Post by Rupert HaselbeckEs ist halt ein Problem, wenn man Hilfe haben möchte, aber die helfen
sollenden dann sogleich dumm anmacht (und den Frauen in der Praxis an die
Wäsche geht (egal, ob verbal oder tatsächlich).
Du bist so blöd, dass dich die Schweine beißen - bloß gut, dass meine
jetzige Therapeutin (seit etwa Anfang vorigen Jahres) sich aus der
ganzen Räuberpistiole einen feuchten Kehricht macht. Vermutlich auf
Grund einiger Menschenkenntnis, Lebens- und Berufserfahrung. Also
nochmal exclusiv für dich zum Mitmeißeln meine diesbezügl. Mail an OUG,
kurz nach Beginn meiner Behandlung dort:
From: Hartmut Kraus <***@web.de>
Date: Thu, 15 Dec 2016 21:52:17 +0100
To: Dr.med. Pascal Mathonia <***@ortho-unfall-germering.de>
Subject: Nichts im Mund haben, wenn Sie das lesen!
Sonst prusten Sie den Bildschirm voll!
Sehr geehrter Herr Dr. Mathonia, sehr geehrte Damen,
das Folgende nur bei Interesse zur Kenntnisnahme.
Wie war das: Es genügt nicht das Recht auf seiner Seite zu haben - man
muss auch mit der Justiz rechnen? Und mit der Presse:
http://www.merkur.de/lokales/starnberg/gauting/bewaehrung-uneinsichtigen-stalker-3495179.html
Von diesem "Stalker" haben Sie vielleicht auch gehört - aber wussten Sie
schon, dass ich das gewesen sein soll? Ich dachte ja, ich weiß, wie
Zeitungsenten entstehen, aber erst seitdem weiß ich's wirklich. Dass
Zeitungsleser i.A. für dumm verkauft werden, war mir ja bekannt - aber
wie blöd muss man erst sein, um sowas zu glauben? Da belästigt sie einer
monatelang in der Praxis, und keiner hilft ihr? Und dann vor Gericht:
"Was soll ich denn machen, wenn mein Chef mir auf den Dienstplan
schreibt: Ich muss den Kraus behandeln" ... Übrigens sehr gut, und als
Physiotherapeut kennt man die Stellen, die man nur antippen muss, und
der Patient kommt nie wieder - oder bleibt liegen, nötigenfalls für
immer. ;)
Also hier die Wahrheit:
http://www.hkraus.eu/einwaende.doc
http://www.hkraus.eu/sofortigeBeschwerdeAG.doc
http://www.hkraus.eu/sofortigeBeschwerdeLG.doc
(Das aber bitte nicht als "Vorlagen" für Schreiben in eigenen Prozessen
nehmen, da ist nämlich auch noch ein juristischer Fehler drin. Naja,
hinterher ist man immer schlauer.)
Und nicht falsch verstehen: Ich bin üblicherweise der Letzte, der solche
Themen breitträgt. Ich weiß auch nicht, wie oft ich Ausschluss der
Öffentlichkeit beantragt habe - dieses Schmierentheater wollte ich ihr
und mir ersparen. Die Gesetzeslage ist aber so, dass ich dazu nicht
antragsberechtigt war. (Nach dieser zusammengesponnenen und -gelogenen
"Anklageschrift" ging es um den Schutz ihrer Privatsphäre, nicht
meiner.) Außerdem: Wenn sie damit anfängt, indem sie private Post
breitlascht - und der Zeitungsschmierer dann so eine Verleumdung draus
macht ... Da muss man die Wahrheit mindestens genauso öffentlich machen,
oder?
Dazu könnte ich den (genauso ungeprüften) Abdruck meiner
Gegendarstellung in dieser Zeitung verlangen - aber was würde das schon
nützen. Das stünde einmal in der Zeitung, die ist spätestens am nächsten
Tag Altpapier, aber der "Artikel" steht "ewig" im Netz.
Also Aktualisierung: Herr Handel brach auch die Behandlung ab,
"Begründung: Ich hätte schlecht über seine Freunde geredet." (Ja klar -
sein früherer Chef und jetziger Konkurrent Coumans war plötzlich sein
Freund.) Und dann: "Im Interesse Ihrer Sicherheit rate ich Ihnen, sich
nicht mehr in meiner Praxis aufzuhalten. Ich sage nur: Frau Encke."
Mann, hab' ich jetzt einen Bammel ... Und ach du Schreck - jeder Schritt
vor die Tür kann ja jetzt ein Verstoß gegen meine Bewährungsauflage sein
- weiß ich denn, wo sie sich gerade aufhält / wohin sie sich bewegt ...
Nun, das ist jetzt schon wieder etwas länger her, und es wäre eh' besser
gewesen, ich hätte sie nie wieder gesehen - aber Fakt ist, dass die
Vorwürfe gegen mich zum größten Teil erstunken und erlogen waren. Aber
wenn zwei (offensichtlich
sehr gut abgesprochene) Aussagen gegen eine stehen - nix zu machen.
In diesem Zusammenhang hatte ich auch mal mit dem Dienststellenleiter
der PI Germering telefoniert - ich fand's nämlich Wahnsinn, dass ein
Polizist, der so eine Strafanzeige aufnimmt, dann im Prozess Zeuge ist.
(Was kann der denn bezeugen? Sachen, die er nie gesehen hat.) Der
Dienststellenleiter hat's mir aber plausibel erklärt - fragen Sie mich
heute nicht mehr, wie. Die Richterin hat Herrn PHM Strahberger
allerdings auch nichts zur Sache gefragt.
Dass dann aus meinen Formulierungen wie "Blödsinn / krimineller
Schwachsinn" kein Verfahren gegen mich wegen "Beleidigung" gemacht wurde
(was man früher auch schon mal versucht, dann allerdings eingestellt
hatte), lässt allerdings auch unschwer darauf schließen, dass der guten
Frau Dr. Conrad schon klar war, was wirklich Sache war. Mit der Wahrheit
kann man nun mal niemanden beleidigen. (§§ 185 - 187 StGB, die kann ich
inzwischen singen.) Kennen Sie übrigens diese Seite schon:
http://dejure.org
Sämtliche deutschen Gesetztestexte und die aktuelle Rechtsprechung, mit
Suchfunktionen und Querverweisen ... Was das mir an Anwalts- und
sonstigen Prozesskosten schon erspart hat, könnte ich im Leben nicht
bezahlen.
Z.B. wollte mir das AG Starnberg vor geraumer Zeit - wie wohl bis dato
allen - ja einreden, ich dürfte jegliche Verteidigungs- oder gar
"Angriffsmittel" nur über einen Anwalt vortragen. Ha ha. Anwaltszwang
gibt's im Zivilrecht ab Landgericht aufwärts, im Strafrecht überhaupt
nicht.
Grüße
Hartmut Kraus
--
http://www.hkraus.eu/