Discussion:
Fäkalientank
(zu alt für eine Antwort)
Rolf Beyer
2004-01-23 10:59:58 UTC
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Hallo,

Fäkalientanks sollen ja wohl ab 2005 auch in ältere Sportboote mit
Toilette eingebaut sein, mit der Möglichkeit über externe
Absaugstationen zu entsorgen.
Soweit klar.
Aber,darf denn noch die Möglichkeit bestehen, außer Absaugen, über ein
Dreiwegeventil z.B.,
nach außen zu entsorgen. Natürlich nur da, wo´s erlaubt ist.
Oder muss das jetzt ein geschlossenes System innerhalb des Bootes
darstellen, ohne jede Möglichkeit den Schitt nach außen zu pumpen?
Soll heißen, es darf außer der Absaugöffnung keine andere vorhanden
sein?

Gruß
Rolf
René Haar \(Rainer_Haar_KG\)
2004-01-23 12:43:12 UTC
Permalink
Moin Rolf
Post by Rolf Beyer
Aber,darf denn noch die Möglichkeit bestehen, außer Absaugen, über ein
Dreiwegeventil z.B.nach außen zu entsorgen.
Soweit ich weiß müssen die Seeventile für Fäkalien/Grauwasser in
geschloßenem
Zustand versiegelt/ verplombt werden
Post by Rolf Beyer
Oder muss das jetzt ein geschlossenes System innerhalb des Bootes
darstellen, ohne jede Möglichkeit den Schitt nach außen zu pumpen?
Soll heißen, es darf außer der Absaugöffnung keine andere vorhanden
sein?
AFAIK ja.

MFG René
--
René Haar Meine Baustelle : http://www.RHaarKG.de
Ressortleiter Bootswesen der DLRG FL.e.V
Fragen zu Bootsmotoren? Vielleicht kann ich helfen!?
Dieses Posting gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!
Michael Freitag
2004-01-23 14:06:00 UTC
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Soweit ich wei� m�ssen die Seeventile f�r F�kalien/Grauwasser in
geschlo�enem
Zustand versiegelt/ verplombt werden
*oops* Soll das jetzt dann generell der Fall werden? Nicht nur Ost- und
Bodensee? Auch Mittelmeer, etc? Betrifft das alle oder nur Deutsche?

Viele Gr��e

Michael
--
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Rolf Beyer
2004-01-23 14:36:13 UTC
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"René Haar (Rainer_Haar_KG)"
Post by René Haar \(Rainer_Haar_KG\)
Soweit ich weiß müssen die Seeventile für Fäkalien/Grauwasser in
geschloßenem
Zustand versiegelt/ verplombt werden
Wo steht das, Rene´?

Gruß
Rolf
René Haar \(Rainer_Haar_KG\)
2004-01-23 15:46:42 UTC
Permalink
Moin Rolf
Post by Rolf Beyer
Wo steht das, Rene´?
Da das Gesetzt noch nicht gültig ist, bzw
Durchführungsvorschriften durch unsere Regierung
erst erlassen werden, wenn alles zu spät ist,
vermutlich noch nirgends. Die WSP
die sowas ja später kontolieren soll,
weiß auch noch nichts genaues und
von da habe ich die Info.
Ansonsten weiß niemand wirklich was genaues! ;-(
Oder traut sich noch nicht was zu sagen.

MFG René
--
René Haar Meine Baustelle : http://www.RHaarKG.de
Ressortleiter Bootswesen der DLRG FL.e.V
Fragen zu Bootsmotoren? Vielleicht kann ich helfen!?
Dieses Posting gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!
Edgar Warnecke
2004-01-23 19:31:51 UTC
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Die WSP die sowas ja später kontolieren soll,
weiß auch noch nichts genaues und
von da habe ich die Info.
Hmmm,

Du meinst sicherlich "meinen alten Bekannten kondolieren".

Is ja 'n toller Job.

***@r
--
Einfach ist genial
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
Wolfgang Broeker
2004-01-23 20:38:01 UTC
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Wo steht das, René?
Ich versuche mal, ein paar Informationen und Quellen zusammen-
zutragen und einen vorsichtigen Schluss zu ziehen (ich bin
aber kein Anwalt).

Es gab vom DSV vor einiger Zeit folgende Info (Auszug):

Seit dem 01.01.2003 gilt für neu gebaute Schiffe auf der Ost-
see ein Einleitungsverbot für Abwässer aus der Bordtoilette
und eine korrespondierende Ausrüstungspflicht mit einem ge-
schlossenen Fäkalientank inklusive Anschlussstutzen entspre-
chend ISO 8099 (1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung). Für
Schiffe, die vor dem 01.01.2003 gebaut sind, gilt dies
ab 01.01.2005.

Das ursprüngliche Helsinki-Abkommen steht hier:
http://www.vilp.de/Depdf/10/d086.pdf

Die 1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung findest Du hier:
http://www.bundesanzeiger.de/passwortschutz/download.php?uri=/bgbl2/bgbl202s2953.pdf

Ein Papier des Hamburger Segler-Verbands ist hier zu bekommen:
http://www.hamburger-segler-verband.de/recht/Abwasser03.pdf

Wenn ich nichts übersehen habe, darf man ungeachtet der Aus-
rüstungspflicht weiterhin nach Anlage IV Regel 5 Abschnitt C
verfahren:

<ZITAT>
C. Einleiten von Abwasser
(1) Vorbehaltlich des Abschnitts D ist das Einleiten von Abwasser
ins Meer verboten, es sei denn,
a) daß das Schiff durch eine von der Verwaltung zugelassene
Anlage mechanisch behandeltes und desinfiziertes Abwasser
in einer Entfernung von mehr als 4 Seemeilen vom nächst-
gelegenen Land einleitet oder
nicht mechanisch behandeltes oder desinfiziertes Abwasser
in einer Entfernung von mehr als 12 Seemeilen vom nächst-
gelegenen Land einleitet, sofern das Abwasser, das in
Sammeltanks aufbewahrt worden ist, jeweils nicht auf einmal,
sondern mit einer mäßigen Rate eingeleitet wird, während das
Schiff mit einer Geschwindigkeit von mindestens 4 Knoten auf
seinem Kurs fährt, ...
</ZITAT>

Wenn ich in diesem Punkt Recht haben sollte, kann ich mir nicht
vorstellen, dass es technische Vorschriften gibt, die diese zu-
lässige Einleitungsmöglichkeit verhindert. Die Norm ISO 8099
dient meines Wissens primär dazu, dass alle Fäkalientankstutzen
auf Schiffen an alle landseitigen Entsorgungseinrichtungen passen,
egal in welchem Ostseeland sie stehen.

Ungeregelt ist meines Wissens derzeit die Frage, ob es Ausnahmen
von der Ausrüstungspflicht mit Fäkalientanks geben kann. Auf Be-
treiben Dänemarks haben die einzelnen Vertragsstaaten hier einen
gewissen Bewegungsspielraum. Zuständig in D ist das Bundesumwelt-
ministerium.

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Fri, 23 Jan 2004 20:33 +0100 ***
Tobias Crefeld
2004-01-24 00:53:00 UTC
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Post by Rolf Beyer
Fäkalientanks sollen ja wohl ab 2005 auch in ältere Sportboote mit
Toilette eingebaut sein, mit der Möglichkeit über externe
Absaugstationen zu entsorgen.
Aber,darf denn noch die Möglichkeit bestehen, außer Absaugen, über ein
Dreiwegeventil z.B., nach außen zu entsorgen. Natürlich nur da, wo?s
erlaubt ist.
Genaueres findest Du unter www.bsh.de (mußt a bißerl durckklicken zu
"Meeresdaten" und "Umwelt"). Grundlage ist im Kern nach wie vor die
MARPOL, die wiederum in der BRD in nationales Recht umgesetzt wurde durch
die "Verordnung über die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee durch
Schiffsabwasser" bzw. noch wird durch die "1. Ostseeschutz-
Änderungsverordnung".
Ein Verbot für eine Anlage mit Dreiwegeventil kann ich daraus auch
indirekt nicht entnehmen.

Es kommt natürlich auf das Revier an, wie damit verfahren werden muß, aber
da eine seegehende Yacht in der Regel immer auch in Distanzen > 12 nm von
der Küste entfernt sowie mit einer Geschwindigkeit von mind. 4 kn segeln
kann, muß sie auch in Sondergebieten wie Nordsee, Ostsee oder Mittelmeer
die technischen Möglichkeiten haben, Lebensmittelabfälle, also auch
Abwässer organischen Ursprungs auch unbehandelt direkt einzuleiten.
--
Gruss,
Tobias.
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