Discussion:
Rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
(zu alt für eine Antwort)
Benedikt Schwarz
2017-12-29 13:09:09 UTC
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Hallo,

kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?

Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich ist
es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst
auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.

Gruß
Benedikt Schwarz
Hartmut Kraus
2017-12-29 16:15:21 UTC
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Post by Benedikt Schwarz
Hallo,
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich ist
es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst
auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.
Gruß
Benedikt Schwarz
Hm, ich befürchte, da wird nichts zu machen sein. Ich musste ja wie
gesagt von unserem Bürgermeister ähnlichen Schwachsinn lesen. Das ist
leider nicht strafbar, weil er das nur mir gegenüber geäußert hat. Eine
echte Gesetzeslücke, würde ich sagen.
--
http://www.hkraus.eu/
Benedikt Schwarz
2017-12-29 16:44:50 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Hallo,
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich ist
es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst
auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.
Gruß
Benedikt Schwarz
Hm, ich befürchte, da wird nichts zu machen sein. Ich musste ja wie
gesagt von unserem Bürgermeister ähnlichen Schwachsinn lesen. Das ist
leider nicht strafbar, weil er das nur mir gegenüber geäußert hat. Eine
echte Gesetzeslücke, würde ich sagen.
Das ist echt nervig.

Meine Anfrage ans Bundesjustizministerium ging gerade raus.

Gruß
Benedikt Schwarz
Hartmut Kraus
2017-12-29 16:46:49 UTC
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Post by Benedikt Schwarz
Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Hallo,
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich ist
es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst
auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.
Gruß
Benedikt Schwarz
Hm, ich befürchte, da wird nichts zu machen sein. Ich musste ja wie
gesagt von unserem Bürgermeister ähnlichen Schwachsinn lesen. Das ist
leider nicht strafbar, weil er das nur mir gegenüber geäußert hat.
Eine echte Gesetzeslücke, würde ich sagen.
Das ist echt nervig.
Meine Anfrage ans Bundesjustizministerium ging gerade raus.
Ich befürchte, da wird auch nicht mehr 'rauskommen. Aber was für
Vorwürfe waren das denn nun?
--
http://www.hkraus.eu/
Benedikt Schwarz
2017-12-29 17:05:01 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Hallo,
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich ist
es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst
auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.
Gruß
Benedikt Schwarz
Hm, ich befürchte, da wird nichts zu machen sein. Ich musste ja wie
gesagt von unserem Bürgermeister ähnlichen Schwachsinn lesen. Das ist
leider nicht strafbar, weil er das nur mir gegenüber geäußert hat.
Eine echte Gesetzeslücke, würde ich sagen.
Das ist echt nervig.
Meine Anfrage ans Bundesjustizministerium ging gerade raus.
Ich befürchte, da wird auch nicht mehr 'rauskommen.
Das nehme ich auch an, aber eine E-Mail kostet ja nichts.
Post by Hartmut Kraus
Aber was für Vorwürfe waren das denn nun?
Grob wird mir von einer Behörde vorgeworfen, dass ich etwas nicht
gemacht haben soll[1], obwohl es für mich gar nichts zu machen gab bzw.
gibt.[2]

[1] Vorwürfe in den Briefen der Behörde
[2] Aussage eines Sachbearbeiters der Behörde

Gruß
Benedikt Schwarz
Detlef Meißner
2017-12-29 17:09:35 UTC
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Post by Benedikt Schwarz
Post by Hartmut Kraus
Aber was für Vorwürfe waren das denn nun?
Grob wird mir von einer Behörde vorgeworfen, dass ich etwas nicht
gemacht haben soll[1],
Also müsste irgendwo stehen, dass du verpflichtet bist, etwas zu tun.

Und da stellt man sich ganz dumm, und fragt, wo das denn steht.
Post by Benedikt Schwarz
obwohl es für mich gar nichts zu machen gab bzw.
gibt.[2]
[1] Vorwürfe in den Briefen der Behörde
[2] Aussage eines Sachbearbeiters der Behörde
Das schriftlich geben lassen.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-29 19:07:04 UTC
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Post by Benedikt Schwarz
Grob wird mir von einer Behörde vorgeworfen, dass ich etwas nicht
gemacht haben soll[1], obwohl es für mich gar nichts zu machen gab bzw.
gibt.[2]
Ja mei, was hast du denn nun in sträflicher Weise unterlassen - Schnee
schippen oder einem der amen "politischen Flüchtlinge" Asyl gewähren? :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-29 19:56:55 UTC
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Post by Benedikt Schwarz
Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Hallo,
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und
wahrscheinlich ist
es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst
auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.
Gruß
Benedikt Schwarz
Hm, ich befürchte, da wird nichts zu machen sein. Ich musste ja wie
gesagt von unserem Bürgermeister ähnlichen Schwachsinn lesen. Das ist
leider nicht strafbar, weil er das nur mir gegenüber geäußert hat.
Eine echte Gesetzeslücke, würde ich sagen.
Das ist echt nervig.
Meine Anfrage ans Bundesjustizministerium ging gerade raus.
Ich befürchte, da wird auch nicht mehr 'rauskommen.
Das nehme ich auch an, aber eine E-Mail kostet ja nichts.
Das sehe ich auch so.

https://www.lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerservice/Kontakt/Lob-und-Tadel/Ideen-und-Beschwerden

Da dürfte ich also an der richtigen Adresse sein, schaumerdochmal.

Garantiert und unverzüglich würde das natürlich bearbeitet, wenn ich
mich an den "Fachbereich Asyl" wenden könnte (ja, den gibt's wirklich) -
aber dazu fehlt mir halt der nötige "Muselbonus". :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-29 20:35:08 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Hallo,
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und
wahrscheinlich ist
es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst
auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.
Gruß
Benedikt Schwarz
Hm, ich befürchte, da wird nichts zu machen sein. Ich musste ja wie
gesagt von unserem Bürgermeister ähnlichen Schwachsinn lesen. Das ist
leider nicht strafbar, weil er das nur mir gegenüber geäußert hat.
Eine echte Gesetzeslücke, würde ich sagen.
Das ist echt nervig.
Meine Anfrage ans Bundesjustizministerium ging gerade raus.
Ich befürchte, da wird auch nicht mehr 'rauskommen.
Das nehme ich auch an, aber eine E-Mail kostet ja nichts.
Das sehe ich auch so.
https://www.lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerservice/Kontakt/Lob-und-Tadel/Ideen-und-Beschwerden
Da dürfte ich also an der richtigen Adresse sein, schaumerdochmal.
Ok, die Mail ist 'raus. Ohismisrheutewiederschlecht.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-30 00:06:45 UTC
Permalink
Post by Benedikt Schwarz
Post by Hartmut Kraus
Post by Benedikt Schwarz
Hallo,
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich ist
es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst
auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.
Gruß
Benedikt Schwarz
Hm, ich befürchte, da wird nichts zu machen sein. Ich musste ja wie
gesagt von unserem Bürgermeister ähnlichen Schwachsinn lesen. Das ist
leider nicht strafbar, weil er das nur mir gegenüber geäußert hat.
Eine echte Gesetzeslücke, würde ich sagen.
Das ist echt nervig.
Wem sagst du das. Ist ja auch das einzige, was die Deutschen
(insbesondere die deutschen Behörden) richtig können. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Dorothee Hermann
2017-12-29 16:41:44 UTC
Permalink
Post by Benedikt Schwarz
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich
ist es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich
selbst auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe
von mir gebe.
Die "ungerechtfertigten Vorwürfe" sind so eine Sache.
Vielleicht empfindest Du da 'normales Amtsdeutsch' als Angriff -
vielleicht tut man Dir aber auch Unrecht?

Bist Du so vorgegangen, dass Du nach Erhalt eines Briefes, in dem
vielleicht Sachverhalte, Sätze, usw., stehen, die Du als nicht richtig
empfindest - in einer (unaufgeregten) Antwort darstellst (was Dir
anders erscheint)?
Und Du eine Erklärung, bzw., ggfalls. eine Richtigstellung möchtest.
(Es ist immer richtig, auf Schriftliches schriftlich zu antworten, so
dass jeder nachlesen kann!)

Wenn man Dir dann antwortet (Du schreibst von "Gesetzbuch" und von
"Standardtexten"), kannst Du Dir diese Stellen suchen, aber auch einen
Kundigen (vielleicht auch hier in der NG) nach der Bedeutung dieses
Wortlautes fragen.

Vielleicht stellt sich dann nur ein Verständigungs-Irrtum heraus?


Dorothee
Rupert Haselbeck
2017-12-29 17:00:06 UTC
Permalink
Post by Benedikt Schwarz
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Wenn es denn ungerechtfertigte Vorwürfe sind, so wird man sie richtigstellen
und ggfls. auch dagegen vorgehen können.
Post by Benedikt Schwarz
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich ist
es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst
auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.
Nenn doch mal ein Beispiel für solche Vorgänge.

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-12-29 17:26:35 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Benedikt Schwarz
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Wenn es denn ungerechtfertigte Vorwürfe sind, so wird man sie richtigstellen
und ggfls. auch dagegen vorgehen können.
Dann sag' mir doch mal einer, wie ich dagegen vorgehen kann:

Loading Image....

Richtiggestellt hab' ich's ja. Das ist nun mal von vorne bis hinten
erstunken und erlogen.
--
http://www.hkraus.eu/
Michael Hein
2017-12-30 00:52:30 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
http://hkraus.eu/walter.jpg.
Ist ja ein Ding, wenn das nicht stimmt und Dir unterstellt wird,
ist das ggf. üble Nachrede? Ggf. auch in Richtung falsche
Verdächtigung prüfen lassen - Dir wird da Bedrohung unterstellt.

Auch mal eine negative Feststellungsklage prüfen.

Das wären so meine Ideen um die Uhrzeit und auf die Schnelle.

Der schreib, dass Du das schriftlich gemacht hast? Wo ist der
Beweis? Der Brief von Dir mit entsprechendem Inhalt?

Vielleicht nicht existent?
Hartmut Kraus
2017-12-30 01:20:50 UTC
Permalink
Post by Michael Hein
Post by Hartmut Kraus
http://hkraus.eu/walter.jpg.
Ist ja ein Ding, wenn das nicht stimmt und Dir unterstellt wird,
ist das ggf. üble Nachrede? Ggf. auch in Richtung falsche
Verdächtigung prüfen lassen - Dir wird da Bedrohung unterstellt.
Haben wir ja alles durch - nein, ist es nicht. Üble Nachrede wär's, wenn
er's nicht nur mir gegenüber geäußert hätte, falsche Verdächtigung
wär's, wenn er mich deswegen angezeigt hätte
Post by Michael Hein
Auch mal eine negative Feststellungsklage prüfen.
Das wären so meine Ideen um die Uhrzeit und auf die Schnelle.
Der schreib, dass Du das schriftlich gemacht hast? Wo ist der
Beweis? Der Brief von Dir mit entsprechendem Inhalt?
Ja doch, und der Witz: Genau diese Briefe sind der Beweis, dass er Müll
schreibt, und die lagen der Gemeinde auch schon vor.
Post by Michael Hein
Vielleicht nicht existent?
Haben wir gerade alles durch, und nicht zum ersten Mal. :-) Der Thread
hieß "Wie gegen Fehlentscheidungen von Staatsanwaltschaft /
Generalstaatsanwaltschaft vorgehen?", eröffnet von mir am 16.12. 2017
--
http://www.hkraus.eu/
Michael Hein
2017-12-30 11:47:30 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Haben wir gerade alles durch, und nicht zum ersten Mal. :-) Der Thread
hieß "Wie gegen Fehlentscheidungen von Staatsanwaltschaft /
Generalstaatsanwaltschaft vorgehen?", eröffnet von mir am 16.12. 2017
Also falsche Verdächtigung ist es schon, wenn man einer Behörde,
die zur Annahme von Anzeigen geeignet ist, Falsche Tatsachenbehauptungen
über Jemand äußert. Das dürfte das Rathaus als Ordnungsbehörde
in den meisten Gemeinden sein.

Gegen den Staatsanwalt vorzugehen solltest Du eher lassen, denn der
trägt nicht die Schuld an dem Problem und die können manchmal
sich auch gegen Dich richten - das willst Du nicht.

Ich würde eher auf strafrechtlichem Privatklageweg versuchen
oder mit Unterlassungsklage gegen die Behauptungen vorgehen
das geht auf jeden Fall.

Kostet aber natürlich alles erst mal.

Die Kosten der Unterlassungsklage erstattet zu bekommen, sehe
ich als sehr gut an.
Hartmut Kraus
2017-12-30 12:15:31 UTC
Permalink
Post by Michael Hein
Post by Hartmut Kraus
Haben wir gerade alles durch, und nicht zum ersten Mal. :-) Der Thread
hieß "Wie gegen Fehlentscheidungen von Staatsanwaltschaft /
Generalstaatsanwaltschaft vorgehen?", eröffnet von mir am 16.12. 2017
Also falsche Verdächtigung ist es schon, wenn man einer Behörde,
die zur Annahme von Anzeigen geeignet ist, Falsche Tatsachenbehauptungen
über Jemand äußert. Das dürfte das Rathaus als Ordnungsbehörde
in den meisten Gemeinden sein.
Ja doch, aber unser Bürgemeister hat mich doch nicht angezeigt, nur in
einem persönlich an mich gerichteten amtlichen Schriebs solche
unhaltbaren Behauptungen aufgestellt. Da ist leider strafrechtlich nix
zu machen, nur eben auf dem "Verwaltungsweg" (Dienstaufsichtsbewschwerde
beim landrats amt). Und die ist gestern abgegangen. :-)
Post by Michael Hein
Gegen den Staatsanwalt vorzugehen solltest Du eher lassen, denn der
trägt nicht die Schuld an dem Problem
und die können manchmal
sich auch gegen Dich richten - das willst Du nicht.
Könnten sie - aber irgendwas gegen mich vorzubrigen, was sie nicht
beweisen können, habe ich ihnen inzwischen abgewöhnt. :-)
Post by Michael Hein
Ich würde eher auf strafrechtlichem Privatklageweg versuchen
Bringt's ja nicht. Das war ja keine Straftat.
Post by Michael Hein
oder mit Unterlassungsklage gegen die Behauptungen vorgehen
das geht auf jeden Fall.
Hm, aber wie?

https://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsklage
--
http://www.hkraus.eu/
Mathias Fuhrmann
2017-12-30 09:59:39 UTC
Permalink
Post by Michael Hein
Post by Hartmut Kraus
http://hkraus.eu/walter.jpg.
Ist ja ein Ding, wenn das nicht stimmt und Dir unterstellt wird,
ist das ggf. üble Nachrede? Ggf. auch in Richtung falsche
Verdächtigung prüfen lassen - Dir wird da Bedrohung unterstellt.
Solche böse Sachen Hartmut zu unterstellen, verwerflich.
Andererseits, warum habe ich ihn wegen seines 'Temperaments' und seiner
gewählten Ausdrucksweise im Filter?
--
Mathias
Hartmut Kraus
2017-12-30 10:37:47 UTC
Permalink
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Michael Hein
Post by Hartmut Kraus
http://hkraus.eu/walter.jpg.
Ist ja ein Ding, wenn das nicht stimmt und Dir unterstellt wird,
ist das ggf. üble Nachrede? Ggf. auch in Richtung falsche
Verdächtigung prüfen lassen - Dir wird da Bedrohung unterstellt.
Solche böse Sachen Hartmut zu unterstellen, verwerflich.
Korrekt.
Post by Mathias Fuhrmann
Andererseits, warum habe ich ihn wegen seines 'Temperaments' und seiner
gewählten Ausdrucksweise im Filter?
Da solltest du also froh sein, dass ich den Mantel des Schweigens über
die Ausdrucksweise dieser "Nachbarin" breite. Über den Inhalt sowieso.
--
http://www.hkraus.eu/
Armin Wolf
2017-12-29 17:17:22 UTC
Permalink
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in Briefen
einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch XY"
oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich ist es
ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich selbst auch
nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe von mir gebe.
"Dienstaufsichtsbeschwerde"... Dann muß es der Vorgesetzte bearbeiten.
Hartmut Kraus
2017-12-29 17:28:49 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Benedikt Schwarz
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich
ist es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich
selbst auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe
von mir gebe.
"Dienstaufsichtsbeschwerde"... Dann muß es der Vorgesetzte bearbeiten.
Danke für den Tipp! Aber wer ist denn nun der Vorgesetzte unseres
Bürgermeisters?
--
http://www.hkraus.eu/
Der Habakuk.
2017-12-29 17:49:39 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Armin Wolf
Post by Benedikt Schwarz
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich
ist es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich
selbst auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe
von mir gebe.
"Dienstaufsichtsbeschwerde"... Dann muß es der Vorgesetzte bearbeiten.
Danke für den Tipp! Aber wer ist denn nun der Vorgesetzte unseres
Bürgermeisters?
Frag mal beim zuständigen Landratsamt oder dem Kreistag.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Hartmut Kraus
2017-12-29 17:54:28 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Post by Armin Wolf
Post by Benedikt Schwarz
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich
ist es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich
selbst auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe
von mir gebe.
"Dienstaufsichtsbeschwerde"... Dann muß es der Vorgesetzte bearbeiten.
Danke für den Tipp! Aber wer ist denn nun der Vorgesetzte unseres
Bürgermeisters?
Frag mal beim zuständigen Landratsamt oder dem Kreistag.
Werd' ich machen. Wenn ich mal Lust dazu habe, den nächsten Schwachsinn
zu lesen. :-)

Die finden doch garantiert auch Rechtfertigungen für unseren lieben
Herrn Walter - oder gar nichts. Hatten wir auch schon - unser Herr
Landrat konnte "nichts erkennen". Also ehe ich ihn dann wieder "blinder
Feigling" schimpfe ... :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-29 17:56:47 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Post by Armin Wolf
Post by Benedikt Schwarz
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich
ist es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich
selbst auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe
von mir gebe.
"Dienstaufsichtsbeschwerde"... Dann muß es der Vorgesetzte bearbeiten.
Danke für den Tipp! Aber wer ist denn nun der Vorgesetzte unseres
Bürgermeisters?
Frag mal beim zuständigen Landratsamt oder dem Kreistag.
Man könnte auch Google befragen.

Detlef
Der Habakuk.
2017-12-29 18:04:40 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Post by Armin Wolf
Post by Benedikt Schwarz
kann man rechtlich gegen wiederholt ungerechtfertigte Vorwürfe in
Briefen einer (deutschen) Behörde vorgehen?
Die Sachbearbeiter der Behörde reden sich mit "steht so in Gesetzbuch
XY" oder "Standardtexte unserer Anwendung" heraus und wahrscheinlich
ist es ihnen auch egal, aber mir ist es *nicht* egal, weil ich mich
selbst auch nicht so verhalte und keine ungerechtfertigten Vorwürfe
von mir gebe.
"Dienstaufsichtsbeschwerde"... Dann muß es der Vorgesetzte bearbeiten.
Danke für den Tipp! Aber wer ist denn nun der Vorgesetzte unseres
Bürgermeisters?
Frag mal beim zuständigen Landratsamt oder dem Kreistag.
Man könnte auch Google befragen.
Detlef
Jaaa. Aber ich glaube, so wie die Katze eher eine richtige Maus zum
Nachjagen hätte, statt eines Laserpointerpunktes an der Wand, so hätte
Hartmut lieber einen faßbaren "Gegner" aus Blut und Fleisch, als einen
Wikipediaeintrag oder eine Googlestelle.

Ähm, weiß jetzt nicht ob das verständlich war, aber ein besserer
Vergleich ist mir auf die Schnelle nicht eingefallen.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Hartmut Kraus
2017-12-29 18:16:28 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Detlef Meißner
Man könnte auch Google befragen.
Detlef
Jaaa. Aber ich glaube, so wie die Katze eher eine richtige Maus zum
Nachjagen hätte, statt eines Laserpointerpunktes an der Wand, so hätte
Hartmut lieber einen faßbaren "Gegner" aus Blut und Fleisch, als einen
Wikipediaeintrag oder eine Googlestelle.
Den hab' ich doch, was du nur hast:

http://spd-gilching.de/platz-1-manfred-walter/

Ist der nicht zum Knuddeln? :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-29 18:57:04 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Der Habakuk.
Post by Detlef Meißner
Man könnte auch Google befragen.
Detlef
Jaaa. Aber ich glaube, so wie die Katze eher eine richtige Maus zum
Nachjagen hätte, statt eines Laserpointerpunktes an der Wand, so hätte
Hartmut lieber einen faßbaren "Gegner" aus Blut und Fleisch, als einen
Wikipediaeintrag oder eine Googlestelle.
http://spd-gilching.de/platz-1-manfred-walter/
Ist der nicht zum Knuddeln? :-)
Und ist das nicht zum Gröhlen?

"Als Bürgermeister der Gemeinde Gilching werde ich die wichtigen
Projekte unserer Gemeinde weiter voran bringen und umsetzen. Die
Westumfahrung, der Neubau des Bürgerzentrums sowie der weitere Ausbau
der Kinderbetreuung liegen mir dabei besonders am Herzen.“

Da muss es ihm aber schwer ums Herz sein. Zur Erinnerung: Die
Westumfahrung liegt der Gemeinde seit 30 Jahren "am Herzen". :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-29 18:14:22 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Post by Armin Wolf
"Dienstaufsichtsbeschwerde"... Dann muß es der Vorgesetzte bearbeiten.
Danke für den Tipp! Aber wer ist denn nun der Vorgesetzte unseres
Bürgermeisters?
Frag mal beim zuständigen Landratsamt oder dem Kreistag.
Man könnte auch Google befragen.
Na, meinst du, da kommt mehr 'raus, als auf den Webseiten des
Landratsamts steht? :-)

Aber wie gesagt: Wenn ich mal Lust auf das nächste "Verfahren" habe, das
ausgehen dürfte wie das Hornberger Schießen, werde ich mich mal dort
beschweren. Da kriegt doch unser Oberscherzkeks bestenfalls eine
Anfrage, ob er sich dazu äußern will, und das war's dann.

(Wenn ich mich nur daran erinnere, dass sein Vorgänger wegen ganz
anderer Sauereien massenweise öffentlich zum Rücktritt aufgefordert
wurde, sich trotzdem bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode auf
seinem Sessel hielt und heute noch im Gemeinderat sitzt) ...

Oder? Hab' hier allerdings auch schon von einem gelesen, der erfolgreich
gegen seine Gemeinde vorgegangen ist, so dass die ihm ein erkleckliches
Sümmchen zahlen musste - wer war das doch gleich? Allerdings ging der
wohl bis vor's BVerfG, das muss ja nun weder in Benedikts noch in meinem
Fall sein.

Ich werde also doch mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde formulieren -
Anschrift "Landratsamt Starnberg" sollte wohl genügen. Und zu
formulieren ist da auch nicht mehr viel - muss ja nur meine Strafanzeige
ein bisschen ummodeln. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
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