Thomas Klang
2020-12-23 13:18:29 UTC
Hallo zusammen,
ich habe als Vermieter eine Bescheinigung der Hausverwaltung nach §35a
EStG erhalten, die umlagefähige sowie nicht-umlagefähige haushaltsnahe
Dienstleistungen (HHDL) enthält.
Zwei generelle Fragen dazu:
1. Verstehe ich es richtig, dass ich diese als Vermieter in meiner
Steuererklärung überhaupt gar nicht verwende, da ich dort ja bereits
Hausgeldzahlungen und Nebenkosteneinnahmen einsetze?
2. Wie verhält es sich für den Mieter, an den ich diese Bescheinigung
weiterreiche? Kann dieser dann beide - umlagefähige und
nicht-umlagefähige - bei sich in seiner Steuererklärung einsetzen?
Für welchen Fall wird diese Unterscheidung dann überhaupt getroffen? Als
Vermieter verwende ich die Bescheinigung nicht, als Mieter eh beide Teile?
Vielen Dank und frohe Weihnachten allen!
Thomas
ich habe als Vermieter eine Bescheinigung der Hausverwaltung nach §35a
EStG erhalten, die umlagefähige sowie nicht-umlagefähige haushaltsnahe
Dienstleistungen (HHDL) enthält.
Zwei generelle Fragen dazu:
1. Verstehe ich es richtig, dass ich diese als Vermieter in meiner
Steuererklärung überhaupt gar nicht verwende, da ich dort ja bereits
Hausgeldzahlungen und Nebenkosteneinnahmen einsetze?
2. Wie verhält es sich für den Mieter, an den ich diese Bescheinigung
weiterreiche? Kann dieser dann beide - umlagefähige und
nicht-umlagefähige - bei sich in seiner Steuererklärung einsetzen?
Für welchen Fall wird diese Unterscheidung dann überhaupt getroffen? Als
Vermieter verwende ich die Bescheinigung nicht, als Mieter eh beide Teile?
Vielen Dank und frohe Weihnachten allen!
Thomas