Discussion:
Doppelte Haushaltsführung
(zu alt für eine Antwort)
Christian Schmidt
2005-06-08 13:12:22 UTC
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Hallo,

wie kann man dem Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nachweisen?

Meine Freundin hat im September 2003 einen neuen Job in einer anderen Stadt
angefangen. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir beide eine eigene Wohnung bzw.
sie hatte zwei (eine grosse (60qm) "hier" und eine kleine (30qm) am
Arbeitsort).

Zum 1.1.2004 haben wir dann umorganisiert.
Meine Freundin hat ihre grosse Wohnung aufgelöst und ist zu mir gezogen,
die Wohnung am Arbeitsort blieb unverändert erhalten.

Es gibt keinen gemeinsamen Mietvertrag. Ihr Hausstand (Möbel, Kleidung,
etc), Regelmässige Heimfahrten (idR Wochenende) finden statt. Ihr
Lebensmittelpunkt (Freunde) ist hier.

Nun hat das Finanzamt die Kosten für die doppelte Haushaltsführung nicht
anerkannt.

Hat jemand noch eine Idee?

Chris

PS: Anfrage an das Finanzamt läuft parallel.
Matthias Kryn
2005-06-08 13:20:16 UTC
Permalink
Post by Christian Schmidt
Zum 1.1.2004 haben wir dann umorganisiert.
Meine Freundin hat ihre grosse Wohnung aufgelöst
... und damit nur noch einen Hausstand.

Grüße
Matthias
Christian Schmidt
2005-06-08 13:33:24 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Christian Schmidt
Zum 1.1.2004 haben wir dann umorganisiert.
Meine Freundin hat ihre grosse Wohnung aufgelöst
... und damit nur noch einen Hausstand.
Anders ausgedrückt, sie hat Ihre grosse Wohnung hier gekündigt und ist mit
Sack und Pack zu mir gezogen. Die Wohnung/Hausstand wurde nicht "aufgelöst"
sondern umgezogen. D.h. wir haben hier eine gemeinsame Wohnung.

Ausserdem hat meine Freundin eine kleine Wohnung am Arbeitsort.

Während der Woche ist sie dort, am Wochenende ist sie (idR) hier.

Sie hat also zwei Haushalte, einen gemeinsamen mit mir und einen
alleinigen.

Chris
Gerd Kluger
2005-06-08 19:45:51 UTC
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Post by Christian Schmidt
Post by Matthias Kryn
Post by Christian Schmidt
Zum 1.1.2004 haben wir dann umorganisiert.
Meine Freundin hat ihre grosse Wohnung aufgelöst
... und damit nur noch einen Hausstand.
Anders ausgedrückt, sie hat Ihre grosse Wohnung hier gekündigt und ist mit
Sack und Pack zu mir gezogen. Die Wohnung/Hausstand wurde nicht "aufgelöst"
sondern umgezogen. D.h. wir haben hier eine gemeinsame Wohnung.
Ausserdem hat meine Freundin eine kleine Wohnung am Arbeitsort.
Während der Woche ist sie dort, am Wochenende ist sie (idR) hier.
Sie hat also zwei Haushalte, einen gemeinsamen mit mir und einen
alleinigen.
Es gibt keinen gemeinsamen Mietvertrag.
Das ist ganz schlecht, denn damit hält sie sich zwar am WE in Deiner
Wohnung auf, hat dort aber eben keinen eigenen Hausstand.
Ihr werdet nachweisen müssen, dass ein gemeinsamer Hausstand schon
immer geplant war, dass sie niemals nicht ihren Hausstand zum
Arbeitsort verlagert hat und dass der Mietvertrag eigentlich nur
aus Nachlässigkeit nicht auch auf Ihren Namen lautet. Hilfreich
hierbei ist z.B. eine Bestätigung des Vermieters, Rechnung der
Umzugsfirma, aus der ersichtlich ist, dass sie mit Sack und Pack
zu Dir gezogen ist, Verbrauchsabrechnungen (Gas, Strom, Telefon)
die auf ihren Namen direkt nach dem Umzug unter deiner Adresse
lauten, Kontoauszüge, aus der ihre regelmäßige Beteiligung an der
Miete hervorgeht etc. pp. und dann auf die Gnade des Famts hoffen.

Als letzte Möglichkeit bliebe noch zu heiraten, aber man muß
ja nicht gleich zum Äußersten greifen ;-)

Gruß
Gerd
Will Berghoff
2005-06-08 19:57:13 UTC
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Nach meiner Erinnerung ist eine doppelte Haushaltsführung nur dann
anerkennungsfähig, wenn der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen aus
ausschliesslich beruflichem Anlass nicht der Arbeitsort ist und ein
zweiter Haushalt zwingend erforderlich ist.

Dies ist bei unverheirateten Steuerpflichtigen nicht anzunehmen und
erfordert sicher ganz besonders zu begründende Umstände (gemeinsame
Kinder, Verlobte?).

Gruß
Will
Ralf Bosselmann
2005-06-08 23:16:06 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Nach meiner Erinnerung ist eine doppelte Haushaltsführung nur dann
anerkennungsfähig, wenn der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen aus
ausschliesslich beruflichem Anlass nicht der Arbeitsort ist und ein
zweiter Haushalt zwingend erforderlich ist.
Etwas unglücklch formuliert?
Wenn der Zweitwohnsitz am Arbeitsort nur aus beruflichen Gründen
besteht.
Post by Will Berghoff
Dies ist bei unverheirateten Steuerpflichtigen nicht anzunehmen und
erfordert sicher ganz besonders zu begründende Umstände (gemeinsame
Kinder, Verlobte?).
oder LAG, Verbundenheit in der Familie, Vereinsmitgliedschaft etc.
Eine Verlobung täte es wohl auch schon.
Konkret: der Lebensmittelpunkt ausserhalb des Jobs befindet sich dort.

Das FA scheint übrigens im Fall des OP den Erstwohnsitz mit dem Hinweis
"nicht aus eigenem Recht" abzulehnen - wie bei mir.
Bei mir lassen sie sich wohl endlich davon überzeugen das Eigentum ein
solches ist. Auch wenn sie dafür schon dreimal einen Mietvertrag
angefordert haben :-(
Im Fall des OP dürften wohl nur noch Belege über Zahlungen zur Wohnung
oder eine Verlobung/Heirat glaubhaft wirken. Ein Mietvertrag erfordert
ja noch keine Schriftform.

Ralf
Will Berghoff
2005-06-09 05:49:52 UTC
Permalink
Post by Ralf Bosselmann
Post by Will Berghoff
Nach meiner Erinnerung ist eine doppelte Haushaltsführung nur dann
anerkennungsfähig, wenn der Lebensmittelpunkt des
Steuerpflichtigen aus ausschliesslich beruflichem Anlass nicht der
Arbeitsort ist und ein zweiter Haushalt zwingend erforderlich ist.
Etwas unglücklch formuliert?
Wenn der Zweitwohnsitz am Arbeitsort nur aus beruflichen Gründen
besteht.
Das ist relativ - bei mir war es genau umgekehrt. Zuerst entsand der
Wohnsitz am Arbeitsplatz, dann der abweichende Lebenmittelpunkt aus
beruflichen Gründen durch meine Frau verursacht. Absolut betrachtet ist
das natürlich identisch.

Gruß
Will
Michael Lukaschek
2005-06-08 13:41:37 UTC
Permalink
Post by Christian Schmidt
Hallo,
wie kann man dem Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nachweisen?
Meine Freundin hat im September 2003 einen neuen Job in einer anderen Stadt
angefangen. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir beide eine eigene Wohnung bzw.
sie hatte zwei (eine grosse (60qm) "hier" und eine kleine (30qm) am
Arbeitsort).
Zum 1.1.2004 haben wir dann umorganisiert.
Meine Freundin hat ihre grosse Wohnung aufgelöst und ist zu mir gezogen,
die Wohnung am Arbeitsort blieb unverändert erhalten.
Es gibt keinen gemeinsamen Mietvertrag. Ihr Hausstand (Möbel, Kleidung,
etc), Regelmässige Heimfahrten (idR Wochenende) finden statt. Ihr
Lebensmittelpunkt (Freunde) ist hier.
Nun hat das Finanzamt die Kosten für die doppelte Haushaltsführung nicht
anerkannt.
Hat jemand noch eine Idee?
Chris
PS: Anfrage an das Finanzamt läuft parallel.
Hallo Chris,

welchen Grund hat das Finanzamt für die Ablehnung angegeben?

Eine ähnliche Situation könnte mir auch demnächst bevorstehen...
Getrennte Haushalte werden zusammengelegt und ein weiterer Haushalt in
der Nähe der Arbeitsstelle, an der derzeit schon gearbeitet wird, wird
zusätzlich gegründet, quasi nur als Schlafgelegenheit während der Woche.
Wird das nicht als "doppelte Haushaltsführung" anerkannt?

Grüße,
Michael
Ralf Bosselmann
2005-06-08 23:22:01 UTC
Permalink
Post by Michael Lukaschek
Eine ähnliche Situation könnte mir auch demnächst bevorstehen...
Getrennte Haushalte werden zusammengelegt und ein weiterer Haushalt in
der Nähe der Arbeitsstelle, an der derzeit schon gearbeitet wird, wird
zusätzlich gegründet, quasi nur als Schlafgelegenheit während der Woche.
Wird das nicht als "doppelte Haushaltsführung" anerkannt?
Könnte ohne Mietvertrag am gemeinsamen Wohnsitz schwierig werden.
(allerings würde den aus anderen Gründen keiner bei unverheirateten
empfehlen)

Nachdem das FA bei mir den Zweithaushalt widerwillig akzeptiert hat
wollten sie darauf hinaus das der erste ja nicht aus eigenem Recht
bestünde.
Und das für die selbst ausgebaute Wohnung im elterlichen Haus kein
Mietvertrag existieren musste ist denen nur schwer beizubringen.
Ich hoffe inzwischen auf die Erkenntnis das selbst bewohntes Eigentum
deren Kriterien erfüllen müsste. Allerdings dauert das noch an.


Ralf
Michael Lukaschek
2005-06-09 13:27:23 UTC
Permalink
Ralf Bosselmann schrieb am 09.06.2005 01:22:
[...]
Post by Ralf Bosselmann
Nachdem das FA bei mir den Zweithaushalt widerwillig akzeptiert hat
wollten sie darauf hinaus das der erste ja nicht aus eigenem Recht
bestünde.
Und das für die selbst ausgebaute Wohnung im elterlichen Haus kein
Mietvertrag existieren musste ist denen nur schwer beizubringen.
Ich hoffe inzwischen auf die Erkenntnis das selbst bewohntes Eigentum
deren Kriterien erfüllen müsste. Allerdings dauert das noch an.
Ralf
Nehmen wir an, die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung
sind geklärt.
Was kann dann alles berücksichtigt werden?
* Miete am Zweitwohnsitz (Arbeitsort)
* weitere Kosten am Zweitwohnsitz
* Nebenkosten
* Heizung
* Telefon-Grundgebühr
* Fahrtkosten für die wöchentliche Heimfahrt

Grüße,
Michael
Martin Kissel
2005-06-09 13:35:12 UTC
Permalink
Post by Michael Lukaschek
Nehmen wir an, die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung
sind geklärt.
Was kann dann alles berücksichtigt werden?
* Miete am Zweitwohnsitz (Arbeitsort)
* weitere Kosten am Zweitwohnsitz
* Nebenkosten
* Heizung
* Telefon-Grundgebühr
* Fahrtkosten für die wöchentliche Heimfahrt
Stromkosten, sofern nicht schon in den Nebenkosten enthalten.

Umzugskosten bei Einrichtung und Aufgabe der doppelten Haushaltsführung.

Wenn die Wohnung erst noch ausgestattet werden muß, kann man die
Grundausstattung mit angeben: Bett, Schrank, Tisch, Stuhl, Mülleimer,
evtl. Kühlschrank.
Dirk Kopp
2005-06-09 16:03:38 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
Post by Michael Lukaschek
Nehmen wir an, die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung
sind geklärt.
Was kann dann alles berücksichtigt werden?
* Miete am Zweitwohnsitz (Arbeitsort)
* weitere Kosten am Zweitwohnsitz
* Nebenkosten
* Heizung
* Telefon-Grundgebühr
* Fahrtkosten für die wöchentliche Heimfahrt
Stromkosten, sofern nicht schon in den Nebenkosten enthalten.
Umzugskosten bei Einrichtung und Aufgabe der doppelten Haushaltsführung.
Wenn die Wohnung erst noch ausgestattet werden muß, kann man die
Grundausstattung mit angeben: Bett, Schrank, Tisch, Stuhl, Mülleimer,
evtl. Kühlschrank.
Zusatzfrage:
Küche?
Wenn in der Wohnung keine vom Vermieter gestellt ist?

Gruß
Dirk
Martin Kissel
2005-06-09 16:27:40 UTC
Permalink
Post by Dirk Kopp
Post by Martin Kissel
Wenn die Wohnung erst noch ausgestattet werden muß, kann man die
Grundausstattung mit angeben: Bett, Schrank, Tisch, Stuhl, Mülleimer,
evtl. Kühlschrank.
Küche?
Wenn in der Wohnung keine vom Vermieter gestellt ist?
Klar, warum nicht. Ohne geht ja relativ schlecht.

Aber man sollte natürlich auch immer schauen was man anschafft und was
es kostet. Eine Küche für 10.000 Euro bekommt man mit ziemlicher
Sicherheit nicht durch. Einen Herd oder eine Mikrowelle oder schlicht ne
Kochplatte dürfte aber drin sein.
Will Berghoff
2005-06-10 08:17:40 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
Aber man sollte natürlich auch immer schauen was man anschafft und
was es kostet. Eine Küche für 10.000 Euro bekommt man mit ziemlicher
Sicherheit nicht durch. Einen Herd oder eine Mikrowelle oder
schlicht ne Kochplatte dürfte aber drin sein.
Irgendwo steht präzise geschrieben, dass ein Herd und ein Heizofen bis
zu einer Obergrenze ansetzbar sind.

Auch sog. "Abstandszahlungen", die oft eine Küchenzeile betreffen, sind
voll ansetzbar ;-)

Gruß
Will

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