Post by Heiko WettebornDer Geschäftsführer kauft Bei Amazon ein elektrisches Gerät im Wert von 129,99
Euro incl. MwSt.
Es gibt eine Rechnung, auf der der Vor- und Nachname des Käufers bzw.
Geschäftsführers steht, incl. Der Adresse des Käufers.
Die anzugeben eMail-Adresse ist die Adresse des Unternehmens (eine GbR).
Auf der Rechnung ist die MwSt gesondert ausgewiesen.
Eine GbR hat keine Geschäftsführer - die gibts nur bei einer Kapital-
gesellschaft. Eine GbR hat *Gesellschafter*. (Eine GbR hat übrigens
- im rechtlichen Sinn - auch keinen Firmennamen. Die heißt einfach
nur "Max Mustermann & Renate Musterfrau GbR".)
Post by Heiko WettebornWas aber, wenn der Geschäftsführer mit seinem Privataccount Bei Amazon etwas
kauft und den Kaufpreis vom Geschäftskonto nimmt und den gekauften Artikel ins
Geschäftvermögen überführt?
Rechnung ausgestellt auf den Privatnamen des Geschäftsführers,
Rechnung vom Geschäftskonto bezahlt und
Gekaufte Ware ins Unternehmen steckt.
Hier mit oder ohne MwSt?
Ich muss gestehen, dass ich _genau_diese_ Frage nicht sicher beantworten
kann. Meine GbR-Zeit ist schon viele Jahre her, und wenn mich meine
Erinnerung nicht trügt, hat einer meiner damaligen Steuerberater die
Meinung vertreten, es genüge für den Vorsteuerabzug, wenn zumindest
*einer* der GbR-Gesellschafter auf der Rechnung stünde. Aber ob das
juristisch fundiert war oder die unmaßgebliche Einzelmeinung eines
Steuerberaters, weiß ich nicht.
Am besten wäre natürlich, wenn die Rechnung auf *alle* Gesellschafter
ausgestellt wäre, also "Max Mustermann und Renate Musterfrau". Anderer-
seits habe ich auch schon GbR mit 360 Gesellschaftern gesehen - da
wäre so eine Rechnung natürlich ein Unding. Insofern spricht tatsäch-
lich einiges dafür, dass die Nennung eines der Gesellschafter auf der
Rechnung für den Vorsteuerabzug genügt. Ganz perfekt wäre eine Rechnung
auf "Max Mustermann et al. GbR" oder so, zum Zeichen, dass es da noch
weitere Gesellschafter gibt. Aber solche Rechnungen gibt's im Real
Life nicht :-)
Also so ausm Bauch raus würde ich Rechnungen, auf denen zumindest
einer der Gesellschafter steht, als ganz normale Rechnungen (mit
Vorsteuerabzug) buchen. Wenn's der Gesellschafter von seinem pri-
vaten Bankkonto (oder aus seinem privaten Geldbeutel) bezahlt hat,
ist das Gegenkonto in der Buchhaltung dann eben seine Privatein-
lage.
Also im SKR03 z.B.
Soll | Haben
----------+-----------
0410 | 1890
1575 |
(0410 = Geschäftsausstattung, 1575 = Vorsteuer 16 %, 1890 = Privat-
einlagen Gesellschafter 1)
Die Privatkonten der Gesellschafter immer schön auseinanderhalten!
Denn die muss man in der Kapitalkontenentwicklung der eBilanz
separat angeben (getrennt nach Anfangsbestand, evtl. Einlagen/
Entnahmen, und dem jeweiligen Anteil am Jahresüberschuss).
Gruß Matthias.