Thomas Homilius
2017-06-13 19:05:55 UTC
"Hartz IV-Sanktionen mit sofortiger Wirkung verfassungswidrig!
Dienstag 13 Juni
Karlsruhe, 10.06.2017
Fuer eine grosse Sensation sorgte heute eine Urteilsverkuendung beim
Bundesverfassungsgericht:
Nachdem bislang Verfassungsklagen beim BVerfG gegen Sanktionen im Bezug
von SGB II-Leistungen immer wieder scheiterten, ertoente am gestrigen
Tage das Sensations-Urteil von den Verfassungsrichtern:
Bei einer erneuten Verfassungsklage gegen die SGBII-Sanktionen, die beim
BVerfG am 15. Januar 2017 eingereicht wurde, kamen die
Verfassungsrichter bei der gestrigen Urteilsverkuendung zu dem Schluss,
dass die Sanktionen insbesondere gegen den 12. Artikel im Grundgesetz
(Art 12 GG) gravierend korrelieren wuerden.
Ein Richter verwies in seinem Urteilsspruch besonders auf den ersten und
zweiten Absatz des 12. Artikels im Grundgesetz, jeder Buerger hat das
Recht seinen Beruf frei zu waehlen und niemand darf zu einer bestimmten
Arbeit gezwungen werden (hier in Kurzform), diese Rechte wuerden, so der
Richter, durch die angewendeten Sanktionen entweder stark eingeschraenkt
oder sogar voellig negiert, es wuerde durch den Druck den eine solche
Sanktion auf den Leistungsbezieher ausueben wuerde, der
Leistungsbezieher quasi genoetigt sein ein Jobangebot gegen seinen
Willen anzunehmen. Und genau an diesem Punkt kommt die Korrelation gegen
den 12. Artikel sehr klar zum Vorschein.
Dadurch ergaebe sich nun laut den Richtern eine Situation in der die im
SGB II verankerten Sanktionensregelungen nicht mehr laenger
gesetzeskonform seien und damit mit sofortiger Wirkung aus den
Gesetzesbuechern des SBG II zu entfernen sind.
Daraus ergibt sich, dass noch laufende Sanktionen bzw. Kuerzungen von
Leistungen sofort aufzuheben sind und ab dem 10.06.2017 keine neuen
Sanktionen bei Verstoessen der EGV mehr verhaengt werden duerfen.
Auch ist darueber hinaus, die Bundesregierung nun dazu angehalten
kurzfristig neue Loesungen und Gesetzefuer den Wegfall der
Sanktionsregelungen im SGB II zu erarbeiten bzw. Uebergangsloesungen zu
finden. Diese waeren dann in gesonderten Eilverfahren von der
Bundesregierung zu beschliessen und zu verabschieden."
<http://www.nachrichten.de.com/593bd44619192/hartz-iv-sanktionen-mit-sofortiger-wirkung-verfassungswidrig-eilmeldung-vom-bverfg.html>
Ich kann das leider nicht glauben! Es gibt ja auch kein Aktenzeichen
oder so = Fake News?
Dienstag 13 Juni
Karlsruhe, 10.06.2017
Fuer eine grosse Sensation sorgte heute eine Urteilsverkuendung beim
Bundesverfassungsgericht:
Nachdem bislang Verfassungsklagen beim BVerfG gegen Sanktionen im Bezug
von SGB II-Leistungen immer wieder scheiterten, ertoente am gestrigen
Tage das Sensations-Urteil von den Verfassungsrichtern:
Bei einer erneuten Verfassungsklage gegen die SGBII-Sanktionen, die beim
BVerfG am 15. Januar 2017 eingereicht wurde, kamen die
Verfassungsrichter bei der gestrigen Urteilsverkuendung zu dem Schluss,
dass die Sanktionen insbesondere gegen den 12. Artikel im Grundgesetz
(Art 12 GG) gravierend korrelieren wuerden.
Ein Richter verwies in seinem Urteilsspruch besonders auf den ersten und
zweiten Absatz des 12. Artikels im Grundgesetz, jeder Buerger hat das
Recht seinen Beruf frei zu waehlen und niemand darf zu einer bestimmten
Arbeit gezwungen werden (hier in Kurzform), diese Rechte wuerden, so der
Richter, durch die angewendeten Sanktionen entweder stark eingeschraenkt
oder sogar voellig negiert, es wuerde durch den Druck den eine solche
Sanktion auf den Leistungsbezieher ausueben wuerde, der
Leistungsbezieher quasi genoetigt sein ein Jobangebot gegen seinen
Willen anzunehmen. Und genau an diesem Punkt kommt die Korrelation gegen
den 12. Artikel sehr klar zum Vorschein.
Dadurch ergaebe sich nun laut den Richtern eine Situation in der die im
SGB II verankerten Sanktionensregelungen nicht mehr laenger
gesetzeskonform seien und damit mit sofortiger Wirkung aus den
Gesetzesbuechern des SBG II zu entfernen sind.
Daraus ergibt sich, dass noch laufende Sanktionen bzw. Kuerzungen von
Leistungen sofort aufzuheben sind und ab dem 10.06.2017 keine neuen
Sanktionen bei Verstoessen der EGV mehr verhaengt werden duerfen.
Auch ist darueber hinaus, die Bundesregierung nun dazu angehalten
kurzfristig neue Loesungen und Gesetzefuer den Wegfall der
Sanktionsregelungen im SGB II zu erarbeiten bzw. Uebergangsloesungen zu
finden. Diese waeren dann in gesonderten Eilverfahren von der
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Ich kann das leider nicht glauben! Es gibt ja auch kein Aktenzeichen
oder so = Fake News?
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