t***@gmail.com
2016-08-22 06:41:16 UTC
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 4. Kalendertag beim Arbeitgeber vorliegen, allerdings kann die Firma auch verlangen, dass diese schon am ersten Krankheitstag vorliegt. Soweit, so gut.
Allerdings finden sich in vielen Arbeitsverträgen Klauseln hierzu.
So stand in meinen letzten beiden Verträgen sinngemäß:
"Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt die Bescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen."
Soweit auch alles klar.
Im Vertrag mit meinem jetzigen Arbeitgeber fehlt aber der letzte Satz. Es steht sinngemäß nur drin:
"Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." Punkt.
Nimmt man dies wörtlich, so regelt dies sämtliche potentielle Krankheitsfälle des Mitarbeiters. Etwas anderes steht ja nicht drin, im Gegensatz zu obig genannten Verträgen.
Aber IANAL...
Allerdings finden sich in vielen Arbeitsverträgen Klauseln hierzu.
So stand in meinen letzten beiden Verträgen sinngemäß:
"Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt die Bescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen."
Soweit auch alles klar.
Im Vertrag mit meinem jetzigen Arbeitgeber fehlt aber der letzte Satz. Es steht sinngemäß nur drin:
"Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." Punkt.
Nimmt man dies wörtlich, so regelt dies sämtliche potentielle Krankheitsfälle des Mitarbeiters. Etwas anderes steht ja nicht drin, im Gegensatz zu obig genannten Verträgen.
Aber IANAL...