Am 05.01.2018 um 17:55 schrieb Ulrich Maier:> Am 05.01.2018 um 17:43
Post by Ulrich MaierPost by U***@web.dePost by Detlef MeiÃnerAFAIK muss dazu eine Satzungsänderung erfolgen und dann beim zuständigen
Amtsgericht eingereicht werden.
Ob *diese* Satzungsänderung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung
bedarf, weiß ich allerdings nicht, ich vermute es aber.
Wer ist denn Deiner Meinung nach sonst noch so zur
Satzungsänderung bei Vereinen befugt oder könnte es
sein? Der Schatzmeister?
Auf jeden Fall benötigt es für die Eintragung (beim eingetragenen
Verein) eines Notars.
Nein!
Bei uns nicht!
Ich habe selbst eine Satzung für einen eingetragenen, gemeinnützigen
Verein erstellt, die Vereinsgründung durchgeführt und den Verein
eintragen lassen. Da war nichts mit Notar!
Für einen anderen Verein werden mögliche Änderungen auf der
Mitgliederversammlung beschlossen und dann das Beschlussprotokoll mit
den beglaubigten Unterschriften und der neuen Satzung eingereicht.
So einfach!
Mag ja sein, dass es in anderen Bundesländern anders ist.
Detlef