Discussion:
Fahrräder mit Blinker - in Österreich Realität
(zu alt für eine Antwort)
Ulli Horlacher
2017-06-03 09:49:59 UTC
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http://www.elektromoped.at/de/maxi500.html
Das würde ich ja nicht unbedingt als Fahrrad bezeichnen.
Ich auch nicht, der österr. Gesetzgeber aber schon.
- 500 W Motor
- 25 km/h
- fuehrerscheinfrei
- keine Helmpflicht
- keine Haftpflichtversicherung
- kein Kennzeichen notwendig
- fahrbar ab 12 Jahren


Darf man damit dann (als Oesterreicher) nach Deutschland einfahren?!

Fuer KFZ gilt ja auch die Zulassungsbedingung des Herkunftlandes.
Sonst duerfte man damit auch nicht ins Ausland fahren, wenn da andere
Zulassungsbedingung gelten.
--
+ Ulli Horlacher + ***@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Henning Koch
2017-06-03 13:07:21 UTC
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Post by Ulli Horlacher
Fuer KFZ gilt ja auch die Zulassungsbedingung des Herkunftlandes.
Man darf ein ausländisches Kfz im Inland betreiben, wenn es nach den
Regeln des Herkunftslandes zugelassen ist, ein entsprechendes
Kennzeichen trägt usw.

Was hier offensichtlich nicht der Fall ist.
Post by Ulli Horlacher
Sonst duerfte man damit auch nicht ins Ausland fahren, wenn da andere
Zulassungsbedingung gelten.
Du meinst die Bauvorschriften...
Ulli Horlacher
2017-06-07 07:27:45 UTC
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Post by Henning Koch
Post by Ulli Horlacher
Fuer KFZ gilt ja auch die Zulassungsbedingung des Herkunftlandes.
Man darf ein ausländisches Kfz im Inland betreiben, wenn es nach den
Regeln des Herkunftslandes zugelassen ist, ein entsprechendes
Kennzeichen trägt usw.
Aber wie ist das mit Fahrraedern?
Anderes Beispiel: in den Niederlande reicht eine Bremse, nach der
deutschen StVZO muessen es zwei sein. Darf nun ein hollaendischer Radfahrer
damit ueber die Grenze fahren?
--
+ Ulli Horlacher + ***@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Henning Koch
2017-06-07 19:46:28 UTC
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Post by Ulli Horlacher
Aber wie ist das mit Fahrraedern?
Anderes Beispiel: in den Niederlande reicht eine Bremse, nach der
deutschen StVZO muessen es zwei sein. Darf nun ein hollaendischer Radfahrer
damit ueber die Grenze fahren?
Ich habe jetzt in der StVZO keien besondere Regel für die Teilnahme
ausländischer Fahrräder am deutschen Straßenverkehr gefunden.

Deswegen würde ich prinzipiell erstmal behaupten, dass jedes am
deutschen Straßenverkehr teilnehmende Fahrrad der deutschen StVZO
entsprechen muss. Ich lasse mich da aber auch gerne korrigieren.

(weil ich eigentlich erwartet hatte, dass dem nicht so ist...)
Andreas Portz
2017-06-07 20:10:07 UTC
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Post by Henning Koch
Ich habe jetzt in der StVZO keien besondere Regel für die Teilnahme
ausländischer Fahrräder am deutschen Straßenverkehr gefunden.
Was, bitte schön, ist ein "ausländisches Fahrrad"? Ein Fahrrad, an dem
ein nicht-deutsches Kennzeichen angeschraubt wurde und dessen Fahrer/in
eine entsprechende Zulassung der heimischen Verkehrsbehörden für dieses
FZ im Heimatland hat?


-Andreas
Henning Koch
2017-06-08 20:41:25 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Was, bitte schön, ist ein "ausländisches Fahrrad"? Ein Fahrrad, an dem
ein nicht-deutsches Kennzeichen angeschraubt wurde und dessen Fahrer/in
eine entsprechende Zulassung der heimischen Verkehrsbehörden für dieses
FZ im Heimatland hat?
möglicherweise scheitert es an genau diesem Problem, ja...
Henning Koch
2017-06-11 21:47:14 UTC
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Post by Andreas Portz
Was, bitte schön, ist ein "ausländisches Fahrrad"?
ich habe in dieser Angelegenheit mal noch etwas weiter gelesen:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl277s0809.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl277s0809.pdf%27%5D__1497216511364

Artikel 1 des Übereinkommens über den internationalen Straßenverkehr
definiert:

|Ein Fahrzeug gilt als "im internationalen Verkehr" im Hoheitsgebiet eines Staates, wenn
| i) es einer natürlichen oder juristischen PErson gehört, die ihren ordentlichen Wohnsitz außerhalb dieses Staates hat;
| ii) es in diesem Staat nicht zugelassen ist, und
| iii) es vorübergehend in diesem Staat geführt wird.

Damit ist ein "ausländisches Fahrrad" recht gut definiert (auch wenn
es natürlich im Einzelfall schwierig wird, die verschiedenen
Eigenschaften auch zu beweisen).

Weiterhin ist in Artikel 3 Absatz 5 festgehalten:

|Die Vertragsparteien sind gehalten, zum internationale Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet die Fahrräder
|und die Motorfahrräder zuzulasse, welche den in Kapitel V festgelegten technischen Bedingungen entsprechen
|und deren Führer ihren ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei haben.

Sowie in Kapitel V, Artikel 44:

|Fahrräder ohne Motor im internationalen Verkehr müssen:
| a) eine wirksame Bremse haben;
| b) mit einer Klingel versehen sein, die auf ausreichende Entfernung zu hören ist, und dürfen keine andere akustische Warnvorrichtung haben
| c) mit einer roten Rückstrahlvorrichtung nach hinten und mit Vorrichtungen versehen sein, die es ermöglichen,
| ein weißes oder hellgelbes Licht nach vorn und ein rotes Licht nach hinten zu zeigen

Damit müsste das an anderer Stelle erwähnte ausländische Fahrrad (ein
Fahrrad, was einer Person ohne Sitz in Deutschland gehört und von
einer Person geführt wird, die ihren ordentlichen Wonsitz nicht in
Deutschland hat) auch mit nur einer Bremse in Deutschland geführt
werden dürfen.

Allerdings habe ich noch keine Rechtsgrundlage gefunden, mit der diese
Vereinbarung in deutsches Recht umgesetzt wurde.
U***@web.de
2017-06-12 07:07:58 UTC
Permalink
Moin,
Post by Henning Koch
Post by Andreas Portz
Was, bitte schön, ist ein "ausländisches Fahrrad"?
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl277s0809.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl277s0809.pdf%27%5D__1497216511364
Die ersten 5 Seiten sind da weiß und ohne Text.
Post by Henning Koch
Allerdings habe ich noch keine Rechtsgrundlage gefunden, mit der diese
Vereinbarung in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Ich hätte jetzt an das "Gesetz zu den Übereinkommen...." gedacht.

Gruß, ULF

Johann Mayerwieser
2017-06-03 13:41:45 UTC
Permalink
- 500 W Motor - 25 km/h - fuehrerscheinfrei - keine Helmpflicht - keine
Haftpflichtversicherung - kein Kennzeichen notwendig - fahrbar ab 12
Jahren
Darf man damit dann (als Oesterreicher) nach Deutschland einfahren?!
Fuer KFZ gilt ja auch die Zulassungsbedingung des Herkunftlandes. Sonst
duerfte man damit auch nicht ins Ausland fahren, wenn da andere
Zulassungsbedingung gelten.
Das ist kein KFZ im österreich-rechtlichen Sinn, sondern ein Fahrrad. Da
könnte einem die deutsche Führerschein- und
Haftpflichtversicherungspflicht für dieses Ding Probleme machen.
Hans CraueI
2017-06-08 08:24:22 UTC
Permalink
Johann Mayerwieser schrieb
- 500 W Motor - 25 km/h - fuehrerscheinfrei - keine Helmpflicht - keine
Haftpflichtversicherung - kein Kennzeichen notwendig - fahrbar ab 12
Jahren
Darf man damit dann (als Oesterreicher) nach Deutschland einfahren?!
Fuer KFZ gilt ja auch die Zulassungsbedingung des Herkunftlandes. Sonst
duerfte man damit auch nicht ins Ausland fahren, wenn da andere
Zulassungsbedingung gelten.
Das ist kein KFZ im österreich-rechtlichen Sinn, sondern ein Fahrrad. Da
könnte einem die deutsche FÌhrerschein- und
Haftpflichtversicherungspflicht fÃŒr dieses Ding Probleme machen.
Ullis Aussage betr. Zulassungsbedingungen des Herkunftslandes kenne ich
auch, bis zu einem Jahr lang darf man im Ausland zugelassene Fahrzeuge
nutzen. Kurze Suche ergab etwa

<https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/fahrzeuge-zulassung-auslaendisch-steuer>

Da wird zwar Bezug auf Par. 20 FZV genommen, und die FZV regelt explizit
nur Kfz. Ich sehe jedoch keinen Grund, Fahrraeder anders zu behandeln,
eher im Gegenteil. Die Formulierungen in dieser Seite legen das auch nahe,
Fahrraeder werden nicht separat betrachtet.

Doch selbst wenn es nur auf Kfz bezogen werden sollte: In Oesterreich ist
das Fz ein Fahrrad. Wenn man verneint, dass die Auslandsnutzungs-Regelung
fuer Fahrraeder gilt, muesste das Fahrrad fuer eine Nutzung in der BRD
entsprechend umgeruestet werden. Da es in der BRD nun aber nicht als Fahrrad
gilt, sondern dort als Kfz eingestuft wird, gilt natuerlich die FZV ganz
unmittelbar, denn es ist ja ein Kfz, welches in Oesterreich zugelassen ist
- wenngleich dort als Fahrrad.

Hans
Stefan Schmitz
2017-06-08 20:27:20 UTC
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Post by Hans CraueI
Johann Mayerwieser schrieb
Post by Johann Mayerwieser
- 500 W Motor - 25 km/h - fuehrerscheinfrei - keine Helmpflicht - keine
Haftpflichtversicherung - kein Kennzeichen notwendig - fahrbar ab 12
Jahren
Darf man damit dann (als Oesterreicher) nach Deutschland einfahren?!
Fuer KFZ gilt ja auch die Zulassungsbedingung des Herkunftlandes. Sonst
duerfte man damit auch nicht ins Ausland fahren, wenn da andere
Zulassungsbedingung gelten.
Das ist kein KFZ im österreich-rechtlichen Sinn, sondern ein Fahrrad. Da
könnte einem die deutsche Führerschein- und
Haftpflichtversicherungspflicht für dieses Ding Probleme machen.
Ullis Aussage betr. Zulassungsbedingungen des Herkunftslandes kenne ich
auch, bis zu einem Jahr lang darf man im Ausland zugelassene Fahrzeuge
nutzen. Kurze Suche ergab etwa
<https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/fahrzeuge-zulassung-auslaendisch-steuer>
Da wird zwar Bezug auf Par. 20 FZV genommen, und die FZV regelt explizit
nur Kfz. Ich sehe jedoch keinen Grund, Fahrraeder anders zu behandeln,
eher im Gegenteil. Die Formulierungen in dieser Seite legen das auch nahe,
Fahrraeder werden nicht separat betrachtet.
Wesentlicher Grund für eine andere Behandlung ist die Tatsache, dass Fahrräder
nicht zugelassen werden, somit auch keine ausländische Zulassung eine
Rolle spielen kann.

Bei den reinen Bauvorschriften der StVZO gibt es keinen Grund, nach Nationalität des Fahrzeugs oder Fahrers zu unterscheiden. Und ich finde da
auch keine derartige Regelung.
Hans CraueI
2017-06-08 23:48:53 UTC
Permalink
Stefan Schmitz schrieb
Post by Hans CraueI
Johann Mayerwieser schrieb
- 500 W Motor - 25 km/h - fuehrerscheinfrei - keine Helmpflicht - keine
Haftpflichtversicherung - kein Kennzeichen notwendig - fahrbar ab 12
Jahren
Darf man damit dann (als Oesterreicher) nach Deutschland einfahren?!
Fuer KFZ gilt ja auch die Zulassungsbedingung des Herkunftlandes. Sonst
duerfte man damit auch nicht ins Ausland fahren, wenn da andere
Zulassungsbedingung gelten.
Das ist kein KFZ im österreich-rechtlichen Sinn, sondern ein Fahrrad. Da
könnte einem die deutsche FÌhrerschein- und
Haftpflichtversicherungspflicht fÃŒr dieses Ding Probleme machen.
Ullis Aussage betr. Zulassungsbedingungen des Herkunftslandes kenne ich
auch, bis zu einem Jahr lang darf man im Ausland zugelassene Fahrzeuge
nutzen. Kurze Suche ergab etwa
<https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/fahrzeuge-zulassung-auslaendisch-steuer>
Da wird zwar Bezug auf Par. 20 FZV genommen, und die FZV regelt explizit
nur Kfz. Ich sehe jedoch keinen Grund, Fahrraeder anders zu behandeln,
eher im Gegenteil. Die Formulierungen in dieser Seite legen das auch nahe,
Fahrraeder werden nicht separat betrachtet.
Wesentlicher Grund fÌr eine andere Behandlung ist die Tatsache, dass FahrrÀder
nicht zugelassen werden, somit auch keine auslÀndische Zulassung eine
Rolle spielen kann.
Par. 16 Abs. 1 StVZO:
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen,
die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-
Ordnung entsprechen, soweit nicht fÃŒr die Zulassung einzelner
Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.

Auch Fahrraeder sind zugelassen, ebenso wie andere Fahrzeuge,
fuer deren Zulassung kein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
So etwa Kfz mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 6 km/h, vergl. Par. 1 FZO.
Bei den reinen Bauvorschriften der StVZO gibt es keinen Grund,
nach NationalitÀt des Fahrzeugs oder Fahrers zu unterscheiden.
Und ich finde da auch keine derartige Regelung.
Die Aussage verstehe ich nicht. Sobald jemand aus Oesterreich oder
den Niederlanden mit einem Fahrrad oder einem anderen dort
zugelassenen Fahrzeug ueber die Grenze kommt, findet so etwas
statt.

Hans
Stefan Schmitz
2017-06-09 14:14:42 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Stefan Schmitz schrieb
Post by Stefan Schmitz
Post by Hans CraueI
Johann Mayerwieser schrieb
Post by Johann Mayerwieser
- 500 W Motor - 25 km/h - fuehrerscheinfrei - keine Helmpflicht - keine
Haftpflichtversicherung - kein Kennzeichen notwendig - fahrbar ab 12
Jahren
Darf man damit dann (als Oesterreicher) nach Deutschland einfahren?!
Fuer KFZ gilt ja auch die Zulassungsbedingung des Herkunftlandes. Sonst
duerfte man damit auch nicht ins Ausland fahren, wenn da andere
Zulassungsbedingung gelten.
Das ist kein KFZ im österreich-rechtlichen Sinn, sondern ein Fahrrad. Da
könnte einem die deutsche Führerschein- und
Haftpflichtversicherungspflicht für dieses Ding Probleme machen.
Ullis Aussage betr. Zulassungsbedingungen des Herkunftslandes kenne ich
auch, bis zu einem Jahr lang darf man im Ausland zugelassene Fahrzeuge
nutzen. Kurze Suche ergab etwa
<https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/fahrzeuge-zulassung-auslaendisch-steuer>
Da wird zwar Bezug auf Par. 20 FZV genommen, und die FZV regelt explizit
nur Kfz. Ich sehe jedoch keinen Grund, Fahrraeder anders zu behandeln,
eher im Gegenteil. Die Formulierungen in dieser Seite legen das auch nahe,
Fahrraeder werden nicht separat betrachtet.
Wesentlicher Grund für eine andere Behandlung ist die Tatsache, dass Fahrräder
nicht zugelassen werden, somit auch keine ausländische Zulassung eine
Rolle spielen kann.
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen,
die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-
Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner
Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
Auch Fahrraeder sind zugelassen, ebenso wie andere Fahrzeuge,
fuer deren Zulassung kein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
So etwa Kfz mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 6 km/h, vergl. Par. 1 FZO.
Sie *sind* automatisch zugelassen, ein Verfahren wie in der FZV entfällt.
Post by Hans CraueI
Post by Stefan Schmitz
Bei den reinen Bauvorschriften der StVZO gibt es keinen Grund,
nach Nationalität des Fahrzeugs oder Fahrers zu unterscheiden.
Und ich finde da auch keine derartige Regelung.
Die Aussage verstehe ich nicht. Sobald jemand aus Oesterreich oder
den Niederlanden mit einem Fahrrad oder einem anderen dort
zugelassenen Fahrzeug ueber die Grenze kommt, findet so etwas
statt.
Wie wird denn bei einem Fahrrad nach Nationalität unterschieden?
Hans CraueI
2017-06-11 09:28:12 UTC
Permalink
Stefan Schmitz schrieb
Post by Hans CraueI
Stefan Schmitz schrieb
[Fahrraeder] *sind* automatisch zugelassen, ein Verfahren
wie in der FZV entfÀllt.
Sie sind hierzulande zugelassen, *sofern* sie die Vorschriften
der StVZO erfuellen. Andernfalls sind sie nicht zugelassen,
schon gar nicht automatisch.
Post by Hans CraueI
Post by Stefan Schmitz
Bei den reinen Bauvorschriften der StVZO gibt es keinen Grund,
nach NationalitÀt des Fahrzeugs oder Fahrers zu unterscheiden.
Und ich finde da auch keine derartige Regelung.
Die Aussage verstehe ich nicht. Sobald jemand aus Oesterreich oder
den Niederlanden mit einem Fahrrad oder einem anderen dort
zugelassenen Fahrzeug ueber die Grenze kommt, findet so etwas
statt.
Wie wird denn bei einem Fahrrad nach NationalitÀt unterschieden?
Einem Fahrrad kommt keine Nationalitaet zu. Es ist aber durchaus
moeglich, dass ein Fahrrad, welches in einem anderen Land zugelassen
ist, dies hierzulande nicht ist, etwa weil es nicht mit einer zweiten
Bremse oder mit einer Lichtanlage oder mit einer Klingel ausgestattet
ist.

Hans
Stefan Schmitz
2017-06-11 21:11:53 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Stefan Schmitz schrieb
Post by Hans CraueI
Stefan Schmitz schrieb
[Fahrraeder] *sind* automatisch zugelassen, ein Verfahren
wie in der FZV entfällt.
Sie sind hierzulande zugelassen, *sofern* sie die Vorschriften
der StVZO erfuellen. Andernfalls sind sie nicht zugelassen,
schon gar nicht automatisch.
Post by Hans CraueI
Post by Stefan Schmitz
Bei den reinen Bauvorschriften der StVZO gibt es keinen Grund,
nach Nationalität des Fahrzeugs oder Fahrers zu unterscheiden.
Und ich finde da auch keine derartige Regelung.
Die Aussage verstehe ich nicht. Sobald jemand aus Oesterreich oder
den Niederlanden mit einem Fahrrad oder einem anderen dort
zugelassenen Fahrzeug ueber die Grenze kommt, findet so etwas
statt.
Wie wird denn bei einem Fahrrad nach Nationalität unterschieden?
Einem Fahrrad kommt keine Nationalitaet zu. Es ist aber durchaus
moeglich, dass ein Fahrrad, welches in einem anderen Land zugelassen
ist, dies hierzulande nicht ist, etwa weil es nicht mit einer zweiten
Bremse oder mit einer Lichtanlage oder mit einer Klingel ausgestattet
ist.
Genau das sage ich doch. Es wird nicht unterschieden, woher das Rad kommt.
Henning Koch
2017-06-08 20:46:02 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Da wird zwar Bezug auf Par. 20 FZV genommen, und die FZV regelt explizit
nur Kfz. Ich sehe jedoch keinen Grund, Fahrraeder anders zu behandeln,
eher im Gegenteil. Die Formulierungen in dieser Seite legen das auch nahe,
Fahrraeder werden nicht separat betrachtet.
Doch selbst wenn es nur auf Kfz bezogen werden sollte: In Oesterreich ist
das Fz ein Fahrrad. Wenn man verneint, dass die Auslandsnutzungs-Regelung
fuer Fahrraeder gilt, muesste das Fahrrad fuer eine Nutzung in der BRD
entsprechend umgeruestet werden. Da es in der BRD nun aber nicht als Fahrrad
gilt, sondern dort als Kfz eingestuft wird, gilt natuerlich die FZV ganz
unmittelbar, denn es ist ja ein Kfz, welches in Oesterreich zugelassen ist
- wenngleich dort als Fahrrad.
Springender Punkt:

Hat das betreffende Fahrzeug eine österreichische
Zulassungsbescheinigung? Das ist nämlich die Bedingung, um unter
Anwendung von §20 FZV in Deutschland betrieben zu werden.
Hans CraueI
2017-06-09 00:07:46 UTC
Permalink
Henning Koch schrieb
Post by Henning Koch
Post by Hans CraueI
Da wird zwar Bezug auf Par. 20 FZV genommen, und die FZV regelt explizit
nur Kfz. Ich sehe jedoch keinen Grund, Fahrraeder anders zu behandeln,
eher im Gegenteil. Die Formulierungen in dieser Seite legen das auch nahe,
Fahrraeder werden nicht separat betrachtet.
Doch selbst wenn es nur auf Kfz bezogen werden sollte: In Oesterreich ist
das Fz ein Fahrrad. Wenn man verneint, dass die Auslandsnutzungs-Regelung
fuer Fahrraeder gilt, muesste das Fahrrad fuer eine Nutzung in der BRD
entsprechend umgeruestet werden. Da es in der BRD nun aber nicht als Fahrrad
gilt, sondern dort als Kfz eingestuft wird, gilt natuerlich die FZV ganz
unmittelbar, denn es ist ja ein Kfz, welches in Oesterreich zugelassen ist
- wenngleich dort als Fahrrad.
Hat das betreffende Fahrzeug eine österreichische
Zulassungsbescheinigung? Das ist nämlich die Bedingung, um unter
Anwendung von §20 FZV in Deutschland betrieben zu werden.
Stimmt, da hast du recht. Da muesste man sich von einer zustaendigen Stelle
eine Zulassungsbescheinigung ausstellen lassen.
Das werden die ganzen Leute, die am Bodensee aus der Schweiz kommend mit
dem Fahrrad zum Einkaufen nach Konstanz fahren, vermutlich nicht haben.

Hans
Ulli Horlacher
2017-06-09 06:58:00 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Das werden die ganzen Leute, die am Bodensee aus der Schweiz kommend mit
dem Fahrrad zum Einkaufen nach Konstanz fahren, vermutlich nicht haben.
Weil die nicht mit dem Fahrrad kommen, sondern alle mit dem Auto, weshalb
Konstanz fast taeglich den Verkehrskollaps erleidet.
Schweizer Autos kann man gut erkennen :-)
Es gab schon Forderungen im Stadtrat die Innenstadt am Samstag fuer
Schweizer zu sperren.
--
+ Ulli Horlacher + ***@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Hans CraueI
2017-06-11 09:19:25 UTC
Permalink
Ulli Horlacher schrieb
Post by Ulli Horlacher
Post by Hans CraueI
Das werden die ganzen Leute, die am Bodensee aus der Schweiz kommend mit
dem Fahrrad zum Einkaufen nach Konstanz fahren, vermutlich nicht haben.
Weil die nicht mit dem Fahrrad kommen, sondern alle mit dem Auto, weshalb
Konstanz fast taeglich den Verkehrskollaps erleidet.
Schweizer Autos kann man gut erkennen :-)
Es gab schon Forderungen im Stadtrat die Innenstadt am Samstag fuer
Schweizer zu sperren.
Keine Frage, Konstanz wird von Schweizer Autos ueberflutet. Deswegen
gibt es aber durchaus auch Schweizer Fahrraeder. Da kommt das
verbreitete Wahrnehmungsproblem zum Tragen: Stehen gleichzeitig drei
Autos und zehn Fahrraeder vor einem Supermarkt, so misst man
unwillkuerlich dem Auto mehr Verkehrsbedeutung zu als dem Fahrrad,
einfach weil die drei Autos deutlich mehr Platz einnehmen.

Hans
Henning Koch
2017-06-11 13:23:37 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Keine Frage, Konstanz wird von Schweizer Autos ueberflutet. Deswegen
gibt es aber durchaus auch Schweizer Fahrraeder. Da kommt das
verbreitete Wahrnehmungsproblem zum Tragen: Stehen gleichzeitig drei
Autos und zehn Fahrraeder vor einem Supermarkt, so misst man
unwillkuerlich dem Auto mehr Verkehrsbedeutung zu als dem Fahrrad,
einfach weil die drei Autos deutlich mehr Platz einnehmen.
Dazu kommt auch das Erkennbarkeitsproblem:

Bei den drei Autos sieht man sofort, welches aus der Schweiz kommt,
bei den zehn Fahrrädern nicht...
U***@web.de
2017-06-11 13:58:57 UTC
Permalink
Moin,
Post by Hans CraueI
Da kommt das
verbreitete Wahrnehmungsproblem zum Tragen: Stehen gleichzeitig drei
Autos und zehn Fahrraeder vor einem Supermarkt, so misst man
unwillkuerlich dem Auto mehr Verkehrsbedeutung zu als dem Fahrrad,
einfach weil die drei Autos deutlich mehr Platz einnehmen.
Oder weil damit mehr Einkäufe weggeschafft werden. Lastenanhänger
an den Fahrrädern wären separater Erwähnung wert gewesen.

Gruß, ULF
Hans CraueI
2017-06-11 14:22:04 UTC
Permalink
Ulf Kutzner schrieb
Hans CraueI schrieb
Da kommt das verbreitete Wahrnehmungsproblem zum Tragen: Stehen
gleichzeitig drei Autos und zehn Fahrraeder vor einem Supermarkt,
so misst man unwillkuerlich dem Auto mehr Verkehrsbedeutung zu
als dem Fahrrad, einfach weil die drei Autos deutlich mehr Platz
einnehmen.
Oder weil damit mehr EinkÀufe weggeschafft werden.
"Weggeschafft werden koennten" trifft es eher. Es soll hier mal
dahingestellt bleiben, ob mit drei Autos im Mittel tatsaechlich
mehr Einkaeufe gemacht werden als mit zehn Fahrraedern. Tatsache
ist jedenfalls, dass Fahrradkunkschaft mehr Umsatz macht als
Autokundschaft, dafuer allerdings auch haeufiger anreist.
LastenanhÀnger an den FahrrÀdern wÀren separater ErwÀhnung
wert gewesen.
Dass mit denen dann auch viel Einkaeufe transportiert werden,
ist offensichtlich. Sonst wuerde man so ein Geraet auch kaum
anschnallen wollen.
Fuer die Frage von im Ausland zugelassenen Fahrraedern ist das
dann allerdings nur insofern von Belang, als er moeglicherweise
von Land zu Land unterschiedliche Regelungen fuer Anhaenger am
Fahrrad gibt.

Hans
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