Post by Rüdiger SilbererPost by Martin SchoenbeckPost by Rüdiger SilbererPost by Maria BinDie Steuergesetzgebung soll außerdem mal wieder vereinfacht werden
(vermutlich ähnlich wie wenn auf einer Großbaustelle einige
nichttragende Wände entfallen)
Was heißt denn "mal wieder", wann ist das denn das letztemal geschehen?
Ich kann mich nur Verschärfungen und kompliziertere Regeln erinnern.
Vereinfacht werden sollte sie bestimmt schon hunderte Male. _Passiert_ ist
nie etwas von Belang. Und das meinte Maria vermutlich mit den
nichttragenden Wänden.
In der Hinsicht glaube ich inzwischen auch nur, was ich sehe.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53524/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/09122010-Koalitionsausschuss-Anlage,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Na, das sieht schon mal gar nicht so übel aus, für den Anfang.
Ja, z.B. schlage ich mich gerade damit herum:
'Die Gewährung von Kindergeld und -freibeträgen bei volljährigen Kindern u.
a. in Schul- oder Berufsausbildung gestaltet sich im geltenden Recht
aufwändig. Eltern müssen sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenüber
den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung
gegenüber dem Finanzamt die Einkünfte und Bezüge ihrer Kinder detailliert
ermitteln und erklären. Zu berücksichtigende steuerliche Abzugsbeträge
verursachen einen teilweise hohen Berechnungsaufwand um erkennen zu können,
ob überhaupt Anspruch auf Kindergeld/ Kinderfreibeträge besteht. Daher soll
zukünftig auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet
und somit das Besteuerungsverfahren vereinfacht
werden.'
2010 ein Sammelsurium aus Azubi-Vergütung, nach Abschluss beschäftigt, dann
Beginn eines BA-Studiums mit Beschäftigung, etwas Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld, Nebenbeschäftigung und was weiss ich.
Da bist du nur am zusammensuchen von Zetteln über Einkommen und Kosten,
klärst das erst mit der Familienkasse und dann noch mal für dasselbe mit dem
Finanzamt. Irre.
Lese ich da nun heraus dass man künftig Kinderfreibetrag/Kindergeld
unabhängig vom Einkommen des Kindes erhält so lange es sich in Ausbildung
befindet?
Lutz
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