Am Sat, 18 Apr 2015 13:42:33 +0200
Post by Erika CieÅlaPost by Werner HoltfreterPost by Ole HarmsPost by Werner HoltfreterAuf die Frage der Verteidigung in einem Revisionistenprozess in
Mannheim vor einigen Jahren,
Was ist ein Revisionistenprozess?
Das ist einer der zahlreichen Prozesse, in denen per eigentlich
rechtsstaatswidrigem "Sondergesetz" (so jedenfalls das
Bundesverfassungsgericht) die gewaltlose öffentliche Äußerung
bestimmter Geschichtsauffassungen mit zumeist mehrjährigen
Gefängnisstrafen geahndet werden.
Falsch!
Mädel, du verwechselst Revisionismus mit Revision.
Revision heißt allgemein soviel wie "wieder anschauen".
Davon leitet sich sowohl der Revisionismus ab, also die Methode,
bzwe. der Versuch, sich die insbesondere neuere Geschichte dahingehend
kritisch anzuschauen, ob das vermittelte Geschichtsbild auch
tatsächlich stimmt; ob gelehrte "Fakten" auch tatsächlich welche sind
usw.
In unserem Kulturkreis und in Deutschland wird damit meist der
Versuch von rechten Historikern oder Rechten und Rechtsradikalen
insbesondere bezeichnet, etwa die Geschichte in Hinblick auf
Kriegsgründe zum WW II, oder auf die Verantwortung Deutschland dabei in
Frage zu stellen und neu zu interpretieren. Darunter finden sich
auch Holocaustleugner, Verharmloser von Kriegsgreueln,
Gaskammerwegleugner usw. Neben teilweise auch ernsthaften Versuchen,
mit einigem zeitlichen Abstand die "Siegergeschichtsschreibung" erneut
und vermeintlich objektiver auf den Prüfstand zu stellen.
Revision ist ein vielfältiger Begriff, bezeichnet etwa auch
Buchrevision (Überprüfung) bei Buchhaltern und Unternehmern, erneute
Operationen zum Korrigieren vorheriger "Murksereien" usw.
UND: es benennt ein Mittel zur Überprüfung von Gerichtsurteilen! Dabei,
also bei einem Revisionsprozeß werden nicht erneut Beweise erhoben,
sondern es wird nur auf die rechtsfehlerfreie Anwendung des Rechtes im
vorherigen Prozeß überprüft.
Langer Rede kurzer Sinn:
Ein Revisionistenprozeß ist ein Gerichtsproßzeß gegen
Geschichtsrevisionisten, die durch ihre Äußerungen evtl gegen die
herrschende Gesetzgebung bspw. Holocaustleugnung verstoßen haben.
Ein Revisionsprozeß ist ein Gerichtsverfahren, in dem überprüft wurde,
ob irgendein Verfahren (das idR gar nix mit Geschichtsrevisionismus
zu tun hat! Wie etwa Totschlag, Betrug, Diebstahl usw) bzw
das Urteil und die Urteilsbegründung der 1. Instanz lege artis, also
korrekt und den Regeln der Justiz und des rechtes entsprechend erging
oder eben nicht. Falls nicht, gibts einen Rückverweis auf die erste
Instanz, die damit bescheinigt bekam, daß sie fehlerhaft
verhandelt/geurteilt hatte und also den Fall erneut verhandeln muß.
Mädel, du mußt öfter Wikipedia gucken, wenn du keine Ahnung hast! :-)
Der Habakuk.
Post by Erika CieÅlaZum Mitschreiben: in einer Revisionsverhandlung wird niemand
verurteilt! In der Revision (Lateinisch: nochmal angucken) wird ein
bereits ergangenes Urteil geprüft. Falls sich dabei ergibt, daß das
Urteil zu beanstanden ist, so wird es aufgehoben und zur
Wiederaufnahme an die Kammer zurück gegeben, die es erstellt hat. Und
es ist auch rechtswidriges Sondergesetz, sondern ein zulässiges
Rechtsmittel.
Aber Du hast soeben bestätigt was Ole schon vermutet hat: Du hast
keine Ahnung, *DAVON* aber jede Menge! Oder aber Du bist vorsätzlich
dumm, dann können selbst die Götter gegen Deine Lügen nichts
ausrichten.
Post by Werner HoltfreterPost by Ole HarmsPost by Werner Holtfreterwas denn unter dem Holocaust zu verstehen sei, antwortete der
Vorsitzende Richter Dr. Meinerzhagen, darunter sei die
Ermordung von ungefähr einer(!) Million Juden zu verstehen.
War der Richter als Zeuge geladen, dass er so eine Aussage gemacht
hat? Als Vorsitzender Richter darf er keine wertende Aussage
machen, dann dann ist er befangen.
Auch ein Zeuge hat nicht zu werten.
Was ein Zeuge darf oder nicht, das überlassen wir mal dem Gericht. Zu
belangen ist ein Zeuge allenfalls, wenn er eine falsche Aussage macht.
Auch eine uneidliche Falschaussage ist übrigens strafbar, allenfalls
das Strafmaß ist in diesem Fall geringer.
Post by Werner HoltfreterAber er hat
lediglich die Zahl der Opfer angegeben, an die wir zu glauben haben,
In welchem Kontext denn? Wenn er allein die Opfer in Auschwitz meinte,
so wäre die hier genannte Zahl annäherungsweise richtig. Falls er
meinte, daß bei einer Million der Grenzwert zwischen Massenmord und
Genozid läge, so wäre dies eine Meinung, die man zwar nicht teilen
muß, aber zur Kenntnis nehmen kann. Wenn er hingegen behauptet hätte,
es seien in toto eine Million Juden ermordet worden, DANN LÜGT ER.
Post by Werner Holtfreternachdem sie im § 130 StGB nicht genannt ist.
Das ist ja auch nicht der Sinn des 130ers!
Was stört Dich denn an diesem 130er? Der 130er stellt unter Strafe, in
einem Maße, das geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, gegen
andere Menschen zu hetzen oder zu Gewalt gegen diese aufzurufen.
Möchtest Du denn in einem Maße, das geeignet ist den öffentlichen
Frieden zu stören, gegen andere Menschen hetzen oder zu Gewalt gegen
diese aufrufen?
Zugegeben, weiter unten im 130er wird auch das Leugnen und/oder die
Glorifizierung der NS-Verbrechen inkriminiert, das ist wahr. Aber wer
nähme Anstoß daran, der nicht selber ein Nazi wäre?
Bist Du denn ein Nazi?
Nach allem was Du hier so von Dir gibst, kommt es einem zumindest so vor!
😕 Erika Cieśla
--
"Wenn Du Sühne willst: Das ist Rache. Nichts anderes."
Qualitätstheologe und Religionslehrer Leps zeigt, was er so alles drauf
hat und interpretiert den Sühnetod Christi am Kreuz völlig neu!