Post by Bernd MeierHeiko Maas spricht sich gegen den Abtreibungsparagrafen aus, der das
Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen
verbietet. Dann wäre das umstrittene Werben für die Eingriffe erlaubt.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article171160258/Abtreibungsparagraf-219a-ist-ein-Relikt-aus-der-Nazi-Zeit.html
Der Vorposter hat nicht einmal den Artikel verstanden, den er zitiert.
Hilfreich ist vielleicht auch, sich die Norm anzusehen:
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob
anstößiger Weise
1.
eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines
Schwangerschaftsabbruchs oder
2.
Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft
geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts
bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes
anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte,
Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen
Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis
3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder
Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln
oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in
ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.