Discussion:
Wie gegen Fehlentscheidungen von Staatsanwaltschaft / Generalstaatsanwaltschaft vorgehen?
(zu alt für eine Antwort)
Hartmut Kraus
2017-12-16 20:00:22 UTC
Permalink
Hi,

der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
Loading Image...
Und so ging's weiter:

http://hkraus.eu/anzeige-walter.doc

Loading Image...

http://hkraus.eu/staatsanwaltschaft-keine-folge-falsch.doc

http://hkraus.eu/christa-doc

http://hkraus.eu/christa-1.doc

http://hkraus.eu/mails.doc
In dem Schriebs der Generalstaatsanwaltschaft, den ich gerade meinem
Briefkasten entreißen konnt, steht garantiert auch wieder nur die
Rechtfertigung irgend eines Hirnrisses, nur um nicht einfach gem. der
einschlägigen Paragraphen handeln zu müssen - wetten?
Huh? Gleich ein GENERALstaatsanwalt? Hast du Hochverrat begangen?
Nein, aber die muss wohl wieder mal beide Augen zugedrückt haben. So
blind, wie die tut, kann ja wohl kein Mensch sein:

Loading Image...
Loading Image...

"Weitgehende Äußerungsfreiheit" ist ja wohl kein Freibrief für
Straftaten, und Straftaten ja wohl kein Vermieterrecht, oder?

Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht und
ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer Straftat
erhält?
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-17 12:38:42 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Post by Hartmut Kraus
In dem Schriebs der Generalstaatsanwaltschaft, den ich gerade meinem
Briefkasten entreißen konnt, steht garantiert auch wieder nur die
Rechtfertigung irgend eines Hirnrisses, nur um nicht einfach gem. der
einschlägigen Paragraphen handeln zu müssen - wetten?
Huh? Gleich ein GENERALstaatsanwalt? Hast du Hochverrat begangen?
Nein, aber die muss wohl wieder mal beide Augen zugedrückt haben. So
[links gelöscht]
Post by Hartmut Kraus
"Weitgehende Äußerungsfreiheit" ist ja wohl kein Freibrief für
Straftaten, und Straftaten ja wohl kein Vermieterrecht, oder?
Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht und
ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer Straftat
erhält?
Ohne mir alles durchgelesen zu haben:

- Solange Du unter vier Augen von jemandem einer Sache zu unrecht beschuldigt
wirst, ist das keine Üble Nachrede, da ja die Öffentlichkeitswirkung fehlt.

- Wer dagegen öffentlich über jemanden eine ehrenrührige Behauptung aufstellt
(z.B. xy ist ein Dieb-Hurer-Betrüger-Gewalttäter-Erpresser---), muß sie auch
gerichtsfest beweisen können, ansonsten macht er sich nach § 186 StGB strafbar,
selbst wenn sie wahr sein sollte.

- Mietrechtlich kann die Belästigung des Vermieters mit falschen Vorwürfen gegen
den Vermieter oder einen seiner Mieter die Kündigung des Mietverhältnisses
rechtfertigen.

- genauso kann die Ausübung eines Gewerbes in der Wohnung - soweit nicht die
erforderlichen Genehmigungen vorliegen - ein Kündigungsgrund sein.

Nach flüchtigem Durchsehen ist an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft mE
nichts auszusetzen. In einem etwaigen Mietprozeß kannst Du Deine Ansprüche
natürlich zivilrechtlich weiterhin verteidigen.

Ich würde an Deiner Stelle in den verlinkten Dateien aber die Namen der weiteren
Beteiligten unkenntlich machen, zumindest soweit die Namensnennung durch kein
hinreichendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-17 12:44:28 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Das sag' mal unserem Bürgermeister. Falls es dir entgangen sein sollte -
dieses Pamphlet trägt /seine/ Unterschrift:

http://hkraus.eu/walter.jpg
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-17 12:49:55 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Das sag' mal unserem Bürgermeister. Falls es dir entgangen sein sollte -
http://hkraus.eu/walter.jpg
Deine auf deinem ersten Kopfstand aufbauende restliche "Logik" werde ich
mir also - wenn überhaupt - höchstens halbsatzweise zu Gemüte führen -
wie gesagt: 12 Jahre Kampf um Selbstverständlichkeiten gegen geballten
Schwachsinn mit Methode wie deinen haben mich nicht nur äußerst
sensibilisiert, auch meine Methoden der "Psychoterror - Abwehr" extrem
verschärft. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-17 13:31:57 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Das sag' mal unserem Bürgermeister. Falls es dir entgangen sein sollte -
http://hkraus.eu/walter.jpg
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt. Klebst Du die Namen
vor dem Einscannen ab, dann kann man Dir nichts anhaben, egal ob die Vorwürfe
berechtigt waren oder nicht.
Post by Hartmut Kraus
Deine auf deinem ersten Kopfstand aufbauende restliche "Logik" werde ich
mir also - wenn überhaupt - höchstens halbsatzweise zu Gemüte führen -
wie gesagt: 12 Jahre Kampf um Selbstverständlichkeiten gegen geballten
Schwachsinn mit Methode wie deinen haben mich nicht nur äußerst
sensibilisiert, auch meine Methoden der "Psychoterror - Abwehr" extrem
verschärft. :-)
Bei lang anhaltenden Konflikten ist es meist sinnlos, danach zu fragen, wer
angefangen und damit die "Schuld" hat. Wenn Du keinen inneren Abstand halten bzw
gewinnen kannst, solltest Du Dir mit äußerem Abstand selber helfen: Geh' den
Leuten, die Dich nerven, so weit wie möglich aus dem Weg. Wünsch ihnen "Guten
Tag" und "Guten Weg", mehr verlangt die Höflichkeit nicht. Und wenn sie Dir dumm
kommen, laß es an Dir vorübergehen; beachte es nicht weiter. Sei immer ein Stück
freundlicher als Deine Nachbarn, gib Böses nie in gleichem (sondern wenn
überhaupt, dann nur in deutlich reduziertem) Maße zurück, sei immer der
Nachsichtigere;

mich würde mal interessieren, was dabei herauskommt, wenn Du das ein paar Monate
und Jahre praktiziert hast.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-17 14:16:40 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Das sag' mal unserem Bürgermeister. Falls es dir entgangen sein sollte -
http://hkraus.eu/walter.jpg
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ach, weißt du, darüber habe ich mich auch schon mit meinem "guten Geist"
bei der Gemeinde "gestritten" (Herr Schauer, Ordnungsamt) - der damals

"Was geht unser Rechtsstreit die Öffentlichkeit an?"

Ganz einfach. Die Gemeinde (als mein Vermieter) ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und der "Streitpunkt" (damals meine Heiz- und
Wasserkosten) waren öffentliche Gelder. Die mir das "Jobcenter"
(ebenfalls eine Behörde, nicht wahr?) verweigerte "Begründung": 700 € im
Jahr wären "nicht angemessen" - klar, für eine 1-Zimmer-Wohnung schon
ein bisschen viel. Aber sind diese Pappwände hier, dank derer wir die
Außenluft über den Umweg Wohnung heizen (und beim Ausfall der Heizung
dir innerhalb einer Viertelstunde der Kaffe in der Tasse gefriert) :-)
vielleicht meine Dummheit?

Jedenfalls war der Fall nach meiner "unerlaubten" Veröffentlichung (in
irgend einem Juraforum) blizschnell gelöst - das JC hat mir anstandslos
das Geld überwiesen.

:-)
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-17 17:11:53 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ach, weißt du, darüber habe ich mich auch schon mit meinem "guten Geist"
bei der Gemeinde "gestritten" (Herr Schauer, Ordnungsamt) - der damals
"Was geht unser Rechtsstreit die Öffentlichkeit an?"
Ganz einfach. Die Gemeinde (als mein Vermieter) ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und der "Streitpunkt" (damals meine Heiz- und
Wasserkosten) waren öffentliche Gelder. Die mir das "Jobcenter"
(ebenfalls eine Behörde, nicht wahr?) verweigerte "Begründung": 700 € im
Jahr wären "nicht angemessen" - klar, für eine 1-Zimmer-Wohnung schon
ein bisschen viel. Aber sind diese Pappwände hier, dank derer wir die
Außenluft über den Umweg Wohnung heizen (und beim Ausfall der Heizung
dir innerhalb einer Viertelstunde der Kaffe in der Tasse gefriert) :-)
vielleicht meine Dummheit?
Jedenfalls war der Fall nach meiner "unerlaubten" Veröffentlichung (in
irgend einem Juraforum) blizschnell gelöst - das JC hat mir anstandslos
das Geld überwiesen.
:-)
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
--
www.ulf-gerkan.de
Rupert Haselbeck
2017-12-17 17:30:10 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Im Allgemeinen hast du ja völlig Recht. Wenn du aber eine Weile hier
mitgelesen hast, dann wirst du wissen, dass der gute Hartmut aufgrund seiner
besonderen psychischen Verfassung bei seinem Vermieter offenbar
Narrenfreiheit geniesst.

MfG
Rupert
Detlef Meißner
2017-12-17 17:36:45 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ulf Gerkan
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Im Allgemeinen hast du ja völlig Recht. Wenn du aber eine Weile hier
mitgelesen hast, dann wirst du wissen, dass der gute Hartmut aufgrund seiner
besonderen psychischen Verfassung bei seinem Vermieter offenbar
Narrenfreiheit geniesst.
So etwas soll häufiger vorkommen!

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-17 18:04:08 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Wenn du aber eine Weile hier
mitgelesen hast, dann wirst du wissen, dass der gute Hartmut aufgrund seiner
besonderen psychischen Verfassung bei seinem Vermieter offenbar
Narrenfreiheit geniesst.
Irrtum, nur auf Grund meiner jahrelangen Korrespondenz mit ihnen (aus
denen schon ein bisschen - mehr oder weniger "zwangsläufig" erworbene -
Rechtskenntnisse zu erkennen sind), schon ein bisschen Achtung - ob sie
wollen oder nicht. :-)

Um nicht zu sagen Schiss vor der Wahrheit, und das mit "Drohgebärden"
überspielen wollen - wie zweifellos bei Herrn Walter - oder wie kommt
der dazu, sich derart zum Clown zu machen?

Wie gesagt. Die Stunde Zeit für einen persönlichen Termin findet er seit
2008 nicht - aber wenn ich nicht jedes Jahr meinen Antrag auf einen
Wohnberechtigungsschein erneuere, will er persönlich erscheinen und mich
in ein Hotel umquartieren. Hätte ja echt Lust. es mal darauf ankommen zu
lassen - aber dazu müsste ich mich ja mit ihm auf eine Stufe stellen.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 09:32:49 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ulf Gerkan
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Im Allgemeinen hast du ja völlig Recht. Wenn du aber eine Weile hier
mitgelesen hast, dann wirst du wissen, dass der gute Hartmut aufgrund seiner
besonderen psychischen Verfassung bei seinem Vermieter offenbar
Narrenfreiheit geniesst.
MfG
Rupert
Jaja, schon gut. Was sehe ich falsch?
Post by Rupert Haselbeck
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Date: Fri, 10 Mar 2017 14:32:38 +0100
Post by Ulf Gerkan
Übrigens - zu den neulich von mir angesprochenen Millionen
("Gemeinderatssitzung" etc. - noch unter Reich, wenn Sie sich erinnern),
hätte ich noch einen Tipp (wenn man sich ein bisschen mit Steuerrecht
auskennt, kein Problem): Warum die Kommune einem nur leid tun kann, wenn
sie regelmäßig "an höherer Stelle" um Geld betteln muss, das sie sich
vorher erst aus der Tasche ziehen ließ.
Nur als Gast oder als Kunde habe ich einige Gewerbetreibende kennen
gelernt - und wie's aussieht, sind das wohl so ziemlich alle: Die machen
ihre Kohle in Gilching, und nicht wenig - aber ihre Gewerbesteuer (die
gem. EStG eindeutig der Kommune zusteht, auf deren Gebiet sie
erwirtschaftet wird), zahlen sie ganz woanders - in München, Starnberg,
sonstwo.
Wen wundert's angesichts eines Gewerbesteuer - Hebesatzes von 340%. Und
das lässt man sich noch aus Starnberg vorgeben - völlig unrealistisch
für ein Kaff mit 31,5 km², 18.000 Seelen, landschaftlich und
infrastrukturell beschissener Lage inmitten einer zehnmal besseren
Umgebung.
In einem "Niemandsland" zwischen München (Landeshauptstadt) und
Starnberg (Hauptstadt des Landkreises mit einer der anerkannterweise
schönsten und damit attraktivsten Landschaften in Deutschland). Das
zwingt doch geradezu zur "Steuerflucht".
Statt bei mir sollten Sie also mal da ansetzen (und dazu braucht's keine
Gemeinderatssitzungen mit end- und ergebnislosem Laberlaber): Diese
Gewerbetreibenden mal darauf aufmerksam machen, wo ihre Steuern
hingehören. Sollte wohl kein Problem sein. Bei diesem völlig
unrealistischen Hebesatz allerdings schon - der dürfte dann nicht nicht
nur "Steuerflucht", auch zusätzliche "Kapitalflucht" auslösen. ;)
Post by Ulf Gerkan
Aber damals hatte der
Gemeinderat ja nicht Besseres zu tun, als einen Amtsleiter
wegzumobben, der's besser
machen wollte (Gilching unabhängig von dem "Sog" aus München und
Starnberg - andere Kommunen machen's seit Jahren erfolgreich vor),
Germering (gehört zwar rein "territorial" zum Landkreis
Fürstenfeldbruck, ist aber administrativ selber "Große Kreisstadt"),
FFB selber - wirtschaftlich schon lange autark, hat aber zusätzlich noch
seine "Saugrüssel" in Gilching.
Gut's Nächtle, Gilching - penne weiter, aber ohne mich. ;)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 09:48:37 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ulf Gerkan
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Im Allgemeinen hast du ja völlig Recht. Wenn du aber eine Weile hier
mitgelesen hast, dann wirst du wissen, dass der gute Hartmut aufgrund seiner
besonderen psychischen Verfassung bei seinem Vermieter offenbar
Narrenfreiheit geniesst.
MfG
Rupert
Jaja, schon gut. Was sehe ich falsch?
Post by Rupert Haselbeck
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Date: Fri, 10 Mar 2017 14:32:38 +0100
Post by Ulf Gerkan
Übrigens - zu den neulich von mir angesprochenen Millionen
("Gemeinderatssitzung" etc. - noch unter Reich, wenn Sie sich
erinnern),
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ulf Gerkan
hätte ich noch einen Tipp (wenn man sich ein bisschen mit Steuerrecht
auskennt, kein Problem): Warum die Kommune einem nur leid tun kann,
wenn
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ulf Gerkan
sie regelmäßig "an höherer Stelle" um Geld betteln muss, das sie sich
vorher erst aus der Tasche ziehen ließ.
Nur als Gast oder als Kunde habe ich einige Gewerbetreibende kennen
gelernt - und wie's aussieht, sind das wohl so ziemlich alle: Die machen
ihre Kohle in Gilching, und nicht wenig - aber ihre Gewerbesteuer (die
gem. EStG eindeutig der Kommune zusteht, auf deren Gebiet sie
erwirtschaftet wird), zahlen sie ganz woanders - in München, Starnberg,
sonstwo.
Wen wundert's angesichts eines Gewerbesteuer - Hebesatzes von 340%. Und
das lässt man sich noch aus Starnberg vorgeben - völlig unrealistisch
für ein Kaff mit 31,5 km², 18.000 Seelen, landschaftlich und
infrastrukturell beschissener Lage inmitten einer zehnmal besseren
Umgebung.
In einem "Niemandsland" zwischen München (Landeshauptstadt) und
Starnberg (Hauptstadt des Landkreises mit einer der anerkannterweise
schönsten und damit attraktivsten Landschaften in Deutschland). Das
zwingt doch geradezu zur "Steuerflucht".
Statt bei mir sollten Sie also mal da ansetzen (und dazu braucht's keine
Gemeinderatssitzungen mit end- und ergebnislosem Laberlaber): Diese
Gewerbetreibenden mal darauf aufmerksam machen, wo ihre Steuern
hingehören. Sollte wohl kein Problem sein. Bei diesem völlig
unrealistischen Hebesatz allerdings schon - der dürfte dann nicht nicht
nur "Steuerflucht", auch zusätzliche "Kapitalflucht" auslösen. ;)
Post by Ulf Gerkan
Aber damals hatte der
Gemeinderat ja nicht Besseres zu tun, als einen Amtsleiter
wegzumobben, der's besser
machen wollte
und statt der seit 30 Jahren geforderten Umgehungsstraße ein neues
"Gewerbegebiet Süd" mit Verkehrsanbindung aus dem Boden zu stampfen - in
der Hoffnung, dass (Zitat) "die Pferde endlich anfangen zu saufen."
Klar, saufen tun sie schon kräftig - wenn sie nur auch mal anfingen zu
ziehen. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 09:56:40 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ulf Gerkan
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Im Allgemeinen hast du ja völlig Recht. Wenn du aber eine Weile hier
mitgelesen hast, dann wirst du wissen, dass der gute Hartmut aufgrund seiner
besonderen psychischen Verfassung bei seinem Vermieter offenbar
Narrenfreiheit geniesst.
MfG
Rupert
Aber sicher doch. :-)

Hier ging's um Heizkosten für ein längst vergangenes Jahr - die ich der
Gemeinde schulde, allerdings das Jobcenter wiederum mir. Also wie ist da
die Rechtslage? :-)
Post by Rupert Haselbeck
Sehr geehrte Frau Dahlhaus,
sagen Sie mal: Wie kann ein intelligenter junger Mann derart dumm tun?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gemeinde Gilching - Tobias Baumann
Gesendet: Donnerstag, 9. März 2017 15:17
An: 'Hartmut Kraus'
Betreff: AW: Was ist denn mit Ihnen los?
Sehr geehrter Herr Kraus,
sämtliche von ihnen aufgeführten Gründe zur "Kosteneinsparung" haben
nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun und ändern auch nichts
daran, dass Sie die von Ihnen verursachten Heizkosten
selbstverständlich zu bezahlen haben. Bzgl. der angefallenen
Mahngebühren und Säumniszuschläge müssen Sie sich also an Ihre eigene
Nase fassen.
Sofern Sie unseren Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen sind wir
gezwungen, alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die
offenen Forderungen beizutreiben.
Da der Sachverhalt nun einige Maile ausführlich diskutiert wurde und
Ihnen das weitere Vorgehen bekannt ist werde ich zu keinen weiteren
E-Mails hierzu von Ihnen mehr Stellung nehmen.
In der - wohl leider aussichtslosen - Hoffnung, dass Sie diese
Angelegenheit nun so akzeptieren können verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Tobias Baumann
Sehr geehrter Herr Baumann,
wie bereits ausgeführt habe _ich_ weder meine Arbeitslosigkeit und damit
Zahlungsunfähigkeit noch die Heizkosten "verursacht". Wenn's in diesem
"Rechtsstaat" mit rechten Dingen zuginge, wäre ich weder arbeitslos noch
Ihr Mieter
Und leider kann die angestrebte Verständigung nicht darin bestehen, dass
eine Seite unrealistische Forderungen der anderen akzeptiert. Weder
logisch noch juristisch.
Nochmals: Ich habe meine Zahlungswilligkeit und Zahlungsunfähigkeit
dokumentiert. Und ich kann nicht mehr als guten Willen zeigen und
Vorschläge machen, wie wir das Ganze aus der Welt schaffen können, und
zwar zum gegenseitigen Vorteil. Kooperation statt Konfrontation.
Vollstreckungsmaßnahmen sind aussichtslos, mehr kann der
Gerichtsvollzieher auch nicht feststellen. Der nimmt mir wie gesagt in
regelmäßigen Abständen von 2 Jahren eine eidesstattliche
Versicherung ab.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ulf Gerkan
Mit dem habe ich mich auch mal unterhalten, der sagte. "Das habe ich
schon oft von Schuldnern gehört: Die Gläubiger kriegen ihr Geld, wenn
sie sich anständig benehmen." Das sollte Ihnen auch zu denken geben.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kraus
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 10:02:01 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ulf Gerkan
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Im Allgemeinen hast du ja völlig Recht. Wenn du aber eine Weile hier
mitgelesen hast, dann wirst du wissen, dass der gute Hartmut aufgrund seiner
besonderen psychischen Verfassung bei seinem Vermieter offenbar
Narrenfreiheit geniesst.
MfG
Rupert
Post by Ulf Gerkan
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Im Allgemeinen hast du ja völlig Recht. Wenn du aber eine Weile hier
mitgelesen hast, dann wirst du wissen, dass der gute Hartmut aufgrund seiner
besonderen psychischen Verfassung bei seinem Vermieter offenbar
Narrenfreiheit geniesst.
MfG
Rupert
Klar. :-)
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ulf Gerkan
In diesem Zusammenhang darf man es wohl mehr als reichlich
albern nennen: Einerseits bedenkenlos Millionen in den Sand setzen (wie
für die größte Investruine der Gilchinger Geschichte "Neues
Gewerbegebiet Süd" incl. Verkehrsanbindung statt der seit 30 Jahren
geforderten Umgehungsstraße) - andererseits mir mit
"Zwangsvollstreckung" wegen ein paar hundert Euro Heizkosten "drohen"
wollen (greifen Sie mal einem nackten Mann in die Tasche).
Und wenn Sie hier mal "aufräumen" wollen: Fangen Sie mal bei
"Schnewittchen" (unserer "weißen Fee" auf Nr. 6) an. Die gehört (nicht
nur altersbedingt) längst in ein Pflegeheim, aber für sowohl physisch
als auch psychisch Schwerkranke. Oder bei meinem Nachbarn zur Linken,
also Nr 2 - der gehört in einen Drogenentzug, ich will ihn nicht
irgendwann verrecken sehen. (In diesem Zusammenhang: Wie unsere
"Sozialarbeiterin" hier "arbeitet - zweimal wöchentlich hier ihre
bezahlte Zeit mit Computerspielen totschägt, aber sich natürlich für
solche Fälle nicht zuständig fühlt - möchte ich mal Urlaub machen - das
vielleicht als Hinweis auf weiteres Einsparungspotenzial.) Mir für
meinen Teil reicht's schon, wenn ich durch die Gipskartonwand regelmäßig
mitkriege, wie Tom verrückt spielt, wenn seine Sozialhilfe mal wieder
weder zum Saufen noch zum Kiffen gereicht hat.
Schöne Grüße
Hartmut Kraus
Ok, der sitzt jetzt. Diese Art Entzug dürfte für ihn wohl einiges härter
sein.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-17 18:10:58 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ach, weißt du, darüber habe ich mich auch schon mit meinem "guten Geist"
bei der Gemeinde "gestritten" (Herr Schauer, Ordnungsamt) - der damals
"Was geht unser Rechtsstreit die Öffentlichkeit an?"
Ganz einfach. Die Gemeinde (als mein Vermieter) ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und der "Streitpunkt" (damals meine Heiz- und
Wasserkosten) waren öffentliche Gelder. Die mir das "Jobcenter"
(ebenfalls eine Behörde, nicht wahr?) verweigerte "Begründung": 700 € im
Jahr wären "nicht angemessen" - klar, für eine 1-Zimmer-Wohnung schon
ein bisschen viel. Aber sind diese Pappwände hier, dank derer wir die
Außenluft über den Umweg Wohnung heizen (und beim Ausfall der Heizung
dir innerhalb einer Viertelstunde der Kaffe in der Tasse gefriert) :-)
vielleicht meine Dummheit?
Jedenfalls war der Fall nach meiner "unerlaubten" Veröffentlichung (in
irgend einem Juraforum) blizschnell gelöst - das JC hat mir anstandslos
das Geld überwiesen.
:-)
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Ist dir nicht ganz wohl um die Brust? Wer will hier wen "anschwärzen"?
Hat der mich völlig unhaltbar beschuldigt, ich hätte den Frieden in der
Anlage gestört (nicht diese aggressive Psychopathin) und droht mir
deshalb mit Kündigung des Mietverhältnisses (was er übrigens nie
durchkriegen würde) - oder umgekehrt?
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-17 18:14:32 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ach, weißt du, darüber habe ich mich auch schon mit meinem "guten Geist"
bei der Gemeinde "gestritten" (Herr Schauer, Ordnungsamt) - der damals
"Was geht unser Rechtsstreit die Öffentlichkeit an?"
Ganz einfach. Die Gemeinde (als mein Vermieter) ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und der "Streitpunkt" (damals meine Heiz- und
Wasserkosten) waren öffentliche Gelder. Die mir das "Jobcenter"
(ebenfalls eine Behörde, nicht wahr?) verweigerte "Begründung": 700 € im
Jahr wären "nicht angemessen" - klar, für eine 1-Zimmer-Wohnung schon
ein bisschen viel. Aber sind diese Pappwände hier, dank derer wir die
Außenluft über den Umweg Wohnung heizen (und beim Ausfall der Heizung
dir innerhalb einer Viertelstunde der Kaffe in der Tasse gefriert) :-)
vielleicht meine Dummheit?
Jedenfalls war der Fall nach meiner "unerlaubten" Veröffentlichung (in
irgend einem Juraforum) blizschnell gelöst - das JC hat mir anstandslos
das Geld überwiesen.
:-)
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Ist dir nicht ganz wohl um die Brust? Wer will hier wen "anschwärzen"?
Hat der mich völlig unhaltbar beschuldigt, ich hätte den Frieden in der
Anlage gestört (nicht diese aggressive Psychopathin)
Aber ein Gutes hatte das Ganze schon: Als Reaktion auf ihre
ekelerregenden "Annäherungsversuche" hatte sie eines Abends mal kurz
Besuch nicht nur von ihren Söhnen, noch von ein paar ganz gut gebauten
jungen Männern - danach war sie 14 Tage verschwunden (angeblich
freiwillig in Therapie) - seitdem lässt sie wenigstens mich in Ruhe. :-)
Post by Hartmut Kraus
und droht mir
deshalb mit Kündigung des Mietverhältnisses (was er übrigens nie
durchkriegen würde) - oder umgekehrt?
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-18 09:50:54 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ach, weißt du, darüber habe ich mich auch schon mit meinem "guten Geist"
bei der Gemeinde "gestritten" (Herr Schauer, Ordnungsamt) - der damals
"Was geht unser Rechtsstreit die Öffentlichkeit an?"
Ganz einfach. Die Gemeinde (als mein Vermieter) ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und der "Streitpunkt" (damals meine Heiz- und
Wasserkosten) waren öffentliche Gelder. Die mir das "Jobcenter"
(ebenfalls eine Behörde, nicht wahr?) verweigerte "Begründung": 700 € im
Jahr wären "nicht angemessen" - klar, für eine 1-Zimmer-Wohnung schon
ein bisschen viel. Aber sind diese Pappwände hier, dank derer wir die
Außenluft über den Umweg Wohnung heizen (und beim Ausfall der Heizung
dir innerhalb einer Viertelstunde der Kaffe in der Tasse gefriert) :-)
vielleicht meine Dummheit?
Jedenfalls war der Fall nach meiner "unerlaubten" Veröffentlichung (in
irgend einem Juraforum) blizschnell gelöst - das JC hat mir anstandslos
das Geld überwiesen.
:-)
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Ist dir nicht ganz wohl um die Brust? Wer will hier wen "anschwärzen"?
Hat der mich völlig unhaltbar beschuldigt, ich hätte den Frieden in der
Anlage gestört (nicht diese aggressive Psychopathin) und droht mir
deshalb mit Kündigung des Mietverhältnisses (was er übrigens nie
durchkriegen würde) - oder umgekehrt?
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden. Dafür ist es nicht nötig, den
Vermieter öffentlich an den Pranger zu stellen. Dem Kommentar von Palandt zum
BGB (69. Auflage, § 543 BGB Rn 39) zufolge ist die öffentliche Anprangerung des
Vermieters durch Aushängen eines Transparentes ein Grund für eine fristlose
Kündigung. Die Anprangerung hier im Forum dürfte dem gleichkommen. Mein
Ratschlag ist unverändert: Lösch die Namen in Deinen scans!

Ich will dabei nicht leugnen, daß die Vokabel "bedrohen" im Schreiben Deines
Vermieters unglücklich ist. Eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB liegt meinem
flüchtigen Eindruck nach nicht vor. Allenfalls eine Bedrohung im
umgangssprachlichen Sinne. Die Drohung, die Polizei einzuschalten, ist
schließlich keine Drohung mit einem Verbrechen. Gott sei Dank!

Trotzdem muß der Vorwurf der Bedrohung im Schreiben des Vermieters ernst
genommen werden. Die "mehrfache Bedrohung eines Mieters durch Mitmieter" kann
den Vermieter nämlich nicht nur berechtigen sondern sogar verpflichten, dem
bedrohenden Mieter die Kündigung, genauer die fristlose Kündigung auszusprechen
(Beck'sches Formularbuch Mietrecht, München 2003, D.VI.8.8., unter Verweis auf
ein Urteil des AG Bad Segeberg, offenbar das mit dem Aktenzeichen 17a C 25/99).

Sollte tatsächlich eine Kündigung des Mietverhältnisses mit vorgeblicher
Bedrohung anderer Mieter begründet werden, wäre im Prozeß auf die
Mißverständlichkeit des Wortes Bedrohung abzustellen.

Dem Kommentar von Palandt zufolge reicht aber auch schon Deine unberechtigte
Strafanzeige für eine Kündigung aus.

Als Politiker wird Dein Vermieter ein dickes Fell und ein Interesse haben, diese
seine stabile Konstitution auch mal herzuzeigen. Trotzdem würde ich den Bogen
nicht überspannen. Mit Deinem Vermieter kannst Du nicht so umspringen wie mit
dem jobcenter.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-18 10:19:33 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ach, weißt du, darüber habe ich mich auch schon mit meinem "guten Geist"
bei der Gemeinde "gestritten" (Herr Schauer, Ordnungsamt) - der damals
"Was geht unser Rechtsstreit die Öffentlichkeit an?"
Ganz einfach. Die Gemeinde (als mein Vermieter) ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und der "Streitpunkt" (damals meine Heiz- und
Wasserkosten) waren öffentliche Gelder. Die mir das "Jobcenter"
(ebenfalls eine Behörde, nicht wahr?) verweigerte "Begründung": 700 € im
Jahr wären "nicht angemessen" - klar, für eine 1-Zimmer-Wohnung schon
ein bisschen viel. Aber sind diese Pappwände hier, dank derer wir die
Außenluft über den Umweg Wohnung heizen (und beim Ausfall der Heizung
dir innerhalb einer Viertelstunde der Kaffe in der Tasse gefriert) :-)
vielleicht meine Dummheit?
Jedenfalls war der Fall nach meiner "unerlaubten" Veröffentlichung (in
irgend einem Juraforum) blizschnell gelöst - das JC hat mir anstandslos
das Geld überwiesen.
:-)
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Ist dir nicht ganz wohl um die Brust? Wer will hier wen "anschwärzen"?
Hat der mich völlig unhaltbar beschuldigt, ich hätte den Frieden in der
Anlage gestört (nicht diese aggressive Psychopathin) und droht mir
deshalb mit Kündigung des Mietverhältnisses (was er übrigens nie
durchkriegen würde) - oder umgekehrt?
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Post by Ulf Gerkan
Dafür ist es nicht nötig, den
Vermieter öffentlich an den Pranger zu stellen.
Ich habe lediglich der Hergang dargelegt und gefragt, wie man gegen die
eindeutigen Fehlentscheidungen von Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwltschaft vorgehen kann.

Geh' mir also nicht weiter auf den S...elbigen mit dieser Leier völlig
am Thema vorbei. Da kann ich die Bartwickelmaschine im Keller schon
nicht mehr hören. Die ist nämlich mindestens so alt wie meine "Präsenz"
im Netz überhaupt, also jetzt bald 15 Jahre. Statt einer schlüssigen
Antwort mir irgendwelchen Kokelores raten, vor möglichen "Problemen"
warnen, wo keine sind.

Vorschlag zur Güte: Du hast jetzt genug Kontaktadressen der Gemeinde,
ich geb' dir noch ihre Telefonnummer: 08105 / 3366 - 0. Also mach' sie
doch mal auf meinen "Pranger" hier aufmerksam, wenn du dich auch dort
zum Clown machen willst. Das wissen die nämlich auch schon. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 10:24:47 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Vorschlag zur Güte: Du hast jetzt genug Kontaktadressen der Gemeinde,
ich geb' dir noch ihre Telefonnummer: 08105 / 3366 - 0.
Sory, 08105 / 3866 - 0 :-)

https://www.gilching.de/
Post by Hartmut Kraus
Also mach' sie
doch mal auf meinen "Pranger" hier aufmerksam, wenn du dich auch dort
zum Clown machen willst. Das wissen die nämlich auch schon. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-18 10:59:43 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Der Vermieter hat nur Dir gegenüber eine Deiner Meinung nach falsche Behauptung
aufgestellt. Das reicht für den Tatbestand der Üblen Nachrede nicht aus.
Erforderlich ist vielmehr auch, daß "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss" (Kommentar von
Schönke/Schröder zum StGB, 27. Auflage, § 186 StGB Rn 9).

Ich hab's Dir schon einmal geschrieben: Nicht Dein Vermieter war es, der die
(vorgeblich oder tatsächlich) falsche Behauptung an die Öffentlichkeit ("an
einen Dritten") brachte, sondern Du warst es. Den Vermieter kannst Du dafür
nicht verantwortlich machen.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-18 11:12:47 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Der Vermieter hat nur Dir gegenüber eine Deiner Meinung nach falsche Behauptung
aufgestellt. Das reicht für den Tatbestand der Üblen Nachrede nicht aus.
Erforderlich ist vielmehr auch, daß "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss" (Kommentar von
Schönke/Schröder zum StGB, 27. Auflage, § 186 StGB Rn 9).
Da irrt der Kommentator aber ein ganz kleines bisschen:

"§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
Post by Ulf Gerkan
Ich hab's Dir schon einmal geschrieben: Nicht Dein Vermieter war es, der die
(vorgeblich oder tatsächlich) falsche Behauptung an die Öffentlichkeit ("an
einen Dritten") brachte,
Das ist auch nur für das Strafmaß relevant, nicht für den Tatbestand an
sich. Außerdem ist es dafür absolut nicht von Belang, ob die Behauptung
nun meiner "Meinung nach" falsch ist, sondern dass sie _nicht erweislich
wahr_ ist. Oder kann ich nicht lesen? :-)
Post by Ulf Gerkan
sondern Du warst es. Den Vermieter kannst Du dafür
nicht verantwortlich machen.
Darum geht's hier auch nicht, sondern (zum...zigsten und letzten Mal):
Wie kann man die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft
für ihre eindeutigen Fehlentscheidungen verantwortlich machen?
--
http://www.hkraus.eu/
Isk Ender
2017-12-18 11:36:29 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Der Vermieter hat nur Dir gegenüber eine Deiner Meinung nach falsche Behauptung
aufgestellt. Das reicht für den Tatbestand der Üblen Nachrede nicht aus.
Erforderlich ist vielmehr auch, daß "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss" (Kommentar von
Schönke/Schröder zum StGB, 27. Auflage, § 186 StGB Rn 9).
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
"Wer in Beziehung auf einen _anderen_..."
Hartmut Kraus
2017-12-18 11:40:02 UTC
Permalink
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Der Vermieter hat nur Dir gegenüber eine Deiner Meinung nach falsche Behauptung
aufgestellt. Das reicht für den Tatbestand der Üblen Nachrede nicht aus.
Erforderlich ist vielmehr auch, daß "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss" (Kommentar von
Schönke/Schröder zum StGB, 27. Auflage, § 186 StGB Rn 9).
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
"Wer in Beziehung auf einen _anderen_..."
Ja und?

"... welche _denselben_ verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist ..."
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 11:50:12 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Der Vermieter hat nur Dir gegenüber eine Deiner Meinung nach falsche Behauptung
aufgestellt. Das reicht für den Tatbestand der Üblen Nachrede nicht aus.
Erforderlich ist vielmehr auch, daß "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss" (Kommentar von
Schönke/Schröder zum StGB, 27. Auflage, § 186 StGB Rn 9).
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
"Wer in Beziehung auf einen _anderen_..."
Ja und?
"... welche _denselben_ verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist ..."
Ok, ok, also: Wenn er diese Tatsache nur mir gegenüber behauptet - ist
sie dann überhaupt geeignet, mich verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? :-)

Verächtlich (um nicht zu sagen lächerlich) hat er damit wohl nur sich
selber gemacht, das ist aber nicht strafbar. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 11:54:26 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Der Vermieter hat nur Dir gegenüber eine Deiner Meinung nach falsche Behauptung
aufgestellt. Das reicht für den Tatbestand der Üblen Nachrede nicht aus.
Erforderlich ist vielmehr auch, daß "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss" (Kommentar von
Schönke/Schröder zum StGB, 27. Auflage, § 186 StGB Rn 9).
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
"Wer in Beziehung auf einen _anderen_..."
Ja und?
"... welche _denselben_ verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist ..."
Ok, ok, also: Wenn er diese Tatsache nur mir gegenüber behauptet - ist
sie dann überhaupt geeignet, mich verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? :-)
Verächtlich (um nicht zu sagen lächerlich) hat er damit wohl nur sich
selber gemacht, das ist aber nicht strafbar. :-)
Der Kommentator hat also wohl Recht - warum nur kamen weder Frau
Staatsanwältin noch Frau Generalstaatsanwältin darauf - war wohl wieder
mal zu einfach. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 12:07:35 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Der Vermieter hat nur Dir gegenüber eine Deiner Meinung nach falsche Behauptung
aufgestellt. Das reicht für den Tatbestand der Üblen Nachrede nicht aus.
Erforderlich ist vielmehr auch, daß "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss" (Kommentar von
Schönke/Schröder zum StGB, 27. Auflage, § 186 StGB Rn 9).
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
"Wer in Beziehung auf einen _anderen_..."
Ja und?
"... welche _denselben_ verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist ..."
Ok, ok, also: Wenn er diese Tatsache nur mir gegenüber behauptet - ist
sie dann überhaupt geeignet, mich verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? :-)
Verächtlich (um nicht zu sagen lächerlich) hat er damit wohl nur sich
selber gemacht, das ist aber nicht strafbar. :-)
Der Kommentator hat also wohl Recht -
Ulf also auch - Entschuldigung also dafür, aber _nur_ dafür. :-)

Und mal weiter gedacht:

"§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von
Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder
öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der
Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein
behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Das wäre m.E. der einzige Paragraph, wegen dem man mich nun wiederum
drankriegen könnte - ja, wenn nicht "wider besses Wissen" Bedingung
wäre. Und ich wusste es nun mal nicht besser, sonst hätte ich's nicht
gemacht. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-18 21:36:52 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Der Vermieter hat nur Dir gegenüber eine Deiner Meinung nach falsche
Behauptung
aufgestellt. Das reicht für den Tatbestand der Üblen Nachrede nicht aus.
Erforderlich ist vielmehr auch, daß "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss" (Kommentar von
Schönke/Schröder zum StGB, 27. Auflage, § 186 StGB Rn 9).
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
"Wer in Beziehung auf einen _anderen_..."
Ja und?
"... welche _denselben_ verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist ..."
Ok, ok, also: Wenn er diese Tatsache nur mir gegenüber behauptet - ist
sie dann überhaupt geeignet, mich verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? :-)
Verächtlich (um nicht zu sagen lächerlich) hat er damit wohl nur sich
selber gemacht, das ist aber nicht strafbar. :-)
Der Kommentator hat also wohl Recht -
Ulf also auch - Entschuldigung also dafür, aber _nur_ dafür. :-)
Na, wir sind doch alle nur Menschen.
Post by Hartmut Kraus
"§ 164
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von
Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder
öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der
Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein
behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das wäre m.E. der einzige Paragraph, wegen dem man mich nun wiederum
drankriegen könnte - ja, wenn nicht "wider besses Wissen" Bedingung
wäre. Und ich wusste es nun mal nicht besser, sonst hätte ich's nicht
gemacht. :-)
Nein. Du warst ehrlich der Überzeugung, daß man Dir Unrecht getan hat. Das
Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" ist damit nicht erfüllt.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-19 00:54:21 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden.
Scherzkeks. Unabhängig von unserem Mietverhältnis ist das eindeutig üble
Nachrede gem. § 186 StGB, und deshalb habe ich ihn angezeigt.
Der Vermieter hat nur Dir gegenüber eine Deiner Meinung nach falsche
Behauptung
aufgestellt. Das reicht für den Tatbestand der Üblen Nachrede nicht aus.
Erforderlich ist vielmehr auch, daß "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss" (Kommentar von
Schönke/Schröder zum StGB, 27. Auflage, § 186 StGB Rn 9).
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
"Wer in Beziehung auf einen _anderen_..."
Ja und?
"... welche _denselben_ verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist ..."
Ok, ok, also: Wenn er diese Tatsache nur mir gegenüber behauptet - ist
sie dann überhaupt geeignet, mich verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? :-)
Verächtlich (um nicht zu sagen lächerlich) hat er damit wohl nur sich
selber gemacht, das ist aber nicht strafbar. :-)
Der Kommentator hat also wohl Recht -
Ulf also auch - Entschuldigung also dafür, aber _nur_ dafür. :-)
Na, wir sind doch alle nur Menschen.
Post by Hartmut Kraus
"§ 164
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von
Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder
öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der
Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein
behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das wäre m.E. der einzige Paragraph, wegen dem man mich nun wiederum
drankriegen könnte - ja, wenn nicht "wider besses Wissen" Bedingung
wäre. Und ich wusste es nun mal nicht besser, sonst hätte ich's nicht
gemacht. :-)
Nein. Du warst ehrlich der Überzeugung, daß man Dir Unrecht getan hat. Das
Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" ist damit nicht erfüllt.
Red' keien Stuss, eine Überzeugung, ungerecht behandelt worden zu sein,
ist wohl eine Straftat?

Eine Straftat wär's gewesen, wenn ich unseren Oberscherzkeks /wider
besseren Wissens/ per Anzeige einer rechtswidrigen Tat verdächtigt hätte.

(Rechtswidrig ist auch noch was anderes als ungerecht - wie hieran
wieder mal sehr schön zu erkennen.)
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-18 21:30:10 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Isk Ender
"Wer in Beziehung auf einen _anderen_..."
Ja und?
"... welche _denselben_ verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist ..."
Ok, ok, also: Wenn er diese Tatsache nur mir gegenüber behauptet - ist
sie dann überhaupt geeignet, mich verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? :-)
Verächtlich (um nicht zu sagen lächerlich) hat er damit wohl nur sich
selber gemacht, das ist aber nicht strafbar. :-)
Der Kommentator hat also wohl Recht - warum nur kamen weder Frau
Staatsanwältin noch Frau Generalstaatsanwältin darauf - war wohl wieder
mal zu einfach. :-)
In der DDR war es mit Rechtsfragen viel einfacher:

| Im Zuge der Wende 1989/90 gewann der DDR-Bürger viele politische Rechte.
| Dagegen verschlechterte sich für ihn die Situation im Arbeitsrecht, im
| Mietrecht, im Familienrecht und überhaupt im Prozessrecht. Das wird nicht
| dadurch ausgeglichen, dass heute beispielsweise allein in der Stadt Potsdam
| zirka 650 Anwälte tätig sind und damit 150 mehr als in der gesamten DDR
| zugelassen waren.
https://www.jungewelt.de/artikel/319310.anderes-recht-gleich-falsches-recht.html

Der Kapitalismus lebt eben auch ein Stück weit von der Dummheit der Menschen.

Deine Staatsanwältin hatte allerdings keineswegs nur Unrecht. Mehrdeutige
Aussagen sind strafrechtlich so auszulegen, daß "die für den Betroffenen
besonders belastende Bedeutung nur zugrunde gelegt werden darf, wenn die anderen
auszuschließen sind" (Schönke/Schröder, § 185 StGB Rn 2).

Was auf den ersten Blick eine Unwahrheit zu sein scheint, kann beim zweiten
Blick unter Berücksichtigung diverser Mehrdeutigkeiten gar nicht mehr so
eindeutig unwahr sein. Auf derlei Mehrdeutigkeiten muß der Staatsanwalt eine
vorgebliche oder tatsächliche Üble Nachrede abklopfen. Das hat er in Deinem Fall
gemacht. Und herausgekommen ist eben, daß die vordergründige Bedeutung nicht
unbedingt die einzig mögliche und die gemeinte gewesen sein muß und daß die
anderen möglichen Bedeutungen eben nicht in dem Maße unwahr sind, daß die
Aussage strafbar wäre.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-19 01:05:50 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Isk Ender
"Wer in Beziehung auf einen _anderen_..."
Ja und?
"... welche _denselben_ verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist ..."
Ok, ok, also: Wenn er diese Tatsache nur mir gegenüber behauptet - ist
sie dann überhaupt geeignet, mich verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? :-)
Verächtlich (um nicht zu sagen lächerlich) hat er damit wohl nur sich
selber gemacht, das ist aber nicht strafbar. :-)
Der Kommentator hat also wohl Recht - warum nur kamen weder Frau
Staatsanwältin noch Frau Generalstaatsanwältin darauf - war wohl wieder
mal zu einfach. :-)
Stimmt.
Post by Ulf Gerkan
| Im Zuge der Wende 1989/90 gewann der DDR-Bürger viele politische Rechte.
| Dagegen verschlechterte sich für ihn die Situation im Arbeitsrecht, im
| Mietrecht, im Familienrecht und überhaupt im Prozessrecht. Das wird nicht
| dadurch ausgeglichen, dass heute beispielsweise allein in der Stadt Potsdam
| zirka 650 Anwälte tätig sind und damit 150 mehr als in der gesamten DDR
| zugelassen waren.
https://www.jungewelt.de/artikel/319310.anderes-recht-gleich-falsches-recht.html
Der Kapitalismus lebt eben auch ein Stück weit von der Dummheit der Menschen.
Aber ein gewaltiges Stück. Das ist ja /ein/ Problem des Sozialismus: Wo
nehmen wir die Menschen dafür her? So, wie sie historisch gewachsen
(d.h. auch im "besseren Teil Deutschlands" massenweise zu Karriere- und
Konsumidioten verblödet) sind, sind sie dafür nun mal nicht zu
gebrauchen. :-)
Post by Ulf Gerkan
Deine Staatsanwältin hatte allerdings keineswegs nur Unrecht. Mehrdeutige
Aussagen sind strafrechtlich so auszulegen, daß "die für den Betroffenen
besonders belastende Bedeutung nur zugrunde gelegt werden darf, wenn die anderen
auszuschließen sind" (Schönke/Schröder, § 185 StGB Rn 2).
Was denn für mehrdeutige Aussagen? Die einzige stichhaltige Begründung,
mit der sie das ablehnen musste, fehlt! Stattdessen hat sie irgendwie
drumrumgeeiert.
Post by Ulf Gerkan
Was auf den ersten Blick eine Unwahrheit zu sein scheint, kann beim zweiten
Blick unter Berücksichtigung diverser Mehrdeutigkeiten gar nicht mehr so
eindeutig unwahr sein. Auf derlei Mehrdeutigkeiten muß der Staatsanwalt eine
vorgebliche oder tatsächliche Üble Nachrede abklopfen. Das hat er in Deinem Fall
gemacht. Und herausgekommen ist eben, daß die vordergründige Bedeutung nicht
unbedingt die einzig mögliche und die gemeinte gewesen sein muß und daß die
anderen möglichen Bedeutungen eben nicht in dem Maße unwahr sind, daß die
Aussage strafbar wäre.
So ein Blödsinn. Was ist denn daran mehrdeutig: Ich hätte den Frieden in
der Anlage gestört, indem ich meine Nachbarin (und ihren Besuch) als
Prostituierte beschimpft hätte, außerdem wären in der Vergangenheit
schon ähnliche Vorfälle aufgetreten? Eindeutig falsch!

Nur der Tatbestand der üblen Nachrede wäre eben nur gegeben, wenn er das
nicht nur mir gegenüber geäußert hätte. So einfach. Und damit gut nune.
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-25 15:32:06 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Deine Staatsanwältin hatte allerdings keineswegs nur Unrecht. Mehrdeutige
Aussagen sind strafrechtlich so auszulegen, daß "die für den Betroffenen
besonders belastende Bedeutung nur zugrunde gelegt werden darf, wenn die
anderen auszuschließen sind" (Schönke/Schröder, § 185 StGB Rn 2).
Was denn für mehrdeutige Aussagen?
"bedrohen"
Post by Hartmut Kraus
Die einzige stichhaltige Begründung,
mit der sie das ablehnen musste, fehlt! Stattdessen hat sie irgendwie
drumrumgeeiert.
Die Staatsanwältin hat - wenn ich mich richtig erinnere - so getan, als ob das
Schreiben des Bürgermeisters von ihm an die Öffentlichkeit gegeben worden wäre
(was ja nicht der Fall war). Selbst da kommt sie uA wegen § 193 (Wahrnehmung
berechtigter Interessen) zu dem Schluß, daß die Äußerungen des Bürgermeisters
nicht tatbetandsmäßig sind.

Im § 193 StGB heißt es ja, daß bei Äußerungen "zur Ausführung oder Verteidigung
von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen" die Grenzen der
Strafbarkeit etwas weiter, lockerer gefaßt sind.

Kurz: Der Bürgermeister ist vermutlich auch Vermieter Deiner Nachbarin, und er
ist da nicht nur berechtigt sondern sogar verpflichtet, ihren Beschwerden
nachzugehen und ggf für Abhilfe zu sorgen. Er muß Dich also mit den gegen Dich
von ihr erhobenen Vorwürfen konfrontieren, sofern er ihre Berechtigung nicht
ausschließen kann.
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Was auf den ersten Blick eine Unwahrheit zu sein scheint, kann beim zweiten
Blick unter Berücksichtigung diverser Mehrdeutigkeiten gar nicht mehr so
eindeutig unwahr sein. Auf derlei Mehrdeutigkeiten muß der Staatsanwalt eine
vorgebliche oder tatsächliche Üble Nachrede abklopfen. Das hat er in Deinem
Fall gemacht. Und herausgekommen ist eben, daß die vordergründige Bedeutung
nicht unbedingt die einzig mögliche und die gemeinte gewesen sein muß und daß
die anderen möglichen Bedeutungen eben nicht in dem Maße unwahr sind, daß die
Aussage strafbar wäre.
So ein Blödsinn. Was ist denn daran mehrdeutig: Ich hätte den Frieden in
der Anlage gestört, indem ich meine Nachbarin (und ihren Besuch) als
Prostituierte beschimpft hätte,
Wenn Du ihr soetwas vorwirfst, noch dazu hier in einem öffentlichen Forum,
solltest Du das auch belegen können. Also: Hast Du den Arbeitsvertrag Deiner
Nachbarin in Kopie vorliegen? Oder Zeugenaussagen von Freiern? Wenn nein, dann
bist Du derjenige, der sich nach § 186 StGB strafbar macht. Und zwar ganz
unabhängig davon, ob Deine gegen sie aufgestellte Behauptung wahr ist oder
nicht.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-25 15:43:37 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Deine Staatsanwältin hatte allerdings keineswegs nur Unrecht. Mehrdeutige
Aussagen sind strafrechtlich so auszulegen, daß "die für den Betroffenen
besonders belastende Bedeutung nur zugrunde gelegt werden darf, wenn die
anderen auszuschließen sind" (Schönke/Schröder, § 185 StGB Rn 2).
Was denn für mehrdeutige Aussagen?
"bedrohen"
Und was ist daran mehrdeutig?
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Die einzige stichhaltige Begründung,
mit der sie das ablehnen musste, fehlt! Stattdessen hat sie irgendwie
drumrumgeeiert.
Die Staatsanwältin hat - wenn ich mich richtig erinnere - so getan, als ob das
Schreiben des Bürgermeisters von ihm an die Öffentlichkeit gegeben worden wäre
Hat sie nicht.
Post by Ulf Gerkan
(was ja nicht der Fall war). Selbst da kommt sie uA wegen § 193 (Wahrnehmung
berechtigter Interessen) zu dem Schluß, daß die Äußerungen des Bürgermeisters
nicht tatbetandsmäßig sind.
Im § 193 StGB heißt es ja, daß bei Äußerungen "zur Ausführung oder Verteidigung
von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen" die Grenzen der
Strafbarkeit etwas weiter, lockerer gefaßt sind.
Richtig, deshalb hat der noch lange kein Recht, mir unbesehen Straftaten
zu unterstellen.
Post by Ulf Gerkan
Kurz: Der Bürgermeister ist vermutlich auch Vermieter Deiner Nachbarin, und er
ist da nicht nur berechtigt sondern sogar verpflichtet, ihren Beschwerden
nachzugehen und ggf für Abhilfe zu sorgen. Er muß Dich also mit den gegen Dich
von ihr erhobenen Vorwürfen konfrontieren, sofern er ihre Berechtigung nicht
ausschließen kann.
Aufs Klo muss er mal und sterben muss er mal. Vor allem, wenn schon aus
der Gemeinde vorliegenden Schreiben von mir genau das Gegenteil
hervorgeht - also dass die aus der Anlage entfernt gehört, wenn si
eweiter stunk macht, nicht ich.

Übrigens könnte ich mich über ihren Ex-Zuhälter (nach ihren eigenen
Worten nur noch ein alter Trottel) :-) beölen, wie der meinte. "Damit
hast du dein Urteil gesprochen." Mann, hab ich jetzt einen Schiss. :-)
Da müssen nun mal Maschinen kommen, keine Ersatzteile wie der, um den
Verdacht auf mich zu lenken.
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Was auf den ersten Blick eine Unwahrheit zu sein scheint, kann beim zweiten
Blick unter Berücksichtigung diverser Mehrdeutigkeiten gar nicht mehr so
eindeutig unwahr sein.
Hör auf mit dem Scheiß. Letzte Verwarnung!
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-19 08:42:38 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
| Im Zuge der Wende 1989/90 gewann der DDR-Bürger viele politische Rechte.
Nur mit dem wichtigsten wussten sie leider nichts anzufangen: Dem Recht
auf Selbstbestimmung.

Diese "friedliche Revolution" war ein Witz. Diesees ausgehöhlte
Staatsgebilde zum Einsturz zu bringen, war keine Kunst mehr. Nur den
schwierigeren Teil jeder Revolution (danach was Besseres aufbauen) haben
wir dummen Ossis gründlich verpennt - geblendet von Reisefreiheit und
D-Mark.

Also anstatt - befreit von allen politischen Zwängen und von den
wirtschaftlichen Zwängen der Planwirtschaft - diese einmalige
historische Chance zu nutzen (auch und vor allem wirtschaftlich aus
eigener Kraft auf die Beine zu kommen), haben wir uns uns den ganzen
stinkfaulen Spätkapitalismus widerspruchslos überstülpen lassen.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-20 00:57:50 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Der Kapitalismus lebt eben auch ein Stück weit von der Dummheit der Menschen.
Oh, hier ein weiteres Stück:

http://thefoxinsider.com/page1/topgadgets/de/tfi_de1_tvf_gg/?c=483&key=0fc3b00e2256340c921dc923b44103cd&t=94e655045539d2d41749b84aac7c80de&creative=DE


So einfach ist das: Die Super - Antenne für 30 € an einen Fernseher
(oder auch nur einen Monitor!) stöpseln - und schon ist alles Kabel- /
Satelliten - / wasweißich - Zeugs überflüssig.

1,5 Mio inzwischen weltweit verkauft! Glaub' ich sogar. Möchte nur mal
einen einzigen zufriedenen Kunden sehen.

"Aber wie können Sie es kostenlos anschauen? Das Geheimnis dafür ist ein
Gesetz, von dem kein Kabelunternehmen auf der Welt will, dass Sie es
kennen. Es besagt, dass jedes Kabelunternehmen zum normalen Signal ein
zusätzliches Over-the-Air-Signal bieten muss. Daher strahlen die
Kabelunternehmen dieses Signal aus, um das Gesetz nicht zu brechen,
allerdings auf niedriger Frequenz - sodass fast keine Antennen dieses
zuverlässig empfangen konnten. Bis jetzt - TvFox ändert das"

Also dieses Gesetz möchte ich doch mal mal sehen. :-)

Aber zuerst die "niedrige Frequenz", die man mit so einer winzigen
Antenne 'reinkriegt. Zur groben Orientierung: Mobilfunknetzte arbeitem
im GHz - Bereich.
--
http://www.hkraus.eu/
w***@web.de
2017-12-22 01:29:24 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Hartmut Kraus
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
Lesen hilft ungemein. In einem Gespräch unter zwei Personen kann man schlecht einen davon "verächtlich machen". Wer soll denn die angesprochene Person dann verachten? Sie sich selbst? Zum "Verächtlichmachen" gehören ganz zwangsläufig Dritte dazu.
Hartmut Kraus
2017-12-22 09:11:01 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Post by Hartmut Kraus
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
Wer soll denn die angesprochene Person dann verachten? Sie sich selbst?
Nein, der Ansprechende.
Post by w***@web.de
In einem Gespräch unter zwei Personen kann man schlecht einen davon "verächtlich machen". Zum "Verächtlichmachen" gehören ganz zwangsläufig Dritte dazu.
Nun, wenn das allgemein so gehandhabt wird. Warum sind dann weder
Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft mit einem Wort darauf
eingegangen?
Post by w***@web.de
Lesen hilft ungemein.
Nun, dann lies doch mal. Wo findest du diese einzige Begründung? Und
warum nicht?

http://hkraus.eu/staatsanwaltschaft.jpg

http://hkraus.eu/general-1.jpg

http://hkraus.eu/general-2.jpg
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-22 09:34:43 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by w***@web.de
Wer soll denn die angesprochene Person dann verachten? Sie sich selbst?
Nein, der Ansprechende.
Post by w***@web.de
In einem Gespräch unter zwei Personen kann man schlecht einen davon
"verächtlich machen". Zum "Verächtlichmachen" gehören ganz
zwangsläufig Dritte dazu.
Nun, wenn das allgemein so gehandhabt wird. Warum sind dann weder
Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft mit einem Wort darauf
eingegangen?
Post by w***@web.de
Lesen hilft ungemein.
Nun, dann lies doch mal. Wo findest du diese einzige Begründung? Und
warum nicht?
http://hkraus.eu/staatsanwaltschaft.jpg
http://hkraus.eu/general-1.jpg
http://hkraus.eu/general-2.jpg
Das ist für die ja wohl nicht der erste derartige Fall. Ich will's dir
sagen: Weil's der Bürgermeister war. Hätte ich solche unhaltbaren
Behauptungen über ihn aufgestellt, hätte ich inzwischen mindestens einen
Strafbefehl und die Kündigung des Mietverhältnisses gefangen. Aber wenn
zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-22 09:45:01 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by w***@web.de
Wer soll denn die angesprochene Person dann verachten? Sie sich selbst?
Nein, der Ansprechende.
Post by w***@web.de
In einem Gespräch unter zwei Personen kann man schlecht einen davon
"verächtlich machen". Zum "Verächtlichmachen" gehören ganz
zwangsläufig Dritte dazu.
Nun, wenn das allgemein so gehandhabt wird. Warum sind dann weder
Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft mit einem Wort darauf
eingegangen?
Post by w***@web.de
Lesen hilft ungemein.
Nun, dann lies doch mal. Wo findest du diese einzige Begründung? Und
warum nicht?
http://hkraus.eu/staatsanwaltschaft.jpg
http://hkraus.eu/general-1.jpg
http://hkraus.eu/general-2.jpg
Das ist für die ja wohl nicht der erste derartige Fall. Ich will's dir
sagen: Weil's der Bürgermeister war. Hätte ich solche unhaltbaren
Behauptungen über ihn aufgestellt, hätte ich inzwischen mindestens einen
Strafbefehl und die Kündigung des Mietverhältnisses gefangen.
Oder ließe es mir in einer geschlossenen Abteilung gut gehen, wie unter
seinem Vorgänger Reich zweimal. :-) Leider konnte kein Richter irgendwas
"Wirres" in meinen "bedrohlichen" Briefen finden, nur belegbare
Tatsachen. Und schon war ich wieder draußen. Mir mit den Bullen, die
mich dahin gebracht hatten, eh' schon auf der Fahrt einig, dass die
Leute dahin gehören, auf deren Veranlassung ich dort war.
Post by Hartmut Kraus
Aber wenn
zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Dorothee Hermann
2017-12-22 12:23:46 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Oder ließe es mir in einer geschlossenen Abteilung gut gehen,
Auch gut!
Post by Hartmut Kraus
Mir mit den Bullen, die mich dahin gebracht hatten ...
Polizisten!
Darauf lege ich Wert!


Dorothee
Hartmut Kraus
2017-12-22 12:28:58 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Oder ließe es mir in einer geschlossenen Abteilung gut gehen,
Auch gut!
Nö, Das fanden weder der Richter noch ich gut.
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Mir mit den Bullen, die mich dahin gebracht hatten ...
Polizisten!
Darauf lege ich Wert!
Ok, ok, ein Bulle ist ein Rindvieh, ein Poilzist nicht.
--
http://www.hkraus.eu/
Rupert Haselbeck
2017-12-22 13:10:10 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Oder ließe es mir in einer geschlossenen Abteilung gut gehen,
Auch gut!
Es könnte zwar durchaus angemessen sein, aber solange man die Belästigung
bzw. Schädigung Dritter durch gelegentliche Gefängnisaufenthalte im Griff
behalten kann, wird es für die Gesellschaft kostengünstiger sein, solche
Leute statt in einer teuren psychiatrischen Einrichtung lieber in einer
billigen Obdachlosenunterkunft unterzubringen und mit "Hartz4"
durchzufüttern
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Mir mit den Bullen, die mich dahin gebracht hatten ...
Polizisten!
Darauf lege ich Wert!
Lass ihn doch. Es nimmt ihn ja doch keiner der Betroffenen für voll. Warum
das bei ihm so sein wird, dazu hab ich ja schon was geschrieben.
Du wirst dich ja auch nicht beleidigt fühlen, wenn dir ihm Zoo ein Papagei
"Du böses Luder!" entgegenschmettert. Der weiss nicht, was er kräht

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-12-22 13:21:13 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Oder ließe es mir in einer geschlossenen Abteilung gut gehen,
Auch gut!
Es könnte zwar durchaus angemessen sein, aber solange man die Belästigung
bzw. Schädigung Dritter durch gelegentliche Gefängnisaufenthalte im Griff
behalten kann, wird es für die Gesellschaft kostengünstiger sein, solche
Leute statt in einer teuren psychiatrischen Einrichtung lieber in einer
billigen Obdachlosenunterkunft unterzubringen und mit "Hartz4"
durchzufüttern
Klar, billig. Zur Orientierung: Die (von Lage, Qualität und Ausstattung
her) schlechtere "Unterkunft", aus der mich der Vermieter 'rausgeklagt
hat, kostete 465 € kalt, die hier 111,34 - nun schätze mal, was da der
Staat draufzahlt. Aus ~ 1/3 des Bundeshaushalts, die für
Sozialleistungen draufgehen. :-)
Post by Rupert Haselbeck
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Mir mit den Bullen, die mich dahin gebracht hatten ...
Polizisten!
Darauf lege ich Wert!
Lass ihn doch. Es nimmt ihn ja doch keiner der Betroffenen für voll.
Das siehst du falsch, wie immer. Der einzige Betroffene bin ich. Und der
Staat, also letztlich der Steuerzahler. So ist das nun mal, wenn man am
falschen Ende sparen will. Statt dass ich längst selbst Steuern zahlen
müsste.

Aber wenn ich den Verantwortlichen klarmache, dass der Schaden, den sie
mit ihren Hirnrissen verursacht haben, inzwischen in die Millionen geht,
ist das ja "Beleidigung".

Rupert, ich hoffe, der Weihnachtsmann bringt dir eine gute Lesebrille.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-22 14:33:12 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Oder ließe es mir in einer geschlossenen Abteilung gut gehen,
Auch gut!
Es könnte zwar durchaus angemessen sein, aber solange man die Belästigung
bzw. Schädigung Dritter durch gelegentliche Gefängnisaufenthalte im Griff
behalten kann, wird es für die Gesellschaft kostengünstiger sein, solche
Leute statt in einer teuren psychiatrischen Einrichtung lieber in einer
billigen Obdachlosenunterkunft unterzubringen und mit "Hartz4"
durchzufüttern
Klar, billig. Zur Orientierung: Die (von Lage, Qualität und Ausstattung
her) schlechtere "Unterkunft", aus der mich der Vermieter 'rausgeklagt
hat, kostete 465 € kalt, die hier 111,34 - nun schätze mal, was da der
Staat draufzahlt. Aus ~ 1/3 des Bundeshaushalts, die für
Sozialleistungen draufgehen. :-)
Übrigens während meiner 10 Monate zusätzlich zu den so 100 ... 120 €,
die ein Häftlling am Tag so kostet.

Man sieht wieder mal: Das berühmte Milchmädchen kann besser rechnen als
du und dieser "Rechtsstaat".
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-22 14:54:50 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Oder ließe es mir in einer geschlossenen Abteilung gut gehen,
Auch gut!
Es könnte zwar durchaus angemessen sein, aber solange man die Belästigung
bzw. Schädigung Dritter durch gelegentliche Gefängnisaufenthalte im Griff
behalten kann, wird es für die Gesellschaft kostengünstiger sein, solche
Leute statt in einer teuren psychiatrischen Einrichtung lieber in einer
billigen Obdachlosenunterkunft unterzubringen und mit "Hartz4"
durchzufüttern
Klar, billig. Zur Orientierung: Die (von Lage, Qualität und Ausstattung
her) schlechtere "Unterkunft", aus der mich der Vermieter 'rausgeklagt
hat, kostete 465 € kalt, die hier 111,34 - nun schätze mal, was da der
Staat draufzahlt.
Aber letztlich auch nur an sich selber - schließlich ist mein Vermieter
die Gemeinde ...

Nicht drüber nachdenken, lieber Steuerzahler - die Rechnung zahlst du
sowieso!
Post by Hartmut Kraus
Aus ~ 1/3 des Bundeshaushalts, die für
Sozialleistungen draufgehen. :-)
Post by Rupert Haselbeck
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Mir mit den Bullen, die mich dahin gebracht hatten ...
Polizisten!
Darauf lege ich Wert!
Lass ihn doch. Es nimmt ihn ja doch keiner der Betroffenen für voll.
Das siehst du falsch, wie immer. Der einzige Betroffene bin ich. Und der
Staat, also letztlich der Steuerzahler. So ist das nun mal, wenn man am
falschen Ende sparen will. Statt dass ich längst selbst Steuern zahlen
müsste.
Aber wenn ich den Verantwortlichen klarmache, dass der Schaden, den sie
mit ihren Hirnrissen verursacht haben, inzwischen in die Millionen geht,
ist das ja "Beleidigung".
Rupert, ich hoffe, der Weihnachtsmann bringt dir eine gute Lesebrille.
--
http://www.hkraus.eu/
w***@web.de
2017-12-23 22:23:52 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Nein, der Ansprechende.
Es geht um "Verächtlichmachen". Wem gegenüber soll man jemand verächtlich machen, wenn man ohne Publikum Äußerungen losläßt?
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by w***@web.de
In einem Gespräch unter zwei Personen kann man schlecht einen davon
"verächtlich machen". Zum "Verächtlichmachen" gehören ganz
zwangsläufig Dritte dazu.
Nun, wenn das allgemein so gehandhabt wird. Warum sind dann weder
Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft mit einem Wort darauf
eingegangen?
Vermutlich, weil es, wie bereits hier ausgeführt, die in Urteilen und Kommentaren niedergelegte hM ist, die diese Stellen nicht endlos widerkäuen wollen.
Post by Hartmut Kraus
Das ist für die ja wohl nicht der erste derartige Fall. Ich will's dir
sagen: Weil's der Bürgermeister war. Hätte ich solche unhaltbaren
Behauptungen über ihn aufgestellt, hätte ich inzwischen mindestens einen
Strafbefehl und die Kündigung des Mietverhältnisses gefangen.
Die Kündigung ist eine privatrechtliche Angelegenheit, für die strafrechtliche Gesichtspunkte weitgehend ohne Belang sind.

Ein Strafbefehl gegen dich wäre i.d.R. auch begründet worden, und ich glaube nicht, daß man dort dummerweise gegen die hM argumentieren würde.
Post by Hartmut Kraus
Aber wenn
zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. :-)
garbage in, garbage out. As usual.
Hartmut Kraus
2017-12-23 22:42:13 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Nein, der Ansprechende.
Es geht um "Verächtlichmachen". Wem gegenüber soll man jemand verächtlich machen, wenn man ohne Publikum Äußerungen losläßt?
Das hab' ich inziwischen auch kapiert, stell' dir das mal vor. Eine
rotzdummfreche Sauerei bleibt's trotzdem, und das vom Bürgermeister.
Leider nicht strafbar. Woran man mal wieder sehr schön sieht, dass
"rechtmäßig" nicht gleichdeutend mit "gerecht" ist. :-)
Post by w***@web.de
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by w***@web.de
In einem Gespräch unter zwei Personen kann man schlecht einen davon
"verächtlich machen". Zum "Verächtlichmachen" gehören ganz
zwangsläufig Dritte dazu.
Nun, wenn das allgemein so gehandhabt wird. Warum sind dann weder
Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft mit einem Wort darauf
eingegangen?
Vermutlich, weil es, wie bereits hier ausgeführt, die in Urteilen und Kommentaren niedergelegte hM ist, die diese Stellen nicht endlos widerkäuen wollen.
Und warum schreiben sie stattdessen "Wahrnehmung berechtigter
Interessen", "Kampf ums Recht" und ähnlichen Schwachsinn, wenn der mir
Sauereien unterstellt, die eindeutig von meinem "sozialen Umfeld" an
mich gingen, nicht umgekehrt - und mir mit Kündigung des
Mietverhältnisses droht, nicht dieser Psychopathin?
Post by w***@web.de
Post by Hartmut Kraus
Das ist für die ja wohl nicht der erste derartige Fall. Ich will's dir
sagen: Weil's der Bürgermeister war. Hätte ich solche unhaltbaren
Behauptungen über ihn aufgestellt, hätte ich inzwischen mindestens einen
Strafbefehl und die Kündigung des Mietverhältnisses gefangen.
Die Kündigung ist eine privatrechtliche Angelegenheit, für die strafrechtliche Gesichtspunkte weitgehend ohne Belang sind.
Quatsch, zur Kündigung wäre er berechtigt, wenn das Mietverhältnis durch
/mein/ Verhalten unzumutbar wäre, also ich die Ursache für die
Zwischenfälle geliefert hätte, nicht diese Psychopathin.

Das wüsstest du aber alles schon, wenn du den ganzen Sermon hier nur
gelesen hättest. Das Thema ist abgeschlossen!
Post by w***@web.de
Ein Strafbefehl gegen dich wäre i.d.R. auch begründet worden, und ich glaube nicht, daß man dort dummerweise gegen die hM argumentieren würde.
Post by Hartmut Kraus
Aber wenn
zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. :-)
garbage in, garbage out.
Schön war's ja, wenn ich den Müll, den mir unser Oberscherzkeks da
geschrieben hat, auf gleiche Weise entsorgen könnte, aber geht ja nun
mal nicht.
--
http://www.hkraus.eu/
Rupert Haselbeck
2017-12-22 10:00:10 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Post by Hartmut Kraus
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
Lesen hilft ungemein.
Manchem fällt das halt tatsächlich recht schwer. Gerade Laien sind häufig
überfordert, wenn sie derart abstrakt gehaltene Texte wie es gut
formulierter Gesetzestext nunmal sein muss, verstehen sollen. Besonders
schwer wird das, wenn der Leser garnicht gewillt ist, den Text als solches
zu verstehen, sondern er lediglich dass von ihm anvisierte Ziel zu verfolgen
bestrebt ist.
Wer dann auch noch von einer ausgeprägten narzisstischen Störung betroffen
ist, der projiziert seine mehr oder minder wahnhaften Vorstellungen dann
auch gerne mal auf Dritte und deren Äußerungen, nicht erkennend, dass er
selber es ist, der der Strafjustiz häufig nur deswegen entgeht, weil
entweder schon der § 20 StGB für ihn streitet oder aber weil die Opfer
klüger sind und davon ausgehen, dass das Sprichwort von der Wildsau und der
deutschen Eiche anzuwenden, klüger sei

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-12-22 10:07:01 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by w***@web.de
Post by Hartmut Kraus
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo steht da was davon, dass "die Äußerung zumindest auch an einen
Dritten gerichtet sein und an einen solchen gelangen muss", um den
Tatbestand überhaupt zu erfüllen?
Lesen hilft ungemein.
Manchem fällt das halt tatsächlich recht schwer. Gerade Laien sind häufig
überfordert, wenn sie derart abstrakt gehaltene Texte wie es gut
formulierter Gesetzestext nunmal sein muss, verstehen sollen.
Stimmt. Um so schlimmer für dich "Fachmann", dass du immer wieder statt
Argumenten nur Straftaten fertigbringst.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-22 10:12:44 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
oder aber weil die Opfer
klüger sind und davon ausgehen, dass das Sprichwort von der Wildsau und der
deutschen Eiche anzuwenden, klüger sei.
Hast ja Recht, was sollte mich der amtliche Schwachsinn eigentlich
jucken. (Über den sich die Mitarbeiter der Gemeinde, die wissen, wovon
sie reden, übrigens voll im Klaren sind, wie gesagt.)
--
http://www.hkraus.eu/
Dorothee Hermann
2017-12-22 12:23:54 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Manchem fällt das halt tatsächlich recht schwer. Gerade Laien sind
häufig überfordert, wenn sie derart abstrakt gehaltene Texte wie es
gut formulierter Gesetzestext nun mal sein muss, verstehen sollen.
Besonders schwer wird das, wenn der Leser garnicht gewillt ist, den
Text als solches zu verstehen, sondern er lediglich dass von ihm
anvisierte Ziel zu verfolgen bestrebt ist. Wer dann auch noch von
einer ausgeprägten narzisstischen Störung betroffen ist, der
projiziert seine mehr oder minder wahnhaften Vorstellungen dann auch
gerne mal auf Dritte und deren Äußerungen, nicht erkennend, dass er
selber es ist, der der Strafjustiz häufig nur deswegen entgeht, weil
entweder schon der § 20 StGB für ihn streitet oder aber weil die
Opfer klüger sind und davon ausgehen,
Hast Du sehr fein umschrieben und dargestellt - d.s.recht.misc angemessen!
Post by Rupert Haselbeck
dass das Sprichwort von der Wildsau und der deutschen Eiche
anzuwenden, klüger sei.
Teilweise sind Wildsauen (hier in Bayern zumindest) noch so verstrahlt
und belastet, dass sie zwar nicht durch Wald und Flur torkeln - man
sie aber als Braten nicht mehr verwenden kann.
Ob man dann von einem 'Satansbraten' sprechen kann, darüber waren Jäger
und ich uns nicht einig.


Dorothee
--
Rindsrouladen sind aber auch fein!
Hartmut Kraus
2017-12-22 12:34:03 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Rupert Haselbeck
Manchem fällt das halt tatsächlich recht schwer. Gerade Laien sind
häufig überfordert, wenn sie derart abstrakt gehaltene Texte wie es
gut formulierter Gesetzestext nun mal sein muss, verstehen sollen.
Besonders schwer wird das, wenn der Leser garnicht gewillt ist, den
Text als solches zu verstehen, sondern er lediglich dass von ihm
anvisierte Ziel zu verfolgen bestrebt ist. Wer dann auch noch von
einer ausgeprägten narzisstischen Störung betroffen ist, der
projiziert seine mehr oder minder wahnhaften Vorstellungen dann auch
gerne mal auf Dritte und deren Äußerungen, nicht erkennend, dass er
selber es ist, der der Strafjustiz häufig nur deswegen entgeht, weil
entweder schon der § 20 StGB für ihn streitet oder aber weil die
Opfer klüger sind und davon ausgehen,
Hast Du sehr fein umschrieben und dargestellt - d.s.recht.misc angemessen!
Leider hat er nichts umschrieben, sondern sich wieder mal durch
öffentliche falsche Tatsachenbehauptungen strafbar gemacht. Ist ja bei
ihm nichts Neues.
Post by Dorothee Hermann
Post by Rupert Haselbeck
dass das Sprichwort von der Wildsau und der deutschen Eiche
anzuwenden, klüger sei.
Teilweise sind Wildsauen (hier in Bayern zumindest) noch so verstrahlt
und belastet, dass sie zwar nicht durch Wald und Flur torkeln - man
sie aber als Braten nicht mehr verwenden kann.
Ob man dann von einem 'Satansbraten' sprechen kann, darüber waren Jäger
und ich uns nicht einig.
Stimmt, da wäre ich mir bei unserem Bürgermeister auch gar nicht so
sicher, ob der wenigstens als Braten genießbar wäre. Bin aber
schließlich kein Kannibale.
--
http://www.hkraus.eu/
Rupert Haselbeck
2017-12-22 13:00:09 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Teilweise sind Wildsauen (hier in Bayern zumindest) noch so verstrahlt
und belastet, dass sie zwar nicht durch Wald und Flur torkeln - man
sie aber als Braten nicht mehr verwenden kann.
Sie gelten bei über 600 Bq/kg (wenn ich nicht irre) als nicht mehr genießbar
und sind daher nicht mehr verkehrsfähig. Allerdings muss man der allgemeinen
Hysterie auch ein wenig Realitätssinn entgegenstellen. Wer will mich daran
hindern, einen köstlichen Wildschweinbraten zu geniessen, den ich selber
geschossen habe? Vor allem, da selbst eine deutlich höhere Belastung des
wohlschmeckenden Tieres eher wenig Schaden anrichten kann, wenn man nicht
täglich zwei oder drei kg davon vertilgt. Das könnte man auch schon daraus
ableiten, dass es dem Tier nicht schadet, jeden Tag seines Lebens damit zu
verbringen.
Wer in den Urlaub fliegt, lebt wohl ebenso "gefährlich", ein Raucher
deutlich gefährlicher
Verkaufen oder auch nur Dritte damit bewirten, darf man das Fleisch
natürlich nicht. Man muss es (durchaus teuer) entsorgen lassen.
Post by Dorothee Hermann
Ob man dann von einem 'Satansbraten' sprechen kann, darüber waren Jäger
und ich uns nicht einig.
:-)

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-12-22 14:17:04 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Rupert Haselbeck
Manchem fällt das halt tatsächlich recht schwer. Gerade Laien sind
häufig überfordert, wenn sie derart abstrakt gehaltene Texte wie es
gut formulierter Gesetzestext nun mal sein muss, verstehen sollen.
Besonders schwer wird das, wenn der Leser garnicht gewillt ist, den
Text als solches zu verstehen, sondern er lediglich dass von ihm
anvisierte Ziel zu verfolgen bestrebt ist. Wer dann auch noch von
einer ausgeprägten narzisstischen Störung betroffen ist, der
projiziert seine mehr oder minder wahnhaften Vorstellungen dann auch
gerne mal auf Dritte und deren Äußerungen, nicht erkennend, dass er
selber es ist, der der Strafjustiz häufig nur deswegen entgeht, weil
entweder schon der § 20 StGB für ihn streitet oder aber weil die
Opfer klüger sind und davon ausgehen,
Hast Du sehr fein umschrieben und dargestellt - d.s.recht.misc angemessen!
Post by Rupert Haselbeck
dass das Sprichwort von der Wildsau und der deutschen Eiche
anzuwenden, klüger sei.
Teilweise sind Wildsauen (hier in Bayern zumindest) noch so verstrahlt
und belastet, dass sie zwar nicht durch Wald und Flur torkeln - man
sie aber als Braten nicht mehr verwenden kann.
Ob man dann von einem 'Satansbraten' sprechen kann, darüber waren Jäger
und ich uns nicht einig.
Nun gut, ich für meien Teil gehe mal ein bisschen einkaufen udn dann
meie Bratuwrst und meinen Glühwein beim "Weihnachts-Event" hier abfassen:

https://www.aktivpark.com/

Das derf ich nämlich, obwohl unser Vertrag bis Ende Dezember ausgesetzt
ist, stellt euch das mal vor.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-22 14:18:00 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Dorothee Hermann
Post by Rupert Haselbeck
Manchem fällt das halt tatsächlich recht schwer. Gerade Laien sind
häufig überfordert, wenn sie derart abstrakt gehaltene Texte wie es
gut formulierter Gesetzestext nun mal sein muss, verstehen sollen.
Besonders schwer wird das, wenn der Leser garnicht gewillt ist, den
Text als solches zu verstehen, sondern er lediglich dass von ihm
anvisierte Ziel zu verfolgen bestrebt ist. Wer dann auch noch von
einer ausgeprägten narzisstischen Störung betroffen ist, der
projiziert seine mehr oder minder wahnhaften Vorstellungen dann auch
gerne mal auf Dritte und deren Äußerungen, nicht erkennend, dass er
selber es ist, der der Strafjustiz häufig nur deswegen entgeht, weil
entweder schon der § 20 StGB für ihn streitet oder aber weil die
Opfer klüger sind und davon ausgehen,
Hast Du sehr fein umschrieben und dargestellt - d.s.recht.misc angemessen!
Post by Rupert Haselbeck
dass das Sprichwort von der Wildsau und der deutschen Eiche
anzuwenden, klüger sei.
Teilweise sind Wildsauen (hier in Bayern zumindest) noch so verstrahlt
und belastet, dass sie zwar nicht durch Wald und Flur torkeln - man
sie aber als Braten nicht mehr verwenden kann.
Ob man dann von einem 'Satansbraten' sprechen kann, darüber waren Jäger
und ich uns nicht einig.
Nun gut, ich für meien Teil gehe mal ein bisschen einkaufen udn dann
https://www.aktivpark.com/
Das derf ich nämlich, obwohl unser Vertrag bis Ende Dezember ausgesetzt
ist, stellt euch das mal vor.
Das brauche ich auch, wie man an den Tippfehlern sieht. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-22 14:35:49 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Dorothee Hermann
Post by Rupert Haselbeck
Manchem fällt das halt tatsächlich recht schwer. Gerade Laien sind
häufig überfordert, wenn sie derart abstrakt gehaltene Texte wie es
gut formulierter Gesetzestext nun mal sein muss, verstehen sollen.
Besonders schwer wird das, wenn der Leser garnicht gewillt ist, den
Text als solches zu verstehen, sondern er lediglich dass von ihm
anvisierte Ziel zu verfolgen bestrebt ist. Wer dann auch noch von
einer ausgeprägten narzisstischen Störung betroffen ist, der
projiziert seine mehr oder minder wahnhaften Vorstellungen dann auch
gerne mal auf Dritte und deren Äußerungen, nicht erkennend, dass er
selber es ist, der der Strafjustiz häufig nur deswegen entgeht, weil
entweder schon der § 20 StGB für ihn streitet oder aber weil die
Opfer klüger sind und davon ausgehen,
Hast Du sehr fein umschrieben und dargestellt - d.s.recht.misc angemessen!
Post by Rupert Haselbeck
dass das Sprichwort von der Wildsau und der deutschen Eiche
anzuwenden, klüger sei.
Teilweise sind Wildsauen (hier in Bayern zumindest) noch so verstrahlt
und belastet, dass sie zwar nicht durch Wald und Flur torkeln - man
sie aber als Braten nicht mehr verwenden kann.
Ob man dann von einem 'Satansbraten' sprechen kann, darüber waren Jäger
und ich uns nicht einig.
Nun gut, ich für meien Teil gehe mal ein bisschen einkaufen udn dann
https://www.aktivpark.com/
Das derf ich nämlich, obwohl unser Vertrag bis Ende Dezember ausgesetzt
ist, stellt euch das mal vor.
Das brauche ich auch, wie man an den Tippfehlern sieht. :-)
Aber was machen wir den jetzt - ich hab' gar keinen Bewährungshelfer,
der mir das überhaupt erlauben könnte ... :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 11:25:24 UTC
Permalink
Da du aber offensichtlich gerne an irgendwas 'rumdeutelst (und zwar
mindestens genauso gut wie die Generalstaatsanwältin - "weitgehende
Äußerungsfreiheit im Rahmen der Geltendmachung des Vermieterrechts",
also "Kampf ums Recht" und ähnlicher Schwachsinn) - hier mal ein ganz
aktueller Fall. :-)

Ich hatte heute einen Termin hier:

http://www.radiologie-grosshadern-muenchen.de/

Der fiel mir wieder ein, als die mich angerufen haben. :-) Da geht's um
Knochenszintigraphie - was sie dafür präpariert haben, können sie jetzt
in die Tonne klopfen, also ein echter finanzieller Verlust für sie.

Dafür könnten sie mich schon verantwortlich machen, meinst du nicht
auch? Aber davon war keine Rede. Sie werden's auch überleben, denke ich
mal. Ich habe allerdings auch gar nicht erst versucht, mich zu
entschuldigen, und sie haben mein großes Indianerehrenwort, dass ich am
Do 10:00 da bin. Egal wie. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 11:38:00 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Da du aber offensichtlich gerne an irgendwas 'rumdeutelst (und zwar
mindestens genauso gut wie die Generalstaatsanwältin - "weitgehende
Äußerungsfreiheit im Rahmen der Geltendmachung des Vermieterrechts",
also "Kampf ums Recht" und ähnlicher Schwachsinn) - hier mal ein ganz
aktueller Fall. :-)
Und hier der nächste. :-) Mein guter Hausarzt schreibt doch auf seiner
Website - zusätzlich zu seine Sprechzeiten:

"Telefonsprechstunde Montag - Donnerstag 12.30 bis 13.00 Uhr"

Ja und - was höre ich da? Nur den Anrufbeantworter ("leider rufen Sie
außerhalb unserer Sprechzeiten an, diese sind ... ")

Na, also was denn nun - wie ist jetzt die Rechtslage? :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 10:34:16 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ach, weißt du, darüber habe ich mich auch schon mit meinem "guten Geist"
bei der Gemeinde "gestritten" (Herr Schauer, Ordnungsamt) - der damals
"Was geht unser Rechtsstreit die Öffentlichkeit an?"
Ganz einfach. Die Gemeinde (als mein Vermieter) ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und der "Streitpunkt" (damals meine Heiz- und
Wasserkosten) waren öffentliche Gelder. Die mir das "Jobcenter"
(ebenfalls eine Behörde, nicht wahr?) verweigerte "Begründung": 700 € im
Jahr wären "nicht angemessen" - klar, für eine 1-Zimmer-Wohnung schon
ein bisschen viel. Aber sind diese Pappwände hier, dank derer wir die
Außenluft über den Umweg Wohnung heizen (und beim Ausfall der Heizung
dir innerhalb einer Viertelstunde der Kaffe in der Tasse gefriert) :-)
vielleicht meine Dummheit?
Jedenfalls war der Fall nach meiner "unerlaubten" Veröffentlichung (in
irgend einem Juraforum) blizschnell gelöst - das JC hat mir anstandslos
das Geld überwiesen.
:-)
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Ist dir nicht ganz wohl um die Brust? Wer will hier wen "anschwärzen"?
Hat der mich völlig unhaltbar beschuldigt, ich hätte den Frieden in der
Anlage gestört (nicht diese aggressive Psychopathin) und droht mir
deshalb mit Kündigung des Mietverhältnisses (was er übrigens nie
durchkriegen würde) - oder umgekehrt?
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden. Dafür ist es nicht nötig, den
Vermieter öffentlich an den Pranger zu stellen. Dem Kommentar von Palandt zum
BGB (69. Auflage, § 543 BGB Rn 39) zufolge ist die öffentliche Anprangerung des
Vermieters durch Aushängen eines Transparentes ein Grund für eine fristlose
Kündigung. Die Anprangerung hier im Forum dürfte dem gleichkommen. Mein
Ratschlag ist unverändert: Lösch die Namen in Deinen scans!
Ich will dabei nicht leugnen, daß die Vokabel "bedrohen" im Schreiben Deines
Vermieters unglücklich ist. Eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB liegt meinem
flüchtigen Eindruck nach nicht vor. Allenfalls eine Bedrohung im
umgangssprachlichen Sinne. Die Drohung, die Polizei einzuschalten, ist
schließlich keine Drohung mit einem Verbrechen.
Das war nicht mal eine Drohung. Das wüsstest du auch, wenn du wenigstens
des verstehnden Lesens kundig wärst. :-)
Post by Ulf Gerkan
Trotzdem muß der Vorwurf der Bedrohung im Schreiben des Vermieters ernst
genommen werden.
Allerdings, und zwar als üble Nachrede gem. § 186 StGB. Irgendwann muss
das doch auch in deinen Schädel reingehen. :-)

Die "mehrfache Bedrohung eines Mieters durch Mitmieter" kann
Post by Ulf Gerkan
den Vermieter nämlich nicht nur berechtigen sondern sogar verpflichten, dem
bedrohenden Mieter die Kündigung, genauer die fristlose Kündigung auszusprechen
(Beck'sches Formularbuch Mietrecht, München 2003, D.VI.8.8., unter Verweis auf
ein Urteil des AG Bad Segeberg, offenbar das mit dem Aktenzeichen 17a C 25/99).
Sollte tatsächlich eine Kündigung des Mietverhältnisses mit vorgeblicher
Bedrohung anderer Mieter begründet werden, wäre im Prozeß auf die
Mißverständlichkeit des Wortes Bedrohung abzustellen.
Dem Kommentar von Palandt zufolge reicht aber auch schon Deine unberechtigte
Strafanzeige für eine Kündigung aus.
Als Politiker wird Dein Vermieter ein dickes Fell und ein Interesse haben, diese
seine stabile Konstitution auch mal herzuzeigen.
Das ist allerdings nicht ganz von der Hand zu weisen. So dumm, wie der
tut, kann nämlich auch kein Mensch sein
Post by Ulf Gerkan
Trotzdem würde ich den Bogen
nicht überspannen.
Den hat der überspannt, und das weiß er wohl auch.
Post by Ulf Gerkan
Mit Deinem Vermieter kannst Du nicht so umspringen wie mit
dem jobcenter.
Oh, jetzt hab' ich aber einen Schiss. Übrigens war vor kurzem mal eine
ganze "Abordnung" der Gemeinde hier zu einer Wohnungsbesichtigung. Auch
Herr Baumann, wobei das Thema natürlich nicht zur Sprache kam. Der
"Wortführer" war nämlich einer, der weiß, wovon er redet, also Herr Polz
(Bauamt).
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 12:34:41 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ach, weißt du, darüber habe ich mich auch schon mit meinem "guten Geist"
bei der Gemeinde "gestritten" (Herr Schauer, Ordnungsamt) - der damals
"Was geht unser Rechtsstreit die Öffentlichkeit an?"
Ganz einfach. Die Gemeinde (als mein Vermieter) ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und der "Streitpunkt" (damals meine Heiz- und
Wasserkosten) waren öffentliche Gelder. Die mir das "Jobcenter"
(ebenfalls eine Behörde, nicht wahr?) verweigerte "Begründung": 700 € im
Jahr wären "nicht angemessen" - klar, für eine 1-Zimmer-Wohnung schon
ein bisschen viel. Aber sind diese Pappwände hier, dank derer wir die
Außenluft über den Umweg Wohnung heizen (und beim Ausfall der Heizung
dir innerhalb einer Viertelstunde der Kaffe in der Tasse gefriert) :-)
vielleicht meine Dummheit?
Jedenfalls war der Fall nach meiner "unerlaubten" Veröffentlichung (in
irgend einem Juraforum) blizschnell gelöst - das JC hat mir anstandslos
das Geld überwiesen.
:-)
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Ist dir nicht ganz wohl um die Brust? Wer will hier wen "anschwärzen"?
Hat der mich völlig unhaltbar beschuldigt, ich hätte den Frieden in der
Anlage gestört (nicht diese aggressive Psychopathin) und droht mir
deshalb mit Kündigung des Mietverhältnisses (was er übrigens nie
durchkriegen würde) - oder umgekehrt?
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden. Dafür ist es nicht nötig, den
Vermieter öffentlich an den Pranger zu stellen. Dem Kommentar von Palandt zum
BGB (69. Auflage, § 543 BGB Rn 39) zufolge ist die öffentliche Anprangerung des
Vermieters durch Aushängen eines Transparentes ein Grund für eine fristlose
Kündigung. Die Anprangerung hier im Forum dürfte dem gleichkommen.
Nö.

"§ 543
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) 1Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund
außerordentlich fristlos kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls,
insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung
der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis
zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des
Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."

Das wäre höchstens ein Kündigungsgrund für mich. Sorry - wer mir mit
solchen dummfrechen Behauptungen kommt, kann eine Veröffentlichung nicht
als Zumutung auslegen. Insbesondere nicht eine Veröffentlichnung meiner
auch ihm seit Jahren bekannten, nur tunlichst ignorierten Einigunsgversuche.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 12:57:58 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ach, weißt du, darüber habe ich mich auch schon mit meinem "guten Geist"
bei der Gemeinde "gestritten" (Herr Schauer, Ordnungsamt) - der damals
"Was geht unser Rechtsstreit die Öffentlichkeit an?"
Ganz einfach. Die Gemeinde (als mein Vermieter) ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und der "Streitpunkt" (damals meine Heiz- und
Wasserkosten) waren öffentliche Gelder. Die mir das "Jobcenter"
(ebenfalls eine Behörde, nicht wahr?) verweigerte "Begründung": 700 € im
Jahr wären "nicht angemessen" - klar, für eine 1-Zimmer-Wohnung schon
ein bisschen viel. Aber sind diese Pappwände hier, dank derer wir die
Außenluft über den Umweg Wohnung heizen (und beim Ausfall der Heizung
dir innerhalb einer Viertelstunde der Kaffe in der Tasse gefriert) :-)
vielleicht meine Dummheit?
Jedenfalls war der Fall nach meiner "unerlaubten" Veröffentlichung (in
irgend einem Juraforum) blizschnell gelöst - das JC hat mir anstandslos
das Geld überwiesen.
:-)
meinen Glückwunsch!
Seinen Vermieter anzuschwärzen, ist aber noch eine andere Hausnummer.
Ist dir nicht ganz wohl um die Brust? Wer will hier wen "anschwärzen"?
Hat der mich völlig unhaltbar beschuldigt, ich hätte den Frieden in der
Anlage gestört (nicht diese aggressive Psychopathin) und droht mir
deshalb mit Kündigung des Mietverhältnisses (was er übrigens nie
durchkriegen würde) - oder umgekehrt?
Die Frage kann in einem Mietprozeß geklärt werden. Dafür ist es nicht nötig, den
Vermieter öffentlich an den Pranger zu stellen. Dem Kommentar von Palandt zum
BGB (69. Auflage, § 543 BGB Rn 39) zufolge ist die öffentliche Anprangerung des
Vermieters durch Aushängen eines Transparentes ein Grund für eine fristlose
Kündigung. Die Anprangerung hier im Forum dürfte dem gleichkommen. Mein
Ratschlag ist unverändert: Lösch die Namen in Deinen scans!
Ich will dabei nicht leugnen, daß die Vokabel "bedrohen" im Schreiben Deines
Vermieters unglücklich ist. Eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB liegt meinem
flüchtigen Eindruck nach nicht vor. Allenfalls eine Bedrohung im
umgangssprachlichen Sinne. Die Drohung, die Polizei einzuschalten, ist
schließlich keine Drohung mit einem Verbrechen. Gott sei Dank!
Trotzdem muß der Vorwurf der Bedrohung im Schreiben des Vermieters ernst
genommen werden. Die "mehrfache Bedrohung eines Mieters durch Mitmieter" kann
den Vermieter nämlich nicht nur berechtigen sondern sogar verpflichten, dem
bedrohenden Mieter die Kündigung, genauer die fristlose Kündigung auszusprechen
(Beck'sches Formularbuch Mietrecht, München 2003, D.VI.8.8., unter Verweis auf
ein Urteil des AG Bad Segeberg, offenbar das mit dem Aktenzeichen 17a C 25/99).
Sollte tatsächlich eine Kündigung des Mietverhältnisses mit vorgeblicher
Bedrohung anderer Mieter begründet werden, wäre im Prozeß auf die
Mißverständlichkeit des Wortes Bedrohung abzustellen.
Dem Kommentar von Palandt zufolge reicht aber auch schon Deine unberechtigte
Strafanzeige für eine Kündigung aus.
Hm, das könnte sie unter Umständen. Und warum kam seitdem (also seit
27.07.) nicht auch nur ein Versuch, das als "unzumutbar" auszulegen?

(Wie gesagt - der Schelm wollte mich doch schon vor Jahren persönlich
beehren, wenn ich nur meinen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
nicht jedes Jahr pünktlich erneuere.) :-)
Post by Ulf Gerkan
Als Politiker wird Dein Vermieter ein dickes Fell und ein Interesse haben, diese
seine stabile Konstitution auch mal herzuzeigen.
Offenbar besteht diese ganze "Konstitution" also aus "Kopf und A...
eins". :-)

Was als weiterer Hinderungsgrund gegen eine Kündigung spricht (gem. §§
wasweißich SGB oder so): Ab 60 genießt man bezügl. Sozialwohnung einen
gewissen "Altersschutz". :-)
Post by Ulf Gerkan
Mit Deinem Vermieter kannst Du nicht so umspringen wie mit
dem jobcenter.
Der aber auch nicht mit mir, wie man sieht. :-)

Und das alles trotz äußerst "kompetenter Rechtsberatung" im eigenen
Haus, z.B: in Gestalt von Herrn Wauthier- seines Zeichens "3.
Bürgermeister", "Rechtsreferent", Gemeinderatsmitglied - und ganz
nebenbei niedergelassener Rechtsanwalt, also offenbar etwa vom "Format"
eines Rupert Haselbeck.. :-)

https://www.gilching.de/rathaus/gemeinderat/
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-18 21:45:00 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Dem Kommentar von Palandt zufolge reicht aber auch schon Deine unberechtigte
Strafanzeige für eine Kündigung aus.
Hm, das könnte sie unter Umständen. Und warum kam seitdem (also seit
27.07.) nicht auch nur ein Versuch, das als "unzumutbar" auszulegen?
Man will halt Ruhe im Karton. So'n bißchen Rumstänkerei muß man als Politiker
abkönnen. Das abperlen zulassen, ist zudem bequemer, als sich über jede
Kleinigkeit aufzuregen. Probier's mal selber aus. Geht. Wirklich.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-19 00:45:52 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Dem Kommentar von Palandt zufolge reicht aber auch schon Deine unberechtigte
Strafanzeige für eine Kündigung aus.
Hm, das könnte sie unter Umständen. Und warum kam seitdem (also seit
27.07.) nicht auch nur ein Versuch, das als "unzumutbar" auszulegen?
Man will halt Ruhe im Karton.
So sehe ich das auch. Wie sagte der "alte Trottel" (ihr Ex-Zuhälter, wie
gesagt) zu mir: "Ihr müsst euch verstehen." (Scheißen muss ich mal und
sterben muss ich mal.) Ich also: "Die soll mich in Ruhe lassen, dann
verstehen wir uns!"

(War ja bei weitem nicht die einzige, die aggressiv wurde, weil was
nicht so lief, wie sie sich das eingebildet hatte, aber mit Abstand die
Penetrantese.)

Einen hat sie übrigens wirklich 'rumgekriegt (erzählte mir jedenfalls
ein anderer) - aber auch nur mit 'ner Perücke auf. Der bedauernswerte
alte Mann war allerdings danach (nach seien eigenen Worten fix und
fertig mit den Nerven. :-)

Nicht falsch verstehen: Für ihren kahlen Schädel kann sie nichts, für
das Chaos da drin schon.
Post by Ulf Gerkan
So'n bißchen Rumstänkerei muß man als Politiker
abkönnen. Das abperlen zulassen, ist zudem bequemer, als sich über jede
Kleinigkeit aufzuregen.
Aha. Unter "abperlen lassen" hätte ich was anders verstanden, als die
Beschwerde dieser Psychopathin ernst zu nehmen und mir auf einem
amtlichen Bogen wider jeden besseren Wissens so einen Schwachsinn zu
schreiben.

Und wie die sich hier aufgeführt hat, war alles andere als "ein bisschen
Rumstänkerei".
Post by Ulf Gerkan
Probier's mal selber aus. Geht. Wirklich.
Was die betrifft, schon. Wenigstens lässt mich ja jetzt in Ruhe. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 13:12:38 UTC
Permalink
Als Politiker ...
... habe ich Herrn Walter bei seinem Amtsantritt nicht um die Aufgabe
beneidet: Auf den Trümmern, die sein Vorgänger hinterlassen hat
(Gilching drei Legislautperioden lang von einer Pleite in die nächste zu
regieren, sich zum "Rechenschaftsbericht" vor die versammelte
Bürgerschaft hinzustellen: "habe sowieso keine Lust mehr, bin mir nach
10 1/2 Jahren meiner Rente sicher" ...) eine bessere Politik aufzubauen.
Leider merke ich bis heute kaum etwas davon - wie der z.B. in meinem
Fall so vorzugehen gedenkt, haben ja wohl die Schildbürger ihr Rathaus
gebaut. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 13:24:52 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Als Politiker ...
... habe ich Herrn Walter bei seinem Amtsantritt nicht um die Aufgabe
beneidet: Auf den Trümmern, die sein Vorgänger hinterlassen hat
(Gilching drei Legislautperioden lang von einer Pleite in die nächste zu
regieren, sich zum "Rechenschaftsbericht" vor die versammelte
Bürgerschaft hinzustellen: "habe sowieso keine Lust mehr, bin mir nach
10 1/2 Jahren meiner Rente sicher" ...)
An dieser Stelle brach der Zeitungsbericht ab (der bis in die
"Süddeutsche" ging) - will ja gar nicht wissen, was danach im
Schützenhaus noch los war.

Aber immerhin hat Reich (dessen Unterschrift heute noch unter meinem
Mietvertrag steht) sich sogar mal herabgelassen, mir eine Audienz zu
gewähren. Ich wollte ihn halt mal beim Wort nehmen ("Freie Wähler -
Problemlösungen sind unsere Stärke") - erwartungsgemäß großes Maul und
nichts dahinter.

Mein Problem war damals (kurz nach meinem "Einzug" hier): Die Telekom
wollte mir keinen neuen Festnetzanschluss, freischalten, nur gegen 500 €
"Sicherheitsleistung". DSL ging aber sowieso nicht (in einer nagelneuen
Anlage), aber ein analoger Anschluss statt ISDN schon. Gegen Aufpreis,
versteht sich. :-)

Reichs "Problemlösung?" "Sie können sich ein Handy kaufen!" Da war er
aber auch schon weg. Und damit auch auf meiner Abschussliste - ich also
nur einer der vielen, die seit seienm "Rechenschaftsbericht" seinen
Rücktritt öffentlich forderten. Nichtsdestotrotz hilet der sich noch bis
zum ende der 3. Legislaturperiode auf seinem Stuhl und sitzt heute noch
im Gemeinderat. Demokratie in action halt.

Wem das auch in größerem Maßstab nur allzu bekannt vorkommt -
bestehende Ähnlichkeiten sind weder beabsichtigt noch zufällig, aber
wahrscheinlich gesetzmäßig. Gut's Nächte.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-17 14:30:11 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Das sag' mal unserem Bürgermeister. Falls es dir entgangen sein sollte -
http://hkraus.eu/walter.jpg
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ich bin auch derjeneige, den der Bürgermeister (sozusagen als "höchster
Vertreter der Öffentlichkeit" hier) in sträflicher Weise beschuldigt,
den öffentlichen Frieden gestört zu haben (indem ich mir nur die
verbalen und teilweise tätlichen Attacken dieser Psychopathin verbeten
habe). Der Mensch muss also mal einen Denkzettel kriegen, sonst knallt
er doch irgendwann ganz durch!
Post by Ulf Gerkan
Klebst Du die Namen
vor dem Einscannen ab, dann kann man Dir nichts anhaben,
Dieser Ignorant (bei dem ich wie gesagt u.a. zur Klärung solcher Fragen
einen Termin beantragt habe, praktisch seit er Bürgermeister ist), kann
mir gar nichts anhaben.

Darum geht's hir auch nicht, sondern nochmal: Welche Rechtsmittel gibt's
denn nun gegen solche offensichtlichen Fehlentscheidungen von
Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft?
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-17 14:50:25 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Das sag' mal unserem Bürgermeister. Falls es dir entgangen sein sollte -
http://hkraus.eu/walter.jpg
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ich bin auch derjeneige, den der Bürgermeister (sozusagen als "höchster
Vertreter der Öffentlichkeit" hier) in sträflicher Weise beschuldigt,
den öffentlichen Frieden gestört zu haben (indem ich mir nur die
verbalen und teilweise tätlichen Attacken dieser Psychopathin verbeten
habe). Der Mensch muss also mal einen Denkzettel kriegen, sonst knallt
er doch irgendwann ganz durch!
Post by Ulf Gerkan
Klebst Du die Namen
vor dem Einscannen ab, dann kann man Dir nichts anhaben,
Dieser Ignorant (bei dem ich wie gesagt u.a. zur Klärung solcher Fragen
einen Termin beantragt habe, praktisch seit er Bürgermeister ist),
Und nicht nur deshalb - auch, wie die Gemeinde - statt bedenkenlos
Millionen in den Sand zu setzen / sich aus der Tasche ziehen zu lassen
und dann regelmäßig "an höherer Stelle" um Geld betteln zu müssen -
schon längst in den schwarzen Zahlen sein könnte - aber lassen wir das
mal, sonst kommt mir wieder der Kaffee von gestern hoch.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-17 15:58:01 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Das sag' mal unserem Bürgermeister. Falls es dir entgangen sein sollte -
http://hkraus.eu/walter.jpg
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ich bin auch derjeneige, den der Bürgermeister (sozusagen als "höchster
Vertreter der Öffentlichkeit" hier) in sträflicher Weise beschuldigt,
den öffentlichen Frieden gestört zu haben (indem ich mir nur die
verbalen und teilweise tätlichen Attacken dieser Psychopathin verbeten
habe). Der Mensch muss also mal einen Denkzettel kriegen, sonst knallt
er doch irgendwann ganz durch!
Chuck Berry kann sich ja nicht mehr beschweren - über das Geknödele, das
der so "Gesang" nennt. Ok, wie er als Musiker ist, kann ich nicht
beurteilen - der Bass ist ja kaum zu hören. :-)


--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-17 17:08:07 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Das sag' mal unserem Bürgermeister. Falls es dir entgangen sein sollte -
http://hkraus.eu/walter.jpg
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ich bin auch derjeneige, den der Bürgermeister (sozusagen als "höchster
Vertreter der Öffentlichkeit" hier) in sträflicher Weise beschuldigt,
den öffentlichen Frieden
Lies genau: den Hausfrieden? oder den Öffentlichen Frieden?
Post by Hartmut Kraus
gestört zu haben (indem ich mir nur die
verbalen und teilweise tätlichen Attacken dieser Psychopathin verbeten
habe). Der Mensch muss also mal einen Denkzettel kriegen, sonst knallt
er doch irgendwann ganz durch!
Wenn Du dem Bürgermeister etwas unterstellst, was nachweislich nicht der Fall
war, machst Du Dich nicht nur nach § 186 (üble Nachrede) sondern auch nach § 187
StGB (Verleumdung) schuldig.

Der Bürgermeister wirft Dir "nur" eine Störung des Hausfriedens vor, Du aber
behauptest, er hätte Dich einer Störung des Öffentlichen Friedens beschuldigt.
Das ist ein Unterschied!

Kein Vermieter muß Straftaten gegen sich hinnehmen. Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst. Ich empfehle Dir unverändert, die
Namen aus Deinen hier verlinkten Dateien zu löschen, wenn Du Deine Wohnung
behalten willst.

| Eine Vertragsverletzung kann auch dadurch begangen werden, dass der Mieter den
| Vermieter zu Unrecht beschuldigt oder in sonstiger Weise gegenüber Dritten
| herabsetzt. Dazu gehören insbesondere falsche Anzeigen gegen den Vermieter,
| die auf erfundenen Tatsachen beruhen oder ohne sachlichen Grund gemcht wurden.
| So hat das LG FRankfurt (WM 1994, 15) die fristlose Kündigung des Vermieters
| für berechtigt erachtet, weil der Mieter den Vermieter gegenüber den
| zuständigen Behörden fälschlich der Zweckentfremdung von Wohnraum bezichtigt
| hatte.
(Hrsg Günter Nies und Richard Gies: Beck'sches Formularbuch Mietrecht, München
2003, D.VI.10.14.)
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Klebst Du die Namen
vor dem Einscannen ab, dann kann man Dir nichts anhaben,
Dieser Ignorant (bei dem ich wie gesagt u.a. zur Klärung solcher Fragen
einen Termin beantragt habe, praktisch seit er Bürgermeister ist), kann
mir gar nichts anhaben.
Darum geht's hir auch nicht, sondern nochmal: Welche Rechtsmittel gibt's
denn nun gegen solche offensichtlichen Fehlentscheidungen von
Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft?
Da gab's m.E. keine Fehlentscheidung.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-17 19:27:13 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Hi,
der Übersichtlichkeit halber mache ich mal mal einen neuen Thread auf.
Hallo,
[links gelöscht, vor Weiterverbreitung unerwiesener ehrenrühriger Behauptungen
muß gewarnt werden, siehe § 186 StGB)
Das sag' mal unserem Bürgermeister. Falls es dir entgangen sein sollte -
http://hkraus.eu/walter.jpg
Du bist aber derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt.
Ich bin auch derjeneige, den der Bürgermeister (sozusagen als "höchster
Vertreter der Öffentlichkeit" hier) in sträflicher Weise beschuldigt,
den öffentlichen Frieden
Lies genau: den Hausfrieden? oder den Öffentlichen Frieden?
Kann man sich drüber streiten. Sollte man aber nicht, Das ist nämlich
"unser Haus":

Loading Image...

15 Wohnungen zu ebener Erde, mit viel Grün drumrum. Könnte idyllisch
sein - wenn eben nicht solche Typen wie diese Nachbarin ihr Unwesen
trieben. Und mir noch ihre Schandtaten in die Schuhe schieben wollten.
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
gestört zu haben (indem ich mir nur die
verbalen und teilweise tätlichen Attacken dieser Psychopathin verbeten
habe). Der Mensch muss also mal einen Denkzettel kriegen, sonst knallt
er doch irgendwann ganz durch!
Wenn Du dem Bürgermeister etwas unterstellst, was nachweislich nicht der Fall
war, machst Du Dich nicht nur nach § 186 (üble Nachrede) sondern auch nach § 187
StGB (Verleumdung) schuldig.
Ich unterstelle ihm nichts, diese Straftat von ihm habe ich schwarz auf
weiß.
Post by Ulf Gerkan
Der Bürgermeister wirft Dir "nur" eine Störung des Hausfriedens vor, Du aber
behauptest, er hätte Dich einer Störung des Öffentlichen Friedens beschuldigt.
Das ist ein Unterschied!
Des Friedens in der Wohnanlage, und die ist Eigentum der Gemeinde, also
öffentliches Eigentum. Übrigens auch öffentlich einsehbar. Und damit
genug Krümelkackerei.
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-25 15:32:42 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Der Bürgermeister wirft Dir "nur" eine Störung des Hausfriedens vor, Du aber
behauptest, er hätte Dich einer Störung des Öffentlichen Friedens
beschuldigt. Das ist ein Unterschied!
Des Friedens in der Wohnanlage, und die ist Eigentum der Gemeinde, also
öffentliches Eigentum. Übrigens auch öffentlich einsehbar. Und damit
genug Krümelkackerei.
Nein, nein, mit Deiner Wortwahl ("Krümelkackerei") wird das eindeutig ein Fall
für das Bundeskrümelnalamt. Das dort amtierende Krümelmonster hatte seit 2013
nur einen Keksdiebstahl [1] zu bearbeiten und freut sich bestimmt über etwas
Abwechslung, wenn Du ihm mal eine Anzeige schickst.


www.ulf-gerkan.de

[1]
http://www.bild.de/news/inland/bahlsen/kruemelmonster-bahlsen-leibniz-keks-erpressung-internet-28345542.bild.html
Hartmut Kraus
2017-12-25 15:35:19 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Der Bürgermeister wirft Dir "nur" eine Störung des Hausfriedens vor, Du aber
behauptest, er hätte Dich einer Störung des Öffentlichen Friedens
beschuldigt. Das ist ein Unterschied!
Des Friedens in der Wohnanlage, und die ist Eigentum der Gemeinde, also
öffentliches Eigentum. Übrigens auch öffentlich einsehbar. Und damit
genug Krümelkackerei.
Nein, nein, mit Deiner Wortwahl ("Krümelkackerei") wird das eindeutig ein Fall
für das Bundeskrümelnalamt. Das dort amtierende Krümelmonster hatte seit 2013
nur einen Keksdiebstahl [1] zu bearbeiten und freut sich bestimmt über etwas
Abwechslung, wenn Du ihm mal eine Anzeige schickst.
Das hast du schön gesagt. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-17 20:17:32 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Kein Vermieter muß Straftaten gegen sich hinnehmen.
Richtig, und kein Mieter Straftaten des Vermieters als "Wahrnehmung
berechtigter Interessen" im Rahmen einer "weitgehenden
Äußerungsfreiheit" im "Kampf ums Recht" - so die lächerlichen
Begründungen der Generalstaatsanwältin.
Post by Ulf Gerkan
Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst. Ich empfehle Dir unverändert, die
Namen aus Deinen hier verlinkten Dateien zu löschen, wenn Du Deine Wohnung
behalten willst.
Und ich empfehle dir, sinnerfassend lesen zu lernen, wenn du nicht
scharf auf meine bewährten Methoden der "Psychoterror - Abwehr" bist.
Post by Ulf Gerkan
| Eine Vertragsverletzung kann auch dadurch begangen werden, dass der Mieter den
| Vermieter zu Unrecht beschuldigt oder in sonstiger Weise gegenüber Dritten
| herabsetzt. Dazu gehören insbesondere falsche Anzeigen gegen den Vermieter,
| die auf erfundenen Tatsachen beruhen oder ohne sachlichen Grund gemcht wurden.
| So hat das LG FRankfurt (WM 1994, 15) die fristlose Kündigung des Vermieters
| für berechtigt erachtet, weil der Mieter den Vermieter gegenüber den
| zuständigen Behörden fälschlich der Zweckentfremdung von Wohnraum bezichtigt
| hatte.
(Hrsg Günter Nies und Richard Gies: Beck'sches Formularbuch Mietrecht, München
2003, D.VI.10.14.)
Äußerst verbunden wäre ich dir also, wenn du eine sinngemäße Passage
finden würdest, die auf den vorliegenden Fall (unrechtmäßige
Beschuldigung des Mieters durch den Vermieter) anwendbar wäre. Wäre aber
genauso überflüssig wie deine Spitzfindigkeiten bezügl. "Öffentlichkeit".
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Klebst Du die Namen
vor dem Einscannen ab, dann kann man Dir nichts anhaben,
Dieser Ignorant (bei dem ich wie gesagt u.a. zur Klärung solcher Fragen
einen Termin beantragt habe, praktisch seit er Bürgermeister ist), kann
mir gar nichts anhaben.
Darum geht's hir auch nicht, sondern nochmal: Welche Rechtsmittel gibt's
denn nun gegen solche offensichtlichen Fehlentscheidungen von
Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft?
Da gab's m.E. keine Fehlentscheidung.
Damit lieferst du also berechtigten Anlass, an deiner
Zurechnungsfähigkeit zu zweifeln.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-17 20:29:32 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Kein Vermieter muß Straftaten gegen sich hinnehmen.
Richtig, und kein Mieter Straftaten des Vermieters als "Wahrnehmung
berechtigter Interessen" im Rahmen einer "weitgehenden
Äußerungsfreiheit" im "Kampf ums Recht" - so die lächerlichen
Begründungen der Generalstaatsanwältin.
Post by Ulf Gerkan
Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst. Ich empfehle Dir
unverändert, die
Namen aus Deinen hier verlinkten Dateien zu löschen, wenn Du Deine Wohnung
behalten willst.
Und ich empfehle dir, sinnerfassend lesen zu lernen, wenn du nicht
scharf auf meine bewährten Methoden der "Psychoterror - Abwehr" bist.
Übrigens. Wenn sie irgend eine Handhabe gegen mich hätten, hätten sie
die längst angewendet. Wei bei einer anderen Nachbarin - die haben sie
mit vereinten Kräften abgeholt. U.a. ein Polizist war dabei. Wohin es
ging, wissen die Götter. (Jedenfalls nicht in Urlaub in die Toscana -
wie mir ein anderer Spinner von Nachbar "glaubhaft" versichern wollte.)
:-) Dass wir sie hier nicht wiedersehen, da bin ich mir allerdings
ziemlich sicher. Die Wohnung ist inzwischen ausgeräumt und renoviert.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-17 21:12:56 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst.
Jaja, schon gut. Zu dem Fakt, dass sie dazu keinerlei Handhabe haben,
kommt ja noch der Umstand, dass sie bei einer Räumung (egal aus welchem
Grund) verpflichtet wären, mir Wohnraum zu stellen. :-) (Deshalb sitze
ich ja überhaupt hier - auf Grund eines Räumungsurteils, das bis heute
nicht rechtskräftig ist, es auch nie werden wird, aber erst mal
vorläufig vollstreckt wurde.) :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-18 21:00:30 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst.
Jaja, schon gut. Zu dem Fakt, dass sie dazu keinerlei Handhabe haben,
kommt ja noch der Umstand, dass sie bei einer Räumung (egal aus welchem
Grund) verpflichtet wären, mir Wohnraum zu stellen. :-)
Das wird in jeder Gemeinde anders gehandhabt. Manche stellen nur Bett und Spind
in einem Mehrbettzimmer. Je nach Satzung der Gemeinde. Vielleicht ändert Deine
Gemeinde ja ihre Satzung, damit Du in einem 5-Sterne-Hotel untergebracht werden
kannst. Ich würde aber nicht allzu fest damit rechnen.
Post by Hartmut Kraus
(Deshalb sitze
ich ja überhaupt hier - auf Grund eines Räumungsurteils, das bis heute
nicht rechtskräftig ist, es auch nie werden wird, aber erst mal
vorläufig vollstreckt wurde.) :-)
Was gab's da für Gründe?
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-18 21:19:05 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst.
Jaja, schon gut. Zu dem Fakt, dass sie dazu keinerlei Handhabe haben,
kommt ja noch der Umstand, dass sie bei einer Räumung (egal aus welchem
Grund) verpflichtet wären, mir Wohnraum zu stellen. :-)
Das wird in jeder Gemeinde anders gehandhabt. Manche stellen nur Bett und Spind
in einem Mehrbettzimmer. Je nach Satzung der Gemeinde. Vielleicht ändert Deine
Gemeinde ja ihre Satzung, damit Du in einem 5-Sterne-Hotel untergebracht werden
kannst. Ich würde aber nicht allzu fest damit rechnen.
Mensch, hast du die Anlage hier gesehen? Das /ist/ das "Obdachlosenheim"
der Gemeinde - in dem sie mich eben nach der Zwansgräumung pflichtgemäß
untergebracht haben. (Dass sie dazu verpflichtet sind, wusste ich bis
kurz vor der Räumung auch noch nicht - da ist mir ein Mitarbeiter der
Gemeinde mit dem Mietvertrag hintergerannt.) :-) 15 Sozialwohnungen
(ok, je nur 1 Zimmer mit "Single - Küche", aber ein ganz ordentliches
Bad - alles in allem besser als die Bude, aus der mich mein Vermieter
'rausgeklagt hat. :-)

Zur Zeit stehen übrigens 3 Wohnungen leer - ok, die neben mir nur
temporär, weil der Mieter sitzt, weiß aber nicht, wie lange. :-)

Aber was soll die Diskussion überhaupt noch - sie können mich hier gar
nicht 'rausschmeißen, das sollte wohl inziwschen klar sein.
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
(Deshalb sitze
ich ja überhaupt hier - auf Grund eines Räumungsurteils, das bis heute
nicht rechtskräftig ist, es auch nie werden wird, aber erst mal
vorläufig vollstreckt wurde.) :-)
Was gab's da für Gründe?
Die üblichen: Hirnrisse des Vermieters und des AG Starnberg. Und
dummdreiste Lügen des Vermieters über seinen Anwalt ans Gericht (ich
hätte ein Jahr kein Miete gezahlt und so)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 21:23:12 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst.
Jaja, schon gut. Zu dem Fakt, dass sie dazu keinerlei Handhabe haben,
kommt ja noch der Umstand, dass sie bei einer Räumung (egal aus welchem
Grund) verpflichtet wären, mir Wohnraum zu stellen. :-)
Das wird in jeder Gemeinde anders gehandhabt. Manche stellen nur Bett und Spind
in einem Mehrbettzimmer. Je nach Satzung der Gemeinde. Vielleicht ändert Deine
Gemeinde ja ihre Satzung, damit Du in einem 5-Sterne-Hotel
untergebracht werden
kannst. Ich würde aber nicht allzu fest damit rechnen.
Mensch, hast du die Anlage hier gesehen?
http://hkraus.eu/wohnsitz.png

Oder hier zum Spielen:

https://www.google.de/maps/place/We%C3%9Flinger+Str.+38,+82205+Gilching/@48.1102093,11.2811178,179m/data=!3m1!1e3!4m13!1m7!3m6!1s0x479dd45bde34611d:0xcd414bf6547422fe!2sWe%C3%9Flinger+Str.+38,+82205+Gilching!3b1!8m2!3d48.1102093!4d11.2816941!3m4!1s0x479dd45bde34611d:0xcd414bf6547422fe!8m2!3d48.1102093!4d11.2816941

Schreib' mal auf eine Umschlag: "Gilching - Schachtelhausen, Villa
Kunterbunt, Apartement 3" - kommt an, sicherer als Einschreiben mit
Rückschein, garantiert! :-)

Das /ist/ das "Obdachlosenheim"
Post by Hartmut Kraus
der Gemeinde - in dem sie mich eben nach der Zwansgräumung pflichtgemäß
untergebracht haben. (Dass sie dazu verpflichtet sind, wusste ich bis
kurz vor der Räumung auch noch nicht - da ist mir ein Mitarbeiter der
Gemeinde mit dem Mietvertrag hintergerannt.) :-) 15 Sozialwohnungen
(ok, je nur 1 Zimmer mit "Single - Küche", aber ein ganz ordentliches
Bad - alles in allem besser als die Bude, aus der mich mein Vermieter
'rausgeklagt hat. :-)
Zur Zeit stehen übrigens 3 Wohnungen leer - ok, die neben mir nur
temporär, weil der Mieter sitzt, weiß aber nicht, wie lange. :-)
Aber was soll die Diskussion überhaupt noch - sie können mich hier gar
nicht 'rausschmeißen, das sollte wohl inziwschen klar sein.
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
(Deshalb sitze
ich ja überhaupt hier - auf Grund eines Räumungsurteils, das bis heute
nicht rechtskräftig ist, es auch nie werden wird, aber erst mal
vorläufig vollstreckt wurde.) :-)
Was gab's da für Gründe?
Die üblichen: Hirnrisse des Vermieters und des AG Starnberg. Und
dummdreiste Lügen des Vermieters über seinen Anwalt ans Gericht (ich
hätte ein Jahr kein Miete gezahlt und so)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 21:54:41 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst.
Jaja, schon gut. Zu dem Fakt, dass sie dazu keinerlei Handhabe haben,
kommt ja noch der Umstand, dass sie bei einer Räumung (egal aus welchem
Grund) verpflichtet wären, mir Wohnraum zu stellen. :-)
Das wird in jeder Gemeinde anders gehandhabt. Manche stellen nur Bett und Spind
in einem Mehrbettzimmer. Je nach Satzung der Gemeinde. Vielleicht ändert Deine
Gemeinde ja ihre Satzung, damit Du in einem 5-Sterne-Hotel
untergebracht werden
kannst. Ich würde aber nicht allzu fest damit rechnen.
Mensch, hast du die Anlage hier gesehen? Das /ist/ das "Obdachlosenheim"
der Gemeinde - in dem sie mich eben nach der Zwansgräumung pflichtgemäß
untergebracht haben. (Dass sie dazu verpflichtet sind, wusste ich bis
kurz vor der Räumung auch noch nicht - da ist mir ein Mitarbeiter der
Gemeinde mit dem Mietvertrag hintergerannt.) :-) 15 Sozialwohnungen
(ok, je nur 1 Zimmer mit "Single - Küche", aber ein ganz ordentliches
Bad - alles in allem besser als die Bude, aus der mich mein Vermieter
'rausgeklagt hat. :-)
Hier an der Ecke:

https://www.google.de/maps/place/Rosenstra%C3%9Fe+2,+82205+Gilching/@48.10657,11.3026813,700m/data=!3m1!1e3!4m13!1m7!3m6!1s0x479dd43eb4cbd5d1:0x539cf15af0163299!2sRosenstra%C3%9Fe+2,+82205+Gilching!3b1!8m2!3d48.10657!4d11.30487!3m4!1s0x479dd43eb4cbd5d1:0x539cf15af0163299!8m2!3d48.10657!4d11.30487

So ziemlich die beschissenste Lage, die du dir denken kannst: An der
einzigen Durchgangsstraße FFB - Starnberg (die gleichzeitig
Einkaufsmeile mit entsprechendem Zuliefer- und Kundenverkehr und
Autobahnzubringer ist - eine Verkehrszählung ergab mal 50.000 Fahrzeuge
am Tag). :-) Und im Sommer hältst du's da drin nicht aus - nachmittags
ab ~ 14 Uhr knallt die Sonne voll 'rein. Auch ein herrlicher Pfuschbau
(im Vermieterjargon "Abschreibungsobjekt") :-) - Feuchtigkeitsschäden
und Silberfischchen, in einem Neubau ...

Und für das Ganze 465 € kalt. Da hab' ich im selben Ort schon Besseres
für die Hälfte gesehen. Speziell nach der Dornier - Pleite - da gingen
die Angebote für Neuvermietungen über Nacht auf die Hälfte 'runter. Ich
kannte Leute bei uns im Haus, denen Dornier für ein paar Monate den Lohn
schuldete - denen haben sie noch die Miete erhöht.

Mietvertrag hatten wir immer für 1 Jahr - der wurde jedes Jahr so "shake
hands" verlängert . oder eben auch nicht. Das strittige Jahr lang (ohne
Vertrag) hatte ich eben nur noch die "ortsübliche Vergleichsmiete"
gezahlt - nicht gar nichts, wie dann der Anwalt meines Vermieters vor
Gericht dreist behauptete. Was natürlich nicht haltbar war ...
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-25 15:24:06 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Mensch, hast du die Anlage hier gesehen? Das /ist/ das "Obdachlosenheim"
der Gemeinde - in dem sie mich eben nach der Zwansgräumung pflichtgemäß
untergebracht haben. (Dass sie dazu verpflichtet sind, wusste ich bis
kurz vor der Räumung auch noch nicht - da ist mir ein Mitarbeiter der
Gemeinde mit dem Mietvertrag hintergerannt.) :-) 15 Sozialwohnungen
(ok, je nur 1 Zimmer mit "Single - Küche", aber ein ganz ordentliches
Bad - alles in allem besser als die Bude, aus der mich mein Vermieter
'rausgeklagt hat. :-)
https://www.google.de/maps/place/Rosenstra%C3%9Fe+2,
+82205+Gilching/@48.10657,11.3026813,700m/data=!3m1!1e3!4m13!1m7!3m6!
1s0x479dd43eb4cbd5d1:0x539cf15af0163299!2sRosenstra%C3%9Fe+2,+82205+Gilching!
3b1!8m2!3d48.10657!4d11.30487!3m4!1s0x479dd43eb4cbd5d1:0x539cf15af0163299!8m2!
3d48.10657!4d11.30487
Post by Hartmut Kraus
So ziemlich die beschissenste Lage, die du dir denken kannst: An der
einzigen Durchgangsstraße FFB - Starnberg (die gleichzeitig
Einkaufsmeile mit entsprechendem Zuliefer- und Kundenverkehr und
Autobahnzubringer ist - eine Verkehrszählung ergab mal 50.000 Fahrzeuge
am Tag). :-) Und im Sommer hältst du's da drin nicht aus - nachmittags
ab ~ 14 Uhr knallt die Sonne voll 'rein. Auch ein herrlicher Pfuschbau
(im Vermieterjargon "Abschreibungsobjekt") :-) - Feuchtigkeitsschäden
und Silberfischchen, in einem Neubau ...
Und für das Ganze 465 € kalt. Da hab' ich im selben Ort schon Besseres
für die Hälfte gesehen.
Für die Hälfte kannst Du Dich auch in HongKong den Cage-People zugesellen:
Drahtverschlag 2 m lang, 1 m breit, 1m hoch: 240,- Euro Monatsmiete.
(https://www.jungewelt.de/artikel/323302.hinter-den-fassaden.html)
Wenn die Chinesen demnächst Deutschland aufkaufen, gibt's vielleicht auch bald
hier derartige "Apartments".

Also, da nehme ich doch lieber ein paar Silberfischchen in Kauf.
Post by Hartmut Kraus
Speziell nach der Dornier - Pleite - da gingen
die Angebote für Neuvermietungen über Nacht auf die Hälfte 'runter. Ich
kannte Leute bei uns im Haus, denen Dornier für ein paar Monate den Lohn
schuldete - denen haben sie noch die Miete erhöht.
Mietvertrag hatten wir immer für 1 Jahr - der wurde jedes Jahr so "shake
hands" verlängert .
Wann war das? MW sind nach BGB § 575 Zeitmietverträge nur unter engen
Vorraussetzungen rechtens. Ansonsten gilt:

"Wird ein Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form
gechlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit"
§ 550 BGB
Post by Hartmut Kraus
oder eben auch nicht. Das strittige Jahr lang (ohne
Vertrag) hatte ich eben nur noch die "ortsübliche Vergleichsmiete"
gezahlt - nicht gar nichts, wie dann der Anwalt meines Vermieters vor
Gericht dreist behauptete. Was natürlich nicht haltbar war ...
Hättest Du besser nicht nur die ortsübliche sondern die vereinbarte Miete weiter
gezahlt.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-25 15:33:10 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Mensch, hast du die Anlage hier gesehen? Das /ist/ das "Obdachlosenheim"
der Gemeinde - in dem sie mich eben nach der Zwansgräumung pflichtgemäß
untergebracht haben. (Dass sie dazu verpflichtet sind, wusste ich bis
kurz vor der Räumung auch noch nicht - da ist mir ein Mitarbeiter der
Gemeinde mit dem Mietvertrag hintergerannt.) :-) 15 Sozialwohnungen
(ok, je nur 1 Zimmer mit "Single - Küche", aber ein ganz ordentliches
Bad - alles in allem besser als die Bude, aus der mich mein Vermieter
'rausgeklagt hat. :-)
https://www.google.de/maps/place/Rosenstra%C3%9Fe+2,
1s0x479dd43eb4cbd5d1:0x539cf15af0163299!2sRosenstra%C3%9Fe+2,+82205+Gilching!
3b1!8m2!3d48.10657!4d11.30487!3m4!1s0x479dd43eb4cbd5d1:0x539cf15af0163299!8m2!
3d48.10657!4d11.30487
Post by Hartmut Kraus
So ziemlich die beschissenste Lage, die du dir denken kannst: An der
einzigen Durchgangsstraße FFB - Starnberg (die gleichzeitig
Einkaufsmeile mit entsprechendem Zuliefer- und Kundenverkehr und
Autobahnzubringer ist - eine Verkehrszählung ergab mal 50.000 Fahrzeuge
am Tag). :-) Und im Sommer hältst du's da drin nicht aus - nachmittags
ab ~ 14 Uhr knallt die Sonne voll 'rein. Auch ein herrlicher Pfuschbau
(im Vermieterjargon "Abschreibungsobjekt") :-) - Feuchtigkeitsschäden
und Silberfischchen, in einem Neubau ...
Und für das Ganze 465 € kalt. Da hab' ich im selben Ort schon Besseres
für die Hälfte gesehen.
Du nervst. Für 500 € kalt gab's nach der Dornier - Pleite (nach der die
Angebote für Neuvermietungen über Nacht auf die Hälfte 'runtergingen)
hier in der Talhofstraße ein halbes Haus. Oder für die Hälfte z.B. in
der Römerstraße eine der Wohnungen die ich besichtigt habe -
unvergleichlich besser. Größe, Lage, Qualität, Ausstattung - einfach alles.
Post by Hartmut Kraus
Drahtverschlag 2 m lang, 1 m breit, 1m hoch: 240,- Euro Monatsmiete.
(https://www.jungewelt.de/artikel/323302.hinter-den-fassaden.html)
Wenn die Chinesen demnächst Deutschland aufkaufen, gibt's vielleicht auch bald
hier derartige "Apartments".
Also, da nehme ich doch lieber ein paar Silberfischchen in Kauf.
Post by Hartmut Kraus
Speziell nach der Dornier - Pleite - da gingen
die Angebote für Neuvermietungen über Nacht auf die Hälfte 'runter. Ich
kannte Leute bei uns im Haus, denen Dornier für ein paar Monate den Lohn
schuldete - denen haben sie noch die Miete erhöht.
Mietvertrag hatten wir immer für 1 Jahr - der wurde jedes Jahr so "shake
hands" verlängert .
Wann war das? MW sind nach BGB § 575 Zeitmietverträge nur unter engen
"Wird ein Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form
gechlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit"
§ 550 BGB
Was du nicht sagst. Und unser Vertrag wurde eben immer für ein Jahr in
schriftlicher Form geschlossen - oder auch nicht.
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
oder eben auch nicht. Das strittige Jahr lang (ohne
Vertrag) hatte ich eben nur noch die "ortsübliche Vergleichsmiete"
gezahlt - nicht gar nichts, wie dann der Anwalt meines Vermieters vor
Gericht dreist behauptete. Was natürlich nicht haltbar war ...
Hättest Du besser nicht nur die ortsübliche sondern die vereinbarte Miete weiter
gezahlt.
Guten Morgen. Vereinbart war für dieses Jahr überhaupt nichts mehr. Ich
habe also schon mehr gezahlt als vereinbart war. Und jetzt küss' mich am
Puller.
--
http://www.hkraus.eu/
Ulf Gerkan
2017-12-25 15:40:36 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
oder eben auch nicht. Das strittige Jahr lang (ohne
Vertrag) hatte ich eben nur noch die "ortsübliche Vergleichsmiete"
gezahlt - nicht gar nichts, wie dann der Anwalt meines Vermieters vor
Gericht dreist behauptete. Was natürlich nicht haltbar war ...
Hättest Du besser nicht nur die ortsübliche sondern die vereinbarte Miete
weiter gezahlt.
Guten Morgen. Vereinbart war für dieses Jahr überhaupt nichts mehr. Ich
habe also schon mehr gezahlt als vereinbart war. Und jetzt küss' mich am
Puller.
§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bedeutet die
Verlängerung des _alten_ Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.
--
www.ulf-gerkan.de
Hartmut Kraus
2017-12-25 15:54:38 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
oder eben auch nicht. Das strittige Jahr lang (ohne
Vertrag) hatte ich eben nur noch die "ortsübliche Vergleichsmiete"
gezahlt - nicht gar nichts, wie dann der Anwalt meines Vermieters vor
Gericht dreist behauptete. Was natürlich nicht haltbar war ...
Hättest Du besser nicht nur die ortsübliche sondern die vereinbarte Miete
weiter gezahlt.
Guten Morgen. Vereinbart war für dieses Jahr überhaupt nichts mehr. Ich
habe also schon mehr gezahlt als vereinbart war. Und jetzt küss' mich am
Puller.
§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bedeutet die
Verlängerung des _alten_ Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.
Sagte ich schon: Lass mich in Ruhe? Oder erkläre mir mal, wieso

- meine monatelnagen Einigungsversuche konsequent ignoriert wurden, wenn
ich sie öffentlich am "Schwarzen Brett" im Hauseingang ausgehängt hatte,
prompt verwschwanden,

- der Vermieter schließlich über seinen Anwalt dem Gericht die Taschen
vollgehauen hat. Ich hätte ein Jahr überhaupt nichts gezahlt,

- das Urteil auch nur ein "Versäumnisurteil" war - genauso unhaltbar_
Ich kam zur ersten Verhandlung wegen der S-Bahn zu spät - und gugge mal
in die ZPO, wie in Zivilporzessen weiter zu verfahren ist, wenn eine
Partei beim ersten Termin durch Abwesenheit glänzt oder aus einem
anderen grund kein Vergleich erzielt werden kann - richtig, dann ist ein
zweiter Termin anzusetzen. Wurde er ja auch - nach der Räumung, also
"vorläufigen Vollstrecḱung" dieses "Versäumsiurteils". :-) Und in diesem
Termin das Urteil selber für nicht rechtskräftig erklärt. Seidem liegt's
beim Landgericht - da liegt's gut. Wie gesagt: Die Bude hier ist besser
als der Pfuschbau in der Rosenstraße, und was sie mir bei der Räumung
aus dem Keller geklaut haben, kann ich eh' nicht beweisen, also was soll's

Und damit Schluss jetzt. Was soll bloß dein dämliches Rumgeeiere, mit
denen du diese kriminellen Typen noch rechtfertigen willst?
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 21:34:49 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst.
Jaja, schon gut. Zu dem Fakt, dass sie dazu keinerlei Handhabe haben,
kommt ja noch der Umstand, dass sie bei einer Räumung (egal aus welchem
Grund) verpflichtet wären, mir Wohnraum zu stellen. :-)
Das wird in jeder Gemeinde anders gehandhabt. Manche stellen nur Bett und Spind
in einem Mehrbettzimmer. Je nach Satzung der Gemeinde. Vielleicht ändert Deine
Gemeinde ja ihre Satzung, damit Du in einem 5-Sterne-Hotel untergebracht werden
kannst. Ich würde aber nicht allzu fest damit rechnen.
Post by Hartmut Kraus
(Deshalb sitze
ich ja überhaupt hier - auf Grund eines Räumungsurteils, das bis heute
nicht rechtskräftig ist, es auch nie werden wird, aber erst mal
vorläufig vollstreckt wurde.) :-)
Was gab's da für Gründe?
Gute Frage. :-) Die bewusste Mitarbeiterin meines Vermieters (in einem
meiner Schauprozesse wegen "Beleidigung") - eine Instanz höher, also
beim LG München:

Der krumme Hund von "Richter" (der dann als "Urteilsbegründung" schrieb,
ich wäre zur Verhandlung nicht erschienen): "Haben sie noch Fragen an
die Zeugin?"

Ich: "Wissen Sie schon, was auf Förderung der Prostitution steht?
Deshalb habe ich jetzt Hausverbot in der Rosenstraße: Weil ich nicht
sehen soll, was da nicht mit rechten Dingen zugeht!"

Kein Piep kam da mehr von ihr, glaubste?

Habe ich was behauptet - also dass sie was stunden- tage- oder
nächsteweise vermietet hat? Nee,nur was gesehen. Also wenn da manchmal
gewisse Herrschaften ranfuhren, mit tollen Wagen, mit Damen - keinem in
die Augen gucken konnten, besonders die Damen immer nur ganz
schuldbewusst zu Boden. ... :-) Da wird man sich doch mal Gedanken
machen dürfen? :-)

Oder wenn die Räumung eben schnell gehen musste, weil die Nachmieterin
schon vor der Tür stand (die Verhandlung, in der das schon vollstreckte
Urteil im Nachhinein für nicht rechtskräftig erklärt wurde, war danach)
... :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 21:36:42 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Post by Ulf Gerkan
Sie froh, wenn Du nicht
hochkant aus der Wohnung rausgeworfen wirst.
Jaja, schon gut. Zu dem Fakt, dass sie dazu keinerlei Handhabe haben,
kommt ja noch der Umstand, dass sie bei einer Räumung (egal aus welchem
Grund) verpflichtet wären, mir Wohnraum zu stellen. :-)
Das wird in jeder Gemeinde anders gehandhabt. Manche stellen nur Bett und Spind
in einem Mehrbettzimmer. Je nach Satzung der Gemeinde. Vielleicht ändert Deine
Gemeinde ja ihre Satzung, damit Du in einem 5-Sterne-Hotel
untergebracht werden
kannst. Ich würde aber nicht allzu fest damit rechnen.
Post by Hartmut Kraus
(Deshalb sitze
ich ja überhaupt hier - auf Grund eines Räumungsurteils, das bis heute
nicht rechtskräftig ist, es auch nie werden wird, aber erst mal
vorläufig vollstreckt wurde.) :-)
Was gab's da für Gründe?
Gute Frage. :-) Die bewusste Mitarbeiterin meines Vermieters (in einem
meiner Schauprozesse wegen "Beleidigung") - eine Instanz höher, also
Der krumme Hund von "Richter" (der dann als "Urteilsbegründung" schrieb,
ich wäre zur Verhandlung nicht erschienen): "Haben sie noch Fragen an
die Zeugin?"
Ich: "Wissen Sie schon, was auf Förderung der Prostitution steht?
Deshalb habe ich jetzt Hausverbot in der Rosenstraße: Weil ich nicht
sehen soll, was da nicht mit rechten Dingen zugeht!"
Kein Piep kam da mehr von ihr, glaubste?
Habe ich was behauptet - also dass sie was stunden- tage- oder
nächsteweise vermietet hat? Nee,nur was gesehen. Also wenn da manchmal
gewisse Herrschaften ranfuhren, mit tollen Wagen, mit Damen - keinem in
die Augen gucken konnten, besonders die Damen immer nur ganz
schuldbewusst zu Boden. ... :-) Da wird man sich doch mal Gedanken
machen dürfen? :-)
Oder wenn die Räumung eben schnell gehen musste, weil die Nachmieterin
schon vor der Tür stand (die Verhandlung, in der das schon vollstreckte
Urteil im Nachhinein für nicht rechtskräftig erklärt wurde, war danach)
... :-)
Das sie mir bei der Räumung alles aus dem Keller geklaut haben, kann ich
leider nicht beweisen. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 12:22:03 UTC
Permalink
Post by Ulf Gerkan
Post by Hartmut Kraus
Darum geht's hir auch nicht, sondern nochmal: Welche Rechtsmittel gibt's
denn nun gegen solche offensichtlichen Fehlentscheidungen von
Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft?
Da gab's m.E. keine Fehlentscheidung.
Also nicht wirklich, nur mit völlig falschen Begründungen.
--
http://www.hkraus.eu/
Isk Ender
2017-12-18 11:42:49 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht und
ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer Straftat
erhält?
§ 172 StPO. Aber der macht dich in deinem Fall auch nicht glücklich.
Hartmut Kraus
2017-12-18 12:17:11 UTC
Permalink
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht
und ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer
Straftat erhält?
§ 172 StPO. Aber der macht dich in deinem Fall auch nicht glücklich.
Nicht wirklich.

"(2) 1Gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der
Staatsanwaltschaft ..."

... was wohl die Generalstaatsanwältin sein dürfte ...

" ... kann der Antragsteller binnen einem Monat nach der Bekanntmachung
gerichtliche Entscheidung beantragen."

Kann ich, muss ich aber nicht. :-) Vielleicht käme dann ein etwas
rechtskundiger Richter zu der Erkenntnis, dass der Tatbestand wie gesagt
gar nicht vorlag - au weia ... :-)

"Hierüber und über die dafür vorgesehene Form ist er zu belehren;"

Von dieser Rechtsbehelfsbelehrung lese ich allerdings auch nichts. Aber
wollemer's mal nicht übertreiben. Ich heiße schließlich nicht Walter,
Baumann oder so. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Thomas Hochstein
2017-12-19 07:45:10 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Von dieser Rechtsbehelfsbelehrung lese ich allerdings auch nichts.
Das liegt daran, dass das für Privatklagedelikte nicht gilt. Gegen
diese gibt es auch keine Sachbeschwerde, sondern nur eine Überprüfung
im Rahmen der Dienstaufsicht. Deshalb enthalten die entsprechenden
Einstellungsverfügungen - zutreffenderweise - keine
Rechtsmittelbelehrungen, weil es kein Rechtsmittel gibt.
Hartmut Kraus
2017-12-23 08:45:11 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Hartmut Kraus
Von dieser Rechtsbehelfsbelehrung lese ich allerdings auch nichts.
Das liegt daran, dass das für Privatklagedelikte nicht gilt. Gegen
diese gibt es auch keine Sachbeschwerde, sondern nur eine Überprüfung
im Rahmen der Dienstaufsicht.
Japp, so haben sie meinen "Widerspruch" (oder wie immer wir es nennen
wollen) auf den Beschluss der Stataatsanwaltschaft auch ausgelegt. Rein
formaljuristisch völlig korrekt. Nur sachlich ein Witz. Der einzige
akzeprable Ablehnungsgrund fehlt nämlich: Dass der Tatbestand ganz
einfach nicht erfüllt war.
Post by Thomas Hochstein
Deshalb enthalten die entsprechenden
Einstellungsverfügungen - zutreffenderweise - keine
Rechtsmittelbelehrungen, weil es kein Rechtsmittel gibt.
§ 172 StPO.
"(2) 1Gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der
Staatsanwaltschaft ..."

... was wohl die Generalstaatsanwältin sein dürfte ...

" ... kann der Antragsteller binnen einem Monat nach der Bekanntmachung
gerichtliche Entscheidung beantragen."

Was ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, wenn kein
Rechtsmittel? Aber wie gesagt: Wollen wir uns mal nicht um Begriffe
streiten - angesichts der Tatsache, dass der Sachverhalt einfach nicht
gegeben war, werde ich mal schön die Schnauze halten, bevor vielleicht
noch ein Richter darauf kommt. :-)

Und mit dem werde ich mich erst recht nicht darüber streiten, dass die
"allgemeine Meinung" (die falsche Tatsache muss mindestens einem Dritten
gegenüber behauptet worden sein) nicht meine Meinung ist. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Thomas Hochstein
2017-12-23 10:24:10 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Thomas Hochstein
Das liegt daran, dass das für Privatklagedelikte nicht gilt. Gegen
diese gibt es auch keine Sachbeschwerde, sondern nur eine Überprüfung
im Rahmen der Dienstaufsicht.
Japp, so haben sie meinen "Widerspruch" (oder wie immer wir es nennen
wollen) auf den Beschluss der Stataatsanwaltschaft auch ausgelegt.
Der "Widerspruch" heißt Beschwerde.
Post by Hartmut Kraus
Der einzige
akzeprable Ablehnungsgrund fehlt nämlich: Dass der Tatbestand ganz
einfach nicht erfüllt war.
Das ist zumindest das, was Du annimmst. Dementsprechend ist es
mutmaßlich unzutreffend.
Post by Hartmut Kraus
Post by Thomas Hochstein
Deshalb enthalten die entsprechenden
Einstellungsverfügungen - zutreffenderweise - keine
Rechtsmittelbelehrungen, weil es kein Rechtsmittel gibt.
§ 172 StPO.
"(2) 1Gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der
Staatsanwaltschaft ..."
... was wohl die Generalstaatsanwältin sein dürfte ...
Richtig.
Post by Hartmut Kraus
" ... kann der Antragsteller binnen einem Monat nach der Bekanntmachung
gerichtliche Entscheidung beantragen."
Was ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, wenn kein
Rechtsmittel?
Du solltest an Deiner selektiven Wahrnehmung arbeiten
(§ 172 Abs. 2 S. 3 StPO).
Post by Hartmut Kraus
Und mit dem werde ich mich erst recht nicht darüber streiten, dass die
"allgemeine Meinung" (die falsche Tatsache muss mindestens einem Dritten
gegenüber behauptet worden sein) nicht meine Meinung ist. :-)
Das dürfte - auch außerhalb des juristischen Bereichs - der Regelfall
sein.

-thh
Hartmut Kraus
2017-12-23 11:04:15 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Hartmut Kraus
Post by Thomas Hochstein
Das liegt daran, dass das für Privatklagedelikte nicht gilt. Gegen
diese gibt es auch keine Sachbeschwerde, sondern nur eine Überprüfung
im Rahmen der Dienstaufsicht.
Japp, so haben sie meinen "Widerspruch" (oder wie immer wir es nennen
wollen) auf den Beschluss der Stataatsanwaltschaft auch ausgelegt.
Der "Widerspruch" heißt Beschwerde.
Post by Hartmut Kraus
Der einzige
akzeprable Ablehnungsgrund fehlt nämlich: Dass der Tatbestand ganz
einfach nicht erfüllt war.
Das ist zumindest das, was Du annimmst.
Das nehme ich nicht an, das würde ich nur zu gerne ablehnen. :-)
Post by Thomas Hochstein
Du solltest an Deiner selektiven Wahrnehmung arbeiten
Das solltest du also mal tun, bevor du noch mehr Blödsinn schreibst.
--
http://www.hkraus.eu/
U***@web.de
2017-12-23 11:05:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Hartmut Kraus
Von dieser Rechtsbehelfsbelehrung lese ich allerdings auch nichts.
Das liegt daran, dass das für Privatklagedelikte nicht gilt. Gegen
diese gibt es auch keine Sachbeschwerde, sondern nur eine Überprüfung
im Rahmen der Dienstaufsicht. Deshalb enthalten die entsprechenden
Einstellungsverfügungen - zutreffenderweise - keine
Rechtsmittelbelehrungen, weil es kein Rechtsmittel gibt.
Das kann man so und so sehen. Ich habe schon
wegen gefährlicher Körperverletzung eine Verweisung
auf den Privatklageweg gesehen. Mag sein, daß
der Amtsanwalt das für einfache Körperverletzung
hielt, weil er die Akten mehr quer als
gelesen hatte.

Gruß, ULF
Hartmut Kraus
2017-12-23 11:18:40 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Thomas Hochstein
Post by Hartmut Kraus
Von dieser Rechtsbehelfsbelehrung lese ich allerdings auch nichts.
Das liegt daran, dass das für Privatklagedelikte nicht gilt. Gegen
diese gibt es auch keine Sachbeschwerde, sondern nur eine Überprüfung
im Rahmen der Dienstaufsicht. Deshalb enthalten die entsprechenden
Einstellungsverfügungen - zutreffenderweise - keine
Rechtsmittelbelehrungen, weil es kein Rechtsmittel gibt.
Das kann man so und so sehen. Ich habe schon
wegen gefährlicher Körperverletzung eine Verweisung
auf den Privatklageweg gesehen.
Ich auch. :-) Nun, gefährliche Körperverletzung war's wohl noch nicht -
ich konnte nur eine Woche den rechten Arm nicht bewegen, einen Monat
eingeschränkt.

Aber lt. Staatsanwalt war's eben (an Hand des ärztlichen Befundes)
"nicht als erhebliche Verletzung zu quaifizieren". (Muss man da mit dem
Kopf unterm Arm ankommen, damit's erheblich ist?) Außerdem wäre der
Täter noch nie straffällig geworden - ha, ha, der hat schon wegen
Totschlag gesessen, damit hat er noch angegeben.

Erraten, Rupert - das war also eins meiner "Opfer" in meinem
bedauernswerten "sozialen Umfeld" - was erlaube ich mir auch, den
anzuzeigen. :-)

Also wie war das - der klingelt früh um 2 bei mir (wie üblich mit 'ner
Fahne wie'n Schneidbrenner): "Mach' die Musik leiser!" Ok, da hatte er
Recht, früh um 2 macht man nicht so laut - aber wohl kein Grund, gleich
handgreiflich zu werden. (Zum Leisermachen kam ich gar nicht mehr, da
hatte er mich schon gepackt, und zwar so, dass - s.o.)
Post by U***@web.de
Mag sein, daß
der Amtsanwalt das für einfache Körperverletzung
hielt, weil er die Akten mehr quer als
gelesen hatte.
Das war's in meinem Fall also offensichtlich auch. :-) Aber wehe, mir
platzt mal der Kragen, ich nenne Idioten "Idioten" Verbrecher
"Verbrecher" - da sitze ich 4 Monate wegen "Beleidigung" - und soll das
noch bezahlen. Die können mich also mal gerne haben mit ihren Rechnungen
/ Mahnungen über Kosten von Verfahren, die's nie hätte geben dürfen bzw.
die die Antragsteller bezahlen müssten, wenn's in diesem "Rechststaat"
mit rechten Dingen zuginge. (Hatten wir schon.) :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Rupert Haselbeck
2017-12-18 12:40:31 UTC
Permalink
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht und
ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer Straftat
erhält?
§ 172 StPO. Aber der macht dich in deinem Fall auch nicht glücklich.
Da es bereits nach den eigenen Schilderungen des lieben Hartmuts
offensichtlich ist, dass die angezeigte Straftat nicht vorliegt, die
Entscheidungen von StA und GenStA also zweifellos der Rechtslage
entsprechen, wird er in der Tat mit keinem der dort zu Gebote stehenden
Mittel und Wege glücklich werden können.
Er sollte doch eigentlich froh sein, dass keiner der von ihm hier und
anderswo so massiv Verunglimpften (die "Schlampe" in der GenStA, der
Bürgermeister, die sich prostituierende Nachbarin, der saufende und
drogensüchtige Randalierer in der Nachbarwohnung etc.) ihn noch in
irgendeiner Weise ernst nehmen mag.
Was würde er wohl sagen, wie würde er toben, wenn eines seiner Opfer auf die
Idee käme, sich zu wehren und evtl. eine Betreuung anzuregen (etwa gar mit
dem Ziel einer geschlossenen Unterbringung), da er doch offensichtlich
(aufgrund einer psychischen Erkrankung?) nicht in der Lage sei, seine
Angelegenheiten selber zu besorgen?

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-12-18 13:42:53 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht und
ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer Straftat
erhält?
§ 172 StPO. Aber der macht dich in deinem Fall auch nicht glücklich.
Da es bereits nach den eigenen Schilderungen des lieben Hartmuts
offensichtlich ist, dass die angezeigte Straftat nicht vorliegt, die
Entscheidungen von StA und GenStA also zweifellos der Rechtslage
entsprechen, wird er in der Tat mit keinem der dort zu Gebote stehenden
Mittel und Wege glücklich werden können.
Du bist wirklich ein Bitzmerker. Klitzekleine Korrktur: Die
Entscheidungen entsprechen zwar der Sach- aber nicht der Rechtslage, die
Begründungen keiner von beiden, die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auch
nicht. Aber im Großen und Ganzen hast du schon Recht. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 13:57:50 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht und
ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer Straftat
erhält?
§ 172 StPO. Aber der macht dich in deinem Fall auch nicht glücklich.
Da es bereits nach den eigenen Schilderungen des lieben Hartmuts
offensichtlich ist, dass die angezeigte Straftat nicht vorliegt, die
Entscheidungen von StA und GenStA also zweifellos der Rechtslage
entsprechen, wird er in der Tat mit keinem der dort zu Gebote stehenden
Mittel und Wege glücklich werden können.
Er sollte doch eigentlich froh sein, dass keiner der von ihm hier und
anderswo so massiv Verunglimpften (die "Schlampe" in der GenStA, der
Bürgermeister, die sich prostituierende Nachbarin, der saufende und
drogensüchtige Randalierer in der Nachbarwohnung etc.) ihn noch in
irgendeiner Weise ernst nehmen mag.
Vorsicht, Rupert. Mit der Wahrheit kann man niemanden verunglimpfen. Das
solltest selbst du inzwischen geschnallt haben. Aber wie man sieht,
legst du selber wohl keinen Wert mehr darauf, ernst genommen zu werden.
Außer von deinen Mandanten natürlich - am ernstesten mit Sicherheit von
denen, die dank deiner "Kompetenz" unschuldig sitzen.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 14:01:18 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht und
ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer Straftat
erhält?
§ 172 StPO. Aber der macht dich in deinem Fall auch nicht glücklich.
Da es bereits nach den eigenen Schilderungen des lieben Hartmuts
offensichtlich ist, dass die angezeigte Straftat nicht vorliegt, die
Entscheidungen von StA und GenStA also zweifellos der Rechtslage
entsprechen, wird er in der Tat mit keinem der dort zu Gebote stehenden
Mittel und Wege glücklich werden können.
Er sollte doch eigentlich froh sein, dass keiner der von ihm hier und
anderswo so massiv Verunglimpften (die "Schlampe" in der GenStA, der
Bürgermeister, die sich prostituierende Nachbarin,
Der war gut. Die müsstest du nur mal sehen, dann wüsstest du, dass die
mir gar nicht so viel zahlen könnte, dass ich meinen Ekel überwinden könnte.

Prostituition ist nämlich längst ihre Vergangenheit - und wie gesagt,
wenn sie will, dass das ein Geheimnis bleibt, darf sie hier keinen vor
allen Leuten anbrüllen. "Du warst mein Zuhälter, heute bist du nur noch
ein alter Trottel!"
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 14:10:23 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht und
ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer Straftat
erhält?
§ 172 StPO. Aber der macht dich in deinem Fall auch nicht glücklich.
Da es bereits nach den eigenen Schilderungen des lieben Hartmuts
offensichtlich ist, dass die angezeigte Straftat nicht vorliegt, die
Entscheidungen von StA und GenStA also zweifellos der Rechtslage
entsprechen, wird er in der Tat mit keinem der dort zu Gebote stehenden
Mittel und Wege glücklich werden können.
Er sollte doch eigentlich froh sein, dass keiner der von ihm hier und
anderswo so massiv Verunglimpften (die "Schlampe" in der GenStA, der
Bürgermeister, die sich prostituierende Nachbarin,
Der war gut. Die müsstest du nur mal sehen, dann wüsstest du, dass die
mir gar nicht so viel zahlen könnte, dass ich meinen Ekel überwinden könnte.
Prostituition ist nämlich längst ihre Vergangenheit - und wie gesagt,
wenn sie will, dass das ein Geheimnis bleibt, darf sie hier keinen vor
allen Leuten anbrüllen. "Du warst mein Zuhälter, heute bist du nur noch
ein alter Trottel!"
Also musste ich sie - nachdem sie mir jahrelang (und manchmal
überrreichlich) auf den S...elbigen gegangen war - doch mal fragen, wo
sie denn ihr Gewerbe betrieben hätte - in München? "Was für ein
Gewerbe?" fragt sie doch noch ganz dumm - da konnte ich wirklich nicht
mehr. Hab' ihr also mal das Bild gezeigt:

Loading Image...

"Kennste die noch? Das muss auch ungefähr 'zu deiner Zeit gewesen' sein.
Schwachsinn, sich in eine Hure zu verknallen? Selber schuld, warum
versaut sie die Preise." :-)

Und so ging's los - daraus macht dieser kahlköpfige psychopathische
Männerschreck doch eine Strafanzeige (und eine Beschwerde bei der
Gemeinde, und das nimmt der Bürgermeister auch noch für bare Münze), ich
hätte sie "als Prostituierte beschimpft" - Mensch, damit hätte ich
sämtliche Prostituierten beleidigt!
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-18 14:21:06 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Isk Ender
Post by Hartmut Kraus
Also ernsthafte Frage an alle Rechtskundigen hier: Es muss doch Mittel
geben, einen Staatsanwalt zu dem zu bewegen, was gem. StPO schlicht und
ergreifend seine Pflicht ist, so bald er Kenntnis von einer Straftat
erhält?
§ 172 StPO. Aber der macht dich in deinem Fall auch nicht glücklich.
Da es bereits nach den eigenen Schilderungen des lieben Hartmuts
offensichtlich ist, dass die angezeigte Straftat nicht vorliegt, die
Entscheidungen von StA und GenStA also zweifellos der Rechtslage
entsprechen, wird er in der Tat mit keinem der dort zu Gebote stehenden
Mittel und Wege glücklich werden können.
Er sollte doch eigentlich froh sein, dass keiner der von ihm hier und
anderswo so massiv Verunglimpften (die "Schlampe" in der GenStA, der
Bürgermeister, die sich prostituierende Nachbarin,
Der war gut. Die müsstest du nur mal sehen, dann wüsstest du, dass die
mir gar nicht so viel zahlen könnte, dass ich meinen Ekel überwinden könnte.
Prostituition ist nämlich längst ihre Vergangenheit - und wie gesagt,
wenn sie will, dass das ein Geheimnis bleibt, darf sie hier keinen vor
allen Leuten anbrüllen. "Du warst mein Zuhälter, heute bist du nur noch
ein alter Trottel!"
Also musste ich sie - nachdem sie mir jahrelang (und manchmal
überrreichlich) auf den S...elbigen gegangen war - doch mal fragen, wo
sie denn ihr Gewerbe betrieben hätte - in München? "Was für ein
Gewerbe?" fragt sie doch noch ganz dumm - da konnte ich wirklich nicht
http://hkraus.eu/alice.jpg
Sorry, Quellenagabe vergessen. :-)

https://www.google.de/search?client=firefox-b&dcr=0&q=Anastasia%20M%C3%BCnchen&spell=1&sa=X&ved=0ahUKEwj37Nqp4JPYAhWQC-wKHd5DAr4QvS4ITTAA&biw=1655&bih=879&npsic=0&rflfq=1&rlha=0&rllag=48152906,11602296,6483&tbm=lcl&rldimm=15104092708634549555&rldoc=1&tbs=lrf:!2m1!1e2!2m1!1e3!3sIAE,lf:1,lf_ui:2#rlfi=hd:;si:15104092708634549555;mv:!1m3!1d42807.780651219015!2d11.563487250000001!3d48.1560586!2m3!1f0!2f0!3f0!3m2!1i701!2i386!4f13.1;tbs:lrf:!2m1!1e2!2m1!1e3!3sIAE,lf:1,lf_ui:2

Aber was machen wir denn jetzt - ich finde die Website gar nicht mehr,
von der ich mir das Bild damals 'runtergeladen hatte - ei verflucht, die
nächste komplizierte Rechtsfrage. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-22 15:36:56 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
der saufende und
drogensüchtige Randalierer in der Nachbarwohnung...
... hat mir gerade aus dem Knast geschrieben - ich dachte erst: Wer ist
das eigentlich?

Hehe: "Die Karten sind neu gemischt ... Nase voll vom alten Spiel ... tu
mein Leben neu ersinnen ..."

Naja, große Klappe hat er ja schon immer gehabt. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Loading...