Discussion:
Ruhestörungen der besonderen Art
(zu alt für eine Antwort)
Karl Lindemann
2017-10-28 22:29:37 UTC
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Neben mir wohnt eine alte demente zwangskranke Frau, welche zur vollen
Stunde mit dem Hammer an eine Wand hauen muß oder schwere Gegenstände
auf den Boden wirft. Egal ob Mitternacht, Weihnachten oder Ostern.
Nun ist noch ihre manisch-psychotische Tochter eingezogen, welche ab 8
Uhr bis 9 Uhr die Treppe rauf und runter rennt.

Wenn man dann an die Wand klopft, um sein Mißbehagen zum Ausdruck
zu bringen, dann rennt die bekloppte Tochter von Stock zu Stock,
hämmert mit den Händen an die Wand und schreit wie eine Furie
"Ruhe", so daß bei mir am Schreibtisch die Gläser wackeln.

Was kann man gegen so eine "Folie a deux" rechtlich unternehmen?

Dies ist kein Witz, das ist ernstgemeint!


Karl
Wolfgang Jäth
2017-10-29 06:08:10 UTC
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Post by Karl Lindemann
Neben mir wohnt eine alte demente zwangskranke Frau, welche zur vollen
Stunde mit dem Hammer an eine Wand hauen muß oder schwere Gegenstände
auf den Boden wirft. Egal ob Mitternacht, Weihnachten oder Ostern.
Nun ist noch ihre manisch-psychotische Tochter eingezogen, welche ab 8
Uhr bis 9 Uhr die Treppe rauf und runter rennt.
Wenn man dann an die Wand klopft, um sein Mißbehagen zum Ausdruck
zu bringen, dann rennt die bekloppte Tochter von Stock zu Stock,
hämmert mit den Händen an die Wand und schreit wie eine Furie
"Ruhe", so daß bei mir am Schreibtisch die Gläser wackeln.
Was kann man gegen so eine "Folie a deux" rechtlich unternehmen?
Erst mal Beweise sammeln. D. h. ein Protokoll führen, wer, wann, was
genau (Klopfen, Schreien, ...), wie lange getan hat. Daneben unabhängige
Zeugen beschaffen, d. h. Bekannte (keine Verwandte) einladen und von
diesen schriftlich die Belästigung bestätigen lassen. Und schließlich
dem Vermieter die gesammelten Beweise vorlegen, und unter Fristsetzung
und Ankündigung einer ggf. Mietminderung Abhilfe verlangen (was da
frist- und prozentmäßig angemessen ist, kannst du selber googeln).

Wolfgang
--
to trump up erdichten, zs.-schwindeln
(Langenscheidts Wörterbuch Englisch, Ausgabe 1983)
Andreas Portz
2017-10-29 08:57:00 UTC
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Und schließlich dem Vermieter die gesammelten Beweise vorlegen, ...
Welchem Vermieter? Oder meintest du gar Makler?


-Andreas
Detlef Meißner
2017-10-29 09:14:08 UTC
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Post by Andreas Portz
Und schließlich dem Vermieter die gesammelten Beweise vorlegen, ...
Welchem Vermieter? Oder meintest du gar Makler?
Dem eigenen Vermieter.
Dann könnte man Mietminderung verlangen.
Dahinter steht der Gedanke, dass der Vermieter dann ein Interesse daran
hat, dass der Lärm aufhört, und sich dann um die Abstellung desselben
kümmert.
Das dürfte aber nicht immer ganz leicht sein.

Detlef
Andreas Portz
2017-10-29 09:30:02 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Andreas Portz
Welchem Vermieter? Oder meintest du gar Makler?
Dem eigenen Vermieter.
Auch nochmals an dich die Frage: welcher VERMIETER? Das Wort "Miete"
taucht in Karls Beitrag nicht auf.
Wenn er EIGENTÜMER ist, kann er die desolate Nachbarschaftsbeziehung nur
seinem Makler erzählen.


-Andreas
Detlef Meißner
2017-10-29 09:36:25 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Detlef Meißner
Post by Andreas Portz
Welchem Vermieter? Oder meintest du gar Makler?
Dem eigenen Vermieter.
Auch nochmals an dich die Frage: welcher VERMIETER? Das Wort "Miete"
taucht in Karls Beitrag nicht auf.
Wenn er EIGENTÜMER ist, kann er die desolate Nachbarschaftsbeziehung nur
seinem Makler erzählen.
Welchem Makler?

Wenn er Eigentümer seiner Wohnung ist, dann kann er sich bei dem
Eigentümer/Vermieter der anderen Wohnung beschweren.

(Ich gehe aber von einem Mietshaus aus.)

Detlef
Andreas Portz
2017-10-29 10:01:09 UTC
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Post by Detlef Meißner
Welchem Makler?
Der, der ihm hilft, sein Eigentum zu verkaufen. Das ist nämlich die
einzige andere Person (außer dem lauten Nachbarn), der das Problem
abstellen kann.
Post by Detlef Meißner
Wenn er Eigentümer seiner Wohnung ist, dann kann er sich bei dem
Eigentümer/Vermieter der anderen Wohnung beschweren.
Der (vermeintliche) Vermieter der Nachbarimmobilie hat überhaupt nichts
mit dem zu tun, was sein Mieter anstellt. Es sei denn, er wäre auch noch
dessen gesetzlicher Vormund.
Trotzdem kann man sich bei dem natürlich beschweren.
Post by Detlef Meißner
(Ich gehe aber von einem Mietshaus aus.)
Ja, ist leider die Standardantwort, wenn man Probleme mit seiner Wohnung
hat und um Hilfe fragt: "Mindere die Miete!". (Was formal auch falsch
ist, denn die Miete wird nicht durch den Mieter gemindert, sie wäre es
schon durch die Einschränkungen der Lebensqualität.)
Trotzdem sollte erst mal sicher sein, dass überhaupt ein Mietverhältis
vorliegt.


-Andreas
Detlef Meißner
2017-10-29 10:57:23 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Detlef Meißner
Welchem Makler?
Der, der ihm hilft, sein Eigentum zu verkaufen. Das ist nämlich die
einzige andere Person (außer dem lauten Nachbarn), der das Problem
abstellen kann.
Hat er denn was von Eigentum geschrieben?
Post by Andreas Portz
Post by Detlef Meißner
Wenn er Eigentümer seiner Wohnung ist, dann kann er sich bei dem
Eigentümer/Vermieter der anderen Wohnung beschweren.
Der (vermeintliche) Vermieter der Nachbarimmobilie hat überhaupt nichts
mit dem zu tun, was sein Mieter anstellt. Es sei denn, er wäre auch noch
dessen gesetzlicher Vormund.
Trotzdem kann man sich bei dem natürlich beschweren.
Da die Miet- bzw. Eigentumsverhältnisse nicht klar genug sind, kann man
alles mögliche spekulieren.
Post by Andreas Portz
Post by Detlef Meißner
(Ich gehe aber von einem Mietshaus aus.)
Ja, ist leider die Standardantwort, wenn man Probleme mit seiner Wohnung
hat und um Hilfe fragt: "Mindere die Miete!". (Was formal auch falsch
ist, denn die Miete wird nicht durch den Mieter gemindert, sie wäre es
schon durch die Einschränkungen der Lebensqualität.)
Trotzdem sollte erst mal sicher sein, dass überhaupt ein Mietverhältis
vorliegt.
Eben.
Die Verhältnisse sind völlig unklar.

Detlef
Thomas Hochstein
2017-10-29 17:03:48 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Der (vermeintliche) Vermieter der Nachbarimmobilie hat überhaupt nichts
mit dem zu tun, was sein Mieter anstellt.
Das ist richtig. Er muss allerdings von seinem Eigentum ausgehende
Störungen, auch dieser Art, unterbinden.
Stefan Schmitz
2017-11-02 21:29:26 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Portz
Der (vermeintliche) Vermieter der Nachbarimmobilie hat überhaupt nichts
mit dem zu tun, was sein Mieter anstellt.
Das ist richtig. Er muss allerdings von seinem Eigentum ausgehende
Störungen, auch dieser Art, unterbinden.
Und wie macht er das, wenn gegen die Verursacher wegen deren Erkrankung keine
Handhabe besteht?
U***@web.de
2017-11-03 07:30:54 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Das ist richtig. Er muss allerdings von seinem Eigentum ausgehende
Störungen, auch dieser Art, unterbinden.
Und wie macht er das, wenn gegen die Verursacher wegen deren Erkrankung keine
Handhabe besteht?
Kündigung ist im Extremfall auch ohne
Verantwortlichkeit der Mieter möglich.

Abmahnung auch.

Gruß, ULF
Stefan Schmitz
2017-11-03 21:02:12 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Das ist richtig. Er muss allerdings von seinem Eigentum ausgehende
Störungen, auch dieser Art, unterbinden.
Und wie macht er das, wenn gegen die Verursacher wegen deren Erkrankung keine
Handhabe besteht?
Kündigung ist im Extremfall auch ohne
Verantwortlichkeit der Mieter möglich.
Echt? Wo sollen solche Leute dann wohnen?
Wolfgang Kynast
2017-11-03 21:20:06 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by U***@web.de
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Das ist richtig. Er muss allerdings von seinem Eigentum ausgehende
Störungen, auch dieser Art, unterbinden.
Und wie macht er das, wenn gegen die Verursacher wegen deren Erkrankung keine
Handhabe besteht?
Kündigung ist im Extremfall auch ohne
Verantwortlichkeit der Mieter möglich.
Echt? Wo sollen solche Leute dann wohnen?
So gesehen dürfte es keine Obdachlosen geben.
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Thorsten Klein
2017-11-12 00:54:21 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Der, der ihm hilft, sein Eigentum zu verkaufen. Das ist nämlich die
einzige andere Person (außer dem lauten Nachbarn), der das Problem
abstellen kann.
Bei einer nächtlichen Ruhestörung die nicht aus dem normalen Leben
begründet ist, kann man sicher mal die Beamten hinzurufen. Die sorgen
dann für geeignete Massnahmen.
Hartmut Kraus
2017-11-12 21:53:57 UTC
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Post by Thorsten Klein
Post by Andreas Portz
Der, der ihm hilft, sein Eigentum zu verkaufen. Das ist nämlich die
einzige andere Person (außer dem lauten Nachbarn), der das Problem
abstellen kann.
Bei einer nächtlichen Ruhestörung die nicht aus dem normalen Leben
begründet ist, kann man sicher mal die Beamten hinzurufen. Die sorgen
dann für geeignete Massnahmen.
Das muss nicht mal nachts sein. Hab' meinen Nachbarn auch schon mal am
Tage durch die Beamten zur Ordnung rufen lassen. Sein stundenlanges
Toben war nämlich auch nicht "aus dem normalen Leben begründet" (schön
gesagt), 😉 sondern weil seine Sozialhilfe mal wieder nicht für Alk und
/ oder Drogen gereicht hatte.

Er später wieder mal: "Hab' irgendwie die Kontrolle verloren - bin ich
sehr laut?" ""Klar, sonst hätte ich mich doch nicht beschwert." "Du
wirst mich doch nicht anzeigen?" "Blödsinn, anzeigen -.da drüben sitzt
eine Sozialarbeiterin!" Naja, aber wenn er nicht freiwillig in
Drogenentzug wollte - jetzt sitzt er, da ist es wohl einiges härter für
ihn.
--
http://www.hkraus.eu/
Fa.lk.Sc.H.a.de
2017-10-29 18:51:33 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Detlef Meißner
Post by Andreas Portz
Welchem Vermieter? Oder meintest du gar Makler?
Dem eigenen Vermieter.
Auch nochmals an dich die Frage: welcher VERMIETER? Das Wort "Miete"
taucht in Karls Beitrag nicht auf.
Wenn er EIGENTÜMER ist, kann er die desolate Nachbarschaftsbeziehung nur
seinem Makler erzählen.
Dem Vermieter der beiden Damen? Wenn die natürlich Eigentümer sind...?
Andreas Portz
2017-10-29 19:08:55 UTC
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Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
Dem Vermieter der beiden Damen? Wenn die natürlich Eigentümer sind...?
Auch an dich der Hinweis: der Eigentümer der anderen Wohnung ist nicht
der Adressat für Beschwerden, was der/die dortige(n) Bewohner
mach[t|en]. Sondern der Besitzer bzw. der/die Verursacher der Unbill.


-Andreas
Detlef Meißner
2017-10-29 19:16:26 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
Dem Vermieter der beiden Damen? Wenn die natürlich Eigentümer sind...?
Auch an dich der Hinweis: der Eigentümer der anderen Wohnung ist nicht
der Adressat für Beschwerden, was der/die dortige(n) Bewohner
mach[t|en]. Sondern der Besitzer bzw. der/die Verursacher der Unbill.
Wenn ein Vermieter Eigentümer mehrerer Wohnungen ist (Mietshaus) und ich
drohe, wegen Lärms meine Miete zu kürzen, dann wird er sich schon darum
kümmern, dass das nicht passiert.
Aber inzwischen klärt sich der Zusammenhang ja so *langsam* auf.

Detlef
U***@web.de
2017-10-30 08:27:44 UTC
Permalink
Moin,
Post by Andreas Portz
Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
Dem Vermieter der beiden Damen? Wenn die natürlich Eigentümer sind...?
Auch an dich der Hinweis: der Eigentümer der anderen Wohnung ist nicht
der Adressat für Beschwerden, was der/die dortige(n) Bewohner
mach[t|en]. Sondern der Besitzer bzw. der/die Verursacher der Unbill.
Wobei man sich schon fragen kann, ob
ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch in einem Doppelhaus
oder einer WEG mit einem vermietenden Sondereigentümer pro
Wohnung (Abwandlung: der Gestörte bewohne als
einziger sein Eigentum selbst) nicht auch gegen
den Eigentümer richten kann.

Bin jetzt wg. Prüfung § 1004 BGB zu knapp in der Zeit.

Gruß, ULF
Karl Lindemann
2017-10-29 09:23:59 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Karl Lindemann
Neben mir wohnt eine alte demente zwangskranke Frau, welche zur vollen
Stunde mit dem Hammer an eine Wand hauen muß oder schwere Gegenstände
auf den Boden wirft. Egal ob Mitternacht, Weihnachten oder Ostern.
Nun ist noch ihre manisch-psychotische Tochter eingezogen, welche ab 8
Uhr bis 9 Uhr die Treppe rauf und runter rennt.
Wenn man dann an die Wand klopft, um sein Mißbehagen zum Ausdruck
zu bringen, dann rennt die bekloppte Tochter von Stock zu Stock,
hämmert mit den Händen an die Wand und schreit wie eine Furie
"Ruhe", so daß bei mir am Schreibtisch die Gläser wackeln.
Was kann man gegen so eine "Folie a deux" rechtlich unternehmen?
Erst mal Beweise sammeln. D. h. ein Protokoll führen, wer, wann, was
genau (Klopfen, Schreien, ...), wie lange getan hat. Daneben unabhängige
Zeugen beschaffen, d. h. Bekannte (keine Verwandte) einladen und von
diesen schriftlich die Belästigung bestätigen lassen. Und schließlich
dem Vermieter die gesammelten Beweise vorlegen, und unter Fristsetzung
und Ankündigung einer ggf. Mietminderung Abhilfe verlangen (was da
frist- und prozentmäßig angemessen ist, kannst du selber googeln).
Ja das ist das Nebenhaus und das gehört denen.

Wo geht man da hin? Ordnungsamt? Umweltamt?

Bei der Polizei war ich schon. Die hat sich für nicht zuständig! erklärt.

Karl
Detlef Meißner
2017-10-29 09:39:14 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Karl Lindemann
Neben mir wohnt eine alte demente zwangskranke Frau, welche zur vollen
Stunde mit dem Hammer an eine Wand hauen muß oder schwere Gegenstände
auf den Boden wirft. Egal ob Mitternacht, Weihnachten oder Ostern.
Nun ist noch ihre manisch-psychotische Tochter eingezogen, welche ab 8
Uhr bis 9 Uhr die Treppe rauf und runter rennt.
Wenn man dann an die Wand klopft, um sein Mißbehagen zum Ausdruck
zu bringen, dann rennt die bekloppte Tochter von Stock zu Stock,
hämmert mit den Händen an die Wand und schreit wie eine Furie
"Ruhe", so daß bei mir am Schreibtisch die Gläser wackeln.
Was kann man gegen so eine "Folie a deux" rechtlich unternehmen?
Erst mal Beweise sammeln. D. h. ein Protokoll führen, wer, wann, was
genau (Klopfen, Schreien, ...), wie lange getan hat. Daneben unabhängige
Zeugen beschaffen, d. h. Bekannte (keine Verwandte) einladen und von
diesen schriftlich die Belästigung bestätigen lassen. Und schließlich
dem Vermieter die gesammelten Beweise vorlegen, und unter Fristsetzung
und Ankündigung einer ggf. Mietminderung Abhilfe verlangen (was da
frist- und prozentmäßig angemessen ist, kannst du selber googeln).
Ja das ist das Nebenhaus und das gehört denen>
Wo geht man da hin? Ordnungsamt? Umweltamt?
Bei der Polizei war ich schon. Die hat sich für nicht zuständig! erklärt.
Nun, dann hilft wohl nur eine Anzeige.
Dann sind sie zuständig.

Und bei akutem ruhestörendem Lärm mitten in der Nacht darf man durchaus
die Polizei rufen.

Detlef
Thomas Hochstein
2017-10-29 17:03:48 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Nun, dann hilft wohl nur eine Anzeige.
Dann sind sie zuständig.
Es bedarf allerdings keiner hellseherischen Fähigkeiten, was am Ende
eines Straf- oder Bußgeldverfahren gegen zwei Personen steht, von
denen eine an einer Zwangsstörung leidet und die andere
"manisch-psychotisch" ist, zumal die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten dem Opportunitätsprinzip unterliegt.
Post by Detlef Meißner
Und bei akutem ruhestörendem Lärm mitten in der Nacht darf man
durchaus die Polizei rufen.
Rufen kann man, ob man sie erscheinen muss und das tut, ist eine
andere Frage.

(Und was sie bei einer solchen Konstellation faktisch tun kann, eine
weitere.)

-thh
Detlef Meißner
2017-11-02 18:22:31 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Nun, dann hilft wohl nur eine Anzeige.
Dann sind sie zuständig.
Es bedarf allerdings keiner hellseherischen Fähigkeiten, was am Ende
eines Straf- oder Bußgeldverfahren gegen zwei Personen steht, von
denen eine an einer Zwangsstörung leidet und die andere
"manisch-psychotisch" ist, zumal die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten dem Opportunitätsprinzip unterliegt.
Post by Detlef Meißner
Und bei akutem ruhestörendem Lärm mitten in der Nacht darf man
durchaus die Polizei rufen.
Rufen kann man, ob man sie erscheinen muss und das tut, ist eine
andere Frage.
Tja, mit "Freund und Helfer" ist es heutzutage nicht mehr weit her, auch
wenn uns das das Fernsehen in seinen Realityshows gern vermitteln will.
Das war früher mal anders, aber heute hat die Polizei (meist) was
anderes zu tun.
Post by Thomas Hochstein
(Und was sie bei einer solchen Konstellation faktisch tun kann, eine
weitere.)
Manchmal lassen sich tobende Menschen von Polizisten beschwichtigen.

Detlef
U***@web.de
2017-10-29 12:18:35 UTC
Permalink
Moin,
Post by Karl Lindemann
Post by Karl Lindemann
Neben mir wohnt eine alte demente zwangskranke Frau, welche zur vollen
Stunde mit dem Hammer an eine Wand hauen muß oder schwere Gegenstände
auf den Boden wirft. Egal ob Mitternacht, Weihnachten oder Ostern.
Nun ist noch ihre manisch-psychotische Tochter eingezogen, welche ab 8
Uhr bis 9 Uhr die Treppe rauf und runter rennt.
Wenn man dann an die Wand klopft, um sein Mißbehagen zum Ausdruck
zu bringen, dann rennt die bekloppte Tochter von Stock zu Stock,
Des Nebenhauses?
Post by Karl Lindemann
Post by Karl Lindemann
hämmert mit den Händen an die Wand und schreit wie eine Furie
"Ruhe", so daß bei mir am Schreibtisch die Gläser wackeln.
Ja das ist das Nebenhaus und das gehört denen.
Gegen welchen Wand klopfst Du dann? Gegen
die Zwischenwand der Doppelhaushälften?

Ggf. nach news:de.soc.recht.wohnen ?

Gruß, ULF
Thomas Hochstein
2017-10-29 17:03:48 UTC
Permalink
Post by Karl Lindemann
Ja das ist das Nebenhaus und das gehört denen.
Dann kannst Du Deine Ansprüche zivilrechtlich geltend machen.
Post by Karl Lindemann
Wo geht man da hin? Ordnungsamt? Umweltamt?
Bei der Polizei war ich schon. Die hat sich für nicht zuständig! erklärt.
Der mündige Bürger kann seine rechtlichen Angelegenheiten regelmäßig
selbst wahrnehmen.
Detlef Meißner
2017-11-02 18:23:27 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Karl Lindemann
Ja das ist das Nebenhaus und das gehört denen.
Dann kannst Du Deine Ansprüche zivilrechtlich geltend machen.
Post by Karl Lindemann
Wo geht man da hin? Ordnungsamt? Umweltamt?
Bei der Polizei war ich schon. Die hat sich für nicht zuständig! erklärt.
Der mündige Bürger kann seine rechtlichen Angelegenheiten regelmäßig
selbst wahrnehmen.
Du meinst, er kauft sich eine Waffe?

Detlef
U***@web.de
2017-11-02 19:13:38 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Karl Lindemann
Bei der Polizei war ich schon. Die hat sich für nicht zuständig! erklärt.
Der mündige Bürger kann seine rechtlichen Angelegenheiten regelmäßig
selbst wahrnehmen.
Und wer geht dann zum Anwalt?

Gruß, ULF
Thorsten Klein
2017-11-12 00:51:19 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Daneben unabhängige
Zeugen beschaffen, d. h. Bekannte (keine Verwandte) einladen und von
diesen schriftlich die Belästigung bestätigen lassen.
Warum taugen Verwandte nicht als Zeugen? Gute Freunde sind nicht
verwandt und auch befangen.
U***@web.de
2017-11-12 09:53:23 UTC
Permalink
Moin,
Post by Thorsten Klein
Post by Wolfgang Jäth
Daneben unabhängige
Zeugen beschaffen, d. h. Bekannte (keine Verwandte) einladen und von
diesen schriftlich die Belästigung bestätigen lassen.
Warum taugen Verwandte nicht als Zeugen? Gute Freunde sind nicht
verwandt und auch befangen.
Sache der Beweiswürdigung. Wer auf Nummer Sicher
gehen will, versuche auch unverwandte Zeugen
beizuziehen. Wer das nicht tut, der lese
nachher im Urteil, ob die verwandten Zeugen
überzeugend genug waren.

Gruß, ULF
Rupert Haselbeck
2017-10-29 11:30:09 UTC
Permalink
Post by Karl Lindemann
Neben mir wohnt eine alte demente zwangskranke Frau, welche zur vollen
Stunde mit dem Hammer an eine Wand hauen muß oder schwere Gegenstände
auf den Boden wirft. Egal ob Mitternacht, Weihnachten oder Ostern.
Nun ist noch ihre manisch-psychotische Tochter eingezogen, welche ab 8
Uhr bis 9 Uhr die Treppe rauf und runter rennt.
Dieser Beschreibung und deiner Diagnose nach handeln also beide, sowohl die
Mutter als auch die Tochter, nicht vorsätzlich, da ihr Handeln
krankheitsbedingt und wohl nicht eine bewusste Willensäußerung ist.
Damit werden dann sowohl strafrechtliche und ordnungsrechtliche Delikte
ausscheiden. Aber auch zivilrechtlich wird ein Vorgehen wohl wenig
erfolgversprechend sein, wenn die Störungen nicht auf einer durch die
jeweilige Person zu kontrollierenden Handlung beruhen.
In diesem Fall wäre die Situation wohl hinzunehmen, vergleichbar dem Lärm,
der von spielenden Kindern ausgeht, die ja auch nicht lärmen, um die
Nachbarn zu stören sondern einfach nur deshalb, weil sie halt Kinder sind
und sich entsprechend verhalten. Bei kranken Menschen, welche ihre
Handlungen aufgrund dessen nicht zu kontrollieren vermögen, ist die Lage
vergleichbar.
Post by Karl Lindemann
Wenn man dann an die Wand klopft, um sein Mißbehagen zum Ausdruck
zu bringen, dann rennt die bekloppte Tochter von Stock zu Stock,
hämmert mit den Händen an die Wand und schreit wie eine Furie
"Ruhe", so daß bei mir am Schreibtisch die Gläser wackeln.
Dann mag es höchst sinnvoll sein, dieses unsägliche an die Wand klopfen zu
unterlassen, welches ja auch bei gesunden Menschen nicht selten zu einer
Eskalation führt (auch wenn es natürlich verständlich ist, dass man sein
Missfallen zum Ausdruck bringen möchte)
Post by Karl Lindemann
Was kann man gegen so eine "Folie a deux" rechtlich unternehmen?
Dagegen kann man rechtlich natürlich nichts unternehmen.

MfG
Rupert
Dorothee Hermann
2017-10-29 12:06:02 UTC
Permalink
Post by Karl Lindemann
Neben mir wohnt eine alte demente zwangskranke Frau,
Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus? Ihr seid beide Mieter?
(Der Vermieter wohnt im Nebenhaus, schriebst Du an anderer Stelle)
Woher weißt Du das, dass die Frau "dement" ist? Und "zwangskrank"?
Oder vermutest Du das nur aufgrund der Attacken?
Ist das schon lange Zeit so, oder erst jetzt so schlimm geworden?
(Oder merkst Du erst jetzt die Geräusche, weil Du jetzt den ganzen
Tag zu Hause bist?)
Post by Karl Lindemann
welche zur vollen Stunde mit dem Hammer an eine Wand hauen muß oder
schwere Gegenstände auf den Boden wirft.
Woher weißt Du das mit dem Hammer? Oder nur Vermutung aufgrund der
Geräusche? Oder hast Du dich schon bei Hausverwaltung, Ordnungsamt,
Vermieter (?) erkundigt und gemeldet, dass Die Frau 'krank' ist?
Post by Karl Lindemann
Egal ob Mitternacht, Weihnachten oder Ostern.
Also schon eine lange Zeit geht es so mit der 'Störung'?
Post by Karl Lindemann
Nun ist noch ihre manisch-psychotische Tochter eingezogen,
Das ist Deine Diagnose?
Post by Karl Lindemann
welche ab 8 Uhr bis 9 Uhr die Treppe rauf und runter rennt.
Willst Du nicht mal über einen bestimmten Zeitraum (14 Tage) alles
notieren? Dann hast Du auch eine Art seriösen Nachweis, ohne dass Dich
Deine Ausdrucksweise in den Bereich der Übertreibung und als Querulant
bezichtigt?!
Post by Karl Lindemann
Wenn man dann an die Wand klopft, um sein Mißbehagen zum Ausdruck zu
bringen,
Wenn die Frau wirklich krank ist, wird sie Dein Klopfen
missinterpretieren können. Wie oft bist Du schon hingegangen und hast
gesagt (kurz, freundlich), dass es sehr laut ist, dass Du das nicht
ertragen kannst?
Post by Karl Lindemann
dann rennt die bekloppte Tochter von Stock zu Stock, hämmert mit den
Händen an die Wand und schreit wie eine Furie "Ruhe", so daß bei mir
am Schreibtisch die Gläser wackeln.
DAS habe ich gemeint (u.a. auch Dein "bekloppt".
Die alte Frau klopft. Du klopfst. Die Tochter klopft.
Was ist das für eine Art der 'Unterhaltung'? Wer soll das verstehen?
Post by Karl Lindemann
Was kann man gegen so eine "Folie a deux" rechtlich unternehmen? Dies
ist kein Witz, das ist ernstgemeint!
Deine diagnostizierte /Geistesstörung zu Zweit/ ;-) finde ich doch
fast witzig, bzw., da ist eine Portion Polemik mit drin.

Denn wenn Du es (nur) so bei einer 'Stelle' vortragen möchtest, sieh
es Dir gut an, was da ankommt: Klopferei, Treppen rennen.
Also all das, was in vielen (mit teilweise schlecht schallgedämpften
Böden und Wänden) Häusern unzähligen Menschen das Leben miteinander
schwer macht.

Wie gesagt, normale Reihenfolge wäre: Gespräch mit Nachbarn,
Erkundigungen bei 'Gesundheitsbehörde' ("Ich mach mir Sorgen um meine
Nachbarin, dass sie krank ist/nicht mehr alleine zurecht kommt"), beim
Vermieter ("ich fühle mich belästigt"), usw.
Und immer mit einer Aufzeichnung (!) Deiner festgestellten Störungen mit
Uhrzeiten, Dauer, usw.

Dorothee
Karl Lindemann
2017-10-29 16:40:42 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Woher weißt Du das mit dem Hammer? Oder nur Vermutung aufgrund der
Geräusche?
Na ganz einfach: Weil vor gut einem 3/4 Jahr ihre Tochter vor
der Gartentür stand und sagte: "Was hämmerst du denn schon wieder?
Ich bin doch jetzt da. Mach halt die Tür auf"

Wobei ich mir dann nachher so gedacht habe "Aha, wenn sie wieder
weg ist, darfse wohl nach Meinung der Tochter ruhig weiterhämmern"


Karl
Michael 'Mithi' Cordes
2017-10-29 12:33:54 UTC
Permalink
Post by Karl Lindemann
Was kann man gegen so eine "Folie a deux" rechtlich unternehmen?
Evtl mal beim https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpsychiatrischer_Dienst
anfragen?


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Harald Friis
2017-10-29 13:51:07 UTC
Permalink
Hallo Karl,
Post by Karl Lindemann
Neben mir wohnt eine alte demente zwangskranke Frau, welche zur vollen
Stunde mit dem Hammer an eine Wand hauen muß oder schwere Gegenstände
auf den Boden wirft. Egal ob Mitternacht, Weihnachten oder Ostern.
Nun ist noch ihre manisch-psychotische Tochter eingezogen, welche ab 8
Uhr bis 9 Uhr die Treppe rauf und runter rennt.
etwas viele Diagnosen auf einmal. 'Zwangskrank' ist genau was? Ist
'manisch-psychotisch' eine Krankheit oder eine Persönlichkeitsstörung?
Post by Karl Lindemann
Wenn man dann an die Wand klopft, um sein Mißbehagen zum Ausdruck
zu bringen, dann rennt die bekloppte Tochter von Stock zu Stock,
hämmert mit den Händen an die Wand und schreit wie eine Furie
"Ruhe", so daß bei mir am Schreibtisch die Gläser wackeln.
Was ist die Diagnose für dich, dass du offensichtlich regelmäßig so laut
an die Wand klopst, dass die Bewohner des Nachbarhauses dies deutlich
vernehmen können?

Nach
https://www.thieme.de/de/psychiatrie-psychotherapie-psychosomatik/psychisch-kranke-menschen-deutschland-92051.htm
sind 27,7% der Bevölkerung psychisch krank. Andere Zahlen schwanken ab
20% aufwärts.

Irgendwo wohnen Menschen mit psychischen Erkrankungen, durchschnitllich
in jeder vierten Wohnung. Das kann in manchen Fällen für Nachbarn nervig
sein. Die Zeiten für einfache Lösungen sind zum Glück vorbei, deshalb
müssen wir halt damit leben. Vielleicht klingelst du mal, bietest deine
Hilfe an und feilst an deinen Vorurteilen?

Gruß

Harald Friis
Karl Lindemann
2017-10-29 16:25:08 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
Hallo Karl,
Post by Karl Lindemann
Neben mir wohnt eine alte demente zwangskranke Frau, welche zur vollen
Stunde mit dem Hammer an eine Wand hauen muß oder schwere Gegenstände
auf den Boden wirft. Egal ob Mitternacht, Weihnachten oder Ostern.
Nun ist noch ihre manisch-psychotische Tochter eingezogen, welche ab 8
Uhr bis 9 Uhr die Treppe rauf und runter rennt.
etwas viele Diagnosen auf einmal. 'Zwangskrank' ist genau was? Ist
'manisch-psychotisch' eine Krankheit oder eine Persönlichkeitsstörung?
Post by Karl Lindemann
Wenn man dann an die Wand klopft, um sein Mißbehagen zum Ausdruck
zu bringen, dann rennt die bekloppte Tochter von Stock zu Stock,
hämmert mit den Händen an die Wand und schreit wie eine Furie
"Ruhe", so daß bei mir am Schreibtisch die Gläser wackeln.
Was ist die Diagnose für dich, dass du offensichtlich regelmäßig so laut
an die Wand klopst, dass die Bewohner des Nachbarhauses dies deutlich
vernehmen können?
Nach
https://www.thieme.de/de/psychiatrie-psychotherapie-psychosomatik/psychisch-kranke-menschen-deutschland-92051.htm
sind 27,7% der Bevölkerung psychisch krank. Andere Zahlen schwanken ab
20% aufwärts.
Irgendwo wohnen Menschen mit psychischen Erkrankungen, durchschnitllich
in jeder vierten Wohnung. Das kann in manchen Fällen für Nachbarn nervig
sein. Die Zeiten für einfache Lösungen sind zum Glück vorbei, deshalb
müssen wir halt damit leben. Vielleicht klingelst du mal, bietest deine
Hilfe an und feilst an deinen Vorurteilen?
Sicherlich, jeder hat irgendwas. Da will ich mich nichtmal ausnehmen.
Aber!
1. Diese Frau war schon zu "normalen" Zeiten unverschämt zu mir.
z.B. hat sie mir mal gnädigerweise erlaubt, ihren Fliederbaum
zu schneiden, der 2 Meter in mein Grundstück hängt, mit
den Worten: "Sie dürfen den mal schneiden, ja, haben Sie
verstanden? also machen Sie das"
und
2. Macht die überhaupt nicht mehr die Tür auf.

Karl
Rupert Haselbeck
2017-10-29 18:20:10 UTC
Permalink
Post by Karl Lindemann
Sicherlich, jeder hat irgendwas. Da will ich mich nichtmal ausnehmen.
Aber!
1. Diese Frau war schon zu "normalen" Zeiten unverschämt zu mir.
z.B. hat sie mir mal gnädigerweise erlaubt, ihren Fliederbaum
zu schneiden, der 2 Meter in mein Grundstück hängt, mit
den Worten: "Sie dürfen den mal schneiden, ja, haben Sie
verstanden? also machen Sie das"
Was ist daran denn "unverschämt"?
Du brauchst doch nur zu antworten, dass du das nicht machen willst.
Abhängig von den Regelungen des Nachbarrechts in deinem Bundesland mag es
durchaus sein, dass du sie verklagen kannst mit dem Ziel der Beseitigung des
Überhangs.
Post by Karl Lindemann
2. Macht die überhaupt nicht mehr die Tür auf.
Sollte das evtl. eine Massnahme der Deeskalation auf Seiten der von dir hier
mit doch ziemlich groben massiv beleidigenden Ausdrücken belegten Nachbarin
sein?

MfG
Rupert
Karl Lindemann
2017-10-29 18:47:37 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Karl Lindemann
Sicherlich, jeder hat irgendwas. Da will ich mich nichtmal ausnehmen.
Aber!
1. Diese Frau war schon zu "normalen" Zeiten unverschämt zu mir.
z.B. hat sie mir mal gnädigerweise erlaubt, ihren Fliederbaum
zu schneiden, der 2 Meter in mein Grundstück hängt, mit
den Worten: "Sie dürfen den mal schneiden, ja, haben Sie
verstanden? also machen Sie das"
Was ist daran denn "unverschämt"?
Du brauchst doch nur zu antworten, dass du das nicht machen willst.
Abhängig von den Regelungen des Nachbarrechts in deinem Bundesland mag es
durchaus sein, dass du sie verklagen kannst mit dem Ziel der Beseitigung des
Überhangs.
Natürlich könnte ich sie hier verklagen, den Überhang zu beseitigen.
Normalerweise sagt man "Würden Sie bitte & Danke", aber nicht in
Befehlsform "Schneiden Sie gefälligst meinen Baum" auf ihrem Grundstück.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Karl Lindemann
2. Macht die überhaupt nicht mehr die Tür auf.
Sollte das evtl. eine Massnahme der Deeskalation auf Seiten der von dir hier
mit doch ziemlich groben massiv beleidigenden Ausdrücken belegten Nachbarin
sein?
Nöö, normalerweise bin höflich und gebe nach. Aber jetzt ist das Maß voll.


Karl
Rupert Haselbeck
2017-10-29 21:10:09 UTC
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Post by Karl Lindemann
Post by Rupert Haselbeck
Was ist daran denn "unverschämt"?
Du brauchst doch nur zu antworten, dass du das nicht machen willst.
Abhängig von den Regelungen des Nachbarrechts in deinem Bundesland mag es
durchaus sein, dass du sie verklagen kannst mit dem Ziel der Beseitigung
des Überhangs.
Natürlich könnte ich sie hier verklagen, den Überhang zu beseitigen.
Normalerweise sagt man "Würden Sie bitte & Danke", aber nicht in
Befehlsform "Schneiden Sie gefälligst meinen Baum" auf ihrem Grundstück.
Wenn deine Angaben im OP zutreffend sind, dann ist das doch wirklich kein
Grund zur Entrüstung. Du schriebst, die Frau sei krank bzw. dement. Damit
ist naheliegend, dass ihre Reaktionen, ihr Sozialverhalten krankheitsbedingt
beeinträchtigt sind und sowohl ihre strafrechtliche wie auch ihre
zivilrechtliche Verantwortlichkeit aufgehoben sein kann.
Post by Karl Lindemann
Post by Rupert Haselbeck
Post by Karl Lindemann
2. Macht die überhaupt nicht mehr die Tür auf.
Sollte das evtl. eine Massnahme der Deeskalation auf Seiten der von dir
hier mit doch ziemlich groben massiv beleidigenden Ausdrücken belegten
Nachbarin sein?
Nöö, normalerweise bin höflich und gebe nach. Aber jetzt ist das Maß voll.
Es mag durchaus sein, dass du keinerlei wirkliche Handlungsoption hast. Du
kannst gegen einen kranken Menschen nicht vorgehen, nur weil dieser durch
seine Erkrankung dazu getrieben wird, Verhaltensweisen zu zeigen, die andere
(durchaus zu Recht) als Beeinträchtigung empfinden.
Aber das schrieb ich ja schon mal...

Du solltest wohl am Besten mit einem Rechtsanwalt sprechen, der die
Situation in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht beurteilen und mögliche
Handlungsoptionen bewerten kann. Hier wirst du kaum sonderlich sinnvolles
dazu erfahren können, weil einerseits deine Schilderungen die nötige
Sachlichkeit völlig vermissen lassen und weil niemand die Dinge aus der
Sicht deiner Nachbarn kennt. Deine Schilderungen klingen leider recht
tendenziös und haben recht wenig sachlichen Gehalt

MfG
Rupert
Harald Friis
2017-10-31 09:25:58 UTC
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Hallo,
Post by Karl Lindemann
Sicherlich, jeder hat irgendwas. Da will ich mich nichtmal ausnehmen.
Aber!
1. Diese Frau war schon zu "normalen" Zeiten unverschämt zu mir.
   z.B. hat sie mir mal gnädigerweise erlaubt, ihren Fliederbaum
   zu schneiden, der 2 Meter in mein Grundstück hängt, mit
   den Worten: "Sie dürfen den mal schneiden, ja, haben Sie
   verstanden? also machen Sie das"
Der Ton macht bekanntlich die Musik. Die zwei Sätze klingen für mich
überhaupt nicht unverschämt. Du hast scheinbar gefragt, ob du ihren Baum
schneiden darfst. Sie erlaubt es dir. Sei froh (ich übrigens wäre froh,
wenn ein Flieder in meinen Garten hinge und fände es totschade, wenn
dieser geschnitten würde. Aber das ist ein anderes Thema.)

Dann kann sie dich im Befehlston anschreien: "machen Sie das" oder
freundlich lächelnd: "also machen Sie das mal (wenn es für Sie so
wichtig ist, denkt sie sich dazu)"

Wie Rupert schon sagte, muss man zudem die von dir diagnostizierten
Krankheiten berücksichtigen, was sämtliche Aussagen relativiert.
Post by Karl Lindemann
und
2. Macht die überhaupt nicht mehr die Tür auf.
... weil du dann immer etwas von ihr willst?
... weil du der "Hammering Man" bist und sie etwas Angst vor dir hat?
... weil sie bettlägerig ist? Deshalb kam auch die Tochter, um sie zu
pflegen?
... weil sie fies und gemein ist?

Können wir hier nicht wissen. Rupert schlägt einen RA vor, es gibt auch
Schlichter für Nachbarschaftsstreitereien. In Hessen gibt es z.B. das
Schiedsamt
(https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/das_hessische_schiedsamt.pdf),
in anderen Bundesländern gibt es vermutlich ähnliche Einrichtungen. Ein
Versuch ist es wert.

Gruß

Harald Friis
Thomas Hochstein
2017-10-29 17:03:48 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
'Zwangskrank' ist genau was?
Der Beschreibung nach eine Zwangsstörung (F42.1).
Post by Harald Friis
Ist
'manisch-psychotisch' eine Krankheit oder eine Persönlichkeitsstörung?
Eine affektive Störung (mit psychotischen Symptomen, F30.2), also eine
Erkrankung.

Immer vorausgesetzt, dass die beobachteten Verhaltensweisen
tatsächlich medizinisch so einzuschätzen sind, wie sie eingeordnet
wurden.

-thh
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