Discussion:
Petition
(zu alt für eine Antwort)
Bernd Ullrich
2018-03-05 22:29:52 UTC
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https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_01/_22/Petition_76278.nc.html

Hat das schon jemand mitgezeichnet?

BU
Sepp Ruf
2018-03-06 07:34:01 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_01/_22/Petition_76278.nc.html
Hat das schon jemand mitgezeichnet?
Wozu? Ist schon inhaltlich panne, von Plattform und Betreibern ganz zu
schweigen. Da schreibe ich noch eher an den Koenig von Siam!
Johann Mayerwieser
2018-03-06 09:27:58 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_01/_22/
Petition_76278.nc.html
Post by Bernd Ullrich
Hat das schon jemand mitgezeichnet?
Kann ich aus örtlichen Gründen nicht - aber in der Begründung der
Petition sollte auch stehen, dass das Nebeneinanderfahren die Länge der
Überholwege vermindert und damit das Überholen von Radfahrern erleichtert.
U***@web.de
2018-03-06 09:38:45 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Bernd Ullrich
Hat das schon jemand mitgezeichnet?
Kann ich aus örtlichen Gründen nicht
Eiernieser bräuchte dazu einen gültigen Namen
und wohl auch eine andere Staatsangehörigkeit.
Gerald Eіscher
2018-03-06 19:19:16 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Johann Mayerwieser
Post by Bernd Ullrich
Hat das schon jemand mitgezeichnet?
Kann ich aus örtlichen Gründen nicht
Eiernieser bräuchte dazu einen gültigen Namen
Schreibt ein namenloser Troll...

*plonk* & fag°
--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |
U***@web.de
2018-03-06 19:26:25 UTC
Permalink
Am Dienstag, 6. März 2018 10:28:00 UTC+1 schrieb "Johann Mayerwieser":

Jetzt beleidigt mich neben dem Eiernieser
(der heißt nach eigenen Angaben nicht Mayerwieser)
auch noch das Eischer...
Kai Teranski
2018-03-06 10:01:30 UTC
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Post by Bernd Ullrich
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_01/_22/Petition_76278.nc.html
Hat das schon jemand mitgezeichnet?
BU
Ich verstehe die Intention des Petenten nicht. Das Anliegen aber
durchaus.

Warum fordert er eine Änderung des § 2? Und führt dann selbst
aus, was dessen heutige Rechtslage ist, womit er seine eigene
Petition überflüssig macht?

Er sollte eine Ergänzung des § 5(4) fordern.

--
Kai


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Chr. Maercker
2018-03-06 16:33:41 UTC
Permalink
Post by Kai Teranski
Post by Bernd Ullrich
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_01/_22/Petition_76278.nc.html
Hat das schon jemand mitgezeichnet?
Sehe ich keinen rechten Sinn drin. Der Fehler steckt am wenigsten in der
StVO.
Post by Kai Teranski
Warum fordert er eine Änderung des § 2? Und führt dann selbst
aus, was dessen heutige Rechtslage ist, womit er seine eigene
Petition überflüssig macht?
Er sollte eine Ergänzung des § 5(4) fordern.
Konkrete Überholabstände in Zentimetern? So was machen die Autoren der
StVO ungern. Das Problem liegt weder in § 2 noch §5, sondern in Polizei
und Justiz.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Olaf Schultz
2018-03-06 17:04:50 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Kai Teranski
Post by Bernd Ullrich
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_01/_22/Petition_76278.nc.html
Hat das schon jemand mitgezeichnet?
Sehe ich keinen rechten Sinn drin. Der Fehler steckt am wenigsten in der
StVO.
Post by Kai Teranski
Warum fordert er eine Änderung des § 2? Und führt dann selbst
aus, was dessen heutige Rechtslage ist, womit er seine eigene
Petition überflüssig macht?
Er sollte eine Ergänzung des § 5(4) fordern.
Konkrete Überholabstände in Zentimetern? So was machen die Autoren der
StVO ungern. Das Problem liegt weder in § 2 noch §5, sondern in Polizei
und Justiz.
Jupp und wenn Udels _und Hilfsudels_ nicht mehr die Radfahrer an den
Rand nötigen können mangels rechtlicher Grundlage, dann werden
hoffentlich die dressierten RadfahrerInnen auch endlich mehr Abstand zum
heilgen Blechle am Fahrbahnrand einhalten. Dauert leider, ist zeit
einigen Jahrzehnten eingeimpft... das Antidot wirkt leider nicht so
schnell...

Olaf
Chr. Maercker
2018-03-07 11:58:28 UTC
Permalink
Post by Olaf Schultz
Jupp und wenn Udels _und Hilfsudels_ nicht mehr die Radfahrer an den
Rand nötigen können mangels rechtlicher Grundlage,
Dafür haben sie jetzt schon keine. In der StVO steht (zu meiner
Verwunderung!) nirgends, dass langsame Fahrzeuge *ständig* weiter rechts
fahren müssen als andere. Es wird lediglich geregelt, dass *Kolonnen*
das Überholen ermöglicht werden muss, egal wie.
Post by Olaf Schultz
dann werden
hoffentlich die dressierten RadfahrerInnen auch endlich mehr Abstand zum
heilgen Blechle am Fahrbahnrand einhalten.
Genau das werden sie nicht machen. Wenn sie es wollten, könnten sie
längst mit größerem Rechtsabstand fahren. "Rechte-Räder-Regel", also
dort fahren, wo Autos mit ihren rechten Rädern rollen, beanstandet kaum
ein Autofahrer.

Das Problem bei parkenden Autos ist, dass es sich Autofahrer leisten
können, an denen relativ knapp vorbei zu fahren. Wenn Radfahrer also
ausgerechnet dort, wo es am wichtigsten wäre, etwas weiter links fahren
als Autos, passt das manchen nicht.

Polizei und Justiz haben sich vor allem dadurch hervorgetan, Radfahrern
nur wegen des Vorhandensein von Schutzstreifen geringere Rechtsabstände
zuzugestehen als ohne Streifen.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
U***@web.de
2018-03-07 12:20:43 UTC
Permalink
Moin,
Post by Chr. Maercker
Post by Olaf Schultz
Jupp und wenn Udels _und Hilfsudels_ nicht mehr die Radfahrer an den
Rand nötigen können mangels rechtlicher Grundlage,
Dafür haben sie jetzt schon keine. In der StVO steht (zu meiner
Verwunderung!) nirgends, dass langsame Fahrzeuge *ständig* weiter rechts
fahren müssen als andere.
Aber Fahrräder müssen, wen Du § 2 Abs 2 StVO nicht unbemerkt
wegpetitioniert haben solltest.

Gruß, ULF
Chr. Maercker
2018-03-08 11:10:15 UTC
Permalink
***@web.de wrote:
[In der StVO steht (zu meiner Verwunderung!) nirgends, dass langsame
Fahrzeuge *ständig* weiter rechts
fahren müssen als andere.]
Post by U***@web.de
Aber Fahrräder müssen, wen Du § 2 Abs 2 StVO nicht unbemerkt
wegpetitioniert haben solltest.
Wo steht in diesem Absatz das Wort "Fahrrad" oder aber, dass "möglichst
weit rechts" für Radfahrer anders definiert wäre als für Kraftfahrer?
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
U***@web.de
2018-03-08 12:58:38 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
[In der StVO steht (zu meiner Verwunderung!) nirgends, dass langsame
Fahrzeuge *ständig* weiter rechts
fahren müssen als andere.]
Post by U***@web.de
Aber Fahrräder müssen, wen Du § 2 Abs 2 StVO nicht unbemerkt
wegpetitioniert haben solltest.
Wo steht in diesem Absatz das Wort "Fahrrad" oder aber, dass "möglichst
weit rechts" für Radfahrer anders definiert wäre als für Kraftfahrer?
In einem anderen § stehen Innerortsausnahmen für *Kraft*fahrzeuge.

Gruß, ULF
Chr. Maercker
2018-03-08 16:39:56 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
In einem anderen § stehen Innerortsausnahmen für *Kraft*fahrzeuge.
ACK, z.B. dürfen die innerorts nur max. 50 km/h fahren. Radfahrer dürfen
schneller, die werden dafür wegen unangepasster Geschwindigkeit verknackt.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Kai Teranski
2018-03-09 15:07:49 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Chr. Maercker
Post by Olaf Schultz
Jupp und wenn Udels _und Hilfsudels_ nicht mehr die Radfahrer an den
Rand nötigen können mangels rechtlicher Grundlage,
Dafür haben sie jetzt schon keine. In der StVO steht (zu meiner
Verwunderung!) nirgends, dass langsame Fahrzeuge *ständig* weiter rechts
fahren müssen als andere.
Aber Fahrräder müssen, wen Du § 2 Abs 2 StVO nicht unbemerkt
wegpetitioniert haben solltest.
Ich kenne nur Gerichtsurteile, in denen Radfahrer dazu verurteilt
wurden, *mehr* Abstand nach rechts zu halten, weil sie z.B. in
eine kurz vorher geöffnete Autotür gefahren sind.

Die Polizei verhängt zwar laufend Bußgelder wegen sowas, ich
vermute aber, ein Richter würde diese sämtlich wieder
einkassieren.
--
Kai


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http://usenet.sinaapp.com/
Martin Wohlauer
2018-03-09 17:48:37 UTC
Permalink
Post by Kai Teranski
Post by U***@web.de
Post by Chr. Maercker
Post by Olaf Schultz
Jupp und wenn Udels _und Hilfsudels_ nicht mehr die Radfahrer an den
Rand nötigen können mangels rechtlicher Grundlage,
Dafür haben sie jetzt schon keine. In der StVO steht (zu meiner
Verwunderung!) nirgends, dass langsame Fahrzeuge *ständig* weiter rechts
fahren müssen als andere.
Aber Fahrräder müssen, wen Du § 2 Abs 2 StVO nicht unbemerkt
wegpetitioniert haben solltest.
Ich kenne nur Gerichtsurteile, in denen Radfahrer dazu verurteilt
wurden, *mehr* Abstand nach rechts zu halten, weil sie z.B. in
eine kurz vorher geöffnete Autotür gefahren sind.
Naja, es gibt WIMRE mindestens eines, wo einem Radfahrer bei Nacht und
Regen vorgeworfen wurde, mehr als höchstens einen Meter Abstand zum
Fahrbahnrand eingehalten zu haben. Die Richter finden schon irgend eine
Begründung, warum beides falsch und beides richtig ist. Z. B. dass es
für einen Autofahrer quasi unvermeidlich ist, in ein rotes Licht vor ihm
rein zu semmeln, wenn das nicht weit genug rechts funzelt. Kennt man ja,
rotes Licht vor der Nase: »Datt iss zu weit links, da halt ich trotzdem
drauf!«.
Post by Kai Teranski
Die Polizei verhängt zwar laufend Bußgelder wegen sowas, ich
vermute aber, ein Richter würde diese sämtlich wieder
einkassieren.
Da wäre ich dann doch sehr vorsichtig. In einem Land, in dem
Staatsanwälte Körperverletzung mittels Kraftfahrzeug als für die
Öffentlichkeit nicht interessant deklarieren, behaupte ich, sind die
Richter sicherlich auch nicht pauschal so radaffin, dass dein
postulierter Automatismus anzunehmen ist.

Grüßle,

Martin.
Martin Gerdes
2018-03-09 23:33:27 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Kai Teranski
Ich kenne nur Gerichtsurteile, in denen Radfahrer dazu verurteilt
wurden, *mehr* Abstand nach rechts zu halten, weil sie z.B. in
eine kurz vorher geöffnete Autotür gefahren sind.
Naja, es gibt WIMRE mindestens eines, wo einem Radfahrer bei Nacht und
Regen vorgeworfen wurde, mehr als höchstens einen Meter Abstand zum
Fahrbahnrand eingehalten zu haben. Die Richter finden schon irgend eine
Begründung, warum beides falsch und beides richtig ist.
Post by Kai Teranski
Die Polizei verhängt zwar laufend Bußgelder wegen sowas, ich
vermute aber, ein Richter würde diese sämtlich wieder
einkassieren.
Da wäre ich dann doch sehr vorsichtig. In einem Land, in dem
Staatsanwälte Körperverletzung mittels Kraftfahrzeug als für die
Öffentlichkeit nicht interessant deklarieren, behaupte ich, sind die
Richter sicherlich auch nicht pauschal so radaffin, dass dein
postulierter Automatismus anzunehmen ist.
Was hast Du bloß? Im Grundgesetz steht, daß niemand wegen seines
Geschlechts, seines Alters, seiner Hautfarbe oder seiner Religion
benachteiligt werden darf.

Vom Verkehrsmittel steht da nichts.


Hm.
Vielleicht sollten wir Radfahrer das Radfahren als Religion bezeichnen,
möglicherweise bessert das unsere rechtliche Situation im Land.
Slottke
2018-03-10 09:58:38 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Hm.
Vielleicht sollten wir Radfahrer das Radfahren als Religion bezeichnen,
möglicherweise bessert das unsere rechtliche Situation im Land.
Also wenn ich mir die Beiträge hier so durchlese, bin ich mir ziemlich
sicher, das es sixh um Religion handelt. Zumindest die Ähnlichkeit mit
einer Sekte ist nicht abzustreiten.
jürgen
U***@web.de
2018-03-10 11:43:33 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Kai Teranski
Post by U***@web.de
Post by Chr. Maercker
Dafür haben sie jetzt schon keine. In der StVO steht (zu meiner
Verwunderung!) nirgends, dass langsame Fahrzeuge *ständig* weiter rechts
fahren müssen als andere.
Aber Fahrräder müssen, wen Du § 2 Abs 2 StVO nicht unbemerkt
wegpetitioniert haben solltest.
Ich kenne nur Gerichtsurteile, in denen Radfahrer dazu verurteilt
wurden, *mehr* Abstand nach rechts zu halten, weil sie z.B. in
eine kurz vorher geöffnete Autotür gefahren sind.
Naja, es gibt WIMRE mindestens eines, wo einem Radfahrer bei Nacht und
Regen vorgeworfen wurde, mehr als höchstens einen Meter Abstand zum
Fahrbahnrand eingehalten zu haben. Die Richter finden schon irgend eine
Begründung, warum beides falsch und beides richtig ist.
Womöglich erwarten die Richter, daß Radfahrer zwischen
Fahrbahnrand einerseits und dort stehenden Fahrzeugen
andererseits unterscheiden können.

Gruß, ULF
Martin Wohlauer
2018-03-10 14:51:08 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Martin Wohlauer
Post by Kai Teranski
Post by U***@web.de
Post by Chr. Maercker
Dafür haben sie jetzt schon keine. In der StVO steht (zu meiner
Verwunderung!) nirgends, dass langsame Fahrzeuge *ständig* weiter rechts
fahren müssen als andere.
Aber Fahrräder müssen, wen Du § 2 Abs 2 StVO nicht unbemerkt
wegpetitioniert haben solltest.
Ich kenne nur Gerichtsurteile, in denen Radfahrer dazu verurteilt
wurden, *mehr* Abstand nach rechts zu halten, weil sie z.B. in
eine kurz vorher geöffnete Autotür gefahren sind.
Naja, es gibt WIMRE mindestens eines, wo einem Radfahrer bei Nacht und
Regen vorgeworfen wurde, mehr als höchstens einen Meter Abstand zum
Fahrbahnrand eingehalten zu haben. Die Richter finden schon irgend eine
Begründung, warum beides falsch und beides richtig ist.
Womöglich erwarten die Richter, daß Radfahrer zwischen
Fahrbahnrand einerseits und dort stehenden Fahrzeugen
andererseits unterscheiden können.
Ja, auch da wird unterschieden, auch wenn man sich davor hüten sollte,
nur über geöffnete Autotüren zu debattieren. Aber selbst dann... Ist z.
B. gerade Gegenverkehr, bzw. es wird knapp, werden auf ein mal 40 cm
statt mindestens ein Meter zum Parker draus. (Gab's doch auch schon ein
entsprechendes Urteil zu, oder verwechsle ich da gerade was?)

Oder um es anders zu sagen: Die drehen es sich schon so hin wie sie es
gerade brauchen. Wenn der Richter der Meinung ist, Radfahrer haben sich
gefälligst in den Graben zu verpissen, wird entsprechend geurteilt. Wenn
derselbe Bodenlurch dann einen Tag später einen Kratzer ins heilige
Blechle macht, weil eine Windböe ihn dort hin gedrückt hat, weil er eben
äußerst rechts gefahren ist, wird eben genau anders rum geurteilt. Bei
einem weniger vernagelten Richter kann das schon ganz anders aussehen.
Vor Gericht und auf hoher See...

Grüßle,

Martin.

Martin Gerdes
2018-03-09 19:42:55 UTC
Permalink
Post by Kai Teranski
Post by Chr. Maercker
Post by Olaf Schultz
Jupp und wenn Udels _und Hilfsudels_ nicht mehr die Radfahrer an den
Rand nötigen können mangels rechtlicher Grundlage,
Dafür haben sie jetzt schon keine. In der StVO steht (zu meiner
Verwunderung!) nirgends, dass langsame Fahrzeuge *ständig* weiter rechts
fahren müssen als andere.
Aber Fahrräder müssen, wenn Du § 2 Abs 2 StVO nicht unbemerkt
wegpetitioniert haben solltest.
Ich kenne nur Gerichtsurteile, in denen Radfahrer dazu verurteilt
wurden, *mehr* Abstand nach rechts zu halten, weil sie z.B. in
eine kurz vorher geöffnete Autotür gefahren sind.
Hast Du ein Aktenzeichen?

Ganz so werden diese Gerichtsurteile wohl nicht gewesen sein.
Vermutlich hat der Richter den verunfallten Radfahrern eine Teilschuld
zugeschoben, weil sie so weit am Fahrbahnrand gefahren sind, wie
Polizei, StVO und Autofahrer von ihnen gern gehabt hätten.
Post by Kai Teranski
Die Polizei verhängt zwar laufend Bußgelder wegen sowas, ich
vermute aber, ein Richter würde diese sämtlich wieder
einkassieren.
Man kann (gerade als Einzelradfahrer, dem es regelmäßig an Zeugen
gebricht) nicht für jede Ungerechtigkeit gleich den Rechtsweg gehen (aus
verschiedenen Gründen). Das wissen die Ungerechten.
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