Discussion:
Gutachter gesucht
(zu alt für eine Antwort)
Tom Berger
2011-07-23 13:06:29 UTC
Permalink
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Eventuell kann das sogar von Studenten unter Anleitung eines Profs oder
wissenschaftlichen Mitarbeiteres erarbeitet werden, und könnte damit sogar
als Beispiel praxisnaher Ausbildung dienen. Vielleicht könnt Ihr diese
Anfrage auch an Leute weiter leiten, die nicht hier mitlesen, aber
eventuell Interesse haben könnten. Man beachte als besonderen Anreiz, dass
sogar leitende Ingenieure von Evonik Degussa auf die Magnete herein
gefallen sind und bis heute durch die Magnete bewirkte Energieeinsparungen
an ihren Energieanlagen behaupten.

Ich suche Leute aus seriösen wissenschaftlichen/technischen Einrichtungen,
die zu einem für Verbraucherschutz und Pressefreiheit geführten
Gerichtsprozess Gutachten zu folgenden Themen erstellen können:

1. über ein Patent über "magnetische Ionisierung eines
kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung von
Permanentmagneten
(http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE000019739629B4)

2. Darüber, dass Kernspinresonanz nichts damit zu tun haben kann, dass an
einem Permanentmagneten vorbeigeführter kohlenwasserstoffhaltiger
Treibstoff eine höhere Verbrennungsenthalpie hat als "magnetisch
unbehandelter" Treibstoff.

3. Dass in normalen Heizungsanlagen der Brennstoff (Erdgas, Heizöl) fast
vollständig verbrennt, und dass dabei nicht so viel unverbrannter
Brennstoff im Abgas übrig bleibt, dass durch dessen potentielle Nutzung ein
Potential für 8% Effizienzsteigerung verbleibt.

Die drei Themen sind IMO eigentlich recht einfach zu bearbeiten. Es ist
NICHT erforderlich, dass die Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt
sind. Es reicht, die grundlegenden naturwissenschaftlichen Fakten
zsuammenzustellen und gegebenenfalls durch eine kurze Überschlagsberechnung
zu erhärten. Das ganze sollte in eine PDF-Datei gepackt werden, auf deren
"Deckblatt" das Wort "Gutachten" steht.

Zu 1. ist mMn auszuführen, dass erstens Magnete keine Energie abgeben, für
die Ionisierung von Materie aber Ionisierungsenergie aufgewendet werden
muss. Und es muss ausgeführt werden, dass die magnetischen Kräfte des
Magneten auf den diamagnetischen Kohlenwasserstoff um viele Größenordnungen
kleiner sind, als nötig wäre, um durch das Leisten von Arbeit gegen diese
Magnetkraft so viel Energie einzubringen, dass dadurch die
Ionisierungsenergie erreicht wird (siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet#Patent). Schön wäre noch ein Hinweis,
dass der "Erfinder" des Patents niemals die behauptete magnetische
Ionisierung gemessen haben kann, und dass das Patent deshalb in Widerspruch
zum aktuellen Stand der Wissenschaft steht.

zu 2. ist mMn auszuführen, dass zwar unter Umständen durch Kernspinresonanz
die Reaktivität von Molekülen verbessert werden kann, dass dazu aber von
Außen Energie zugeführt werden muss, weil Magnete alleine keine Energie
liefern und deshalb ohne Energiezufuhr von Außen auch keine Veränderungen
an den Molekülen bewirken können. Außerdem ist zu zeigen, dass die durch
die Magnetkraft auf den diamagnetischen Brennstoff bewirkte Spinänderung
äußerst kurzlebig ist und um Größenordnungen kleiner als die
thermodynamischen Kräfte im Brennstoff, so dass unmittelbar nach Verlassen
des Magnetfelds keinerlei gemeinsame magnetische Ausrichtung der Moleküle
bzw der darin befindlichen Atomkerne mehr vorhanden sein kann.

zu 3. reicht es mE, die von Schornsteinfegern regelmäßig gemesssene
typische Abgaszusammensetzung einer Heizungsanlage (beispielsweise bei
Verbrennung von Erdgas) aufzulisten und dem stöchiometrischen
Brennstoff-Sauerstoff-Verhältnis gegenüber zu stellen und zu zeigen, wie
viel Energie man durch "vollständigere" Verbrennung beispielsweise aus dem
im Abgas gemessenen CO oder unverbrannten Kohlenwasserstoffen noch gewinnen
könnte.

Jetzt noch der Haken an der Sache: ich kann für diese Gutachten nichts
bezahlen. Ich stehe gerade in einem Rechtsstreit mit dem Hersteller der
Magnete und bin mit vorerst einer einstweiligen Verfügung belegt,
derzufolge ich noch nicht einmal klare und eindeutige wissenschaftliche
Aussagen wie die in den erwünschten Gutachten äußern darf. Der Rechtsstreit
ist für mich vorerst extrem teuer und sprengt alleine schon mein
finanzielles Potential. Es ist bei uns leider so: Recht haben heisst nicht
Recht bekommen, und man muss sich das Recht haben auch leisten können.
Dummerweise bin ich passionierter Rechthaber :-)

PS XPost nach de.sci.physik und de.sci.ing.misc ist beabsichtigt, bitte
kein F'Up2 setzen, damit Abonnenten beider Gruppen die Diskussion verfolgen
können
Hase Cäsar
2011-07-23 13:39:10 UTC
Permalink
Es geht um das hier:http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Eventuell kann das sogar von Studenten unter Anleitung eines Profs oder
wissenschaftlichen Mitarbeiteres erarbeitet werden, und könnte damit sogar
als Beispiel praxisnaher Ausbildung dienen. Vielleicht könnt Ihr diese
Anfrage auch an Leute weiter leiten, die nicht hier mitlesen, aber
eventuell Interesse haben könnten. Man beachte als besonderen Anreiz, dass
sogar leitende Ingenieure von Evonik Degussa auf die Magnete herein
gefallen sind und bis heute durch die Magnete bewirkte Energieeinsparungen
an ihren Energieanlagen behaupten.
Ich suche Leute aus seriösen wissenschaftlichen/technischen Einrichtungen,
die zu einem für Verbraucherschutz und Pressefreiheit geführten
1. über ein Patent über "magnetische Ionisierung eines
kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung von
Permanentmagneten
(http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=D...)
2. Darüber, dass Kernspinresonanz nichts damit zu tun haben kann, dass an
einem Permanentmagneten vorbeigeführter kohlenwasserstoffhaltiger
Treibstoff eine höhere Verbrennungsenthalpie hat als "magnetisch
unbehandelter" Treibstoff.
3. Dass in normalen Heizungsanlagen der Brennstoff (Erdgas, Heizöl) fast
vollständig verbrennt, und dass dabei nicht so viel unverbrannter
Brennstoff im Abgas übrig bleibt, dass durch dessen potentielle Nutzung ein
Potential für 8% Effizienzsteigerung verbleibt.
Die drei Themen sind IMO eigentlich recht einfach zu bearbeiten. Es ist
NICHT erforderlich, dass die Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt
sind. Es reicht, die grundlegenden naturwissenschaftlichen Fakten
zsuammenzustellen und gegebenenfalls durch eine kurze Überschlagsberechnung
zu erhärten. Das ganze sollte in eine PDF-Datei gepackt werden, auf deren
"Deckblatt" das Wort "Gutachten" steht.
Zu 1. ist mMn auszuführen, dass erstens Magnete keine Energie abgeben, für
die Ionisierung von Materie aber Ionisierungsenergie aufgewendet werden
muss. Und es muss ausgeführt werden, dass die magnetischen Kräfte des
Magneten auf den diamagnetischen Kohlenwasserstoff um viele Größenordnungen
kleiner sind, als nötig wäre, um durch das Leisten von Arbeit gegen diese
Magnetkraft so viel Energie einzubringen, dass dadurch die
Ionisierungsenergie erreicht wird (siehehttp://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet#Patent). Schön wäre noch ein Hinweis,
dass der "Erfinder" des Patents niemals die behauptete magnetische
Ionisierung gemessen haben kann, und dass das Patent deshalb in Widerspruch
zum aktuellen Stand der Wissenschaft steht.
zu 2. ist mMn auszuführen, dass zwar unter Umständen durch Kernspinresonanz
die Reaktivität von Molekülen verbessert werden kann, dass dazu aber von
Außen Energie zugeführt werden muss, weil Magnete alleine keine Energie
liefern und deshalb ohne Energiezufuhr von Außen auch keine Veränderungen
an den Molekülen bewirken können. Außerdem ist zu zeigen, dass die durch
die Magnetkraft auf den diamagnetischen Brennstoff bewirkte Spinänderung
äußerst kurzlebig ist und um Größenordnungen kleiner als die
thermodynamischen Kräfte im Brennstoff, so dass unmittelbar nach Verlassen
des Magnetfelds keinerlei gemeinsame magnetische Ausrichtung der Moleküle
bzw der darin befindlichen Atomkerne mehr vorhanden sein kann.
zu 3. reicht es mE, die von Schornsteinfegern regelmäßig gemesssene
typische Abgaszusammensetzung einer Heizungsanlage (beispielsweise bei
Verbrennung von Erdgas) aufzulisten und dem stöchiometrischen
Brennstoff-Sauerstoff-Verhältnis gegenüber zu stellen und zu zeigen, wie
viel Energie man durch "vollständigere" Verbrennung beispielsweise aus dem
im Abgas gemessenen CO oder unverbrannten Kohlenwasserstoffen noch gewinnen
könnte.
Jetzt noch der Haken an der Sache: ich kann für diese Gutachten nichts
bezahlen. Ich stehe gerade in einem Rechtsstreit mit dem Hersteller der
Magnete und bin mit vorerst einer einstweiligen Verfügung belegt,
derzufolge ich noch nicht einmal klare und eindeutige wissenschaftliche
Aussagen wie die in den erwünschten Gutachten äußern darf. Der Rechtsstreit
ist für mich vorerst extrem teuer und sprengt alleine schon mein
finanzielles Potential. Es ist bei uns leider so: Recht haben heisst nicht
Recht bekommen, und man muss sich das Recht haben auch leisten können.
Dummerweise bin ich passionierter Rechthaber :-)
PS XPost nach de.sci.physik und de.sci.ing.misc ist beabsichtigt, bitte
kein F'Up2 setzen, damit Abonnenten beider Gruppen die Diskussion verfolgen
können
Gut gemacht, Tommi.

Wir haben alle überlegt ob wir in den nächsten
Tagen in der Freizeit unsere Autos putzen sollen oder was anderes
machen.

Und nun zum Patent :

Ich aber sage euch .....


... Ich würde das Patent auf jeden Fall bewilligen bzw. vorhandenes
Geld reinstopfen.

Elektromagnete fände ich aber besser als Permanentmagnete ..... hab
ich irgendwie im Gefühl.

Nun, gehen wir mal vereinfacht von Ethen ( C2H4 ) aus :

Der maximale Brennwert ist physikalich eisern festgelegt.
( Ein ähnliches Patent war der Turbo vor 30 Jahern )

Magnete weden im Brennstoff auf jeden Fall Photonen erzeugen, der
Brennwert erhöht sich.

Glaubt ihr auch wir ich, daß wir den Strom der ( KLEINEN ) E-Magnete
leicht wieder rausbekommen ?
Bodo Mysliwietz
2011-07-23 14:43:00 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Eventuell kann das sogar von Studenten unter Anleitung eines Profs oder
wissenschaftlichen Mitarbeiteres erarbeitet werden, und könnte damit sogar
als Beispiel praxisnaher Ausbildung dienen. Vielleicht könnt Ihr diese
Anfrage auch an Leute weiter leiten, die nicht hier mitlesen, aber
eventuell Interesse haben könnten. Man beachte als besonderen Anreiz, dass
sogar leitende Ingenieure von Evonik Degussa auf die Magnete herein
gefallen sind und bis heute durch die Magnete bewirkte Energieeinsparungen
an ihren Energieanlagen behaupten.
siehe unten.
Post by Tom Berger
Ich suche Leute aus seriösen wissenschaftlichen/technischen Einrichtungen,
die zu einem für Verbraucherschutz und Pressefreiheit geführten
Tja, wie Du oben beschreibst existieren Fachleute (leitende Ing.
Degussa) die das scheinbar im Praxialltag feststellen. Entdweder ist das
(n.a.) Deine Evidenz das die magnete, warum auch immer, funktionieren
oder Du kompromitierst halt diese Ingenieure bzw. Abteilungen eines
Großkonzerns der in der Lage ist komplexe Anlagen zu bauen/entwickeln
und brechnen ;-)

Frag sie einfach ob sie Dir Realdaten aushändigen!
Post by Tom Berger
Jetzt noch der Haken an der Sache: ich kann für diese Gutachten nichts
bezahlen. Ich stehe gerade in einem Rechtsstreit mit dem Hersteller der
Magnete und bin mit vorerst einer einstweiligen Verfügung belegt,
derzufolge ich noch nicht einmal klare und eindeutige wissenschaftliche
Aussagen wie die in den erwünschten Gutachten äußern darf. Der Rechtsstreit
ist für mich vorerst extrem teuer und sprengt alleine schon mein
finanzielles Potential. Es ist bei uns leider so: Recht haben heisst nicht
Recht bekommen, und man muss sich das Recht haben auch leisten können.
Dummerweise bin ich passionierter Rechthaber :-)
Wie schon an anderer Stelle erwähnt. Kauf Dir die Magnete, baue Dir eine
Referenzlaborprüfstand (kalorimetrische Messungen) und wenn Du Fakten
hast, verklagst Du den hersteller auf konstruktiven Produktmangel.

Aus meiner Sicht scheinst Du den Fall falsch anzugehen.
Verständlicherweise versuchts Du nur anhand bekannter physikalischer
Gesetzmässigkeiten zu postulieren das es nicht funktionieren kann. Damit
hat die Menschheit schon sehr oft falsch gelegen.
Was Du brauchst sind die Realdaten Vorher/Nacher bei reproduzierten
Szenarien.
Sollte man Anhand solcher stichhaltigen Daten dann doch eine Ersparnis
sehen, erweißt Du der Firma einen Bärendienst. Dann gilt es jedoch die
wahre physikalisch Chemische Begründung zu finden.

Sollte anhand dieser Daten jedoch eindeutig erkennbar sein das es zu
keinem positiven Effekt kommt, steht es Dir anheim diese Daten als
empirische Daten, ausgewertet, als Vergleich aufzuzeigen.

Auch an diser Stelle nochmal erwähnt. Ich erwarte durch Magnete auch
keine Heizkostenersparnis!
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-23 15:25:08 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Tja, wie Du oben beschreibst existieren Fachleute (leitende Ing.
Degussa) die das scheinbar im Praxialltag feststellen. Entdweder ist das
(n.a.) Deine Evidenz das die magnete, warum auch immer, funktionieren
oder Du kompromitierst halt diese Ingenieure bzw. Abteilungen eines
Großkonzerns der in der Lage ist komplexe Anlagen zu bauen/entwickeln
und brechnen ;-)
Ja, letzteres ist eindeutig der Fall. Da wird Inkompetenz in
unvorstellbarem Ausmaß vorgeführt.
Post by Bodo Mysliwietz
Frag sie einfach ob sie Dir Realdaten aushändigen!
Ich hab' schon nachgefragt, wie sie zu diesen Messungen gekommen sind, und
was sie unternommen haben, Vergleichbarkeit herzustellen. Leider hab' ich
keine Antwort gekriegt. Fakt ist, dass die Anwender an einer laufenden
Anlage überhaupt keine Möglichkeit haben, aussagefähige Vergleichsmessungen
durchzuführen.

Ich hab' dann noch nachgefragt, ob sie das in anderen Anlagen einvgebaut
haben, denn der Vorstand könnte sich ja sogar strafbar machen, wennn er
solches Einsparungspotential ungenutzt lässt. Darauf wurde geantwortet,
dass man diese Einsparungen nur an dieser einen Anlage und für deren
spezifische Bedingungen gemessen habe und für andere Anlagen nicht erwarte.

Mir liegt ein Gutachten vor, dass in Auftrag der Magnethändler bei einem
ihrer Kunden durchgeführt wurde. Das enthält so haarsträubende Fehler, dass
man heulen könnte. Da wird beispielsweise die Aufheizdauer von 6 Minuten
vorgegeben, und es wird die Erwärmung des Kesselwassers in dieser Zeit
gemessen. Irrerweise aber werden die um 15° differierenden
Ausgangstemperaturen überhaupt nicht berücksichtigt. Logischerweise kriegt
man von der niedrigeren Ausgangstemperatur in derselben Zeit eine größere
Erwärmung als von der höheren Temperatur aus. Und zufälligerweise ist die
Messung mit der niedrigeren Temperatur die mit den Magneten. Und um dem
ganzen die Krone aufzusetzen, wird der Temperaturanstieg nicht
kontinuierlich gemessen, sondern nur im Abstand von jeweils 2 Minuten. Ich
konnte den Physiker, der diese Messungen durhcgeführt hat, telefonisch
sprechen, und der lachte nur über den Mist, den er selbst angezettelt hat.
Er weiss, dass seine Messungen keine Rückschlüsse erlauben, aber für mehr
hätte das Budget eben nicht gereicht.
Post by Bodo Mysliwietz
Wie schon an anderer Stelle erwähnt. Kauf Dir die Magnete, baue Dir eine
Referenzlaborprüfstand (kalorimetrische Messungen) und wenn Du Fakten
hast, verklagst Du den hersteller auf konstruktiven Produktmangel.
Du scheinst nicht gantz mitgekriegt zu haben, um was es geht. Ich stehe
bereits als Beklagter vor Gericht, und meine sachkundigen Ausführungen
interessieren das Gericht dabei einen feuchten Kehricht. Die wollen etwas
sehen, worauf "Gutachten" steht, und das muss von jemand anderem als mir
kommen.
Wolfgang Allinger
2011-07-23 15:00:00 UTC
Permalink
On 23 Jul 11 at group /de/sci/physik in article
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Wie schon an anderer Stelle erwähnt. Kauf Dir die Magnete, baue Dir
eine Referenzlaborprüfstand (kalorimetrische Messungen) und wenn Du
Fakten hast, verklagst Du den hersteller auf konstruktiven
Produktmangel.
Du scheinst nicht gantz mitgekriegt zu haben, um was es geht. Ich
stehe bereits als Beklagter vor Gericht, und meine sachkundigen
Ausführungen interessieren das Gericht dabei einen feuchten Kehricht.
Die wollen etwas sehen, worauf "Gutachten" steht, und das muss von
jemand anderem als mir kommen.
Ghostwriter existieren. Frag mal Karl-Theodor. Auch wenn Du nicht drüber
lachen kannst. Muss der Gutachter bezeugen, dass er das selber
händeringend angefertigt hat? IIRC nicht!

Schick mir die Rohlinge als doc, rtf oder sonstwas, ich mach das dann
mit dem Gutachten.

reply funzt, PY Justiz eher nicht :)



Saludos Wolfgang
--
Meine 7 Sinne:
Unsinn, Schwachsinn, Blödsinn, Wahnsinn, Stumpfsinn, Irrsinn, Lötzinn.
Wolfgang Allinger Paraguay reply Adresse gesetzt !
ca. 15h00..21h00 MEZ SKYPE:wolfgang.allinger
Bodo Mysliwietz
2011-07-23 17:42:42 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Tja, wie Du oben beschreibst existieren Fachleute (leitende Ing.
Degussa) die das scheinbar im Praxialltag feststellen. Entdweder ist das
(n.a.) Deine Evidenz das die magnete, warum auch immer, funktionieren
oder Du kompromitierst halt diese Ingenieure bzw. Abteilungen eines
Großkonzerns der in der Lage ist komplexe Anlagen zu bauen/entwickeln
und brechnen ;-)
Ja, letzteres ist eindeutig der Fall. Da wird Inkompetenz in
unvorstellbarem Ausmaß vorgeführt.
Post by Bodo Mysliwietz
Frag sie einfach ob sie Dir Realdaten aushändigen!
Ich hab' schon nachgefragt, wie sie zu diesen Messungen gekommen sind, und
was sie unternommen haben, Vergleichbarkeit herzustellen. Leider hab' ich
keine Antwort gekriegt.
Damit hast Du Deine Aussage "... wird Inkompetenz in unvorstellbarem
Ausmaß vorgeführt." gleich ad absurdum geführt.
Post by Tom Berger
Fakt ist, dass die Anwender an einer laufenden
Anlage überhaupt keine Möglichkeit haben, aussagefähige Vergleichsmessungen
durchzuführen.
Ohne die Anlage genauer zu kennen ist auch diese Aussage nicht haltbar.
Es sollte Dir bewußt sein das gerade großtechnische Anlagen quasi
riesige Kalorimeter darstellen. Wenn ei solchen Anlagen alle Stoffströme
(incl. der Heizmittel) hinreichend genau gemessen werden kannst Du die
8% ganz locker be oder wiederlegen.
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Wie schon an anderer Stelle erwähnt. Kauf Dir die Magnete, baue Dir eine
Referenzlaborprüfstand (kalorimetrische Messungen) und wenn Du Fakten
hast, verklagst Du den hersteller auf konstruktiven Produktmangel.
Du scheinst nicht gantz mitgekriegt zu haben, um was es geht. Ich stehe
bereits als Beklagter vor Gericht,
das habe ich sehr wohl mitgekriegt. Es ist auch nicht Dein erster
Ansatz. Du scheinst auch nicht realisiert zu haben das ich mich dazu an
anderer Stelle schonmal geäussert hatte.
Post by Tom Berger
und meine sachkundigen Ausführungen
interessieren das Gericht dabei einen feuchten Kehricht. Die wollen etwas
sehen, worauf "Gutachten" steht, und das muss von jemand anderem als mir
kommen.
Das ist doch klar. Das Gutachten muß quasi aus neutraler Hand kommen.
Dir obliegt es dann nachher dieses anzugreifen.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Vogel
2011-07-24 04:55:07 UTC
Permalink
Da wird Inkompetenz in unvorstellbarem Ausmaß vorgeführt.
Das darf ruhig deine persönliche Meinung sein, ja du kannst dabei
objektiv wissenschaftlich sogar richtig liegen. Aber juristisch wirksam
ist sie deswegen nicht. "Wahrheit" ist eine juristische Frage, keine
sachliche wissenschaftliche Frage.
Fakt ist, dass die Anwender an einer laufenden Anlage überhaupt keine
Möglichkeit haben, aussagefähige Vergleichsmessungen durchzuführen.
Tja wieso denn nicht?
Mir liegt ein Gutachten vor, dass in Auftrag der Magnethändler bei
einem ihrer Kunden durchgeführt wurde. Das enthält so haarsträubende
Fehler, dass man heulen könnte.
Gutachten enthalten keine Fehler solange sie juristisch nicht widerlegt
sind. Um in einem Gutachten Fehler festzustellen muss man juristisch
wirksam ein Gegengutachten bereitstellen.
Du hast es noch immer nicht begriffen, es geht um juristische
Winkelzüge, nicht um wissenschaftliche "Wahrheit" oder "Richtigkeit".
Du verwechselst dein privates Recht haben, mit juristisch Recht haben.
Du könntest dich vor Gericht höchstens auf Meinungsfreiheit berufen. Die
gilt aber nicht uneingeschränkt. Du hast aber anscheinend den Fehler
gehabt dich daruf zu berufen Recht zu haben.
Da wird beispielsweise die Aufheizdauer von 6 Minuten vorgegeben, ...
.... Ich konnte den Physiker, der diese Messungen durchgeführt hat,
telefonisch sprechen, und der lachte nur über den Mist, den er selbst
angezettelt hat. Er weiss, dass seine Messungen keine Rückschlüsse
erlauben, aber für mehr hätte das Budget eben nicht gereicht.
Kannst du das beweisen? Vor Gericht zählen nur vorgelegte offensichtliche
Beweise. Wer gescheiter ist, oder mehr oder richtiger etwas weiss, ist
Ansichtssache.
Post by Bodo Mysliwietz
Wie schon an anderer Stelle erwähnt. Kauf Dir die Magnete, baue Dir
eine Referenzlaborprüfstand (kalorimetrische Messungen) und wenn Du
Fakten hast, verklagst Du den hersteller auf konstruktiven
Produktmangel.
Du scheinst nicht gantz mitgekriegt zu haben, um was es geht. Ich
stehe bereits als Beklagter vor Gericht, und meine sachkundigen
Ausführungen interessieren das Gericht dabei einen feuchten Kehricht.
Eben, das sagte ich dir doch schon in deiner ersten Anfrage hier. Womit
kannst du deine Sachkundigkeit beweisen? Du hast nicht mitgekriegt um was
es geht. Als Beschuldigter kannst du juristisch keine sachkundigen
Aussagen in eigener Sache machen, egal um was es geht.
Du hättest klagen müssen. Aber das wissen die ganz genau, dass du dafür
nicht das nötige Kleingeld hast. So hat man dich erst einmal mit einer
einstweiligen Verfügung kaltgestellt. Jetzt musst du juristisch dagegen
klagen oder aufgeben. So hat man dir nun erzwungen zu klagen oder
aufzugeben. So ist das halt in dieser Gesellschaft, wenn einer Recht
haben will in einer Sache, muss er dies vor Gericht einklagen. Hat er
nicht das nötige Kleingeld dazu, muss er klein beigeben. Das nennt sich
Rechtsstaaat ;-)
Welche Auflagen hat man dir denn gemacht in der einstweiligen Verfügung?
Nochmal zur Klarstellung, eine einstweilige Verfügung ist keine Aussage
über die Richtigkeit des Verfügten. Die Verfügung enthält die Interessen
einer juristischen Privatperson. Der Richter prüft lediglich ob die darin
geltend gemachten Interessen nicht gegen das Recht verstossen.
Die wollen etwas sehen, worauf "Gutachten" steht, und das muss von
jemand anderem als mir kommen.
Eben. Und dann kommt die Gegenseite mit einem etwas worauf steht
"Gegengutachten". Die haben das nötige Kleingeld um jemanden zu finden
der soetwas möglicherweise aus Gefälligkeit macht.
Richter urteilen erst einmal in erster Beurteilung nach Augenschein.
Richter verhalten sich dabei leider allzuoft nur wie Menschen am
Stammtisch. Erst wenn es wirklich um ein starkes juristisches Interesse
geht, nehmen sie die Sache ernster. Wollten die in allem Recht sprechen,
soviel Zeit und Geld gäbe es nicht auf der Welt.
Wie du die Sache schilderst scheinst du mir vor Gericht ohne Anwalt
erschienen zu sein. Das wäre Töricht dich in dieser Sache selber
verteidigen zu wollen.
Wie ich dir bereits schon mal hier schrieb, du hast kein genügendes
juristisches Interesse an der Sache. Wenn ein Richter sieht, dass kein
Benutzer klagt, sondern nur du um lediglich wissenschaftlich Recht zu
haben, wobei du noch nicht einmal ein wissenschaftliches Interesse daran
hast(da du kein Wissenschaftler bist), stuft er dich in die Kategorie
"Rechthaber" ein und die mögen Richter nicht. Du hast keinen materiellen
Schaden da du so eine Anlage nicht betreibst. Also sagt sich der Richter
"was will denn der". Wie ich dir ebenfalls hier schon mal mitteilte,
kannst du als Privatperson kein öffentliches Interesse vertreten, es
müsste schon eine Interessensgemeinschaft dahinter stehen. Andererseits
müsste schon jemand mal festgestellt haben, dass ein öffentliches
Interesse hier verletzt wird. Das kannst du nicht selber tun, aber
veranlassen, wenn du das nötige Kleingeld hast.
Du siehst die Sache juristisch völlig falsch. Alleine nur
wissenschaftlich Recht zu haben um des Rechthabens willen, ist kein
juristisches Intersse, selbst dann wenn es offensichtlich ist, dass du
wissenschaftlich Recht hast.
Aber schon die Tatsache das eine Firma dich als Privatperson verklagt
hat, zeugt doch schon offensichtlich, aber juristisch irelevant, dass die
selber wissen, dass sie wissenschaftlich nicht Recht haben. Das ist aber
unwichtig.
Tom Berger
2011-07-24 07:38:02 UTC
Permalink
Post by Vogel
Post by Tom Berger
Mir liegt ein Gutachten vor, dass in Auftrag der Magnethändler bei
einem ihrer Kunden durchgeführt wurde. Das enthält so haarsträubende
Fehler, dass man heulen könnte.
Gutachten enthalten keine Fehler solange sie juristisch nicht widerlegt
sind. Um in einem Gutachten Fehler festzustellen muss man juristisch
wirksam ein Gegengutachten bereitstellen.
Dieses Gutachten samt der Aufdeckung der darin enthaltenen Messfehler durch
das Bayerische Landesamt für Umswelt ist eines meiner Beweismittel.
Post by Vogel
Du verwechselst dein privates Recht haben, mit juristisch Recht haben.
Ich verwechsele gar nichts, sondern mache einfach nur das, was jeweils
nötig sit. Dass Du das nicht verstanden hast, ist nichts Neues.
Post by Vogel
Du hättest klagen müssen.
Woie gesagt: Du versteht wie üblich gar nichts. Weshalb sollte ich denn
gegen die eine Klage anstrengen?
Post by Vogel
Aber das wissen die ganz genau, dass du dafür
nicht das nötige Kleingeld hast. So hat man dich erst einmal mit einer
einstweiligen Verfügung kaltgestellt. Jetzt musst du juristisch dagegen
klagen oder aufgeben.
Quatsch. Erst mal gibt's Widerspruch bzgl der einstweiligen Verfügung, und
dann gibt's ein Klageerzwingungsverfahren. Die müssen in der Hauptsache
Klage gegen mich erheben.
Post by Vogel
Wie du die Sache schilderst scheinst du mir vor Gericht ohne Anwalt
erschienen zu sein. Das wäre Töricht dich in dieser Sache selber
verteidigen zu wollen.
Vogel'scher Unsinn, wie er leibt und lebt. Die Sache geht vor dem
landgericht vor sich. Da herrscht Anwaltszwang, und ich bin gut vertreten.
Vogel
2011-07-24 09:18:03 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Post by Tom Berger
Mir liegt ein Gutachten vor, dass in Auftrag der Magnethändler bei
einem ihrer Kunden durchgeführt wurde. Das enthält so haarsträubende
Fehler, dass man heulen könnte.
Du wirst schon noch heulen dürfen, ohne darum betteln zu müssen.
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Gutachten enthalten keine Fehler solange sie juristisch nicht
widerlegt sind. Um in einem Gutachten Fehler festzustellen muss man
juristisch wirksam ein Gegengutachten bereitstellen.
Dieses Gutachten samt der Aufdeckung der darin enthaltenen Messfehler
durch das Bayerische Landesamt für Umswelt ist eines meiner
Beweismittel.
Messfehler durch das "Bayerische Landesamt für Umswelt"?
Du bist ja so dämlich, dass die Hunde heulen. Ein Amt macht keine Fehler
die du als Privatperson einklagen könntest und schon gar nicht durch
deine eigenen klugscheisserischen Behauptungen.
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Du verwechselst dein privates Recht haben, mit juristisch Recht haben.
Ich verwechsele gar nichts, sondern mache einfach nur das, was jeweils
nötig sit. Dass Du das nicht verstanden hast, ist nichts Neues.
Nee du verwechslst gar nichts, weil du gar nichts verstanden hast was du
verwechseln könntest. Du elender Wicht, man vergeudet seine Zeit um dir
zu helfen und du machst einen blöd an. Du bist ja dämlicher als ich
dachte. Wenn du alles so gut besser weisst, warum winselst und heulst du
hier herum? Lest du nicht was andere für eine meinung dazu hier geäussert
haben? ist es dir entgangen dass die dir das gleiche sagten wie ich?
"Es ist bei uns leider so: Recht haben heisst nicht Recht bekommen, und
man muss sich das Recht haben auch leisten können."
Das stammt doch von dir?
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Du hättest klagen müssen.
Wie gesagt: Du versteht wie üblich gar nichts.
Du paranoisch dämlicher Hund.
Post by Tom Berger
Weshalb sollte ich denn gegen die eine Klage anstrengen?
Weil DU etwas erreichen willst. Du bist dämlicher als die Polizei
erlaubt. Weil du dadurch in der günstigeren juristischen Position gewesen
wärst. Selber dumm wie Stroh aber andere blöd anmachen. Jetzt wundert es
mich nicht mehr wie du soweit kommen konntest und wieso du die dir hier
gemachten Vorschläge von anderen und mir ignoriert hast. Aber du wirst
deine Lektion bekommen. Lernen wirst du natürlich nichts daraus, weil wie
es sich hier schon öfters gezeigt hat, du ein lernresistenter Querulant
bist.
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Aber das wissen die ganz genau, dass du dafür
nicht das nötige Kleingeld hast. So hat man dich erst einmal mit
einer einstweiligen Verfügung kaltgestellt. Jetzt musst du juristisch
dagegen klagen oder aufgeben.
Quatsch. Erst mal gibt's Widerspruch bzgl der einstweiligen
Verfügung,...
Juristische Banalität, die die Gegenseite längst einkalkuliert hat.
Ein Schritt der weiter nichts tut als den Rechtsstreit zu eröffen.
Juristisch gesehen, kaltes Wasser. Einfach nur unsäglich lächerlich deine
Naivität.
Post by Tom Berger
... und dann gibt's ein Klageerzwingungsverfahren.
Also doch nicht Quatsch was ich sagte.
Ja genau, das wollte ich noch erwähnen, habe mir aber nicht gedacht, dass
du so blöd bist auf diesen Gedanken zu kommen. Du faselst hier so dämlich
herum ohne eine Ahnung zu haben über die juristischen Mittel. Ein
Klageerzwingungsverfahren ist nur notwendig falls ein Gericht deine
Gegenklage ablehnt, weil es sie für aussichtlos hält. In diesem Falle
bist du bereits bei den Gerichten unten durch und in der Kategorie
"uneinsichtiger Querulant" gelandet. Dann noch weiter deine Absicht
gerichtlich durchsetzen zu wollen verlangt so richtig Geld und Zeit. Hier
herumheulen über deine beschränkten pekuniären Mittel und dann aber einen
Riesenrechtsstreit führen wollen. Sag mal hast du nicht alle Tassen im
Schrank? Bestimmt nicht! Es würde mich nicht wundern wenn du am Ende als
uneinsichtiger Sozialquerulant in der Geschlossenen landen würdest.
Solche Fälle hat es schon gegeben.
In der Tat du bist ein paranoischer Rechthaber, wie du das selbst von dir
sagtest und auch hier wiederholt bewiesen hast.
"Jetzt noch der Haken an der Sache: ich kann für diese Gutachten nichts
bezahlen. Ich stehe gerade in einem Rechtsstreit mit dem Hersteller der
Magnete und bin mit vorerst einer einstweiligen Verfügung belegt,
derzufolge ich noch nicht einmal klare und eindeutige wissenschaftliche
Aussagen wie die in den erwünschten Gutachten „äussern" darf. Der
Rechtsstreit ist für mich vorerst extrem teuer und sprengt alleine schon
mein finanzielles Potential. Es ist bei uns leider so: Recht haben heisst
nicht Recht bekommen, und man muss sich das Recht haben auch leisten
können. Dummerweise bin ich passionierter Rechthaber"
Das stammt doch von dir? "Passioniert" ist witzig. Du bist ein kranker
Rechthaber. Man wird dich behandeln.
Post by Tom Berger
Die müssen in der Hauptsache Klage gegen mich erheben.
Verlass dich drauf die werden dir diesen Gefallen tun, denn die haben
diesen Schritt bereits einkalkuliert, sowohl juristisch als auch
pekuniär, weil die wissen dass du dir diesen Schritt nicht leisten
kannst. Du bist ja richtig belämmert. Na ja solche wie du brauchen mal
eine Lektion. Du wirst sie bekommen, weil du darum bettelst.
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Wie du die Sache schilderst scheinst du mir vor Gericht ohne Anwalt
erschienen zu sein. Das wäre Töricht dich in dieser Sache selber
verteidigen zu wollen.
Vogel'scher Unsinn, wie er leibt und lebt. Die Sache geht vor dem
landgericht vor sich. Da herrscht Anwaltszwang, und ich bin gut vertreten.
Du dämlich blöder Hund. Von Landgericht sagtest du bisher nichts. Wenn du
so gut vertreten und gerüstet bist, wieso bettelst du hier um Hilfe und
wieso winselst und heulst du hier herum und suchst einen Gutachter hier
per Inserat? Man muss bezweifeln dass du gut vertreten bist, wenn dein
Anwalt nicht in der Lage ist einen geigneten Gutachter zu finden. Würde
mich aber nicht wundern, wenn du Klugscheisser deinen Anwalt auch hierbei
umgangen hast.
Helmut Wabnig
2011-07-24 10:12:08 UTC
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Post by Vogel
Post by Tom Berger
Dieses Gutachten samt der Aufdeckung der darin enthaltenen Messfehler
durch das Bayerische Landesamt für Umswelt ist eines meiner
Beweismittel.
Messfehler durch das "Bayerische Landesamt für Umswelt"?
Du bist ja so dämlich, dass die Hunde heulen. Ein Amt macht keine Fehler
die du als Privatperson einklagen könntest und schon gar nicht durch
deine eigenen klugscheisserischen Behauptungen.
So wie ich den Satz verstehe, hat das Landesamt
irgendwelche Meßfehler aufgedeckt, und nicht gemacht.

w.
Vogel
2011-07-24 11:53:34 UTC
Permalink
Post by Helmut Wabnig
Post by Tom Berger
Dieses Gutachten samt der Aufdeckung der darin enthaltenen Messfehler
durch das Bayerische Landesamt für Umswelt ist eines meiner
Beweismittel.
So wie ich den Satz verstehe, hat das Landesamt
irgendwelche Meßfehler aufgedeckt, und nicht gemacht.
Ja ich glaub da hast du Recht, ändert aber nichts an der Sache, denn im
Gerichtsverfahren wird es darum nicht gehen.
- die Gegenseite erlässt ein einstweilige Verfügung *auf Unterlassung*
bestimmter Behauptungen. Um letzteres geht es.
- dagegen kann der Verfügte, Einspruch erheben, ist jedoch bis zur
Entscheidung im Hauptverfahren an die einstweilige Verfügung gebunden
- gegen den Einspruch strengt die Gegenseite ein Klage im Hauptverfahren an
- da kann dann das Gericht nach Aktenlage urteilen, wenn es die
Aktenbeweise für ausreichend hält und im Hauptverfahren, nach Ermessen des
Gerichts, kein anderes Urteil zu erwarten ist. Wie es aussieht wurde das
Hauptverfahren zugelassen.
- gegen das Verfahren nach Aktenlage kann der Beklagte Einspruch erheben
und die Eröffnung der Hauptverhandlung verlangen
- diesen Einspruch kann das Gericht wiederum verwerfen, wodurch das Urteil
rechtskräftig wird
- ein Klageerzwingungsverfahren wie der OP meint kommt hierbei gar nicht
zum Zuge. Dies käme nur in Frage wenn der OP eine Klage angestrengt hätte
und dem nicht stattgegeben wird. Aber er ist ja dann Angeklagter und nicht
Kläger.
Vor allen Dingen geht es in dem gesamten Verfahren nicht um das Produkt der
Firma, sondern um seine Behauptungen. Selbst wenn er gewinnen sollte,
lautet das Urteil: "Der Beklagte darf weiterhin behaupten..."
Die Firma jedoch darf weiterhin ihr Produkt vertreiben, denn sie hat ja
eine Produktzulassung gegen die ja nicht geklagt wurde, insofern der OP
keine Klage erhebt und diese Klage zugelassen wird. Das wäre aber ein
anderes Gerichtsverfahren. Deswegen sagte ich ihm ja, er muss klagen wenn
er erreichen will, dass die Firma das Produkt nicht mehr vertreiben darf.
Der stellt sich in seiner Naivität das ganze so einfach vor.
Tom Berger
2011-07-24 12:46:46 UTC
Permalink
Post by Vogel
Vor allen Dingen geht es in dem gesamten Verfahren nicht um das Produkt der
Firma, sondern um seine Behauptungen. Selbst wenn er gewinnen sollte,
lautet das Urteil: "Der Beklagte darf weiterhin behaupten..."
Eben. Natürlich gibt es auch unter Richtern Dummköpfe, aber dass man durch
alle Instanzen hindurch auf Dummköpfe trifft, die alle Gutachten
ignorieren, darf man ausschließen.

Da es wohl keinen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
gibt, der zu anderen Aussagen kommt wie ich, dürfte ich keine Probleme
haben, den erwarteten Prozess zu gewinnen.
Post by Vogel
Die Firma jedoch darf weiterhin ihr Produkt vertreiben, denn sie hat ja
eine Produktzulassung
Wwozu sollten die eine "Produktzulassung" benörtigen, Vögelchen?
Post by Vogel
gegen die ja nicht geklagt wurde, insofern der OP
keine Klage erhebt und diese Klage zugelassen wird. Das wäre aber ein
anderes Gerichtsverfahren. Deswegen sagte ich ihm ja, er muss klagen wenn
er erreichen will, dass die Firma das Produkt nicht mehr vertreiben darf.
Der stellt sich in seiner Naivität das ganze so einfach vor.
Wie kommst Du auf die abartige Idee, ich würde erreichen wollen, dass die
Firma das Produkt nicht mehr vertreiben darf?

Überhaupt kann niemand der Firma den Vertrieb der Magnete jemals
verbieten, auch kein Gericht! Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber
(das sind alle Firmen, die seriöse Energieeffizenzprodukte vertreiben, aber
auch Energieberater usw) könnten allerdings erreichen, dass die Firma in
der Werbung für die Magnete bestimmte Formulierungen nicht mehr verwenden
darf. Ein Staatsanwalt könnte auch zu dem Schluss kommen, dass der Vertrieb
mit den jetzigen, die Verbraucher täuschenden Formulierungen den Tatbestand
des Betrugs erfüllt. Magnete verkaufen darf die Firma dann aber immer noch.

Vögelchen, Du hast wirklicbh sowas von Null Ahnung, dass es weh tut! Und In
Deiner heiligen Ignoranz und Hybris bläst Du Dich hier auch noch zum
juristischen Experten auf!
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 12:53:12 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Der stellt sich in seiner Naivität das ganze so einfach vor.
Wie kommst Du auf die abartige Idee, ich würde erreichen wollen, dass die
Firma das Produkt nicht mehr vertreiben darf?
Du willst sie nur dazu bringen die rcihtige wissenschaftliche Begründung
für 8% Einsparung zu liefern. Richtig?!
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Vogel
2011-07-24 13:13:18 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Vor allen Dingen geht es in dem gesamten Verfahren nicht um das
Produkt der Firma, sondern um seine Behauptungen. Selbst wenn er
gewinnen sollte, lautet das Urteil: "Der Beklagte darf weiterhin
behaupten..."
Eben. Natürlich gibt es auch unter Richtern Dummköpfe, aber dass man
durch alle Instanzen hindurch auf Dummköpfe trifft, die alle Gutachten
ignorieren, darf man ausschließen.
Da es wohl keinen öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen gibt, der zu anderen Aussagen kommt wie ich, dürfte
ich keine Probleme haben, den erwarteten Prozess zu gewinnen.
Das ist doch Blödsinn was du erzählst. Du hast doch erst hier um einen
Gutachter angefragt, also hast du noch keinen und somit auch kein
Gutachten. Was du da erzählst findet vorerst nur in deiner kranken
Phantasie statt.
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Die Firma jedoch darf weiterhin ihr Produkt vertreiben, denn sie hat
ja eine Produktzulassung
Wwozu sollten die eine "Produktzulassung" benötigen, Vögelchen?
Blödmännchen, um das Produkt in Verkehr bringen zu dürfen.
Du glaubst wohl in deiner grenzenlosen Naivität jeder dürfe grad
verkaufen was ihm so einfällt.
Post by Tom Berger
Post by Vogel
gegen die ja nicht geklagt wurde, insofern der OP
keine Klage erhebt und diese Klage zugelassen wird. Das wäre aber ein
anderes Gerichtsverfahren. Deswegen sagte ich ihm ja, er muss klagen
wenn er erreichen will, dass die Firma das Produkt nicht mehr
vertreiben darf.
Der stellt sich in seiner Naivität das ganze so einfach vor.
Wie kommst Du auf die abartige Idee, ich würde erreichen wollen, dass
die Firma das Produkt nicht mehr vertreiben darf?
Was willst du dann du passionierter Rechtahber?
Wenn du nur Recht haben willst mit deinen Behauptungen, bist du ein
paranoischer Rechthaber der scheitern wird. Deine Rechthaberei ist kein
schützenwertes Rechtsgut.
Post by Tom Berger
Überhaupt kann niemand der Firma den Vertrieb der Magnete jemals
verbieten, auch kein Gericht!
Hast du sie noch alle?
Post by Tom Berger
Verbraucherschutzverbände oder
Wettbewerber (das sind alle Firmen, die seriöse
Energieeffizenzprodukte vertreiben, aber auch Energieberater usw)
könnten allerdings erreichen, dass die Firma in der Werbung für die
Magnete bestimmte Formulierungen nicht mehr verwenden darf. Ein
Staatsanwalt könnte auch zu dem Schluss kommen, dass der Vertrieb mit
den jetzigen, die Verbraucher täuschenden Formulierungen den
Tatbestand des Betrugs erfüllt.
Nur wenn jemand dagegen klagt du Dösbaddel! Aber das willst du ja nicht.
Post by Tom Berger
Magnete verkaufen darf die Firma dann aber immer noch.
Um Magnete geht es ja auch nicht.
Post by Tom Berger
Vögelchen, Du hast wirklicbh sowas von Null Ahnung, dass es weh tut!
Und In Deiner heiligen Ignoranz und Hybris bläst Du Dich hier auch
noch zum juristischen Experten auf!
Du bist doch wirklich zu dämlich als dass dich die Welt noch dulden
könnte.
Tom Berger
2011-07-24 14:17:24 UTC
Permalink
Post by Vogel
Post by Tom Berger
Da es wohl keinen öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen gibt, der zu anderen Aussagen kommt wie ich, dürfte
ich keine Probleme haben, den erwarteten Prozess zu gewinnen.
Das ist doch Blödsinn was du erzählst. Du hast doch erst hier um einen
Gutachter angefragt, also hast du noch keinen und somit auch kein
Gutachten. Was du da erzählst findet vorerst nur in deiner kranken
Phantasie statt.
Komm, liebes Vögelchen, flieg:
<http://www.ikz.de/ikz-haustechnik/artikel/article/magnete-in-der-heizungstechnik-wird-mit-ihnen-bre.html?tx_ttnews[sViewPointer]=3&cHash=677742d16f>
Post by Vogel
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Die Firma jedoch darf weiterhin ihr Produkt vertreiben, denn sie hat
ja eine Produktzulassung
Wwozu sollten die eine "Produktzulassung" benötigen, Vögelchen?
Blödmännchen, um das Produkt in Verkehr bringen zu dürfen.
Du glaubst wohl in deiner grenzenlosen Naivität jeder dürfe grad
verkaufen was ihm so einfällt.
Ja, in meiner grenzenlosen Naivität glaube ich das tatsächlich. Es gibt
natürlich Ausnahmen, die diese Regel aber nur bestätigen: rezeptpflichtige
Arzneimittel, verbotene Drogen, Kriegswaffen ...

Aber es kann natürlich sein, dass Du in einem völlig anderen Staat lebst
als ich. Libyen vielleicht? Somalia?
Post by Vogel
Post by Tom Berger
Wie kommst Du auf die abartige Idee, ich würde erreichen wollen, dass
die Firma das Produkt nicht mehr vertreiben darf?
Was willst du dann du passionierter Rechtahber?
Wenn du nur Recht haben willst mit deinen Behauptungen, bist du ein
paranoischer Rechthaber der scheitern wird. Deine Rechthaberei ist kein
schützenwertes Rechtsgut.
Auch wenn Dich das jetzt schwer verwundern wird: in dem Land, in dem ich
lebe, ist das Recht der freien Meinungsäußerung ein hochgeschütztes
Rechtsgut. Sogar wenn die Meinung von einem paranoischer Rechthaber
geäußert wird.
Post by Vogel
Post by Tom Berger
Überhaupt kann niemand der Firma den Vertrieb der Magnete jemals
verbieten, auch kein Gericht!
Hast du sie noch alle?
Danke für die Nachfrage: ja.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 15:24:41 UTC
Permalink
Könnt Ihr beiden solche Verbalattacken nicht einfach sein lassen oder es
per E-mail bewerkstelligen?
Post by Tom Berger
Auch wenn Dich das jetzt schwer verwundern wird: in dem Land, in dem ich
lebe, ist das Recht der freien Meinungsäußerung ein hochgeschütztes
Rechtsgut. Sogar wenn die Meinung von einem paranoischer Rechthaber
geäußert wird.
Eine meinung muß aber auch eine Relevanz und Grundlage besitzen.

Ich hatte schonmal "KZ" in die Runde geschmiessen. Es gibt reichlich
Leute die _meinnen_ Deportationen und Völkermord hätte es zu Zeiten des
3. Reichs nicht von deutscher Seite aus gegeben.

Und wenn _Du_ heute wieder behaupten würdest die Erde sei *doch* eine
Scheibe, würde ich Dich irgendwann auch knebeln lassen ;-)
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 15:52:42 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Auch wenn Dich das jetzt schwer verwundern wird: in dem Land, in dem ich
lebe, ist das Recht der freien Meinungsäußerung ein hochgeschütztes
Rechtsgut. Sogar wenn die Meinung von einem paranoischer Rechthaber
geäußert wird.
Eine meinung muß aber auch eine Relevanz und Grundlage besitzen.
Nein, keineswegs. Wer sollte denn überhaupt Relevanz und korrekten
Grundlagenbezug fststellen? Der Oberste Zensor vielleicht?

Nein, man darf hierzulande sogar völlig dumme Meinungen verbreiten, so wie
es beispielsweise ein Anbieter von Magnetsystemen tut, der für die
Anwendung seiner Magnete 8% Energieeinsparung behauptet.

Meinungsäußerungen, egal ob mit oder ohne Relevanz und Grundlage, sind nur
in einigen wenigen, genau spezifizierten Ausnahmefällen nicht vom Recht auf
Meinungsfreiheit gedeckt. Da kann dann aber sogar eine überprüfbar wahre
Tatsachenbehauptung unzulässig sein.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 11:23:45 UTC
Permalink
Post by Vogel
hier herum? Lest du nicht was andere für eine meinung dazu hier geäussert
haben? ist es dir entgangen dass die dir das gleiche sagten wie ich?
Nur haben sie es nicht so ausführlich wie Du getan. Dafür war ich nach
Deinen Ausführungen schwindellig vom lesen ;-)
Post by Vogel
Post by Tom Berger
Wie gesagt: Du versteht wie üblich gar nichts.
Du paranoisch dämlicher Hund.
Allerdings distanziere ich mich von der Formulierung (und auch anderen
des selben posts).
. Aber du wirst
Post by Vogel
deine Lektion bekommen. Lernen wirst du natürlich nichts daraus, weil wie
es sich hier schon öfters gezeigt hat, du ein lernresistenter Querulant
bist.
Und das Problem bei so oder ähnlich gelagerten Verfahren mit negativem
urteil ist, das man anschl. tiefst frustriert ist da man sich gänzlich
missverstanden fühlt.

Ich kan Tom nur mitteilen das ich im in der Sache geistig beistehe. Ein
Gutachten kann ich (rechtlich) nicht schreiben. Ideen für eine
selbstgebaute Referenzanlage hätte ich ja noch. Nur fehlt dieser am
Ende an allen Enden die eichfähigkeit, so dass damit erhaltene
Messergebnisse, Dokumentationen und Ableitungen vor Gericht nicht mehr
Gewicht wie ein Asterix&Obelixheft haben. Der Tiel könnte dann lauten
"Tom Berger bei den Römern" (SCNR).
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 11:51:21 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Ich kan Tom nur mitteilen das ich im in der Sache geistig beistehe. Ein
Gutachten kann ich (rechtlich) nicht schreiben. Ideen für eine
selbstgebaute Referenzanlage hätte ich ja noch.
Der TÜV Thüringen liegt seit 3 Jahren im Rechtsstreit mit der SCS
Schneider, weil der TÜV die Prüfung, zu der er sich verpflichtet hat,
unabhängig von den Magnethändldern durchführen will. Gegen diese
unabhängige Prüfung klagt die SCS Schneider und verlangt, in die Prüfung
einbezogen zu werden. Der Anwalt des TÜV und meiner haben sich
zusammengetan, um gemeinsame Strategien zu erörtern.

Ich selbst hatte dem TÜV Thüringen vorgschlagen, eine Doppelblindstudie
durch Erfurter Schüler anstellen zu lassen, in der die
Verbrennungsenthalpie "magnetisierten" Heizöls mit normalen Heizöl
verglichen wird. Die behaupteten 8% Energieeinsparung wären ja nur durch
deutlich höhere Verbrennungstemperaturen erreichbar, und diese wären
wirklich einfach messbar. Außerdem kann man leicht messen, um wie viel sich
durch verbrennen von jeweils z.B. 50 ml Heizöl ein Liter Wasser erwärmen
lässt. Die 8% müssten da auch überdeutlich hervorspringen.

Der TÜV war von dieser Idee sehr angetan und würde das gerne mit mir
durchführen, muss jedoch den Rechtsstreit abwarten.
Vogel
2011-07-24 12:11:45 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Ich kan Tom nur mitteilen das ich im in der Sache geistig beistehe.
Ein Gutachten kann ich (rechtlich) nicht schreiben. Ideen für eine
selbstgebaute Referenzanlage hätte ich ja noch.
Der TÜV Thüringen liegt seit 3 Jahren im Rechtsstreit mit der SCS
Schneider, weil der TÜV die Prüfung, zu der er sich verpflichtet hat,
unabhängig von den Magnethändldern durchführen will. Gegen diese
unabhängige Prüfung klagt die SCS Schneider und verlangt, in die
Prüfung einbezogen zu werden. Der Anwalt des TÜV und meiner haben sich
zusammengetan, um gemeinsame Strategien zu erörtern.
Das ist eine ganz andere Rechtslage als du bisher geschildert hast.
Hase Cäsar
2011-07-24 12:17:23 UTC
Permalink
Post by Vogel
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Ich kan Tom nur mitteilen das ich im in der Sache geistig beistehe.
Ein Gutachten kann ich (rechtlich) nicht schreiben. Ideen für eine
selbstgebaute Referenzanlage hätte ich ja noch.  
Der TÜV Thüringen liegt seit 3 Jahren im Rechtsstreit mit der SCS
Schneider, weil der TÜV die Prüfung, zu der er sich verpflichtet hat,
unabhängig von den Magnethändldern durchführen will. Gegen diese
unabhängige Prüfung klagt die SCS Schneider und verlangt, in die
Prüfung einbezogen zu werden. Der Anwalt des TÜV und meiner haben sich
zusammengetan, um gemeinsame Strategien zu erörtern.
Das ist eine ganz andere Rechtslage als du bisher geschildert hast.
Der Turbo ist erfunden, Tommi Berger.

Es geht hier um zwei Fragen :

1) Kann ein Elektromagnet CO noch weiter aufspalten ?

2) Und kann dieser vorher C2H4 so sehr " VORPANNEN ", daß sich die
Verbrennungstemperatur in etwa verdoppelt ?

Ich denke, Herr Vogel würde zweimal " Ja " sagen.
Tom Berger
2011-07-24 12:53:14 UTC
Permalink
Post by Hase Cäsar
Der Turbo ist erfunden, Tommi Berger.
Und ein Turbo liefert mehr Energie, als man in ihn hineinsteckt?

Ich verstehe Deinen Hinweis auf den Turbo in diesem Zusammenhang nicht. Was
willst Du damit sagen?
Post by Hase Cäsar
1) Kann ein Elektromagnet CO noch weiter aufspalten ?
Erstens geht es nicht um Elektromagnete, zweitens hängen die
Permanentmagnete an der Brennstoffleitung und nicht an der Abgasleitung.
Drittens findet auch ohne Magnete eine fast vollständige Verbrennung statt.
Die wenigen Promille CO im Abgas, die zugelassen sind, können bei egal
welcher Nutzung nicht zu Effizienzsteigerung von 8% führen.
Post by Hase Cäsar
2) Und kann dieser vorher C2H4 so sehr " VORPANNEN ", daß sich die
Verbrennungstemperatur in etwa verdoppelt ?
Mal ganz, ganz abstrakt theoretisch: Ja, das kann man. Kernspinresonanz
wäre - auf ganz abstrakt theoretischer Ebene ein Beispiel dafür. Aber man
muss die zum "Vorspannen" nötige Energie auch erst mal aufwenden, und der
Aufwand wird da immer höher sein als der Ertrag. Magnete aber geben gar
keine Energie ab, und deshalb ist da nix, was die zum "Vorspannen" nötige
Energie liefern könnte.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 13:00:12 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Ich selbst hatte dem TÜV Thüringen vorgschlagen, eine Doppelblindstudie
durch Erfurter Schüler anstellen zu lassen,
^^^^^^^^^^^^^^^^

in der die
Post by Tom Berger
Verbrennungsenthalpie "magnetisierten" Heizöls mit normalen Heizöl
verglichen wird.
Also echtes gutachten vor Gericht? Das ist nicht Dein ernst. Redest Du
vielleicht von einer technischen Fach(hoch)schule mit entsprechendem
Equipment und anerkannter Fachkompetenz?
Post by Tom Berger
Die behaupteten 8% Energieeinsparung wären ja nur durch
deutlich höhere Verbrennungstemperaturen erreichbar, und diese wären
wirklich einfach messbar.
Wie Du an andere Stelle gesagt hast ist dieses doch gar nicht Dein
begehr. Dein begehr ist die *falsche Begründung". Was den nun?
Post by Tom Berger
Außerdem kann man leicht messen, um wie viel sich
durch verbrennen von jeweils z.B. 50 ml Heizöl ein Liter Wasser erwärmen
lässt. Die 8% müssten da auch überdeutlich hervorspringen.
50ml? Du wirst den Massstab, sofern Du keine wirkliche teure Prüfanlage
hast eher um 2 Größenordnungen nach oben verschieben müssen.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 13:32:11 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Ich selbst hatte dem TÜV Thüringen vorgschlagen, eine Doppelblindstudie
durch Erfurter Schüler anstellen zu lassen,
^^^^^^^^^^^^^^^^
in der die
Post by Tom Berger
Verbrennungsenthalpie "magnetisierten" Heizöls mit normalen Heizöl
verglichen wird.
Also echtes gutachten vor Gericht? Das ist nicht Dein ernst.
Du redest völlig wirres Zeug. Kannst Du Dir nicht eine andree Spielwiese
suchen?

Nein, es ging dabei NICHT um ein gerichtsverwertbares Gutachten, sondern um
eine öffentlichkeitswirksame Prüfung der Behauptungen der Magnetanbieter.
Schüler ungefähr der Mittelstufe eines Gymnasiums könnten dabei eine Menge
über Naturwissenschaften und deren Verhältnis zur Gesellschaft lernen, und
das besondere Erlebnis, Ingenieure von Unternehmen wie Evonik "vorgeführt"
zu haben, könnte wohl bei eingen der Schülern Interesse an
Naturwissenschaften wecken.
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Die behaupteten 8% Energieeinsparung wären ja nur durch
deutlich höhere Verbrennungstemperaturen erreichbar, und diese wären
wirklich einfach messbar.
Wie Du an andere Stelle gesagt hast ist dieses doch gar nicht Dein
begehr. Dein begehr ist die *falsche Begründung". Was den nun?
Du redest schon wieder wirr. Richtig, es ist nicht mein Interesse, diesen
konkrteen oder irgend welchen anderen Magnethändlern die Geschäfte
verbieten zu lassen. Mein Interesse ist es, über die Geschäfte von
Magnethändlern zu berichten, Verbraucher aufzuklären, und das Interesse an
Naturwissenschaften zu fördern.
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Außerdem kann man leicht messen, um wie viel sich
durch verbrennen von jeweils z.B. 50 ml Heizöl ein Liter Wasser erwärmen
lässt. Die 8% müssten da auch überdeutlich hervorspringen.
50ml? Du wirst den Massstab, sofern Du keine wirkliche teure Prüfanlage
hast eher um 2 Größenordnungen nach oben verschieben müssen.
Ach ja? Das würde ich an Deiner Stelle doch nochmals nachrechnen. Damit
Du's nicht ganz so schwer hast, geb' ich Dir mal diese Formel:

dT = Q / c m

Dabei kannst Du die Verbrennungsenthalpie der 50 ml Heizöl einfach mal mit
500 Wh ansetzen, die spezifische Wärmekapazität von Wasser ist 4187 J/kgK.
Vogel
2011-07-24 13:59:31 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Ich selbst hatte dem TÜV Thüringen vorgschlagen, eine
Doppelblindstudie durch Erfurter Schüler anstellen zu lassen, in der
die Verbrennungsenthalpie "magnetisierten" Heizöls mit normalen
Heizöl verglichen wird.
Also echtes gutachten vor Gericht? Das ist nicht Dein ernst.
Du redest völlig wirres Zeug.
Ja genau alle reden hier wirres Zeug, nur du verblödeter Affe weist über
alles Bescheid.
Hast du gerade deine manische Phase? Du gehörst in eine geschlossene
Anstalt nicht ins Gefängnis.
Tom Berger
2011-07-24 15:54:07 UTC
Permalink
Post by Vogel
Post by Tom Berger
Du redest völlig wirres Zeug.
Ja genau alle reden hier wirres Zeug, nur du verblödeter Affe weist über
alles Bescheid.
So weit ich das überblicke, reden hier nur Du und Bodo Mysliwietz wirres
Zeug. Sonst niemand.

Vogel
2011-07-24 13:55:01 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Wie Du an andere Stelle gesagt hast ist dieses doch gar nicht Dein
begehr. Dein begehr ist die *falsche Begründung". Was den nun?
Dieser verblödete Dummschwätzer hält uns doch blos zum Narren hier. Mal
erzählt er dies mal was anderes. Der lebt in seiner eigenen manisch
paranoiden Phantasiewelt. Der Typ ist eine bedauernwerter Spinner und
Querulant.
Wenn der TÜV will kann er selber ein Gutachten erstellen, ohne seinen
Verleumdungsprozess abwarten zu müssen.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 14:09:48 UTC
Permalink
Post by Vogel
Wenn der TÜV will kann er selber ein Gutachten erstellen, ohne seinen
Verleumdungsprozess abwarten zu müssen.
Zumindest könnte er schonmal intern empirische Fakten schaffen. Diese,
sachkompetenz vorausgesetzt, dann zu einem entsprechendem Zeitpunkt
vorgezogen dürfte es schwierig werden lassen einen Gegengutachter zu
finden. Da müßte der TÜV schon echt diletantischen Murks bauen.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Peter
2011-07-23 15:01:52 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Man beachte als besonderen Anreiz, dass
sogar leitende Ingenieure von Evonik Degussa auf die Magnete herein
gefallen sind und bis heute durch die Magnete bewirkte Energieeinsparungen
an ihren Energieanlagen behaupten.
Die dürften kaum darauf hereingefallen sein. Wenn der Vertrieb sagt "Der
Kunde will das, wenn wir das einbauen, dann ist das Geschäft perfekt,
die Konkurrenz hat dem nichts entgegenzusetzen", dann bauen die das ein,
genauso wie jeden anderen überflüssigen Kram, wenn es nichts schadet und
gut fürs Geschäft ist.
Bodo Mysliwietz
2011-07-23 15:12:28 UTC
Permalink
Post by Peter
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Man beachte als besonderen Anreiz, dass
sogar leitende Ingenieure von Evonik Degussa auf die Magnete herein
gefallen sind und bis heute durch die Magnete bewirkte
Energieeinsparungen
an ihren Energieanlagen behaupten.
Die dürften kaum darauf hereingefallen sein. Wenn der Vertrieb sagt "Der
Kunde will das, wenn wir das einbauen, dann ist das Geschäft perfekt,
die Konkurrenz hat dem nichts entgegenzusetzen", dann bauen die das ein,
genauso wie jeden anderen überflüssigen Kram, wenn es nichts schadet und
gut fürs Geschäft ist.
Lol - der Aspekt ist gar nicht zu verachten. Solche Situationen erlebt
man täglich im Geschäft. "Lieber Kunde, wir halten es nicht für
notwendig Ihnen XYZ zu verkaufen, da es mit Ihren zielsetzungen nichts
zu tun hat". Kunde besteht aber darauf und meckert anschliessend das er
unnötig Geld vebraten hat.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-23 15:13:38 UTC
Permalink
Post by Peter
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Man beachte als besonderen Anreiz, dass
sogar leitende Ingenieure von Evonik Degussa auf die Magnete herein
gefallen sind und bis heute durch die Magnete bewirkte Energieeinsparungen
an ihren Energieanlagen behaupten.
Die dürften kaum darauf hereingefallen sein. Wenn der Vertrieb sagt "Der
Kunde will das, wenn wir das einbauen, dann ist das Geschäft perfekt,
die Konkurrenz hat dem nichts entgegenzusetzen", dann bauen die das ein,
genauso wie jeden anderen überflüssigen Kram, wenn es nichts schadet und
gut fürs Geschäft ist.
Evonik Degussa hat das in EIGENEN Energieanlagen eingebaut.
Bodo Mysliwietz
2011-07-23 15:20:54 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Peter
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Man beachte als besonderen Anreiz, dass
sogar leitende Ingenieure von Evonik Degussa auf die Magnete herein
gefallen sind und bis heute durch die Magnete bewirkte Energieeinsparungen
an ihren Energieanlagen behaupten.
Die dürften kaum darauf hereingefallen sein. Wenn der Vertrieb sagt "Der
Kunde will das, wenn wir das einbauen, dann ist das Geschäft perfekt,
die Konkurrenz hat dem nichts entgegenzusetzen", dann bauen die das ein,
genauso wie jeden anderen überflüssigen Kram, wenn es nichts schadet und
gut fürs Geschäft ist.
Evonik Degussa hat das in EIGENEN Energieanlagen eingebaut.
Vielleicht aber nicht bezahlt.

Wenn Du die Aussage tätigst das sie selbst nach dem Einbau die
Wirksamkeit bestätigen, fragt man sich schon wie Du zu der Info
(zuverlässig) kommst und wie die Datenlage ist.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-23 16:18:14 UTC
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Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Evonik Degussa hat das in EIGENEN Energieanlagen eingebaut.
Vielleicht aber nicht bezahlt.
Das kann uns völlig egal sein.
Post by Bodo Mysliwietz
Wenn Du die Aussage tätigst das sie selbst nach dem Einbau die
Wirksamkeit bestätigen, fragt man sich schon wie Du zu der Info
(zuverlässig) kommst und wie die Datenlage ist.
Nun, wie ich schon sagte: ich bin Beklagter, und kriege deshalb mit, was
die Kläger dem Gericht vorlegen. Und die haben dieses Bestätigungsschreiben
der Evonik vorgelegt.

Datenlage gibt's keine außer der von mir vorgetragenen und unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet veröffentlichten. Aber wir wissen, dass
man nicht Energie aus dem Nichts erzeugen kann, und dass auch ohne Magnete
der Brennstoff praktisch vollständig verbrennt, so dass dabei kein weiteres
Potential für Effizienzsteigerung da ist. Anders herum wird ein Schuih
daraus: weil die zusätzliche Energie ja nur in Form von höherer
Verbrennungstemperatur abgegeben werden könnte, und weil die Wärmetauscher
usw unverändert bleiben, wäre auch das Abgas heisser. Und dadurch könnten
Brennwertheizungen nicht mehr optimal im Brennwertbereich laufen, so dass
der Wirkungsgrad GESENKT würde.
Bodo Mysliwietz
2011-07-23 17:49:57 UTC
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Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Evonik Degussa hat das in EIGENEN Energieanlagen eingebaut.
Vielleicht aber nicht bezahlt.
Das kann uns völlig egal sein.
Nein, wo kein Betrag gelaufen ist kann auch kein kaufmänischer Betrug
stattgefunden haben der irgendjemand finanziell geschadet hat.
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Wenn Du die Aussage tätigst das sie selbst nach dem Einbau die
Wirksamkeit bestätigen, fragt man sich schon wie Du zu der Info
(zuverlässig) kommst und wie die Datenlage ist.
Nun, wie ich schon sagte: ich bin Beklagter, und kriege deshalb mit, was
die Kläger dem Gericht vorlegen. Und die haben dieses Bestätigungsschreiben
der Evonik vorgelegt.
Dann laden den leitenden Ingenieur als Zeuge vor Gericht oder laß Ihn
von Deinem Anwalt befragen wie er (Degussa) zu den Feststellung gekommen
sind.
Post by Tom Berger
Datenlage gibt's keine außer der von mir vorgetragenen und unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet veröffentlichten. Aber wir wissen, dass
man nicht Energie aus dem Nichts erzeugen kann, und dass auch ohne Magnete
der Brennstoff praktisch vollständig verbrennt, so dass dabei kein weiteres
Potential für Effizienzsteigerung da ist. Anders herum wird ein Schuih
daraus: weil die zusätzliche Energie ja nur in Form von höherer
Verbrennungstemperatur abgegeben werden könnte, und weil die Wärmetauscher
usw unverändert bleiben, wäre auch das Abgas heisser. Und dadurch könnten
Brennwertheizungen nicht mehr optimal im Brennwertbereich laufen, so dass
der Wirkungsgrad GESENKT würde.
Es ist zu wiederholen: Für einen Richter brauchst Du Daten. Die einen
mögen schlechte (nicht aussagefähige) Daten vorlegen. Du scheinbar
keine. Es ist anzunehmen das der Richter kein Chemie- und
Physikvollstudium absolviert hat und auch nur grob gewissen
(empirischen) Zahlen folgen kann.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Peter
2011-07-23 18:01:25 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Es ist zu wiederholen: Für einen Richter brauchst Du Daten. Die einen
mögen schlechte (nicht aussagefähige) Daten vorlegen. Du scheinbar
keine. Es ist anzunehmen das der Richter kein Chemie- und
Physikvollstudium absolviert hat und auch nur grob gewissen
(empirischen) Zahlen folgen kann.
Es ist unmöglich, die Unwirksamkeit rechtswirksam zu beweisen.
Es gibt z.B. Hersteller von Elektroheizungen, die ihre Produkte als
besonders umweltfreundlich und sparsam bewerben, obwohl nachweislich das
Gegenteil der Fall ist. Auch die konnte man bisher nicht belangen, man
konnte ihnen nur einige Werbeaussagen verbieten.

Gegen den Magnetkram kann man nur wegen unlauterer oder nachweislich
falscher Werbung klagen. Die Werbeaussagen sind wissenschaftlich nicht
haltbar und nicht nachweisbar; trotzdem wird einem unbefangenen Laien
dieser Eindruck entstehen.

Man kann nicht dagegen klagen, dass es Leute gibt, die aller
Wissenschaft zum Trotz an die Wirksamkeit glauben.
Tom Berger
2011-07-24 07:41:37 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Vielleicht aber nicht bezahlt.
Das kann uns völlig egal sein.
Nein, wo kein Betrag gelaufen ist kann auch kein kaufmänischer Betrug
stattgefunden haben der irgendjemand finanziell geschadet hat.
Was geht mich ein Betrug oder Nichtbetrug zu Lasten von Evonik an?
Post by Bodo Mysliwietz
Es ist zu wiederholen: Für einen Richter brauchst Du Daten. Die einen
mögen schlechte (nicht aussagefähige) Daten vorlegen. Du scheinbar
keine. Es ist anzunehmen das der Richter kein Chemie- und
Physikvollstudium absolviert hat und auch nur grob gewissen
(empirischen) Zahlen folgen kann.
Ich brauche keine Daten, sondern ich brauche ein wissenschaftliches
Gutachten, dass die Versprechungen und Behauptungen der Kläger unzutreffend
sind. Damit habe ich die Irreführung der Kunden der Magnethändler bewiesen
und damit den Betrug.
Vogel
2011-07-24 09:01:25 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Ich brauche keine Daten, sondern ich brauche ein wissenschaftliches
Gutachten, dass die Versprechungen und Behauptungen der Kläger
unzutreffend sind. Damit habe ich die Irreführung der Kunden der
Magnethändler bewiesen und damit den Betrug.
Es geht in dem Gerichtsverfahren nicht um Betrug, sondern um deine
Aussagen. Dass dies Betrug sei, findet vorerst nur in deiner
querulantischen Phantasie statt
Du hast keine Ahnung von juristischen Dingen.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 11:35:49 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Ich brauche keine Daten, sondern ich brauche ein wissenschaftliches
Gutachten,
Das sind juristisch gesehen Fakten, also Daten.
Post by Tom Berger
dass die Versprechungen und Behauptungen der Kläger unzutreffend
sind.
Such Dir eine Institut oder Firma die sich mit solchen
Brennwerttechniken beschäftigen und ein DKD-zertifizierten Prüfstand
betreibt.
Post by Tom Berger
Damit habe ich die Irreführung der Kunden der Magnethändler bewiesen
und damit den Betrug.
Aus meiner Sicht, wie auch durch Vogel ausgeführt, kannst Du als
einzelne Privatperson, ohne den Schaden selbst erlitten zu haben, diesen
Prozeß nicht führen bzw. gewinnen.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 11:57:42 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Aus meiner Sicht, wie auch durch Vogel ausgeführt, kannst Du als
einzelne Privatperson, ohne den Schaden selbst erlitten zu haben, diesen
Prozeß nicht führen bzw. gewinnen.
Aus meiner Sicht hast Du bislang absolut nicht begriffen, um was es
eigentlich geht, und kommst deshalb regelmäßig in Deinen Beiträgen zu
grotesken Fehlschlüssen.

Ich will die Magnethändler nicht verklagen, und ich will deren Geschäfte
nicht verbieten lassen. Ich will einzig und allein mein Recht in Anspruch
nehmen, als Journalist belegbare Tatsachen über die Versprechungen und
wissenschaftlichenj Behauptungen der Magnethändler zu veröffentlichen. Es
geht um mein Recht auf Meinungsfreiheit und um Pressefreiheit.

Die Magnethändler verbieten mir derzeit Aussagen naturwissenschaftlicher
Art. Das ist unter absolut gar keinen Umständen gerechtfertigt. Ich kann
belegen, dass meine wissenschaftlichen Aussagen über die Magnete zutreffen,
und aus diesen belegten Aussagen folgt wiederum, dass meine Aussagen über
das Geschäftsgebaren der Magnethändler zutreffend ist.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 13:06:01 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Aus meiner Sicht, wie auch durch Vogel ausgeführt, kannst Du als
einzelne Privatperson, ohne den Schaden selbst erlitten zu haben, diesen
Prozeß nicht führen bzw. gewinnen.
Aus meiner Sicht hast Du bislang absolut nicht begriffen, um was es
eigentlich geht, und kommst deshalb regelmäßig in Deinen Beiträgen zu
grotesken Fehlschlüssen.
Ahja. Deshalb habe ich gerade in einem anderen posting geschrieben das
Du nun plötzlich wieder auf den 8% Wirkungsgrad herumhakst. Vielleicht
bist Du auch einfach nicht in der Lage Dich zu vermitteln.
Post by Tom Berger
Ich will die Magnethändler nicht verklagen, und ich will deren Geschäfte
nicht verbieten lassen. Ich will einzig und allein mein Recht in Anspruch
nehmen, als Journalist
Bist Du Journalist?
Post by Tom Berger
belegbare Tatsachen über die Versprechungen und
wissenschaftlichenj Behauptungen der Magnethändler zu veröffentlichen. Es
geht um mein Recht auf Meinungsfreiheit und um Pressefreiheit.
und verwendest Du explizit bei Deinen Äusserungen den Namen der Firma?
Post by Tom Berger
Die Magnethändler verbieten mir derzeit Aussagen naturwissenschaftlicher
Art. Das ist unter absolut gar keinen Umständen gerechtfertigt. Ich kann
belegen, dass meine wissenschaftlichen Aussagen über die Magnete zutreffen,
und aus diesen belegten Aussagen folgt wiederum, dass meine Aussagen über
das Geschäftsgebaren der Magnethändler zutreffend ist.
Was Du nun wirklich willst, wird immer unklarer.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
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http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 13:39:29 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Ahja. Deshalb habe ich gerade in einem anderen posting geschrieben das
Du nun plötzlich wieder auf den 8% Wirkungsgrad herumhakst. Vielleicht
bist Du auch einfach nicht in der Lage Dich zu vermitteln.
Nun, offenkundig habe ich zumindest bei Dir und Herrn Vogel
Schwierigkeiten, etwas zu kommunizieren. Ob das jetzt an mir liegt oder an
Dir und Herrn Vogel, lasse ich dahingestellt.
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Ich will die Magnethändler nicht verklagen, und ich will deren Geschäfte
nicht verbieten lassen. Ich will einzig und allein mein Recht in Anspruch
nehmen, als Journalist
Bist Du Journalist?
Journalist darf sich natürlich jeder nennen, das ist keine geschützte
Berufsbezeichnung. Da ich hin und wieder Artikel in Magazinen und
Zeitschriften veröffentliche, hab eich wohl einige Berechtigung mich so zu
bezeichnen. In der Sache der Magnete war eine Veröffentlichung bei
Telepolis im Gespräch.

Ich darf mich aus denselben Gründen auch Wissenschaftler nennen, denn
immerhin habe ich viele Jahre an einer deutschen Universität geforscht und
gelehrt.

Und weil ich meistens zu Themen aus dem Bereich der Wissenschaft schreibe,
nenne ich mich, wenn ich diese Funktion ausübe, meist
"Wissensachaftsjournalist".
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
belegbare Tatsachen über die Versprechungen und
wissenschaftlichenj Behauptungen der Magnethändler zu veröffentlichen. Es
geht um mein Recht auf Meinungsfreiheit und um Pressefreiheit.
und verwendest Du explizit bei Deinen Äusserungen den Namen der Firma?
Selbstverständlich. Nur so macht es Sinn, über diese Verbrauchertäuschung
zu berichten.
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Die Magnethändler verbieten mir derzeit Aussagen naturwissenschaftlicher
Art. Das ist unter absolut gar keinen Umständen gerechtfertigt. Ich kann
belegen, dass meine wissenschaftlichen Aussagen über die Magnete zutreffen,
und aus diesen belegten Aussagen folgt wiederum, dass meine Aussagen über
das Geschäftsgebaren der Magnethändler zutreffend ist.
Was Du nun wirklich willst, wird immer unklarer.
Da verweise ich auf die Kommunikationsprobleme zwischen Dir und mir und auf
die offen gelassene Klärung der Schuldfrage daran.
Hans-Bernhard Bröker
2011-07-24 15:15:15 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Nun, offenkundig habe ich zumindest bei Dir und Herrn Vogel
Schwierigkeiten, etwas zu kommunizieren. Ob das jetzt an mir liegt oder an
Dir und Herrn Vogel, lasse ich dahingestellt.
Wo du schon einen einschlägigen Prozess an der Backe hast, solltest du
dir vielleicht noch mal überlegen, ob du wirklich irgendwen ausgerechnet
mit Vogel in eine Schublade werfen willst. Das könnte durchaus als üble
Nachrede ausgelegt werden.

Den Vogel selbst ignorierst du am besten komplett. Das Zeug, was der
schreibt, will niemand lesen --- und Antworten darauf erst recht nicht.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 15:27:38 UTC
Permalink
Post by Hans-Bernhard Bröker
Den Vogel selbst ignorierst du am besten komplett.
Das wird wohl jeder für sich selbst irgendwann entscheiden.
Post by Hans-Bernhard Bröker
Das Zeug, was der
schreibt, will niemand lesen --- und Antworten darauf erst recht nicht.
Dann laß es doch einfach sein. Du bist doch mündig. Ich weiß auch wan
ich keine lust mehr habe mit irgendwelchen Menschen zu "diskutieren".
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
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http://www.labortechniker.de/
Harald Maedl
2011-07-24 13:12:17 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Aus meiner Sicht, wie auch durch Vogel ausgeführt, kannst Du als
einzelne Privatperson, ohne den Schaden selbst erlitten zu haben, diesen
Prozeß nicht führen bzw. gewinnen.
Aus meiner Sicht hast Du bislang absolut nicht begriffen, um was es
eigentlich geht, und kommst deshalb regelmäßig in Deinen Beiträgen zu
grotesken Fehlschlüssen.
Ich will die Magnethändler nicht verklagen, und ich will deren Geschäfte
nicht verbieten lassen. Ich will einzig und allein mein Recht in Anspruch
nehmen, als Journalist belegbare Tatsachen über die Versprechungen und
wissenschaftlichenj Behauptungen der Magnethändler zu veröffentlichen.
Aus physikalisch/chemischer Sicht dürfte ein Beweis für die
Richtigkeit/Unwahrheit von Aussagen zu irgendwelchen magnetischen
Wirkungen auf Fluiden nur sehr schwierig zu führen sein.

Erfolgsversprechender erscheint es mir, zu erreichen versuchen, dass
deine Äußerungen der Meinungsfreiheit unterliegen und nicht als
(wahre/unwahre) Tatsachenbehauptungen zu sehen sind.
Dies ist jedoch eine Ebene, die sich IMHO ausschließlich auf
Rechtsfragen allgemeiner Art zu Meinungsäußerungen bzw (wahre/unwahre)
Tatsachenbehauptungen bezieht. Je nachdem, was du wo und in welchem
Zusammenhang geäußerst hast, wird wohl unterschieden werden, was
(möglicherweise unwahre) Tatsachenbehauptung und was Meinungsäußerung
ist.

Anders gesagt, du musst genau prüfen, ob es sich bei deinen Äußerungen
z.B. um eine strafbare Ehrverletzung/Schmähkritik handelt (§185 StGb)
oder diese gegen andere Gesetze verstoßen. Dabei ist jede deiner
Aussagen, die mit der vorläufigen Verfügung untersagt worden sind,
genau auf diese Punkte zu prüfen.

Die andere Ebene wäre die technische Ebene, auf der du versuchen kannst,
dass selbst wenn deine Äußerungen Tatsachenbehauptungen sind, dass diese
eben nicht unwahr, sondern wahr und somit nicht rechtswidrig sind.

Hier hast du meiner Ansicht nach nur die Möglichkeit, über praktische
Messversuche (und wegen der Komplexität weniger über die theoretische
Abhandlungen) die Richtigkeit deiner Behauptungen nachzuweisen.

Man müsste also diesbezüglich in diesem Thread über die
Versuchsanordnung sprechen, wie also ggf solche Versuche durchgeführt
werden könnten, um aussagekräftige und "wasserdichte" Ergebnisse zu
erhalten, die dann dein Behauptungen stützen oder eben, wenn du Pech
hast, nicht stützen. Allein jedoch die Aufgabenstellung, die du im OP
beschrieben hast, wäre IMHO nicht gerichtsverwertbar, da sie ja lautet,
dass ausschließlich darauf zu prüfen ist, ob deine Behauptungen wahr
sind. IMO wäre eine neutrale Aufgabenstellung, die einfach vergleichbare
Resultate zwischen behandelten und unbehandelten Ölen/Kraftstoffen
aufzeigt, weniger angreifbar.
X'Post: de.sci.physik,de.sci.ing.misc
F'Up2 : de.sci.ing.misc
Tom Berger
2011-07-24 14:27:24 UTC
Permalink
Post by Harald Maedl
Aus physikalisch/chemischer Sicht dürfte ein Beweis für die
Richtigkeit/Unwahrheit von Aussagen zu irgendwelchen magnetischen
Wirkungen auf Fluiden nur sehr schwierig zu führen sein.
Das muss man hier zum Glück auch nicht. JEDE magnetische Wirkung auf Fluide
bedarf eines Energieaufwands. Es steht hier aber gar keine Energiequelle
zur Verfügung, sondern nur ein Magnet, der eine magnetische Kraft auf das
diamagnetische Fluid ausübt. Nur wenn durch von Außen zugeführte Energie
Kraft gegen diese magnetische Kraft ausgeübt wird, kann der Magnet in
Zusammenspiel mit der zugeführten Energie irgend was an den Molekülen
verändern.
Post by Harald Maedl
Anders gesagt, du musst genau prüfen, ob es sich bei deinen Äußerungen
z.B. um eine strafbare Ehrverletzung/Schmähkritik handelt (§185 StGb)
oder diese gegen andere Gesetze verstoßen. Dabei ist jede deiner
Aussagen, die mit der vorläufigen Verfügung untersagt worden sind,
genau auf diese Punkte zu prüfen.
Danke für die Belehrung, aber ich bin anwaltlich schon gut versorgt.
Post by Harald Maedl
Hier hast du meiner Ansicht nach nur die Möglichkeit, über praktische
Messversuche (und wegen der Komplexität weniger über die theoretische
Abhandlungen) die Richtigkeit deiner Behauptungen nachzuweisen.
Nein, ich muss allerhöchstens nachweisen, dass meine Ausführungen sich mit
dem aktuellen Stand der Wissenschaft decken. Wir reden da über Dinge wie
den Energieerhaltungssatz, oder dass für Kernspinresonanz Energie von Außen
in die Moleküle eingebracht werden muss. Mangels einer Energiequelle - es
steht ja ausschließlich der Magnet zur Verfügung - passiert da aber nix.

Vielleicht liest Du doch erst mal den WP-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/SCS_Schneider
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 15:34:16 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Nein, ich muss allerhöchstens nachweisen, dass meine Ausführungen sich mit
dem aktuellen Stand der Wissenschaft decken.
Nein, Du mußt beweisen/widerlegen das es empirisch nicht geht. Ansonsten
währe wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn stagniert. Das hat die
menscheit schon mehrfach erlebt. Manchmal nur weil es der Kirche nicht
in dem Kram passte.
Post by Tom Berger
Wir reden da über Dinge wie
den Energieerhaltungssatz, oder dass für Kernspinresonanz Energie von Außen
in die Moleküle eingebracht werden muss.
Das impliziert aber nicht das die Energie die ein Kernspintomograph
verschlingt auch im Menschen ankommt, ansonsten würde er zügig verdampfen.

Ja, ich weiß. Ich kann mich prima dumm stellen.
Post by Tom Berger
Mangels einer Energiequelle - es
steht ja ausschließlich der Magnet zur Verfügung - passiert da aber nix.
Hast Du schonmal die Temperatur der Magneten oder der Umgebungsluft
gemessen? SCNR
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Ralf . K u s m i e r z
2011-07-24 08:54:41 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Vielleicht aber nicht bezahlt.
Das kann uns völlig egal sein.
Nein, wo kein Betrag gelaufen ist kann auch kein kaufmänischer Betrug
stattgefunden haben der irgendjemand finanziell geschadet hat.
Das ist auch nicht erforderlich, denn der Versuch ist auch strafbar.
Aber beides ist irrelevant, weil es um ein Zivilverfahren geht - ob
Fa. Schneider betrügt (was ich annehme - verwunderlich, daß sich die
Staatsanwaltschaft dafür nicht interessiert) hat für das Verfahren nur
(allerdings relativ gewichtige) indizielle Wirkung.

(Für die Strafbarkeit des Betrugs kommt es übrigens auf das Verhalten
des Geschädigten - also, ob er davon weiß oder Anzeige erstattet -
auch nicht an, es ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen
verfolgt. Ich würde Anzeige erstatten und für den Zivilprozeß gem. §
149 ZPO Aussetzung des Verfahrens bentragen.)
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Nun, wie ich schon sagte: ich bin Beklagter, und kriege deshalb mit, was
die Kläger dem Gericht vorlegen. Und die haben dieses Bestätigungsschreiben
der Evonik vorgelegt.
Dann laden den leitenden Ingenieur als Zeuge vor Gericht oder laß Ihn
von Deinem Anwalt befragen wie er (Degussa) zu den Feststellung gekommen
sind.
Bist Du Rechtsanwalt?
Post by Bodo Mysliwietz
Es ist zu wiederholen: Für einen Richter brauchst Du Daten. Die einen
mögen schlechte (nicht aussagefähige) Daten vorlegen. Du scheinbar
keine. Es ist anzunehmen das der Richter kein Chemie- und
Physikvollstudium absolviert hat und auch nur grob gewissen
(empirischen) Zahlen folgen kann.
Wenn ein Jurist etwas nicht weiß, dann beauftragt er einen Gutachter.

Tom hat hat schlechte Karten: Wenn er gewinnt, ist Schneider pleite,
und er bleibt auf seinen Kosten sitzen.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Carsten Thumulla
2011-07-24 09:04:28 UTC
Permalink
Tom hat hat schlechte Karten: Wenn er gewinnt, ist Schneider pleite, und
er bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Er will ja gewinnen, um nicht selbst zu pleiten.


Carsten
--
"Es muss demokratisch aussehen – aber wir müssen alles in der Hand
behalten."
Walter Ulbricht
Tom Berger
2011-07-24 10:44:45 UTC
Permalink
Post by Carsten Thumulla
Tom hat hat schlechte Karten: Wenn er gewinnt, ist Schneider pleite, und
er bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Er will ja gewinnen, um nicht selbst zu pleiten.
Gut erkannt.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 11:39:51 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Carsten Thumulla
Tom hat hat schlechte Karten: Wenn er gewinnt, ist Schneider pleite, und
er bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Er will ja gewinnen, um nicht selbst zu pleiten.
Gut erkannt.
Dann hast Du doch faktisch schon Dein ziel erreicht ;-)
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 11:59:22 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Post by Carsten Thumulla
Tom hat hat schlechte Karten: Wenn er gewinnt, ist Schneider pleite, und
er bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Er will ja gewinnen, um nicht selbst zu pleiten.
Gut erkannt.
Dann hast Du doch faktisch schon Dein ziel erreicht ;-)
Wie bitte? Würde ich die einstweilige Verfügung akzeptieren, dann hätte ich
wohl einen Schaden von etwa 10.000 Euro, denn dann müsste ich die Kosten
des Rechtsstreits samt gegnerischem und eigenem Anwalt bezahlen.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 13:07:59 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Post by Carsten Thumulla
Tom hat hat schlechte Karten: Wenn er gewinnt, ist Schneider pleite, und
er bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Er will ja gewinnen, um nicht selbst zu pleiten.
Gut erkannt.
Dann hast Du doch faktisch schon Dein ziel erreicht ;-)
Wie bitte? Würde ich die einstweilige Verfügung akzeptieren, dann hätte ich
wohl einen Schaden von etwa 10.000 Euro, denn dann müsste ich die Kosten
des Rechtsstreits samt gegnerischem und eigenem Anwalt bezahlen.
Eben. Jetzt haben wir es doch beide verstanden. Grinsezeichen und 3
Zeilen Zitat scheinen bei Dir aber nicht anzukommen. Zumindest nicht mit
den angebrachtem Humor.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 11:39:09 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Bodo Mysliwietz
Dann laden den leitenden Ingenieur als Zeuge vor Gericht oder laß Ihn
von Deinem Anwalt befragen wie er (Degussa) zu den Feststellung gekommen
sind.
Bist Du Rechtsanwalt?
Die Antwort kennst Du doch.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
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Helmut Wabnig
2011-07-23 15:06:33 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Eventuell kann das sogar von Studenten unter Anleitung eines Profs oder
wissenschaftlichen Mitarbeiteres erarbeitet werden, und könnte damit sogar
als Beispiel praxisnaher Ausbildung dienen. Vielleicht könnt Ihr diese
Anfrage auch an Leute weiter leiten, die nicht hier mitlesen, aber
eventuell Interesse haben könnten. Man beachte als besonderen Anreiz, dass
sogar leitende Ingenieure von Evonik Degussa auf die Magnete herein
gefallen sind und bis heute durch die Magnete bewirkte Energieeinsparungen
an ihren Energieanlagen behaupten.
Ich suche Leute aus seriösen wissenschaftlichen/technischen Einrichtungen,
die zu einem für Verbraucherschutz und Pressefreiheit geführten
1. über ein Patent über "magnetische Ionisierung eines
kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung von
Permanentmagneten
(http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE000019739629B4)
2. Darüber, dass Kernspinresonanz nichts damit zu tun haben kann, dass an
einem Permanentmagneten vorbeigeführter kohlenwasserstoffhaltiger
Treibstoff eine höhere Verbrennungsenthalpie hat als "magnetisch
unbehandelter" Treibstoff.
3. Dass in normalen Heizungsanlagen der Brennstoff (Erdgas, Heizöl) fast
vollständig verbrennt, und dass dabei nicht so viel unverbrannter
Brennstoff im Abgas übrig bleibt, dass durch dessen potentielle Nutzung ein
Potential für 8% Effizienzsteigerung verbleibt.
Die drei Themen sind IMO eigentlich recht einfach zu bearbeiten. Es ist
NICHT erforderlich, dass die Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt
sind. Es reicht, die grundlegenden naturwissenschaftlichen Fakten
zsuammenzustellen und gegebenenfalls durch eine kurze Überschlagsberechnung
zu erhärten. Das ganze sollte in eine PDF-Datei gepackt werden, auf deren
"Deckblatt" das Wort "Gutachten" steht.
Zu 1. ist mMn auszuführen, dass erstens Magnete keine Energie abgeben, für
die Ionisierung von Materie aber Ionisierungsenergie aufgewendet werden
muss. Und es muss ausgeführt werden, dass die magnetischen Kräfte des
Magneten auf den diamagnetischen Kohlenwasserstoff um viele Größenordnungen
kleiner sind, als nötig wäre, um durch das Leisten von Arbeit gegen diese
Magnetkraft so viel Energie einzubringen, dass dadurch die
Ionisierungsenergie erreicht wird (siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet#Patent). Schön wäre noch ein Hinweis,
dass der "Erfinder" des Patents niemals die behauptete magnetische
Ionisierung gemessen haben kann, und dass das Patent deshalb in Widerspruch
zum aktuellen Stand der Wissenschaft steht.
zu 2. ist mMn auszuführen, dass zwar unter Umständen durch Kernspinresonanz
die Reaktivität von Molekülen verbessert werden kann, dass dazu aber von
Außen Energie zugeführt werden muss, weil Magnete alleine keine Energie
liefern und deshalb ohne Energiezufuhr von Außen auch keine Veränderungen
an den Molekülen bewirken können. Außerdem ist zu zeigen, dass die durch
die Magnetkraft auf den diamagnetischen Brennstoff bewirkte Spinänderung
äußerst kurzlebig ist und um Größenordnungen kleiner als die
thermodynamischen Kräfte im Brennstoff, so dass unmittelbar nach Verlassen
des Magnetfelds keinerlei gemeinsame magnetische Ausrichtung der Moleküle
bzw der darin befindlichen Atomkerne mehr vorhanden sein kann.
zu 3. reicht es mE, die von Schornsteinfegern regelmäßig gemesssene
typische Abgaszusammensetzung einer Heizungsanlage (beispielsweise bei
Verbrennung von Erdgas) aufzulisten und dem stöchiometrischen
Brennstoff-Sauerstoff-Verhältnis gegenüber zu stellen und zu zeigen, wie
viel Energie man durch "vollständigere" Verbrennung beispielsweise aus dem
im Abgas gemessenen CO oder unverbrannten Kohlenwasserstoffen noch gewinnen
könnte.
Jetzt noch der Haken an der Sache: ich kann für diese Gutachten nichts
bezahlen. Ich stehe gerade in einem Rechtsstreit mit dem Hersteller der
Magnete und bin mit vorerst einer einstweiligen Verfügung belegt,
derzufolge ich noch nicht einmal klare und eindeutige wissenschaftliche
Aussagen wie die in den erwünschten Gutachten äußern darf. Der Rechtsstreit
ist für mich vorerst extrem teuer und sprengt alleine schon mein
finanzielles Potential. Es ist bei uns leider so: Recht haben heisst nicht
Recht bekommen, und man muss sich das Recht haben auch leisten können.
Dummerweise bin ich passionierter Rechthaber :-)
PS XPost nach de.sci.physik und de.sci.ing.misc ist beabsichtigt, bitte
kein F'Up2 setzen, damit Abonnenten beider Gruppen die Diskussion verfolgen
können
Es ist schön daß du dich so einsetzt, aber letztendlich hilfst du nur
jenen paar Teppen die sonst Benzin-oder Erdöl-Magnete gekauft hätten.
Solln sie doch.

w.
Tom Berger
2011-07-23 16:19:35 UTC
Permalink
Post by Helmut Wabnig
Es ist schön daß du dich so einsetzt, aber letztendlich hilfst du nur
jenen paar Teppen die sonst Benzin-oder Erdöl-Magnete gekauft hätten.
Solln sie doch.
Ich helfe v.a. mir selbst. Ich bin Beklagter, und ich trage das
Prozessrisiko.
Stefan
2011-07-24 05:02:53 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Helmut Wabnig
Es ist schön daß du dich so einsetzt, aber letztendlich hilfst du nur
jenen paar Teppen die sonst Benzin-oder Erdöl-Magnete gekauft hätten.
Solln sie doch.
Ich helfe v.a. mir selbst. Ich bin Beklagter, und ich trage das
Prozessrisiko.
Wegen was wirst du denn verklagt? Möglicherweise spielt es dabei gar
keine Rolle, ob diese Magnete funktionieren oder nicht.

Und, wenn du deinem Gegner Betrug nachweisen willst, musst du Vorsatz
nachweisen, also unter anderem dass sie selbst nicht an die Wirksamkeit
glauben. Das dürfte ziemlich schwierig sein und hat absolut nichts mit
Physik oder Chemie zu tun.

Gruß

Stefan
Carsten Thumulla
2011-07-24 05:56:33 UTC
Permalink
Post by Stefan
Und, wenn du deinem Gegner Betrug nachweisen willst, musst du Vorsatz
nachweisen, also unter anderem dass sie selbst nicht an die Wirksamkeit
glauben. Das dürfte ziemlich schwierig sein und hat absolut nichts mit
Physik oder Chemie zu tun.
Genau das ist das Problem. Die haben sich aber fürchterlich ins Knie
geschossen und der Nachweis ist dadurch möglich. Das ist aber nix für die
Öffentlichkeit.


Carsten
--
Wir sparen mit jedem Pfennig, koste es, was es wolle.
Helmut Wabnig
2011-07-24 06:36:51 UTC
Permalink
Post by Carsten Thumulla
Post by Stefan
Und, wenn du deinem Gegner Betrug nachweisen willst, musst du Vorsatz
nachweisen, also unter anderem dass sie selbst nicht an die Wirksamkeit
glauben. Das dürfte ziemlich schwierig sein und hat absolut nichts mit
Physik oder Chemie zu tun.
Genau das ist das Problem. Die haben sich aber fürchterlich ins Knie
geschossen und der Nachweis ist dadurch möglich. Das ist aber nix für die
Öffentlichkeit.
Wie meinen? Rätselfrage?
Kannitverstahn.

Wüßt nicht was man denen nachweisen könnte.

Mangelnde technische Sorgfalt oder sowas,
weil sie sich auf nicht bewiesene physikalische Effekte berufen.

Ionisierung läßt sich nachweisen:
Veränderung der Leitfähigkeit,
Absorptionsbanden,
Leuchtbanden, UV Fluoreszenz,
das Licht von der Flamme,
irgendsowas muß sich verändern.

Hammse nicht getan.

w.
Tom Berger
2011-07-24 07:49:40 UTC
Permalink
Post by Stefan
Wegen was wirst du denn verklagt? Möglicherweise spielt es dabei gar
keine Rolle, ob diese Magnete funktionieren oder nicht.
Ich darf nicht behaupten, dass die Magnete, wenn sie wie versprochen
funktionieren würden, gegen den Energieerhaltungssatz verstoßen würden. Ich
darf nicht mehr behaupten, dass der von den Magnethändlern behauptete
wissensschaftliche Zusammenhang (Kernspinresonanz) der angeblichen Wirkung
willkürlich herbeigezerrter Unsinn sei.
Post by Stefan
Und, wenn du deinem Gegner Betrug nachweisen willst, musst du Vorsatz
nachweisen, also unter anderem dass sie selbst nicht an die Wirksamkeit
glauben. Das dürfte ziemlich schwierig sein und hat absolut nichts mit
Physik oder Chemie zu tun.
Der Vorsatz ist völlig simpel nachzuweisen. Die haben vorsätzlich
wissenschaftliche Behauptungen aufgestellt, die beweisbar nicht zutreffen.
Diese Behauptungen dienen dazu, bei den Kunden einen Irrtum zu erwecken.
Der Irrtum wird zwecks Bereicherungsabsicht erweckt. Ob die selbst an den
Unsinn glauben oder nicht, ist dabei irrelevant.

Völlig vergleichbar ist dieses Urteil eines österreichischen
Oberlandesgerichts: http://de.wikipedia.org/wiki/Granderwasser#Juristisches

Ob die Granderleute an ihren Schwindel glauben oder nicht, ist irrelevant.
Der Beklagte bekam in allen Punkten recht, außer bzgl der Behauptung des
Betrugs. In meinem Fall liegt auch dieser Punkt anders.
Stefan
2011-07-24 08:20:13 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Ich darf nicht behaupten, dass die Magnete, wenn sie wie versprochen
funktionieren würden, gegen den Energieerhaltungssatz verstoßen würden. Ich
darf nicht mehr behaupten, dass der von den Magnethändlern behauptete
wissensschaftliche Zusammenhang (Kernspinresonanz) der angeblichen Wirkung
willkürlich herbeigezerrter Unsinn sei.
Der Vorsatz ist völlig simpel nachzuweisen. Die haben vorsätzlich
wissenschaftliche Behauptungen aufgestellt, die beweisbar nicht zutreffen.
Diese Behauptungen dienen dazu, bei den Kunden einen Irrtum zu erwecken.
Der Irrtum wird zwecks Bereicherungsabsicht erweckt. Ob die selbst an den
Unsinn glauben oder nicht, ist dabei irrelevant.
Völlig vergleichbar ist dieses Urteil eines österreichischen
Oberlandesgerichts: http://de.wikipedia.org/wiki/Granderwasser#Juristisches
Ob die Granderleute an ihren Schwindel glauben oder nicht, ist irrelevant.
Der Beklagte bekam in allen Punkten recht, außer bzgl der Behauptung des
Betrugs. In meinem Fall liegt auch dieser Punkt anders.
Na ja, ich wünsch dir viel Erfolg...

Gruß

Stefan
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 11:48:33 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Tom Berger
Der Beklagte bekam in allen Punkten recht, außer bzgl der Behauptung des
Betrugs. In meinem Fall liegt auch dieser Punkt anders.
Na ja, ich wünsch dir viel Erfolg...
und ich könnte mir Vorstellen in einem Schöffenprozeß Schöffe zu sein.
Das hat sicher Unterhaltungswert.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 11:47:42 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Stefan
Wegen was wirst du denn verklagt? Möglicherweise spielt es dabei gar
keine Rolle, ob diese Magnete funktionieren oder nicht.
Ich darf nicht behaupten, dass die Magnete, wenn sie wie versprochen
funktionieren würden, gegen den Energieerhaltungssatz verstoßen würden. Ich
darf nicht mehr behaupten, dass der von den Magnethändlern behauptete
wissensschaftliche Zusammenhang (Kernspinresonanz) der angeblichen Wirkung
willkürlich herbeigezerrter Unsinn sei.
Eben, denn wenn die Magnete funktionieren (würden) ist eine bisherige
physikalische bekannte einfach nur Gesetzmässigkeit falsch oder
unvollständig. Forschende Natirwissenschaftler können sich dann mit der
Wahrheitsfindung, aka Erklärung, befassen - mit der Funktion der Magnete
hätte dies aber nichts mehr zu tun.

Es gibt genügend Dinge von denen wir wissen - es sehen - das sie
funktionieren. Wir wissen aber nicht erschöpfend wie sie funktionieren.
Post by Tom Berger
Völlig vergleichbar ist dieses Urteil eines österreichischen
Oberlandesgerichts: http://de.wikipedia.org/wiki/Granderwasser#Juristisches
Lol - das oben abgebildete Flaschenettiket "made my day".
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Helmut Wabnig
2011-07-23 15:18:52 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
........
1. über ein Patent über "magnetische Ionisierung eines
kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung von
Permanentmagneten
(http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE000019739629B4)
......
So wie ich die Patentschrift verstehe, ist nur diese spezielle
gewinkelte Anordnung patentiert.

Ist doch wohl egal alles zusammen.

Den Schwachsinn gibt es schon seit Jahrzehnten
und in allen Ländern dieser Welt.
Weshalb da noch einPatent vergeben wurde, ist mir ein Rätsel.
Kann das Deutsche Patentamt nicht googeln?

http://www.fuelsaving.info/magnets.htm

http://www.heritage-tech.net/831/fuel-saving-magnets-fact-myth-or-downright-scam/

http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=939047&highlight=oil

http://www.maxfuelsaver.com/

http://www.yourselfsufficiency.com/Water-Magnets/magnetize-water.html

http://water-magnet.com/

Google:
petrol magnets
fuel saving magnets
water magnets


w.
Tom Berger
2011-07-23 16:23:17 UTC
Permalink
Post by Helmut Wabnig
Post by Tom Berger
......
So wie ich die Patentschrift verstehe, ist nur diese spezielle
gewinkelte Anordnung patentiert.
Ist doch wohl egal alles zusammen.
Den Schwachsinn gibt es schon seit Jahrzehnten
und in allen Ländern dieser Welt.
Weshalb da noch einPatent vergeben wurde, ist mir ein Rätsel.
Kann das Deutsche Patentamt nicht googeln?
Wir müssen das jetzt nicht nochmal aufwärmen, das lief hier vor ein paar
Wochen schon alles durch. Ja, solche Magnethändler mit denselben
pseudowissenschaftlichen Versprechungen gibt's seit mindestens 50 Jahren.
Die allermeisten sind recht eindeutig dem esoterischen Umfeld zuzuordnen
und stellen keine besondere Gefahr dar. Die sind auf Dummenfang aus, und
finden halt ab und zu einen Dummen. Dummheit soll ja auch gerne bestraft
werden.

Bei denen hier liegt die Sache anders: die betreiben wirklich sehr gutes,
professionelles Marketing und haben entsprechend Erfolg. Und der Erfolg
beschleunigt dank der Werbung durch die bisherigen Anwender den zukünftigen
Erfolg. Da werden nicht nur ein paar Dumme geschädigt, sondern die
Allgemeinheit.
Bodo Mysliwietz
2011-07-23 17:53:06 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Bei denen hier liegt die Sache anders: die betreiben wirklich sehr gutes,
professionelles Marketing und haben entsprechend Erfolg. Und der Erfolg
beschleunigt dank der Werbung durch die bisherigen Anwender den zukünftigen
Erfolg. Da werden nicht nur ein paar Dumme geschädigt, sondern die
Allgemeinheit.
Bis dann vielleicht einer der Nicht-dummen dabei ist, der sich die
Wirksamkeit schriftlich garantieren lässt und evtl. die entsprechenden
Beweise für seine Anlage vorlegt. Damit bekommt er zwar nicht das
Unternehmen gestoppt aber seine Kohle zurück.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Vogel
2011-07-24 09:05:30 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Bei denen hier liegt die Sache anders: die betreiben wirklich sehr
gutes, professionelles Marketing und haben entsprechend Erfolg. Und
der Erfolg beschleunigt dank der Werbung durch die bisherigen
Anwender den zukünftigen Erfolg. Da werden nicht nur ein paar Dumme
geschädigt, sondern die Allgemeinheit.
Bis dann vielleicht einer der Nicht-dummen dabei ist, der sich die
Wirksamkeit schriftlich garantieren lässt ...
Glaubst du die sind blöd und geben eine solche belastbare Garantie ab?
Wenn überhaupt wird die nichts juristisch belastbares enthalten.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 11:49:15 UTC
Permalink
Post by Vogel
Post by Bodo Mysliwietz
Bis dann vielleicht einer der Nicht-dummen dabei ist, der sich die
Wirksamkeit schriftlich garantieren lässt ...
Glaubst du die sind blöd und geben eine solche belastbare Garantie ab?
Wenn überhaupt wird die nichts juristisch belastbares enthalten.
Wenn es gute Kaufleute sind werden sie einen Teufel tun.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
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Ruben van der Graacht
2011-07-23 18:00:29 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Eventuell kann das sogar von Studenten unter Anleitung eines Profs oder
wissenschaftlichen Mitarbeiteres erarbeitet werden, und könnte damit sogar
als Beispiel praxisnaher Ausbildung dienen.
AFAIK reicht das nicht, sondern es sollte ein vor Gericht bestellter
Gutachter sein. Das kostet allerdings. Bevor du hier Geld in die Hand
nimmst, wäre hier vielleicht eine Rücksprache mit deinem Anwalt
sinnvoll.
X'Post: de.sci.physik,de.sci.ing.misc
F'Up2 : de.sci.ing.misc
Tom Berger
2011-07-24 07:51:46 UTC
Permalink
Post by Ruben van der Graacht
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
Eventuell kann das sogar von Studenten unter Anleitung eines Profs oder
wissenschaftlichen Mitarbeiteres erarbeitet werden, und könnte damit sogar
als Beispiel praxisnaher Ausbildung dienen.
AFAIK reicht das nicht, sondern es sollte ein vor Gericht bestellter
Gutachter sein.
Natürlich reicht das nicht. Den ö.b.u.v. Gutachter wird das Gericht dann in
der Verhandlung zur Hauptsache bestellen. So weit sind wir aber noch nicht.
Helmut Wabnig
2011-07-23 18:34:35 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
1. über ein Patent über "magnetische Ionisierung eines
kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung von
Permanentmagneten
(http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE000019739629B4)
Eigentlich gehört das Patentamt vor Gericht wegen erwiesener
Unfähigkeit.

Der Humbug der in dieser Patentschrift drinnensteht
ist einfach ein Irrsinn.

Deutschland ist der Absteiger des Jahrhunderts.

w.
Vogel
2011-07-24 09:17:48 UTC
Permalink
Post by Helmut Wabnig
Post by Tom Berger
1. über ein Patent über "magnetische Ionisierung eines
kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung
von Permanentmagneten
(http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE
000019739629B4)
Eigentlich gehört das Patentamt vor Gericht wegen erwiesener
Unfähigkeit.
Das Patenamt hat nur darauf zu achten, dass da nichts *offensichtlich*
falsches drin steht. Was aber *offensichtlich* falsch ist, kann im
Zweifelsfall nur ein Gericht feststellen.
Post by Helmut Wabnig
Der Humbug der in dieser Patentschrift drinnensteht
ist einfach ein Irrsinn.
Fachlich richtig, aber juristisch irelevant.
Du meinst den wissenschaftlichen Unfug. Juristisch ist das Patent aber ok
formuliert. Man sieht, da war ein Patentanwalt am Werk, aber kein
Wissenschaftler. Die Anwälte legen gar keinen Wert darauf
wissenschaftlich etwas davon zu verstehen.
Patentiert wird letztendlich nur der vom Patentnehmer beantragte und
beanspruchte Zweck. Es schadet daher vermutlich rechtlich einem Patent
nicht, wenn es wissenschaftlich nur ungenügend begründet ist. Daher kommt
wohl die fehlende Sorgfalt in der wissenschaftlichen Beurteilung.
Post by Helmut Wabnig
Deutschland ist der Absteiger des Jahrhunderts.
Äää, des Jahrtausends, Dank Angela und Guido.
Robert Rohling
2011-07-24 10:19:44 UTC
Permalink
Post by Vogel
Post by Helmut Wabnig
Deutschland ist der Absteiger des Jahrhunderts.
Äää, des Jahrtausends, Dank Angela und Guido.
Aber nicht zu vergessen Schröder! Er war der Große Initiator.


Gruß R.R.
--
Ich bin unschuldig, ich hab sie nicht gewählt!
Vogel
2011-07-24 12:12:52 UTC
Permalink
Post by Robert Rohling
Post by Vogel
Post by Helmut Wabnig
Deutschland ist der Absteiger des Jahrhunderts.
Äää, des Jahrtausends, Dank Angela und Guido.
Aber nicht zu vergessen Schröder! Er war der Große Initiator.
Yep!
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 11:58:43 UTC
Permalink
Post by Helmut Wabnig
Post by Tom Berger
1. über ein Patent über "magnetische Ionisierung eines
kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung von
Permanentmagneten
(http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE000019739629B4)
Eigentlich gehört das Patentamt vor Gericht wegen erwiesener
Unfähigkeit.
Der Humbug der in dieser Patentschrift drinnensteht
ist einfach ein Irrsinn.
Naja, Patentämter entscheiden meines Wissens nach Aktenlage
(Literaturecherchen). Vermutlich braucht man nur ein paar Sätze
modifizieren und hat damit eine brauchbare Patentschrift für einen
Kernspin oder NMR. Für die meisten Menschen funktionieren diese auch ehr
wie "von Geisterhand"
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Axel Berger
2011-07-23 19:04:00 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Die drei Themen sind IMO eigentlich recht einfach zu bearbeiten.
Es sollte reichen vorauszusetzen, daß der Richter ein Abitur erworben
und nicht erschwindelt hat -- es sollte ...

Was Du brauchst ist ein Briefkopf, mit Fachwissen könnte ich dienen,
aber damit ...

The improver of natural knowledge absolutely refuses to acknowledge
authority, as such. For him, scepticism is the highest of duties; blind
faith the one unpardonable sin.
[Thomas Henry Huxley]
Since then I never pay any attention to anything by "experts", I
calculate everything myself. [...] I'll never make that mistake again,
reading the experts' opinions. Of course you only live once, and you
make all your mistakes, and learn what not to do, and that's the end of
you.
[Richard Philipps Feynman]
Nullius in verba (Take nobody s word for it)
[Motto der Royal Society]
Vogel
2011-07-24 03:58:24 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
So läuft das nicht. So ist m.E. ein bereits erteiltes Patent nicht
angreifbar.
Um die Sache wissenschaftlich zu widerlegen müsstest du eine Studie in
Auftrag geben, an einem wissenschaftlichen Institut. Das kostet.
Dass dies wissenschaftlicher Blödsinn ist, was die behaupten, steht nach
kundigem eigenen Verständnis ausser Frage. Das ist aber juristisch
irelevant.
Mit Permanentmagneten kann man kein Gas ionisieren.
Allerdings wurden zur Beurteilung eine Menge Druckschriften in Betracht
gezogen. Inwiefern steht da nicht drin.
Es geht aber in erster Linie nicht darum die Sache wissenschaftlich zu
widerlegen. Die Rechtslage muss dermassen aufgezogen werden, dass der
Vertreiber die von ihm gepriessenen Leistungen seines Produktes auch
beweisen muss. Die muss man anzweifeln. Das heisst man muss in beschuldigen
ein Produkt zu vertreiben welches nicht das leistet was der Vertreiber
verspricht. Man muss ihn also des Betruges verklagen, oder was weiss ich
was. Das ist aber ein juristisches Problem, wenn du das nötige Kleingeld
dafür hast. Man muss selber klagen, dann hat man grössere Chancen zu
gewinnen, anstatt sich verklagen zu lassen. Das wissen diese Scharlatane
genau. So ist das halt in unserer Gesellschaft, wenn du bei Rot über die
Ampel fährst wirst du verfolgt und gebrandmarkt wie ein Krimineller, aber
gegen solchen rafiniert eingefädelten Betrug ist der einfache Bürger
machtlos. Auch das wissen solche Betrüger und Scharlatane.
Wenn du Hilfe brauchst, wende dich an die Presse, z.Bsp. verschiedene TV-
Magenazine(WISO, Report, FAkt, Monitor, usw), BILD-Zeitung. Du musst
Öffentlichkeit schaffen. Bei WISO gibt es z.Bsp. speziell einen Mitarbeiter
der sich mit solchen betrügerischen Fällen beschäftigt.
http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?
docId=DE000019739629B4
"Innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung kann Einspruch
erhoben werden"
Das Ding wurde 1997 veröffentlicht.
Ob sich dieser Einspruch lediglich auf Prioritätsansprüche bezieht oder auf
den wissenschaftlichen Inhalt, kann dir bestimmt ein Anwalt sagen.
Es gibt allerdings für den amtlichen Patenterteiler eine Pflicht den
wissenschaftlichen Sachverhalt *grob* zu prüfen, so dass kein
*offensichtlicher* Unsinn darin steht. Praktisch bedeutet diese Pflicht
also so gut wie gar nichts.
Letztendlich muss jeder selber wissen was er tut wenn er sich so eine
Ankage zulegt. Auch das wissen Scharlatane und Betrüger sehr genau.
Tom Berger
2011-07-24 07:59:18 UTC
Permalink
Post by Vogel
Dass dies wissenschaftlicher Blödsinn ist, was die behaupten, steht nach
kundigem eigenen Verständnis ausser Frage. Das ist aber juristisch
irelevant.
Sorry, aber einige von Euch haben ziemlich konkrete Vorstellungen davon, um
was es hier geht. Und diese Vorstellungen sind grotesk falsch.

Ich will weder das Patent angreifen, noch will ich den Magnethändlern
verbieten lassen, die Magnete mit den nicht einhaltbaren Versprechungen zu
verkaufen. Ich will nichts weiter, als ganz normal meine journalistische
Arbeit machen dürfen.

Dazu gehört es, dass ich wissenschaftlich fundierte Aussagen bzgl der
angeblichen Magnetwirkung und der von den Magnethändlern angeführten
angeblichen Wirkungsweise mache. Mir sind diese Aussagen per einstweiliger
Verfügung verboten worden, und nur darum, dass ich diese Aussagen tätigen
darf, geht es hier und vor Gericht.

Dazu brauche ich nichts weiter als wissenschaftliche Gutachten, die meine
Aussagen bestätigen. Vielleicht genügen die vor Gericht schon, falls nicht,
dann holt sich das Gericht eben einen ö.b.u.v. Sachverständigen, der ein
Gutachten abgibt. Dieses Gutachten kann nach Lage der Dinge nur meine
Aussagen stützen.

Im Übrigen hat bereits ein ö.b.u.v. Sachverständiger öffentlich genau
dasselbe zu konkret diesen Magneten dieses konkreten Magnethändlers genau
so geäußert wie ich:
<http://www.ikz.de/ikz-haustechnik/artikel/article/magnete-in-der-heizungstechnik-wird-mit-ihnen-bre.html?tx_ttnews[sViewPointer]=3&cHash=677742d16f>
Wenn Du auf Seite 1 dieses Links zurück blätterst, kriegst Du übrigens die
Darstellung des Magnethändlers.
Vogel
2011-07-24 12:20:03 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Dass dies wissenschaftlicher Blödsinn ist, was die behaupten, steht
nach kundigem eigenen Verständnis ausser Frage. Das ist aber
juristisch irelevant.
Sorry, aber einige von Euch haben ziemlich konkrete Vorstellungen
davon, um was es hier geht. Und diese Vorstellungen sind grotesk
falsch.
Graotesk falsch ist was du bisher erzählst hast.
Post by Tom Berger
Ich will weder das Patent angreifen, noch will ich den Magnethändlern
verbieten lassen, die Magnete mit den nicht einhaltbaren
Versprechungen zu verkaufen. Ich will nichts weiter, als ganz normal
meine journalistische Arbeit machen dürfen.
So langsam wird es nun doch grotesk was du hier erzählst.
Bisher hast du den Anschein erweckt dass du hier einen Privatkrige führen
willst. Den kannst du nicht gewinnen.
Plötzlich ist da nun sogar der TÜV eingeschaltet und plötzlich bist du
ein Journalist der nur einfach seine journalistische Arbeit machen will.
Das ist ein ganz andere Rechtslage als du uns bisher geschildert hast.
Wenn du uns hier falsche Aussagen machst, ist es kein Wunder dass du dich
missverstanden fühlst.
Falls du wirklich Journalist bist, was ich bewzeifle, hättest du nicht
die Probleme die du uns hier schilderst. Ich vermute mal, dass du mit
"journalistische Arbeit" deinen privaten Kleinkrieg meinst.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 12:29:20 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Vogel
Dass dies wissenschaftlicher Blödsinn ist, was die behaupten, steht nach
kundigem eigenen Verständnis ausser Frage. Das ist aber juristisch
irelevant.
Sorry, aber einige von Euch haben ziemlich konkrete Vorstellungen davon, um
was es hier geht. Und diese Vorstellungen sind grotesk falsch.
Ich will weder das Patent angreifen, noch will ich den Magnethändlern
verbieten lassen, die Magnete mit den nicht einhaltbaren Versprechungen zu
verkaufen. Ich will nichts weiter, als ganz normal meine journalistische
Arbeit machen dürfen.
Dazu gehört es, dass ich wissenschaftlich fundierte Aussagen bzgl der
angeblichen Magnetwirkung und der von den Magnethändlern angeführten
angeblichen Wirkungsweise mache.
Das ist ja noch schlimmer. Dann solltst Du mal mit einen ganzen
universitäten Lehrstuhl mit einigen Millionen "kaufen".

Irgendwo wurde was von "simpler rechthaberrei" erwähnt. Du willst also
nichtmal andere Menschen vor unnötig herausgeschmissenes Geld schützen.

Vergeß es. "Mich" interessiert nur am Rande *wie* etwas funktioniert.
Wichtig ist *das* es funktioniert.

Es sprengt meinen geistigen Rahmen wie eine digitale Kammera mit 1Mio/s
funktioniert. Das was ich dazu gelesen und gehört habe könnte ich auch
asl Esoterik abtun. Fakt ist aber das es solche _funktionierenden_
Kameras gibt!
Post by Tom Berger
Mir sind diese Aussagen per einstweiliger
Verfügung verboten worden, und nur darum, dass ich diese Aussagen tätigen
darf, geht es hier und vor Gericht.
"Ja, KZ's und deren Geschehnisse sind auch nur eine Lüge" - SCNR.
Post by Tom Berger
Dazu brauche ich nichts weiter als wissenschaftliche Gutachten, die meine
Aussagen bestätigen. Vielleicht genügen die vor Gericht schon, falls nicht,
dann holt sich das Gericht eben einen ö.b.u.v. Sachverständigen, der ein
Gutachten abgibt. Dieses Gutachten kann nach Lage der Dinge nur meine
Aussagen stützen.
Im Übrigen hat bereits ein ö.b.u.v. Sachverständiger öffentlich genau
dasselbe zu konkret diesen Magneten dieses konkreten Magnethändlers genau
<http://www.ikz.de/ikz-haustechnik/artikel/article/magnete-in-der-heizungstechnik-wird-mit-ihnen-bre.html?tx_ttnews[sViewPointer]=3&cHash=677742d16f>
Dort schreibt er nicht falsch sondern z.B. "Physikalisch und chemisch
ist eine Wirkung der Magnetisierung der Brennstoffe nicht zu erklären."

Man könnte dem nun eine "noch nicht" hinzufügen.


Ein weiteres Zitat:
<Zitat>
Aus der Zeitdifferenz zwischen dem System ohne und mit Magnetisierung
wird auf die Energieeinsparung geschlossen. Allein dieser Ansatz ist
grundsätzlich falsch, denn die gemessene Zeitdifferenz, die proportional
zur gesamten Einsparung gesetzt wird, umfasst im Schwachlastbereich nur
einen Teil der Häufigkeitsverteilung des Teillastbereichs.
</Zitat>

Zwischen diesen Zeilen liest man also das es tatsächliche positive
Effekte gegeben haben muß. Professor Hirschberg zeigt bis zu diesem
Punkt lediglich auf das diese Effekte nicht rechnerisch auf den
kontinuierlichen Betrieb extrapoliert werden könne/dürfen.

<Zitat>
Darüber hinaus ist leicht zu erkennen, dass ein Messwertfehler von 0,5 K
bei der Temperaturmessung bereits einen Einfluss von 5 % auf das
Ergebnis besitzt. Eine wichtige Randbedingung, die Einstellung des
Luftüberschusses, die einen deutlichen Einfluss besitzt, wird überhaupt
nicht beachtet. Damit wird deutlich, dass eine solche Messung keinen
objektiven Nachweis liefern kann.
</Zitat>

Der (absolute) Messfehler von 0,5K ist aus meiner Sicht allerdings nur
Nebenkriegsschauplatz. Wichtig ist die Reproduzierbarkeit und
Differenzgenauigkeit. Es ist egal ob real von 15 auf 60 °C oder von 15,5
auf 60,5 °C geheizt wird.
Post by Tom Berger
Wenn Du auf Seite 1 dieses Links zurück blätterst, kriegst Du übrigens die
Darstellung des Magnethändlers.
Erstmal nicht gravierend schädliches.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 12:58:44 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Irgendwo wurde was von "simpler rechthaberrei" erwähnt. Du willst also
nichtmal andere Menschen vor unnötig herausgeschmissenes Geld schützen.
Das mache ich durch das Schreiben von Artikeln über diesen Unsinn.
Wichtiger als der Magnetunsinn selbst ist mir aber, den Ingenieuren z.B.
der Evonik Degussa oder Harz Energie, die auf diese Magnete hereingefallen
sind und Werbung für diese Magnete machen, von weiteren Werbemaßnahmen für
die Magnete abzuhalten.
Post by Bodo Mysliwietz
Es sprengt meinen geistigen Rahmen wie eine digitale Kammera mit 1Mio/s
funktioniert. Das was ich dazu gelesen und gehört habe könnte ich auch
asl Esoterik abtun. Fakt ist aber das es solche _funktionierenden_
Kameras gibt!
Und was willst Du damit sagen?
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Tom Berger
Mir sind diese Aussagen per einstweiliger
Verfügung verboten worden, und nur darum, dass ich diese Aussagen tätigen
darf, geht es hier und vor Gericht.
"Ja, KZ's und deren Geschehnisse sind auch nur eine Lüge" - SCNR.
Und was willst Du damit sagen?
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 13:12:00 UTC
Permalink
Am 24.07.2011 14:58, schrieb Tom Berger:
e abzuhalten.
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Es sprengt meinen geistigen Rahmen wie eine digitale Kammera mit 1Mio/s
funktioniert. Das was ich dazu gelesen und gehört habe könnte ich auch
asl Esoterik abtun. Fakt ist aber das es solche _funktionierenden_
Kameras gibt!
Und was willst Du damit sagen?
Das es vollkommen unerheblich ist ob ich die rEklärungen zum
Funktionsprinzip als Nonsens nach dem gegenwärtigem Stand von Technik
und Wissenschaft abtue, wenn der tägliche Feldbeweis erbracht wird das
es funktiniert.

Du muß Dich also klar festlegen und sagen: "Magnete können keine 8%
sparen" oder "Magnete können 8% sparen, die Begründung ist aber falsch.
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
"Ja, KZ's und deren Geschehnisse sind auch nur eine Lüge" - SCNR.
Und was willst Du damit sagen?
Lass es einfach wirken.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 13:03:28 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Dort schreibt er nicht falsch sondern z.B. "Physikalisch und chemisch
ist eine Wirkung der Magnetisierung der Brennstoffe nicht zu erklären."
Man könnte dem nun eine "noch nicht" hinzufügen.
Ja und? Das könntest Du hinter jede beliebig unsinnige Behauptung auch tun.

Es ist in dieser Sache völlig irrelevant, dass die Naturwissenschaften
niemals etwas beweisen können und grundsätzlich einen skeptischen
Standpunkt einnehmen. Für mich ist nur relevant, dass meine Aussagen mit
dem GEGENWÄRTIGEN Stand der Wissenschaft in Einklang stehen, und dass sie
dadurch unter das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung fallen.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 13:18:54 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Dort schreibt er nicht falsch sondern z.B. "Physikalisch und chemisch
ist eine Wirkung der Magnetisierung der Brennstoffe nicht zu erklären."
Man könnte dem nun eine "noch nicht" hinzufügen.
Ja und? Das könntest Du hinter jede beliebig unsinnige Behauptung auch tun.
Es ist in dieser Sache völlig irrelevant, dass die Naturwissenschaften
niemals etwas beweisen können und grundsätzlich einen skeptischen
Standpunkt einnehmen. Für mich ist nur relevant, dass meine Aussagen mit
dem GEGENWÄRTIGEN Stand der Wissenschaft in Einklang stehen, und dass sie
dadurch unter das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung fallen.
Dann scheint Dir einfach nicht klar zu sein warum Du eine
unterlassungsaufforderung bekommen hast. Für die Firma ist die richtige
Begründung zum Wirkprinzip Nebensache. Sie sagt in erster Linie das es
funktioniert. Du *behauptest* lediglich das es nicht so funktionieren
kann wie Sie es sagen. Damit ist Deine Aussage grundlegend
Geeschäftschädigend - das wird Dir untersagt. Die Firma behauptet
Messwerte zu haben - Du hast nichts. Damit ist das erklärende Prinzip
einfach unnötige Nebensache.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Vogel
2011-07-24 14:05:46 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Dann scheint Dir einfach nicht klar zu sein warum Du eine
unterlassungsaufforderung bekommen hast. Für die Firma ist die
richtige Begründung zum Wirkprinzip Nebensache. Sie sagt in erster
Linie das es funktioniert. Du *behauptest* lediglich das es nicht so
funktionieren kann wie Sie es sagen. Damit ist Deine Aussage
grundlegend Geeschäftschädigend - das wird Dir untersagt. Die Firma
behauptet Messwerte zu haben - Du hast nichts. Damit ist das
erklärende Prinzip einfach unnötige Nebensache.
Jetzt hast du diesen kranken Typen einfach überfordert. Das wird er nie
begreifen. Ein uneinsichtiger Querulant so wirr wie der daher redet.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 14:22:20 UTC
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Post by Vogel
Jetzt hast du diesen kranken Typen einfach überfordert. Das wird er nie
begreifen. Ein uneinsichtiger Querulant so wirr wie der daher redet.
Das ganze erinnert mich sehr an einen Klageversuch vor einem
Soazialgericht gegen das Land NRW (medizinischer Hintergrund) - nach
zweimaligem abgelehntem Bescheid.
Der Sozailanwalt sagte sofort "Keine Chance. Amtsärtzliche "Gutachten"
anzuzweifeln geht fast durch die Bank weg in die Hose". Ich erwiederte
darauf hin das ich dies gar nicht vorhabe. Lediglich das die
Bewertungskriterien zum Schwerbehindertengesetz so völlig falsch sind
und ich nur auf die Einhaltung des Gesetzes Klage. Dazu gehört mehr als
nur ein paar medizinische Parameter. Nach einem ersten Stirnrunzeln des
Anwalts diskutierten wir die Sache, meinen Ansatz, etwas tiefer.
Er forderte mich auf etwas zu dem hintergrund zusammenzutragen. Danach
war Ihm klar "Das ding bringen wir nach Hause".

Zu blöd nur, das meine Ausführungen und seine Klageschrift ein echtes
Totschlagargument für ähnliche Verfahren gewesen wären. Nachdem einmal
die komplette Klageschrift anhanden gekommen war (wie geht das bei einem
Gericht?) und wir behaarlich alles neu einreichten, wurde nach Aktenlage
eine vergleich vorgeschlagen den das Land sofort Annahm (und ich leider
Anwaltsvollmacht erteilt hatte). Mit Vergleich, jedoch ohne Urteil,
hatten wir zwar unser Ziel erreicht. Es kann allerdings kein anderer
daran partizipieren. Wo kein Urteil gefällt, da keine öffentlich
einsichtige Klage- und Urteilsbegründung. Ein Schelm wer böses dabe denkt.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 14:34:30 UTC
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Post by Bodo Mysliwietz
Dann scheint Dir einfach nicht klar zu sein warum Du eine
unterlassungsaufforderung bekommen hast. Für die Firma ist die richtige
Begründung zum Wirkprinzip Nebensache. Sie sagt in erster Linie das es
funktioniert. Du *behauptest* lediglich das es nicht so funktionieren
kann wie Sie es sagen.
Woher willst Du wissen, welche Aussagen die Magnethändler mir in der
einstweiligen Verfügung untersagen? Da mir diese Aussagen derzeit untersagt
sind, habe ich sie hier auch nicht genannt.

Ich behaupte, dass einige der Werbeaussagen der Firma (genau die
wissenschaftlicher Natur) in Widerspruch zum aktuellen Stand der
Wissenschaft stehen. Und diese konkreten Behauptungen sind mir derzeit
untersagt. Mir ist derzeit eine Aussage untersagt, die ungefähr auf
demselben Niveau steht wie die, dass die Erde keine flache Scheibe ist.
Post by Bodo Mysliwietz
Damit ist Deine Aussage grundlegend
Geeschäftschädigend - das wird Dir untersagt. Die Firma behauptet
Messwerte zu haben - Du hast nichts.
Woher willst Du das nun schon wieder wissen? In der Tat steht mir die
einzige unabhägig von der Firma erstellte Prüfung der Magnete zur
Verfügung. Und die hat deren vollständige Wirkungslosigkeit ergeben:
http://www.presseportal.de/print.htx?nr=167541. Der ADAC war sogar so
freundlich, mir die Messprotokolle zu überlassen.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 15:18:36 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Bodo Mysliwietz
Dann scheint Dir einfach nicht klar zu sein warum Du eine
unterlassungsaufforderung bekommen hast. Für die Firma ist die richtige
Begründung zum Wirkprinzip Nebensache. Sie sagt in erster Linie das es
funktioniert. Du *behauptest* lediglich das es nicht so funktionieren
kann wie Sie es sagen.
Woher willst Du wissen, welche Aussagen die Magnethändler mir in der
einstweiligen Verfügung untersagen? Da mir diese Aussagen derzeit untersagt
sind, habe ich sie hier auch nicht genannt.
Das ist das was man unter den bisherig verlautbarten Zielsetzungen
vermuten muß. Es ist allerdings auch schwierig in diesen langen threads
diese "Zaunpfahlwinks" zu rezitieren.

Dir muß es also gelingen uns dahin zu bringen das wir zufällig das selbe
äussern und die später nur sagst "Genau das habe ich auch gesagt" ;-)

Dann hat es in dem Moment ja jemand anderes gesagt.

Ich seh schon Post kommen und mich beim Advocaten sitzen ;-)
Post by Tom Berger
Ich behaupte, dass einige der Werbeaussagen der Firma (genau die
wissenschaftlicher Natur) in Widerspruch zum aktuellen Stand der
Wissenschaft stehen.
und an anderer Stelle (nicht dieser Thread) hattest Du mal etwas
"zitiert" und ich anschl. gefragt wo das auf der Website steht. Es war
mir nicht möglich diese (bewerbenden) Aussagen dort zu finden.
Post by Tom Berger
Und diese konkreten Behauptungen sind mir derzeit
untersagt. Mir ist derzeit eine Aussage untersagt, die ungefähr auf
demselben Niveau steht wie die, dass die Erde keine flache Scheibe ist.
Post by Bodo Mysliwietz
Damit ist Deine Aussage grundlegend
Geeschäftschädigend - das wird Dir untersagt. Die Firma behauptet
Messwerte zu haben - Du hast nichts.
Woher willst Du das nun schon wieder wissen? In der Tat steht mir die
einzige unabhägig von der Firma erstellte Prüfung der Magnete zur
http://www.presseportal.de/print.htx?nr=167541. Der ADAC war sogar so
freundlich, mir die Messprotokolle zu überlassen.
Und der Hersteller erwähnt in einer seiner Referenzen folgendes:
<Zitat>
Keine Folgekosten – Berechnung
der Installation erst nach dem
Nachweis der Wirksamkeit
</Zitat>

kurz darauf weiter:
<Zitat>
Unser System stellen wir dem Kunden erst in Rechnung, wenn die zuvor
berechnete Einsparung auch tatsächlich erreicht wird. Das belegen
Messungen vor und nach der Installation. Dem Kunden entsteht somit kein
wirtschaftliches Risiko für das Ausprobieren unserer effektiven
Möglichkeit....
</Zitat>

Wenn die Kunden also die Ersparnis nicht sehen und damit nicht
abzeichnen, kein Betrug.

Jetzt mußt Du mal herauskriegen wieviele/welche Firmen anschl. nicht
gezahlt haben.

Desweiteren müßte die Sache ja auch Gas-/Öllieferanten ein Dorn im Auge
sein. Oder sie verkaufen die Sache im Rahmen von Rahmenvertägen gleich
mit....
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
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Bodo Mysliwietz
2011-07-24 12:04:42 UTC
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Post by Vogel
Wenn du Hilfe brauchst, wende dich an die Presse, z.Bsp. verschiedene TV-
Magenazine(WISO, Report, FAkt, Monitor, usw),
Quarks&Co, Markt, Marktcheck, Plusminus, fakt, Akte....
Post by Vogel
BILD-Zeitung. Du musst
Öffentlichkeit schaffen.
Es ist aber auch dort gar nicht so einfach unter vielen zusendungen und
Prioritätensetzungen entsprechendes gehör zu finden.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
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Vogel
2011-07-24 07:56:35 UTC
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Post by Tom Berger
Es geht um das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ecojet
(http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE
000019739629B4)
Ich habe mir die Mühe gemacht und das Patent zu lesen begonnen, aber
bereits auf der ersten Seite angewidert aufgehört zu lesen. Es stehen da
ganz offensichtlich wissenschaftlich falsche Behauptungen drin.
Das wäre ein juristischer Angriffspunkt gegen den Patenterteiler. Ob dies
allerdings jetzt noch juristisch möglich ist, muss ein Rechtsverständiger
beurteilen können. Wie gesagt, darf ein Patent keine offensichtlich
falschen Aussagen enthalten. Das Durchzusetzen bedarf allerdings eines
Rechtsstreites, den zu führen mit allen juristischen Konsequenzen man
gewillt sein muss.
1.) "Permanentmagnete die ein anziehendes Magnetfeld verursachen,..." ist
so allgemein gesagt wissenschaftlich sinnleer. Anziehend auf was, unter
welchen Umständen?
2.) "Bei der Ionisierung werden...."; wisenschaftlich belangloses Gerede
weil Allgemeinplätze ohne Aussagekraft.
3.) "Die Ionisierung erfolgt aufgrund der Feldionisierung...";
Wissenschaftlich falsch!, soetwas gibt es nicht "Feldionisierung".
4.) "...bei der starke inhomogene Felder auf elektrisch/magnetische Art
und Weise gebundene Elektronen aus ihren Bindungspotentialen heraulösen";
Das ist völliger Nonsen, denn sonst müssten alle Magente selber bereits
elektrisch ionisiert sein, zumindest an der Oberfläche der Pole, denn da
ist das Feld schliesslich am stärksten. Permannentmagnete können keine
Elektronen aus der Hülle herauslösen um zur Ionisierung zu führen. Dazu
benötigt man elektrische Felder.
Dann werden die Nachteile eines anderen Patentes offenbar aufgezeigt. Wie
es scheint schlägt dieser Unsinn Blüten, es gibt bereits mehrere Patente
die soetwas patentieren. Einer allein kann ja gar nicht so dumm sein.
5.) "Nachteilig bei einer Anordnung nach GB2259091A ist, dass das
erzeugte abstossende Feld immer extrem inhomogen ist..." ; wie bitte?
Widerspruch zu 4.) wo dies doch genau gefordert wird und also vorteilig
nicht nachteilig sein sollte.
6.) Jetzt kommt der Hammer wo es einfach nur noch lächerlich ist was da
drin steht. Das gehört aber wie gesagt nicht zu diesem Patent.
"da die Magnetlinien sich um einen feldfreien zentralen Raum
konzentrieren und dort in diesem annähernd ringförmigen Bereich die
Feldstärke am grössten ist und ausserhalb deutlich abnimmt";
He? Im "feldfreien zentralen Raum" .."dort in diesem annähernd
ringförmigen Bereich die Feldstärke am grössten ist". Wie bitte, in einem
feldfreien Bereich ist die Feldstärke am grössten? Das ist offensichtlich
falsch. Vermutlich wollten die Beurteiler die späteren Leser des Patents
auf den Arm nehmen, denn es darf wohl nicht angenommen werden, dass die
Beurteiler beim Patentamt so blöde sind einen einfachen
widerspruchsfreien Text verfassen zu können.
Dann kommt man wieder zu den Inhalten des vorliegenden Patentes. Man
spricht da von einem bekannten Verfahren. Unwissen beruft sich auf
Unwissen.
7.) Könnte uns der Patentbeurteiler mal erklären was der Unterschied
zwischen einem "anziehenden" und einem "abstossenden" Magnetfeld ist?
Soetwas gibt es nicht. Diletantische und unwissenschaftliche
Formulierungen die nichts besagen. Es gibt, sich anziehende und
abstossende Magnetpole. Von einem Feld kann man soetwas nicht sagen.
Durch Anspruch 1 hat sich der Patentnehmer also den Anspruch gesichert
ein "anziehendes Magnetfeld" zu verwenden. Ist ungefähr so als wolle er
einen schwarzen Schimmel zum reiten verwenden. Inwieweit das rechtlich
zulässig ist kann nicht beurteilen.
8.) Es ist gut möglich, "es hat sich überaschenderweise gezeigt", dass
sich mit der angebenen technischen Anordnung die behauptete
Leistungssteigerung erzielen lässt, aus einem wissenschaftlich
unbekannten Grunde. Im Patent jedenfalls ist kein wissenschaftlich
haltbarer und nachvollziehbarer Grund genannt. Patentiert wird allerdings
der Zweck, nicht die Begründung. Die Begründung darf nur nicht
*offensichtlich* falsch sein. Das ist ein juristisches Problem, das
festzustellen.
Die Bekämpfung der Begründung ist also nicht zielführend.
usw.
Unwissen über Unwissen. Ich schaffe es gar nicht weiter zu lesen, weil
mich soviel Diletantismus schlichtweg ankotzt. Man müsste einen Gutachter
schon mit Gold bezahlen um so einen Blödsinn lesen zu müssen. Das hilft
dir aber alles juristisch nicht weiter.
Bei einem Rechtstreit geht es um schützenswerte rechtliche Interessen,
nicht um Rechthaberei. Kann ein Gericht eine solches Interesse nicht
feststellen, hat es schnell die Schnauze voll von den Streithähnen. Denen
ist ein Streit so gleichgültig wie jeder andere, muss es auch. Es gibt
für die keinen *gerechteren* Streit.
Welches schützenwerte rechtliche Interesse hast du vorgebracht?
Persönlichen materiellen oder gesundheitlichen Schaden durch die
Inverkehrbringung des Produktes? Verbraucherschutz? Schutz der
Rechtsordnung? Schutz von Menschenrechten? oder sonst was?
Soetwas sollte man rechtlichen Experten überlassen. Hast du dich schon
mal an eine Verbraucherschutzorganisation gewannt, wie ich es dir in
deiner ersten Anfrage hier geraten habe? Da du in diesem Falle aber kein
"Verbraucher" bist, da du eine solche Installation nicht besitzt, hast du
auch diesbezüglich als Privatperson kein schützenswertes Interesse. Die
Verbraucherschutzorganisation hätte eines.
Du könntest aber folgenden juristischen Trick versuchen. Dir bekannte und
nachweislich wissenschaftlich ausgewiesene Personen als Zeugen zu laden
und diese nach ihrer Fachmeinung fragen. Falls das Gericht dem zustimmt
müssen diese erscheinen. Vielleicht finden sich ja hier welche dazu
freiwillig bereit. Zeugen haben kein Verweigerungsrecht. Aber wie gesagt
muss das Gericht dem zustimmen. Lt. Gerichtsprozessordnung hat das
Gericht das alleinige Recht und die Kompetenz über die Art und Weise der
Prozessführung und Urteilsfindung zu entscheiden. Ein Gericht kann Zeugen
und Beweise ohne Begründung und ohne dafür zur Verantwortung gezogen
werden zu können zulassen oder ablehnen. Anfechten kann man das nur in
einer Revision oder Beschwerde.
Wie bereits mehrmals gesagt, du hast ein juristisches Problem, kein
wissenschaftliches. Selbst wenn du ein Gutachten beibringen solltest, ist
das nur der erste Schritt den man dir einräumen muss, aus verschiedenen
rechtlichen Gründen. Die Gegenseite wird dann ein Gegengutachten
erstellen in welchem sie dein Gutachten zerreisen wird. Entsprechend
geneigte Gutachter finden sich immer, denn ein Gutachter kann nur für
grobes fahrlässiges Vergehen belangt werden. Das Gericht muss sich dann
entscheiden welches Gutachten richtig ist. Verlass dich drauf, dass deren
Gutachten juristisch besser sein wird als deines, weil die sich die
besseren juristischen Mittel leisten können aus pekuniären Gründen. Jeder
Anwalt wird dir vermutlich von einem Rechtsstreit abraten, weil du im
Falle einer Nichtführung kein schützenwertes Recht zu verlieren hast.
Wenn du meinst dass du Recht hast, solltest du gegen die eine Anzeige
erstatten. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft die öffentlichen
Interessen zu vertreten. Aber die Staatsanwaltschaft darf auch darüber
entscheiden ob sie deine Anzeige annimmt. Aufgrund der Interessenslage
wird sie diese fast mit Sicherheit ablehnen.
Buch mal einen Urlaub und nimm Abstand. Die Nummer ist zu gross für dich
als Privatperson. Damit musst du leben. Die normative Kraft des
faktischen.
Harald Maedl
2011-07-24 09:39:00 UTC
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Post by Vogel
3.) "Die Ionisierung erfolgt aufgrund der Feldionisierung...";
Wissenschaftlich falsch!, soetwas gibt es nicht "Feldionisierung".
man Massenspektrometer
Post by Vogel
4.) "...bei der starke inhomogene Felder auf elektrisch/magnetische Art
und Weise gebundene Elektronen aus ihren Bindungspotentialen heraulösen";
Das ist völliger Nonsen, denn sonst müssten alle Magente selber bereits
elektrisch ionisiert sein, zumindest an der Oberfläche der Pole,
Nein, so ist das nicht gemeint. Bei starken elektrischen Feldern können
sehr wohl Elektronen herausgelöst werden. Genau das macht man eben z.B
diversen Spektrographiemethoden. Ob die benötigten Energien bei dem
Streitobjekt ausreichen, darf zwar angezweifelt werden, aber prinzipiell
spricht zunächst nichts dagegen, dass genau dies in geringem Umfang auch
bei geringeren Energien z.B. bei Wasser passiert.

Wie neuere Untersuchungen zeigen, erfolgt hier tatsächlich eine
Umbildung von Wasserclustern innerhalb von rund 10 fs, allerdings folgt
die Rekombination der Wassercluster im Bereich von wenigen Femtosekunden
(AFAIR so um 50fs), so dass gemessenen Variationen also nicht von Dauer
sind, vgl "Nature", Bd. 434, Seite 199. Das heißt, das Wassergedächtnis
nach dieser Studie hält maximal 40fs.
Da dies die schnellsten Reaktionen bei Füssigkeiten sind, die man bisher
messen konnte, kann man davon ausgehen, dass solche in anderen
Flüssigkeiten langsamer ablaufen. Ob man solche Librationsbewegungen der
Moleküle nun mit Lichtimpulsen oder per elektrische Felder erzeugt,
dürfte ziemlich egal sein. Entscheidend ist doch eher, in wieweit der
neue Clusterverband stabil ist.

Wie das bei Kraftstoffen, Heizölen etc aussieht, weiß ich nicht. Ich
weiß jedoch, dass solche Untersuchungen beim Wasser extrem schwierig
sind, erst seit IMHO wenigen Jahren überhaupt möglich sind und das nur
von ganz wenigen Universitäten mit der entsprechenden Geräteausstattung
und dem Know How zur Modellierung von Modellen, die man dann ggf auch
per Simulation und später im Experiment überprüfen kann.
Post by Vogel
6.) Jetzt kommt der Hammer wo es einfach nur noch lächerlich ist was da
drin steht. Das gehört aber wie gesagt nicht zu diesem Patent.
"da die Magnetlinien sich um einen feldfreien zentralen Raum
konzentrieren und dort in diesem annähernd ringförmigen Bereich die
Feldstärke am grössten ist und ausserhalb deutlich abnimmt";
He? Im "feldfreien zentralen Raum" .."dort in diesem annähernd
ringförmigen Bereich die Feldstärke am grössten ist". Wie bitte, in einem
feldfreien Bereich ist die Feldstärke am grössten? Das ist offensichtlich
falsch.
Nun ja, es steht dort anders, als wie du es interpretierst. Gemeint ist
ein ringförmiger Bereich, _außerhalb_ des feldfreien Raumes.
Post by Vogel
Vermutlich wollten die Beurteiler die späteren Leser des Patents
auf den Arm nehmen, denn es darf wohl nicht angenommen werden, dass die
Beurteiler beim Patentamt so blöde sind einen einfachen
widerspruchsfreien Text verfassen zu können.
Es ist eher anzunehmen, dass die Patentschrift, vorab von einem
Patentanwalt begutachtet worden ist. An einer Patentschrift zu rütteln,
kann ziemlich schwierig werden und ist nur selten von Erfolg beschieden.
X'Post: de.sci.physik,de.sci.ing.misc
F'Up2 : de.sci.ing.misc
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 12:43:35 UTC
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Post by Harald Maedl
Post by Vogel
3.) "Die Ionisierung erfolgt aufgrund der Feldionisierung...";
Wissenschaftlich falsch!, soetwas gibt es nicht "Feldionisierung".
man Massenspektrometer
und? Weisst Du wie in einem MS Ionen erzeugt werden? Dies gehscieht rein
kinetisch durch Elektronen oder Molekulbeschuß. Felder werden in einem
MS nur zur Separation und Transport bereits entstandener ionen benutz.
Post by Harald Maedl
Post by Vogel
4.) "...bei der starke inhomogene Felder auf elektrisch/magnetische Art
und Weise gebundene Elektronen aus ihren Bindungspotentialen heraulösen";
Das ist völliger Nonsen, denn sonst müssten alle Magente selber bereits
elektrisch ionisiert sein, zumindest an der Oberfläche der Pole,
Nein, so ist das nicht gemeint. Bei starken elektrischen Feldern können
sehr wohl Elektronen herausgelöst werden. Genau das macht man eben z.B
diversen Spektrographiemethoden.
Redest Du jezuz von Hochfrequenzplasmen/felder?

Wir sind hier bei Permanentmagneten.
Post by Harald Maedl
Wie das bei Kraftstoffen, Heizölen etc aussieht, weiß ich nicht. Ich
weiß jedoch, dass solche Untersuchungen beim Wasser extrem schwierig
sind, erst seit IMHO wenigen Jahren überhaupt möglich sind und das nur
von ganz wenigen Universitäten mit der entsprechenden Geräteausstattung
und dem Know How zur Modellierung von Modellen, die man dann ggf auch
per Simulation und später im Experiment überprüfen kann.
Ist auch vollkommen irrelevant. Wenn etwas funktioniert, dies aber
scheinbar nach bekanntem Wissen gar nich funktionieren kann, dann ist
die Aussage zu dem funktionsprizip als Hypothese zu werten. Damit hätte
Tom ein Problem. Er könnte lediglich eine andere Hypothese zur
Wirkprinzip aufstellen.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Harald Maedl
2011-07-24 13:34:29 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Harald Maedl
Post by Vogel
3.) "Die Ionisierung erfolgt aufgrund der Feldionisierung...";
Wissenschaftlich falsch!, soetwas gibt es nicht "Feldionisierung".
man Massenspektrometer
und? Weisst Du wie in einem MS Ionen erzeugt werden?
*seufz* ja, natürlich, sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Post by Bodo Mysliwietz
Dies gehscieht rein
kinetisch durch Elektronen oder Molekulbeschuß. Felder werden in einem
MS nur zur Separation und Transport bereits entstandener ionen benutz.
Nicht nur. Das ist ein Verfahren unter vielen.
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Harald Maedl
Post by Vogel
4.) "...bei der starke inhomogene Felder auf elektrisch/magnetische Art
und Weise gebundene Elektronen aus ihren Bindungspotentialen heraulösen";
Das ist völliger Nonsen, denn sonst müssten alle Magente selber bereits
elektrisch ionisiert sein, zumindest an der Oberfläche der Pole,
Nein, so ist das nicht gemeint. Bei starken elektrischen Feldern können
sehr wohl Elektronen herausgelöst werden. Genau das macht man eben z.B
diversen Spektrographiemethoden.
Redest Du jezuz von Hochfrequenzplasmen/felder?
Wir sind hier bei Permanentmagneten.
Speziell von Magneten war in diesem Absatz keine Rede. Es ging mir
allgemein um elektrische Felder. Und natürlich erzeugt kann man
Ionenwanderungen mittels elektrischer Felder problemlos bewerkstelligen.
Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit aussagen.
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Harald Maedl
Wie das bei Kraftstoffen, Heizölen etc aussieht, weiß ich nicht. Ich
weiß jedoch, dass solche Untersuchungen beim Wasser extrem schwierig
sind, erst seit IMHO wenigen Jahren überhaupt möglich sind und das nur
von ganz wenigen Universitäten mit der entsprechenden Geräteausstattung
und dem Know How zur Modellierung von Modellen, die man dann ggf auch
per Simulation und später im Experiment überprüfen kann.
Ist auch vollkommen irrelevant. Wenn etwas funktioniert, dies aber
scheinbar nach bekanntem Wissen gar nich funktionieren kann, dann ist
die Aussage zu dem funktionsprizip als Hypothese zu werten. Damit hätte
Tom ein Problem. Er könnte lediglich eine andere Hypothese zur
Wirkprinzip aufstellen.
Ich wollte lediglich aufzeigen, dass es mittels theoretischer Modelle
sehr schwierig werden dürfte, das Gegenteil zu beweisen, auf was sich
das Unternehmen bezieht. Ich denke, dass Tom möglicherweise die
Komplexität in Vielteilchenmodellen, insbesondere bei
Kohlenstoffverbindungen, unterschätzt. Wir bekommen das /nicht einmal/
bei /reinem/ Wasser gebacken.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 14:06:01 UTC
Permalink
Post by Harald Maedl
Ich wollte lediglich aufzeigen, dass es mittels theoretischer Modelle
sehr schwierig werden dürfte, das Gegenteil zu beweisen, auf was sich
das Unternehmen bezieht. Ich denke, dass Tom möglicherweise die
Komplexität in Vielteilchenmodellen, insbesondere bei
Kohlenstoffverbindungen, unterschätzt. Wir bekommen das /nicht einmal/
bei /reinem/ Wasser gebacken.
und dürfen nicht ausser acht lassen das bei dem zur Diskussion stehenden
Magneten nicht nur die Brennstoffe Gas und Öl erwähnt sind, sondern auch
der Reaktionspartner Sauerstoff mit seinen, temperaturabhängigen,
paramagnetischen Eigenschaften. Ob sinnig oder nicht, das braucht bezgl.
der denkbaren Reaktionsmechanismen nur einer wie ein Stück Butter in dem
Raum werfen und der Sachverhalt verläuft noch abstruser.

Fakt ist also lediglich ob es unter gewissen Umständen zu einem meßbaren
Effekt kommt - nichts anderes.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Tom Berger
2011-07-24 14:11:46 UTC
Permalink
Post by Harald Maedl
Ich wollte lediglich aufzeigen, dass es mittels theoretischer Modelle
sehr schwierig werden dürfte, das Gegenteil zu beweisen, auf was sich
das Unternehmen bezieht. Ich denke, dass Tom möglicherweise die
Komplexität in Vielteilchenmodellen, insbesondere bei
Kohlenstoffverbindungen, unterschätzt. Wir bekommen das /nicht einmal/
bei /reinem/ Wasser gebacken.
Ich denke, dass Du Dich da in was verrennst, was mit der hier diskutierten
Angelegenheit kaum was zu tun hat.

Wenn durch die Magnete irgend welche Moleküle des Brennstoffs verändert
werden, dann muss dazu Energie zugeführt werden. Kohlenwasserstoffe sind
diamagnetisch, also wirkt vom Magneten eine abstoßende Kraft auf diese. Die
im vorliegenden Fall einzig zur Verfügung stehende Energiequelle zur
Überwindung dieser Kraft wäre eine Brennstoffpumpe bzw das Druckgefälle des
Erdgases. Die Magnethändler behaupten unter Berufung auf ihr Patent eine
Ionisierung des Brennstoffs. Dazu aus dem Wikpedia-Artikel
(http://de.wikipedia.org/wiki/SCS_Schneider): "Permanentmagnete üben zudem
mit Magnetfeldstärken von maximal etwa 1,1 Tesla auf diamagnetische
Kohlenwasserstoffekeine keine hinreichend starken Kräfte, gegen die durch
von außen zugeführte Arbeit die Ionisierungsenergie erreicht werden
könnte."

Da auch ohne Magnete der Brennstoff praktisch vollständig verbrennt, gibt
es für die Behauptung der "vollständigeren Verbrennung" des magnetisierten
Brennstoffs gar kein Potential unvollständig verbrannten Brennstoffs, um
die behauptete 8%ige Effizienzsteigerung erklären zu können. Jede eventuell
erreichte Effizienzsteigerung muss durch eine Energiezufuhr von Außen erst
mal bewirkt werden. Von Außen aber kommen ausschließlich der Brennstoff und
die Luft.

Denk Dir doch einfach mal zwei schwarze Kästen. Beiden wird dieselbe Menge
Brennstoff zugeführt, beide produzieren daraus dieselbe Menge an
Reaktionsprodukten, die im Abgas abgeführt werden. In beiden Kästen wird
außerdem Wasser derselben Ausgangstemperatur erhitzt. Aber nun soll im
einen Kasten merkwürdigerweise das Wasser sehr viel heisser werden als im
anderen (außerdem wäre dabei dann auch noch die Abgastemperatur höher),
obwohl doch dieselbe Menge desselben Brennstoffs zugeführt wurde, und
dieselbe Menge derselben Reaktionsprodukte anfällt.

Bemerkst Du so endlich, dass diese unterschiedliche Wärmeabgabe den
Energieerhaltungssatz verletzt?
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 14:58:52 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Denk Dir doch einfach mal zwei schwarze Kästen. Beiden wird dieselbe Menge
Brennstoff zugeführt, beide produzieren daraus dieselbe Menge an
Reaktionsprodukten, die im Abgas abgeführt werden. In beiden Kästen wird
außerdem Wasser derselben Ausgangstemperatur erhitzt. Aber nun soll im
einen Kasten merkwürdigerweise das Wasser sehr viel heisser werden als im
anderen (außerdem wäre dabei dann auch noch die Abgastemperatur höher),
obwohl doch dieselbe Menge desselben Brennstoffs zugeführt wurde, und
dieselbe Menge derselben Reaktionsprodukte anfällt.
Lass die Magnete mal aussen vor und Unterhalte Dich mit der
Argumentationslage mal mit Katalysatorentwicklern bzw. -anwendern.
Natürlich wissen wir das Katalysatoren keine Energie erzeugen, lediglich
über physikochemische Prozesse Aktivirungsenergieen verschieben und
damit systemtechnisch Verluste reduzieren.
Post by Tom Berger
Bemerkst Du so endlich, dass diese unterschiedliche Wärmeabgabe den
Energieerhaltungssatz verletzt?
Ich glaube Du mußt viel pragmatischer als mit dem Energierhaltungssatz
argumentieren - auch wenn er klar hinter folgendem Ansatz liegt.

Auschlaggebend ist das wir aus Jahrzehntelanger Erfahrung wissen das
Molekulbildungsenergien, in dem Fall CO2 und Wasser, immer gleich sind.
Dabei ist es unerheblich ob wir von reinen Elementen (Hint:
Elementbildungsenthaphien) oder über "Zwischenverbindungen" wie
Kohlenwasserstoffe ausgehen. Der Weg von A nach B ist in dem zur
Diskussion stehendem Fall egal, sofern systemeische Verluste beim Umweg
ausgeschlossen sind. Am Ende zählt also der zugeführte Massenstrom
Kohlenwasserstoff und Sauerstoff (aus konstant zusammengesetzter Luft)
bei gleichem Lambdawerten ;-)

Das könnte man einem Richter evtl. an einigen vergleichenden
Fallbeispielen noch nachvollziehbar veranschaulichen. So plump den
mathematisch kizierten Energieerhaltungssatz eher weniger.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
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Harald Maedl
2011-07-24 15:00:52 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Harald Maedl
Ich wollte lediglich aufzeigen, dass es mittels theoretischer Modelle
sehr schwierig werden dürfte, das Gegenteil zu beweisen, auf was sich
das Unternehmen bezieht. Ich denke, dass Tom möglicherweise die
Komplexität in Vielteilchenmodellen, insbesondere bei
Kohlenstoffverbindungen, unterschätzt. Wir bekommen das /nicht einmal/
bei /reinem/ Wasser gebacken.
Ich denke, dass Du Dich da in was verrennst, was mit der hier diskutierten
Angelegenheit kaum was zu tun hat.
Wohl eher nicht. Ich rate nur zur Vorsicht im Hinblick auf Aussagen zu
Auswirkungen von magnetischen Feldern in Fluiden. Es gibt genügend
Studien, auch solche denen man eine gewisse Seriosität unterstellen
darf, die das Gegenteil belegen wollen. Bei einem wissenschaftlichen
Streit, der vor Gericht ausgetragen wird und bei dem man sich dann
gegenseitig irgendwelche Studien und theoretische Modelle um die Ohren
schlägt, kann ein Ausgang höchst ungewiss sein. Da ein Gericht damit
hoffnungslos überfordert sein dürfte, zählt nur das, was "hinten dabei
gerauskommt", sprich die Praxis. Und hier sehe ich die einzige Chance,
deinen Standpunkt zu belegen. Aber tu, was du nicht lassen kannst, wenn
du meinst, mit theoretischen Modellen argumentieren zu müssen.
Vogel
2011-07-24 14:17:52 UTC
Permalink
Post by Harald Maedl
Post by Vogel
3.) "Die Ionisierung erfolgt aufgrund der Feldionisierung...";
Wissenschaftlich falsch!, soetwas gibt es nicht "Feldionisierung".
man Massenspektrometer
man was?
Post by Harald Maedl
Post by Vogel
4.) "...bei der starke inhomogene Felder auf elektrisch/magnetische
Art und Weise gebundene Elektronen aus ihren Bindungspotentialen
heraulösen"; Das ist völliger Nonsen, denn sonst müssten alle Magente
selber bereits elektrisch ionisiert sein, zumindest an der Oberfläche
der Pole,
Nein, so ist das nicht gemeint. Bei starken elektrischen Feldern
können sehr wohl Elektronen herausgelöst werden.
Das habe ich nicht bezweifelt, noch haben die es behauptet.
Du kannst lesen? DIE behaupten dies mit _Permanentmagneten_ auf
"elektrisch/magnetische Art und Weise" tun zu können. ICH sagte, wenn du
aufmerksam liest, dass man das nur mit _elektrischen_ Feldern machen
kann.
Post by Harald Maedl
Genau das macht man eben z.B diversen Spektrographiemethoden. Ob die
benötigten Energien bei dem Streitobjekt ausreichen, darf zwar
angezweifelt werden, aber prinzipiell spricht zunächst nichts dagegen,
dass genau dies in geringem Umfang auch bei geringeren Energien z.B.
bei Wasser passiert.
Aber nicht mit Permannentmagneten wie dies in der Schrift behauptete wird.
Sprichst du nun von Permanentmagneten oder elektrischen Feldern als
Ursache?
Post by Harald Maedl
Es ist eher anzunehmen, dass die Patentschrift, vorab von einem
Patentanwalt begutachtet worden ist.
Nicht nur begutachtet, sondern entgültig formuliert wurde.
Post by Harald Maedl
An einer Patentschrift zu rütteln, kann ziemlich schwierig werden und
ist nur selten von Erfolg beschieden.
Eben.
Tom Berger
2011-07-24 10:49:01 UTC
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Post by Vogel
Ich habe mir die Mühe gemacht und das Patent zu lesen begonnen, aber
bereits auf der ersten Seite angewidert aufgehört zu lesen. Es stehen da
ganz offensichtlich wissenschaftlich falsche Behauptungen drin.
Das wäre ein juristischer Angriffspunkt gegen den Patenterteiler. Ob dies
allerdings jetzt noch juristisch möglich ist, muss ein Rechtsverständiger
beurteilen können. Wie gesagt, darf ein Patent keine offensichtlich
falschen Aussagen enthalten. Das Durchzusetzen bedarf allerdings eines
Rechtsstreites, den zu führen mit allen juristischen Konsequenzen man
gewillt sein muss.´
Das Patent bleibt so lange bestehen, bis es entweder von alleine ausläuft,
oder bis jemand erfolgreich eine Nichtigkeitsklage dagegen betreibt.

Aber wer sollte sich die Mühe und die Kosten aufladen, diese
Nichtigkeitsklage anzustrengen?

Für meinen Fall ist der Bestand des Patents völlig belanglos.
Post by Vogel
Bei einem Rechtstreit geht es um schützenswerte rechtliche Interessen,
nicht um Rechthaberei.
Genau. es geht um mein Recht auf freie Meinungsäußerung belegbarer
Tatsachen.
Bodo Mysliwietz
2011-07-24 12:44:55 UTC
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Post by Tom Berger
Genau. es geht um mein Recht auf freie Meinungsäußerung belegbarer
Tatsachen.
Dann wird es daran liegen das Du Deine meinung in falscher Art und Weise
äusserst.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
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http://www.labortechniker.de/
Vogel
2011-07-24 14:27:48 UTC
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Post by Tom Berger
Post by Vogel
Ich habe mir die Mühe gemacht und das Patent zu lesen begonnen, aber
bereits auf der ersten Seite angewidert aufgehört zu lesen. Es stehen
da ganz offensichtlich wissenschaftlich falsche Behauptungen drin.
Das wäre ein juristischer Angriffspunkt gegen den Patenterteiler. Ob
dies allerdings jetzt noch juristisch möglich ist, muss ein
Rechtsverständiger beurteilen können. Wie gesagt, darf ein Patent
keine offensichtlich falschen Aussagen enthalten. Das Durchzusetzen
bedarf allerdings eines Rechtsstreites, den zu führen mit allen
juristischen Konsequenzen man gewillt sein muss.Ž
Das Patent bleibt so lange bestehen, bis es entweder von alleine
ausläuft, oder bis jemand erfolgreich eine Nichtigkeitsklage dagegen
betreibt.
Aber wer sollte sich die Mühe und die Kosten aufladen, diese
Nichtigkeitsklage anzustrengen?
Für meinen Fall ist der Bestand des Patents völlig belanglos.
Post by Vogel
Bei einem Rechtstreit geht es um schützenswerte rechtliche
Interessen, nicht um Rechthaberei.
Genau. es geht um mein Recht auf freie Meinungsäußerung belegbarer
Tatsachen.
Also darum geht es dir. Weist du das nun endlich sicher um was es dir
geht? Du hast aber bisher juristisch nichts belegt.
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