Stefan Schmitz
2013-05-17 16:46:39 UTC
[X-Post wegen Bank- und Rechtsbezug. Bitte je nach Thema der Antwort
in die passende Gruppe f'uppen]
Mir wurde heute Merkwürdiges über das Verhalten von Banken im
Todesfall berichtet.
Der Verstorbene hatte seiner Tochter eine Vollmacht erteilt, die über
den Tod hinaus gelten sollte. Trotzdem wurde das Konto von der Bank
für Verfügungen gesperrt. Lediglich die Beerdigungskosten durften vom
Konto beglichen werden.
Ich war bis heute davon überzeugt, dass eine Vollmacht über den Tod
hinaus wie eine vom Erben erteilte Vollmacht wirkt und der
Bevollmächtigte nach Belieben Geld abheben kann. Die Beerdigungskosten
müsste man auch ohne Vollmacht und Erbnachweis vom Konto zahlen
können.
Auf meine Nachfrage, ob es sich im vorliegenden Fall wirklich um eine
Vollmacht *über den Tod hinaus* oder nur um eine gewöhnliche Vollmacht
handelte, wurde mir ersteres versichert.
Von drei verschiedenen Banken vor Ort gab es die Auskunft , dass die
Vollmacht über den Tod hinaus nur für die Begleichung der
Beerdigungskosten geeignet sei. Ohne diese Vollmacht wäre selbst das
nicht möglich. Mit Testament dagegen (handschriftlich, nicht eröffnet)
dürfte der dort eingesetzte Erbe frei verfügen.
Ist diese Vorgehensweise bei Banken verbreitet, gibt es die nur im
Hinterwald, oder erzählen einfach alle einfachen Bankmitarbeiter
Nonsens?
Ist es überhaupt rechtlich zulässig, die Vollmacht bankseitig derartig
zu begrenzen?
Wenn das tatsächlich so läuft, wie kann man seinen Erben die
Beantragung eines Erbscheins für ein simples Sparkonto mit ein paar
Tausend Euro ersparen, ohne ein Testament zu verfassen?
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Mir wurde heute Merkwürdiges über das Verhalten von Banken im
Todesfall berichtet.
Der Verstorbene hatte seiner Tochter eine Vollmacht erteilt, die über
den Tod hinaus gelten sollte. Trotzdem wurde das Konto von der Bank
für Verfügungen gesperrt. Lediglich die Beerdigungskosten durften vom
Konto beglichen werden.
Ich war bis heute davon überzeugt, dass eine Vollmacht über den Tod
hinaus wie eine vom Erben erteilte Vollmacht wirkt und der
Bevollmächtigte nach Belieben Geld abheben kann. Die Beerdigungskosten
müsste man auch ohne Vollmacht und Erbnachweis vom Konto zahlen
können.
Auf meine Nachfrage, ob es sich im vorliegenden Fall wirklich um eine
Vollmacht *über den Tod hinaus* oder nur um eine gewöhnliche Vollmacht
handelte, wurde mir ersteres versichert.
Von drei verschiedenen Banken vor Ort gab es die Auskunft , dass die
Vollmacht über den Tod hinaus nur für die Begleichung der
Beerdigungskosten geeignet sei. Ohne diese Vollmacht wäre selbst das
nicht möglich. Mit Testament dagegen (handschriftlich, nicht eröffnet)
dürfte der dort eingesetzte Erbe frei verfügen.
Ist diese Vorgehensweise bei Banken verbreitet, gibt es die nur im
Hinterwald, oder erzählen einfach alle einfachen Bankmitarbeiter
Nonsens?
Ist es überhaupt rechtlich zulässig, die Vollmacht bankseitig derartig
zu begrenzen?
Wenn das tatsächlich so läuft, wie kann man seinen Erben die
Beantragung eines Erbscheins für ein simples Sparkonto mit ein paar
Tausend Euro ersparen, ohne ein Testament zu verfassen?