Discussion:
Fahrräder werden im Strafgesetz diskrimiert
(zu alt für eine Antwort)
Karl Müller
2021-09-29 17:02:47 UTC
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Wegen einem Thread über die E-Roller, die überall herumstehen/-liegen und
der fehlenden Brennbarkeit dieser "Dinger" habe ich mal ins StGB der
Bundesrepublik Deutschland geschaut. Und was stelle ich fest: das
Anzünden von fremden Fahrrädern scheint keine Straftat zu sein...

§ 306
Brandstiftung

(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich
Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder
Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren.

Kopfkratz...

mfg

Karl
Marco Moock
2021-09-29 17:08:41 UTC
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Am 29 Sep 2021 17:02:47 GMT
das Anzünden von fremden Fahrrädern scheint keine Straftat zu sein...
Sofern es dazu keine Ausnahme gibt dürfte das dann normale Sachbeschädigung sein, denn die Sache wird beschädigt und auch das Erscheinungsbild verändert:
"§ 303
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert."

Das dürfte dann ebenso die E-Scooter gelten.

--
Marco
Karl Müller
2021-09-29 17:16:24 UTC
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Post by Marco Moock
das Anzünden von fremden Fahrrädern scheint keine Straftat zu sein...
Sofern es dazu keine Ausnahme gibt dürfte das dann normale
Sachbeschädigung sein, denn die Sache wird beschädigt und auch das
"§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer
fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend
verändert."
Das dürfte dann ebenso die E-Scooter gelten.
Der Strafrahmen bei Sachbeschädigung ist aber *deutlich* geringer

Und das ein abgebranntes Auto auch beschädigt oder zerstört wird und es
dann *keine* Sachbeschädigung sondern ist, machte mich nachdenklich...

Sind Fahrräder Transportmittel zweiter Klasse?

So ähnlich wie nach vorherrschender Meinung hier Radfahrer
Verkehrsteilnehmer zweiter, wenn nicht sogar dritter Klasse sind

Ach was - ich gehe lieber Rad fahren...

mfg

Karl
Karl Müller
2021-09-29 17:19:13 UTC
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Post by Marco Moock
das Anzünden von fremden Fahrrädern scheint keine Straftat zu sein...
Sofern es dazu keine Ausnahme gibt dürfte das dann normale
Sachbeschädigung sein, denn die Sache wird beschädigt und auch das
"§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer
fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend
verändert."
Das dürfte dann ebenso die E-Scooter gelten.
Es sei denn ein Staatsanwalt kann den Richter davon überzeugen, dass es
sich bei einem E-Scooter[1] um ein Kraftfahrzeug handelt. Dann greift die
volle Härte des Gesetzes für Brandstiftung und es geht bis zu 10 Jahre in
den Knast...

mfg

Karl

[1] Ein Hinweis auf die Haftpflicht-Versicherungspflicht könnte dem
Staatsanwalt durchaus deutliches Gewicht für seine Annahme geben
Heiko Jacobs
2021-09-29 17:48:14 UTC
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Post by Karl Müller
[1] Ein Hinweis auf die Haftpflicht-Versicherungspflicht könnte dem
Staatsanwalt durchaus deutliches Gewicht für seine Annahme geben
Hilfreich wäre sicher auch, wenn er vorher schon eienn besoffenen
E-Roller-Chauffeur nach Kraftfahfzeugregeln bestraft hätte ...
Die Kfz-Promillegrenze wird gerne vergessen bei den E-Rollern ...
Heiko Jacobs
2021-09-29 19:05:16 UTC
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Post by Karl Müller
Wegen einem Thread über die E-Roller, die überall herumstehen/-liegen und
der fehlenden Brennbarkeit dieser "Dinger" habe ich mal ins StGB der
Bundesrepublik Deutschland geschaut. Und was stelle ich fest: das
Anzünden von fremden Fahrrädern scheint keine Straftat zu sein...
https://de.wikipedia.org/wiki/Brandstiftung_(Deutschland)
... schreibt auch ein wenig zu den Hintergründen etc.
Demnach würden viele Räder auch schon an einer 1000-Euro-Grenze scheitern.
Aber vermutlich hat nur niemand mit einer relevanten Brennbarkeit von
Fahrrädern gerechnet ...
Das mag beides mit zunehmend mehr Pedelecs mit mehr Plaste und mehr
Lithium und mehr Wert etc. heutzutage anders aussehen Und auch vollverkleidete
Fahrräder, bspw. Velomobile, kann man mit brennbaren Material ausstopfen
und vmtl. so besser abfackeln. Tja, wenn die moderne Realität die alte
Gesetzes-Realität von vor über 100 Jahren überholt ...
Gerald Eіscher
2021-09-30 14:11:56 UTC
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Post by Karl Müller
Und was stelle ich fest: das
Anzünden von fremden Fahrrädern scheint keine Straftat zu sein...
Ebenso das Anzünden von fremden Pferdekutschen und fremden Wohnanhängern.
Post by Karl Müller
§ 306
Brandstiftung
(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
Das eigene Haus darf man in .de anzünden? Die spinnen die P**fk* ...
--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |
Sebastian Zenker
2021-09-30 14:34:34 UTC
Permalink
Post by Gerald Eіscher
Das eigene Haus darf man in .de anzünden? Die spinnen die P**fk* ...
Warum sollte man das nicht dürfen?
--
Sebastian Zenker
Reindl Wolfgang
2021-09-30 14:41:16 UTC
Permalink
Post by Sebastian Zenker
Post by Gerald Eіscher
Das eigene Haus darf man in .de anzünden? Die spinnen die P**fk* ...
Warum sollte man das nicht dürfen?
Ist doch 'gängige Praxis':
Hoch versichern und tief anzünden ;-)

Wolfgang
Sebastian Zenker
2021-09-30 14:49:58 UTC
Permalink
Post by Reindl Wolfgang
Post by Sebastian Zenker
Post by Gerald Eіscher
Das eigene Haus darf man in .de anzünden? Die spinnen die P**fk* ...
Warum sollte man das nicht dürfen?
Hoch versichern und tief anzünden ;-)
Sicherlich; von Versicherungsbetrug mal abgesehen kann ich mit meinem
Eigentum machen, was ich will - auch zerstören.
--
Sebastian Zenker
Gerald Eіscher
2021-10-01 19:19:11 UTC
Permalink
Post by Sebastian Zenker
Post by Reindl Wolfgang
Post by Sebastian Zenker
Post by Gerald Eіscher
Das eigene Haus darf man in .de anzünden? Die spinnen die P**fk* ...
Warum sollte man das nicht dürfen?
Weil der Brand auf benachbarte Gebäude übergreifen könnte? Wegen der
Luftverschmutzung? Wegen einer Explosionsgefahr? Wegen ...?
Post by Sebastian Zenker
Post by Reindl Wolfgang
Hoch versichern und tief anzünden ;-)
Sicherlich; von Versicherungsbetrug mal abgesehen kann ich mit meinem
Eigentum machen, was ich will - auch zerstören.
Meines Wissens werden auch in Teutschland nicht mehr benötigte Gebäude
abgerissen und nicht angezündet, obwohl letzteres billiger wäre.
--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |
Arno Welzel
2021-10-03 10:31:40 UTC
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Post by Karl Müller
Wegen einem Thread über die E-Roller, die überall herumstehen/-liegen und
der fehlenden Brennbarkeit dieser "Dinger" habe ich mal ins StGB der
Bundesrepublik Deutschland geschaut. Und was stelle ich fest: das
Anzünden von fremden Fahrrädern scheint keine Straftat zu sein...
Falsch.

Siehe § 303 StGB:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer
fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Karl Müller
2021-10-03 11:11:36 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Post by Karl Müller
Wegen einem Thread über die E-Roller, die überall herumstehen/-liegen
und der fehlenden Brennbarkeit dieser "Dinger" habe ich mal ins StGB
der Bundesrepublik Deutschland geschaut. Und was stelle ich fest: das
Anzünden von fremden Fahrrädern scheint keine Straftat zu sein...
Falsch.
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer
fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das ist Sachbeschädigung, die wird erheblich geringer bestraft als die
Brandstiftung:

§ 306 Brandstiftung

Wer fremde

1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder
Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren.

Dann sagen wir mal so:

das Anzünden von Fahrrädern wird im Gegensatz zum Anzünden von
Kraftfahrzeugen oder Ruderbooten als eine minder schwere Straftat gesehen
so dass man durchaus auch mit einer Geldstrafe davonkommen kann. Ganz im
Gegensatz z.B. beim Anzünden eines Ruderbootes - hier sieht der
Gesetzgeber in Deutschland in minder schweren Fällen Freiheitsstrafen von
mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Im Normalfall geht man
mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahre ins Gefängnis. Geldstrafen sind bei
Brandstiftung nicht vorgesehen - ist das gerecht?

Auch hier sieht man mal wieder, wie Radfahrer und ihre Fahrzeuge
diskriminiert und als minderwertig angesehen werden. Ganz so wie es in
dieser newgroups regelmäßig gesehen wird

Wobei es sich bei E-Rollern mit Sicherheit um ein Kraftfahrzeug handelt;
bei Pedelecs gibt es wohl noch Klärungsbedarf und ein letztendlich
richtungsweisendes Urteil am BGH ist wohl nicht nicht ergangen

mfg

Karl

P.S.: Arno, um Deine Bemerkung "Falsch" zu kommentieren - da hast Du
recht, und ich hoffe meine Erläuterungen dazu finden zumindest jetzt Dein
Wohlwollen
Arno Welzel
2021-10-04 12:09:05 UTC
Permalink
[...]
Post by Karl Müller
das Anzünden von Fahrrädern wird im Gegensatz zum Anzünden von
Kraftfahrzeugen oder Ruderbooten als eine minder schwere Straftat gesehen
so dass man durchaus auch mit einer Geldstrafe davonkommen kann. Ganz im
Gegensatz z.B. beim Anzünden eines Ruderbootes - hier sieht der
Gesetzgeber in Deutschland in minder schweren Fällen Freiheitsstrafen von
mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Im Normalfall geht man
mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahre ins Gefängnis. Geldstrafen sind bei
Brandstiftung nicht vorgesehen - ist das gerecht?
Wenn Du auf den rein materiellen Wert des Ruderboots abziehlst - nein.
Im Fall von Häusern - ja.
Also gehe hin und reiche eine Petition ein, das zu ändern.
Ergänzend: ein Ruderboot kann im Ernstfall auch Leben retten, wenn
jemand sich damit beispielsweise bei Hochwasser in Sicherheit bringen
muss. Daher zählt man hier u.U. nicht nur der rein materielle Wert.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Karl Müller
2021-10-04 12:26:25 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Karl Müller
das Anzünden von Fahrrädern wird im Gegensatz zum Anzünden von
Kraftfahrzeugen oder Ruderbooten als eine minder schwere Straftat
gesehen so dass man durchaus auch mit einer Geldstrafe davonkommen
kann. Ganz im Gegensatz z.B. beim Anzünden eines Ruderbootes - hier
sieht der Gesetzgeber in Deutschland in minder schweren Fällen
Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Im Normalfall geht man mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahre ins
Gefängnis. Geldstrafen sind bei Brandstiftung nicht vorgesehen - ist
das gerecht?
Wenn Du auf den rein materiellen Wert des Ruderboots abziehlst - nein.
Im Fall von Häusern - ja.
Also gehe hin und reiche eine Petition ein, das zu ändern.
Ergänzend: ein Ruderboot kann im Ernstfall auch Leben retten, wenn
jemand sich damit beispielsweise bei Hochwasser in Sicherheit bringen
muss. Daher zählt man hier u.U. nicht nur der rein materielle Wert.
Ein Fahrrad kann im Ernstfall auch Leben retten - wenn jemand sich
beispielsweise bei Hochwasser in Sicherheit bringen muss. Gerade deshalb
sollte nicht nur der rein materielle Wert zählen

Vielleicht sollten wir zusammen eine Petition einreichen und hätten dann
schon mal zwei zustimmende Stimmen

mfg

Karl
Arno Welzel
2021-10-05 16:50:17 UTC
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Post by Karl Müller
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Karl Müller
das Anzünden von Fahrrädern wird im Gegensatz zum Anzünden von
Kraftfahrzeugen oder Ruderbooten als eine minder schwere Straftat
gesehen so dass man durchaus auch mit einer Geldstrafe davonkommen
kann. Ganz im Gegensatz z.B. beim Anzünden eines Ruderbootes - hier
sieht der Gesetzgeber in Deutschland in minder schweren Fällen
Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Im Normalfall geht man mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahre ins
Gefängnis. Geldstrafen sind bei Brandstiftung nicht vorgesehen - ist
das gerecht?
Wenn Du auf den rein materiellen Wert des Ruderboots abziehlst - nein.
Im Fall von Häusern - ja.
Also gehe hin und reiche eine Petition ein, das zu ändern.
Ergänzend: ein Ruderboot kann im Ernstfall auch Leben retten, wenn
jemand sich damit beispielsweise bei Hochwasser in Sicherheit bringen
muss. Daher zählt man hier u.U. nicht nur der rein materielle Wert.
Ein Fahrrad kann im Ernstfall auch Leben retten - wenn jemand sich
beispielsweise bei Hochwasser in Sicherheit bringen muss. Gerade deshalb
sollte nicht nur der rein materielle Wert zählen
Fahrräder funktioniert aber *im* Wasser eher schlecht. Und wenn man das
Wasser kommen sieht, ist eher fraglich, ob ein Fahrrad viel hilft. So
schnell steigt Hochwasse eher selten, dass man mindestens 10-20 km/h
schnell sein muss, um sich in Sicherheit zu bringen.
Post by Karl Müller
Vielleicht sollten wir zusammen eine Petition einreichen und hätten dann
schon mal zwei zustimmende Stimmen
Dessen wäre ich mir nicht so sicher.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
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