Discussion:
Ebay-Ware verschollen Schuldfrage
(zu alt für eine Antwort)
Malte Messmann
2007-06-16 14:44:58 UTC
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Nehmen wir mal an *Malte* hätte bei Ebay einen Artikel gekauft. Der
Artikel wurde für 3 Euro ersteigert. Der Verkäufer bietet als
Versandoptionen in seiner Auktion für 3 Euro Vnversicherten Versand und
5 Euro Versicherten Versand mit DHL an. Weil olle Malte ein vorsichtiger
Mensch ist und die Ware braucht, überweist er 8 Euro an den Verkäufer,
also inkl. versicherten Versand.
Nach 3 Wochen ist der Artikel immmer noch nicht eingetroffen und Malte
fragt den Verkäufer, wo die Ware bleibt und bittet um die Paketnummer,
um online nachzusehen, wo die Sendung abgeblieben ist, geht ja bei DHL
online ganz prima.
Der Verkäufer kann keine Paketnummer nennen. Schreibt per Mail, olle
Malte hätte 2 Euro zu viel für den Versand überwiesen und will diesen
Betrag nun erstatten. Der Verkäufer behauptet *Malte* hätte diesen nicht
extra darauf hingewiesen, das er die Ware versichert versendet haben
möchte.
Meine Frage muss der Malte den Verkäufer nach der Überweisung extra
darauf hinweisen, das er versichert versenden soll. Ich würde ja meinen
das es irgendwie logisch ist, wenn man einen Gesamtbetrag überweist,
sich die Versandart daraus ergibt. Wie ist die Rechtslage.


Malte
e***@t-online.de
2007-06-16 15:43:17 UTC
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Post by Malte Messmann
Nehmen wir mal an *Malte* hätte bei Ebay einen Artikel gekauft. Der
Artikel wurde für 3 Euro ersteigert. Der Verkäufer bietet als
Versandoptionen in seiner Auktion für 3 Euro Vnversicherten Versand
und 5 Euro Versicherten Versand mit DHL an. Weil olle Malte ein
vorsichtiger Mensch ist und die Ware braucht, überweist er 8 Euro an
den Verkäufer, also inkl. versicherten Versand.
Nach 3 Wochen ist der Artikel immmer noch nicht eingetroffen und Malte
fragt den Verkäufer, wo die Ware bleibt und bittet um die Paketnummer,
um online nachzusehen, wo die Sendung abgeblieben ist, geht ja bei DHL
online ganz prima.
Der Verkäufer kann keine Paketnummer nennen. Schreibt per Mail, olle
Malte hätte 2 Euro zu viel für den Versand überwiesen und will diesen
Betrag nun erstatten. Der Verkäufer behauptet *Malte* hätte diesen
nicht extra darauf hingewiesen, das er die Ware versichert versendet
haben möchte.
Meine Frage muss der Malte den Verkäufer nach der Überweisung extra
darauf hinweisen, das er versichert versenden soll. Ich würde ja
meinen das es irgendwie logisch ist, wenn man einen Gesamtbetrag
überweist, sich die Versandart daraus ergibt. Wie ist die Rechtslage.
Wenn definitiv beides angeboten wurde ergibt sich aus der Überweisung
konkludent die Option 'versicherter Versand'!
mfg
Ernst-August
Leo Oeler
2007-06-17 08:41:16 UTC
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Post by e***@t-online.de
Wenn definitiv beides angeboten wurde ergibt sich aus der Überweisung
konkludent die Option 'versicherter Versand'!
Nein. Die Ebay-Versand-Offerte ist eine invitatio ad offerendum. K
überweist dem Betrag für Paketversand. Darin liegt ein Vertragsangebot
für eben diese Versandart. V versendet unversichert, hat also das
Angebot des K nicht angenommen.
Insofern beruft sich der V zu Recht darauf, daß keine Vereinbarung
über die Versandart getroffen wurde.

P.S. Das Wort "definitiv" ist zu 99,9 % entbehrlich.

Gruß, Leo
Malte Messmann
2007-06-17 08:58:28 UTC
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Post by Leo Oeler
Nein. Die Ebay-Versand-Offerte ist eine invitatio ad offerendum. K
überweist dem Betrag für Paketversand. Darin liegt ein Vertragsangebot
für eben diese Versandart. V versendet unversichert, hat also das
Angebot des K nicht angenommen.
Insofern beruft sich der V zu Recht darauf, daß keine Vereinbarung
über die Versandart getroffen wurde.
P.S. Das Wort "definitiv" ist zu 99,9 % entbehrlich.
Der Verkäufer hat doch versicherten Versand für den Betrag X angeboten
und der *Malte* hat dieses Angebot mit Zahlung angenommen, oder ?

Malte
e***@t-online.de
2007-06-17 12:27:08 UTC
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Post by Malte Messmann
Post by Leo Oeler
Nein. Die Ebay-Versand-Offerte ist eine invitatio ad offerendum. K
überweist dem Betrag für Paketversand. Darin liegt ein
Vertragsangebot für eben diese Versandart. V versendet unversichert,
hat also das Angebot des K nicht angenommen.
Insofern beruft sich der V zu Recht darauf, daß keine Vereinbarung
über die Versandart getroffen wurde.
P.S. Das Wort "definitiv" ist zu 99,9 % entbehrlich.
Der Verkäufer hat doch versicherten Versand für den Betrag X angeboten
und der *Malte* hat dieses Angebot mit Zahlung angenommen, oder ?
Genau si sieht es aus, er bietet an und du erfüllst durch konkludentes
Handeln. Schliesslich wäre es unlogisch zuviel zu überweisen wenn man
nur unversicherten Versand haben will. Und wenn der Verkäufer nur
unversichert versenden wollte, dann hätte er ja gleich bei
Kontokontrolle dich auf den zu hoch überwiesenen Betrag aufmerksam
machen müssen, kann ihm ja nicht entgangen sein was du überwiesen hast.
mfg
Ernst-August
Leo Oeler
2007-06-17 12:44:22 UTC
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Post by e***@t-online.de
Post by Malte Messmann
Post by Leo Oeler
Nein. Die Ebay-Versand-Offerte ist eine invitatio ad offerendum. K
überweist dem Betrag für Paketversand. Darin liegt ein
Vertragsangebot für eben diese Versandart. V versendet unversichert,
hat also das Angebot des K nicht angenommen.
Insofern beruft sich der V zu Recht darauf, daß keine Vereinbarung
über die Versandart getroffen wurde.
P.S. Das Wort "definitiv" ist zu 99,9 % entbehrlich.
Der Verkäufer hat doch versicherten Versand für den Betrag X angeboten
und der *Malte* hat dieses Angebot mit Zahlung angenommen, oder ?
Genau si sieht es aus, er bietet an und du erfüllst durch konkludentes
Handeln. Schliesslich wäre es unlogisch zuviel zu überweisen wenn man
nur unversicherten Versand haben will. Und wenn der Verkäufer nur
unversichert versenden wollte, dann hätte er ja gleich bei
Kontokontrolle dich auf den zu hoch überwiesenen Betrag aufmerksam
machen müssen, kann ihm ja nicht entgangen sein was du überwiesen hast.
mfg
Ernst-August
Also Annahme durch konkludentes Schweigen. Damit kannst Du berühmt
werden.

Gruß, Leo
e***@t-online.de
2007-06-18 14:19:25 UTC
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Post by Leo Oeler
Post by e***@t-online.de
Post by Malte Messmann
Post by Leo Oeler
Nein. Die Ebay-Versand-Offerte ist eine invitatio ad offerendum. K
überweist dem Betrag für Paketversand. Darin liegt ein
Vertragsangebot für eben diese Versandart. V versendet
unversichert, hat also das Angebot des K nicht angenommen.
Insofern beruft sich der V zu Recht darauf, daß keine Vereinbarung
über die Versandart getroffen wurde.
P.S. Das Wort "definitiv" ist zu 99,9 % entbehrlich.
Der Verkäufer hat doch versicherten Versand für den Betrag X
angeboten und der *Malte* hat dieses Angebot mit Zahlung
angenommen, oder ?
Genau si sieht es aus, er bietet an und du erfüllst durch
konkludentes Handeln. Schliesslich wäre es unlogisch zuviel zu
überweisen wenn man nur unversicherten Versand haben will. Und wenn
der Verkäufer nur unversichert versenden wollte, dann hätte er ja
gleich bei Kontokontrolle dich auf den zu hoch überwiesenen Betrag
aufmerksam machen müssen, kann ihm ja nicht entgangen sein was du
überwiesen hast. mfg
Ernst-August
Also Annahme durch konkludentes Schweigen. Damit kannst Du berühmt
werden.
Du bist merkbefreit! Unter der Voraussetzung das der Verkäufer in seiner
Auktion für 3 euronen unversicherten bzw. für 5 euronen versicherten
Versand anbietet und der Artikel für 3 euronen verkauft wird ist doch
wohl ganz klar wofür der Käufer bezahlt hat wenn auf das Bankkonto 8
euronen überwiesen wurden! Oder sollte es dir dann nicht klar sein? Und
wenn dem Verkäufer, der ja wohl sein Konto auf Geldeingang kontrolliert
hat, etwas nicht klar sein sollte, warum fragt er nicht gleich nach? Leg
dich wieder hin.
Charmantes Nächtle noch
Ernst-August
Leo Oeler
2007-06-18 15:38:44 UTC
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Post by e***@t-online.de
Post by Leo Oeler
Post by e***@t-online.de
Post by Malte Messmann
Post by Leo Oeler
Nein. Die Ebay-Versand-Offerte ist eine invitatio ad offerendum. K
überweist dem Betrag für Paketversand. Darin liegt ein
Vertragsangebot für eben diese Versandart. V versendet
unversichert, hat also das Angebot des K nicht angenommen.
Insofern beruft sich der V zu Recht darauf, daß keine Vereinbarung
über die Versandart getroffen wurde.
P.S. Das Wort "definitiv" ist zu 99,9 % entbehrlich.
Der Verkäufer hat doch versicherten Versand für den Betrag X
angeboten und der *Malte* hat dieses Angebot mit Zahlung
angenommen, oder ?
Genau si sieht es aus, er bietet an und du erfüllst durch
konkludentes Handeln. Schliesslich wäre es unlogisch zuviel zu
überweisen wenn man nur unversicherten Versand haben will. Und wenn
der Verkäufer nur unversichert versenden wollte, dann hätte er ja
gleich bei Kontokontrolle dich auf den zu hoch überwiesenen Betrag
aufmerksam machen müssen, kann ihm ja nicht entgangen sein was du
überwiesen hast. mfg
Ernst-August
Also Annahme durch konkludentes Schweigen. Damit kannst Du berühmt
werden.
Du bist merkbefreit! Unter der Voraussetzung das der Verkäufer in seiner
Aus Deinem Mund muß das ein Kompliment sein. Den Rest lese ich mir
vielleicht durch, wenn Du ein bißchen mit dem Duden nachgebessert
hast.



Gruß, Leo
e***@t-online.de
2007-06-19 12:31:51 UTC
Permalink
Post by e***@t-online.de
Post by Leo Oeler
Also Annahme durch konkludentes Schweigen. Damit kannst Du berühmt
werden.
Du bist merkbefreit! Unter der Voraussetzung das der Verkäufer in seiner
Lern erstmal Deutsch. Vielleicht lese ich dann Deinen Quatsch..
ROTFL Gehen dir jetzt schon die Argumente für dein Geschwurbel aus?

ToFu gelöscht......

Du ToFu postendes Etwas merkst ja noch nicht einmal was du wohin
postest....... lol
Leg dich wieder hin.
Charmantes Nächtle noch
Ernst-August
Leo Oeler
2007-06-19 14:48:45 UTC
Permalink
Post by e***@t-online.de
Post by e***@t-online.de
Post by Leo Oeler
Also Annahme durch konkludentes Schweigen. Damit kannst Du berühmt
werden.
Du bist merkbefreit! Unter der Voraussetzung das der Verkäufer in seiner
Lern erstmal Deutsch. Vielleicht lese ich dann Deinen Quatsch..
ROTFL Gehen dir jetzt schon die Argumente für dein Geschwurbel aus?
ToFu gelöscht......
Du ToFu postendes Etwas merkst ja noch nicht einmal was du wohin
postest....... lol
Leg dich wieder hin.
Charmantes Nächtle noch
Ernst-August
Mein Opa hat mir beizeiten beigebracht, daß man sich nicht auf jedes
Niveau herablassen muß. In diesem Sinne: ein schönes Leben noch!


Gruß, Leo
e***@t-online.de
2007-06-19 16:50:52 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Post by e***@t-online.de
Post by e***@t-online.de
Post by Leo Oeler
Also Annahme durch konkludentes Schweigen. Damit kannst Du berühmt
werden.
Du bist merkbefreit! Unter der Voraussetzung das der Verkäufer in seiner
Lern erstmal Deutsch. Vielleicht lese ich dann Deinen Quatsch..
ROTFL Gehen dir jetzt schon die Argumente für dein Geschwurbel aus?
ToFu gelöscht......
Du ToFu postendes Etwas merkst ja noch nicht einmal was du wohin
postest....... lol
Leg dich wieder hin.
Charmantes Nächtle noch
Ernst-August
Mein Opa hat mir beizeiten beigebracht, daß man sich nicht auf jedes
Niveau herablassen muß. In diesem Sinne: ein schönes Leben noch!
So kann man auch sagen das man im Unrecht ist.......
Ernst-August
Eduard Penner
2007-06-19 17:38:08 UTC
Permalink
Warum gehen hier eigentlich alle von einem Versendungskauf aus?
Wurde das ausdrücklich vereinbart? Wenn nicht, könnte man nicht aus dem
Umstand, dass der Käufer die Transportkosten übernimmt, schließen, hier
liegt eine Bringschuld vor? Das hätte jedenfalls für den Käufer
hinsichtlicher der Gefahrtragung sehr angenehme Konsequenzen.

Im Übrigen scheint mir die Einordnung "versicherter/unversicherter
Versand" durch den Verkäufer als invitatio unter keinem Gesichtspunkt
einen Sinn zu ergeben, da das Risiko, vor dem die invitatio schützen
soll, hier nunmal nicht vorhanden ist. Dem Käufer hiervon unabhängig
aber ein Weisungsrecht in Form einer "einfachen zugangsbedürftigen
Willenserklärung" einzuräumen, über die es "keiner Einigung" bedarf und
wodurch die Art der Versendung festgelegt wird, dürfte aber wohl auch
jenseits des bekannten Kaufrechts liegen.
Bleibt damit wohl nur die Einordnung als Angebot des Verkäufers, in dem
er dem Käufer ein "Wahlrecht" hinsichtlich der Versandart einräumt, das
dieser konkludent durch Zahlung des entsprechenden Betrages annimmt.
Ronald Becker
2007-06-19 18:48:07 UTC
Permalink
Post by Eduard Penner
Wenn nicht, könnte man nicht aus dem
Umstand, dass der Käufer die Transportkosten übernimmt, schließen, hier
liegt eine Bringschuld vor? Das hätte jedenfalls für den Käufer
hinsichtlicher der Gefahrtragung sehr angenehme Konsequenzen.
Das halte ich persönlich für sehr gut vertretbar. Die Rechtsprechung des BGH
ist aber deutlich restriktiver (vgl. BGH, NJW 2003, 3341).
Post by Eduard Penner
Dem Käufer hiervon unabhängig
aber ein Weisungsrecht in Form einer "einfachen zugangsbedürftigen
Willenserklärung" einzuräumen, über die es "keiner Einigung" bedarf und
wodurch die Art der Versendung festgelegt wird, dürfte aber wohl auch
jenseits des bekannten Kaufrechts liegen.
:-) Hübsche Giftspritze, Dein "jenseits des bekannten Kaufrechts".

Wer die Preisgefahr trägt, sollte schon aus Billigkeitsgründen verbindliche
Weisung zu Art und Weise des Versandes erteilen können. Zudem spricht der
Wortlaut des § 447 II BGB für diese Lesart (vgl. statt aller Weidenkaff, in
Palandt, § 447 Rz. 20).
--
R.B.
Eduard Penner
2007-06-20 08:54:11 UTC
Permalink
Post by Ronald Becker
Wer die Preisgefahr trägt, sollte schon aus Billigkeitsgründen verbindliche
Weisung zu Art und Weise des Versandes erteilen können. Zudem spricht der
Wortlaut des § 447 II BGB für diese Lesart (vgl. statt aller
Weidenkaff, in
Post by Ronald Becker
Palandt, § 447 Rz. 20).
Ah ja, der § 447 II ist vermutlich zum bekannten Kaufrecht zu rechnen.
Da hab ich mir die Giftspritze wohl selbst gesetzt und sollte vorher
lieber ins Gesetz schauen.

Holger Pollmann
2007-06-19 18:53:45 UTC
Permalink
Post by Eduard Penner
Warum gehen hier eigentlich alle von einem Versendungskauf aus?
Wurde das ausdrücklich vereinbart? Wenn nicht, könnte man nicht aus
dem Umstand, dass der Käufer die Transportkosten übernimmt,
schließen, hier liegt eine Bringschuld vor?
Nein, weil die Vereinbarung des Versands typischerweise keine
Bringschuld ist.
Post by Eduard Penner
Im Übrigen scheint mir die Einordnung "versicherter/unversicherter
Versand" durch den Verkäufer als invitatio unter keinem
Gesichtspunkt einen Sinn zu ergeben, da das Risiko, vor dem die
invitatio schützen soll, hier nunmal nicht vorhanden ist. Dem
Käufer hiervon unabhängig aber ein Weisungsrecht in Form einer
"einfachen zugangsbedürftigen Willenserklärung" einzuräumen, über
die es "keiner Einigung" bedarf und wodurch die Art der Versendung
festgelegt wird, dürfte aber wohl auch jenseits des bekannten
Kaufrechts liegen.
Anderer Ansicht: § 447 BGB.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Barbara Smerling
2007-06-19 19:50:31 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Mein Opa hat mir beizeiten beigebracht, daß man sich nicht auf jedes
Niveau herablassen muß. In diesem Sinne: ein schönes Leben noch!
Könnt Ihr bitte Euren Privatquatsch außerhalb eines öffentlichen
Forums führen?

Gruß, Barbara
e***@t-online.de
2007-06-20 04:03:05 UTC
Permalink
Post by Barbara Smerling
Post by Leo Oeler
Mein Opa hat mir beizeiten beigebracht, daß man sich nicht auf jedes
Niveau herablassen muß. In diesem Sinne: ein schönes Leben noch!
Könnt Ihr bitte Euren Privatquatsch außerhalb eines öffentlichen
Forums führen?
Muhahahahahaha! Das sagt ausgerechnet diejenige welche elendige
Diskussionen hier OT führt ob mails ankommen..... Du bist merkbefreit!
Leg dich wieder hin.
Charmantes Nächtle noch
Ernst-August
Barbara Smerling
2007-06-17 09:05:11 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Nein. Die Ebay-Versand-Offerte ist eine invitatio ad offerendum. K
überweist dem Betrag für Paketversand. Darin liegt ein Vertragsangebot
für eben diese Versandart. V versendet unversichert, hat also das
Angebot des K nicht angenommen.
Hm, also für das Angebot der Ware ansich hat der BGH ja schon vor
längerer Zeit entschieden, dass es sich gerade nicht um eine invitatio
handelt.
Den Versand da jetzt auszunehmen und das als invitatio anzusehen, finde
ich irgendwie nicht sachgerecht. Gibts dazu ne Entscheidung? Ich habe
auf den ersten Blick nichts gefunden. Wäre für eine Fundstelle dankbar.
Post by Leo Oeler
Insofern beruft sich der V zu Recht darauf, daß keine Vereinbarung
über die Versandart getroffen wurde.
Also ich finde da ja die Konstruktion mit der inviatatio schon nicht so
prima. Aber unterstellt, es wäre so:

Der Verkäufer hat die Ablehnung aber nicht mitgeteilt, weder verbal noch
schlüssig durch Rücküberweisung des Geldes.
Sollte dann nicht anzunehmen, dass in diesem Fall Schweigen als Annahme
gilt, da der Antragende nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen wäre,
senen abweichenden Willen zu äußern?

Grüße,
B.
Leo Oeler
2007-06-17 11:25:15 UTC
Permalink
On Sun, 17 Jun 2007 11:05:11 +0200, Barbara Smerling
Post by Barbara Smerling
Post by Leo Oeler
Nein. Die Ebay-Versand-Offerte ist eine invitatio ad offerendum. K
überweist dem Betrag für Paketversand. Darin liegt ein Vertragsangebot
für eben diese Versandart. V versendet unversichert, hat also das
Angebot des K nicht angenommen.
Hm, also für das Angebot der Ware ansich hat der BGH ja schon vor
längerer Zeit entschieden, dass es sich gerade nicht um eine invitatio
handelt.
Einverstanden. Über den Kauf hat man sich ja geeinigt.
Post by Barbara Smerling
Den Versand da jetzt auszunehmen und das als invitatio anzusehen, finde
ich irgendwie nicht sachgerecht.
Warum nicht?
Post by Barbara Smerling
auf den ersten Blick nichts gefunden. Wäre für eine Fundstelle dankbar.
Habe keine, sondern mir das selbst überlegt.
Post by Barbara Smerling
Post by Leo Oeler
Insofern beruft sich der V zu Recht darauf, daß keine Vereinbarung
über die Versandart getroffen wurde.
Also ich finde da ja die Konstruktion mit der inviatatio schon nicht so
Der Verkäufer hat die Ablehnung aber nicht mitgeteilt, weder verbal noch
schlüssig durch Rücküberweisung des Geldes.
Ja, eben. Damit ist keine Einigung hinischtlich des Versandes
zustandegekommen. Anders sicher der Fall, wenn der V in der Offerte
schreibt "Überweisen Sie x €, schicke ich versichert, erhalte ich aber
y €, dann schicke ich unversichert."
Post by Barbara Smerling
Sollte dann nicht anzunehmen, dass in diesem Fall Schweigen als Annahme
gilt, da der Antragende nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen wäre,
senen abweichenden Willen zu äußern?
Nein, das Schweigen auf ein Angebot ist ein juristisches Nullum,
einmal abgesehen vom Spezialfällen wie dem kaufmännischen
Bestätigungsschreiben.

Gruß, Leo
Barbara Smerling
2007-06-17 11:45:09 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Habe keine, sondern mir das selbst überlegt.
Ok. Sei so nett und erkläre mir, was dich dazu bewegt, Sache und Versand
zu trennen und bei der Sache wie der BGH zu entscheiden, den Versand
aber als invitatio zu sehen.

Mir leutet das noch immer nicht ein. Ich würde gern deine Argumente
verstehen.
Post by Leo Oeler
Post by Barbara Smerling
Post by Leo Oeler
Insofern beruft sich der V zu Recht darauf, daß keine Vereinbarung
über die Versandart getroffen wurde.
Also ich finde da ja die Konstruktion mit der inviatatio schon nicht so
Der Verkäufer hat die Ablehnung aber nicht mitgeteilt, weder verbal noch
schlüssig durch Rücküberweisung des Geldes.
Ja, eben. Damit ist keine Einigung hinischtlich des Versandes
zustandegekommen. Anders sicher der Fall, wenn der V in der Offerte
schreibt "Überweisen Sie x €, schicke ich versichert, erhalte ich aber
y €, dann schicke ich unversichert."
Ja, aber der OP schreibt, dass der Vrkäufer unversicherten und
versicherten Versand angeboten hat, jeweils mit dem entsprechenden Porto
und der Käufer dann zuzüglich zum Kaufpreis das Porto für den
versicherten Versand überwiesen hat.

M.E. kann man das so sehen

"Unversicherter Versand?" - "Nein" -> also Ablehnung
"Versicherter Versand" - "ja" -> also Annahme des Angebots durch den Käufer
Post by Leo Oeler
Nein, das Schweigen auf ein Angebot ist ein juristisches Nullum,
einmal abgesehen vom Spezialfällen wie dem kaufmännischen
Bestätigungsschreiben.
Guckst du Palandt § 147, Rn 3 (66. A., 2007)

Grüße,
B
Ronald Becker
2007-06-17 15:55:34 UTC
Permalink
Post by Barbara Smerling
"Versicherter Versand" - "ja" -> also Annahme des Angebots durch den Käufer
Beim Versendungskauf ist Schickschuld vereinbart. Die konkrete Anweisung des
Käufers zu Art und Weise der Versendung ist dann nur noch eine einfache
empfangsbedürftige WE, ohne daß es einer weiteren Vereinbarung darüber
bedarf. Die Frage ist also nur, ob aus der überwiesenen Betragshöhe die
Anweisung zur Versandversicherung für den Verkäufer objektiv erkennbar war.
--
R.B.
Barbara Smerling
2007-06-17 16:02:09 UTC
Permalink
Post by Ronald Becker
Beim Versendungskauf ist Schickschuld vereinbart. Die konkrete Anweisung des
Käufers zu Art und Weise der Versendung ist dann nur noch eine einfache
empfangsbedürftige WE, ohne daß es einer weiteren Vereinbarung darüber
bedarf.
Genau, gut, dass du es nochmal erwähnst ;-)







(Hatte dich die andere Nachricht erreicht?)
Ronald Becker
2007-06-17 16:05:17 UTC
Permalink
Post by Barbara Smerling
(Hatte dich die andere Nachricht erreicht?)
Du hast mir geschrieben? *herzklopf*

Ich habe nichts bekommen.
--
R.B.
Barbara Smerling
2007-06-17 16:28:35 UTC
Permalink
Post by Ronald Becker
Du hast mir geschrieben? *herzklopf*
Ja, ich hatte Holger, Thomas und dir Ende Mai mitgeteilt, dass sich
unsere kleinen und größeren Aktendiskussionsrunden durchaus gelohnt haben...
Post by Ronald Becker
Ich habe nichts bekommen.
Nun, da die andern beiden die Nachricht bekommen haben, ist der Grund
wohl in deiner Sphäre zu suchen ;-)
Ronald Becker
2007-06-17 16:40:39 UTC
Permalink
Post by Barbara Smerling
Ja, ich hatte Holger, Thomas und dir Ende Mai mitgeteilt, dass sich
unsere kleinen und größeren Aktendiskussionsrunden durchaus gelohnt haben...
Das freut mich wirklich!
Post by Barbara Smerling
Nun, da die andern beiden die Nachricht bekommen haben, ist der Grund
wohl in deiner Sphäre zu suchen ;-)
Stimmt. Ich wechsle halt ständig meine E-Mail-Adresse, um diesen elenden
Spams zu entgehen. Arcors Spam-Filter ist nicht so berauschend. Allerdings
gehen mir auch langsam die Ideen aus. Von "Ronald.Becker" bis "ro-be" bin
ich ja schon alles durch. *lol*
--
R.B.
Barbara Smerling
2007-06-17 16:45:35 UTC
Permalink
Post by Ronald Becker
Stimmt. Ich wechsle halt ständig meine E-Mail-Adresse, um diesen elenden
Spams zu entgehen. Arcors Spam-Filter ist nicht so berauschend. Allerdings
gehen mir auch langsam die Ideen aus. Von "Ronald.Becker" bis "ro-be" bin
ich ja schon alles durch. *lol*
Ich hatte aber Ende Mai immerhin noch die Maiadresse genommen und einen
zweiten Versuch Anfang Juni an deine Juniadresse gestartet, nachdem
diese mit deinem ersten Juniposting "veröffentlicht" war.

Warum du jetzt schon im Juli bist, ist mir unklar (wäre das allerdings
auch gern, dann wäre nämlich schon alles ausgestanden :-) )


Und eigentlich müsste dich Thomas nun nochmal tadeln... ich habe mir
nach seinem Tadel eine valide, regelmäßig zu lesende Adresse zugelegt
(Google hat einen tollen Spamfilter)
Ronald Becker
2007-06-17 16:58:32 UTC
Permalink
Post by Barbara Smerling
Und eigentlich müsste dich Thomas nun nochmal tadeln... ich habe mir
nach seinem Tadel eine valide, regelmäßig zu lesende Adresse zugelegt
Meine E-Mail-Adressen sind alle valide, solange ich sie nutze! Sonst könnte
ich mir das Bäumchen-wechsel-dich ja sparen.
--
R.B.
Barbara Smerling
2007-06-17 17:20:17 UTC
Permalink
Post by Ronald Becker
Meine E-Mail-Adressen sind alle valide, solange ich sie nutze! Sonst könnte
ich mir das Bäumchen-wechsel-dich ja sparen.
Aber an dich gesemdete Mails kommen offenbar nich an :-(
Ronald Becker
2007-06-17 17:26:59 UTC
Permalink
Post by Barbara Smerling
Aber an dich gesemdete Mails kommen offenbar nich an :-(
Nicht? Welche hast Du genommen?
--
R.B.
Barbara Smerling
2007-06-17 17:29:40 UTC
Permalink
Post by Ronald Becker
Nicht? Welche hast Du genommen?
Sagte ich doch schon:
im Mai die vom Mai.
Im Juni die vom Juni.
Und eben die von Juli ;-)
Ronald Becker
2007-06-17 17:40:35 UTC
Permalink
Post by Barbara Smerling
im Mai die vom Mai.
Im Juni die vom Juni.
Und eben die von Juli ;-)
Der monatliche Rhythmus ist nicht zwingend.

Aber gut. Da es zu Irritationen kommt, werde ich mir etwas anderes
überlegen.

Bis dahin bekommst Du eine eigene Kontaktadresse von mir:
nur-fuer-***@arcor.de
--
R.B.
Barbara Smerling
2007-06-17 18:06:19 UTC
Permalink
Post by Ronald Becker
Der monatliche Rhythmus ist nicht zwingend.
Aber logisch.
Post by Ronald Becker
Aber gut. Da es zu Irritationen kommt, werde ich mir etwas anderes
überlegen.
Super Sache das!
Und hat die Adresse nun Post?!
Ronald Becker
2007-06-17 18:50:35 UTC
Permalink
Post by Barbara Smerling
Post by Ronald Becker
Der monatliche Rhythmus ist nicht zwingend.
Aber logisch.
Man hat mir schon vieles vorgeworfen. Logisch zu sein, gehörte bisher nicht
dazu :-)
Post by Barbara Smerling
Super Sache das!
Und hat die Adresse nun Post?!
Ja, klar.
--
R.B.
Barbara Smerling
2007-06-17 19:53:34 UTC
Permalink
Post by Ronald Becker
Post by Barbara Smerling
Post by Ronald Becker
Der monatliche Rhythmus ist nicht zwingend.
Aber logisch.
Man hat mir schon vieles vorgeworfen. Logisch zu sein, gehörte bisher nicht
dazu :-)
Mach dir nix draus. Musste ich musste ich mir letzte Woche auch sagen
lassen ;-)
Post by Ronald Becker
Post by Barbara Smerling
Super Sache das!
Und hat die Adresse nun Post?!
Ja, klar.
*lach laut* "Ja klar" musst gerade Du sagen. Großes Tennis. Das mit
deinen Accounts grenzt schon an Zugangsvereitelung ;-)
Leo Oeler
2007-06-18 03:50:55 UTC
Permalink
On Sun, 17 Jun 2007 19:40:35 +0200, "Ronald Becker"
Post by Ronald Becker
Post by Barbara Smerling
im Mai die vom Mai.
Im Juni die vom Juni.
Und eben die von Juli ;-)
Der monatliche Rhythmus ist nicht zwingend.
Aber gut. Da es zu Irritationen kommt, werde ich mir etwas anderes
überlegen.
Könnt Ihr bitte Euren Privatquatsch auch außerhalb eines öffentlichen
Forums führen?

Gruß, Leo
Barbara Smerling
2007-06-19 19:51:18 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Könnt Ihr bitte Euren Privatquatsch auch außerhalb eines öffentlichen
Forums führen?
*auch* ja

Gruß,
Barbara
Thomas Hochstein
2007-06-18 07:43:46 UTC
Permalink
Post by Barbara Smerling
Aber an dich gesemdete Mails kommen offenbar nich an :-(
Das ist in de.soc.recht.misc off-topic. Macht das doch bitte per
E-Mail ab. *eg*

-thh
e***@t-online.de
2007-06-18 14:21:34 UTC
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Post by Ronald Becker
Post by Barbara Smerling
"Versicherter Versand" - "ja" -> also Annahme des Angebots durch den Käufer
Beim Versendungskauf ist Schickschuld vereinbart. Die konkrete
Anweisung des Käufers zu Art und Weise der Versendung ist dann nur
noch eine einfache empfangsbedürftige WE, ohne daß es einer weiteren
Vereinbarung darüber bedarf. Die Frage ist also nur, ob aus der
überwiesenen Betragshöhe die Anweisung zur Versandversicherung für
den Verkäufer objektiv erkennbar war.
Das dürfte wohl zu bejahen sein, oder?
mfg
Ernst-August
Stefan Schmitz
2007-06-17 13:14:11 UTC
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Post by Leo Oeler
Ja, eben. Damit ist keine Einigung hinischtlich des Versandes
zustandegekommen. Anders sicher der Fall, wenn der V in der Offerte
schreibt "Überweisen Sie x €, schicke ich versichert, erhalte ich aber
y €, dann schicke ich unversichert."
Genau das hat er getan, in dem er für beides die Versandkosten
angegeben hat.

Invitatio ad offerendum scheidet IMHO aus, da ja eindeutig bestimmt
ist, an wen sich das Angebot richtet, nämlich an den Auktionsgewinner.
Leo Oeler
2007-06-17 14:58:31 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Leo Oeler
Ja, eben. Damit ist keine Einigung hinischtlich des Versandes
zustandegekommen. Anders sicher der Fall, wenn der V in der Offerte
schreibt "Überweisen Sie x €, schicke ich versichert, erhalte ich aber
y €, dann schicke ich unversichert."
Genau das hat er getan, in dem er für beides die Versandkosten
angegeben hat.
Nein, eben gerade nicht!
Es fehlt an einer Willenserklärung des V. Bezüglich der Art des
Versands liegt dann keine Einigung vor.
Post by Stefan Schmitz
Invitatio ad offerendum scheidet IMHO aus, da ja eindeutig bestimmt
ist, an wen sich das Angebot richtet, nämlich an den Auktionsgewinner.
Nein, das ist nicht anders als bei einem Werbeprospekt. Der richtet
sich auch an den Käufer ;-)


Gruß, Leo
Stefan Schmitz
2007-06-17 15:53:46 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Post by Stefan Schmitz
Post by Leo Oeler
Ja, eben. Damit ist keine Einigung hinischtlich des Versandes
zustandegekommen. Anders sicher der Fall, wenn der V in der Offerte
schreibt "Überweisen Sie x €, schicke ich versichert, erhalte ich aber
y €, dann schicke ich unversichert."
Genau das hat er getan, in dem er für beides die Versandkosten
angegeben hat.
Nein, eben gerade nicht!
Es fehlt an einer Willenserklärung des V.
Was anders als "Ich bin bereit, den Versand auf die beiden angegebenen
Weisen durchzuführen" hat er mit der Angabe ausgesagt?
Meinst du, das sei nur eine unverbindliche Information über die Preise
von DHL und er trotzdem per Taxi versenden, wenn der Käufer nicht
ausdrücklich DHL verlangt?
Post by Leo Oeler
Bezüglich der Art des
Versands liegt dann keine Einigung vor.
Übrigens: wenn man sich nicht anderweitig geeinigt hat, zählt der
Wille des Käufers. Dafür hat der auch das volle Verlustrisiko.
Post by Leo Oeler
Post by Stefan Schmitz
Invitatio ad offerendum scheidet IMHO aus, da ja eindeutig bestimmt
ist, an wen sich das Angebot richtet, nämlich an den Auktionsgewinner.
Nein, das ist nicht anders als bei einem Werbeprospekt. Der richtet
sich auch an den Käufer ;-)
Der Prospekt richtet sich an tausende potenzielle Käufer. AFAIK wird
die invitatio-Konstruktion nur deswegen gewählt, damit der Händler
nicht mehr Ware verkaufen muss als er verfügbar hat.
Das Problem stellt sich beim Versand nach abgeschlossenem Vertrag
nicht.
Ronald Becker
2007-06-17 15:55:57 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Nein, das Schweigen auf ein Angebot ist ein juristisches Nullum,
einmal abgesehen vom Spezialfällen wie dem kaufmännischen
Bestätigungsschreiben.
:-)

Abgesehen von anderen Mitbürgern, bin ich der einzige, der in Deutschland
wohnt. *g*
--
R.B.
Volker Pelzer
2007-06-17 10:03:13 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
P.S. Das Wort "definitiv" ist zu 99,9 % entbehrlich.
...definitiv? ;-)

Volker
Leo Oeler
2007-06-17 11:25:38 UTC
Permalink
On Sun, 17 Jun 2007 12:03:13 +0200, Volker Pelzer
Post by Volker Pelzer
Post by Leo Oeler
P.S. Das Wort "definitiv" ist zu 99,9 % entbehrlich.
...definitiv? ;-)
genau

Gruß, Leo
Stefan Schmitz
2007-06-16 23:46:19 UTC
Permalink
On 16 Jun., 16:44, Malte Messmann
Post by Malte Messmann
Nach 3 Wochen ist der Artikel immmer noch nicht eingetroffen und Malte
fragt den Verkäufer, wo die Ware bleibt und bittet um die Paketnummer,
um online nachzusehen, wo die Sendung abgeblieben ist, geht ja bei DHL
online ganz prima.
Der Verkäufer kann keine Paketnummer nennen. Schreibt per Mail, olle
Malte hätte 2 Euro zu viel für den Versand überwiesen und will diesen
Betrag nun erstatten.
Wie lustig. Jetzt plötzlich bemerkt er, dass zuviel Geld überwiesen
wurde, und will es erstatten. :) Frag ihn doch mal, warum ihm das erst
jetzt aufgefallen ist. Überprüft haben muss er den Betrag vor dem
Versand, hätte ja auch zu wenig sein können.

Wenn die unversicherte Sendung angekommen wäre und Malte die
überzahlten 2 Euro zurückverlangt hätte, wäre die Antwort sicher
gewesen, dass das der Preis für Versicherung durch den VK selbst war.

Das ist ein so offensichtlicher Betrugsversuch, dass ein dezenter
Hinweis auf den Staatsanwalt hilfreich sein könnte.
Detlef Schulz
2007-06-17 08:17:10 UTC
Permalink
Meine Frage muss der Malte den Verkäufer nach der Überweisung extra darauf
hinweisen, das er versichert versenden soll. Ich würde ja meinen das es
irgendwie logisch ist, wenn man einen Gesamtbetrag überweist, sich die
Versandart daraus ergibt. Wie ist die Rechtslage.
Is zar nic die Antwt auf den Frage, aber wenn mich nicht alles täuscht,
trägt der Verkäufer grundsätzlich das Versandrisiko, egal ob versichert oder
nicht (oder gilt das nur bei gewerblichen Verkäufern?) Allerdings wird es so
oder so schwierig werden an die bezahlte Ware zu kommen! Da hilft nur eine
negaive Bewertung um andere zu warnen!

Gruß Detlef
Horst Stolz
2007-06-17 09:28:39 UTC
Permalink
Post by Detlef Schulz
Meine Frage muss der Malte den Verkäufer nach der Überweisung extra darauf
hinweisen, das er versichert versenden soll. Ich würde ja meinen das es
irgendwie logisch ist, wenn man einen Gesamtbetrag überweist, sich die
Versandart daraus ergibt. Wie ist die Rechtslage.
Is zar nic die Antwt auf den Frage, aber wenn mich nicht alles täuscht,
trägt der Verkäufer grundsätzlich das Versandrisiko, egal ob versichert oder
nicht (oder gilt das nur bei gewerblichen Verkäufern?) Allerdings wird es so
oder so schwierig werden an die bezahlte Ware zu kommen! Da hilft nur eine
negaive Bewertung um andere zu warnen!
Stimmt, aber betrifft uneingeschränkt nur gewerbliche Verkäufer, wenn der
Empfänger kein Kaufmann ist. Was mir aber nicht bekannt ist, ob private
Verkäufer lediglich das Versandrisiko (wie auch die Gewährleistung)
explizit ausschließen können, oder ob bei privatem Verkauf das
Versandrisiko gernerell beim Empfänger liegt.

Gruß, Horst
Mike Mueller
2007-06-17 14:08:27 UTC
Permalink
Was mir aber nicht bekannt ist, ob private Verkäufer lediglich das
Versandrisiko (wie auch die Gewährleistung) explizit ausschließen
können, oder ob bei privatem Verkauf das Versandrisiko gernerell beim
Empfänger liegt.
Das Versandrisiko liegt generell beim Käufer (privat <-> privat). Nichts
desto trotz muß der private Verkäufer den Versand *beweisen*, was er bei
unversicherten Versand sicher nicht problemlos kann. Vor Gericht eventuell
auftretende Zeugen kann man ja etwas intensiver befragen...
--
cu - Mike
Stefan Schmitz
2007-06-17 14:44:00 UTC
Permalink
Post by Mike Mueller
Das Versandrisiko liegt generell beim Käufer (privat <-> privat). Nichts
desto trotz muß der private Verkäufer den Versand *beweisen*, was er bei
unversicherten Versand sicher nicht problemlos kann. Vor Gericht eventuell
auftretende Zeugen kann man ja etwas intensiver befragen...
*Wer* befragt eigentlich im Zivilprozess die Zeugen?
Analog zum Strafverfahren nehme ich an, dass das hauptsächlich der
Richter und bei dann noch offenen Fragen die Anwälte tun.
Was ist, wenn eine Partei gar nicht anwaltlich vertreten ist? Kann /
darf ein juristischer Laie einen Zeugen der Gegenseite in die Mangel
nehmen, muss er seine vorbereiteten Fragen durch den Richter stellen
lassen, oder hat er einfach hinzunehmen, was der auf die Fragen von
Richter und Gegenanwalt erzählt?
Wolfgang Krietsch
2007-06-17 16:48:00 UTC
Permalink
Post by Mike Mueller
Das Versandrisiko liegt generell beim Käufer (privat <-> privat). Nichts
desto trotz muß der private Verkäufer den Versand *beweisen*, was er bei
unversicherten Versand sicher nicht problemlos kann. Vor Gericht eventuell
auftretende Zeugen kann man ja etwas intensiver befragen...
Also nicht dass ich hier Meineid befürworten wollte, aber einen "Zeugen"
darauf zu drillen, dass er dabei war, als ich $GEGENSTAND eingepackt und
zur Post gebracht habe, ist nicht so kompliziert. Der Zeuge müsste schon
ziemlich doof sein, um sich bei so einer Aussage durch eine intensive
Befragung aus dem KOnzept bringen zu lassen.

Nebenbei: ich hätte in so einem Fall so gut wie immer einen Zeugen, da ich
solche Sachen meist im Beisein meiner Frau erledige - ergibt sich halt so.
Ich glaube nicht, dass das so furchtbar selten ist.

Bye

woffi
--
Great spirits have always encountered violent opposition
from mediocre minds.
- Albert Einstein
Mike Mueller
2007-06-17 18:38:39 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Nebenbei: ich hätte in so einem Fall so gut wie immer einen Zeugen, da ich
solche Sachen meist im Beisein meiner Frau erledige - ergibt sich halt so.
Deine Frau ist also vom Einpacken bis zur Übergabe des Päckchen bei der
Post dabei? Respekt! Meine Frau würde mir 'nen Vogel zeigen!
Post by Wolfgang Krietsch
Ich glaube nicht, dass das so furchtbar selten ist.
Weiß ich nicht, meine Frau wahr jedenfalls noch nie die ganze Zeit dabei um
*lückenloses* Zeugnis abzugeben.
--
cu - Mike
Martin Kaffanke
2007-06-17 18:42:46 UTC
Permalink
Post by Mike Mueller
Post by Wolfgang Krietsch
Nebenbei: ich hätte in so einem Fall so gut wie immer einen Zeugen, da ich
solche Sachen meist im Beisein meiner Frau erledige - ergibt sich halt so.
Deine Frau ist also vom Einpacken bis zur Übergabe des Päckchen bei der
Post dabei? Respekt! Meine Frau würde mir 'nen Vogel zeigen!
Post by Wolfgang Krietsch
Ich glaube nicht, dass das so furchtbar selten ist.
Weiß ich nicht, meine Frau wahr jedenfalls noch nie die ganze Zeit dabei um
*lückenloses* Zeugnis abzugeben.
Ja, auch dass die Frau dann weiß, dass du genau am Tag X an Person Y
Päckchen Z verschickt hast, dass kann wirklich nur sein, wenn du nicht
mehr als ein Stück alle paar Monate verkaufst.

lg,
Martin
Mike Mueller
2007-06-17 19:12:37 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Nebenbei: ich hätte in so einem Fall so gut wie immer einen Zeugen, da ich
solche Sachen meist im Beisein meiner Frau erledige - ergibt sich halt so.
Deine Frau ist also vom Einpacken bis zur Übergabe des Päckchen bei der
Post dabei? Respekt! Meine Frau würde mir 'nen Vogel zeigen!
Post by Wolfgang Krietsch
Ich glaube nicht, dass das so furchtbar selten ist.
Weiß ich nicht, meine Frau war jedenfalls noch nie die ganze Zeit dabei, um
*lückenloses* Zeugnis abzugeben.
--
cu - Mike
Wolfgang Krietsch
2007-06-17 20:18:38 UTC
Permalink
Post by Mike Mueller
Deine Frau ist also vom Einpacken bis zur Übergabe des Päckchen bei der
Post dabei? Respekt! Meine Frau würde mir 'nen Vogel zeigen!
Wenn ich bei ebay Sachen verkaufe, sind das meist mehrere - und das
Verpacken und zur Post tragen machen wir dann i. d. R. gemeinsam, weil's
für einen zu viel/zu nervig ist.
Post by Mike Mueller
Post by Wolfgang Krietsch
Ich glaube nicht, dass das so furchtbar selten ist.
Weiß ich nicht, meine Frau war jedenfalls noch nie die ganze Zeit dabei, um
*lückenloses* Zeugnis abzugeben.
Tja, meine Frau ist halt netter als Deine ;)

Bye

woffi
--
When you are a Bear of Very Little Brain, and you Think of Things,
you find sometimes that a Thing which seemed very Thingish inside
you is quite different when it gets out into the open and has other
people looking at it. - Winnie the Pooh
Barbara Smerling
2007-06-17 20:21:58 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Wenn ich bei ebay Sachen verkaufe, sind das meist mehrere - und das
Verpacken und zur Post tragen machen wir dann i. d. R. gemeinsam, weil's
für einen zu viel/zu nervig ist.
Ah gewerblicher Verkäufer ;-)
Post by Wolfgang Krietsch
Tja, meine Frau ist halt netter als Deine ;)
Oder.... nein, ich sags nicht *pfeiff*
Wolfgang Krietsch
2007-06-18 05:43:44 UTC
Permalink
On Sun, 17 Jun 2007 22:21:58 +0200, Barbara Smerling
Post by Barbara Smerling
Post by Wolfgang Krietsch
Wenn ich bei ebay Sachen verkaufe, sind das meist mehrere - und das
Verpacken und zur Post tragen machen wir dann i. d. R. gemeinsam, weil's
für einen zu viel/zu nervig ist.
Ah gewerblicher Verkäufer ;-)
Nein, sicher nicht. Alle 1 bis 2 Jahre mal 10 bis 20 sachen zu
verkaufen, die man nicht mehr braucht,m ist sicher nicht gewerblich ;)
Post by Barbara Smerling
Post by Wolfgang Krietsch
Tja, meine Frau ist halt netter als Deine ;)
Oder.... nein, ich sags nicht *pfeiff*
Was denn?


Grüße

woffi
Mike Mueller
2007-06-17 22:23:43 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Krietsch
Tja, meine Frau ist halt netter als Deine ;)
w.z.b.w ;-)
--
cu - Mike
Claus Färber
2007-06-17 19:34:00 UTC
Permalink
Post by Horst Stolz
Stimmt, aber betrifft uneingeschränkt nur gewerbliche Verkäufer, wenn
der Empfänger kein Kaufmann ist.
Nicht ganz richtig. Es betrifft Unternehmer als Verkäufer (das sind zum
Beispiel auch Freiberufler, die ihre Büroausstattung verkaufen), wenn
der Käufer Verbraucher (also nicht nur kein Kaufmann, sondern auch zum
Beispiel kein Freiberufler, kein eingetragener Verein, keine
Universität) ist.
Post by Horst Stolz
Was mir aber nicht bekannt ist, ob private Verkäufer lediglich das
Versandrisiko (wie auch die Gewährleistung) explizit ausschließen
können, oder ob bei privatem Verkauf das Versandrisiko gernerell beim
Empfänger liegt.
Das Versandrisiko liegt außer in der Konstellation Unternehmer->
Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) grundsätzlich beim Käufer.

Claus
Malte Messmann
2007-06-18 13:11:21 UTC
Permalink
Post by Claus Färber
Das Versandrisiko liegt außer in der Konstellation Unternehmer->
Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) grundsätzlich beim Käufer.
Klar und weil dem so ist überweist der Malte 5 Euro an den Käufer damit
er es versichert verschicken kann. Der denkt aber nicht dran und
streicht sich die 2 Euro Differenz zum unversicherten Versand als
Zusatzgewinn ein.
Fazit: Am Besten bei Ebay nichts mehr von Privaten Kaufen und lieber auf
dem Flohmarkt gehen.


Malte
Rupert Haselbeck
2007-06-18 14:26:54 UTC
Permalink
Post by Malte Messmann
Fazit: Am Besten bei Ebay nichts mehr von Privaten Kaufen und lieber
auf dem Flohmarkt gehen.
So weit muß man nicht gehen. Bei privaten Verkäufern biete ich
allerdings nur, wenn keine Vorkasse verlangt wird. Damit relativieren
sich Probleme mit Möchtegern-Betrügern dann ganz von selbst

MfG
Rupert
e***@t-online.de
2007-06-18 15:13:44 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Malte Messmann
Fazit: Am Besten bei Ebay nichts mehr von Privaten Kaufen und lieber
auf dem Flohmarkt gehen.
So weit muß man nicht gehen. Bei privaten Verkäufern biete ich
allerdings nur, wenn keine Vorkasse verlangt wird. Damit relativieren
sich Probleme mit Möchtegern-Betrügern dann ganz von selbst
Welcher private Anbieter versendet denn Ware ohne Vorauskasse?
mfg
Ernst-August
Rupert Haselbeck
2007-06-18 15:33:27 UTC
Permalink
Post by e***@t-online.de
Post by Rupert Haselbeck
So weit muß man nicht gehen. Bei privaten Verkäufern biete ich
allerdings nur, wenn keine Vorkasse verlangt wird. Damit relativieren
sich Probleme mit Möchtegern-Betrügern dann ganz von selbst
Welcher private Anbieter versendet denn Ware ohne Vorauskasse?
Diejenigen, die keine Vorkasse verlangen. Schrieb ich doch :->
Gut, gelegentlich muß man etwas Überzeugungsarbeit leisten...

MfG
Rupert
Mike Mueller
2007-06-18 22:04:03 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
So weit muß man nicht gehen. Bei privaten Verkäufern biete ich
allerdings nur, wenn keine Vorkasse verlangt wird. Damit relativieren
sich Probleme mit Möchtegern-Betrügern dann ganz von selbst
Die Möchtegernbetrüger sitzen aber auf beiden Seiten. Es soll schon
vorgekommen sein, daß Nichtvorkasse-Verkäufer kein Geld bekamen, da der
Käufer die Rechnung nicht beglich.
--
cu - Mike
Malte Messmann
2007-06-19 01:24:17 UTC
Permalink
Post by Mike Mueller
Die Möchtegernbetrüger sitzen aber auf beiden Seiten. Es soll schon
vorgekommen sein, daß Nichtvorkasse-Verkäufer kein Geld bekamen, da der
Käufer die Rechnung nicht beglich.
Das der Verkäufer sein Geld bei Ebay nicht bekommt, ist eher selten,
weil die meisten auf Vorkasse bestehen. Häufiger ist schon das die
bezahlte Ware nicht verschickt wird oder das was versendet wird
erheblich von der Beschreibung abweicht. Statt neuwertig bekommt man
einen total verratzten Artikel oder die Ware ist unvollständig und somit
unbrauchbar. Den Käuferschutz bei Ebay kann man vergessen, bei Beträgen
unter 20 Euro greift der nicht. Der Käufer schaut in die Röhre. In der
letzten Zeit macht es immer weniger Spaß bei Ebay noch was von Privaten
zu kaufen. Es treiben sich auf dieser Plattform immer mehr Kleinbetrüger
rum.

Eine andere Frage, sollte man trotz der geringen Schadens (mit Versand
10 Euro) Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges erstatten oder die
Sache als böse Erfahrung vergessen?

Malte
Wolfgang Krietsch
2007-06-19 07:10:04 UTC
Permalink
On Tue, 19 Jun 2007 03:24:17 +0200, Malte Messmann
Post by Malte Messmann
Post by Mike Mueller
Die Möchtegernbetrüger sitzen aber auf beiden Seiten. Es soll schon
vorgekommen sein, daß Nichtvorkasse-Verkäufer kein Geld bekamen, da der
Käufer die Rechnung nicht beglich.
Das der Verkäufer sein Geld bei Ebay nicht bekommt, ist eher selten,
weil die meisten auf Vorkasse bestehen.
Welchen Teil von "Nichtvorkasse-Verkäufer" hast Du nicht verstanden?



Grüße

woffi
Rupert Haselbeck
2007-06-19 14:26:23 UTC
Permalink
Post by Malte Messmann
Eine andere Frage, sollte man trotz der geringen Schadens (mit Versand
10 Euro) Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges erstatten
Das sollte man auf alle Fälle. Nur dadurch ist es ja in den meisten
Fällen möglich, Betrügern dieser Art das Handwerk zu legen.
Man sollte natürlich generell nicht so dumm sein, Vorkasse zu leisten,
immerhin verschwinden Geld und Verkäufer deutlich leichter als Ware und
Käufer.
Seriöse Anbieter haben es nicht nötig, Vorkasse zu verlangen und handeln
nach dem alten Grundsatz, erst Ware, dann Geld. Das gibt es auch bei
ebay vielfach - man muß eben ein wenig suchen

MfG
Rupert
Malte Messmann
2007-06-19 18:41:36 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Malte Messmann
Eine andere Frage, sollte man trotz der geringen Schadens (mit Versand
10 Euro) Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges erstatten
Das sollte man auf alle Fälle. Nur dadurch ist es ja in den meisten
Fällen möglich, Betrügern dieser Art das Handwerk zu legen.
Macht denn ein Mahnbescheid Sinn?

Malte
Rupert Haselbeck
2007-06-20 00:08:13 UTC
Permalink
Post by Malte Messmann
Macht denn ein Mahnbescheid Sinn?
Bei weniger als 10 Euro wäre mir persönlich /dieser/ Aufwand denn doch
zu viel. Im Gegensatz zur strafrechtlichen Seite der Angelegenheit muß
man die zivilrechtliche Verfolgung selber betreiben. Das verursacht
erstens Zeitaufwand und zweitens Kosten, wobei man nicht sicher sein
kann, daß man sie vom Gegner wieder bekommt, auch dann nicht, wenn man
vor Gericht obsiegt.

MfG
Rupert
Malte Messmann
2007-06-20 01:42:22 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Malte Messmann
Macht denn ein Mahnbescheid Sinn?
Bei weniger als 10 Euro wäre mir persönlich /dieser/ Aufwand denn doch
zu viel. Im Gegensatz zur strafrechtlichen Seite der Angelegenheit muß
man die zivilrechtliche Verfolgung selber betreiben. Das verursacht
erstens Zeitaufwand und zweitens Kosten, wobei man nicht sicher sein
kann, daß man sie vom Gegner wieder bekommt, auch dann nicht, wenn man
vor Gericht obsiegt.
MfG
Rupert
Sowas habe ich mir schon gedacht, schon die Busfahrt zum und vom
Amtsgericht kostet 4 Euro.

Malte
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