Discussion:
Wann wendet sich Niedersachen von der durch Führererlass eingeführten Dienstaufsicht für Richter ab?
(zu alt für eine Antwort)
Walter Keim
2008-05-18 20:10:29 UTC
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Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen. Wann wendet sich
Niedersachen von der durch Führererlass eingeführten Dienstaufsicht
für Richter ab?


Die im Jahre 1877 (Reichsjustizgesetze) strukturell eingerichtete
Vormundschaft der Exekutive über die in Angelegenheiten der Justiz
sprachlos gehaltenen Richterinnen und Richter ist im heutigen (West-
und Mittel-) Europa eine deutsche Besonderheit. Man hat ihr einen
neuen Namen gegeben: "Gewaltenverschränkung". In Deutschland wurden
aber keine drei Staatsgewalten miteinander "verschränkt"; es hätte sie
erst einmal geben müssen. Die deutsche Justiz war im kaiserlichen
Obrigkeitsstaat ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung und sie
ist es geblieben. Nach 1918 wie vor 1918. Nach 1945 wie vor 1945. Nach
1949 (trotz Art.97 GG) wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage.

Ein Bürger, der vor dem Verwaltungsgericht einen Rechtsstreit gegen
die Regierung führt trifft in Niedersachsen auf einen Richter, der von
der Regierung ausgewählt, angestellt, befördert und der Dienstaufsicht
unterliegt. Diese Abhängigkeit widerspricht das "Richter anabhängig
(sind) und nur dem Gesetz unterworfen" (Art. 97 (1) GG ), Art. 6 der
EKMR und der Praxis in fast allen anderen Staaten der EU.

http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/080518ni.htm

Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com/de
Boris Danner
2008-05-19 11:08:26 UTC
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Post by Walter Keim
Ein Bürger, der vor dem Verwaltungsgericht einen
Rechtsstreit gegen
die Regierung führt trifft in Niedersachsen auf einen
Richter, der von
der Regierung ausgewählt, angestellt, befördert und der
Dienstaufsicht
unterliegt. Diese Abhängigkeit widerspricht das "Richter
anabhängig
(sind) und nur dem Gesetz unterworfen" (Art. 97 (1) GG ),
Art. 6 der
EKMR und der Praxis in fast allen anderen Staaten der EU<

Da würde mich als Laie doch mal interessieren, wie das in
"fast allen anderen Staaten der EU" so gehandhabt wird. Wird
denn in Italien z.B. die Richterschaft nicht durch den
Staat, sondern durch die N'Drangheta bezahlt? Oder werden in
Frankreich die Richter durch die Industrie ausgewählt?

Andererseits, wie kann es dann sein, daß in unserem
Universitätsstädchen jahr(zehnt?)elang linksgewandte
Alt-68-er-Richter der Landesregierung eine Nase drehen
konnten?
Walter Keim
2008-05-19 15:47:29 UTC
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Post by Walter Keim
Post by Walter Keim
Ein Bürger, der vor dem Verwaltungsgericht einen Rechtsstreit gegen
die Regierung führt trifft in Niedersachsen auf einen Richter, der von
der Regierung ausgewählt, angestellt, befördert und der Dienstaufsicht
unterliegt. Diese Abhängigkeit widerspricht das "Richter anabhängig
(sind) und nur dem Gesetz unterworfen" (Art. 97 (1) GG ), Art. 6 der
EKMR und der Praxis in fast allen anderen Staaten der EU<
Da würde mich als Laie doch mal interessieren, wie das in "fast allen
anderen Staaten der EU" so gehandhabt wird. Wird denn in Italien z.B. die
Richterschaft nicht durch den Staat, sondern durch die N'Drangheta
bezahlt? Oder werden in Frankreich die Richter durch die Industrie
ausgewählt?
Andererseits, wie kann es dann sein, daß in unserem Universitätsstädchen
jahr(zehnt?)elang linksgewandte Alt-68-er-Richter der Landesregierung eine
Nase drehen konnten?
Wenn die 68-er Richter nur Bürger trakassieren und den Obrigkeitsstaat
beschützen passiert denen nichts.

Solange Richter die Rechte der Bürger mit Füssen treten:
http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 passiert ihnen gar nichts.

Allerdings hat dieser Richter Demonstranten gegen US Raketen (Pershing) zu
viel angehört: da ist er geflogen:
http://de.indymedia.org/2007/04/173139.shtml

Ich habe hier mal die Situation in Europa dargestellt:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm

Berlusconi in Italien muss schon die Gesetze ändern um sich vor der Justiz
und Korruptionsanklagen zu sichern. In Deutschland hätte er dieses Problem
nicht: Ein Anruf beim Staatsanwalt würde genügen, da die weissungsgebunden
sind.

Wenn man liest, was Berlusconi über Richter und Justiz sagt, versteht man,
dass er die nicht feuern kann: Die werden weder von der Regierung
angestellt, befördert oder unterstehen ihrer Dienstaufsicht.

Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com/
Jens Müller
2008-05-19 15:49:10 UTC
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Post by Walter Keim
Wenn man liest, was Berlusconi über Richter und Justiz sagt, versteht man,
dass er die nicht feuern kann: Die werden weder von der Regierung
angestellt, befördert oder unterstehen ihrer Dienstaufsicht.
Durch wen und auf welche Weise geschieht das in Italien?
Walter Keim
2008-05-19 15:53:56 UTC
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Post by Jens Müller
Post by Walter Keim
Wenn man liest, was Berlusconi über Richter und Justiz sagt, versteht
man, dass er die nicht feuern kann: Die werden weder von der Regierung
angestellt, befördert oder unterstehen ihrer Dienstaufsicht.
Durch wen und auf welche Weise geschieht das in Italien?
Die drei grundlegenden Elemente waren die Institution der Selbstverwaltung
durch den Consiglio Superiore della Magistratura (den Obersten Rat der
Gerichtsbarkeit), die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und das
Legalitätsprinzip im Strafverfahren:
http://www.gewaltenteilung.de/pivetti.htm

Hier sind noch 5 Länder dabei:
http://www.gewaltenteilung.de/richterbilder.htm
--
Walter Keim
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Wolfgang Fieg
2008-05-19 18:10:54 UTC
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Walter Keim
2008-05-19 18:43:07 UTC
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Post by Wolfgang Fieg
Post by Walter Keim
Die drei grundlegenden Elemente waren die Institution der
Selbstverwaltung durch den Consiglio Superiore della Magistratura (den
Obersten Rat der Gerichtsbarkeit),
Es ist eine Art Selbstergänzung und Selbstverwaltung der Richterschaft.
Bei uns gilt allerdings Art. 20 GG und danach geht alle Staatsgewalt -
auch die Dritte - vom Volke, und nicht von sich selbst aus.
Im Consiglio Superiore della Magistratura (den Obersten Rat der
Gerichtsbarkeit) sind auch 10 vom Parlament gewählten Mitglieder.

Parlamentsmitglieder haben sehr viel mehr demokratische Legitimation als
Bürokraten des Justizministeriums. Ein Richterwahlausschuss mit einer
mehhait von Mitgleidern vom Parlament gewählt (in vielen Bundesländern), hat
mehr demokratische Legitimität. In der Schweiz und USA werden Richter direkt
vom Volk gewählt: noch mehr demokratische Legitimität: geht direkt vom Volke
aus.

Von der Regierung ausgewählte, angestellte, beförderte und der
Dienstaufsicht
unterlegene Richter sind nicht unabhängig. Das widerspricht dass "Richter
anabhängig (sind) und nur dem Gesetz unterworfen" (Art. 97 (1) GG ),
Post by Wolfgang Fieg
Post by Walter Keim
die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft
Ein Anwalt kann nicht von seinem Mandanten unabhängig sein. Er hat dessen
Ansprüche auf dem Rechtsweg zu verfolgen - im Falle der
Staatsanwaltschaft den Strafanspruch des Staates ....
Wenn der Minister im die Weisung gibt, die Strafverfolgung einzustellen,
dann hat der Staatsanwalt zu folgen.

Walter Keim
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Wolfgang Fieg
2008-05-19 17:57:11 UTC
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Post by Walter Keim
Berlusconi in Italien muss schon die Gesetze ändern um sich vor der Justiz
und Korruptionsanklagen zu sichern. In Deutschland hätte er dieses Problem
nicht: Ein Anruf beim Staatsanwalt würde genügen, da die weissungsgebunden
sind.
Das ist natürlich Unsinn. Kein öffentlicher Amtsträger darf in eigener Sache
tätig werden.

Wolfgang
Walter Keim
2008-05-19 18:44:48 UTC
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Post by Wolfgang Fieg
Post by Walter Keim
Berlusconi in Italien muss schon die Gesetze ändern um sich vor der
Justiz und Korruptionsanklagen zu sichern. In Deutschland hätte er dieses
Problem nicht: Ein Anruf beim Staatsanwalt würde genügen, da die
weissungsgebunden sind.
Das ist natürlich Unsinn. Kein öffentlicher Amtsträger darf in eigener
Sache tätig werden.
Gut, dann lässt er eben seinen Justizminister anrufen. Da gibt es ganz
schlimme Beispiele in Deutschland (z. B. Frankfurt, wenn ich mich recht
entsinne)
--
Walter Keim
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Wolfram Heinrich
2008-05-20 11:39:25 UTC
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Post by Wolfgang Fieg
Post by Walter Keim
Berlusconi in Italien muss schon die Gesetze ändern um sich vor der Justiz
und Korruptionsanklagen zu sichern. In Deutschland hätte er dieses Problem
nicht: Ein Anruf beim Staatsanwalt würde genügen, da die weissungsgebunden
sind.
Das ist natürlich Unsinn. Kein öffentlicher Amtsträger darf in eigener Sache
tätig werden.
Zwischen dürfen und tun ist aber auch ein Unterschied. Die Strafjustiz lebt
von diesem Unterschied.

Ciao
Wolfram
--
Ich bin nackt und bekackt / Und wenn nicht, bin ich befrackt. / Ich bin ein
Diplomat.
www.theodor-rieh.de, www.theodor-rieh.de/heinrich, www.brueckenbauer.it
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