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2018-03-08 10:03:26 UTC
In Teltow wird zur Zeit die Ruhlsdorfer Straße, Ortsdurchfahrt der Landesstraße 794 ausgebaut. Baubeginn war im Juli 2016.
Die Straße bekommt im Rahem des Ausbaus einen getrennten Fuß- und Radweg. Vorher befand sich an der Straße im Ausbauabschnitt keine RVA, d.h. etwa 10% der Strecke hatten einen Bürgersteig, der als gemeinsamer Fuß und Radweg benutzungspflichtig ausgewiesen war, und 5% vor einem Gartencenter aus den 1990er Jahren einen getrennten Fuß- und Radweg, der ebenfalls benutzungspflichtig war. Der übrige Seitenraum der 2,2 km langen Ausbaustrecke war unbefestigt. Zum Planfeststellungsbeschluss - interessante Ausführungen zur Nutzungspflicht auf Seiten 70-79 nund 96 - hier lang:https ://www.o-sp.de/download/lbvbrandenburg/114456
Als ADFC Teltow haben wir uns schon im Beteiligungsprozess der Planfeststellung gegen eine Benutzungspflicht ausgesprochen. Da der erste Teilabschnitt fertig ist, habe ich das zum Anlass genommen, die Straßenverkehrsbehörde, die bei der Stadt Teltow angesiedelt ist und in der Zwischenzeit einen neuen Leiter bekommen hat, darauf hinzuweisen, dass hier bitte keine Benutzungspflicht angeordnet werden möge. Man teilte mir mit, dass aufgrund der Belegung der Straße mit rd. 13.500 KfZ am Tag eine Benutzungspflicht erforderlich sei. Ich habe das bestritten, mehrere E-Mail gingen hin und her, jetzt bin ich eingeladen, den Sachverhalt mit dem Bürgermeister und dem Planungsleiter des Landesbetriebs Straßenwesen, als Baulastträger, zu erörtern.
Ich wollte Euch kurz um Eure Meinung zu Eurer Meinung zu meiner Argumentation bitten, die wie folgt aussieht:
1. Die ausschließliche Bterachtung der Verkehrsbelegung als Maßstab des Ermessens genügt nicht den strengen Anforderungen von §45(2) StVO
2. Für die Ruhlsdorfer Straße gibt es bessere, weil auf Fakten beruhende Informatione zur Gefährdungslage als die Verkehrsprognose, nämlich die Unfallzahlen aus der Zeit vor dem Ausbau. Diese sind für die Ruhlsdorfer Straße im Vergleich zu ähnlich langen, mit ähnlichem Verkehr belegten, aber besser ausgebauten und mit einem benutzungspflichtigen Radweg ausgestatteten Straßen in Teltow , wie der Lichterfelder Allee (L761), der Mahlower Straße (ehemals L76) und der Potsdamer Straße (ehemals L76), unauffällig.
- Unfälle mit Schwerverletzen gabe es einen, an der Potsdamer Straße ebenfalls einen, an der Mahlower Straße 3, an der Lichterfelder Allee keinen.
- Insgesamt gab es an der Ruhlsdorfer Straße im letzten Jahr vor dem Ausbau keinen, in den beiden letzten Jahren vor dem Ausbau einen und in den fünf letzten Jahren 11 Unfälle mit Radfahrbeteiligung. Von den 11 Unfällen ereigneten sich 5 auf den Abschnitten mit Benutzungspflicht. An der Mahlower Straße ereigneten sich im gleichen Zeitraum 41, an der Potsdamer Straße 31 und an der Ruhlsdorfer Straße 15 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung.
Fazit: An der Ruhlsdorfer Straße lag ausweislich der Unfallstatistik vor dem Ausbau keine besondere Gefährdungslage vor. Das gegenteil ist der Fall.
3. Wenn man jetzt eine Gefährdungslage annimmt, müßte diese durch den Ausbau entstanden sein. Denn der Ausbauszustand ist das einzige Merkmal der besonderen örtlichen Gegebenheit, der sich vom Betrachtungszeitraum der Unfallstatistik unterscheidet. Ziel der Planung war ausweislich des Planfeststellungsbeschlusses aber einer Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Zu diesem Zweck wurde die Fahrbahn von Grund auf saniert und von 5,50m auf 6,50m erweitert. Es wurden geschwindigkeitsdämpfende Elemente, wie Mittelinseln und ein Kreisverkehr eingebaut, die Zufahrt eines großen Wohngebietes auf den Kreisverkehr verlegt und der Seitenraum befestigt. Dort wurde ein 1,60m breiter Radweg und ein Fußweg angelegt.
Alle diese Maßnahmen lassen erwarten, dass die Gefährdungslage sich gegenüber dem Zustand vor dem Ausbau verbessert, und nicht verschlechtert.
Die Geschwindigkeit des KfZ-Verkehrs wird gedämpft, Radfahrer können den Radweg benutzen und es ist zu erwarten, dass mehr als 90% das auch ohne Benutzungspflicht tun werden, eine große Zufahrt mit mehr als 1000 KfZ pro Tag wurde so verschwenkt, dass diese nicht mehr über die Ruhlsdorfer Straße fahren müssen, sondern direkt im Kreisverkehr abfließen können.
So, dass gedenke ich im Wesentlichen vorzutragen. Es gibt natürlich noch mehr, aber ich halte dieses für das gewichtigste und am ehesten einsehbare Argument. Was mein Ihr?
Gruß
Stefan
Die Straße bekommt im Rahem des Ausbaus einen getrennten Fuß- und Radweg. Vorher befand sich an der Straße im Ausbauabschnitt keine RVA, d.h. etwa 10% der Strecke hatten einen Bürgersteig, der als gemeinsamer Fuß und Radweg benutzungspflichtig ausgewiesen war, und 5% vor einem Gartencenter aus den 1990er Jahren einen getrennten Fuß- und Radweg, der ebenfalls benutzungspflichtig war. Der übrige Seitenraum der 2,2 km langen Ausbaustrecke war unbefestigt. Zum Planfeststellungsbeschluss - interessante Ausführungen zur Nutzungspflicht auf Seiten 70-79 nund 96 - hier lang:https ://www.o-sp.de/download/lbvbrandenburg/114456
Als ADFC Teltow haben wir uns schon im Beteiligungsprozess der Planfeststellung gegen eine Benutzungspflicht ausgesprochen. Da der erste Teilabschnitt fertig ist, habe ich das zum Anlass genommen, die Straßenverkehrsbehörde, die bei der Stadt Teltow angesiedelt ist und in der Zwischenzeit einen neuen Leiter bekommen hat, darauf hinzuweisen, dass hier bitte keine Benutzungspflicht angeordnet werden möge. Man teilte mir mit, dass aufgrund der Belegung der Straße mit rd. 13.500 KfZ am Tag eine Benutzungspflicht erforderlich sei. Ich habe das bestritten, mehrere E-Mail gingen hin und her, jetzt bin ich eingeladen, den Sachverhalt mit dem Bürgermeister und dem Planungsleiter des Landesbetriebs Straßenwesen, als Baulastträger, zu erörtern.
Ich wollte Euch kurz um Eure Meinung zu Eurer Meinung zu meiner Argumentation bitten, die wie folgt aussieht:
1. Die ausschließliche Bterachtung der Verkehrsbelegung als Maßstab des Ermessens genügt nicht den strengen Anforderungen von §45(2) StVO
2. Für die Ruhlsdorfer Straße gibt es bessere, weil auf Fakten beruhende Informatione zur Gefährdungslage als die Verkehrsprognose, nämlich die Unfallzahlen aus der Zeit vor dem Ausbau. Diese sind für die Ruhlsdorfer Straße im Vergleich zu ähnlich langen, mit ähnlichem Verkehr belegten, aber besser ausgebauten und mit einem benutzungspflichtigen Radweg ausgestatteten Straßen in Teltow , wie der Lichterfelder Allee (L761), der Mahlower Straße (ehemals L76) und der Potsdamer Straße (ehemals L76), unauffällig.
- Unfälle mit Schwerverletzen gabe es einen, an der Potsdamer Straße ebenfalls einen, an der Mahlower Straße 3, an der Lichterfelder Allee keinen.
- Insgesamt gab es an der Ruhlsdorfer Straße im letzten Jahr vor dem Ausbau keinen, in den beiden letzten Jahren vor dem Ausbau einen und in den fünf letzten Jahren 11 Unfälle mit Radfahrbeteiligung. Von den 11 Unfällen ereigneten sich 5 auf den Abschnitten mit Benutzungspflicht. An der Mahlower Straße ereigneten sich im gleichen Zeitraum 41, an der Potsdamer Straße 31 und an der Ruhlsdorfer Straße 15 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung.
Fazit: An der Ruhlsdorfer Straße lag ausweislich der Unfallstatistik vor dem Ausbau keine besondere Gefährdungslage vor. Das gegenteil ist der Fall.
3. Wenn man jetzt eine Gefährdungslage annimmt, müßte diese durch den Ausbau entstanden sein. Denn der Ausbauszustand ist das einzige Merkmal der besonderen örtlichen Gegebenheit, der sich vom Betrachtungszeitraum der Unfallstatistik unterscheidet. Ziel der Planung war ausweislich des Planfeststellungsbeschlusses aber einer Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Zu diesem Zweck wurde die Fahrbahn von Grund auf saniert und von 5,50m auf 6,50m erweitert. Es wurden geschwindigkeitsdämpfende Elemente, wie Mittelinseln und ein Kreisverkehr eingebaut, die Zufahrt eines großen Wohngebietes auf den Kreisverkehr verlegt und der Seitenraum befestigt. Dort wurde ein 1,60m breiter Radweg und ein Fußweg angelegt.
Alle diese Maßnahmen lassen erwarten, dass die Gefährdungslage sich gegenüber dem Zustand vor dem Ausbau verbessert, und nicht verschlechtert.
Die Geschwindigkeit des KfZ-Verkehrs wird gedämpft, Radfahrer können den Radweg benutzen und es ist zu erwarten, dass mehr als 90% das auch ohne Benutzungspflicht tun werden, eine große Zufahrt mit mehr als 1000 KfZ pro Tag wurde so verschwenkt, dass diese nicht mehr über die Ruhlsdorfer Straße fahren müssen, sondern direkt im Kreisverkehr abfließen können.
So, dass gedenke ich im Wesentlichen vorzutragen. Es gibt natürlich noch mehr, aber ich halte dieses für das gewichtigste und am ehesten einsehbare Argument. Was mein Ihr?
Gruß
Stefan