Discussion:
Nicht-umlagefähige HHDL
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Klang
2020-12-23 13:18:29 UTC
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Hallo zusammen,

ich habe als Vermieter eine Bescheinigung der Hausverwaltung nach §35a
EStG erhalten, die umlagefähige sowie nicht-umlagefähige haushaltsnahe
Dienstleistungen (HHDL) enthält.

Zwei generelle Fragen dazu:

1. Verstehe ich es richtig, dass ich diese als Vermieter in meiner
Steuererklärung überhaupt gar nicht verwende, da ich dort ja bereits
Hausgeldzahlungen und Nebenkosteneinnahmen einsetze?

2. Wie verhält es sich für den Mieter, an den ich diese Bescheinigung
weiterreiche? Kann dieser dann beide - umlagefähige und
nicht-umlagefähige - bei sich in seiner Steuererklärung einsetzen?

Für welchen Fall wird diese Unterscheidung dann überhaupt getroffen? Als
Vermieter verwende ich die Bescheinigung nicht, als Mieter eh beide Teile?

Vielen Dank und frohe Weihnachten allen!
Thomas
Frank Kozuschnik
2020-12-23 14:01:37 UTC
Permalink
Post by Thomas Klang
ich habe als Vermieter eine Bescheinigung der Hausverwaltung nach §35a
EStG erhalten, die umlagefähige sowie nicht-umlagefähige haushaltsnahe
Dienstleistungen (HHDL) enthält.
1. Verstehe ich es richtig, dass ich diese als Vermieter in meiner
Steuererklärung überhaupt gar nicht verwende, da ich dort ja bereits
Hausgeldzahlungen und Nebenkosteneinnahmen einsetze?
Erstens das (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG). Es dürften aber sowieso keine
Leistungen sein, die in *deinem* Haushalt erbracht werden (§ 35a Abs. 4
EStG).
Post by Thomas Klang
2. Wie verhält es sich für den Mieter, an den ich diese Bescheinigung
weiterreiche? Kann dieser dann beide - umlagefähige und
nicht-umlagefähige - bei sich in seiner Steuererklärung einsetzen?
Der Mieter kann eine Steuerermäßigung für *seine* Aufwendungen erhalten,
d.h. für Beträge, die er tatsächlich als Nebenkosten zahlt.
Betriebskosten, die gar nicht umlagefähig sind, wird der Mieter
grundsätzlich nicht zahlen; daher bekommt er dafür auch keine
Steuerermäßigung.
Post by Thomas Klang
Für welchen Fall wird diese Unterscheidung dann überhaupt getroffen? Als
Vermieter verwende ich die Bescheinigung nicht, als Mieter eh beide Teile?
Als Mieter machst du nur die Aufwendungen geltend, die du tatsächlich
gezahlt hast; das sind typischerweise die umlagefähigen Betriebskosten.
Es soll aber auch Eigentumswohnungen geben, die nicht vermietet sind,
sondern vom Eigentümer selbst bewohnt werden. Als Selbstnutzer kannst du
auch die nicht umlagefähigen Kosten geltend machen.

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