Post by Andreas PortzWas, bitte schön, ist ein "ausländisches Fahrrad"?
ich habe in dieser Angelegenheit mal noch etwas weiter gelesen:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl277s0809.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl277s0809.pdf%27%5D__1497216511364
Artikel 1 des Übereinkommens über den internationalen Straßenverkehr
definiert:
|Ein Fahrzeug gilt als "im internationalen Verkehr" im Hoheitsgebiet eines Staates, wenn
| i) es einer natürlichen oder juristischen PErson gehört, die ihren ordentlichen Wohnsitz außerhalb dieses Staates hat;
| ii) es in diesem Staat nicht zugelassen ist, und
| iii) es vorübergehend in diesem Staat geführt wird.
Damit ist ein "ausländisches Fahrrad" recht gut definiert (auch wenn
es natürlich im Einzelfall schwierig wird, die verschiedenen
Eigenschaften auch zu beweisen).
Weiterhin ist in Artikel 3 Absatz 5 festgehalten:
|Die Vertragsparteien sind gehalten, zum internationale Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet die Fahrräder
|und die Motorfahrräder zuzulasse, welche den in Kapitel V festgelegten technischen Bedingungen entsprechen
|und deren Führer ihren ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei haben.
Sowie in Kapitel V, Artikel 44:
|Fahrräder ohne Motor im internationalen Verkehr müssen:
| a) eine wirksame Bremse haben;
| b) mit einer Klingel versehen sein, die auf ausreichende Entfernung zu hören ist, und dürfen keine andere akustische Warnvorrichtung haben
| c) mit einer roten Rückstrahlvorrichtung nach hinten und mit Vorrichtungen versehen sein, die es ermöglichen,
| ein weißes oder hellgelbes Licht nach vorn und ein rotes Licht nach hinten zu zeigen
Damit müsste das an anderer Stelle erwähnte ausländische Fahrrad (ein
Fahrrad, was einer Person ohne Sitz in Deutschland gehört und von
einer Person geführt wird, die ihren ordentlichen Wonsitz nicht in
Deutschland hat) auch mit nur einer Bremse in Deutschland geführt
werden dürfen.
Allerdings habe ich noch keine Rechtsgrundlage gefunden, mit der diese
Vereinbarung in deutsches Recht umgesetzt wurde.