oneonone
2009-06-05 19:25:03 UTC
Hallo erst mal... ^^
Mal so in den Raum geworfen - sehe ich das richtig?
Infolge Crashs der eigenen Firma platt, Unterhaltspflicht für zwei
Kinder nach Trennung besteht ebenso - der ich aber nicht nachkommen
kann eben aufgrund der besagten Pleite und fehlendem Job.
Im Falle einer Insolvenzanmeldung beträfe diese natürlich nur die bis
dahin geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen des Jugendamtes,
laufende Zahlungen wären nicht betroffen und müssten demzufolge
geleistet werden. Was ich (Job vorausgesetzt) ja auch gerne täte - nur
was ist, wenn der besagte Job wieder fliegen ginge und ich dazu nicht
in der Lage bin?
Gegenwärtiger Kenntnisstand ist, dass in diesem Fall der Gläubiger
"Jugendamt" aufgrund der "neu entstehenden" Unterhaltsschulden bei der
Restschuldbefreiung querschießen kann, so dass diese u.U. versagt
würde und im ärgsten Fall sogar mit einer Sperre gerechnet werden
müsste.
Weiß da jemand hier Genaueres und lässt mich an seiner Weisheit
teilhaben? *g*
Mal so in den Raum geworfen - sehe ich das richtig?
Infolge Crashs der eigenen Firma platt, Unterhaltspflicht für zwei
Kinder nach Trennung besteht ebenso - der ich aber nicht nachkommen
kann eben aufgrund der besagten Pleite und fehlendem Job.
Im Falle einer Insolvenzanmeldung beträfe diese natürlich nur die bis
dahin geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen des Jugendamtes,
laufende Zahlungen wären nicht betroffen und müssten demzufolge
geleistet werden. Was ich (Job vorausgesetzt) ja auch gerne täte - nur
was ist, wenn der besagte Job wieder fliegen ginge und ich dazu nicht
in der Lage bin?
Gegenwärtiger Kenntnisstand ist, dass in diesem Fall der Gläubiger
"Jugendamt" aufgrund der "neu entstehenden" Unterhaltsschulden bei der
Restschuldbefreiung querschießen kann, so dass diese u.U. versagt
würde und im ärgsten Fall sogar mit einer Sperre gerechnet werden
müsste.
Weiß da jemand hier Genaueres und lässt mich an seiner Weisheit
teilhaben? *g*