Ingo Stiller
2017-11-09 18:38:37 UTC
Öfters in Mainz an Haltestellen zu sehen:
--- Haltestellenaushang ---
Plakatieren strengstens verboten.
Wildes Plakatieren ist laut Gefahrenabwehrverordnung (§1 Abs.1 sowie Abs. 4 Buchstabe a) verboten.
---
1) Wieso fällt Plakatieren unter "Gefahrenabwehr"
Welche Gefahr für Leib und Leben soll da abgewehrt werden?
Für mich ist das vielleicht grober Unfug oder Sachbeschädigung
2) Was ist eigentlich "strengstens" verboten
Wenn etwas verboten ist, dann ist es verboten
Oder ist Totschlag nur verboten, Mord hingegen strengstens verboten?
3) Und welche Gefahrenabwehrveordnung ist hier gemeint?
Auf der Site der Stadt Mainz habe ich folgende Verordnung gefunden:
"Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen vom 16.02.2011"
§ 1 Absatz 4 definiert Wohnsitzlose
Alles sehr seltsam
gruß Ingo
--- Haltestellenaushang ---
Plakatieren strengstens verboten.
Wildes Plakatieren ist laut Gefahrenabwehrverordnung (§1 Abs.1 sowie Abs. 4 Buchstabe a) verboten.
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1) Wieso fällt Plakatieren unter "Gefahrenabwehr"
Welche Gefahr für Leib und Leben soll da abgewehrt werden?
Für mich ist das vielleicht grober Unfug oder Sachbeschädigung
2) Was ist eigentlich "strengstens" verboten
Wenn etwas verboten ist, dann ist es verboten
Oder ist Totschlag nur verboten, Mord hingegen strengstens verboten?
3) Und welche Gefahrenabwehrveordnung ist hier gemeint?
Auf der Site der Stadt Mainz habe ich folgende Verordnung gefunden:
"Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen vom 16.02.2011"
https://www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/Gefahrenabwehrverordnung_zur_Aufrechterhaltung_der_Sicherheit_und_Ordnung_auf_oeffentlichen_Strassen_und_in_oeffentlichen_Anlagen_vom_16.02.2011.php
§ 1 Absatz 1 definiert, was öffentliche Straßen sind§ 1 Absatz 4 definiert Wohnsitzlose
Alles sehr seltsam
gruß Ingo