A. Kawa
2017-12-20 01:24:56 UTC
Hallo,
folgendes Beispiel, das sich im Bekanntenkreis abspielt.
Mich interessiert die rechtliche Einschätzung, da es wohl solche
Konstellationen öfter gibt.
Ich mache mal ein theoretisches Beispiel für die Diskussion:
Es gab einen Vermieter, der im Jahr 2013 seine vermieteten
Häuser an seine Tochter verschenkte.
Mitte 2015 verstarb der Vermieter.
Im Jahr 2017 versendet die Tochter (wohl Nachlassfolgerin)
Wasserrechnungen an ihre Mieter (an die ex-Mieter ihres Vaters).
Die Mieter stellen fest, dass die Rechnungen, die sie begleichen
sollen, auf den Namen des seit 2 Jahren toten Vermieters lauten.
Die Tochter hat die Abrechnungen zwar in ihrem eigenen Namen gemacht,
aber den Abrechnungen, Kopien der Rechnungen der Wasserwerke
beigelegt, die auf ihren toten Vater laufen. Die Mieter hätten ohnehin
Einsicht in die Belege verlangt und das herausgefunden.
Scheinbar hat die Tochter nach dem Tod alle Verträge auf den
Vater weiter laufen lassen. Hat nichts umgemeldet. Die Vertragspartner
wissen gar nicht von seinem Tod. Fraglich ist, ob auch noch seine
Bankkonten von ihr genutzt werden.
Einige Mieter weigern sich diese Rechnungen auszugleichen, weil die
Rechnungen "auf den Namen eines seit über 2 Jahren Verstorbenen laufen".
Ist das Verhalten der Mieter so korrekt?
Hat die Tochter hier eine Pflichtverletzung begangen, indem sie z.B.
die Strom- und Wasser-Verträge nicht auf sich umgemeldet hat. Sie
ist schließlich die Eigentümerin der Grundstücke seit 2013 und ihr
Vater verstarb 2015.
Macht sich die Vermieterin hier möglicherweise strafbar? Falls ja,
welcher Straftatbestand käme in Frage?
Gruss
Artur
folgendes Beispiel, das sich im Bekanntenkreis abspielt.
Mich interessiert die rechtliche Einschätzung, da es wohl solche
Konstellationen öfter gibt.
Ich mache mal ein theoretisches Beispiel für die Diskussion:
Es gab einen Vermieter, der im Jahr 2013 seine vermieteten
Häuser an seine Tochter verschenkte.
Mitte 2015 verstarb der Vermieter.
Im Jahr 2017 versendet die Tochter (wohl Nachlassfolgerin)
Wasserrechnungen an ihre Mieter (an die ex-Mieter ihres Vaters).
Die Mieter stellen fest, dass die Rechnungen, die sie begleichen
sollen, auf den Namen des seit 2 Jahren toten Vermieters lauten.
Die Tochter hat die Abrechnungen zwar in ihrem eigenen Namen gemacht,
aber den Abrechnungen, Kopien der Rechnungen der Wasserwerke
beigelegt, die auf ihren toten Vater laufen. Die Mieter hätten ohnehin
Einsicht in die Belege verlangt und das herausgefunden.
Scheinbar hat die Tochter nach dem Tod alle Verträge auf den
Vater weiter laufen lassen. Hat nichts umgemeldet. Die Vertragspartner
wissen gar nicht von seinem Tod. Fraglich ist, ob auch noch seine
Bankkonten von ihr genutzt werden.
Einige Mieter weigern sich diese Rechnungen auszugleichen, weil die
Rechnungen "auf den Namen eines seit über 2 Jahren Verstorbenen laufen".
Ist das Verhalten der Mieter so korrekt?
Hat die Tochter hier eine Pflichtverletzung begangen, indem sie z.B.
die Strom- und Wasser-Verträge nicht auf sich umgemeldet hat. Sie
ist schließlich die Eigentümerin der Grundstücke seit 2013 und ihr
Vater verstarb 2015.
Macht sich die Vermieterin hier möglicherweise strafbar? Falls ja,
welcher Straftatbestand käme in Frage?
Gruss
Artur