Ingo Stiller
2017-04-11 17:51:02 UTC
Guude
Ich habe mal ein bisschen im Netz zum Thema Halteverbot und Feuerwehrzufahrt gegoogelt. Wenn ich es richtig verstehe, kann eigentlich jede Gemeinde selbst entscheiden, wie das Schild "Feuerwehrzufahrt" aussehen soll. Es sollte halt "amtlich" aussehen, so dass der geneigte Autofahrer so ein Schuld auch wahrnimmt und befolgt. Zusätzlich zu den kreativen Einfällen der Gemeinde darf dann gerne noch ein Vz 283 (absolutes Halteverbot) angebracht werden.
Soweit so gut
Jetzt habe ich mal zwei Beispielbilder im Netz gefunden
1.
Gilt auf diesem Schild nun das Vz 283 (zusätzlich) oder nicht?
laut StVO gibt es das schmückende Beiwerk nicht und solcher Art "verunzierte" Schilder sind eigentlich nichtig.
Dass damit weiterhin "Feuerwehrzufahrt" gilt ist klar, aber auch Vz 283?
2.
Was bedeutet hier "Halteverbot nach StVO"?
Die StVO kennt keine Verfeuerwehrzufahrt
Und welches Halteverbot ist gemeint?
Das absolute oder das eingeschränkte?
Fragen über Fragen :-)
Gruß Ingo
Ich habe mal ein bisschen im Netz zum Thema Halteverbot und Feuerwehrzufahrt gegoogelt. Wenn ich es richtig verstehe, kann eigentlich jede Gemeinde selbst entscheiden, wie das Schild "Feuerwehrzufahrt" aussehen soll. Es sollte halt "amtlich" aussehen, so dass der geneigte Autofahrer so ein Schuld auch wahrnimmt und befolgt. Zusätzlich zu den kreativen Einfällen der Gemeinde darf dann gerne noch ein Vz 283 (absolutes Halteverbot) angebracht werden.
Soweit so gut
Jetzt habe ich mal zwei Beispielbilder im Netz gefunden
1.
Gilt auf diesem Schild nun das Vz 283 (zusätzlich) oder nicht?
laut StVO gibt es das schmückende Beiwerk nicht und solcher Art "verunzierte" Schilder sind eigentlich nichtig.
Dass damit weiterhin "Feuerwehrzufahrt" gilt ist klar, aber auch Vz 283?
2.
Was bedeutet hier "Halteverbot nach StVO"?
Die StVO kennt keine Verfeuerwehrzufahrt
Und welches Halteverbot ist gemeint?
Das absolute oder das eingeschränkte?
Fragen über Fragen :-)
Gruß Ingo