Post by Hans-Peter DiettrichPost by Harald HengelIch sehe es nicht so.
Worum es hier meines Erachtens geht ist, dass die Rechte des
Sachkaufs durch den Vertriebsweg ausgehebelt werden.
Das darf meines Erachtens nicht sein.
IMO galt das schon lange, z.B. für Shareware-Programme.
Shareware ist üblicherweise frei weitergebbar.
Post by Hans-Peter DiettrichDies war und
ist (neben PD) der meistgenutzte Vertriebsweg für Kleinanbieter
(Hobbyprogrammierer...), der ohne Einschaltung von Zwischenhandel
(Ladenverkauf) abläuft. Dabei ergibt sich aus dem Besitz von Kopien
keinerlei Nutzungsrecht, dies muß per Lizenz explizit eingeräumt werden.
Was bereits das Angebot als Shareware impliziert.
Post by Hans-Peter DiettrichAuch freie Software (CopyLeft) nutzt dieses Verfahren, das nun Gefahr
läuft, daß die Lizenzen (GPL...) durch den Besitz einer legalen Kopie
ausgehebelt werden.
Das verstehe ich jetzt nicht.
Was wird ausgehebelt?
Die Software ist frei.
Post by Hans-Peter DiettrichPost by Harald HengelPost by Hans-Peter Diettrichwas ich für absolut unerwünscht (für alle Beteiligten) halte.
Du meinst, Softwarehersteller dürfen durch die Wahl der Vertriebswege
Käuferrechte aushebeln?
Bislang hat sich niemand daran gestört, wenn die Lizenzgebühren
erträglich waren (20-50 DM/€).
Wirklich niemand?
Ich glaube eher viele haben sich dran gestört.
Was sind Lizenzgebühren?
1x für alle Ewigkeiten?
Das ist Kauf, auch wenn die Hersteller es gern anders sehen wollen.
Post by Hans-Peter DiettrichAuch im kommerziellen Bereich hat sich
niemand daran gestört, wenn günstige Upgrades statt dem Kauf neuer
Versionen angeboten wurden,
Was sind günstige Upgrades?
Post by Hans-Peter Diettrichmit gewissen Einschränkungen. Es ist ja
nicht Sinn eines Upgrades, daß der Käufer der Vorgängerversion diese
dann als Vollversion weiterverkaufen kann, und damit unterm Strich die
neue Version preiswerter nutzen darf als die alte.
Naja, ich erinnere an Geschäftsmodelle von Corel, die ihre Version als
Upgrade verkauft haben.
Bedingung war keine Vorversion von Corel, sondern der Besitz eines
beliebigen Grafikprogramms um das "Upgrade" erwerben und nutzen zu
dürfen.
Windows Paint reichte also völlig um die Corel Bedingungen zu erfüllen.
Ein Trick um mehr Versionen in den Umlauf zu bringen und die Ängslichen
haben um die 1000DM gezahlt, wer das Upgrade kaufte, welches keines war,
der zahlte keine 100DM.
Das wurde allerdings auf CD verkauft, so dass die hier genannten
Probleme ohnehin nicht auftraten.
Ich weiss nicht auf welche Geschäftsmodelle du anspielst.
Interessant war auch einmal die Geschäftspraktik von Dr.Halo, ein aus
heutiger Sicht extrem einfaches pixelorientiertes Grafikprogramm.
Da kostete damals auch ca. 1000DM, zu einer Genius Maus für 130DM gab es
das als Zugabe.
Der Witz damals, unsere Einkäufer bestückten die Häuser noch mit Dr.
Halo, als es das als Gratiszugabe zur Maus gab.
Post by Hans-Peter DiettrichSolche
Einschränkungen lassen sich aber nur durchsetzen, wenn ein Lizenzkauf
rechtlich anders gestellt ist als ein Sachkauf.
Man sollte zwischen echten Lizenzen und Downöoadkäufen unterscheiden.
Allerdings hat es sich eingebürgert, dass Downloadkäufe als Lizenzen
deklariert werden um Käuferrechte auszuhebeln.
Post by Hans-Peter DiettrichEinige Hersteller
haben beim Upgrade die Rückgabe eines Original-Datenträgers verlangt,
um den unerwünschten Verkauf der alten Version wirksam zu
unterbinden.
Nun, sie hätten statt einer neuen Vollversion auch ein Upgrade verkaufen
können.
Post by Hans-Peter DiettrichWenn sich dies nicht mehr durchsetzen läßt, weil es beim
Download keine originalen Werkstücke mehr gibt, dann wird es
möglicherweise bald auch keine preisgünstigen Upgrades etc. mehr
geben.
Ein Orignalstück kostet wenige Cent in der Herstellung, Porto und
Verpackung auch kaum etwas.
Wozu der Downloadweg?
Auch über Produktkeys kann man gehen.
Ich sehe das Problem nicht.
Post by Hans-Peter DiettrichIm Gegenteil könnten die Preise für Software sogar steigen,
wenn die Hersteller damit rechnen (einkalkulieren) müssen, daß jedes
heruntergeladene Programm mindestens einmal weiterverkauft wird -
Legalität hin oder her. Deshalb meine ich, daß sich dieses Urteil für
alle Beteiligten nachteilig auswirken könnte.
Ich sehe es nicht.
Sind Downloadprogramme gegenüber dem selben Programm auf Datenträger
deutlich billiger?
Es könnte den Pseudolizenzhandel beschränken, ja.
Die Preise richten sich nach dem was der Markt hergibt. Warum sollte der
markt mehr hergeben, wenn der Käufer sein Produkt auch lagel
weiterveräussern kann?
Post by Hans-Peter DiettrichIm vorliegenden Fall könnte man natürlich argumentieren, daß der volle
Preis für eine Erweiterung einer bestehenden Mehrplatz-Lizenz keine
Sonderstellung dieser Zweitlizenz notwendig macht. Das wäre dann aber
keine Folge der Wahl des Vertriebswegs, sondern des fehlenden
Preisvorteils. Eine Konsequenz könnte dann sein, daß zukünftig keine
Massen-/Mehrplatz-Lizenzen mehr angeboten werden, sondern nur noch
Einzellizenzen ohne Mengenrabatt.
Habe ich es falsch verstanden, ging es Mehrplatzlizenzen die geteilt
werden?
Ich kaufe eine 100er Lizenz und verkaufe 99 weiter?
Ich denke eine Mehrplatzlizenz muss eine Mehrplatzlizenz bleiben, also
darf nur als ganzes weiterverkauft werden.
Wobei man hier sicher auch unterscheiden muss, wurden 100 Stück mit
Mengenrabatt verkauft oder 1 Stück zur Nutzung auf 100 Arbeitsplätzen?
Im Grunde sehe ich nur einen Mengerabatt, mehr nicht.
Grüße Harald