m***@elsewhere.invalid
2017-08-12 11:09:23 UTC
Wikipedia schreibt, man darf 1.600 € (bei noch nicht vollständig
geminderter Erwerbsfähigkeit) oder 2.600 € (bei vollständiger
Erwerbsminderung) Vermögen/"Geldwertes" besitzen. Ist das noch richtig?
Das Bundesteilhabegesetz würde mich auch interessieren, wie ist es darin
formuliert mit den neu geltenden 5.000 €, als nur "bei Grundsicherung"?
Die hat ein Empfänger von "Hilfe zum Lebensunterhalt" (eine
niederschwellige Sozialhilfe) ja nicht.
geminderter Erwerbsfähigkeit) oder 2.600 € (bei vollständiger
Erwerbsminderung) Vermögen/"Geldwertes" besitzen. Ist das noch richtig?
Das Bundesteilhabegesetz würde mich auch interessieren, wie ist es darin
formuliert mit den neu geltenden 5.000 €, als nur "bei Grundsicherung"?
Die hat ein Empfänger von "Hilfe zum Lebensunterhalt" (eine
niederschwellige Sozialhilfe) ja nicht.