Discussion:
Gez Männ ruft die Polizei
(zu alt für eine Antwort)
Ralf Gebert
2004-04-22 16:05:19 UTC
Permalink
Hallo liebe Freunde,
man glaubt ja garnicht, was man so alles erlebt.

Ich bin auf dem Weg nach Hause, da ruft mich meine Ehefrau aufs Handy
an, weil ein sog. GEZ-Määän vor der Tür steht (sie hat ihn nicht
hineingelassen) und hat ihm verdeutlicht, egal was er von IHR will, das
der Ehegatte alle geschäftlichen Dinge regelt (also den schriftlichen
Kram) In ca. 2 Minuten erreichte ich meine Wohnung und VOR der
Wohnungstür stand doch glatt dieser Gez-Männ.
Ich habe ihn "freundlichst" darum gebeten, sofort das Haus zu verlassen
(naja: "Raus hier, raus raus raus")

Vor der Haustür hat er die Polizei informiert, welche (oh Wunder)
innerhalb 7-10 Minuten erschien.

Diese klingelte und ich ging zur Haustür um dieses "vor der Haustür"
abzuklären.

Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.

Da diese Dinge nun geklärt waren, ging ich wieder in meine Wohnung.

Ich frage mich allen Ernstes, warum die Polizei wegen dieser
"Aufklärung" zu mir gekommen sind?

Also irgendwo sehe ich immer ein sog. "Preis- Leistungsverhältnis"

Egal, so sollte man m.E. nicht die Steuergelder verschwenden.

Ich ging davon aus, das die Polizei wegen Peanuts nicht kommen würde.

Schau`n wir mal was so noch alles von diesem GEZ-Män kommen wird, ich
denke jetzt muß man mit dem schlimsten rechnen:-)

Gruss
Ralf
Michael Schmidt
2004-04-22 16:54:43 UTC
Permalink
Hallo Ralf, hallo Newsgroup,
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Sicherlich haben sie Dir auch gesagt, welche Rechtsgrundlage dafür
gelten sollte???

Neugierige Gruesse

Michael
Ralf Gebert
2004-04-23 01:49:09 UTC
Permalink
Post by Michael Schmidt
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Sicherlich haben sie Dir auch gesagt, welche Rechtsgrundlage dafür
gelten sollte???
nein, das haben die Polizistinnen nicht.
Ich sehe es so, das sie "Aufklärungsarbeit" im Sinne der GEZ geleistet
haben:-)

Gruss
Ralf
Peter Bergler
2004-04-22 16:50:42 UTC
Permalink
Hi Ralf Gebert,
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Dummsülz, wer mir nicht passt fliegt raus. Oder wolltest Du eigentlich was
anderes schreiben?
--
Ciao
Pit

Ein funktionierendes RIS? Das gibt's tatsächlich! http://servicepacks.de.ms/ris.html
Christoph von Nathusius
2004-04-22 17:02:37 UTC
Permalink
Post by Peter Bergler
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Dummsülz, wer mir nicht passt fliegt raus.
In deinem Einfamilienhäuschen ist das auch was
anderes.

In einem Mehrfamilienhaus kannst du nicht so
einfach jemandem den Zutritt verwehren, wenn er
zu einem anderen Mieter will/gehört.

Ob der Kontrolleur allerdings ein Recht darauf hat,
von Tür zu Tür gehen zu können, oder ob es ihm reichen
muss, die Leute von der Haustür und über die Gegensprech-
anlage anzuklingeln bzw. anzusprechen um dann erst
raufzugehen?

CvN
Peter Bergler
2004-04-22 18:18:12 UTC
Permalink
Hi Christoph von Nathusius,
Post by Christoph von Nathusius
In deinem Einfamilienhäuschen ist das auch was
anderes.
Aaaaaah, deshalb darf ich die Zeugen Jehovas etc. immer über den Gartenzaun
schmeissen ohne daß jemand meckert. Das war's also.... *g*
--
Ciao
Pit

Ein funktionierendes RIS? Das gibt's tatsächlich! http://servicepacks.de.ms/ris.html
Florian Kleinmanns
2004-04-22 19:06:40 UTC
Permalink
Post by Christoph von Nathusius
In einem Mehrfamilienhaus kannst du nicht so
einfach jemandem den Zutritt verwehren, wenn er
zu einem anderen Mieter will/gehört.
Der GEZ-Mann gehört aber nicht zu einem anderen Mieter.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Christoph von Nathusius
2004-04-22 20:38:54 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Christoph von Nathusius
In einem Mehrfamilienhaus kannst du nicht so
einfach jemandem den Zutritt verwehren, wenn er
zu einem anderen Mieter will/gehört.
Der GEZ-Mann gehört aber nicht zu einem anderen Mieter.
So what? Wenn er etwa zum Mieter X möchte, dort klingelt
und eingelassen wird, kann ihm auch der Hauseigentümer
nicht einfach so den Zutritt verwehren.

Dass ich das von-Tür-zu-Tür-gehen für nicht ganz
so trivial halte, hatte ich ja geschrieben. Ob ihn in
so einem Fall ein anderer Mieter Y (bei dem er im
OP schon war) rauswerfen darf, wage ich aber auch
zu bezweifeln.[1]

CvN

[1] Kennt jemand Hausordnungen[2], die vom Mieter verlangen,
er solle darauf achten, dass GEZ-Kontrolleure nicht im Haus
weitergehen, sondern dieses erst wieder verlassen?

[2] "Betteln und Hausieren verboten" meine ich jetzt gerade
nicht. :-)
Ralf Gebert
2004-04-23 01:52:30 UTC
Permalink
Post by Christoph von Nathusius
In deinem Einfamilienhäuschen ist das auch was
anderes.
In einem Mehrfamilienhaus kannst du nicht so
einfach jemandem den Zutritt verwehren, wenn er
zu einem anderen Mieter will/gehört.
hier ist auch ein Mehrfamilienhaus (bin auch nicht der Eigentümer)
sondern nur ein popeliger Mieter.

Da hier oftmals viel "dubiose Leute" herumlaufen, auch schonmal im
Hausflur angetroffen, so bin ich grundsätzlich sehr sehr mißtrauisch und
da die Welt sehr schlecht ist, wird hier und dort auch schonmal geklaut
von den dubiosen Leuten, so daß ich ein sehr ungutes Gefühl bekomme,
wenn sich diese Leute hier im Hausflur aufhalten.

Daher habe ich mein Prinzip und bitte jeden dubiosen ratz fatz vor die
Haustür.
Post by Christoph von Nathusius
Ob der Kontrolleur allerdings ein Recht darauf hat,
von Tür zu Tür gehen zu können, oder ob es ihm reichen
muss, die Leute von der Haustür und über die Gegensprech-
anlage anzuklingeln bzw. anzusprechen um dann erst
raufzugehen?
und was ist, wenn er jedesmal vor die Haustür "gesetzt" wird?
Will er seine Rechte einklagen?

Gruss
Ralf
Heiko Nock
2004-04-23 07:25:20 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Ob der Kontrolleur allerdings ein Recht darauf hat, von Tür zu Tür gehen
zu können, oder ob es ihm reichen muss, die Leute von der Haustür und
über die Gegensprech- anlage anzuklingeln bzw. anzusprechen um dann erst
raufzugehen?
und was ist, wenn er jedesmal vor die Haustür "gesetzt" wird?
Will er seine Rechte einklagen?
Darum wird sich dann die Staatsanwaltschaft kümmern.
--
Ciao, Heiko...
Ralf Gebert
2004-04-23 16:10:20 UTC
Permalink
Post by Heiko Nock
Post by Ralf Gebert
und was ist, wenn er jedesmal vor die Haustür "gesetzt" wird?
Will er seine Rechte einklagen?
Darum wird sich dann die Staatsanwaltschaft kümmern.
kann ich mir nicht vorstellen, denn dann dürfte ja eine Straftat
vorgelegen haben.

Gruss
Ralf
Ralf Gebert
2004-04-23 01:49:44 UTC
Permalink
Post by Peter Bergler
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Dummsülz, wer mir nicht passt fliegt raus. Oder wolltest Du eigentlich was
anderes schreiben?
nein, ich habe es so geschrieben, wie es gestern passiert ist.

Gruss
Ralf
Jan Hladik
2004-04-23 12:09:55 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Post by Peter Bergler
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Dummsülz, wer mir nicht passt fliegt raus. Oder wolltest Du eigentlich was
anderes schreiben?
nein, ich habe es so geschrieben, wie es gestern passiert ist.
Ich denke, er meint, ob du eigentlich schreiben wolltest "ausser dem
Eigentuemer", denn der kann sicher Leute aus seinem Haus rausschmeissen,
es sei denn sie sind seine Mieter oder deren Gaeste.

Jan
Ralf Gebert
2004-04-23 16:09:34 UTC
Permalink
Post by Jan Hladik
Ich denke, er meint, ob du eigentlich schreiben wolltest "ausser dem
Eigentuemer", denn der kann sicher Leute aus seinem Haus rausschmeissen,
es sei denn sie sind seine Mieter oder deren Gaeste.
ach sooo.
Ich denke, wenn ich in dem Mietshaus hier dubiose Gestalten sehe, das
ich auch eine gewisse Berechtigung habe, zumindest diese "Gestalten" vor
die Haustür zu setzen.

Gruss
Ralf
Bastian Völker
2004-04-22 17:29:50 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Ralf Gebert
Ich bin auf dem Weg nach Hause, da ruft mich meine Ehefrau aufs Handy
an, weil ein sog. GEZ-Määän vor der Tür steht (sie hat ihn nicht
hineingelassen) und hat ihm verdeutlicht, egal was er von IHR will, das
der Ehegatte alle geschäftlichen Dinge regelt (also den schriftlichen
Kram) In ca. 2 Minuten erreichte ich meine Wohnung und VOR der
Wohnungstür stand doch glatt dieser Gez-Männ.
Ich habe ihn "freundlichst" darum gebeten, sofort das Haus zu verlassen
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
Vor der Haustür hat er die Polizei informiert, welche (oh Wunder)
innerhalb 7-10 Minuten erschien.
Diese klingelte und ich ging zur Haustür um dieses "vor der Haustür"
abzuklären.
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Ein- oder Mehrfamilienhaus.
Post by Ralf Gebert
Da diese Dinge nun geklärt waren, ging ich wieder in meine Wohnung.
Ich frage mich allen Ernstes, warum die Polizei wegen dieser
"Aufklärung" zu mir gekommen sind?
Wer weiß, daß der GEZ-Typ am Telefon erzählt hat. Wenn Du ihn
rausgeschmissen hast, wird es sich genötigt gefühlt haben.
Post by Ralf Gebert
Also irgendwo sehe ich immer ein sog. "Preis- Leistungsverhältnis"
Egal, so sollte man m.E. nicht die Steuergelder verschwenden.
Ich ging davon aus, das die Polizei wegen Peanuts nicht kommen würde.
Kommt auch wirklich drauf an. Aber als erster Anhalt kann nur die
telefonische Information dienen. Wenn ich mich entsprechend ausdrücke,
sind die Jungs ruckzuck hier, ohne daß wirklich was ist.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304
Ralf Gebert
2004-04-23 01:56:17 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Ein- oder Mehrfamilienhaus.
hier ist ein Mehrfamilienhaus.
Post by Bastian Völker
Post by Ralf Gebert
Ich frage mich allen Ernstes, warum die Polizei wegen dieser
"Aufklärung" zu mir gekommen sind?
Wer weiß, daß der GEZ-Typ am Telefon erzählt hat. Wenn Du ihn
rausgeschmissen hast, wird es sich genötigt gefühlt haben.
tja, was weiss ich was in seiner hohlen Birne vor sich gegangen ist.
Nur deswegen die Polizei zu rufen (ich denke die haben wichtigeres zu
tun), ist doch lächerlich, zumal im vorhinein aus meiner Sicht schon
feststand, das dieser Polizeieinsatz im Sande verlaufen wird.
Post by Bastian Völker
Kommt auch wirklich drauf an. Aber als erster Anhalt kann nur die
telefonische Information dienen. Wenn ich mich entsprechend ausdrücke,
sind die Jungs ruckzuck hier, ohne daß wirklich was ist.
gerade bei "unserer Wache", welche um die Ecke ist, hat es mich
gewundert, das die auf einmal so schnell hier waren.

Ich denke, das beim nächsten gleichgelagerten Einsatz niemand erscheinen
wird.

Gruss
Ralf
Andreas Lenz
2004-04-22 18:09:06 UTC
Permalink
On Thu, 22 Apr 2004 18:05:19 +0200, Ralf Gebert
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Unsinn. Naja, die Polizei ist da nicht sattelfest. Dann sollen sie
aber auch nciht solche BEhauptungen aufstellen.

MfG
Andreas Lenz
Ralf Gebert
2004-04-23 01:57:30 UTC
Permalink
Post by Andreas Lenz
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Unsinn. Naja, die Polizei ist da nicht sattelfest. Dann sollen sie
aber auch nciht solche BEhauptungen aufstellen.
das habe ich mir schon gedacht, nur ist es ja halt so, wenn die Polizei
etwas "sagt" dann sollte man das zumindest als "gegeben" hinnehmen.

Deswegen wollte ich ja gestern nicht die Welle machen, denn die
Polizistinnen konnten ja eh nichts dafür.

Gruss
Ralf
Tom Berger
2004-04-23 09:53:01 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Post by Andreas Lenz
Unsinn. Naja, die Polizei ist da nicht sattelfest. Dann sollen sie
aber auch nciht solche BEhauptungen aufstellen.
das habe ich mir schon gedacht, nur ist es ja halt so, wenn die Polizei
etwas "sagt" dann sollte man das zumindest als "gegeben" hinnehmen.
Deswegen wollte ich ja gestern nicht die Welle machen, denn die
Polizistinnen konnten ja eh nichts dafür.
Du hattest im OP nicht die alle Umstände erzählt, die für den Fall von
Belang sind. Du hast in einem Mehrfamilienhaus das Hausrecht für Deine
Wohnung, und von dort kannst Du ihn jederzeit rauswerfen, aber Du hast
nicht das Hausrecht im Treppenhaus und kannst den GEZler deshalb zwar
Deiner Wohnung, aber nicht des Hauses verweisen.

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Ralf Bader
2004-04-23 12:48:37 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Ralf Gebert
Post by Andreas Lenz
Unsinn. Naja, die Polizei ist da nicht sattelfest. Dann sollen sie
aber auch nciht solche BEhauptungen aufstellen.
das habe ich mir schon gedacht, nur ist es ja halt so, wenn die Polizei
etwas "sagt" dann sollte man das zumindest als "gegeben" hinnehmen.
Deswegen wollte ich ja gestern nicht die Welle machen, denn die
Polizistinnen konnten ja eh nichts dafür.
Du hattest im OP nicht die alle Umstände erzählt, die für den Fall von
Belang sind. Du hast in einem Mehrfamilienhaus das Hausrecht für Deine
Wohnung, und von dort kannst Du ihn jederzeit rauswerfen, aber Du hast
nicht das Hausrecht im Treppenhaus und kannst den GEZler deshalb zwar
Deiner Wohnung, aber nicht des Hauses verweisen.
Spätestens die Gesamtheit der Eigentümer und Bewohner ist ja wohl
berechtigt, im Treppenhaus das Hausrecht einvernehmlich auszuüben, und sie
kann das folglich auch an Einzelpersonen delegieren. Es wäre also sehr wohl
denkbar, daß Ralf Gebert zum Rauswurf des GEZ-Kontrolleurs berechtigt war.


Ralf
Tom Berger
2004-04-23 13:05:13 UTC
Permalink
Post by Ralf Bader
kann das folglich auch an Einzelpersonen delegieren. Es wäre also sehr wohl
denkbar, daß Ralf Gebert zum Rauswurf des GEZ-Kontrolleurs berechtigt war.
Du hast gar keine Vorstellung davon, was ich alles für "denkbar"
halte. Solange R.Gebert aber in seinem OP nicht schreibt, dass er den
GEZler nicht in seiner Eigenschaft als Wohnungsmieter, sondern in
seiner Eigenschaft als Vertreter aller Mieter des Hauses verwiesen
hat, gehe ich in meiner Anwort davon aus, dass das nicht der Fall ist.

Andernfalls könnte ich ja alternativ davon ausgehen, dass der
Vermieter ausdrücklich in den Mietverträgen festgeschrieben hat, dass
die Mieter verpflichtet sind, den GEZ-Vertretern ungehinderten Zugang
zu den Mietwohnungen zu gewähren und dass das Nichtzahlen der
GEZ-Gebühr die fristlose Kündigung des Mietvertrags zur Folge hat :-)

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Ralf Gebert
2004-04-23 16:14:38 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Du hast gar keine Vorstellung davon, was ich alles für "denkbar"
halte. Solange R.Gebert aber in seinem OP nicht schreibt, dass er den
GEZler nicht in seiner Eigenschaft als Wohnungsmieter, sondern in
seiner Eigenschaft als Vertreter aller Mieter des Hauses verwiesen
hat, gehe ich in meiner Anwort davon aus, dass das nicht der Fall ist.
korrekt, ich habe in erster Linie erst einmal in "meiner Eigenschaft"
als Mieter gehandelt.

Genauso würde ich auch handeln, wenn ich hier im Treppenhaus eine
dubiose Gestalt sehen würde, die möglicherweise auch noch etwas aus dem
Keller "geklaut" hätte.

Da würde ich auch nicht lange fackeln und nicht unbedingt erst mal die
Erlaubnis des Eigentümers einholen:-)
Post by Tom Berger
Andernfalls könnte ich ja alternativ davon ausgehen, dass der
Vermieter ausdrücklich in den Mietverträgen festgeschrieben hat, dass
die Mieter verpflichtet sind, den GEZ-Vertretern ungehinderten Zugang
zu den Mietwohnungen zu gewähren und dass das Nichtzahlen der
GEZ-Gebühr die fristlose Kündigung des Mietvertrags zur Folge hat :-)
also jeder Drücker hat das Recht die Wohnungen der Mieter nach deren
Gutdünken zu durchwühlen:-)

Gruss
Ralf
Ralf Gebert
2004-04-23 16:12:08 UTC
Permalink
Post by Ralf Bader
Spätestens die Gesamtheit der Eigentümer und Bewohner ist ja wohl
berechtigt, im Treppenhaus das Hausrecht einvernehmlich auszuüben, und sie
kann das folglich auch an Einzelpersonen delegieren. Es wäre also sehr wohl
denkbar, daß Ralf Gebert zum Rauswurf des GEZ-Kontrolleurs berechtigt war.
sehe ich auch so.

Gruss
Ralf
Ralf Gebert
2004-04-23 16:11:29 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Du hattest im OP nicht die alle Umstände erzählt, die für den Fall von
Belang sind. Du hast in einem Mehrfamilienhaus das Hausrecht für Deine
Wohnung, und von dort kannst Du ihn jederzeit rauswerfen, aber Du hast
nicht das Hausrecht im Treppenhaus und kannst den GEZler deshalb zwar
Deiner Wohnung, aber nicht des Hauses verweisen.
stimmt, das kam nicht alles so rüber wie es passiert ist.
Aber es ist immer eine Gradwanderung, denn was ist, wenn ich die
Erlaubnis vom Eigentümer habe:-)

Gruss
Ralf
Andreas Rossmann
2004-04-22 18:38:03 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Hallo liebe Freunde,
man glaubt ja garnicht, was man so alles erlebt.
Ich bin auf dem Weg nach Hause, da ruft mich meine Ehefrau aufs Handy an,
weil ein sog. GEZ-Määän vor der Tür steht (sie hat ihn nicht
hineingelassen) und hat ihm verdeutlicht, egal was er von IHR will, das
der Ehegatte alle geschäftlichen Dinge regelt (also den schriftlichen
Kram) In ca. 2 Minuten erreichte ich meine Wohnung und VOR der Wohnungstür
stand doch glatt dieser Gez-Männ.
Ich habe ihn "freundlichst" darum gebeten, sofort das Haus zu verlassen
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
Man muß nicht freundlich sein, man muß bestimmt sein.
Post by Ralf Gebert
Vor der Haustür hat er die Polizei informiert, welche (oh Wunder)
innerhalb 7-10 Minuten erschien.
Diese klingelte und ich ging zur Haustür um dieses "vor der Haustür"
abzuklären.
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der eigentümer)
diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Schwachsinn. Der Eigentümer hat das Hausrecht und entscheidet, wer sein Haus
betreten darf, und wer verschwinden soll, selbst wenn er sie zunächst in die
Wohnung gelassen hat. Wäre ja noch schöner. Ich hab so einen GEZ-Typen am
Hosenbund hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem Fuß im
Türspalt Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen. Ergebnis: Aufgeschlagenes
Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.

Gruß
Andy
Stephan Rupprecht
2004-04-22 19:21:00 UTC
Permalink
Post by Andreas Rossmann
Schwachsinn. Der Eigentümer hat das Hausrecht und entscheidet, wer sein Haus
betreten darf, und wer verschwinden soll, selbst wenn er sie zunächst in die
Wohnung gelassen hat. Wäre ja noch schöner. Ich hab so einen GEZ-Typen am
Hosenbund hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem Fuß im
Türspalt Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen. Ergebnis: Aufgeschlagenes
Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
War die körperliche Gewaltanwendung angemessen? Ist das dann Notwehr?

Gruß

Stephan
Ralf Gebert
2004-04-23 02:02:22 UTC
Permalink
Post by Stephan Rupprecht
War die körperliche Gewaltanwendung angemessen? Ist das dann Notwehr?
das hat ja in diesem Falle anscheinend das Gericht bewertet.

Ich denke, wenn sich jemand gewaltsam Zugang zu meiner wohnung
verschaffen möchte, muß er auch mit den Konsequenzen leben können, d.h.
ich würde die Wohnungstür schonmal schwungvoll und dezent zuknallen,
egal ob da nun ein Fuss dazwischen ist oder Kopf oder was weiss ich.

Fremde muß ich ohne Grund nicht in meine Wohnung lassen.

Gerade in der heutigen Zeit, wonach ja auch Überfälle etc. geschehen,
sollte man schon sehr sehr vorsichtig sein und sich ganz genau
überlegen, WEM man die Wohnungstür öffnet.

Gruss
Ralf
Heiko Nock
2004-04-23 07:19:01 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Post by Stephan Rupprecht
War die körperliche Gewaltanwendung angemessen? Ist das dann Notwehr?
das hat ja in diesem Falle anscheinend das Gericht bewertet.
Ich denke, wenn sich jemand gewaltsam Zugang zu meiner wohnung
verschaffen möchte, muß er auch mit den Konsequenzen leben können, d.h.
ich würde die Wohnungstür schonmal schwungvoll und dezent zuknallen,
egal ob da nun ein Fuss dazwischen ist oder Kopf oder was weiss ich.
Fremde muß ich ohne Grund nicht in meine Wohnung lassen.
Das ist ein Irrtum. Polizei mußt du bei Gefahr im Verzug sehr wohl in deine
Wohnung lassen, ebenso Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbeschluß.
Post by Ralf Gebert
Gerade in der heutigen Zeit, wonach ja auch Überfälle etc. geschehen,
sollte man schon sehr sehr vorsichtig sein und sich ganz genau
überlegen, WEM man die Wohnungstür öffnet.
Dann wird bspw. ein vor der verschlossenen Türe stehender Gerichtsvollzieher
von seinem Recht aus §758 Abs.2 ZPO Gebrauch machen und deine Wohnungstür
bleibt nicht lange ungeöffnet.
--
Ciao, Heiko...
Sonja Fritzke
2004-04-23 08:02:11 UTC
Permalink
Hallo Heiko,
Post by Heiko Nock
Post by Ralf Gebert
egal ob da nun ein Fuss dazwischen ist oder Kopf oder was weiss ich.
Fremde muß ich ohne Grund nicht in meine Wohnung lassen.
Das ist ein Irrtum. Polizei mußt du bei Gefahr im Verzug sehr wohl in deine
Wohnung lassen, ebenso Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbeschluß.
Du hast das "ohne Grund" gelesen? Für mich gibt es einen Unterschied
zwischen den von Dir genannten Personen und den "Fremden ohne Grund".

Gruß Sonja,
die auch Spaß mit der GEZ hatte, aber leider nie zu Hause
Tom Berger
2004-04-23 09:57:31 UTC
Permalink
Post by Sonja Fritzke
Du hast das "ohne Grund" gelesen? Für mich gibt es einen Unterschied
zwischen den von Dir genannten Personen und den "Fremden ohne Grund".
Nun hat der GEZler ja durchaus einen Grund, nämlich den des gesetzlich
geregelten Auskunftsbegehrens. Das ist aber noch lange keine
Rechtfertigung dafür, sich gegen den Willen des Bewohners Zutritt zu
einer Wohnung zu verschaffen. Umgekehrt hat die Polizei vielleicht
keinen Grund, weil ihr Eindringen nur auf einem Verdacht beruht, der
sich nicht bewahrheitet, und dennoch kann ihr Eindringen dann
rechtmäßig sein.

Du siehst, dass das mit dem "Grund" eine zwiespältige Angelegenheit
ist.

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Sonja Fritzke
2004-04-23 13:26:50 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Tom Berger
Post by Sonja Fritzke
Du hast das "ohne Grund" gelesen? Für mich gibt es einen Unterschied
zwischen den von Dir genannten Personen und den "Fremden ohne Grund".
Nun hat der GEZler ja durchaus einen Grund, nämlich den des gesetzlich
geregelten Auskunftsbegehrens.
Stimmt. Aber diese Auskunft nimmt die GEZ ja per Post oder Telefon
nichteinmal vernünftig zur Kenntnis. (Ich sparen mir meine persönliche
Geschichte mit der GEZ, Briefen, Telefonaten mündend im einzig wirksamen:
T5F in geänderter Form)
Post by Tom Berger
Du siehst, dass das mit dem "Grund" eine zwiespältige Angelegenheit
ist.
Es ist auch ein Grund, sich das Geld/den Schmuck/weiter Wertsachen von
jemand anderem aneignen zu wollen. ;)

Sonja
Flups Baumann
2004-04-23 08:22:00 UTC
Permalink
Post by Heiko Nock
Post by Ralf Gebert
Fremde muß ich ohne Grund nicht in meine Wohnung lassen.
Das ist ein Irrtum. Polizei mußt du bei Gefahr im Verzug sehr wohl in
deine Wohnung lassen, ebenso Gerichtsvollzieher mit einem
Durchsuchungsbeschluß.
Gefahr im Verzug oder ein Durchsuchungsbeschluss sind natürlich "kein
Grund" ... Wusst' ich's dochs.

Flups
Michael Holtermann
2004-04-23 08:33:30 UTC
Permalink
Moin Heiko!
Post by Heiko Nock
Das ist ein Irrtum. Polizei mußt du bei Gefahr im Verzug sehr wohl in
deine Wohnung lassen, ebenso Gerichtsvollzieher mit einem
Durchsuchungsbeschluß.
Es dürfte ein Unterschied existieren zwischen Leuten, die von der GEZ
beauftragt sind und Leuten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Ohne
Durchsuchungsbeschluss hat ein GEZ-Mensch keine Handhabe, in eine Wohnung
einzudringen. Hat er einen solchen wird ihm die Polizei behilflich sein, da
er einen solchen Beschluss nicht selbst vollstrecken dürfte. Mir ist kein
Fall bekannt, in dem jemals ein solcher Beschluss für die GEZ ausgestellt
wurde.

Grüße, IANAL, Micha.
Holger Pollmann
2004-04-23 13:46:31 UTC
Permalink
Es dürfte ein Unterschied existieren zwischen Leuten, die von der
GEZ beauftragt sind und Leuten, die hoheitliche Aufgaben
wahrnehmen.
Wieso nehmen von der GEZ Beauftragte automatisch niemals hoheitliche
Aufgaben wahr?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Ralf Gebert
2004-04-23 16:23:22 UTC
Permalink
Post by Michael Holtermann
Es dürfte ein Unterschied existieren zwischen Leuten, die von der GEZ
beauftragt sind und Leuten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Ohne
Durchsuchungsbeschluss hat ein GEZ-Mensch keine Handhabe, in eine Wohnung
einzudringen. Hat er einen solchen wird ihm die Polizei behilflich sein, da
er einen solchen Beschluss nicht selbst vollstrecken dürfte. Mir ist kein
Fall bekannt, in dem jemals ein solcher Beschluss für die GEZ ausgestellt
wurde.
würde mich auch sehr sehr wundern, wenn ein Gez-Mitarbeiter einen
Durchsuchungsbeschluß erhalten würde, warum auch?

Gruss
Ralf
Ralf Gebert
2004-04-23 16:21:33 UTC
Permalink
Post by Heiko Nock
Das ist ein Irrtum. Polizei mußt du bei Gefahr im Verzug sehr wohl in deine
Wohnung lassen, ebenso Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbeschluß.
da hast Du Recht.
Das sind ja auch nur die wenigen Ausnahmen.
Post by Heiko Nock
Post by Ralf Gebert
Gerade in der heutigen Zeit, wonach ja auch Überfälle etc. geschehen,
sollte man schon sehr sehr vorsichtig sein und sich ganz genau
überlegen, WEM man die Wohnungstür öffnet.
Dann wird bspw. ein vor der verschlossenen Türe stehender Gerichtsvollzieher
von seinem Recht aus §758 Abs.2 ZPO Gebrauch machen und deine Wohnungstür
bleibt nicht lange ungeöffnet.
sofern er schon einen Durchsuchungsbeschluß hat, das auf jeden Fall.

Gruss
Ralf
Bastian Völker
2004-04-22 21:04:33 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Stephan Rupprecht
Post by Andreas Rossmann
Schwachsinn. Der Eigentümer hat das Hausrecht und entscheidet, wer sein Haus
betreten darf, und wer verschwinden soll, selbst wenn er sie zunächst in die
Wohnung gelassen hat. Wäre ja noch schöner. Ich hab so einen GEZ-Typen am
Hosenbund hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem Fuß im
Türspalt Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen. Ergebnis: Aufgeschlagenes
Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
War die körperliche Gewaltanwendung angemessen? Ist das dann Notwehr?
Seitens des GEZ-Typen war's Nötigung und (wahrscheinlich)
Hausfriedensbruch. Dagegen kann man natürlich Notwehr üben.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304
Daniel Zervikal
2004-04-22 19:40:11 UTC
Permalink
"Andreas Rossmann" <***@sdf.eu.org> schrieb:

Servus
Post by Andreas Rossmann
Ich hab so einen GEZ-Typen am
Hosenbund hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem Fuß im
Türspalt Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen.
_Da_ würde ich die Polizei rufen, der Kerl darf doch nicht einfach
eindringen.
Post by Andreas Rossmann
Ergebnis: Aufgeschlagenes
Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
Das halte ich für übertrieben, egal was das Gericht meint.
Post by Andreas Rossmann
Gruß
Andy
mfg
Daniel
Holger Pollmann
2004-04-22 20:43:33 UTC
Permalink
Post by Daniel Zervikal
Ergebnis: Aufgeschlagenes Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech!
Fand auch das Gericht.
Das halte ich für übertrieben, egal was das Gericht meint.
Warum? Wenn der Typ sich wehrt, was soll man dann machen?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
nico
2004-04-22 20:52:31 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Warum? Wenn der Typ sich wehrt, was soll man dann machen?
Plonken? ;-)

prust
Nico
--
Le temps détruit tout...
(Irréversible)
Marco Sondermann
2004-04-22 20:59:57 UTC
Permalink
Post by Daniel Zervikal
Post by Andreas Rossmann
Ich hab so einen GEZ-Typen am
Hosenbund hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem Fuß
im Türspalt Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen.
_Da_ würde ich die Polizei rufen,
Ack, zusätzlich.
Post by Daniel Zervikal
der Kerl darf doch nicht einfach eindringen.
Eben.
Post by Daniel Zervikal
Post by Andreas Rossmann
Ergebnis: Aufgeschlagenes
Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
Das halte ich für übertrieben, egal was das Gericht meint.
Was willst du sonst machen? Wenn du das Telefon nicht gerade in Griffweite
hast, besteht keine Möglichkeit, die Polizei zu rufen ohne dem Drücker die
Gelegenheit zum Eindringen zu geben. Ich würde allerdings einfach die Tür
zu machen. Die ist solide und sollte sich an dem ein oder anderen Fuß nicht
stören.

Marco
--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.
Ralf Gebert
2004-04-23 02:04:23 UTC
Permalink
Post by Daniel Zervikal
_Da_ würde ich die Polizei rufen, der Kerl darf doch nicht einfach
eindringen.
es nützt ja nichts, wenn der Typ seinen Fuß schon in den Türspalt
gesteckt hat, d.h. er will sich ja gewaltsam den Zugang zur Wohnung
verschaffen.
Was nützt es mir, wenn ich erst einmal versuche, die Polizei zu informieren.

Zuerst werde ich mit aller Macht versuchen, das niemand grundlos und
ohne mein Einverständnis die wohnung betreten darf.
Post by Daniel Zervikal
Post by Andreas Rossmann
Ergebnis: Aufgeschlagenes
Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
Das halte ich für übertrieben, egal was das Gericht meint.
wieso?
Das ist doch noch eine harmlose Variante.
Was wäre gewesen wenn derjenige einen Baseballschläger genommen hätte
und ihm freundlichst auf die Füsse gekloppt hätte:-)

Gruss
Ralf
Thorsten Barth
2004-04-23 08:25:01 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
wieso?
Das ist doch noch eine harmlose Variante.
Was wäre gewesen wenn derjenige einen Baseballschläger genommen hätte
und ihm freundlichst auf die Füsse gekloppt hätte:-)
... den ich für solche Fälle auch immer griffbereit neber der Tür stehen
habe. ;)

Thorsten
Frank Hucklenbroich
2004-04-23 09:05:53 UTC
Permalink
Post by Thorsten Barth
Post by Ralf Gebert
wieso?
Das ist doch noch eine harmlose Variante.
Was wäre gewesen wenn derjenige einen Baseballschläger genommen hätte
und ihm freundlichst auf die Füsse gekloppt hätte:-)
... den ich für solche Fälle auch immer griffbereit neber der Tür stehen
habe. ;)
Neben dem gefrohrenen Huhn?

;-)

SCNR,

Frank
Thorsten Barth
2004-04-23 14:34:02 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Thorsten Barth
... den ich für solche Fälle auch immer griffbereit neber der Tür stehen
habe. ;)
Neben dem gefrohrenen Huhn?
;-)
Das gefrorene Huhn sitzt auf der Couch und schaut Fernsehen. *g*

Thorsten
Ralf Gebert
2004-04-23 16:24:47 UTC
Permalink
Post by Thorsten Barth
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Thorsten Barth
... den ich für solche Fälle auch immer griffbereit neber der Tür stehen
habe. ;)
Neben dem gefrohrenen Huhn?
;-)
Das gefrorene Huhn sitzt auf der Couch und schaut Fernsehen. *g*
muß ein "schwarzes" Huhn gewesen sein, da ja Schwarzseher:-)

Gruss
Ralf
Ralf Gebert
2004-04-23 16:24:05 UTC
Permalink
Post by Thorsten Barth
Post by Ralf Gebert
wieso?
Das ist doch noch eine harmlose Variante.
Was wäre gewesen wenn derjenige einen Baseballschläger genommen hätte
und ihm freundlichst auf die Füsse gekloppt hätte:-)
... den ich für solche Fälle auch immer griffbereit neber der Tür stehen
habe. ;)
für die harten Sachen habe ich meine Ehefrau, die steht auch immer
griffbereit neben der Tür:-)

Gruss
Ralf
Mark Henning
2004-04-23 06:03:14 UTC
Permalink
Post by Daniel Zervikal
Post by Andreas Rossmann
Ich hab so einen GEZ-Typen am
Hosenbund hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem Fuß
im Türspalt Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen.
_Da_ würde ich die Polizei rufen, der Kerl darf doch nicht einfach
eindringen.
Klar.

"Bleiben Sie mal bitte gerade so stehen und stellen sich vor, ich
würde weiterhin die Tür von meiner Seite festhalten. Ich gehe nur kurz
zum Telefon, die Polizei rufen."

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.anamark.de/
Heinz Boehringer
2004-04-23 06:43:51 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Mark Henning
Post by Daniel Zervikal
Post by Andreas Rossmann
Ich hab so einen GEZ-Typen am
Hosenbund hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem
Fuß im Türspalt Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen.
_Da_ würde ich die Polizei rufen, der Kerl darf doch nicht einfach
eindringen.
Klar.
"Bleiben Sie mal bitte gerade so stehen und stellen sich vor, ich
würde weiterhin die Tür von meiner Seite festhalten. Ich gehe nur
kurz zum Telefon, die Polizei rufen."
Wisst ihr, was ich nicht verstehe, im Computerzeitalter muesste der doch bloss
in denen Ihrer Datenbank nachsehen ob jemand bezahlt oder nicht wenn er nicht
bezahlt kann er ja einen Besuch abstatten aber wenn einer bezahlt und dann trotzdem
die Leute belaestigt, frage ich mich echt ob die Typen geistig beschraenkt sind.

Gruss
Heinz
Frank Hucklenbroich
2004-04-23 07:23:10 UTC
Permalink
Post by Daniel Zervikal
Post by Andreas Rossmann
Ergebnis: Aufgeschlagenes
Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
Das halte ich für übertrieben, egal was das Gericht meint.
Wieso daß denn? Wenn er den Fuß in die Tür schiebt versucht er doch damit
sich gewaltsam Eintritt zu verschaffen - und wer so handelt von dem muß ich
erst mal annehmen daß er nichts Gutes im Schilde führt (=der will mich
vermutlich überfallen/ausrauben). Und wenn der auf ein "Nein!" nicht
reagiert, muß man eben mit angemessener körperlicher Gewalt reagieren, um
den Eindringling abzuwehren. Wenn er dabei die Tür vor den Kopf bekommt
oder seine Finger einklemmt ist das imho sein Pech.

Jemandem der sich so verhält (=gewaltsam in die Wohnung eindringen will)
würde ich aufgrund seines Verhaltens eh nicht abnehmen, daß er wirklich von
der GEZ ist, sondern den würde ich so behandeln als wenn es ein
potentieller Räuber wäre. Und da muß ich eben nicht so ganz zimperlich
sein.

Grüße,

Frank
Gerrit Brodmann
2004-04-23 12:16:17 UTC
Permalink
On Thu, 22 Apr 2004 21:40:11 +0200, "Daniel Zervikal"
Post by Daniel Zervikal
Post by Andreas Rossmann
Ich hab so einen GEZ-Typen am
Hosenbund hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem Fuß
im
Post by Andreas Rossmann
Türspalt Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen.
_Da_ würde ich die Polizei rufen, der Kerl darf doch nicht einfach
eindringen.
Bis die da ist, ist er schon lange drin und wenn dei kommt, gibt es
bestenfalls ein "Das dürfen sie nicht!".
Evtl sind sie bereit eine Anzeige aufzunehmen, die dann sicherlich im
Sande verlaufen wird.
Post by Daniel Zervikal
Post by Andreas Rossmann
Ergebnis: Aufgeschlagenes
Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
Das halte ich für übertrieben, egal was das Gericht meint.
Ein Kumpel hat auch schon mal so nem GEZ-Fuzzy nen Knüppel ans Bein
geschlagen, weil der Typ meinte sich reindrängeln zu müssen.

Kam nichts nach und seitdem wurde in dem Haus kein GEZler mehr gesehen
8-)
--
photography - art - sketches:
http://gerrit.brodmann.com
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Super-Video-CD Katalog "One Minute/Random" ISBN 3-00-013021-7 jetzt erhältlich
HaJo Hachtkemper
2004-04-22 23:59:17 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Schwachsinn. Der Eigentuemer hat das Hausrecht und entscheidet, wer
sein Haus betreten darf, und wer verschwinden soll, selbst wenn er
sie zunaechst in die Wohnung gelassen hat. Waere ja noch schoener.
Ich hab so einen GEZ-Typen am Hosenbund hinausgetragen als er
meinte, er koenne sich mit seinem Fuss im Tuerspalt Zutritt zu
meiner Wohnung verschaffen. Ergebnis: Aufgeschlagenes Knie und
zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
Gegen einen Fuss in der Tuer hilft ein zufaellig fallengelassenes
gefrorenes Suppenhuhn auch wunderbar...

Ciao/HaJo
Ralf Gebert
2004-04-23 02:05:24 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Gegen einen Fuss in der Tuer hilft ein zufaellig fallengelassenes
gefrorenes Suppenhuhn auch wunderbar...
gröööööööööööööööööööööööööööhl, hat ja auch jeder mal ebend so parat:-)

Gruss
Ralf
HaJo Hachtkemper
2004-04-23 10:10:13 UTC
Permalink
Halli-Hallo!

"Ralf Gebert" schrieb:
[gefrorenes Suppenhuhn]
... hat ja auch jeder mal ebend so parat:-)
Du wirst nicht glauben, aber die Wohungstuer ist direkt neben der
Kuechtuer (Rechtwinkling, voneinander entfernt angeschlagen) und jetzt
rate mal wo der Gefrierschrank steht. Kleiner Tipp: nicht am Fenster,
sondern eher da wo die Sonne nicht so oft hinscheint...

Ciao/HaJo
Andreas Rossmann
2004-04-23 07:17:28 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Halli-Hallo!
Gegen einen Fuss in der Tuer hilft ein zufaellig fallengelassenes
gefrorenes Suppenhuhn auch wunderbar...
Wäre schade um das Huhn

Gruß
Andy
Flups Baumann
2004-04-23 06:07:00 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Gegen einen Fuss in der Tuer hilft ein zufaellig fallengelassenes
gefrorenes Suppenhuhn auch wunderbar...
Ich empfehle Lammkeule.

Flups
Roald-Dahl-Fan
Michael Holtermann
2004-04-23 08:38:21 UTC
Permalink
Moin!
Post by Flups Baumann
Post by HaJo Hachtkemper
Gegen einen Fuss in der Tuer hilft ein zufaellig fallengelassenes
gefrorenes Suppenhuhn auch wunderbar...
Ich empfehle Lammkeule.
Meine Güte, was habt ihr denn alles im Korridor herumliegen?

Grüße, Micha.
Flups Baumann
2004-04-23 09:51:00 UTC
Permalink
Post by Michael Holtermann
Meine Güte, was habt ihr denn alles im Korridor herumliegen?
Ein guter "Gastgeber" ist auf unangekündigten Besuch immer vorbereitet
8-)

Flups
Ellen Fink
2004-04-23 04:52:06 UTC
Permalink
Hi HaJo,
Post by HaJo Hachtkemper
Halli-Hallo!
Schwachsinn. Der Eigentuemer hat das Hausrecht und entscheidet, wer
sein Haus betreten darf, und wer verschwinden soll, selbst wenn er
sie zunaechst in die Wohnung gelassen hat. Waere ja noch schoener.
Ich hab so einen GEZ-Typen am Hosenbund hinausgetragen als er
meinte, er koenne sich mit seinem Fuss im Tuerspalt Zutritt zu
meiner Wohnung verschaffen. Ergebnis: Aufgeschlagenes Knie und
zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
Gegen einen Fuss in der Tuer hilft ein zufaellig fallengelassenes
gefrorenes Suppenhuhn auch wunderbar...
<seufz> Der Weg zur Tiefkühltruhe ist aber so weit <faulsei>

Mit hohen Absätzen auf den beschuhten Fuss treten und ein wenig hin und
her drehen :-) Hilft aber wohl nur uns Frauen.
<sichleisekicherndihrenManninHighHeelsvorstellend>

Gruß

Ellen
Renata Kussack
2004-04-23 16:16:28 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Gegen einen Fuss in der Tuer hilft ein zufaellig fallengelassenes
gefrorenes Suppenhuhn auch wunderbar..
Hey, Du scheinst ganz interessant zu sein! Jemanden mit Baseballschläger
neben der Tür kenne ich schon - jemanden mit einem gefrorenen Huhn neben
der Tür dagegen noch nicht... ;)

CNR,
Renata
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.
Ralf Gebert
2004-04-23 02:00:21 UTC
Permalink
Post by Andreas Rossmann
Post by Ralf Gebert
Ich habe ihn "freundlichst" darum gebeten, sofort das Haus zu verlassen
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
Man muß nicht freundlich sein, man muß bestimmt sein.
das meinte ich auch damit mit "freundlich".
Mein Ton war so in Richtung "Bundeswehr" orientiert.
Links zwo, links zwo habe ich natürlich weggelassen.
Aber vielleicht hätte ich noch "im Laufschritt" erwähnen sollen:-)
Post by Andreas Rossmann
Schwachsinn. Der Eigentümer hat das Hausrecht und entscheidet, wer sein Haus
betreten darf, und wer verschwinden soll, selbst wenn er sie zunächst in die
Wohnung gelassen hat.
ich dachte ja auch, das der Eigentümer wesentlich mehr Rechte an "seinem
Eigentum" hätte.
Aber die Polizistinnen waren da anderer Ansicht.
Post by Andreas Rossmann
Wäre ja noch schöner. Ich hab so einen GEZ-Typen am
Hosenbund hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem Fuß im
Türspalt Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen. Ergebnis: Aufgeschlagenes
Knie und zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
uiuiuiuiuiui. Ich wüßte nicht, wie ich reagiert hätte, wenn er versucht
hätte, sich Zugang zu unserer Wohnung zu verschaffen.

Gruss
Ralf
Andreas Rossmann
2004-04-23 07:49:56 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Post by Andreas Rossmann
Post by Ralf Gebert
Ich habe ihn "freundlichst" darum gebeten, sofort das Haus zu verlassen
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
Man muß nicht freundlich sein, man muß bestimmt sein.
das meinte ich auch damit mit "freundlich".
Mein Ton war so in Richtung "Bundeswehr" orientiert.
Links zwo, links zwo habe ich natürlich weggelassen.
Aber vielleicht hätte ich noch "im Laufschritt" erwähnen sollen:-)
*LOL* Du hättest in ja auch in Grundstellung setzen können :-)
Post by Ralf Gebert
Post by Andreas Rossmann
Schwachsinn. Der Eigentümer hat das Hausrecht und entscheidet, wer sein
Haus betreten darf, und wer verschwinden soll, selbst wenn er sie
zunächst in die Wohnung gelassen hat.
ich dachte ja auch, das der Eigentümer wesentlich mehr Rechte an "seinem
Eigentum" hätte.
Aber die Polizistinnen waren da anderer Ansicht.
Die hätte ich mit Verlaub nochmal auf einen Lehrgang geschickt und im
Zweifel genauso hinauskomplimentiert wie den anderen. Du hättest selbst
diese Polizistinnen nicht mal ins Haus lassen müssen. Auch bei Polizisten
gibts Dummköpfe, wo man einfach den Mut haben muß, sich zu wehren. Besonders
als ich in Bayern war, bekam ich es mit solch "übereifrigen und kompetenten"
Polizisten zu tun, wobei aber die weiblichen in dieser Hinsicht die absolute
Ausnahme waren. Manche dort meinten auch, sie müssten mich befehlen, wie und
wo ich zu parken hätte, obwohl ich niemanden behinderte, keinem den Weg
versperrte, kein Privatgrundstück betrat und auch nirgends ein Halte-,
geschweigen denn Parkverbotszeichen da war. Hier muß man einfach konsequent
sein und wenns sein muß, eine gewisse "Bulle von Tölz"-Mentalität aufsetzen:
"Wenn Sie meinen, Sie müssten meinen Wagen abschleppen, dann nur zu."
Einfach keine besondere Ehrfurcht zeigen, selbst wenn man wohl in einem
katholischen Bayern dazu erzogen wurde, vor jeder möglichen Respektsperson
besonders ehrfürchtig zu sein.

Gruß
Andreas
Ralf Gebert
2004-04-23 16:20:24 UTC
Permalink
Du hättest selbst diese Polizistinnen nicht mal ins Haus lassen müssen.
das habe ich auch nicht, das hatten wir gestern vor der Haustüre abgeklärt.
Auch bei Polizisten
gibts Dummköpfe, wo man einfach den Mut haben muß, sich zu wehren.
Kommt ja auch immer auf die jeweilige Situation drauf an.
Gestern ging es ja nur darum, das die Polizistinnen mir nur weissmachen
wollten, das der Gez-Männ im Treppenhaus verweilen darf.

Das hätte mir sicherlich auch jeder andere Mitbürger auf unserem
Planeten erzählen dürfen, ich habe es eh nicht für bare Münze genommen.

Aber wenn dadurch wieder Recht und Ordnung hergestellt wurden:-)
Besonders
als ich in Bayern war, bekam ich es mit solch "übereifrigen und kompetenten"
Polizisten zu tun, wobei aber die weiblichen in dieser Hinsicht die absolute
Ausnahme waren. Manche dort meinten auch, sie müssten mich befehlen, wie und
wo ich zu parken hätte, obwohl ich niemanden behinderte, keinem den Weg
versperrte, kein Privatgrundstück betrat und auch nirgends ein Halte-,
geschweigen denn Parkverbotszeichen da war. Hier muß man einfach konsequent
"Wenn Sie meinen, Sie müssten meinen Wagen abschleppen, dann nur zu."
Einfach keine besondere Ehrfurcht zeigen, selbst wenn man wohl in einem
katholischen Bayern dazu erzogen wurde, vor jeder möglichen Respektsperson
besonders ehrfürchtig zu sein.
da hast Du natürlich Recht.
Ich hatte auch mal ein interessantes Erlebnis mit denen.
Zu dem "Tatvorwurf" habe ich nur gesagt "dazu äußere ich mich nicht" und
sie mögen es bitte schriftlich machen:-)

Das trifft manche ganz ganz hart:-)

Aber oh Wunder, es kam garnichts schriftliches mehr.

Gruss
Ralf
Gruß
Andreas
Heiko Nock
2004-04-23 06:50:58 UTC
Permalink
Post by Andreas Rossmann
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der eigentümer)
diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Schwachsinn. Der Eigentümer hat das Hausrecht und entscheidet, wer sein
Haus betreten darf, und wer verschwinden soll, selbst wenn er sie zunächst
in die Wohnung gelassen hat.
Bin ja mal gespannt, was du machst, wenn dich die Polizei oder der
Schornsteinfeger mal besucht.

Es kommt vielmehr darauf an, ob der GEZ-Mann sich dort aufgrund seiner
rechtlichen Stellung dort aufhalten durfte. Ob und wo das geregelt ist, weiß
ich nicht genau. Wenn, dann wahrscheinlich irgendwo im
Rundfunkstaatsvertrag.
Post by Andreas Rossmann
Wäre ja noch schöner. Ich hab so einen GEZ-Typen am Hosenbund
hinausgetragen als er meinte, er könne sich mit seinem Fuß im Türspalt
Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen. Ergebnis: Aufgeschlagenes Knie und
zerissenes Hemd. Sein Pech! Fand auch das Gericht.
Das ist ein *etwas* anderer Sachverhalt.
--
Ciao, Heiko...
Michael Liedtke
2004-04-22 18:47:44 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
man glaubt ja garnicht, was man so alles erlebt.
Das stimmt, manche schämen sich nicht mal für
Post by Ralf Gebert
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Falls es ein (Dein!) Einfamilienhaus ist, dann ist
diese Auskunft falsch.
Falls es ein Mehrfamilienhaus ist, dann hast Du
natürlich nicht den geringsten Einfluss darauf zu
nehmen, wer sich im Hausflur und _vor_ Deiner Tür
aufhält.
Daniel Zervikal
2004-04-22 19:38:37 UTC
Permalink
"Michael Liedtke" <***@t-online.de> schrieb:

Servus
Post by Michael Liedtke
Das stimmt, manche schämen sich nicht mal für
Post by Ralf Gebert
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Ich kann hier nichts "prolliges" erkennen, höchstens ein bischen
Erregung/Aufgeregtheit seitens des OPs.
Post by Michael Liedtke
Falls es ein (Dein!) Einfamilienhaus ist, dann ist
diese Auskunft falsch.
Falls es ein Mehrfamilienhaus ist, dann hast Du
natürlich nicht den geringsten Einfluss darauf zu
nehmen, wer sich im Hausflur und _vor_ Deiner Tür
aufhält.
Also _vor_ meiner Tür (in Falle eines MF-Hauses) könnte der auch campen
wenn ihn das befriedigt.
Aber defieniere doch mal "prolliges" Verhalten.

mfg
Daniel
Ralf Gebert
2004-04-23 02:09:21 UTC
Permalink
Post by Daniel Zervikal
Post by Michael Liedtke
Post by Ralf Gebert
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Ich kann hier nichts "prolliges" erkennen, höchstens ein bischen
Erregung/Aufgeregtheit seitens des OPs.
ich war schon auf 500 und von daher ist halt auch dann in diesem Moment
die Wortwahl nur noch "raus raus raus", d.h. immernoch höflich und
bestimmend.


Gruss
Ralf
Tom Berger
2004-04-23 10:04:30 UTC
Permalink
Post by Daniel Zervikal
Aber defieniere doch mal "prolliges" Verhalten.
Nun, der GEZler hat, wenn der Wohnungsinhaber schon bei der GEZ
gemeldet ist oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er
unangemeldet Rundfunkgeräte bereit hält, einen gesetzlich verbrieften
Anspruch auf Auskunft. Diesen Anspruch erfüllt der Wohnungsinhaber
nicht durch ein prolliges "Raus! Raus! Raus!".

Ich frage mich, ob dieser Wohnungsinhaber genau so reagieren würde,
wenn beispielsweise ein Steuerprüfer des Finanzamts vor der Tür
stünde.

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Holger Pollmann
2004-04-23 14:05:52 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Daniel Zervikal
Aber defieniere doch mal "prolliges" Verhalten.
Nun, der GEZler hat, wenn der Wohnungsinhaber schon bei der GEZ
gemeldet ist oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er
unangemeldet Rundfunkgeräte bereit hält, einen gesetzlich
verbrieften Anspruch auf Auskunft.
In mündlicher Form? Wohl kaum. Ich würde sagen, daß sich prinzipiell
der Rundfunkteilnehmer aussuchen kann, wie er die Auskunft erteilt.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Werner Olschewski
2004-04-23 14:18:31 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Tom Berger
Post by Daniel Zervikal
Aber defieniere doch mal "prolliges" Verhalten.
Nun, der GEZler hat, wenn der Wohnungsinhaber schon bei der GEZ
gemeldet ist oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er
unangemeldet Rundfunkgeräte bereit hält, einen gesetzlich
verbrieften Anspruch auf Auskunft.
In mündlicher Form? Wohl kaum. Ich würde sagen, daß sich prinzipiell
der Rundfunkteilnehmer aussuchen kann, wie er die Auskunft erteilt.
Hab ich den letzten Thread zu GEZ und Auskunft falsch verstanden?
Ich habe im Kopf, dass ich nur dann Auskunft geben muss, wenn sich
etwas gebuehrenrelevantes aendert, oder wenn sie einen begruendeten
Verdacht haben.

Gruss
Werner
Tom Berger
2004-04-23 16:25:26 UTC
Permalink
Post by Werner Olschewski
Post by Tom Berger
wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er
unangemeldet Rundfunkgeräte bereit hält, einen gesetzlich
verbrieften Anspruch auf Auskunft.
Hab ich den letzten Thread zu GEZ und Auskunft falsch verstanden?
Ich habe im Kopf, dass ich nur dann Auskunft geben muss, wenn sich
etwas gebuehrenrelevantes aendert, oder wenn sie einen begruendeten
Verdacht haben.
Weiter unten habe ich den dazu passenden Text aus dem
Rundfunkgebührenstaatsvertrag gepostet. Da steht nichts von
"begründetem Verdacht", sondern von "tasächlichen Anhaltspunkten". Was
das anderes ist, weiss ich allerdings auch nicht. Ich vermute eine
Antenne auf dem Dach o.ä.

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Tom Berger
2004-04-23 16:19:20 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
In mündlicher Form? Wohl kaum. Ich würde sagen, daß sich prinzipiell
der Rundfunkteilnehmer aussuchen kann, wie er die Auskunft erteilt.
Sicherlich, aber hier ging es doch nur darum, ob das Auftreten des
Bewohners "prollig" war oder nicht. Er könnte ja auch ganz einfach
sagen: "ich möchte diese Auskunft lieber schriftlich geben, bitte
schreiben Sie mich an und verlassen jetzt bitte meine Wohnung."

T:-)m Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Christian Knoke
2004-04-22 20:28:11 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Falls es ein Mehrfamilienhaus ist, dann hast Du
natürlich nicht den geringsten Einfluss darauf zu
nehmen, wer sich im Hausflur und _vor_ Deiner Tür
aufhält.
Aber wie soll man obskure Leute loswerden, die nicht im Haus wohnen, sich
aber schon mal zur Sachbeschädigung hinreissen lassen? Habe ich nicht als
Mieter ein Mit-Hausrecht an dem Flur und an dem Treppenhaus?

Ich hab das bisher für mich so definiert, wer zu keinem Mieter will, fliegt
raus. Er kann ja erneut klingeln und sich öffnen lassen.

Christian
--
Christian Knoke * * * http://cknoke.de
* * * * * * * * * Ceterum censeo Microsoft esse dividendum.
Ralf Gebert
2004-04-23 02:10:21 UTC
Permalink
Post by Christian Knoke
Aber wie soll man obskure Leute loswerden, die nicht im Haus wohnen, sich
aber schon mal zur Sachbeschädigung hinreissen lassen? Habe ich nicht als
Mieter ein Mit-Hausrecht an dem Flur und an dem Treppenhaus?
Ich hab das bisher für mich so definiert, wer zu keinem Mieter will, fliegt
raus. Er kann ja erneut klingeln und sich öffnen lassen.
tja und da hat man offensichtlich (nach der Meinung hier) kein Recht,
denjenigen vor die Tür zu setzen.

Er hat das Recht sich wohl stundenlang und Tagelang im Hausflur
aufzuhalten etc.

Gruss
Ralf
Sascha Ehlert
2004-04-23 06:29:11 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Post by Christian Knoke
Aber wie soll man obskure Leute loswerden, die nicht im Haus wohnen, sich
aber schon mal zur Sachbeschädigung hinreissen lassen? Habe ich nicht als
Mieter ein Mit-Hausrecht an dem Flur und an dem Treppenhaus?
Ich hab das bisher für mich so definiert, wer zu keinem Mieter will, fliegt
raus. Er kann ja erneut klingeln und sich öffnen lassen.
tja und da hat man offensichtlich (nach der Meinung hier) kein Recht,
denjenigen vor die Tür zu setzen.
Er hat das Recht sich wohl stundenlang und Tagelang im Hausflur
aufzuhalten etc.
Wie rechtfertigt dann die Polizei die Einsätze die man in diesen
"Doku-Soaps" sehen kann? Ich meine jene in denen irgendein Pen^W
Obdachloser mal wieder aus einen Mehrparteienhaus geworfen wird, und das
idR sehr bestimmt.

Wo ist der Unterschied zwischen GEZ-Scherge und einen flohbewohnten
Penner? Will ja jetzt keinen ehrenhaften Penner beleidigen in dem ich
Ihn mit diesen Abschaum vergleiche, aber anscheinend haben die weniger
Sympathien seitens der Grünen.

Gruß
Sascha
Frank Hucklenbroich
2004-04-23 07:27:09 UTC
Permalink
Post by Sascha Ehlert
Wie rechtfertigt dann die Polizei die Einsätze die man in diesen
"Doku-Soaps" sehen kann? Ich meine jene in denen irgendein Pen^W
Obdachloser mal wieder aus einen Mehrparteienhaus geworfen wird, und das
idR sehr bestimmt.
Wo ist der Unterschied zwischen GEZ-Scherge und einen flohbewohnten
Penner?
Letzteren möchtest Du nicht wirklich im wahrsten Sinne des Wortes
"rauswerfen", es sei denn Du hast Lust auf diverse
Krankheiten/"Mitbewohner". Das darf dann lieber die Polizei machen (die im
Zweifel das ganze an einen RTW delegiert, wenn z.B. Verdacht auf Tbc
besteht).

Grüße,

Frank
Sascha Ehlert
2004-04-23 08:10:15 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Sascha Ehlert
Wie rechtfertigt dann die Polizei die Einsätze die man in diesen
"Doku-Soaps" sehen kann? Ich meine jene in denen irgendein Pen^W
Obdachloser mal wieder aus einen Mehrparteienhaus geworfen wird, und das
idR sehr bestimmt.
Wo ist der Unterschied zwischen GEZ-Scherge und einen flohbewohnten
Penner?
Letzteren möchtest Du nicht wirklich im wahrsten Sinne des Wortes
"rauswerfen", es sei denn Du hast Lust auf diverse
Krankheiten/"Mitbewohner". Das darf dann lieber die Polizei machen (die im
Zweifel das ganze an einen RTW delegiert, wenn z.B. Verdacht auf Tbc
besteht).
Schon klar, man sollte auch tunlichst aufpassen sich von diesen Leuten
nicht anspucken zu lassen.
Aber darum ging es mir ja gar nicht.
Es ging darum das die Aussage hier dahin ging das niemand anscheinend
das Recht hat GEZ-Schergen aus einen Mehrparteienhaus zu verweisen (s.OP).
Allerdings landläufige verwahrloste Personen schneller auf die Straße
landen als sie gucken können. Entweder kann "jemand" unerwünschten
Personen ein generelles Hausverbot erteilen (was ich nur glauben kann
wenn alle Mieter sich gegen eine PErson aussprechen), oder die Polizei
schmeißt Penner ohne wirkliche Grundlage raus.
Da IANAL würde mich da schon interessieren.

Grüße aus Bochum, Revier von Harry & Toto

Sascha
Frank Hucklenbroich
2004-04-23 09:11:55 UTC
Permalink
Post by Sascha Ehlert
Es ging darum das die Aussage hier dahin ging das niemand anscheinend
das Recht hat GEZ-Schergen aus einen Mehrparteienhaus zu verweisen (s.OP).
Allerdings landläufige verwahrloste Personen schneller auf die Straße
landen als sie gucken können. Entweder kann "jemand" unerwünschten
Personen ein generelles Hausverbot erteilen (was ich nur glauben kann
wenn alle Mieter sich gegen eine PErson aussprechen), oder die Polizei
schmeißt Penner ohne wirkliche Grundlage raus.
Ich denke mal daß man bei einer verwahrlosten, obdachlosen Person einfach
konkludent davon ausgehen kann, daß die eben nicht im Haus ist weil sie
dort einen der Mieter besuchen will. Da wird dann wohl das Einverständnis
aller Mieter stillschweigend vorausgesetzt. Die Polizei kennt ja auch
i.d.R. ihre "Klientel".
Der GEZ'ler könnte hingegen in der Tat ein berechtigtes Interesse haben,
einen der Mieter zu besuchen (und sei es weil der Mieter ihm zeigen will,
daß er eben keinen Fernseher hat).

GEZ'ler haben nun mal (ähnlich wie Stromableser vom E-Werk oder
Schornsteinfeger) öfters/immer in fremden Häusern zu tun, das gehört nun
mal zu ihrem Aufgabenbereich, von daher wird die Polizei da nicht so
schnell einen Platzverweis aussprechen wie bei dem Penner, der es sich im
Keller des Mietshauses gemütlich macht.

Grüße,

Frank
Ralf Gebert
2004-04-23 16:27:39 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
GEZ'ler haben nun mal (ähnlich wie Stromableser vom E-Werk oder
Schornsteinfeger) öfters/immer in fremden Häusern zu tun, das gehört nun
mal zu ihrem Aufgabenbereich, von daher wird die Polizei da nicht so
schnell einen Platzverweis aussprechen wie bei dem Penner, der es sich im
Keller des Mietshauses gemütlich macht.
ich lese meinen Strom seit Jahren selbst ab und gebe diese Daten per
Internet weiter.

Ich denke, das auch der GEZ`ler ein aussterbender Beruf sein wird:-)
(zumindest wenn er wieder vor meiner Wohnungstür steht:-)

Gruss
Ralf
Ralf Gebert
2004-04-23 16:26:32 UTC
Permalink
Post by Sascha Ehlert
Es ging darum das die Aussage hier dahin ging das niemand anscheinend
das Recht hat GEZ-Schergen aus einen Mehrparteienhaus zu verweisen (s.OP).
Allerdings landläufige verwahrloste Personen schneller auf die Straße
landen als sie gucken können. Entweder kann "jemand" unerwünschten
Personen ein generelles Hausverbot erteilen (was ich nur glauben kann
wenn alle Mieter sich gegen eine PErson aussprechen), oder die Polizei
schmeißt Penner ohne wirkliche Grundlage raus.
Da IANAL würde mich da schon interessieren.
tja, da wird halt mit zweierlei Maß gemessen.

Gruss
Ralf
Christoph von Nathusius
2004-04-23 08:45:07 UTC
Permalink
Post by Sascha Ehlert
Post by Ralf Gebert
tja und da hat man offensichtlich (nach der Meinung hier) kein
Recht, denjenigen vor die Tür zu setzen.
Er hat das Recht sich wohl stundenlang und Tagelang im Hausflur
aufzuhalten etc.
[...]
Wo ist der Unterschied zwischen GEZ-Scherge und einen flohbewohnten
Penner?
Der Kontrolleur ist erst mal berechtigter Besucher
von einem oder mehreren Mietern.
Post by Sascha Ehlert
Will ja jetzt keinen ehrenhaften Penner beleidigen in dem ich
Ihn mit diesen Abschaum vergleiche,
... ach so, es geht dir nur um's Rumpöbeln!
Dann kann man sich die Diskussion mit dir
ja gleich sparen.

CvN
Sascha Ehlert
2004-04-23 10:09:50 UTC
Permalink
ist das ein begin/end Spielchen?
Dann fehlt da IMHO ein 2. Leerzeichen, oder?
Post by Christoph von Nathusius
Der Kontrolleur ist erst mal berechtigter Besucher
von einem oder mehreren Mietern.
Post by Sascha Ehlert
Will ja jetzt keinen ehrenhaften Penner beleidigen in dem ich
Ihn mit diesen Abschaum vergleiche,
... ach so, es geht dir nur um's Rumpöbeln!
Dann kann man sich die Diskussion mit dir
ja gleich sparen.
Verstehe ich nicht.
Sind etwa GEZ-Schergen kein Abschaum? Die Methoden von denen, das
Auftreten und das anscheinend weit verbreitete Verhalten von GEZ-Leuten
die "Hausbesuche" machen, lassen m.E. keinen anderen Begriff als
Abschaum zu.
Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur berichten das Obdachlose mir
noch nie so unangenehm aufgefallen sind wie diese GEZ'ler.

Aber sorry, ich übersah, keine weitere Diskussion...

Gruß Sascha
Ralf Gebert
2004-04-23 16:28:46 UTC
Permalink
Post by Christoph von Nathusius
Der Kontrolleur ist erst mal berechtigter Besucher
von einem oder mehreren Mietern.
ich weiß nicht. Grundsätzlich würde ich jeden "Drücker" des Hauses
verweisen, egal ob der nun von der GEZ oder von einem Verlag etc. kommt.

Gruss
Ralf
Boris 'pi' Piwinger
2004-04-23 10:09:33 UTC
Permalink
Post by Sascha Ehlert
Wo ist der Unterschied zwischen GEZ-Scherge und einen flohbewohnten
Penner?
Ersterer koennte ein Trickbetrueger sein. Im Interesse aller
Mietparteien sollte die Polizei hier zur Sicherheit eine
Personenueberpruefung durchfuehren.

pi
--
Attachment? Nein: http://piology.org/ILOVEYOU-Signature-FAQ.html
begin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
I am a signature virus. Distribute me until the bitter
end
Ralf Gebert
2004-04-23 16:30:56 UTC
Permalink
Post by Boris 'pi' Piwinger
Post by Sascha Ehlert
Wo ist der Unterschied zwischen GEZ-Scherge und einen flohbewohnten
Penner?
Ersterer koennte ein Trickbetrueger sein. Im Interesse aller
Mietparteien sollte die Polizei hier zur Sicherheit eine
Personenueberpruefung durchfuehren.
haben die ja garnicht gemacht.
Selbst ich wurde nicht kontrolliert.

Gruss
Ralf

Ralf Gebert
2004-04-23 02:08:21 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Das stimmt, manche schämen sich nicht mal für
Post by Ralf Gebert
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
ist doch egal wie die Wortwahl in diesem Moment ist.
Entscheidend ist ja, das der Typ ganz genau nun weiß, was er zu tun hat.

Ich bin halt in solchen Momenten nicht so freundlich, um ihn wie folgt
zu bitten
"Sind Sie evtl. so freundlichst und Verlassen umgehend das Haus".
Post by Michael Liedtke
Falls es ein (Dein!) Einfamilienhaus ist, dann ist
diese Auskunft falsch.
Falls es ein Mehrfamilienhaus ist, dann hast Du
natürlich nicht den geringsten Einfluss darauf zu
nehmen, wer sich im Hausflur und _vor_ Deiner Tür
aufhält.
tja und da scheiden sich wohl die Geister hier.
Es ist hier ein Mehrfamilienhaus und angenommen es wohnen dann 2
Familien in diesem Haus (der eigentümer und seine Ehefrau und der Sohn
und seine Ehefrau)

Gruss
Ralf
Jan Hladik
2004-04-23 12:20:21 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Falls es ein Mehrfamilienhaus ist, dann hast Du
natürlich nicht den geringsten Einfluss darauf zu
nehmen, wer sich im Hausflur und _vor_ Deiner Tür
aufhält.
Soso. Wenn es also ein Penner schafft, sich hinter einem Bewohner durch
die Haustuer zu zwaengen, hat man keine Moeglichkeit, ihn daran zu
hindern, fuerderhin im Treppenhaus zu wohnen, es sei denn, der Vermieter
bemueht sich persoenlich?

I don't think so!

Jan
Nico Nevolani
2004-04-22 22:58:00 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Ich bin auf dem Weg nach Hause, da ruft mich meine Ehefrau aufs Handy
an, weil ein sog. GEZ-Määän vor der Tür steht (sie hat ihn nicht
hineingelassen) und hat ihm verdeutlicht, egal was er von IHR will, das
der Ehegatte alle geschäftlichen Dinge regelt (also den schriftlichen
Kram) In ca. 2 Minuten erreichte ich meine Wohnung und VOR der
Wohnungstür stand doch glatt dieser Gez-Männ.
Ich habe ihn "freundlichst" darum gebeten, sofort das Haus zu verlassen
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
Wie schaffst du es, dein Weib dermaßen devot zu halten, dass sie sich
nicht mal traut so'n hergelaufenen Klinkenputzer abzufertigen? ;-)

Interessierte Grüsse
Nico
Ralf Gebert
2004-04-23 02:12:02 UTC
Permalink
Post by Nico Nevolani
Wie schaffst du es, dein Weib dermaßen devot zu halten, dass sie sich
nicht mal traut so'n hergelaufenen Klinkenputzer abzufertigen? ;-)
weil ich mich ja grundsätzlich um solche "nervigen" Leute kümmern werde.
Meine Ehefrau ist dafür zu "lieb":-)

Gruss
Ralf
Frederic Wenzel
2004-04-23 07:34:38 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Post by Nico Nevolani
Wie schaffst du es, dein Weib dermaßen devot zu halten, dass sie sich
nicht mal traut so'n hergelaufenen Klinkenputzer abzufertigen? ;-)
weil ich mich ja grundsätzlich um solche "nervigen" Leute kümmern werde.
Meine Ehefrau ist dafür zu "lieb":-)
Stimmt, devot würd ich das net nennen, sie hat wohl eher einfach keine
Lust sich den Stress zu geben ;)

Ciao
Fred
Ellen Fink
2004-04-23 04:54:45 UTC
Permalink
Hi Ralf,
Post by Ralf Gebert
Post by Nico Nevolani
Wie schaffst du es, dein Weib dermaßen devot zu halten, dass sie sich
nicht mal traut so'n hergelaufenen Klinkenputzer abzufertigen? ;-)
weil ich mich ja grundsätzlich um solche "nervigen" Leute kümmern werde.
Meine Ehefrau ist dafür zu "lieb":-)
Oh Mann - da hätte ich aber ein Problem, wenn ich immer auf meinen Mann
warten müsste ;-)

Gruß

Ellen
Ingo Kolb
2004-04-23 09:09:25 UTC
Permalink
Post by Nico Nevolani
Wie schaffst du es, dein Weib dermaßen devot zu halten, dass sie sich
nicht mal traut so'n hergelaufenen Klinkenputzer abzufertigen? ;-)
Wieso devot? Dass nenn ich Liebe und Selbstlosigkeit ;-) Sie will ihrem Mann
einfach den Spaß überlassen.

SCNR,
Ingo
--
Die E-Mailadresse ist gültig, aber Mails darüber werden nicht gelesen.
The e-mail adress is valid, but mails to this account won't be read.
Fritz Becker
2004-04-23 05:55:31 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
man glaubt ja garnicht, was man so alles erlebt.
Ich habe ihn "freundlichst" darum gebeten, sofort das Haus zu verlassen
(naja: "Raus hier, raus raus raus")
Puh, man glaubt es wirklich nicht.
Tom Berger
2004-04-23 09:49:41 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Damit haben die Politzisten ziemlich sicher nicht Recht.
Post by Ralf Gebert
Schau`n wir mal was so noch alles von diesem GEZ-Män kommen wird, ich
denke jetzt muß man mit dem schlimsten rechnen:-)
Wenn das "Schlimmste" für Dich ist, dass Du Deiner gesetzlichen
Verpflichtung nachkommst, dann stimmt Deine Befürchtung. Wenn der
GEZler Anhaltspunkte dafür hat, dass Du unangemeldet Rundfunkgeräte
betreibst, dann wird er eine Zwangsanmeldung veranlassen.

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Dirk Moebius
2004-04-23 10:10:32 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Ralf Gebert
Die netten Polizistinnen haben mich darauf hingewiesen, sofern der
GEZ-Männ "im Haus" sei, hat niemand das Recht (auch nicht der
eigentümer) diesen GEZ-Männ des Hauses zu verweisen.
Damit haben die Politzisten ziemlich sicher nicht Recht.
Post by Ralf Gebert
Schau`n wir mal was so noch alles von diesem GEZ-Män kommen wird, ich
denke jetzt muß man mit dem schlimsten rechnen:-)
Wenn das "Schlimmste" für Dich ist, dass Du Deiner gesetzlichen
Verpflichtung nachkommst, dann stimmt Deine Befürchtung.
Diese Verpflichtung hat er aber nur, wenn er tatsächlich
Empfangsgeräte bereithält.

Dirk
--
Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac
Tom Berger
2004-04-23 13:07:58 UTC
Permalink
Post by Dirk Moebius
Diese Verpflichtung hat er aber nur, wenn er tatsächlich
Empfangsgeräte bereithält.
Nein.

Ich zitiere mal den Rundfunkgebührenstaatsvertrag §4(5):

"(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer
oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß
sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht
oder nicht umfassend nach § 3 Abs.1 und 2 angezeigt haben, Auskunft
über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum
ihrer Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von Personen
verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in
häuslicher Gemeinschaft leben. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei
neben den in § 3 Abs.2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten
erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Abs.3 Satz 1
gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auskunft kann im
Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden."

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Dirk Moebius
2004-04-23 13:19:09 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Dirk Moebius
Diese Verpflichtung hat er aber nur, wenn er tatsächlich
Empfangsgeräte bereithält.
Nein.
"(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer
oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen
Dann wird der GEZ-ler ja diese Anhaltspunkte erláutern kónnen.

Ich habe allerdings noch keinen getroffen, der mehr als ein
"JEDER hat ein Radio" zustandegebracht hätte.


Nur: wenn dem so einfach ist, wie Du es siehst, warum legen die LRA
denn dann nicht die "tatsächlichen Anhaltspunkte" auf den Tisch,
sondern schicken die immer gleichen bewußt irreführend formulierten
Briefe?


Dirk
--
Das Leben ist zu kostbar, um es dem Schicksal zu überlassen.
Deus X. Machina, AKA Mac
Tom Berger
2004-04-23 16:15:21 UTC
Permalink
Post by Dirk Moebius
Dann wird der GEZ-ler ja diese Anhaltspunkte erláutern kónnen.
Das sollte man annehmen. Hindern könnte ihn allerdings daran ein
schaummündiger Bewohner, der nur noch blidnmwütig "Raus! Raus!"
brüllt.
Post by Dirk Moebius
Ich habe allerdings noch keinen getroffen, der mehr als ein
"JEDER hat ein Radio" zustandegebracht hätte.
Ich habe tatsächlich noch überhaupt keinen getroffen. Ich nehme mal
an, dass eine Sat-Schüssel auf dem Dach so ein Anhaltspunkt sein
könnte, oder der Umstand, dass der Hausbewohner gerade sein Auto mit
Autoradio vor dem Haus parkt ...
Post by Dirk Moebius
Nur: wenn dem so einfach ist, wie Du es siehst, warum legen die LRA
denn dann nicht die "tatsächlichen Anhaltspunkte" auf den Tisch,
sondern schicken die immer gleichen bewußt irreführend formulierten
Briefe?
Wo sehe ich irgend etwas "einfach"? Ich habe den Staatsvertrag
zitiert, der Gesetzeskraft hat. Da steht eben nicht drin, dass nur
derjenige zur Auaskunft verpflichtet ist, der ein Rundfunkgerät
tatsächlich hat (wie Du oder der Vorposter das fälschlich fomuliert
hat), sondern jeder, bei dem Anhaltspunkte dafür vorliegen. Wie das im
Detail gehandhabt wird, weiss ich nicht. Ich bezahle GEZ und
vermutlich kriege ich deshalb keine Besuch von denen.

Darüber hinaus sind m.W. die Kontrolleure allesamt Mitarbeiter der
Landesrundfunkanstalten, die Briefe aber kommen von der GEZ. Die
beiden haben nicht viel miteinander zu tun.

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Peter Bruells
2004-04-23 13:32:09 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Dirk Moebius
Diese Verpflichtung hat er aber nur, wenn er tatsächlich
Empfangsgeräte bereithält.
Nein.
"(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer
oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß
sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten
Stimmt. Da für die Rechtmässigkeit tatsächliche Anhaltspunkte
vorliegen müssen, müssen die meiner Interpretation auch dem
"Verdächtigen" gegenüber genannt werden, da er sonst keine Chance hat
zu entscheiden, ob er zu Recht oder zu Unrecht belästigt wird.
Tom Berger
2004-04-23 16:17:09 UTC
Permalink
Post by Peter Bruells
Stimmt. Da für die Rechtmässigkeit tatsächliche Anhaltspunkte
vorliegen müssen, müssen die meiner Interpretation auch dem
"Verdächtigen" gegenüber genannt werden, da er sonst keine Chance hat
zu entscheiden, ob er zu Recht oder zu Unrecht belästigt wird.
Tja, und da kommen wir zu des Pudels Kern: wie kann der GEZler seinem
Gegenüber seine Anhaltspunkte verständlich machen und damit seinen
Auskunftsanspruch begründen, wenn dieses Gegenüber nur noch
hasserfüllt und mit Schaum vor dem Mund "Raus! Raus!" brüllt?

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...