Discussion:
Absetzen von Handwerkerleistungen
(zu alt für eine Antwort)
Matthias Frank
2010-12-09 21:15:36 UTC
Permalink
Hallo,

ich bekam eine neuen Heizung eingebaut.

Die Handwerker Arbeiststunden kann ich ja von der "Steuer
absetzen". Dazu muss die Handwerkerleistung extra ausgewiesen
sein.

Ich hab jetzt ne Rechnung da steht drin

Kessel ABC x000 €
Ventile afg y00 €
Pelletlager z00 €
.....
usw. usw.

Am Schluß Gesamtpreis a000 €

Unter der Rechnug steht dann: In der Summe sind 3456.- €
Handwerkerleistung enthalten.

Reicht für das FA oder muss oben auftauchen:

z.b.

75 Arbeitsstunden a 50 € ----3750.- €

MfG
Matthias
Peter Kern
2010-12-10 06:37:36 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Hallo,
ich bekam eine neuen Heizung eingebaut.
Die Handwerker Arbeiststunden kann ich ja von der "Steuer
absetzen". Dazu muss die Handwerkerleistung extra ausgewiesen
sein.
Ich hab jetzt ne Rechnung da steht drin
Kessel ABC x000 €
Ventile afg y00 €
Pelletlager z00 €
.....
usw. usw.
Am Schluß Gesamtpreis a000 €
Unter der Rechnug steht dann: In der Summe sind 3456.- €
Handwerkerleistung enthalten.
Der Gesamtausweis würde reichen.
Aber: Ist die steuerliche Berücksichtigung überhaupt möglich?
Bei der Heizungserneuerung handelt es sich doch IMHO um eine
Modernisierung. Und die wird nicht als HhnDL gewertet...

Peter
Peter Kern
2010-12-10 06:56:10 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Hallo,
ich bekam eine neuen Heizung eingebaut.
Die Handwerker Arbeiststunden kann ich ja von der "Steuer
absetzen". Dazu muss die Handwerkerleistung extra ausgewiesen
sein.
Ich hab jetzt ne Rechnung da steht drin
Kessel ABC x000 €
Ventile afg y00 €
Pelletlager z00 €
.....
usw. usw.
Am Schluß Gesamtpreis a000 €
Unter der Rechnug steht dann: In der Summe sind 3456.- €
Handwerkerleistung enthalten.
Das würde reichen.

Und im Gegensatz zur ersten Idee wird das auch steuerlich
berücksichtigt. Ich ging fälschlicherweise davon aus, das
Modernisierungen immer mit Zuschüssen der KFW bzw. BAFA verbunden sind -
dann entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung nämlich.
Da gibt es ja noch mehr, was als HhDl eingetragen werden kann, deswegen
würde ich immer erst versuchen andere Zuschusstöpfe auszunutzen... :-)

Peter
Matthias Frank
2010-12-10 07:59:52 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Das würde reichen.
Danke
Post by Peter Kern
Und im Gegensatz zur ersten Idee wird das auch steuerlich
berücksichtigt. Ich ging fälschlicherweise davon aus, das
Modernisierungen immer mit Zuschüssen der KFW bzw. BAFA verbunden sind -
dann entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung nämlich.
Da gibt es ja noch mehr, was als HhDl eingetragen werden kann, deswegen
würde ich immer erst versuchen andere Zuschusstöpfe auszunutzen... :-)
Ich versteh dich jetzt evtl. nicht ganz.

Meinst du wenn man BAFA Förderung bekommt, dann kann man nichts
bei der Steuer ansetzen?

Ich bekomm nämlich Förderung weil Solar für Heizungsunterstützung und
nachwachsende Brennstoffe.

MfG
Matthias
Maria Bin
2010-12-10 09:58:01 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Peter Kern
Und im Gegensatz zur ersten Idee wird das auch steuerlich
berücksichtigt. Ich ging fälschlicherweise davon aus, das
Modernisierungen immer mit Zuschüssen der KFW bzw. BAFA verbunden sind -
dann entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung nämlich.
Wer sagt das? Das glaube ich nicht.
Post by Matthias Frank
Post by Peter Kern
Da gibt es ja noch mehr, was als HhDl eingetragen werden kann, deswegen
würde ich immer erst versuchen andere Zuschusstöpfe auszunutzen... :-)
Ich versteh dich jetzt evtl. nicht ganz.
Meinst du wenn man BAFA Förderung bekommt, dann kann man nichts
bei der Steuer ansetzen?
Ich bekomm nämlich Förderung weil Solar für Heizungsunterstützung und
nachwachsende Brennstoffe.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nicht abhängig davon, ob die
Investition mit Eigen- oder mit Fremdmitteln getätigt wurde. Die kleine
steuerliche Vergünstigung wird ja (bis zu einer Höchstgrenze) zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit gewährt und steht m.E. in keinem
Zusammenhang mit steuerlichen Anreizen für Energieeffizienzmaßnahmen.

Maria
Lutz Schulze
2010-12-10 12:14:44 UTC
Permalink
Post by Maria Bin
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nicht abhängig davon, ob die
Investition mit Eigen- oder mit Fremdmitteln getätigt wurde. Die kleine
steuerliche Vergünstigung wird ja (bis zu einer Höchstgrenze) zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit gewährt und steht m.E. in keinem
Zusammenhang mit steuerlichen Anreizen für Energieeffizienzmaßnahmen.
Wenn ich z.B. bei der Fassadendämmung den Zuschuss für CO2 Reduzierung in
Anspruch nehme kann ich sie IMHO nicht mehr als haushaltnahe DL geltend
machen.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Maria Bin
2010-12-10 12:42:32 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Maria Bin
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nicht abhängig davon, ob die
Investition mit Eigen- oder mit Fremdmitteln getätigt wurde. Die kleine
steuerliche Vergünstigung wird ja (bis zu einer Höchstgrenze) zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit gewährt und steht m.E. in keinem
Zusammenhang mit steuerlichen Anreizen für Energieeffizienzmaßnahmen.
Wenn ich z.B. bei der Fassadendämmung den Zuschuss für CO2 Reduzierung in
Anspruch nehme kann ich sie IMHO nicht mehr als haushaltnahe DL geltend
machen.
Dieses Zuschussprogramm scheint ganz neu zu sein, vom Okt 2010 und war
mir nicht bekannt. Darauf hätte ich ja auch Anspruch gehabt, wenn ich
jetzt erst gekauft hätte <krutzitürken>

Maria
Lutz Schulze
2010-12-10 13:02:40 UTC
Permalink
Post by Maria Bin
Post by Lutz Schulze
Post by Maria Bin
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nicht abhängig davon, ob die
Investition mit Eigen- oder mit Fremdmitteln getätigt wurde. Die kleine
steuerliche Vergünstigung wird ja (bis zu einer Höchstgrenze) zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit gewährt und steht m.E. in keinem
Zusammenhang mit steuerlichen Anreizen für Energieeffizienzmaßnahmen.
Wenn ich z.B. bei der Fassadendämmung den Zuschuss für CO2 Reduzierung in
Anspruch nehme kann ich sie IMHO nicht mehr als haushaltnahe DL geltend
machen.
Dieses Zuschussprogramm scheint ganz neu zu sein, vom Okt 2010 und war
mir nicht bekannt. Darauf hätte ich ja auch Anspruch gehabt, wenn ich
jetzt erst gekauft hätte <krutzitürken>
Gab es das nicht vorher auch schon so ähnlich (vielleicht auch in
Kombination mit anderen Maßnahmen)?

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
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Maria Bin
2010-12-10 13:05:59 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Maria Bin
Post by Lutz Schulze
Post by Maria Bin
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nicht abhängig davon, ob die
Investition mit Eigen- oder mit Fremdmitteln getätigt wurde. Die kleine
steuerliche Vergünstigung wird ja (bis zu einer Höchstgrenze) zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit gewährt und steht m.E. in keinem
Zusammenhang mit steuerlichen Anreizen für Energieeffizienzmaßnahmen.
Wenn ich z.B. bei der Fassadendämmung den Zuschuss für CO2 Reduzierung in
Anspruch nehme kann ich sie IMHO nicht mehr als haushaltnahe DL geltend
machen.
Dieses Zuschussprogramm scheint ganz neu zu sein, vom Okt 2010 und war
mir nicht bekannt. Darauf hätte ich ja auch Anspruch gehabt, wenn ich
jetzt erst gekauft hätte <krutzitürken>
Gab es das nicht vorher auch schon so ähnlich (vielleicht auch in
Kombination mit anderen Maßnahmen)?
Als ich, fast auf den Tag genau vor einem Jahr, gekauft habe, gab es
dafür nur zinsverbilligte Darlehen. Das weiß ich genau, weil ich damals
die kfW-Seiten gefilzt habe.

Maria
Peter Kern
2010-12-10 14:18:02 UTC
Permalink
Post by Maria Bin
Als ich, fast auf den Tag genau vor einem Jahr, gekauft habe, gab es
dafür nur zinsverbilligte Darlehen. Das weiß ich genau, weil ich damals
die kfW-Seiten gefilzt habe.
Ganz sicher?
KFW 430
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Privatpersonen/430_Energieeffizient_Sanieren_-_Investitionszuschuss/index.jsp

Und das Programm gibt es schon eine ganze Weile - ich glaub seit 151
parallel.


Peter

der im Übrigen selbst 1 Jahr lang über die gesammten Programme gesessen
hat und sich für jede Massnahme das passende gesucht hat :-)

Schöner Mix aus kfw 431 (Heizungspumpe, Verteilung und Ventile), 430
(Energetische Sanierung, Dämmung und alles drum rum) und Bafa
Solarthermie (nicht in der 430er Förderung, weil bei BaFa m² Fläche
zählt und die Pumpen effektiv mehr gefördert werden.) und Bafa
Energieeffienzberatung etc...
Es hat leider nicht ganz zur ILB-Förderung gereicht, sonst hätten wir
die 5% aus dem 431 sausen lassen und dafür lieber die 23K Euro
Basisförderung genommen...
Maria Bin
2010-12-10 17:00:55 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
der im Übrigen selbst 1 Jahr lang über die gesammten Programme gesessen
hat und sich für jede Massnahme das passende gesucht hat :-)
Dann bist Du ja jetzt Experte und kannst die Frage präzise beantworten.
Also:

Maria
Peter Kern
2010-12-10 17:42:42 UTC
Permalink
Post by Maria Bin
Post by Peter Kern
der im Übrigen selbst 1 Jahr lang über die gesammten Programme gesessen
hat und sich für jede Massnahme das passende gesucht hat :-)
Dann bist Du ja jetzt Experte und kannst die Frage präzise beantworten.
§35a (3) ist IMHO nicht aussagekräftig genug und wir gehen davon aus,
das eine gleichzeitige Förderung und Steuerverkürzung bei allen
CO2-Programmen nicht möglich ist.
Ausnahme: Solarthermie.
Warum: Die Arbeiten dürfen unschädlich für die BAFA-Förderung auch in
Eigenleistung durchgeführt werden. Damit ist auch die Beauftragung eines
anderen als das unterzeichnende Unternehmen möglich.
Die tatsächliche Förderung betrifft anders als bei Biomasse etc. nicht
die Arbeitsleistung sondern nur die eingesetzte Kollektorfläche mit
Nachweis der entsprechenden Speicherkapazität.

Das war Stand als wir damit begonnen und beendet hatten. - Wobei unser
Begin noch in die Sperrzeit fiel und wir schon die BAFA-Förderung
abgeschrieben hatten.

Dafür gibt es Berater - ja die nehmen auch Geld, sind manchmal auch
nicht auf dem aktuellen Stand und zocken. Oder man muss sich selber da
durchlesen. Wir haben auch Lehrgeld bezahlt.
Im Jahr 2010 sind die KFW/BAFA-Bdingungen mindestens 4mal geändert
worden. Unsere Zusagen kennen wir. Und die erhaltene Beratungsleistung
kann ebensowenig als HnDl abgerechnet werden, wie alle anderen
geförderten Massnahmen - bis auf die eine Ausnahme.

"Es kommt darauf an..."

Peter
Lutz Schulze
2010-12-10 18:03:57 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Und die erhaltene Beratungsleistung
kann ebensowenig als HnDl abgerechnet werden, wie alle anderen
geförderten Massnahmen - bis auf die eine Ausnahme.
Deshalb habe ich auf die Förderung verzichtet, damit einiges an Kosten und
Aufwand drumherum gespart und rechne das jetzt über 2 Jahre als HnDL ab.

Vielleicht insgesamt ein wenig teurer, aber schneller und weniger aufwendig.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Peter Kern
2010-12-10 18:17:42 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Peter Kern
Und die erhaltene Beratungsleistung
kann ebensowenig als HnDl abgerechnet werden, wie alle anderen
geförderten Massnahmen - bis auf die eine Ausnahme.
Deshalb habe ich auf die Förderung verzichtet, damit einiges an Kosten und
Aufwand drumherum gespart und rechne das jetzt über 2 Jahre als HnDL ab.
Damit haben wir auch ursprünglich geliebäugelt.
Aber dann hätte die steuerlich wirksame Zahlung für das zweite Jahr auch
in genau diesem erfolgen müssen.
Und zudem gibt es genügend anderes, was man als HnDl abrechnen kann und
effektiver ist...
Post by Lutz Schulze
Vielleicht insgesamt ein wenig teurer, aber schneller und weniger aufwendig.
Sicher und unbestritten.

Aber für 50K Euro # 10% nach drei Jahren (*) + ca. 2000 Bafa; dann
machen zusätzlich die ca. 1500 Steuerverkürzung für HnDl auch noch
einiges aus.

(*) Die Bedingungen haben sich zwischenzeitlich verändert...
Peter
Lutz Schulze
2010-12-10 18:49:20 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Damit haben wir auch ursprünglich geliebäugelt.
Aber dann hätte die steuerlich wirksame Zahlung für das zweite Jahr auch
in genau diesem erfolgen müssen.
Kein Problem weil wir das hier kombiniert mit anderen Maßnahmen ausgeführt
und deshalb in 2 Abschnitte geteilt haben.
Post by Peter Kern
Und zudem gibt es genügend anderes, was man als HnDl abrechnen kann und
effektiver ist...
Jedes Jahr 6000 Euro Lohnleistungen für Handwerker zusammenzubekommen ist
aber schon eine Menge.

Lutz
--
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Peter Kern
2010-12-10 19:36:40 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Post by Peter Kern
Damit haben wir auch ursprünglich geliebäugelt.
Aber dann hätte die steuerlich wirksame Zahlung für das zweite Jahr auch
in genau diesem erfolgen müssen.
Kein Problem weil wir das hier kombiniert mit anderen Maßnahmen ausgeführt
und deshalb in 2 Abschnitte geteilt haben.
Ja da gibbt auch andere Varianten.
Es soll Leute geben, die heute bar zahlen und später Geld retour und
Zahlung via konto.
Kommt auf den Handwerker an. ;)
Post by Lutz Schulze
Post by Peter Kern
Und zudem gibt es genügend anderes, was man als HnDl abrechnen kann und
effektiver ist...
Jedes Jahr 6000 Euro Lohnleistungen für Handwerker zusammenzubekommen ist
aber schon eine Menge.
Ach das ist gar nicht schlimm.
Im KFW-Programm werden z.B. die Aussenanlagen mit gefördert, aber alles
andere hat bereits schon den Spielraum ausgenutzt und die 50K max.
Fördersumme sind ausgeschöpft. Da freut man sich, wenn die Pflaster-
oder die Spenglerarbeiten oder der Kommunikationselektroniker über die
Steuer abgerechnet und bezuschusst werden.

Zumal: HnDl abzurechnen bedeutet ja auch, das man eigentlich so viel
Steuerlast hat, das diese nicht durch Werbungskosten, aussergewöhnliche
Belastungen etc. abgegolten wird.

Ich schrub ja vorhin schon - es hat nur ein ganz wenig gefehlt um ein
ILB-Programm auszunutzen. 500Eu/m² waren uns als Investitionssumme aber
dann doch zu fett.
Rückblickend: Wir hätten es geschafft. Dann hätten wir uns auch vieles
erspart...

Peter
Lutz Schulze
2010-12-11 09:12:09 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Post by Lutz Schulze
Post by Peter Kern
Damit haben wir auch ursprünglich geliebäugelt.
Aber dann hätte die steuerlich wirksame Zahlung für das zweite Jahr auch
in genau diesem erfolgen müssen.
Kein Problem weil wir das hier kombiniert mit anderen Maßnahmen ausgeführt
und deshalb in 2 Abschnitte geteilt haben.
Ja da gibbt auch andere Varianten.
Es soll Leute geben, die heute bar zahlen und später Geld retour und
Zahlung via konto.
Kommt auf den Handwerker an. ;)
Ich bin da vielleicht altmodisch, halte aber viel von legalen Varianten im
Rahmen der Gesetze. Das 'kostet' vielleicht ein paar Euro, der ruhige Schlaf
ist mir das aber wert.
Post by Peter Kern
Post by Lutz Schulze
Post by Peter Kern
Und zudem gibt es genügend anderes, was man als HnDl abrechnen kann und
effektiver ist...
Jedes Jahr 6000 Euro Lohnleistungen für Handwerker zusammenzubekommen ist
aber schon eine Menge.
Ach das ist gar nicht schlimm.
Im KFW-Programm werden z.B. die Aussenanlagen mit gefördert, aber alles
andere hat bereits schon den Spielraum ausgenutzt und die 50K max.
Fördersumme sind ausgeschöpft. Da freut man sich, wenn die Pflaster-
oder die Spenglerarbeiten oder der Kommunikationselektroniker über die
Steuer abgerechnet und bezuschusst werden.
Anfangs wurden die HnDL ziemlich restriktiv gehandhabt, da ging das wohl nur
für Werterhaltung/Reparatur, aber nicht für neu zu erstellendes.

Mittlerweile ist das wohl aber anders.
Post by Peter Kern
Zumal: HnDl abzurechnen bedeutet ja auch, das man eigentlich so viel
Steuerlast hat, das diese nicht durch Werbungskosten, aussergewöhnliche
Belastungen etc. abgegolten wird.
Wenn man die nicht hat sollte man IMHO sowieso nicht so viel Geld im Jahr
für Handwerker ausgeben.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Peter Kern
2010-12-10 20:19:37 UTC
Permalink
Post by Maria Bin
Dann bist Du ja jetzt Experte und kannst die Frage präzise beantworten.
http://www.pb-thiele.de/?p=31

vielleicht. Auch nicht.
Die Bedingungen haben sich bekanntermassen vorher und nachher mehrfach
geändert.

Peter
Maria Bin
2010-12-10 21:20:34 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
http://www.pb-thiele.de/?p=31
vielleicht. Auch nicht.
Die Bedingungen haben sich bekanntermassen vorher und nachher mehrfach
geändert.
Gerade deshalb würde auch ich die Aufwendungen in jedem Fall deklarieren.

Die Steuergesetzgebung soll außerdem mal wieder vereinfacht werden
(vermutlich ähnlich wie wenn auf einer Großbaustelle einige
nichttragende Wände entfallen)

Maria
Rüdiger Silberer
2010-12-11 10:54:54 UTC
Permalink
Post by Maria Bin
Die Steuergesetzgebung soll außerdem mal wieder vereinfacht werden
(vermutlich ähnlich wie wenn auf einer Großbaustelle einige
nichttragende Wände entfallen)
Was heißt denn "mal wieder", wann ist das denn das letztemal geschehen?
Ich kann mich nur Verschärfungen und kompliziertere Regeln erinnern.
--
Aufs Hilfloseste wird man in ihr hin und her geschwemmt, und wenn man
glaubt, man habe endlich eine Regel zu fassen bekommen, die im tosenden
Aufruhr der zehn Wortarten festen Boden zum Verschnaufen verspricht,
blättert man um und liest:
"Der Lernende merke sich die folgenden Ausnahmen." - Mark Twain -
Martin Schoenbeck
2010-12-11 11:18:54 UTC
Permalink
Hallo Rüdiger,
Post by Rüdiger Silberer
Post by Maria Bin
Die Steuergesetzgebung soll außerdem mal wieder vereinfacht werden
(vermutlich ähnlich wie wenn auf einer Großbaustelle einige
nichttragende Wände entfallen)
Was heißt denn "mal wieder", wann ist das denn das letztemal geschehen?
Ich kann mich nur Verschärfungen und kompliziertere Regeln erinnern.
Vereinfacht werden sollte sie bestimmt schon hunderte Male. _Passiert_ ist
nie etwas von Belang. Und das meinte Maria vermutlich mit den
nichttragenden Wänden.

In der Hinsicht glaube ich inzwischen auch nur, was ich sehe.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Maria Bin
2010-12-11 16:19:07 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Rüdiger Silberer
Post by Maria Bin
Die Steuergesetzgebung soll außerdem mal wieder vereinfacht werden
(vermutlich ähnlich wie wenn auf einer Großbaustelle einige
nichttragende Wände entfallen)
Was heißt denn "mal wieder", wann ist das denn das letztemal geschehen?
Ich kann mich nur Verschärfungen und kompliziertere Regeln erinnern.
Vereinfacht werden sollte sie bestimmt schon hunderte Male. _Passiert_ ist
nie etwas von Belang. Und das meinte Maria vermutlich mit den
nichttragenden Wänden.
In der Hinsicht glaube ich inzwischen auch nur, was ich sehe.
Man wird es sich wohl nicht nehmen lassen, jährlich an den
Stellschrauben drehen zu können, um die verschiedensten Lobbyisten bei
Laune zu halten, mal diese mal jene.

Maria
Matthias Hanft
2010-12-12 08:30:08 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Vereinfacht werden sollte sie bestimmt schon hunderte Male. _Passiert_ ist
nie etwas von Belang.
Wenn Du auf die "Bierdeckelsteuererklärung" anspielst: Dazu gibts aktuell
einen netten Cartoon im lokalen IHK-Blatt:

http://www.ihk-nuernberg.de/nbg/IHK-Magazin-WiM/WiM-Archiv/WIM-Daten/2010-12/Cartoon/Nach-der-grossen-Steuerreform.html

Gruß Matthias.
Maria Bin
2010-12-12 09:15:14 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Wenn Du auf die "Bierdeckelsteuererklärung" anspielst: Dazu gibts aktuell
http://www.ihk-nuernberg.de/nbg/IHK-Magazin-WiM/WiM-Archiv/WIM-Daten/2010-12/Cartoon/Nach-der-grossen-Steuerreform.html
Das war eh ein Zugeständnis an die Druckerlobby, dass wieder viele neue
Geräte angeschafft werden müssen um Bierdeckel bedrucken zu können. Die
dann pro Stück die Tinte einer kompletten Patrone aufsaugen und
anschließend noch laminiert gehören.

Maria
Rüdiger Silberer
2010-12-16 16:10:49 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Rüdiger,
Post by Rüdiger Silberer
Post by Maria Bin
Die Steuergesetzgebung soll außerdem mal wieder vereinfacht werden
(vermutlich ähnlich wie wenn auf einer Großbaustelle einige
nichttragende Wände entfallen)
Was heißt denn "mal wieder", wann ist das denn das letztemal geschehen?
Ich kann mich nur Verschärfungen und kompliziertere Regeln erinnern.
Vereinfacht werden sollte sie bestimmt schon hunderte Male. _Passiert_ ist
nie etwas von Belang. Und das meinte Maria vermutlich mit den
nichttragenden Wänden.
In der Hinsicht glaube ich inzwischen auch nur, was ich sehe.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53524/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/09122010-Koalitionsausschuss-Anlage,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Na, das sieht schon mal gar nicht so übel aus, für den Anfang.
--
Aufs Hilfloseste wird man in ihr hin und her geschwemmt, und wenn man
glaubt, man habe endlich eine Regel zu fassen bekommen, die im tosenden
Aufruhr der zehn Wortarten festen Boden zum Verschnaufen verspricht,
blättert man um und liest:
"Der Lernende merke sich die folgenden Ausnahmen." - Mark Twain -
Lutz Schulze
2010-12-16 16:21:38 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Silberer
Post by Martin Schoenbeck
Post by Rüdiger Silberer
Post by Maria Bin
Die Steuergesetzgebung soll außerdem mal wieder vereinfacht werden
(vermutlich ähnlich wie wenn auf einer Großbaustelle einige
nichttragende Wände entfallen)
Was heißt denn "mal wieder", wann ist das denn das letztemal geschehen?
Ich kann mich nur Verschärfungen und kompliziertere Regeln erinnern.
Vereinfacht werden sollte sie bestimmt schon hunderte Male. _Passiert_ ist
nie etwas von Belang. Und das meinte Maria vermutlich mit den
nichttragenden Wänden.
In der Hinsicht glaube ich inzwischen auch nur, was ich sehe.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53524/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/09122010-Koalitionsausschuss-Anlage,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Na, das sieht schon mal gar nicht so übel aus, für den Anfang.
Ja, z.B. schlage ich mich gerade damit herum:

'Die Gewährung von Kindergeld und -freibeträgen bei volljährigen Kindern u.
a. in Schul- oder Berufsausbildung gestaltet sich im geltenden Recht
aufwändig. Eltern müssen sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenüber
den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung
gegenüber dem Finanzamt die Einkünfte und Bezüge ihrer Kinder detailliert
ermitteln und erklären. Zu berücksichtigende steuerliche Abzugsbeträge
verursachen einen teilweise hohen Berechnungsaufwand um erkennen zu können,
ob überhaupt Anspruch auf Kindergeld/ Kinderfreibeträge besteht. Daher soll
zukünftig auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet
und somit das Besteuerungsverfahren vereinfacht
werden.'

2010 ein Sammelsurium aus Azubi-Vergütung, nach Abschluss beschäftigt, dann
Beginn eines BA-Studiums mit Beschäftigung, etwas Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld, Nebenbeschäftigung und was weiss ich.

Da bist du nur am zusammensuchen von Zetteln über Einkommen und Kosten,
klärst das erst mit der Familienkasse und dann noch mal für dasselbe mit dem
Finanzamt. Irre.

Lese ich da nun heraus dass man künftig Kinderfreibetrag/Kindergeld
unabhängig vom Einkommen des Kindes erhält so lange es sich in Ausbildung
befindet?

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
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Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Jens Müller
2010-12-16 17:01:27 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
'Die Gewährung von Kindergeld und -freibeträgen bei volljährigen Kindern u.
a. in Schul- oder Berufsausbildung gestaltet sich im geltenden Recht
aufwändig. Eltern müssen sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenüber
den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung
gegenüber dem Finanzamt die Einkünfte und Bezüge ihrer Kinder detailliert
ermitteln und erklären. Zu berücksichtigende steuerliche Abzugsbeträge
verursachen einen teilweise hohen Berechnungsaufwand um erkennen zu können,
ob überhaupt Anspruch auf Kindergeld/ Kinderfreibeträge besteht. Daher soll
zukünftig auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet
und somit das Besteuerungsverfahren vereinfacht
werden.'
Wow, na endlich. Das geht ja sogar deutlich darüber hinaus, einfach mal
die Doppelverfahren abzuschaffen ...

Gruß Jens
Lutz Schulze
2010-12-16 17:14:56 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Lutz Schulze
'Die Gewährung von Kindergeld und -freibeträgen bei volljährigen Kindern u.
a. in Schul- oder Berufsausbildung gestaltet sich im geltenden Recht
aufwändig. Eltern müssen sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenüber
den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung
gegenüber dem Finanzamt die Einkünfte und Bezüge ihrer Kinder detailliert
ermitteln und erklären. Zu berücksichtigende steuerliche Abzugsbeträge
verursachen einen teilweise hohen Berechnungsaufwand um erkennen zu können,
ob überhaupt Anspruch auf Kindergeld/ Kinderfreibeträge besteht. Daher soll
zukünftig auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet
und somit das Besteuerungsverfahren vereinfacht
werden.'
Wow, na endlich. Das geht ja sogar deutlich darüber hinaus, einfach mal
die Doppelverfahren abzuschaffen ...
ACK, hätte ich so nicht erwartet und deshalb erst kürzlich in der
Kindergeldkasse angerufen mit der Bitte die Zahlungen zu stoppen (Papier
folgt).

Mich nervt es seit Jahren das immer wieder erst mit der Kindergeldkasse und
dann noch einmal mit dem FA abstimmen zu müssen. Man kann auch dann nicht
einfach auf das Kindergeld verzichten wenn man sich sicher ist dass es am
Ende auf den Steuerfreibetrag hinausläuft.

Allerdings: Sozial ist eben was Arbeit schafft ....

Lutz
--
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Peter Kern
2010-12-10 10:53:03 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Peter Kern
Das würde reichen.
Danke
Post by Peter Kern
Und im Gegensatz zur ersten Idee wird das auch steuerlich
berücksichtigt. Ich ging fälschlicherweise davon aus, das
Modernisierungen immer mit Zuschüssen der KFW bzw. BAFA verbunden sind -
dann entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung nämlich.
Da gibt es ja noch mehr, was als HhDl eingetragen werden kann, deswegen
würde ich immer erst versuchen andere Zuschusstöpfe auszunutzen... :-)
Ich versteh dich jetzt evtl. nicht ganz.
Meinst du wenn man BAFA Förderung bekommt, dann kann man nichts
bei der Steuer ansetzen?
Das kommt auf die Bedingungen an.
Zumindest bei der KFW steht es in den jeweiligen Bedingungen explizit drin.
Bei der BAFA ist die kumulierbarkeit nur mit Programmen der KFW und BAFA
beschrieben.
Post by Matthias Frank
Ich bekomm nämlich Förderung weil Solar für Heizungsunterstützung und
nachwachsende Brennstoffe.
Förderung Solar für die Unterstützung der Heizung wird nach m²
Solarfläche berechnet - da zumnidest geht es. Bei der Heizung bin ich
mir nicht ganz sicher.
Ich würde mal anrufen....
Und das auch gleich beim Finanzamt. Allerdings ist bei denen eine
verbindliche Auskunft kostenpflichtig. Unverbindlich reicht aber auch...

Peter
Matthias Frank
2010-12-10 14:59:06 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Ich würde mal anrufen....
Und das auch gleich beim Finanzamt. Allerdings ist bei denen eine
verbindliche Auskunft kostenpflichtig. Unverbindlich reicht aber auch...
Ich kanns ja mal ansetzen und abwarten. Ändern kann ich jetzt eh nichts
mehr.

MfG
Matthias
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