Discussion:
Privatkauf für Firma
(zu alt für eine Antwort)
Heiko Wetteborn
2020-08-31 05:06:24 UTC
Permalink
Hallo,
Ein Geschäftsinhaber kauft privat, für die Firma, Geschäftsausstattung.
Wird das ganz normal als Privateinlage ohne MwSt gebucht oder muss in diesem
Fall die MwSt extra ausgewiesen und gebucht werden?
Matthias Hanft
2020-08-31 07:16:26 UTC
Permalink
Post by Heiko Wetteborn
Ein Geschäftsinhaber kauft privat, für die Firma, Geschäftsausstattung.
Wird das ganz normal als Privateinlage ohne MwSt gebucht oder muss in diesem
Fall die MwSt extra ausgewiesen und gebucht werden?
Also grundsätzlich ist Vorsteuerabzug nur möglich, wenn die Mwst.
auf der Rechnung explizit ausgewiesen ist und wenn die Rechnung
auf "die Firma" lautet. Ansonsten ist es halt eine simple Betriebs-
ausgabe (des Gesamtbetrags, also ohne Mwst.-Buchung).

Und dann kommt es drauf an, was "die Firma" ist. Wenn du Einzel-
unternehmer bist, muss die Rechnung auf "Heiko Wetteborn" ausge-
stellt sein (auch wenn du bunte Phantasienamen auf deinen Brief-
bogen malst). Wenn das der Fall ist (und die Mwst. draufsteht),
wird das auf "Geschäftsausstattung an Privateinlage" gebucht (mit
Vorsteuerabzug). Ist ja eine ganz normale Eingangsrechnung, die
halt zufällig nicht von Bank oder Kasse, sondern per (virtueller)
Privateinlage bezahlt wird.

Falls "die Firma" jedoch die "Wetteborn GmbH" ist, muss auch eben-
diese GmbH draufstehen, damit der Vorsteuerabzug möglich ist - denn
das ist eine völlig andere juristische Person (bei der du lediglich
normalsterblicher Angestellter bist - auch wenn du noch so Gesell-
schafter und/oder Geschäftsführer bist).

Ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden? Ansonsten müsstest
du mal einen Beispielfall konkretisieren, wer da was für wen kauft
und was auf der Rechnung steht und wie das bezahlt wird.

Gruß Matthias.
Alexander Goetzenstein
2020-08-31 07:43:30 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Matthias Hanft
Post by Heiko Wetteborn
Ein Geschäftsinhaber kauft privat, für die Firma, Geschäftsausstattung.
Wird das ganz normal als Privateinlage ohne MwSt gebucht oder muss in diesem
Fall die MwSt extra ausgewiesen und gebucht werden?
Also grundsätzlich ist Vorsteuerabzug nur möglich, wenn die Mwst.
auf der Rechnung explizit ausgewiesen ist und wenn die Rechnung
auf "die Firma" lautet. Ansonsten ist es halt eine simple Betriebs-
ausgabe (des Gesamtbetrags, also ohne Mwst.-Buchung).
wäre es auch möglich, dass die Firma dem Geschäftsinhaber die Rechnung
als Auslage erstattet? Falls ja: wie sieht es da mit der Vorsteuer aus?
--
Gruß
Alex
Matthias Hanft
2020-08-31 09:03:39 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
wäre es auch möglich, dass die Firma dem Geschäftsinhaber die Rechnung
als Auslage erstattet? Falls ja: wie sieht es da mit der Vorsteuer aus?
Natürlich kann die Dings GmbH ihrem Angestellten Max Mustermann eine
von diesem bezahlte Rechnung erstatten. Aber die Rechnung muss dann
halt trotzdem auf die Dings GmbH ausgestellt sein.

(Außer natürlich bei diesen Kleinbetragsrechnungen, da steht ja eh
kein Empfänger drauf.)

Falls es natürlich um eine GmbH geht.

Wenn Peter Privat eine auf ihn ausgestellte Rechnung anbringt, hilft
das weder der Dings GmbH noch Ulrich Unternehmer etwas. Da muss Peter
Privat halt eine Pro-Forma-Rechnung schreiben "ich habe für Sie gekauft
laut anliegender Rechnung" oder so. Aber der Vorsteuerabzug geht dann
in jedem Fall flöten.

Gruß Matthias.
Heiko Wetteborn
2020-09-01 03:49:08 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Heiko Wetteborn
Ein Geschäftsinhaber kauft privat, für die Firma, Geschäftsausstattung.
Wird das ganz normal als Privateinlage ohne MwSt gebucht oder muss in diesem
Fall die MwSt extra ausgewiesen und gebucht werden?
Also grundsätzlich ist Vorsteuerabzug nur möglich, wenn die Mwst.
auf der Rechnung explizit ausgewiesen ist und wenn die Rechnung
auf "die Firma" lautet. Ansonsten ist es halt eine simple Betriebs-
ausgabe (des Gesamtbetrags, also ohne Mwst.-Buchung).
Und dann kommt es drauf an, was "die Firma" ist. Wenn du Einzel-
unternehmer bist, muss die Rechnung auf "Heiko Wetteborn" ausge-
stellt sein (auch wenn du bunte Phantasienamen auf deinen Brief-
bogen malst). Wenn das der Fall ist (und die Mwst. draufsteht),
wird das auf "Geschäftsausstattung an Privateinlage" gebucht (mit
Vorsteuerabzug). Ist ja eine ganz normale Eingangsrechnung, die
halt zufällig nicht von Bank oder Kasse, sondern per (virtueller)
Privateinlage bezahlt wird.
Falls "die Firma" jedoch die "Wetteborn GmbH" ist, muss auch eben-
diese GmbH draufstehen, damit der Vorsteuerabzug möglich ist - denn
das ist eine völlig andere juristische Person (bei der du lediglich
normalsterblicher Angestellter bist - auch wenn du noch so Gesell-
schafter und/oder Geschäftsführer bist).
Ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden? Ansonsten müsstest
du mal einen Beispielfall konkretisieren, wer da was für wen kauft
und was auf der Rechnung steht und wie das bezahlt wird.
Gruß Matthias.
Hallo,
Folgender Sachverhalt:

Der Geschäftsführer kauft Bei Amazon ein elektrisches Gerät im Wert von 129,99
Euro incl. MwSt.
Es gibt eine Rechnung, auf der der Vor- und Nachname des Käufers bzw.
Geschäftsführers steht, incl. Der Adresse des Käufers.
Die anzugeben eMail-Adresse ist die Adresse des Unternehmens (eine GbR).
Auf der Rechnung ist die MwSt gesondert ausgewiesen.

So, wie ich Dich verstanden habe, muss das elektrische Gerät als Privateinlage
gebucht werden, wobei in der Buchung die MwSt zu berücksichtigen ist.

Was aber, wenn der Geschäftsführer mit seinem Privataccount Bei Amazon etwas
kauft und den Kaufpreis vom Geschäftskonto nimmt und den gekauften Artikel ins
Geschäftvermögen überführt?

Rechnung ausgestellt auf den Privatnamen des Geschäftsführers,
Rechnung vom Geschäftskonto bezahlt und
Gekaufte Ware ins Unternehmen steckt.
Hier mit oder ohne MwSt?

Gruß
Heiko
Matthias Hanft
2020-09-01 07:47:22 UTC
Permalink
Post by Heiko Wetteborn
Der Geschäftsführer kauft Bei Amazon ein elektrisches Gerät im Wert von 129,99
Euro incl. MwSt.
Es gibt eine Rechnung, auf der der Vor- und Nachname des Käufers bzw.
Geschäftsführers steht, incl. Der Adresse des Käufers.
Die anzugeben eMail-Adresse ist die Adresse des Unternehmens (eine GbR).
Auf der Rechnung ist die MwSt gesondert ausgewiesen.
Eine GbR hat keine Geschäftsführer - die gibts nur bei einer Kapital-
gesellschaft. Eine GbR hat *Gesellschafter*. (Eine GbR hat übrigens
- im rechtlichen Sinn - auch keinen Firmennamen. Die heißt einfach
nur "Max Mustermann & Renate Musterfrau GbR".)
Post by Heiko Wetteborn
Was aber, wenn der Geschäftsführer mit seinem Privataccount Bei Amazon etwas
kauft und den Kaufpreis vom Geschäftskonto nimmt und den gekauften Artikel ins
Geschäftvermögen überführt?
Rechnung ausgestellt auf den Privatnamen des Geschäftsführers,
Rechnung vom Geschäftskonto bezahlt und
Gekaufte Ware ins Unternehmen steckt.
Hier mit oder ohne MwSt?
Ich muss gestehen, dass ich _genau_diese_ Frage nicht sicher beantworten
kann. Meine GbR-Zeit ist schon viele Jahre her, und wenn mich meine
Erinnerung nicht trügt, hat einer meiner damaligen Steuerberater die
Meinung vertreten, es genüge für den Vorsteuerabzug, wenn zumindest
*einer* der GbR-Gesellschafter auf der Rechnung stünde. Aber ob das
juristisch fundiert war oder die unmaßgebliche Einzelmeinung eines
Steuerberaters, weiß ich nicht.

Am besten wäre natürlich, wenn die Rechnung auf *alle* Gesellschafter
ausgestellt wäre, also "Max Mustermann und Renate Musterfrau". Anderer-
seits habe ich auch schon GbR mit 360 Gesellschaftern gesehen - da
wäre so eine Rechnung natürlich ein Unding. Insofern spricht tatsäch-
lich einiges dafür, dass die Nennung eines der Gesellschafter auf der
Rechnung für den Vorsteuerabzug genügt. Ganz perfekt wäre eine Rechnung
auf "Max Mustermann et al. GbR" oder so, zum Zeichen, dass es da noch
weitere Gesellschafter gibt. Aber solche Rechnungen gibt's im Real
Life nicht :-)

Also so ausm Bauch raus würde ich Rechnungen, auf denen zumindest
einer der Gesellschafter steht, als ganz normale Rechnungen (mit
Vorsteuerabzug) buchen. Wenn's der Gesellschafter von seinem pri-
vaten Bankkonto (oder aus seinem privaten Geldbeutel) bezahlt hat,
ist das Gegenkonto in der Buchhaltung dann eben seine Privatein-
lage.

Also im SKR03 z.B.

Soll | Haben
----------+-----------
0410 | 1890
1575 |

(0410 = Geschäftsausstattung, 1575 = Vorsteuer 16 %, 1890 = Privat-
einlagen Gesellschafter 1)

Die Privatkonten der Gesellschafter immer schön auseinanderhalten!
Denn die muss man in der Kapitalkontenentwicklung der eBilanz
separat angeben (getrennt nach Anfangsbestand, evtl. Einlagen/
Entnahmen, und dem jeweiligen Anteil am Jahresüberschuss).

Gruß Matthias.
Heiko Wetteborn
2020-09-03 03:06:21 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Heiko Wetteborn
Der Geschäftsführer kauft Bei Amazon ein elektrisches Gerät im Wert von 129,99
Euro incl. MwSt.
Es gibt eine Rechnung, auf der der Vor- und Nachname des Käufers bzw.
Geschäftsführers steht, incl. Der Adresse des Käufers.
Die anzugeben eMail-Adresse ist die Adresse des Unternehmens (eine GbR).
Auf der Rechnung ist die MwSt gesondert ausgewiesen.
Eine GbR hat keine Geschäftsführer - die gibts nur bei einer Kapital-
gesellschaft. Eine GbR hat *Gesellschafter*. (Eine GbR hat übrigens
- im rechtlichen Sinn - auch keinen Firmennamen. Die heißt einfach
nur "Max Mustermann & Renate Musterfrau GbR".)
Post by Heiko Wetteborn
Was aber, wenn der Geschäftsführer mit seinem Privataccount Bei Amazon etwas
kauft und den Kaufpreis vom Geschäftskonto nimmt und den gekauften Artikel ins
Geschäftvermögen überführt?
Rechnung ausgestellt auf den Privatnamen des Geschäftsführers,
Rechnung vom Geschäftskonto bezahlt und
Gekaufte Ware ins Unternehmen steckt.
Hier mit oder ohne MwSt?
Ich muss gestehen, dass ich _genau_diese_ Frage nicht sicher beantworten
kann. Meine GbR-Zeit ist schon viele Jahre her, und wenn mich meine
Erinnerung nicht trügt, hat einer meiner damaligen Steuerberater die
Meinung vertreten, es genüge für den Vorsteuerabzug, wenn zumindest
*einer* der GbR-Gesellschafter auf der Rechnung stünde. Aber ob das
juristisch fundiert war oder die unmaßgebliche Einzelmeinung eines
Steuerberaters, weiß ich nicht.
Am besten wäre natürlich, wenn die Rechnung auf *alle* Gesellschafter
ausgestellt wäre, also "Max Mustermann und Renate Musterfrau". Anderer-
seits habe ich auch schon GbR mit 360 Gesellschaftern gesehen - da
wäre so eine Rechnung natürlich ein Unding. Insofern spricht tatsäch-
lich einiges dafür, dass die Nennung eines der Gesellschafter auf der
Rechnung für den Vorsteuerabzug genügt. Ganz perfekt wäre eine Rechnung
auf "Max Mustermann et al. GbR" oder so, zum Zeichen, dass es da noch
weitere Gesellschafter gibt. Aber solche Rechnungen gibt's im Real
Life nicht :-)
Also so ausm Bauch raus würde ich Rechnungen, auf denen zumindest
einer der Gesellschafter steht, als ganz normale Rechnungen (mit
Vorsteuerabzug) buchen. Wenn's der Gesellschafter von seinem pri-
vaten Bankkonto (oder aus seinem privaten Geldbeutel) bezahlt hat,
ist das Gegenkonto in der Buchhaltung dann eben seine Privatein-
lage.
Also im SKR03 z.B.
Soll | Haben
----------+-----------
0410 | 1890
1575 |
(0410 = Geschäftsausstattung, 1575 = Vorsteuer 16 %, 1890 = Privat-
einlagen Gesellschafter 1)
Die Privatkonten der Gesellschafter immer schön auseinanderhalten!
Denn die muss man in der Kapitalkontenentwicklung der eBilanz
separat angeben (getrennt nach Anfangsbestand, evtl. Einlagen/
Entnahmen, und dem jeweiligen Anteil am Jahresüberschuss).
Gruß Matthias.
Hallo,
Da scheine ich wohl in ein. Wespennest gestochen zu haben. ;-)
Nun, ich habe mich mit der o. G. Problematik mit (m)einen Steuerberater
unterhalten.
Wenn die GbR max. 3 Gesellschafter hat, ist es ratsam, auf der Rechnung alle
Gesellschafter aufzuführen. Alternativ ist es möglich, einen der
Gesellschafter aufzuführen, aber nur mit dem Zusatz "und Kollegen". Ganz
sicher geht man, wenn die Rechnung wie folgt ausgestellt wird:

Dings GbR
Gesellschafter A und Kollegen

bzw.
Dings GbR
Gesellschafter A
Gesellschafter B
Gesellschafter C

Bei Rechnungsbeträgen, die den Wert eines GWG nicht überschreiten, genügt der
Name eines Gesellschafters.
Barkäufe eines Gesellschafters für die GbR müssen direkt von der GbR beglichen
werden und der Originalbelegt als Buchungsgrundlage verwendet werden.

Privateinlagen werden im Normalfall ohne MwSt gebucht, insbesondere private
Finanzeinlagen. Private Sacheinlagen werden mit MwSt gebucht, wenn die
Originalrechnung vorliegt, die nach o. G. Maßgaben einen Empfänger der
Rechnung ausweist. Er meinte noch, ist aber seine persönliche Meinung, dass
eine solche Rechnung nicht älter als 7 Tage sein sollte, um den Kauf für die
GbR glaubhaft machen zu können.
Matthias Hanft
2020-09-03 07:38:46 UTC
Permalink
Post by Heiko Wetteborn
Nun, ich habe mich mit der o. G. Problematik mit (m)einen Steuerberater
unterhalten. [...]
Ok, das ist ja ungefähr das, was ich geschrieben hatte, nur noch
etwas detaillierter.

Das zeigt mal wieder, dass eine Personengesellschaft die Nachteile
eines Einzelunternehmers mit den Nachteilen einer Kapitalgesell-
schaft verbindet :-) (auch die eBilanz ist bei einer Personen-
gesellschaft viel komplexer als bei einem Einzelunternehmer oder
einer Kapitalgesellschaft, weil bei einer Personengesellschaft
schon das Eigenkapital in der Bilanz nach Voll- und Teilhaftern
unterschieden werden muss und dann noch zusätzlich für jeden
der 357 Gesellschafter dessen separates Kapitalkonto mit Anfangs-
bestand, Einlagen/Entnahmen und seinem Anteil am Jahresüber-
schuss angegeben werden muss). Und einen eigenen Einkommen-
steuerbescheid bekommt eine PersG ja auch nicht; dafür muss
man die Feststellungserklärung machen mit der Liste der
Gesellschafter als Anlage...

Wollt ihr nicht lieber eine GmbH (oder wenigstens UG) gründen? :-)
Dann muss auf den Rechnungen einfach nur der Firmenname ("Dings
GmbH") stehen und gut is'. Easy, huh?!

Gruß Matthias.
Thomas Homilius
2020-09-03 12:05:42 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
dafür muss
man die Feststellungserklärung machen
Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben mit Sonderbilanzen,
Ergaenzungsbilanzen.
--
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F
Matthias Hanft
2020-09-03 18:48:02 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben mit Sonderbilanzen,
Ergaenzungsbilanzen.
Ja, das möglicherweise auch noch alles. Ich sach ja, PersG sind Mist :-)

Gruß Matthias.
Marc Haber
2020-09-04 09:32:48 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Thomas Homilius
Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben mit Sonderbilanzen,
Ergaenzungsbilanzen.
Ja, das möglicherweise auch noch alles. Ich sach ja, PersG sind Mist :-)
Dafür haben sie wohl den einen oder anderen steuerlichen Vorteil,
sonst gäb es ja keine Kapitalgesellschaft & Co KG.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Matthias Hanft
2020-09-04 10:03:24 UTC
Permalink
Marc Haber schrieb:
[PersG]
Post by Marc Haber
Dafür haben sie wohl den einen oder anderen steuerlichen Vorteil,
sonst gäb es ja keine Kapitalgesellschaft & Co KG.
Das ist kein steuerlicher Vorteil, sondern dass niemand für nichts
(unbegrenzt) haftet:

Eine KG besteht aus (mindestens) einem Komplementär (der mit seinem
gesamten persönlichen Vermögen haftet) und mindestens einem Komman-
ditisten (der nur mit seiner Kommanditeinlage haftet - notfalls ist
die halt weg bei einer Pleite, aber er muss nichts nachschießen).

Bei einer GmbH & Co. KG ist der (einzige) vollhaftende Komplementär
die GmbH. Und die haftet auch nur mit ihrem Stammkapital. Wenn weg,
dann weg und pleite. Die Gesellschafter und/oder Geschäftsführer
haben vorher ihre Gewinnausschüttungen und Gehälter abgesahnt und
lachen sich ins Fäustchen.

Die Krönung des ganzen ist dann noch (gibt's wirklich) eine "UG
(haftungsbeschränkt) & Co. KG", wobei die UG ein Stammkapital
von 1 Euro hat und alle Kommanditisten ebenfalls ein Kommandit-
kapital von jeweils 1 Euro. Bei fünf Gesellschaftern haftet
so eine KG dann mit 5 Euro. Klasse, oder? So eine Firma würde
ich nur per Vorkasse beliefern :-)

Gruß Matthias.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2020-09-04 11:00:24 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Bei einer GmbH & Co. KG ist der (einzige) vollhaftende
Komplementär die GmbH. Und die haftet auch nur mit ihrem
Stammkapital. Wenn weg, dann weg und pleite. Die Gesellschafter
und/oder Geschäftsführer haben vorher ihre Gewinnausschüttungen
und Gehälter abgesahnt und lachen sich ins Fäustchen.
Das ist im Prinzip relativ leicht nachvollziehbar und einzusehen.
Was kann man aber mit der GmbH & Co KG tun, das man nicht auch
mit der geschäftsführenden GmbH alleine tun könnte?

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Der nihilistische Mensch erwartet Stefan. Wer noch?
(Sloganizer)
Matthias Hanft
2020-09-04 11:27:25 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Das ist im Prinzip relativ leicht nachvollziehbar und einzusehen.
Was kann man aber mit der GmbH & Co KG tun, das man nicht auch
mit der geschäftsführenden GmbH alleine tun könnte?
Das geht jetzt mehr auf die rechtliche Seite; da bin ich nicht so
fit wie auf der steuerlichen Seite. Ich vermute, dass die Beteili-
gung von Kommanditisten mit einem bestimmten Kommanditkapital eine
einfachere (rechtliche) Konstruktion ist als wenn die alle Beteiligten
selbst GmbH-Gesellschafter werden würden/müssten. Vielleicht ist
so auch die Gewinnverteilung einfacher.

In bestimmten Konstellationen *kann* auch die steuerliche Belastung
eine Rolle spielen: Wenn der Gewinn in der GmbH verbleibt, wird der
erst mit 15% KSt besteuert und bei der Ausschüttung mit 25% KapESt
(wenn man ihn nicht vorher mit Gehältern und Tantiemen wegbekommt).

Eine PersG wie eine KG zahlt selbst erst mal gar keine ESt/KSt,
sondern die Gewinnanteile werden den "persönlichen" Gesellschaftern
zugeordnet, die sie dann jeweils in ihrer privaten ESt-Erklärung
versteuern müssen. Das *kann* bei einzelnen Gesellschaftern zu
einer geringeren Steuerbelastung führen. Kommt halt, wie so oft,
auf den Einzelfall an.

Dass bei der Berechnung des GewSt-Messbetrags bei PersG ein
Freibetrag von 24.500 € berücksichtigt wird (den eine GmbH
nicht hat), ist zwar nett, spielt aber sicher keine allzu
große Rolle.

Gruß Matthias.
Marc Haber
2020-09-06 08:30:38 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Matthias Hanft
Bei einer GmbH & Co. KG ist der (einzige) vollhaftende
Komplementär die GmbH. Und die haftet auch nur mit ihrem
Stammkapital. Wenn weg, dann weg und pleite. Die Gesellschafter
und/oder Geschäftsführer haben vorher ihre Gewinnausschüttungen
und Gehälter abgesahnt und lachen sich ins Fäustchen.
Das ist im Prinzip relativ leicht nachvollziehbar und einzusehen.
Was kann man aber mit der GmbH & Co KG tun, das man nicht auch
mit der geschäftsführenden GmbH alleine tun könnte?
IIRC private Verluste mit den Gewinnen de Firma verrechnen oder
andersrum.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Loading...