Discussion:
Verträge auf einen Toten weiter laufen lassen
(zu alt für eine Antwort)
A. Kawa
2017-12-20 01:24:56 UTC
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Hallo,

folgendes Beispiel, das sich im Bekanntenkreis abspielt.

Mich interessiert die rechtliche Einschätzung, da es wohl solche
Konstellationen öfter gibt.

Ich mache mal ein theoretisches Beispiel für die Diskussion:

Es gab einen Vermieter, der im Jahr 2013 seine vermieteten
Häuser an seine Tochter verschenkte.

Mitte 2015 verstarb der Vermieter.

Im Jahr 2017 versendet die Tochter (wohl Nachlassfolgerin)
Wasserrechnungen an ihre Mieter (an die ex-Mieter ihres Vaters).

Die Mieter stellen fest, dass die Rechnungen, die sie begleichen
sollen, auf den Namen des seit 2 Jahren toten Vermieters lauten.
Die Tochter hat die Abrechnungen zwar in ihrem eigenen Namen gemacht,
aber den Abrechnungen, Kopien der Rechnungen der Wasserwerke
beigelegt, die auf ihren toten Vater laufen. Die Mieter hätten ohnehin
Einsicht in die Belege verlangt und das herausgefunden.

Scheinbar hat die Tochter nach dem Tod alle Verträge auf den
Vater weiter laufen lassen. Hat nichts umgemeldet. Die Vertragspartner
wissen gar nicht von seinem Tod. Fraglich ist, ob auch noch seine
Bankkonten von ihr genutzt werden.

Einige Mieter weigern sich diese Rechnungen auszugleichen, weil die
Rechnungen "auf den Namen eines seit über 2 Jahren Verstorbenen laufen".

Ist das Verhalten der Mieter so korrekt?

Hat die Tochter hier eine Pflichtverletzung begangen, indem sie z.B.
die Strom- und Wasser-Verträge nicht auf sich umgemeldet hat. Sie
ist schließlich die Eigentümerin der Grundstücke seit 2013 und ihr
Vater verstarb 2015.

Macht sich die Vermieterin hier möglicherweise strafbar? Falls ja,
welcher Straftatbestand käme in Frage?

Gruss
Artur
Detlef Meißner
2017-12-20 08:05:14 UTC
Permalink
Post by A. Kawa
Hallo,
folgendes Beispiel, das sich im Bekanntenkreis abspielt.
Mich interessiert die rechtliche Einschätzung, da es wohl solche
Konstellationen öfter gibt.
Es gab einen Vermieter, der im Jahr 2013 seine vermieteten
Häuser an seine Tochter verschenkte.
Mitte 2015 verstarb der Vermieter.
Im Jahr 2017 versendet die Tochter (wohl Nachlassfolgerin)
Wasserrechnungen an ihre Mieter (an die ex-Mieter ihres Vaters).
Vermutlich die Rechnungen für das Jahr 2016.
Post by A. Kawa
Die Mieter stellen fest, dass die Rechnungen, die sie begleichen
sollen, auf den Namen des seit 2 Jahren toten Vermieters lauten.
Die Tochter hat die Abrechnungen zwar in ihrem eigenen Namen gemacht,
aber den Abrechnungen, Kopien der Rechnungen der Wasserwerke
beigelegt, die auf ihren toten Vater laufen. Die Mieter hätten ohnehin
Einsicht in die Belege verlangt und das herausgefunden.
Scheinbar hat die Tochter nach dem Tod alle Verträge auf den
Vater weiter laufen lassen. Hat nichts umgemeldet. Die Vertragspartner
wissen gar nicht von seinem Tod. Fraglich ist, ob auch noch seine
Bankkonten von ihr genutzt werden.
Einige Mieter weigern sich diese Rechnungen auszugleichen, weil die
Rechnungen "auf den Namen eines seit über 2 Jahren Verstorbenen laufen".
Ist das Verhalten der Mieter so korrekt?
Sie wollen sich vor der Bezahlung drücken.

Prinzipiell ist es völlig egal, auf wessen Namen die Rechnungen laufen,
sie dienen nur zum Nachweis der Höhe.
Post by A. Kawa
Hat die Tochter hier eine Pflichtverletzung begangen, indem sie z.B.
die Strom- und Wasser-Verträge nicht auf sich umgemeldet hat. Sie
ist schließlich die Eigentümerin der Grundstücke seit 2013 und ihr
Vater verstarb 2015.
Macht sich die Vermieterin hier möglicherweise strafbar? Falls ja,
welcher Straftatbestand käme in Frage?
Strafbar sicherlich nicht im Zusammenhang mit den Abrechnungen.

Und mir ist bekannt, dass das Weiterlaufen eines Kontos oder von
Rechnungen auf den Namen eines Verstorbenen häufiger vorkommt.

BTW: Die Banken unterscheiden zwischen Kontonamen und Kontoeigentümer.

Detlef
Bernd Kohlhaas
2017-12-20 09:59:51 UTC
Permalink
Hallo,

"Detlef Meißner" schrieb
Post by Detlef Meißner
Und mir ist bekannt, dass das Weiterlaufen eines Kontos oder von
Rechnungen auf den Namen eines Verstorbenen häufiger vorkommt.
Und ein Telefonanschluss kann (zumindest hier auf dem Lande) schon mal
10 oder gar 15 Jahre auf einen Verstorbenen weiterlaufen.
--
Bernd Kohlhaas
***@gmx.de
Detlef Meißner
2017-12-20 10:07:21 UTC
Permalink
Post by Bernd Kohlhaas
"Detlef Meißner" schrieb
Post by Detlef Meißner
Und mir ist bekannt, dass das Weiterlaufen eines Kontos oder von
Rechnungen auf den Namen eines Verstorbenen häufiger vorkommt.
Und ein Telefonanschluss kann (zumindest hier auf dem Lande) schon mal
10 oder gar 15 Jahre auf einen Verstorbenen weiterlaufen.
Ja, auch das kenne ich.

Es scheint keine irgendwie geartete Vorschrift zu geben, den Anschluss
umzumelden. Kostet ja auch Geld. (Zumindest war das früher so.)

Detlef
Georg Wieser
2017-12-20 18:57:30 UTC
Permalink
Post by A. Kawa
Hallo,
"Detlef Meißner"  schrieb
Post by Detlef Meißner
Und mir ist bekannt, dass das Weiterlaufen eines Kontos oder von
Rechnungen auf den Namen eines Verstorbenen häufiger vorkommt.
Und ein Telefonanschluss kann (zumindest hier auf dem Lande) schon mal
10 oder gar 15 Jahre auf einen Verstorbenen weiterlaufen.
ihn nach über 25 Jahren dann auf den Enkel unzumelden kann zu leichten
Irritationen führen... noch dazu wenn der Enkel den gleichen Vornamen
hat :-)

Ich hab gleich gesagt er solls lassen. Sein Name steht doch eh auf der
Rechnung :-)
Detlef Meißner
2017-12-20 19:02:53 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by A. Kawa
"Detlef Meißner"  schrieb
Post by Detlef Meißner
Und mir ist bekannt, dass das Weiterlaufen eines Kontos oder von
Rechnungen auf den Namen eines Verstorbenen häufiger vorkommt.
Und ein Telefonanschluss kann (zumindest hier auf dem Lande) schon mal
10 oder gar 15 Jahre auf einen Verstorbenen weiterlaufen.
ihn nach über 25 Jahren dann auf den Enkel unzumelden kann zu leichten
Irritationen führen... noch dazu wenn der Enkel den gleichen Vornamen
hat :-)
... und dieselbe Adresse.
Post by Georg Wieser
Ich hab gleich gesagt er solls lassen. Sein Name steht doch eh auf der
Rechnung :-)
... und im Telefonbuch.

Ein Anruf ins Jenseits sollte zweckmäßigerweise unterbleiben.

Detlef
Ulrich Maier
2017-12-20 10:32:56 UTC
Permalink
Post by A. Kawa
Scheinbar hat die Tochter nach dem Tod alle Verträge auf den
Vater weiter laufen lassen. Hat nichts umgemeldet. Die Vertragspartner
wissen gar nicht von seinem Tod. Fraglich ist, ob auch noch seine
Bankkonten von ihr genutzt werden.
Einige Mieter weigern sich diese Rechnungen auszugleichen, weil die
Rechnungen "auf den Namen eines seit über 2 Jahren Verstorbenen laufen".
Ist das Verhalten der Mieter so korrekt?
Mit dem Tod des Vaters gehen die Verträge vermutlich auf dessen Erben
über. Wer die Erben sind, wissen die Mieter vermutlich nicht. Wurde es
ihnen wenigstens mitgeteilt?

Solange diese Frage ungeklärt ist, sind Vorbehalte nicht ganz
unbegründet. Die Tochter sollte die Situation bereinigen.

Ulrich
Bernd Kohlhaas
2017-12-20 11:13:20 UTC
Permalink
Hallo,

"Ulrich Maier" schrieb
Post by Ulrich Maier
Mit dem Tod des Vaters gehen die Verträge vermutlich auf dessen Erben
über.
Das gilt wohl nicht grundsätzlich und generell für jede Art von Vertrag.

Es gibt auch Vertragsarten, die mit dem Tode eines Vertragspartners
enden, falls sie nicht mit dem/den Erben wieder erneuert/fortgeführt
werden (Beispiel: Pachtvertrag).
--
Bernd Kohlhaas
***@gmx.de
Ulrich Maier
2017-12-20 11:14:47 UTC
Permalink
Post by A. Kawa
Hallo,
"Ulrich Maier"  schrieb
Post by Ulrich Maier
Mit dem Tod des Vaters gehen die Verträge vermutlich auf dessen Erben
über.
Das gilt wohl nicht grundsätzlich und generell für jede Art von Vertrag.
Deswegen schrieb ich "vermutlich".

Ulrich
Detlef Meißner
2017-12-20 11:22:02 UTC
Permalink
Post by Bernd Kohlhaas
"Ulrich Maier" schrieb
Post by Ulrich Maier
Mit dem Tod des Vaters gehen die Verträge vermutlich auf dessen Erben
über.
Das gilt wohl nicht grundsätzlich und generell für jede Art von Vertrag.
Es gibt auch Vertragsarten, die mit dem Tode eines Vertragspartners
enden, falls sie nicht mit dem/den Erben wieder erneuert/fortgeführt
werden (Beispiel: Pachtvertrag).
Mietverträge laufen aber weiter.

Vielleicht besteht ja die leise Hoffnung der Mieter, dass er nicht
weiterläuft und sie sich vor Zahlungen drücken können.
Kann aber böse nach hinten losgehen.

Detlef
Matthias Frank
2017-12-20 11:36:08 UTC
Permalink
Post by A. Kawa
Hallo,
"Ulrich Maier"  schrieb
Post by Ulrich Maier
Mit dem Tod des Vaters gehen die Verträge vermutlich auf dessen Erben
über.
Das gilt wohl nicht grundsätzlich und generell für jede Art von Vertrag.
Es gibt auch Vertragsarten, die mit dem Tode eines Vertragspartners
enden, falls sie nicht mit dem/den Erben wieder erneuert/fortgeführt
werden (Beispiel: Pachtvertrag).
Wenn der Bezug von Gas oder Strom nach den Tode eines Vertragspartners
aber weiter laufen, läuft natürlich auch die Zahlungspflicht weiter.
Im Zweifel entsteht halt konkludent ein neuer Vertrag.

Auch bei einem Pachtvertrag, wenn der Erbe mit Einverständnis/Wissen/
Duldung des Verpachters weiter nutzt, entsteht doch auch ein neuer
Vertrag oder nicht?
Rupert Haselbeck
2017-12-20 15:00:10 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Wenn der Bezug von Gas oder Strom nach den Tode eines Vertragspartners
aber weiter laufen, läuft natürlich auch die Zahlungspflicht weiter.
Im Zweifel entsteht halt konkludent ein neuer Vertrag.
Das ist nicht nötig. Der Erbe ist nach § 1922 BGB ganz zwanglos
Vertragspartner geworden. Er kann ggfls. kündigen, wenn er den Vertrag nicht
weiterführen will
Post by Matthias Frank
Auch bei einem Pachtvertrag, wenn der Erbe mit Einverständnis/Wissen/
Duldung des Verpachters weiter nutzt, entsteht doch auch ein neuer
Vertrag oder nicht?
Nein, auch hierbei läuft der bestehende Vertrag weiter, jetzt eben mit dem
Erben. Die Beteiligten haben allenfalls ein Sonderkündigungsrecht, § 594d
BGB, wenn es sich um einen Landpachtvertrag handelt

MfG
Rupert
Rupert Haselbeck
2017-12-20 15:00:07 UTC
Permalink
Post by Bernd Kohlhaas
"Ulrich Maier" schrieb
Post by Ulrich Maier
Mit dem Tod des Vaters gehen die Verträge vermutlich auf dessen Erben
über.
Das gilt wohl nicht grundsätzlich und generell für jede Art von Vertrag.
Doch, das gilt grundsätzlich! Vgl. § 1922 BGB
Post by Bernd Kohlhaas
Es gibt auch Vertragsarten, die mit dem Tode eines Vertragspartners
enden, falls sie nicht mit dem/den Erben wieder erneuert/fortgeführt
werden (Beispiel: Pachtvertrag).
Wieso sollte ein Pachtvertrag stets mit dem Tod eines Vertragspartners
enden?
Das ist lediglich bei solch seltenen Ausnahmen wie einem
Kleingartenpachtvertrag iSd. BKleingG so

MfG
Rupert
U***@web.de
2017-12-20 15:23:06 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Bernd Kohlhaas
"Ulrich Maier" schrieb
Post by Ulrich Maier
Mit dem Tod des Vaters gehen die Verträge vermutlich auf dessen Erben
über.
Das gilt wohl nicht grundsätzlich und generell für jede Art von Vertrag.
Doch, das gilt grundsätzlich! Vgl. § 1922 BGB
Verstehendes Lesen ist Haselbecks Sache nicht.
Für die hier diskutierten Verträge wird es
auf Gesamtrechtsnachfolge hinauslaufen,
Dienstverträge etwa hingegen enden beim Ableben.
Thomas Hochstein
2017-12-25 14:32:13 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Rupert Haselbeck
Post by Bernd Kohlhaas
Das gilt wohl nicht grundsätzlich und generell für jede Art von Vertrag.
Doch, das gilt grundsätzlich! Vgl. § 1922 BGB
Verstehendes Lesen ist Haselbecks Sache nicht.
Er hat völlig recht - grundsätzlich gehen Verträge im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge über.
Post by U***@web.de
Für die hier diskutierten Verträge wird es
auf Gesamtrechtsnachfolge hinauslaufen,
Eben.
Post by U***@web.de
Dienstverträge etwa hingegen enden beim Ableben.
Und das ist eine Ausnahme von der Grundregel - also der
grundsätzlichen Lage, und diese Ausnahme ergibt sich u.a. aus § 613
BGB.

Es bleibt dabei: die Gesamtrechtsnachfolge gilt grundsätzlich.

-thh
--
Freie juristische Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>
U***@web.de
2017-12-26 18:17:13 UTC
Permalink
Moin,
Post by Thomas Hochstein
Und das ist eine Ausnahme von der Grundregel - also der
grundsätzlichen Lage, und diese Ausnahme ergibt sich u.a. aus § 613
BGB.
Es bleibt dabei: die Gesamtrechtsnachfolge gilt grundsätzlich.
Bei "grundsätzlich und generell für jede Art von Vertrag"
darf man durchaus die Abweichungen erwähnen, wenn
man nicht aus Ahnunglosigkeit oder Boshaftigkeit
den Anfrager irreführen will.

Thomas Hochstein
2017-12-25 14:32:13 UTC
Permalink
Post by Bernd Kohlhaas
"Ulrich Maier" schrieb
Post by Ulrich Maier
Mit dem Tod des Vaters gehen die Verträge vermutlich auf dessen Erben
über.
Das gilt wohl nicht grundsätzlich und generell für jede Art von Vertrag.
Doch, das gilt grundsätzlich und für jede Art von Vertrag, es sei
denn, es gibt ausdrücklich eine abweichende gesetzliche oder
vertragliche Regelung.

Solche Ausnahmen sind bspw. Arbeits- oder allgemeiner Dienstverträge;
es wäre ja auch etwas unschön, wenn die Erben dann für den Arbeitgeber
des Verstorbenen tätig sein müssten. :)
Post by Bernd Kohlhaas
Es gibt auch Vertragsarten, die mit dem Tode eines Vertragspartners
enden, falls sie nicht mit dem/den Erben wieder erneuert/fortgeführt
werden (Beispiel: Pachtvertrag).
Keineswegs, sonst bedürfte es nicht der Regelungen in §§ 563, 580 BGB
i.V.m. § 581 BGB bzw. des § 594d BGB. Will sagen: auch der
Pachtvertrag läuft weiter.

-thh
--
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Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>
Rupert Haselbeck
2017-12-20 11:20:06 UTC
Permalink
Post by A. Kawa
Einige Mieter weigern sich diese Rechnungen auszugleichen, weil die
Rechnungen "auf den Namen eines seit über 2 Jahren Verstorbenen laufen".
Ist das Verhalten der Mieter so korrekt?
Nein. Es ist völlig egal, auf welchen Namen irgendwelche Rechnungen
ausgestellt sind. Entscheidend ist allein, dass die Kosten für das jeweilige
Mietobjekt nachweisbar tatsächlich angefallen (und umlagefähig) sind. Wenn
klar ist, dass die Tochter Rechtsnachfolgerin des vormaligen Eigentümers
ist, entweder aufgrund § 1922 BGB oder schon vorher aufgrund der Schenkung,
§ 516ff BGB, dann ist nicht recht verständlich, warum ein Mieter glauben
könnte, sich auf diese Weise vor der Zahlung drücken zu können.
Es mag sich für deinen "Bekannten" empfehlen, eine Beratung durch einen
Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, auch wenn das natürlich ein wenig Geld
kostet. Die Zahlungsverweigerung könnte deutlich teurer werden.
Selbst wenn unklar sein sollte, wer den nun wirklich Vermieter ist, dann ist
eine Zahlungsverweigerung unklug. Es wäre dann allenfalls zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für eine Hinterlegung der geschuldeten Beträge vorliegen, §
372ff BGB
Post by A. Kawa
Hat die Tochter hier eine Pflichtverletzung begangen, indem sie z.B.
die Strom- und Wasser-Verträge nicht auf sich umgemeldet hat.
Nein. Im Übrigen beträfe das lediglich das Verhältnis der Eigentümerin zu
den Stadtwerken, nicht aber das Verhältnis zu den Mietern
Post by A. Kawa
Sie
ist schließlich die Eigentümerin der Grundstücke seit 2013 und ihr
Vater verstarb 2015.
Ja. Die Tochter ist Eigentümerin und das ist sie völlig unabhängig davon, ob
die Stadtwerke das wissen und im Falle der Erbschaft auch unabhängig davon,
ob sie im Grundbuch eingetragen ist.
Post by A. Kawa
Macht sich die Vermieterin hier möglicherweise strafbar?
Nein, natürlich nicht. Welches Verhalten sollte denn bei dem geschilderten
Vorgang strafbar sein?

MfG
Rupert
A. Kawa
2017-12-20 12:06:07 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Nein. Im Übrigen beträfe das lediglich das Verhältnis der Eigentümerin zu
den Stadtwerken, nicht aber das Verhältnis zu den Mietern
Ich kann darlegen, warum die Mieter sich so verhalten.

Die Mietverträge haben alle Mieter mit dem verstorbenen Vater geschlossen.
Er schenkte die Häuser 2013 an die Tochter. Den Mietern wurde schriftlich
mitgeteilt, das nun die Tochter die Vermieterin ist.

Danach hat der Vater aber weiter mit den Mietern Rechtsgeschäfte mit
den Mietern geschlossen, Vereinbarungen getroffen, etc. was die Mietshäuser
anbelangte. Er kümmerte sich trotzdem weiter selbst um die Mieter.

Dann starb er 2015 und die Tochter begann sich um die Mietverhältnisse zu
kümmern. Aber so gut, dass sie mit fast jedem Mieter in Streit geriet.

Sie behauptete dann, dass die Vereinbarungen, die der Vater nach der
Schenkung
mit den Mietern traf, sämtlich ungültig wären, da ihr Vater da ohne ihres
Auftrages handelte. In Wirklichkeit war sie aber meist dabei, wenn der Vater
was
mit den Mietern vereinbarte und schaute zu.

Wenn ein Vermieter nun so die Vergangenheit sich dreht und wendet, wie es
ihm
in den Kram passt, hat man zu einer Person natürlich keinerlei vertrauen.
Man
hat ja keine Rechtssicherheit mit solchen Personen.

Nun tauchen Rechnungen auf, die auf ihren Vater laufen und die Tochter
reicht
sie an die Mieter weiter.

Die Mieter sagen sich jetzt: Warum soll ich Rechnungen ausgleichen, die auf
ihren Vater laufen? Vielleicht hat er da die Verträge ohne Auftrag von ihr
abgeschlossen
und sie bezahlen etwas, wo nachher die Tochter sagt: Hättet ihr nicht zahlen
müssen.

Die Tochter ist halt so eine Person, die einem Mieter sagt: Im Vertrag
stehen *ungefähr*
200 qm Garten. Also können das auch 80 qm sein. Weil ja *ungefähr* davor
steht.

Da die Häuser auf die Tochter jetzt laufen, stellt sich doch die berechtigte
Frage,
warum die Rechnungen für Strom-/Wasserverbräuche auf den toten Vater laufen.

Gruss
Artur
Detlef Meißner
2017-12-20 12:27:46 UTC
Permalink
Post by A. Kawa
Post by Rupert Haselbeck
Nein. Im Übrigen beträfe das lediglich das Verhältnis der Eigentümerin zu
den Stadtwerken, nicht aber das Verhältnis zu den Mietern
Ich kann darlegen, warum die Mieter sich so verhalten.
Die Mietverträge haben alle Mieter mit dem verstorbenen Vater geschlossen.
Er schenkte die Häuser 2013 an die Tochter. Den Mietern wurde schriftlich
mitgeteilt, das nun die Tochter die Vermieterin ist.
Danach hat der Vater aber weiter mit den Mietern Rechtsgeschäfte mit
den Mietern geschlossen, Vereinbarungen getroffen, etc. was die Mietshäuser
anbelangte. Er kümmerte sich trotzdem weiter selbst um die Mieter.
Wenn er von der Tochter beauftragt wurde, kann er das in einem gewissen
Rahmen.
Fragt sich nur, wer dann bei etwas Schriftlichem unterschrieben hat.
Post by A. Kawa
Dann starb er 2015 und die Tochter begann sich um die Mietverhältnisse zu
kümmern. Aber so gut, dass sie mit fast jedem Mieter in Streit geriet.
Sie behauptete dann, dass die Vereinbarungen, die der Vater nach der
Schenkung
mit den Mietern traf, sämtlich ungültig wären, da ihr Vater da ohne ihres
Auftrages handelte. In Wirklichkeit war sie aber meist dabei, wenn der Vater
was
mit den Mietern vereinbarte und schaute zu.
Liegt was Schriftliches vor? Hat das der Vater unterschrieben?

Wenn sie dabei war und hat ihren Vater unterschreiben lassen, dann hat
sie ein Fehler gemacht.
Post by A. Kawa
Wenn ein Vermieter nun so die Vergangenheit sich dreht und wendet, wie es
ihm
in den Kram passt, hat man zu einer Person natürlich keinerlei vertrauen.
Man
hat ja keine Rechtssicherheit mit solchen Personen.
Das stimmt.
Post by A. Kawa
Nun tauchen Rechnungen auf, die auf ihren Vater laufen und die Tochter
reicht
sie an die Mieter weiter.
Die Mieter sagen sich jetzt: Warum soll ich Rechnungen ausgleichen, die auf
ihren Vater laufen? Vielleicht hat er da die Verträge ohne Auftrag von ihr
abgeschlossen
und sie bezahlen etwas, wo nachher die Tochter sagt: Hättet ihr nicht zahlen
müssen.
Ich denke, da muss man sich überlegen, welche Position man einnehmen möchte.
1. Sind alle Verträge mit dem Vater nach der Übertragung an die Tochter
ungültig?
2. Sind sie gültig.

Was bedeutet der eine oder andere Fall konkret für das Mietverhältnis?

Ist das evtl. sogar ungültig? Dann kann die Tochter einen neuen
Mietvertrag verlangen, der garantiert zu einer höheren Miete führt.

Oder man belässt es dabei und zahlt die Rechnungen.
(Sind die Beträge dort denn nachvollziehbar?)
Post by A. Kawa
Die Tochter ist halt so eine Person, die einem Mieter sagt: Im Vertrag
stehen *ungefähr*
200 qm Garten. Also können das auch 80 qm sein. Weil ja *ungefähr* davor
steht.
Das ist natürlich Quatsch. "Ungefähr" sollte sich schon an den 200 qm
orientieren. Es könnten auch 220 qm sein.
Post by A. Kawa
Da die Häuser auf die Tochter jetzt laufen, stellt sich doch die berechtigte
Frage,
warum die Rechnungen für Strom-/Wasserverbräuche auf den toten Vater laufen.
Weil bei dem Versorgungsbetrieb nichts umgestellt wurde. Denen ist doch
egal, woher sie ihr Geld bekommen.
Die Rechnung bezieht sich übrigens nicht auf eine Person, sondern auf
eine Liegenschaft. Der Adressat der Rechnung muss nicht automatisch
deren Besitzer sein.
Wird ein Haus extern verwaltet, bekommt die Hausverwaltung die Rechnung.

Detlef
Detlef Meißner
2017-12-20 12:29:26 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by A. Kawa
Sie behauptete dann, dass die Vereinbarungen, die der Vater nach der
Schenkung
mit den Mietern traf, sämtlich ungültig wären, da ihr Vater da ohne ihres
Auftrages handelte. In Wirklichkeit war sie aber meist dabei, wenn der Vater
was
mit den Mietern vereinbarte und schaute zu.
Liegt was Schriftliches vor? Hat das der Vater unterschrieben?
Wenn sie dabei war und hat ihren Vater unterschreiben lassen, dann hat
sie ein Fehler gemacht.
Oder ihr Vater hatte eine Vollmacht. Aber davon müsste man dann wissen.

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-12-20 14:03:40 UTC
Permalink
Post by A. Kawa
Nun tauchen Rechnungen auf, die auf ihren Vater laufen und die Tochter
reicht
sie an die Mieter weiter.
Die Mieter sagen sich jetzt: Warum soll ich Rechnungen ausgleichen, die auf
ihren Vater laufen? Vielleicht hat er da die Verträge ohne Auftrag von ihr
abgeschlossen
und sie bezahlen etwas, wo nachher die Tochter sagt: Hättet ihr nicht zahlen
müssen.
Aber *sie* legt doch die Rechnungen vor; also wäre /sie/ die Betrügerin,
wenn sie selbige plötzlich als unwirksam bezeichnen würde.

Ganz abgesehen davon (ich unterstelle mal, es geht um die
nebenkostenabrechnungen) dienen diese Rechnungen lediglich als /Beleg/
für die Posten ihrer *eigenen* Aufstellung der Nebenkosten. Insofern
geht es doch gar nicht um besagte Rechnungen der Stadtwerke usw., oder
dessen Empfänger, sondern um vom *Vermieter* vorgelegte
Nebenkostenabrechnung. Und die muss (sofern die Posten selbst
abrechenbar sind) natürlich beglichen werden.
Post by A. Kawa
Da die Häuser auf die Tochter jetzt laufen, stellt sich doch die berechtigte
Frage,
warum die Rechnungen für Strom-/Wasserverbräuche auf den toten Vater laufen.
Weil die Erben ganz regulär und vollumfänglich in die Rechte und
Pflichten des Erblassers eintreten; das beinhaltet auch dessen Verträge.

Wolfgang
--
If I could, I would wish for ONE news INDEED being a fake, namely for
the news of this immature cockalorum in fact became President of the
United States.
Rupert Haselbeck
2017-12-20 14:40:07 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Nein. Im Übrigen beträfe das lediglich das Verhältnis der Eigentümerin zu
Post by Rupert Haselbeck
den Stadtwerken, nicht aber das Verhältnis zu den Mietern
Ich kann darlegen, warum die Mieter sich so verhalten.
Die Mietverträge haben alle Mieter mit dem verstorbenen Vater geschlossen.
Er schenkte die Häuser 2013 an die Tochter. Den Mietern wurde schriftlich
mitgeteilt, das nun die Tochter die Vermieterin ist.
Gut. Wenn der Vater dies selber so mitteilte, dann steht also fest, dass die
Tochter Vermieterin ist.
Sie ist damit also zweifellos auch Gläubigerin nicht nur hinsichtlich der
Mietzahlungen sondern auch der geschuldeten Nebenkosten.
Post by Rupert Haselbeck
Danach hat der Vater aber weiter mit den Mietern Rechtsgeschäfte mit
den Mietern geschlossen, Vereinbarungen getroffen, etc. was die
Mietshäuser anbelangte. Er kümmerte sich trotzdem weiter selbst um die
Mieter.
Das ist häufig so, dass ein Dritter sich um die Verwaltung kümmert. Oft ist
es auch eine Firma, die aufgrund eines Vertrages mit dem Eigentümer die
Hauswverwaltung innehat.
Post by Rupert Haselbeck
Dann starb er 2015 und die Tochter begann sich um die Mietverhältnisse zu
kümmern. Aber so gut, dass sie mit fast jedem Mieter in Streit geriet.
Das ist zwar unerquicklich, aber es ändert nichts an den bestehenden
Rechtsverhältnissen
Post by Rupert Haselbeck
Sie behauptete dann, dass die Vereinbarungen, die der Vater nach der
Schenkung
mit den Mietern traf, sämtlich ungültig wären, da ihr Vater da ohne ihres
Auftrages handelte. In Wirklichkeit war sie aber meist dabei, wenn der
Vater was
mit den Mietern vereinbarte und schaute zu.
Das ist ggfls. gerichtlich zu klären.
Aber hat dieses Problem Einfluss auf die geschuldeten Zahlungen für die
Nebenkosten?
Post by Rupert Haselbeck
Wenn ein Vermieter nun so die Vergangenheit sich dreht und wendet, wie es
ihm
in den Kram passt, hat man zu einer Person natürlich keinerlei vertrauen.
Man
hat ja keine Rechtssicherheit mit solchen Personen.
Man hat einen Vertrag mit dieser PErson. An selbigen muss man sich halten,
bis er ganz oder auch nur teilweise aufgehoben bzw. geändert wird
Post by Rupert Haselbeck
Nun tauchen Rechnungen auf, die auf ihren Vater laufen und die Tochter
reicht
sie an die Mieter weiter.
Wo sollte da ein Problem sein? Wenn es umlagefähige Nebenkosten wie z.B.
Wasser, Abwasser, Straßenreinigung etc sind (mit dem Mietvertrag
abgleichen), dann ist es völlig egal, wer diese Leistungen erbracht hat. Die
Nebenkosten werden dem Vermieter geschuldet, nicht irgendwem sonst
Post by Rupert Haselbeck
Die Mieter sagen sich jetzt: Warum soll ich Rechnungen ausgleichen, die
auf ihren Vater laufen? Vielleicht hat er da die Verträge ohne Auftrag von
ihr abgeschlossen
und sie bezahlen etwas, wo nachher die Tochter sagt: Hättet ihr nicht
zahlen müssen.
Die Tochter ist halt so eine Person, die einem Mieter sagt: Im Vertrag
stehen *ungefähr*
200 qm Garten. Also können das auch 80 qm sein. Weil ja *ungefähr* davor
steht.
Die Größe des Gartens wird sich durch den Tod des Vaters ja wohl nicht
geändert haben
Post by Rupert Haselbeck
Da die Häuser auf die Tochter jetzt laufen, stellt sich doch die
berechtigte Frage,
warum die Rechnungen für Strom-/Wasserverbräuche auf den toten Vater laufen.
Weil niemand den Eigentümerwechsel an die Stadtwerke mitgeteilt hat und weil
es den Stadtwerken völlig egal ist, wer die Rechnung zahlt!
Wurde denn Strom und Wasser in der in der Nebenkostenabrechnung genannten
Menge geliefert? In den Rechnungen ist doch wohl der Verbrauch des
Mietobjekts in der jeweiligen Zeit wiedergegeben.

MfG
Rupert
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