Discussion:
Insolvenz und Unterhalt, vermutlich die drölfte...^^
(zu alt für eine Antwort)
oneonone
2009-06-05 19:25:03 UTC
Permalink
Hallo erst mal... ^^

Mal so in den Raum geworfen - sehe ich das richtig?

Infolge Crashs der eigenen Firma platt, Unterhaltspflicht für zwei
Kinder nach Trennung besteht ebenso - der ich aber nicht nachkommen
kann eben aufgrund der besagten Pleite und fehlendem Job.

Im Falle einer Insolvenzanmeldung beträfe diese natürlich nur die bis
dahin geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen des Jugendamtes,
laufende Zahlungen wären nicht betroffen und müssten demzufolge
geleistet werden. Was ich (Job vorausgesetzt) ja auch gerne täte - nur
was ist, wenn der besagte Job wieder fliegen ginge und ich dazu nicht
in der Lage bin?

Gegenwärtiger Kenntnisstand ist, dass in diesem Fall der Gläubiger
"Jugendamt" aufgrund der "neu entstehenden" Unterhaltsschulden bei der
Restschuldbefreiung querschießen kann, so dass diese u.U. versagt
würde und im ärgsten Fall sogar mit einer Sperre gerechnet werden
müsste.

Weiß da jemand hier Genaueres und lässt mich an seiner Weisheit
teilhaben? *g*
ap
2009-06-07 11:25:10 UTC
Permalink
Post by oneonone
Gegenwärtiger Kenntnisstand ist, dass in diesem Fall der Gläubiger
"Jugendamt" aufgrund der "neu entstehenden" Unterhaltsschulden bei der
Restschuldbefreiung querschießen kann, so dass diese u.U. versagt
würde und im ärgsten Fall sogar mit einer Sperre gerechnet werden
müsste.
Unterhaltsschulden fliessen nicht in ein Insolvenzverfahren ein.

Die UVK kann dir aber die Schulden unabhängig vom Insolvenzverfahren
erlassen, wenn das der Sache dienlich ist.

Gruß
ap
Frank Burmeister
2009-06-07 14:40:03 UTC
Permalink
Post by ap
Unterhaltsschulden fliessen nicht in ein Insolvenzverfahren ein.
Ich gehe mal davon aus, dass der OP eine Privatinsolvenz meint.

Dann meinst du aber die "laufenden" Schulden, Rückständige Schulden
fließen sehr wohl mit ein.
Post by ap
Die UVK kann dir aber die Schulden unabhängig vom Insolvenzverfahren
erlassen, wenn das der Sache dienlich ist.
Mit Glück...
oneonone
2009-06-08 12:25:03 UTC
Permalink
die Altschulden sollen sehr wohl in die Insolvenz mit einfließen. Ist
auch durch persönlicher Erfahrungen der Mitglieder anderer Foren
bestätigt. Ob es dabei einen Unterschied zwischen Regel- und
Privatinsolvenz gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Zumindest machte
die Schuldnerberatung in diesem Punkt keinerlei Unterschied - nur halt
eben den, dass sie bei der "nicht-privaten" Variante nicht zuständig
seien...

Viel wichtiger: dieses Thema beantwortet die Frage nicht - nämlich was
passiert, wenn das Inso-Verfahren eröffnet ist und läuft, und DANN
während der Wohlverhaltensphase der Unterhalt nicht mehr gezahlt
werden kann.

Kann man (was mich in diesem Land nicht wundern würde^^) dazu
gezwungen werden, gefälligst trotz Jobverlust,ALG II o.ä. das nötige
Geld zu haben, und in der Folge bestraft werden, wenn das (oh Wunder)
nicht klappt?

Oder gibt es eine Regelung, die den Ausgang des Insolvenzverfahrens
NICHT negativ beinflusst? Und die möglichst nicht davon abhängt, dass
man von der Gnade oder dem Entgegenkommen des JA abhängig wird -
darauf zu hoffen, kann einem schließlich den Hals brechen...
ap
2009-06-08 14:45:04 UTC
Permalink
Post by oneonone
die Altschulden sollen sehr wohl in die Insolvenz mit einfließen. Ist
auch durch persönlicher Erfahrungen der Mitglieder anderer Foren
bestätigt.
Altschulden schon, aber keine Schulden aus Unterhaltsforderungen.
Post by oneonone
Viel wichtiger: dieses Thema beantwortet die Frage nicht - nämlich was
passiert, wenn das Inso-Verfahren eröffnet ist und läuft, und DANN
während der Wohlverhaltensphase der Unterhalt nicht mehr gezahlt
werden kann.
Du darfst in den 6 Jahren keine neuen Schulden machen. Machst du welche,
wird dir die Restschuldbefreiung verweigert.
So du in den Genuss von H4 kommen solltest, musst du ja im Antrag angeben,
dass du Unterhalt zahlen musst und dann gibt es mehr Geld vom Amt.

Gruß
ap
Frank Burmeister
2009-06-08 15:25:03 UTC
Permalink
Post by ap
Altschulden schon, aber keine Schulden aus Unterhaltsforderungen.
Natürlich auch Schulden aus Unterhaltsforderungen! Bei der
Privatinsolvenz werden ALLE(!) Schulden berücksichtigt!
Post by ap
Du darfst in den 6 Jahren keine neuen Schulden machen. Machst du welche,
wird dir die Restschuldbefreiung verweigert.
Da bin ich mir gar nicht so sicher, ob das für den laufenden Unterhalt
auch gilt. Der läuft zwar neu auf, ist aber meines Wissens kein Grund
die Restschuldbefreiung zu versagen.
oneonone
2009-06-08 16:10:13 UTC
Permalink
*grins* womit die Kernfrage weiter offen bliebe... *lach*

Übrigens stimmt das mit dem "mehr Geld vom Amt bei H4" so leider auch
nicht - den Fall hatte ich nach dem Crash schon und die interessiert
das einen feuchten Kehricht, solange die Kids nicht bei einem wohnen.
Und in dem Fall entfiele ja auch die Unterhaltsfrage in obiger Form^^

Aber da das auch nicht Gegenstand meiner Frage war, ist dieser Punkt
derzeit auch nicht so wichtig.

Ich hoffe nur,ich finde zum eigentlichen Problem noch eine Lösung -
sonst wird das ne ganz heiße Kiste.

Ich danke jedenfalls schon mal für die ersten Antworten und Eure
Mühe!
Frank Burmeister
2009-06-08 16:55:04 UTC
Permalink
Post by oneonone
*grins* womit die Kernfrage weiter offen bliebe... *lach*
Naja, wenn es nur um diese eine Frage ginge, dann ist das ja mit einem
Anwalt gut zu regeln ;-)
Post by oneonone
Übrigens stimmt das mit dem "mehr Geld vom Amt bei H4" so leider auch
nicht - den Fall hatte ich nach dem Crash schon und die interessiert
das einen feuchten Kehricht, solange die Kids nicht bei einem wohnen.
Und in dem Fall entfiele ja auch die Unterhaltsfrage in obiger Form^^
Kein Unterhalt wegen H4? Irre dich mal da nicht.

Punkt 1) Unterhaltsrecht existiert nur auf dem Papier. Wenn du großes
Glück hast, findest du einen Richter, der deiner Argumentation folgt,
ansonsten bleibt noch "Fiktion"...
Punkt 2) Du bist ein Mann.
Post by oneonone
Ich hoffe nur,ich finde zum eigentlichen Problem noch eine Lösung -
sonst wird das ne ganz heiße Kiste.
Auch nicht mehr so schlimm wie früher. Gehen momentan viele pleite...
ap
2009-06-08 17:20:13 UTC
Permalink
Post by ap
Altschulden schon, aber keine Schulden aus Unterhaltsforderungen.
Natürlich auch Schulden aus Unterhaltsforderungen! Bei der Privatinsolvenz
werden ALLE(!) Schulden berücksichtigt!
Kurz gegurgelt und schon gefunden :-)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltsschulden-Privatinsolvenz-__f27032.html

Somit steht fest, du hast recht.

Gruß
ap
oneonone
2009-06-08 22:00:04 UTC
Permalink
Nee nee - nicht "kein Unterhalt wegen H4" - "keine höheren H4-Bezüge
wegen Unterhalt" so rum meinte ich das. Das Amt hat wegen der
Unterhaltspflicht keinen Euro mehr rausgerückt. Würden sie nur machen,
wenn die Kids eben bei mir gewohnt hätten, war die Aussage. Egal.

Das Problem bleibt. Wenn es einen Versagungsgrund für die RSB
darstellen würde, wenn ich während der "Wohlfühlphase" (geiler
Begriff, heute hier gelesen, musste ich auch direkt mal verwenden...
*grins*) plötzlich außerstande wäre besagten Unterhalt zu zahlen, dann
wäre das ein ziemlich riskanter Drahtseilakt...

Ich warte mal noch ein bisl ab, ob hier noch jemand was genaueres
weiß, ehe ich zum RA renne. Wobei - "frag-einen-anwalt.de" scheint für
so was auch ne gute Adresse zu sein, hab da heut schon einiges
Interessantes gesehen...
ap
2009-06-09 05:04:29 UTC
Permalink
Post by oneonone
Nee nee - nicht "kein Unterhalt wegen H4" - "keine höheren H4-Bezüge
wegen Unterhalt" so rum meinte ich das. Das Amt hat wegen der
Unterhaltspflicht keinen Euro mehr rausgerückt. Würden sie nur machen,
wenn die Kids eben bei mir gewohnt hätten, war die Aussage. Egal.
Mir ist so, das mein Bekannter mehr H4 bekam, damit er seiner
Unterhaltspflicht nachkommen kann!
Muss ich doch noch mal nachfragen!

Gruß
ap
Michael Koslowski
2009-06-09 05:50:10 UTC
Permalink
Bei der Privatinsolvenz werden ALLE(!) Schulden berücksichtigt!
Das ist falsch. Schulden aus Straftaten fallen da raus. Damit meine ich
beispielsweise Schadenersatz, Schmerzensgeld, Gerichtskosten usw.



Michael
Frank Burmeister
2009-06-09 11:15:04 UTC
Permalink
Post by Michael Koslowski
Bei der Privatinsolvenz werden ALLE(!) Schulden berücksichtigt!
Das ist falsch. Schulden aus Straftaten fallen da raus. Damit meine ich
beispielsweise Schadenersatz, Schmerzensgeld, Gerichtskosten usw.
Das ist korrekt und habe ich aber nicht vergessen, da ich mich hier in
der Regel nicht mit Straftätern unterhalte (wobei die Sicht der Frauen
wohl anders wäre...) habe ich das mal ausgelassen.
Andreas Viehrig
2009-06-11 19:20:11 UTC
Permalink
Post by ap
[...]
So du in den Genuss von H4 kommen solltest, musst du ja im Antrag angeben,
dass du Unterhalt zahlen musst und dann gibt es mehr Geld vom Amt.
Bitte, was?

Dürfte man bitte erfahren, wie das Wunderland heißt, in welchem das so sein
soll?

Andi
--
"Optimismus ist nur Mangel an Information."

John Priestley
elwu
2009-06-11 21:10:09 UTC
Permalink
On Thu, 11 Jun 2009 19:20:11 +0000 (UTC), Andreas Viehrig
Post by Andreas Viehrig
Post by ap
So du in den Genuss von H4 kommen solltest, musst du ja im Antrag angeben,
dass du Unterhalt zahlen musst und dann gibt es mehr Geld vom Amt.
Dürfte man bitte erfahren, wie das Wunderland heißt, in welchem das so sein
soll?
Das würde ich auch gerne wissen. Meine Ex, seit ich ihr Faulenzertum
nicht mehr finanziere, ist sie ALG II - Empfängerin, hat noch nie
einen Cent Unterhalt gezahlt für unsere Tochter. Was allerdings das
übliche ist bei unterhaltsverpflichteten Müttern.

/elwu
ap
2009-06-13 15:55:03 UTC
Permalink
Post by elwu
On Thu, 11 Jun 2009 19:20:11 +0000 (UTC), Andreas Viehrig
Post by Andreas Viehrig
Post by ap
So du in den Genuss von H4 kommen solltest, musst du ja im Antrag angeben,
dass du Unterhalt zahlen musst und dann gibt es mehr Geld vom Amt.
Dürfte man bitte erfahren, wie das Wunderland heißt, in welchem das so sein
soll?
Das würde ich auch gerne wissen. Meine Ex, seit ich ihr Faulenzertum
nicht mehr finanziere, ist sie ALG II - Empfängerin, hat noch nie
einen Cent Unterhalt gezahlt für unsere Tochter. Was allerdings das
übliche ist bei unterhaltsverpflichteten Müttern.
Also, ich habe ihn heute nochmal fragen können.

Das gab tatsächlich bis vor einigen Monaten mehr H4, wenn man für ein Kind
Unterhalt zahlen musste. Jetzt gibt es das nicht mehr!

Soviel zum fürsorglichen, deutschen Staat :-(

Gruß
ap
Post by elwu
/elwu
Frank Burmeister
2009-06-14 11:10:04 UTC
Permalink
Post by ap
Das gab tatsächlich bis vor einigen Monaten mehr H4, wenn man für ein Kind
Unterhalt zahlen musste. Jetzt gibt es das nicht mehr!
Soviel zum fürsorglichen, deutschen Staat :-(
Wenn's um Sparen geht, sind Kinder gerade passend.

(Wehe aber, die Mutter/der Vater tut selbiges...)
ap
2009-06-14 18:40:05 UTC
Permalink
Post by Frank Burmeister
Post by ap
Das gab tatsächlich bis vor einigen Monaten mehr H4, wenn man für ein
Kind Unterhalt zahlen musste. Jetzt gibt es das nicht mehr!
Soviel zum fürsorglichen, deutschen Staat :-(
Wenn's um Sparen geht, sind Kinder gerade passend.
Nun, der Staat muss den notleidenen Banken Milliarden zahlen. Da bleibt für
popelige Kinder eben nichts übrig.
Die hätten mal lieber Saftläden wie die Commerzbank und Hypovereinsbank
baden gehen lassen sollen. Damit wäre viel Leid erspart worden und man hätte
noch Geld für die Kinder.
Post by Frank Burmeister
(Wehe aber, die Mutter/der Vater tut selbiges...)
Meine Ex zahlt seit 1994 keinen Unterhalt. Mache das mal als Mann, dann
sperren sie dich ein.

Gruß
ap
ap
2009-06-14 20:43:18 UTC
Permalink
Post by ap
Meine Ex zahlt seit 1994 keinen Unterhalt. Mache das mal als Mann, dann
sperren sie dich ein.
Ups - 2004 meinte ich :-)
Frank Burmeister
2009-06-14 22:00:03 UTC
Permalink
Post by ap
Nun, der Staat muss den notleidenen Banken Milliarden zahlen. Da bleibt für
popelige Kinder eben nichts übrig.
Das wäre auch zu menschlich. Passt nicht in den Kapitalismus.
Post by ap
Die hätten mal lieber Saftläden wie die Commerzbank und Hypovereinsbank
baden gehen lassen sollen. Damit wäre viel Leid erspart worden und man hätte
noch Geld für die Kinder.
Höre bitte auf, das grenzt schon an gesunden Menschenverstand. Das
kenne CDU und SPD Wähler nicht mehr...
Post by ap
Meine Ex zahlt seit 1994 keinen Unterhalt. Mache das mal als Mann, dann
sperren sie dich ein.
Aber nur wenn du doof bist. Musst halt nicht vor Gericht sagen, dass du
kein Bock hast für die Sau zu arbeiten, sondern reumütig 15 Minuten
alle Anstrengungen heucheln. Das hält man noch aus.

FRank B.
ap
2009-06-14 20:43:18 UTC
Permalink
Post by ap
Meine Ex zahlt seit 1994 keinen Unterhalt. Mache das mal als Mann, dann
sperren sie dich ein.
Ups - 2004 meinte ich :-)
Andreas Viehrig
2009-06-16 12:00:14 UTC
Permalink
Post by ap
Post by elwu
On Thu, 11 Jun 2009 19:20:11 +0000 (UTC), Andreas Viehrig
Post by Andreas Viehrig
Post by ap
So du in den Genuss von H4 kommen solltest, musst du ja im Antrag angeben,
dass du Unterhalt zahlen musst und dann gibt es mehr Geld vom Amt.
Dürfte man bitte erfahren, wie das Wunderland heißt, in welchem das so sein
soll?
Das würde ich auch gerne wissen. Meine Ex, seit ich ihr Faulenzertum
nicht mehr finanziere, ist sie ALG II - Empfängerin, hat noch nie
einen Cent Unterhalt gezahlt für unsere Tochter. Was allerdings das
übliche ist bei unterhaltsverpflichteten Müttern.
Also, ich habe ihn heute nochmal fragen können.
.................^^^

Wen denn eigentlich?
Post by ap
Das gab tatsächlich bis vor einigen Monaten mehr H4, wenn man für ein Kind
Unterhalt zahlen musste.
Sagen wir mal so: Ich könnte mich ja äwänthyl[tm] hinreißen lassen, das
gelegentlich[tm] wenigstens vorübergehend[tm] mal zu glauben, wenn es denn
da nur ein bißchen mehr als dieses aus dritter Hand (wessen Hand
überhaupt?) kolportierte Gerücht gäbe - so verführerisch das Gerücht auch
sein mag.
Post by ap
Jetzt gibt es das nicht mehr!
Und wann gab es das jemals?

Andi
--
"Ich denke, es ist kriminell, wie sich die Menschen über einen kleinen Mord
derart aufregen."

Patricia Highsmith
Wolfgang Eckle
2009-06-22 21:30:04 UTC
Permalink
Post by oneonone
Hallo erst mal... ^^
Mal so in den Raum geworfen - sehe ich das richtig?
Hm?
Post by oneonone
Infolge Crashs der eigenen Firma platt, Unterhaltspflicht für zwei
Kinder nach Trennung besteht ebenso - der ich aber nicht nachkommen
kann eben aufgrund der besagten Pleite und fehlendem Job.
man [Unterhaltsänderungsklage | Pfändungsschutzklage]
Post by oneonone
Im Falle einer Insolvenzanmeldung beträfe diese natürlich nur die bis
dahin geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen des Jugendamtes,
laufende Zahlungen wären nicht betroffen und müssten demzufolge
geleistet werden. Was ich (Job vorausgesetzt) ja auch gerne täte - nur
was ist, wenn der besagte Job wieder fliegen ginge und ich dazu nicht
in der Lage bin?
Du musst beweisen, dass du weder in der Lage warst oder bist _und_ alles
getan hast, um diesem Umstand abzuhelfen. Viel Glück dabei!
Post by oneonone
Gegenwärtiger Kenntnisstand ist, dass in diesem Fall der Gläubiger
"Jugendamt" aufgrund der "neu entstehenden" Unterhaltsschulden bei der
Restschuldbefreiung querschießen kann, so dass diese u.U. versagt
würde und im ärgsten Fall sogar mit einer Sperre gerechnet werden
müsste.
Telefoniere doch mal mit dem JA-Sachbearbeiter und schildere ihm deine
Lage. Das soll schon geholfen haben ;-).
Post by oneonone
Weiß da jemand hier Genaueres und lässt mich an seiner Weisheit
teilhaben? *g*
Mit der Weisheit ist da so 'ne Sache, wenn im jeweiligen Einzelfall
entschieden wird, wovon wir mal ausgehen müssen. Wundervolles Land!


MfG
Wolfgang

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