Discussion:
Firma darf AU-Bescheinigung auch am 1. Krankheitstag verlangen - oder doch nicht?
(zu alt für eine Antwort)
t***@gmail.com
2016-08-22 06:41:16 UTC
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Laut Entgeltfortzahlungsgesetz muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 4. Kalendertag beim Arbeitgeber vorliegen, allerdings kann die Firma auch verlangen, dass diese schon am ersten Krankheitstag vorliegt. Soweit, so gut.

Allerdings finden sich in vielen Arbeitsverträgen Klauseln hierzu.
So stand in meinen letzten beiden Verträgen sinngemäß:

"Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt die Bescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen."

Soweit auch alles klar.

Im Vertrag mit meinem jetzigen Arbeitgeber fehlt aber der letzte Satz. Es steht sinngemäß nur drin:

"Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." Punkt.

Nimmt man dies wörtlich, so regelt dies sämtliche potentielle Krankheitsfälle des Mitarbeiters. Etwas anderes steht ja nicht drin, im Gegensatz zu obig genannten Verträgen.

Aber IANAL...
Werner Holtfreter
2016-08-22 10:57:45 UTC
Permalink
Post by t***@gmail.com
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz muss die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 4. Kalendertag beim
Arbeitgeber vorliegen, allerdings kann die Firma auch verlangen,
dass diese schon am ersten Krankheitstag vorliegt. Soweit, so gut.
Allerdings finden sich in vielen Arbeitsverträgen Klauseln hierzu.
"Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber
ist berechtigt die Bescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt zu
verlangen."
Soweit auch alles klar.
Im Vertrag mit meinem jetzigen Arbeitgeber fehlt aber der letzte
"Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." Punkt.
Nimmt man dies wörtlich, so regelt dies sämtliche potentielle
Krankheitsfälle des Mitarbeiters. Etwas anderes steht ja nicht
drin, im Gegensatz zu obig genannten Verträgen.
Geht es dir um den zulässigen Zeitverzug der Vorlage oder geht es
dir um die Frage, ab wie vielen Krankheitstagen überhaupt eine
Bescheinigung vorzulegen ist?

Ich kann nur aus der Praxis berichten: In nicht zu großen Betrieben
bei selten kranken Mitarbeitern genügt bei 3 Ausfalltagen ein Anruf:
"Bin krank." Wer im Verdacht steht, das auszunutzen, muss natürlich
den Schein vorlegen.
--
Gruß Werner
Gauck: „Die Eliten sind gar nicht das Problem,
die Bevölkerungen sind im Moment das Problem.“
Helmut Richter
2016-08-22 11:24:35 UTC
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Post by Werner Holtfreter
Geht es dir um den zulässigen Zeitverzug der Vorlage oder geht es
dir um die Frage, ab wie vielen Krankheitstagen überhaupt eine
Bescheinigung vorzulegen ist?
Laut Betreffzeile (aber nicht laut Text des Beitrags) gehts darum, ob
der Schein am ersten Krankheitstag verlangt werden kann. Geht nur, wenn
der Arbeitnehmer einen reitenden Boten hat -- die Post machts nicht.
Oder war eine Bescheinigung *ab* ersten Krankheitstag gemeint?

Wäre auch kontraproduktiv: der AN wäre ja gezwungen, bei jeder minimalen
Befindlichkeitsstörung den Arzt aufzusuchen für den Fall, dass es das
erste Symptom einer mehrtägigen Krankheit ist. Dann wird er i.d.R.
mehrere Tage krankgeschrieben, es sei denn, der Arzt kann das
ausschließen -- aber der ist zwar Fachmann, aber nicht Hellseher.
--
Helmut Richter
Christian Müller
2016-08-22 12:39:56 UTC
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Laut Betreffzeile (aber nicht laut Text des Beitrags) gehts darum, ob der Schein am ersten Krankheitstag verlangt werden kann.
Geht nur, wenn der Arbeitnehmer einen reitenden Boten hat -- die Post machts nicht.
Reicht denn da nicht eine elektronische Zustellung per FAX oder Handyfoto?
Der MA kann die AU ja dann per Briefpost zusenden oder am ersten Arbeitstag
in Papierform vorlegen.


Gruß Christian
Rupert Haselbeck
2016-08-22 17:10:11 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Werner Holtfreter
Geht es dir um den zulässigen Zeitverzug der Vorlage oder geht es
dir um die Frage, ab wie vielen Krankheitstagen überhaupt eine
Bescheinigung vorzulegen ist?
Laut Betreffzeile (aber nicht laut Text des Beitrags) gehts darum, ob
der Schein am ersten Krankheitstag verlangt werden kann. Geht nur, wenn
der Arbeitnehmer einen reitenden Boten hat -- die Post machts nicht.
Das ist natürlich Unsinn, und du weisst das sicher auch selber.
Es gibt seit einiger Zeit Kommunikationsmittel, welche praktisch ohne
Verzögerung arbeiten. Fax oder Email sind durchaus Mittel zur Übermittlung
einer AU. Das Original kann man dann per Post hinterherschicken
Post by Helmut Richter
Oder war eine Bescheinigung *ab* ersten Krankheitstag gemeint?
Wäre auch kontraproduktiv: der AN wäre ja gezwungen, bei jeder minimalen
Befindlichkeitsstörung den Arzt aufzusuchen für den Fall, dass es das
erste Symptom einer mehrtägigen Krankheit ist.
Das ist sogar der Sinn der Sache. Der AN soll tatsächlich für jede
Erkrankung, welche seiner Ansicht nach zur Arbeitsunfähigkeit führt, eine AU
vorlegen.
Post by Helmut Richter
Dann wird er i.d.R.
mehrere Tage krankgeschrieben, es sei denn, der Arzt kann das
ausschließen -- aber der ist zwar Fachmann, aber nicht Hellseher.
Die Realität dagegen zeigt, dass dadurch der Gesundheitszustand mancher
Mitarbeiter deutlich verbessert werden kann. Ärzte sind durchaus in der
Lage, viele angebliche Krankheiten als solche zu erkennen. Und überdies
führt nicht jede Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit

MfG
Rupert
Helmut Richter
2016-08-22 20:49:58 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Das ist sogar der Sinn der Sache. Der AN soll tatsächlich für jede
Erkrankung, welche seiner Ansicht nach zur Arbeitsunfähigkeit führt, eine AU
vorlegen.
Post by Helmut Richter
Dann wird er i.d.R.
mehrere Tage krankgeschrieben, es sei denn, der Arzt kann das
ausschließen -- aber der ist zwar Fachmann, aber nicht Hellseher.
Die Realität dagegen zeigt, dass dadurch der Gesundheitszustand mancher
Mitarbeiter deutlich verbessert werden kann. Ärzte sind durchaus in der
Lage, viele angebliche Krankheiten als solche zu erkennen. Und überdies
führt nicht jede Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit.
Ich meinte solche Sachen wie Erkältung mit geringem Fieber und
Kopfschmerzen. Kann eine Grippe werde, muss nicht. Ich bin da nie am
ersten Tag zum Arzt, sondern warte erst ab, wie's sich entwickelt. Der
Arzt schreibt mich drei Tage oder eine Woche krank, weil er gar nicht
die Zeit hat, mich jeden Tag antanzen zu lassen um zu sehen, obs
schlimmer geworden ist. Mit AU ab dem ersten Tag gibts halt keine ein-
oder zweitägigen Absenzen mehr.
--
Helmut Richter
markus philippi
2016-08-23 17:53:21 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Ich meinte solche Sachen wie Erkältung mit geringem Fieber und
Kopfschmerzen. Kann eine Grippe werde, muss nicht. Ich bin da nie am
ersten Tag zum Arzt, sondern warte erst ab, wie's sich entwickelt. Der
Arzt schreibt mich drei Tage oder eine Woche krank, weil er gar nicht
die Zeit hat, mich jeden Tag antanzen zu lassen um zu sehen, obs
schlimmer geworden ist. Mit AU ab dem ersten Tag gibts halt keine ein-
oder zweitägigen Absenzen mehr.
Warum nicht?
Der Arzt stellt eine voraussichtliche AU fest. Wenn Du wieder gesund bist,
gehst Du Arbeiten.
Nein, das hat keine Nachteiligen Folgen. Nein, gesundschreiben gibt es
schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Frank Hucklenbroich
2016-08-24 06:22:30 UTC
Permalink
Post by markus philippi
Post by Helmut Richter
Ich meinte solche Sachen wie Erkältung mit geringem Fieber und
Kopfschmerzen. Kann eine Grippe werde, muss nicht. Ich bin da nie am
ersten Tag zum Arzt, sondern warte erst ab, wie's sich entwickelt. Der
Arzt schreibt mich drei Tage oder eine Woche krank, weil er gar nicht
die Zeit hat, mich jeden Tag antanzen zu lassen um zu sehen, obs
schlimmer geworden ist. Mit AU ab dem ersten Tag gibts halt keine ein-
oder zweitägigen Absenzen mehr.
Warum nicht?
Der Arzt stellt eine voraussichtliche AU fest. Wenn Du wieder gesund bist,
gehst Du Arbeiten.
Nein, das hat keine Nachteiligen Folgen. Nein, gesundschreiben gibt es
schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Kommt auf die Art der Arbeit an. Wenn jemand z.B. mit Lebensmitteln
hantiert und wird Montags wegen Magen-Dram-Grippe krankgeschrieben, darf er
nicht ohne weiteres Dienstags wieder arbeiten gehen, weil er meint "ist gar
nicht mehr so schlimm".

Auch ein Kranführer, der sich wegen Schwindel eine Woche krank schreiben
läßt und dann nach 2 Tagen wieder arbeitet und aufgrund seiner Erkrankung
einen Unfall verursacht, dürfte Ärger bekommen.

Grüße,

Frank
Rupert Haselbeck
2016-08-24 08:00:05 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by markus philippi
Post by Helmut Richter
Ich meinte solche Sachen wie Erkältung mit geringem Fieber und
Kopfschmerzen. Kann eine Grippe werde, muss nicht. Ich bin da nie am
ersten Tag zum Arzt, sondern warte erst ab, wie's sich entwickelt. Der
Arzt schreibt mich drei Tage oder eine Woche krank, weil er gar nicht
die Zeit hat, mich jeden Tag antanzen zu lassen um zu sehen, obs
schlimmer geworden ist. Mit AU ab dem ersten Tag gibts halt keine ein-
oder zweitägigen Absenzen mehr.
Warum nicht?
Der Arzt stellt eine voraussichtliche AU fest. Wenn Du wieder gesund
bist, gehst Du Arbeiten.
Nein, das hat keine Nachteiligen Folgen. Nein, gesundschreiben gibt es
schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Kommt auf die Art der Arbeit an. Wenn jemand z.B. mit Lebensmitteln
hantiert und wird Montags wegen Magen-Dram-Grippe krankgeschrieben, darf
er nicht ohne weiteres Dienstags wieder arbeiten gehen, weil er meint "ist
gar nicht mehr so schlimm".
Auch ein Kranführer, der sich wegen Schwindel eine Woche krank schreiben
läßt und dann nach 2 Tagen wieder arbeitet und aufgrund seiner Erkrankung
einen Unfall verursacht, dürfte Ärger bekommen.
Du verstehst aber schon, was Markus mit "Wenn du wieder gesund bist, gehst
du Arbeiten" gemeint haben könnte?

MfG
Rupert
Frank Hucklenbroich
2016-08-24 08:12:52 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Frank Hucklenbroich
Post by markus philippi
Post by Helmut Richter
Ich meinte solche Sachen wie Erkältung mit geringem Fieber und
Kopfschmerzen. Kann eine Grippe werde, muss nicht. Ich bin da nie am
ersten Tag zum Arzt, sondern warte erst ab, wie's sich entwickelt. Der
Arzt schreibt mich drei Tage oder eine Woche krank, weil er gar nicht
die Zeit hat, mich jeden Tag antanzen zu lassen um zu sehen, obs
schlimmer geworden ist. Mit AU ab dem ersten Tag gibts halt keine ein-
oder zweitägigen Absenzen mehr.
Warum nicht?
Der Arzt stellt eine voraussichtliche AU fest. Wenn Du wieder gesund
bist, gehst Du Arbeiten.
Nein, das hat keine Nachteiligen Folgen. Nein, gesundschreiben gibt es
schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Kommt auf die Art der Arbeit an. Wenn jemand z.B. mit Lebensmitteln
hantiert und wird Montags wegen Magen-Dram-Grippe krankgeschrieben, darf
er nicht ohne weiteres Dienstags wieder arbeiten gehen, weil er meint "ist
gar nicht mehr so schlimm".
Auch ein Kranführer, der sich wegen Schwindel eine Woche krank schreiben
läßt und dann nach 2 Tagen wieder arbeitet und aufgrund seiner Erkrankung
einen Unfall verursacht, dürfte Ärger bekommen.
Du verstehst aber schon, was Markus mit "Wenn du wieder gesund bist, gehst
du Arbeiten" gemeint haben könnte?
Wie stellst Du das fest im Fall der Magen-Darm-Infektion? Nur weil Du
selbst keine Beschwerden mehr hast, kannst Du immer noch ansteckend sein.
Da muß der Arzt dann eben doch "gesundschreiben" (in der Praxis: dem
Patienten mitteilen, daß er wieder in seinem Bereich arbeiten kann).

Grüße,

Frank
Michael 'Mithi' Cordes
2016-08-24 09:52:36 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Kommt auf die Art der Arbeit an. Wenn jemand z.B. mit Lebensmitteln
hantiert und wird Montags wegen Magen-Dram-Grippe krankgeschrieben, darf er
nicht ohne weiteres Dienstags wieder arbeiten gehen, weil er meint "ist gar
nicht mehr so schlimm".
Und wenn AN zB Noro-Virus hat _darf_ er 14 Tage nach Abklingen der
Symptome keinen Kontoakt zu Lebensmitteln haben weil er immer noch
Träger sein könnte.

Ja, man sollte sich in bestimmten Fällen schon mit dem Arzt unterhalten
bevor man sich selbst "gesundschreibt".


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Stefan Schmitz
2016-08-24 15:00:54 UTC
Permalink
Post by markus philippi
Post by Helmut Richter
Ich meinte solche Sachen wie Erkältung mit geringem Fieber und
Kopfschmerzen. Kann eine Grippe werde, muss nicht. Ich bin da nie am
ersten Tag zum Arzt, sondern warte erst ab, wie's sich entwickelt. Der
Arzt schreibt mich drei Tage oder eine Woche krank, weil er gar nicht
die Zeit hat, mich jeden Tag antanzen zu lassen um zu sehen, obs
schlimmer geworden ist. Mit AU ab dem ersten Tag gibts halt keine ein-
oder zweitägigen Absenzen mehr.
Warum nicht?
Der Arzt stellt eine voraussichtliche AU fest. Wenn Du wieder gesund bist,
gehst Du Arbeiten.
Warum sollte man, wenn doch Krankheit bescheinigt ist?
Wer schon wegen Erkältungsbeschwerden zum Arzt genötigt wird, hat eher keine
Lust, die freien Tage zu verschenken.
Rupert Haselbeck
2016-08-24 16:10:08 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by markus philippi
Post by Helmut Richter
Ich meinte solche Sachen wie Erkältung mit geringem Fieber und
Kopfschmerzen. Kann eine Grippe werde, muss nicht. Ich bin da nie am
ersten Tag zum Arzt, sondern warte erst ab, wie's sich entwickelt. Der
Arzt schreibt mich drei Tage oder eine Woche krank, weil er gar nicht
die Zeit hat, mich jeden Tag antanzen zu lassen um zu sehen, obs
schlimmer geworden ist. Mit AU ab dem ersten Tag gibts halt keine ein-
oder zweitägigen Absenzen mehr.
Warum nicht?
Der Arzt stellt eine voraussichtliche AU fest. Wenn Du wieder gesund
bist, gehst Du Arbeiten.
Warum sollte man, wenn doch Krankheit bescheinigt ist?
Wer schon wegen Erkältungsbeschwerden zum Arzt genötigt wird, hat eher
keine Lust, die freien Tage zu verschenken.
Markus meinte ja auch die Verhaltensweise, welche ein rechtschaffener Mensch
wählen würde. Ein weniger rechtmäßig handelnder Mensch dagegen, ein
Betrüger, würde sich wohl eher nach deiner Vorstellung verhalten, da hast du
schon Recht

MfG
Rupert
Stefan Schmitz
2016-08-24 16:22:17 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Post by markus philippi
Post by Helmut Richter
Ich meinte solche Sachen wie Erkältung mit geringem Fieber und
Kopfschmerzen. Kann eine Grippe werde, muss nicht. Ich bin da nie am
ersten Tag zum Arzt, sondern warte erst ab, wie's sich entwickelt. Der
Arzt schreibt mich drei Tage oder eine Woche krank, weil er gar nicht
die Zeit hat, mich jeden Tag antanzen zu lassen um zu sehen, obs
schlimmer geworden ist. Mit AU ab dem ersten Tag gibts halt keine ein-
oder zweitägigen Absenzen mehr.
Warum nicht?
Der Arzt stellt eine voraussichtliche AU fest. Wenn Du wieder gesund
bist, gehst Du Arbeiten.
Warum sollte man, wenn doch Krankheit bescheinigt ist?
Wer schon wegen Erkältungsbeschwerden zum Arzt genötigt wird, hat eher
keine Lust, die freien Tage zu verschenken.
Markus meinte ja auch die Verhaltensweise, welche ein rechtschaffener Mensch
wählen würde. Ein weniger rechtmäßig handelnder Mensch dagegen, ein
Betrüger, würde sich wohl eher nach deiner Vorstellung verhalten, da hast du
schon Recht
Und Helmuts Prophezeiung war halt, dass die meisten "weniger rechtmäßig"
handeln.
Da muss nicht mal Betrugsabsicht dahinterstecken. Wer nicht gerade selbst
Mediziner oder (Hobby-)Staatsanwalt ist, versteht die Krankschreibung als
absolutes Arbeitsverbot bis zum angegebenen Datum.

In jedem Fall ist es kontraproduktiv für den AG, wenn er die Leute schon am
ersten Tag zum Arzt zwingt.
Harald Friis
2016-08-24 16:55:27 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan Schmitz
In jedem Fall ist es kontraproduktiv für den AG, wenn er die Leute schon am
ersten Tag zum Arzt zwingt.
ich kenne nur einen einzigen Fall, kann also nicht auf die Menge
schließen. MA eines größeren Finanzinstituts, AUB ab 3. Tag ist normal.

Der Bekannte fehlte häufig und ausgedehnt. Eines Tages bekam er singulär
die Anweisung, ab dem 1. Tag Abwesenheit eine AUB vorzulegen. Er
reagierte verbal wie oben von dir beschrieben: "bitte, dann lasse ich
mich halt die ganze Woche krank schreiben, wo ich bislang nur zwei Tage
gefehlt habe..."

Tatsächlich hat sich sein Krankenstand unmittelbar ab Beginn der
Maßnahme auf fast '0' reduziert. Er hat die Botschaft verstanden. Für
den AG dürfte das alles andere als kontraproduktiv gewesen sein.

Vermutlich geht es bei solchen Anweisungen auch genau darum: "wir haben
ein Auge auf dich geworfen."

Gruß

Harald Friis
Rupert Haselbeck
2016-08-24 17:00:07 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Da muss nicht mal Betrugsabsicht dahinterstecken. Wer nicht gerade selbst
Mediziner oder (Hobby-)Staatsanwalt ist, versteht die Krankschreibung als
absolutes Arbeitsverbot bis zum angegebenen Datum.
Die Realität belegt auch hier, dass das falsch ist. Zwar mag es durchaus
noch vereinzelte Menschen geben, welche derart obrigkeitshörig eingestellt
sind, dass sie deiner Ansicht folgen, weil das ja "der Doktor" gesagt hat,
dessen Wort man selbstverständlich trotz besserer eigener Erkenntnis nicht
zu bezeifeln, sondern buchstabengetreu zu befolgen habe. Aber die weitaus
meisten frei herum laufenden Menschen scheren sich auch sonst nicht soviel
um Autoritäten, dass sie einer einfachen AU-Bescheinigung mehr Bedeutung
zumessen als sie hat. Sie ist lediglich eine Prognose, welche wie alle in
die Zukunft gerichteten Prognosen fehlerhaft sein kann
Post by Stefan Schmitz
In jedem Fall ist es kontraproduktiv für den AG, wenn er die Leute schon
am ersten Tag zum Arzt zwingt.
Nein, da ist ebenfalls die Erfahrung vor. Schon die Auswahl derjenigen, von
welchen man bereits am ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung fordert,
ist ja regelmäßig aus der Erfahrung heraus getroffen. Eine erkleckliche
Anzahl derjenigen, welche häufiger am Montag oder am Freitag erkranken und
tags darauf wieder fit sind, erlebt allein durch die Aufforderung, künftig
jeweils auch am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung
beizubringen, eine deutliche Besserung ihrer angegriffenen Gesundheit.

MfG
Rupert
t***@gmail.com
2016-08-24 19:58:25 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Da muss nicht mal Betrugsabsicht dahinterstecken. Wer nicht gerade selbst
Mediziner oder (Hobby-)Staatsanwalt ist, versteht die Krankschreibung als
absolutes Arbeitsverbot bis zum angegebenen Datum.
Die Realität belegt auch hier, dass das falsch ist. Zwar mag es durchaus
noch vereinzelte Menschen geben, welche derart obrigkeitshörig eingestellt
sind, dass sie deiner Ansicht folgen, weil das ja "der Doktor" gesagt hat,
dessen Wort man selbstverständlich trotz besserer eigener Erkenntnis nicht
zu bezeifeln, sondern buchstabengetreu zu befolgen habe. Aber die weitaus
meisten frei herum laufenden Menschen scheren sich auch sonst nicht soviel
um Autoritäten, dass sie einer einfachen AU-Bescheinigung mehr Bedeutung
zumessen als sie hat. Sie ist lediglich eine Prognose, welche wie alle in
die Zukunft gerichteten Prognosen fehlerhaft sein kann
Post by Stefan Schmitz
In jedem Fall ist es kontraproduktiv für den AG, wenn er die Leute schon
am ersten Tag zum Arzt zwingt.
Nein, da ist ebenfalls die Erfahrung vor. Schon die Auswahl derjenigen, von
welchen man bereits am ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung fordert,
ist ja regelmäßig aus der Erfahrung heraus getroffen. Eine erkleckliche
Anzahl derjenigen, welche häufiger am Montag oder am Freitag erkranken und
tags darauf wieder fit sind, erlebt allein durch die Aufforderung, künftig
jeweils auch am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung
beizubringen, eine deutliche Besserung ihrer angegriffenen Gesundheit.
MfG
Rupert
Vermutlich ist dies so.
Die Frage, die sich mir noch stellt ist, ob es (aus AG-Sicht) "dumme" Klauseln in Arbeitsverträgen gibt, die das Recht des AG die AU-Pflicht auf den 1. Tag zu legen beseitigen.
Wenn z.B. drinsteht "der MA hat die AU _am_ 3. Tag der Erkrankung vorzulegen" und sonst nichts, kann dann der AG (theoretisch) überhaupt etwas anderes fordern? Schließlich wäre doch der 2. Tag nach der Formulierung genauso vertragswidrig wie der 4.:-) Und was, wenn es keinen 3. Tag der Erkrankung gibt?
Reinhard Zwirner
2016-08-24 16:50:32 UTC
Permalink
[...]
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Warum sollte man, wenn doch Krankheit bescheinigt ist?
Wer schon wegen Erkältungsbeschwerden zum Arzt genötigt wird, hat eher
keine Lust, die freien Tage zu verschenken.
Markus meinte ja auch die Verhaltensweise, welche ein rechtschaffener Mensch
wählen würde. Ein weniger rechtmäßig handelnder Mensch dagegen, ein
Betrüger, würde sich wohl eher nach deiner Vorstellung verhalten, da hast du
schon Recht
Wenn mein AG mich schon am 1. Krankheitstag zum Arzt schickt, damit
ich mir eine AU-Bescheinigung ausstellen lasse, bringt er damit IMHO
indirekt zum Ausdruck, daß er meiner Einschätzung über meinen
körperlichen Zustand mißtraut und daß ich mich evtl. vor der Arbeit
drücken, also mehr oder weniger betrügen will. Warum sollte ich
diesen Eindruck bestätigen, indem ich schon am nächsten Tag wieder
zur Arbeit erscheine? Nein, durch das "Ausnutzen" der gesamten
AU-Zeit dokumentiere ich die Berechtigung meiner Einschätzung meines
Gesundheitszustandes und mein Bemühen, durch Schonung in kürzester
Zeit wieder fit zu werden ...

SCNR

Reinhard
U***@web.de
2017-03-05 15:18:36 UTC
Permalink
Moin,
Post by markus philippi
Nein, gesundschreiben gibt es
schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Kaum eine Regel ohne Ausnahme: Im Entlasungsbericht einer Reha ist das nicht unüblich.

Und zu betuppen/betupfen die Erklärung für Niederhessen (hatten wir noch nicht): http://www.kasselwiki.de/index.php?title=W%C3%B6rterbuch_der_niederhessischen_Mundart,_A_%E2%80%93_D

Gruß, ULF

Marc Haber
2016-08-22 17:39:52 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Wäre auch kontraproduktiv: der AN wäre ja gezwungen, bei jeder minimalen
Befindlichkeitsstörung den Arzt aufzusuchen für den Fall, dass es das
erste Symptom einer mehrtägigen Krankheit ist. Dann wird er i.d.R.
mehrere Tage krankgeschrieben, es sei denn, der Arzt kann das
ausschließen -- aber der ist zwar Fachmann, aber nicht Hellseher.
Es gibt durchaus Firmen, die das im Standardvertrag verlangen.
Besonders kleinere, die schonmal von einem krankfeierenden Mitarbeiter
betupft wurden.

Rechnen tut sich das freilich nicht, ca 100 % der Ärzte schreiben
stets "bis Ende der Woche" krank, wenn ein Patient mit Beschwerden
vorstellig werde.n

Grüße
Marc
--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Stefan Schmitz
2016-08-22 20:23:18 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Helmut Richter
Wäre auch kontraproduktiv: der AN wäre ja gezwungen, bei jeder minimalen
Befindlichkeitsstörung den Arzt aufzusuchen für den Fall, dass es das
erste Symptom einer mehrtägigen Krankheit ist. Dann wird er i.d.R.
mehrere Tage krankgeschrieben, es sei denn, der Arzt kann das
ausschließen -- aber der ist zwar Fachmann, aber nicht Hellseher.
Es gibt durchaus Firmen, die das im Standardvertrag verlangen.
Besonders kleinere, die schonmal von einem krankfeierenden Mitarbeiter
betupft wurden.
^^^^^^^

Ist das eine Hyperkorrektur von 'betuppt'? Sieht nach Dialekt aus, ist aber
laut Duden die einzig richtige Schreibweise für das Gemeinte.
Marc Haber
2016-08-23 11:13:26 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Marc Haber
Post by Helmut Richter
Wäre auch kontraproduktiv: der AN wäre ja gezwungen, bei jeder minimalen
Befindlichkeitsstörung den Arzt aufzusuchen für den Fall, dass es das
erste Symptom einer mehrtägigen Krankheit ist. Dann wird er i.d.R.
mehrere Tage krankgeschrieben, es sei denn, der Arzt kann das
ausschließen -- aber der ist zwar Fachmann, aber nicht Hellseher.
Es gibt durchaus Firmen, die das im Standardvertrag verlangen.
Besonders kleinere, die schonmal von einem krankfeierenden Mitarbeiter
betupft wurden.
^^^^^^^
Ist das eine Hyperkorrektur von 'betuppt'?
Ich kenne den Begriff von meinen Eltern (eine Mischehe aus
Baden-Württemberg und Norddeutschland). Jetzt wo ich darüber
nachdenke, von niemandem anders.

"betuppt" kenne ich nun wiederum gar nicht.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
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Kathinka Wenz
2016-08-23 12:42:08 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Stefan Schmitz
Post by Marc Haber
Es gibt durchaus Firmen, die das im Standardvertrag verlangen.
Besonders kleinere, die schonmal von einem krankfeierenden Mitarbeiter
betupft wurden.
^^^^^^^
Ist das eine Hyperkorrektur von 'betuppt'?
Ich kenne den Begriff von meinen Eltern (eine Mischehe aus
Baden-Württemberg und Norddeutschland). Jetzt wo ich darüber
nachdenke, von niemandem anders.
"betuppt" kenne ich nun wiederum gar nicht.
Ich kenne beides nicht, und ich bin in Norddeutschland aufgewachsen und
lebe nun in Hessen.

D.h. unter betupft könnte ich mir schon was vorstellen, man nimmt einen
feuchten Lappen und tupft etwas ab, das wäre dann betupft. Und ich stelle
gerade erstaunt fest, dass der Duden mir sogar recht gibt:

http://www.duden.de/rechtschreibung/betupfen

Google verrät mir aber auch, dass es auch beleidigt heißt.

https://www.openthesaurus.de/synonyme/edit/3000

Das passt aber auch nicht zu obigem Satz. Was heißt es denn nun?

Gruß, Kathinka
Frank Hucklenbroich
2016-08-23 12:58:47 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Marc Haber
Post by Stefan Schmitz
Post by Marc Haber
Es gibt durchaus Firmen, die das im Standardvertrag verlangen.
Besonders kleinere, die schonmal von einem krankfeierenden Mitarbeiter
betupft wurden.
^^^^^^^
Ist das eine Hyperkorrektur von 'betuppt'?
Ich kenne den Begriff von meinen Eltern (eine Mischehe aus
Baden-Württemberg und Norddeutschland). Jetzt wo ich darüber
nachdenke, von niemandem anders.
"betuppt" kenne ich nun wiederum gar nicht.
Ich kenne beides nicht, und ich bin in Norddeutschland aufgewachsen und
lebe nun in Hessen.
D.h. unter betupft könnte ich mir schon was vorstellen, man nimmt einen
feuchten Lappen und tupft etwas ab, das wäre dann betupft. Und ich stelle
http://www.duden.de/rechtschreibung/betupfen
Google verrät mir aber auch, dass es auch beleidigt heißt.
https://www.openthesaurus.de/synonyme/edit/3000
Das passt aber auch nicht zu obigem Satz. Was heißt es denn nun?
Ich kenne aus Köln "betuppen", das ist umgangssprachlich für "beschummeln"
oder "betrügen", aber mit einem gewissen Augenzwinkern gemeint.

Bei einem Anlagebetrüger würde man nicht von "betuppen" sprechen, bei
Markthändler, der heimlich den dicken Daumen auf der Waage hat, schon.

Grüße,

Frank
Marc Haber
2016-08-23 13:37:01 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Ich kenne aus Köln "betuppen", das ist umgangssprachlich für "beschummeln"
oder "betrügen", aber mit einem gewissen Augenzwinkern gemeint.
Ja, ich meine damit auch "besch..." ohne den Fäkalausdruck. Der
Großvater Mütterlicherseits ist aus Köln, und ich habe sonst exakt
keine Verbindungen ins Rheinland, also könnte das passen.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
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Andreas Barth
2016-08-23 18:53:46 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
D.h. unter betupft könnte ich mir schon was vorstellen, man nimmt einen
feuchten Lappen und tupft etwas ab, das wäre dann betupft. Und ich stelle
http://www.duden.de/rechtschreibung/betupfen
Google verrät mir aber auch, dass es auch beleidigt heißt.
https://www.openthesaurus.de/synonyme/edit/3000
Das passt aber auch nicht zu obigem Satz. Was heißt es denn nun?
Eher im Sinne von "beschummelt".


Viele Grüße,
Andi
markus philippi
2016-08-23 17:53:21 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
"betuppt" kenne ich nun wiederum gar nicht.
Südhessen /Bawue ist das in gebrauch.
Marc Haber
2016-08-23 19:19:44 UTC
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Post by markus philippi
Post by Marc Haber
"betuppt" kenne ich nun wiederum gar nicht.
Südhessen /Bawue ist das in gebrauch.
Ich lebe seit über 25 Jahren im Norden Baden-Württembergs, seit zehn
Jahren in unmittelbarer Nähe zur hessischen Grenze. Das Wort ist mir
völlig unbekannt.

Grüße
Marc
--
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Kathinka Wenz
2016-08-23 20:27:09 UTC
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Post by markus philippi
Post by Marc Haber
"betuppt" kenne ich nun wiederum gar nicht.
Südhessen /Bawue ist das in gebrauch.
Echt? Warum habe ich das dann in 20 Jahren Südhessen nie gehört?

Gruß, Kathinka
Alexander Goetzenstein
2016-08-24 01:07:48 UTC
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Hallo,
Post by Kathinka Wenz
Post by markus philippi
Post by Marc Haber
"betuppt" kenne ich nun wiederum gar nicht.
Südhessen /Bawue ist das in gebrauch.
Echt? Warum habe ich das dann in 20 Jahren Südhessen nie gehört?
vielleicht, weil Du Dich nicht so leicht betuppen lässt?
<g>
--
Gruß
Alex
markus philippi
2016-08-24 13:29:01 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Echt? Warum habe ich das dann in 20 Jahren Südhessen nie gehört?
Das "warum" kann ich nicht beantworten. Aber ich finde es schön das lokale
Sprache so vielfältig ist.
Darmstädter Ecke / Odenwald
Kathinka Wenz
2016-08-24 16:13:26 UTC
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Post by markus philippi
Post by Kathinka Wenz
Echt? Warum habe ich das dann in 20 Jahren Südhessen nie gehört?
Das "warum" kann ich nicht beantworten. Aber ich finde es schön das lokale
Sprache so vielfältig ist.
Darmstädter Ecke / Odenwald
Frankurt ist halt nochmal ne andere Kategorie als der Odenwald. Und wenn,
dann war ich auch eher Richtung Taunus orientiert, bis fast zum Westerwald
hoch, da spricht man ganz anders (mir total unverständlich).

Das dürfte es erklären.

@Alex Danke. :-D

Gruß, Kahtinka
Harald Friis
2016-08-24 16:48:32 UTC
Permalink
Hallo Kathinka,
Post by Kathinka Wenz
Frankurt ist halt nochmal ne andere Kategorie als der Odenwald. Und wenn,
dann war ich auch eher Richtung Taunus orientiert, bis fast zum Westerwald
hoch, da spricht man ganz anders (mir total unverständlich).
Das dürfte es erklären.
... aber in der Wetterau ist es sehr gebräuchlich. Wir wollen uns halt
weder von den Frankfurtern noch von den Odenwäldern übervorteilen
lassen. ;-)

Gruß

Harald Friis
Martina Diel
2016-08-25 06:32:18 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Post by markus philippi
Post by Marc Haber
"betuppt" kenne ich nun wiederum gar nicht.
Südhessen /Bawue ist das in gebrauch.
Echt? Warum habe ich das dann in 20 Jahren Südhessen nie gehört?
Keine Ahnung. Ich kenne es jedenfalls aus Nordhessen.
--
„Das Gefühl, nicht schauspielern und „verkaufen“ zu müssen,
um geschätzt zu werden.“
(Interview mit Athenas)
http://kuerzer.de/thinkGeek
Kathinka Wenz
2016-08-25 15:05:10 UTC
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Post by Martina Diel
Post by Kathinka Wenz
Post by markus philippi
Südhessen /Bawue ist das in gebrauch.
Echt? Warum habe ich das dann in 20 Jahren Südhessen nie gehört?
Keine Ahnung. Ich kenne es jedenfalls aus Nordhessen.
Äh.., Dann wird es wohl daran liegen, dass ich nie in Nordhessen war.

Aber irgendwie ist das doch am Thema vorbei. Hast du es in Frankfurt mal
gehört?

Gruß, Kathinka
Andreas Barth
2016-08-23 18:53:01 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Stefan Schmitz
Post by Marc Haber
Post by Helmut Richter
Wäre auch kontraproduktiv: der AN wäre ja gezwungen, bei jeder minimalen
Befindlichkeitsstörung den Arzt aufzusuchen für den Fall, dass es das
erste Symptom einer mehrtägigen Krankheit ist. Dann wird er i.d.R.
mehrere Tage krankgeschrieben, es sei denn, der Arzt kann das
ausschließen -- aber der ist zwar Fachmann, aber nicht Hellseher.
Es gibt durchaus Firmen, die das im Standardvertrag verlangen.
Besonders kleinere, die schonmal von einem krankfeierenden Mitarbeiter
betupft wurden.
^^^^^^^
Ist das eine Hyperkorrektur von 'betuppt'?
Ich kenne den Begriff von meinen Eltern (eine Mischehe aus
Baden-Württemberg und Norddeutschland). Jetzt wo ich darüber
nachdenke, von niemandem anders.
"Betupft" ist Teil des allgemeinen Wortschatzes hier.


Viele Grüße,
Andi
Jens Müller
2016-09-14 02:41:44 UTC
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Post by Marc Haber
"betuppt" kenne ich nun wiederum gar nicht.
Könnte das von https://de.wiktionary.org/wiki/duper kommen?
Jens Müller
2016-09-14 02:38:27 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Ich kann nur aus der Praxis berichten: In nicht zu großen Betrieben
"Bin krank."
Ist in großen Betrieben auch nicht anders.
t***@gmail.com
2016-08-23 07:01:36 UTC
Permalink
Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob der letztgenannte AG ebenfalls theoretisch eine AU ab dem 1. Tag verlangen könnte.
Die ersten beiden haben sich diese Möglichkeit explizit offengehalten. Wenn es keine Klausel gäbe wäre es laut Entgeltfortzahlungsgesetz ebenfalls möglich.
Aber so wie die Klausel im letztgenannten Vertrag formuliert ist meine ich herauszulesen, dass die AU IMMER ab dem 3. Tag vorzuliegen hat.
Rupert Haselbeck
2016-08-23 08:00:08 UTC
Permalink
Post by t***@gmail.com
Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob der letztgenannte AG ebenfalls
theoretisch eine AU ab dem 1. Tag verlangen könnte. Die ersten beiden
haben sich diese Möglichkeit explizit offengehalten. Wenn es keine Klausel
gäbe wäre es laut Entgeltfortzahlungsgesetz ebenfalls möglich. Aber so wie
die Klausel im letztgenannten Vertrag formuliert ist meine ich
herauszulesen, dass die AU IMMER ab dem 3. Tag vorzuliegen hat.
Es wurde doch bereits darauf hingewiesen, dass man zwischen zwei Dingen
unterscheiden muss. Erstens stellt sich die Frage, ob überhaupt eine AU
erforderlich und ggfls. ab welcher Abwesenheitsdauer diese verlangt werden
kann. Zweitens ist dann zu prüfen, bis zu welchem Zeitpunkt die etwa
erforderliche AU dem Arbeitgaber vorliegen muss.
Bei der Formulierung "Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten
Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." ist
jedenfalls die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine erforderliche AU dem
Arbeitgeber vorliegen muss, eindeutig geklärt. Nicht ganz so klar ist damit
die Antwort auf die Frage, ob überhaupt eine AU erforderlich ist, wenn die
Abwesenheitsdauer unter drei Tagen liegt. Soweit es keine explizite
vertragliche Regelung dazu gibt, wird der Arbeitgeber in diesem Fall nach
der gesetzlichen Regelung eine AU auch bei einer eintägigen Abwesenheit
verlangen können, wenn der Arbeitnehmer diese mit Krankheit begründen
möchte.

MfG
Rupert
t***@gmail.com
2016-08-23 09:16:23 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Es wurde doch bereits darauf hingewiesen, dass man zwischen zwei Dingen
unterscheiden muss. Erstens stellt sich die Frage, ob überhaupt eine AU
erforderlich und ggfls. ab welcher Abwesenheitsdauer diese verlangt werden
kann. Zweitens ist dann zu prüfen, bis zu welchem Zeitpunkt die etwa
erforderliche AU dem Arbeitgaber vorliegen muss.
Bei der Formulierung "Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber bis zum dritten
Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." ist
jedenfalls die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine erforderliche AU dem
Arbeitgeber vorliegen muss, eindeutig geklärt. Nicht ganz so klar ist damit
die Antwort auf die Frage, ob überhaupt eine AU erforderlich ist, wenn die
Abwesenheitsdauer unter drei Tagen liegt. Soweit es keine explizite
vertragliche Regelung dazu gibt, wird der Arbeitgeber in diesem Fall nach
der gesetzlichen Regelung eine AU auch bei einer eintägigen Abwesenheit
verlangen können, wenn der Arbeitnehmer diese mit Krankheit begrVünden
möchte.
MfG
Rupert
Danke für die Antwort.
Nur interessehalber: Würde sich was ändern, wenn "Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber AM dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." stehen würde?
Werner Holtfreter
2016-08-23 14:10:06 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Bei der Formulierung "Der Mitarbeiter
hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." ist jedenfalls die
Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine erforderliche AU dem
Arbeitgeber vorliegen muss, eindeutig geklärt.
Ja.

Doch wer an einer gedeihlichen Zusammenarbeit interessiert ist,
wird seinen Arbeitgeber schon am ersten Krankheitstag telefonisch
informieren.
--
Gruß Werner
Gauck: „Die Eliten sind gar nicht das Problem,
die Bevölkerungen sind im Moment das Problem.“
Martin Bienwald
2016-08-23 14:45:44 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Rupert Haselbeck
Bei der Formulierung "Der Mitarbeiter
hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." ist jedenfalls die
Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine erforderliche AU dem
Arbeitgeber vorliegen muss, eindeutig geklärt.
Ja.
Doch wer an einer gedeihlichen Zusammenarbeit interessiert ist,
wird seinen Arbeitgeber schon am ersten Krankheitstag telefonisch
informieren.
Freilich. Auch seine Kollegen, mit denen er üblicherweise
zusammenarbeitet. Die Frage ist halt, ob das dem Arbeitgeber reicht,
wenn die Krankheit sich nach ein oder zwei Tagen erledigt hat.

... Martin
Werner Holtfreter
2016-08-23 16:45:04 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Post by Werner Holtfreter
Doch wer an einer gedeihlichen Zusammenarbeit interessiert ist,
wird seinen Arbeitgeber schon am ersten Krankheitstag telefonisch
informieren.
Freilich. Auch seine Kollegen, mit denen er üblicherweise
zusammenarbeitet. Die Frage ist halt, ob das dem Arbeitgeber
reicht, wenn die Krankheit sich nach ein oder zwei Tagen erledigt
hat.
Das sagt einem der Arbeitgeber. Wie schon geschrieben, kann das von
Beschäftigtem zu Beschäftigtem unterschiedlich sein. Wenn eine
Rechtsfrage daraus wird, dürfte das Verhältnis schon gestört sein.
--
Gruß Werner
Gauck: „Die Eliten sind gar nicht das Problem,
die Bevölkerungen sind im Moment das Problem.“
Marc Haber
2016-08-23 17:38:08 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Post by Werner Holtfreter
Post by Rupert Haselbeck
Bei der Formulierung "Der Mitarbeiter
hat dem Arbeitgeber bis zum dritten Krankheitstag eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen." ist jedenfalls die
Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine erforderliche AU dem
Arbeitgeber vorliegen muss, eindeutig geklärt.
Ja.
Doch wer an einer gedeihlichen Zusammenarbeit interessiert ist,
wird seinen Arbeitgeber schon am ersten Krankheitstag telefonisch
informieren.
Freilich. Auch seine Kollegen, mit denen er üblicherweise
zusammenarbeitet. Die Frage ist halt, ob das dem Arbeitgeber reicht,
wenn die Krankheit sich nach ein oder zwei Tagen erledigt hat.
Bekommt man Umlage U1 wenn der AN ein, zwei Tage ohne AU-Bescheinigung
krank ist?

Grüße
Marc
--
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Lutz Schulze
2016-08-23 17:52:13 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Martin Bienwald
Freilich. Auch seine Kollegen, mit denen er üblicherweise
zusammenarbeitet. Die Frage ist halt, ob das dem Arbeitgeber reicht,
wenn die Krankheit sich nach ein oder zwei Tagen erledigt hat.
Bekommt man Umlage U1 wenn der AN ein, zwei Tage ohne AU-Bescheinigung
krank ist?
Da gibt es wohl Möglichkeiten, siehe z.B

www.daks-berlin.de/downloads/infoblattumlageversicherung.pdf

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Marc Haber
2016-08-27 06:51:02 UTC
Permalink
Post by Lutz Schulze
Da gibt es wohl Möglichkeiten, siehe z.B
www.daks-berlin.de/downloads/infoblattumlageversicherung.pdf
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So eine Bescheinigung habe ich nie irgendwo gesehen. Nun denn. Danke!

Grüße
Marc
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Reinhard Zwirner
2016-08-27 10:32:54 UTC
Permalink
[...]
Post by Marc Haber
Post by Lutz Schulze
www.daks-berlin.de/downloads/infoblattumlageversicherung.pdf
So eine Bescheinigung habe ich nie irgendwo gesehen. Nun denn. Danke!
Das Papier stammt ja offenbar aus dem Jahr 2006. War es in dieser
Zeit nicht einmal, zum Glück nur vorübergehend, so, daß gesetzlich
festgelegt wurde, daß für die ersten 3 AU-Tage kein Entgelt gezahlt
wurde? Möglicherweise hängt dieses Formular ja damit zusammen.

Grübelnd

Reinhard
Rupert Haselbeck
2016-08-27 12:20:12 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
Das Papier stammt ja offenbar aus dem Jahr 2006. War es in dieser
Zeit nicht einmal, zum Glück nur vorübergehend, so, daß gesetzlich
festgelegt wurde, daß für die ersten 3 AU-Tage kein Entgelt gezahlt
wurde?
Nein.
Damals wie heute bestand/besteht aber gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz
die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Abwesenheit
bis zu drei Tagen auf die Vorlage eines ärztlichen Attests verzichten kann,
so dass ihm, dem Arbeitgeber, kein Beleg für die krankheitshalber erfolgte
Gehaltsfortzahlung und den daraus resultierenden Erstattungsanspruch aus der
Umlageversicherung zur Verfügung stand/steht. Für diese (bis zu) drei Tage
bedarf es es daher einer Eigenerklärung als Nachweis für den
Erstattungsantrag

MfG
Rupert
Reinhard Zwirner
2016-08-27 12:56:11 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Reinhard Zwirner
Das Papier stammt ja offenbar aus dem Jahr 2006. War es in dieser
Zeit nicht einmal, zum Glück nur vorübergehend, so, daß gesetzlich
festgelegt wurde, daß für die ersten 3 AU-Tage kein Entgelt gezahlt
wurde?
Nein.
Damals wie heute bestand/besteht aber gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz
die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Abwesenheit
bis zu drei Tagen auf die Vorlage eines ärztlichen Attests verzichten kann,
so dass ihm, dem Arbeitgeber, kein Beleg für die krankheitshalber erfolgte
Gehaltsfortzahlung und den daraus resultierenden Erstattungsanspruch aus der
Umlageversicherung zur Verfügung stand/steht. Für diese (bis zu) drei Tage
bedarf es es daher einer Eigenerklärung als Nachweis für den
Erstattungsantrag
Hmm. Meine Erinnerung hat mich, zum Glück nur teilweise, getrogen.
Das, woran ich mich erinnert habe, geschah schon 10 Jahre davor. Ich
zitiere mal aus Wikipedia:

"... Da die arbeitsrechtlichen Änderungen nicht der
Zustimmungspflicht des Bundesrates unterfielen, wurden sie am 13.
September 1996 vom Bundestag mit absoluter Mehrheit beschlossen und
traten am 1. Oktober 1996 in Kraft.

Die wesentliche Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes bestand
darin, dass die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von
bisher 100 auf 80 Prozent herabgesetzt wurde. Alternativ konnte diese
Absenkung durch Anrechnung von Urlaubstagen aufgefangen werden. Auch
bei Kuren gab es die Möglichkeit der Anrechnung von Urlaubstagen. Die
Regelung wirkte aber nur auf einen Teil der Arbeits- und
Ausbildungsverhältnisse, da viele Tarifverträge ohnehin eine
Entgeltfortzahlung von 100 Prozent vorsahen."

Etwas erleichtert,

Reinhard
markus philippi
2016-08-23 17:53:21 UTC
Permalink
Post by t***@gmail.com
Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob der letztgenannte AG ebenfalls
theoretisch eine AU ab dem 1. Tag verlangen könnte.
Ja. Betrieb mit Betriebsrat und dort etwas anderes in einer
Betriebsvereinbarung geregelt.
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