rolle.)
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Diese Querung sparen sich viel, indem sie gleich links radeln. Ich habe
die angenommene Fahrtrichtung unten mit ">" markiert.
Genau: Der Rückweg ist so ein Fall.
Dunkel ist Eurer Rede Sinn.

Unter normalen Umständen würde ich nie so fahren, ich halte das auch für
unpraktisch und aufwendiger als ein ganz normales direktes
Linksabbiegen.
Helmut Waitzmann
2019-05-14 22:44:57 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Helmut Waitzmann
Radfahrer als Fußgänger auf Rädern: genau so umwegempfindlich wie
Fußgänger,
Radfahrer sind umwegempfindlich, aber nicht ganz so umwegempfindlich wie
Fußgänger.
Ja klar. Jedenfalls dort, wo sie schneller als Fußgänger
unterwegs sind.
Post by Martin Gerdes
Post by Helmut Waitzmann
nur nicht in einer den Fußwegen angepassten Geschwindigkeit unterwegs.
Was ist schon eine "den Fußwegen angepaßte Geschwindigkeit"?
Eine Geschwindigkeit, die es erlaubt, sicherzustellen, dass kein
Fußgänger bedroht, behindert, gefährdet, geschädigt wird.

Sichtdreiecke spielen dabei eine maßgebliche Rolle.
Post by Martin Gerdes
Wenn man mittels eines Farbstrichs aus einem Fußweg einen Rad-weg!
machen kann, können beide baulich so sehr unterschiedlich nicht sein.
Ja, leider. Auf solche Weise geschaffene Radwege lassen dann oft,
wenn man sie sicher befahren will, nur Schrittgeschwindigkeit zu.
Post by Martin Gerdes
Und dann sehe ich einen erheblichen Unterschied zwischen einem
Streifchen von 75 cm, das halb auf dem Fußweg parkende Dosen für
Fußgänger noch übrig lassen und Fußwegen von 5 oder 6 m Breite, wie sie
hierzustadt nicht einmal so selten sind.
Genau. Da spielen die Sichtdreiecke rein.

Ich sehe, wir sind uns im folgenden einig, deshalb kürze ich ab:

[…]
Post by Martin Gerdes
Post by Helmut Waitzmann
<https://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/12/kampfbegriff-kampfradler.html?showComment=1418723844415#c9010037857916560476>
und
<https://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/12/kampfbegriff-kampfradler.html?showComment=1418724742877#c1125524534968171334>
Eigenzitat?
Nein (auch wenn der Autor den Nachnamen mit mir gemein hat): Da
würde ich mich mit fremden Federn schmücken.
Post by Martin Gerdes
Post by Helmut Waitzmann
Post by Chr. Maercker
Beispiel:  Der Radfahrer (angedeutet durch die *) kommt in der Grafik
(Festbreitenschrift einstellen) von unten links und will nach oben rechs
fahren.  (Ob Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder nicht, spielt keine
Rolle.)
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Diese Querung sparen sich viel, indem sie gleich links radeln. Ich habe
die angenommene Fahrtrichtung unten mit ">" markiert.
Genau: Der Rückweg ist so ein Fall.
Dunkel ist Eurer Rede Sinn.
Wenn der Radfahrer aus der ASCII‐Grafik auf dem Rückweg (von
Nordosten nach Südwesten) dem vom Hinweg aufgespannten Gummiband
folgt, startet er als Geisterfahrer: linksseitig. Es kommt halt
immer darauf an, auf welcher Straßenseite der Start oder das Ziel
liegen: Ist es die linke Seite, wird rigoros links gefahren –
egal, ob es erlaubt ist oder nicht.
Post by Martin Gerdes
Unter normalen Umständen würde ich nie so fahren, ich halte das auch für
unpraktisch und aufwendiger als ein ganz normales direktes
Linksabbiegen.
Ich schließe mich Dir an. Viele andere jedoch nicht.

Kleine Anekdote: Vor einiger Zeit brachte ein Radfahrer bei einem
informellen Gespräch mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde
einen Fall wie die nördliche Kreuzung in der ASCII‐Grafik zur
Sprache:

Jener Radfahrer meinte: Wenn er auf dem Weg von Süden nach Norden
die nördliche (ampelgeregelte) Kreuzung flott – denn es geht
bergab –, auf dem rechtsseitigen benutzungspflichtigen gemeinsamen
Rad‐ und Fußweg herankommend, geradeausfahrend überquert, ist er
immer dem Risiko ausgesetzt, dass ihm ein Radfahrer, der den
rechtsseitigen von der Kreuzung nach Osten führenden
(benutzungspflichtigen) Radfahrstreifen verbotener Weise in
Gegenrichtung als linksseitig fahrender Geisterfahrer benutzt, um
an dieser Kreuzung, von Osten kommend, nach links, also nach
Süden, abzubiegen, die Vorfahrt nimmt.

Seitens der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gab es da
ungläubige Gesichter und ausdrückliches Nachfragen, ob er von
Radfahrern rede.

=> Die StVB hat keine Ahnung davon, dass viele Radfahrer
Radverkehrsanlagen missbrauchen.

Der Forderung des Radfahrers, die Benutzungspflicht aufzuheben und
den gemeinsamen Fuß‐ und Radweg in einen Fußweg, Radfahrer frei,
umzuwandeln, damit er zukünftig dieses Risiko auf der Fahrbahn
fahrend vermeiden könnte, wurde nicht entsprochen.
Rolf Mantel
2019-05-15 06:56:28 UTC
Permalink
Der Forderung des Radfahrers, die Benutzungspflicht aufzuheben und den
gemeinsamen Fuß‐ und Radweg in einen Fußweg, Radfahrer frei,
umzuwandeln, damit er zukünftig dieses Risiko auf der Fahrbahn fahrend
vermeiden könnte, wurde nicht entsprochen.
Ein Radweg, auf dem regelmäßig Geisterfahrer unterwegs sind, ist
unbenutzbar, der Radfahrer darf IMHO auf der Fahrbahn fahren.
Ulli Horlacher
2019-05-17 08:27:01 UTC
Permalink
Post by Rolf Mantel
Ein Radweg, auf dem regelmäßig Geisterfahrer unterwegs sind, ist
unbenutzbar, der Radfahrer darf IMHO auf der Fahrbahn fahren.
Das sehen aber Polizei und Gerichte ganz anders.
Du musst halt MAL auf deinen Vorrang verzichten und notfalls anhalten.
Ganz einfach. Schon ist alles sicher und "der Verkehr" wird nicht mehr
behindert, was ja das Wichtigste ist.
--
+ Ulli Horlacher + ***@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Martin Gerdes
2019-05-25 15:17:17 UTC
Permalink
Post by Helmut Waitzmann
Post by Martin Gerdes
Was ist schon eine "den Fußwegen angepaßte Geschwindigkeit"?
Eine Geschwindigkeit, die es erlaubt, sicherzustellen, dass kein
Fußgänger bedroht, behindert, gefährdet, geschädigt wird.
Ahja.

"Belästigt" hast Du vergessen (und auch die Fußgänger, die sich speziell
bemühen, sich belästigt zu fühlen, also die Oberlehrer zu Fuß).
Post by Helmut Waitzmann
Sichtdreiecke spielen dabei eine maßgebliche Rolle.
Sichtdreiecke spielen immer eine maßgebliche Rolle.
Post by Helmut Waitzmann
Post by Martin Gerdes
Wenn man mittels eines Farbstrichs aus einem Fußweg einen Rad-weg!
machen kann, können beide baulich so sehr unterschiedlich nicht sein.
Ja, leider. Auf solche Weise geschaffene Radwege lassen dann oft,
wenn man sie sicher befahren will, nur Schrittgeschwindigkeit zu.
Das ist zu streng gesehen, sage ich Dir mal als großer Anhänger des §1
StVO.

Wenn ein Fußweg den Platz zum Überholen bietet (also wenigstens 1,50
breit ist) und nur einzelne Fußgänger unterweg sind, kann man bei
beiderseitigem guten Willen durchaus mit Omma-Kasulzke-Tempo zwischen 10
und 15 auf dem Fußweg fahren. Hinter dem Fußgänger bremst man dann auf 8
oder weniger ab und fährt bremsbereit an ihm vorbei. Und wenn man dann
vorbei ist, kann man wieder in die Pedalen treten.

Es ist immer wieder erstaunlich, was bei allseitig gutem Willen alles
geht.
Post by Helmut Waitzmann
Post by Martin Gerdes
Und dann sehe ich einen erheblichen Unterschied zwischen einem
Streifchen von 75 cm, das halb auf dem Fußweg parkende Dosen für
Fußgänger noch übrig lassen und Fußwegen von 5 oder 6 m Breite, wie sie
hierzustadt nicht einmal so selten sind.
Genau. Da spielen die Sichtdreiecke rein.
??
Post by Helmut Waitzmann
Post by Martin Gerdes
Post by Helmut Waitzmann
Post by Chr. Maercker
Beispiel:  Der Radfahrer (angedeutet durch die *) kommt in der Grafik
(Festbreitenschrift einstellen) von unten links und will nach oben rechs
fahren.  (Ob Radverkehrsanlagen vorhanden sind oder nicht, spielt keine
Rolle.)
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Diese Querung sparen sich viel, indem sie gleich links radeln. Ich habe
die angenommene Fahrtrichtung unten mit ">" markiert.
Genau: Der Rückweg ist so ein Fall.
Dunkel ist Eurer Rede Sinn.
Wenn der Radfahrer aus der ASCII-Grafik auf dem Rückweg (von
Nordosten nach Südwesten) dem vom Hinweg aufgespannten Gummiband
folgt,
ASCII-Graphiken haben immer ihre Schwächen. Man hätte erwägen können,
bestimmte Punkte in dieser Graphik mit Ziffern zu markieren, dann
bräuchte man nicht darauf hoffen, daß der Leser die Himmelsrichtungen
richtig interpretiert, sondern könnte sagen: "Ein Radfahrer will von
Punkt 1 kommend nach Punkt 2 fahren."
Post by Helmut Waitzmann
startet er als Geisterfahrer: linksseitig. Es kommt halt
immer darauf an, auf welcher Straßenseite der Start oder das Ziel
liegen: Ist es die linke Seite, wird rigoros links gefahren –
egal, ob es erlaubt ist oder nicht.
Generell kommt es immer darauf an. Wie jeder hier Mitlesende weiß, halte
ich von Verkehrsregeln wenig, weiß, daß ich als Radfahrer im Verkehr
keine Rechte habe und tue mich daher damit schwer, "Pflichten"
einzuhalten, die man mir auferlegen will.

Wenn es mir günstig (und/oder sicherer) erscheint, fahre ich auch auf
linksseitigen Rad- oder Fußwegen. Allerdings nicht "rigoros".
Post by Helmut Waitzmann
Post by Martin Gerdes
Unter normalen Umständen würde ich nie so fahren, ich halte das auch für
unpraktisch und aufwendiger als ein ganz normales direktes
Linksabbiegen.
Ich schließe mich Dir an. Viele andere jedoch nicht.
Ich halte die gezeichnete Fahrlinie in beiden Richtungen für dumm,
nämlich für unnötig riskant und langsamer als eine vorschriftennähere
Fahrlinie. Wozu sollte ich zwei Straßen mit Gegenverkehr kreuzen, wenn
ich fürs gleiche Ziel mit einer Kreuzung auskommen kann? Die 5 m
Fahrwegersparnis rechtfertigen das nicht.
Post by Helmut Waitzmann
Vor einiger Zeit brachte ein Radfahrer bei einem informellen Gespräch
mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde einen Fall wie die
Jener Radfahrer meinte: Wenn er auf dem Weg von Süden nach Norden
die nördliche (ampelgeregelte) Kreuzung flott – denn es geht
bergab –, auf dem rechtsseitigen benutzungspflichtigen gemeinsamen
Rad- und Fußweg herankommend, geradeausfahrend überquert, ist er
immer dem Risiko ausgesetzt, dass ihm ein Radfahrer, der den
rechtsseitigen von der Kreuzung nach Osten führenden
(benutzungspflichtigen) Radfahrstreifen verbotenerweise in
Gegenrichtung als linksseitig fahrender Geisterfahrer benutzt, um
an dieser Kreuzung, von Osten kommend, nach links, also nach
Süden, abzubiegen, die Vorfahrt nimmt.
Ja. Kenne ich. Hier darfst Du Dein Sichtdreieck auspacken.

Auf abschüssiger Strecke hat man mit dem Rad schnell mal 40 km/h oder
mehr drauf, was auf üblichen Rad-weg!-Oberflächen unbequem bis
gefährlich ist. Da würde ich immer zu meiner eigenen Sicherheit auf der
"Straße" fahren.
Post by Helmut Waitzmann
Seitens der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gab es da
ungläubige Gesichter und ausdrückliches Nachfragen, ob er von
Radfahrern rede.
=> Die StVB hat keine Ahnung davon, dass viele Radfahrer
Radverkehrsanlagen missbrauchen.
Ja. Das paßt ja auch ins Bild: Rad-weg! -- aus dem Auge, aus dem Sinn.
Sobald ein Rad-weg! da ist, denken Autofahrer und StVB, daß die Radler
dauerhaft weg sind. Beim nächsten Rechtsabbiegerunfall erst kommt ihnen
in den Sinn, daß das ein Irrglaube war.
Post by Helmut Waitzmann
Der Forderung des Radfahrers, die Benutzungspflicht aufzuheben und
den gemeinsamen Fuß-und Radweg in einen Fußweg, Radfahrer frei,
umzuwandeln, damit er zukünftig dieses Risiko auf der Fahrbahn
fahrend vermeiden könnte, wurde nicht entsprochen.
Logisch. Da muß man sich als schneller Radfahrer dann halt im Interesse
der eigenen Sicherheit über die Verkehrsregel hinwegsetzen.

Heiko Jacobs
2019-05-03 19:42:17 UTC
Permalink
Post by Martin Glas
Davon mal abgesehen: wie ist das eigentlich beim Geradeausfahren
an einer Kreuzung, wenn die entsprechende Furt nur auf den Radweg
gegenüber mündet, man zur Weiterfahrt geradeaus als noch mal
https://kuerzer.de/DU4xwKBzH
Ich fahre da *vor* der Kreuzung auf die Fahrbahn ein, denn ganz
offensichtlich führt der Radweg/die Radverkehrsfurt doch gar nicht
da hin, wo ich will. Zumal § 9 StVO eh nicht einschlägig ist, denn
da steht nichts von "Geradeausfahren".
Klar: das Problem stellt sich Kfz-Lenkern auf der Fahrbahn nie...
Egal, wie Du es machst: § 10!

Normlerweise gilt m.M.n. der § 10 nicht im Kreuzungsbereich,
obwohl dort die Radwege meistens über Bordsteine führen:
Ggü. Abbiegern hat man den Vorrang nach § 9,
ggü. Querverkehr gilt § 8, das sind m.E. speziellere Regeln
zum Passus des § 10 mit dem anderen Straßenteil, der über die
ganze Länge einer Straße gilt.
... solange man die Radverkehrsführung samt Furten nicht verlässt ...
Verlässt man sie, wechselt man nach § 10 von einem "anderen Straßenteil"
auf "den einen Straßenteil", der in § 10 mit "Fahrbahn" benannt ist.
"anderer" ist hier ja nur indirekt definiert: Zur Fahrbahn der andere
Straßenteil. Kann Radweg, Gehweg, Seitenstreifen oder sonstwas sein.
Ob man das
- vor der Kreuzung
- innerhalb der Kreuzung vor oder nach der Insel
- nach der Kreuzung
macht, dürfte egal sein an Kreuzungen ohne Ampel.
An Kreuzungen mit Ampel wäre der Fall "nach" aber knifflig:
gilt dann evtl. die Querampel, die vermutlich genau dann rot ist?
Also lieber deutlich vor der Kreuzung oder innerhalb der Kreuzung
unter Beachtung des bevorrechtigten Parallelverkehrs, wie's
grad passt ... ;)
Stefan Engler
2019-05-02 16:22:17 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Soweit richtig, dahingegend hatte ich die Behauptung von Stefan Endler
aber bereits korrigiert. "Vorfahrt" ist im zweiten Halbsatz übrigens
Also bitte doch nicht meine Behauptung, es ist der 3. Beschluss des
Amtsgerichts dazu: "und benutzten nicht den für ihre Fahrtrichtung
vorhandenen Fahrradweg. Bei dem mittleren Ring handelt es an dieser
Stelle um eine Bundesstraße. Der Kraftfahrzeugverekehr soll dadurch,
dass sie auf der Fahrbahn und nicht auf dem Radweg fuhren gezwungen
worden sein, abzubremsen."

Auf in die 4. Runde (Einbringung unvorhersehbarer gerichtsbekannter
Tatsachen: 60km/h Höchstgeschwindigkeit:
das ist die Stelle: https://share-your-photo.com/5fbd64d0f6 ).

Gemäß Anwaltsvereins-Blatt wäre §33a StPO und Parken im Allgemeinen
Register die sichere richtige Lösung. WER denkt sich so etwas aus.

Die sind aber sturr für die 12 EUR Akteneinsichtsauslagen und Porto.

Mit den 3-Jahren kommt es schon hin, so lange dauert wohl ein
einfaches Verfahren (schätze ich- seuuuuffffzzzzz).
Martin Glas
2019-05-03 06:48:26 UTC
Permalink
Post by Stefan Engler
Auf in die 4. Runde (Einbringung unvorhersehbarer gerichtsbekannter
das ist die Stelle: https://share-your-photo.com/5fbd64d0f6 ).
An dieser Stelle gilt seit einiger Zeit Tempo 50 (ich wohne da ganz in
der Nähe).
Aber selbst die zuständige Straßenverkehrsbehörde (KVR München)
gibt hier zu, dass man als Radfahrer über die beiden Geradeausspuren
des Mittleren Rings auf die Linksabbiegerspuren in Richtung Ottobrunner
Straße ziehen darf. Es gibt ja auch keine Radverkehrsführung zum
indirekten Linksabbiegen. Wobei man das natürlich auch ohne Markierungen
schon machen kann, die derzeitige Ampelschaltung bietet dafür ein
Zeitfenster von ca. zwei Sekunden. Warum gibt es diese indirekte
Führung nicht? Weil die dafür zusätzliche Ampel den Verkehrsfluss auf
dem hier ohnehin schon stark belasteten Ring gestört würde. So die
Aussage des KVR...!
Das ist halt in Auto-Deutschland so, was die Umsetzung der StVO
durch unserer Behörden angeht: "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt".
Wie heißt es so schön in den VwV-StVO: "Dabei geht die Verkehrssicherheit
aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor."
Selten so gelacht!
Heiko Jacobs
2019-05-03 19:33:12 UTC
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Post by Chr. Maercker
Bleibt eine Frage: Unter welchen Umständen gilt der von mir zitierte
Satz aus § 9 (2) StVO dann? Ich hatte im Vorposting mögliche
Voraussetzungen genannt.
Und es gibt die Auslegung, dass der zitierte Satz nur für Radfahrer
gilt, die auf der Randverkehrtanlage bleiben.
So ist es.
Post by Chr. Maercker
Die aber ist meines
Wissens umstritten oder gibt es dazu inzwischen eindeutige Urteile? Ich
kenne nur das von 1993, als noch allg. Radwegpflicht galt. Dieses Urteil
erlaubt ganz allgemein direktes Abbiegen trotz Radwegpflicht.
... in der Quellstraße bei radwegfreier Zielstraße.

Ansonsten schrub ich schon an anderer Stelle in diesem Faden:

"Aus Interesse, was im alten Zeugs stand, das mal rausgesucht.
Die dort erwähnten Unrteile sind in der Tat veraltet und
galten für den Fall, dass man von Straßen mit Radwegen in solche
ohne Radweg abbiegt, da haben die Gerichte klargestellt, dass das
schon nach alter Rechtslage erlaubt war.
2009 gab's die berühmte gültige oder nicht gültige Schilderwaldnovelle,
bei der nebenbei auch der § 9 neu formuliert wurde, wo man aus dem
Vergleich alt/neu rauslesen konnte, dass das direkte Linksabbiegen
nun stets erlaubt sei. Womöglich findet sich dazu auch etwas in der
Begründung dieser Novelle, aber ohne Bezug macht man sich in der
Tat ungern auf die Suche ...
Mit den alten Urteilen kommt man aber nicht mehr weit wg. Änd. StVO"

Diff von § 9 alt/neu:
http://www.buzer.de/gesetz/5849/al20341-0.htm

"Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen."
wurde zu
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und
Einmündungsbereich folgen."

Die Begründung gibt nicht viel her:
(Bundesrat Drucksache 153/09 12.02.09)

"8. Zu Artikel 1 Nr. 8 (§ 9 StVO)

Die Änderung dient der Vereinfachung der Vorschrift und Klarstellung des Gewollten.
Der bisherige Satz 1 in § 9 Abs. 2 StVO war entbehrlich, weil der Radverkehr
den Abbiegevorgang stets unter Beachtung des Gebotes möglichst weit rechts zu
fahren nach § 2 Abs. 2 1. Halbsatz StVO durchzuführen hat.

Im Übrigen wird nunmehr deutlicher gefasst, dass dem Radverkehr eine Alternative
zum direkten Linksabbiegen eröffnet ist, für die sich die Bezeichnung „indirektes
Linksabbiegen“ entwickelt hat, obwohl es sich in diesem Fall nicht mehr um einen
Abbiegevorgang, sondern eine Fahrbahnquerung handelt. Um dies zu verdeutlichen
wird nunmehr auf die Pflicht zur sorgfältigen Beachtung des übrigen Fahrzeugverkehrs
aus beiden Richtungen ausdrücklich hingewiesen. Die Aufnahme des
letzten Satzes verdeutlicht, dass die Benutzungspflicht von durchgehenden Radverkehrsführungen
an Kreuzungen oder Einmündungen aus Sicherheitserwägungen
weiterhin erforderlich ist, weil andernfalls Linksabbiegersignale hinter der Kreuzung
nicht mehr erkannt werden können. Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen
wollen, können das auch weiterhin tun."
Martin Kozlowski
2019-05-03 21:29:46 UTC
Permalink
Post by Heiko Jacobs
Post by Chr. Maercker
Bleibt eine Frage: Unter welchen Umständen gilt der von mir zitierte
Satz aus § 9 (2) StVO dann? Ich hatte im Vorposting mögliche
Voraussetzungen genannt.
Und es gibt die Auslegung, dass der zitierte Satz nur für Radfahrer
gilt, die auf der Randverkehrtanlage bleiben.
So ist es.
Post by Chr. Maercker
Die aber ist meines
Wissens umstritten oder gibt es dazu inzwischen eindeutige Urteile? Ich
kenne nur das von 1993, als noch allg. Radwegpflicht galt. Dieses Urteil
erlaubt ganz allgemein direktes Abbiegen trotz Radwegpflicht.
... in der Quellstraße bei radwegfreier Zielstraße.
Ich glaub das vorhandensein eines Radweges in der Zielstraße ist nicht
relevant, in dem alten Urteil war die fehlende direkte
linksabbiegeführung wichtig.
Post by Heiko Jacobs
"Aus Interesse, was im alten Zeugs stand, das mal rausgesucht.
Die dort erwähnten Unrteile sind in der Tat veraltet und
galten für den Fall, dass man von Straßen mit Radwegen in solche
ohne Radweg abbiegt, da haben die Gerichte klargestellt, dass das
schon nach alter Rechtslage erlaubt war.
2009 gab's die berühmte gültige oder nicht gültige Schilderwaldnovelle,
bei der nebenbei auch der § 9 neu formuliert wurde, wo man aus dem
Vergleich alt/neu rauslesen konnte, dass das direkte Linksabbiegen
nun stets erlaubt sei.
Interessant ist nicht nur die Änderung innerhalb des § 9, sondern das
Verhältnis Radwegbenutzungspflicht in § 2 zu den Abbiegeregeln in § 9.
Sind die Abbiegeformulierungen lex specialis zur
Radwegbenutzungspflicht?
Post by Heiko Jacobs
http://www.buzer.de/gesetz/5849/al20341-0.htm
"Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen."
wurde zu
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und
Einmündungsbereich folgen."
(Bundesrat Drucksache 153/09 12.02.09)
Die ist veraltet. Für gültiger halte ich Drucksache 428/12 vom 26.7.12:
<http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0428-12.pdf#page=131>

| Wird eine Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich fortgeführt, darf sie
| dort nicht, hat man sich für das Abbiegen über diese entschlossen,
| wieder verlassen werden. Ihr ist im Kreuzungsbereich dann weiter zu
| folgen. Dies ist aus Sicherheitserwägungen wegen der Verlässlichkeit
| für den nachfolgenden bzw. überholenden Verkehr unerlässlich.
Heiko Jacobs
2019-05-03 22:50:08 UTC
Permalink
Post by Martin Kozlowski
Post by Heiko Jacobs
Post by Chr. Maercker
Die aber ist meines
Wissens umstritten oder gibt es dazu inzwischen eindeutige Urteile? Ich
kenne nur das von 1993, als noch allg. Radwegpflicht galt. Dieses Urteil
erlaubt ganz allgemein direktes Abbiegen trotz Radwegpflicht.
... in der Quellstraße bei radwegfreier Zielstraße.
Ich glaub das vorhandensein eines Radweges in der Zielstraße ist nicht
relevant, in dem alten Urteil war die fehlende direkte
linksabbiegeführung wichtig.
Es mag mehrere Urteile aus der Zeit vor 2009 geben.
Mir ist nur etwas im Hinterkopf zu radwegfreien Zielstraßen,
was aber auch beinhaltet, dass es daher ja keine Radwegführung in
diese geben kann ... Man könnte dann, hätte man die B-Pflicht bis
zum letzten Meter zu erfüllen, erst im Kreuzungsbereich diesen
verlassen, was ja völlig konträr zur Begründung der neuen Regelung
zu Führungen im Kreuzungsbereich wäre, weil zu gefährlich ...
(Was aber nicht verhindert, dass man bei radweglosen Zielstraßen,
wenn man den Wechsel auf die Fahrbahn verpasst, weil nicht
ortskundig, immer noch irgendwie im Kreuzungebereich schief
rausradeln könnte, weil es keine durchgehende Führung geben kann)

Bei Vorhandensein von Radwegen in Quell- und Zielstr. hat glaub
kein Urteil von vor 2009 das direkte Abbiegen als legal bezeichnet ...
Post by Martin Kozlowski
Interessant ist nicht nur die Änderung innerhalb des § 9, sondern das
Verhältnis Radwegbenutzungspflicht in § 2 zu den Abbiegeregeln in § 9.
Sind die Abbiegeformulierungen lex specialis zur
Radwegbenutzungspflicht?
Würde ich so sagen ... Einordnen zum Abbiegen ist ja auch die
Ausnahme zum Rechtsfahrgebot und zum rechten Fahrstreifen bei
mehr als eine Spur je Richtung ...
Post by Martin Kozlowski
Post by Heiko Jacobs
(Bundesrat Drucksache 153/09 12.02.09)
<http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0428-12.pdf#page=131>
Da würde man ein ziemlich großes Fass aufmachen ...
Erstmals ist die neue Formulierung in der StVO 2009 erschienen,
daher halte ich die dazu gehörende Begründung für die einzig
relvante, warum man die neue Formulierung so wählte.
Dass ein Vekehrsminister diese StVO mit einem Federstrich
für ungültig erklärte, während der Justizminister sie auf
seinem Server weiterhin als legal online stellt, das interessiert
mich da nur peripher ...
Die Begründung von 2012/13 wäre relevant, wenn sie eine wesentlich
andere Formulierung gebracht hätte ...
Aber zum Glück unterscheiden sich die beiden nicht wesentlich
und kommen eigentlich zum selben Ergebnis:
Direktes Einordnen legal, RV-Pflicht nur im Kreuzungsbereich
mit leicht anderen Gründen, die aber beide eigentlich nicht
von der Hand zu weisen sind und beide einen ANhalt bieten
können, wo der relevante Wechselpunkt sein könnte zwischen
den Abbiegevarianten ...
Martin Kozlowski
2019-05-04 09:50:45 UTC
Permalink
Post by Heiko Jacobs
Post by Martin Kozlowski
Post by Heiko Jacobs
Post by Chr. Maercker
Die aber ist meines
Wissens umstritten oder gibt es dazu inzwischen eindeutige Urteile? Ich
kenne nur das von 1993, als noch allg. Radwegpflicht galt. Dieses Urteil
erlaubt ganz allgemein direktes Abbiegen trotz Radwegpflicht.
... in der Quellstraße bei radwegfreier Zielstraße.
Ich glaub das vorhandensein eines Radweges in der Zielstraße ist nicht
relevant, in dem alten Urteil war die fehlende direkte
linksabbiegeführung wichtig.
Es mag mehrere Urteile aus der Zeit vor 2009 geben.
Mir ist nur etwas im Hinterkopf zu radwegfreien Zielstraßen,
was aber auch beinhaltet, dass es daher ja keine Radwegführung in
diese geben kann ...
Möglich ist dann immer noch die indirekte Führung, bei der die Radfurt
in der Zielstraße den Radverkehr auf die Fahrbahn leitet.
Post by Heiko Jacobs
Man könnte dann, hätte man die B-Pflicht bis
zum letzten Meter zu erfüllen, erst im Kreuzungsbereich diesen
verlassen,
Eher hinter dem Kreuzungsbereich.
Post by Heiko Jacobs
was ja völlig konträr zur Begründung der neuen Regelung
zu Führungen im Kreuzungsbereich wäre, weil zu gefährlich ...
(Was aber nicht verhindert, dass man bei radweglosen Zielstraßen,
wenn man den Wechsel auf die Fahrbahn verpasst, weil nicht
ortskundig, immer noch irgendwie im Kreuzungebereich schief
rausradeln könnte, weil es keine durchgehende Führung geben kann)
Bei Vorhandensein von Radwegen in Quell- und Zielstr. hat glaub
kein Urteil von vor 2009 das direkte Abbiegen als legal bezeichnet ...
Welche Urteile gibt es die direktes Abbiegen erlauben? Ich kenne nur die
Zusammenfassung von OLG Hamm - 27 U 2/89 aus der NZV. "Recht für
Radfahrer" erwähnt auch nur OLG Hamm NZV. Roland Huhn erwähnt das es
mehrere OLG Urteile gäbe die direktes links abbiegen bei
benutzungspflichtigem Radweg erlauben, nennt als Quelle aber nur die
Radwelt Ausgabe 6/14.
Post by Heiko Jacobs
Post by Martin Kozlowski
Interessant ist nicht nur die Änderung innerhalb des § 9, sondern das
Verhältnis Radwegbenutzungspflicht in § 2 zu den Abbiegeregeln in § 9.
Sind die Abbiegeformulierungen lex specialis zur
Radwegbenutzungspflicht?
Würde ich so sagen ...
Peter Hentschel sah das 1990 auch so, der heutige gleichnamige Kommentar
anscheinend auch. Aber irritierenderweise hält der aktuelle Kommentar
eine Radverkehrsführung für grundsätzlich benutzungspflichtig.
Post by Heiko Jacobs
Post by Martin Kozlowski
Post by Heiko Jacobs
(Bundesrat Drucksache 153/09 12.02.09)
<http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0428-12.pdf#page=131>
Da würde man ein ziemlich großes Fass aufmachen ...
Nein.
Post by Heiko Jacobs
Erstmals ist die neue Formulierung in der StVO 2009 erschienen,
daher halte ich die dazu gehörende Begründung für die einzig
relvante, warum man die neue Formulierung so wählte.
Dass ein Vekehrsminister diese StVO mit einem Federstrich
für ungültig erklärte, während der Justizminister sie auf
seinem Server weiterhin als legal online stellt, das interessiert
mich da nur peripher ...
2012 begann die Verordnung zur Neufassung der StVO, in den
Einleitungszeilen der aktuellen StVO steht:
"Konstitutive Neufassung gem. V v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am
1.4.2013".
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
<http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/465/46544.html>
Post by Heiko Jacobs
Die Begründung von 2012/13 wäre relevant, wenn sie eine wesentlich
andere Formulierung gebracht hätte ...
Aber zum Glück unterscheiden sich die beiden nicht wesentlich
Die unterscheiden sich wesentlich in der Formulierung. In der von dir
favorisierten Begründung steht:

| Die Aufnahme des letzten Satzes verdeutlicht, dass die
| Benutzungspflicht von durchgehenden Radverkehrsführungen an
| Kreuzungen oder Einmündungen aus Sicherheitserwägungen weiterhin
| erforderlich ist, weil andernfalls Linksabbiegersignale hinter der
| Kreuzung nicht mehr erkannt werden können.

Klingt nach grundsätzlicher benutzungspflicht für Radverkehrsführungen.

In der von mir favorisierten Drucksache ist die Formulierung
differenzierter:

| Wird eine Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich fortgeführt, darf sie
| dort nicht, hat man sich für das Abbiegen über diese entschlossen,
| wieder verlassen werden. Ihr ist im Kreuzungsbereich dann weiter zu
| folgen.
Thomas Bliesener
2019-05-02 14:02:34 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Stefan Engler
Direktes Linksabbiegen ist definitiv nicht zulässig, wenn es einen
Radweg gibt.
Nicht ganz richtig: die Straße, in die eingebogen wird, muss ebenfalls
einen haben und über den Knoten muss eine ununterbrochene Fort markiert
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt,
Tu ich aber nicht, also interessiert mich der Rest nicht.
Post by Chr. Maercker
muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." befolgt
werden.
--
bli
Dietmar Kettler
2016-08-01 18:22:14 UTC
Permalink
Post by Markus Luft
Post by Dietmar Kettler
Was soll der Beamte vor Ort auch machen? Er ist 1.000-prozentig
überzeugt. [...]
Mich hat die Rennleitung an der Kreuzung Prinz-Heinrich-Str./
Holtenauer Str. beim direkten Linksabbiegen in die Holtenauer aufgefriffen.
Ich erklärte, [...]
Da schluckten sie, aber sie ließen per Funk über die Zentrale nach
dem von mir erwähnten Urteil googlen. Der in in der Zentrale hat das auch erstaunlich schnell gefunden. Ich kam ohne Ticket davon und der freundlichere von den Beiden meinte noch so etwas wie "Wieder was gelernt!"
Es gibt eben auch Polizisten, die wissen, daß sie nichts wissen und lernbereit sind und nicht auf die "Kompetenz per Uniform" beharren.
Ich hab das aber auch mit der Inbrunst von min. 1000%iger Sicherheit
vorgetragen. ;-)
Ich bin kein Psychologe. Aber ich vermute, dass es einen Unterschied für die Recherche- und Lernbereitschaft und für die potenzielle Einsicht in eigene Fehler gibt je nach dem, ob man als Streifenbesatzung ad hoc einen einzelnen Radfahrer vom Rad holt und ihn mit irgendwas konfrontiert oder ob man einen vorbereiteten Schwerpunkteinsatz durchführt gegen sämtliche Radfahrer, die da so fahren, und zu dem man sogar das Fernsehen zum Drehen eingeladen hat.

Dietmar
Markus Luft
2016-08-02 07:56:53 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Post by Markus Luft
Post by Dietmar Kettler
Was soll der Beamte vor Ort auch machen? Er ist 1.000-prozentig
überzeugt. [...]
Mich hat die Rennleitung an der Kreuzung Prinz-Heinrich-Str./
Holtenauer Str. beim direkten Linksabbiegen in die Holtenauer
aufgefriffen.
Ich erklärte, [...]
Da schluckten sie, aber sie ließen per Funk über die Zentrale nach dem
von mir erwähnten Urteil googlen. Der in in der Zentrale hat das auch
erstaunlich schnell gefunden. Ich kam ohne Ticket davon und der
freundlichere von den Beiden meinte noch so etwas wie "Wieder was
gelernt!"
Es gibt eben auch Polizisten, die wissen, daß sie nichts wissen und
lernbereit sind und nicht auf die "Kompetenz per Uniform" beharren.
Ich hab das aber auch mit der Inbrunst von min. 1000%iger Sicherheit
vorgetragen. ;-)
Ich bin kein Psychologe. Aber ich vermute, dass es einen Unterschied für
die Recherche- und Lernbereitschaft und für die potenzielle Einsicht in
eigene Fehler gibt je nach dem, ob man als Streifenbesatzung ad hoc
einen einzelnen Radfahrer vom Rad holt und ihn mit irgendwas
konfrontiert oder ob man einen vorbereiteten Schwerpunkteinsatz
durchführt gegen sämtliche Radfahrer, die da so fahren, und zu dem man
sogar das Fernsehen zum Drehen eingeladen hat.
Das wird es wohl sein. Man wird es hier ja wieder im November sehen, wenn
die Polizeischüler die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern
kontrollieren. Da werden dann auch einzelne verlorene, nutzlose
Reflektörchen moniert, während man für den Rest des Jahres eine
pragmatischere Einstellung hat: "Hauptsache das Rad ist vernünftig
beleuchtet!". Der November-Schwerpunkteinsatz bedient ja auch mehr die
einschlägigen Stammtische, da geht es nicht um Sicherheit.
Kai Teranski
2016-08-02 11:07:31 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Post by Markus Luft
Post by Dietmar Kettler
Was soll der Beamte vor Ort auch machen? Er ist 1.000-prozentig
überzeugt. [...]
Mich hat die Rennleitung an der Kreuzung Prinz-Heinrich-Str./
Holtenauer Str. beim direkten Linksabbiegen in die Holtenauer aufgefriffen.
Ich erklärte, [...]
Da schluckten sie, aber sie ließen per Funk über die Zentrale nach
dem von mir erwähnten Urteil googlen. Der in in der Zentrale hat das auch erstaunlich schnell gefunden. Ich kam ohne Ticket davon und der freundlichere von den Beiden meinte noch so etwas wie "Wieder was gelernt!"
Es gibt eben auch Polizisten, die wissen, daß sie nichts wissen und lernbereit sind und nicht auf die "Kompetenz per Uniform" beharren.
Ich hab das aber auch mit der Inbrunst von min. 1000%iger Sicherheit
vorgetragen. ;-)
Ich bin kein Psychologe. Aber ich vermute, dass es einen Unterschied für die Recherche- und Lernbereitschaft und für die potenzielle Einsicht in eigene Fehler gibt je nach dem, ob man als Streifenbesatzung ad hoc einen einzelnen Radfahrer vom Rad holt und ihn mit irgendwas konfrontiert oder ob man einen vorbereiteten Schwerpunkteinsatz durchführt gegen sämtliche Radfahrer, die da so fahren, und zu dem man sogar das Fernsehen zum Drehen eingeladen hat.
Hehe. Das wird es wohl sein. Der hat sein vorher zurecht gelegtes
Programm abgespult. Abweichungen von der Standardroutine waren
nicht vorgesehen. Wann gibt es endlich autonome
Roboterpolizisten?
--
Kai


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http://usenet.sinaapp.com/
H0Iger SchuIz
2016-08-01 15:20:16 UTC
Permalink
Post by Kai Teranski
Hast du das Video zu Ende geguckt? Der eine Mensch, der sich
gegen den Fantasiebescheid des Polizisten wehrt, kommt später
zurück und zeigt ihm eine Internetfundstelle auf dem Laptop. Die
Einsichtsfähigkeit des Beamten bleibt aber immer noch knapp unter
Null.
Jo, dann schreibt er halt ein Briefchen und gut ist. Da er ja die
entsprechende Stelle gefunden hat, dürfte das schnell gehen.

hs
c***@gmail.com
2016-07-29 10:40:55 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Sonst würde ich zur Fortbildung auch Exemplare von "Recht für Radfahrer" zur Verfügung stellen. Da steht das auch ausdrücklich drin, dass man entgegen der unter Polizisten kolportierten Ansicht, man dürfe auf Zebrastreifen nicht Rad fahrend die Straße queren genau dies eben doch darf.
Das Buch habe ich der Behörde gestern auch empfohlen. ;-)
https://www.facebook.com/Polizei.NRW.MS/posts/1255951494417638

Das habe ich seit einiger Zeit immer als E-Book auf dem Smartphone dabei.
Bodo G. Meier
2016-07-28 11:17:05 UTC
Permalink
Post by Rasmus Richter
Münsters Polizei outete sich gestern in Form des PHK Karsten Böcker im
WDR als belehrungsresisten Junta, die bar jeder Sachkenntnis am
Zebrastreifen Weichziele abzockt. Der GEZ-Sender WDR scheint Recherche
nicht für nötig zu halten, Patte is ja eh gesichert. Soll er uns doch
das Abo kündigen, der Wicht! Muha!
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html
Hohl ist das Schnittlauch immer noch, aber früher war es noch nicht
augenkrebsneongrün... :-<

Bo"sich gleich übergebend"do
Sepp Ruf
2016-07-29 10:27:08 UTC
Permalink
Post by Bodo G. Meier
Post by Rasmus Richter
Münsters Polizei outete sich gestern in Form des PHK Karsten Böcker im
WDR als belehrungsresisten Junta, die bar jeder Sachkenntnis am
Zebrastreifen Weichziele abzockt.
Bo"sich gleich übergebend"do
Zwei Ulbricht-Nachfolger am selben Tag im Fernsehen war wirklich zu
magenreizend.
Bis zur Entlassung / Absetzung sind beide aus Bevoelkerungsschutzgruenden
ausschliesslich im Innendienst zum Schreibmaterialzaehlen bzw.
Fingernaegelkauen einzusetzen!
<Loading Image...>
bzw.
- Achtung, visueller Trigger, Kuebel bereitstellen! -
<Loading Image...>
Bernhard Kraft
2016-07-29 01:07:18 UTC
Permalink
Münsters Polizei ...
Es ist schon erstaunlich mit welchen Mitteln in Münster gegen die
Radfahrer gekämpft wird. Ich kann nur meine Hochachtung vor den Bürgern
dieser Stadt ausdrücken, weil sie das Radfahren nie aufgegeben haben.
Weiter so!
Holger
2016-07-29 11:10:01 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kraft
Münsters Polizei ...
Es ist schon erstaunlich mit welchen Mitteln in Münster gegen die
Radfahrer gekämpft wird. Ich kann nur meine Hochachtung vor den Bürgern
dieser Stadt ausdrücken, weil sie das Radfahren nie aufgegeben haben.
Der Kampf der Polizei gegen das Radfahren ist Legende. Da werde ich
immer wieder angehalten, wenn ich gemäß §2 der StVO die Fahrbahn
benutze, weil mein Fahrrad ein Fahrzeug ist. Oder die Sache mit der
Fußgängerzone. Wir haben hier in Vegesack eine Fußgängerzone, in die man
hinein- und auch wieder herausfahren kann, ohne jemals und von vorne das
Verkehrszeichen 242 zu sehen, wenn man auf dem Radweg rechtsseitig vom
Bürgerhaus in die Fußgängerzone hineinrollt. Der Radweg endet kurz vor
der Zone ohne jedes Hinweisschild und geht nahtlos in den Fußweg über.

Ich sprach deshalb auf der Vegesacker Polizeiwache vor und wurde barsch
zurückgewiesen, man würde sich von mir keine Anweisungen erteilen
lassen. Außerdem sollte ich das doch positiv sehen: Weniger Schilder.

Und natürlich werden in dieser Zone immer wieder Radfahrer von
Polizisten angegriffen und vom Rad gezerrt, zum Absteigen aufgefordert,
mit Bußgeldverfahren überzogen. Ich werte das inzwischen als Verfolgung
Unschuldiger, denn Verkehrszeichen sind keine Landschaftsmerkmale,
sondern behördliche Anordnungen bezüglich der Straßenverkehrsordnung,
und wo diese Verkehrszeichen fehlen, gibt es auch keine solche
behördlichen Anordnungen, die befolgen wären.

Mein Fazit: Ohne sichtbares Verkehrszeichen 242 ist die Fußgängerzone
keine und darf auch mit Rädern befahren werden. Jegliche Verfolgung
diesbezüglich wäre meines Erachtens eine Straftat gemäß §344 StGB,
Verfolgung Unschuldiger. Mal sehen, vielleicht schreibe ich ja doch mal
eine Strafanzeige, obwohl mir sowas an sich völlig zuwider ist.

Mal abgesehen davon, daß Fußgängerzonen völliger Unfug sind. Eine
bessere Idee sind Fahrradstraßen, in denen Kraftverkehr bis Tempo 30
erlaubt ist. Das karrt wenigstens die Leute heran. Wir haben hier im
Ortsteil auch so eine Fußgängerzone, die jeglichen Durchgangsverkehr auf
Null reduzierte. Die Laufkundschaft blieb aus, und die Folge war ein
Geschäftesterben, nur noch leere Läden sind hier zu sehen.

Holger
Bernhard Kraft
2016-07-29 16:24:50 UTC
Permalink
Post by Holger
Und natürlich werden in dieser Zone immer wieder Radfahrer von
Polizisten angegriffen und vom Rad gezerrt, zum Absteigen aufgefordert,
mit Bußgeldverfahren überzogen.
Ist eigentlich schon jemals ein Fußgänger wegen Missachtung von VZ 237
von der Polizei vom Radweg gezerrt worden?
Holger
2016-07-29 16:44:24 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kraft
Post by Holger
Und natürlich werden in dieser Zone immer wieder Radfahrer von
Polizisten angegriffen und vom Rad gezerrt, zum Absteigen aufgefordert,
mit Bußgeldverfahren überzogen.
Ist eigentlich schon jemals ein Fußgänger wegen Missachtung von VZ 237
von der Polizei vom Radweg gezerrt worden?
Nicht, daß es mir bekannt wäre. Auch werden immer wieder Radwege und
Fußwege von Kraftfahrzeugführern zum Parken benutzt, ohne Einschreiten
der Polizei.

Holger
Kai Teranski
2016-07-30 10:54:20 UTC
Permalink
Post by Holger
Post by Bernhard Kraft
Post by Holger
Und natürlich werden in dieser Zone immer wieder Radfahrer von
Polizisten angegriffen und vom Rad gezerrt, zum Absteigen aufgefordert,
mit Bußgeldverfahren überzogen.
Ist eigentlich schon jemals ein Fußgänger wegen Missachtung von VZ 237
von der Polizei vom Radweg gezerrt worden?
Nicht, daß es mir bekannt wäre. Auch werden immer wieder Radwege und
Fußwege von Kraftfahrzeugführern zum Parken benutzt, ohne Einschreiten
der Polizei.
In Bochum wird jegliches Beparken von Hochbordwegen scharf
verfolgt, auch wenn nur halbseitig darauf gehalten wird. Dort
gibt es immer wieder Abschleppaktionen mit mehreren Schleppern,
die eine ganze Strassenseite leer räumen. Folge davon ist, dass
alle mehrspurigen Straßen in BO nur einspurig befahrbar sind,
wenn keine ausgewiesenen Parkplätze vorhanden sind.
--
Kai


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HC Ahlmann
2016-07-30 11:45:11 UTC
Permalink
Post by Kai Teranski
In Bochum wird jegliches Beparken von Hochbordwegen scharf
verfolgt, auch wenn nur halbseitig darauf gehalten wird. Dort
gibt es immerwieder Abschleppaktionen mit mehreren Schleppern,
die eine ganze Strassenseite leer räumen. Folge davon ist, dass
alle mehrspurigen Straßen in BO nur einspurig befahrbar sind,
wenn keine ausgewiesenen Parkplätze vorhanden sind.
Wo ist das Problem?
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Kai Teranski
2016-07-30 14:59:52 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by Kai Teranski
In Bochum wird jegliches Beparken von Hochbordwegen scharf
verfolgt, auch wenn nur halbseitig darauf gehalten wird. Dort
gibt es immerwieder Abschleppaktionen mit mehreren Schleppern,
die eine ganze Strassenseite leer räumen. Folge davon ist, dass
alle mehrspurigen Straßen in BO nur einspurig befahrbar sind,
wenn keine ausgewiesenen Parkplätze vorhanden sind.
Wo ist das Problem?
Für mich keins. Hat aber weder auf Nachbarkommunen abgefärbt noch
entscheidende Denkanstöße bei der Autofahrerschaft hinterlassen.
Die Autofahrquote in Bochum ist/war AFAIK noch höher als in
anderen Ruhrgebietskommunen.
--
Kai


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http://usenet.sinaapp.com/
Martin Wohlauer
2016-07-30 13:26:26 UTC
Permalink
Post by Kai Teranski
Post by Holger
Post by Bernhard Kraft
Post by Holger
Und natürlich werden in dieser Zone immer wieder Radfahrer von
Polizisten angegriffen und vom Rad gezerrt, zum Absteigen aufgefordert,
mit Bußgeldverfahren überzogen.
Ist eigentlich schon jemals ein Fußgänger wegen Missachtung von VZ 237
von der Polizei vom Radweg gezerrt worden?
Nicht, daß es mir bekannt wäre. Auch werden immer wieder Radwege und
Fußwege von Kraftfahrzeugführern zum Parken benutzt, ohne Einschreiten
der Polizei.
In Bochum wird jegliches Beparken von Hochbordwegen scharf
verfolgt, auch wenn nur halbseitig darauf gehalten wird. Dort
gibt es immer
wieder Abschleppaktionen mit mehreren Schleppern,
die eine ganze Strassenseite leer räumen.
Hier stellen sie sich hin und tun so, als wenn keinerlei Gefahr davon
ausgeht, weshalb man ja nicht abschleppen dürfe. Auf der anderen Seite:
Hier parkt ausgerechnet vor allem die Polizei selbst gerne drauf. Von
dem her... alles konsistent.
Post by Kai Teranski
Folge davon ist, dass alle mehrspurigen Straßen in BO nur einspurig
befahrbar sind, wenn keine ausgewiesenen Parkplätze vorhanden sind.
So kann man den Wegfall von Fahrspuren zur Einschränkung des MIV
natürlich auch herbeiführen. Fortschrittlich. =)

Grüßle,

Martin.
A. Rosendahl
2016-07-29 10:39:37 UTC
Permalink
Post by Rasmus Richter
Münsters Polizei outete sich gestern in Form des PHK Karsten Böcker im
WDR als belehrungsresisten Junta, die bar jeder Sachkenntnis am
Zebrastreifen Weichziele abzockt. Der GEZ-Sender WDR scheint Recherche
nicht für nötig zu halten, Patte is ja eh gesichert. Soll er uns doch
das Abo kündigen, der Wicht! Muha!
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html
Schon die Lokalzeit-TV-Reaktion auf die Reaktionen/Diskussion gesehen?

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-netz-diskussion-ueber-fahrradpolizistkontrollen-100.html

Thema beginnt bei ca. 6:15.

Fazit: Polizei und WDR machen keine Fehler. Darum muss man natürlich
auch kein Fehlverhalten eingestehen. Alles wird immer im großen Ganzen
betrachtet/bewertet/bestraft.

Außerdem haben die bestraften Radfahrer ja alle die Vorfahrt
"erzwungen", das wusste natürlich auch der WDR die ganze Zeit.

Vor allem der Mensch der sich wirklich auskannte. Erzwinger!!!
Das haben der WDR ganz investigativ herausgearbeitet und hervorragend
visualisiert (im Video -> 7:40)

Wollen die einen eigentlich für blöd verkaufen?
Und dann noch diese altkluge Alte. Kotz!

Andy
A. Rosendahl
2016-07-29 10:59:15 UTC
Permalink
Post by A. Rosendahl
Schon die Lokalzeit-TV-Reaktion auf die Reaktionen/Diskussion gesehen?
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-netz-diskussion-ueber-fahrradpolizistkontrollen-100.html
...
Auf Facebook schrieb der WDR folgendes zum 1. Beitrag:

*******************************
Fahrradkontrollen in Münster - da kann man viel Geld loswerden! Und zu
dem Radler, der im Video in Sachen Zebrastreifen diskutiert: es bleibt
bei den 10 Euro, denn in Münster wird das Überfahren des Zebrastreifens
als rücksichtsloses Verhalten gewertet.
*******************************

Man kann also einfach etwas als "rücksichtslos" werten. Damit ist der
Willkür natürlich Tür und Tor geöffnet. Also wie die sich rausreden ist
grandios. Und wenn "rücksichtslos" nicht geht, dann hat der Schupo nur
einen Witz gemacht, gell? Das gab's doch auch schon mal.

Darauf startete dann die Diskussion in die der WDR schrieb:

*******************************
Danke für Eure vielen unterschiedlichen Reaktionen auf den Beitrag über
die Fahrradkontrollen. Wir haben den Film auch in der Redaktion sehr
kontrovers diskutiert. Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig, es gibt
aber schon Gerichtsurteile, die Radfahrer verurteilt haben, wenn es
wegen des Überfahrens von Zebrastreifen zu Unfällen gekommen ist. Wir
werden das Thema heute in der Sendung nocheinmal aufgreifen.
*******************************

Das haben sie dann in obigem Link getan.

Fazit: Wenn ein Auto hält, weil ich am Fußgängerüberweg stehe, darf ich
auf keinen Fall fahren. Lieber stehenbleiben und den Autofahrer zur
Weißglut bringen. Den nächsten dann auch, usw.
Auch wenn gehalten wird, weil jemand anderes über den Überweg geht, darf
ich nicht ebenfalls fahren. Wäre alles Rücksichtslos.

Kann das in Münster nicht mal jemand durchziehen, und
Münster-Schupo-Konform bei am Streifen 100 Autos zum halten bringen? ;-)
Christian Steins
2016-07-29 13:36:35 UTC
Permalink
Post by A. Rosendahl
Fazit: Polizei und WDR machen keine Fehler. Darum muss man natürlich
auch kein Fehlverhalten eingestehen. Alles wird immer im großen Ganzen
betrachtet/bewertet/bestraft.
Außerdem haben die bestraften Radfahrer ja alle die Vorfahrt
"erzwungen", das wusste natürlich auch der WDR die ganze Zeit.
Also ich fahre immer langsam auf den Zebrastreifen zu, meist stehen die
Autos dann schon wenn ich den Streifen erreiche. Habe ich dann meine
Vorfahrt erzwungen?

Christian
A. Rosendahl
2016-07-29 13:52:31 UTC
Permalink
Post by Christian Steins
Also ich fahre immer langsam auf den Zebrastreifen zu, meist stehen die
Autos dann schon wenn ich den Streifen erreiche. Habe ich dann meine
Vorfahrt erzwungen?
In Münster schon...dort kannst Du gar nicht anders. ;-)
Markus Luft
2016-07-30 06:00:46 UTC
Permalink
Post by Rasmus Richter
Münsters Polizei outete sich gestern in Form des PHK Karsten Böcker im
WDR als belehrungsresisten Junta, die bar jeder Sachkenntnis am
Zebrastreifen Weichziele abzockt. Der GEZ-Sender WDR scheint Recherche
nicht für nötig zu halten, Patte is ja eh gesichert. Soll er uns doch
das Abo kündigen, der Wicht! Muha!
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html
Wenn das der Ludgeriplatz ist, dann verhalten sich die Leezentreiber im
Film aber tatsächlich falsch. Die outen sich schlicht als Gehwegtorkler
und müßten auf dem Fußgängerüberweg, der ja auch Teil des Gehweges ist,
tatsächlich schieben. Nur hat das Nichts damit zu tun, daß es ein
Fußgängerüberweg ist. Selbst schuld würde ich sagen und das gilt auch
für den "Totschlägertrupp", denn der schickt ja seit Jahrzehnten RF auf
Konstrukte die eigentlich Gehwege sind. Wer Fahrzeuchführer wie Fußgänger
behandelt, wird Gehwegtorkler ernten.
Karsten H.
2016-07-30 18:06:52 UTC
Permalink
Am Donnerstag, 28. Juli 2016 11:39:44 UTC+2 schrieb Rasmus Richter:
(...)
Post by Rasmus Richter
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrollen-in-muenster-100.html
Mal (wieder) ein grundsätzlicher Hinweis:
Es ist IMMER, also wirklich IMMER ein Fehler, mit den Polizeibeamten
vor Ort zu diskutieren!
Nicht Diskutieren, nichts bestreiten, nichts einräumen oder zugeben!
Einfach NICHTS, also wirklich gar nichts sagen.
Is' für Viele ungewohnt, geht aber wirklich und ist bei jedem Polizeikontakt die beste Option.
Insbesondere in fast allen Fernsehkrimis wird das, möglicherweise nicht
zufällig, anders dargestellt, is aber trotzdem so.

Ruhe bewahren, den B. redenlassen, nur die allernotwendigsten Personalienangaben machen, nichts unterschreiben!
ALLES was man sagt WIRD gegen einen verwendet.
(Ausnahmen b e s t ä t ig e n die Regel)
Danach abwarten, nach einem etw. Behördenbrief Akteneinsicht fordern.
Das geht auch als Privatperson.

Gruss Karsten
Fahrrad-->Fahrbahn
Ulrich Fürst
2016-07-31 11:57:58 UTC
Permalink
Post by Karsten H.
Ruhe bewahren, den B. redenlassen, nur die allernotwendigsten
Personalienangaben machen, nichts unterschreiben! ALLES was man sagt
WIRD gegen einen verwendet. (Ausnahmen b e s t ä t ig e n die Regel)
Danach abwarten, nach einem etw. Behördenbrief Akteneinsicht fordern.
Das geht auch als Privatperson.
Warum sollte ein Behördenbrief kommen? Ich nehme an, da fehlt ein "und
nicht zahlen"?

Ulrich
Martin Wohlauer
2016-07-31 12:21:25 UTC
Permalink
Post by Ulrich Fürst
Post by Karsten H.
Ruhe bewahren, den B. redenlassen, nur die allernotwendigsten
Personalienangaben machen, nichts unterschreiben! ALLES was man sagt
WIRD gegen einen verwendet. (Ausnahmen b e s t ä t ig e n die Regel)
Danach abwarten, nach einem etw. Behördenbrief Akteneinsicht fordern.
Das geht auch als Privatperson.
Warum sollte ein Behördenbrief kommen? Ich nehme an, da fehlt ein "und
nicht zahlen"?
Du hast noch keine OWi verpasst bekommen, oder? Erst mal fordern sie von
dir Kohle. Dem kannst du dann widersprechen. Einfach nicht zahlen ist in
diesem Falle eine Scheiß-Idee, weil du nach zwei Wochen automatisch die
OWi angenommen hast, wenn du nicht widersprochen hast. Und dann heißt es
Zahlemann und Söhne, oder sie ziehen andere Seiten auf. Wenn man Glück
hat, kriegt man vorher noch einen Anhörungsbogen, den ich aber auch
nicht bekam. Vermutlich weil ich Angaben auf der Straße machte.

Grüßle,

Martin.
Holger
2016-07-31 12:41:47 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Du hast noch keine OWi verpasst bekommen, oder? Erst mal fordern sie von
dir Kohle. Dem kannst du dann widersprechen. Einfach nicht zahlen ist in
diesem Falle eine Scheiß-Idee, weil du nach zwei Wochen automatisch die
OWi angenommen hast, wenn du nicht widersprochen hast. Und dann heißt es
Zahlemann und Söhne, oder sie ziehen andere Seiten auf. Wenn man Glück
hat, kriegt man vorher noch einen Anhörungsbogen, den ich aber auch
nicht bekam. Vermutlich weil ich Angaben auf der Straße machte.
Das Problem mit dem Rad auf dem Zebrastreifen ist ganz einfach: Du
darfst radelnd den Zebrastreifen benutzen, aber du hast dort keine
Vorfahrt, im Gegensatz zum Fußgänger.

Das ergibt sich aus §26 StVO: "An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit
Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von
Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar
benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen
sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie
warten." Fußgänger haben also Vorfahrt auf dem Zebrastreifen.

Wenn da niemand ist, dessen Vorfahrt du nehmen könntest, behinderst du
auch niemanden und darfst ergo über den Zebrastreifen radeln, weil du ja
auch ansonsten die Straße queren kannst, wenn die Straße frei ist.


Holger
Karsten H.
2016-07-31 13:23:20 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Ulrich Fürst
Warum sollte ein Behördenbrief kommen? Ich nehme an, da fehlt ein "und
nicht zahlen"?
Manchmal einfach eine Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, manchmal eine sog. "Vorladung" zur Polizei, (der man auf gar keinen
Fall nachkommen sollte) oder, meistens, ein Anhörungsbrief.
Oder auch gleich ein Bussgeldbescheid, da steht dann das mögliche
Rechtsmittel drin.
(Das sollte man dann zusammen mit der Forderung nach Akteneinsicht
"fristwahrend" einlegen.) Auf die wichtige Akteneinsicht wird in dem
Behördenschreiben nie hingewiesen, trotzdem fordern!
Bei Privatpersonen wird dann meist angeboten, die Akte beim nächsten
Amtsgericht einzusehen.
(...)
Post by Martin Wohlauer
Wenn man Glück
hat, kriegt man vorher noch einen Anhörungsbogen, den ich aber auch
nicht bekam. Vermutlich weil ich Angaben auf der Straße machte.
Schönes Beispiel, wie man durch Quatschen mit den B.
eine Rechtsposition verliert. :)
Darum NICHTS sagen! (Auch nicht irgendwie widersprechen oder "abstreiten".
Wir sehen am obigen Beispiel dass das gar nichts bringt)

Gruss Karsten
Fahrrad -->Fahrbahn
Kai Teranski
2016-07-31 14:17:17 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Ulrich Fürst
Post by Karsten H.
Ruhe bewahren, den B. redenlassen, nur die allernotwendigsten
Personalienangaben machen, nichts unterschreiben! ALLES was man sagt
WIRD gegen einen verwendet. (Ausnahmen b e s t ä t ig e n die Regel)
Danach abwarten, nach einem etw. Behördenbrief Akteneinsicht fordern.
Das geht auch als Privatperson.
Warum sollte ein Behördenbrief kommen? Ich nehme an, da fehlt ein "und
nicht zahlen"?
Du hast noch keine OWi verpasst bekommen, oder? Erst mal fordern sie von
dir Kohle. Dem kannst du dann widersprechen. Einfach nicht zahlen ist in
diesem Falle eine Scheiß-Idee, weil du nach zwei Wochen automatisch die
OWi angenommen hast, wenn du nicht widersprochen hast. Und dann heißt es
Zahlemann und Söhne, oder sie ziehen andere Seiten auf. Wenn man Glück
hat, kriegt man vorher noch einen Anhörungsbogen, den ich aber auch
nicht bekam. Vermutlich weil ich Angaben auf der Straße machte.
Das Vorgehen ist überall verschieden. Wenn man hier mit den
Streifen vom Ordnungsamt zu tun bekommt, werden nur die
Personalien aufgenommen. Der Rest erfolgt dann schriftlich,
inklusive Zahlungsaufforderung mit Belehrung über
Widerspruchsmöglichkeiten.
--
Kai


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Ulrich Fürst
2016-07-31 14:40:51 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Ulrich Fürst
Post by Karsten H.
Ruhe bewahren, den B. redenlassen, nur die allernotwendigsten
Personalienangaben machen, nichts unterschreiben! ALLES was man
sagt WIRD gegen einen verwendet. (Ausnahmen b e s t ä t ig e n
die Regel) Danach abwarten, nach einem etw. Behördenbrief
Akteneinsicht fordern. Das geht auch als Privatperson.
Warum sollte ein Behördenbrief kommen? Ich nehme an, da fehlt ein
"und nicht zahlen"?
Du hast noch keine OWi verpasst bekommen, oder? Erst mal fordern sie
:-)
Ich dachte die kassieren das Bußgeld in so einem Fall einfach gleich vor
Ort.
Post by Martin Wohlauer
Erst mal fordern sie von dir Kohle. Dem kannst du dann widersprechen.
Also doch nicht zahlen (zumindest nicht vor Ort, direkt auf der
Straße)!?

Ulrich
Martin Wohlauer
2016-07-31 15:34:11 UTC
Permalink
Post by Ulrich Fürst
Post by Martin Wohlauer
Post by Ulrich Fürst
Post by Karsten H.
Ruhe bewahren, den B. redenlassen, nur die allernotwendigsten
Personalienangaben machen, nichts unterschreiben! ALLES was man
sagt WIRD gegen einen verwendet. (Ausnahmen b e s t ä t ig e n
die Regel) Danach abwarten, nach einem etw. Behördenbrief
Akteneinsicht fordern. Das geht auch als Privatperson.
Warum sollte ein Behördenbrief kommen? Ich nehme an, da fehlt ein
"und nicht zahlen"?
Du hast noch keine OWi verpasst bekommen, oder? Erst mal fordern sie
:-)
Ich dachte die kassieren das Bußgeld in so einem Fall einfach gleich vor
Ort.
Haben die von mir nicht haben wollen. Und selbst wenn, vor Ort musst du
gar nichts.
Post by Ulrich Fürst
Post by Martin Wohlauer
Erst mal fordern sie von dir Kohle. Dem kannst du dann widersprechen.
Also doch nicht zahlen (zumindest nicht vor Ort, direkt auf der
Straße)!?
So gesehen: Ja. =) Aber eben nicht, sobald sie dir schriftlich
mitteilen, dass dir eine OWi zur Last gelegt wird und du aufgefordert
wirst, zu zahlen. Auf alle Fälle die schriftliche Zahlungsaufforderung
abwarten. Im Zweifelsfalle kann es auch sein, dass du nie wieder was von
den Schergen hörst, weil auf dem Revier doch jemandem auffällt, dass da
einer über's Ziel raus geschossen ist und die Geschichte eingestellt
wird, bevor sie für dich offiziell los geht.

Grüßle,

Martin.
Ulrich Fürst
2016-07-31 15:59:16 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Ulrich Fürst
Post by Martin Wohlauer
Post by Ulrich Fürst
Post by Karsten H.
Ruhe bewahren, den B. redenlassen, nur die allernotwendigsten
Personalienangaben machen, nichts unterschreiben! ALLES was man
sagt WIRD gegen einen verwendet. (Ausnahmen b e s t ä t ig e n
die Regel) Danach abwarten, nach einem etw. Behördenbrief
Akteneinsicht fordern. Das geht auch als Privatperson.
Warum sollte ein Behördenbrief kommen? Ich nehme an, da fehlt ein
"und nicht zahlen"?
Du hast noch keine OWi verpasst bekommen, oder? Erst mal fordern sie
:-)
Ich dachte die kassieren das Bußgeld in so einem Fall einfach
gleich vor Ort.
Haben die von mir nicht haben wollen. Und selbst wenn, vor Ort musst
du gar nichts.
Post by Ulrich Fürst
Post by Martin Wohlauer
Erst mal fordern sie von dir Kohle. Dem kannst du dann
widersprechen.
Also doch nicht zahlen (zumindest nicht vor Ort, direkt auf der
Straße)!?
So gesehen: Ja. =) Aber eben nicht, sobald sie dir schriftlich
mitteilen, dass dir eine OWi zur Last gelegt wird und du aufgefordert
wirst, zu zahlen. Auf alle Fälle die schriftliche Zahlungsaufforderung
abwarten. Im Zweifelsfalle kann es auch sein, dass du nie wieder was
von den Schergen hörst, weil auf dem Revier doch jemandem auffällt,
dass da einer über's Ziel raus geschossen ist und die Geschichte
eingestellt wird, bevor sie für dich offiziell los geht.
Ich hoffe ja, dass ich weiterhin verschont bleibe, aber gut zu wissen.

Danke für die Info!
Ulrich
Frank Möller
2016-08-02 15:13:12 UTC
Permalink
Post by Karsten H.
Es ist IMMER, also wirklich IMMER ein Fehler, mit den Polizeibeamten
vor Ort zu diskutieren!
Nicht Diskutieren, nichts bestreiten, nichts einräumen oder zugeben!
Einfach NICHTS, also wirklich gar nichts sagen.
Is' für Viele ungewohnt, geht aber wirklich und ist bei jedem
Polizeikontakt die beste Option.
Insbesondere in fast allen Fernsehkrimis wird das, möglicherweise nicht
zufällig, anders dargestellt, is aber trotzdem so.
Ruhe bewahren, den B. redenlassen, nur die allernotwendigsten
Personalienangaben machen, nichts unterschreiben!
ALLES was man sagt WIRD gegen einen verwendet.
Richtig. Name und Familienstand (gehört AFAIK zu den Dingen, die man sagen
muß) angeben, keinen Beruf und keine Tel.-Nr. nennen. Ansonsten nur, daß
man sich zur Sache dann später schriftlich äußern werde, fertig.
Post by Karsten H.
Danach abwarten, nach einem etw. Behördenbrief Akteneinsicht fordern.
Das geht auch als Privatperson.
LOL. Ein Bekannter, der IMO nur wg. a) beharrlichen Schweigens in
Verbindung mit b) mehrfachem Ersuchen um Akteneinsicht einer Anklage wg.
"Sachbeschädigung" (schlug mit der flachen Hand auf ein Autodach) entkommen
ist, hat bis heute keine Akteneinsicht bekommen.

Die Grünen gewähren sowieso nie und nimmer Akteneinsicht. Die haben ihm
irgendwann mitgeteilt, das sei Sache der Staatsanwaltschaft, und am Ende
haben sie immerhin noch § 147 StPO Abs. 7 erwähnt.

Die Staatsanwaltschaft (!) hat nur § 147 StPO Abs. 1 erwähnt, Abs. 7
kackfrech unterschlagen und Akteneinsicht abgelehnt. Da jedoch ein anderer
Staatsanwalt mit Schreiben vom selben Tage die Sache "in Ermangelung
öffentlichen Interesses" eingestellt hat, hat er's dann nicht weiter
verfolgt.

--
Frank Möller
2016-08-02 15:40:07 UTC
Permalink
Post by Karsten H.
Es ist IMMER, also wirklich IMMER ein Fehler, mit den Polizeibeamten
vor Ort zu diskutieren!
Nicht Diskutieren, nichts bestreiten, nichts einräumen oder zugeben!
Einfach NICHTS, also wirklich gar nichts sagen.
Is' für Viele ungewohnt, geht aber wirklich und ist bei jedem
Polizeikontakt die beste Option.
Insbesondere in fast allen Fernsehkrimis wird das, möglicherweise nicht
zufällig, anders dargestellt, is aber trotzdem so.
Ruhe bewahren, den B. redenlassen, nur die allernotwendigsten
Personalienangaben machen, nichts unterschreiben!
ALLES was man sagt WIRD gegen einen verwendet.
Richtig. Name und Familienstand (gehört AFAIK zu den Dingen, die man sagen
muß) und Anschrift angeben, keinen Beruf und keine Tel.-Nr. nennen.
Ansonsten nur, daß man sich zur Sache dann später schriftlich äußern
werde, fertig.
Post by Karsten H.
Danach abwarten, nach einem etw. Behördenbrief Akteneinsicht fordern.
Das geht auch als Privatperson.
LOL. Ein Bekannter, der IMO nur wg. a) beharrlichen Schweigens in
Verbindung mit b) mehrfachem Ersuchen um Akteneinsicht einer Anklage wg.
"Sachbeschädigung" (schlug mit der flachen Hand auf ein Autodach) entkommen
ist, hat bis heute keine Akteneinsicht bekommen.

Die Grünen gewähren sowieso nie und nimmer Akteneinsicht. Die haben ihm
irgendwann mitgeteilt, das sei Sache der Staatsanwaltschaft, und am Ende
haben sie immerhin noch § 147 StPO Abs. 7 erwähnt.

Die Staatsanwaltschaft (!) hat nur § 147 StPO Abs. 1 erwähnt, Abs. 7
kackfrech unterschlagen und Akteneinsicht abgelehnt. Da jedoch ein anderer
Staatsanwalt mit Schreiben vom selben Tage die Sache "in Ermangelung
öffentlichen Interesses" eingestellt hat, hat er's dann nicht weiter
verfolgt.

--
Ralph Angenendt
2016-08-01 12:32:43 UTC
Permalink
Post by Rasmus Richter
Münsters Polizei outete sich gestern in Form des PHK Karsten Böcker im
WDR als belehrungsresisten Junta,
Die Münsteraner Polizei ist eine Ratsversammlung oder ein
Regierungsausschuss? Das ist allerdings wirklich ungewöhnlich. (*eine*
Junta übrigens, nicht einen Junta). Und eine Junta ist *immer*
Regierung, nie ausführendes Organ - selbst wenn du also Junta in der
negativen Begrifflichkeit meinst, ist das da oben falsch.
Post by Rasmus Richter
die bar jeder Sachkenntnis am Zebrastreifen Weichziele abzockt. Der
GEZ-Sender WDR scheint Recherche nicht für nötig zu halten, Patte is
ja eh gesichert. Soll er uns doch das Abo kündigen, der Wicht! Muha!
Du recherchierst nicht, die recherchieren nicht. Wo ist das Problem?

Ralph
--
His goal in life was to be an echo
H0Iger SchuIz
2016-08-01 15:20:16 UTC
Permalink
Post by Rasmus Richter
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/loka
lzeit-muensterland/video-reportage-fahrrad-kontrolle
n-in-muenster-100.html
Schönes Beispiel für die Folgen unsinniger Verkehrsregeln. Die Radler
mit den Fußgängern auf dem Hochbord zusammenferchen soll gehen, aber auf
die gleichen Überwege sollen sie dann nicht benutzen. Unter Verwendung
des Verstandes (so vorhanden) hätte der Verkehrsplaner wissen können,
dass das passieren wird.

hs
Chr. Maercker
2016-08-02 11:13:37 UTC
Permalink
Münsters Polizei outete sich gestern in ...
Schön. Dadurch hat sie nicht gesehen, wie oft ich auf Münsteraner
Fahrbahnen geradelt bin. :-)
War an vielen Stellen nicht eben einfach, bei derart brutalen Führungen!
Grüße aus dem Vorzeigeradlerghetto,
Werde meine persönlichen Eindrücke von drei Tagen Radfahren in Münster
demnächst online stellen. Vorab nur soviel, so außergewöhnlich, wie
immer erzählt wird, sind die Radverkehrtanlagen gar nicht (mehr?).
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Rasmus Richter
2016-08-02 13:00:50 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Werde meine persönlichen Eindrücke von drei Tagen Radfahren in Münster
demnächst online stellen. Vorab nur soviel, so außergewöhnlich, wie
immer erzählt wird, sind die Radverkehrtanlagen gar nicht (mehr?).
Meinst Du jetzt aussergewöhnlich gut oder aussergewöhnlich lebensgefährlich?
--
-- http://www.leezerize.de --
Chr. Maercker
2016-08-02 15:49:41 UTC
Permalink
Post by Rasmus Richter
Post by Chr. Maercker
Werde meine persönlichen Eindrücke von drei Tagen Radfahren in Münster
demnächst online stellen. Vorab nur soviel, so außergewöhnlich, wie
immer erzählt wird, sind die Radverkehrtanlagen gar nicht (mehr?).
Meinst Du jetzt aussergewöhnlich gut oder aussergewöhnlich
lebensgefährlich?
Außergewöhnlich im Sinne von Radfahrerparadies. Wird ja gern und oft
behauptet. Nach eigenem Erleben sehe ich das bedeutend nüchterner. Und
auch die Historie des Ganzen ist mehr normale Entwicklung denn
Sonderfall. Es wurde nach 1945 nur früher mit der Anlage von "Radwegen"
begonnen und evtl. viel früher als andere Städte auf Gehwegen. Die
zeitliche Abfolge der Entwicklung des Rad- und Autoverkehrs
unterscheiden sich von anderen Städten nur quantitativ, nicht prinzipiell.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Rasmus Richter
2016-08-03 11:20:24 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Rasmus Richter
Post by Chr. Maercker
Werde meine persönlichen Eindrücke von drei Tagen Radfahren in Münster
demnächst online stellen. Vorab nur soviel, so außergewöhnlich, wie
immer erzählt wird, sind die Radverkehrtanlagen gar nicht (mehr?).
Meinst Du jetzt aussergewöhnlich gut oder aussergewöhnlich
lebensgefährlich?
Außergewöhnlich im Sinne von Radfahrerparadies. Wird ja gern und oft
behauptet. Nach eigenem Erleben sehe ich das bedeutend nüchterner. Und
auch die Historie des Ganzen ist mehr normale Entwicklung denn
Sonderfall. Es wurde nach 1945 nur früher mit der Anlage von "Radwegen"
begonnen und evtl. viel früher als andere Städte auf Gehwegen. Die
zeitliche Abfolge der Entwicklung des Rad- und Autoverkehrs
unterscheiden sich von anderen Städten nur quantitativ, nicht prinzipiell.
Dann ist ja gut...
--
-- http://www.leezerize.de --
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