Marko Ramm <***@invalid> schrieb:
[Rechtsbelehrung]
Danke für Deine rechtlichen Hinweise, da ich selbst u.U. mit Fotolizenzen
mein Geld verdienene, sind mir die rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt.
Post by Marko RammEs ist nicht schlimm, dass man zu seinem Rechtsanwalt geht, bevor man
einen Schritt in die eine oder andere Richtung macht. Der Rechtsanwalt ist
nun einmal die Person, die wirklich weiß, was man tun kann oder besser
nicht tun sollte.
Und in Zivilstreitgkeiten ein Honorar nach Streitwert erhält, was dann schon
mal Zweifel an einer völlig unabhängien neutralen Beratung aufkommen läßt.
Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen RAe, aber in D. werden die meiner
Meinung nach zu oft in Anspruch genommen und das verteuert und
verkompliziert viele kleine Differenzen privater und geschäftlicher Natur
unnötig. Oft finde ich hier eine Haltung, nach dem Motto :"Ahh, wunderbar,
nun hat der einen Fehler gemacht, jetzt soll der aber bluten, komme was da
wolle..." anstatt mal zu überlegen wie groß überhaupt ein Schaden ist und
wie sich der möglichst einfach begleichen läßt.
Post by Marko RammNehmen wir am Beispiel von André Schuster einmal an, er würde trotz seines
"Beweises" zur "Bild"-Zeitung laufen und sagen; "Ihr hattet kein Recht,
mein Foto ohne Zustimmung zu veröffentlichen!".
Dieser komplette Satz (diese Aussage) ist so voller Fehler/Möglichkeiten
und kann ihm nun zum Beispiel als "üble Nachrede" vorgehalten werden.
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese
Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
http://de.wikipedia.org/wiki/Üble_Nachrede
Blödsinn, in diesem Zusammenhang, da es gar keine "Nachrede" im rechtlichen
Sinne wäre.
Post by Marko RammWarum kann man ihm das vorhalten? Das Model könnte ja auch das Foto als
Eigenwerbung ohne kommerziellen Hintergrund (Verkauf von Rechten) der
Zeitung übergeben haben.
Na und, die Aussage von A. Sch. stimmte dann, wenn er mit dem Model keine
gesonderte Vereinbarung darüber getroffen hat, trotzdem.
Post by Marko RammEin großer Konzern (z.B. der Axel Springer Verlag) auch ein vernünftiger
Geschäftsmann, fragt erst seinen Anwalt bevor er sich irgendwie gegenüber
der Gegenseite äußert, die ihn zuvor beschuldigt hat.
Ich glaube nicht, dass das in einem solchen Fall grundsätzlich so läuft. Die
werden eher nach Verfahresanweisung für solche banalen Fällen ein Honorar im
nachhinein anbieten oder sich evtl. anbieten lassen und vor der Zahlungen
einen durch die Rechtsabteilung vorgefertigten Vertrag unterzeichnen lassen
und gut ist es.
Post by Marko RammEin Rechtsanwalt ist also nicht die Agresssion pur, sondern die Person die
einen vor gewissen Dummheiten und Schäden bewahren kann.
Kann, aber nicht muss und ob sich alles hinterher nicht nur für den RA
gelohnt hat...
Post by Marko RammDas heißt noch
lange nicht, dass man nur noch über Anwälte kommuniziert, sondern dass man
sich mit dem Anwalt im Rücken vernünftig äußern und einigen kann.
Das sehe ich anders, zumindest bei Streitigkeiten privater Natur und unter
kleinen Unternehmen, blockiert das Einschalten eines RAs u.U. gerade die
Möglichkeit die Konflikte auf gütlichem und einfachen Weg auszutragen, weil
eine solche Aktion von der Gegenseite in den meisten Fällen als eine klare
Kampfansage verstanden wird und diese dann meist auch aufrüstet...
Post by Marko RammEin
Anwalt heißt also nicht gleich Gericht, aber er bedeutet mehr Sicherheit
in Rechtsfragen.
s.o.
Eine Beratung mag sicher oft sinnvoll sein, besteht aber erst einmal ein
Konflikt, mutiert das Beratungsgespräch dann aber oft zum Verkaufsgespräch
für weitere Dienstleistungen des RAs.
Post by Marko RammWer nun glaubt, dass ich wegen jeder Kleinigkeit zu meinem Anwalt renne,
der liegt falsch. Bei größeren Problemen mit der Gegenpartei reicht ein
Anruf mit der kurzen Schilderung und entweder heißt es "Wir müssen uns
zusammen setzen." (Dann ist es ernst.) oder "Versuchen Sie mal das oder
das..." (Heißt: Wenn es nicht klappt, setzen wir uns zusammen!).
Dieser Satz, wird einem RA aus vielen Gründen wohl nur sehr sehr selten über
die Lippen kommen...
Post by Marko RammEs hat mir noch nie geschadet ein paar Fragen mehr zu stellen.
Naja, da müßte man mal die Fragen, die nichts mehr dazu sagen können...
Grüße
Nek.