Discussion:
Wann Vertrag bei Internetkauf gültig?
(zu alt für eine Antwort)
Peter Koerber
2018-08-01 17:59:40 UTC
Permalink
Ich habe via Internet einen HP-Laptop bei einem bekannten
Internet-Händler in Berlin gekauft. Gleichentags per E-Mail eine
"Bestätigung" erhalten mit "vielen Dank für Ihre Bestellung" und
anschliessend die Bestelldetails genau so, wie ich bestellt habe,
inklusive Zahlung per PayPal. Zwei Tage später nochmals ein E-Mail, wo
ich aufmerksam gemacht werde, dass der Artikel ein deutsches QWERTZ
Tastaturlayout hat und ich solle wissen lassen ob das ok ist und die
Bestellung verschickt werden kann. Bestatigung wegen Tastaturlayout ging
sofort per E-Mail raus. Ein Tag später E-Mail vom Verkäufer, "Danke für
Antwort, wir werden den Artikel so schnell wie möglich versenden".

So weit so gut, aber es erfolgte kein Versand. Nach zwei Wochen
zurückgefragt, wo meine Ware sei (ist übrigens auf der Webseite des
Verkäufers jetzt als "im Moment ausverkauft, aber bald wieder verfügbar"
gekennzeichnet (zu einem um 12 EUR höheren Preis). Als Antwort erhielt
ich, dass "es leid tun würde, man hätte versucht, den Artikel zu
beschaffen, ist leider nicht verfügbar und man vergüte mir den
Kaufbetrag zurück.

Ich bin der Ansicht, dass ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Der
Verkäufer sagt aber nein, denn "Die Annahme durch den Händler erfolgt in
der Regel erst durch den Versand der Ware."
Des weiteren meint der Händler und es wird jetzt dicke:

"Zwar bekommen Sie sofort nach der Bestellung eine (meistens
automatische) Bestätigungsmail, dass die Bestellung eingegangen ist,
allerdings stellt das noch keine Annahme des Angebots dar. Bei einer
falschen Preisangabe werden wir das Produkt also nicht verschicken,
haben damit Ihr Angebot zum Kauf nicht angenommen und ein Kaufvertrag
kommt nicht zustande. Sie als Kunde haben in diesem Fall auch keinen
Anspruch, dass die Ware geliefert werden muss.
Hat sich der Händler zum Beispiel verschrieben, vertippt oder der
falsche Preis ist durch eine fehlerhafte Software, wie in unserem Fall
entstanden, können wir den mit Ihnen geschlossenen Vertrag wegen eines
?Erklärungsirrtums? anfechten.
Das ermöglicht § 119 BGB."

Wie sieht nun meine Rechtslage aus? Kann ich auf dem Kauf beharren oder
habe ich effektiv einen Blinden gezogen?
Peter
U***@web.de
2018-08-01 18:19:57 UTC
Permalink
Post by Peter Koerber
Ich habe via Internet einen HP-Laptop bei einem bekannten
Internet-Händler in Berlin gekauft. Gleichentags per E-Mail eine
"Bestätigung" erhalten mit "vielen Dank für Ihre Bestellung" und
anschliessend die Bestelldetails genau so, wie ich bestellt habe,
inklusive Zahlung per PayPal.
Interessehalber: Ist das Geld raus?

Kostete mich bei einem Berliner Internethändler
etwa zwei Jahre und Schriftverkehr über die Staatsanwaltschaft,
bis ich es zurückbekam und habe mein Kaufverhalten geändert.

Gruß, ULF
Thomas Homilius
2018-08-01 18:41:16 UTC
Permalink
Post by Peter Koerber
Ich bin der Ansicht, dass ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Der
Verkäufer sagt aber nein, denn "Die Annahme durch den Händler erfolgt in
der Regel erst durch den Versand der Ware."
Das "Angebot" des Internethaendlers ist in der Regel ein "invitatio ad
offerendum". Das eigentliche Kaufangebot gibt der Kunde ab. Dieses
Angebot muss der Haendler annehmen.

Aber es kommt auf die Formulierung in der Bestaetigungsmail an:
"...wenn beispielsweise bereits im Internetshop nach Absenden einer
Bestellung die Rede von einer Auftragsbestätigung ist oder in der
Bestelleingangsbestätigungsmail von einer Auftragsbestätigung gesprochen
wird, ist ein Vertrag schnell geschlossen."
<https://www.internetrecht-rostock.de/kaufvertrag-internet.htm>

Was steht denn genau inn der Bestellbestaetigung drinne?
Post by Peter Koerber
Das ermöglicht § 119 BGB."
§ 122 BGB: Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
--
E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F
Peter Koerber
2018-08-01 19:44:05 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Was steht denn genau inn der Bestellbestaetigung drinne?
Ich habe Dir das Original direkt per E-Mail zugestellt.
Danke für Deine Antwort
Peter
Stefan Schmitz
2018-08-01 18:56:28 UTC
Permalink
Post by Peter Koerber
"Zwar bekommen Sie sofort nach der Bestellung eine (meistens
automatische) Bestätigungsmail, dass die Bestellung eingegangen ist,
allerdings stellt das noch keine Annahme des Angebots dar. Bei einer
falschen Preisangabe werden wir das Produkt also nicht verschicken,
haben damit Ihr Angebot zum Kauf nicht angenommen und ein Kaufvertrag
kommt nicht zustande. Sie als Kunde haben in diesem Fall auch keinen
Anspruch, dass die Ware geliefert werden muss.
Hat sich der Händler zum Beispiel verschrieben, vertippt oder der
falsche Preis ist durch eine fehlerhafte Software, wie in unserem Fall
entstanden, können wir den mit Ihnen geschlossenen Vertrag wegen eines
?Erklärungsirrtums? anfechten.
Das ermöglicht § 119 BGB."
Eine solche Anfechtung müsste unverzüglich erfolgen. Sie wurde aber nicht mal
auf Nachfrage nach zwei Wochen erklärt.

Außerdem lag kein Irrtum über den Preis vor, sondern es wurde die
Nichtverfügbarkeit behauptet.

Der Vertrag bleibt also bestehen.
Andreas Bockelmann
2018-08-04 17:58:41 UTC
Permalink
Ich habe via Internet einen HP-Laptop bei einem bekannten Internet-Händler
in Berlin gekauft. Gleichentags per E-Mail eine "Bestätigung" erhalten mit
"vielen Dank für Ihre Bestellung" und anschliessend die Bestelldetails genau
so, wie ich bestellt habe, inklusive Zahlung per PayPal. Zwei Tage später
nochmals ein E-Mail, wo ich aufmerksam gemacht werde, dass der Artikel ein
deutsches QWERTZ Tastaturlayout hat und ich solle wissen lassen ob das ok
ist und die Bestellung verschickt werden kann. Bestatigung wegen
Tastaturlayout ging sofort per E-Mail raus. Ein Tag später E-Mail vom
Verkäufer, "Danke für Antwort, wir werden den Artikel so schnell wie möglich
versenden".
IANAL, aber den letzten Satz verstehe ich als eine Aufragsbestätigung.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Ulrich Maier
2018-08-05 20:23:21 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Post by Peter Koerber
Ich habe via Internet einen HP-Laptop bei einem bekannten
Internet-Händler in Berlin gekauft. Gleichentags per E-Mail eine
"Bestätigung" erhalten mit "vielen Dank für Ihre Bestellung" und
anschliessend die Bestelldetails genau so, wie ich bestellt habe,
inklusive Zahlung per PayPal. Zwei Tage später nochmals ein E-Mail, wo
ich aufmerksam gemacht werde, dass der Artikel ein deutsches QWERTZ
Tastaturlayout hat und ich solle wissen lassen ob das ok ist und die
Bestellung verschickt werden kann. Bestatigung wegen Tastaturlayout
ging sofort per E-Mail raus. Ein Tag später E-Mail vom Verkäufer,
"Danke für Antwort, wir werden den Artikel so schnell wie möglich
versenden".
IANAL, aber den letzten Satz verstehe ich als eine Aufragsbestätigung.
Normalerweise bestätigen Online-Händler nur den Eingang der bestellung,
noch ohne Annahme.
Peter Koerber
2018-08-06 01:14:26 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Post by Andreas Bockelmann
Post by Peter Koerber
Ich habe via Internet einen HP-Laptop bei einem bekannten
Internet-Händler in Berlin gekauft. Gleichentags per E-Mail eine
"Bestätigung" erhalten mit "vielen Dank für Ihre Bestellung" und
anschliessend die Bestelldetails genau so, wie ich bestellt habe,
inklusive Zahlung per PayPal. Zwei Tage später nochmals ein E-Mail,
wo ich aufmerksam gemacht werde, dass der Artikel ein deutsches
QWERTZ Tastaturlayout hat und ich solle wissen lassen ob das ok ist
und die Bestellung verschickt werden kann. Bestatigung wegen
Tastaturlayout ging sofort per E-Mail raus. Ein Tag später E-Mail vom
Verkäufer, "Danke für Antwort, wir werden den Artikel so schnell wie
möglich versenden".
IANAL, aber den letzten Satz verstehe ich als eine Aufragsbestätigung.
Normalerweise bestätigen Online-Händler nur den Eingang der bestellung,
noch ohne Annahme.
Na ja, auf jeden Fall bestehen da offenbar gewisse Händler auf einer
recht fragwürdigen Rechtsauffassung und es bedarf dann offenbar die
Entscheidung von einem OLG oder gar dem BGH über die Auslegung, wann ein
Vertrag zu stande gekommen ist, oder nicht. Und so wie es aussieht,
werden dann in den AGB Klauseln ersichtlich welche besagen, dass erst
bei Versand der Ware ein Vertrag zu Stande gekommen ist.
Schlangenfängerei ist deshalb Tür und Tor geöffnet.

Wenn - wie in meinem Fall - ein Mail beim Kaufwilligen (von einem Käufer
kann nach der vorliegenden Rechtslage ja nicht mehr gesprochen werden)
eintrifft in welchem steht "Danke für Antwort, wir werden den Artikel so
schnell wie möglich versenden" und es erfolgt dann kein Versand, dann
frägt man ja früher oder später beim Verkäufer an, was den nun los sei.
Und der geht dann hin und behauptet arschkalt, dass der Artikel nicht an
Lager sei und auch kein Ersatz hätte beschafft werden können. Man zahle
in den nächsten Tagen zurück. Auf der Webseite steht dann neuestens,
dass der Artikel aktuell nicht an Lager sei, aber demnächst wieder
eintreffe. Es wurde dann auch zurückgezahlt.

Soll mal einer bei Ebay, Amazon oder Aliexpress solche Sperenzchen
versuchen, dann hat er schnell eine Verwarnung oder er wird von der
Verkaufsplatform ausgeschlossen.
Peter
Wolfgang Jäth
2018-08-06 04:51:26 UTC
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Post by Peter Koerber
Ich habe via Internet einen HP-Laptop bei einem bekannten
Internet-Händler in Berlin gekauft. Gleichentags per E-Mail eine
"Bestätigung" erhalten mit "vielen Dank für Ihre Bestellung" und
anschliessend die Bestelldetails genau so, wie ich bestellt habe,
inklusive Zahlung per PayPal.
Wie genau war da der Wortlaut? Wenn das eine Zahlungsaufforderung o. ä.
war, stellte das auch gleichzeitig die Vertragsannahme dar (AG Dieburg,
17.2.2005, Az. 22 C 425/04).

Wolfgang
--
Durch Donald Trump ist mir endgültig klar geworden: Es ist
nicht der Turm von Pisa, der schief steht, es ist die Welt!
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