Discussion:
Verletzung von Bildrechten / Beweissicherung
(zu alt für eine Antwort)
André Schuster
2007-01-30 12:43:13 UTC
Permalink
Hallo,

es wäre schön, wenn mir jemand bei meinem Problem helfen könnte: und
zwar ist in der heutigen BILD-Zeitung im Raum Münster ein nicht von
mir autorisiertes Bild abgedruckt, im Rahmen eines Berichts über ein
Model (Seite 3, unten links - mehr Infos habe ich leider nicht). Da
ich hier leider keinen direkten Zugriff auf die Münster-Ausgabe habe,
wäre es schön, wenn evtl. jemand kurz ein Bild/Scan davon machen
könnte und mir die Datei zumailt? Dann weiß ich wenigstens, worüber
ich die Rechnung schreiben muß.

1000Dank.

Grüße

André
Marko Ramm
2007-01-30 12:55:47 UTC
Permalink
Am 30.01.2007, 13:43 Uhr, schrieb André Schuster
Post by André Schuster
Hallo,
es wäre schön, wenn mir jemand bei meinem Problem helfen könnte: und
zwar ist in der heutigen BILD-Zeitung im Raum Münster ein nicht von
mir autorisiertes Bild abgedruckt, im Rahmen eines Berichts über ein
Model (Seite 3, unten links - mehr Infos habe ich leider nicht). Da
ich hier leider keinen direkten Zugriff auf die Münster-Ausgabe habe,
wäre es schön, wenn evtl. jemand kurz ein Bild/Scan davon machen
könnte und mir die Datei zumailt? Dann weiß ich wenigstens, worüber
ich die Rechnung schreiben muß.
Sollte Dem tatsächlich so sein, laufe schnell zum Anwalt. Nur der kann die
richtige Rechtsform bezüglich einer Rechnung / Abmahnung / Klage wahren.
Jeder Fehler Deinerseits, spielt der "Bild"-Zeitung in die Hände. Der
Anwalt kann auch klären wie hoch die Auflage war und wie wichtig der
Artikel bezugnehmend der Platzierung, Größe und inhaltlichen Gewichtigkeit
für diese Tagesausgabe war. Die Ergebnisse daraus erlauben erst die
möglichst genaue Berechnung der Schadenssumme.
Nur so'n Rat nebenbei, keine Rechtsberatung.
(Ich frage mal rum, ob ich die Ausgabe bekomme.)
--
Marko Ramm
http://www.7ways.biz

Microsoft Windows - echtes Multitasking:
Gleichzeitig booten und abstürzen.
André Schuster
2007-01-30 13:10:09 UTC
Permalink
Post by Marko Ramm
Sollte Dem tatsächlich so sein, laufe schnell zum Anwalt. Nur der kann die
richtige Rechtsform bezüglich einer Rechnung / Abmahnung / Klage wahren.
Jeder Fehler Deinerseits, spielt der "Bild"-Zeitung in die Hände. Der
Anwalt kann auch klären wie hoch die Auflage war und wie wichtig der
Artikel bezugnehmend der Platzierung, Größe und inhaltlichen Gewichtigkeit
für diese Tagesausgabe war. Die Ergebnisse daraus erlauben erst die
möglichst genaue Berechnung der Schadenssumme.
Nur so'n Rat nebenbei, keine Rechtsberatung.
(Ich frage mal rum, ob ich die Ausgabe bekomme.)
Mal sehen, ob ich wegen eines derartig kleinen Schadens (1spaltiges
Bild, lt. MFM 90 Euro) gleich so ein Aufwand betreibe; das kann ich
aber leider erst beurteilen, wenn ich es gesehen habe. Es geht also
letztlich um 500% des Nutzungshonorars zzgl. 100% des Honorars für die
nicht erfolgte Namensnennung, insgesamt also um 540 Euro (im
Idealfall, in meinen AGBs steht was von 5facher Nutzungsgebühr bei
nicht-autorisierter Nutzung). Deshalb mach' ich aber nicht gleich so
einen Wirbel, ich guck' mir das mal an und telefoniere anschließend
mit der Redaktion und werde mir deren Vorschlag anhören. Dann sehe ich
weiter.

Solltest Du fündig werden, wäre es schön, wenn Du mir den Artikel
zumailen könntest. Danke.

Grüße

André
Marko Ramm
2007-01-30 13:51:42 UTC
Permalink
Am 30.01.2007, 14:10 Uhr, schrieb André Schuster
Post by André Schuster
Mal sehen, ob ich wegen eines derartig kleinen Schadens (1spaltiges
Bild, lt. MFM 90 Euro) gleich so ein Aufwand betreibe; das kann ich
aber leider erst beurteilen, wenn ich es gesehen habe. Es geht also
letztlich um 500% des Nutzungshonorars zzgl. 100% des Honorars für die
nicht erfolgte Namensnennung, insgesamt also um 540 Euro (im
Idealfall, in meinen AGBs steht was von 5facher Nutzungsgebühr bei
nicht-autorisierter Nutzung). Deshalb mach' ich aber nicht gleich so
einen Wirbel, ich guck' mir das mal an und telefoniere anschließend
mit der Redaktion und werde mir deren Vorschlag anhören. Dann sehe ich
weiter.
Solltest Du fündig werden, wäre es schön, wenn Du mir den Artikel
zumailen könntest. Danke.
Ich habe gerade zwei Bekannte in Münster darauf angesetzt mir die
komplette Zeitung zu schicken, wenn die irgendwo noch verkauft wird und
nicht schon ausverkauft ist.
Deine Berechnung und AGB in allen Ehren, aber soweit mein Rechtsanwalt mir
bisher die Auskunft gegeben hat, ist das zweitrangig. Wichtiger ist,
Zitat: "Wie hoch ist der, aus der ungenehmigten/widerrechtlichen
Veröffentlichung, gezogene finanzielle Gewinn?" Danach richtet sich unter
anderem die Schadenssumme, abgesehen von der Verletzung des
Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/
(Keine Rechtsberatung meinerseits!)
--
Marko Ramm
http://www.7ways.biz

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Gleichzeitig booten und abstürzen.
Andreas Gugau
2007-01-30 14:33:36 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Post by Marko Ramm
Sollte Dem tatsächlich so sein, laufe schnell zum Anwalt. Nur der kann die
richtige Rechtsform bezüglich einer Rechnung / Abmahnung / Klage wahren.
(Ich frage mal rum, ob ich die Ausgabe bekomme.)Mal sehen, ob ich wegen eines derartig kleinen Schadens (1spaltiges
Bild, lt. MFM 90 Euro) gleich so ein Aufwand betreibe; das kann ich
aber leider erst beurteilen, wenn ich es gesehen habe. Es geht also
letztlich um 500% des Nutzungshonorars zzgl. 100% des Honorars für die
nicht erfolgte Namensnennung, insgesamt also um 540 Euro (im
Idealfall, in meinen AGBs steht was von 5facher Nutzungsgebühr bei
nicht-autorisierter Nutzung).
Also ich weiß von einem Fall, da hat eine kleinere Regionalzeitung
(unter 50.000 Auflage) einen Bild-Ausriss aus der Bild veröffentlich,
ohne Quelle zu nennen und ohne, dass es als ausriss erkennbar war
(quasi geklaut), das hat imho 1000 DM gekostet. Wenn's nicht 1500 DM
waren. Das ist aber schon fast zehn Jahre her...

Grüße
Andreas
--

http://www.gugau-foto.de/

http://www.whisky-guide.de/
Roger Kluge
2007-01-30 17:22:07 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Es geht also
letztlich um 500% des Nutzungshonorars zzgl. 100% des Honorars für die
nicht erfolgte Namensnennung, insgesamt also um 540 Euro (im
Idealfall, in meinen AGBs steht was von 5facher Nutzungsgebühr bei
nicht-autorisierter Nutzung).
Wurde denn deinen Geschäftsbedingungen zugestimmt? Kennt die dort überhaupt
einer?
Post by André Schuster
Deshalb mach' ich aber nicht gleich so
einen Wirbel, ich guck' mir das mal an und telefoniere anschließend
mit der Redaktion und werde mir deren Vorschlag anhören. Dann sehe ich
weiter.
So würde ich das auch handhaben.



Grüße, Roger
Christian G. Becker
2007-01-30 18:25:31 UTC
Permalink
Post by Roger Kluge
Post by André Schuster
Deshalb mach' ich aber nicht gleich so
einen Wirbel, ich guck' mir das mal an und telefoniere anschließend
mit der Redaktion und werde mir deren Vorschlag anhören. Dann sehe ich
weiter.
So würde ich das auch handhaben.
Na, mach mal. Die ZEITUNG ist aber eigentlich nicht für Kooperation
bekannt. Siehe auch Informationen des lustigen Bildblogs zu rechtlichen
Ärgerlichkeiten bei Veröffentlichung von Menschen:

http://www.bildblog.de/?page_id=1921
Post by Roger Kluge
"Denen sag' ich jetzt aber mal die Meinung!"
Ob Sie sich im Anschluss an die unliebsame Berichterstattungdirekt
an "Bild" wenden, ist natürlich Ihre Sache. [...]
Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass selbst im Optimalfall
die direkte Kontaktaufnahme zu "Bild" wenig nützt.
Krischan
Marko Ramm
2007-01-30 19:05:11 UTC
Permalink
Am 30.01.2007, 19:25 Uhr, schrieb Christian G. Becker
Post by Christian G. Becker
http://www.bildblog.de/?page_id=1921
Nun nimmst Du allen den Glauben, dass man ohne Anwalt mit Bild reden
könnte. Schäm Dich! ;) Der Vollständigkeit halber... Teil 1:
http://www.bildblog.de/?page_id=1881

Viel Spaß beim Lesen und André, suche Dir einen vernünftigen Anwalt. Reden
hilft nicht bei Bild.
Alternative: ***Vergessen*** (Morgen steht ein anderer Beitrag an der
Stelle.)

PS: Habe noch keine Rückmeldung aus Münster.
--
Marko Ramm
http://www.7ways.biz

Microsoft Windows - echtes Multitasking:
Gleichzeitig booten und abstürzen.
Tom Rohwer
2007-02-01 17:27:21 UTC
Permalink
Post by Christian G. Becker
Na, mach mal. Die ZEITUNG ist aber eigentlich nicht für Kooperation
bekannt.
BILD und Springer sind professionelle Läden, bei denen man sich
professionell mit den Leuten verständigen kann. Auch wenn mal was in die
Hose gegangen ist.

Im übrigen haben die Springer-Fotoredaktionen für solche kleinen
Ärgernisse einen soliden Honorar-Etat... ;-)))
Wolfgang Exler
2007-01-31 18:07:51 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Idealfall, in meinen AGBs steht was von 5facher Nutzungsgebühr bei
nicht-autorisierter Nutzung). Deshalb mach' ich aber nicht gleich so
ich weis nicht ob deine AGBs gelten wenn kein Vetrag zustande gekommen ist.

Ich kann ja auch schreiben wenn Du meine Visage abbildest müsstest Du mir 2
Millonen EUR zahlen.....

Wolfgang
--
http://www.d-r-f.de die Webseite zur Newsgroup de.rec.fotografie
http://faq.d-r-f.de die FAQ der Newsgroup de.rec.fotografie
André Schuster
2007-01-31 22:13:56 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Exler
Post by André Schuster
Idealfall, in meinen AGBs steht was von 5facher Nutzungsgebühr bei
nicht-autorisierter Nutzung). Deshalb mach' ich aber nicht gleich so
ich weis nicht ob deine AGBs gelten wenn kein Vetrag zustande gekommen ist.
Da ich in den AGBs eigentlich keine unüblichen Formulierungen
eingebaut habe, sondern lediglich die FreeLens-AGB-Empfehlung für
Fotografen praktisch übernommen habe und sich diese auch schon
mehrfach vor Gericht bewährt haben, sehe ich da kein Problem. Wenn
sich jemand an meinem Bildpool ungefragt bedient, kann sich derjenige
später doch nicht damit herausreden, daß er keinen Vertrag zuvor mit
mir gemacht hat, in dem die AGBs angezeigt gewesen wären. Was ist das
denn für eine Logik?

Zur Visagistin: was für'n Honorar?? Wir haben für eine
Schmuckdesignerin die Bildserie fotografiert, die Visa auf Testbasis,
ebenso das Model (nach Agenturrücksprache). Und das könnte bei einer
redaktionellen Veröffentlichung durchaus zu Konflikten führen.

Jedenfalls, ich habe aktuell eine Zahl seitens des Schadenverursachers
vorliegen. Dies scheint mir dann doch etwas zu gering zu sein, ich
werde morgen mal einen Gegenvorschlag einreichen. Mal sehen, was
passiert ;-)
Tom Rohwer
2007-02-01 17:37:15 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Da ich in den AGBs eigentlich keine unüblichen Formulierungen
eingebaut habe, sondern lediglich die FreeLens-AGB-Empfehlung für
Fotografen praktisch übernommen habe und sich diese auch schon
mehrfach vor Gericht bewährt haben, sehe ich da kein Problem.
Du verstehst das Wesen von AGB nicht. AGB sind (genormte)
Vertragsbestandteile und setzen voraus, daß ein Vertrag zustandegekommen
ist. Außerdem müssen AGB den Vertragspartnern vor Vertragsabschluß
bekannt sein.

Wenn der Springer-Verlag Dein Kunde wäre und sich also regelmäßig in
Deinem Bild-Archiv bedient, *dann* könnten Deine AGB Bestandteil des
Vertrages sein. (Obwohl Verlage meist Nutzungsrechte ausschließlich auf
Grundlage ihrer eigenen AGB ankaufen...)

Aber wenn das Bild *geklaut* wurde, kannst Du Deine AGB vergessen. Dann
ist nämlich gar kein Vertrag zustandegekommen, dessen Bestandteil die
AGB sein könnten.
Post by André Schuster
Wenn
sich jemand an meinem Bildpool ungefragt bedient, kann sich derjenige
später doch nicht damit herausreden, daß er keinen Vertrag zuvor mit
mir gemacht hat, in dem die AGBs angezeigt gewesen wären.
Doch genau dann, und nur dann. Nur, wenn er sich ungefragt bedient.
Zumal Du nachweisen müsstest, wo und wie er sich bedient hat. Woher hat
die BILD das Foto denn überhaupt? Direkt aus Deinem Archiv, oder von dem
Model? Oder aus dem Internet?
Post by André Schuster
Was ist das denn für eine Logik?
Einfache juristische. Jura im 2.Semester...
André Schuster
2007-02-01 17:53:08 UTC
Permalink
Post by Tom Rohwer
Post by André Schuster
Wenn
sich jemand an meinem Bildpool ungefragt bedient, kann sich derjenige
später doch nicht damit herausreden, daß er keinen Vertrag zuvor mit
mir gemacht hat, in dem die AGBs angezeigt gewesen wären.
Doch genau dann, und nur dann. Nur, wenn er sich ungefragt bedient.
Zumal Du nachweisen müsstest, wo und wie er sich bedient hat. Woher hat
die BILD das Foto denn überhaupt? Direkt aus Deinem Archiv, oder von dem
Model? Oder aus dem Internet?
Der Nachweis ist äußerst simpel, denn das Bild steht nur an einer
Stelle im Internet von mir autorisiert zur Verfügung: auf der Homepage
des Models. Dieses hat von mir ein Nutzungsrecht für die Internetseite
und die eigene Fotomappe, jedoch für keine anderen Medien und schon
gar nicht zur Weitergabe der Bilddaten. Dies hat sie aber auch der
Redaktion deutlich gemacht, die Nutzung des Materials also explizit
untersagt. In dem Bild selbst war mein Name als Autorenangabe
eingebaut, dies wurde durch die Redaktion entfernt (offensichtlich
mutwillig). Ein Klick auf das Bild auf der Model-HP führt zu meiner
Internetseite, es wäre also auch nicht kompliziert gewesen, den
Urheber des Bildes ausfindig zu machen. Natürlich fehlt auch in der
"Zeitung" ein entsprechender Urheberhinweis bzw. es wird eher durch
einen Fotografen-Hinweis einem anderen Fotografen zugesprochen.

Ich habe nun nach einem weiteren Telefongespräch mit der Bild-
Redaktion und nach meiner Ablehnung des Bild-Honorarangebots doch
einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dies konnte ich mir nach der
Bemerkung der Redakteurin, ihr doch dann bitte einen Brief mit dem
Sachverhalt zu schreiben, den sie dann an die Rechtsabteilung
weiterleite, nicht verkneifen. Nun gibt's eine Unterlassungserklärung
sowie eine Schadensermittlung durch einen Rechtsanwalt. Selbst Schuld,
es wird jetzt nur noch teurer für die Redaktion.

André
Tom Rohwer
2007-02-01 22:31:06 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Der Nachweis ist äußerst simpel, denn das Bild steht nur an einer
Stelle im Internet von mir autorisiert zur Verfügung: auf der Homepage
des Models. Dieses hat von mir ein Nutzungsrecht für die Internetseite
und die eigene Fotomappe, jedoch für keine anderen Medien und schon
gar nicht zur Weitergabe der Bilddaten. Dies hat sie aber auch der
Redaktion deutlich gemacht, die Nutzung des Materials also explizit
untersagt.
Dann wird die Redaktion bzw. der Verlag kaum behaupten können, ein
Nutzungsrecht eingeräumt bekommen zu haben. Ein Vertrag ist also ganz
klar nicht zustande gekommen.
Post by André Schuster
In dem Bild selbst war mein Name als Autorenangabe
eingebaut, dies wurde durch die Redaktion entfernt (offensichtlich
mutwillig).
Davon kann man ausgehen.
Post by André Schuster
Ein Klick auf das Bild auf der Model-HP führt zu meiner
Internetseite, es wäre also auch nicht kompliziert gewesen, den
Urheber des Bildes ausfindig zu machen.
Das ist völlig unerheblich. Es ist egal, ob es schwer, einfach oder
unmöglich ist, den Urheber bzw. Rechteinhaber ausfindig zu machen. Wenn
man kein Nutzungsrecht hat und wenn die "Schrankenrechte" des UrhG nicht
greifen, darf man nicht nutzen. Ist ganz einfach.
Post by André Schuster
Natürlich fehlt auch in der
"Zeitung" ein entsprechender Urheberhinweis bzw. es wird eher durch
einen Fotografen-Hinweis einem anderen Fotografen zugesprochen.
Das verletzt die Rechte gemäß §13 UrhG und führt zu dem schon erwähnten
Honoraraufschlag, der sich nach aktueller Rechtsprechung in Deutschland
zwischen 80 und 100 Prozent bewegt.
Post by André Schuster
Ich habe nun nach einem weiteren Telefongespräch mit der Bild-
Redaktion und nach meiner Ablehnung des Bild-Honorarangebots doch
einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dies konnte ich mir nach der
Bemerkung der Redakteurin, ihr doch dann bitte einen Brief mit dem
Sachverhalt zu schreiben, den sie dann an die Rechtsabteilung
weiterleite, nicht verkneifen. Nun gibt's eine Unterlassungserklärung
sowie eine Schadensermittlung durch einen Rechtsanwalt. Selbst Schuld,
es wird jetzt nur noch teurer für die Redaktion.
Alles richtig. Nur wirst Du nie auf einen 500 Prozent Honoraraufschlag
kommen. Du wirst das "marktübliche Entgelt" beanspruchen können, plus
ggf. Aufschlag für unterlassene Urhebernennung, wirst eine
Unterlassungsverpflichtung bekommen, und Dein Anwalt wird entsprechend
dem Streitwert (Honorarforderung und Höhe der Konventionalstrafe in der
Unterlassungsverpflichtung sein Anwaltshonorar bekommen.

Weitere Schadensersatzansprüche müssten detailliert nachgewiesen und
beziffert werden.

Die BILD zahlt übrigens 57 Euro für ein Foto...
Jochen Kremer
2007-02-01 22:49:22 UTC
Permalink
... Du wirst das "marktübliche Entgelt" beanspruchen können, plus
ggf. Aufschlag für unterlassene Urhebernennung, wirst eine
Unterlassungsverpflichtung bekommen, und Dein Anwalt wird entsprechend
dem Streitwert (Honorarforderung und Höhe der Konventionalstrafe in der
Unterlassungsverpflichtung sein Anwaltshonorar bekommen.
...
Die BILD zahlt übrigens 57 Euro für ein Foto...
Ist ja schon ärgerlich, dass die Zeitung so preiswert zu einem Bild
kommt, das ihr u.U. regulär nie zur Veröffentlichung zur Verfügung
gestellt worden wäre.

Schöne Grüße
Jochen
Frank Kemper
2007-02-01 23:53:14 UTC
Permalink
Post by Jochen Kremer
Post by Tom Rohwer
Die BILD zahlt übrigens 57 Euro für ein Foto...
Ist ja schon ärgerlich, dass die Zeitung so preiswert zu einem Bild
kommt, das ihr u.U. regulär nie zur Veröffentlichung zur Verfügung
gestellt worden wäre.
Was "marktüblich" ist, legt auch die BILD nicht fest. Wer z.B.
nachweisen kann, dass er üblicherweise für seine Fotos deutlich mehr
bekommt als 57 Euro, der kann auch gerichtlich mehr Strafzahlung
durchsetzen. Für 57 Euro bekommen wir jedenfalls für unser kleines
18.000-Auflage-Blatt von einer Agentur wie Corbis nicht im Leben ein
Foto, also bekommt es BILD auch nicht.

57 Euro sind vermutlich der Standardsatz für irgendwelche Lokalreporter.
Ich habe damals (1980) 15 Mark bekommen, aber das war ja auch vor dem
Krieg;-)

Frank
--
Auch Menschen mit Sturmgewehren müssen Medienkompetenz lernen
André Schuster
2007-02-02 00:23:55 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Post by Jochen Kremer
Post by Tom Rohwer
Die BILD zahlt übrigens 57 Euro für ein Foto...
Ist ja schon ärgerlich, dass die Zeitung so preiswert zu einem Bild
kommt, das ihr u.U. regulär nie zur Veröffentlichung zur Verfügung
gestellt worden wäre.
Was "marktüblich" ist, legt auch die BILD nicht fest. Wer z.B.
nachweisen kann, dass er üblicherweise für seine Fotos deutlich mehr
bekommt als 57 Euro, der kann auch gerichtlich mehr Strafzahlung
durchsetzen. Für 57 Euro bekommen wir jedenfalls für unser kleines
18.000-Auflage-Blatt von einer Agentur wie Corbis nicht im Leben ein
Foto, also bekommt es BILD auch nicht.
57 Euro sind vermutlich der Standardsatz für irgendwelche Lokalreporter.
Ich habe damals (1980) 15 Mark bekommen, aber das war ja auch vor dem
Krieg;-)
Frank
Zwei Dinge: Erstens zahlt die Bild 500 Euro für mit Handys geknipste
Bilder. An diesem Wert orientiere ich mich erstmal - denn auch mein
Foto zeigt einen "Promi", im Artikel wird das Model als "Topmodel"
bezeichnet, welches schon mit Campbell, Padberg und Auermann über den
Laufsteg lief; daraus schließe ich, daß das Bild nicht billig ist.
Denn es macht keinen Sinn, jemandem, der gegen das Urheberrecht
verstößt, im Nachhinein zu erlauben, das Bild zum Dumpingpreis zu
kaufen und dieser dann ohne Strafe davonkommt. Deshalb erwäge ich u.U.
eine andere Berechnungsmethode als die Lizenzanalogie. Da ich den RA
nicht bezahlen muß, ist mir der damit verbundene Zeitaufwand zur
Ermittlung des Schadens reichlich egal. Sollte die Zeitung also durch
den Abdruck des Bildes in der Auflagenhöhe profitiert haben, könnte
ich rein theoretisch Anteile an dem Gewinn fordern. Diese Frage kläre
ich dann aber lieber doch mit dem Anwalt.

Zweitens: die Zeitung zahlt nach eigenen Angaben 60 Euro pro Bild und
hätte ein wenig draufgelegt, wegen der Nichterwähnung des Urhebers.
Ich mußte lachen ;-) Für 60 Euro hätten die das Foto niemals gedruckt
bekommen, wenn sie regulär angefragt hätten (ist ja ein Topmodel
abgebildet - oder kann jemand Padberg oder Auermann für 60 Euro in
Hunderttausender-Auflage drucken??). Ehrlich gesagt, hätte ich denen,
ohne nachzudenken, jegliche Nutzung sofort verboten. Welcher Fotograf
will schon freiwillig sein Bild für einen Artikel mit der Überschrift
"Mein Pastor hat mich zum Dessous-Model gemacht" hergeben? Ich halte
den Schaden meinerseits für enorm und bin so langsam in Kampflaune,
schließlich hab' ich ja nichts zu verlieren. Ich überlege, es für den
Schadenverursacher so teuer wie nur möglich zu machen. Top-Kosten
durch Bilderklau eines Top-Bildes mit Top-Model drauf.
Nek. Oggo
2007-02-02 12:20:00 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Zwei Dinge: Erstens zahlt die Bild 500 Euro für mit Handys geknipste
Bilder.
Das gilt nur für den Fall, dass das Foto deutschlandweit erscheint, wenn es
nur in einer regionalen Ausgabe erscheint, sind es nur 100,- EUR.
Post by André Schuster
An diesem Wert orientiere ich mich erstmal - denn auch mein
Foto zeigt einen "Promi", im Artikel wird das Model als "Topmodel"
bezeichnet, welches schon mit Campbell, Padberg und Auermann über den
Laufsteg lief;
Das hat keinen Einfluss auf die Vergütung der Leserreporterfotos, entweder
sie bringen es, dann gelten o.g. Vergütungen oder sie bringen es nicht. Bei
"brisanten" Promifotos, "Erlenkönigen" u.ä. kommt die Bild dann mit nur
500,- ziemlich billig an die Rechte, aber das ist ein anderes Thema...
Post by André Schuster
daraus schließe ich, daß das Bild nicht billig ist.
s.o.
Post by André Schuster
Denn es macht keinen Sinn, jemandem, der gegen das Urheberrecht
verstößt, im Nachhinein zu erlauben, das Bild zum Dumpingpreis zu
kaufen und dieser dann ohne Strafe davonkommt.
Da ist im Grundsatz was dran, die Frage ist nur, was sich für Dich unter dem
Strich lohnt...
Post by André Schuster
Deshalb erwäge ich u.U.
eine andere Berechnungsmethode als die Lizenzanalogie. Da ich den RA
nicht bezahlen muß, ist mir der damit verbundene Zeitaufwand zur
Ermittlung des Schadens reichlich egal. Sollte die Zeitung also durch
den Abdruck des Bildes in der Auflagenhöhe profitiert haben, könnte
ich rein theoretisch Anteile an dem Gewinn fordern.
Das ist jetzt aber im geschilderten Zusammenhang ein wenig weit hergeholt
Post by André Schuster
Diese Frage kläre
ich dann aber lieber doch mit dem Anwalt.
zweitens: die Zeitung zahlt nach eigenen Angaben 60 Euro pro Bild und
hätte ein wenig draufgelegt, wegen der Nichterwähnung des Urhebers.
Ich mußte lachen ;-) Für 60 Euro hätten die das Foto niemals gedruckt
bekommen, wenn sie regulär angefragt hätten (ist ja ein Topmodel
abgebildet - oder kann jemand Padberg oder Auermann für 60 Euro in
Hunderttausender-Auflage drucken??).
Kommt auf die Umstände an, die Bild wird die ja nicht selbst buchen und wenn
ein Fotograf Bilder von denen die z.B. auf öffentlichen Veranstaltungen
entstanden sind, zur readtionellen Nutzung freigibt, wird wohl wenn nicht
besondere Umstände abgelichtet sind, dieses übliche Honorar gezahlt.
Post by André Schuster
Ehrlich gesagt, hätte ich denen,
ohne nachzudenken, jegliche Nutzung sofort verboten. Welcher Fotograf
will schon freiwillig sein Bild für einen Artikel mit der Überschrift
"Mein Pastor hat mich zum Dessous-Model gemacht" hergeben? Ich halte
den Schaden meinerseits für enorm und bin so langsam in Kampflaune,
schließlich hab' ich ja nichts zu verlieren.
Na, darüber solltest Du noch mal in Ruhe nachdenken, Du kannst dabei
durchaus eine ganze Menge verlieren...
Post by André Schuster
Ich überlege, es für den
Schadenverursacher so teuer wie nur möglich zu machen. Top-Kosten
durch Bilderklau eines Top-Bildes mit Top-Model drauf.
Schon mal daran gedacht, dass Du hier in einem öffentlichen Massenmedium mit
Deinem RN schreibst...


Grüße
Nek.
Andreas Neste
2007-02-02 14:33:39 UTC
Permalink
Post by Nek. Oggo
Post by André Schuster
Denn es macht keinen Sinn, jemandem, der gegen das Urheberrecht
verstößt, im Nachhinein zu erlauben, das Bild zum Dumpingpreis zu
kaufen und dieser dann ohne Strafe davonkommt.
Dann wünsch ich dir viel Erfolg, nur...
Post by Nek. Oggo
Schon mal daran gedacht, dass Du hier in einem öffentlichen Massenmedium mit
Deinem RN schreibst...
...wie Nek hier IMHO richtig feststellt, halte ich das ebenso für
äußerst unklug.

Wenn man die BILD wegen Dummheit, Dreistheit, oder was auch immer zu
der unautorisierten Veröffentlichung geführt hat, melken will, sollte
man das nicht vorher in einer öffentlichen NG breittreten.

Ich fürchte, dass die sich die besseren Rechtsverdreher leisten
können, wenn man die all zu sehr ärgert und jede Klage, die von einem
Gericht mit einem Vergleich wegen überhöhter Forderungen endet, kann
unterm Strich finanziell damit enden, das man draufzahlt. Nach so
einem Fall ist man dann klüger. Wenn dann die Rechnung vom eigenen
Anwalt kommt, geht einem ein Licht auf, warum dieser u.U. all zu gerne
die überhöhten Forderungen durchzusetzen versucht hat. Der Streitwert
bringt ihm Geld, ob er damit vor Gericht durchkommt oder nicht spielt
IIRC keine Rolle...

Viele Grüße
Andreas
André Schuster
2007-02-02 17:12:00 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Wenn man die BILD wegen Dummheit, Dreistheit, oder was auch immer zu
der unautorisierten Veröffentlichung geführt hat, melken will, sollte
man das nicht vorher in einer öffentlichen NG breittreten.
Ich fürchte, dass die sich die besseren Rechtsverdreher leisten
können, wenn man die all zu sehr ärgert und jede Klage, die von einem
Gericht mit einem Vergleich wegen überhöhter Forderungen endet, kann
unterm Strich finanziell damit enden, das man draufzahlt. Nach so
einem Fall ist man dann klüger. Wenn dann die Rechnung vom eigenen
Anwalt kommt, geht einem ein Licht auf, warum dieser u.U. all zu gerne
die überhöhten Forderungen durchzusetzen versucht hat. Der Streitwert
bringt ihm Geld, ob er damit vor Gericht durchkommt oder nicht spielt
IIRC keine Rolle...
Viele Grüße
Andreas
Dazu muß es erstmal zu einer Klage kommen - und davon ist's ja noch
ein ganzes Stück entfernt. Wie schon erwähnt, wegen der Berechnung des
Schdens werd' ich mich natürlich nochmal ausführlich beraten lassen.
Es ist auch mein erster Fall, was diese Methodik angeht. Bisher habe
ich es geschafft, meines Wissens nach von derartigen Problemen
verschont zu bleiben.
Andreas Neste
2007-02-02 21:27:00 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Post by Andreas Neste
Wenn man die BILD wegen Dummheit, Dreistheit, oder was auch immer zu
der unautorisierten Veröffentlichung geführt hat, melken will, sollte
man das nicht vorher in einer öffentlichen NG breittreten.
Ich fürchte, dass die sich die besseren Rechtsverdreher leisten
können, wenn man die all zu sehr ärgert und jede Klage, die von einem
Gericht mit einem Vergleich wegen überhöhter Forderungen endet, kann
unterm Strich finanziell damit enden, das man draufzahlt. Nach so
einem Fall ist man dann klüger. Wenn dann die Rechnung vom eigenen
Anwalt kommt, geht einem ein Licht auf, warum dieser u.U. all zu gerne
die überhöhten Forderungen durchzusetzen versucht hat. Der Streitwert
bringt ihm Geld, ob er damit vor Gericht durchkommt oder nicht spielt
IIRC keine Rolle...
Dazu muß es erstmal zu einer Klage kommen - und davon ist's ja noch
ein ganzes Stück entfernt.
Ich denke, dass du mit überzogenen Forderungen viel näher dran bist
als dir lieb ist.
Post by André Schuster
Wie schon erwähnt, wegen der Berechnung des
Schdens werd' ich mich natürlich nochmal ausführlich beraten lassen.
Das kostet sicher Zeit und aller Wahrscheinlichkeit nach Geld. Mag
sein, dass du jemanden kennst, der sich damit auskennt und der dich
nicht aus finanziellem Interesse berät. Musst du dafür einen dir mehr
oder weniger fremden Anwalt aufsuchen, gehst du IMHO ein Risiko ein.
Es sei denn, dir ist Geld egal und du willst es einfach wissen und
kannst dir die besten Leute leisten, die es für Geld gibt.Die Bild
kann es wenn sie wollen... Es heisst nicht von ungefähr, dass guter
Rat teuer ist ;-)
Post by André Schuster
Es ist auch mein erster Fall, was diese Methodik angeht. Bisher habe
ich es geschafft, meines Wissens nach von derartigen Problemen
verschont zu bleiben.
Dann versuch, dass es auch in dem Fall so bleibt. Nur mal so....
Ein Rechtsanwalt nimmt für eine Erstberatung (ohne das er in
irgendeiner Weise sonst für dich tätig wird) meist plusminus 200 Euro.
Dazu die Märchensteuer. Kann man sich auf Grund einer Rechtschutzvers.
kostenneutral rechtlich raufen, so hat man nicht selten das Problem,
dass sich der Anwalt seiner Wahl für die Sonderkonditionen der
Versicherer nicht sonderlich den Hintern aufreisst. So jedenfalls
meine Erfahrungen.

Ich will dich nicht entmutigen und gönn dir auch sicherlich ein fettes
Honorar nur sich mit der BILD darum raufen zu wollen, sollte man sich
IMHO leisten können....

Viel Glück
Andreas
PS: IIRC wohnen wir beide in der selben Stadt und da gibt es IMHO nur
einen Anwalt, dem ich 'ne Rauferei mit der Bild zutraue ;-)
André Schuster
2007-02-03 03:33:34 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Das kostet sicher Zeit und aller Wahrscheinlichkeit nach Geld. Mag
sein, dass du jemanden kennst, der sich damit auskennt und der dich
nicht aus finanziellem Interesse berät. Musst du dafür einen dir mehr
oder weniger fremden Anwalt aufsuchen, gehst du IMHO ein Risiko ein.
Es sei denn, dir ist Geld egal und du willst es einfach wissen und
kannst dir die besten Leute leisten, die es für Geld gibt.Die Bild
kann es wenn sie wollen... Es heisst nicht von ungefähr, dass guter
Rat teuer ist ;-)
Die Kosten für die Rechtsvertretung übernimmt der Schadenverursacher.
Die Berechnung der Schadensumme ist wegen der begangenen Verletzung
der Urheberrechte da aber direkt mit enthalten. Ich sehe da keine
Honorare seitens des Anwalts auf _mich_ zukommen. Dies hat dieser
übrigens mir auch direkt mitgeteilt, nachdem ich danach gefragt habe.
Ich bin doch ohne Anwalt gar nicht in der Lage, eine
Unterlassungserklärung aufzusetzen und ich denke, daß dies auch
niemand verlangen kann.
Post by Andreas Neste
PS: IIRC wohnen wir beide in der selben Stadt und da gibt es IMHO nur
einen Anwalt, dem ich 'ne Rauferei mit der Bild zutraue ;-)
Die von mir beauftragte Kanzlei stammt nicht aus der Stadt, in der ich
wohne. Ich hab' mir da jemanden herausgesucht, der auf Urheberrecht
spezialisiert ist.
Manfred Grebler
2007-02-03 07:38:33 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Die Kosten für die Rechtsvertretung übernimmt der Schadenverursacher.
Hmm, na ja, manchmal bzw. teilweise...

Wenn es zu einem Verfahren kommt, wo Du nicht die volle Forderung
durchsetzen kannst, sondern z.B. nur 50% der geforderten Summe erhälst,
werden auch sämtliche Anwalts- und Prozeßkosten entsprechend 50:50
aufgeteilt...

Hatte nach Deinen anfänglichen Äußerungen "kostet mich nix" eigentlich
vermutet, Du hättest eine Rechtsschutzversicherung für den Zweck.

Gruß
Manfred
--
Pferdefotografie: http://www.pferdebilder.info
Ausverkauf Archivierungsmaterial: http://www.foto-grebler.de
Andreas Neste
2007-02-03 10:17:11 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Post by Andreas Neste
Das kostet sicher Zeit und aller Wahrscheinlichkeit nach Geld. Mag
sein, dass du jemanden kennst, der sich damit auskennt und der dich
nicht aus finanziellem Interesse berät. Musst du dafür einen dir mehr
oder weniger fremden Anwalt aufsuchen, gehst du IMHO ein Risiko ein.
Es sei denn, dir ist Geld egal und du willst es einfach wissen und
kannst dir die besten Leute leisten, die es für Geld gibt.Die Bild
kann es wenn sie wollen... Es heisst nicht von ungefähr, dass guter
Rat teuer ist ;-)
Die Kosten für die Rechtsvertretung übernimmt der Schadenverursacher.
So ist das im günstigsten Fall - richtig. Gibt die Gegenseite nicht
klein bei und es kommt bei einer Gerichtsverhandlung zu einem
Vergleich, sieht es allerdings anders aus. In wie weit du "erst mal"
mal in Vorleistung gehen musst, würde ich auch mal klären. Sich mit
'ner BILD zu raufen, kann langwierig werden...
Post by André Schuster
Post by Andreas Neste
PS: IIRC wohnen wir beide in der selben Stadt und da gibt es IMHO nur
einen Anwalt, dem ich 'ne Rauferei mit der BILD zutraue ;-)
Die von mir beauftragte Kanzlei stammt nicht aus der Stadt, in der ich
wohne. Ich hab' mir da jemanden herausgesucht, der auf Urheberrecht
spezialisiert ist.
Ohne irgend einem Anwalt zu Nahe treten zu wollen, gebe ich zu
bedenken, dass auch die Gegenseite sicherlich über exzellente
Fachanwälte verfügt. Beide haben eins gemeinsam. Sie kriegen ihr
Honorar, egal wie es am Ende ausgeht. In deiner Konstellation,
scheinst du in der Vierergruppe der einzige zu sein, der bei der
Angelegenheit was verlieren kann.

Mein ja nur...

Gruß
Andreas
Gerrit Brodmann
2007-02-03 11:05:22 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
In deiner Konstellation,
scheinst du in der Vierergruppe der einzige zu sein, der bei der
Angelegenheit was verlieren kann.
Alles relativ.
Wenn er nicht gegen die Verletzung vorgeht, hat er schon verloren.

Der Fachanwalt wird schon wissen was er macht und keine völlig
überzogene Forderung stellen. Wenn es dumm läuft, geht hinterher das
Honorar wieder für die anteiligen Gerichtskosten drauf.
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
André Schuster
2007-02-03 12:13:56 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
In deiner Konstellation,
scheinst du in der Vierergruppe der einzige zu sein, der bei der
Angelegenheit was verlieren kann.
Was soll ich tun? Mich über die unerlaubte Nutzung freuen, den Artikel
scannen und auf meiner HP als Referenz auf die Startseite setzen? Ich
wette, daß ich dann einen Brief bekomme...

Und wer sagt überhaupt, daß es zu einem Gerichtsverfahren kommen muß?
Auf der Zeitung dürfte klar sein, daß hier was schiefgelaufen ist und
die Schuld nicht bei mir zu suchen ist. Strittig ist doch lediglich
die Höhe des Schadens - und dies wird sich bestimmt ohne Gutachter,
ohne Richter und auch ohne Urteil klären lassen. Soviel Streß für ein
einspaltiges Bild muß dann natürlich nicht sein, nur finde ich es eben
auch nicht korrekt, ein in meinen Augen recht schwaches Angebot
seitens des Schadenverursachers zu akzeptieren - dies hätte z.B. keine
Unterlassungserklärung beinhaltet. Würde sowas also nochmal passieren,
hätte ich dann wieder nur Anspruch auf - wenn's ganz dumm läuft und
der Name danebensteht - ein einfaches Honorar. Das kann's ja nun echt
nicht sein.
Tom Rohwer
2007-02-03 13:48:13 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Was soll ich tun?
Deine tatsächlichen Ansprüche durchsetzen.

Das ist das genaue Gegenteil von: sich Illusionen machen.
Andreas Neste
2007-02-03 15:17:17 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Post by Andreas Neste
In deiner Konstellation,
scheinst du in der Vierergruppe der einzige zu sein, der bei der
Angelegenheit was verlieren kann.
Was soll ich tun?
Meiner Meinung nach solltest Du eine Rechnung mit dem marktüblichen
Preis samt dem marktüblichen Zuschlägen für den geschilderten Fall
schreiben und der BILD zusenden. Wenn die nicht gezahlt wird schreibst
Du eine Mahnung und informierst gleichzeitig, dass du im Falle der
Nichtzahlung bis zur Frist X leider dazu gezwungen bist Hilfe in
Anspruch zu nehmen, die du dann leider auch in Rechnung stellen musst.

Wenn du jetzt ohne je eine Rechnung gestellt zu haben gleich mit einem
Anwalt kommst und überzogenen Forderungen stelltst und meinst, dass
die Gegenseite ohne murren der Forderung nachkommt und obendrein
deinen Anwalt zahlt, wirst du auf die Schnauze fallen und
draufzahlen...

Nicht das ich dir das gönne - bestimmt nicht! Das ist IMHO aller
Wahrscheinlichkeit nach die Realität. Berichte bitte mal wie es
ausgegangen ist...

Gruß und schönes Wochenende
Andreas
André Schuster
2007-02-03 22:04:00 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Berichte bitte mal wie es
ausgegangen ist...
Mach ich, wenn's vorbei ist. Sollte sich aber schnell regeln lassen.
André Schuster
2007-02-16 09:22:40 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Wenn du jetzt ohne je eine Rechnung gestellt zu haben gleich mit einem
Anwalt kommst und überzogenen Forderungen stelltst und meinst, dass
die Gegenseite ohne murren der Forderung nachkommt und obendrein
deinen Anwalt zahlt, wirst du auf die Schnauze fallen und
draufzahlen...
Nicht das ich dir das gönne - bestimmt nicht! Das ist IMHO aller
Wahrscheinlichkeit nach die Realität. Berichte bitte mal wie es
ausgegangen ist...
So, ich berichte mal, die Sache ist praktisch abgeschlossen: ich habe
keine Rechnung geschrieben, sondern mein RA hat eine ausführlich
begründete Forderung nach einer entsprechenden Honorarsumme dem
Schadenverursacher zugestellt, nachdem dieser zuvor eine
Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte. Zwei Tage später kam die
Antwort, daß sich der Schadenverursacher mit dieser Forderung und der
Übernahme alle Kosten einverstanden erklärt. Eine Summe möchte ich
hier nicht nennen, aber es ist deutlich mehr als hier oft zitierte
"doppelte Honorar". Auch zur Argumentation möchte ich hier nicht
wirklich viel sagen, da dese zumindest in meinem Fall nicht pauschal
für jedes Foto gilt, z.B. durch mutwillige Entfernung des
Autorenhinweises.

Ich für meinen Teil habe aus dieser kurzen Episode gelernt und werde,
sollte es in Zukunft ähnliche Vorkommnisse geben, tatsächlich alles
nochmal genauso machen. Sofort zum RA rennen, halte ich weiterhin für
unangebracht, obwohl ein klärendes Gespräch mit dem Schadenverursacher
nur in den seltensten Fällne zufriedenstellend verlaufen dürfte. Nur
hat man die Option, einen RA einzuschalten, noch immer in der
Hinterhand und man kann dann zumindest immer sagen, daß man es zuerst
gütlich und kostensparender versucht hat.

Grüße

André
Dominique Ecken
2007-02-16 11:00:06 UTC
Permalink
Post by André Schuster
So, ich berichte mal, die Sache ist praktisch abgeschlossen: ich habe
keine Rechnung geschrieben, sondern mein RA hat eine ausführlich
begründete Forderung nach einer entsprechenden Honorarsumme dem
Schadenverursacher zugestellt, nachdem dieser zuvor eine
Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte. Zwei Tage später kam die
Antwort, daß sich der Schadenverursacher mit dieser Forderung und der
Übernahme alle Kosten einverstanden erklärt. Eine Summe möchte ich
hier nicht nennen, aber es ist deutlich mehr als hier oft zitierte
"doppelte Honorar". Auch zur Argumentation möchte ich hier nicht
wirklich viel sagen, da dese zumindest in meinem Fall nicht pauschal
für jedes Foto gilt, z.B. durch mutwillige Entfernung des
Autorenhinweises.
Danke für deinen Bericht, aber was hast du zu befürchten, wenn du ein paar
Informationen mehr preisgibst? Wäre doch für Kollegen, die in eine ähnliche
Situation kommen recht nützlich, insbesondere, da ja die vorwiegende
Meinung hier offenbar von ungünstigeren Konditionen ausgeht, die man
erzielen kann.

Dass es ein Einzelfall ist, der nicht ohne weiteres auf andere Fälle zu
übertragen ist, ist ja klar, aber kein Grund, auf Informationen zu
verzichten. Würde jeder Fall mit diesem Argument geheimgehalten, gäbe es
überhaupt keine Infos.

Du fragst hier nach Informationen, wie du dich verhalten sollst, baust also
auf die Erfahrungen anderer, bist aber selber nicht bereit, deine eigene
Erfahrungen hier einzubringen. Schade.

Schönen Tag noch!
Dominique
Jürgen Gerkens
2007-02-16 11:36:26 UTC
Permalink
Post by Dominique Ecken
Danke für deinen Bericht, aber was hast du zu befürchten, wenn du ein
paar Informationen mehr preisgibst? Wäre doch für Kollegen, die in
eine ähnliche Situation kommen recht nützlich, insbesondere, da ja
die vorwiegende Meinung hier offenbar von ungünstigeren Konditionen
ausgeht, die man erzielen kann.
Dass es ein Einzelfall ist, der nicht ohne weiteres auf andere Fälle
zu übertragen ist, ist ja klar, aber kein Grund, auf Informationen zu
verzichten. Würde jeder Fall mit diesem Argument geheimgehalten, gäbe
es überhaupt keine Infos.
Du fragst hier nach Informationen, wie du dich verhalten sollst,
baust also auf die Erfahrungen anderer, bist aber selber nicht
bereit, deine eigene Erfahrungen hier einzubringen. Schade.
Wenn man sich außergerichtlich einigt gehört es dazu, die Details nicht
öffentlich auszuquatschen, zumal der Gegner nun auch schon namentlich
genannt wurde.

Ich mache das auch nur bei Firmen, die meine Rechte oder Ansprüche partout
nicht respektieren, sich wiederholt nicht an Verträge halten oder einfach zu
unfähig und inkompetent sind, diese Verträge zu erfüllen und erst reagieren,
nachdem man entsprechende Schritte in die Wege geleitet hat.

bis denne
Jürgen Gerkens
Andreas Neste
2007-02-16 12:16:59 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Wenn du jetzt ohne je eine Rechnung gestellt zu haben gleich mit einem
Anwalt kommst und überzogenen Forderungen stelltst und meinst, dass
die Gegenseite ohne murren der Forderung nachkommt und obendrein
deinen Anwalt zahlt, wirst du auf die Schnauze fallen und
draufzahlen...
Nicht das ich dir das gönne - bestimmt nicht! Das ist IMHO aller
Wahrscheinlichkeit nach die Realität. Berichte bitte mal wie es
ausgegangen ist...
So, ich berichte mal, die Sache ist praktisch abgeschlossen:[...]
Danke!

Vielleicht magst du dich ja noch dazu äußern...

Ist das Geld auf Deinem Konto?

Ist die Gesamtforderung höher als
[ ] 200,-€
[ ] 350,-€
[ ] 500,-€

Bleibt dir persönlich mehr als
[ ] 150,-€
[ ] 300,-€

Mich interessiert halt, warum die Gegenseite klein beigegeben hat. Ein
relativ niedrige Forderung könnte eine Rolle spielen. Doppeltes,
dreifaches, oder gar zehnfaches Honorar sind IMHO von dem dafür
fälligen tatsächlichen Honorar arg abhängig.

Standen bei dir z.B. 38,50 € als eigentliche Honorar im Raum und sie
haben jetzt den vielleicht sogar vierfachen Satz akzeptiert, so
heisst das IMHO nur, dass sie der Meinung sind, dass wegen der Summe
keine Beschäftigung der Rechtsabteilung lohnt. Das kost unterm Strich
mehr.

Haben sich hingegen deine Forderungen jenseits von Gut und Böse, was
marktüblich dafür gezahlt wird, bewegt (Wie du im Vorfeld angedeutet
hast) und du bist damit durchgekommen, dann gratuliere ich dir zu
deinem Anwalt :-)

Ein schönes Wochenende
Andreas
André Schuster
2007-02-16 14:52:36 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Ist das Geld auf Deinem Konto?
Nein, noch nicht. Ich habe allerdings einen entsprechenden Brief der
Gegenseite, in dem dort meiner Forderung uneingeschränkt zugestimmt
wird.
Post by Andreas Neste
Ist die Gesamtforderung höher als
[ ] 200,-€
[ ] 350,-€
[ ] 500,-€
kein Kommentar ;-)
Post by Andreas Neste
Bleibt dir persönlich mehr als
[ ] 150,-€
[ ] 300,-€
Warum sollte mir weniger bleiben als ich gefordert habe??
Post by Andreas Neste
Mich interessiert halt, warum die Gegenseite klein beigegeben hat. Ein
relativ niedrige Forderung könnte eine Rolle spielen. Doppeltes,
dreifaches, oder gar zehnfaches Honorar sind IMHO von dem dafür
fälligen tatsächlichen Honorar arg abhängig.
Das Basishonorar wurde der MFM-Liste entnommen. Meine ursprüngliche
Forderung, das 5fache oder 6fache Honorar (ausgehend vom hier
genannten Standard-Honorar von 57 Euro) zu zahlen, wurde mehr als
erreicht - wenn auch mit einer anderen Begründung bzw. mit
unterschiedlichen Argumenten bzw. wegen der anderen Honorarbasis.
Allein aus diesem Grund ist das nicht übertragbar auf andere Fälle.
Warum die Gegenseite akzeptiert hat, kann ich Dir nicht mit Sicherheit
beantworten - im Zweifelsfall, weil sie mußten.
Post by Andreas Neste
Haben sich hingegen deine Forderungen jenseits von Gut und Böse, was
marktüblich dafür gezahlt wird, bewegt (Wie du im Vorfeld angedeutet
hast) und du bist damit durchgekommen, dann gratuliere ich dir zu
deinem Anwalt :-)
Danke.
Post by Andreas Neste
Ein schönes Wochenende
Danke. Dir auch.

André
Andreas Neste
2007-02-16 19:47:59 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Post by Andreas Neste
Ist die Gesamtforderung höher als
[ ] 200,-€
[ ] 350,-€
[ ] 500,-€
kein Kommentar ;-)
Post by Andreas Neste
Bleibt dir persönlich mehr als
[ ] 150,-€
[ ] 300,-€
Warum sollte mir weniger bleiben als ich gefordert habe??
Post by Andreas Neste
Mich interessiert halt, warum die Gegenseite klein beigegeben hat. Ein
relativ niedrige Forderung könnte eine Rolle spielen. Doppeltes,
dreifaches, oder gar zehnfaches Honorar sind IMHO von dem dafür
fälligen tatsächlichen Honorar arg abhängig.
Das Basishonorar wurde der MFM-Liste entnommen. Meine ursprüngliche
Forderung, das 5fache oder 6fache Honorar (ausgehend vom hier
genannten Standard-Honorar von 57 Euro) zu zahlen, wurde mehr als
erreicht - wenn auch mit einer anderen Begründung bzw. mit
unterschiedlichen Argumenten bzw. wegen der anderen Honorarbasis.
Allein aus diesem Grund ist das nicht übertragbar auf andere Fälle.
Warum die Gegenseite akzeptiert hat, kann ich Dir nicht mit Sicherheit
beantworten - im Zweifelsfall, weil sie mußten.
Post by Andreas Neste
Haben sich hingegen deine Forderungen jenseits von Gut und Böse, was
marktüblich dafür gezahlt wird, bewegt (Wie du im Vorfeld angedeutet
hast) und du bist damit durchgekommen, dann gratuliere ich dir zu
deinem Anwalt :-)
Danke.
Post by Andreas Neste
Ein schönes Wochenende
Danke. Dir auch.
André
Andreas Neste
2007-02-16 19:57:46 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Post by Andreas Neste
Ist die Gesamtforderung höher als
[ ] 200,-€
[ ] 350,-€
[ ] 500,-€
kein Kommentar ;-)
Post by Andreas Neste
Bleibt dir persönlich mehr als
[ ] 150,-€
[ ] 300,-€
Warum sollte mir weniger bleiben als ich gefordert habe??
Weil in der Gesamtforderung sicherlich das Honorar deine RAs drin ist,
oder?

Wie sieht es denn vertraglich nun mit dem Model aus? Hat sie jetzt
auch Anspruch auf ein (zusätzliches) Honorar?

Viele Grüße
Andreas
André Schuster
2007-02-16 20:03:02 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Post by André Schuster
Warum sollte mir weniger bleiben als ich gefordert habe??
Weil in der Gesamtforderung sicherlich das Honorar deine RAs drin ist,
oder?
Nein, der rechnet mit einer eigenen Kostennote entsprechend mit dem
Schadenverursacher ab. Meine Forderung besteht einzig und allein aus
der Summe, die mir als Schaden durch die unbefugte Nutzung entstanden
ist und wandert demnach auch komplett und ungekürzt auf mein Konto.
Mir sind durch die Einschaltung des Rechtsanwalts keinerlei Kosten
entstanden.
Post by Andreas Neste
Wie sieht es denn vertraglich nun mit dem Model aus? Hat sie jetzt
auch Anspruch auf ein (zusätzliches) Honorar?
Von meiner Seite aus nein. Sie könnte natürlich gegenüber der Zeitung
auf ihr "Recht am eigenen Bild" bestehen, was sie aber nicht macht;
schließlich haben die einen Artikel mit ihrem Einverständnis über ihre
Model-Karriere gedruckt.

Grüße

André
Andreas Neste
2007-02-16 20:16:20 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Post by André Schuster
Warum sollte mir weniger bleiben als ich gefordert habe??
Weil in der Gesamtforderung sicherlich das Honorar deine RAs drin ist,
oder?
Nein[...]
Jetzt ist meine Neugier befriedigt :-) Danke!

Hätte ich nicht gedacht... find ich aber gut, dass es dir gelungen ist
diesem Blatt was abzuringen.

Viele Grüße
Andreas
Manfred Grebler
2007-02-16 20:06:39 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Weil in der Gesamtforderung sicherlich das Honorar deine RAs drin ist,
Üblicherweise fordert man eine Summe x und die Übernahme der RA-Kosten.
(Allein deshalb, weil man letztere vorher ja gar nicht genau kennt.)

Oft zahlt der Gegener dann auch beides völlig getrennt, die geforderte
Summe an den Geschädigten und die Anwaltskosten direkt an den Anwalt.
(So war's jedenfalls bei mir letztes Mal.)


Gruß
Manfred
Andreas Neste
2007-02-16 20:43:21 UTC
Permalink
Post by Manfred Grebler
Post by Andreas Neste
Weil in der Gesamtforderung sicherlich das Honorar deine RAs drin ist,
Üblicherweise fordert man eine Summe x und die Übernahme der RA-Kosten.
(Allein deshalb, weil man letztere vorher ja gar nicht genau kennt.)
Oft zahlt der Gegener dann auch beides völlig getrennt, die geforderte
Summe an den Geschädigten und die Anwaltskosten direkt an den Anwalt.
(So war's jedenfalls bei mir letztes Mal.)
Aha, hätte ich nicht gedacht. Ich dachte, der der einen RA beauftragt,
muss ihn auch zahlen. So war es jedenfalls bei mir, aber nicht in
einem solchen Fall.

Danke für die Info!

Schönes Wochenende
Andreas
Uwe Hercksen
2007-02-21 14:47:19 UTC
Permalink
Post by Andreas Neste
Aha, hätte ich nicht gedacht. Ich dachte, der der einen RA beauftragt,
muss ihn auch zahlen. So war es jedenfalls bei mir, aber nicht in
einem solchen Fall.
Hallo,

die gegnerische Seite kann ja durchaus auch zur Zahlung der Gerichts- und
Anwaltskosten verurteilt werden, aber das geht nicht in jedem Fall.

Bye

André Schuster
2007-02-02 17:05:15 UTC
Permalink
Post by Nek. Oggo
Post by André Schuster
Ehrlich gesagt, hätte ich denen,
ohne nachzudenken, jegliche Nutzung sofort verboten. Welcher Fotograf
will schon freiwillig sein Bild für einen Artikel mit der Überschrift
"Mein Pastor hat mich zum Dessous-Model gemacht" hergeben? Ich halte
den Schaden meinerseits für enorm und bin so langsam in Kampflaune,
schließlich hab' ich ja nichts zu verlieren.
Na, darüber solltest Du noch mal in Ruhe nachdenken, Du kannst dabei
durchaus eine ganze Menge verlieren...
Was denn? Einen potentiellen Kunden/Auftraggeber? Tut mir leid, ich
sehe die Zeitung nicht als Abnehmer meiner Fotos an und habe auch
nicht vor, jemals für die zu arbeiten. Ich sehe bisher auch kein
Risiko - schließlich ist die Sachlage mehr als eindeutig.
Post by Nek. Oggo
Post by André Schuster
Ich überlege, es für den
Schadenverursacher so teuer wie nur möglich zu machen. Top-Kosten
durch Bilderklau eines Top-Bildes mit Top-Model drauf.
Schon mal daran gedacht, dass Du hier in einem öffentlichen Massenmedium mit
Deinem RN schreibst...
Wenn mir die Redakteurin den Hinweis gibt, doch bitte einen Brief an
die Rechtsabteilung zu schreiben, bin ich ihrem Wunsch bisher einfach
nur nachgekommen. Dass ich den Brief nicht selbst geschrieben habe,
sondern jemanden dazu bevollmächtigt habe, spielt dann ja erstmal
keine Rolle - bis auf den Umstand, daß es eben teurer wird. Aber das
war ja ihr ausdrücklicher Wunsch, hätte sie direkt was an Honorar
draufgelegt, sich also mehr oder weniger verhandlungsbereit gezeigt,
hätte ich es mir überlegt. Aber mit einem solchen Spruch...
Tom Rohwer
2007-02-02 14:54:28 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Zwei Dinge: Erstens zahlt die Bild 500 Euro für mit Handys geknipste
Bilder. An diesem Wert orientiere ich mich erstmal
Eine spannende Frage, ob ein Gericht das mitmacht.
Post by André Schuster
Deshalb erwäge ich u.U.
eine andere Berechnungsmethode als die Lizenzanalogie.
Die wird bloß leider in Deutschland von der Rechtsprechung nicht
akzeptiert. Aber darüber wird Dich dann ggf. Dein Anwalt schon
aufklären, wenn er gut ist.
Post by André Schuster
Da ich den RA
nicht bezahlen muß, ist mir der damit verbundene Zeitaufwand zur
Ermittlung des Schadens reichlich egal.
Schönes Eigentor... *LOL*

Wenn Du 10.000 Euro forderst, und das Gericht gibt Dir in Sache recht,
kürzt aber Deinen Anspruch auf sagen wir mal 500 Euro, dann zahlst Du
die Anwalts- und Gerichtskosten anteilig... ;-))

Dann wird Deine Anwalts- und Gerichtskosten-Rechnung erheblich höher als
das Honorar, daß Dir der Verlag zahlen muß. Aber auch das wird Dir Dein
Anwalt ggf. erklären.
Post by André Schuster
Sollte die Zeitung also durch
den Abdruck des Bildes in der Auflagenhöhe profitiert haben, könnte
ich rein theoretisch Anteile an dem Gewinn fordern.
Man kann aber keinen theoretischen Schadensersatz fordern, und auch
keine theoretische Gewinnabschöpfung. Hier müsste man schon gerichtsfest
*nachweisen*: weil Ihr mein Bild geklaut habt, hattet Ihr eine
Auflagensteigerung von 50.000 Stück, und das bedeutet für Euch 5.000
Euro brutto Verkaufserlös...
Post by André Schuster
Diese Frage kläre
ich dann aber lieber doch mit dem Anwalt.
Du solltest dringend zum Anwalt mit der Sache, damit er Dich als erstes
von Deinen diversen Illusionen über die Rechtslage befreit...;-)))
Post by André Schuster
Zweitens: die Zeitung zahlt nach eigenen Angaben 60 Euro pro Bild und
hätte ein wenig draufgelegt, wegen der Nichterwähnung des Urhebers.
Haben sie aufgerundet, oder kürzlich die Honorare erhöht. Und "ein wenig
draufgelegt" trifft die Rechtslage ungefähr - wie gesagt 80 bis 100
Prozent wegen fehlendem Urhebervermerk.
Post by André Schuster
Ich halte
den Schaden meinerseits für enorm und bin so langsam in Kampflaune,
schließlich hab' ich ja nichts zu verlieren.
Das siehst Du ziemlich falsch. Du hast bei überzogenen Forderungen
erhebliche Kosten für Anwalt und Gericht zu tragen. Da kannst Du ganz
schnell ein paar 1000 Euro verlieren, denn der AS-Verlag hat die
Ressourcen, das ggf. mal durch zwei Instanzen zu treiben. Und das machen
die auch gnadenlos - die zahlen nämlich keinen Cent mehr, als sie
müssen.
André Schuster
2007-02-02 16:54:45 UTC
Permalink
Post by Tom Rohwer
Post by André Schuster
Ich halte
den Schaden meinerseits für enorm und bin so langsam in Kampflaune,
schließlich hab' ich ja nichts zu verlieren.
Das siehst Du ziemlich falsch. Du hast bei überzogenen Forderungen
erhebliche Kosten für Anwalt und Gericht zu tragen. Da kannst Du ganz
schnell ein paar 1000 Euro verlieren, denn der AS-Verlag hat die
Ressourcen, das ggf. mal durch zwei Instanzen zu treiben. Und das machen
die auch gnadenlos - die zahlen nämlich keinen Cent mehr, als sie
müssen.
Noch ist keine Forderung meinerseits gestellt. Mir ist auch ganz klar,
daß ich durch diesen Kram kein Millionär werde. Trotzdem habe ich das
Gefühl, daß es gefärhlicher ist, ein mp3 in's Netz zu stellen als ein
Bild zu klauen, den Urheberhinweis zu entfernen und dieses Foto
zigtausendfach zu reproduzieren. Ich würd' die Verstöße mal als
zumindest gleichwertig ansehen.
Wolfgang Exler
2007-02-02 17:05:17 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Noch ist keine Forderung meinerseits gestellt. Mir ist auch ganz klar,
daß ich durch diesen Kram kein Millionär werde. Trotzdem habe ich das
Gefühl, daß es gefärhlicher ist, ein mp3 in's Netz zu stellen als ein
das liegt daran, das die Arschlöcher von der Musikindustrie zu dämlich sind
vernünftige Vermarktungswege über das Internet zu etablieren und um ihr
Versagen zu vertuschen versuchen mit Rechtsmitteln dagegen vorzugehen.

Sieh es einfach so: Du bist einfach nicht genug Ars......
Post by André Schuster
Bild zu klauen, den Urheberhinweis zu entfernen und dieses Foto
zigtausendfach zu reproduzieren. Ich würd' die Verstöße mal als
zumindest gleichwertig ansehen.
volle zustimmung

SCNR
Wolfgang
--
http://www.d-r-f.de die Webseite zur Newsgroup de.rec.fotografie
http://faq.d-r-f.de die FAQ der Newsgroup de.rec.fotografie
Jochen Kremer
2007-02-02 00:43:34 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Post by Jochen Kremer
Post by Tom Rohwer
Die BILD zahlt übrigens 57 Euro für ein Foto...
Ist ja schon ärgerlich, dass die Zeitung so preiswert zu einem Bild
kommt, das ihr u.U. regulär nie zur Veröffentlichung zur Verfügung
gestellt worden wäre.
Was "marktüblich" ist, legt auch die BILD nicht fest. Wer z.B.
nachweisen kann, dass er üblicherweise für seine Fotos deutlich mehr
bekommt als 57 Euro, ...
Darum geht es nicht. Normalerweise kann man sich seine Kunden aussuchen.
Lehnt man eine Lizensierung an Bild eigentlich ab und sie nutzen das
Werk trotzdem, kommen sie relativ preiswert zu ihrer Bildnutzung.

Schöne Grüße
Jochen
Tom Rohwer
2007-02-02 14:58:41 UTC
Permalink
Post by Jochen Kremer
Post by Frank Kemper
Was "marktüblich" ist, legt auch die BILD nicht fest. Wer z.B.
nachweisen kann, dass er üblicherweise für seine Fotos deutlich mehr
bekommt als 57 Euro, ...
Darum geht es nicht. Normalerweise kann man sich seine Kunden aussuchen.
Lehnt man eine Lizensierung an Bild eigentlich ab und sie nutzen das
Werk trotzdem, kommen sie relativ preiswert zu ihrer Bildnutzung.
Dem schiebt man übrigens auf völlig andere Weise einen effektiveren
Riegel vor...;-)

Wenn man in einem solchen Fall eine Honorarforderung im Sinne der
Schadensersatzanalogie durchzieht, dann kann man die mit einer
strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung garnieren. Und da verpflichtet
sich der Axel Springer-Verlag dann z.B., bei Zahlung einer
Konventionalstrafe von 5.000 Euro für jede Zuwiderhandlung in Zukunft
keine Fotos des Prozeßgegners mehr ohne dessen ausdrückliche vorherige
Erlaubnis zu verwenden...

Und wenn dann doch, *dann* wird's ein bisserl teurer...;-)
André Schuster
2007-02-02 16:50:16 UTC
Permalink
Post by Tom Rohwer
Dem schiebt man übrigens auf völlig andere Weise einen effektiveren
Riegel vor...;-)
Wenn man in einem solchen Fall eine Honorarforderung im Sinne der
Schadensersatzanalogie durchzieht, dann kann man die mit einer
strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung garnieren. Und da verpflichtet
sich der Axel Springer-Verlag dann z.B., bei Zahlung einer
Konventionalstrafe von 5.000 Euro für jede Zuwiderhandlung in Zukunft
keine Fotos des Prozeßgegners mehr ohne dessen ausdrückliche vorherige
Erlaubnis zu verwenden...
Und wenn dann doch, *dann* wird's ein bisserl teurer...;-)
Das ist schon erledigt, die Unterlassungsverpflichtung ist unterwegs.
Tom Rohwer
2007-02-02 14:47:22 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Post by Jochen Kremer
Post by Tom Rohwer
Die BILD zahlt übrigens 57 Euro für ein Foto...
Ist ja schon ärgerlich, dass die Zeitung so preiswert zu einem Bild
kommt, das ihr u.U. regulär nie zur Veröffentlichung zur Verfügung
gestellt worden wäre.
Was "marktüblich" ist, legt auch die BILD nicht fest.
Nein. Dafür gibt es Gutachter, und die kennen die tatsächlichen Zahlen.
Post by Frank Kemper
Wer z.B. nachweisen kann, dass er üblicherweise für seine Fotos
deutlich mehr bekommt als 57 Euro, der kann auch gerichtlich mehr
Strafzahlung durchsetzen.
So einfach ist das nicht.

Zunächst mal: eine "Strafzahlung" gibt es überhaupt nicht. Nicht im
deutschen Recht, im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen.

Das kann man sich also schon mal abschminken.

Es gibt: 1. die "Schadensersatz-Analogie". Und die sagt: es wird analog
zum Schadensersatzrecht ermittelt, welches Entgelt der Urheber
"üblicherweise" gezahlt hätte, wenn er das Nutzungsrecht regulär
erworben hätte. Und dieser Berechnung werden zu aller erst einmal die
"marktüblichen Honorare" zugrunde gelegt. Dabei kann nicht die MfM-Liste
pauschal genommen werden, wie der BGH entschieden hat, weil diese nicht
die wirklich marktüblichen Honorare enthält. Wie weit der "Promi-Bonus"
eines teuren Fotografen Eingang in die Berechnung findet, hängt vom
Einzelfall ab. Was *nicht* so einfach funktioniert: zu sagen "Ich
verkaufe grundsätzlich Nutzungsrechte erst ab 1000 Euro pro Bild
aufwärts, also muß der Verlag hier auch 1000 Euro zahlen". Das läuft *so
einfach* nicht.
Post by Frank Kemper
Für 57 Euro bekommen wir jedenfalls für unser kleines
18.000-Auflage-Blatt von einer Agentur wie Corbis nicht im Leben ein
Foto, also bekommt es BILD auch nicht.
Dann müsst Ihr mal verhandeln lernen...;-) Agenturen beliefern durchaus
zum Anstrichhonorar in diesen Größenordnungen, solange es sich nicht um
Exklusiv-Material handelt.
Post by Frank Kemper
57 Euro sind vermutlich der Standardsatz für irgendwelche Lokalreporter.
57 Euro sind das aktuelle Anstrichhonorar bei der BILD, für alle freien
Fotografen und für Agenturen, sofern diese nicht sowieso pauschal
abrechnen, wie die Dienstbildagenturen.
Tom Rohwer
2007-02-02 14:39:48 UTC
Permalink
Post by Jochen Kremer
... Du wirst das "marktübliche Entgelt" beanspruchen können, plus
ggf. Aufschlag für unterlassene Urhebernennung, wirst eine
Unterlassungsverpflichtung bekommen, und Dein Anwalt wird entsprechend
dem Streitwert (Honorarforderung und Höhe der Konventionalstrafe in der
Unterlassungsverpflichtung sein Anwaltshonorar bekommen.
...
Die BILD zahlt übrigens 57 Euro für ein Foto...
Ist ja schon ärgerlich, dass die Zeitung so preiswert zu einem Bild
kommt, das ihr u.U. regulär nie zur Veröffentlichung zur Verfügung
gestellt worden wäre.
Das ist unbefriedigend, ja. Aber der Versuch, auf EU-Ebene einen
genormten Honorar-Aufschlag bei Urheberrechtsverletzungen einzuführen
(z.B. 200% Aufschlag), sind letztes Jahr gescheitert. Insofern suppt die
aktuelle Rechtslage so vor sich hin...

Andererseits wäre es auch irgendwie nicht mit der Rechtssystematik
vereinbar, wenn man automatisch auf irgendwelche "Mondpreise" käme -
wenn also z.B. der Urheber sagen könnte: "Der BILD hätte ich das Foto
nur für mindestens 10.000 Euro verkauft!" - und BILD müsste dann 10.000
Euro zahlen. Man kann sich vorstellen, wo das schnell hinführen
würde...;-)

Für jeden Fotografen wäre es höchst interessant, einen zahlungskräftigen
Verlag einmal zu einem Bilderklau zu bringen, und dann zu sagen: "Also -
ich hätte nur für mindestens 2 Millionen..." Und danach hat man dann
ausgesorgt.
Tom Rohwer
2007-02-01 17:21:37 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Mal sehen, ob ich wegen eines derartig kleinen Schadens (1spaltiges
Bild, lt. MFM 90 Euro)
Vergiss die MfM-Liste... Die Honorare sind zu hoch angesetzt, die sind
nicht marktüblich.

Der BGH hat die "ungeprüfte" Übernahme von Honorarsätzen aus der
MFM-Liste für unzulässig erklärt. (I ZR 266/02, vom 06.10.2005)

Es muß eine sachliche Prüfung stattfinden, welches Honorar tatsächlich
"üblich" ist und zu welchen "üblichen und angemessenen Bedingungen"
Urheber und Nutzer einen Vertrag über die Einräumung eines
Nutzungsrechts eingegangen wären.
Tom Rohwer
2007-02-01 17:26:10 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Es geht also
letztlich um 500% des Nutzungshonorars zzgl. 100% des Honorars für die
nicht erfolgte Namensnennung, insgesamt also um 540 Euro (im
Idealfall, in meinen AGBs steht was von 5facher Nutzungsgebühr bei
nicht-autorisierter Nutzung).
Deine AGB sind nur wirksam, wenn die BILD ihnen *vorher* zugestimmt hat.

Hat sie? Also sind sie nicht wirksam, vermute ich mal.

500 Prozent des Nutzungshonorars kannst Du Dir abschminken, darüber
lachen die Kollegen im AS-Verlag höchstens schallend.
Nek. Oggo
2007-01-30 14:04:15 UTC
Permalink
Marko Ramm <***@invalid> schrieb

[...]
Post by Marko Ramm
Sollte Dem tatsächlich so sein, laufe schnell zum Anwalt. Nur der kann die
richtige Rechtsform bezüglich einer Rechnung / Abmahnung / Klage wahren.
Jeder Fehler Deinerseits, spielt der "Bild"-Zeitung in die Hände. Der
Anwalt kann auch klären wie hoch die Auflage war und wie wichtig der
Artikel bezugnehmend der Platzierung, Größe und inhaltlichen Gewichtigkeit
für diese Tagesausgabe war. Die Ergebnisse daraus erlauben erst die
möglichst genaue Berechnung der Schadenssumme.
Nur so'n Rat nebenbei, keine Rechtsberatung.
(Ich frage mal rum, ob ich die Ausgabe bekomme.)
U.a. wegen solcherlei Geisteshaltung wird das Leben in D. immer liebens- und
lebenswerter und wird in D. die Wirtschaft in gar nicht mehr all zu langer
Zeit ganz zum erliegen kommen und dann können sich bald die RA nur noch
gegenseitig abmahnen und verklagen...

Ich würde in diesem Fall einfach mal bei der zuständigen Redation der
Bildzeitung anrufen oder ein Fax schicken und darin höflich aber bestimmt um
schnelle Klärung bitten. Wenn die schon ihren Leserpaparazzi 100,- bzw.
500,- EUR pro Bild zahlen, werden die wohl in einem solchen Fall keine
Zicken machen - falls doch kann, man ja immer noch auf den RA zurückkommen.

In D. (und nicht nur dort) scheinen mir zunhemend mehr Leute unfähig zu
sein, kleine Konflikte eigenständig zu lösen...

Grüße
Nek.
Bernhard Meier
2007-01-30 14:57:11 UTC
Permalink
Post by Nek. Oggo
U.a. wegen solcherlei Geisteshaltung wird das Leben in D. immer liebens- und
lebenswerter und wird in D. die Wirtschaft in gar nicht mehr all zu langer
Zeit ganz zum erliegen kommen und dann können sich bald die RA nur noch
gegenseitig abmahnen und verklagen...
In D. (und nicht nur dort) scheinen mir zunhemend mehr Leute unfähig zu
sein, kleine Konflikte eigenständig zu lösen...
Grüße
Nek.
Danke!
Es hat noch normale Leute hier ;-)
Gruss Bernhard
Gerrit Brodmann
2007-01-30 20:00:18 UTC
Permalink
Post by Bernhard Meier
Post by Nek. Oggo
U.a. wegen solcherlei Geisteshaltung wird das Leben in D. immer liebens-
und
Post by Nek. Oggo
lebenswerter und wird in D. die Wirtschaft in gar nicht mehr all zu langer
Zeit ganz zum erliegen kommen und dann können sich bald die RA nur noch
gegenseitig abmahnen und verklagen...
In D. (und nicht nur dort) scheinen mir zunhemend mehr Leute unfähig zu
sein, kleine Konflikte eigenständig zu lösen...
Grüße
Nek.
Danke!
Es hat noch normale Leute hier ;-)
Wenn Oggo normal sein soll, wäre das ein Grund auszuwandern...
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Dominique Ecken
2007-01-30 22:18:21 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Post by Bernhard Meier
Post by Nek. Oggo
U.a. wegen solcherlei Geisteshaltung wird das Leben in D. immer liebens-
und
Post by Nek. Oggo
lebenswerter und wird in D. die Wirtschaft in gar nicht mehr all zu langer
Zeit ganz zum erliegen kommen und dann können sich bald die RA nur noch
gegenseitig abmahnen und verklagen...
In D. (und nicht nur dort) scheinen mir zunhemend mehr Leute unfähig zu
sein, kleine Konflikte eigenständig zu lösen...
Grüße
Nek.
Danke!
Es hat noch normale Leute hier ;-)
Wenn Oggo normal sein soll, wäre das ein Grund auszuwandern...
Was genau gefiel dir jetzt nicht an dem Beitrag von ihm?

Schönen Tag noch!
Dominique
Christian G. Becker
2007-01-31 03:00:28 UTC
Permalink
Post by Dominique Ecken
Post by Gerrit Brodmann
Post by Bernhard Meier
Post by Nek. Oggo
U.a. wegen solcherlei Geisteshaltung wird das Leben in D. immer liebens-
und
Post by Nek. Oggo
lebenswerter und wird in D. die Wirtschaft in gar nicht mehr all zu langer
Zeit ganz zum erliegen kommen und dann können sich bald die RA nur noch
gegenseitig abmahnen und verklagen...
In D. (und nicht nur dort) scheinen mir zunhemend mehr Leute unfähig zu
sein, kleine Konflikte eigenständig zu lösen...
Grüße
Nek.
Danke!
Es hat noch normale Leute hier ;-)
Wenn Oggo normal sein soll, wäre das ein Grund auszuwandern...
Was genau gefiel dir jetzt nicht an dem Beitrag von ihm?
Er setzt eine komplizierte Rechtsfrage zwischen einem Konzern und einem
Selbstständigen mit den vielen kleinen Mensch-zu-Mensch-Streitigkeiten
gleich, um nach dieser Pauschalisierung flugs den Untergang des
Abendlandes beklagen zu können.

Krischan
Nek. Oggo
2007-01-31 10:32:08 UTC
Permalink
Post by Christian G. Becker
Post by Dominique Ecken
Was genau gefiel dir jetzt nicht an dem Beitrag von ihm?
Er setzt eine komplizierte Rechtsfrage zwischen einem Konzern und einem
Selbstständigen mit den vielen kleinen Mensch-zu-Mensch-Streitigkeiten
gleich,
Kompliziert wird diese Rechtsfrage doch erst durch das System und seine
Lobbyisten.
Fotos, Bilder, Texte und Töne an denen ich die (Veröffentlichungs)Rechte
besitze, hat man schon hundertfach unbefugt genutzt, wenn ich da jedesmal so
einen "Häckmäck" gemacht hätte, wäre mir keine Zeit mehr zun Geld verdienen
geblieben. Ich konnte _bisher_ jeden Fall ohne einen RA und Gericht mehr
oder weniger gütlich klären (und ohne dabei selbst gegen gültiges Recht zu
verstoßen, nicht das jemand das jetzt wieder mal falsch versteht oder
verstehen möchte).
Möglichkeiten gibt es da viele, ich wäge im Einzelfall ab, was lohnt, den
Rechtsweg zu bestreiten, schied dabei _bisher_ jedesmal aus, denn des kostet
mich zu viel Zeit und vor allem zu viel Nerven und lohnt sich wohl in den
wenigsten Fällen wirklich.
Post by Christian G. Becker
um nach dieser Pauschalisierung flugs den Untergang des
Abendlandes beklagen zu können.
Die Welt ist im Wandel, hört und seht die Siganale, D. (und nicht nur D.)
steuert u.a. immer mehr auf einen totalen Überwachungsstaat hin, in dem
schon kleinste Delikte bei denen seitens des Verursachers oft gar nicht mal
ein Unrechtsbewustsein besteht, drakonisch geahndet werden (strafrechtlich
oder zivielrechtlich), sich aber gleichzeitig eine politsiche und
wirtschaftliche Elite in immer unglaublicheren Ausmaß über Grundsätze des
Rechtsverständnisses demokratischer Staatsstrukturen hinwegsetzt und für
einen kurzfistigen Erfolg bzw. Gewinn u.a. bereit ist, Schaden für
Generationen billigend in Kauf zu nehmen und ihr soziales Gewissen völlig zu
verdrängen.

Grüße
Nek.
Gerrit Brodmann
2007-01-31 13:39:15 UTC
Permalink
Post by Christian G. Becker
Post by Dominique Ecken
Post by Gerrit Brodmann
Post by Bernhard Meier
Post by Nek. Oggo
U.a. wegen solcherlei Geisteshaltung wird das Leben in D. immer liebens-
und
Post by Nek. Oggo
lebenswerter und wird in D. die Wirtschaft in gar nicht mehr all zu langer
Zeit ganz zum erliegen kommen und dann können sich bald die RA nur noch
gegenseitig abmahnen und verklagen...
In D. (und nicht nur dort) scheinen mir zunhemend mehr Leute unfähig zu
sein, kleine Konflikte eigenständig zu lösen...
Grüße
Nek.
Danke!
Es hat noch normale Leute hier ;-)
Wenn Oggo normal sein soll, wäre das ein Grund auszuwandern...
Was genau gefiel dir jetzt nicht an dem Beitrag von ihm?
Er setzt eine komplizierte Rechtsfrage zwischen einem Konzern und einem
Selbstständigen mit den vielen kleinen Mensch-zu-Mensch-Streitigkeiten
gleich, um nach dieser Pauschalisierung flugs den Untergang des
Abendlandes beklagen zu können.
Schön ausgedrückt.

Dazu kommt, daß mich Oggo Gehles Einstellung, einen
Urheberrechtsverletzer nicht zu scharf anzugehen, nicht wirklich
wundert.

Er ist es doch, welcher sinngemäß die viel zu teuren Bildrechte immer
wieder beklagte und meinte, daß Fotografen mit 1 Euro pro Bild für die
Rechte zufrieden sein sollten.

Außerdem war er es, der hier mehrfach durch geklaute Bilder auffiel,
welche er als vermeindlich eigene zur BK stellte.
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Nek. Oggo
2007-01-31 14:02:48 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Dazu kommt, daß mich Oggo Gehles Einstellung, einen
Urheberrechtsverletzer nicht zu scharf anzugehen, nicht wirklich
wundert.
Er ist es doch, welcher sinngemäß die viel zu teuren Bildrechte immer
wieder beklagte und meinte, daß Fotografen mit 1 Euro pro Bild für die
Rechte zufrieden sein sollten.
Solche Preise und auch darunter sind mittlerweile nicht mehr unüblich
(Stichwort: Micropayment Fotoagenturen). Ich war lediglich ein Vorreiter
dieses Trendes und habe auch meine _eigenen_ Bilder ebefalls z.T. zu solchen
Preisen veräußert, die Masse macht es dann, aber wer seiner Zeit vorraus ist
hat es oft nicht leicht....
Post by Gerrit Brodmann
Außerdem war er es, der hier mehrfach durch geklaute Bilder auffiel,
welche er als vermeindlich eigene zur BK stellte.
Fein Gerritlein, das erfüllt nun eigentlich ganz deutlich den Tatbestand der
üblen Nachrede, da ich noch nie ein Bild "geklaut" habe, noch ein geklautes
Bild jeamals
veröffentlicht habe bzw. zu BK stellte.
Sollte ich mir da meine Einstellung bzgl. RAen noch überlegen - nein, denn
wo nichts zu holen ist, bleib ich nachher noch auf den Kosten sitzen u.U.
auch noch auf denen eines pychiatrischen Gutachtens.

Daher wüsche ich Dir einfach gute Besserung und hoffe, dass Du irgendwann in
Deinem Leben die Kurve vielleicht doch noch bekommst und aus Dir ein
anständiger Mensch wird, der versucht sein eigenes Leben konstruktiver
anzugehen, anstatt fast seine sämtlichen Energien schädlich gegen seine
Mitmenschen einzusetzen.

In diesem Sinne
Nek.



...und der Signaturspam ist auch wieder dabei...
Post by Gerrit Brodmann
-- xxxxxxxxx
Fotoxxxxxxxxxgrafie und Foxxxxxxxxxxxxx - Kunst axxxx Braunschweig
http:/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/gerrit.bxxxxxxxrodmaxxxxxxxnn.com
Post by Gerrit Brodmann
LARP, Mittelalter und Fxxxxxxaxxxxxntasy: http:xxxxxxderLARPfotograf.de
One Minute/Raxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxndom Photoart: http://one-minute.info
Tom Rohwer
2007-02-01 17:38:46 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Wenn Oggo normal sein soll, wäre das ein Grund auszuwandern...
Ja. Vielleicht. Aber in diesem Fall liegt er gar nicht so verkehrt.
Marko Ramm
2007-01-30 15:01:54 UTC
Permalink
Am 30.01.2007, 15:04 Uhr, schrieb Nek. Oggo <***@nek.oggo.de>:

[...]

1. Wer einen Fotoapparat in die Hand nimmt um ein Foto zu machen, nimmt
gleichzeitig das GG, StGB, KUG, UrhG und weitere Gesetze mit in die Hand.
Das sollte einem bewusst sein. Nicht nur in Deutschland.
2. Wer das soeben gemachte Foto anderen Personen zugänglich machen möchte,
hat schon wieder einen Haufen an Gesetzbüchern mit in der Hand.

Warum ist es so? Nun jeder Mensch hat seine Rechte, aber auch seine
Pflichten, sowohl im Umgang mit Fotos als auch mit anderen Sachen. Die
Rechte und Pflichten sollte man annähernd kennen, sich also damit
auseinander setzen.
Es ist nicht schlimm, dass man zu seinem Rechtsanwalt geht, bevor man
einen Schritt in die eine oder andere Richtung macht. Der Rechtsanwalt ist
nun einmal die Person, die wirklich weiß, was man tun kann oder besser
nicht tun sollte.

Nehmen wir am Beispiel von André Schuster einmal an, er würde trotz seines
"Beweises" zur "Bild"-Zeitung laufen und sagen; "Ihr hattet kein Recht,
mein Foto ohne Zustimmung zu veröffentlichen!".
Dieser komplette Satz (diese Aussage) ist so voller Fehler/Möglichkeiten
und kann ihm nun zum Beispiel als "üble Nachrede" vorgehalten werden.
§186 StGB:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese
Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Üble_Nachrede

Warum kann man ihm das vorhalten? Das Model könnte ja auch das Foto als
Eigenwerbung ohne kommerziellen Hintergrund (Verkauf von Rechten) der
Zeitung übergeben haben.

Ein großer Konzern (z.B. der Axel Springer Verlag) auch ein vernünftiger
Geschäftsmann, fragt erst seinen Anwalt bevor er sich irgendwie gegenüber
der Gegenseite äußert, die ihn zuvor beschuldigt hat.
Ein Rechtsanwalt ist also nicht die Agresssion pur, sondern die Person die
einen vor gewissen Dummheiten und Schäden bewahren kann. Das heißt noch
lange nicht, dass man nur noch über Anwälte kommuniziert, sondern dass man
sich mit dem Anwalt im Rücken vernünftig äußern und einigen kann. Ein
Anwalt heißt also nicht gleich Gericht, aber er bedeutet mehr Sicherheit
in Rechtsfragen.

Wer nun glaubt, dass ich wegen jeder Kleinigkeit zu meinem Anwalt renne,
der liegt falsch. Bei größeren Problemen mit der Gegenpartei reicht ein
Anruf mit der kurzen Schilderung und entweder heißt es "Wir müssen uns
zusammen setzen." (Dann ist es ernst.) oder "Versuchen Sie mal das oder
das..." (Heißt: Wenn es nicht klappt, setzen wir uns zusammen!).
Es hat mir noch nie geschadet ein paar Fragen mehr zu stellen.

(Keine Rechtsberatung meinerseits.)
--
Marko Ramm
http://www.7ways.biz

Microsoft Windows - echtes Multitasking:
Gleichzeitig booten und abstürzen.
Tobias Meyer
2007-01-30 15:08:20 UTC
Permalink
Das Model könnte ja auch das Foto als Eigenwerbung ohne kommerziellen
Hintergrund (Verkauf von Rechten) der Zeitung übergeben haben.
...was aber nicht zwingend auch bedeutet, dass sie das Recht dazu hatte.

Tobi
André Schuster
2007-01-30 15:52:04 UTC
Permalink
On 30 Jan., 16:08, Tobias Meyer
Das Model könnte ja auch das Foto als Eigenwerbung ohne kommerziellen
Hintergrund (Verkauf von Rechten) der Zeitung übergeben haben....was aber nicht zwingend auch bedeutet, dass sie das Recht dazu hatte.
Tobi
Richtig. Konsequenterweise hat sie explizit eine Nutzung des
vorhandenen Bildmaterials seitens der Redaktion untersagt. Auch wenn
die Redaktion zuvor bei mir gefragt hätte, hätte ich eine Nutzung
untersagt - es gibt in diesem Fall einfach zu viele ungeklärte Fragen,
da viel Personen involviert waren. Natürlich das Model (Recht am
eigenen Bild), die hinter dem Model stehende Modelagentur (mit denen
ich für diese Bilder ausdrücklich _keine_ redaktionelle Nutzung
vereinbart habe!) sowie die Visagistin (auch hier: keine redaktionelle
Nutzung vereinbart).

Fließt nun durch dieses Motiv Geld auf mein Konto, habe ich ein
Problem, denn ich habe den Modelvertrag, den Vertrag mit der
Modelagentur und den Vertrag mit der Visagistin gebrochen, d.h. ich
wäre in diesen drei Fällen schadensersatzpflichtig. Die Produktion war
nie dazu gedacht, in irgendeiner Form redaktionell genutzt zu werden,
weshalb ich dieser Nutzung auch nicht zugestimmt hätte.

Eigentlich kann die BILD jetzt die komplette Produktion bezahlen...
Tobias Meyer
2007-01-30 16:07:04 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Fließt nun durch dieses Motiv Geld auf mein Konto, habe ich ein
Problem, denn ich habe den Modelvertrag, den Vertrag mit der
Modelagentur und den Vertrag mit der Visagistin gebrochen, d.h. ich
wäre in diesen drei Fällen schadensersatzpflichtig.
Ziemlich dumme Sache für dich.
Post by André Schuster
Die Produktion war nie dazu gedacht, in irgendeiner Form redaktionell
genutzt zu werden, weshalb ich dieser Nutzung auch nicht zugestimmt
hätte.
Eigentlich kann die BILD jetzt die komplette Produktion bezahlen...
An deiner Stelle würde ich, vor allem anderen, bei allen Beteiligten
anrufen und die Sache deinerseits klarstellen ("Ich wars nicht!!elf!") und
mal nachfragen, was die davon halten.

Tobi
Jochen Kremer
2007-01-30 16:07:13 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Fließt nun durch dieses Motiv Geld auf mein Konto, habe ich ein
Problem, denn ich habe den Modelvertrag, den Vertrag mit der
Modelagentur und den Vertrag mit der Visagistin gebrochen, d.h. ich
wäre in diesen drei Fällen schadensersatzpflichtig.
Es sollte doch wohl einen Unterschied machen, ob wegen des Bildes ein
Honorar oder ein Schadenersatz auf deinem Konto landet, oder?
In dem Fall hätten die genannten Personen wohl auch einen eigenen
Anspruch gegen die Bild, oder sehe ich das falsch?
Post by André Schuster
Die Produktion war
nie dazu gedacht, in irgendeiner Form redaktionell genutzt zu werden,
weshalb ich dieser Nutzung auch nicht zugestimmt hätte.
Eigentlich kann die BILD jetzt die komplette Produktion bezahlen...
Wenn die Folgen tatsächlich so weitreichend sein sollten, ist mir
unverständlich, wie die Bilder deinen Einflussbereich überhaupt
verlassen konnten. ;-)

Schöne Grüße
Jochen
Nek. Oggo
2007-01-31 11:05:44 UTC
Permalink
Post by André Schuster
Das Model könnte ja auch das Foto als Eigenwerbung ohne kommerziellen
Hintergrund (Verkauf von Rechten) der Zeitung übergeben haben....was
aber nicht zwingend auch bedeutet, dass sie das Recht dazu hatte.
Post by André Schuster
Richtig. Konsequenterweise hat sie explizit eine Nutzung des
vorhandenen Bildmaterials seitens der Redaktion untersagt. Auch wenn
die Redaktion zuvor bei mir gefragt hätte, hätte ich eine Nutzung
untersagt - es gibt in diesem Fall einfach zu viele ungeklärte Fragen,
da viel Personen involviert waren. Natürlich das Model (Recht am
eigenen Bild), die hinter dem Model stehende Modelagentur (mit denen
ich für diese Bilder ausdrücklich _keine_ redaktionelle Nutzung
vereinbart habe!)
Warum?
Redaktionelle Nutzung solltest Du Dir als Fotograf doch immer sichern, warum
auf Werbung verzichten, ist das im Modebereich (kenne mich da nicht so gut
aus) problematisch bzw. ein wichtiger Kostenfaktor bei der Buchung?
Post by André Schuster
sowie die Visagistin (auch hier: keine redaktionelle
Nutzung vereinbart).
Ist das auch im Modelbeireich so üblich, die Visagistin (also auch die
unbekannte, für 08/15 Makeup) hat da wirklich bei den
Veröffentlichungsrechten mitzureden, für mich ein lustiger Gedanke und
rechtlich zumindest fragwürdig?
Post by André Schuster
Fließt nun durch dieses Motiv Geld auf mein Konto, habe ich ein
Problem, denn ich habe den Modelvertrag, den Vertrag mit der
Modelagentur und den Vertrag mit der Visagistin gebrochen,
Nein, hast Du nicht, denn Du hast ja der Veröffentlichung gar nicht
zugestimmt.
Post by André Schuster
d.h. ich
wäre in diesen drei Fällen schadensersatzpflichtig.
Nein, nicht Du, sondern der Veröffentlicher, also die Zeitung.
Post by André Schuster
Die Produktion war
nie dazu gedacht, in irgendeiner Form redaktionell genutzt zu werden,
weshalb ich dieser Nutzung auch nicht zugestimmt hätte.
Eigentlich kann die BILD jetzt die komplette Produktion bezahlen...
Warum?

Grüße
Nek.
Jens Look
2007-01-31 11:28:37 UTC
Permalink
Post by Nek. Oggo
Warum?
Redaktionelle Nutzung solltest Du Dir als Fotograf doch immer sichern, warum
auf Werbung verzichten, ist das im Modebereich (kenne mich da nicht so gut
aus) problematisch bzw. ein wichtiger Kostenfaktor bei der Buchung?
Je nach Model und Agentur bei der Sie/Er ist kann das ein sehr grosser
Kostenfaktor sein. Ich habe hier z.B. gerade den Fall das ich fuer einen
Schmuckhersteller fotografiere und da gibt es zwei Shootings. Eines
mit einem Model bei dem er sich die Veroeffentlichung leisten kann
und eines mit einem Topmodel, bei der er die Fotos fuer sein Portfolio
nehmen kann um in Geschaeften seinen Schmuck anzubieten, sie aber nicht
veroeffentlichen darf. Das wuerde einen hoeheren 5stelligen Betrag
extra kosten....
Post by Nek. Oggo
Post by André Schuster
sowie die Visagistin (auch hier: keine redaktionelle
Nutzung vereinbart).
Ist das auch im Modelbeireich so üblich, die Visagistin (also auch die
unbekannte, für 08/15 Makeup) hat da wirklich bei den
Veröffentlichungsrechten mitzureden, für mich ein lustiger Gedanke und
rechtlich zumindest fragwürdig?
Bei Visagisten sehr unueblich. Die bekommen ansich einen Tagessatz und
haben dann nichts mehr mitzureden.


Jens
Nek. Oggo
2007-01-31 12:13:41 UTC
Permalink
Post by Jens Look
Post by Nek. Oggo
Warum?
Redaktionelle Nutzung solltest Du Dir als Fotograf doch immer sichern, warum
auf Werbung verzichten, ist das im Modebereich (kenne mich da nicht so gut
aus) problematisch bzw. ein wichtiger Kostenfaktor bei der Buchung?
Je nach Model und Agentur bei der Sie/Er ist kann das ein sehr grosser
Kostenfaktor sein. Ich habe hier z.B. gerade den Fall das ich fuer einen
Schmuckhersteller fotografiere und da gibt es zwei Shootings. Eines
mit einem Model bei dem er sich die Veroeffentlichung leisten kann
und eines mit einem Topmodel, bei der er die Fotos fuer sein Portfolio
nehmen kann um in Geschaeften seinen Schmuck anzubieten, sie aber nicht
veroeffentlichen darf. Das wuerde einen hoeheren 5stelligen Betrag
extra kosten....
Bei bekannten Models, die quasi auch immer zusätzlich beieinem
Auftragsshooting ihre eigene "Marke", also eben sich selbst vermarkten, kann
ich mir das vorstellen, aber bei unbekannten Models ist es doch für alle
Seiten eher von Vorteil, Bilder für die (Tages)Presse und vergleichbare
Medien freizugeben.
Post by Jens Look
Post by Nek. Oggo
Post by André Schuster
sowie die Visagistin (auch hier: keine redaktionelle
Nutzung vereinbart).
Ist das auch im Modelbeireich so üblich, die Visagistin (also auch die
unbekannte, für 08/15 Makeup) hat da wirklich bei den
Veröffentlichungsrechten mitzureden, für mich ein lustiger Gedanke und
rechtlich zumindest fragwürdig?
Bei Visagisten sehr unueblich. Die bekommen ansich einen Tagessatz und
haben dann nichts mehr mitzureden.
Ja, so kenne ich das eigentlich auch, Ausnahmen könnten ich mir hier nur bei
sehr beakannten Visagisten vorstellen und oder wenn das "Makeup" in Richtung
Körperkunstwerk geht.

Grüße
Nek.
Jens Look
2007-01-31 12:42:16 UTC
Permalink
Post by Nek. Oggo
Bei bekannten Models, die quasi auch immer zusätzlich beieinem
Auftragsshooting ihre eigene "Marke", also eben sich selbst vermarkten, kann
ich mir das vorstellen, aber bei unbekannten Models ist es doch für alle
Seiten eher von Vorteil, Bilder für die (Tages)Presse und vergleichbare
Medien freizugeben.
Bei bekannteren ist es vor allem das sie dann oftmals auch selber mit
der Marke verbunden werden fuer die sie werben. Wenn sie also fuer einen
Schmuckhersteller wirbt dann wird sie ein anderer nicht mehr nehmen.
Unbekanntere brauchen Veroeffentlichungen fuer ihr Portfolio so das die
eher nichts dagegen haben (sofern es nicht in einem fuer sie
unguenstigen Zusammenhang veroeffentlicht wird)
Post by Nek. Oggo
Ja, so kenne ich das eigentlich auch, Ausnahmen könnten ich mir hier nur bei
sehr beakannten Visagisten vorstellen und oder wenn das "Makeup" in Richtung
Körperkunstwerk geht.
Bei "normalen" makeup ist der Visagist ansich immer reiner Dienstleiter
fuer ein Festgehalt und ich glaube auch nicht das man da rechtlich einen
Anspruch geltend machen kann.

Jens
Tom Rohwer
2007-02-01 17:43:51 UTC
Permalink
Post by Jens Look
Bei Visagisten sehr unueblich. Die bekommen ansich einen Tagessatz und
haben dann nichts mehr mitzureden.
Die Visagistin hat nie mitzureden, es sei denn, man hätte ihr das Recht
im Vertrag ausdrücklich eingeräumt, oder ihre Arbeit würde so hochwertig
sein, daß sie selbst ein Werk im Sinne des UrhG ist.

Üblicherweise also nicht.

Ansprüche seitens des Models oder der Visagistin gegen den Fotografen zu
stellen, ist dann aussichtslos, wenn dieser nichts gemacht hat.

Hat er vertragswidrig das Foto an die BILD gegeben? Nein. Also kann er
auch nicht vertragsbrüchig sein...

Gegen die BILD hätte das Model eventuell Ansprüche wegen Verletzung des
Recht am eigenen Bild. Wäre zu klären.
Frank SCHLIFFKE
2007-01-30 15:50:30 UTC
Permalink
Post by Marko Ramm
1. Wer einen Fotoapparat in die Hand nimmt um ein Foto zu machen, nimmt
gleichzeitig das GG, StGB, KUG, UrhG und weitere Gesetze mit in die
Hand. Das sollte einem bewusst sein.
<Seufz>

Wer ein Brötchen kauft, sollte sich auch bewusst sein, welch
umfangreiches juristisches Regelwerk hinter diesem simplen Kauf steckt.
Allein die Frage, ob denn nur der Käufer selbst im Fall des Falles
reklamieren kann, hat schon ganze Generationen von Juristen beschäftigt.
Post by Marko Ramm
Der Rechtsanwalt ist nun einmal die Person, die wirklich weiß,
was man tun kann oder besser nicht tun sollte.
Na klar. Zwei Juristen - drei Meinungen. Wenn alle RAe genau das
wüssten, was Du da schreibst, gäbe es keine Zivilprozesse oberhalb der
Amtsgerichte mehr.
Post by Marko Ramm
Nehmen wir am Beispiel von André Schuster einmal an, er würde trotz
seines "Beweises" zur "Bild"-Zeitung laufen und sagen; "Ihr hattet kein
Recht, mein Foto ohne Zustimmung zu veröffentlichen!".
Dieser komplette Satz (diese Aussage) ist so voller Fehler/Möglichkeiten
und kann ihm nun zum Beispiel als "üble Nachrede" vorgehalten werden.
Ah ja. Vielleicht solltest Du Dich doch über den objektiven Tatbestand
der Üblen Nachrede noch mal genauer informieren.
Post by Marko Ramm
http://de.wikipedia.org/wiki/Üble_Nachrede
Schicke Quelle für Gesetzestexte.
Post by Marko Ramm
Warum kann man ihm das vorhalten? Das Model könnte ja auch das Foto als
Eigenwerbung ohne kommerziellen Hintergrund (Verkauf von Rechten) der
Zeitung übergeben haben.
Das würde genau was am Sachverhalt ändern?
Post by Marko Ramm
Ein großer Konzern (z.B. der Axel Springer Verlag) auch ein vernünftiger
Geschäftsmann, fragt erst seinen Anwalt bevor er sich irgendwie
gegenüber der Gegenseite äußert, die ihn zuvor beschuldigt hat.
Ein großer Konzern wie der Axel-Springer-Verlag wird üblicherweise
Redakteure beschäftigen, die hinreichend kompetent sind, in solch einem
Fall zunächst selbst zu entscheiden. Und wenn diese dann meinen, hier in
einen Streit eintreten zu müssen, dann wird der Axel-Springer-Verlag im
eigenen Haus ausreichend juristische Kompetenz vorhalten, um erst dann
einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn er aus prozessrechtlichen Gründen
erforderlich ist.
Post by Marko Ramm
Ein Anwalt heißt also nicht gleich Gericht, aber er bedeutet mehr
Sicherheit in Rechtsfragen.
Als ob ein Gericht Sicherheit in Rechtsfragen bedeutete. Vor Gericht
bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil.


Grüße vom Niederrhein,

Frank SCHLIFFKE
Nek. Oggo
2007-01-31 10:57:26 UTC
Permalink
Marko Ramm <***@invalid> schrieb:

[Rechtsbelehrung]

Danke für Deine rechtlichen Hinweise, da ich selbst u.U. mit Fotolizenzen
mein Geld verdienene, sind mir die rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt.
Post by Marko Ramm
Es ist nicht schlimm, dass man zu seinem Rechtsanwalt geht, bevor man
einen Schritt in die eine oder andere Richtung macht. Der Rechtsanwalt ist
nun einmal die Person, die wirklich weiß, was man tun kann oder besser
nicht tun sollte.
Und in Zivilstreitgkeiten ein Honorar nach Streitwert erhält, was dann schon
mal Zweifel an einer völlig unabhängien neutralen Beratung aufkommen läßt.
Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen RAe, aber in D. werden die meiner
Meinung nach zu oft in Anspruch genommen und das verteuert und
verkompliziert viele kleine Differenzen privater und geschäftlicher Natur
unnötig. Oft finde ich hier eine Haltung, nach dem Motto :"Ahh, wunderbar,
nun hat der einen Fehler gemacht, jetzt soll der aber bluten, komme was da
wolle..." anstatt mal zu überlegen wie groß überhaupt ein Schaden ist und
wie sich der möglichst einfach begleichen läßt.
Post by Marko Ramm
Nehmen wir am Beispiel von André Schuster einmal an, er würde trotz seines
"Beweises" zur "Bild"-Zeitung laufen und sagen; "Ihr hattet kein Recht,
mein Foto ohne Zustimmung zu veröffentlichen!".
Dieser komplette Satz (diese Aussage) ist so voller Fehler/Möglichkeiten
und kann ihm nun zum Beispiel als "üble Nachrede" vorgehalten werden.
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese
Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
http://de.wikipedia.org/wiki/Üble_Nachrede
Blödsinn, in diesem Zusammenhang, da es gar keine "Nachrede" im rechtlichen
Sinne wäre.
Post by Marko Ramm
Warum kann man ihm das vorhalten? Das Model könnte ja auch das Foto als
Eigenwerbung ohne kommerziellen Hintergrund (Verkauf von Rechten) der
Zeitung übergeben haben.
Na und, die Aussage von A. Sch. stimmte dann, wenn er mit dem Model keine
gesonderte Vereinbarung darüber getroffen hat, trotzdem.
Post by Marko Ramm
Ein großer Konzern (z.B. der Axel Springer Verlag) auch ein vernünftiger
Geschäftsmann, fragt erst seinen Anwalt bevor er sich irgendwie gegenüber
der Gegenseite äußert, die ihn zuvor beschuldigt hat.
Ich glaube nicht, dass das in einem solchen Fall grundsätzlich so läuft. Die
werden eher nach Verfahresanweisung für solche banalen Fällen ein Honorar im
nachhinein anbieten oder sich evtl. anbieten lassen und vor der Zahlungen
einen durch die Rechtsabteilung vorgefertigten Vertrag unterzeichnen lassen
und gut ist es.
Post by Marko Ramm
Ein Rechtsanwalt ist also nicht die Agresssion pur, sondern die Person die
einen vor gewissen Dummheiten und Schäden bewahren kann.
Kann, aber nicht muss und ob sich alles hinterher nicht nur für den RA
gelohnt hat...
Post by Marko Ramm
Das heißt noch
lange nicht, dass man nur noch über Anwälte kommuniziert, sondern dass man
sich mit dem Anwalt im Rücken vernünftig äußern und einigen kann.
Das sehe ich anders, zumindest bei Streitigkeiten privater Natur und unter
kleinen Unternehmen, blockiert das Einschalten eines RAs u.U. gerade die
Möglichkeit die Konflikte auf gütlichem und einfachen Weg auszutragen, weil
eine solche Aktion von der Gegenseite in den meisten Fällen als eine klare
Kampfansage verstanden wird und diese dann meist auch aufrüstet...
Post by Marko Ramm
Ein
Anwalt heißt also nicht gleich Gericht, aber er bedeutet mehr Sicherheit
in Rechtsfragen.
s.o.

Eine Beratung mag sicher oft sinnvoll sein, besteht aber erst einmal ein
Konflikt, mutiert das Beratungsgespräch dann aber oft zum Verkaufsgespräch
für weitere Dienstleistungen des RAs.
Post by Marko Ramm
Wer nun glaubt, dass ich wegen jeder Kleinigkeit zu meinem Anwalt renne,
der liegt falsch. Bei größeren Problemen mit der Gegenpartei reicht ein
Anruf mit der kurzen Schilderung und entweder heißt es "Wir müssen uns
zusammen setzen." (Dann ist es ernst.) oder "Versuchen Sie mal das oder
das..." (Heißt: Wenn es nicht klappt, setzen wir uns zusammen!).
Dieser Satz, wird einem RA aus vielen Gründen wohl nur sehr sehr selten über
die Lippen kommen...
Post by Marko Ramm
Es hat mir noch nie geschadet ein paar Fragen mehr zu stellen.
Naja, da müßte man mal die Fragen, die nichts mehr dazu sagen können...

Grüße
Nek.
Marko Ramm
2007-02-01 10:29:33 UTC
Permalink
Post by Marko Ramm
(Ich frage mal rum, ob ich die Ausgabe bekomme.)
Hallo André,
Die von mir beauftragten Personen haben in Münster eine komplette Ausgabe
der "Bild"-Zeitung bekommen. Am Sonntag werde ich sie in den Händen halten
und Dir eventuell schon einen Scan vom besagten Artikel anfertigen.
Alternativ kannst Du auch die komplette Ausgabe per Post erhalten. Dafür
schicke mir über die Email-Adresse auf meiner Webseite (s. Signatur) eine
E-Mail mit Deiner Adresse.
--
Marko Ramm
http://www.7ways.biz

Microsoft Windows - echtes Multitasking:
Gleichzeitig booten und abstürzen.
Tom Rohwer
2007-02-01 17:45:44 UTC
Permalink
Post by Marko Ramm
Am Sonntag werde ich sie in den Händen halten
und Dir eventuell schon einen Scan vom besagten Artikel anfertigen.
Ist das noch eine "Kopie zu ausschließlich privaten Zwecken"...?

Oder selber schon eine Urheberrechtsverletzung?
Marko Ramm
2007-02-01 18:09:45 UTC
Permalink
Am 01.02.2007, 18:45 Uhr, schrieb Tom Rohwer
Post by Tom Rohwer
Am Sonntag werde ich sie in den Händen halten und Dir eventuell schon
einen Scan vom besagten Artikel anfertigen.
Ist das noch eine "Kopie zu ausschließlich privaten Zwecken"...?
Oder selber schon eine Urheberrechtsverletzung?
Du bist ein lustiger Zeitgenosse.
--
Marko Ramm
http://www.7ways.biz

Microsoft Windows - echtes Multitasking:
Gleichzeitig booten und abstürzen.
Tom Rohwer
2007-02-01 22:32:48 UTC
Permalink
Post by Marko Ramm
Am 01.02.2007, 18:45 Uhr, schrieb Tom Rohwer
Post by Tom Rohwer
Am Sonntag werde ich sie in den Händen halten und Dir eventuell schon
einen Scan vom besagten Artikel anfertigen.
Ist das noch eine "Kopie zu ausschließlich privaten Zwecken"...?
Oder selber schon eine Urheberrechtsverletzung?
Du bist ein lustiger Zeitgenosse.
Nein. Das ist eine völlig berechtigte urheberrechtliche Frage.
Wolfgang Hauser
2007-02-02 09:00:39 UTC
Permalink
Post by Tom Rohwer
Post by Marko Ramm
Post by Tom Rohwer
Ist das noch eine "Kopie zu ausschließlich privaten Zwecken"...?
Oder selber schon eine Urheberrechtsverletzung?
Du bist ein lustiger Zeitgenosse.
Nein. Das ist eine völlig berechtigte urheberrechtliche Frage.
Nein, Du solltest gelegentlich mal den Gesetzestext lesen. Da steht
nämlich etwas von "persönlichem Gebrauch" im Sinne von
Nicht-Veröffentlichung und nichts von "ausschließlich privaten
Zwecken".
Tom Rohwer
2007-02-02 15:05:47 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Hauser
Post by Tom Rohwer
Nein. Das ist eine völlig berechtigte urheberrechtliche Frage.
Nein, Du solltest gelegentlich mal den Gesetzestext lesen. Da steht
nämlich etwas von "persönlichem Gebrauch" im Sinne von
Nicht-Veröffentlichung und nichts von "ausschließlich privaten
Zwecken".
Dann hast Du ein anderes UrhG als ich. *LOL*

In meinem steht:

§ 53 UrhG

Vervielfältigungen zum PRIVATEN und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine
natürliche Person zum PRIVATEN Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern
sie WEDER UNMITTELBAR NOCH MITTELBAR ERWERBSZWECKEN DIENEN (...)

Ob die Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung einem Erwerbszweck
dient, könnte im Einzelfall eine Abwägungssache sein. Wenn ein
Fotoamateur das macht, vielleicht nicht, selbst wenn er Geld dafür haben
will.

Wenn jemand, der haupt- oder nebenberuflich Geld mit seinen Fotos
verdient, das macht, würde ich von zumindest mittelbaren Erwerbszwecken
ausgehen.

Das muß ein Gericht nicht so sehen, aber die Frage nach der
entsprechenden Zulässigkeit kann zumindest aufgeworfen werden.

Aber den passenderen § haben wir beide nicht im Kopf gehabt:

§ 45 UrhG Rechtspflege und öffentliche Sicherheit

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur
Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder
einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.

Insofern kann die Frage "Ist das zulässig?" wohl mit "eher ja"
beantwortet werden, selbst wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren,
sondern zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.
Tom Rohwer
2007-02-01 17:17:54 UTC
Permalink
Post by Marko Ramm
Post by André Schuster
Dann weiß ich wenigstens, worüber
ich die Rechnung schreiben muß.
Ruf die BILD an und laß Dir sagen, wo das Bild veröffentlich wurde und
wohin Du die Rechnung schicken sollst.

Warum willst Du es unnötig kompliziert machen.
Post by Marko Ramm
Sollte Dem tatsächlich so sein, laufe schnell zum Anwalt. Nur der
kann die richtige Rechtsform bezüglich einer Rechnung / Abmahnung /
Klage wahren. Jeder Fehler Deinerseits, spielt der "Bild"-Zeitung in
die Hände.
Quatsch.

Schreib 'ne Rechnung und gut ist. Wenn Du was gegen die BILD hast, laß
Dir eine Unterlassungsverpflichtung unterschreiben, daß sie das Bild in
Zukunft nicht mehr veröffentlichen.

Warum soll unbedingt noch ein Anwalt daran verdienen? Dafür braucht man
auch keinen Anwalt, da kann man auch nix falsch machen.

(Ausnahme: man hat, ohne sich zu erinnern, ein Nutzungsrecht eingeräumt,
z.B. dem Model, und dem Model z.B. erlaubt, das Bild weiterzugeben. Dann
sollte man besser nicht so auf die Barrikaden steigen. Aber ein normaler
Mensch braucht keinen Anwalt, um festzustellen, wem er welche Rechte
eingeräumt hat.)
Post by Marko Ramm
Der Anwalt kann auch klären wie hoch die Auflage war
Der Axel Springer-Verlag gibt Dir gern die IVW-geprüfte Auflage, ggf.
auch nach Nielsen-Gebieten oder noch weiter aufgeschlüsselt. Ein Anruf
beim Anzeigenvertrieb reicht.
Post by Marko Ramm
und wie wichtig der Artikel bezugnehmend der Platzierung, Größe und
inhaltlichen Gewichtigkeit für diese Tagesausgabe war.
Wen interessiert das? BILD hat ein Einheitshonorar, unabhängig von Größe
und Plazierung. Und das Standard-Honorar von BILD ist in diesem Fall das
"marktübliche Honorar", und darauf gibt es vielleicht noch 100 Prozent
Aufschlag, wenn der Urhebervermerk fehlt.
Post by Marko Ramm
Die Ergebnisse daraus erlauben erst die
möglichst genaue Berechnung der Schadenssumme.
Dafür braucht man das alles nicht. Die "Schadenssumme" ermittelt sich
aus der Lizenzanalogie, will sagen, man bekommt soviel, wie das
marktübliche Honorar gewesen wäre. Und einen sonstigen "Schadensersatz"
eh nur, wenn ein bezifferbarer materieller Schaden nachweisbar ist.
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