Discussion:
Benutzung Notfallsender
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-22 20:02:50 UTC
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Ich wandere oft alleine in USA, aber auch z.B. auf Teneriffa.
Für Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli kommt.
Der Rettungseinsatz kann schon mal 20.000 Euro kosten.
Dafür habe ich eine Versicherung.

Nun das Problem:
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck gerufen.
Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich übernehmen (können).

Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?

Wenn der Erkrankte oder seine Erben das Geld nicht aufbringen können - bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Ich sorge mich halt . . .

Gruß, Wolfgang
Stefan Schmitz
2017-09-22 20:35:43 UTC
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Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich wandere oft alleine in USA, aber auch z.B. auf Teneriffa.
Für Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli kommt.
Der Rettungseinsatz kann schon mal 20.000 Euro kosten.
Dafür habe ich eine Versicherung.
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck gerufen.
Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich übernehmen (können).
Wieso haftest denn du für die Kosten? Hast du das so mit dem Anbieter des
Senders vereinbart?
Und deine Versicherung deckt nur den Fall ab, dass du selbst Hilfe brauchst?
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-23 09:20:49 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Wieso haftest denn du für die Kosten? Hast du das so mit dem Anbieter des
Senders vereinbart?
Und deine Versicherung deckt nur den Fall ab, dass du selbst Hilfe brauchst?
Der Anbieter des SEnders hat nichts mit der Nutzung der Notfallfrequenzen zu tun.
Ich bezahle für diese Nutzung durch mich persönlich und bin für die Kosten der Bergung meiner Person versichert, nicht für andere Personen
U***@web.de
2017-09-23 09:56:20 UTC
Permalink
Moin,
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Stefan Schmitz
Wieso haftest denn du für die Kosten? Hast du das so mit dem Anbieter des
Senders vereinbart?
Und deine Versicherung deckt nur den Fall ab, dass du selbst Hilfe brauchst?
Der Anbieter des SEnders hat nichts mit der Nutzung der Notfallfrequenzen zu tun.
Ich bezahle für diese Nutzung durch mich persönlich und bin für die Kosten der Bergung meiner Person versichert, nicht für andere Personen
Dann würde ich versuchen, ein Angebot für die
Ausweitung der Versicherung einzuholen.

Die Prämie magst Du auf die Gruppe umlegen.

Wenn nicht, läuft jeder mit ein paar Tagen Abstand.

Die Versicherung kann ja nachrangig abgeschlossen werden,
weil es nicht Deine Hauptaufgabe ist,
Bergung Dritter abzusichern.

Gruß, ULF
Christian Müller
2017-09-23 07:29:44 UTC
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Post by Wolfgang Kieckbusch
Für Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli kommt.
[...]
Post by Wolfgang Kieckbusch
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit Herzproblemen um,
dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck gerufen.
Woher wissen deine Mitwanderer von deinem Sender?
Hast du denen das gesagt - "schaut her, das ist ein Sender, mit dem ICH mir Hilfe
holen kann. Wenn einer von EUCH umkippt, hat er Pech."

Kannst du die Situation nicht dadurch entschärfen, indem du vor dem Beginn der
Wanderung sagst, dass die Benutzung deines Senders Geld kostet?
Das ist für dich ja auch ein Stück Sicherheit, denn wenn es unterwegs einen
Notfall gibt und du dann erst anfängst, die Finanzen zu klären, dann kann es
gut sein, dass dir ein Stärkerer einfach auf die Fresse haut und dann den Notruf betätigt.
Dann hast du eine verbogene Visage und die Kosten.

Wenn du dich vor der Wanderung zum Unsympath gemacht hast, hast du das Problem
der Kosten ja nicht mehr, denn dann wird aus der Gruppenwanderung eine Soloexpedition.


Gruß Christian
Detlef Meißner
2017-09-23 08:22:38 UTC
Permalink
Post by Christian Müller
Post by Wolfgang Kieckbusch
Für Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli kommt.
[...]
Post by Wolfgang Kieckbusch
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit Herzproblemen um,
dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck gerufen.
Woher wissen deine Mitwanderer von deinem Sender?
Du Frage habe ich mir auch gestellt.
Post by Christian Müller
Hast du denen das gesagt - "schaut her, das ist ein Sender, mit dem ICH mir Hilfe
holen kann. Wenn einer von EUCH umkippt, hat er Pech."
Kannst du die Situation nicht dadurch entschärfen, indem du vor dem Beginn der
Wanderung sagst, dass die Benutzung deines Senders Geld kostet?
Das ist für dich ja auch ein Stück Sicherheit, denn wenn es unterwegs einen
Notfall gibt und du dann erst anfängst, die Finanzen zu klären, dann kann es
gut sein, dass dir ein Stärkerer einfach auf die Fresse haut und dann den Notruf betätigt.
Dann hast du eine verbogene Visage und die Kosten.
Ich war nach seinem Post davon ausgegangen, dass er den Notfallsender
benötigt, wenn er allein ist. So etwas gibt es ja auch bei uns für
ältere bzw. hilfsbedürftige Menschen, die allein leben.
Post by Christian Müller
Wenn du dich vor der Wanderung zum Unsympath gemacht hast, hast du das Problem
der Kosten ja nicht mehr, denn dann wird aus der Gruppenwanderung eine Soloexpedition.
Wenn jemand aus der Gruppe weiß, dass beim Drücken ein Heli kommt, dann
machen sich manche vielleicht sogar einen Spaß daraus, das mal
auszuprobieren.

Detlef
Christian Müller
2017-09-23 09:02:07 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Ich war nach seinem Post davon ausgegangen, dass er den Notfallsender
benötigt, wenn er allein ist.
Überschätz nicht die Hilfekraft einer Gruppe.
Wenn jemand mit einem Herzproblem ausfällt,
dann muss eine Gruppe von Leuten keine Garantie
darstellen, dass der Verunglückte überlebt.
Die Gruppe muss nämlich in diese Notsituation
eingespielt sein. Es nützt nichts, wenn der
Stärkste der Gruppe die Herzmassage durchführt,
wenn der Rest der Gruppe nicht in der Lage ist,
den Abtransport zu realisieren.

Die "erste Hilfe" unterscheidet sich deutlich
vom Ort des Geschehens - im Supermarkt ist es ok,
wenn jeder mal dem Verunglückten die Rippen bricht.
Irgendwann kommt dann schon der Sanitäter.
In der Pampa ist es damit nicht getan.
Da ist der Notrufsender einem eigenmächtig
organisiertem Abtransport vorzuziehen.
Post by Detlef Meißner
So etwas gibt es ja auch bei uns für ältere bzw.
hilfsbedürftige Menschen, die allein leben.
Wenn ich - alleine - bei einer Person zu Besuch
wären, die gerade verunglückt, dann würde ich den
Hausnotruf auslösen und mich dann an die erste Hilfe
begeben. Wenn die Notrufeinrichtung richtig installiert
ist, dann kann ich beim Wiederbeleben mit dem Notrufcenter
"über die Luft" freisprechen und die Lage abklären.
Wenn die Notrufeinrichtung falsch installiert ist oder
der Unfall an einer unpassenden Stelle (Keller, vor dem
Haus, an einem Ort, der nicht durch die Sprechverbindung
erfasst ist) stattfindet, dann bekommt das Notrufcenter
keine Information und muss entsprechend der vorgegebenen
Wünsche handeln (Hausmeister in den nächsten Stunden oder
Notarzt sofort schicken).
Post by Detlef Meißner
Wenn jemand aus der Gruppe weiß, dass beim Drücken ein Heli kommt,
dann machen sich manche vielleicht sogar einen Spaß daraus, das
mal auszuprobieren.
Diese Gefahr sehe ich nicht.
Wenn Wolfgang noch fit ist, kann er sicherlich die anderen vom Drücken
der Taste abhalten. Sollte Wolfgang unfit werden, ist es ja in
seinem Interesse, dass sogar ein Spaßvogel dafür sorgen kann,
dass er Hilfe erfährt.

Hmm, kann der Spaßvogel, wenn er zum Ernstvogel wird, Wolfgang in
seiner Notsituation fragen, was dieser für das Drücken der Taste
bereit zu zahlen ist...?


Gruß Christian
U***@web.de
2017-09-23 10:25:21 UTC
Permalink
Moin,
Post by Christian Müller
Überschätz nicht die Hilfekraft einer Gruppe.
Wenn jemand mit einem Herzproblem ausfällt,
dann muss eine Gruppe von Leuten keine Garantie
darstellen, dass der Verunglückte überlebt.
Die Gruppe muss nämlich in diese Notsituation
eingespielt sein.
Wie lange muß die Gruppe trainieren,
bevor sie Deiner Ansicht nach loswandern
dürfen sollte?
Post by Christian Müller
Es nützt nichts, wenn der
Stärkste der Gruppe die Herzmassage durchführt,
wenn der Rest der Gruppe nicht in der Lage ist,
den Abtransport zu realisieren.
Beim Tragen wird man kaum zugleich herzmassieren.

Aber ein anderer sollte in der Lage sein,
die Rettung zu rufen.

Ggf. können sich die Herzmassierer
auch abwechseln, soll auf die Dauer
anstrengend sein.

Gruß, ULF
Christian Müller
2017-09-23 10:48:02 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Wie lange muß die Gruppe trainieren,
bevor sie Deiner Ansicht nach loswandern
dürfen sollte?
Gar nicht.
Ein perfektes Funktionieren kann man bei zufällig
ausgewählten Personen nicht erwarten oder trainieren.
Es gehört zum persönlichen Schicksal, dass man,
wenn man in der Einöde verunfallt, mit der unmittelbar
umgebenden Hilfe auskommen muss.
Post by U***@web.de
Beim Tragen wird man kaum zugleich herzmassieren.
Zum Tragen wird es wohl nicht kommen, denn wenn die
Gruppe das vorab bedacht (und entsprechendes Gerät
mitgenommen) hätte, hätte Wolfgang seine Finanzen klären können.
Post by U***@web.de
Aber ein anderer sollte in der Lage sein, die Rettung zu rufen.
Wenn das noch funktioniert, dann muss man ja nicht den teuren
Notruf (im Sinne von Funksignal, nicht Gespräch) als Erstmaßnahme tätigen.
Da hilft einem das Gespräch mit einem Sanitäter wesentlich mehr.
Wenn sich beim Kommunizieren herausstellt, dass ein Helikopter
notwendig ist, kann der ja vom Sanitäter losegesendet werden.
Das ist dann noch besser als der pauschale Helikopter aufgrund
Wolfgangs Sender, denn der fallbezogene Heli hat genau das
an Bord, was vor Ort gebraucht wird.
Post by U***@web.de
Ggf. können sich die Herzmassierer auch abwechseln,
soll auf die Dauer anstrengend sein.
Ggf?
Die Wiederbelebung ist ein Knochenjob - für den Patienten,
sowie auch für den Retter.
Drei Personen sollten es schon sein - einer der pustet und
zwei, die abwechselnd prügeln.


Gruß Christian
Helmut Richter
2017-09-23 11:02:46 UTC
Permalink
Post by Christian Müller
Die Wiederbelebung ist ein Knochenjob - für den Patienten,
sowie auch für den Retter.
Drei Personen sollten es schon sein - einer der pustet und
zwei, die abwechselnd prügeln.
Und "Wiederbelebung" ist ein Euphemismus. Normalerweise bekommt man
dadurch das Herz nicht zum Schlagen, sondern erhält nur einen
Notkreislauf zur Versorgung des Hirns aufrecht, bis der Arzt --
hoffentlich -- wiederbeleben kann. Wo ein Defi zur Verfügung steht, kann
auch ein Laie mitunter wiederbeleben, aber durch Herzdruckmassage
normalerweise nicht.
--
Helmut Richter
Harald Klotz
2017-09-23 09:06:49 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Christian Müller
Woher wissen deine Mitwanderer von deinem Sender?
Du Frage habe ich mir auch gestellt.
Wo gibt es solche weltweit funktionierenden Sender, die zu allem
Überfluss ohne Rückfrage einen Helokipter schicken?
Post by Detlef Meißner
Ich war nach seinem Post davon ausgegangen, dass er den Notfallsender
benötigt, wenn er allein ist. So etwas gibt es ja auch bei uns für
ältere bzw. hilfsbedürftige Menschen, die allein leben.
Im Nahbereich unter Nutzung des gewöhnlichn Telefons mit
Freisprecheinrichtung.

Grüße Harald
Christian Müller
2017-09-23 09:23:23 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Wo gibt es solche weltweit funktionierenden Sender,
Satellitenverbindung, gekoppelt mit dem Versuch, eine
beliebige GSM-Verbindung zu erreichen.
Dein GPS hat den Standort ja schon vor dem Unfall erfasst.
Post by Harald Klotz
die zu allem Überfluss ohne Rückfrage einen Helokipter schicken?
Wieso sollten die rückfragen, wenn ausgemacht ist, dass bei
einem eintreffenden Notruf jemand sich auf den Weg macht und
dabei alles von Aua-Pflaster bis Notarzt dabeihat?
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Ich war nach seinem Post davon ausgegangen, dass er den Notfallsender
benötigt, wenn er allein ist. So etwas gibt es ja auch bei uns für
ältere bzw. hilfsbedürftige Menschen, die allein leben.
Im Nahbereich unter Nutzung des gewöhnlichn Telefons mit Freisprecheinrichtung.
Bei geplanten Unfällen funktioniert das.
In meinem Verwandtenkreis hat es jemand geschafft, sieben mal
so zu verunglücken, dass ein Krankentransport zu einem Krankenhaus
notwendig wurde, wo dann ein Knochenbruch zu behandeln war.
Diese Person hat vier DECT-Telefone und einen Handgelenksender
für eine Hausnotruf-Freisprecheinrichtung.
Trotzdem wurde die Alarmierung alleine durch das Rufen der
verunfallten Person erreicht.

Technik ist eine wunderbare Einrichtung - im Notfall kann
sie aber wertlos sein, wenn man die Existenz der Technik
vergisst oder im Bedienen nicht geübt ist.


Gruß Christian
Harald Klotz
2017-09-23 20:59:50 UTC
Permalink
Post by Christian Müller
Post by Harald Klotz
Wo gibt es solche weltweit funktionierenden Sender,
Satellitenverbindung, gekoppelt mit dem Versuch, eine
beliebige GSM-Verbindung zu erreichen.
Die Satellitentelefone, die ich gesehen habe waren recht groß.
Und wenn man eine Telefonvrbindung hat, warum nicht kommunizieren?
Post by Christian Müller
Post by Harald Klotz
die zu allem Überfluss ohne Rückfrage einen Helikopter schicken?
Wieso sollten die rückfragen, wenn ausgemacht ist, dass bei
einem eintreffenden Notruf jemand sich auf den Weg macht und
dabei alles von Aua-Pflaster bis Notarzt dabeihat?
Welchen Sinn macht so ein einseitiges System?
Post by Christian Müller
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Ich war nach seinem Post davon ausgegangen, dass er den Notfallsender
benötigt, wenn er allein ist. So etwas gibt es ja auch bei uns für
ältere bzw. hilfsbedürftige Menschen, die allein leben.
Im Nahbereich unter Nutzung des gewöhnlichn Telefons mit
Freisprecheinrichtung.
Bei geplanten Unfällen funktioniert das.
Das muss man nicht planen.
Post by Christian Müller
In meinem Verwandtenkreis hat es jemand geschafft, sieben mal
so zu verunglücken, dass ein Krankentransport zu einem Krankenhaus
notwendig wurde, wo dann ein Knochenbruch zu behandeln war.
Was willst du damit sagen?
Post by Christian Müller
Diese Person hat vier DECT-Telefone und einen Handgelenksender
für eine Hausnotruf-Freisprecheinrichtung.
Trotzdem wurde die Alarmierung alleine durch das Rufen der
verunfallten Person erreicht.
Was meinst du mit trotzdem?
Post by Christian Müller
Technik ist eine wunderbare Einrichtung - im Notfall kann
sie aber wertlos sein, wenn man die Existenz der Technik
vergisst oder im Bedienen nicht geübt ist.
Du willst also sagen, dass die Person den Hausnotruf nicht genutzt hat.

Grüße Harald
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-23 09:28:21 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Wo gibt es solche weltweit funktionierenden Sender, die zu allem
Überfluss ohne Rückfrage einen Helokipter schicken?
Gibt es in jedem Outdoorladen, heißt SPOT.
Kann nur minimal senden, nicht empfangen.

Es gibt als (teure) Alternative Satellitentelefone.
Detlef Meißner
2017-09-23 13:55:16 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Post by Christian Müller
Woher wissen deine Mitwanderer von deinem Sender?
Du Frage habe ich mir auch gestellt.
Wo gibt es solche weltweit funktionierenden Sender, die zu allem
Überfluss ohne Rückfrage einen Helokipter schicken?
Und wie weit ist der nächste Heli entfernt?
In den Rocky Mountains dürfte das etwas schwierig sein.
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Ich war nach seinem Post davon ausgegangen, dass er den Notfallsender
benötigt, wenn er allein ist. So etwas gibt es ja auch bei uns für
ältere bzw. hilfsbedürftige Menschen, die allein leben.
Im Nahbereich unter Nutzung des gewöhnlichn Telefons mit
Freisprecheinrichtung.
Ja.
Und WIMRE gibt es so eine Art Notknopf auch in bestimmten Autos. Gibt's
einen Unfall, dann wird $Irgendwer automatisch benachrichtigt.
Oder war das nur eine Zukunftsversion des ADAC?

Heutzutage steigt ja auch Hinz und Kunz ohne Vorbereitung auf einen
Berg. Kann ja nicht viel passieren, habe ja mein Handy dabei.

Ich hoffe nur, die Rechnung fällt entsprechend üppig aus!

Detlef
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-23 09:24:30 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Wenn jemand aus der Gruppe weiß, dass beim Drücken ein Heli kommt, dann
machen sich manche vielleicht sogar einen Spaß daraus, das mal
auszuprobieren.
Das geht an meiner FRage vorbei.
Solch dumme Leute habe ich auf Wanderungen noch nicht erlebt.
Das Drücken der Taste durch Fremde würde ich bemerken - ein erneutes Drücken storniert den Notruf.
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-23 09:22:08 UTC
Permalink
Post by Christian Müller
Woher wissen deine Mitwanderer von deinem Sender?
Das geht an meiner Frage vorbei.
Das Gerät hängt wegen der dauerhaften Funkverbindung außen am Rucksack.
Christian Müller
2017-09-23 09:39:47 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Das geht an meiner Frage vorbei.
Es liegt in der Natur der Sache, dann Außenstehende Fragen stellen,
wenn du in einem öffentlichen Raum auftritts.

Was hast du denn erwartet, wenn du deine egoistische Einstellung zur Schau stellst?
Sei froh, dass es diese Group gibt, wo sich andere Gedanken machen,
die du anscheinend nicht nachvollzogen hast.
Es ist besser, wenn dir hier Ratschläge gegeben werden, als wenn du
erst in der Pampa unter dem Zeitdruck von 7 Minuten Entscheidungen treffen musst.

Bedenke: Die 7 Minuten gelten für deine Verhandlungen mit den Banken UND
die Anfahrt des Notarztes.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Das Gerät hängt wegen der dauerhaften Funkverbindung außen am Rucksack.
So ein Gerät kann man natürlich nicht in einer Hülle verstecken.


Gruß Christian
Jens Mander
2017-09-25 10:54:44 UTC
Permalink
Post by Christian Müller
Kannst du die Situation nicht dadurch entschärfen, indem du vor dem Beginn der
Wanderung sagst, dass die Benutzung deines Senders Geld kostet?
Das ist für dich ja auch ein Stück Sicherheit, denn wenn es unterwegs einen
Notfall gibt und du dann erst anfängst, die Finanzen zu klären, dann kann es
gut sein, dass dir ein Stärkerer einfach auf die Fresse haut und dann
den Notruf betätigt.
Und zwar zu Recht. Wer jemanden aus Geldgründen sterben lässt - auch
indem er nur mit Diskussionen um die Finanzen die Rettung verzögert -
hat in meinen Augen selbst kein Recht mehr zu existieren.

Die Frage des OP ist (gerade deshalb) natürlich berechtigt.
Erwin Denzler
2017-09-23 09:17:12 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Da sich die Frage auf ein Geschehnis in ausländischen Staaten bezieht,
wäre das (auch) in Bezug auf die dortige Rechtslage zu prüfen. Da ist
vieles denkbar.

Den Besitz des Gerätes zu verheimlichen ist keine gute Idee, dann können
die Begleiter für den nicht mehr handlungsfähigen Besitzer auch keine
Hilfe rufen. Wenn sie es aber wissen, werden sie im Ernstfall auch ohne
seine Zustimmung handeln.

E.D.
Ingo Stiller
2017-09-23 10:12:33 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Meiner Meinung nach als Laie: Ja.
Ich hätte im Rahmen meiner Möglichkeiten Ersthilfe leisten können
Post by Wolfgang Kieckbusch
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck gerufen.
Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich übernehmen (können).
Ob Kosten per solchen Situationen rechtlich eine Rolle spielen?
Wage ich zu bezweifeln.
"Wenn ich mich jetzt zu dem blutenden Kranken runter beuge, könnte mein Anzug dreckig werden. Dann lieber nicht".
Mit so einer "Ausrede" werde ich vor Gericht wohl nicht weit kommen.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wenn der Erkrankte oder seine Erben das Geld nicht aufbringen können - bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Allgemeines Lebensrisiko?
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich sorge mich halt . . .
Ich würde mir da keine all zu großen Sorgen machen, die Wahrscheinlichkeit das so etwas passiert ist sehr gering.
Und man hat hinterher das Gefühl, man ist ein "Held" (Im Sinne, man konnte etwas tun, man konnte ein Menschenleben retten)

Gruß Ingo
Detlef Meißner
2017-09-23 14:01:28 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Meiner Meinung nach als Laie: Ja.
Ich hätte im Rahmen meiner Möglichkeiten Ersthilfe leisten können
Meiner Meinung nach auch ja. Lebensrettung geht vor Sachschaden (in
Deutschland).
Post by Ingo Stiller
Post by Wolfgang Kieckbusch
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck gerufen.
Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich übernehmen (können).
Ob Kosten per solchen Situationen rechtlich eine Rolle spielen?
Wage ich zu bezweifeln.
Prinzipiell schon, sollten aber gedanklich in den Hintergrund treten.
Post by Ingo Stiller
"Wenn ich mich jetzt zu dem blutenden Kranken runter beuge, könnte mein Anzug dreckig werden. Dann lieber nicht".
Mit so einer "Ausrede" werde ich vor Gericht wohl nicht weit kommen.
Richtig. Es gibt solche Fälle immer mal wieder.
Normalerweise bezahlen dann die Versicherungen des Geschädigten.
Post by Ingo Stiller
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wenn der Erkrankte oder seine Erben das Geld nicht aufbringen können - bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Allgemeines Lebensrisiko?
Ja.
Neulich wurde im TV berichtet, dass es Fälle geben kann, in denen man
auf seinen Kosten sitzen bleibt. Das ist jemand mit seinem Auto, um dem
Rettungsfahrzeug Platz zu machen, über eine hohe Bordsteinkante gefahren
und hat das Auto demoliert. Er blieb auf dem Schaden sitzen. Es wurden
noch ein paar Fälle aufgeführt, an die ich mich aber nicht mehr erinnern
kann.
Post by Ingo Stiller
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich sorge mich halt . . .
Ich würde mir da keine all zu großen Sorgen machen, die Wahrscheinlichkeit das so etwas passiert ist sehr gering.
Und man hat hinterher das Gefühl, man ist ein "Held" (Im Sinne, man konnte etwas tun, man konnte ein Menschenleben retten)
Klar, aber wenn's dann mal passiert, kann es evtl. teuer werden.

Hinterher kommt dann so ein ganz Schlauer mit seinem Rechtsanwalt, der
dann behauptet, der Notruf sei gar nicht notwendig gewesen.

Detlef
Ingo Stiller
2017-09-23 14:18:12 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Hinterher kommt dann so ein ganz Schlauer mit seinem Rechtsanwalt, der
dann behauptet, der Notruf sei gar nicht notwendig gewesen.
Das wird aber stark vom Richter abhängen wie er das Bemühen würdigt.
Wenn ich als Laie versuche jemanden durch Herzmassage am Leben zu halten und ihm dabei eine Rippe breche, wird mir das regelmäßig nicht als Körperverletzung ausgelegt.
Als Laie bin ich "relativ vogelfrei"*), was solche Dinge angeht.
Das zählt der Wille, etwas zu tun, mehr als die "Durchführungsdetails".
So jedenfalls mein Rechtsverständnis für die Situation in Deutschland.

Gruß Ingo
*) Wenn man mir konkret nachweisen kann, dass ich vorsätzlich Mist gebaut habe, sieht das natürlich anders aus
Detlef Meißner
2017-09-23 14:28:38 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Post by Detlef Meißner
Hinterher kommt dann so ein ganz Schlauer mit seinem Rechtsanwalt, der
dann behauptet, der Notruf sei gar nicht notwendig gewesen.
Das wird aber stark vom Richter abhängen wie er das Bemühen würdigt.
Richtig. Aber es ist für viele Menschen eine enorme psychische
Belastung, vor Gericht zu gehen. Eine Rechtsschutzversicherung
allerdings kann die Anzahl der schlaflosen Nächte stark reduzieren.
Post by Ingo Stiller
Wenn ich als Laie versuche jemanden durch Herzmassage am Leben zu halten und ihm dabei eine Rippe breche, wird mir das regelmäßig nicht als Körperverletzung ausgelegt.
Als Laie bin ich "relativ vogelfrei"*), was solche Dinge angeht.
Das zählt der Wille, etwas zu tun, mehr als die "Durchführungsdetails".
So jedenfalls mein Rechtsverständnis für die Situation in Deutschland.
Ja, das ist so auch richtig.
Ich bezog mich aber jetzt nicht zwingend auf Herzmassage, sondern auf
andere Notfälle. Manchmal erscheint so etwas tragisch, ist aber völlig
harmlos.
Mir persönlich ist so ein Fall mal begegnet, dass jemand einen
epileptischen Anfall hatte, was ich aber nicht wusste. Das sah dann
extrem gefährlich aus, war aber dann doch relativ harmlos.

Detlef
Ingo Stiller
2017-09-23 16:36:26 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Mir persönlich ist so ein Fall mal begegnet, dass jemand einen
epileptischen Anfall hatte, was ich aber nicht wusste. Das sah dann
extrem gefährlich aus, war aber dann doch relativ harmlos.
An einen epileptischen Anfall war ich auch mal involviert.
In einem Café hört man wie jemand hinfällt und dann ruft die Bedienung ganz aufgeregt: "Ist ein Arzt anwesend"
Ich bin dann man hingegangen und tatsächlich lag ein Mann am Boden und krampfte.
Darauf habe ich mich (obwohl in mit dem Arztberuf nun gar nichts zu tun habe) der Sache angenommen. Kopf vorsichtig hoch gehoben und auf meinen Beinen fixiert, so dass er nicht weiter sich irgendwo anschlägt. Was mir da erst auffiel, dass er schon eine Platzwunde am Kopf hatte und blutete. Was solls.
Als ich dann nach einem hölzernen Kochläufe gefragt habe, habe mich alle dumm angeschaut, auf Nachdruck bekam ich dann einen und könnte diesen auch zwischen die Zähne des Mannes bringen, so dass die Gefahr, dass er sich auf die Zunge beißt gebannt war.
Ein paar Minuten später kam die Notärztin und hat übernommen.
Die Leute später im Bus müssen dumm geguckt haben, als ich mit einer notdürftig gereinigten, mit Blut bedeckten Hose eingestiegen bin :-)

Einige Tage später habe ich den Mann nochmal im Café getroffen und er wollte die Reinigung bezahlen. Habe dankend abgelehnt, mir war wichtiger, dass er sich wieder erholt hatte

Gruß Ingo
Detlef Meißner
2017-09-23 16:52:13 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Einige Tage später habe ich den Mann nochmal im Café getroffen und er wollte die Reinigung bezahlen. Habe dankend abgelehnt, mir war wichtiger, dass er sich wieder erholt hatte
Ich denke, da hilft man gern.
Ich bin auch hilfsbereit und gebe dann auch ein paar Euro dran.

Häufig wird man auch gefragt, was das ganze denn koste (Benzin spenden,
Abschleppen usw.). Ich sage dann, wichtiger sei mir, derjenige würde
auch jemand andren helfen.
Ob dadurch die Welt besser wird? Vielleicht ein ganz, ganz klein wenig.

Detlef
Lars Bräsicke
2017-09-24 10:57:21 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Als ich dann nach einem hölzernen Kochläufe gefragt habe, habe mich alle dumm angeschaut, auf Nachdruck bekam ich dann einen und könnte diesen auch zwischen die Zähne des Mannes bringen, so dass die Gefahr, dass er sich auf die Zunge beißt gebannt war.
Fürs nächste Mal:
Derlei tut man nicht mehr. Die Gefahr, durch Beißkeile zu verletzen, ist
größer als die Gefahr eines Zungenbisses.
Ingo Stiller
2017-09-24 12:22:21 UTC
Permalink
Post by Lars Bräsicke
Derlei tut man nicht mehr. Die Gefahr, durch Beißkeile zu verletzen, ist
größer als die Gefahr eines Zungenbisses.
Danke für den Tipp
Ich hoffe bloß, es wird kein nächstes Mal mehr geben :-)

Gruß Ingo
Dorothee Hermann
2017-09-24 14:28:21 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Als ich dann nach einem hölzernen Kochläufe gefragt habe, habe
mich alle dumm angeschaut, auf Nachdruck bekam ich dann einen und
könnte diesen auch zwischen die Zähne des Mannes bringen, so dass
die Gefahr, dass er sich auf die Zunge beißt gebannt war.
Fürs nächste Mal: Derlei tut man nicht mehr. Die Gefahr, durch
Beißkeile zu verletzen, ist größer als die Gefahr eines
Zungenbisses.
Und was viele Menschen auch nicht wissen ist, dass viele Epileptiker
(und manchmal noch nicht erkannte) kleine, fast nicht äußerlich als
solche erkennbare Anfälle und Ereignisse haben.
(Im weiteren Bekanntenkreis ist jemand, deshalb weiß ich das)

Da es aber nicht zum Themenkreis dieser NG passt - stell ich nur einen
hinweisenden Link ein - wer mag, kann sich da kundig machen und
weiterhin informieren:
http://www.apotheken-umschau.de/Gehirn/Epilepsie-Symptome-und-Anfallsformen-119203_2.html

Dorothee
Ingo Stiller
2017-09-24 18:02:54 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Da es aber nicht zum Themenkreis dieser NG passt - stell ich nur einen
hinweisenden Link ein - wer mag, kann sich da kundig machen und
http://www.apotheken-umschau.de/Gehirn/Epilepsie-Symptome-und-Anfallsformen-119203_2.html
Danke für den Link.
Dann habe ich damals wohl einiges falsch gemacht.
Wobei ich meine, die damaligen Aussagen zu Ersthilfemaßnahmen waren noch andere.
Und irgendwie habe ich immer noch ein gutes Gefühl, jemanden geholfen zu haben.

Beim nächsten "Anlass" werde ich mich halt leicht anders verhalten :-)

Gruß Ingo
Wolfgang Jäth
2017-09-25 05:19:24 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Post by Dorothee Hermann
Da es aber nicht zum Themenkreis dieser NG passt - stell ich nur einen
hinweisenden Link ein - wer mag, kann sich da kundig machen und
http://www.apotheken-umschau.de/Gehirn/Epilepsie-Symptome-und-Anfallsformen-119203_2.html
Danke für den Link.
Dann habe ich damals wohl einiges falsch gemacht.
Wobei ich meine, die damaligen Aussagen zu Ersthilfemaßnahmen waren noch andere.
Und irgendwie habe ich immer noch ein gutes Gefühl, jemanden geholfen zu haben.
Hast du auch; nach bestem Wissen und Gewissen, wie man so schön sagt,
und mehr kann man nicht verlangen.

Wolfgang
--
Dorothee Hermann
2017-09-25 15:48:16 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Danke für den Link.
Dann habe ich damals wohl einiges falsch gemacht.
Also in keiner, aber auch in gar keiner Weise wollte ich den Hauch
einer Kritik an Dir üben.
Du hast etwas sehr Wichtiges gemacht, nämlich 'etwas getan'!
Dieses Liegen-/Stehenlassen, diese Untätigkeit, wird leider genauso
nachgeahmt, wie die tätige Hilfe.
Meistens ist es so, wenn einer auf eine unklare Situation zugeht, die
Person fragt, andere anspricht, um einen 'Raum' zu schaffen (die Leute
gehen sonst einfach vorbei und stolpern womöglich noch über einen am
Boden liegenden) und dann die Hilfe leistet, zu der er fähig ist (ob das
nun Zuspruch, andere zu bitten, Hilfe per Handy zu holen, oder weniger
dramatische Fälle vielleicht nur zur Seite/zur Bank o.ä. zu stützen -
dass dann auch andere Zutrauen fassen.

Man sollte auch schon (seine) Kinder und Jugendliche animieren, mit
wachen Augen zu helfen.
Fiel mir bei Deinem Bericht ein: Als kleines Kind noch habe ich im
Garten der Nachbarn Rufe gehört, da saßen zwei mir bekannte, schon
größere Kinder neben ihrer Oma und als ich hörte, die Oma ist
hingefallen, bin ich zu meiner Mutter gelaufen. Welche Verletzungen
genau die ältere Frau nun hatte, weiß ich nicht mehr. Aber ich weiß
noch, wie sie immer wieder sagte, sie hätte so sehr Angst gehabt,
und dass die Kinder sie getröstet haben und dass sie nicht allein
war - war so gut!
Für mich ein Schlüsselerlebnis.

Die eine oder andere Organisation bietet immer wieder mal Kurse und
'Aufklärung' an, was zu tun ist wenn!
(Auffrischen des Erste-Hilfe-Kurses für Autofahrer, Wandern, Ski fahren,
Familien-mit-Kindern, besondere Krankheiten in der Familie, z.B.
Diabetes, usw.)
Heutzutage sollte man sich zwar schon um (mögliche rechtliche) Folgen
der Hilfeleistung erkundigen - was einen aber nie abhalten sollte,
Hilfe zu geben.
Post by Ingo Stiller
Beim nächsten "Anlass" werde ich mich halt leicht anders verhalten :-)
"Leicht" bitte ;-)

Nach dem ersten Mal ist man aber auch nicht mehr so ängstlich und
zögerlich und packt eher zu - und ein gewisses Wissen verschafft einem
selbst auch Zutrauen!

Dorothee
Thomas Hochstein
2017-09-24 21:02:21 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Wobei ich meine, die damaligen Aussagen zu Ersthilfemaßnahmen waren noch andere.
Die Medizin schreitet fort; das gilt nicht zuletzt auch für die
Notfallmedizin und damit auch für die Erste Hilfe. Dort kommt hinzu,
dass sich die Lehrmeinungen / Aussagen teilweise auch deshalb ändern,
weil manche Entscheidungsfindungen oder Maßnahmen sich als zu
unpraktikabel oder risikobehaftet erwiesen haben oder andersherum
Maßnahmen neu gelehrt werden, die man früher für zu risikoreich hielt.
Post by Ingo Stiller
Und irgendwie habe ich immer noch ein gutes Gefühl, jemanden geholfen zu haben.
Das hast Du ja auch!

Das wichtigste ist ohnehin, überhaupt etwas zu tun, und nach
Möglichkeit kein grobes Unheil anzurichten (was bei etwas Mitdenken
ziemlich schwierig ist). Ob das nun optimal war oder den jeweils
aktuellen Lehraussagen der Ersten Hilfe oder dem aktuellen
Versorgungsstandard der Notfallmedizin entsprochen hat, ist zweit-,
wenn nicht drittrangig.

-thh
--
Ressourcen für eine fruchtbringende Diskussion in de.soc.recht.ALL:
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>
Gerald Gruner
2017-09-23 16:54:21 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Post by Detlef Meißner
Hinterher kommt dann so ein ganz Schlauer mit seinem Rechtsanwalt, der
dann behauptet, der Notruf sei gar nicht notwendig gewesen.
Das wird aber stark vom Richter abhängen wie er das Bemühen würdigt.
Wenn ich als Laie versuche jemanden durch Herzmassage am Leben zu halten
und ihm dabei eine Rippe breche, wird mir das regelmäßig nicht als
Körperverletzung ausgelegt.
Doch, natürlich wird es das. Aber diese ist durch die Nothilfe
gerechtfertigt.
Du darfst auch so ziemlich alles andere machen, was halbweg Sinn hat, wenn
du damit Leben retten kannst. Der Klassiker ist, eine Schaufensterscheibe
einzuschlagen und einen Feuerlöscher zu stehlen, um eine Person aus einem
brennenden Haus oder Auto zu retten. Damit ist dieser Diebstahl
gerechtfertigt.
Post by Ingo Stiller
Als Laie bin ich "relativ vogelfrei"*), was solche Dinge angeht.
Ähm, ich ahne zwar, was du eigentlich meinst, aber vielleicht solltest du
den Begriff "vogelfrei" nachschlagen. Das hat eine gegenteilige Bedeutung,
die du in diesem Kontext sicher nicht haben willst.
Post by Ingo Stiller
Das zählt der Wille, etwas zu tun, mehr als die "Durchführungsdetails".
So jedenfalls mein Rechtsverständnis für die Situation in Deutschland.
Eigentlich ja. Das kommt aber auf den jeweiligen Richter an. Und da kann
man in Deutschland manchmal nur noch den Kopf schütteln.
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand..."
Post by Ingo Stiller
*) Wenn man mir konkret nachweisen kann, dass ich vorsätzlich Mist gebaut
habe, sieht das natürlich anders aus
Vorsatz ist immer etwas anderes als Fahrlässigkeit.

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
David Seppi
2017-09-23 17:09:00 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Ingo Stiller
Das wird aber stark vom Richter abhängen wie er das Bemühen würdigt.
Wenn ich als Laie versuche jemanden durch Herzmassage am Leben zu halten
und ihm dabei eine Rippe breche, wird mir das regelmäßig nicht als
Körperverletzung ausgelegt.
Doch, natürlich wird es das. Aber diese ist durch die Nothilfe
gerechtfertigt.
Nothilfe erfordert einen rechtswidrigen Angriff.
Du meinst wohl Notstand?
--
David Seppi
1220 Wien
gordon walter
2017-09-26 00:42:31 UTC
Permalink
On Sat, 23 Sep 2017 18:54:21 +0200, Gerald Gruner
Post by Gerald Gruner
Der Klassiker ist, eine Schaufensterscheibe
einzuschlagen und einen Feuerlöscher zu stehlen, um eine Person aus einem
brennenden Haus oder Auto zu retten. Damit ist dieser Diebstahl
gerechtfertigt.
Du bekommst strafrechtlich vielleicht keine übergebraten, ich könnte
mir aber gut vorstellen, dass du dann Scheibe, Feuerlöscher und
sonstigen Schaden ersetzen musst.
Mich würde es nicht stören, wenn du mir die Scheibe zerschlägst um
ein Leben zu retten, ersetzt hätte ich den Schaden dann aber doch
ganz gern.

Gruß
gw
U***@web.de
2017-09-24 12:37:49 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Post by Ingo Stiller
"Wenn ich mich jetzt zu dem blutenden Kranken runter beuge, könnte mein Anzug dreckig werden. Dann lieber nicht".
Mit so einer "Ausrede" werde ich vor Gericht wohl nicht weit kommen.
Richtig. Es gibt solche Fälle immer mal wieder.
Normalerweise bezahlen dann die Versicherungen des Geschädigten.
Welche eigentlich?

Der AOK würde ich derlei eher nicht zutrauen.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-09-24 12:57:35 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by Ingo Stiller
"Wenn ich mich jetzt zu dem blutenden Kranken runter beuge, könnte mein Anzug dreckig werden. Dann lieber nicht".
Mit so einer "Ausrede" werde ich vor Gericht wohl nicht weit kommen.
Richtig. Es gibt solche Fälle immer mal wieder.
Normalerweise bezahlen dann die Versicherungen des Geschädigten.
Welche eigentlich?
Der AOK würde ich derlei eher nicht zutrauen.
Stimmt.
Ich habe mal gegurgelt. Hättest du aber auch tun können. :-)

https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/508382/wer-haftet-fur-schaden-von-ersthelfern

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-09-24 15:00:18 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by Ingo Stiller
"Wenn ich mich jetzt zu dem blutenden Kranken runter beuge, könnte mein Anzug dreckig werden. Dann lieber nicht".
Mit so einer "Ausrede" werde ich vor Gericht wohl nicht weit kommen.
Richtig. Es gibt solche Fälle immer mal wieder.
Normalerweise bezahlen dann die Versicherungen des Geschädigten.
Welche eigentlich?
Der AOK würde ich derlei eher nicht zutrauen.
Stimmt.
Ich habe mal gegurgelt. Hättest du aber auch tun können. :-)
https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/508382/wer-haftet-fur-schaden-von-ersthelfern
Allerdings bezieht sich das auf deutsche Rechtsverhältnisse, der OP
siedelte seine Frage jedoch in den USA an, da gilt amerikanisches Recht.

Wolfgang
--
Detlef Meißner
2017-09-24 15:14:50 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by Ingo Stiller
"Wenn ich mich jetzt zu dem blutenden Kranken runter beuge, könnte mein Anzug dreckig werden. Dann lieber nicht".
Mit so einer "Ausrede" werde ich vor Gericht wohl nicht weit kommen.
Richtig. Es gibt solche Fälle immer mal wieder.
Normalerweise bezahlen dann die Versicherungen des Geschädigten.
Welche eigentlich?
Der AOK würde ich derlei eher nicht zutrauen.
Stimmt.
Ich habe mal gegurgelt. Hättest du aber auch tun können. :-)
https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/508382/wer-haftet-fur-schaden-von-ersthelfern
Allerdings bezieht sich das auf deutsche Rechtsverhältnisse, der OP
siedelte seine Frage jedoch in den USA an, da gilt amerikanisches Recht.
Wenn du dich auf den OP beziehst, dann bitte auch auf Teneriffa, z.B.

Wir diskutieren aber im Teilfaden die Verhältnisse in D. da geht es um
Sachschäden beim Helfer.

Detlef
Werner Holtfreter
2017-09-28 08:40:26 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
"Wenn ich mich jetzt zu dem blutenden Kranken runter beuge, könnte
mein Anzug dreckig werden. Dann lieber nicht". Mit so einer
"Ausrede" werde ich vor Gericht wohl nicht weit kommen.
Gewiss. Dennoch ist - losgelöst von der geschilderten Situation -
die Frage berechtigt, bis zu welcher Höhe eigener Kosten Nothilfe
rechtlich verlangt wird.

(Ich wäre schon froh, wenn jeder helfen würde, der das ohne
besonderen Aufwand tun kann. Nachgestellte Unfallszenen im
Straßenverkehr durch Fernsehanstalten lassen da wenig gutes ahnen.)
--
Gruß Werner

Harald Klotz
2017-09-28 14:09:28 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Ingo Stiller
"Wenn ich mich jetzt zu dem blutenden Kranken runter beuge, könnte
mein Anzug dreckig werden. Dann lieber nicht". Mit so einer
"Ausrede" werde ich vor Gericht wohl nicht weit kommen.
Gewiss. Dennoch ist - losgelöst von der geschilderten Situation -
die Frage berechtigt, bis zu welcher Höhe eigener Kosten Nothilfe
rechtlich verlangt wird.
Die juristisch korrekte Antwort dürfte lauten, "angemessen".

Was angemessen ist, entscheidet im Nachhinein ein Richter.

Klar, es ist keine hilfreiche Antwort, aber das ist bei nicht nicht
eindeutigen Gesetzen oder fehlender eindeutiger Rechtsprechung meist der
Fall.

Meine unmaßgebliche Meinung, niemand muss den eigenen finanziellen Ruin
riskieren.
Was Richter sagen werden, weiß ich nicht, ich würde es dort ansetzen, wo
man annehmen kann, dass der geholfene in der Lage sein wird, den Schaden
zu ersetzen.
Das wird aber schon schwer, jemand der von Sozialhilf lebt hat keine
pfändbares Einkommen.
Wer zahlt? Die Krankenkase?
Professionelle Nothelfer werden von der Krankenkasse bezahlt, eigentlich
sollte das auch für Ersthelfer gelten, ist meines Wissens aber nicht so.

Grüße Harald
Henning Koch
2017-09-29 19:09:37 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Gewiss. Dennoch ist - losgelöst von der geschilderten Situation -
die Frage berechtigt, bis zu welcher Höhe eigener Kosten Nothilfe
rechtlich verlangt wird.
Im Geltungsbereich des Grundgesetzes gibt es für Nothelfer keine
"eigenen Kosten": Nach §13 SGB VII haben Nothelfer (zur Definition
siehe §2 Abastz 1 Nummer 13 Buchstabe a) neben der üblichen
Unfallversicherung auch einen Ersatzanspruch für ihnen bei der
Hilfeleistung entstandene Sachschäden sowie für "Aufwendungen (...),
die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften"
Wolfgang Kynast
2017-09-29 20:10:31 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Werner Holtfreter
Gewiss. Dennoch ist - losgelöst von der geschilderten Situation -
die Frage berechtigt, bis zu welcher Höhe eigener Kosten Nothilfe
rechtlich verlangt wird.
Im Geltungsbereich des Grundgesetzes gibt es für Nothelfer keine
"eigenen Kosten": Nach §13 SGB VII haben Nothelfer (zur Definition
siehe §2 Abastz 1 Nummer 13 Buchstabe a) neben der üblichen
Unfallversicherung auch einen Ersatzanspruch für ihnen bei der
Hilfeleistung entstandene Sachschäden sowie für "Aufwendungen (...),
die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften"
Fragt sich, ob der Ersatzanspruch beim Geholfenen einzutreiben ist.
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Henning Koch
2017-09-29 20:16:56 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Fragt sich, ob der Ersatzanspruch beim Geholfenen einzutreiben ist.
Wieso beim geholfenen?

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung!
Werner Holtfreter
2017-09-29 23:02:57 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Wolfgang Kynast
Fragt sich, ob der Ersatzanspruch beim Geholfenen einzutreiben ist.
Wieso beim geholfenen?
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung!
Wann tritt die ein? Aus aktuellem Anlass ist mir bekannt, dass sie
z.B. den Weg der Wahlhelfer zwischen Einsatzort und Wohnung
beitragsfrei versichert. Aber sonst?
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
Detlef Meißner
2017-09-30 08:07:42 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Henning Koch
Post by Wolfgang Kynast
Fragt sich, ob der Ersatzanspruch beim Geholfenen einzutreiben ist.
Wieso beim geholfenen?
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung!
Wann tritt die ein? Aus aktuellem Anlass ist mir bekannt, dass sie
z.B. den Weg der Wahlhelfer zwischen Einsatzort und Wohnung
beitragsfrei versichert. Aber sonst?
Z.B. sind Kindergartenkinder und Schüler dort versichert.

Aktuell zum Thema:
Message-ID: <***@mid.individual.net>

Detlef
Werner Holtfreter
2017-09-30 13:56:13 UTC
Permalink
Du verlinkst dort auf den sehr informativen Artikel:

www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/508382/wer-haftet-fur-schaden-von-ersthelfern

der erklärt, dass eigentliche alle Schäden bei Nothilfe und sogar
bei Pannenhilfe ersetzt werden. Allerdings bezieht er sich auf den
Straßenverkehr, so dass man noch ermitteln müsste, ob das dort
geschriebene allgemein gilt. Sinnvoll und wünschenswert wäre es,
damit solche Überlegungen wie beim OP erst gar nicht entstehen.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
Detlef Meißner
2017-09-30 15:08:59 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/508382/wer-haftet-fur-schaden-von-ersthelfern
der erklärt, dass eigentliche alle Schäden bei Nothilfe und sogar
bei Pannenhilfe ersetzt werden. Allerdings bezieht er sich auf den
Straßenverkehr, so dass man noch ermitteln müsste, ob das dort
geschriebene allgemein gilt.
Dazu sind diese Ausführungen hilfreich.
http://www.banktip.de/versicherungen-vorsorge/artikel/ist-zivilcourage-versichert/
http://www.berliner-zeitung.de/wenn-ein-nachbar-dem-anderen-hilft-und-dabei-verunglueckt-arbeitsunfall-oder--privatvergnuegen---16491416

Bitte beachten: Manche Bestimmungen haben sich in den letzten Jahren
geändert.

"Menschen, die sich in Gefahrensituationen für andere einsetzen, z. B.
andere aus Lebensgefahr retten, sind gesetzlich beim GUVV
unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz ist im Sozialgesetzbuch VII
verankert und besteht ohne Anmeldung oder Beitragszahlung der
Versicherten. Die Kosten tragen die Gemeinden. Nach dem Gesetz ist
unfallversichert, wer

* bei Unglücksfällen oder Gefahr, z. B. Bränden oder bei der Gefahr des
Ertrinkens, Hilfe leistet;

* sich bei der Verfolgung oder Festnahme eines Straftäters einsetzt,
also z. B. versucht, einen Einbrecher festzuhalten;

* sich zum Schutz eines Angegriffenen einsetzt;

* Blut oder Gewebe in Mitgliedsbetrieben des GUVV spendet.

* Auch Menschen, die von einem unserer Mitglieder (Körperschaft, Anstalt
oder Stiftung des öffentlichen Rechts) zur Unterstützung einer
Diensthandlung herangezogen werden, sind gesetzlich bei uns versichert."

Hilfeleistende erhalten "Mehrleistungen" zu den gesetzlichen Leistungen."
§ 2 Abs. 1 Nr. 13. Sozialgesetzbuch VII
Post by Detlef Meißner
Sinnvoll und wünschenswert wäre es,
damit solche Überlegungen wie beim OP erst gar nicht entstehen.
Gegen solche Überlegungen hilft nur Information.
Über D ist die leicht zu bekommen, bei vielen anderen Länder wird das
schwieriger.

Detlef
Henning Koch
2017-09-30 16:43:24 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Henning Koch
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung!
Wann tritt die ein? Aus aktuellem Anlass ist mir bekannt, dass sie
z.B. den Weg der Wahlhelfer zwischen Einsatzort und Wohnung
beitragsfrei versichert. Aber sonst?
siehe SGB VII, dort §2 Absatz 1
für den hier diskutierten Fall Nummer 13 Buchstabe a.
Stefan Schmitz
2017-10-01 16:11:54 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Werner Holtfreter
Post by Henning Koch
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung!
Wann tritt die ein? Aus aktuellem Anlass ist mir bekannt, dass sie
z.B. den Weg der Wahlhelfer zwischen Einsatzort und Wohnung
beitragsfrei versichert. Aber sonst?
siehe SGB VII, dort §2 Absatz 1
für den hier diskutierten Fall Nummer 13 Buchstabe a.
Gilt das denn auch, wenn der Unfall oder die gemeine Gefahr im Ausland stattfindet?
Detlef Meißner
2017-10-01 16:28:00 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Henning Koch
Post by Werner Holtfreter
Post by Henning Koch
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung!
Wann tritt die ein? Aus aktuellem Anlass ist mir bekannt, dass sie
z.B. den Weg der Wahlhelfer zwischen Einsatzort und Wohnung
beitragsfrei versichert. Aber sonst?
siehe SGB VII, dort §2 Absatz 1
für den hier diskutierten Fall Nummer 13 Buchstabe a.
Gilt das denn auch, wenn der Unfall oder die gemeine Gefahr im Ausland stattfindet?
Ich sage mal: Nein.

Detlef
Harald Klotz
2017-10-01 17:04:46 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Gilt das denn auch, wenn der Unfall oder die gemeine Gefahr im Ausland stattfindet?
Ich sage mal: Nein.
Gute Frage.
Fangen wird oben an, Versichert sind Arbeitnehmer.

Üblicherweise muss der Arbeigeber dafür Beiträge zahlen, gilt die
Versicherung auch, wenn der Arbeitgeber nicht gezalt hat?
Ich vermute in dem Fall ja.
Die Versicherung müsste auch gelten, wenn der Arbeitnehmer auf Weisung
des AG im Ausland eingesetzt ist.

Ich habe aber Zweifel, dass ein Ersthelfer im Ausland daeüber in
irgendeiner Form abgesichert ist.

Grüße Harald
Harald Klotz
2017-10-01 16:57:37 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
siehe SGB VII, dort §2 Absatz 1
für den hier diskutierten Fall Nummer 13 Buchstabe a.
Wer ist Verischerer, gegen was ist verischert?

Es geht hier um die gesetztliche Unfallversicherung, die zahlt keine
Vermögensschäden.

Versichert müsste der Verunfallte sein, der ist es nach dieser Regel nicht.

Grüße Harald
U***@web.de
2017-10-01 17:04:05 UTC
Permalink
Moin,
Post by Harald Klotz
Post by Henning Koch
siehe SGB VII, dort §2 Absatz 1
für den hier diskutierten Fall Nummer 13 Buchstabe a.
Es geht hier um die gesetztliche Unfallversicherung, die zahlt keine
Vermögensschäden.
Aber in Sonderfällen Sachschäden.

Wenn Du das nicht glaubst, lies den Thread bzw. das Gesetz.

Gruß, ULF
Harald Klotz
2017-10-01 22:26:06 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Aber in Sonderfällen Sachschäden.
Wenn Du das nicht glaubst, lies den Thread bzw. das Gesetz.
Es geht um die gesetzlihce Unfallversicherung, auch unter
Berufsgenossenschaft odrer Knappschaft bekannt.

Welchen Unfall hatte denn der hier per Gesetz versicherte Ersthelfer?

Welchen Passus im Gesetz meinst du?

Grüße Harald
Detlef Meißner
2017-10-01 17:10:04 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Henning Koch
siehe SGB VII, dort §2 Absatz 1
für den hier diskutierten Fall Nummer 13 Buchstabe a.
Wer ist Verischerer, gegen was ist verischert?
Es geht hier um die gesetztliche Unfallversicherung, die zahlt keine
Vermögensschäden.
Bist du im ADAC?
Wenn ja, liest du die Beiträge in der Motorwelt?

Wenn man beim Helfen sich oder sein Auto "einsaut", dann wird der
Schaden bezahlt.

Detlef
Harald Klotz
2017-10-01 22:27:13 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Bist du im ADAC?
Wenn ja, liest du die Beiträge in der Motorwelt?
2x nein.
Post by Detlef Meißner
Wenn man beim Helfen sich oder sein Auto "einsaut", dann wird der
Schaden bezahlt.
Von wem?

Grüße Harald
Henning Koch
2017-10-01 18:23:53 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Es geht hier um die gesetztliche Unfallversicherung, die zahlt keine
Vermögensschäden.
Ich hatte bereits die Fundstelle für meine Ansicht genannt, wie lautet
die für deine?
Post by Harald Klotz
Versichert müsste der Verunfallte sein, der ist es nach dieser Regel nicht.
Unfug.
Harald Klotz
2017-10-01 22:29:59 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Harald Klotz
Es geht hier um die gesetztliche Unfallversicherung, die zahlt keine
Vermögensschäden.
Ich hatte bereits die Fundstelle für meine Ansicht genannt, wie lautet
die für deine?
Post by Harald Klotz
Versichert müsste der Verunfallte sein, der ist es nach dieser Regel nicht.
Unfug.
Eine sehr qualifizierte Antwort.

Es ist die gesetzliche Unfallversicherung, welche du zitierst.

Hier ist der Ersthelfer verichert!
Welchen versicherten Unfall hat der Ersthelfer in diesem Fall?

Grüße Harald

U***@web.de
2017-09-30 08:31:19 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Werner Holtfreter
Gewiss. Dennoch ist - losgelöst von der geschilderten Situation -
die Frage berechtigt, bis zu welcher Höhe eigener Kosten Nothilfe
rechtlich verlangt wird.
Im Geltungsbereich des Grundgesetzes gibt es für Nothelfer keine
Da aber ist nicht die zu bewandernde Wildnis. Im
Geltungsbereich gibt es zumindest
nicht sehr viele Ecken, in denen der
genannte Notrettungsknopf unabdingbar/
erforderlich wäre.

Gruß, ULF
Dorothee Hermann
2017-09-23 13:01:37 UTC
Permalink
Ich wandere oft alleine in USA, aber auch z.B. auf Teneriffa. Für
Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli
kommt. Der Rettungseinsatz kann schon mal 20.000 Euro kosten. Dafür
habe ich eine Versicherung. Nun das Problem: gesetzt den Fall, bei
einer Gruppenwanderung fällt einer mit Herzproblemen um, dann wird
vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck gerufen. Ich bin aber mit
den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob der Erkrankte oder seine
Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich übernehmen (können).
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere? Ist
das unterlassene Hilfeleistung? Wenn der Erkrankte oder seine Erben
das Geld nicht aufbringen können - bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Ich sorge mich halt . . .
Das direkt ein Helikopter kommen würde, kenne ich so nicht.
Wahrscheinlich meinst Du es im übertragenen Sinne?

Ich verstehe aber nicht, dass Du einen Sender hast, Touren gemacht hast,
und eigentlich wenig informiert bist - und Dich nicht über Deine Fragen
/direkt/ bei dem 'Verkäufer' Deines Senders kundig gemacht hast?!
Ist es ein bestimmtes Gerät mit bestimmten, 'besonderen' Funktionen?

Ich kenne es nur so (auch Ausland), dass GPS-Daten über Sat als
Information über den Standort weitergegeben werden. Hinterlegte
Informationen (was bei einem Notfall geschehen soll) können bei
Personen oder zentraler Stelle abgerufen werden.

Freunde haben lange Touren im Ausland gemacht und dafür den
SPOT-Messenger und Zusatzdienste verwendet. Das weiß ich, weil sie
sich sehr lange, ausführlich mit allen Möglichkeiten beschäftigt
haben:
Dafür kann ich Dir /als Beispiel/ Links nennen:
https://www.findmespot.eu/gm/
https://www.findmespot.eu/gm/index.php?cid=110
https://www.findmespot.eu/gm/index.php?cid=103
https://www.findmespot.eu/gm/index.php?cid=104
https://www.findmespot.eu/gm/index.php?cid=1700&action=showEntry&data=1282

Und so etwas müsste es zu Deinem Gerät doch auch geben?

Dorothee
--
https://www.welt.de/wirtschaft/article152442993/Hier-landen-die-GPS-Notrufe-der-ganzen-Welt.html
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-23 19:22:29 UTC
Permalink
Danke, Dorothee, für Deinen sachlichen Beitrag.
Ich habe genau diesen SPOT.
Für die Satellitennutzung bezahle ich pauschal einen Jahresbeitrag.
Im Notfall werden die GPS-Daten an die GEOS-Zentrale übertragen.
Die entscheiden, was getan werden muss. Nur wenn nötig schicken sie den Heli.
Im Outback in USA-Südwest mit den unbefestigten Pisten ist das aber die Regel.
Für die Kosten eines solchen Einsatzes habe ich eine personenbezogene Versicherung für mich und meine Frau.
Soweit so gut.

Das Problem, was ich nun sehe, habe ich oben beschrieben.
Stefan Schmitz
2017-09-25 16:21:56 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Danke, Dorothee, für Deinen sachlichen Beitrag.
Ich habe genau diesen SPOT.
Für die Satellitennutzung bezahle ich pauschal einen Jahresbeitrag.
Im Notfall werden die GPS-Daten an die GEOS-Zentrale übertragen.
Die entscheiden, was getan werden muss. Nur wenn nötig schicken sie den Heli.
Im Outback in USA-Südwest mit den unbefestigten Pisten ist das aber die Regel.
Für die Kosten eines solchen Einsatzes habe ich eine personenbezogene Versicherung für mich und meine Frau.
Soweit so gut.
Das Problem, was ich nun sehe, habe ich oben beschrieben.
Du hast aber noch immer nicht erläutert, warum du glaubst, für die Kosten
einstehen zu müssen, wenn du den Alarm für jemand anderen auslöst.

Als Geschäftsführer ohne Auftrag oder gar als Beauftragter bist du nicht
Vertragspartner des alarmierten Rettungsteams.
U***@web.de
2017-09-25 16:48:24 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Du hast aber noch immer nicht erläutert, warum du glaubst, für die Kosten
einstehen zu müssen, wenn du den Alarm für jemand anderen auslöst.
Als Geschäftsführer ohne Auftrag oder gar als Beauftragter bist du nicht
Vertragspartner des alarmierten Rettungsteams.
In Südkorea und womöglich in anderen Weltgegenden scheint
man das anders zu sehen.

Schiedsgerichts- und Gerichtsstand ist eher
nicht in Deutschland.

Gruß, ULF
Michael Zink
2017-10-01 15:24:21 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Stefan Schmitz
Als Geschäftsführer ohne Auftrag oder gar als Beauftragter bist du nicht
Vertragspartner des alarmierten Rettungsteams.
In Südkorea und womöglich in anderen Weltgegenden scheint
man das anders zu sehen.
Möglicherweise in "Outback in USA-Südwest" auch. Die dortige
Rechtslage wird hier vermutlich niemand beurteilen können.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-25 20:17:44 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Du hast aber noch immer nicht erläutert, warum du glaubst, für die Kosten
einstehen zu müssen, wenn du den Alarm für jemand anderen auslöst.
Das steht so im Vertrag, den ich mit der GEOS-Notrufzentrale geschlossen habe.
Insofern zahle ich bei jeder Nutzung.
Ob irgend jemand das dann später übernimmt, ist halt nicht gesichert.
Und für mich sind 20.000 Euro schon ein nennenswerter Betrag.
Michael Zink
2017-10-01 15:45:18 UTC
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Post by Wolfgang Kieckbusch
Das Problem, was ich nun sehe, habe ich oben beschrieben.
Was mir dazu einfällt:
(Wobei das evtl. irgendwo in diesem doch recht umfangreichen Thread
schon besprochen wurde. Ich bin noch nicht durch ...)

- Die Rechtslage im "Outback in USA-Südwest" wird vermutlich hier
niemand kennen.

- Du brauchst den Mitreisenden das mit dem Sender ja nicht auf die
Nase zu binden. Aber auch wenn die nichts wissen, wäre es im Fall des
Falles eine blöde Situation.

- Ein Vertrag mit den Mitreisenden muß nicht helfen. Selbst wenn
unstreitig ist, daß der Verufallte Dir die Kosten erstatten muß, mußt
Du sie evtl. erst vorschießen und er kann es vielleicht nicht
zurückzahlen.

- Hast Du Deinen Vertragspartner mal um eine - möglichst schriftliche
- Auskunft gebeten?
Das würde ich unbedingt mal machen.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Gerald Gruner
2017-09-23 13:30:21 UTC
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Post by Wolfgang Kieckbusch
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit
Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck
gerufen. Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob
der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich
übernehmen (können).
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Alleine die Frage zeigt deinen Charakter. Ein anständiger Mensch würde
versuchen, ein Menschenleben zu retten.
Allerdings wundert einen das Verhalten bei dir kaum...

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Lars Bräsicke
2017-09-23 18:31:15 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Wolfgang Kieckbusch
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit
Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck
gerufen. Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob
der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich
übernehmen (können).
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Alleine die Frage zeigt deinen Charakter. Ein anständiger Mensch würde
versuchen, ein Menschenleben zu retten.
Allerdings wundert einen das Verhalten bei dir kaum...
Ach Gruner,
jeder vernünftige Mensch stellt sich für den Fall des Eintreffens von
Notfällen Fragen der eigenen straf- und zivilrechtlichen Haftung für
seine dann notwendigen Handlungen.
Dein moralinsaures Getue ist albern, wundert mich bei dir aber kaum.
Gerald Gruner
2017-09-23 23:13:25 UTC
Permalink
Post by Lars Bräsicke
Post by Gerald Gruner
Post by Wolfgang Kieckbusch
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit
Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck
gerufen. Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob
der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich
übernehmen (können).
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Alleine die Frage zeigt deinen Charakter. Ein anständiger Mensch würde
versuchen, ein Menschenleben zu retten.
Allerdings wundert einen das Verhalten bei dir kaum...
Ach Gruner,
jeder vernünftige Mensch stellt sich für den Fall des Eintreffens von
Notfällen Fragen der eigenen straf- und zivilrechtlichen Haftung für
seine dann notwendigen Handlungen.
Dein moralinsaures Getue ist albern, wundert mich bei dir aber kaum.
Heuchel doch nicht, schon gar nicht, wenn der Bezug nachlesbar ist.
Er schrieb: "...wenn ich den Knopfdruck verweigere?"
Das ist deutliche Steigerung der durchaus sinnvollen Frage aus dem ersten
Abbsatz: "Wer trägt die Kosten, wenn ich per Notrufknopf Rettung rufe?"

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Siegfrid Breuer
2017-09-26 00:00:00 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Das ist deutliche Steigerung der durchaus sinnvollen Frage aus dem
ersten Abbsatz: "Wer trägt die Kosten, wenn ich per Notrufknopf
Rettung rufe?"
Ich hatte mal einen Werkstattnachbar, der erlaeuterte mir, was ich
fuer die Fuellung zu zahlen haette, als ich ihn wegen eines
Oelofenbrands um einen Feuerloescher bat. Manche sind so. <kotz>
--
Post by Gerald Gruner
und wenn du ein "Arsch" bist, dann ist es auch egal, ob du ein
Deutscher Arsch, ein WessiArsch, ein OssiArch oder ein tuerckischer
Arsch bist [rechtfertigt sich Ottmar Ohlemacher in
<5yaclmnf3d89.1aoga1hdc951b$***@40tude.net>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-23 20:44:50 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Alleine die Frage zeigt deinen Charakter. Ein anständiger Mensch würde
versuchen, ein Menschenleben zu retten.
Allerdings wundert einen das Verhalten bei dir kaum...
Weil ich mich im Vorwege für mögliche Folgen von möglichen Verhaltensweisen interessiere, hat der Herr Gruner meinen Charakter erkannt.
Welches Verhalten mag er mir wohl zugeordnet haben?

Ich sag mal: Gratulation, Gruner, du bist ein Großer . . .
Gerald Gruner
2017-09-23 23:13:25 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Gerald Gruner
Alleine die Frage zeigt deinen Charakter. Ein anständiger Mensch würde
versuchen, ein Menschenleben zu retten.
Allerdings wundert einen das Verhalten bei dir kaum...
Weil ich mich im Vorwege für mögliche Folgen von möglichen
Verhaltensweisen interessiere, hat der Herr Gruner meinen Charakter
erkannt. Welches Verhalten mag er mir wohl zugeordnet haben?
Die entsprechende Frage aus deinem ersten zitierten Absatz wäre ja auch OK.
Aber dann hast du dich gesteigert...
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich sag mal: Gratulation, Gruner, du bist ein Großer . . .
Du mich auch.

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Siegfrid Breuer
2017-09-26 00:00:00 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Weil ich mich im Vorwege für mögliche Folgen von möglichen
Verhaltensweisen interessiere, hat der Herr Gruner meinen Charakter
erkannt.
Stell Dich nicht doof, der kennt Dich doch auch von woanders!
--
Post by Wolfgang Kieckbusch
(PATSCH-an-die-Stirn-klatsch) - richtig, das hatte ich glatt vergessen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[Ottmar Ohlemacher in <1osceep3uovn$***@40tude.net>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Siegfrid Breuer
2017-09-26 00:00:00 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Alleine die Frage zeigt deinen Charakter.
Den kennen wir doch schon zur Genuege aus den Radaugruppen dspm und dtt!
--
Post by Gerald Gruner
und wenn du ein "Arsch" bist, dann ist es auch egal, ob du ein
Deutscher Arsch, ein WessiArsch, ein OssiArch oder ein tuerckischer
Arsch bist [rechtfertigt sich Ottmar Ohlemacher in
<5yaclmnf3d89.1aoga1hdc951b$***@40tude.net>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Lars Bräsicke
2017-09-23 18:27:18 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich wandere oft alleine in USA, aber auch z.B. auf Teneriffa.
Für Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli kommt.
Der Rettungseinsatz kann schon mal 20.000 Euro kosten.
Die Vereinbarung mit dem SPOT-Dienstleister sollte schon primär
dergestalt sein, dass auch ein Notruf für Dritte getätigt werden kann
und die Kosten dafür nicht an dir hängen bleiben.
Dann hätte der Knopfdruck die gleiche rechtl. Stellung wie das Wählen
einer öffentl. Notrufnummer über ein beliebiges Telefon: Nicht der
Anrufer zahlt, sondern der Verunfallte (oder dessen Versicherung).
Post by Wolfgang Kieckbusch
Dafür habe ich eine Versicherung.
Wenn die Vereinbarung mit dem SPOT-Dienstleister nicht ist, wie oben
beschrieben:
Dann sollte diese Versicherung so abgeschlossen werden, dass sie
(zumindest außerhalb der Zivilisation) auch Begleitpersonen und Dritte
umfasst. Wenn sie es nicht tut, sollte man sie anpassen.
Post by Wolfgang Kieckbusch
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck gerufen.
Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich übernehmen (können).
Dieses Problem muss wie oben geklärt werden.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Natürlich.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wenn der Erkrankte oder seine Erben das Geld nicht aufbringen können - bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Möglich.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich sorge mich halt . . .
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-23 19:50:20 UTC
Permalink
Post by Lars Bräsicke
Die Vereinbarung mit dem SPOT-Dienstleister sollte schon primär
dergestalt sein, dass auch ein Notruf für Dritte getätigt werden kann
und die Kosten dafür nicht an dir hängen bleiben.
Ja, schön wär's - ich konnte solch eine Möglichkeit nicht finden.
Übrigens gibt es auch andere Versicherungen - Unfall-, Kranken-, Sterbe- - NUR personenbezogen!
Frank Hucklenbroich
2017-09-25 07:13:47 UTC
Permalink
Post by Lars Bräsicke
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich wandere oft alleine in USA, aber auch z.B. auf Teneriffa.
Für Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli kommt.
Der Rettungseinsatz kann schon mal 20.000 Euro kosten.
Die Vereinbarung mit dem SPOT-Dienstleister sollte schon primär
dergestalt sein, dass auch ein Notruf für Dritte getätigt werden kann
und die Kosten dafür nicht an dir hängen bleiben.
Dann hätte der Knopfdruck die gleiche rechtl. Stellung wie das Wählen
einer öffentl. Notrufnummer über ein beliebiges Telefon: Nicht der
Anrufer zahlt, sondern der Verunfallte (oder dessen Versicherung).
In Deutschland ist das so. Man sollte aber nicht annehmen, daß dies auf der
ganzen Welt genauso ist. Ich kenne Geschichten aus Asien (Südkorea?), bei
denen Leute nach einem Unfall gestorben sind, weil keiner den Notruf
absetzen wollte, weil der Besteller erstmal bezahlt.
Post by Lars Bräsicke
Post by Wolfgang Kieckbusch
Dafür habe ich eine Versicherung.
Wenn die Vereinbarung mit dem SPOT-Dienstleister nicht ist, wie oben
Dann sollte diese Versicherung so abgeschlossen werden, dass sie
(zumindest außerhalb der Zivilisation) auch Begleitpersonen und Dritte
umfasst. Wenn sie es nicht tut, sollte man sie anpassen.
Genau, das scheint mir hier die einzige vernünftige Lösung zu sein.

Grüße,

Frank
Helmut Richter
2017-09-25 08:22:49 UTC
Permalink
Post by Lars Bräsicke
Wenn die Vereinbarung mit dem SPOT-Dienstleister nicht ist, wie oben
Dann sollte diese Versicherung so abgeschlossen werden, dass sie
(zumindest außerhalb der Zivilisation) auch Begleitpersonen und Dritte
umfasst. Wenn sie es nicht tut, sollte man sie anpassen.
Mit der Anzahl der versicherten Personen steigt das Risiko des
Schadenseintritts zunächst linear an (solange die
Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering ist). Bei fair kalkulierten
Prämien ist also für n Personen im Wesentlichen (bis auf Miete oder
Kaufpreis für das Gerät) das n-Fache zu bezahlen.

Sich sowas zu überlegen ist nicht unmoralisch. Im Gegenteil, man muss
sich in so einem Fall bei der Planung überlegen, ob man vorher das
n-Fache bezahlen möchte und, falls nein, ab man das Risiko tragen will,
einen Einsatz selbst bezahlen zu müssen. Unmoralisch wird erst die
Überlegung "den zu retten ist mir zu teuer, den lasse ich im Stich". Und
dieses Dilemma kann man am besten vermeiden, indem man sich die
möglichen Fälle vorher überlegt hat.
--
Helmut Richter
Michael Zink
2017-10-01 16:18:26 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
ganzen Welt genauso ist. Ich kenne Geschichten aus Asien (Südkorea?), bei
denen Leute nach einem Unfall gestorben sind, weil keiner den Notruf
absetzen wollte, weil der Besteller erstmal bezahlt.
Gibt es da nicht irgendwo die Regelung, daß, wer einem anderen das
Leben rettet, ab sofort für diesen verantwortlich ist?

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Frank Hucklenbroich
2017-09-25 07:04:09 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich wandere oft alleine in USA, aber auch z.B. auf Teneriffa.
Für Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli kommt.
Der Rettungseinsatz kann schon mal 20.000 Euro kosten.
Dafür habe ich eine Versicherung.
Welches Recht kommt in so einem Fall eigentlich zur Anwendung? In den USA
dürften die Regelungen anders sein, als in Spanien. Was steht diesbezüglich
im Vertrag?
Post by Wolfgang Kieckbusch
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem Knopfdruck gerufen.
Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten auch wirklich übernehmen (können).
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Je nach Gesetzeslage im entsprechenden Land. Hier geht es dann ja ums
Strafrecht, das hat dann nichts mehr mit Deinem Vertrag mit dem
Notrufanbieter zu tun. Für Deutschland würde ich es bejahen, Du könntest
helfen, unterläßt es aber, also ist das ein klassischer Fall von
unterlassener Hilfeleistung.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wenn der Erkrankte oder seine Erben das Geld nicht aufbringen können - bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Ich sorge mich halt . . .
Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, kommst Du wohl nicht daran
vorbei, von den Teilnehmern an der Wanderung zu verlangen, daß die sich
selbst auch entsprechend versichern.

Evtl. bietet SPOT ja auch Tarife für Gruppen an, das könnte man dann
entsprechend umlegen und dann muss sich nicht jeder so einen Sender kaufen.

Grüße,

Frank
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-25 20:23:53 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, kommst Du wohl nicht daran
vorbei, von den Teilnehmern an der Wanderung zu verlangen, daß die sich
selbst auch entsprechend versichern.
Das ist halt nicht praktikabel, weil jede Woche andere Leute bei meinen Wanderungen mitmachen.
Ich werde ab jetzt jeden unterschreiben lassen, dass er für eventuelle Kosten aufkommt. Wer nicht unterschreibt, wird nicht mitgenommen.
Ulrich Maier
2017-09-25 20:46:14 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Das ist halt nicht praktikabel, weil jede Woche andere Leute bei meinen Wanderungen mitmachen.
Dann solltesn Du vielleicht einen geeigneten Vertrag machen!

U.
Michael Zink
2017-10-01 16:18:26 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich werde ab jetzt jeden unterschreiben lassen, dass er für eventuelle Kosten aufkommt. Wer nicht unterschreibt, wird nicht mitgenommen.
Und wenn jemand unterscheibt, im Fall des Falles aber nicht genug Geld
bzw. pfändbare Sachen hat?

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Siegfrid Breuer
2017-09-26 00:00:00 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wenn der Erkrankte oder seine Erben das Geld nicht aufbringen können
- bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Ich sorge mich halt . . .
Nicht auszudenken, wenn das dann auch noch ein "Nazi"
gewesen sein sollte, wa?
--
Post by Wolfgang Kieckbusch
Danke - es tut gut wenigstens von einigen verstanden zu werden -
kommt man sich wenigstens nicht gar so bloede vor <g>
[Ottmar Ohlemacher in <***@4ax.com>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Martin Hofgesang
2017-09-28 13:01:19 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich wandere oft alleine in USA, aber auch z.B. auf Teneriffa.
Für Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli
kommt. Der Rettungseinsatz kann schon mal 20.000 Euro kosten.
Dafür habe ich eine Versicherung.
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer mit
Herzproblemen um, dann wird vermutlich sofort nach meinem
Knopfdruck gerufen.
Ich bin aber mit den Kosten in der Haftung und sorge mich, ob
der Erkrankte oder seine Hinterbliebenen später die Kosten
auch wirklich übernehmen (können).
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich den Knopfdruck verweigere?
Ist das unterlassene Hilfeleistung?
Soweit sind wir also schon gelandet, ein Menschenleben wiegt weniger
schwer als ein dickes Bankkonto und jeder hier versucht dem armen
Menschen (also dem mit dem dicken Bankkonto) zu helfen.

Wäre ich in der Situation, dass ein Menschenleben auf dem Spiel
steht und dessen überleben durch das Drücken eines Knopfes
gesichert werden kann, dann würde ich keine Sekunde überlegen
und den Knopf drücken und mir später erst Gedanken um die
Finanzierung machen.

Aber ich mache auch Notarztwägen mit Blaulicht Platz.

Du würdest wohl - zu Gunsten des dicken Bankkontos - den Menschen
sterben lassen.

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wenn der Erkrankte oder seine Erben das Geld nicht aufbringen
können - bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Jetzt aber doch noch was zu Deiner Frage:
Du solltest die Verträge checken, ob überhaupt mit dem Drücken
des Knopfes eine Kostendeckung Deinerseits verbunden ist, oder nicht.

Wenn es eher allgemeiner gehalten ist, dass der Auslöser des Notrufes
für Kosten haftbar gemacht wird, dann kannst Du auch andere Personen
den Knopf drücken lassen und bist aus dem Schneider.

Wenn es natürlich auf den registrierten Nutzer des Senders zurückfällt,
dann wird daraus nichts.

Grüssle


Martin
--
17% aller Autounfälle werden von betrunkenen Autofahrern verursacht.
Das bedeutet, dass 83% aller Unfälle von nicht betrunkenen Autofahrern
verursacht werden. Warum können sich diese nüchternen Idioten dann
nicht von der Strasse fernhalten? (Otto Waalkes)
*****werbung****** http://www.minigulf.de *****werbung*****
Harald Klotz
2017-09-28 16:54:15 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Soweit sind wir also schon gelandet, ein Menschenleben wiegt weniger
schwer als ein dickes Bankkonto und jeder hier versucht dem armen
Menschen (also dem mit dem dicken Bankkonto) zu helfen.
Wer hat das dicke Bankkonto?
Würdest du dir 20.000 Euro Schulden aufhalsen um ein fremdes
Menschenleben zu retten?
Schulden, welche die möglicherweise nie abzahken kannst.
Post by Martin Hofgesang
Wäre ich in der Situation, dass ein Menschenleben auf dem Spiel
steht und dessen überleben durch das Drücken eines Knopfes
gesichert werden kann, dann würde ich keine Sekunde überlegen
und den Knopf drücken und mir später erst Gedanken um die
Finanzierung machen.
Du scheinst es ausreichend dicke zu haben,
Post by Martin Hofgesang
Aber ich mache auch Notarztwägen mit Blaulicht Platz.
Es ist albern, das zu erwähnen,
Post by Martin Hofgesang
Du würdest wohl - zu Gunsten des dicken Bankkontos - den Menschen
sterben lassen.
Ob er ohne deine Hilfe stirbt ist sicher?

Nur mal zum Nachdenken, wenn Geld keine Rolle spielt, dann hätten wir
alle 100 Meter eine Nothilfe Rufstation.

Haben wir aber nicht.
Post by Martin Hofgesang
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Wirklich?
Du würdest deinen finanziellen Ruin riskieren?
Ein Richter wird evtl. im Nahchhinein feststellen, dass dein Ruf unnötig
und überzogen war, weil im Nachhinein festgestellt wird, dass keine
Lebensgefahr bestand, ein Notruf per Handy möglich gewesen wäre.
Post by Martin Hofgesang
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wenn der Erkrankte oder seine Erben das Geld nicht aufbringen
können - bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Du solltest die Verträge checken, ob überhaupt mit dem Drücken
des Knopfes eine Kostendeckung Deinerseits verbunden ist, oder nicht.
Vielleicht irrt er ja oder uch nicht.

Was würdes du machen, wenn du einen Notrufknopf hättest. der sofort dein
Konto mit 20.000 Euro belastet?

Grüße Harald
Martin Hofgesang
2017-09-29 13:33:27 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Martin Hofgesang
Soweit sind wir also schon gelandet, ein Menschenleben wiegt weniger
schwer als ein dickes Bankkonto und jeder hier versucht dem armen
Menschen (also dem mit dem dicken Bankkonto) zu helfen.
Wer hat das dicke Bankkonto?
Würdest du dir 20.000 Euro Schulden aufhalsen um ein fremdes
Menschenleben zu retten?
Ich würde das Risiko der Zahlung eines Notarzteinsatzes eingehen
um ein Menschleben zu retten, nichts anderes habe ich gesagt und
zu diesem meinem Wort stehe ich auch.

Wenn Dir das nicht passt kann ich auch nichts dafür.

Grüssle


Martin
--
17% aller Autounfälle werden von betrunkenen Autofahrern verursacht.
Das bedeutet, dass 83% aller Unfälle von nicht betrunkenen Autofahrern
verursacht werden. Warum können sich diese nüchternen Idioten dann
nicht von der Strasse fernhalten? (Otto Waalkes)
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Harald Klotz
2017-09-29 20:41:28 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Ich würde das Risiko der Zahlung eines Notarzteinsatzes eingehen
um ein Menschleben zu retten, nichts anderes habe ich gesagt und
zu diesem meinem Wort stehe ich auch.
Ein alberner Spruch und auch nicht unser Thema.

Einen Notarzt zahlst du normalerweise nicht, nur weil du eine
Rettlungsleitstelle gerufen hast.

Dass du dich jetzt versuchst als guter hinzustellen, weil du ein 0
Risiko eigehen willst, spricht nicht für dich.

Grüße Harald
U***@web.de
2017-09-29 08:32:31 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Soweit sind wir also schon gelandet, ein Menschenleben wiegt weniger
schwer als ein dickes Bankkonto und jeder hier versucht dem armen
Menschen (also dem mit dem dicken Bankkonto) zu helfen.
Jetzt fragt einer vorab, ob er letztlich eine
Garantieübernahme unternimmt, wenn er
fremde Menschen in seine Wandergruppe in die
Wildnis einbezieht, und dann ist es auch wieder
nicht recht.

Nota: Kein Bewohner zivilisierter
Gegenden ist gezwungen, solche
Wanderungen zu unternehmen, vorbehaltlich
Flecktarn und Befehlsgewalt.
Post by Martin Hofgesang
Wäre ich in der Situation, dass ein Menschenleben auf dem Spiel
steht und dessen überleben durch das Drücken eines Knopfes
gesichert werden kann, dann würde ich keine Sekunde überlegen
und den Knopf drücken und mir später erst Gedanken um die
Finanzierung machen.
Hsrald hat Dir ja schon geantwortet. Ich gehe noch etwas weiter:

Wenn Du ein Mann bist, dann spendest Du
(zunächst einmal) 20000 Euro zur Rettung des
Lebens einer Person. Benennung durch die Newsgroup
oder eines ihrer Mitglieder sollte das geringere Problem sein.

Die Prozedur läßt sich übrigens so oft wiederholen,
so lange Du Restvermögen hast.
Post by Martin Hofgesang
Aber ich mache auch Notarztwägen mit Blaulicht Platz.
Du bist ein guter Mensch, wenigstens gelegentlich.
Post by Martin Hofgesang
Du würdest wohl - zu Gunsten des dicken Bankkontos - den Menschen
sterben lassen.
Siehe oben.
Post by Martin Hofgesang
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Über Dich habe ich ihn gerade wieder geschüttelt.
Martin Hofgesang
2017-09-29 13:33:26 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Wenn Du ein Mann bist, dann spendest Du
(zunächst einmal) 20000 Euro zur Rettung des
Lebens einer Person. Benennung durch die Newsgroup
oder eines ihrer Mitglieder sollte das geringere Problem sein.
Die Prozedur läßt sich übrigens so oft wiederholen,
so lange Du Restvermögen hast.
Oh ja, betroffene Hunde bellen und haben sonst zur Sache, zu der
ich im Übrigen auch etwas geschrieben habe, nichts zu sagen, gelle.

Werd ruhig weiter persönlich.

Im Übrigen ist das Drücken des Knopfes erstmal nur mit dem _Risiko_
der Zahlung der Rettungsdiensteinsatzes verbunden und nicht direkt
mit der Zahlung.

Grüssle


Martin
--
17% aller Autounfälle werden von betrunkenen Autofahrern verursacht.
Das bedeutet, dass 83% aller Unfälle von nicht betrunkenen Autofahrern
verursacht werden. Warum können sich diese nüchternen Idioten dann
nicht von der Strasse fernhalten? (Otto Waalkes)
*****werbung****** http://www.minigulf.de *****werbung*****
U***@web.de
2017-09-29 13:37:52 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Oh ja, betroffene Hunde bellen
Also kein Mann.
Post by Martin Hofgesang
Werd ruhig weiter persönlich.
Ach ja, Du wurdest nicht. Ich vergaß.
Harald Klotz
2017-09-29 20:56:37 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Im Übrigen ist das Drücken des Knopfes erstmal nur mit dem _Risiko_
der Zahlung der Rettungsdiensteinsatzes verbunden und nicht direkt
mit der Zahlung.
Nach der Beschreibung des OP löst es die Zahlung, bzw. die Schuld gegen
ihn zwingend aus.

Grüße Harald
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-29 14:50:23 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Du würdest wohl - zu Gunsten des dicken Bankkontos - den Menschen
sterben lassen.
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Du unterstellst mir eine bestimmte Verhaltensweise,
weil ich mich nach rechtlichen Gegebenheiten erkundigt habe.
Warum?
Wolfgang Kieckbusch
2017-09-29 14:54:48 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Wenn es natürlich auf den registrierten Nutzer des Senders zurückfällt,
dann wird daraus nichts.
Ich hatte das weiter oben schon erklärt -
ich bin Vertragspartner von GEOS und hafte vollumfänglich.

Übrigens: z.B. die Unfallversicherung zahlt ausschließlich an Vertragspartner - niemals an andere, möglichweise arme, Unfallopfer!
Schüttle bitte auch dazu deinen Kopf.
Stefan Schmitz
2017-10-01 16:28:20 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Martin Hofgesang
Wenn es natürlich auf den registrierten Nutzer des Senders zurückfällt,
dann wird daraus nichts.
Ich hatte das weiter oben schon erklärt -
ich bin Vertragspartner von GEOS und hafte vollumfänglich.
In den Geschäftsbedingungen finde ich nichts dergleichen.
https://www.findmespot.eu/gm/index.php?cid=1700&action=showEntry&data=1282
U***@web.de
2017-10-01 16:37:18 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich hatte das weiter oben schon erklärt -
ich bin Vertragspartner von GEOS und hafte vollumfänglich.
In den Geschäftsbedingungen finde ich nichts dergleichen.
https://www.findmespot.eu/gm/index.php?cid=1700&action=showEntry&data=1282
Ohne es jetzt komplett studiert zu haben:

"2.1.2 Zusätzliche Gebühren für
SOS-Notfallübertragungen. Sie sind alleinig
verantwortlich für jedwede Gebühren, die
von einem Notrettungsdienst für entweder
falsche SOS-Notfallsignale und/oder in
Verbindung mit Such- und Rettungsaktivitäten,
die von Ihnen oder durch Sie befugte Personen
per SOS-Notfallsignal ausgelöst wurden, in
Rechnung gestellt werden"

Gruß, ULF
Stefan Schmitz
2017-10-01 17:34:09 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich hatte das weiter oben schon erklärt -
ich bin Vertragspartner von GEOS und hafte vollumfänglich.
In den Geschäftsbedingungen finde ich nichts dergleichen.
https://www.findmespot.eu/gm/index.php?cid=1700&action=showEntry&data=1282
"2.1.2 Zusätzliche Gebühren für
SOS-Notfallübertragungen. Sie sind alleinig
verantwortlich für jedwede Gebühren, die
von einem Notrettungsdienst für entweder
falsche SOS-Notfallsignale und/oder in
Verbindung mit Such- und Rettungsaktivitäten,
die von Ihnen oder durch Sie befugte Personen
per SOS-Notfallsignal ausgelöst wurden, in
Rechnung gestellt werden"
Wobei 2 Einsätze pro Jahr durch den Jahresbeitrag von 15 Euro abgedeckt sind.
Dass das nur gelten soll, wenn der Einsatz der eigenen Person dient, finde
ich nirgends.
U***@web.de
2017-09-29 13:46:08 UTC
Permalink
Moin nochmal,
Post by Wolfgang Kieckbusch
Ich wandere oft alleine in USA, aber auch z.B. auf Teneriffa.
Für Notfälle habe ich einen Sender dabei - Knopfdruck und der Heli kommt.
Der Rettungseinsatz kann schon mal 20.000 Euro kosten.
Dafür habe ich eine Versicherung.
gesetzt den Fall, bei einer Gruppenwanderung fällt einer
Um die Sache noch etwas komplizierter
zu machen könnte man über eine deutsche BGB-Gesellschaft
sinnieren, jedenfalls dann, wenn der Schwerpunkt der
Gruppenbildung und/oder Mitgliedschaft in D liegt.

Wenn man dazu kommt, kann man über Schwierigkeiten
des Ausgleichs im Innenverhältnis sinnieren.

Gruß, ULF
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