Post by Detlef MeiÃnerPost by Thomas HochsteinWenn ich eine Ware mit einem Wert von 100,- € für 10,- € erwerben
kann, sie auf dem Versand verlorengeht und ich dann 10,- € erstattet
erhalte, habe ich 90,- € verloren.
Die Frage ist doch, wie dieser Wert von 100 € ermittelt wird.
Ist Wert nicht ein Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage?
Wie auch immer man den Wert ermittelt: es gibt "Schnäppchen" und
übeteuerte Ware, es gibt Ein- und Verkaufspreise. Und es ist gerade
bei "Versteigerungen" - und insbesondere bei Ebay und vergleichbaren
Anbietern - nicht selten möglich, einen Artikel deutlich unter "Wert"
zu ersteigern, d.h. man müsste üblicherweise selbst deutlich mehr
dafür bezahlen und könnte ihn auch zu einem deutlich höheren Preis
weiterverkaufen.
Post by Detlef MeiÃnerUnd wenn ich nur 10 € bezahlt habe, kann ich nicht einen Verlust von 90
€ haben. Zumindest sehe ich das so.
Nehmen wir an, Du erwirbst bei Ebay / aus einer Insolvenzmasse / von
einem guten Freund einen gebrauchten Laptop im Wert von 100,- € für
10,- €. Du könntest ihn also für 100,- € verkaufen, und wenn er Dir
kaputtgeht, müsstest Du für 100,- € einen vergleichbaren "neuen"
Gebrauchten kaufen.
Wenn jetzt jemand Deinen Laptop nimmt und schwungvoll gegen die Wand
knallt, weil er sich über Dein letztes Posting im Usenet furchbar
geärgert hat, wie hoch ist dann Dein Schaden?
Ich würde sagen: 100,- €, denn das hättest Du für den Laptop bekommen
können, und das musst Du jetzt für ein vergleichbares Gerät aufwenden.
Dass Du aufgrund von glücklichen Umständen 90,- € gespart hast, ist
dafür nicht relevant. Auch ein großherziges Geschenk, dass Dir verehrt
wird, ist ja nicht deshalb nichts wert, weil Du es nicht bezahlen
musstest.
(Das gleiche gilt auch umgekehrt: wenn Du bei Ebay oder bei einem
"guten Freund" - der keiner ist - für dasselbe Gerät 200,- € zahlst,
obschon das normalerweise niemand tut, obwohl Du es nur für 100,- €
wieder loswerden würdest und obwohl es das Gerät an jeder Ecke für
100,- € gibt, dann hast Du nach seinem Verlust auch nur einen Schaden
in Höhe von 100,- € erlitten, obwohl Du dafür das Doppelte gezahlt
hast. Genau genommen hast Du nämlich bereits beim Kauf die anderen
100,- € in den Sand gesetzt. ;))
Im ersten Falle habe ich 10 Euro (für eine Ware) investiert. Die Ware
verschwindet. Demnach habe ich erst einmal 10 € Verlust, der auch
gegenüber der Versicherung nachzuweisen ist.
ich den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert erstattet, also die 100 €.
Zweiter Fall: Ich habe einen Verlust von 200 € erlitten. Der Betrag ist
nachweisbar.
Nachforschungen darüber anstellen, ob ich die Ware evtl. hätte billiger
Bei der Hausratsversicherung würde ich allerdings nur 100 € bekommen.