Post by Stefan SchmitzPost by Werner HoltfreterStatt nun die leer gewordene Wohnung zu renovieren und zu vermieten,
lässt er sie lieber leer stehen, um das Risiko zu vermeiden, sich
eine "Laus in den Pelz zu setzten", die er nicht so leicht wieder
los wird.
Er wird sie aber leicht wieder los wegen § 573a BGB.
Ich nehme an, du beliebst zu scherzen :->
Oder glaubst du ernsthaft, es sei nur wegen der erleichterten
Kündigungsmöglichkeit leicht, den Mieter "loszuwerden"?
Im Gegensatz zu gewerblichen Vermietern tun sich gerade die üblicherweise in
solchen Verträgen beteiligten privaten Vermieter mit der betroffenen Wohnung
als einzigem Mietobjekt deutlich schwerer, einen Mietnomaden loszuwerden und
zusätzlich ein solches Ereignis auch finanziell zu überstehen.
So ist das Problem eines die Miete nicht zahlenden, die Wohnung verwüstenden
und mit dem Vermieter in steter Fehde lebenden Mieters mit einer Kündigung
in vielen Fällen natürlich noch längst nicht erledigt. Regelmäßig bedarf es
gerichtlicher Hilfe, um den Mieter loszuwerden. Gerade private Vermieter
benötigen für die Kündigung anwaltlicher Hilfe, da die erste Frage ja lautet
"Was kann ich tun, damit ich diesen Menschen bzw. diese Familie, diese
Wohngemeinschaft aus meinem Haus bekomme?". Der Anwalt wird regelmäßig
Vorschuß fordern. Nach erfolgter Kündigung heisst es erstmal abwarten, bis
die Kündigungsfrist verstrichen ist. In dieser Zeit eskaliert die Situation
zumeist weiter. Miete etc. wird jetzt natürlich erst recht nicht mehr
bezahlt. Ein halbes Jahr oder auch länger versteicht. Der Mieter denkt nicht
daran, die Wohnung freiwillig zu räumen. Warum auch? Eine neue Wohnung zu
suchen kostet Aufwand und Geld. Man hat ja eine Wohnung.
Es kommt zur Räumungsklage. Nun will der Rechtsanwalt weiteren Vorschuß für
die Klage und das Gericht will ebenfalls seinen Vorschuß haben. Je nach Ort
und Personalsituation des Gerichts, vielleicht auch nach der Befindlichkeit
und dem Eifer des zuständigen Richters, bekommt man bereits nach vier oder
fünf Monaten einen Verhandlungstermin, es kann auch mal /ein wenig/ länger
dauern.
Der kluge Mieter beauftragt nach Klagezustellung einen Rechtsanwalt,
beantragt dazu gerne auch Prozeßkostenhilfe. Ein paar Tage vor dem Termin
beantragt man Terminsverlegung, weil Anwaltskollege wegen Terminskollision
verhindert (oder sonst irgendwas) und schon sind wieder ein paar Monate
gewonnen. Der Mieter wohnt weiter "mietfrei" und lässt die Wohnung weiter
verkommen. Der Vermieter erfreut sich weiterhin der besonderen
Aufmerlksamkeiten des Mieters.
Nach einem oder eineinhalb Jahren hat der Vermieter ein Urteil auf Räumung -
wenns gut geht...
Der Mieter zieht natürlich nicht aus. Der Anwalt des Vermieters beauftragt
den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung. Der Anwalt möchte
dazu einen Vorschuß. Der Gerichtsvollzieher möchte ebenfalls einen Vorschuß
haben, inzwischen, je nach Wohnungsgröße, so etwa 7.000 Euro bis 10000 Euro.
Der Räumungstermin naht nach ein paar Monaten. Dem Mieter geht es wegen der
psychischen Belastung aufgrund der drohenden Räumung plötzlich derart
schlecht, dass er Vollstreckungsschutz beantragen muss, um den drohenden
Suizid zu vermeiden.
Nach weiteren zwei oder drei Monaten wird die Räumung erneut angesetzt...
Mit etwas Glück ist die Wohnung nach kaum zwei Jahren endlich geräumt und
man kann nun zur Sanierung schreiten.
Um nach dem zweiten oder dritten erfolglosen Räumungstermin doch noch zu
einem Ergebnis zu kommen, hat mancher Vermieter dem räumungspflichtigen
Mieter dann auch noch 5.000 Euro oder auch mal 8.000 Euro in die Hand
gedrückt, damit er "freiwillig" ausziehen möge.
Ich habe volles Verständnis, wenn ein Vermieter nach solchen Erlebnissen die
Mietwohnung dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stellt, weil er dem
Rechtsstaat nicht mehr recht zutraut, seine Rechte wirksam zu schützen
MfG
Rupert