Discussion:
Verfassungsbeschwerde
(zu alt für eine Antwort)
Christoph Overkott
2018-07-26 10:42:00 UTC
Permalink
Verfassungsbeschwerde

Hiermit lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das

Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16.

Dieses Urteil verletzt mich persönlich in meinen Grundrechten nach Art. 1 GG, 2 GG, 3 GG, 5 GG, 10 GG, 13 GG, 14 GG, Art 19 GG, da mich das Urteil weiterhin zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zwingt.

Die Begründung des Urteils lässt wesentliche Aspekte der verletzten Grundrechte unberücksichtigt.

Nach Art. 1,3 GG steht die Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag unter dem Vorbehalt der individuelle Grundrechte. Nicht die Grundrechte sind der Kompetenz der Legislative oder Judikative untergeordnet, sondern umgekehrt. Meine Freiheit als einzelner Bürger steht also über dem Ermessen des Staates. Ansonsten würde der Staat totalitär. Daraus folgt, dass der Eingriff des Staates in das Grundrecht der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss.

Nach Art. 2,1 GG darf ich als Bürger frei Verträge abschließen oder verzichten. Der Verzicht auf einen Nutzungsvertrag mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verletzt keine Rechte anderer, verstößt nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz.
Daher beruhte die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit Einführung bis 2011 auf einem individuellen Nutzungsvertrag durch konkludentes Handeln. Wer sein Rundfunkgerät zum Empfang, das heißt zur Nutzung anmeldete, verpflichtete sich zur Zahlung der Rundfunkgebühr. Wer sein Gerät ohne Anmeldung nutzte, handelte ohne individuellen Nutzungsvertrag rechtswidrig.
Nach Art 2,2 GG verstößt der Staat gegen mein Recht auf körperliche Unversehrtheit, wenn er Gewaltmittel anwendet, um den unverhältnismäßigen Eingriff durch die Erhebung des grundrechtswidrigen Rundfunkbeitrags per Beugehaft durchsetzen will.

Nach Art. 3,1 GG steht mir wie jedem anderen Bürger auch das Vertragsrecht zu. Mich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu zwingen, diesen anderen potentiellen Nutzern zu erlassen, verstößt gegen die individuelle Rechtsgleichheit.

Nach Art. 5,1 GG besteht Rundfunkfreiheit, nicht Rundfunkpflicht. Mich aufgrund dieses Artikels individuell zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk ohne individuellen Nutzungsvertrag heranzuziehen, entbehrt der Rechtsgrundlage.

Nach Art. 10 GG unterstellt der Rundfunkbeitrag die potentielle Nutzung von Post- und Fernmeldeeinrichtungen zum Empfang öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese geht den Staat jedoch überhaupt nichts an, soweit nicht der Verdacht einer Gefährdung nach Abs. 2 besteht.

Nach Art. 13 GG ist meine Wohnung unverletzlich. Der Staat darf nicht unterstellen, dass ich in meiner Wohnung öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutze, soweit kein individueller Anfangsverdacht besteht.

Nach Art. 14 GG darf ich in Höhe des Rundfunkbeitrags nur enteignet werden zum Wohle der Allgemeinheit. Soweit aber die Rundfunkbeiträge verwendet werden, um überzogene Betriebsrenten zu sichern, dienen sie nicht dem Allgemeinwohl, sondern der Misswirtschaft. Eine Enteignung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Wettbewerb im Rundfunkmarkt gefährdet wäre. Selbst unter der Bedingung des öffentlich-rechtlichen Monopols beim Rundfunk bis zur Einführung von Privatfunk gab es diese Zwangsenteignung jedoch nicht.

Nach Art. 19,1 GG müsste der beurteilte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13.12.2011 die eingeschränkten Grundrechte unter Angabe des Artikels benennen. Diese Angabe ist jedoch nicht erfolgt.
Nach Art. 19,2 GG wird meine Grundrechte im Wesensgehalt eingeschränkt, soweit der Staat unverhältnismäßig von seiner Gesetzgebung Gebrauch macht. Die Unverhältnismäßigkeit ergibt sich allein schon daraus, dass auch unter der Bedingung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopols die individuelle Vertragsfreiheit bei der Nutzung gegeben war und damit möglich ist.
Verhältnismäßig ist es, die freiwilligen potentiellen Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Beitrag heranzuziehen, um eine funktionsgerechte Finanzausstattung zu gewähren.
Der Gesetzgeber ist nicht befugt, zur Lösung eines zunehmenden strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizits Grundrecht zu beugen. Vielmehr muss er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verpflichten, alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, sich selbst gegen Missbrauch zu schützen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Grundgesetzgemäßheit des Rundfunkbeitrags verstößt also gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, weil sie meine individuellen Grundrechte sowie der Staatsbürger im Allgemeinen wesentlich verletzt.

Bonn, 26.07.2018

Christoph Overkott
Erwin Penn
2018-07-26 11:10:47 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hiermit lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das
Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16.
Wie lächerlich willst du dich noch machen?
--
Grüße Erwin
Christoph Overkott
2018-07-26 12:17:06 UTC
Permalink
Post by Erwin Penn
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hiermit lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das
Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16.
Wie lächerlich willst du dich noch machen?
Was sind Sie denn für ein Bürger, der die Verfassungsbeschwerde gegen wesentliche Grundrechtsverletzungen lächerlich findet?

Kopieren Sie den Text, korrigieren Sie Tippfehler und beschweren Sie sich ebenfalls.
Fritz
2018-07-26 14:43:38 UTC
Permalink
Post by Erwin Penn
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hiermit lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das
Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16.
Wie lächerlich willst du dich noch machen?
Sein Reichsbürger Gehabe?
--
Fritz ™
Das 'bunte' Treiben in manchen Gruppen (passendes FUP2 nicht
ausgeschlossen):
Alternative Fakten, Postfaktische Wahrheiten, Bunte Sprache,
Populistisches Geplärre, faken, trollen, pöbeln, usw.
Dummenabschaffer
2018-07-26 11:40:40 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hiermit lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das
Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16.
Lege Verfassungsbeschwerde gegen das gesamte GG ein!
Fritz
2018-07-26 14:45:04 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hiermit lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das
Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16.
Lege Verfassungsbeschwerde gegen das gesamte GG ein!
Beim dafür zuständigen K&K Salzamt!

de.talk.tagesgeschehen soll auch was davon haben:-))))
--
Fritz ™
Das 'bunte' Treiben in manchen Gruppen (passendes FUP2 nicht
ausgeschlossen):
Alternative Fakten, Postfaktische Wahrheiten, Bunte Sprache,
Populistisches Geplärre, faken, trollen, pöbeln, usw.
Ole Jansen
2018-07-26 11:53:46 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Ich finde das ja auch gut was Du schreibst, aber Ich fürchte das wird
so nicht zur Entscheidung angenommen.

Lies doch mal
<https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43687/pdf/fp663.pdf;sequence=1>
zur Inspiration..

O.J.
Christoph Overkott
2018-07-26 13:04:34 UTC
Permalink
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Ich finde das ja auch gut was Du schreibst, aber Ich fürchte das wird
so nicht zur Entscheidung angenommen.
Lies doch mal
<https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43687/pdf/fp663.pdf;sequence=1>
zur Inspiration..
O.J.
Für grundrechtliches Handeln ist in erster Linie das Verhältnis von Grundrecht und ausführendem Recht relevant, nicht die Erfolgsaussichten.

Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, sind natürlich zunächst formale Bedingungen relevant:

Die Verfassungsbeschwerde muss sich gegen ein konkretes Urteil richten unter Beachtung der Frist von einem Monat.

Das konkrete Urteil muss den Beschwerdeführer selbst betreffen. Dazu muss auch ein Nachweis über die Zahlung von Rundfunkbeitrag erbracht werden.

Das Urteil muss konkret benannt werden, außerdem verletzten Artikel des Grundrechtskatalogs.

Aus der vorliegenden Verfassungsbeschwerde geht hervor, dass das aktuelle Urteil über den Rundfunkbeitrag wesentliche Aspekte des Grundrechts unberücksichtigt ließ.

Damit sollte die Verfassungsbeschwerde die formale Hürde zunächst einmal nehmen.

Alles weitere ergibt sich danach.

***

Was die referenzierte Arbeit anbelangt, spricht die Zusammenfassung für eine intensive Beschäftigung mit der aktuellen Entwicklung vor allem im Hinblick auf die den technischen Entwicklungsmöglichkeiten entsprechende Öffnung des Rundfunkmarktes. Völlig zurecht werden darin Vorschläge unterbreitet, den Übergang zu einer Grundgesetz konformen Lösung ökonomisch sinnvoll zu gestalten.

Ein wesentlicher Mangel der Arbeit liegt in einer unzureichenden Betrachtung der Systematik des Grundgesetzes. Dieser Mangel wird bereits aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich.

Das Grundrecht bestimmt das Verhältnis von Individuum und Staat. Historisch ist die starke Betonung des Individuums abgeleitet aus der zur selben Zeit entstandenen Charta der Menschenrechte als Reflex auf die totalitären Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart. Die Betonung des Individuums besagt, dass die Freiheit des Bürgers größer ist als die Freiheit von Staat und Gesellschaft. Behauptete gesellschaftliche Notwendigkeit müssen in ihrer Verhältnismäßigkeit stets an der Freiheit des Bürgers gemessen werden. Kann eine vermutete Notwendigkeit im Rahmen des freiheitlichen System des Marktes, also unter Wettbewerbsbedingungen verwirklicht werden, darf der Staat nicht in Freiheit und Eigentum des Bürgers eingreifen.

Tatsächlich haben Bundesregierungen von Anfang an erkannt, dass der freie Markt Fehlfunktionen mit sich bringen kann, die einer ordnungspolitischen und sozialen Korrektur bedürfen. Das gilt zum Beispiel für das Wettbewerbsrecht und die Absicherung der Daseinsrisiken. Zum Teil ist das in der Arbeit (Wettbewerb/Kartelle) zurecht angesprochen.

Diese Notwendigkeit, den Markt gegen Fehlfunktionen zu schützen, ergab sich von Anfang an aufgrund der Frequenzknappheit für den Rundfunkmarkt - mit den korrekt beschriebenen Konsequenzen.

Die vorliegende Verfassungsbeschwerde hebt daraus ab, dass selbst unter den Bedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopols die individuelle Vertragsfreiheit gewährleistet und das Grundrecht beachtet war.

Das ist bei der Neuregelung jedoch nicht der Fall.

Die neue Überbewertung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Politik und Justiz ist von der Sache her nicht verständlich, weshalb der Verdacht der Korruption in verschiedenen Formen besteht. (Geldzahlungen für Gutachten, Nepotismus, Angst vor Benachteiligung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk).

Im Laufe der Entwicklung hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine institutionelle Eigendynamik entwickelt, die das Grundgesetz gefährdet, indem das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit zur Rundfunkpflicht pervertiert wurde.

Dabei hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit einem übersteigerten ideologisch-elitären Qualitätsbewusstsein, das sich der Beurteilung durch den Gleichgewichtspreis entziehen, agiert und mit Maximalforderungen (Grundversorgung heißt Vollversorgung) argumentiert.

Die Anstalten haben jede neue technische Möglichkeit (Satellit, Internet), die eigentlich ihre Existenzberechtigung in Frage gestellt hat, weil immer mehr Wettbewerb möglich wurde und entstanden ist, mit Ansprüchen verbunden, die zunächst zu einer Verstaatlichung durch Rundfunkgebühr der Computer führte und schließlich zur Grundgesetz widrigen Allgemeinen Rundfunkpflicht. Die Öffentlich-Rechtlichen haben also die freiheitlich-demokratische Grundordnung wie eine Krake im Griff und drohen sie zur Selbstbereicherung zu ersticken.

Mangelnde Einnahmen aufgrund wachsenden Wettbewerbs hätten zum Selbstschutz oder zur Marktanpassung durch Rückbau führen müssen.

Misswirtschaft und Schuldenpolitik zur Begründung zu nehmen, um die grundrechtliche Freiheit des Bürgers zu beschränken aufgrund einer unterstellten Kollektivschuld ist eine Pervertierung des Grundgesetzes.

Deshalb sollte sich jeder Bürger gegen die grundlegende Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wehren und massenhaft Verfassungsbeschwerden einreichen, bis das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordert, die Vertragsfreiheit zu gewährleisten, die Verantwortung für selbst verschuldete Schäden durch öffentliche Mittel zu tragen, von den Ländern eine funktionierende Medienaufsicht zu verlangen, vom Bund eine funktionierende Wettbewerbskontrolle im Rundfunkmarkt und die Zulassungspolitik an einem effizienten Gesamtwachstum des Rundfunkmarkts auszurichten.

Die obige Verfassungsbeschwerde zu kopieren, zu korrigieren und abzuschicken, ist ein wichtiges politisches Signal zur Erhaltung der bürgerlichen Freiheit im demokratischen Rechtsstaat.
Ole Jansen
2018-07-26 13:45:37 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Ich finde das ja auch gut was Du schreibst, aber Ich fürchte das wird
so nicht zur Entscheidung angenommen.
Lies doch mal
<https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43687/pdf/fp663.pdf;sequence=1>
zur Inspiration..
O.J.
Für grundrechtliches Handeln ist in erster Linie das Verhältnis von Grundrecht und ausführendem Recht relevant, nicht die Erfolgsaussichten.
Die Verfassungsbeschwerde muss sich gegen ein konkretes Urteil richten unter Beachtung der Frist von einem Monat.
Es ist vorrangig maßgeblich ob *spezifisches* Verfassungsrecht verletzt
ist. *Das* müsstest Du *sehr detailliert* begründen. Allgemplätze zählen
nicht.
Post by Christoph Overkott
Das konkrete Urteil muss den Beschwerdeführer selbst betreffen. Dazu muss auch ein Nachweis über die Zahlung von Rundfunkbeitrag erbracht werden.
Das sollte ja kein Problem sein :-(
Post by Christoph Overkott
Das Urteil muss konkret benannt werden, außerdem verletzten Artikel des Grundrechtskatalogs.
Aus der vorliegenden Verfassungsbeschwerde geht hervor, dass das aktuelle Urteil über den Rundfunkbeitrag wesentliche Aspekte des Grundrechts unberücksichtigt ließ.
Nein. Deine Beschwerde geht am *Urteil* völlig vorbei. Die Gebühr
an sich und die Bemessung/Erhebung sind zunächst einmal zwei völlig
verschiedene Dinge.
Post by Christoph Overkott
Damit sollte die Verfassungsbeschwerde die formale Hürde zunächst einmal nehmen.
Du stellst Dich in eine Reihe mit ~3800 solcher Kläger pro Jahr.

Möglicherweise wäre es sinnvoller beim aktuellen Rundfunkstaatsvertrag
bzw. dessen praktischen Ausgestaltung und Kontrolle ansetzen.
Dort gibt es mehr "weiße Flecken" und belegbare Verstöße.
Post by Christoph Overkott
Alles weitere ergibt sich danach.
Kost ja nix...

O.J.
Christoph Overkott
2018-07-26 14:35:52 UTC
Permalink
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Ich finde das ja auch gut was Du schreibst, aber Ich fürchte das wird
so nicht zur Entscheidung angenommen.
Lies doch mal
<https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43687/pdf/fp663.pdf;sequence=1>
zur Inspiration..
O.J.
Für grundrechtliches Handeln ist in erster Linie das Verhältnis von Grundrecht und ausführendem Recht relevant, nicht die Erfolgsaussichten.
Die Verfassungsbeschwerde muss sich gegen ein konkretes Urteil richten unter Beachtung der Frist von einem Monat.
Es ist vorrangig maßgeblich ob *spezifisches* Verfassungsrecht verletzt
ist. *Das* müsstest Du *sehr detailliert* begründen. Allgemplätze zählen
nicht.
Gemeint ist konkretes Grundrecht. Dabei bin ich vom Gericht her gezwungen zu sagen: mein Grundrecht. Sehr konkret ist Art. 2 GG im Hinblick auf die Freiheit, Verträge zu schließen oder nicht.

Hier erfolgt die Beweislastumkehr: Der Gesetzgeber muss begründen, warum er sowohl beim öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopol, als auch im dualen System die Vertragsfreiheit gewähren konnte, unter den Bedingungen zunehmenden Wettbewerbs allerdings nicht mehr.

Das kann er nicht überzeugend. Denn zunehmender Wettbewerb ist ja der Hinweis auf einen funktionierenden Markt und die Befriedigung der Nachfragen nach Information und Unterhaltung über non-lineare Informationssysteme zum Beispiel.

Zwar sind lineare System wie herkömmlicher Rundfunk noch nicht völlig obsolet und entfalten ihre stärkste Wirkung bei seltenen Live-Übertragungen, aber die Linearität erweist sich zunehmend als Nachteil.

Das führt zu einer abnehmenden Kundenbindung im Hinblick auf die Zahl der Kunden und der Nutzungsdauer.

Jetzt fürchtet das System rückläufige Einnahmen und will den Staat zwingen zu deckeln. Das bedeutet natürlich Ineffizienz.

Damit eine Intendantin 16.000 Euro Rente im Monat bekommen kann, soll eine Familie auf einen Monat Kindergeld im Jahr verzichten und sich als Entschädigung vom Finanzskandal geschüttelten Kinderkanal bespaßen lassen, die Nachrichten gucken, die es schon vorher auf dem Handy zu lesen gab und auf den Film verzichten, der bei Amazon Geld kostet.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Das konkrete Urteil muss den Beschwerdeführer selbst betreffen. Dazu muss auch ein Nachweis über die Zahlung von Rundfunkbeitrag erbracht werden.
Das sollte ja kein Problem sein :-(
Post by Christoph Overkott
Das Urteil muss konkret benannt werden, außerdem verletzten Artikel des Grundrechtskatalogs.
Aus der vorliegenden Verfassungsbeschwerde geht hervor, dass das aktuelle Urteil über den Rundfunkbeitrag wesentliche Aspekte des Grundrechts unberücksichtigt ließ.
Die Verfassungsbeschwerde hebt ihm Wesentlich darauf ab, dass das aktuelle Urteil rechtswidrig keine Vertragsfreiheit gewährt. Die restlichen Grundrechtsverletzungen sind zum Teil Folge der Entfaltung des Artikels 2 GG sowie den Anforderungen des Rechtsstaats an den Gesetzgeber am Grundrecht seine Gesetzgebung zu messen und auszurichten.
Post by Ole Jansen
Nein. Deine Beschwerde geht am *Urteil* völlig vorbei. Die Gebühr
an sich und die Bemessung/Erhebung sind zunächst einmal zwei völlig
verschiedene Dinge.
Das ist richtig. Wer das Grundrecht auf Vertragsfreiheit wahrnimmt, wird sich überlegen, ob er den bemessenen Beitrag als Systemnutzer leisten will oder nicht. Wer die Einschreibegebühr für die öffentlich-rechtliche Universität nicht zahlen möchte, verzichtet auf Vorlesungen und Flatrate beim Busfahren.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Damit sollte die Verfassungsbeschwerde die formale Hürde zunächst einmal nehmen.
Du stellst Dich in eine Reihe mit ~3800 solcher Kläger pro Jahr.
Möglicherweise wäre es sinnvoller beim aktuellen Rundfunkstaatsvertrag
bzw. dessen praktischen Ausgestaltung und Kontrolle ansetzen.
Dort gibt es mehr "weiße Flecken" und belegbare Verstöße.
Und die lieben Grundrechtsverletzer werden sagen: Wer im Großen nachgibt, den werden wir auch im Kleinen über den Tisch ziehen.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Alles weitere ergibt sich danach.
Kost ja nix...
O.J.
Ole Jansen
2018-07-27 07:12:00 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Ich finde das ja auch gut was Du schreibst, aber Ich fürchte das wird
so nicht zur Entscheidung angenommen.
Lies doch mal
<https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43687/pdf/fp663.pdf;sequence=1>
zur Inspiration..
O.J.
Für grundrechtliches Handeln ist in erster Linie das Verhältnis von Grundrecht und ausführendem Recht relevant, nicht die Erfolgsaussichten.
Die Verfassungsbeschwerde muss sich gegen ein konkretes Urteil richten unter Beachtung der Frist von einem Monat.
Es ist vorrangig maßgeblich ob *spezifisches* Verfassungsrecht verletzt
ist. *Das* müsstest Du *sehr detailliert* begründen. Allgemplätze zählen
nicht.
Gemeint ist konkretes Grundrecht. Dabei bin ich vom Gericht her gezwungen zu sagen: mein Grundrecht. Sehr konkret ist Art. 2 GG im Hinblick auf die Freiheit, Verträge zu schließen oder nicht.
Ja, das ist richtig. Und aus dem Subsidiaritätsprinzip ergibt sich
darüber hinaus dass Du vorher alle Dir zur Verfügung stehenden
Rechtsmittel ausgeschöpft hast. Und dass sich Deine Klage explizit
auf einen Gegenstand der vorangegangenen Prozesse bezieht.
Sonst ist es in KA nicht "Konkret" oder "spezifisch" genug.
Das sollte aber eigentlich bekannt sein.
Post by Christoph Overkott
Hier erfolgt die Beweislastumkehr: Der Gesetzgeber muss begründen, warum er sowohl beim öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopol, als auch im dualen System die Vertragsfreiheit gewähren konnte, unter den Bedingungen zunehmenden Wettbewerbs allerdings nicht mehr.
Hierfür gibt es Rundfunkstaatsverträge.
Post by Christoph Overkott
Das kann er nicht überzeugend. Denn zunehmender Wettbewerb ist ja der Hinweis auf einen funktionierenden Markt und die Befriedigung der Nachfragen nach Information und Unterhaltung über non-lineare Informationssysteme zum Beispiel.
Viele Seiten der Staatsverträge beziehen sich auf Unterhaltung, auch
Fußballübertragungen sind dort geregelt. Andere sehr wichtige
Zuschauersportarten wie z.B. Boxen oder Automobilrennsport nicht.
Auch Turnen oder Schwimmen als häufig aktiv ausgeübte Sportarten
fallen völlig hinten über. Die Grundlagen solcher Entscheidungen sind
weder transparent noch werden die Bedürfnisse der Zuschauer gleich
behandelt usw. Von so etwas müsstest Du erst einmal "betroffen" sein um
Deine Vertragsfreiheit überhaupt einzufordern.
Post by Christoph Overkott
Zwar sind lineare System wie herkömmlicher Rundfunk noch nicht völlig obsolet und entfalten ihre stärkste Wirkung bei seltenen Live-Übertragungen, aber die Linearität erweist sich zunehmend als Nachteil.
Genau. Ein erster Schritt wäre es z.B. entsprechende Anliegen
an die befassten Stellen zu stellen und zu "hoffen" dass diese
nicht/unzutreffend/mangelhaft beantwortet werden.
Jeder darf z.B. Anfragen an den Gebührenservice stellen und diese
*müssen* beantwortet werden.
Post by Christoph Overkott
Die Verfassungsbeschwerde hebt ihm Wesentlich darauf ab, dass das
aktuelle Urteil rechtswidrig keine Vertragsfreiheit gewährt.
Es steht Dir frei eine entsprechende Anfrage an den Gebührenservice
zu stellen bzw. einen entsprechenden Prozess zu führen.
Post by Christoph Overkott
Die restlichen Grundrechtsverletzungen sind zum Teil Folge der Entfaltung des Artikels 2 GG > sowie den Anforderungen des Rechtsstaats an den Gesetzgeber am Grundrecht seine Gesetzgebung > zu messen und auszurichten.
Vorsicht: Der Rundfunkstaatsvertrag ist kein Gesetz und die Gebühr keine
Steuer. Das dies bislang so gedreht wird ist Kalkül.
Post by Christoph Overkott
Post by Ole Jansen
Nein. Deine Beschwerde geht am *Urteil* völlig vorbei. Die Gebühr
an sich und die Bemessung/Erhebung sind zunächst einmal zwei völlig
verschiedene Dinge.
Das ist richtig.
OK.
Post by Christoph Overkott
Und die lieben Grundrechtsverletzer werden sagen: Wer im Großen nachgibt,
den werden wir auch im Kleinen über den Tisch ziehen.
Möchtest Du mit dieser Attitüde den hohen Herren in KA gegenübetreten?
Ich glaube das mindert Deine Erfolgsaussichten. Richter sind auch nur
Menschen.

O.J.
Christoph Overkott
2018-07-27 07:46:02 UTC
Permalink
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Ich finde das ja auch gut was Du schreibst, aber Ich fürchte das wird
so nicht zur Entscheidung angenommen.
Lies doch mal
<https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43687/pdf/fp663.pdf;sequence=1>
zur Inspiration..
O.J.
Für grundrechtliches Handeln ist in erster Linie das Verhältnis von Grundrecht und ausführendem Recht relevant, nicht die Erfolgsaussichten.
Die Verfassungsbeschwerde muss sich gegen ein konkretes Urteil richten unter Beachtung der Frist von einem Monat.
Es ist vorrangig maßgeblich ob *spezifisches* Verfassungsrecht verletzt
ist. *Das* müsstest Du *sehr detailliert* begründen. Allgemplätze zählen
nicht.
Gemeint ist konkretes Grundrecht. Dabei bin ich vom Gericht her gezwungen zu sagen: mein Grundrecht. Sehr konkret ist Art. 2 GG im Hinblick auf die Freiheit, Verträge zu schließen oder nicht.
Ja, das ist richtig. Und aus dem Subsidiaritätsprinzip ergibt sich
darüber hinaus dass Du vorher alle Dir zur Verfügung stehenden
Rechtsmittel ausgeschöpft hast. Und dass sich Deine Klage explizit
auf einen Gegenstand der vorangegangenen Prozesse bezieht.
Sonst ist es in KA nicht "Konkret" oder "spezifisch" genug.
Das sollte aber eigentlich bekannt sein.
Ja, wer die Verfassungsbeschwerde liest, stellt fest, dass sie sich auf das aktuelle Urteil bezieht. Da gibt es natürlich kein anderes Rechtsmittel. Und der Gegenstand des Urteils ist ja auch bekannt. Konkret werden dann die Hinweise auf die spezifischen Artikel und Absätze, die übersehen wurden.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Hier erfolgt die Beweislastumkehr: Der Gesetzgeber muss begründen, warum er sowohl beim öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopol, als auch im dualen System die Vertragsfreiheit gewähren konnte, unter den Bedingungen zunehmenden Wettbewerbs allerdings nicht mehr.
Hierfür gibt es Rundfunkstaatsverträge.
Nein. Ein Vertrag ist noch kein Beweis. Und die Behauptung: "Wir brauchen Geld.", ist kein Argument. Individualrecht erfordert individuelle Nachweise. Zum Beispiel einen Nutzungsvertrag, eine Anmeldung, einen individuellen Beweis für Missbrauch.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Das kann er nicht überzeugend. Denn zunehmender Wettbewerb ist ja der Hinweis auf einen funktionierenden Markt und die Befriedigung der Nachfragen nach Information und Unterhaltung über non-lineare Informationssysteme zum Beispiel.
Viele Seiten der Staatsverträge beziehen sich auf Unterhaltung, auch
Fußballübertragungen sind dort geregelt. Andere sehr wichtige
Zuschauersportarten wie z.B. Boxen oder Automobilrennsport nicht.
Auch Turnen oder Schwimmen als häufig aktiv ausgeübte Sportarten
fallen völlig hinten über. Die Grundlagen solcher Entscheidungen sind
weder transparent noch werden die Bedürfnisse der Zuschauer gleich
behandelt usw. Von so etwas müsstest Du erst einmal "betroffen" sein um
Deine Vertragsfreiheit überhaupt einzufordern.
Vertragsfreiheit ist zunächst einmal das grundsätzliche Recht jedes einzelnen Bürgers. Was er darin vereinbart, hängt vom konkreten Nutzungsvertrag ab. Das Bundesverfassungsgericht sollte den öffentlich-rechtlichen Anbieter zur Vertragsdiversifizierung verpflichten, damit der Bürger nicht gezwungen wird nach dem Prinzip Alles oder Nichts überhöhte Preise zu zahlen. Das ist ein Grundsatz des Verbraucherschutzes gegen die Marktmacht des öffentlichen Anbieters.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Zwar sind lineare System wie herkömmlicher Rundfunk noch nicht völlig obsolet und entfalten ihre stärkste Wirkung bei seltenen Live-Übertragungen, aber die Linearität erweist sich zunehmend als Nachteil.
Genau. Ein erster Schritt wäre es z.B. entsprechende Anliegen
an die befassten Stellen zu stellen und zu "hoffen" dass diese
nicht/unzutreffend/mangelhaft beantwortet werden.
Jeder darf z.B. Anfragen an den Gebührenservice stellen und diese
*müssen* beantwortet werden.
Wir müssen von vorne her denken, vom Prinzip. Wenn das Prinzip falsch ist, weil gegen Grundrecht verstoßen wurde, sind auch die Details falsch. Man sollte die Ineffizienz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht dadurch steigern, dass man Stress auf Nebenschauplätzen macht. Jeder betroffene Bürger sollte Verfassungsbeschwerde einlegen, weil auch gebrochenes Recht im Einzelfall korrigiert werden muss.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Die Verfassungsbeschwerde hebt ihm Wesentlich darauf ab, dass das
aktuelle Urteil rechtswidrig keine Vertragsfreiheit gewährt.
Es steht Dir frei eine entsprechende Anfrage an den Gebührenservice
zu stellen bzw. einen entsprechenden Prozess zu führen.
Es steht Ihnen frei, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Fordern Sie Ihr gutes Recht in der Hauptsache ein und lassen Sie sich nicht auf Nebenschauplätze abdrängen.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Die restlichen Grundrechtsverletzungen sind zum Teil Folge der Entfaltung des Artikels 2 GG > sowie den Anforderungen des Rechtsstaats an den Gesetzgeber am Grundrecht seine Gesetzgebung > zu messen und auszurichten.
Vorsicht: Der Rundfunkstaatsvertrag ist kein Gesetz und die Gebühr keine
Steuer. Das dies bislang so gedreht wird ist Kalkül.
Vor allem verstößt der Vertrag gegen geltendes Grundrecht.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Post by Ole Jansen
Nein. Deine Beschwerde geht am *Urteil* völlig vorbei. Die Gebühr
an sich und die Bemessung/Erhebung sind zunächst einmal zwei völlig
verschiedene Dinge.
Das ist richtig.
OK.
Soweit das Bundesverfassungsgericht Verbraucherschutz durchsetzt und die öffentlichen Anbieter zur Vertragsdiversifizierung verpflichtet, ändert sich natürlich auch die Bemessung/Erhebung.

Aufgrund der Vertragsfreiheit kann für die verbleibenden Kunden der Gleichgewichtspreis Markt gerecht steigen, soweit sie bereit sind, auch zum höheren Preis öffentlichen Rundfunk zu abonnieren und kein Ausgleich durch mehr Werbung erfolgt.

Bei einer Vertragsdiversifizierung kann der bemessene Preis für das jeweilige Produkt aber auch sinken. Wer nur Nachrichtensendungen abonniert, zahlt weniger als derjenige der auch das Sportpaket oder das Spielfilmpaket dazubucht.

Bildungsangebote können auch den Kulturhaushalten des Landes bezuschusst werden. Die öffentlichen Sender können auch den Universitäten oder den Schulen Sendeplätze zur Verfügung stellen, so dass die Bildungsangebote auch den Haushalten der jeweiligen Institutionen für den eigenen Bedarf finanziert werden.

Ähnliches gilt für die Kulturvermarktung. Zum Beispiel können städtische Opern oder Theater sich zusammenschließen und auf ihren Sendeplätzen ihren Abonnenten einen Sonderservice anbieten. Das kann zum Beispiel ein Zugriff aufs Archiv sein mit Aufzeichnungen vergangener Produktionen. Die inhaltliche Verantwortung geht auch mit der Finanzverantwortung der beteiligten Institutionen einher. Eine indirekte Subvention findet über die Kulturhaushalte der Länder statt. Der staatsferne öffentliche Rundfunk wird zur technischen Plattform und wird nicht direkt subventioniert, sondern finanziert sich aus den Nutzungsverträgen im Finanzmix.
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Und die lieben Grundrechtsverletzer werden sagen: Wer im Großen nachgibt,
den werden wir auch im Kleinen über den Tisch ziehen.
Möchtest Du mit dieser Attitüde den hohen Herren in KA gegenübetreten?
Ich glaube das mindert Deine Erfolgsaussichten. Richter sind auch nur
Menschen.
O.J.
Ich möchte in KA mein Grundrecht einfordern. Vor allem, weil ich ein Mensch bin und mein Menschenrecht auf Vertragsfreiheit habe. Eine Sammelklage kann ich leider nicht vorbringen. Es werden jedoch tausende Menschen in diesem Land gezwungen, etwas zu zahlen, was sie nicht nutzen wollen und nicht nutzen, obwohl dieser Zwang wegen Unverhältnismäßigkeit gegen Grundrecht verstößt.
Ole Jansen
2018-07-27 10:03:14 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Ja, wer die Verfassungsbeschwerde liest, stellt fest, dass sie sich auf das aktuelle Urteil bezieht.
Wenn Du Kläger bist wars das eben als letzinstanzliches Urteil
und Du kannst Du noch vor den EUGH. Wenn nicht spricht das
Subsidearitätprinzip gegen Dein Anliegen.

O.J.
Christoph Overkott
2018-07-27 10:34:00 UTC
Permalink
Post by Ole Jansen
Post by Christoph Overkott
Ja, wer die Verfassungsbeschwerde liest, stellt fest, dass sie sich auf das aktuelle Urteil bezieht.
Wenn Du Kläger bist wars das eben als letzinstanzliches Urteil
und Du kannst Du noch vor den EUGH. Wenn nicht spricht das
Subsidearitätprinzip gegen Dein Anliegen.
O.J.
Die Betroffenheit durch das Urteil ist unmittelbar, weil ich Zwangsbeitragszahler bin, unabhängig davon ob die Kläger einen Teilerfolg erzielt haben.

Das Urteil ist gemäß Beschwerde zu überprüfen, wo es bei der grundsätzlichen Prüfung des Beitrags Grundrechtsverstöße übersehen hat.

Das Subsidiaritätsprinzip spricht gegen den Eingriff in die Freiheit des Bürgers und für die Zurückweisung des Zwangsbeitrags. Denn soweit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Geldmittel fehlen, ist er zunächst einmal selbstverantwortlich durch Sparmaßnahmen im Programm und in der Überversorgung der Mitarbeiter vorhandene Ressourcen freizuschaufeln, und Lücken in der Beitragserhebung durch Missbrauch technisch zu schließen. Soweit dies beim Analogradio die Digitalisierung und Verschlüsselung noch nicht abgeschlossen ist, ist diesem subsidiar befristet Beihilfe zu gewähren. Sollten sich danach Einnahmelücken ergeben, ist eine Marktanpassung der linearen Informationssysteme an die Entwicklung hin zu non-linearen System vorzunehmen. Dem Subsidiaritätsprinzip darf ein Land jedem Sender eine Lizenz erteilen, der sich aufgrund der Vertragsfreiheit finanzieren kann und bereit ist, Bildung und Kultur Programmplätze einzuräumen. Die Kirchen sollten ebenfalls von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Allgemeine Lebenshilfesendungen sollten nur noch angeboten werden, wo sich Abonennten dafür finden. Ansonsten sollten Kirchen das Recht haben, ihre Programmplätze inhaltlich zu füllen und finanziell selbst zu verantworten. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten die Sendeplätze unter konkurrierenden Institutionen nach Quote und finanziellem Engagement verteilen. Domradio könnte beispielsweise ein Fenster auf WDR-Frequenzen übernehmen. Der Haushalt des WDR ist entsprechend zu entlasten.
Dummenabschaffer
2018-07-27 10:38:21 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Das Urteil ist gemäß Beschwerde zu überprüfen, wo es bei der grundsätzlichen Prüfung des Beitrags Grundrechtsverstöße übersehen hat.
[...]

Mach mal eine Petition!
Christoph Overkott
2018-07-27 10:51:21 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Das Urteil ist gemäß Beschwerde zu überprüfen, wo es bei der grundsätzlichen Prüfung des Beitrags Grundrechtsverstöße übersehen hat.
[...]
Mach mal eine Petition!
Gute Idee:

https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html
Christoph Overkott
2018-07-29 12:16:14 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Das Urteil ist gemäß Beschwerde zu überprüfen, wo es bei der grundsätzlichen Prüfung des Beitrags Grundrechtsverstöße übersehen hat.
[...]
Mach mal eine Petition!
Also, ich habe jetzt drei Sachen gemacht: Verfassungsbeschwerde, Petition und Strafanzeige.

Vielleicht gibt's noch den einen oder anderen Bürger, der sagt: Ja, Recht und Freiheit finde ich richtig. Da sollte man mal den Mund aufmachen.

Man darf sich dabei nicht ablenken lassen: Schau dahinten brennt's! Schnell! Das Grundrecht, das Grundrecht! Um deins kümmer ich mich inzwischen -zugunsten aller Freunde, natürlich.
Dummenabschaffer
2018-07-29 12:55:50 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Das Urteil ist gemäß Beschwerde zu überprüfen, wo es bei der grundsätzlichen Prüfung des Beitrags Grundrechtsverstöße übersehen hat.
[...]
Mach mal eine Petition!
Also, ich habe jetzt drei Sachen gemacht: Verfassungsbeschwerde, Petition und Strafanzeige.
Vielleicht gibt's noch den einen oder anderen Bürger, der sagt: Ja, Recht und Freiheit finde ich richtig. Da sollte man mal den Mund aufmachen.
Du könntest noch eine Demo machen!
Kann kommst du mal an die frische Luft.

Oder ein paar Kugelschreiber bedrucken, z.B. mit "Mach mal den Mund auf!"
Post by Christoph Overkott
Man darf sich dabei nicht ablenken lassen: Schau dahinten brennt's! Schnell! Das Grundrecht, das Grundrecht! Um deins kümmer ich mich inzwischen -zugunsten aller Freunde, natürlich.
Hat man dir in der Schule nicht beigebracht, dass es nicht reicht, in
sinnlosen, unausgegorenen Aktionismus zu verfallen, nur, damit man sich
und anderen Bürgern sagen kann: "Ich habe was getan! Und du?"
Strenggläubige Katholiken machen auch was, sie beten.
Christoph Overkott
2018-07-29 14:15:09 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Das Urteil ist gemäß Beschwerde zu überprüfen, wo es bei der grundsätzlichen Prüfung des Beitrags Grundrechtsverstöße übersehen hat.
[...]
Mach mal eine Petition!
Also, ich habe jetzt drei Sachen gemacht: Verfassungsbeschwerde, Petition und Strafanzeige.
Vielleicht gibt's noch den einen oder anderen Bürger, der sagt: Ja, Recht und Freiheit finde ich richtig. Da sollte man mal den Mund aufmachen.
Du könntest noch eine Demo machen!
Kann kommst du mal an die frische Luft.
"Grundrecht für alle! GEZ muss weg!"

"Grundrecht für alle! GEZ muss weg!"

"Grundrecht für alle! GEZ muss weg!"
Post by Dummenabschaffer
Oder ein paar Kugelschreiber bedrucken, z.B. mit "Mach mal den Mund auf!"
Post by Christoph Overkott
Man darf sich dabei nicht ablenken lassen: Schau dahinten brennt's! Schnell! Das Grundrecht, das Grundrecht! Um deins kümmer ich mich inzwischen -zugunsten aller Freunde, natürlich.
Hat man dir in der Schule nicht beigebracht, dass es nicht reicht, in
sinnlosen, unausgegorenen Aktionismus zu verfallen, nur, damit man sich
und anderen Bürgern sagen kann: "Ich habe was getan! Und du?"
"Grundrecht für alle! GEZ muss weg!"

"Grundrecht für alle! GEZ muss weg!"

"Grundrecht für alle! GEZ muss weg!"
Post by Dummenabschaffer
Strenggläubige Katholiken machen auch was, sie beten.
Herr, du hast dem Menschen seine besondere Würde gegeben. Wir bitten dich, bestärke alle Menschen mit gutem Willen in dieser Gesellschaft das Grundrecht für alle durchzusetzen. Auch im Rundfunkmarkt.

Wir bitten dich, erhöre uns.
Dummenabschaffer
2018-07-29 17:07:28 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Strenggläubige Katholiken machen auch was, sie beten.
Herr, du hast dem Menschen seine besondere Würde gegeben. Wir bitten dich, bestärke alle Menschen mit gutem Willen in dieser Gesellschaft das Grundrecht für alle durchzusetzen. Auch im Rundfunkmarkt.
Wir bitten dich, erhöre uns.
Und jetzt den ganzen Rosenkranz, täglich 3 mal!
Christoph Overkott
2018-07-29 17:24:47 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Strenggläubige Katholiken machen auch was, sie beten.
Herr, du hast dem Menschen seine besondere Würde gegeben. Wir bitten dich, bestärke alle Menschen mit gutem Willen in dieser Gesellschaft das Grundrecht für alle durchzusetzen. Auch im Rundfunkmarkt.
Wir bitten dich, erhöre uns.
Und jetzt den ganzen Rosenkranz, täglich 3 mal!
Darum bitte ich alle Liebhaber des Rosenkranzes: Betet für das Grundrecht für alle. Auch im Rundfunkmarkt.
Christoph Overkott
2018-08-02 17:24:55 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Das Urteil ist gemäß Beschwerde zu überprüfen, wo es bei der grundsätzlichen Prüfung des Beitrags Grundrechtsverstöße übersehen hat.
[...]
Mach mal eine Petition!
Der Petitionsausschuss teilt mit Schreiben vom 30.07.2018 mit:

Ihre Zuschrift ist beim Petitionsausschuss eingegangen bzw. ihm zugeleitet worden.
Christoph Overkott
2018-08-31 07:09:06 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Das Urteil ist gemäß Beschwerde zu überprüfen, wo es bei der grundsätzlichen Prüfung des Beitrags Grundrechtsverstöße übersehen hat.
[...]
Mach mal eine Petition!
Ja, der Landtag NRW wird sich jetzt meiner Petition zum Wettbewerb im Rundfunkmarkt annehmen.

Das ist doch schon mal was.

Fritz
2018-07-26 14:46:31 UTC
Permalink
Post by Ole Jansen
Du stellst Dich in eine Reihe mit ~3800 solcher Kläger pro Jahr.
Er bekommt dann den Stempel 'Reichsbürger Verdacht'!
--
Fritz ™
Das 'bunte' Treiben in manchen Gruppen (passendes FUP2 nicht
ausgeschlossen):
Alternative Fakten, Postfaktische Wahrheiten, Bunte Sprache,
Populistisches Geplärre, faken, trollen, pöbeln, usw.
Dummenabschaffer
2018-07-26 14:49:22 UTC
Permalink
Post by Fritz
Post by Ole Jansen
Du stellst Dich in eine Reihe mit ~3800 solcher Kläger pro Jahr.
Er bekommt dann den Stempel 'Reichsbürger Verdacht'!
Und für so einen Scheiß muss ich auch noch Steuern zahlen!
Louis Luges
2018-07-26 13:16:09 UTC
Permalink
Am Thu, 26 Jul 2018 03:42:00 -0700 (PDT)
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hiermit lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das
Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16.
Dieses Urteil verletzt mich persönlich in meinen Grundrechten nach
Art. 1 GG, 2 GG, 3 GG, 5 GG, 10 GG, 13 GG, 14 GG, Art 19 GG, da mich
das Urteil weiterhin zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zwingt.
Die Begründung des Urteils lässt wesentliche Aspekte der verletzten
Grundrechte unberücksichtigt.
Nach Art. 1,3 GG steht die Gesetzgebung und Rechtsprechung zum
Rundfunkbeitrag unter dem Vorbehalt der individuelle Grundrechte.
Nicht die Grundrechte sind der Kompetenz der Legislative oder
Judikative untergeordnet, sondern umgekehrt. Meine Freiheit als
einzelner Bürger steht also über dem Ermessen des Staates. Ansonsten
würde der Staat totalitär. Daraus folgt, dass der Eingriff des
Staates in das Grundrecht der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss.
Nach Art. 2,1 GG darf ich als Bürger frei Verträge abschließen oder
verzichten. Der Verzicht auf einen Nutzungsvertrag mit dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk verletzt keine Rechte anderer,
verstößt nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz. Daher beruhte die Nutzung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks seit Einführung bis 2011 auf einem individuellen
Nutzungsvertrag durch konkludentes Handeln. Wer sein Rundfunkgerät
zum Empfang, das heißt zur Nutzung anmeldete, verpflichtete sich zur
Zahlung der Rundfunkgebühr. Wer sein Gerät ohne Anmeldung nutzte,
handelte ohne individuellen Nutzungsvertrag rechtswidrig. Nach Art
2,2 GG verstößt der Staat gegen mein Recht auf körperliche
Unversehrtheit, wenn er Gewaltmittel anwendet, um den
unverhältnismäßigen Eingriff durch die Erhebung des
grundrechtswidrigen Rundfunkbeitrags per Beugehaft durchsetzen will.
Nach Art. 3,1 GG steht mir wie jedem anderen Bürger auch das
Vertragsrecht zu. Mich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu zwingen,
diesen anderen potentiellen Nutzern zu erlassen, verstößt gegen die
individuelle Rechtsgleichheit.
Nach Art. 5,1 GG besteht Rundfunkfreiheit, nicht Rundfunkpflicht.
Mich aufgrund dieses Artikels individuell zur Finanzierung von
öffentlich-rechtlichem Rundfunk ohne individuellen Nutzungsvertrag
heranzuziehen, entbehrt der Rechtsgrundlage.
Nach Art. 10 GG unterstellt der Rundfunkbeitrag die potentielle
Nutzung von Post- und Fernmeldeeinrichtungen zum Empfang
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese geht den Staat jedoch
überhaupt nichts an, soweit nicht der Verdacht einer Gefährdung nach
Abs. 2 besteht.
Nach Art. 13 GG ist meine Wohnung unverletzlich. Der Staat darf nicht
unterstellen, dass ich in meiner Wohnung öffentlich-rechtlichen
Rundfunk nutze, soweit kein individueller Anfangsverdacht besteht.
Nach Art. 14 GG darf ich in Höhe des Rundfunkbeitrags nur enteignet
werden zum Wohle der Allgemeinheit. Soweit aber die Rundfunkbeiträge
verwendet werden, um überzogene Betriebsrenten zu sichern, dienen sie
nicht dem Allgemeinwohl, sondern der Misswirtschaft. Eine Enteignung
wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Wettbewerb im Rundfunkmarkt
gefährdet wäre. Selbst unter der Bedingung des öffentlich-rechtlichen
Monopols beim Rundfunk bis zur Einführung von Privatfunk gab es diese
Zwangsenteignung jedoch nicht.
Nach Art. 19,1 GG müsste der beurteilte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
vom 13.12.2011 die eingeschränkten Grundrechte unter Angabe des
Artikels benennen. Diese Angabe ist jedoch nicht erfolgt. Nach Art.
19,2 GG wird meine Grundrechte im Wesensgehalt eingeschränkt, soweit
der Staat unverhältnismäßig von seiner Gesetzgebung Gebrauch macht.
Die Unverhältnismäßigkeit ergibt sich allein schon daraus, dass auch
unter der Bedingung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopols die
individuelle Vertragsfreiheit bei der Nutzung gegeben war und damit
möglich ist. Verhältnismäßig ist es, die freiwilligen potentiellen
Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Beitrag
heranzuziehen, um eine funktionsgerechte Finanzausstattung zu
gewähren. Der Gesetzgeber ist nicht befugt, zur Lösung eines
zunehmenden strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizits Grundrecht
zu beugen. Vielmehr muss er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
verpflichten, alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, sich selbst
gegen Missbrauch zu schützen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Grundgesetzgemäßheit des
Rundfunkbeitrags verstößt also gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung, weil sie meine individuellen Grundrechte sowie der
Staatsbürger im Allgemeinen wesentlich verletzt.
Bonn, 26.07.2018
Christoph Overkott
Und warum schreibst du uns das, wir die User haben nicht die Macht dir
hierzu Hilfe zu leisten.
Christoph Overkott
2018-07-26 17:11:05 UTC
Permalink
Post by Louis Luges
Am Thu, 26 Jul 2018 03:42:00 -0700 (PDT)
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hiermit lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das
Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16.
Dieses Urteil verletzt mich persönlich in meinen Grundrechten nach
Art. 1 GG, 2 GG, 3 GG, 5 GG, 10 GG, 13 GG, 14 GG, Art 19 GG, da mich
das Urteil weiterhin zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zwingt.
Die Begründung des Urteils lässt wesentliche Aspekte der verletzten
Grundrechte unberücksichtigt.
Nach Art. 1,3 GG steht die Gesetzgebung und Rechtsprechung zum
Rundfunkbeitrag unter dem Vorbehalt der individuelle Grundrechte.
Nicht die Grundrechte sind der Kompetenz der Legislative oder
Judikative untergeordnet, sondern umgekehrt. Meine Freiheit als
einzelner Bürger steht also über dem Ermessen des Staates. Ansonsten
würde der Staat totalitär. Daraus folgt, dass der Eingriff des
Staates in das Grundrecht der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss.
Nach Art. 2,1 GG darf ich als Bürger frei Verträge abschließen oder
verzichten. Der Verzicht auf einen Nutzungsvertrag mit dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk verletzt keine Rechte anderer,
verstößt nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz. Daher beruhte die Nutzung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks seit Einführung bis 2011 auf einem individuellen
Nutzungsvertrag durch konkludentes Handeln. Wer sein Rundfunkgerät
zum Empfang, das heißt zur Nutzung anmeldete, verpflichtete sich zur
Zahlung der Rundfunkgebühr. Wer sein Gerät ohne Anmeldung nutzte,
handelte ohne individuellen Nutzungsvertrag rechtswidrig. Nach Art
2,2 GG verstößt der Staat gegen mein Recht auf körperliche
Unversehrtheit, wenn er Gewaltmittel anwendet, um den
unverhältnismäßigen Eingriff durch die Erhebung des
grundrechtswidrigen Rundfunkbeitrags per Beugehaft durchsetzen will.
Nach Art. 3,1 GG steht mir wie jedem anderen Bürger auch das
Vertragsrecht zu. Mich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu zwingen,
diesen anderen potentiellen Nutzern zu erlassen, verstößt gegen die
individuelle Rechtsgleichheit.
Nach Art. 5,1 GG besteht Rundfunkfreiheit, nicht Rundfunkpflicht.
Mich aufgrund dieses Artikels individuell zur Finanzierung von
öffentlich-rechtlichem Rundfunk ohne individuellen Nutzungsvertrag
heranzuziehen, entbehrt der Rechtsgrundlage.
Nach Art. 10 GG unterstellt der Rundfunkbeitrag die potentielle
Nutzung von Post- und Fernmeldeeinrichtungen zum Empfang
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese geht den Staat jedoch
überhaupt nichts an, soweit nicht der Verdacht einer Gefährdung nach
Abs. 2 besteht.
Nach Art. 13 GG ist meine Wohnung unverletzlich. Der Staat darf nicht
unterstellen, dass ich in meiner Wohnung öffentlich-rechtlichen
Rundfunk nutze, soweit kein individueller Anfangsverdacht besteht.
Nach Art. 14 GG darf ich in Höhe des Rundfunkbeitrags nur enteignet
werden zum Wohle der Allgemeinheit. Soweit aber die Rundfunkbeiträge
verwendet werden, um überzogene Betriebsrenten zu sichern, dienen sie
nicht dem Allgemeinwohl, sondern der Misswirtschaft. Eine Enteignung
wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Wettbewerb im Rundfunkmarkt
gefährdet wäre. Selbst unter der Bedingung des öffentlich-rechtlichen
Monopols beim Rundfunk bis zur Einführung von Privatfunk gab es diese
Zwangsenteignung jedoch nicht.
Nach Art. 19,1 GG müsste der beurteilte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
vom 13.12.2011 die eingeschränkten Grundrechte unter Angabe des
Artikels benennen. Diese Angabe ist jedoch nicht erfolgt. Nach Art.
19,2 GG wird meine Grundrechte im Wesensgehalt eingeschränkt, soweit
der Staat unverhältnismäßig von seiner Gesetzgebung Gebrauch macht.
Die Unverhältnismäßigkeit ergibt sich allein schon daraus, dass auch
unter der Bedingung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopols die
individuelle Vertragsfreiheit bei der Nutzung gegeben war und damit
möglich ist. Verhältnismäßig ist es, die freiwilligen potentiellen
Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Beitrag
heranzuziehen, um eine funktionsgerechte Finanzausstattung zu
gewähren. Der Gesetzgeber ist nicht befugt, zur Lösung eines
zunehmenden strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizits Grundrecht
zu beugen. Vielmehr muss er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
verpflichten, alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, sich selbst
gegen Missbrauch zu schützen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Grundgesetzgemäßheit des
Rundfunkbeitrags verstößt also gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung, weil sie meine individuellen Grundrechte sowie der
Staatsbürger im Allgemeinen wesentlich verletzt.
Bonn, 26.07.2018
Christoph Overkott
Und warum schreibst du uns das, wir die User haben nicht die Macht dir
hierzu Hilfe zu leisten.
Schon abgeschickt.
Fritz
2018-07-26 17:11:51 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Schon abgeschickt.
In den elektronischen Rundordner?
--
Fritz ™
Das 'bunte' Treiben in manchen Gruppen (passendes FUP2 nicht
ausgeschlossen):
Alternative Fakten, Postfaktische Wahrheiten, Bunte Sprache,
Populistisches Geplärre, faken, trollen, pöbeln, usw.
Fritz
2018-07-26 14:43:03 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hiermit lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das
Hierconfs darfst du deine Verfassungsbeschwerde ruhig einreichen, hier
ist nämlich das dafür zuständige K&K Salzamt!
--
Fritz ™
Das 'bunte' Treiben in manchen Gruppen (passendes FUP2 nicht
ausgeschlossen):
Alternative Fakten, Postfaktische Wahrheiten, Bunte Sprache,
Populistisches Geplärre, faken, trollen, pöbeln, usw.
Wolfgang Kieckbusch
2018-07-26 15:22:10 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Gäääähn

Hoffentlich hat der "Overkott" bei seiner Beschwerde seinen wirklichen Namen angegeben . . . in dspm versteckt er sich wegen seines ausgeprägten Charaktermangels ja feige anonym.
Siegfrid Breuer
2018-07-26 15:53:00 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hoffentlich hat der "Overkott" bei seiner Beschwerde seinen
wirklichen Namen angegeben . . . in dspm versteckt er sich wegen
seines ausgeprägten Charaktermangels ja feige anonym.
Ob das denn Dein Schuetzling, die hochkriminelle asoziale plaerrende
Drecksau Ottmar<ich-denunziere-also-bin-ich>Ohlemacher aus Berlin/Wedding
bei seinen viefaeltigen Online-Anzeigen immer tut, altes Arschloch?
In seinem Watchblog hat er doch auch immer schwer den Schalk im Nacken.
--
Post by Wolfgang Kieckbusch
Das was ich schrub (meinte), dass wenn ich das Gefuehl haette, von
irgend welchen Gestoerten massiv privat belaestigt oder bedroht zu
werden, so wuerde ich auf ein buergerlich klingendes Pseudonym wechseln.
[Ottmar Ohlemacher in <***@4ax.com>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Dummenabschaffer
2018-07-26 16:10:37 UTC
Permalink
Post by Siegfrid Breuer
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hoffentlich hat der "Overkott" bei seiner Beschwerde seinen
wirklichen Namen angegeben . . . in dspm versteckt er sich wegen
seines ausgeprägten Charaktermangels ja feige anonym.
Ob das denn Dein Schuetzling, die hochkriminelle asoziale plaerrende
Drecksau Ottmar<ich-denunziere-also-bin-ich>Ohlemacher aus Berlin/Wedding
bei seinen viefaeltigen Online-Anzeigen immer tut, altes Arschloch?
In seinem Watchblog hat er doch auch immer schwer den Schalk im Nacken.
Behaupten kannst du viel, Pegida-Rentner!
Christoph Overkott
2018-07-26 20:55:48 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Siegfrid Breuer
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Christoph Overkott
Verfassungsbeschwerde
Hoffentlich hat der "Overkott" bei seiner Beschwerde seinen
wirklichen Namen angegeben . . . in dspm versteckt er sich wegen
seines ausgeprägten Charaktermangels ja feige anonym.
Ob das denn Dein Schuetzling, die hochkriminelle asoziale plaerrende
Drecksau Ottmar<ich-denunziere-also-bin-ich>Ohlemacher aus Berlin/Wedding
bei seinen viefaeltigen Online-Anzeigen immer tut, altes Arschloch?
In seinem Watchblog hat er doch auch immer schwer den Schalk im Nacken.
Behaupten kannst du viel, Pegida-Rentner!
Natürlich geht es um sehr viel Geld. Schätzungsweise um 7 bis 8 Milliarden Euro jährlich. Im Lauf von 70 Jahren sind das 560 Milliarden Euro. Zum Teil war bis 2011/2013 die Summe einigermaßen ehrlich verdient. Zwar hatten sich die Anstalten üppig selbst bedient. Aber man konnte auch Nein sagen.

Für junge Neinsager zur Zwangsgebühr bedeutet die derzeitige Regelung im Lauf von 70 Jahren mindestens 15.000 Euro aus der Privatschatulle vom Staat gestohlen für andere. Im Lauf von 40 Jahren sind das immerhin noch 8.400 Euro. Was würden Sie mit 8.400 Euro anfangen?

Lassen Sie sich von anderen Neid vorwerfen, wenn Sie Ihr persönliches Geld lieber selbst verwalten, als enteignet zu werden?
Christoph Overkott
2018-07-27 04:52:27 UTC
Permalink
Wie ist es möglich, einer Intendantin im Alter 16.000 Euro im Monat als leistungsfreie Rente zu schenken?

Zur Zeit sagt der Staat, wenn das Geld nicht freiwillig zusammen kommt, müssen wir halt 900 Bürger unter Gewaltandrohung zwingen, über mehrere Jahrzehnte hinweg jeden Monat 17,50 Euro abzutreten.

Was passiert dann mit dem Geld des bestohlenen Bürgers?

Nichts. Es wird ihm weggenommen und der Intendantin geschenkt.

Warum kann der Bürger dann aber mehr als 20 Fernsehkanäle und mehr als 60 Radioprogramme nutzen?

Weil die Kanäle und Programme beliebig teilbar sind. Wirtschaftswissenschaftler sprechen von sinkenden Grenzkosten: Die Produktion wird so gut wie nicht teurer, wenn die 900 Bürger und die Intendantin kostenlos Fernsehen gucken.

Wieviele Bürger werden denn tatsächlich gezwungen? Es gibt natürlich noch mehr Intendanten, die noch höher bezahlt werden. Außerdem gibt es noch die Mitarbeiter der Geschäftsleitung.

Warum ist das Unrecht, den Bürgern das Geld wegzunehmen?

Weil es nicht freiwillig erfolgt. Der Staat darf nicht willkürlich in das Recht des Bürgers eingreifen.

Wenn ein Bürger sagt: "Ich schenke meiner Intendantin jeden Monat 17,50 Euro, damit die im Alter leistungsfrei 16.000 Euro im Monat hat, weil ich ja auch selbst Fernsehen und Radio geschenkt bekomme.", dann ist das ok. Wir leben in einem freien Land. Nach Artikel 2 des Grundgesetzes darf jeder mit seinem Geld machen, was er will, soweit er nicht gegen das Recht anderer und gegen die guten Sitten verstößt.

Wie ist das mit einer Familie, die jedes Jahr auf einen Monat Kindergeld für ein Kind verzichtet?

Das wäre schon sittenwidrig, das Kindergeld einer Intendantin für ein sorgenfreies Alter zu schenken.

Und warum zwingt der Staat die Familie dazu?

Weil er zur Zeit totalitär handelt.

Was kann man da tun?

Verfassungsbeschwerde einlegen. Das ist das Minimum.
Dummenabschaffer
2018-07-27 07:23:40 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Wie ist es möglich, einer Intendantin im Alter 16.000 Euro im Monat als leistungsfreie Rente zu schenken?
Was soll das "leistungsfrei", du Blödmann. Und was willst du mit
"schenken" suggerieren?
Wer so primitiv manipuliert, hat schon verloren!
Christoph Overkott
2018-07-27 12:30:36 UTC
Permalink
Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung im Rundfunkmarkt

https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html

Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… die Überprüfung und Korrektur der Auswirkungen des Rundfunkbeitrags auf den Wettbewerb im Rundfunkmarkt durch die zuständigen Stellen zu veranlassen zur Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung des öffentlichen Sektors.

Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben eine Korrektur des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags angemahnt und dabei allerdings noch wesentliche Grundrechtsverletzungen übersehen, die Gegenstand einer neuerlichen Verfassungsbeschwerde sind. Vor allem die Überprüfung der Vertragsfreiheit eines jeden Bürgers nach Art. 2 GG steht noch aus. Die Vertragsfreiheit durch konkludentes Handeln bestand bereits zur Gründung Rundfunksystems als öffentlich-rechtliches Monopol und ist auch nach der Umstellung auf das Duale System erhalten geblieben. Eine Abschaffung der Vertragsfreiheit verletzt nicht nur Art. 2 GG, sondern verzerrt auch den Wettbewerb im Rundfunkmarkt durch einseitige Absicherung von wirtschaftlichen Risiken. Dies begünstigt nicht nur eine Selbstbedienungsmentalität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Misswirtschaft, sondern stellt auch einen unberechtigten Vorteil im Wettbewerb um Abonnenten im digitalen und digital-terrestrischen Bereich dar.

Zur Forendiskussion:

Mehr Wettbewerb im Rundfunkmarkt. Der Rundfunkbeitrag verletzt nicht nur Art. 2 GG durch Entmündigung des Bürgers bei der Verwaltung seines Medienbudgets, sondern benachteiligt durch die neuerliche wirtschaftliche Machtstellung des öffentlichen Sektors die privaten Mitbewerber. Hier sollte der Bundestag von seiner Kompetenz für Wettbewerbsrecht nach Art. 74,1,16 GG Gebrauch machen sowie eine Überprüfung und Korrektur veranlassen.

Schauen wir mal.
Der Habakuk.
2018-07-27 12:42:45 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung im Rundfunkmarkt
https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html
Der Deutsche Bundestag möge beschließen… die Überprüfung und Korrektur der Auswirkungen des Rundfunkbeitrags auf den Wettbewerb im Rundfunkmarkt durch die zuständigen Stellen zu veranlassen zur Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung des öffentlichen Sektors.
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben eine Korrektur des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags angemahnt und dabei allerdings noch wesentliche Grundrechtsverletzungen übersehen, die Gegenstand einer neuerlichen Verfassungsbeschwerde sind. Vor allem die Überprüfung der Vertragsfreiheit eines jeden Bürgers nach Art. 2 GG steht noch aus. Die Vertragsfreiheit durch konkludentes Handeln bestand bereits zur Gründung Rundfunksystems als öffentlich-rechtliches Monopol und ist auch nach der Umstellung auf das Duale System erhalten geblieben. Eine Abschaffung der Vertragsfreiheit verletzt nicht nur Art. 2 GG, sondern verzerrt auch den Wettbewerb im Rundfunkmarkt durch einseitige Absicherung von wirtschaftlichen Risiken. Dies begünstigt nicht nur eine Selbstbedienungsmentalität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Misswirtschaft, sondern stellt auch einen unberechtigten Vorteil im Wettbewerb um Abonnenten im digitalen und digital-terrestrischen Bereich dar.
Mehr Wettbewerb im Rundfunkmarkt. Der Rundfunkbeitrag verletzt nicht nur Art. 2 GG durch Entmündigung des Bürgers bei der Verwaltung seines Medienbudgets, sondern benachteiligt durch die neuerliche wirtschaftliche Machtstellung des öffentlichen Sektors die privaten Mitbewerber. Hier sollte der Bundestag von seiner Kompetenz für Wettbewerbsrecht nach Art. 74,1,16 GG Gebrauch machen sowie eine Überprüfung und Korrektur veranlassen.
Schauen wir mal.
Da wirst du wohl leider in die Röhre schauen.
Selbst falls diese Petition eine Million Menschen unterzeichnen sollten,
wird sie schon im Petitionsausschuß abgebügelt werden als offensichtlich
unberechtigt.
Aber ich finde es trotzdem gut, daß du dich engagierst.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Dummenabschaffer
2018-07-27 12:48:57 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Aber ich finde es trotzdem gut, daß du dich engagierst.
LOL.

Du könntest dich ja auch mal engagieren, aber in echt!
Der Habakuk.
2018-07-27 12:59:52 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Der Habakuk.
Aber ich finde es trotzdem gut, daß du dich engagierst.
LOL.
Du könntest dich ja auch mal engagieren, aber in echt!
Du weißt nicht, wie und wo ich mich überall engagiere. Dummkopf!
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Dummenabschaffer
2018-07-27 13:06:00 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Dummenabschaffer
Post by Der Habakuk.
Aber ich finde es trotzdem gut, daß du dich engagierst.
LOL.
Du könntest dich ja auch mal engagieren, aber in echt!
Du weißt nicht, wie und wo ich mich überall engagiere. Dummkopf!
Und das von dir!
Wolfgang Kieckbusch
2018-07-27 13:38:40 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Du weißt nicht, wie und wo ich mich überall engagiere. Dummkopf!
Jedenfalls mit Hass und Hetze - und das sehr engagiert . . .
Der Habakuk.
2018-07-27 13:41:11 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Der Habakuk.
Du weißt nicht, wie und wo ich mich überall engagiere. Dummkopf!
Jedenfalls mit Hass und Hetze - und das sehr engagiert . . .
Wat den einen sin Uhl is, is den annern sin Nachtigall.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Dummenabschaffer
2018-07-27 13:52:09 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Der Habakuk.
Du weißt nicht, wie und wo ich mich überall engagiere. Dummkopf!
Jedenfalls mit Hass und Hetze - und das sehr engagiert . . .
Wat den einen sin Uhl is, is den annern sin Nachtigall.
Ja, wenn man sonst nichts hat, Pegida-Hetzer!
Dummenabschaffer
2018-07-27 13:51:01 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Der Habakuk.
Du weißt nicht, wie und wo ich mich überall engagiere. Dummkopf!
Jedenfalls mit Hass und Hetze - und das sehr engagiert . . .
Kann gar nicht sein, die meiste Zeit hockt er doch vor dem PC!
Siegfrid Breuer
2018-07-27 13:52:00 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Der Habakuk.
Du weißt nicht, wie und wo ich mich überall engagiere. Dummkopf!
Jedenfalls mit Hass und Hetze - und das sehr engagiert . . .
Bei Deinem Schuetzling, der hochkriminellen asozialen plaerrenden
Drecksau Ottmar Ohlemacher aus Berlin/Wedding findste das doch immer
ganz toll, wenn der in seinem infantilen Watchblog die gewatchten
Hetzbildchen gegen die AfD blogt, altes Arschloch!
--
Post by Wolfgang Kieckbusch
(PATSCH-an-die-Stirn-klatsch) - richtig, das hatte ich glatt vergessen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[Ottmar Ohlemacher in <1osceep3uovn$***@40tude.net>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Christoph Overkott
2018-07-27 15:55:09 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Christoph Overkott
Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung im Rundfunkmarkt
https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html
Der Deutsche Bundestag möge beschließen… die Überprüfung und Korrektur der Auswirkungen des Rundfunkbeitrags auf den Wettbewerb im Rundfunkmarkt durch die zuständigen Stellen zu veranlassen zur Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung des öffentlichen Sektors.
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben eine Korrektur des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags angemahnt und dabei allerdings noch wesentliche Grundrechtsverletzungen übersehen, die Gegenstand einer neuerlichen Verfassungsbeschwerde sind. Vor allem die Überprüfung der Vertragsfreiheit eines jeden Bürgers nach Art. 2 GG steht noch aus. Die Vertragsfreiheit durch konkludentes Handeln bestand bereits zur Gründung Rundfunksystems als öffentlich-rechtliches Monopol und ist auch nach der Umstellung auf das Duale System erhalten geblieben. Eine Abschaffung der Vertragsfreiheit verletzt nicht nur Art. 2 GG, sondern verzerrt auch den Wettbewerb im Rundfunkmarkt durch einseitige Absicherung von wirtschaftlichen Risiken. Dies begünstigt nicht nur eine Selbstbedienungsmentalität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Misswirtschaft, sondern stellt auch einen unberechtigten Vorteil im Wettbewerb um Abonnenten im digitalen und digital-terrestrischen Bereich dar.
Mehr Wettbewerb im Rundfunkmarkt. Der Rundfunkbeitrag verletzt nicht nur Art. 2 GG durch Entmündigung des Bürgers bei der Verwaltung seines Medienbudgets, sondern benachteiligt durch die neuerliche wirtschaftliche Machtstellung des öffentlichen Sektors die privaten Mitbewerber. Hier sollte der Bundestag von seiner Kompetenz für Wettbewerbsrecht nach Art. 74,1,16 GG Gebrauch machen sowie eine Überprüfung und Korrektur veranlassen.
Schauen wir mal.
Da wirst du wohl leider in die Röhre schauen.
Selbst falls diese Petition eine Million Menschen unterzeichnen sollten,
wird sie schon im Petitionsausschuß abgebügelt werden als offensichtlich
unberechtigt.
Aber ich finde es trotzdem gut, daß du dich engagierst.
Die Korrektur des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ist ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Dass Fernsehen inzwischen verschlüsselbar ist, macht ja die Wiederherstellung des Grundrechts und der damit verbundenen Vertragsfreiheit einfacher. Dabei bedeutet Politik das Bohren von dicken Brettern.

Vor der Wahl in Bayern sollte sich zeigen, welche Partei den mündigen Bürger will. Wir können nicht immer mehr Doppelstaatler, Minderjährige und Unmündige an die Urne schleppen und dem mündigen Bürger die Verwaltung seines Medienbudgets verbieten. Deshalb kann ich verstehen, dass sich viele Enttäuschte von der SPD abwenden, und viele fragen, wie sich CSU und FDP denn den mündigen Bürger vorstellen.
Dummenabschaffer
2018-07-27 16:00:43 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Deshalb kann ich verstehen, dass sich viele Enttäuschte von der SPD abwenden, und viele fragen, wie sich CSU und FDP denn den mündigen Bürger vorstellen.
Es gibt keinen mündigen Bürger!
Christoph Overkott
2018-07-27 16:15:30 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Deshalb kann ich verstehen, dass sich viele Enttäuschte von der SPD abwenden, und viele fragen, wie sich CSU und FDP denn den mündigen Bürger vorstellen.
Es gibt keinen mündigen Bürger!
Dann wollen wir den mal schnell wieder herstellen. Dazu muss man nicht auf den Geräte bezogenen status quo ante zufallen. Im Zeitalter der Digitalisierung bei Sat-TV und Zimmerantenne kann man jedes einzelne Gerät freischalten. Jede PC-App. Jede Handy-App.

Der befangene und rechtsbeugende Richter Kirchhof hätte da nicht einfach in den Urteilen von gestern lesen sollen. Vielmehr wäre es seine Aufgabe gewesen zu fragen, wieviele Geräte pro Nutzungsvertrag freigeschaltet werden können. Damit hätte er auch die Hotels und Mietwagenfirmen auf seiner Seite, weil das nämlich der Rechtsgleichheit nach Art. 3 GG entspricht.

Die jetzige vom Gericht geforderte Korrektur widerspricht dagegen Art. 3 GG. Denn warum sollte ein Besitzer von zwei bis drei Mietwohnungen für alle freigeschalteten Geräte nicht Rundfunkbeitrag zahlen wie alle anderen auch? Jetzt besteht die Gefahr, dass er Mietern oder Untermietern Rundfunkgebühr in Rechnung stellt, die er an die Anstalten nicht abführt.

Jetzt sollte eine Anzeige gegen Herrn Kirchhof und seine Beihelfer bei der Generalbundesanwaltschaft geprüft werden. Dabei würde es vor allem um das politisches und juristische Signal gehen, dass in Karlsruhe nicht das Unrecht herrscht.
Dummenabschaffer
2018-07-27 16:35:36 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Die jetzige vom Gericht geforderte Korrektur widerspricht dagegen Art. 3 GG. Denn warum sollte ein Besitzer von zwei bis drei Mietwohnungen für alle freigeschalteten Geräte nicht Rundfunkbeitrag zahlen wie alle anderen auch? Jetzt besteht die Gefahr, dass er Mietern oder Untermietern Rundfunkgebühr in Rechnung stellt, die er an die Anstalten nicht abführt.
Blödsinn! Gebühren werden vom Mieter erhoben, nicht vom Vermieter!
Christoph Overkott
2018-07-27 16:46:44 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Die jetzige vom Gericht geforderte Korrektur widerspricht dagegen Art. 3 GG. Denn warum sollte ein Besitzer von zwei bis drei Mietwohnungen für alle freigeschalteten Geräte nicht Rundfunkbeitrag zahlen wie alle anderen auch? Jetzt besteht die Gefahr, dass er Mietern oder Untermietern Rundfunkgebühr in Rechnung stellt, die er an die Anstalten nicht abführt.
Blödsinn! Gebühren werden vom Mieter erhoben, nicht vom Vermieter!
Ja, das ist die Frage: Wer wohnt in der Zweit- und Nebenwohnung zu welchen Konditionen? Und woher weiß der Mieter, die wievielte Ferienwohnung der Vermieter ihm vermietet?
Dummenabschaffer
2018-07-27 17:40:06 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Die jetzige vom Gericht geforderte Korrektur widerspricht dagegen Art. 3 GG. Denn warum sollte ein Besitzer von zwei bis drei Mietwohnungen für alle freigeschalteten Geräte nicht Rundfunkbeitrag zahlen wie alle anderen auch? Jetzt besteht die Gefahr, dass er Mietern oder Untermietern Rundfunkgebühr in Rechnung stellt, die er an die Anstalten nicht abführt.
Blödsinn! Gebühren werden vom Mieter erhoben, nicht vom Vermieter!
Ja, das ist die Frage: Wer wohnt in der Zweit- und Nebenwohnung zu welchen Konditionen? Und woher weiß der Mieter, die wievielte Ferienwohnung der Vermieter ihm vermietet?
Eine vermietete Ferienwohnung ist keine Ferienwohnung im gemeinten
Sinne. Es geht um *eigengenutzte* Ferienwohnungen.

Das ist ähnlich wie früher: Steht der Wohnwagen auf dem Campingplatz,
musste man GEZ bezahlen. Argument der Zahlgegener: Ich zahle ja zu
Hause, und wenn ich im Wohnwagen bin, kann ich nicht zu Hause fernsehen.
Stimmt natürlich in dieser Konstellation, aber nicht, wenn doch jemand
zu Hause ist.
Und mit den Ferienwohnungen ist das genau so.
Christoph Overkott
2018-07-27 18:28:33 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Die jetzige vom Gericht geforderte Korrektur widerspricht dagegen Art. 3 GG. Denn warum sollte ein Besitzer von zwei bis drei Mietwohnungen für alle freigeschalteten Geräte nicht Rundfunkbeitrag zahlen wie alle anderen auch? Jetzt besteht die Gefahr, dass er Mietern oder Untermietern Rundfunkgebühr in Rechnung stellt, die er an die Anstalten nicht abführt.
Blödsinn! Gebühren werden vom Mieter erhoben, nicht vom Vermieter!
Ja, das ist die Frage: Wer wohnt in der Zweit- und Nebenwohnung zu welchen Konditionen? Und woher weiß der Mieter, die wievielte Ferienwohnung der Vermieter ihm vermietet?
Eine vermietete Ferienwohnung ist keine Ferienwohnung im gemeinten
Sinne. Es geht um *eigengenutzte* Ferienwohnungen.
Das ist ähnlich wie früher: Steht der Wohnwagen auf dem Campingplatz,
musste man GEZ bezahlen. Argument der Zahlgegener: Ich zahle ja zu
Hause, und wenn ich im Wohnwagen bin, kann ich nicht zu Hause fernsehen.
Stimmt natürlich in dieser Konstellation, aber nicht, wenn doch jemand
zu Hause ist.
Und mit den Ferienwohnungen ist das genau so.
Alles Murx. Diese ganze GEZ-Bürgerveräppelung. Dabei geht Grundrecht so einfach: Bestell, was du gucken willst; zahl, was du bestellt hat; wo immer du bist - mit deinen zwei Freischaltungen pro Nutzungsvertrag im Grundtarif.
Der Habakuk.
2018-07-27 18:53:02 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Die jetzige vom Gericht geforderte Korrektur widerspricht dagegen Art. 3 GG. Denn warum sollte ein Besitzer von zwei bis drei Mietwohnungen für alle freigeschalteten Geräte nicht Rundfunkbeitrag zahlen wie alle anderen auch? Jetzt besteht die Gefahr, dass er Mietern oder Untermietern Rundfunkgebühr in Rechnung stellt, die er an die Anstalten nicht abführt.
Blödsinn! Gebühren werden vom Mieter erhoben, nicht vom Vermieter!
Ja, das ist die Frage: Wer wohnt in der Zweit- und Nebenwohnung zu welchen Konditionen? Und woher weiß der Mieter, die wievielte Ferienwohnung der Vermieter ihm vermietet?
Eine vermietete Ferienwohnung ist keine Ferienwohnung im gemeinten
Sinne. Es geht um *eigengenutzte* Ferienwohnungen.
Das ist ähnlich wie früher: Steht der Wohnwagen auf dem Campingplatz,
musste man GEZ bezahlen. Argument der Zahlgegener: Ich zahle ja zu
Hause, und wenn ich im Wohnwagen bin, kann ich nicht zu Hause fernsehen.
Stimmt natürlich in dieser Konstellation, aber nicht, wenn doch jemand
zu Hause ist.
Und mit den Ferienwohnungen ist das genau so.
Alles Murx. Diese ganze GEZ-Bürgerveräppelung. Dabei geht Grundrecht so einfach: Bestell, was du gucken willst; zahl, was du bestellt hat; wo immer du bist - mit deinen zwei Freischaltungen pro Nutzungsvertrag im Grundtarif.
Als guter Christ darfst du nicht gegen die weltliche Staatsgewalt
rebellieren.

Gib dem, äh der Kaiserin , was ...
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Dummenabschaffer
2018-07-27 21:16:41 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Als guter Christ darfst du nicht gegen die weltliche Staatsgewalt
rebellieren.
Dummschwätzer dürfen das?
Der Habakuk.
2018-07-28 04:12:43 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Der Habakuk.
Als guter Christ darfst du nicht gegen die weltliche Staatsgewalt
rebellieren.
Dummschwätzer dürfen das?
Lies doch mal in deiner Dummschwätzerbibel nach, ob da so ein Verbot
drinsteht!
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Dummenabschaffer
2018-07-28 04:24:11 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Dummenabschaffer
Post by Der Habakuk.
Als guter Christ darfst du nicht gegen die weltliche Staatsgewalt
rebellieren.
Dummschwätzer dürfen das?
Lies doch mal in deiner Dummschwätzerbibel nach, ob da so ein Verbot
drinsteht!
Gerade nachgelesen: Dummschwätzer dürfen das! Es ist sogar ihre Pflicht!
Dummenabschaffer
2018-07-27 19:04:46 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Alles Murx. Diese ganze GEZ-Bürgerveräppelung. Dabei geht Grundrecht so einfach: Bestell, was du gucken willst; zahl, was du bestellt hat; wo immer du bist - mit deinen zwei Freischaltungen pro Nutzungsvertrag im Grundtarif.
Also keine staatliche Grundversorgung mehr.
Nein Danke. Da wird die Verdummung ja noch größer!
Christoph Overkott
2018-07-27 22:03:57 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Alles Murx. Diese ganze GEZ-Bürgerveräppelung. Dabei geht Grundrecht so einfach: Bestell, was du gucken willst; zahl, was du bestellt hat; wo immer du bist - mit deinen zwei Freischaltungen pro Nutzungsvertrag im Grundtarif.
Also keine staatliche Grundversorgung mehr.
Nein Danke. Da wird die Verdummung ja noch größer!
Es geht beim Zwang doch gar nicht um Grundversorgung, sondern nur ums Geld:

Ich nehm dir und 900 dein und euer Geld und mach damit eine Intendantin im Ruhestand reich.

Ob du die Grundversorgung nutzt oder nicht, ist uns egal.
Dummenabschaffer
2018-07-28 04:25:53 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Alles Murx. Diese ganze GEZ-Bürgerveräppelung. Dabei geht Grundrecht so einfach: Bestell, was du gucken willst; zahl, was du bestellt hat; wo immer du bist - mit deinen zwei Freischaltungen pro Nutzungsvertrag im Grundtarif.
Also keine staatliche Grundversorgung mehr.
Nein Danke. Da wird die Verdummung ja noch größer!
Ich nehm dir und 900 dein und euer Geld und mach damit eine Intendantin im Ruhestand reich.
Woher bezieht die Intendantin ihr Ruhegehalt?
Gibt es nicht auch ein paar Intendanten?
Christoph Overkott
2018-07-27 17:00:24 UTC
Permalink
https://www.generalbundesanwalt.de/de/straf.php

https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/opferrechte/anzeige/
Christoph Overkott
2018-07-28 13:07:57 UTC
Permalink
Wann ist meine öffentliche Petition sichtbar?
Nach Einreichung einer Petition zur Veröffentlichung wird diese entsprechend der Grundsätze geprüft. Dieses Verfahren dauert i. d. R. drei Wochen. Nach positiver Prüfung wird Ihre Petition dann automatisch in der Rubrik "Petitionen in der Mitzeichnung" veröffentlicht. Erfolgt keine Veröffentlichung wird das Petitionsverfahren dennoch wie bei jeder anderen Petition durchgeführt.
Dummenabschaffer
2018-07-28 13:09:24 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Wann ist meine öffentliche Petition sichtbar?
Nach Einreichung einer Petition zur Veröffentlichung wird diese entsprechend der Grundsätze geprüft. Dieses Verfahren dauert i. d. R. drei Wochen. Nach positiver Prüfung wird Ihre Petition dann automatisch in der Rubrik "Petitionen in der Mitzeichnung" veröffentlicht. Erfolgt keine Veröffentlichung wird das Petitionsverfahren dennoch wie bei jeder anderen Petition durchgeführt.
Nach drei Wochen.
Christoph Overkott
2018-07-28 16:31:47 UTC
Permalink
Eine Anzeige wegen Rechtsbeugung ist bei der Generalbundesanwaltschaft einzuschicken.

Zur Prüfung des Straftatbestandes ist Folgendes zu berücksichtigen:

Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.

Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist.

Da die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zwingend den Amtsverlust zur Folge hat (§ 24 Nr. 1 DRiG), führt eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung regelmäßig dazu, dass der wegen Rechtsbeugung verurteilte Richter oder Staatsanwalt kraft Gesetzes sein Amt verliert, wenn nicht ausnahmsweise eine Strafrahmenverschiebung angewendet werden kann (so bei Rechtsbeugung durch Unterlassen gemäß § 13, § 49 StGB).

Das umstrittene Urteil kann hier noch einmal gelesen werden:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

Als Vorsitzender des Ersten Senats verantwortet Ferdinand Kirchhof das Urteil. Ein Ausschluss wegen Befangenheit wurde im April abgelehnt. Verwandtschaft sei kein Grund für Befangenheit. Kirchhof schied am 30. Juni 2018 aus dem Amt aus. Zwei Wochen nach Ende der regulären Amtszeit verkündete er das Urteil am 18. Juli 2018. Wegen Ruhestand kommt eine Amtsenthebung für Kirchhof nicht in Betracht.

Wie stets bei Verbrechen ist der Versuch strafbar (§ 23 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die innerstaatliche Rechtspflege, die Rechtsgüter der rechtsunterworfenen Bürger sind nur mittelbar geschützt.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege soll nach BGH-Meinung unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begeht ein Amtsträger nach Ansicht des BGH, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet demnach eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.

Herrn Kirchhof ist also nicht nur die in der neuerlichen Verfassungsbeschwerde dargelegte Unvertretbarkeit der Entscheidung, sondern auch der Vorsatz und die Schwere der Straftat nachzuweisen.

Tathandlung ist die falsche Anwendung des Rechts. Unter Recht ist zunächst das Gesetzesrecht zu verstehen, daneben auch das Gewohnheitsrecht und das von den Parteien geschaffene Vertragsrecht.

Als Tathandlung kommt in Betracht die Verletzung materiellen Rechts (etwa falsche Rechtsanwendung, Anwendung ungültiger Gesetze oder die Nichtanwendung gültiger Gesetze), aber auch die Verletzung von Verfahrensrecht (etwa die Nichterhebung von Beweisen, die Überschreitung von Fristen, die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes). Auch das bewusste Verschweigen rechtserheblicher Tatsachen und die bewusst falsche Feststellung des Sachverhalts stellt eine Rechtsbeugung dar.

Die Tat muss begangen werden bei der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache.

Die Rechtsbeugung muss zum Vorteil oder zum Nachteil einer Partei erfolgen.

Die Voraussetzungen, unter denen in Spruchkörpern, die aus mehreren Richtern bestehen, ein einzelner Richter Rechtsbeugung begehen kann, sind umstritten.

Bei Entscheidungen, die nur einstimmig ergehen können (etwa § 522 Abs. 2 ZPO, § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO, § 130a VwGO), steht allerdings die Verantwortlichkeit jedes Richters fest, sodass sich keine Besonderheiten ergeben.

Nach Ansicht des BGH ist die Bestrafung wegen Rechtsbeugung auf Fälle zu beschränken, in denen die Rechte anderer, hauptsächlich ihre Menschenrechte, derart schwerwiegend verletzt worden sind, dass sich die Entscheidung als Willkürakt darstellt.

Eine Grundrechtsbeugung zum Nachteil aller Bürger, konkret tausender Gegner des Rundfunkbeitrags im Einzelfall stellt einen solchen Willkürakt dar.

Die Schwere der Straftat lässt sich also begründen.

Der Anfangsverdacht des bedingten Vorsatzes kann angenommen werden, weil das Grundrecht des Bürgers als nachrangig eingestuft wurde gegenüber dem Ermessensspielraum des Gesetzgebers und bestimmte Prüfungsschritte zugunsten des Grundrechts des Bürgers nach Art. 2 GG unterblieben sind.

Aufgabe des leitenden Verfassungsrichters wäre es gewesen, das Grundrecht des einzelnen Bürgers gegen Übergriffigkeit durch den Staat zu verteidigen, eine Verletzung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, den Gesetzgeber zu beauftragen, eine fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen zu verlangen, die das Recht auf Vertragsfreiheit mit dem Schutz gegen Missbrauch in Einklang bringt, und schließlich die Übernahme der Staatshaftung der Länder für finanzielle Schäden, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch einen grundgesetzwidrigen Staatsvertrag entstanden sind.

Eine ausführliche Darstellung anhand des Urteils steht noch aus.
Dummenabschaffer
2018-07-28 16:43:49 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Eine Anzeige wegen Rechtsbeugung ist bei der Generalbundesanwaltschaft einzuschicken.
Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.
Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist.
Da die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zwingend den Amtsverlust zur Folge hat (§ 24 Nr. 1 DRiG), führt eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung regelmäßig dazu, dass der wegen Rechtsbeugung verurteilte Richter oder Staatsanwalt kraft Gesetzes sein Amt verliert, wenn nicht ausnahmsweise eine Strafrahmenverschiebung angewendet werden kann (so bei Rechtsbeugung durch Unterlassen gemäß § 13, § 49 StGB).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
Als Vorsitzender des Ersten Senats verantwortet Ferdinand Kirchhof das Urteil. Ein Ausschluss wegen Befangenheit wurde im April abgelehnt. Verwandtschaft sei kein Grund für Befangenheit. Kirchhof schied am 30. Juni 2018 aus dem Amt aus. Zwei Wochen nach Ende der regulären Amtszeit verkündete er das Urteil am 18. Juli 2018. Wegen Ruhestand kommt eine Amtsenthebung für Kirchhof nicht in Betracht.
Wie stets bei Verbrechen ist der Versuch strafbar (§ 23 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die innerstaatliche Rechtspflege, die Rechtsgüter der rechtsunterworfenen Bürger sind nur mittelbar geschützt.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege soll nach BGH-Meinung unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begeht ein Amtsträger nach Ansicht des BGH, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet demnach eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.
Herrn Kirchhof ist also nicht nur die in der neuerlichen Verfassungsbeschwerde dargelegte Unvertretbarkeit der Entscheidung, sondern auch der Vorsatz und die Schwere der Straftat nachzuweisen.
Tathandlung ist die falsche Anwendung des Rechts. Unter Recht ist zunächst das Gesetzesrecht zu verstehen, daneben auch das Gewohnheitsrecht und das von den Parteien geschaffene Vertragsrecht.
Als Tathandlung kommt in Betracht die Verletzung materiellen Rechts (etwa falsche Rechtsanwendung, Anwendung ungültiger Gesetze oder die Nichtanwendung gültiger Gesetze), aber auch die Verletzung von Verfahrensrecht (etwa die Nichterhebung von Beweisen, die Überschreitung von Fristen, die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes). Auch das bewusste Verschweigen rechtserheblicher Tatsachen und die bewusst falsche Feststellung des Sachverhalts stellt eine Rechtsbeugung dar.
Die Tat muss begangen werden bei der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache.
Die Rechtsbeugung muss zum Vorteil oder zum Nachteil einer Partei erfolgen.
Die Voraussetzungen, unter denen in Spruchkörpern, die aus mehreren Richtern bestehen, ein einzelner Richter Rechtsbeugung begehen kann, sind umstritten.
Bei Entscheidungen, die nur einstimmig ergehen können (etwa § 522 Abs. 2 ZPO, § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO, § 130a VwGO), steht allerdings die Verantwortlichkeit jedes Richters fest, sodass sich keine Besonderheiten ergeben.
Nach Ansicht des BGH ist die Bestrafung wegen Rechtsbeugung auf Fälle zu beschränken, in denen die Rechte anderer, hauptsächlich ihre Menschenrechte, derart schwerwiegend verletzt worden sind, dass sich die Entscheidung als Willkürakt darstellt.
Eine Grundrechtsbeugung zum Nachteil aller Bürger, konkret tausender Gegner des Rundfunkbeitrags im Einzelfall stellt einen solchen Willkürakt dar.
Die Schwere der Straftat lässt sich also begründen.
Der Anfangsverdacht des bedingten Vorsatzes kann angenommen werden, weil das Grundrecht des Bürgers als nachrangig eingestuft wurde gegenüber dem Ermessensspielraum des Gesetzgebers und bestimmte Prüfungsschritte zugunsten des Grundrechts des Bürgers nach Art. 2 GG unterblieben sind.
Aufgabe des leitenden Verfassungsrichters wäre es gewesen, das Grundrecht des einzelnen Bürgers gegen Übergriffigkeit durch den Staat zu verteidigen, eine Verletzung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, den Gesetzgeber zu beauftragen, eine fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen zu verlangen, die das Recht auf Vertragsfreiheit mit dem Schutz gegen Missbrauch in Einklang bringt, und schließlich die Übernahme der Staatshaftung der Länder für finanzielle Schäden, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch einen grundgesetzwidrigen Staatsvertrag entstanden sind.
Eine ausführliche Darstellung anhand des Urteils steht noch aus.
ES gab mal vor Jahren einen Poster aus der Schweiz, Mossa oder so
ähnlich, der schrieb auch ständig irgendwelche Forderungen und
Gesetzentwürfe.
Christoph Overkott
2018-07-28 20:50:27 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Eine Anzeige wegen Rechtsbeugung ist bei der Generalbundesanwaltschaft einzuschicken.
Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.
Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist.
Da die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zwingend den Amtsverlust zur Folge hat (§ 24 Nr. 1 DRiG), führt eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung regelmäßig dazu, dass der wegen Rechtsbeugung verurteilte Richter oder Staatsanwalt kraft Gesetzes sein Amt verliert, wenn nicht ausnahmsweise eine Strafrahmenverschiebung angewendet werden kann (so bei Rechtsbeugung durch Unterlassen gemäß § 13, § 49 StGB).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
Als Vorsitzender des Ersten Senats verantwortet Ferdinand Kirchhof das Urteil. Ein Ausschluss wegen Befangenheit wurde im April abgelehnt. Verwandtschaft sei kein Grund für Befangenheit. Kirchhof schied am 30. Juni 2018 aus dem Amt aus. Zwei Wochen nach Ende der regulären Amtszeit verkündete er das Urteil am 18. Juli 2018. Wegen Ruhestand kommt eine Amtsenthebung für Kirchhof nicht in Betracht.
Wie stets bei Verbrechen ist der Versuch strafbar (§ 23 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die innerstaatliche Rechtspflege, die Rechtsgüter der rechtsunterworfenen Bürger sind nur mittelbar geschützt.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege soll nach BGH-Meinung unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begeht ein Amtsträger nach Ansicht des BGH, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet demnach eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.
Herrn Kirchhof ist also nicht nur die in der neuerlichen Verfassungsbeschwerde dargelegte Unvertretbarkeit der Entscheidung, sondern auch der Vorsatz und die Schwere der Straftat nachzuweisen.
Tathandlung ist die falsche Anwendung des Rechts. Unter Recht ist zunächst das Gesetzesrecht zu verstehen, daneben auch das Gewohnheitsrecht und das von den Parteien geschaffene Vertragsrecht.
Als Tathandlung kommt in Betracht die Verletzung materiellen Rechts (etwa falsche Rechtsanwendung, Anwendung ungültiger Gesetze oder die Nichtanwendung gültiger Gesetze), aber auch die Verletzung von Verfahrensrecht (etwa die Nichterhebung von Beweisen, die Überschreitung von Fristen, die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes). Auch das bewusste Verschweigen rechtserheblicher Tatsachen und die bewusst falsche Feststellung des Sachverhalts stellt eine Rechtsbeugung dar.
Die Tat muss begangen werden bei der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache.
Die Rechtsbeugung muss zum Vorteil oder zum Nachteil einer Partei erfolgen.
Die Voraussetzungen, unter denen in Spruchkörpern, die aus mehreren Richtern bestehen, ein einzelner Richter Rechtsbeugung begehen kann, sind umstritten.
Bei Entscheidungen, die nur einstimmig ergehen können (etwa § 522 Abs. 2 ZPO, § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO, § 130a VwGO), steht allerdings die Verantwortlichkeit jedes Richters fest, sodass sich keine Besonderheiten ergeben.
Nach Ansicht des BGH ist die Bestrafung wegen Rechtsbeugung auf Fälle zu beschränken, in denen die Rechte anderer, hauptsächlich ihre Menschenrechte, derart schwerwiegend verletzt worden sind, dass sich die Entscheidung als Willkürakt darstellt.
Eine Grundrechtsbeugung zum Nachteil aller Bürger, konkret tausender Gegner des Rundfunkbeitrags im Einzelfall stellt einen solchen Willkürakt dar.
Die Schwere der Straftat lässt sich also begründen.
Der Anfangsverdacht des bedingten Vorsatzes kann angenommen werden, weil das Grundrecht des Bürgers als nachrangig eingestuft wurde gegenüber dem Ermessensspielraum des Gesetzgebers und bestimmte Prüfungsschritte zugunsten des Grundrechts des Bürgers nach Art. 2 GG unterblieben sind.
Aufgabe des leitenden Verfassungsrichters wäre es gewesen, das Grundrecht des einzelnen Bürgers gegen Übergriffigkeit durch den Staat zu verteidigen, eine Verletzung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, den Gesetzgeber zu beauftragen, eine fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen zu verlangen, die das Recht auf Vertragsfreiheit mit dem Schutz gegen Missbrauch in Einklang bringt, und schließlich die Übernahme der Staatshaftung der Länder für finanzielle Schäden, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch einen grundgesetzwidrigen Staatsvertrag entstanden sind.
Eine ausführliche Darstellung anhand des Urteils steht noch aus.
ES gab mal vor Jahren einen Poster aus der Schweiz, Mossa oder so
ähnlich, der schrieb auch ständig irgendwelche Forderungen und
Gesetzentwürfe.
Ja, die Dummheit abzuschaffen, erfordert das Bohren dicker Bretter

1. Tatsächliche Grundrechtsverletzung

Der aktuelle Rundfunkbeitrag verletzt Grundrecht, Gewohnheitsrecht und Vertragsrecht. Diese drei Rechte hängen zusammen.

2. Tatsächliche Befangenheit und Rechtsbeugung

Die Befangenheit des Richters Kirchhof ist neu zu prüfen und ein Hinweis auf seine Rechtsbeugung. Vor allem zeigt sich die Befangenheit oder Unbefangenheit, inwieweit er dem Gutachten seines Bruders gefolgt ist oder sich kritisch damit auseinandergesetzt hat.

Eine persönliche Vorteilsnahme durch den eigenen Urteilsspruch ist kein Hinweis auf eine kritische Auseinandersetzung, sondern ein konkreter Hinweis auf Rechtsbeugung. Zu prüfen ist daher, ob Herr Kirchhof mehr als eine Wohnung besitzt.

Eine kritische Auseinandersetzung wäre gewesen, das Gutachten auf den Vorrang des Grundrechts des einzelnen Bürgers hin zu prüfen und alle Möglichkeiten, diesen Vorrang aufrechtzuerhalten.

Eine kritische Auseinandersetzung hätte die Prüfung des Finanzgebahrens der öffentlich-rechtlichen Anstalten erfordert. Diese Prüfung ist zunächst relevant für die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des staatlichen Eingriffs in das Grundrecht. Wenn also nach Grund- und Gewohnheitsrecht Vertragsfreiheit durch Anmeldung des Empfängers herrschte, dann ist diese grundsätzlich bei einer Bewirtschaftung des öffentlichen Rundfunks möglich, soweit er die Ausgaben den Einnahmen durch Vertragsfreiheit entsprechen.

Eine kritische Auseinandersetzung hätte auch die Prüfung erfordert, welche Mittel den Anstalten zur Verfügung stehen, sich gegen Missbrauch zu schützen, und wieviel Zeit sie noch brauchen diese Mittel einzusetzen.

Eine kritische Auseinandersetzung hätte auch die Suche nach einer grundrechtkonformen Übergangslösung erfordert.

3. Staatshaftung

Ferner ist die Prüfung relevant für die Staatshaftung. Denn die Haftung für Misswirtschaft obliegt dem Subsidiaritätsprinzip folgend zunächst bei den Anstalten.

Erst ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des grundrechtswidrigen Staatsvertrages sind die Länder solange in der Verantwortung, bis eine Korrektur erfolgt. Nur für diesen Zeitraum sind sie in der Haftung. Der Bund muss aus der Haftung außen vorgehalten werden. Die Länder dürfen also nicht versuchen, die Finanzlasten auf die Kommunen oder den Bund abzuschieben.

Dem geschädigten Bürger sind Rundfunkbeiträge zurückzuerstatten, die seit der grundrechtswidrigen Erhebung unter Vorbehalt gezahlt wurden.

4. Subsidarität im Freien Markt

In der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine subsidiare Funktion im Rundfunkmarkt zu. Subsidiar wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk monopolistisch organisiert, solange die Frequenzknappheit keinen Wettbewerb ermöglichte. In Wettbewerbsfragen obliegt die Kontrolle des Rundfunkmarktes dem Bund. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zieht sich aus dem Markt soweit zurück, wie privater Rundfunk im Wettbewerb die Verteilung von Information und Unterhaltung sicherstellt. Subsidiarität erfordert also den kompletten Rückzug des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus polypolistischen Wettbewerb im Rundfunkmarkt. Wenn nun der öffentlich-rechtliche Rundfunk zunehmend Marktanteile verliert durch mehr Wettbewerb, erweist sich ein Eingriff in das Grundrecht einmal mehr als unverhältnismäßig, ja sogar gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet. Diese Grundrechtsverletzung wiegt um so schwerer, je mehr sie an Dynamik gewinnt, also zum Hebel wird für einen unermesslichen Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

5. Prüfung des Finanzgebahrens

Mit wachsenden Schulden wächst auch der Hinweis für eine unsolide Finanzierung der Anstalten. Entsprechend sind in den Anstalten die Verträge auch Sittlichkeit zu überprüfen. Als Kriterium und Maßstab für Sittlichkeit im Finanzgebahren eines öffentlich-rechtlichen Landessenders gelten die Tarifverträge im jeweiligen Bundesland für Angestellte im öffentlichen Dienst. Soweit ein Angestellter eines Landessenders mehr verdient als etwa der Bundeskanzler, ist sein Vertrag sittenwidrig und nichtig. Leiter eines Regionalfensters verdienen soviel wie ein leitender Angestellter in der Kreisverwaltung. Das Gesamtpersonal und damit das Gesamtvolumen der Verträge darf den Finanzrahmen nicht sprengen.

6. Verfolgung von Wirtschaftskriminellen

Soweit die Gefahr besteht, dass ein Landessender unter der Maßgabe des Grundrechts bankrott macht, müssen sich die öffentlichen Finanzplaner gegebenenfalls als Wirtschaftskriminelle verantworten.

7. Anpassung geltender Verträge

Die Kündigung geltender Verträge wird erforderlich, bevor der Sender vollends zahlungsunfähig ist. Die Anpassung der Renten wird auch von jedem Normalbürger verlangt. Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge etwa bekamen Anrechnungszeiten ersatzlos gestrichen. Auch bei Betriebsrenten muss die Streichung dem Finanzaufkommen der Sender entsprechen, das durch freie Verträge hereinkommt.
Christoph Overkott
2018-07-28 23:35:43 UTC
Permalink
Tatsächlich ist das Gutachten des Kirchhof-Bruders noch zugänglich:

https://www.ard.de/download/398406/index.pdf

Das Gutachten ist ausschließlich von den Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks her gedacht und beachtet nicht den Vorrang des Individualrechts des Bürgers.

Die Idee der Vertragsfreiheit wird nicht thematisiert.

Unterschlagen wird, dass die gerätebezogene Rundfunkgebühr nur fällig wurde bei Anmeldung. Für das Gerät etwa im Schaufenster, unter dem Weihnachtsbaum und im Abstellraum musste keine Rundfunkgebühr bezahlt werden. Der Wille zur Nutzung des Empfangsgerät als solches musste deklariert werden.

https://www.zeit.de/2010/23/Rundfunkgebuehren

Das Empfangsgerät ist der Dreh- und Angelpunkt des Gutachtens. Dem Nutzer wird Grundgesetz widrig unter Generalverdacht gestellt: "Wenn die Vollzugsmängel des gegenwärtigen Abgabenrechts die Intensität eines strukturellen Erhebungsdefizits erreichen, wird auch das materielle Recht verfassungswidrig." (S. 78,I,1) Mit anderen Worten: Wenn nicht genug Geld reinkommt, gelten andere Grundrechte nicht mehr.

Tatsächlich hätte Richter Kirchhof seinen Bruder korrigieren müssen, dass nach acht Jahren aufgrund der Digitalisierung durch Apps in den verschiedenen Empfangsgeräten die Nutzung individuell vertraglich geregelt und abgerechnet werden kann. Lediglich der Hörfunk befindet sich noch in einer kurzen Übergangsphase. Das Unterlassen der Überprüfung und Korrektur seines Bruders ist der Beweis für tatsächliche Befangenheit und Rechtsbeugung. Der Anfangsverdacht der persönlichen Vorteilnahme durch das Urteil aufgrund des Besitzes mehrerer Wohnungen zum Zeitpunkt der Verkündigung wird ausgesprochen.

Weil das Vertragsrecht und die Abwicklung über Apps der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Finanzfrage ist, werden alle übrigen Streitpunkte über die Begrifflichkeiten von Steuer, Gebühr und Beitrag obsolet. Auch die im Gutachten angestrebte Aufkommensneutralität unter den Bedingungen der im Grundgesetz nicht vorgesehenen Allgemeinen Rundfunkpflicht muss man auf Abstrusität nicht weiter überprüfen.

Die Anzeige wegen Rechtsbeugung ist unausweichlich:

***@generalbundesanwalt.de

Sicherheitshalber ist auch der Postweg zu empfehlen:

Der Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Christoph Overkott
2018-07-29 07:16:43 UTC
Permalink
Christoph Overkott 53175 Bonn
Hubert-Peter-Str. 16




Der Generalbundesanwalt 29.07.2018
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe





Strafanzeige





Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit zeige ich Herrn Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof gemäß § 339 StGB wegen Rechtsbeugung an.

In seiner Funktion als Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat er mit dem Urteil BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018  - 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157), zum Rundfunkbeitrag jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorsätzlich und schwerwiegend das sich aus Art. 2 GG ergebende individuelle Recht auf Vertragsfreiheit vorenthalten.

Die Anzeige erstreckt sich auch auf die mitunterzeichnenden Richter des Ersten Senats, soweit sie sich nicht lediglich der Beihilfe gemäß § 27 StGB schuldig gemacht haben. Namentlich sind das die Richter: Prof. Dr. Johannes Masing, Prof. Dr. Andreas Paulus, Prof. Dr. Susanne Baer, Prof. Dr. Gabriele Britz, Dr. Yvonne Ott, Dr. Josef Christ, Prof. Dr. Michael Eichberger.

Begründung:

Herr Kirchhof urteilte tatsächlich befangen, indem er dem Gutachten seines Bruders in seinem Urteil unkritisch folgte. Daher handelte er mit Vorsatz. Schließlich unterließ er es als Verfassungsrichter schwerwiegend, das individuelle Grundrecht jedes einzelnen Bürgers gegen unverhältnismäßige Übergriffe des Staates zu verteidigen. Er ignorierte die Verkehrung der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit in eine Allgemeine Rundfunkpflicht. Er missachtete, dass diese Verkehrung auf einem rechtswidrigen Generalverdacht beruht, also der allgemeinen Unterstellung der potentiell missbräuchlichen Nutzung öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Selbstverantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim Schutz gegen Missbrauch hinterfragte er nicht. Vielmehr hätte er die aktuellen technischen Möglichkeiten ausloten müssen, um die gewohnheitsrechtliche individuelle Vertragsfreiheit des Nutzers im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Anmeldung zur Nutzung soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Demgegenüber erscheint die minimale Korrektur des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags als ein Willkürakt zur persönlichen Vorteilsnahme. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, inwieweit die Richter des Ersten Senats zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung mehrere Wohnungen besaßen. Tatsächlich hätte Richter Kirchhof den Vorrang des materiellen Rechts gegenüber dem formalen Verfahrensrecht durchsetzen müssen. Damit hätte er die Grundgesetzwidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erklären, die Vertragsfreiheit wieder herstellen, die Entschädigung des Bürgers sowie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rückwirkend regeln und Übergangsregelungen treffen müssen. Er hätte die Länder in Staatshaftung nehmen müssen ab Inkrafttreten des grundrechtswidrigen Vertragen sowie zur Regelung einer angemessenen Entschädigung auf die Prüfung des Finanzgebahrens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verpflichten müssen.



Mit freundlichen Grüßen





Christoph Overkott
Christoph Overkott
2018-07-29 21:33:34 UTC
Permalink
In Bayern beginnt das große Zittern. In der Sonntagsfrage liegt die CSU inzwischen bei 45 bis 33 Prozent. Die Union schneidet gesamtdeutsch mit gut 25 Prozent nicht wesentlich optimistischer ab. Das unkt inzwischen nicht nur der ewig Nörgler unter den Agenturen, INSA. Und natürlich hat sich Frust angestaut, der dem Freistaat auf der Seele lastet. Freiheit statt Zwangsbeitrag - daran haben die Bayern immer geglaubt. Bei jeder Wahl. Und jetzt will die Preußenunion die Bayern beim Budget für Hörfunk und Fernsehen knechten. Als hätten die Bayern nie freiwillig öffentlich-rechtlich gehört. Aber koffern wollen sie sich nicht lassen. Der Freistaat soll kein Obrigkeitsstaat werden. Vertragsfreiheit, ja. Wenn auch per App. Soviel Grundrecht muss bleiben.
Christoph Overkott
2018-07-30 11:51:22 UTC
Permalink
Sehr geehrter Herr Overkott,

Ihre E-Mail wurde an das Polizeipräsidium Karlsruhe weitergeleitet.
Bitte richten Sie künftige Anfragen in diesem Zusammenhang direkt an die E-Mailadresse:

***@polizei.bwl.de



Mit freundlichen Grüßen

Ute Bernitz, AvD

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Führungs- und Lagezentrum
Dummenabschaffer
2018-07-30 11:53:05 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Sehr geehrter Herr Overkott,
Ihre E-Mail wurde an das Polizeipräsidium Karlsruhe weitergeleitet.
Am besten, man schickt gleich eine Email hinterher!
Christoph Overkott
2018-07-30 12:13:19 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Sehr geehrter Herr Overkott,
Ihre E-Mail wurde an das Polizeipräsidium Karlsruhe weitergeleitet.
Am besten, man schickt gleich eine Email hinterher!
Schon geschehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern habe ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Herrn Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof erstattet, bestätigen Sie mir bitte den Eingang und teilen Sie mir bitte das Aktenzeichen mit.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Overkott
Wolfgang Kieckbusch
2018-07-30 15:07:02 UTC
Permalink
Jetzt dreht der Anonyme, der sich als "Overkott" versteckt, völlig durch . . .
Siegfrid Breuer
2018-07-30 15:19:00 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Jetzt dreht der Anonyme, der sich als "Overkott" versteckt, völlig durch . . .
Dein Schuetzling, die hochkriminelle asoziale plaerrende Drecksau
Ottmar Ohlemacher aus Berlin/Wedding, der zu scheissedoof ist, um
anonym zu sein, geht heute aber auch ganz schoen ab auf seinem
infantilen Watchblog, altes Arschloch! Wann, sagtest Du, wollen
wir ihn platzen lassen?
--
Post by Wolfgang Kieckbusch
Schweres Problem.
[befuerchtet Ohlemacher in <2gkkw58ihgyb$.b52oza61rnmd$***@40tude.net>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Der Habakuk.
2018-07-30 15:21:27 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Jetzt dreht der Anonyme, der sich als "Overkott" versteckt, völlig durch . . .
Ich glaub ihm, daß er so heißt. Ihr habt doch alle einen
Pdeudonymnamensfimmel!
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
noebbes
2018-07-30 15:51:42 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Jetzt dreht der Anonyme, der sich als "Overkott" versteckt, völlig durch . . .
Ich glaub ihm, daß er so heißt. Ihr habt doch alle einen
Pdeudonymnamensfimmel!
Das ist aber gewiss nicht der einzige Fimmel den diese Qieckpusch hat.
Dummenabschaffer
2018-07-30 17:36:25 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Jetzt dreht der Anonyme, der sich als "Overkott" versteckt, völlig durch . . .
Ich glaub ihm, daß er so heißt. Ihr habt doch alle einen
Pdeudonymnamensfimmel!
Du nicht?
Dummenabschaffer
2018-07-30 16:44:41 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Jetzt dreht der Anonyme, der sich als "Overkott" versteckt, völlig durch . . .
Und beschwren sich andere Leute, dass die Behörden/Beamte/Gerichte immer
so langsam arbeiten!

Bei den Flüchtlingen soll alles ganz schnell gehen: abschieben bzw.
absaufen lassen.

Bei den Bekloppten: ab in die Klappse!
Christoph Overkott
2018-07-30 16:47:30 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Wolfgang Kieckbusch
Jetzt dreht der Anonyme, der sich als "Overkott" versteckt, völlig durch . . .
Und beschwren sich andere Leute, dass die Behörden/Beamte/Gerichte immer
so langsam arbeiten!
Bei den Flüchtlingen soll alles ganz schnell gehen: abschieben bzw.
absaufen lassen.
Bei den Bekloppten: ab in die Klappse!
Der Dummenabschaffer, der bei der Vertragsfreiheit im Rundfunkrecht nicht mitzieht, braucht sich nicht wundern, wenn Wähler lieber liberal als anders wählen.
Dummenabschaffer
2018-07-30 17:37:52 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Bei den Bekloppten: ab in die Klappse!
Der Dummenabschaffer, der bei der Vertragsfreiheit im Rundfunkrecht nicht mitzieht, braucht sich nicht wundern, wenn Wähler lieber liberal als anders wählen.
Warum sollte ich mich wundern?
Christoph Overkott
2018-07-30 18:41:52 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Bei den Bekloppten: ab in die Klappse!
Der Dummenabschaffer, der bei der Vertragsfreiheit im Rundfunkrecht nicht mitzieht, braucht sich nicht wundern, wenn Wähler lieber liberal als anders wählen.
Warum sollte ich mich wundern?
Fragen Sie sich.
Christoph Overkott
2018-07-31 19:03:10 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Sehr geehrter Herr Overkott,
Ihre E-Mail wurde an das Polizeipräsidium Karlsruhe weitergeleitet.
Am besten, man schickt gleich eine Email hinterher!
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern habe ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Herrn Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof erstattet, bestätigen Sie mir bitte den Eingang und teilen Sie mir bitte das Aktenzeichen mit.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Overkott
Eingang wurde bestätigt, Aktenzeichen mitgeteilt.
Christoph Overkott
2018-08-10 07:51:29 UTC
Permalink
Geantwortet haben bisher zur Verfassungsbeschwerde wegen eines unverhältnismäßigen Eingriffs Bundestagsabgeordnete der AfD, der FDP, der CDU, der SPD und der Grünen.

Die Grünen haben am ausführlichsten geantwortet. Der lokale Abgeordnete der CDU hat sich dumm gestellt.

Wegen der grundrechtlichen Problematik hatte ich vor allem Rechtsanwälte und Juristen im Bundestag angeschrieben. Die meisten Abgeordneten sind jedoch nicht auf das eigentliche rechtliche Problem der Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Freiheitsrecht des Bürgers eingegangen, sondern haben den Rundfunkbeitrag bestätigt.

Das gilt auch für die FDP. Diese sieht Reformen nur im Bereich Rundfunkauftrag und Absenkung der Höhe des Zwangsbeitrags vor. Eine liberale Position im Hinblick auf das Grundrecht und den Wettbewerb lässt sie vermissen.

Am konkretesten ist bisher das Büro "Beatrix von Storch" auf die Frage eingegangen. Frau Storch lässt schreiben:

Grundrecht des Bürgers schützen
Posteingang


Storch Beatrix <***@bundestag.de>
Do., 9. Aug., 17:04 (vor 16 Stunden)

Sehr geehrter Herr Overkott,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich teilen wir Ihre liberale Grundhaltung, dass die Grundrechte des Bürgers zu schützen sind. Das ist die Aufgabe eines Rechtsstaates.

Dass das BVerfG den Rundfunkbeitrag in seinem Urteil vom Juli diesen Jahres für verfassungsgemäß erklärt hat, ist in der Tat sehr bedenklich und fragwürdig. Es zeigt, dass die Zwangsabgabe derzeit nur auf politischem Wege beendet werden kann. Eine Verfassungsbeschwerde vor dem gleichen Gericht was den Rundfunkbeitrag erst kürzlich für verfassungsgemäß erklärt hat, ist nicht sehr aussichtsreich. Allerdings ändern sich auch Rechtsprechungen. Daher kann ein erneuter Gang nach Karlsruhe in der Zukunft bei neuer Besetzung des Senats durchaus zu anderen Ergebnissen führen.
Bis dahin werden wir im Bundestag alles für die Abschaffung der Zwangsabgabe tun.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Andreas Mayer
Parl. Assistent
Büro Beatrix von Storch MdB
Christoph Overkott
2018-08-10 08:49:49 UTC
Permalink
Der lokale CDU-Abgeordnete hat sich jetzt doch noch mal um Höflichkeit bemüht.

Allerdings teilt er die Ansicht nicht, dass auch nach über 60 Jahren in das Grundrecht auf Freiheit nur nach Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden darf. Also, Art. 1,3 und Art. 19,2 sind ihm als Juristen offenbar wesensfremd. Dass man jedes Telefon abrechnen kann, aber noch nicht jedes Fernsehen, ist ihm auch nicht einsichtig. Den öffentlich-rechtlichen Selbstbedienungsladen hält er für ein so hohes Gut, dass er ihm eine Grundrechtsverletzung wert ist, obwohl die Sender das von den Ländern bemängelte Erhebungs- und Vollzugsdefizit selbst beseitigen können.

Wie kann man als Jurist nur so ignorant und für die Folgen öffentlicher Misswirtschaft so blind sein?

Wie kann man nur so bürgerfern gegen den Wähler regieren?

Das ist nicht die CDU, die der Wähler mal überzeugend fand.
Dummenabschaffer
2018-08-10 08:55:52 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Das ist nicht die CDU, die der Wähler mal überzeugend fand.
Du sprichst für alle Wähler?
Hat dich der Größenwahn gepackt?
Du bist ein wahrer Loser!
Christoph Overkott
2018-08-10 09:11:30 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Das ist nicht die CDU, die der Wähler mal überzeugend fand.
Du sprichst für alle Wähler?
Hat dich der Größenwahn gepackt?
Du bist ein wahrer Loser!
Ich spreche jetzt nicht für die Wähler, die mit dem Grundgesetz fremdeln, für die ahnungslosen Jungwähler und für die geistig Behinderten.
Dummenabschaffer
2018-08-10 09:21:54 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Das ist nicht die CDU, die der Wähler mal überzeugend fand.
Du sprichst für alle Wähler?
Hat dich der Größenwahn gepackt?
Du bist ein wahrer Loser!
Ich spreche jetzt nicht für die Wähler, die mit dem Grundgesetz fremdeln, für die ahnungslosen Jungwähler und für die geistig Behinderten.
Das wäre dann eine überschaubare Anzahl!
Christoph Overkott
2018-08-10 11:01:23 UTC
Permalink
Die Zeitung die Welt tratscht über die Nachfolge des rechtsbeugenden Richters Kirchhof und insinuiert die Abhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts von der Bundesregierung.

Denn der designierte Nachfolger habe auf der Weihnachtsfeier nicht nur neben der Kanzlerin sitzen dürfen, sondern gelte nach ungeschriebenem Gesetz auch als Nachfolger des von der SPD vorgeschlagenen Vorsitzenden in Karlsruhe, Voßkuhle, dem die Welt auch Regierungshörigkeit nachsagt ("in den vergangenen Jahren zur Stütze der Kanzlerin geworden").

Ein Hauch von Reflexion über Gewaltenteilung kommt der Welt nicht in den Sinn. Sie legt nahe, dass im totalen Staat der Gesetzgeber demnächst ohne grundrechtliche Bedenken durchregieren kann, weil die Regierung ihre Kontrolleure selbst bestimmt und im Sack hat.
Dummenabschaffer
2018-08-10 11:10:51 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Ein Hauch von Reflexion über Gewaltenteilung kommt der Welt nicht in den Sinn. Sie legt nahe, dass im totalen Staat der Gesetzgeber demnächst ohne grundrechtliche Bedenken durchregieren kann, weil die Regierung ihre Kontrolleure selbst bestimmt und im Sack hat.
Bist du nicht ein Freund der USA?
Christoph Overkott
2018-08-10 11:33:44 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Ein Hauch von Reflexion über Gewaltenteilung kommt der Welt nicht in den Sinn. Sie legt nahe, dass im totalen Staat der Gesetzgeber demnächst ohne grundrechtliche Bedenken durchregieren kann, weil die Regierung ihre Kontrolleure selbst bestimmt und im Sack hat.
Bist du nicht ein Freund der USA?
Die Nummer mit der Weihnachtsfeier und das Lob der Hörigkeit muss für einen unabhängigen Richter eine Demütigung sein.
Dummenabschaffer
2018-08-10 11:44:56 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Ein Hauch von Reflexion über Gewaltenteilung kommt der Welt nicht in den Sinn. Sie legt nahe, dass im totalen Staat der Gesetzgeber demnächst ohne grundrechtliche Bedenken durchregieren kann, weil die Regierung ihre Kontrolleure selbst bestimmt und im Sack hat.
Bist du nicht ein Freund der USA?
Die Nummer mit der Weihnachtsfeier und das Lob der Hörigkeit muss für einen unabhängigen Richter eine Demütigung sein.
Dann frag ihn doch mal!
Christoph Overkott
2018-08-10 12:23:54 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Ein Hauch von Reflexion über Gewaltenteilung kommt der Welt nicht in den Sinn. Sie legt nahe, dass im totalen Staat der Gesetzgeber demnächst ohne grundrechtliche Bedenken durchregieren kann, weil die Regierung ihre Kontrolleure selbst bestimmt und im Sack hat.
Bist du nicht ein Freund der USA?
Die Nummer mit der Weihnachtsfeier und das Lob der Hörigkeit muss für einen unabhängigen Richter eine Demütigung sein.
Dann frag ihn doch mal!
Aber, aber, jawohl, mein Kanzler.
Dummenabschaffer
2018-08-10 12:32:44 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Ein Hauch von Reflexion über Gewaltenteilung kommt der Welt nicht in den Sinn. Sie legt nahe, dass im totalen Staat der Gesetzgeber demnächst ohne grundrechtliche Bedenken durchregieren kann, weil die Regierung ihre Kontrolleure selbst bestimmt und im Sack hat.
Bist du nicht ein Freund der USA?
Die Nummer mit der Weihnachtsfeier und das Lob der Hörigkeit muss für einen unabhängigen Richter eine Demütigung sein.
Dann frag ihn doch mal!
Aber, aber, jawohl, mein Kanzler.
You've lost!
Christoph Overkott
2018-08-10 12:38:21 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Ein Hauch von Reflexion über Gewaltenteilung kommt der Welt nicht in den Sinn. Sie legt nahe, dass im totalen Staat der Gesetzgeber demnächst ohne grundrechtliche Bedenken durchregieren kann, weil die Regierung ihre Kontrolleure selbst bestimmt und im Sack hat.
Bist du nicht ein Freund der USA?
Die Nummer mit der Weihnachtsfeier und das Lob der Hörigkeit muss für einen unabhängigen Richter eine Demütigung sein.
Dann frag ihn doch mal!
Aber, aber, jawohl, mein Kanzler.
You've lost!
Sagen die Leute das immer zu Ihnen? Oder woher haben Sie diesen Spruch?

Lassen Sie sich so Ihres Grundrechts berauben? Entmündigen, hm, Dummenschaffer?
Dummenabschaffer
2018-08-10 12:45:15 UTC
Permalink
Post by Christoph Overkott
Lassen Sie sich so Ihres Grundrechts berauben?
Ich verzichte freiwillig auf ein angebliches Grundrecht!
Christoph Overkott
2018-08-23 16:12:53 UTC
Permalink
Post by Dummenabschaffer
Post by Christoph Overkott
Lassen Sie sich so Ihres Grundrechts berauben?
Ich verzichte freiwillig auf ein angebliches Grundrecht!
1951 wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zurück, die aus Anlass der Neuordnung Baden-Württembergs ergangen ist.

Der Anlass betraf Art. 29 GG und damit nicht den eigentlichen Grundrechtskatalog. Dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall auf seine Kompetenz zur Höchst- und Letztentscheidung bestand, ist unbestritten.

Unzulässig wäre jedoch die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Umformulierung des Art. 1,3 GG und damit gegen den Kern des materiellen Rechtsstaats richtet.

In diesem Artikel geht es um die Grundrechtsbindung der Gesetzgebungskompetenz, die durch das Spielgerätesteuerurteil und das Rundfunkbeitragsurteil vom Senat angezweifelt wird, was einen schwerwiegenden Justizirrtum darstellt.

Die Grundrechtsbedingung erfordert insbesondere die Überprüfung eines Eingriffs in die Grundrechte auf Verhältnismäßigkeit, insbesondere in die seit über 60 Jahren bestehende Freiheit des Bürgers, auch im Hinblick auf den Rundfunkempfang Verträge abzuschließen und abzulehnen.

Verhältnismäßig wäre der Eingriff nur, wenn das behauptete Erhebungs- und Vollzugsdefizit nicht anders abwendbar wäre. Tatsächlich können sich alle Sender selbst schützen.

Daher sollte wegen der Rechtsgleichheit nach Art. 3 GG allen Sender ( privat und nicht privat ) die Pflicht auferlegt werden, sich selbst zu schützen.

Alle Bürger, die freiwillig mit einem Sender ( privat oder nicht privat ) einen Vertrag abschließen, sind wegen der Rechtsgleichheit nach Art. 3 GG verpflichtet, ihren vereinbarten Zahlungspflichten nachzukommen.

Üblicherweise schließt dies ein, dass Zahlungspflichten entstehen können auch bei potentieller Nutzung und tatsächlichem Verzicht auf den Empfang.

Erwartungsgemäß kann damit die Gerätebindung aufrechterhalten und modernisiert werden.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, dem Bürger Vertragsfreiheit einzuräumen und Wettbewerb zwischen den Sendern zu ermöglichen, um Meinungs- und Informationsfreiheit zu sichern.

Um Konflikte mit Art. 2 GG zu vermeiden, gilt für den Gesetzgeber ein allgemeines Gebot zur Zurückhaltung mit Regeln.

In ihrer föderalen Förderpolitik sind die Länder nach Art. 3 GG verpflichtet, allen privaten und nicht privaten Sendern die gleichen rechtlichen Möglichkeiten zur Bewerbung um Fördermittel aus dem jeweiligen Kulturhaushalt zu ermöglichen.

Das gilt auch für Sender, die sich im Rahmen des Europäischen Binnenmarktes im Rundfunkbereich der Länder engagieren und mit Hilfe der Fördermittel für ihr Publikum kulturelle Angebote ausstrahlen wollen.

Eine Verfassungsbeschwerde über das Rundfunkbeitragsurteil bedarf wegen dessen wesentlichen Eingriffs in Art. 1,3 GG und aller folgenden Grundrechte einer neuerlichen richterlichen Entscheidung, um im Sinne des Staatsschutzes und der Selbstkontrolle totalitäre Tendenzen abzuwehren.
Christoph Overkott
2018-08-23 18:49:42 UTC
Permalink
Der nächste Schritt ist der schwerste: Verfassungsrichter vom Grundgesetz zu überzeugen. Dass es ihre Aufgabe ist, das Grundrecht des Bürgers gegen den Gesetzgeber zu verteidigen, wo dieser unverhältnismäßig ins Grundrecht eingreift, um sich selbst zu bedienen und eine Klientel zu übervorteilen.
Wolfgang Kieckbusch
2018-08-23 19:02:12 UTC
Permalink
Der nächste Schritt ist der schwerbewste: Verfassungsrichter vom Grundgesetz zu überzeugen. Dass es ihre Aufgabe ist, das Grundrecht des Bürgers gegen den Gesetzgeber zu verteidigen, wo dieser unverhältnismäßig ins Grundrecht eingreift, um sich selbst zu bedienen und eine Klientel zu übervorteilen.
Ich bewundere Leute, die ihren Lebensinhalt so offen zur Schau stellen, selbst wenn sie charakterlich so geartet sind, sich hinter einer gelogenen Identität zu verstecken . . .
Dummenabschaffer
2018-08-23 19:04:36 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Der nächste Schritt ist der schwerbewste: Verfassungsrichter vom Grundgesetz zu überzeugen. Dass es ihre Aufgabe ist, das Grundrecht des Bürgers gegen den Gesetzgeber zu verteidigen, wo dieser unverhältnismäßig ins Grundrecht eingreift, um sich selbst zu bedienen und eine Klientel zu übervorteilen.
Ich bewundere Leute, die ihren Lebensinhalt so offen zur Schau stellen, selbst wenn sie charakterlich so geartet sind, sich hinter einer gelogenen Identität zu verstecken . . .
Sie verteidigen angeblich das Grundgesetz. Ist doch etwas Ehrenhaftes!
Dummenabschaffer
2018-08-23 21:49:42 UTC
Permalink
Das wissen wir doch, dass Du den hochkriminellen asozialen plaerrenden
Wir wissen von dir noch was ganz anderes, Windelschisser!
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...