Discussion:
Dublin-Verordnung vor EUGH
(zu alt für eine Antwort)
David Seppi
2017-03-06 17:34:51 UTC
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Hallo allesamt!

Vor kurzem hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof einen
Vorabentscheidungsantrag an den EuGH gestellt, in welchem ein paar
brisante Fragen betreffend der Zuständigkeitsregeln im Asylverfahren
nach Dublin-III geklärt werden sollen. [1]
Schon davor gab es einen Vorlageantrag eines slowenischen Gerichts,
den ich aber mangels Slowenischkenntnisse hier nicht zitiere.
(Der VwGH geht aber in seinem Antrag darauf ein.)

Wenn ich das recht verstanden habe geht es um folgendes:

Bisher war die vorherrschende Meinung, daß bei illegaler Einreise in die
Union grundsätzlich der zuerst betretene Staat zuständig ist, sofern es
keine Sonderregeln gibt. (z.B. Familienzusammenführung, Verjährung der
illegalen Einreise oder die Zustände in Griechenland.)
Bei der üblichen Balkanroute sollten also je nach gewähltem Weg Ungarn
oder Kroatien zuständig sein.

Nun haben aber ein paar Asylwerber argumentiert, daß das massenhafte
Durchwinken richtung Deutschland bzw Schweden, das von u.a. Slowenien,
Kroatien und Österreich betrieben wurde, als Einreiseerlaubnis zu werten
ist, womit die Einreise nicht illegal erfolgte und laut Art. 12
Dublin-III-VO der Aussteller des "Visums" zuständig wird. Da mehrere
Staaten solche "Visa" "ausgestellt" haben, ist der Staat zuständig,
dessen "Visum" zuletzt abläuft — im vorliegenden Fall also Österreich.

Alternativ könnte man die Gewährung der Einreise als freiwilligen
Selbsteintritt werten — oder als visafreie Einreise im Sinne des
Art. 14 Dublin-III-VO. Das Ergebnis wäre gleich.

Der VwGH scheint von der Argumentation nicht überzeugt zu sein,
da das "Visum" ja zur Weiterreise nach Deutschland gedacht war und
der doch in Österreich bleibende Asylwerber "nach Ausstellung des Titels
oder des Visums eine betrügerische Handlung vorgenommen" hat (Art 12).
Außerdem bezweifelt der VwGH, daß die beteiligten Staaten durchs
Durchwinken die Einreise legalisiert haben.

Wie sind da die Aussichten in dem Verfahren?
Anscheinend hat es derartiges vor dem EUGH noch nicht gegeben.

[1]
https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/vorabentscheidungsantraege_an_den_eugh/ra_2016190303.html
--
David Seppi
1220 Wien
U***@web.de
2017-03-07 09:31:29 UTC
Permalink
Moin,
Post by David Seppi
Schon davor gab es einen Vorlageantrag eines slowenischen Gerichts,
den ich aber mangels Slowenischkenntnisse hier nicht zitiere.
Ich habe hier eine Sache, die am 17. Februar entschieden und bereits
ins Französische übersetzt wurde: http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62016CJ0578&lang1=de&type=TXT&ancre=

Gruß, ULF
David Seppi
2017-03-07 11:37:50 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Ich habe hier eine Sache, die am 17. Februar entschieden und bereits
ins Französische übersetzt wurde: http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62016CJ0578&lang1=de&type=TXT&ancre=
Interessant. Auf französisch und schwedisch übersetzt, aber nicht auf
Englisch. Danke jedenfalls - Google Translate funktioniert von
Französisch auf Englisch recht gut.

Das war nicht das von mir gemeinte slowenische Verfahren,
ist aber auch sehr interessant.
--
David Seppi
1220 Wien
Stefan Schmitz
2017-03-07 20:18:35 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Nun haben aber ein paar Asylwerber argumentiert, daß das massenhafte
Durchwinken richtung Deutschland bzw Schweden, das von u.a. Slowenien,
Kroatien und Österreich betrieben wurde, als Einreiseerlaubnis zu werten
ist, womit die Einreise nicht illegal erfolgte und laut Art. 12
Dublin-III-VO der Aussteller des "Visums" zuständig wird. Da mehrere
Staaten solche "Visa" "ausgestellt" haben, ist der Staat zuständig,
dessen "Visum" zuletzt abläuft — im vorliegenden Fall also Österreich.
Welcher Zweck wird mit dieser Argumentation verfolgt?
Die Leute haben doch das Verfahren in dem Land bekommen, das sie wollten.
Oder sind sie aus Deutschland in das vermeintlich zuständige Land zurückgeschickt worden?
David Seppi
2017-03-07 20:28:19 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Welcher Zweck wird mit dieser Argumentation verfolgt?
Die Leute haben doch das Verfahren in dem Land bekommen, das sie wollten.
Sorry, da habe ich im OP eine wesentliche Information vergessen:

Die betroffenen Asylwerber sind nicht wie geplant (und von Österreich
erwartet) nach Deutschland weitergereist, sondern haben ihren Asylantrag
in Österreich gestellt.
Die österreichischen Behörden haben die Zuständigkeit Kroatiens
festgestellt (da dort die illegale Einreise ins Unionsgebiet erfolgte)
und wollen die Asylwerber deswegen nach Kroatien abschieben.
Dagegen wehren sich die Betroffenen und behaupten eine Zuständigkeit
Österreichs, alternativ durch Selbsteintritt oder durch Erteilung
einer Einreisebewilligung (so wollen sie das "Durchwinken"
interpretiert haben bzw. wird damit die illegale Einreise beestritten).
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof sah sich dann im Rahmen
des Beschwerdeverfahrens veranlaßt, die Zuständigkeit vom EUGH klären
zu lassen.
--
David Seppi
1220 Wien
Thomas Hochstein
2017-03-07 20:46:39 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by David Seppi
Nun haben aber ein paar Asylwerber argumentiert, daß das massenhafte
Durchwinken richtung Deutschland bzw Schweden, das von u.a. Slowenien,
Kroatien und Österreich betrieben wurde, als Einreiseerlaubnis zu werten
ist, womit die Einreise nicht illegal erfolgte und laut Art. 12
Dublin-III-VO der Aussteller des "Visums" zuständig wird. Da mehrere
Staaten solche "Visa" "ausgestellt" haben, ist der Staat zuständig,
dessen "Visum" zuletzt abläuft — im vorliegenden Fall also Österreich.
Welcher Zweck wird mit dieser Argumentation verfolgt?
Nicht in den Einreisestaat, sondern den (letzten) "Durchwinke"-Staat
zu kommen - also statt nach Ungarn oder Kroatien nach Österreich.
Post by Stefan Schmitz
Die Leute haben doch das Verfahren in dem Land bekommen, das sie wollten.
Oder sind sie aus Deutschland in das vermeintlich zuständige Land zurückgeschickt worden?
Zum Bleistift; das ist ja der Zweck der Dublin-Regelungen (die mir
allerdings auf den ersten Blick die Grenzstaaten ungebührlich zu be-
und alle anderen zu entlasten scheinen).
David Seppi
2017-03-07 21:12:35 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Zum Bleistift; das ist ja der Zweck der Dublin-Regelungen (die mir
allerdings auf den ersten Blick die Grenzstaaten ungebührlich zu be-
und alle anderen zu entlasten scheinen).
Allerdings. Umgekehrt ist natürlich die Einstellung
"wozu die Außengrenzen schützen, die Asylwerber reisen eh nach
Deutschland weiter" auch nicht optimal.
Sinnvoll wäre es IMHO die Grenzüberwachung zur EU-Kompetenz
zu erklären, samt eigener task force. Aber das will sicher wieder
keiner zahlen bzw. dafür Souveränität hergeben.

Zusätzlich bräuchte man noch eine Quotenregelung, aber das will ja auch
wieder keiner.
--
David Seppi
1220 Wien
Thomas Hochstein
2017-03-07 21:38:50 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by Thomas Hochstein
Zum Bleistift; das ist ja der Zweck der Dublin-Regelungen (die mir
allerdings auf den ersten Blick die Grenzstaaten ungebührlich zu be-
und alle anderen zu entlasten scheinen).
Allerdings. Umgekehrt ist natürlich die Einstellung
"wozu die Außengrenzen schützen, die Asylwerber reisen eh nach
Deutschland weiter" auch nicht optimal.
Keine Frage. - Man müsste allerdings (ich weiß nicht, ob man es nicht
bereits tut) die Grenzstaaten bei ihren Aufgaben (finanziell)
unterstützen und/oder die Asylbewerber innerhalb der EU verteilen.
Post by David Seppi
Sinnvoll wäre es IMHO die Grenzüberwachung zur EU-Kompetenz
zu erklären, samt eigener task force.
Oder das.

-thh
David Seppi
2017-06-30 09:41:21 UTC
Permalink
[...]
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Welcher Zweck wird mit dieser Argumentation verfolgt?
Nicht in den Einreisestaat, sondern den (letzten) "Durchwinke"-Staat
zu kommen - also statt nach Ungarn oder Kroatien nach Österreich.
Sollte der EUGH den Schlußanträgen der Generalanwältin[1] folgen, was ja
meistens der Fall ist, dann dürften die Asylwerber damit Erfolg haben.
Die Generalanwältin spricht sich nämlich dafür aus, die Einreise ins
Unionsgebiet als nicht illegal zu betrachten (weil die betroffenen
Staaten die Einreisenden sogar aktiv unterstützt haben und aus
humanitären Gründen gar nicht anders konnten) und daher keine
Zuständigkeit des zuerst betretenen Staates anzunehmen.

Stattdessen soll nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO "der erste
Mitgliedstaat, in dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt
wurde, für dessen Prüfung zuständig" werden.
In den beiden Anlaßfällen also Slowenien bzw. Österreich.

Wenn der EUGH dem folgt, dann dürfte das weitreichende Konsequenzen
v.a. für Österreich und Deutschland haben, da dann in vielen Fällen
nicht mehr nach Kroatien bzw. Ungarn rückgeschoben werden kann.

[1]
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=191320&mode=lst&pageIndex=1&dir=&occ=first&part=1&text=&doclang=DE&cid=889253
--
David Seppi
1220 Wien
U***@web.de
2017-06-30 10:09:42 UTC
Permalink
Moin,
Post by David Seppi
[...]
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Welcher Zweck wird mit dieser Argumentation verfolgt?
Nicht in den Einreisestaat, sondern den (letzten) "Durchwinke"-Staat
zu kommen - also statt nach Ungarn oder Kroatien nach Österreich.
Sollte der EUGH den Schlußanträgen der Generalanwältin[1] folgen, was ja
meistens der Fall ist, dann dürften die Asylwerber damit Erfolg haben.
Die Generalanwältin spricht sich nämlich dafür aus, die Einreise ins
Unionsgebiet als nicht illegal zu betrachten (weil die betroffenen
an der Schengenaußenlandgrenze gelegenen
Post by David Seppi
Staaten die Einreisenden sogar aktiv unterstützt haben und aus
humanitären Gründen gar nicht anders konnten) und daher keine
Zuständigkeit des zuerst betretenen Staates anzunehmen.
Wobei auch die Zielstaaten die Einreisenden sogar aktiv unterstützt haben und aus humanitären Gründen gar nicht anders konnten.

In Deutschland wurde wohl zwischenzeitlich die
große Grenzsicherung gen Österreich erwogen, bis
man sich die Zustände ausmalte, die hiedurch
wenige Meter vor Deutschland ausgelöst werden könnten,
ohne daß man die Zustände verläßlich auf Österreich
hätte beschränken können.


Allerdings ging man recht bald dazu über, das Durchwinken
zu unterlassen. Schutzsuchende wurden an den
Straßenübergängen von Österreich her befragt, in welchem
Land sie Schutz suchen wollten. Gaben sie Schweden an,
so wurden sie zurückgewiesen, bis sie einige Zeit
später an gleicher Stelle Deutschland angaben.
Post by David Seppi
Stattdessen soll nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO "der erste
Mitgliedstaat, in dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt
wurde, für dessen Prüfung zuständig" werden.
In den beiden Anlaßfällen also Slowenien bzw. Österreich.
Wenn der EUGH dem folgt, dann dürfte das weitreichende Konsequenzen
v.a. für Österreich und Deutschland haben, da dann in vielen Fällen
nicht mehr nach Kroatien bzw. Ungarn rückgeschoben werden kann.
Meines Wissens wurde hier in Deutschland ab "Wir schaffen das"
im Hinblick auf Aufnahme der am Bahnhof Budapest Gestrandeten
jeweils der Selbsteintritt praktiziert.

Weiß jetzt nicht auswendig, ob Griechenlandtransit gegen eine
Zuständigkeit Kroatiens und Ungarns sprechen könnte, wenn
zwischendurch unter anderem Serbien durchquert wurde.

Gruß, ULF
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-06-30 10:52:16 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by David Seppi
Sollte der EUGH den Schlußanträgen der Generalanwältin[1]
folgen, was ja meistens der Fall ist, dann dürften die
Asylwerber damit Erfolg haben. Die Generalanwältin spricht sich
nämlich dafür aus, die Einreise ins Unionsgebiet als nicht
illegal zu betrachten (weil die betroffenen
an der Schengenaußenlandgrenze gelegenen
Nicht nur, nein. Auch (z.B.) Slowenien, Österreich und Deutschland
haben die Einreisenden durchaus aktiv unterstützt.
Post by U***@web.de
In Deutschland wurde wohl zwischenzeitlich die große
Grenzsicherung gen Österreich erwogen, bis man sich die Zustände
ausmalte, die hiedurch wenige Meter vor Deutschland ausgelöst
werden könnten, ohne daß man die Zustände verläßlich auf
Österreich hätte beschränken können.
Allerdings ging man recht bald dazu über, das Durchwinken zu
unterlassen. Schutzsuchende wurden an den Straßenübergängen von
Österreich her befragt, in welchem Land sie Schutz suchen wollten.
Gaben sie Schweden an, so wurden sie zurückgewiesen, bis sie
einige Zeit später an gleicher Stelle Deutschland angaben.
Eben.
Post by U***@web.de
Meines Wissens wurde hier in Deutschland ab "Wir schaffen das" im
Hinblick auf Aufnahme der am Bahnhof Budapest Gestrandeten jeweils
der Selbsteintritt praktiziert.
In Österreich hat man sich halt (aber erst in letzter Zeit) auf den
Standpunkt gestellt, wer nicht bis nach Deutschland weitergereist
ist, hätte erst gar nicht hierher kommen dürfen. In meinen Augen ist
das eine ziemlich feige Argumentation, die sich auch nicht ganz mit
dem deckt, was ich aus dem Jahr 2015 in Erinnerung habe.

Servus,
Stefan
--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - die enzückendste Komparation von fröhlich!
(Sloganizer)
David Seppi
2017-06-30 11:10:06 UTC
Permalink
Stefan Froehlich schrieb:
[...]
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by U***@web.de
an der Schengenaußenlandgrenze gelegenen
Nicht nur, nein. Auch (z.B.) Slowenien, Österreich und Deutschland
haben die Einreisenden durchaus aktiv unterstützt.
Slowenien liegt an der Schengen-Außengrenze.
Ansonsten ACK
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
In Österreich hat man sich halt (aber erst in letzter Zeit) auf den
Standpunkt gestellt, wer nicht bis nach Deutschland weitergereist
ist, hätte erst gar nicht hierher kommen dürfen. In meinen Augen ist
das eine ziemlich feige Argumentation, die sich auch nicht ganz mit
dem deckt, was ich aus dem Jahr 2015 in Erinnerung habe.
Das war auch 2015 schon eine Heuchelei. Auch wenn man es nicht so laut
gesagt hat, ging man insgeheim schon davon aus, daß der Großteil eh nach
Deutschland weiterreist. Das hat man ja auch aktiv gefördert.
Auf die deutschen Grenzkontrollen sind dann recht rasch österreichische
gefolgt, damit nicht alle hier landen.
--
David Seppi
1220 Wien
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-06-30 14:18:38 UTC
Permalink
Post by David Seppi
[...]
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by U***@web.de
an der Schengenaußenlandgrenze gelegenen
Nicht nur, nein. Auch (z.B.) Slowenien, Österreich und Deutschland
haben die Einreisenden durchaus aktiv unterstützt.
Slowenien liegt an der Schengen-Außengrenze.
Ansonsten ACK
Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass auch eine nennenswerte Anzahl
an Flüchtlingen über Ungarn nach Slowenien gelangt sind, aber das ist
natürlich Unsinn.
Post by David Seppi
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
In Österreich hat man sich halt (aber erst in letzter Zeit) auf den
Standpunkt gestellt, wer nicht bis nach Deutschland weitergereist
ist, hätte erst gar nicht hierher kommen dürfen. In meinen Augen ist
das eine ziemlich feige Argumentation, die sich auch nicht ganz mit
dem deckt, was ich aus dem Jahr 2015 in Erinnerung habe.
Das war auch 2015 schon eine Heuchelei. Auch wenn man es nicht so laut
gesagt hat, ging man insgeheim schon davon aus, daß der Großteil eh nach
Deutschland weiterreist.
Der Großteil ja, und das war auch der Fall. Aber (IIRC rund) 10% haben
gleich hier um Asyl angesucht, was ohne jede Widerrede akzeptiert wurde; da
kann man doch nicht 2 Jahre später ernsthaft behaupten, man hätte die
Leute *nur* durchschleusen wollen.

Servus,
Stefan
--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - keiner matscht schmelzender oder eventuell verblüffender.
(Sloganizer)
U***@web.de
2017-07-01 10:13:16 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by David Seppi
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by U***@web.de
an der Schengenaußenlandgrenze gelegenen
Nicht nur, nein. Auch (z.B.) Slowenien, Österreich und Deutschland
haben die Einreisenden durchaus aktiv unterstützt.
Slowenien liegt an der Schengen-Außengrenze.
Ansonsten ACK
Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass auch eine nennenswerte Anzahl
an Flüchtlingen über Ungarn nach Slowenien gelangt sind,
Selbst das hielte ich für denkbar.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
aber das ist
natürlich Unsinn.
Gruß, ULF
U***@web.de
2017-06-30 11:49:37 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by U***@web.de
Meines Wissens wurde hier in Deutschland ab "Wir schaffen das" im
Hinblick auf Aufnahme der am Bahnhof Budapest Gestrandeten jeweils
der Selbsteintritt praktiziert.
In Österreich hat man sich halt (aber erst in letzter Zeit) auf den
Standpunkt gestellt, wer nicht bis nach Deutschland weitergereist
ist, hätte erst gar nicht hierher kommen dürfen. In meinen Augen ist
das eine ziemlich feige Argumentation, die sich auch nicht ganz mit
dem deckt, was ich aus dem Jahr 2015 in Erinnerung habe.
Mir war so, als sei eine Dublinzurückweisung an kürzere
Fristen gebunden.

Gruß, ULF
David Seppi
2017-06-30 14:39:34 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Mir war so, als sei eine Dublinzurückweisung an kürzere
Fristen gebunden.
Die Fristen wurden auch eingehalten und schon vor einer ganzen Weile
entsprechende Ansuchen auf Übernahme gestellt. Die tatsächliche
Rückschiebung ist aber trotzdem noch nicht passiert, da die Betroffenen
dagegen Rechtsmittel erhoben haben.
Deswegen beschäftigt sich ja jetzt der EUGH damit.
--
David Seppi
1220 Wien
David Seppi
2017-06-30 10:54:23 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Weiß jetzt nicht auswendig, ob Griechenlandtransit gegen eine
Zuständigkeit Kroatiens und Ungarns sprechen könnte, wenn
zwischendurch unter anderem Serbien durchquert wurde.
Das war auch Verfahrensthema, wurde aber nicht beantwortet.
Die Rückschiebung nach Griechenland ist jedenfalls wegen der
dortigen Zustände unzulässig.
--
David Seppi
1220 Wien
U***@web.de
2017-06-30 10:12:26 UTC
Permalink
Moin,
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Post by David Seppi
Nun haben aber ein paar Asylwerber argumentiert, daß das massenhafte
Durchwinken richtung Deutschland bzw Schweden, das von u.a. Slowenien,
Kroatien und Österreich betrieben wurde, als Einreiseerlaubnis zu werten
ist, womit die Einreise nicht illegal erfolgte und laut Art. 12
Dublin-III-VO der Aussteller des "Visums" zuständig wird. Da mehrere
Staaten solche "Visa" "ausgestellt" haben, ist der Staat zuständig,
dessen "Visum" zuletzt abläuft — im vorliegenden Fall also Österreich.
Welcher Zweck wird mit dieser Argumentation verfolgt?
Nicht in den Einreisestaat, sondern den (letzten) "Durchwinke"-Staat
zu kommen - also statt nach Ungarn oder Kroatien nach Österreich.
Kroatien als letzten Durchwinkestaat für in Österreich
eingelangte Asylwerber erschiene mir allerdings unlogisch.

Die werden doch keine Linienflüge benutzt haben?

Gruß, ULF
David Seppi
2017-06-30 10:57:52 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Moin,
[...]
Post by U***@web.de
Post by Thomas Hochstein
Nicht in den Einreisestaat, sondern den (letzten) "Durchwinke"-Staat
zu kommen - also statt nach Ungarn oder Kroatien nach Österreich.
Kroatien als letzten Durchwinkestaat für in Österreich
eingelangte Asylwerber erschiene mir allerdings unlogisch.
Der letzte Durchwinkestaat ist Österreich, nicht Kroatien.
Darum geht es ja. Die Asylwerber wollten nicht in den ersten betretenen
Dublin-Staat (Kroatien, sofern man Griechenland ignoriert), sondern in
den letzten Durchwinkestaat (Österreich).
--
David Seppi
1220 Wien
U***@web.de
2017-06-30 11:47:27 UTC
Permalink
Moin,
Post by David Seppi
[...]
Post by U***@web.de
Post by Thomas Hochstein
Nicht in den Einreisestaat, sondern den (letzten) "Durchwinke"-Staat
zu kommen - also statt nach Ungarn oder Kroatien nach Österreich.
Kroatien als letzten Durchwinkestaat für in Österreich
eingelangte Asylwerber erschiene mir allerdings unlogisch.
Der letzte Durchwinkestaat ist Österreich, nicht Kroatien.
Wurde aber weiter oben genannt. Da ist die
Schengenimplementierung aber noch nicht abgeschlossen.
Post by David Seppi
Darum geht es ja. Die Asylwerber wollten nicht in den ersten betretenen
Dublin-Staat (Kroatien,
Das paßt.
Post by David Seppi
sofern man Griechenland ignoriert), sondern in
den letzten Durchwinkestaat (Österreich).
Und das Durchwinken ist dann ein vollständiges,
wenn auch wieder ausgereist wurde.

Geht ja nicht um Rückführung von Asylbewerbern aus
Deutschland, um sie in Österreich zu Asylwerbern
zu machen.

Gruß, ULF
David Seppi
2017-06-30 14:47:02 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Und das Durchwinken ist dann ein vollständiges,
wenn auch wieder ausgereist wurde.
Stimmt. Das war auch geplant. Die Antragssteller in Österreich haben
sich aber laut Behauptung österreichischer Behörden anders entschieden.
(Deswegen behauptet Österreich, daß die sich die Einreise erschlichen
haben und man daher unzuständig ist.) Die Antragssteller streiten
das ab. Wer recht hat wird wohl nicht ermittelbar sein.

Die Antragssteller in Slowenien hingegen wollten nach Österreich (oder
Deutschland), wurden aber an der slowenisch-österreichischen Grenze an
der Einreise nach Österreich gehindert. Daraufhin haben sie ihren Antrag
in Slowenien gestellt. Jetzt wehren sie sich gegen eine Rückschiebung
nach Kroatien.
Post by U***@web.de
Geht ja nicht um Rückführung von Asylbewerbern aus
Deutschland, um sie in Österreich zu Asylwerbern
zu machen.
Ok, blöd formuliert. Österreich ist jedenfalls der letzte Staat, der die
Flüchtlinge ungehindert einreisen hat lassen bzw. sie dabei sogar aktiv
unterstützt hat. Daher liegt österreichische Zuständigkeit nahe.
Im anderen Fall gilt das gleiche für Slowenien.
--
David Seppi
1220 Wien
U***@web.de
2017-03-08 07:58:13 UTC
Permalink
Moin,
Post by David Seppi
Nun haben aber ein paar Asylwerber argumentiert, daß das massenhafte
Durchwinken richtung Deutschland bzw Schweden, das von u.a. Slowenien,
Kroatien und Österreich betrieben wurde, als Einreiseerlaubnis zu werten
ist, womit die Einreise nicht illegal erfolgte und laut Art. 12
Dublin-III-VO der Aussteller des "Visums" zuständig wird. Da mehrere
Staaten solche "Visa" "ausgestellt" haben, ist der Staat zuständig,
dessen "Visum" zuletzt abläuft — im vorliegenden Fall also Österreich.
Wurden in Österreich nicht auch Fingerabdrücke genommen und - mit Begründung Datenschutz - alsbald wieder gelöscht?

Gruß, ULF
David Seppi
2017-03-08 18:14:48 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Schon davor gab es einen Vorlageantrag eines slowenischen Gerichts,
den ich aber mangels Slowenischkenntnisse hier nicht zitiere.
Ah, hier:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=185302&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=248501
(leider ohne Begründung)

Beim österreichischen Verfahren wurde übrigens das beschleunigte
Verfahren beschlossen.
--
David Seppi
1220 Wien
U***@web.de
2017-07-26 12:29:16 UTC
Permalink
Moin,
Post by David Seppi
Vor kurzem hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof einen
Vorabentscheidungsantrag an den EuGH gestellt, in welchem ein paar
brisante Fragen betreffend der Zuständigkeitsregeln im Asylverfahren
nach Dublin-III geklärt werden sollen. [1]
Schon davor gab es einen Vorlageantrag eines slowenischen Gerichts,
den ich aber mangels Slowenischkenntnisse hier nicht zitiere.
(Der VwGH geht aber in seinem Antrag darauf ein.)
Wie sind da die Aussichten in dem Verfahren?
Wurde jetzt entschieden. Steht seit heute in der NG,
allerdings hatte sich "der Habakuk" nicht die Mühe
gemacht, das irgendwie oder passend anzuhängen.

Das "Hineinwinken" Kroatiens gelte als Gestattung
der insoweit illegalen Einreise und begründe
die Zuständigkeit Kroatiens.

Gruß, ULF
Stefan Schmitz
2017-07-26 17:53:23 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Das "Hineinwinken" Kroatiens gelte als Gestattung
der insoweit illegalen Einreise und begründe
die Zuständigkeit Kroatiens.
In den Nachrichten habe ich gehört, Kroation sei zuständig, weil es das das Land
der ersten Einreise (nach Griechenland) war.
U***@web.de
2017-07-26 18:10:54 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Post by U***@web.de
Das "Hineinwinken" Kroatiens gelte als Gestattung
der insoweit illegalen Einreise und begründe
die Zuständigkeit Kroatiens.
In den Nachrichten habe ich gehört, Kroation sei zuständig, weil es das das Land
der ersten Einreise (nach Griechenland) war.
An Griechenland kann ich mich gar nicht erinnern.

Ich präzisiere und korrigiere: Hereinwinken zur
Flüchtlingsaufnahme hätte beim EuGH wohl Anklang gefunden,
das Problem war das Hindurchwinken durch den
Außenlieger.

Gruß, ULF
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-07-26 19:42:53 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Das "Hineinwinken" Kroatiens gelte als Gestattung der insoweit
illegalen Einreise und begründe die Zuständigkeit Kroatiens.
In den Nachrichten habe ich gehört, Kroation sei zuständig, weil
es das das Land der ersten Einreise (nach Griechenland) war.
Griechenland wurde in den Medien nicht erwähnt. Entweder wurden die
betroffenen Flüchtlinge dort nicht registriert, oder aber
Griechenland spielte aus anderen Gründen keine Rolle (z.B. war in
Österreich zu dieser Zeit kein sicheres Drittland, weshalb hier
jedenfalls das Selbsteintrittsrecht lt. Dublin zu tragen gekommen
wäre).

Servus,
Stefan
--
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Stefan - die Freiheit zu scherzen!
(Sloganizer)
David Seppi
2017-07-27 17:38:43 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Griechenland wurde in den Medien nicht erwähnt.
Entweder wurden die
betroffenen Flüchtlinge dort nicht registriert, oder aber
Griechenland spielte aus anderen Gründen keine Rolle (z.B. war in
Österreich zu dieser Zeit kein sicheres Drittland,
weshalb hier
jedenfalls das Selbsteintrittsrecht lt. Dublin zu tragen gekommen
wäre).
... war nicht nötig, da Kroatien genauso erstes Einreiseland war.
Die Betroffenen sind ja zwischendurch wieder aus der EU ausgereist.

#v+

Am 5. September 2016 erklärte das Bundesamt die Anträge von Frau Khadija
Jafari und Frau Zainab Jafari auf internationalen Schutz für unzulässig,
ordnete an, sie und ihre Kinder abzuschieben, und erklärte ihre
Rückführung nach Kroatien für zulässig. Diese Entscheidungen wurden
darauf gestützt, dass die betreffenden Drittstaatsangehörigen illegal
nach Griechenland und nach Kroatien eingereist seien und dass ihre
Überstellung nach Griechenland wegen der in diesem Mitgliedstaat
bestehenden systemischen Mängel des Asylverfahrens ausgeschlossen sei.

#v-
--
David Seppi
1220 Wien
U***@web.de
2017-07-27 18:18:43 UTC
Permalink
Moin,
Post by David Seppi
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Griechenland wurde in den Medien nicht erwähnt.
Entweder wurden die
betroffenen Flüchtlinge dort nicht registriert, oder aber
Griechenland spielte aus anderen Gründen keine Rolle (z.B. war in
Österreich zu dieser Zeit kein sicheres Drittland,
weshalb hier
jedenfalls das Selbsteintrittsrecht lt. Dublin zu tragen gekommen
wäre).
... war nicht nötig, da Kroatien genauso erstes Einreiseland war.
Die Betroffenen sind ja zwischendurch wieder aus der EU ausgereist.
#v+
Am 5. September 2016 erklärte das Bundesamt die Anträge von Frau Khadija
Jafari und Frau Zainab Jafari auf internationalen Schutz für unzulässig,
ordnete an, sie und ihre Kinder abzuschieben, und erklärte ihre
Rückführung nach Kroatien für zulässig. Diese Entscheidungen wurden
darauf gestützt, dass die betreffenden Drittstaatsangehörigen illegal
nach Griechenland und nach Kroatien eingereist seien und dass ihre
Überstellung nach Griechenland wegen der in diesem Mitgliedstaat
bestehenden systemischen Mängel des Asylverfahrens ausgeschlossen sei.
Das hat der EuGH dann nicht geprüft, weil
ja Österreich nach Kroatien zurückführen will,
jedoch hinzugefügt:


Insoweit hat der Rat auf der Grundlage von
Art. 78 Abs. 3 AEUV die Beschlüsse (EU) 2015/1523
vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen
Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes
zugunsten von Italien und Griechenland
(ABl. 2015, L 239, S. 146) und (EU) 2015/1601
vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen
Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes
zugunsten von Italien und Griechenland
(ABl. 2015, L 248, S. 80) erlassen.

[...]

Eine Überstellung könnte daher nicht vorgenommen werden,
wenn im zuständigen Mitgliedstaat infolge der Ankunft
einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz
begehrender Drittstaatsangehöriger eine solche Gefahr besteht.


In der Rechtssache C‑490/16 (Slowenien) wurde Griechenland
jedenfalls in der französischen Urteilsfassung
nur im Reiseweg erwähnt.

Gruß, ULF

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