Post by Diedrich EhlerdingPost by Diedrich EhlerdingER hat aber keine Gewalt angewendet, er hat
nicht seine Regionalpolizisten auf die Guardia Civil schießen lassen, er
hat keinen Raubzug gegen die Goldreserven der spanischen Zentralbank
unternommen, er hat keine spanischen Politiker als Geiseln genommen.
Straftaten aus politischer Überzeugung müssen keine Gewalttaten sein,
vgl. die Holocaustleugnung.
Die Strafbarkeit der Holocaustleugbnung ist ja auch kein Ruhmesblatt des
Gesetzgebers.
Du würdest also die Auffassung vertreten, dass die Bundesrepublik
Deutschland Holocaustleugner politisch verfolgt?
Post by Diedrich EhlerdingSchließlich ist es auch nicht strafbar, die Erde für eine
Scheibe zu halten - es ist nur unglaublich dumm.
Dieser Vergleich ist allerdings auch nicht soooo viel klüger ...
Post by Diedrich EhlerdingDie strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die aufgrund ihrer
politischen Überzeugung Straftaten begehen, ist nun aber keine
politische Verfolgung.
Es kommt halt darauf an, um welche Straftaten es sich handelt.
Das ist sicherlich richtig.
(Und es kommt auch darauf an, gegen welches Regime. Des einen
Freiheitskämpfer ist des anderen Terrorist.)
Post by Diedrich EhlerdingNiemand
hat etwas dagegen, wenn jemand, der aus der politischen Überzeugung, die
Güter dieser Welt seien ungerecht verteilt, Geldautomaten knackt oder
Geiseln nimmt, deshalb verfolgt wird. Im Falle Puigdemont wird aber
letztlich die Überzeugung und die Werbunfg für die Überzeugung unter
Strafe gestellt, Katalonien solle aus Spanien austreten.
Tatsächlich? Es wurde also nur diese Überzeugung geäußert und dafür
gworben?
Ich war bisher davon ausgegangen, es sei auch eine unzulässige
Abstimmung über diese Frage angesetzt und trotz Verboten durchgeführt
worden, unter Widerstand gegen den Vollzug entsprechender - auch
gerichtlicher - Entscheidungen, und dann der Austritt (die
Unabhängigkeit) erklärt worden. Sollte das so sein, wäre das doch ein
kleines wenig mehr als die bloße Überzeugung, deren Äußerung und
Werbung für diesen Standpunkte.
(Auch deutsche Beamte oder Richter begehen durch die Äußerung von
Überzeugungen, die nicht mit der verfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung übereinstimmen, keine Straftaten - aber ggf.
Dienstvergehen. Handeln sie aber danach, machen sie sich - je nachdem
- durchaus strafbar. Das ist im Staatsschutzstrafrecht nicht anders.)
Post by Diedrich EhlerdingWie sähest du denn den Fall, dass ein kosovarischer Politiker in Serbien
wg. Separatismus verfolgt würde? Serbien sieht ja die Abspaltung des
Kosovo und die entsprechenden Aktivitäten durchaus als verboten an. Oder
den Fall, dass ein Politiker aus Srpska Mitrovica, also der Region im
Kosovo, die lieber zu Serbien gehören würde, von den Behörden in Prizren
wegen Separatismus verfolgt würde?
Läge der spanische Bürgerkrieg noch keine 20 Jahre zurück, stünde
Katalonien unter Verwaltung der UN (oder bestünde die
Wahrscheinlichkeit, dass ein unabhängiges Katalonien von der Mehrzahl
oder einer relevanten Zahl an UN-Mitgliedsstaaten, insbesondere den
europäischen Staaten, anerkannt würde) und wäre Spanien kein
Mitgliedsstaat der EU, müsste man das sehr kritisch betrachten, ja.
Dann gäbe es aber auch schlicht keinen europäischen Haftbefehl ...
-thh
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