Post by Wolfgang JäthPost by Stefan+ (Stefan Froehlich)Wie kann ich vorgehen, wenn ich nicht weiß, wie viele der 50
Jahre bereits durch den Erblasser 'verbraucht' wurden?
Ich wollte gerade schreiben: In Österreich steht das
Eintragsungsdatum (öffentlich einsehbar) direkt im Grundbuch,
Wirklich öffentlich einsehbar? Trotz DSGVO?
Aus den Erläuterungen im Ministerialentwurf:
<https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00016/fnameorig_681853.html>
| Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten in ihrer justiziellen
| Tätigkeit geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und
| die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Es
| dient der Sicherung des Rechtsverkehrs durch Offenkundigkeit der
| Rechtsverhältnisse. Dingliche Rechte an Liegenschaften können – von
| einigen Ausnahmen abgesehen - nur durch Eintragung in das Grundbuch
| erworben werden. Das Vertrauen des gutgläubigen rechtsgeschäftlichen
| Erwerbers auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs ist
| geschützt.
|
| Daraus folgt zum einen, dass die in das Grundbuch eingetragenen
| personenbezogenen Daten jedermann zur Einsicht offenstehen müssen.
| Das Grundbuchsumstellungsgesetz sieht eine Einschränkung dieses
| Grundsatzes nur insofern vor, als es für die Einsicht in das
| Personenverzeichnis ein rechtliches Interesse verlangt.
|
| Darüber hinaus müssen aus der Einsicht in das Grundbuch auch die
| Kette der Rechtserwerbe und Rechtsverluste lückenlos nachvollziehbar
| sein. Nicht mehr aktuelle oder zu berichtigende ursprünglich
| unrichtige Grundbuchseintragungen werden aus diesem Grund nur im
| Hauptbuch gelöscht und in das Verzeichnis der gelöschten
| Eintragungen (§ 3 GUG) aufgenommen, das dem Hauptbuch gleichsteht
| und wie dieses von jedermann einsehbar ist.
Post by Wolfgang JäthIn DE erhält man AFAIK nur eine Auskunft, wenn man die Anfrage
sinnvoll begründet. Ok, die Begründung selbst muss man dann
(AFAIK) nicht auch noch beweisen, sprich letztendlich kann man da
alles behaupten.
Stimmt, das hatten wir hier schon einmal. Wobei im konkreten Fall ja
nun wirklich ein sinnvoller Grund vorhanden ist.
Servus,
Stefan
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike
Fescher geht's nimmer - Stefan: riechen, welch apartes Erwarten!
(Sloganizer)