Post by Werner HoltfreterPost by Helmut RichterUnd nicht jede "andere Gesellschaft" ist links. Z.B. eine, wo
ausländische Investoren gegegenüber dem Staat erträumte Gewinne
einklagen können, wenn der Staat allgemeine Gesetze erlässt, die
diese Gewinne schmälern könnten, ist keine sehr linke Idee.
Du formulierst tendenziös,
Ja.
Post by Werner Holtfreterdenn es geht nicht darum, Gewinne
einzuklagen, sondern Gesetzesänderungen (Schieds-)gerichtlich
überprüfen zu lassen, die die staatlicherseits begrüßte
Investitionsentscheidung nachträglich unwirtschaftlicher werden
lässt.
Aber das ist auch tendenziös. Erstmal ist es ein Sonderrecht für
*ausländische* Investitoren. Auch inländische Investitoren können von
Gesetzenänderungen betroffen sein. Mindestens versucht wird, nicht nur
bestehende Investitionsentscheidungen nachträglich nicht verschlechtern
zu lassen, sondern auch geplante ("wir wollen im Mittelmeer nach Öl
bohren, aber Italien lässt uns nicht. Wir *hätten* soundsoviel verdient,
das wollen wir zurück.")
Ginge es um reinen Investitionsschutz, würde ich Verträge für legitim
halten, die *speziell* gegen ausländische Investoren gerichtete Gesetze
(Sondersteuer für Ausländer) betreffen oder die im Einzelfall
tatsächlich getätigte Investitionen im Sinne des Vertrauensschutzes
absichern, wie er auch jedem Bürger zusteht. Aber das wäre ja nicht der
geplante Selbstbedienungsladen.
Ich finde es auch verfassungsrechtlich bedenklich, wenn der Staat für
Gesetzesänderungen haftet, die das Parlament beschließt. Man kann als
Gesetzgeber nicht dafür sorgen, dass alle Gesetze allen immer nur
Vorteile bringen. Da dann vertraglich zuzusichern, dass von
Gesetzesänderungen nie ausländische Großkonzerne (oder Konzerne, die
wenigstens einen Sitz im Ausland haben) betroffen sind, liegt nicht an
der dadurch erzielten Gerechtigkeit, sondern an der schlichten
Marktmacht dieser Konzerne, denen gegenüber Volkswirtschaften nur kleine
Fische sind.
Ebenso ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn es Gerichte gibt,
die von den künftigen Klägern besetzt werden und keiner Kontrolle durch
andere Gerichte unterliegen, auch nicht durch das BVerfG.
Der Punkt war: es ist eine andere Gesellschaft, nämlich eine ohne
Gewaltenteilung im klassischen Sinne. Es sollte nur bezeigt werden:
nicht jede andere gesellschaft ist eine Idee der Linken (wobei ich
selbst diese Eindimensionalität für idiotisch halte, die jede denkbare
Meinung irgendwo zwischen links und rechts einordnet. Schon die
*National*-*Sozialisten* wüssten das, dass sich rechts und links gut
kombinieren lassen.
Ganz am Rande, etwas anderes Thema: warum sind eigentlich Investoren so
willkommen, auch dann wenn ihre Tätigkeit nur darin besteht, mittels
eines deutschen Briefkastens Gewinne abzuschöpfen, die man in
Billigsteuerländern versteuert?
--
Helmut Richter