Post by Joachim MannheimPost by Susanne JägerPost by Joachim MannheimMich stört das T50-Schild. Ist in der Str bis dahin T30?, warum lässt
man das nicht, und stellt hier so ein "gib Gas"-Schild hin.
auf der anderen Straßenseite (ein paar m weiter hinten) ist 'ne Kita, die
T30 auch im übergeordneten Netz erlaubt. Diese Einschränkung läuft hier
ab und es geht wieder ins richtige Hauptstraßennetz. Vermutlich könnte
man die Beschränkung auch noch die paar m bestehen lassen, aber in sich
logisch ist es leider schon.
Logisch ist das nur innerhalb einer Logik "sowenig wie möglich T30"
(schränkt ja den Verkehr ein).
Logisch ist es nach den Einschränkungen der StVO, die T30 nur nach einem
sehr eingeschränkten Kriterienkatalog zuläßt :-( Mal gespannt, ob sich da
nach dem anstehenden Regierungswechsel etwas ändert. Wäre mir persönlich
deutlich wichtiger als die viel diskutierten 130 auf der Autobahn - da
fahre ich eh nicht ;-)
Post by Joachim MannheimPost by Susanne JägerPost by Joachim MannheimUnd das Parkverbot, was ja eine Halteerlaubnis darstellt, ist auch doof,
besser Halteverbot.
Ja, Im Zweifelsfall wird beides eh nicht beachtet und überwacht. *Viel*
ändern würde es für die Situation IMHO nicht.
Ob und wie da jemand dicht vor der Einmündung geparkt hat, weiß man
nicht. (auf den google-Luftbildern parkt einer eine Autolänge hinter der
Ampel)
Im allgemeinen wird das dazu führen, dass gerade auch ein ewig langer
LKW links bleibt, auch wenn er rechts abbiegt.
Aber klar, neben dem Schild bräuchte es dann auch die Motivation, das
durchzusetzen.
Die Google Bilder sind da veraltet. Jetzt ist Querparken bis ca 10m? vor
der Aufweitung und Mittelinsel angesagt, dadurch bleiben die meisten Kfz
(nicht nur Lkw) zunächst mal links. Die Mapillary Bilder geben das ganz
gut wieder.
Post by Joachim MannheimPost by Susanne JägerPost by Joachim Mannheimhttps://goo.gl/maps/ak8weyw7ju7B89Q86
Ich schätze die Breite auf ca 5,50 das reicht nicht für zwei vollwertige
Fahrspuren, von denen zumindest die Lkw taugliche 3m hat. Und wenn du
dann die Weiterfahrt in beide Richtungen für Lkw ermöglichen willst, wird
das m.E. zu knapp.
Ein LKW kommt, auch wenn er ganz rechts steht, rechts um die Kurve und
linksrum sowieso.
Und links neben den LKW passt ein PKW.
Ich glaub, ich wiederhol mich ;)
Wie gesagt, nach meinem Eindruck eher nicht, aber ich habe nicht
nachgemessen.
Post by Joachim MannheimUtopischerweise würde die Stadt das einfach mal ausmessen, checken
(testweise PKW neben LKW hinstellen) und wenns passt popupmäßig
markieren und beobachten.
Na ja, maßgeblich für die Markierung von Mittellinien ist m.E. die RAST,
das ist eher die Grundlage für eine Verwaltungsentscheidung als ein
Feldversuch vor Ort. - und eigentlich finde ich das auch ganz gut ;-)
Post by Joachim MannheimPost by Susanne JägerPost by Joachim MannheimKann man als Radfahrer weitestgehend vermeiden, indem man, wenn man
linksrum möchte, sich mittig in der Spur platziert und sich in dem Fall
nicht rechts an schon stehenden KFZ vorbeiquetscht.
Völlig narrensicher gehts nicht.
Halte ich bei der Fahrbahnbreite für unpraktikabel und wenn schon
Richtungsfahrbahnen dann richtig und nicht so ein gemischtes Gemurkse,
was wieder neue Konflikte schafft. Wenn dann bitte sauber trennen oder in
dem Fall meine Idee mit 20m Radstreifen mit 2-2,50 Breite plus ARAS oder
Rechtsabbiegeverbot für Kfz. Das würde den Murks mit dem
durcheinanderfahren unterbinden und den vorhandenen potenziellen Konflikt
rausnehmen.
Wenn KFZ nicht rechts abbiegen dürfen, wär der Konflikt weg.
Aber das kriegste nicht angeordnet, nicht durchgesetzt und
das halt ich hier auch nicht für sinnvoll.
Nicht durchsetzbar muss man erstmal probieren. Der Berliner Senat ist
durch das Mobilitätsgesetz gezwungen nach tödlichen Unfällen zu prüfen,
ob Infrastruktur zum Unfall beigetragen hat und ob was geändert werden
könnte. Sie sollen sich mit den Varianten wenigstens mal beschäftigen. An
der Alexanderstraße haben sie 2019 ein temporäres Rechtsabbiegeverbot an
einer Stelle angeordnet, die den Kfz-Verkehr wirklich behindert hat -
entsprechend wenig wurde es auch beachtet. Bei anderen Prüfungen kam da
leider auch schon Müll raus, wie die Idee die Änderung eines Radstreifens
in einen Hochbordradweg hinter den parkenden Autos würde die Sicherheit
erhöhen. :-(
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/verkehrssicherheit/unfallkommission/verkehrsunfaelle-mit-todesfolge-21-mobg/jahr-2020/#unfall26
Post by Joachim MannheimOhne Rechtsabbiegeverbot machts die Separierung nicht ungefährlicher,
mit ist sie unnötig.
jein, ohne Rechtsabbiegeverbot oder ARAS würde die Separierung eher
schaden. Nützen würde sie, wenn man damit die falsche Zweistreifigkeit
für Kfz, die zu chaotischem Verhalten verleitet, aufheben kann. Genauso
sinnvoll wäre ein Rückbau des überbreiten Einmündungsbereichs, aber
Post by Joachim MannheimIch würde eine schnelle, pragmatische Hilfestellung bevorzugen, ohne
Restriktionen für den Radverkehr.
ein Rückbau wäre nicht schnell und pragmatisch möglich.
Post by Joachim MannheimUnd verantwortungsloses Fahren wird man ohne einen schnellreaktiven
Entzug der Fahrerlaubnis (möglichst, bevor es Opfer gibt) nicht verhindern.
Im Verkehr Menschen gefährden und an Leib udn Leben schädigen hat eine
viel zu hohe gesellschaftliche Akzeptanz.
Stimme ich zu, ich denke auch anders als andere hier, dass die Forderung
nach einem echten, verpflichtenden Abbiegeassistenten mit
Kollisionserkennung und Notstopp dazu kommen müsste. Weil Menschen machen
Fehler und wenn Menschen in schweren Lkw Fehler machen kostet das andere
Menschen Leben und Gesundheit.
Post by Joachim MannheimMit Straßengestaltung kommt man irgendwann nicht mehr weiter.
Vor allem ist Straßengestaltung an vergangenen Unfallorten nur selten
geeignet weitere schwere Unfälle zu verhindern, weil die selten mehrmals
am gleichen Ort stattfinden. Dennoch hilft die Betrachtung und Diskussion
und ggf Umgestaltung von Problemstellen evtl dabei gleichartige Anlagen
und Anordnungen auch an anderer Stelle zu vermeiden.
Post by Joachim MannheimPost by Susanne JägerPost by Joachim MannheimDer praktische Aufwand wäre gering, ob sowas bürokratiemäßig einfach mal
aufpoppen kann, oder jahrelanger Behördenarbeit bedarf, weiß ich nicht.
Übrigens könnte die linke Spur auch nur für linksabbiegende _PKW_ sein,
falls es sehr knapp vom Platz her wird.
Zweistreifiges Abbiegen ist ohne getrennte Signalisierung aus gutem Grund
in den Regelwerken nicht mehr vorgesehen.
Getrennte Signalisierung bedeutet Trennung KFZ / Rad?
So wird es manchmal verstanden, das führt dann aber leicht zu 3sec
Zeitscheiben für den Rad- (und Fußverkehr) und geht nach hinten los,
sinnvoller ist eine getrennte Signalisierung von Fahrtrichtungen bzw
Abbiegerelationen.
Getrennte Signalisierung ist vor allem *das* Standardargument
eingefleischter Radwegverfechter um die Separation immer und überall als
Sicherheitsfeature verkaufen zu können. Dass das flächendeckend mit
massiven Reisezeiteinbußen für alle Verkehrsarten (auch den Radverkehr)
einhergeht wird dann gerne runtergespielt. Die oft sehr breiten Berliner
Straßen machen es zwar einfacher und an vielen Knoten auch unverzichtbar
verschiedene Abbiegebeziehungen nacheinander abzuwickeln aber das geht
eben nicht immer.
Ganz besonders gemein ist zweistreifiges Rechtsabbiegen neben einer RVA
bei gemeinsamen Grünsignal für geradeaus und rechts. Dann haben selbst
gutwillige Autofahrer:innen in der linken Spur kaum eine Chance die
Radfahrenden nicht umzufahren, weil sie sie schlicht nicht sehen können.
Gibts aber leider noch an einigen Stellen.
Post by Joachim MannheimHab den Gesetzgebungsprozess mitverfolgt, aber verdrängt, dass das
auch im Mischverkehr gelten soll, wo's die Falle Geradeausradfahrer
rechts neben Rechtsabbieger eigentlich nicht gibt.
Das find ich seltsam und mir fallen spontan viele Stellen ein, wo das
Unfug ist.
Nach dem Wortlaut der StVO dürfte es auch nicht zutreffen, wenn gar kein
RF da lang kommen kann. (?) Aber ich kenne in Berlin eine ganze Menge
Straßen wo die Situation Rad geradeaus neben Rechtsabbieger durch echte
mehrstreifige Straßen oder wie hier falsche Mehrstreifigkeit eintreten
kann und auch in der Praxis eintritt.
Post by Joachim MannheimDass sich niemand dran hält, ist was anderes.
Dass Schritttempo auch zu schnell sein kann, wenn man blind abbiegt
(gerade auch Scheuers 11 km/h Schritttempo) ist nochmal was anderes.
11 km/h sind keine Schrittgeschwindigkeit! Und ja man kann auch im
Schritttempo jemanden überrollen, die Chance es noch mitzubekommen steigt
aber, wenn sich der Lkw um die Kurve tastet, gegenüber dem oft üblichen
schwungvollen Anfahren. Es wurde soweit ich mitbekommen habe, bei einigen
der letzten Prozesse schon Teil der Urteilsbegründung, dass die
vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten worden war. Muss
sich nur noch rumsprechen und v.a. auch schon ohne Unfall kontrolliert
werden.
Post by Joachim MannheimAbschließend: wenns denn irgendwann einen Prozess gibt, wäre ich an
einem Bericht und vor allem auch dem Urteilstext sehr interessiert!
Urteilstext dürfte sehr unwahrscheinlich sein. Die wesentlichen Aussagen
gibt es meistens in der Presse. Ich gehöre selbst nicht zu den
Prozessbeobachter:innen bekomme aber intern häufig einen Bericht. Was
veröffentlicht wird, werde ich versuchen hier auch bekannt zu machen.
Gruß
Susanne